So lange wie möglich selbstständig bleiben... Informationen rund um die Pflege im Ostalbkreis

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1 So lange wie möglich selbstständig bleiben... Informationen rund um die Pflege im Ostalbkreis

2 IMPRESSUM Herausgeber: Landratsamt Ostalbkreis Pflegestützpunkt Ostalbkreis/Altenhilfefachberatung Stuttgarter Str Aalen Inhalte Konzeption: Landratsamt Ostalbkreis Pflegestützpunkt Ostalbkreis/Altenhilfefachberatung Petra Pachner und Sabine Rathgeb Stuttgarter Str Aalen Telefon: Unserer besonderer Dank gilt Prof. Dr. Brigitte Beyer mit Dietmar Holzwarth und Gisela Schmid (Mitglieder der Seniorenhochschule der PH Schwäbisch Gmünd) und dem Kreisseniorenrat Ostalb e.v. 3. Auflage Aktualisierte Fassung 2010 Informationen rund um die Pflege für Angehörige und Senioren Diese Broschüre kann auch im Internet unter als pdf-datei heruntergeladen werden Dieser Wegweiser erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen in dieser Broschüre wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Änderungen können sich immer wieder ergeben, lassen sich aber leider erst bei einer Neuauflage berücksichtigen. Die rechtlichen Ausführungen beziehen sich auf die derzeitige Gesetzeslage. Sollten Sie einen wichtigen Hinweis vermissen, machen Sie uns bitte darauf aufmerksam. Für Anregungen und Ergänzungen sind wir Ihnen dankbar.

3 Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger im Ostalbkreis, Jeder Mensch hat den Wunsch, solange wie möglich aktiv, 0H1Hmobil, unternehmenslustig und selbständig zu bleiben. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten sich diesen Wunsch zu erfüllen, jedoch ergeben sich auch oft Situationen, in denen Rat, Hilfe und Unterstützung notwendig sind. Der Seniorenwegweiser So lange wie möglich selbständig bleiben soll Ihnen hierbei als Orientierungshilfe dienen und Ihnen einen Überblick über die zahlreichen Angebote im Bereich der Seniorenarbeit und Altenhilfe im Ostalbkreis verschaffen. Diese Angebote reichen von Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten, über Hilfen zur Betreuung und Pflege, Beratung und Informationen zu Hospiz, Demenz und Verfügungen, bis hin zu Informationen über finanzielle Hilfen und Unterstützungen. Die Broschüre wendet sich nicht nur an Pflegebedürftige und deren Angehörige, sondern an alle, die sich Gedanken um ihre Zukunft im Alter machen, genau so an alle Personen im Umfeld von älteren Menschen. Die beschriebenen Angebote und Informationen sind ständig im Wandel. Daher erscheint nun bereits die dritte Auflage des Wegweisers, der nun erneut vollständig überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht wurde. Besonderer Wert wurde auch wieder auf Adressen, Informationsquellen und Literaturvorschläge gelegt, die in jedem Kapitel bzw. im Anhang zu finden sind und so vertiefende Nachfragen leicht ermöglichen. Der aktuelle Stand von Gesetzen, Verordnungen und Kosten kann über die angeführten Adressen erfahren werden. Wir möchten Sie mit dieser Schrift dazu ermutigen, sich rechtzeitig mit dem Altwerden zu befassen, damit sie so lange wie möglich selbständig bleiben können und nicht unvorbereitet Entscheidungen getroffen werden müssen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Broschüre eine Hilfe ist und Ihnen alle erforderlichen Informationen gibt, damit Sie unseren Ostalbkreis seniorenfreundlich erleben können. Ihr Klaus Pavel Landrat Vorwort

4 Die Themen auf einen Blick Vorwort 1. Information und Beratung... 5 Pflegestützpunkt Ostalbkreis 2. Wichtige Rufnummern / Notdienste Aktiv im Alter Der Kreisseniorenrat stellt sich vor 8 - Aktives Engagement Ein Gewinn für alle Beteiligten 9 - Begegnungen 10 - Seniorenbegegnungsstätten 10 - Seniorenfreizeiten 11 - Bewegung: Seniorensport und Gymnastik 11 - Gedächtnistraining 11 - Lebenslanges Lernen Wohnen im Alter Wohnberatung/Wohnungsanpassung 12 - Betreutes Wohnen in Seniorenwohnanlagen und Wohnstiften 13 - Alternative Wohnformen Den Alltag einfacher gestalten Wenn Sie zu Hause Hilfe benötigen - Hauswirtschaftliche Hilfe 17 - Einkaufs- und Lieferdienste 17 - Mahlzeitendienste Essen auf Rädern 17 - Mobile Fuß- und Haarpflege 17 - Hausnotrufdienste 18 - Besuchs- und Begleitdienste 18 - Individueller Schwerstbehindertenfahrdienst 18 - Hilfe bei Krankheit Pflege zu Hause Was ist Pflegebedürftigkeit? 19 Begutachtung durch den Medizinischen Dienst 20 der Krankenversicherung (MDK) 20 Pflegestufen Themen auf einen Blick - 2 -

5 - Unterstützung durch Ambulante Pflegedienste: 21 Ermittlung des Pflegebedarfs 21 Auswahl eines Pflegedienstes 22 Hinweise zum Pflegevertrag 22 Pflege zu Hause Wenn aus Hilfe Pflege wird 23 Wer hilft und berät zur häuslichen Pflege? - Praktische Hilfen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen 24 Anleitung für die Pflege zu Hause 24 Pflegekurse 24 Profi-Pflegetipps im Rahmen des Beratungsbesuches 24 Pflegehilfsmittel 24 - Entlastung für Angehörige: 25 Gesprächskreis für pflegende Angehörige 25 Selbsthilfegruppen 25 Ersatz bei Verhinderung der Pflegeperson Verhinderungspflege 26 Unterstützung durch Pflegebegleiter Betreuung am Tag Kurzzeitpflege Leben im Pflegeheim Was bieten Pflegeheime? 31 - Räumlichkeiten 31 - Pflegeleistungen 32 - Alltagsgestaltung und Therapieangebote 32 - Verpflegung 32 - Zimmerreinigung/Wäsche und andere Dienste 32 - Betreuung für demenzkranke Menschen 33 - Auswahl eines Pflegeheimes 33 Gesetzliche Vorgaben/Heimgesetz 33 Heimvertrag 34 Unterschriftsberechtigung 34 Vollmacht Rente und finanzielle Unterstützung Rentenauskunft und Rentenberatung Finanzielle Unterstützung im Alter 35 - Leistungen der Krankenversicherung 35 - Leistungen der Pflegeversicherung 36 - Leistungen bei häuslicher Pflege 37 Pflegegeld 37 Sachleistung (ambulanter Pflegedienst) 37 Kombination von Geld- und Sachleistungen 37 Themen auf einen Blick - 3 -

6 Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege 38 Kurzzeitpflege 38 Vollstationäre Pflege (Zusammensetzung der Kosten) 38 - Leistungen nach dem SGB XII 40 Sozialhilfe 40 Grundsicherung 41 - sonstige Leistungen 41 Wohngeld 41 Rundfunk- und Fernsehgebühren 42 Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht Beratungsdienst 42 - Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick 43 Das Wichtigste zur Pflegereform Für den Ernstfall vorsorgen Betreuung/Betreuungsbehörde 46 - Betreuungsverfügung 46 - Vorsorgevollmacht 47 - Patientenverfügung 48 - Nachlassregelung Testament Hospizangebote Die besondere Herausforderung Demenz Kurzfassung: Adressen, Kontaktstellen und allgem. Informationen...56 Themen auf einen Blick - 4 -

7 1. Information und Beratung Pflegestützpunkt Ostalbkreis Im Ostalbkreis wird 2010 ein Pflegestützpunkt eingerichtet. Beim Angebot des Pflegestützpunktes handelt es sich um eine strukturelle Neuerung auf der gesetzlichen Grundlage des 92c SGB XI. Nach dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz müssen die Kranken- und Pflegekassen Pflegestützpunkte einrichten, die alle Bürgerinnen und Bürger umfassend und vor allem neutral über Hilfen in der Pflege beraten. Der Pflegestützpunkt ist für den gesamten Versorgungsbereich des Landkreises zuständig. Der Pflegestützpunkt im Landratsamt steht Ihnen für alle Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege als Anlaufstelle zur Verfügung. Grundsätze: Umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung Wahrung der Schweigepflicht Achtung der Selbstbestimmung: Die Entscheidung trifft der Ratsuchende Kostenfreies Beratungsangebot Anbindung an den Landkreis gewährleistet die erforderliche Trägerneutralität Vernetzung und Koordination aller in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote Die Fachkräfte im Pflegestützpunkt bieten sich für den Rat- und Hilfesuchenden als Wegweiser an: Sie helfen mit neutraler Information und Beratung, den Weg durch das umfangreiche Angebot der Leistungen zu finden. Sie lotsen durch die Angebotsvielfalt. Telefonische und persönliche Auskunft und Beratung erhalten Sie nach der Terminvereinbarung über unsere Erstkontaktnummer Tel Information und Beratung - 5 -

8 PflegeStützpunkt Ostalbkreis Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Str Aalen Zimmer 119 Tel Fax Internet: Bedarfsorientierte Sprechzeiten werden an den Außenstellen angeboten im: Landratsamt Ostalbkreis Dienststelle Schwäbisch Gmünd Haußmannstr Schwäbisch Gmünd Zimmer 33 Tel Landratsamt Ostalbkreis Dienststelle Ellwangen Sebastiansgraben Ellwangen Zimmer 301 Tel Information und Beratung - 6 -

9 2. Wichtige Rufnummern Notdienste Regionalleitstelle Ostwürttemberg Notruf: 112 Rettungsdienst: 112 Feuerwehr: 112 Krankentransport Ostalb-Klinikum Aalen Kälblesrain 1, Aalen Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Wetzgauer Str. 85, Mutlangen St. Anna-Virngrund-Klinik Ellwangen Dalkinger Str. 8-12, Ellwangen Geriatrische Reha-Klinik Aalen Jahnstraße 10-12, Aalen Giftnotruf-Zentrale Freiburg (Informationszentrale für Vergiftungen, zuständig für Baden-Württemberg) Telefonseelsorge Ulm/Neu-Ulm und (zuständig für den Raum Ulm, Neu-Ulm, Heidenheim, Aalen und Schwäbisch Gmünd) Wichtige Rufnummern Notdienste - 7 -

10 3. Aktiv im Alter Der Kreisseniorenrat stellt sich vor Seit mehr als dreißig Jahren setzt sich der Kreisseniorenrat Ostalb e.v. für die Interessen und Belange älterer Menschen im Ostalbkreis ein. Aufgaben des Kreisseniorenrates Ostalb e.v. vertritt die Interessen älterer Menschen im Ostalbkreis steht für bürgerschaftliches Engagement unterstützt Seniorenaktivitäten in Städten und Gemeinden fördert die Meinungsbildung und den Erfahrungsaustausch Ziele Schaffung guter Rahmenbedingungen für das Leben im Alter Mitgestaltung der Anpassung an den demographischen Wandel Förderung von generationenübergreifendem Denken und Handeln Mitglieder Stadtseniorenräte Organisationen Einrichtungen der Altenhilfe Privatpersonen Wollen Sie aktiv mitgestalten und mehr über den Kreisseniorenrat Ostalb e. V. erfahren? Dann freuen wir uns sehr über Ihr Interesse. Landratsamt Ostalbkreis Altenhilfefachberatung/Behindertenkoordination/Pflegestützpunkt Ostalbkreis Petra Pachner Stuttgarter Straße Aalen Senioren-Interessenvertretungen: Stadtseniorenrat Senioren vertreten im Stadtseniorenrat ihre Altersgruppe und sind aktiv, wenn es um ihre eigenen Belange geht. Die Seniorenbeiräte haben die Aufgabe für Verbesserungen der Lebenssituation älterer Menschen einzutreten sowie Vorschläge und Anregungen an Verwaltung und Öffentlichkeit zu geben. Mit diesem Ziel arbeiten die Seniorenräte ehrenamtlich, überparteilich und überkonfessionell in Arbeitskreisen, Gremien und Ausschüssen aktiv mit. Adressen der Stadtseniorenräte finden Sie im Anhang. Aktiv im Alter - 8 -

11 Sozialverbände Die Sozialverbände sind sozialpolitische Organisatoren, die sich zur Aufgabe gesetzt haben, insbesondere die Interessen von Rentnerinnen und Rentnern, behinderten, chronisch kranken oder pflegebedürftigen Menschen sowie von Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfängern in allen sozialen Fragen in Politik und Gesellschaft zu vertreten. Als Partner in sozialen Fragen stehen Sozialverbände zur Verfügung, weisen auf Unklarheiten hin und nehmen Einfluss auf die Sozialpolitik. In konkreten Fällen helfen sie bei Anträgen, beim Ausfüllen von Formularen, legen Widerspruch ein und vertreten die Mitglieder vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten. Der Beitritt zu einem Sozialverband ist mit einem monatlichen Beitrag verbunden. Sozialverband VdK Deutschland e. V. Wurzerstraße 4 a Bonn Kontakt@vdk.de Kreisverband Aalen Kreisverband Schwäbisch Gmünd Friedhofstr. 15 Kappelgasse Aalen Schwäbisch Gmünd vdk-kreisverband-aalen@t-online.de Aktives Engagement Ein Gewinn für alle Beteiligten Das Ausscheiden aus dem Berufsleben stellt im Prozess des Älterwerdens einen entscheidenden Einschnitt dar. Je nach Neigung und Interesse bietet das ehrenamtliche Engagement eine gute Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, eigene Kenntnisse und Erfahrungen sinnvoll einzubringen, neue Fähigkeiten zu entwickeln und Anerkennung zu erfahren. Ehrenamtliche Tätigkeiten bieten die Chance mit anderen Menschen gemeinsam etwas zu bewegen und Gutes zu tun. Eine Vielzahl von Menschen engagiert sich bereits freiwillig in Projekten zu den unterschiedlichsten Aufgabengebieten. Hier finden Sie einen kleinen Einblick in die vielfältigen Tätigkeitsfelder: AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Mieterbund, Arbeitslosenverband, Johanniter Unfallhilfe, Malteser Hilfsdienst Arbeit mit Migrant(inn)en Deutsches Rotes Kreuz, Mieterbund, Arbeitslosenverband Gartenverein, Kegeln, Schützengilde... Hospizbewegung - Sterbebegleitung Lions-Club, ADAC,... Freiwillige Zusammenkunft, Karnevalsgesellschaft Chor, Kapelle, Kulturverein Museum für Kunst und Gewerbe, Bibliothek - Aushilfstätigkeit, Mitarbeit bei Veranstaltungen Kirche - Kirchengemeinderat, Besuchsdienst, Gesprächskreise Aktiv im Alter - 9 -

12 Gemeinde-Stadtvertretung - Gemeinderat Partei - Kommunalarbeit Sie möchten aktiv werden und wissen nicht wie? Im Internet finden Sie unter folgenden Adressen Beispiele, wie und wo Sie sich ehrenamtlich engagieren können: (Ehrenamtsportal Baden-Württemberg) Begegnungen Viele ältere Menschen suchen Geselligkeit, Spaß und Unterhaltung. Manchmal braucht es nur einen kleinen Anstoß, um neue Kontakte zu knüpfen, Neues zu lernen, kulturelle Angebote zu nutzen und der Einsamkeit ein Schnippchen zu schlagen. Gemeinnützige Träger und zahlreiche Vereine bieten verschiedene Möglichkeiten einer aktiven Freizeitgestaltung. In den Seniorengruppen können Sie z. B. neue Freunde und Bekannte finden, Besichtigungen und Ausfahrten machen oder bei anderen Aktivitäten gemeinsam etwas unternehmen. Auch die Seniorenkreise der Wohlfahrtsverbände und Kirchengemeinden bieten regelmäßige Treffen und Veranstaltungen an. Rufen Sie doch einfach mal an und erkundigen Sie sich über die Aktivitäten einer Gemeinde. Seniorenbegegnungsstätten Begegnungsstätten haben ein buntes, vielfältiges Angebot. Hier treffen sich Menschen, die ihre Freizeit aktiv gestalten und erleben möchten. Teilweise werden neben geselligen Treffen und Vorträgen auch Besichtigungen und Ausflüge speziell für Ältere angeboten. Eines haben sie jedoch alle gemeinsam: Ihr Betrieb wird durch viele Ehrenamtliche erst oder überhaupt möglich. Die Veranstaltungen der Begegnungsstätten und Seniorentreffs werden regelmäßig in der Tagespresse und den Gemeindeblättern veröffentlicht. Einzelheiten erfahren Sie auch bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hier einige Adressen: Begegnungsstätte Bürgerspital e. V. Spritzenhausplatz Aalen buergerspital.aa@t-online.de Generationentreff Spitalmühle Im Spitalhof Schwäbisch Gmünd gertrud.kolbe-lipp@schwaebisch-gmuend.de Aktiv im Alter

13 Begegnungsstätte Annapark Annastraße Aalen Begegnungsstätte im Seniorenzentrum Hüttlingen Bachstraße Hüttlingen Begegnungsstätte TiSA (Treff in St. Anna) Schöner Graben Ellwangen Seniorenfreizeiten Betreute Urlaubsfahrten, Tagesfahrten in die nähere Umgebung und mehrtägige Touren werden von örtlichen Busunternehmen, Seniorentreffs und den Begegnungsstätten ausgeschrieben und veranstaltet. Verstärkt findet auch das Interesse an Städtereisen mit kulturellem Hintergrund seinen Niederschlag in der Angebotspalette. Dabei wird bei der Organisation natürlich besondere Rücksicht auf die Bedürfnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer genommen. Erkundigen können Sie sich bei den im Adressteil genannten Einrichtungen oder bei den Wohlfahrtsverbänden. Bewegung Seniorensport und Gymnastik Sport und Bewegung sind ein angenehmer Ausgleich zum Alltag, wirken positiv auf das Wohlbefinden und dienen der Gesundheit. Nebenher können Sie dabei auch andere Menschen kennen lernen und neue Kontakte knüpfen. Der Sport, wohldosiert und richtig durchgeführt, kann bis ins hohe Alter zur körperlichen Fitness beitragen. Medizinische Untersuchungen zeigen, dass altersgerechte Bewegung zur Verbesserung des Gesundheitszustandes eine wichtige Rolle spielt. Zahlreiche Sportvereine auch im Ostalbkreis haben längst schon auf das gestiegene Gesundheitsbewusstsein der älteren Generation reagiert. Auskünfte und Beratung bieten die örtlichen Sportvereine aber auch das DRK mit dem Programm Bewegung bis ins Alter, das spezielle Seniorengymnastik auch für Ungeübte anbietet. Information erhalten Sie auch beim Sportkreis Ostalb - Geschäftsstelle weitere Kontaktadressen finden Sie im Anhang Gedächtnistraining Fit sein bis ins hohe Alter nicht nur körperlich, sondern auch geistig! Durch regelmäßiges Gedächtnistraining werden die Gehirnleistungen gezielt gesteigert und bleiben erhalten. Aktiv im Alter

14 Mehr Informationen zu den Angeboten erhalten Sie beim Kreisseniorenrat Ostalb e. V., Spitalmühle Schwäbisch Gmünd, Begegnungsstätte Bürgerspital Aalen e. V., Samariterstift Aalen, DRK und häufig als regelmäßige Angebote der Volkshochschulen oder in Betreuten Wohnanlagen (Adressen im Anhang). Lebenslanges Lernen Vergessene Kenntnisse wieder auffrischen und gemeinsam mit anderen Menschen zwanglos Neues hinzulernen, das gilt gerade nach Beendigung des Berufslebens. Mit Spaß und ohne Leistungsdruck lernen: Für Seniorinnen und Senioren ist dies wieder möglich. Fortbilden können Sie sich z. B. bei der Volkshochschule (VHS) und ihren Zweigstellen, Familienbildungsstätten oder anderen Bildungseinrichtungen. Informationen über die vielfältigen Kursangebote erhalten Sie in Ihrem Rathaus oder bei den Stadtseniorenräten. Die Möglichkeit eines Seniorenstudiums bietet Ihnen die Pädagogische Hochschule in Schwäbisch Gmünd. Hierbei haben Sie die Chance, geistig aktiv zu bleiben oder es wieder zu werden. Der Teilnehmerkreis ist nicht auf ein bestimmtes Lebensalter beschränkt, daher stehen den Senioren auch reguläre Lehrveranstaltungen zusammen mit den Studierenden offen. Informationen erhalten Sie bei der: Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd Oberbettringer Straße Schwäbisch Gmünd Wohnen im Alter Wohnberatung/Wohnungsanpassung Mir fällt es immer schwerer, aus der Badewanne herauszukommen klagt Frau Knoll ihrem Mann. Dann ist es wohl Zeit, dass wir unsere Wohnung fürs Alter herrichten! Die meisten älteren Menschen haben auch bei eingeschränkter Beweglichkeit den Wunsch, so selbstständig wie möglich in der eigenen, angestammten Wohnung zu bleiben. Nur kein Sturz Wer Jahre oder Jahrzehnte im gleichen Umfeld wohnt, übersieht leicht Gefahrenquellen. Wie sollte man auch auf einer dunklen Treppe oder an einer erhöhten Türschwelle eine Gefahr erkennen, wenn man diese tausend- Wohnenv im Alter

15 mal problemlos betreten hatte? Die mit Abstand häufigste Unfallursache im Alter sind Stürze. Allein die Beseitigung von Stolperfallen, beispielsweise Teppichen oder Türschwellen, bringt schon mehr Sicherheit. Auch Haltegriffe oder Toilettensitzerhöhungen gehören zu den kleinen Hilfen mit großer Wirkung. Hier setzt die Wohnberatung ein. Wohnberatung ist ein unverzichtbares Angebot für viele ältere und pflegebedürftige Menschen um in ihrer eigenen Wohnung selbstständig wohnen zu bleiben. In der betreffenden Wohnung werden die Bewohner beraten, welche Wohnungsanpassungsmaßnahmen notwendig sind und welche Kostenträger dafür in Frage kommen. Informationen erhalten Sie z. B. beim Pflegestützpunkt Ostalbkreis (Adresse im Anhang unter Pflegestützpunkt Ostalbkreis ) Zuschüsse Bei der Finanzierung entsprechender Maßnahmen beteiligen sich je nach individueller Situation die gesetzliche Pflegekasse, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung oder die Sozialhilfe. Für einen altersgerechten Umbau zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 2557,- Euro. Der Zuschuss ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse zu beantragen und vom Pflegebedürftigen wird ein Eigenanteil verlangt. Betreutes Wohnen in Seniorenwohnanlagen und Wohnstiften Vor rund 15 Jahren entstanden neben den traditionellen Altenwohnheimen die ersten Betreuten Wohnanlagen. Da die meisten Menschen besonders im Alter so selbstständig und sicher wie möglich leben wollen, suchen sie eine Wohnform, die Selbstständigkeit und Sicherheit möglichst gut miteinander verbindet und gleichzeitig bezahlbar ist. Betreutes Wohnen kann hier eine Lösung sein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: zentrale und doch ruhige Lage barrierefreie und wohnliche Bauweise Hausmeister- und Betreuungsservice Notruf wählbare Zusatzleistungen klare vertragliche Regelungen Nur wenn die entsprechende Qualität in diesen Bereichen gegeben ist, handelt es sich um Betreutes Wohnen für Senioren im eigentlichen Sinn. Wichtiger Hinweis: Bei Betreutem Wohnen handelt es sich nicht um ein Heim mit Versorgung rund um die Uhr. Vielmehr ist Betreutes Wohnen zunächst ganz normales Wohnen (sei es als Mieter Wohnen im Alter

16 oder als Eigentümer). Die Besonderheit besteht darin, dass ein begrenzter, sogenannter Grundservice, verpflichtend vorgegeben ist, der mit einer monatlichen Pauschale bezahlt wird. Sämtliche weiteren Dienstleistungen und Hilfen werden, wie in jeder anderen Wohnung auch, einzeln vereinbart und einzeln abgerechnet (sogenannter Wahlservice). Die Bewohner entscheiden selbst, wie viel Hilfe sie benötigen und von wem diese Hilfe kommen soll. Im Unterschied zu Normalwohnungen müssen Betreute Seniorenwohnungen altengerecht ausgestattet sein, d. h. es gibt keine Schwellen, Wohnlichkeit und Überschaubarkeit stehen im Vordergrund. Im Folgenden werden die Anforderungen näher beschrieben: Leistungen Die Wohnungen sind altengerecht (barrierefrei) ausgestattet. - rollstuhlgeeignet, behindertengerechtes Bad und WC, mit einer Notrufanlage versehen Standard bzw. Grundleistungen des Betreuten Wohnens sind in der Regel: Regelmäßige Beratungssprechzeiten (mindestens 2 x wöchentlich) Vermittlung von Hilfsdiensten, Organisation von Hilfen bei gesundheitlichen Problemen, Benachrichtigung von Angehörigen oder Herbeirufen eines Arztes im Krankheitsfall. Gemeinschaftsräume sind vorhanden Nachbarschaftliche Kontakte und Dienstleistungen werden angeregt. Was ist zu beachten? Rechtlich schließen Sie beim Betreuten Wohnen einen Mietvertrag und zusätzlich einen sogenannten Betreuungsvertrag für die Standard bzw. Grundleistungen ab. Zu beachten ist: - Welche Standard bzw. Grundleistungen sind bereits in der Miete enthalten? - Welche Dienste werden zusätzlich angeboten und müssen bezahlt werden? - Welche Ansprechpartner sind zuständig, wann und wo sind sie zu erreichen? - Was geschieht bei Pflegebedürftigkeit? Nachstehend eine Auswahl an Prüfkriterien, die entsprechend den Ansprüchen und Vorstellungen gewichtet werden sollten: - Träger der Einrichtung - Lage des Gebäudes/der Wohnung (Einkaufsmöglichkeiten, Anbindung an Öffentliche Verkehrsmittel) - Altengerechte Wohnung: Notruf/Aufzug - Hausmeisterdienste - Höhe der Miete - Höhe der Nebenkosten - Kosten für Betreuungsleistungen - Möglichkeit sozialer Kontakte Wohnen im Alter

17 INFO Wohnanlagen, die ein Betreutes Wohnen für Senioren anbieten, können nach eingehender Prüfung auf Antrag mit dem Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für Senioren Baden-Württemberg ausgezeichnet werden. Die Anforderungen des Qualitätssiegels an Bauwerk, Grundservice und Vertragsgestaltung gewährleisten einen hohen Qualitätsstandard. Das Qualitätssiegel bietet so dem Verbraucher eine gute Entscheidungsgrundlage für die Wahl der geeigneten Wohnalternative. Für Anbieter des Betreuten Wohnens, Architekten und Investoren ist das Qualitätssiegel die geeignete Planungsgrundlage. Geschäftsstelle Qualitätssiegel Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg/KVJS Postfach Stuttgart Kontakt: Werner Stocker, Alternative Wohnformen Neben den üblichen Wohnmöglichkeiten im Alter gibt es einige Projekte, die alternative Wohn- und Lebensmöglichkeiten praktizieren. Diese selbstorganisierten Wohn- und Hausgemeinschaften wenden sich entweder nur an ältere Menschen oder aber an Menschen unterschiedlicher Altersgruppen, die gemeinsam in einem Gebäude wohnen. Beide Wohnformen haben ihre Vor- und Nachteile. Die Schwerpunkte dabei lauten: - Soziale Mischung - Selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter - Solidarisches und nachbarschaftliches Miteinander - Hilfe zur Selbsthilfe im Alter Wenn Sie sich für alternative Wohnformen im Alter interessieren, erhalten Sie hier weiterführende Informationen: Forum für Gemeinschaftliches Wohnen e. V. Bundesvereinigung Haus der Region Hildesheimer Str Hannover weitere Informationen im Internet z. B. unter: (Gemeinschaftliches Wohnen) Wohnen im Alter

18 Tipp Ein gelungenes Beispiel für eine alternative Wohnform in unserer Nähe ist das Mühlbachhaus in Schorndorf. Adresse und Telefonnummer dieses Projekts finden Sie im Anhang unter: Kontaktstellen und allgemeine Informationen. EIGENE NOTIZEN: Wohnen im Alter

19 5. Den Alltag einfacher gestalten 5. 1 Wenn Sie zu Hause Hilfe benötigen Für das Wohnen zu Hause gibt es für ältere und dauerhaft erkrankte Menschen neben der Unterstützung durch Angehörige, Nachbarn und Freunde eine große Vielfalt von Hilfestellungen und Diensten. Das Angebot reicht von Besuchs- und Begleitdiensten über Mahlzeitendienste und hauswirtschaftliche Hilfen bis hin zu ambulanten Diensten. Hauswirtschaftliche Hilfe Bei der Bewältigung von Haushaltsaufgaben wie Einkauf, Wäsche, Putzen usw. können Mobile Dienste, z. B. hauswirtschaftliche Hilfen der ambulanten Pflegedienste oder Nachbarschaftshilfen der Kirchengemeinden in Anspruch genommen werden. Lassen Sie prüfen, ob ein Anspruch auf Kostenübernahme von hauswirtschaftlichen Hilfen besteht, z. B. durch die Krankenkassen oder das Grundsicherungs- und Sozialamt. Auskunft erteilen die Krankenkassen, Grundsicherungs- und Sozialdienststellen und die ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen. Einkaufs- und Lieferdienste Viele Geschäfte bieten kostenlos oder gegen geringe Gebühr einen Lieferservice an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Händler, in Lebensmittelgeschäften, Getränkemärkten oder Apotheken. Mahlzeitendienste Essen auf Rädern Mahlzeitendienste bringen täglich eine warme Mahlzeit oder einen Wochenvorrat Tiefkühlkost in die Wohnung. Essen auf Rädern wird angeboten als: fertige tiefgekühlte Gerichte, die noch erwärmt werden müssen Tiefkühlspeisen, die vor der Auslieferung z. B. von ambulanten Diensten erwärmt werden frisch zubereitete Speisen einer Großküche (z. B. Pflegeheim) Als Alternative zum Essen auf Rädern bieten einige Senioreneinrichtungen und Seniorentreffs einen Mittagstisch für Besucher und Nachbarn aus dem nahen Umfeld an. weitere Kontaktadressen finden Sie im Anhang Mobile Fuß- und Haarpflege Pediküre, Maniküre und Haarpflege kann zu Hause erledigt werden. Fragen Sie Ihre bisherige Friseurin und Fußpflegerin, ob sie oder eine andere Kollegin bereit ist, zu Ihnen in die Wohnung zu kommen. Oder sehen Sie in den Gelben Seiten nach. Im Internet unter: Den Alltag einfacher gestalten

20 Hausnotrufdienste Ein Hausnotrufdienst besteht aus einer Tag und Nacht besetzten Notrufzentrale sowie einem Teilnehmergerät in Ihrer Wohnung. Dieses Gerät wird an das Telefonnetz in Ihrer Wohnung angeschlossen. Mit dem Hausnotruf haben alte, kranke und behinderte Menschen die alleine leben die Möglichkeit, per Knopfdruck Hilfe zu rufen. Das Signal löst einen Notruf aus und im Bedarfsfall können sofort alle erforderlichen Hilfsmaßnahmen veranlasst werden. Hausnotrufsysteme werden von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und von privaten Anbietern angeboten. Die Adressen finden Sie im Anhang unter Hausnotrufdienste. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Pflegekasse oder auch vom Grundsicherungs- und Sozialamt bezuschusst bzw. übernommen werden. Anspruch auf Hausnotruf nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben alle Pflegebedürftigen, die alleine wohnen oder am Tag überwiegend auf sich gestellt sind. Auskünfte erteilen auch die Pflegekassen und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Besuchs- und Begleitdienste Wer allein lebt, freut sich über gelegentliche Gesprächspartner. Besuchs- und Begleitdienste sind des Weiteren hilfreich, wenn Sie in Folge von Krankheit, Alter oder Behinderung beim Spazieren gehen, bei Arztbesuchen oder bei anderen Erledigungen Unterstützung benötigen. Besuchs- und Begleitdienste werden in der Regel von ehrenamtlich Tätigen ausgeführt, deren Hilfe kostenfrei ist; es können aber Aufwandsentschädigungen oder Fahrtkosten entstehen. Leistungserbringer sind vor allem die örtlichen Nachbarschaftshilfen, Wohlfahrtsverbände oder ehrenamtliche Besuchsdienste der Pfarrgemeinden. Adressen, wie z. B. der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für organisierte Nachbarschaftshilfe in den Dekanatsbezirken Aalen und Ellwangen/Neresheim finden Sie im Anhang. Individueller Schwerstbehindertenfahrdienst Der Fahrdienst soll den behinderten Menschen ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und sich dadurch ein Stück Lebensqualität zu erhalten. Partner des Ostalbkreises sind der DRK Kreisverband Aalen und Schwäbisch Gmünd. Schwerbehinderte mit dem Vermerk außergewöhnliche Gehbehinderung (ag) im Schwerbehindertenausweis erhalten auf Antrag vom Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Beratung, Planung, Prävention, einen Berechtigungsausweis. Berechtigte erwerben für 70,00 Euro beim DRK Aalen oder Schwäbisch Gmünd eine Wertmarke für die Teilnahme am Fahrdienst. Diese ist ein Jahr gültig. Informationen und nähere Auskünfte erhalten Sie beim: Landratsamt Ostalbkreis, Behindertenkoordination, Altenhilfefachberatung, Pflegestützpunkt Petra Pachner Den Alltag einfacher gestalten

21 Tipp In manchen Orten werden ehrenamtlich organisierte Fahrdienste angeboten, die gegen ein kleines Entgelt genutzt werden können. (Adressen finden Sie im Anhang) Bitte informieren Sie sich auch in Ihrem örtlichen Rathaus. Ortsmobil Hüttlingen fahr mit ist eine öffentliche innerörtliche Kleinbuslinie der Gemeinde. Aufgrund der Topographie der Gemeinde Hüttlingen und der Verknüpfung mit der Schülerbeförderung der Teilorte ist das Ortsmobil eine hervorragende soziale Einrichtung, die von den Einwohnern, aber besonders von Senioren innerhalb der Gemeinde angenommen wird. Es werden die Ortsmitte und einzelne Supermärkte angefahren, die bei einem Einkauf, den Fahrgästen den geförderten Fahrpreis von 0,40 bei Bezahlung ihrer Lebensmittel erstatten bzw. in Abzug bringen. Hilfe bei Krankheit Wenn Sie krank sind, ohne dauerhaft pflegebedürftig zu sein und Ihren Arzt nicht aufsuchen können, erhalten Sie unabhängig von der Pflegeversicherung, häusliche Krankenpflege, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Der Medizinische Dienst (MDK) prüft hierbei die Notwendigkeit. Häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Diese Leistungen werden durch ambulante Dienste bzw. Sozialstationen erbracht. Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören das Einkaufen, Wohnungsreinigung, Versorgung der Wäsche usw. Zur Grund- und Behandlungspflege gehören z. B. Hilfen bei Ernährung und Körperpflege, Ankleiden, Bewegen oder zu Bett gehen. Ärztlich verordnete Behandlungspflege für medizinische Hilfeleistungen sind, wenn diese nicht vom Arzt selbst erbracht werden, z. B. Injektionen, Medikamentengabe, Verbände usw. Auskunft erteilen u. a. die Krankenkassen und die Ambulanten Dienste (Adressen im Anhang) Pflege zu Hause Auch bei länger andauerndem und größerem Hilfebedarf gibt es Unterstützung. Ambulante Pflegedienste können ins Haus kommen oder können pflegenden Angehörigen Unterstützungsleistungen anbieten. In diesem Kapitel wird beschrieben, welche Unterstützungs- und Entlastungsangebote es gibt, was bei der Auswahl ambulanter Pflegedienste beachtet werden sollte, und welche Leistungen die Pflegeversicherung dabei bietet. Was ist Pflegebedürftigkeit? In diesem Ratgeber orientieren wir uns an der Definition der Pflegeversicherung. Danach ist derjenige pflegebedürftig, der durch eine Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, Alltagsverrichtungen wie Einkaufen, Kochen, Putzen, Essen, Körperpflege und Bewegung selbstständig zu bewältigen. Um von der Pflegeversicherung anerkannt zu werden, ist Hilfe in einem Umfang von mindestens 1½ Stunden Den Alltag einfacher gestalten

22 täglich notwendig. Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, erhält die Leistungen der Pflegeversicherung. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Bevor Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, findet eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) statt. Für alle privat versicherten Pflegebedürftigen ist die MEDICPROOF GmbH für die Begutachtung zuständig. Der MDK bzw. die MEDICPROOF GmbH sucht Sie in Ihrer Wohnung auf, um den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Es soll festgestellt werden, welche Tätigkeiten Sie im Alltag alleine verrichten können und wo Sie Hilfe benötigen. Die Gutachter prüfen die Pflegebedürftigkeit anhand eines standardisierten Fragebogens. Dieser dient als Checkliste um die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens zu beurteilen. Die Begutachtung ist Grundlage für die Einstufung in eine der drei Pflegestufen. Hierdurch wird die Höhe der Leistungen, die Sie erhalten, festgelegt. Pflegestufe 1: Erhebliche Pflegebedürftigkeit Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1,5 Stunden betragen. Auf die Grundpflege müssen dabei mehr als 45 Minuten täglich entfallen. Pflegestufe 2: Schwerpflegebedürftige Der zeitliche Aufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen. Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftige Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss bei mindestens fünf Stunden täglich liegen. Der Anteil an der Grundpflege muss dabei mindestens vier Stunden täglich betragen. Wenn der Pflegeaufwand das Maß der Pflegestufe 3 weit übersteigt, kann ein so genannter Härtefall vorliegen. Die Pflegekasse kann in diesem Fall im Rahmen der Pflegesachleistung und der vollstationären Pflege weitere Leistungen gewähren. Dies kann beispielsweise im Endstadium einer Krebserkrankung oder bei Patienten im Wachkoma der Fall sein. Besonders wichtig ist es, im Hinblick auf den rechtzeitig vereinbarten Besuchstermin, ein Pflegetagebuch anzulegen, um damit Ihre Pflegesituation zu dokumentieren. Dieses Buch sollte über einen längeren Zeitraum, mindestens jedoch 14 Tage lang geführt werden. Darin sollte festgehalten werden, wie viel Zeit die pflegende Person bei Ihnen für welche Tätigkeiten bzw. Hilfen aufgewendet hat. Denn beim Besuch des Gutachters kann ja nur eine Momentaufnahme festgehalten werden, die nicht immer typisch für Ihren täglichen Alltag sein muss. Stellen Sie weiter alle Unterlagen zusammen, die Ihre Krankengeschichte und Ihren Pflegebedarf dokumentieren. Wichtig ist auch, dass alle Personen, die Ihnen jetzt schon bei der Bewältigung Ihres Alltags geholfen haben, Den Alltag einfacher gestalten

23 beim Gutachtertermin anwesend sind. Falls Sie schon ein professioneller Pflegedienst betreut, sollte dieser auch dabei sein. Tipp Für Sie und auch Ihre Angehörigen ist der Gutachterbesuch ein überaus wichtiger Termin, der von Ihnen gut vorbereitet sein sollte. Die Fragen des Gutachters sollten Sie immer realistisch beantworten. Machen Sie sich klar, dass durch das Gutachten ermittelt wird, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zu gewähren sind. Haben Sie keine falsche Scham und trauen Sie sich nicht mehr zu als Sie wirklich können. Abschließend noch ein Hinweis: Sie haben ein Recht auf Aushändigung des Gutachtens und Recht auf Widerspruch gegen den Bescheid. Unterstützung durch ambulante Pflegedienste Wenn Angehörige oder Nachbarn die Unterstützung für Pflegebedürftige nicht alleine bewältigen können oder gar keine Pflegeperson zur Verfügung stehen, kann die Pflege zu Hause auch durch ambulante Pflegedienste übernommen werden. Die Kosten trägt ganz oder teilweise die Pflegeversicherung. Abhängig vom Bedarf helfen ambulante Dienste im Haushalt und übernehmen die Grund- und Behandlungspflege. Es werben viele Pflegedienste um Pflegekunden. Das bietet einerseits die Möglichkeit, einen Dienst gezielt nach Ihren individuellen Betreuungsbedürfnissen auszuwählen, andererseits macht die Vielzahl der Anbieter die Suche nach dem richtigen Dienst natürlich schwierig. Ambulante Betreuung und Pflege wird von Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen und privat-gewerblichen Pflegediensten angeboten. Wir empfehlen folgendes Vorgehen bei der Auswahl eines Pflegedienstes: Ermitteln Sie Ihren Pflegebedarf Bevor Sie einen Pflegedienst auswählen, sollten Sie den Pflege- und Hilfebedarf, den Sie benötigen, vorher mit Ihrem Hausarzt oder Ihren Angehörigen besprechen. In einem zweiten Schritt können Sie überlegen, welche Hilfe Sie gegebenenfalls mit Angehörigen, Freunden oder Nachbarn organisieren können. Bei der Ermittlung Ihres persönlichen Pflege- und Hilfebedarfs gibt auch das Gutachten des MDK, medizinischer Dienst der Krankenversicherung (siehe dazu S. 20), Aufschluss über die bei Ihnen notwendigen pflegerischen Leistungen. Sie wissen dann, welche Leistungen Sie bei einem professionellen Dienst einkaufen sollten und können entsprechende Angebote und Kostenvoranschläge gezielt einholen und prüfen, ob sie für Ihren individuellen Pflegebedarf angemessen sind. Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Kostenvoranschlag. Fordern Sie dazu auch eine Preisvergleichsliste bei Ihrer Pflegekasse an. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Ihnen nach Bewilligung Ihres Antrages auf Übernahme von ambulanten Pflegekosten, eine Preisvergleichsliste und eine Liste der in Ihrem Wohnbereich zugelassenen Pflegedienste zu übergeben. Den Alltag einfacher gestalten

24 Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes treffen Kostenvoranschläge und Leistungsangebote sollten verglichen werden, um festzustellen: Wie viel Hilfe wird geboten? Welche Kosten kommen auf den Patienten zu? Was bezahlen die Kassen? Werden Sie genau und für Sie verständlich über die Kosten der Pflege informiert und wissen Sie, welchen Anteil Sie selbst bezahlen müssen? Zugrunde liegt bei den Pflegediensten mit Versorgungsvertrag die vertraglich festgeschriebenen Vergütungsvereinbarungen und Qualitätsrichtlinien. Führen Sie ein Vorgespräch mit ausgewählten Pflegediensten und nutzen Sie als Vorbereitung entsprechende Broschüren. Tipp: Eine Übersicht über ambulante Pflegeeinrichtungen im Ostalbkreis finden Sie im Internet unter: Hinweise zum Pflegevertrag Der Pflegevertrag muss die Beschreibung der Leistungen, die für Sie erbracht werden sowie die Vergütungsregelungen enthalten. Im Vertrag muss festgehalten sein, wie hoch die Kostenbeteiligung der Pflegekasse und wie hoch Ihr Eigenanteil ist (der gegebenenfalls im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden kann). Vertragsbestandteil sollte sein, dass der Pflegedienst eine Pflegedokumentation führt. Damit wird die aktuelle Pflegesituation festgehalten und jede Veränderung vermerkt, die möglicherweise andere Leistungen erforderlich macht. Besonders wichtig ist auch, dass Sie Rechnungen per Überweisung begleichen können und dem Pflegedienst keine Einzugsermächtigung erteilen müssen. Der Pflegevertrag muss Regelungen zur Beendigung und zum Ruhen des Vertrages (bei vorübergehendem Krankenhausaufenthalt) enthalten. Außerdem sollte auch eine Kündigungsfrist vereinbart sein, die 14 Tage möglichst nicht überschreitet. Tipp Bevor Sie Ihre Unterschrift unter einen Pflegevertrag setzen, sollten Sie das Angebot und die vertraglichen Regelungen genau geprüft haben. Führen Sie dazu mit dem ausgewählten Pflegedienst ein Vorgespräch. Den Alltag einfacher gestalten

25 Pflege zu Hause wenn aus Hilfe Pflege wird Wir alle wünschen uns, im Alter in der eigenen Häuslichkeit bleiben zu können, um dort umsorgt und gepflegt zu werden. Pflege zu Hause in der eigenen Wohnung, der enge Kontakt von Kranken, Angehörigen und Pflegenden stellt aber auch eine besondere Herausforderung dar und ist ein gravierender Einschnitt in das Familienleben. Wer pflegt, sollte sich fragen: Wer kann mir helfen? (Familienangehörige, Hausarzt, ambulante Fachkräfte, Nachbarn, Freunde?) Wie oft kann ich mit Unterstützung rechnen und wie verlässlich ist diese? Wie weit darf das eigene Familienleben beeinträchtigt werden? Wer pflegt, sollte ein Netzwerk knüpfen: Vereinbaren Sie regelmäßig Hausbesuche ambulanter Pflegedienste, die Ihnen besondere Aufgaben abnehmen. Bleiben Sie in engem Kontakt zum Hausarzt. Es muss nicht länger selbstverständlich sein, dass sich vor allem Frauen (Ehefrauen, Töchter, Schwiegertöchter u. a.) zur Mithilfe bei der häuslichen Pflege bereit finden. Auch Ehemänner, Söhne und Schwiegersöhne sollten in diese Aufgabe eingebunden werden. LITERATUR Pflegen zu Hause Ratgeber für häusliche Pflege Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit, Referat Öffentlichkeitsarbeit Berlin Bestellnummer: BMG-P-G502 Telefon: (kostenpflichtig) Internet: Wer hilft und berät zur häuslichen Pflege? Die Pflegekasse - angesiedelt bei der Krankenkasse - berät zu allen Fragen des Pflegeversicherungsrechts. Einige Kassen haben für ihre Versicherten eine Serviceberatung eingerichtet. Im Hinblick auf Fragen zur Pflegebedürftigkeit und zu den Leistungen der Pflegeversicherung sowie anderer Träger haben Betroffene und ihre Angehörigen sogar einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf individuelle Beratung durch die Pflegekassen. Die Beratung erfolgt im persönlichen Gespräch in der Geschäftsstelle der Kasse oder bei Bedarf auch bei den versicherten Mitgliedern zu Hause. Zudem gibt es zum Thema häusliche Pflege zahlreiche Broschüren, die die Krankenund Pflegekassen ihren Versicherten kostenlos zur Verfügung stellen. Darüber hinaus bieten die Kassen häufig bundesweite Service-Telefone an. Den Alltag einfacher gestalten

26 Altenhilfefachberatung im Ostalbkreis Seit 1982 hat der Ostalbkreis eine Fachkraft für den Bereich der Altenhilfefachberatung und der Koordination im Behindertenwesen eingesetzt. Zielsetzung ist die primär einzelfallunabhängige Arbeit mit den Verbänden, Gruppierungen und Leistungsanbietern für Bedürfnisse älterer und behinderter Mitbürger im Ostalbkreis. Landratsamt Ostalbkreis Altenhilfefachberatung - Koordination der Behindertenarbeit Petra Pachner Stuttgarter Straße Aalen Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden. Franz Kafka Praktische Hilfen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Die Pflege zu Hause stellt große Anforderungen an Pflegebedürftige und alle, die ihnen im Alltag helfen. Damit die häusliche Pflege für alle Beteiligten zufriedenstellend gelingen kann, gibt es zahlreiche praktische Hilfen. Sie werden auf den folgenden Seiten vorgestellt. Anleitung für die Pflege zu Hause - Pflegekurse Die Pflegekassen und die ambulanten Dienste/Sozialstationen bieten unentgeltliche Pflegekurse an, die Kenntnisse zur Erleichterung und Verbesserung der Pflege und Betreuung vermitteln. Die Unterstützung bei seelischen und körperlichen Belastungen, der Erfahrungsaustausch der Pflegepersonen untereinander sowie die Beratung über sinnvolle Hilfsmittel sind Bestandteil dieser Kurse. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder einem örtlichen ambulanten Pflegedienst, wann und wo die Kurse stattfinden. - Profi-Pflegetipps im Rahmen des Beratungsbesuches Wenn Sie ein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe erhalten, sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen professionellen Pflegedienst abzurufen (bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich). Den Alltag einfacher gestalten

27 Diese Beratungsbesuche dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der Hilfestellung und Beratung der Pflegeperson, die Sie zu Hause betreuen. Pflegehilfsmittel Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Für Hilfsmittel, die nur einmal benutzt werden können wie beispielsweise Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe werden bis zu 31 Euro pro Monat gezahlt. Technische Hilfen wie Pflegebetten oder Hausnotrufgeräte werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. Für technische Pflegehilfsmittel hat der Versicherte, sofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat, einen Eigenanteil von 10 %, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel zu leisten. (Leihweise überlassene Hilfsmittel erfordern keine Zuzahlung). Entlastung für Angehörige Gesprächskreise für pflegende Angehörige Gesprächskreise für pflegende Angehörige haben das Ziel, den Austausch von persönlichen Erfahrungen herbeizuführen und praktische Anregungen zu vermitteln. Sie sind auch ein Ort, wo man über Hoffnungslosigkeit, Trauer oder Schuld, aber auch über Ärger und Enttäuschung in einer Atmosphäre der Anteilnahme und des Verständnisses frei sprechen kann. Adressen finden Sie im Anhang Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Menschen, die ein gleiches Problem oder Anliegen haben und gemeinsam etwas dagegen bzw. dafür unternehmen möchten. Typische Probleme sind etwa der Umgang mit chronischen oder seltenen Krankheiten, mit Lebenskrisen und/oder belastenden sozialen Situationen. Die Internetseite enthält Informationen zu Selbsthilfegruppen im Ostalbkreis. Das Projekt wird unterstützt von der AOK und dem Landratsamt Ostalbkreis. Weitere Informationen erhalten Sie bei: KIGS Kontakt- und Informationsstelle für gesundheitliche Selbsthilfe der AOK Ostwürttemberg Wiener Straße Aalen klaus.koeder@bw.aok.de Ersatz bei Verhinderung der Pflegeperson Verhinderungspflege Häufig wird die Pflege durch sog. Pflegepersonen (z. B. Angehörige, Bekannte oder Nachbarn) sichergestellt. Ist eine Pflegeperson vorübergehend wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr. Den Alltag einfacher gestalten

28 Sie können wählen, ob die Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst, in einem Pflegeheim oder durch eine andere Pflegeperson durchgeführt wird. Insgesamt zahlt die Pflegekasse ab dem 01. Juli 2008 für die sog. Verhinderungspflege ab 2010 bis und ab weitere Informationen erhalten Sie bei den Pflegekassen Ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf Für Angehörige ist es schwer, wenn sie feststellen müssen, dass sich ein Mensch aufgrund einer Demenzerkrankung verändert und nicht mehr die richtigen Worte findet. Viele Angehörige übernehmen trotzdem ganz selbstverständlich die Aufgabe, ihre Verwandten so lange es geht zu Hause zu pflegen. Für Sie gibt es zur Unterstützung und Entlastung: Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenzerkrankungen, mit geistigen oder psychischen Erkrankungen ehrenamtliche Helferinnen -und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich in Gruppen oder in Einzelbetreuung Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen und Helfer Dienste zur Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige Familienentlastende Dienste Von den Pflegekassen werden für diese sog. niederschwelligen Betreuungsangebote zusätzliche Betreuungskosten übernommen, seit sind das jährlich 1200 bzw Adressen finden Sie im Anhang. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Pflegekasse, um sich ein anerkanntes Betreuungsangebot in Ihrer Nähe nennen zu lassen. Hilfen für Angehörige Unterstützung durch Pflegebegleiter Der Ostalbkreis setzt sich für eine Unterstützung der pflegenden Angehörigen ein und hat das Bundesmodell Pflegebegleiter eingeführt. Wer kennt nicht die Situation von pflegenden Angehörigen: Rund um die Uhr im Dauereinsatz und es bleibt wenig Zeit für die eigenen Interessen. Sehr schnell fragen sich Pflegende: Mit wem kann ich vertrauensvoll und offen über alles sprechen? Wem kann ich meine Ängste, Sorgen und Nöte anvertrauen? Hier setzt das Modell Pflegebegleiter an. Zunehmend zeigt die Erfahrung, dass pflegende Angehörige vor allem Menschen benötigen, die als verständiger Begleiter in dieser Situation mit ausreichender Zeit und Einfühlungsvermögen zur Verfügung stehen, neben der Unterstützung und Entlastung durch professionelle Dienste. Den Alltag einfacher gestalten

29 Das Ziel ist es, pflegende Angehörige im häuslichen Bereich dabei zu unterstützen, sich ihr Leben mit einem Pflegebedürftigen so zu gestalten, dass es als befriedigend und bereichernd erlebt werden kann. Angehörige sollen Wertschätzung erfahren, um sich nicht allein gelassen zu fühlen. Wer sind Pflegebegleiter? Pflegebegleiter sind Freiwillige, die sich für pflegende Angehörige engagieren aber keine Entlastungsangebote ( Dienste ) anbieten. Sie stehen der Hauptpflegeperson zur Seite, um ihnen den Rücken zu stärken. Was tun Pflegebegleiter? Pflegebegleiter sind Partner bei der Klärung von Problemen, bei Fragen der Alltagsgestaltung mit pflegebedürftigen Personen und ermutigen pflegende Angehörige, die Fähigkeiten zur Selbstorganisation der Pflege und des Alltags zu entwickeln. Zudem geben sie ihr Wissen über Hilfsangebote im Raum weiter. Sie helfen Familien, die Hemmschwellen zu überwinden, sich Unterstützung zu organisieren und mit professionellen Diensten zu kooperieren. Pflegebegleiter/-standorte Pflegebegleiter sind bereits tätig in den Einzugsbereichen Schwäbisch Gmünd und Abtsgmünd Standort Abtsgmünd: Sozialstation Abtsgmünd, Standort Schwäbisch Gmünd: DRK, Kreisverband Schwäbisch Gmünd e. V., zusammen mit Stadt Schwäbisch Gmünd, Spitalmühle, Pflegebegleiter im Ostalbkreis Weitere Informationen beim Landratsamt Ostalbkreis Petra Pachner, oder direkt bei den Standorten. Internet: EIGENE NOTIZEN Den Alltag einfacher gestalten

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