Aktuelle Entwicklungen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie
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- Hella Hertz
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1 23. Februar 2007 im ev. Augustinerkloster in Erfurt Aktuelle Entwicklungen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie Michael Bender, GRÜNE LIGA e.v., Bundeskontaktstelle Wasser
2 Umweltziele Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie Guter Zustand der Gewässer- Körper bis 2015 Für Oberflächengewässer: Guter chemischer und ökologischer Zustand Für Grundwasser: Guter chemischer und mengenmäßiger Zustand Für künstliche und erheblich veränderte Öberflächengewässer: Gutes ökologisches Potential Zugleich gilt ein Verschlechterungsverbot für alle Gewässer
3 Rechtliche Umsetzung EG-Wasserrahmenrichtlinie -> Rechtliche Umsetzung in Deutschland Im Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) koordinierte die GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser die gemeinsamen Stellungnahmen der Verbände zur 7. Novelle des WHG und zur LAWA-Musterverordnung. 7. WHG-Novelle LAWA-Musterverordnung noch nicht in deutsches Recht umgesetzt: Tochterrichtlinie GW-Schutz Tochterrichtlinie prioritäre Stoffe Elbehochwasser 2002: Das Wasser strömt zwischen Dresden und Radebeul in einen alten Flußarm. Umweltverbände fordern seit langem, den Flüssen wo es möglich ist, mehr Raum zu geben. Dadurch könnten besiedelte Regionen besser geschützt werden. Foto: Stephan Gunkel außerhalb WRRL: Artikelgesetz Hochwasserschutz BMU Leitfaden Wasserkraft zum EEG
4 Rechtliche Umsetzung Bundesländer Landeswassergesetz Entwurf Stellungnahme Im Amtsblatt vorgelegt? Umweltverbände am: Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL Entwurf Stellungnahme Im Amtsblatt vorgelegt? Umweltverbände am: Baden- x BUND/NABU x BUND/NABU Württemberg LNV Bayern x Bund Naturschutz x Bund Naturschutz LBV Berlin x BLN, x BLN GRÜNE LIGA Brandenburg x Landesbüro Bremen x GNUU ?? Hamburg x Keine Anhörung x Keine Anhörung Hessen x NABU, BUND NABU Mecklenburg- x x NABU Vorpommern
5 Rechtliche Umsetzung Bundesländer Landeswassergesetz Entwurf Stellungnahme Im Amtsblatt vorgelegt? Umweltverbände am: Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL Entwurf Stellungnahme Im Amtsblatt vorgelegt? Umweltverbände am: Niedersachsen x BUND x Nordrhein- x LNV Anhörung 06/ Westfalen Rheinland- x BUND NABU Pfalz NABU Saarland x BUND x NABU NABU Sachsen x BUND NABU Sachsen-Anhalt x Schleswig-Holstein x BUND x NABU Thüringen x BUND x BUND NABU GRÜNE LIGA
6 Zeitplan Einstufung der zu überprüfenden Stoffe in prioritäre Stoffe und prioritär gefährliche Stoffe Europäische Kommission legt Entwurf einer Grundwasser- Tochterrichtlinie vor seit im Dez verabschiedet WASSERRAHMEN- RICHTLINIE ZEITPLAN BIS 2006 Bestimmung der Flußgebietseinheiten und zuständigen Behörden, Erlaß v. Rechts- u. Verwaltungsvorschriften Übersichtspläne zur Charakterisierung und Bestandsaufnahme der Flußgebiete, potentielle Gewässergefährdung ermitteln EU-weit abgestimmte Bestimmung des Guten Zustands, arbeitsfähige Monitoringnetze, Zeitplan und Arbeitsprogramm für Bewirtschaftungspläne
7 Deutsche EU-Ratspräsidentschaft GRÜNE LIGA-Position zur Gewässerschutzpolitik: Erwartungen an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft EG-Wasserrahmenrichtlinie und Biodiversität Den Gewässerläufen und Flussauen kommt als Lebensräumen und Ausbreitungs-Korridoren eine herausragende Rolle zu - innerhalb des Natura 2000-Netzes und darüber hinaus. Der Schutz dieser Lebensräume konkurriert klassischerweise mit den Zielen von Gewässerausbau und -unterhaltung sowie mit dem Hochwasserschutz. Die im Jahr 2000 verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie vollzieht einen Paradigmenwechsel in der europäischen Wassergesetzgebung: Sie schreibt den guten ökologischen Zustand der Oberflächengewässer als zentrales Ziel fest und führt den Ökosystem- Ansatz in die Gewässerbewirtschaftung ein. Zudem sieht sie eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die Wasserrahmenrichtlinie integriert die Schutzziele gewässerbezogener Schutzgebiete explizit in die Bewirtschaftungsplanung. Damit erwächst der Wasserwirtschaft die Verpflichtung, einen aktiven Beitrag zum Erhalt des Natura 2000-Netzwerks zu leisten. Damit diese Verpflichtung greifen kann, ist es allerdings erforderlich, die Schutzziele für die gewässerbezogenen Natura 2000-Gebiete durch Managementplanungen zu konkretisieren. Ein großes Defizit besteht noch immer in der mangelhaften Einbindung des Hochwasserschutzes in den Ansatz eines integrierte Flussgebietsmanagements. Daneben stellen Ausbauplanungen für Wasserstraßen im Rahmen der Transeuropäischen Netze (TEN-T) immense Bedrohungen gerade der ökologische wertvollsten Abschnitte der größten Flüsse Europas dar. Deutsche EU-Ratspräsidentschaft 1. Januar Juni 2007 => Hochwasserrisiko-RL => RL-prioritäre Stoffe => Meeresschutzstrategie => Anpassung an Klimawandel Hochwasserrisikorichtlinie Auf europäischer Ebene wird derzeit über den Entwurf einer Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement beraten über die im Rahmen der deutschen Ratspräsident zwischen
8 Deutsche EU-Ratspräsidentschaft Die EG-Wasserrahmenrichtlinie und die Anpassung an den Klimawandel => Wasserwirtschaft => Landwirtschaft => Energie => Binnenschifffahrt => Turismus Verursacherprinzip (user pays principle) stärker durchsetzen. Größere Wassereffizienz in allen Sektoren. Biodiversität und Ökosysteme nicht aus den Augen verlieren...
9 Umweltziele prioritäre Stoffe Guter chemischer Zustand Prioritäre Stoffe Diese Richtlinie soll dazu beitragen, dass die Einleitung gefährlicher Stoffe in Wasser schrittweise verringert wird. Das Endziel besteht darin, die Eliminierung prioritärer gefährlicher Stoffe zu erreichen (...) (Aus den Erwägungsgrundsätzen der Wasserrahmenrichtlinie)
10 Umweltziele prioritäre Stoffe Guter chemischer Zustand Liste der prioritären Stoffe PRIORITÄR GEFÄHRLICHE STOFFE Cadmium Quecksilber ZU ÜBERPRÜFENDE PRIORITÄRE STOFFE, DIE NICHT PRIORITÄRE STOFFE ALS PRIORITÄRE GEFÄHRLICHE EC vom 17. Juli 2006 STOFFE EINGESTUFT WERDEN <== Vorschlag RL Umweltqualitätsnormen Blei Nickel u. -Verbindungen Hexachlorcyclohexan Nonylphenole Tributylzinnverbindungen Bromierte Diphenylether (nur Pentabromdiphenylether) Chloralkane C10-13 Hexachlorbenzol Hexachlorbutadien Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Pentachlorbenzol <== <== Anthracen Atrazin Chlorpyrifos Diuron Endosulfan Isoproturon Naphthalin Simazin Trifluralin?? Diethylhexylphthalat (DEHP) Octylphenole Pentachlorphenol Trichlorbenzole Alachlor Chlorfenvinphos Benzol Dichlormethan 1,2-Dichlorethan Fluoranthen Trichlormethan Quelle: Beschluß 2455/2001/EC von EP und Ministerrat, vom
11 Umweltziele prioritäre Stoffe Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG => Von der EU-Kommission vorgelegt am 17. Juli 2006, fast 3 Jahre nach Ablauf der in Artikel 16 WRRL gesetzten Frist => Richtlinienentwurf beschränkt sich auf Umweltqualitätsnormen für wenige Stoffe, Kommission legt keine EU-weiten Vorschläge zur Verringerung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten vor => derzeit bestehende Emissionsgrenzwerte nach 76/464/EWG (Quecksilber, Cadmium,...) würden ab dem Jahre 2013 wegfallen => Grenzwerte sind zu hoch angesetzt (BGW-Stellungnahme), darüber hinaus sind Übergangszonen der Überschreitung vorgesehen. Bundesregierung fordert Emmissionsminderungsmaßnahmen Bundesrat: Kostenargument für Verzicht nicht nachvollziehbar Am 21./22. März 07 stimmt der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über den Bericht und die Änderungsanträge zur prioritäre Stoffe- Richtlinie ab.
12 Information und Anhörung der Öffentlichkeit/Art. 14 WRRL Einbindung bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplans (dreistufig) =>Dez Zeitplan, Arbeitsprogramm (Auslegung bis 22. Juni 2007) =>Dez wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen =>Dez Entwurf des Bewirtschaftungsplans jeweils: 6 Monate für schriftliche Stellungnahmen Überarbeitung der Papiere aufgrund der Stellungnahmen Zugang zu Hintergrundinformationen und -dokumenten
13 CIS-Arbeitsstruktur
14 biologische Durchgängigkeit herstellen Positive Beispiele ökologischer Verbesserung funktionierende Fischtreppen / raue Rampen z.b. Borstenfischpass Pilotanlage Kraftwerk Au-Schönenberg (Schweiz) Wehrsprengung Sprengung eines Wehrs an der Werra in Thüringen
15 Querbauwerke zurückbauen Rückbau einer Talsperre im Elbeeinzugsgebiet Luftaufnahme der Talsperre Krebsbach (Quelle: Mehlhorn et al., 2005) In Thüringen wird eine Staumauer von 18,5 m Höhe mit einem Stauvolumen von 0,4 Mill m³ zurückgebaut und macht so den Weg frei für die Auenentwicklung im Krebsbach, einen Zufluss der Weißen Elster. In den USA werden derzeit lt. IRN mehr Staudämme abgerissen als neu gebaut
16 Chancen nutzen! An der Schwarzen Elster bei Würdenhain schützen marode Deiche Naturschutzgebiete vor der Natur. Entscheidung: Deiche mit viel Aufwand komplett neu bauen oder Deichrückverlegung / Ringdeich um die Ortschaft anlegen? Wehre, Talsperren, Deiche, verrohrte Gewässer Schwarze Elster bei Würdenhain (Brandenburg), 1847 und 1994
17 Steckbriefe zur WRRL-Umsetzung Strukturverbesserung der Nebel bei Hoppenrade Tieflandsfluss, Entwicklungskorridor, Eigendynamik, Naturschutz, Bodenordnungsverfahren Die Nebel bei Hoppenrade - Ausgangszustand Gebiet Gewässerstrukturverbesserung Die naturfern ausgebaute Nebel im Bereich Hoppenrade erhält auf rund zwei Kilometern Lauflänge in einem neu angelegten Korridor die Möglichkeit zur eigendynamischen Entwicklung. Die FFH-Schutzziele für das Gebiet werden explizit integriert, die Lösung berücksichtigt auch die landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen im Talraum. Bemerkenswert ist dabei auch das gewählte Verfahren: Durch die Einbindung in ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept und ein landwirtschaftliches Bodenordnungsverfahren wurde eine äußerst zügige Umsetzung der Planung möglich (6 Monate zwischen Abschluss der Planung und erstem Spatenstich). Die Nebel ist ein Zufluss der Warnow. Der hier betrachtete Flussabschnitt liegt im Bereich der Gemeinde Hoppenrade im Süden des Landkreises Güstrow. Die von der Nebel durchflossene weiträumige Moorniederung, die weitgehend degradiert derzeit als Grünland genutzt wird, ist als naturschutzfachlich sehr bedeutsam einzustufen. Flussgebietseinheit und Bundesland:Warnow-Peene, Mecklenburg-Vorpommern LAWA-Gewässertyp: Einstufung in der Bestandsaufnahme: Zielerreichung unwahrscheinlich ( at risk ) Ausschlaggebende Belastungsfaktoren und Auswirkungen ( pressures and impacts ): Defizite in der Gewässerstruktur,... Schutzstatus: Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Anlass Das relevante Gebiet ist ein 1.600m langer ausgebauter, vertiefter und begradigter Abschnitt der Nebel. Aufgrund von Gewässerausbau, ständiger Unterhaltung und landwirtschaftlicher Nutzung bis an die Böschungsoberkante fehlen gewässertypische Strukturen sowie für aquatische und merolimnische Arten erforderliche Habitate, Mikroklimate, Uferstrukturen und Nahrungsgrundlagen. Amphibische Übergangszonen fehlen auch aufgrund der fortgeschrittenen Degradation des Niedermoores, die auf die Entwässerung des Moorkörpers und veränderte Bodenwasserverhältnisse zurückzuführen ist. Zielstellung - Verbesserung der Gewässerstruktur und Erreichen eines guten Zustandes Steigerung der Naturnähe des Gewässers und der Moore im Talraum Niederung (FFH-Gebiet) Wiederherstellung bzw. Erweiterung naturraumtypischer Habitatstrukturen im amphibisch-aquatischen Bereich Anlage flach überströmter Uferzonen zur Schaffung von Entwicklungsräumen für das Gewässer und die Lebensgemeinschaften der Feuchtniederungen O ti i d B d hält i i M kö d h E höh d Mitt l t d d N b l i
18 Verschlechterungsverbot einfordern! Verschlechterungsverbot nach WRRL: Artikel 4 (1) In Bezug auf die Umsetzung der in den Bewirtschaftungsplänen festgelegten Maßnahmenprogramme gilt folgendes: (...) Verschlechterungsverbot nach WHG: 25a Bewirtschaftungsziele (1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass 1. eine nachteilige Veränderung ihres ökologischen und chemischen Zustands vermieden wird (...) 33a Bewirtschaftungsziele (1) Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass 1. eine nachteilige Veränderung seines mengenmäßigen und chemischen Zustands vermieden wird, (...)
19 Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot Bau einer Talsperre im Selketal
20 Verschlechterungsverbot einfordern! WASSERKRAFT: Mindestwassermengen müssen nicht nur ausreichend bemessen sein, sondern auch kontrolliert werden. Report FliegenFischen 1/2001 Mindestwassermengen an Chemnitz und Flöha Und das verstehen einige Betreiber von Kleinwasserkraftwerken unter einem ausreichenden Mindestwasserabfluss, der das Überleben der Tiere und Pflanzen im Fluss unterhalb des Wehres sichern soll. So sieht Energie aus sauberer Wasserkraft in der Praxis aus. (Bild BI)
21 Ausbau an der Oder Polen werden von Mio Euro EU-Mittel für den Oderausbau zur Verfügung gestellt. Foto: BUND Berlin
22 WRRL-Seminar 22 Die GRÜNE LIGA lädt ein zum Seminar WRRL-Umsetzung gute und fragwürdige Beispiele am Freitag, den 23. Februar In Thüringen läuft bereits an 5 Wasserkörpern modellhaft die Bewirtschaftungsplanung nach Wasserrahmenrichtlinie. Das Erfurter Seminar findet in der Phase der Information und Anhörung der Öffentlichkeit zur Modellbewirtschaftung statt. Daher ist zu diesem Themenschwerpunkt ein umfangreicherer Diskussionsblock eingefügt. Ergänzend werden die zusammengefassten Ergebnisse der Thüringer Modellprojekte vorgestellt. Im zweiten Block werden auch darüber hinaus Projekte vorgestellt, die beispielhaft konkrete Möglichkeiten der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aufzeigen. Schließlich kommen auch gegenläufige Tendenzen und Entwicklungen zur Sprache, welche die Bemühungen zum Gewässerschutz konterkarieren. Zur Einführung wird ein Überblick zur EG-Wasserrahmenrichtlinie und zu aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene gegeben. Das Seminar ist eine Veranstaltung im Rahmen des Projekts Steckbriefe zur wirksamen WRRL-Umsetzung. Seminarprogramm 10:00 Anmeldung 10:15 Begrüßung Grit Tetzel, GRÜNE LIGA e.v. Vorstand 10:30 Aktuelle Entwicklungen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie Michael Bender, GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser 11:00 WRRL-Modellbewirtschaftung in Thüringen Holger Diening, TMLNU 11:40 Ergebnisse der Thüringer Modellvorhaben Frau Wagenbret 12:00 Diskussion der Thüringer Erfahrungen 12:45 Mittagspause 13:30 Verbesserung und Vernetzung aquatischer Lebensräume im Einzugsgebiet der Werra Ulrich Dumont, Ingenieurbüro Floecksmühle 14:00 Hochwasserdynamik und kostengünstige Gewässerentwicklung am Lungwitzbach (Sachsen) Andreas Stowasser, Plan T Planungsgruppe Landschaft und Umwelt, Radebeul 14:30 Rückbau der Talsperre Krebsbach Markus Ottenbreit, emc Erfurt 15:00 Pause 15:30 Nasspökeln an der Werra? Industrielle Versalzung und Verschlechterungsverbot Stephan Gunkel, BUND-Lebendige Werra 16:00 Biologische Durchgängigkeit im Saaleeinzugsgebiet Thüringens Gerhard Kemmler, DAV Thüringen 16:30 Diskussion 17:00 Ende der Veranstaltung Michael Bender GRÜNE LIGA e.v. Bundeskontaktstelle Wasser (030) wasser@grueneliga.de
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