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1 Arbeitsmarktservice Wien Leistungsbeschreibung LEHRGANG ZUM ERWERB VON TEILQUALIFIKATIONEN NACH 8B BERUFSAUSBILDUNGSGESETZ (BAG) ZU 6A für die Geschäftsstelle Jugendliche des Arbeitsmarktservice Wien LGSW/Abt.6/Leistungsbeschreibung 2013/Teilqualifizierung

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 BEZEICHNUNG DES BILDUNGSANGEBOTES DEFINITION DER ZIELGRUPPE ZIEL DES BILDUNGSANGEBOTES VORGESEHENE TEILNEHMERINNENANZAHL ZEITRAUM SCHULUNGSORT/VERKEHRSANBINDUNG AUFNAHME IN DIE AUSBILDUNG INHALT UND AUFBAU DER AUSBILDUNG Einführung: Förderung der Schlüsselqualifikationen, Aufarbeiten schulischer Defizite und Berufslaufbahnplanung Aufarbeiten schulischer Defizite: Förderung der Schlüsselqualifikationen und Umgangsformen: Berufslaufbahnplanung: Erwerb von Qualifikationen und Ausbildung in Teilqualifikationen Berufsorientierung und Praktikum (= Bereich 1): Ausbildung in Teilqualifikation/en (= Bereich 2) Bewerbungstraining und aktive Arbeitssuche BERUFSAUSBILDUNGSASSISTENZ (BAS): SOZIALPÄDAGOGISCHE BETREUUNG UND MÄDCHENSPEZIFISCHE UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE Sozialpädagogische Betreuung Mädchenspezifische Unterstützungsangebote FINANZIELLE ABGELTUNGEN UND VORGEHENSWEISE BEI FERNBLEIBEN DER TEILNEHMERINNEN Betriebe Finanzielle Abgeltung der TeilnehmerInnen während der Teilqualifikation Erholungszeiten für TeilnehmerInnen Sonstige entschuldbare Abwesenheiten, die über die 25 Erholungstage hinausgehen

3 11.5 Pflegefreistellung Unentschuldigte Abwesenheiten Entschuldigte Abwesenheiten KALKULATIONSGRUNDLAGE Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.2): Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): SONSTIGES Motivation Dropout-Quote Kommunikationsstruktur AuftragnehmerIn/AMS PERSONAL Genderseminar und Diversitätstraining Trainer-Coaching-Supervisionsausbildung: TrainerInnen : TeilnehmerInnen-Schlüssel: TrainerInnen-Typ 1: Berufsorientierung inklusive aller begleitenden Angebote Formale Qualifikation: Erfahrung Mindestalter (Muss- Kriterium): TrainerInnen-Typ 2: Sozialpädagogische Betreuung Formale Qualifikation: Erfahrung: Mindestalter (Muss-Kriterium):

4 1 Bezeichnung des Bildungsangebotes Lehrgang zum Erwerb von Teilqualifikationen gemäß 8b Berufsausbildungsgesetz (BAG) zu 6a in Lehrberufen der Bereiche: Bau, Büro, Gastgewerbe, Handel, Lebensmittel und Textil. 2 Definition der Zielgruppe Voraussetzungen für Jugendliche zur Teilnahme: Vorgemerkte des AMS Jugendliche, die nicht in ein Lehrverhältnis in einem Betrieb vermittelt werden konnten und auf die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft: Jugendliche, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten oder teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden bzw. Jugendliche ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss bzw. Jugendliche mit Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes bzw. Jugendliche, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsphase oder aufgrund einer nicht erfolgreichen Vermittlung in ein Lehrverhältnis als Lehrling in einem Betrieb angenommen werden muss, dass für sie aus persönlichen Gründen in absehbarer Zeit keine reguläre Lehrstelle in einem Betrieb gefunden werden kann. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn der/die Jugendliche der definierten Zielgruppe angehört und seitens des Arbeitsmarktservice nicht in ein reguläres Lehrverhältnis als Lehrling bei einem Betrieb vermittelt werden konnte ( 8b Abs. 5 BAG). Die Zuweisung der TeilnehmerInnen erfolgt mittels Einladungsschreiben der AMS-Beraterin/ des AMS-Beraters der regionalen Geschäftsstelle Jugendliche oder vom Bildungsangebot Berufsorientierung und Coaching Intensiv nach Feststellung einer oder mehrerer der oben genannten Voraussetzung/en

5 3 Ziel des Bildungsangebotes Vermittlung von Teilqualifikationen im Rahmen des auf die einzelne Jugendliche/den einzelnen Jugendlichen abgestimmten Berufsbildes, allenfalls unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus Berufsbildern weiterer Lehrberufe. Die Festlegung der Ausbildungsinhalte, des Ausbildungszieles und der Zeitdauer im Rahmen der integrativen Ausbildung hat durch die Vertragsparteien gemeinsam mit der Berufsausbildungsassistenz unter Einbeziehung der Schulbehörde erster Instanz und des Schulerhalters zu erfolgen. Dabei sind auch eine pädagogische Begleitung bzw. die Form der Einbindung in den Berufsschulunterricht unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse der die integrative Berufsausbildung anstrebenden Person festzulegen ( 8b Abs. 8 BAG). Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben. Erfolgsmessung: Der erwartete Bestand an Personen (100% sind alle eingetretenen Jugendliche) die in Folge eine Teilqualifizierung positiv abschließen liegt bei 60%. TeilnehmerInnenzufriedenheit: das AMS Wien erwartet hier mindestens eine Durchschnittsnote von 1,75 und eine Rücklaufquote von mindestens 50% (Personen, die ihre Teilnahme abbrechen sind nicht rücklaufrelevante Personen) Die Benotung bezieht sich auf Frage 18 der TeilnehmerInnenzufriedenheitserfassung. Wie beurteilen Sie den praktischen Nutzen der Schulung und zwar als Vorbereitung auf Ihre zukünftige Arbeitstätigkeit, auf Ihre Jobsuche bzw. Ihren Wiedereinstieg. 4 Vorgesehene TeilnehmerInnenanzahl Das Bildungsangebot ist für maximal 150 TeilnehmerInnen vorgesehen. Gruppengröße: 7 Gruppen mit 20 TeilnehmerInnen, 1 Gruppe mit 10 TeilnehmerInnen (genaue Gruppenaufteilung siehe Punkt 5). 5 Zeitraum Gesamtdauer: bis Wochen / Montag bis Freitag / 30 Maßnahmenstunden (MS) wöchentlich Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag á 30 Maßnahmenstunden (MS) wöchentlich, die Einteilung der täglichen Ausbildungszeit obliegt dem Bieter. Zur Vergleichbarkeit der Angebote sind Einzeltage mit 6 Stunden zu kalkulieren. Die Festlegung der tatsächlichen täglichen Kurszeiten innerhalb der Rahmenschulungszeiten obliegt dem Bieter

6 8 Gruppen: Gruppe A: bis , 20 TeilnehmerInnen Gruppe B: bis , 20 TeilnehmerInnen Gruppe C: bis , 20 TeilnehmerInnen Gruppe D: bis , 20 TeilnehmerInnen Gruppe E: bis , 20 TeilnehmerInnen Gruppe F: bis , 20 TeilnehmerInnen Gruppe G: bis , 20 TeilnehmerInnen Gruppe H: bis , 10 TeilnehmerInnen Die unterschiedlichen zeitlich gestaffelten Einstiege haben keine Auswirkungen auf die inhaltliche Gestaltung der Ausbildung. Den Jugendlichen muss in allen Gruppen die Möglichkeit geboten werden, entsprechend der festgelegten Ausbildungsziele ihre Teilqualifikation zu erwerben. Nachbesetzungsmöglichkeit: Für die Teilqualifikation werden keine Nachbesetzungstermine festgelegt. Nachbesetzungen werden während der Ausbildung im Falle von freien Kapazitäten nach Rücksprache mit dem AMS Jugendliche und dem Ausbildungsträger, an nicht vorgegebenen Stichtagen, durchgeführt. Diese Nachbesetzungen erfolgen nach Klärung ob die/der Jugendliche aufgrund eventuell vorhandener Vorkenntnisse in die Ausbildung integriert werden kann. Ist dies nicht möglich, muss umgehend mit dem AMS Jugendliche Kontakt aufgenommen werden. Gesetzliche Feiertage während des Durchführungszeitraums: Die in Österreich geltenden gesetzlichen Feiertage haben weder Einfluss auf den Gesamtzeitraum, noch auf die individuelle Verweildauer der TeilnehmerInnen im Kurs; d.h. die Jugendlichen sollen die fehlenden Stunden durch die Feiertage nicht einarbeiten. Feiertage sind im Kalkulationsformular (Zeitplan) mit 0 Stunden auszuweisen. Die vorgegebenen Gesamt-Kursstunden sind auf die restlichen Tage des Zeitplans zu verteilen. Das Fernbleiben vom Kurs von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften ist an zwei ihrer Feiertage zu entschuldigen, sofern dies im Vorfeld mit der regionalen Geschäftsstelle abgestimmt wurde. Welche der jeweiligen Feiertage gewählt werden, steht den Personen frei. Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften. Diesbezüglich wird auf das Schreiben von Herrn Martin Kainz vom verwiesen, welches bei Bedarf bei Frau Andrea Österreicher (andrea.oesterreicher@ams.at) angefordert, bzw. unter heruntergeladen werden kann. Insgesamt: Maßnahmenstunden (MS) Entsprechend der unter Punkt 12 Kalkulationsgrundlage angeführten MS 6 Schulungsort/Verkehrsanbindung Bundesland Wien (schnelle Erreichbarkeit aus ganz Wien)

7 7 Aufnahme in die Ausbildung Die TeilnehmerInnen haben vor Beginn der Teilqualifikation an einem Berufsorientierung und Coaching Intensiv teilgenommen, in der die Voraussetzungen für eine Ausbildung in Form einer Teilqualifikation gemäß 8b Abs. 2 BAG geklärt und der Berufswunsch bzw. die Berufswünsche festgestellt wurde/n. In Ausnahmefällen können auch Jugendliche aus einem Vorbereitungs- und Stabilisierungkurs (VOST) in die Teilqualifikation übernommen werden, sofern diese die Voraussetzungen erfüllen. Es ist kein Auswahlverfahren vorgesehen, weder in fachlicher noch in psychologischer Hinsicht. Alle vom AMS Jugendliche vorgeschlagenen TeilnehmerInnen müssen, der Kapazität entsprechend, in die Teilqualifikation übernommen werden. Ausnahme: Jugendliche mit augenscheinlichen Alkohol- bzw. Drogenproblemen oder Akuterkrankungen. In solchen Fällen muss Rücksprache mit dem/der zuständigen BeraterIn des AMS Jugendliche gehalten werden. Für jene TeilnehmerInnen, die an keinem Berufsorientierung- und Coachingangebot teilgenommen haben, muss vom Bieter eine kurze intensive Einführung in die jeweiligen Berufsbereiche und ein Überblick über den Aufbau und Ablauf der Teilqualifikation angeboten werden. Gemeinsam mit der/dem Jugendlichen, der/dem gesetzlichen VertreterIn, dem Ausbildungsträger und der Berufsausbildungsassistenz (BAS) müssen je nach Berufswunsch die Ausbildungsinhalte, das Ausbildungsziel und die Dauer im Hinblick auf die Teilqualifikation festgestellt und festgelegt werden. Nach Feststellung der Fertigkeiten und der Eignung ist die/der Jugendliche in die Ausbildung aufzunehmen. Es werden keine (zusätzlichen) MS (Maßnahmenstunden TeilnehmerIn) und MSP (Maßnahmenstunden Personal / TrainerInneneinsatz) angeführt, da die betreffenden TeilnehmerInnen in die jeweilige Ausbildungsgruppe integriert werden Gesetzliche Grundlage Grundlage der Ausbildung ist das Berufsausbildungsgesetz (BAG). Gemäß der gesetzlichen Definition der integrativen Berufsausbildung für benachteiligte und behinderte Jugendliche im Rahmen der Berufsausbildung ( 8b Abs. 2 BAG) sind Veranstaltungen vorgesehen, in denen den TeilnehmerInnen bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes, allenfalls unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus Berufsbildern weiterer Lehrberufe, vermittelt werden. Der Bildungsträger bedarf um die Ausbildung durchführen zu können einer Bewilligung des BMWA gemäß 8c. Die Bewilligung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorliegen, da sie vom BMWA erst nach Zuschlagserteilung erteilt wird. Der Bildungsträger ist verpflichtet, unmittelbar nach Zuschlagserteilung die Bewilligung in Kopie dem AMS Wien umgehend zu übermitteln

8 8 Inhalt und Aufbau der Ausbildung Die Absolvierung einer Teilqualifikation ist für jene Jugendlichen vorgesehen, denen die Erreichung des Lehrabschlusses auch mit verlängerter Lehrzeit nicht möglich ist und durch die Teilqualifizierung die Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt nachhaltig erhöht werden. Da es sich großteils um Jugendliche mit Lernbehinderungen und/oder sonderpädagogischem Förderbedarf und/oder mit emotional auffälligem Verhalten und/oder verlangsamten Reaktionen handelt, ist es seitens des Bieters erforderlich, bei der Planung alle eventuell entstehenden Probleme zu berücksichtigen und die dementsprechend geplanten methodischen und didaktischen Unterstützungen im Konzept zu dokumentieren. Für diese zusätzlichen Unterstützungen gibt es keine Vorgabe an Maßnahmenstunden (MS) pro Phase. Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsstellung, dass entsprechend der Notwendigkeit die erforderlichen Inhalte jeder Phase festgelegt und durchgeführt werden. Die angeführten Inhalte sind nur als Mindestvorgabe zu verstehen, die genaue Durchführung und die benötigten Inhalte sind auf die Bedürfnisse der Jugendlichen abzustimmen und sinnvoll unter Berücksichtigung des vorgegebenen Zieles miteinander zu verknüpfen. Diese Angaben müssen abgestimmt nachvollziehbar dokumentiert sein. Die Teilqualifikation bezieht sich auf Teile eines Lehrberufes sowie nach den Fertigkeiten und Kenntnissen der TeilnehmerInnen, allenfalls unter Ergänzung weiterer Berufsbilder, in den unter Punkt 1 angegebenen Berufsbereichen. In Abstimmung zwischen den/dem VertragspartnerInnen gemeinsam mit der Berufsausbildungsassistenz, der Schulbehörde erster Instanz und des Schulerhalters, wird mittels Ausbildungsvertrages, der Inhalt und die Dauer der Teilqualifizierung mit dem/r AusbildungsteilnehmerIn und dem Bieter festgelegt. Bei der Festlegung der Ausbildungsinhalte ist darauf zu achten, dass im Wirtschaftsleben verwertbare Teilqualifikationen erreicht werden. In der Vereinbarung sind jedenfalls die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse festzulegen. Ein allfälliger Berufsschulbesuch ist unter Vorlage eines detaillierten individuellen Ausbildungsplanes mit dem Stadtschulrat für Wien zu vereinbaren, da für TeilqualifikantInnen der Berufsschulbesuch einer vorherigen Genehmigung der Schulbehörde bedarf. Die Ausbildungen können sich je nach festgestellten Fertigkeiten in einen schulischen und einen fachlichen Bereich teilen: Schulischer Bereich: Für Jugendliche, die im Rahmen einer integrativen Berufsausbildung in einer Teilqualifizierung ausgebildet werden, besteht nach Maßgabe der Festlegung gem. 8b Abs. 8 BAG, nach vorheriger Genehmigung des Stadtschulrates für Wien, die Pflicht bzw. das Recht zum Besuch einer Berufsschule. Da der Berufsschulbesuch nur im Rahmen der festgelegten Ziele individuell abgestimmt auf die Fertigkeiten und Bedürfnisse jeder/jedes einzelnen Jugendlichen erfolgt, ist eine Vorgabe der Unterrichtseinheiten in der Berufsschule als Kalkulationsbasis nicht möglich. Bei der Erstellung der Kostenkalkulation ist daher eine durchgehende Betreuung der Jugendlichen anzunehmen

9 Ist im Rahmen der festgelegten Ziele kein Berufsschulbesuch vorgesehen, sind die festgelegten eingeschränkten schulischen Inhalte im Rahmen der Ausbildung durch den Bieter zu vermitteln und mit einem Zeugnis bzw. Zertifikat über die erworbenen Kenntnisse zu bestätigen. Fachlicher Bereich: a) Sonstige Ausbildungsinhalte (außer fachpraktische Ausbildung gemäß Punkt b) durch den Bieter und b) die fachpraktische Ausbildung in einem bzw. mehreren Betrieb/en, in dem die Teilqualifikationen erworben werden (siehe dazu Punkt 8.3). Zwischen Bieter und dem jeweiligen Betrieb, in dem die festgestellte Teilqualifikation erlernt wird, muss eine Vereinbarung abgeschlossen werden. In dieser Vereinbarung müssen die Teilqualifikationen durch Einschränkung auf bestimmte Teile des Lehrberufes, allenfalls unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus Berufsbildern weiterer Lehrberufe, vereinbart werden. Ein Muster dieser Vereinbarung ist dem Angebot verpflichtend beizulegen (siehe dazu Punkt Ausbildungsvertrag der Verdingungsunterlage). Sollte das geforderte Muster dem Angebot nicht beigelegt sein, handelt es sich um ein unvollständiges Angebot (Ausschlusskriterium). Wurde im Rahmen einer Ausbildung mit Teilqualifizierung sowohl das Ausbildungsziel im Sinne einer erfolgreichen Ablegung der Abschlussprüfung als auch das berufsfachliche Bildungsziel der ersten Schulstufe der Berufsschule erreicht, so ist bei einer anschließenden Ausbildung in einem Lehrberuf gemäß 1 BAG (reguläre Lehrausbildung) oder in einem Lehrberuf gemäß 8b Abs. 1 BAG (Integrative Berufsausbildung mit verlängerter Lehrzeit) zumindest das erste Lehrjahr auf die Dauer der Lehrzeit des betreffenden Lehrberufes anzurechnen, sofern nicht eine Vereinbarung zwischen der/dem Lehrberechtigten und dem Lehrling über eine weitergehende Anrechnung vorliegt. Bei einem Ausbildungswechsel in einen Lehrberuf gemäß 1 BAG, in einen Lehrberuf gemäß 8b Abs. 1 BAG oder gemäß 8b Abs. 2 BAG, ist das Einvernehmen aller Beteiligten herzustellen und diesbezüglich eine besondere Beratung durchzuführen. 8.1 Einführung: Mindestinhalte: Kennenlernen & Gruppenfindung Motivationsklärung Informationen zum Inhalt & Ablauf Persönliche und berufliche Rahmenbedingungen und erste Lösungsansätze - 9 -

10 Abklärung sozialer Problematiken Erhebung vorhandener Berufswünsche und Erwartungen an die Ausbildung Abgleich zwischen individuellen Vorstellungen und der betrieblichen Realität am Wiener Arbeitsmarkt Erhebung der Formalqualifikationen, eventueller Berufserfahrungen sowie besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten Erhebung des allgemeinen Wissens- und Entwicklungsstandes Erhebung des Wissens- und Entwicklungsstandes im Hinblick auf schulische Defizite Ziel ist, alle teilnehmenden Jugendlichen mit den Gegebenheiten und der Struktur der Ausbildung vertraut zu machen und eine erste Bedarfserhebung bzw. Standortbestimmung durchzuführen. TrainerInneneinsatz: TrainerInnen-Typ Förderung der Schlüsselqualifikationen, Aufarbeiten schulischer Defizite und Berufslaufbahnplanung Durch eine eingehende, individuell abgestimmte Betreuung der Jugendlichen müssen der Reifeprozess gefördert und die schulischen Defizite ausgeglichen werden. Das AMS Wien geht davon aus, dass die genannten Bereiche sinnvoll miteinander verknüpft werden. Die erforderliche Dauer der einzelnen Inhalte der persönlichkeitsbildenden Angebote, die Erhebung persönlicher Ressourcen, Neigungen und Eigenschaften, das Training der Schlüsselqualifikationen und das Aufarbeiten schulischer Defizite müssen auf die Gruppe bzw. individuell auf die Teilnehmerin/den Teilnehmer abgestimmt werden Aufarbeiten schulischer Defizite: Mindestinhalte: je nach Wissenstand individuell anzusetzen Deutsch und Rechtschreibung Mathematik Geographie Staatsbürgerkunde EDV: Grundlagen der Informationstechnologie, Windows, Word, Excel, Internet, . Ziel ist der Ausgleich von Defiziten auf Basis der achten bzw. neunten Schulstufe

11 8.2.2 Förderung der Schlüsselqualifikationen und Umgangsformen: Der Bieter hat die Inhalte auf die Gruppendynamik und auf die individuellen Bedürfnisse abzustimmen. Mindestinhalte: Förderung sozialer Kompetenz Kommunikation Konfliktfähigkeit Höfliche Umgangsformen Gleichstellung muss als Querschnittsthema in der Ausbildung behandelt werden und soll folgende Eckpunkte aufweisen: Reflexion der kulturspezifischen Rollenbilder und - erwartungen Hinterfragen von gesellschaftlich tradierten Rollen und Idealen Unterschiede im Umgang mit Frauen und Männern als MitarbeiterInnen und Vorgesetzte Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse, Rollen und Zugänge inhaltliche Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes geschlechtssensibler Umgang unter den AusbildungsteilnehmerInnen. Ziel ist die Erhöhung der Selbstverantwortung und der soziale Reifeprozess Berufslaufbahnplanung: Die Festlegung der Ausbildungsinhalte bestimmter Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes, allenfalls unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus Berufsbildern weiterer Lehrberufe, des Ausbildungszieles und der Zeitdauer im Rahmen der integrativen Ausbildung, hat unter Einbeziehung der Berufsausbildungsassistenz und der Erziehungsberechtigten zu erfolgen. Erstellung eines individuellen Karriereplanes abgestimmt auf die persönlichen Fähigkeiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers unter Berücksichtigung allfällig notwendiger weiterer Bildungsangebote des AMS Jugendliche. Abgestimmt auf den individuellen Karriereplan ist der Bieter verpflichtet mit der/dem Jugendlichen einen geeigneten Ausbildungsbetrieb zu suchen und zu finden. TrainerInneneinsatz: TrainerInnen-Typ

12 8.3 Erwerb von Qualifikationen und Ausbildung in Teilqualifikationen Diese Phase gliedert sich in zwei Bereiche: Berufsorientierung und Praktikum (= Bereich 1): Kurze Überprüfungspraktika in jenen Bereichen bzw. Branchen in denen eine Teilqualifikation angestrebt wird. Parallel dazu sind die individuell festgestellten noch notwendigen Inhalte gem. Punkt 0 beim Bieter durchzuführen. Regelmäßiger Kontakt mit dem Betrieb und der/dem Jugendlichen während des Praktikums ist durch die Vertrauensperson der/des Jugendlichen beim Bieter zu gewährleisten. Für jene TeilnehmerInnen, für die ein Überprüfungspraktikum zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht sinnvoll ist, ist eine intensive individuelle Betreuung bei der Erarbeitung von Lösungs- und Stabilisierungsmöglichkeiten mittels folgender Angebote durchzuführen: Nutzung der EDV-Übungsplätze Weiterhin Aufarbeitung der noch vorhandenen schulischen Defizite Intensive Weitererarbeitung der persönlichen Berufsperspektiven Herstellung von Betriebskontakten Aktivierung und Mobilitätssteigerung Training der Schlüsselqualifikationen Erwerb von Grundkenntnissen in den gewählten Berufszielen Erweiterung der Qualifikationen Überprüfung und gegebenenfalls Modifikation der entwickelten Ziele Bewerbungstraining und aktive Arbeitssuche Es obliegt dem Bieter zur Erhöhung der Motivation der TeilnehmerInnen Exkursionen und Outdoor-aktivitäten zu setzen. Diese Aktivitäten sind auf die Bedürfnisse/Voraussetzungen der TeilnehmerInnen abzustimmen. Eine Begleitung durch TrainerInnen (TrainerInnen-Typ I) ist vorzusehen. Ziel ist die Berufszielüberprüfung und Erlangung beruflicher und sozialer Kompetenzen. TrainerInneneinsatz: TrainerInnen-Typ

13 8.3.2 Ausbildung in Teilqualifikation/en (= Bereich 2) Die Ausbildung bestimmter Teile des Berufsbildes bzw. des Lehrberufes, allenfalls unter Ergänzung von Fertigkeiten und Kenntnissen aus Berufsbildern weiterer Lehrberufe, wird in einem bzw. mehreren Betrieb/en absolviert. Begleitend durch den Bieter müssen auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt, alle erforderlichen Unterstützungen geboten werden, um die Ausbildung der vereinbarten Teile des Lehrberufes bzw. der Lehrberufe gewährleisten zu können. Die Jugendlichen müssen vor Ort von den TrainerInnen bzw. der Vertrauensperson der/des Jugendlichen des Bieters unterstützt und begleitet werden. Qualitätsanforderungen an Betriebe siehe Verdingungsunterlage Seitens des AMS Wien wird nicht festgelegt, ob die Ausbildung bei einem oder mehreren Betrieben erfolgt. Die Kontrolle und Verantwortung über die Vermittlung der festgelegten Teile des Berufsbildes bzw. der Berufsbilder obliegt ausschließlich beim Bieter. Bei etwaigen Abweichungen ist sofort zu reagieren. Die Vermittlung der Inhalte gemäß den festgelegten Berufsbildpositionen muss genau auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt vermittelt bzw. vertieft werden. Ist der/dem Jugendlichen aufgrund der festgelegten Ziele ein Berufsschulbesuch nicht möglich, so sind die im Rahmen der Ausbildung nötigen schulischen Inhalte durch den Bieter zu vermitteln. Die vermittelten Inhalte sind der/dem Jugendlichen durch ein Abschlusszeugnis (-zertifikat) zu bestätigen. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung über die erworbenen Qualifikationen, Fertigkeiten und Kenntnisse im Rahmen der Teilqualifizierung. In den letzten Wochen der Ausbildung wird mit der Abschlussprüfung festgestellt, welcher Ausbildungsstand erreicht wurde. Von der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer wird darüber ein Zeugnis ausgestellt. Ziel ist die Abschlussprüfung über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse im Rahmen der Teilqualifikationen. TrainerInneneinsatz: TrainerInnen-Typ Bewerbungstraining und aktive Arbeitssuche Innerhalb der letzten 10 Wochen vor Ende des Bildungsangebotes sind pro Gruppe ein begleitendes intensives Bewerbungstraining und aktive Arbeitssuche anzubieten. Mindestinhalte: Reflexionsphase Individuelle Bewerbungsstrategien Bewerbungsgespräche, Rollenspiele Intensive Bewerbungsaktivitäten

14 Für jene TeilnehmerInnen, die nicht unmittelbar in ein Dienstverhältnis übertreten, ist ein ausführlicher Perspektivenplan, der konkrete Lösungsvorschläge und Empfehlungen der TrainerInnen über weitere Vorgangsweisen für die TeilnehmerInnen enthält, zu erarbeiten und an die/den zuständige/n AMS-BeraterIn zu übermitteln. Ziel ist der Antritt eines Dienst- bzw. Lehrverhältnisses. TrainerInneneinsatz: TrainerInnen-Typ 1 9 Berufsausbildungsassistenz (BAS): Die TeilnehmerInnen werden während der Ausbildung beim Bieter, beim Betrieb/bei den Betrieben und bei individuell festgelegtem Berufsschulbesuch in der Berufsschule durch den/die BerufsausbildungsassistentIn begleitet und unterstützt. Geeignete Personen für die Berufsausbildungsassistenz werden von einem externen Träger zur Verfügung gestellt. Die BAS führt die Beratung direkt vor Ort beim Bieter, beim Betrieb/bei den Betrieben und erforderlichenfalls in der Berufsschule durch. Im Zuge dieser Unterstützungsmöglichkeit sind - je nach den konkreten Umständen - sozialpädagogische, psychologische und didaktische Probleme von den der Berufsausbildungsassistenz anvertrauten Jugendlichen mit allen Beteiligten zu erörtern, um zur Lösung dieser Probleme beizutragen. Kalkulationsbasis Berufsausbildungsassistenz: Die anfallenden Kosten für die BAS sind verpflichtend im Kalkulationsformular mit insgesamt ,28 unter der Position Maßnahmennebenkosten als TeilnehmerInnenbezogene Kosten in einer separaten Zeile anzuführen. Die genaue Aufstellung über den monatlichen Einsatz der/des BAS ist im Zuge der erforderlichen Unterlagen zur jeweiligen Abrechnung vorzulegen. Anerkannt werden im Rahmen der Abrechnung: Gruppen A bis G: 20 TeilnehmerInnen wöchentlich 6 MS Gruppe H: 10 TeilnehmerInnen wöchentlich 4 MS Siehe auch Gesamtstundenaufstellung unter Punkt 12. Es werden keine zusätzlichen MS für die räumliche und technische Ausstattung anerkannt. 10 Sozialpädagogische Betreuung UND mädchenspezifische Unterstützungsangebote Begleitend während der gesamten Dauer der festgelegten Ausbildungszeiten, inklusive vor Ort bei den Betrieben und gegebenenfalls in der Berufsschule, sind sozialpädagogische Betreuung und mädchenspezifische Unterstützungsangebote im Ausmaß von insgesamt Maßnahmenstunden (MS) durch den Bieter zu gewährleisten. Diese Stunden kann jede/r TeilnehmerIn nach Wunsch in Anspruch nehmen bzw. sind auf Grund festgestelltem Bedarfes seitens des Bieters anzubieten. Die Einteilung der Stunden innerhalb des Förderzeitraumes ist durch den Bieter auf die Bedürfnisse der Jugendlichen bzw. auf die Anzahl der Gruppen abzustimmen

15 10.1 Sozialpädagogische Betreuung Lösungsorientierte Bearbeitung individuell vermittlungshinderlicher und lernzielhemmender Faktoren, aufbauend auf dem Status Quo der TeilnehmerInnen mittels: Beratung und Hilfestellung bei privaten und/oder psychosozialen Problemen Stabilisierung für das zukünftige Berufsleben, Steigerung der Eigenmotivation Aufbau von Selbstbewusstsein, Durchhaltevermögen und Perspektivenplanung Lösungsfokussierte Beratung, Krisenintervention Gegebenenfalls Information über bzw. Kooperation mit weiterführenden oder spezifischen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen Erarbeitung einer individuellen Bewerbungsstrategie pro TeilnehmerIn mit Bezug auf die jeweils vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten berufliches Selbstmarketing Individuelle Begleitung / Unterstützung und Laufbahnplanung bis zum Lehrstellenbzw. Arbeitsantritt Nachbesprechen der Gruppeninhalte Eingehen auf Konflikte in der Gruppe 10.2 Mädchenspezifische Unterstützungsangebote Persönlichkeitsbezogene Trainings (Konfliktmanagement, Durchsetzungstraining) Coaching Mädchenbeauftragte als direkte Ansprechperson Es obliegt dem Bieter in der operativen Umsetzung entsprechend der vorgegebenen Gruppen und entsprechend der Bedürfnisse der Jugendlichen die genannten Maßnahmenstunden zweckentsprechend zu verteilen. Kalkulationsbasis sozialpädagogische Betreuung UND mädchenspezifische Unterstützungsangebote: MSP gesamt müssen für die Darstellung der Maßnahmenstunden Personal herangezogen werden. Das AMS Wien geht davon aus, dass MS in den Räumlichkeiten des Bieters und die restlichen Maßnahmenstunden entweder Vorort in der praktischen Ausbildung, in den Praxisbetrieben oder gegebenenfalls in der Berufsschule erfolgen. Die Angabe ist daher als Kalkulationsgrundlage zu verstehen um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen MS gesamt müssen für die Darstellung der Maßnahmenstunden (Ausstattung) herangezogen werden. TrainerInnen für sozialpädagogische Betreuung UND mädchenspezifische Unterstützungsangebote: TrainerInneneinsatz: TrainerInnen-Typ

16 11 Finanzielle Abgeltungen und Vorgehensweise bei Fernbleiben der TeilnehmerInnen 11.1 Betriebe Betriebe bekommen keine finanzielle Abgeltung für die Ausbildung der TeilnehmerInnen Finanzielle Abgeltung der TeilnehmerInnen während der Teilqualifikation Die Jugendlichen erhalten eine Ausbildungsentschädigung in der Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gemäß der jeweils geltenden BEMO Richtlinie, derzeit EUR 270,00 netto monatlich plus Sozialversicherungsbeiträge. Bei der Berechnung der Ausbildungsentschädigung ist wie folgt vorzugehen: Für Monate die zur Gänze von der Laufzeit der Ausbildung (jeweilige Gruppe) umfasst sind, sind pro TeilnehmerIn 270,00 netto zuzüglich Sozialversicherungsabgaben zu berechnen. Für Monate die nur teilweise von der Laufzeit der Ausbildung (jeweilige Gruppe) umfasst sind, ist die aliquote Summe an Tagen zu berechnen. Der genaue Berechnungsmodus ist in der Kalkulation in der Kostenposition "Ausbildungsentschädigung" in der jeweiligen Zeile darzulegen (gegebenenfalls mit einem Beiblatt), um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten. Die monatliche Ausbildungsbeihilfe wird netto ausbezahlt. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind in Prozent der Nettobeihilfenhöhe zu entrichten. Beispiel: (entsprechend der derzeit aktuellen BEMO Richtlinie) Die AusbildungsteilnehmerInnen gelten als Lehrlinge im Sinne des 4 Abs. 1 Z 2 ASVG (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung), wobei gem. 57a ASVG in den ersten beiden Lehrjahren1 die Krankenversicherungsbeiträge zur Gänze aus den Mitteln der Krankenversicherung und gem. 51 Abs. 6 ASVG die Beiträge zur Unfallversicherung während der gesamten Lehrzeit zur Gänze aus den Mitteln der Unfallversicherung bestritten werden. Die monatliche Ausbildungsbeihilfe wird netto in Höhe der DLU ausbezahlt. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind in Prozent der Nettobeihilfenhöhe zu entrichten. Etwaige Abzugstage (unentschuldigte Fehlzeiten, Krankenstände) reduzieren die Sozialversicherungsbeiträge nicht! Beispiel: Monat Zahlung Berechnungsgrundlage DLU 9,00 270,00 Träger an TeilnehmerIn SV-Beiträge in % 22,8 61,56 Träger an GKK Gesamt 331,56 AMS an Träger SV-Beiträge Stand : 22,8% PV, 7,65% KV 1 Lehrjahre werden aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht immer Kalenderjahren gleichgesetzt

17 Der Bieter verpflichtet sich die jeweils aktuellen SV-Beiträge heranzuziehen. Der Träger der Ausbildung ist verpflichtet, die Anmeldungen zur Sozialversicherung durchzuführen. Die Ausbildungsentschädigungen samt verminderten Sozialversicherungsbeiträgen werden über den Träger der Ausbildung abgewickelt. Die daraus entstehenden Kosten werden dem Träger der Ausbildung nach Vorlage der Belege in voller Höhe abgegolten. Am ersten Tag der Ausbildung wird unmittelbar nach Eintreffen der / des Jugendlichen die zur Anmeldung oder Mindestanmeldung erforderlichen Daten erhoben. Danach erfolgt entweder die Anmeldung oder die Mindestanmeldung bei der Wiener Gebietskrankenkasse. Erst wenn zumindest die Mindestanmeldung bei der Wiener Gebietskrankenkasse erfolgt ist, beginnt der offizielle Antritt der jeweiligen Ausbildung Erholungszeiten für TeilnehmerInnen Das Ausmaß der Erholungszeiten darf 25 Werktage (Montag bis Freitag) pro Förderjahr (12 Monate) nicht überschreiten. Bei geplanter Schließung des Ausbildungsträgers über einen gewissen Zeitraum außerhalb der Berufschulzeiten ist darauf zu achten, dass auch Erholungstage für eine freie Vereinbarung zur Verfügung stehen. Wochentage außerhalb der gesetzlichen Feiertage, die der Ausbildungsträger ausbildungsfrei hält, sind auf die zu gewährende Erholungszeit anzurechnen (dies bedeutet auch, dass Fenstertage als Erholungszeiten gelten). Die Inanspruchnahme der Erholungszeit ist frühestens nach einer Ausbildungszeit von 3 Monaten und zwar im Ausmaß wie sie der bisherigen, aliquoten Dauer der Schulung entspricht, möglich. Die Aliquotierung erfolgt folgendermaßen: 25 Erholungstage dividiert durch 12 Monate mal bisheriger Dauer der Ausbildung in Monaten. Bruchteile sind auf ganze Tage kaufmännisch zu runden. Erholungszeiten in Form von schulungsfreien Zeiten sind in der Ausbildungsdauer inkludiert und führen zu keiner Verlängerung der Ausbildungsdauer. Erholungszeiten innerhalb der Berufsschulzeiten sind nicht möglich Sonstige entschuldbare Abwesenheiten, die über die 25 Erholungstage hinausgehen 1. Anlässlich des Ablebens und der Teilnahme an der Bestattung eines Elternteiles, des/der Ehegatten/Ehegattin oder Lebensgefährten/Lebensgefährtin, sowie eines Kindes. Bei Stief- oder Adoptiveltern nur, sofern sie mit der/dem TeilnehmerIn in Hausgemeinschaft lebten: 3 Tage 2. Anlässlich des Ablebens und der Teilnahme an der Bestattung einer Schwester, eines Bruders bzw. eines Stief-, Groß- oder Schwiegerelternteiles, auch wenn mit der/dem TeilnehmerIn keine Hausgemeinschaft bestanden hat. Bei sonstigen Familienangehörigen nur dann, wenn sie mit der/den TeilnehmerIn im gemeinsamen Haushalt lebten: 1 Tag

18 3. Anlässlich Eheschließung: 3 Tage 4. Anlässlich der Eheschließung eines Kindes, Stief- oder Adoptivkindes: 1 Tag 5. Anlässlich der Eheschließung eines Bruders oder einer Schwester, wenn diese auf einen Arbeitstag der TeilnehmerIn fällt: 1 Tag. 6. Anlässlich der Entbindung der Ehefrau bzw. Lebensgefährtin: 1 Tag 7. Anlässlich eines Wohnungswechsels mit eigenem Mobiliar: 2 Tage Sonstige Abwesenheiten können nur nach Prüfung und Entscheidung des Arbeitsmarktservice Jugendliche im Einzelfall entschuldigt werden Pflegefreistellung Bezüglich Pflegefreistellung sind die 15 und 16 Urlaubsgesetz (UrlG) zur Anwendung zu bringen Unentschuldigte Abwesenheiten Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist zu prüfen, ob durch das Verschulden des Teilnehmers/der Teilnehmerin der Erfolg der Ausbildung vereitelt wird. Sollte dies der Fall sein, ist umgehend mit der Geschäftsstelle Jugendliche Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgangsweise abzuklären. Bei tageweisen unentschuldigtem Fernbleiben (ohne dass der Erfolg der Ausbildung gefährdet ist) ist jeweils für diese Tage die Ausbildungsentschädigung einzustellen. Beispiel: Fernbleiben am Freitag/oder am Tag vor einem Feiertag Vorgangsweise: nur der Freitag bzw. der Tag vor dem Feiertag ist abzuziehen. Fernbleiben am Freitag und am darauf folgenden Montag Vorgangsweise: Freitag bis Montag ist abzuziehen (analog bei Feiertag) Entschuldigte Abwesenheiten Die Ausbildungsentschädigung ist weiter zu gewähren. Die Entscheidung über eine gerechtfertigte Abwesenheit obliegt dem Träger

19 12 Kalkulationsgrundlage Dauer: MS Woche: MS TN: MSP: MS BAS GruppentrainerInnen: Gruppe A: bis Wochen Gruppe B: bis Wochen Gruppe C: bis Wochen Gruppe D: bis Wochen Gruppe E: bis Wochen Gruppe F: bis Wochen Gruppe G: bis Wochen Gruppe H: bis Wochen Zwischensumme EinzeltrainerInnen: Sozialpädagogische Betreuung und mädchenspezifische Unterstützung 104 Wochen Gesamt MS gesamt sind für die Darstellung der Maßnahmenstunden TeilnehmerInnen heranzuziehen MSP gesamt sind für Personalaufwand - GruppentrainerInnen heranzuziehen MSP sind für Personalaufwand - EinzeltrainerInnen heranzuziehen Räumliche Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.2): Kalkulation räumliche Ausstattung: MS inkl. Sozialpädagogischer Betreuung (4.160 MS) = MS 12.2 Technische Ausstattung (siehe Verdingungsunterlage Punkt 7.2.3): Kalkulation technische Ausstattung: MS inkl. Sozialpädagogischer Betreuung (4.160 MS) = MS

20 13 Sonstiges 13.1 Motivation Der Bieter hat nachvollziehbar und plausibel zu beschreiben, welche Anreize gesetzt werden, um die TeilnehmerInnen zu einer aktiven Teilnahme zu motivieren Dropout-Quote Der Bieter hat nachvollziehbar und plausibel zu beschreiben, welche Interventionen und Vorkehrungen während der Ausbildung ergriffen werden, um die Dropout-Quote so gering wie möglich zu halten Kommunikationsstruktur AuftragnehmerIn/AMS Teilnahme an Trägersitzungen: Vor Ende des Bildungsangebotes Berufsorientierung und Coaching Intensiv ist der Bildungsträger verpflichtet an einer Trägersitzung (Termin wird durch das AMS Wien mitgeteilt) teilzunehmen. Ziel dieser Besprechung ist es einen reibungslosen Wechsel, je nach Berufswunsch, in eine seitens des AMS Wien in Auftrag gegebene Berufsausbildung zu ermöglichen. Teilnahme an Besprechungen mit VertreterInnen des AMS Wien Landesgeschäftsstelle, AMS Jugendliche und VertreterInnen mit Jugendprojekten beauftragten Institutionen und VertreterInnen des Stadtschulrates. Berichtswesen: Insbesondere sind folgende Berichterstattungen zum Ausbildungsverlauf, sowie zu den Vermittlungserfolgen und den TNI vorzusehen: Binnen einer Woche nach individueller Ausbildungsbeendigung ist dem/der zuständigen BeraterIn des AMS Jugendliche pro TeilnehmerIn ein Abschlussbericht zu übermitteln, der als Grundlage zur allfällig notwendigen Weiterarbeit mit dem/der Jugendlichen dient. Im Falle eines Abbruchs oder Ausschlusses wird ein konkreter und begründeter Vorschlag für ein alternatives Förderangebot erwartet. Informationen über alternative Angebote sind bei der Koordinationsstelle erhältlich. Das AMS erwartet durch Zusammenarbeit mit anderen Trägern alternativer Angebote. Nach Rücksprache mit der RGS Jugendliche, sind die TNI zu alternativen Angeboten (zum Beispiel: Übertritt in eine Integrative Berufsausbildung gem. 30b bzw. 8b BAG, Übertritt in eine Teilqualifikationgem. 8 b BAG ) zu begleiten und ein Eintritt zu organisieren. Während der gesamten Dauer der Ausbildung ist eine genaue Dokumentation über den Ausbildungsverlauf zu führen und dem AMS Wien in einer Excel Liste auf Wunsch zur Verfügung zu stellen. Das Berichtswesen laut Allgemeiner Bestimmungen Punkt 10.2 wird wie folgt konkretisiert: Das Berichtswesen erfolgt durch die vom AMS Wien übermittelte BAG Scorecard. Weitere Berichte sind nur nach Anforderung des AMS Wien erforderlich. Auftragnehmer, die noch nicht mit überbetrieblichen Ausbildungen beauftragt sind, werden die Details nach Zuschlagserteilung bekanntgegeben

21 14 Personal Während der gesamten Dauer des Bildungsangebotes muss ausreichend Personal zur Verfügung stehen, um das Aufnahmeverfahren, die Koordination und die administrative Abwicklung des Bildungsangebotes durchzuführen. Ein Ausschluss erfolgt in all den Fällen, in denen auch nur ein Muss-Kriterium nicht erfüllt ist. Die Einsatzplanung der einzelnen TrainerInnen obliegt dem Auftragnehmer. Neue TrainerInnen : Um diesen TrainerInnen einen Einstieg zu ermöglichen, werden die am niedrigsten bepunkteten 10% aller Maßnahmenstunden (alle TrainerInnentypen insgesamt) nicht für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts bei der Erfahrung herangezogen. Für alle Nachweise zur Erfahrung gilt: Es werden nur Einsatztage (Erfahrung) von TrainerInnen anerkannt, die der Definition der Leistungsbe-schreibung entsprechen. Ein Weniger an Einsatztagen (Erfahrung), als lt. Muss-Kriterium in der Leistungsbeschreibung gefordert, führt zum Ausschluss. Überschneidungszeiträume der Einsatztage (Erfahrung) und Stundenaufstellungen werden nicht akzeptiert; Maßnahmenstunden die durch Vor- und Nachmittagseinsätze erwirtschaftet worden sind, können daher nur einmal gezählt werden. Einsatztage (Erfahrung) sind in kalendarisch-chronologischer Abfolge darzustellen. Der angeführte Einsatzzeitraum muss abgeschlossen sein. Können bei den TrainerInnen die spezifischen Erfordernisse für den vorgesehenen Einsatzbereich nicht nachgewiesen werden (beispielsweise werden Einsatztage [Erfahrung] für die Zielgruppe Erwachsene statt für die geforderte Zielgruppe Jugendliche bis höchstens 25 Jahren vorgelegt), werden diese Einsatztage (Erfahrung) nicht akzeptiert. Die Auspreisung der TrainerInnen/der sozialpädagogischen Betreuung im Kalkulationsformular ist entsprechend der TrainerInnen Typen 1-2 (siehe Punkte ) vorzunehmen (siehe Beispiel Personalgruppen in den Allgemeinen Bestimmungen zur Gewährung von finanziellen Leistungen an Bildungsträger ) Genderseminar und Diversitätstraining Gemäß der Allgemeinen Bestimmungen, ist der Besuch eines Genderseminares (im Ausmaß von mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten 2 Jahre bzw. bei qualifizierten Genderausbildungen innerhalb der letzten 10 Jahre) und der Besuch eines Diversitätstrainings (im Ausmaß von mindestens 16 Stunden innerhalb der letzten 10 Jahre) für alle eingesetzten TrainerInnen (Gruppen- und EinzeltrainerInnen) verpflichtend. * Nachweis hinsichtlich des Besuches eines GENDERSEMINARES: Ein Gendertraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 6 Stunden innerhalb der letzten zwei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist umfasste und in Form eines Seminars abgehalten wurde. Einzelne Stunden können aufsummiert werden. Als Nachweis vorzulegen sind

22 Zertifikate, Besuchsbestätigungen oder ähnliches, aus denen das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Hinsichtlich der Qualität der Gendertrainings geht das AMS Wien davon aus, dass folgende Themen und Methoden enthalten sind: Gesetze und rechtlicher Kontext zum Thema Gleichstellungspolitik, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Menschenrechte. Das Training illustriert den breiten und vielfältigen Kontext von Gleichstellung (soziale Herkunft, Alter etc.). Präsentation von Fakten, Daten und Indikatoren zur sozialen und wirtschaftlichen Situation von Frauen und Männern. Die Teilnehmenden bekommen ein Verständnis vom Wesen und Mechanismus der Rollenstereotype, deren Vorbestimmung und Ergebnis auf Unterschied und Diskriminierung abzielt. Die Teilnehmenden erarbeiten Wissen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zur Implementierung und Umsetzung von geschlechtersensiblen Bedürfnissen und Perspektiven in allen organisatorischen Bereichen und Aktivitäten von Unternehmen. Ein breites methodisches Spektrum soll Motivation und Engagement der Teilnehmenden erhöhen (Fallstudien, Rollenspiele, Eisbrecher, Diskussionen, Präsentationen, etc.). Die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeit im Umgang mit Geschlechterthemen werden berücksichtigt. Unterstützung der Teilnehmenden bei der Selbstreflexion und in der Entwicklung des Selbstbewusstseins. Unterstützung bei der Definition der persönlichen und sozialen Identität mit Blick auf das Geschlecht. Die Trainingsunterlagen unterstützen den Lernprozess der Teilnehmenden. Die Unterlagen entsprechen dem letzten Wissensstand in Geschlechterfragen. Verwendung von Sprache, Bildern, Metaphern in geschlechtssensibler Form. Qualifizierte Genderausbildungen werden für die Dauer von zehn Jahren anerkannt. In diesem Zeitraum ist kein weiterer Praxisnachweis erforderlich. Zu qualifizierten Genderausbildungen zählen Hochschullehrgänge und Lehrgänge mit universitärem Charakter in Geschlechterstudien und Geschlechterforschung (z.b. Gender Studies an den Universitäten Wien und Graz und Lehrgänge des Rosa-Mayreder-Colleges). ACHTUNG!: Doppelverwertungsverbot nach dem BVergG!: Zur Erfüllung des Muss-Kriteriums (Kriterium gültiger Nachweis hinsichtlich des Besuches eines Genderseminares ) vorgelegte Nachweise können nicht für eine Höherbewertung bei der Formalen Qualifikation herangezogen werden bzw. vice versa. Die vorgelegten Nachweise sind jedenfalls vom Anbieter nach Eignungs- und Zuschlagskriterien zu widmen! * Nachweis DIVERSITÄTSTRAINING:

23 Ein Diversitätstraining wird akzeptiert, wenn es mindestens 16 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) innerhalb der letzten zehn Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist in seminaristischer Form umfasste. Einzelne Stunden werden addiert. Das AMS Wien geht davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Was versteht man unter Diversität/Vielfalt? Reflexion des eigenen Kulturbegriffs Identitätskonstruktion - Sensibilisierung Identität setzt sich aus unterschiedlichsten Gruppenzugehörigkeiten zusammen soziale Stellung, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, etc. Grundwissen über Diskriminierungsmechanismen Analysefähigkeit für diskriminierende Situationen Konflikt zwischen Kulturen Interkulturelles Konfliktmanagement Als Nachweis ist ein Zertifikat, Besuchsbestätigung oder ähnliches vorzulegen, aus dem das Stundenvolumen ersichtlich ist. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Anerkannt wird auch die Teilnahme an Seminaren, die sowohl Gender- als auch Diversitätstraining in einem sind; der Nachweis darüber kann auf folgende Weise erbracht werden: Variante 1: Nachweis in 2 getrennten Urkunden: Eine Urkunde muss als Gendernachweis (mit den erforderlichen Angaben) ausgestaltet sein, die andere als Diversitätsnachweis, ebenfalls mit den erforderlichen Angaben. Variante 2: Nachweis in einer gemeinsamen Urkunde: Die Urkunde hat, neben den sonstigen erforderlichen Angaben, ein insgesamtes Stundenausmaß von 22 und mehr Stunden und einen auf das Gendertraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 6 Stunden und auf das Diversitätstraining entfallenden Stundenanteil von zumindest 16 Stunden auszuweisen Trainer-Coaching-Supervisionsausbildung: Betreffend der TRAINERINNENAUSBILDUNG geht das AMS Wien davon aus, dass mindestens folgende Module bzw. Inhalte enthalten sind: Gruppenprozesse / Gruppendynamik Grundbegriffe der Gruppendynamik, Grundsätze der Gruppenpsychologie, Arbeiten mit Gruppen, Gruppencoaching, Steuerung von Gruppenprozessen, Leiten von Gruppen, etc. Grundlagen der Kommunikation Kommunikationsmodelle, Gesprächsführung, Fragetechniken, Feedback, Mimik, Gestik, aktive Sprache, etc. Grundlagen der Moderation / Moderationstechniken Moderation im Trainingskontext, Interventionstechniken, Angewandte Gruppendynamik, Ablauf und Planung einer Moderation, etc

24 Methodik Didaktik / Methodeneinsatz Situations- und zielgruppengerechter Einsatz, Methodenentwicklung, Trainieren mit heterogenen Gruppen beispielsweise gendergerechte Didaktik, etc. Präsentationstechniken / Medieneinsatz Medieneinsatz im Training, Erstellen des roten Fadens, Strategien zu Sicherheit, Vortragstechniken (Frontalvortrag, Einzelübung, Diskussion, ), etc. Konfliktmanagement Definition, Modelle, Konfliktdynamik, Konfliktdiagnose, Intervention, Vermeiden von Konflikteskalation, etc. Seminarphasen / Seminarplanung Grundlagen effizienter Trainingsgestaltung, Inhaltsplanung, Zeitmanagement, Seminarablauf, Ablaufphasen eines Trainings, Zielgruppendefinition, Seminargestaltung, Erstellen von Konzepten und Unterlagen, etc. Diesbezügliche Zertifikate sind jedenfalls vorzulegen. Einzelne Inhalte/Module müssen nicht ausgewiesen werden. Aus den Zertifikaten muss das Stundenausmaß sowie die Bezeichnung TrainerInnenausbildung bzw. Coachingausbildung bzw. Supervisionsausbildung hervorgehen TrainerInnen : TeilnehmerInnen-Schlüssel: Gruppen A bis G 2 : 20 Gruppe H 2 : 10 Sozialpädagogische Betreuung: 1 :

25 14.4 TrainerInnen-Typ 1: Berufsorientierung inklusive aller begleitenden Angebote Formale Qualifikation: abgeschlossene TRAINERINNEN- bzw. COACHINGAUSBILDUNG bzw. SUPERVISIONSAUSBILDUNG im Ausmaß von mindestens 110 Stunden (Einheiten à 50 Minuten) UND eine abgeschlossene (Berufs-)ausbildung [Lehrabschlussprüfung oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (z.b. HASCH) oder Matura (z.b. AHS-, HAK-, HTL-Matura) bzw. gleichwertige Ausbildungen (z.b. Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung)] Details betreffend der TrainerInnenausbildung siehe Punkt Bewertungsschema: 0 Punkte: Erfüllung des Muss-Kriteriums und sonstige, in weiterer Folge nicht aufgezählte Formalqualifikationen Erfüllung des Muss-Kriteriums und 5 Punkte: abgeschlossene Ausbildung zum/r Lebens- und SozialberaterIn bzw. vorliegender diesbezüglicher Gewerbeschein bzw. abgeschlossene MediatorInnenausbildung bzw. abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum bzw. abgeschlossene Bildungsanstalt für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossenes Kolleg für Sozialpädagogik bzw. abgeschlossene Ausbildung zum/zur zertifizierten Erwachsenenbildner/in bzw. diplomierten Erwachsenenbildner/in Weiterbildungsakademie Österreich bzw. abgeschlossener Akademielehrgang Berufs- und Bildungswegorientierung (Pädagogische Akademie) bzw. abgeschlossener Universitätslehrgang für sozialpädagogische Arbeit und soziokulturelle Animation in offenen Handlungsfeldern (Abschluss: akademische/r Sozial- und Kulturpädagoge/in) bzw

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