Nr. 39 Freitag, 25. September Jahrgang

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 176. Jahrgang"

Transkript

1 Adressberichtigungen melden, 8157 Dielsdorf AZA 8157 Dielsdorf Nr. 39 Freitag, 25. September hrgang Stellenausschreibungen Seite 1099 Kantonsrat DER KANTONSRAT DES EIDGENÖSSISCHEN STANDES ZÜRICH Einladung zur Doppelsitzung auf Montag, 28. September 2009, 8.15 Uhr (Nr. 127) und Uhr (Nr. 128) ins Rathaus in Zürich. Die Behandlung der Geschäfte ab Traktandum 17 ist auf den Beginn der Nachmittagssitzung angesetzt. Verhandlungsgegenstände: 1. Mitteilungen 2. Lockerung übertriebener Feuerpolizeivorschriften Postulat von Willy Germann (CVP, Winterthur) vom 11. Mai 2009 KR-Nr. 141/2009, Entgegennahme, keine materielle Behandlung JI 3. Intelligente Stromzähler Motion von Susanne Rihs-Lanz (Grüne, Glattfelden), Heidi Bucher-Steinegger (Grüne, Zürich) und Claudia Gambacciani (Grüne, Zürich) vom 15. Juni 2009 KR-Nr. 184/2009, Entgegennahme als Postulat, keine materielle Behandlung BD 4. Einführung von Diagnosis Related Groups (DRG) Postulat von Heidi Bucher-Steinegger (Grüne, Zürich), Barbara Bussmann (SP, Volketswil) und Hans Fahrni (EVP, Winterthur) vom 15. Juni 2009 KR-Nr. 186/2009, Entgegennahme, keine materielle Behandlung GD 5. Studie über die Potenziale für Trinkwasserkraftwerke Postulat von Lars Gubler (Grüne, Uitikon), Susanne Rihs- Lanz (Grüne, Glattfelden) und Max Homberger (Grüne, Wetzikon) vom 15. Juni 2009 KR-Nr. 190/2009, Entgegennahme, keine materielle Behandlung BD 6. Berufsauftrag für Schulleitende Postulat von Matthias Hauser (SVP, Hüntwangen), Brigitta Johner-Gähwiler (FDP, Urdorf) und Corinne Thomet-Bürki (CVP, Kloten) vom 6. Juli 2009 KR-Nr. 230/2009, Entgegennahme, keine materielle Behandlung BI 7. Wahl eines Mitglieds der Kommission für Staat und Gemeinden für die aus der Kommission ausgetretene Andrea Sprecher (Antrag der Interfraktionellen Konferenz) KR-Nr. 298/ Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns für das hr 2008 Antrag der Geschäftsleitung vom 17. September 2009 KR-Nr. 289/ Nachtragskreditbegehren für das hr 2009, II. Serie (schriftliches Verfahren) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 19. August 2009 und gleichlautender Antrag der Finanzkommission vom 10. September a FD 10. Massnahmen zur Begrenzung des Aufwands auf 12 Mia. Franken im Voranschlag 2010 Dringliches Postulat von Hans Frei (SVP, Regensdorf), Thomas Maier (GLP, Dübendorf) und Susanne Brunner (CVP, Zürich) vom 6. Juli 2009 KR-Nr. 227/2009, RRB-Nr. 1425/ (Stellungnahme) FD 11. Reservebildung der Krankenversicherungen/Verrechnung der Reserven von Prämienzahlenden bei den Krankenversicherungen Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 22. Oktober 2008 zu den dringlichen Postulaten KR-Nrn. 251/2007 und 259/2007 und gleichlautender Antrag der KSSG vom 13. nuar GD 12. Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich von grenzübergreifenden Spitalregionen wie auch des kantonsübergreifenden Rettungsdienstes (reduzierte Debatte) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 21. nuar 2009 zum Postulat KR-Nr. 312/2006 und gleichlautender Antrag der KSSG vom 7. April GD 13. Arbeitsstellen und deren Ausgestaltung der Fachangestellten Gesundheit Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 4. März 2009 zum Postulat KR-Nr. 402/2006 und gleichlautender Antrag der KSSG vom 12. Mai GD 14. Ausrichtung der Individuellen Prämienverbilligung nach dem Gegenwartsprinzip Postulat von Patrick Hächler (CVP, Gossau), Barbara Bussmann (SP, Volketswil) und Lisette Müller-ag (EVP, Knonau) vom 9. Februar 2009 KR-Nr. 40/2009, RRB-Nr. 778/ (Stellungnahme) GD 15. Einführung einer kantonalen Gesetzesbestimmung zur Regelung von Alkohol-Testkäufen durch Jugendliche unter 16 bzw. 18 hren Postulat von Barbara Angelsberger (FDP, Urdorf), Regine Sauter (FDP, Zürich) und Dieter Kläy (FDP, Winterthur) vom 9. März 2009 KR-Nr. 79/2009, Entgegennahme, Diskussion GD 16. Eröffnung einer Sicherheitsabteilung von ca. 10 Betten im USZ- oder Triemlispital in Zürich für verletzte und kranke Straftäter und Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Polizei- oder Untersuchungshaft befinden Postulat von Walter Isliker (SVP, Zürich), Rene Isler (SVP, Winterthur) und Beat Stiefel (SVP, Egg) vom 9. März 2009 KR-Nr. 80/2009, RRB-Nr. 1027/ (Stellungnahme) GD 17. Genehmigung des hresberichtes des Universitätsspitals Zürich für das hr 2008 Antrag des Regierungsrates vom 10. Juni 2009 und Antrag der ABG vom 17. September a GD 18. Genehmigung des hresberichtes des Kantonsspitals Winterthur für das hr 2008 Antrag des Regierungsrates vom 10. Juni 2009 und Antrag der ABG vom 17. September a GD 19. Nutzung von leerstehenden Häusern Einzelinitiative von Herbert Ruckstuhl, Elgg, vom 6. April 2009 KR-Nr. 122/ Kommunales Ausländerrecht Einzelinitiative von Laurenz Steinlin, Uster, vom 14. April 2009 KR-Nr. 123/ Rechnungsprüfungskommission Gemeindegesetz 83a Parlamentarische Initiative von Hans Heinrich Raths (SVP, Pfäffikon), Martin Farner (FDP, Oberstammheim) und Jean- Philippe Pinto (CVP, Volketswil) vom 23. März ) KR-Nr. 95/2009 (gemeinsame Behandlung mit KR-Nr. 151/2009) 22. Änderung: KV Art. 129 Abs. 4 Parlamentarische Initiative von Martin Farner (FDP, Oberstammheim), Hans Heinrich Raths (SVP, Pfäffikon) und Jean-Philippe Pinto (CVP, Volketswil) vom 18. Mai ) KR-Nr. 151/2009 (gemeinsame Behandlung mit KR-Nr. 95/2009) 23. Exmatrikulation von Studierenden, die Gastreferenten der Universität am Referieren hindern Parlamentarische Initiative von Claudio Zanetti (SVP, Zürich) vom 6. April 2009 KR-Nr. 111/ Änderung des Polizeigesetzes Parlamentarische Initiative von Silvia Steiner (CVP, Zürich), Christoph Holenstein (CVP, Zürich) und Lorenz Schmid (CVP, Männedorf) vom 6. April 2009 KR-Nr. 112/ Änderung des Universitätsgesetzes: Wiedererrichtung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Studierenden Parlamentarische Initiative von Andreas Erdin (GLP, Wetzikon), Claudia Gambacciani (Grüne, Zürich) und Kurt Leuch (EVP, Oberengstringen) vom 6. April 2009 KR-Nr. 133/ Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus Parlamentarische Initiative von Elisabeth Derisiotis (SP, Zollikon) und Martin Geilinger (Grüne, Winterthur) vom 4. Mai 2009 KR-Nr. 139/ Erhöhung der Mindest- und Teilpensen für Lehrpersonen der Volksschule/Lektionsverpflichtung für Fachlehrpersonen Parlamentarische Initiative von Samuel Ramseyer (SVP, Niederglatt), Brigitta Johner-Gähwiler (FDP, Urdorf), Corinne Thomet-Bürki (CVP, Kloten) vom 25. Mai 2009 KR-Nr. 163/ Entschädigungspolitik der Kantonalbank Parlamentarische Initiative von Julia Gerber Rüegg (SP, Wädenswil), Monika Spring (SP, Zürich) und Ruedi Lais (SP, Wallisellen) vom 8. Juni 2009 KR-Nr. 168/ Bauprogramm Erneuerung der kantonalen Gebäude Parlamentarische Initiative von Martin Geilinger (Grüne, Winterthur), Maria Rohweder (Grüne, Uetikon) und Ralf Margreiter (Grüne, Zürich) vom 15. Juni 2009 KR-Nr. 191/ Schluss mit den nutzlosen KEF-Erklärungen Parlamentarische Initiative von Nicole Barandun-Gross (CVP, Zürich), Susanne Brunner (CVP, Zürich) und Christoph Holenstein (CVP, Zürich) vom 6. Juli 2009 KR-Nr. 233/ Transparenz und Chancengleichheit in Wahl- und Abstimmungskämpfen Motion von Ruedi Lais (SP, Wallisellen) und Martin Naef (SP, Zürich) vom 1. Oktober 2007 KR-Nr. 293/2007, Entgegennahme als Postulat, Diskussion JI Inhalt Inseratenteil: Kantonsrat Einladung zur 127. und 128. Sitzung (Doppelsitzung) auf Montag, 28. September Verwaltungsbehörden Bundesbehörden 1078 Kantonale Behörden 1078 Bezirksbehörden 1081 Gemeindebehörden 1081 Rechtspflege Gerichte 1090 Gemeindeammann- und Betreibungsämter 1093 Notariate, Grundbuch- und Konkursämter 1094 Stellenausschreibungen 1099 Textteil: Vorlagen an den Kantonsrat Postulat betreffend Konzept Strafvollzug für verwahrte Gewaltstraftäter 1101 Festsetzung des Budgets für das Rechnungsjahr 2010 und die Kenntnisnahme des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF 2010) 1103 Bauprogramm der Staatsstrassen für die hre Beschlüsse des Regierungsrates Anordnung der Ersatzwahl eines Mitgliedes des Regierungsrates für den Rest der Amtsdauer Universität, Festlegung der Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahr 2010/ Fakultatives Referendum Finanzausgleichsgesetz (Änderung) 1106 Gesetz über die politischen Rechte (Änderung) 1106 Reglement über den Finanzhaushalt und den Finanzausgleich der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Finanzreglement) 1110 Verfügungen von Direktionen Ersatzwahl eines Mitgliedes des Regierungsrates für den Rest der Amtsdauer (erster Wahlgang vom 29. November 2009) Beiblatt E-Voting-Gemeinden Effizienzsteigerung der Feuerwehrverbände Postulat von Marcel Burlet (SP, Regensdorf) und Renate Büchi-Wild (SP, Richterswil) vom 5. November 2007 KR-Nr. 328/2007, RRB-Nr. 471/ (Stellungnahme) JI 33. Untersuchung durch den leitenden Oberstaatsanwalt im Tötungsdelikt Wetzikon Interpellation von Claudio Schmid (SVP, Bülach) vom 19. November 2007 KR-Nr. 346/2007, RRB-Nr. 1960/ JI 34. Verzicht auf Fragebögen bei Vernehmlassungen Postulat von Inge Stutz-Wanner (SVP, Marthalen) und Ernst Stocker-Rusterholz (SVP, Wädenswil) vom 26. November 2007 KR-Nr. 356/2007, RRB-Nr. 422/ (Stellungnahme) JI 35. Vom Tochtertag zum Kindertag Postulat von Thomas Ziegler (EVP, Elgg), Peter Reinhard (EVP, Kloten) und Johannes Zollinger (EVP, Wädenswil) vom 26. November 2007 KR-Nr. 358/2007, Entgegennahme, Diskussion JI 3 ) gemeinsame Behandlung gemäss Beschluss vom 17. August 2009 Zürich, 21. September 2009 Die Präsidentin: Esther Hildebrand Direktionsabkürzungen: JI Direktion der Justiz und des Innern DS Sicherheitsdirektion FD Finanzdirektion VD Volkswirtschaftsdirektion GD Gesundheitsdirektion BI Bildungsdirektion BD Baudirektion SK Staatskanzlei

2 Seite 1078 Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil Verwaltungsbehörden Bundesbehörden Verschiedene Bekanntmachungen Gemeinde Hütten Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen Öffentliche Planauflage 039/ Für Projekt S , Transformatorenstation Sagi, Hütten, BLN-Gebiet Nr. 1307, Glaziallandschaft zwischen Lorzentobel und Sihl Höhronen-Ketten, der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, Zürich. Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen. Die Gesuchsunterlagen werden vom 25. September bis 26. Oktober 2009 in der Gemeindekanzlei Hütten öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR ) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen. Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse Fehraltorf Kantonale Behörden Submissionen Hochbauamt Kanton Zürich Submission (offenes Verfahren) KJPD Brüschhalde Männedorf Ersatz- und Erweiterungsbau 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Kanton Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stab, Stampfenbachstrasse 110,, 8090 Zürich,, Telefon , Fax Adresse für die Einreichung des Projektbeitrags: Hochbauamt Kanton Zürich, Stab, Stampfenbachstrasse 110,, 8090 Zürich,, Telefon Fax Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 23. Oktober Frist für die Einreichung des Projektbeitrags: Datum: 16. Dezember 2009, Uhrzeit: Formvorschriften: Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) 1.5 Typ des Wettbewerbs: Projektwettbewerb 1.6 Art des Auftraggebers: Kanton 1.7 Verfahrensart: 1.8 Gemäss WTO/GATT-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2. Wettbewerbsobjekt 2.1 Art der Wettbewerbsleistung: Architekturleistung 2.2 Projekttitel des Wettbewerbes: KJPD Brüschhalde Männedorf, Ersatz- und Erweiterungsbau 2.3 Aktenzeichen/Projektnummer: Gemeinschaftsvokabular: CPV: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2.5 Projektbeschrieb: Zweistufiger Wettbewerb für die Projektierung eines Neubaus mit zwei Kinderstationen und einer Tagesklinik sowie den notwendigen Infrastrukturräumen 2.6 Realisierungsort: Männedorf 2.7 Aufteilung in Lose? 2.8 Werden Varianten zugelassen? 2.9 Werden Teilangebote zugelassen? 2.10 Realisierungstermin: 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung 3. Bedingungen 3.1 Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Angaben im Wettbewerbsprogramm unter Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.8 Geforderte Nachweise: Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise 3.9 Entscheidkriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.10 Bedingungen für den Erhalt der Wettbewerbsunterlagen: Anmeldung zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen bis spätestens: 15. Oktober 2009 Kosten: Fr Sprachen der Projektbeiträge: Deutsch 3.13 Bezugsquelle für Wettbewerbsunterlagen: zu beziehen von folgender Adresse: Hochbauamt Kanton Zürich, Stampfenbachstrasse 110,, 8090 Zürich,, Telefon , Fax Wettbewerbsunterlagen sind verfügbar ab: 25. September 2009 Sprache der Wettbewerbsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen sind ausschliesslich unter Rubrik Wettbewerbe, erhältlich 4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten: Fachpreisgericht: Stefan Bitterli (Vorsitz), Ursina Fausch, Reto Pfenninger, Andi Scheitlin 4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich? 4.3 Gesamtpreissumme: Fr inkl. MwSt. 4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung? 4.5 Anonymität: Der Wettbewerb wird über beide Stufen anonym durchgeführt 4.10 Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich 4.11 Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung ist beizulegen; die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichenen und, Concours (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service d achat/entité adjudicatrice: Hochbauamt Kanton Zürich Service organisateur/entité organisatrice: Stab, à l attention de Christoph Hänseler, Stampfenbachstrasse 110,, 8090 Zürich, Suisse, Téléphone , Fax Les documents de concours peuvent être obtenus auprès de: à l adresse suivante: Nom: Stab, à l attention de Christoph Hänseler, Stampfenbachstrasse 110,, 8090 Zürich, Téléphone Fax Objet du concours 2.1 Titre du projet du concours: Élargissement de la station psychiatrique pour enfants «Brüschhalde», Männedorf 2.2 Description du projet: Projet pour deux stations d enfants, une clinique journalière et des locaux d infrastructure 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: CPV: Services d architecture, services de construction, services d ingénierie et services d inspection 2.4 Délai de rendu des projets: Date: 16. Dezember 2009 Heure: Remarques: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen; die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichenen und, Submissionsergebnisse Unique (Flughafen Zürich AG) H.Z 340 SKG (SicherheitsKontrollGebäude) BKP: 362 Fahrtreppen, Fahrsteige 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Unique (Flughafen Zürich AG) Beschaffungsstelle/Organisator: Unique (Flughafen Zürich AG), zu Hd. von Gabriela Publikation vom: 3. Juli 2009 Sandmeier,, 8058 Zürich-Flughafen,, Telefon Meldungsnummer Fax gabriela.sandmeier@ unique.ch URL Datum: 11. September Anzahl eingegangene Angebote: Art des Auftraggebers: Anzahl Angebote: 3 Andere Träger kantonaler Aufgaben H.Z 340 SKG (SicherheitsKontrollGebäude) CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 362 Fahrtreppen, Fahrsteige 039/ Vergabekriterien: Kosten, Angebotspreis Gewichtung 50% Instandhaltungskosten Gewichtung 35% Flughafenkenntnisse Gewichtung 5% Bedarfsstelle/Vergabestelle: Unique (Flughafen Gemachte Erfahrungen Gewichtung 10% Zürich AG) Beschaffungsstelle/Organisator: Unique Name: Thyssen Krupp Aufzüge AG Glattalstrasse Rümlang, Preis: Fr gemäss Ausschreibungsunterlagen. Publikation vom: 3. Juli 2009 Meldungsnummer Datum: 11. September Anzahl eingegangene Angebote: Anzahl Angebote: 2 Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung Unique (Flughafen Zürich AG) H.Z 340 SKG (SicherheitsKontrollGebäude) BKP: 361 Aufzüge 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Unique (Flughafen Zürich AG) Beschaffungsstelle/Organisator: Unique (Flughafen Zürich AG), zu Hd. von Gabriela Sandmeier,, 8058 Zürich-Flughafen,, Telefon Fax gabriela.sandmeier@ unique.ch URL Andere Träger kantonaler Aufgaben H.Z 340 SKG (SicherheitsKontrollGebäude) CPV: Aufzüge BKP: 361 Aufzüge 3.1 Vergabekriterien: Kosten, Angebotspreis Gewichtung 50% Instandhaltungskosten Gewichtung 35% Flughafenkenntnisse Gewichtung 5% Gemachte Erfahrungen Gewichtung 10% Name: Lift AG Querstrasse Regensdorf, Preis: Fr gemäss Ausschreibungsunterlagen. Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung Unique (Flughafen Zürich AG) H.Z 340 SKG (SicherheitsKontrollGebäude) BKP: 211 Baumeisterarbeiten 213 Montagebau in Stahl (Flughafen Zürich AG), zu Hd. von Gabriela Sandmeier,, 8058 Zürich-Flughafen,, Telefon Fax gabriela.sandmeier@ unique.ch URL Andere Träger kantonaler Aufgaben H.Z 340 SKG (SicherheitsKontrollGebäude) CPV: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten BKP: 211 Baumeisterarbeiten 213 Montagebau in Stahl 3.1 Vergabekriterien: Kosten, Angebotspreis Gewichtung 50% Erfahrung und Fachkompetenz der Schlüsselpersonen Gewichtung 10% Termineinhaltung Gewichtung 20% Auftragsverständnis Gewichtung 20% Amtsblatt des Kantons Zürich Bestehend aus Inseratenteil und Textteil, erscheint am Freitag Herausgeberin: Staatskanzlei des Kantons Zürich,, 8090 Zürich Auflage: 7966 Exemplare (WEMF-beglaubigt) Inserateschluss: Dienstag um 8 Uhr Inseratenannahme, Druck und Spedition: Amtsblatt des Kantons Zürich, Unterland Medien AG, Schulstrasse 12, 8157 Dielsdorf, Telefon , Fax , amtsblatt@zuonline.ch Internet-Adresse: Amtliche Inserate: Die gedruckte Zeile Fr inkl. 7,6 % MwSt. Private Inserate: Einspaltige Millimeterzeile (69 mm breit) Fr zuzüglich 7,6% MwSt. Aboservice: Telefon , Fax service@zuonline.ch hresabonnement Fr inkl. 2,4 % MwSt. Einzelexemplare: KDMZ, Räffelstrasse 32,, 8090 Zürich, Telefon , Fax info@kdmz.zh.ch

3 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 1079 Name: Arge SKG Flughafen c/o Marti AG Thurgauerstrasse 68, 8050 Zürich, Preis: Fr gemäss Ausschreibungsunterlagen. Publikation vom: 3. Juli 2009 Meldungsnummer Datum: 11. September Anzahl eingegangene Angebote: Anzahl Angebote: 11 Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung Uniklinik Balgrist Ersatz Durchleuchtungsgerät Uniklinik Balgrist 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Uniklinik Balgrist Beschaffungsstelle/Organisator: Uniklinik Balgrist, zu Hd. von Wolfgang Dröscher, Forchstrasse 340, 8008 Zürich,, Telefon , Fax , Andere Träger kantonaler Aufgaben Lieferauftrag Ersatz Durchleuchtungsgerät Uniklinik Balgrist CPV: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte Name: Toshiba Medical Systems AG Kreuzlenstrasse Oetwil am See, Preis: Fr Datum: 24. Juli Anzahl eingegangener Angebote: Anzahl Angebote: Sonstige Angaben: Vorbehältlich der Genehmigung durch die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich wird der Auftrag vergeben. von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung Hochbauamt Kanton Zürich Neubau Bezirksgebäude Dietikon BKP Aufzüge (Hebebühne) 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Kanton Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Gebäudetechnik, zu Hd. von Marcel Rohr, Stampfenbachstrasse 110,, 8090 Zürich,, Telefon Kanton Neubau Bezirksgebäude Dietikon BKP Aufzüge (Hebebühne) CPV: Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen Name: Steinbock Handling AG Gewerbestrasse Egg bei Zürich, Preis: Fr Begründung: Beste Erfüllung der Eignungsund Zuschlagskriterien. Publikation vom: 5. Juni 2009 Meldungsnummer Datum: 21. September Anzahl eingegangene Angebote: Anzahl Angebote: 2 von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung Hochbauamt Kanton Zürich Neubau Bezirksgebäude Dietikon BKP Leuchten und Lampen (Spezialleuchten Vandalensicher) 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Hochbauamt Kanton Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Gebäudetechnik, zu Hd. von Marcel Rohr, Stampfenbachstrasse 110,, 8090 Zürich,, Telefon Kanton Freihändiges Verfahren Lieferauftrag Neubau Bezirksgebäude Dietikon BKP Leuchten und Lampen (Spezialleuchten Vandalensicher) CPV: Elektrische Lampen und Leuchten Name: Regent Beleuchtungskörper AG Albisriederstrasse Zürich, Preis: Fr Begründung: Beste Erfüllung der Eignungsund Zuschlagskriterien. Datum: 21. September 2009 von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt Kantonsschulen Freudenberg und Enge, Zürich Ersatz Schliessanlage 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich 3, zu Hd. von Alexander Pauli, Stampfenbachstrasse 110, 8090 Zürich,, Telefon , Fax alexander.pauli@bd. zh.ch Kanton Kantonsschulen Freudenberg und Enge, Zürich, Ersatz Schliessanlage CPV: Bauarbeiten BKP: 275 Schliessanlagen 3.1 Vergabekriterien: Preis Qualität der Materialien/der Ausführung/ des vorgeschlagenen Konzepts Ökologische Anforderungen an Materialien und/oder der Ausführung Projektbezogene Qualitätssicherung Lehrlingsausbildung Name: OPO Oeschger AG Steinackerstrasse Kloten, Preis: Fr Begründung: Beste Erfülllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien Publikation vom: 22. Mai 2009 Meldungsnummer Datum: 18. September Anzahl eingegangene Angebote: Anzahl Angebote: 6 Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Bülach, 4 Zürichstrasse Bushaltestellen im Cholplatz 039/ Publikation vom: 26. Juni 2009 Meldungsnummer Datum: 3. September Anzahl eingegangene Angebote: Anzahl Angebote: 6 Privates Inserat KAUFE MIETSHAUS in Zürich 1, 2, 6, 7 u. 8 Übernehme alle Mietverträge auf hre + erfülle gerne jeden Verkäuferwunsch Daniel Ledermann 8322 Madetswil von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Langnau a. A., Horgen, Hausen a. A. Sihltalstrasse/Projektierung 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Beschaffungsstelle/Organisator: Projektieren+Realisieren, zu Hd. von Enrico Schmid, Walcheplatz 1, 8090 Zürich, Telefon , Fax enrico.schmid@bd.zh.ch Kanton Selektives Verfahren Dienstleistungsauftrag 039/ Langnau a.a., Horgen, Hausen a.a., Sihltalstrasse/Projektierung 2.2 Dienstleistungskategorie: Dienstleistungskategorie CPC: [27] Sonstige Dienstleistungen 2.3 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen Name: Geoterra Ingenieur AG Bahnhofstrasse 5 Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion 8810 Horgen, Kanton Zürich, Tiefbauamt Preis: Fr Beschaffungsstelle/Organisator: Projektieren+Realisieren, zu Hd. von Rolf Grau, Wal- Bemerkung: Angebote von bis , Vergabe nur für Projektierung cheplatz 1, 8090 Zürich,, Telefon , Fax rolf.grau@bd.zh.ch Kanton Publikation vom: 8. Mai Meldungsnummer Datum des Zuschlags: 4.3 Datum: 4. September 2009 Anzahl eingegangene Angebote: Anzahl Angebote: Sonstige Angaben: Bülach, 4 Zürichstrasse, Bushaltestellen im Cholplatz 4.5 Vergabe erfolgt nur für die Projektierung Rechtsmittelbelehrung: von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, CPV: Bauarbeiten, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfü- gung Name: Hüppi AG Friedhofstrasse 8180 Bülach, Ordres attribués Preis: Fr Date de publication dans la Feuille officielle du canton ZH 25. September 2009 Bemerkung: Angebote von Fr bis Fr Date de publication Simap: 25. September 2009 Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskritierien 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service d achat/entité adjudicatrice: Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt Service organisateur/entité organisatrice: Projektieren+Realisieren, à l attention de Enrico Schmid, Walcheplatz 1, 8090 Zürich, Suisse, Téléphone Fax enrico.schmid@bd. zh.ch

4 Seite 1080 Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil 1.2 Genre de pouvoir adjudicateur: Canton 1.3 Mode de procédure choisi: Procédure sélective 1.4 Genre de marché: Marché de services 1.5 Conformément à l accord de l OMC/GATT: Oui 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet (réduit) du marché: Langnau a.a., Horgen, Hausen a.a., Sihltalstrasse/Projektierung 2.2 Catégorie de services: Catégorie de services CPC: [27] Autres prestations 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: CPV: Services d architecture, services de construction, services d ingénierie et services d inspection 3. Décision d adjudication 3.2 Adjudicataire: Liste des adjudicataires Nom: Geoterra Ingenieur AG Bahnhofstrasse Horgen, Suisse Prix: Fr Remarque: Angebote von bis , Vergabe nur für Projektierung 3.3 Raisons de la décision d adjudication: Raisons: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien 4. Autres informations 4.1 Appel d offres: Publication du: 8. Mai 2009 Numéro de la publication Date de l adjudication: Date: 4 septembre Nombre d offres contractées: Nombre d offres: Autres indications: Vergabe erfolgt nur für die Projektierung 4.5 Indication des voies de recours: von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt Oberglatt, 578 Bülach-/Oberglatterstrasse, Grafschaftstrasse bis im Hell 039/ Oberglatt, 578 Bülach-/Oberglatterstrasse, Grafschaftstrasse bis im Hell CPV: Bauarbeiten Name: Kern Strassenbau AG Solistrasse Bülach, Preis: Fr Bemerkung: Angebote von bis Publikation vom: 24. Juli 2009 Meldungsnummer Datum: 3. September Anzahl eingegangene Angebote: Anzahl Angebote: 8 von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung Universität Zürich CellManipulator Optical Tweezers 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Universität Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Universität Zürich, Ausrüstung und Logistik/Sachmittel-Koordination, Winterthurerstrasse 190, 8057 Zürich,, Telefon +41 (0) , Fax +41 (0) URL uzh.ch/sachmittelkoordination Kanton Freihändiges Verfahren Lieferauftrag CellManipulator Optical Tweezers CPV: Mikroskope Name: Molecular Machines & Industries AG Flughofstrasse Glattbrugg, Preis: Fr Begründung: Freihändige Vergabe gestützt auf 10 Abs. 1 lit. c SVO Datum: 16. September 2009 von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Be- gründung 1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebersweismittel ist beizulegen. Die angerufenen Be- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich Tiefbauamt Beschaffungsstelle/Organisator: Projektieren + Realisieren, zu Hd. von Verena Pfister, Walcheplatz 1, 8090 Zürich,, Telefon , Fax , Verschiedene Bekanntmachungen verena.pfister@bd.zh.ch Kanton SVA Zürich Obligatorische Unfallversicherung (UVG) 2009 Wissenswertes für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Allgemeines 039/ Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) ist die Unfallversicherung für alle in der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch. Versicherungspflicht Obligatorisch zu versichern sind alle Arbeitnehmende, einschliesslich Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter, Lernende, Praktikantinnen und Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre sowie in Lehr- und Invalidenwerkstätten tätige Personen. Obligatorisch versichert sind auch Personen, die zur Abklärung der Berufswahl bei einem Arbeitgebenden tätig sind (Schnupperlehre), für die Dauer dieser Tätigkeit. Nicht obligatorisch zu versichern sind namentlich: mitarbeitende Familienmitglieder, die keinen Barlohn beziehen und keine Beiträge an die AHV entrichten oder die mit dem Leiter des Landwirtschaftsbetriebs in auf- und absteigender Linie verwandt sind, in der wohnhafte Selbständigerwerbende und ihre nicht obligatorisch versicherten mitarbeitenden Familienmitglieder (diese können sich freiwillig versichern), Bundesbedienstete, die der Militärversicherung unterstellt sind, Mitglieder von Verwaltungsräten, die nicht im Betrieb tätig sind, für diese Tätigkeit, Konkubinatspartnerinnen und -partner, die in dieser Eigenschaft AHV-beitragspflichtig sind, Personen, die Tätigkeiten im öffentlichen Interesse ausüben, sofern kein Dienstvertrag vorliegt, wie insbesondere Mitglieder von Parlamenten, Behörden und Kommissionen, für diese Tätigkeit. Geringfügiger Lohn Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung Unfallversicherungsprämien abzuziehen. Die Prämien müssen jedoch nicht erhoben werden, wenn ausschliesslich Arbeitnehmende beschäftigt werden, deren Lohn 2200 Franken nicht übersteigt, und es sich nicht um eine Tätigkeit in einem Privathaushalt handelt. Wurden unter diesen Voraussetzungen keine Prämien erhoben, erbringt die Ersatzkasse die gesetzlichen Versicherungsleistungen an verunfallte Arbeitnehmende, für deren Versicherung die SUVA nicht zuständig ist und die von Arbeitgebenden nicht versichert worden sind. Die Ersatzkasse UVG erhebt, nachdem sich ein versicherter Unfall ereignet hat, von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber eine Ersatzprämie. Versicherer Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind je nach Versichertenkategorie bei der erischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA), bei anderen zugelassenen Versicherern (Privatversicherer, Krankenkassen, öffentliche Unfallversicherungskassen) oder bei einer von diesen betriebenen Ersatzkasse zu versichern. Arbeitgebende, deren Betriebe nicht schon durch das Gesetz bei der SUVA versichert sind, müssen dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmenden bei einem Privatversicherer oder einer Krankenkasse versichert sind. Die Liste der Unfallversicherer ist im Internet unter themen/versicherung/00321/index.html?lang=de abrufbar. Gegenstand der Versicherung Die Versicherungsleistungen werden bei Berufsund Nichtberufsunfällen sowie bei Berufskrankheiten gewährt. Arbeitnehmende, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgebenden nicht mindestens acht Stunden beträgt, sind jedoch nur für Berufsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern, wobei Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle gelten. Prämien Die Prämien für die obligatorische Versicherung der Berufsunfälle und Berufskrankheiten tragen die Arbeitgebenden. Die Prämien der obligatorischen Versicherung für Nichtberufsunfälle gehen zulasten der Arbeitnehmenden. Abweichende Abmachungen zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleiben vorbehalten. Die Arbeitgebenden schulden den gesamten Prämienbetrag. Sie ziehen den Anteil der Arbeitnehmenden vom Salär ab. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung beträgt Franken. Pflichten bei Übernahme eines Betriebs Die Übernahme eines Betriebs ist dem bisherigen Versicherer von den neuen Besitzern innert 14 Tagen zu melden. Ersatzprämien Von Arbeitgebenden, die ihre Arbeitnehmenden nicht versichert oder die Eröffnung des Betriebs nicht gemeldet haben, erhebt die SUVA oder die Ersatzkasse für die Dauer der Versäumnis, höchstens aber für fünf hre, eine Ersatzprämie in der Höhe des geschuldeten Prämienbetrags. Diese Ersatzprämie wird von der SUVA oder der Ersatzkasse erhoben. Es werden Verzugszinsen berechnet. Der Betrag der Ersatzprämie wird verdoppelt, wenn sich die Arbeitgebenden der Versicherungs- oder Prämienpflicht in unentschuldbarer Weise entzogen haben. Kommen die Arbeitgebenden ihren Pflichten wiederholt nicht nach, kann eine Ersatzprämie vom drei- bis zehnfachen Prämienbetrag erhoben Ersatzprämien dürfen den Arbeitnehmenden nicht vom Lohn abgezogen Erfassungskontrolle Die Kantone überwachen die Einhaltung der Versicherungspflicht. Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, der vom Kanton bezeichneten Stelle, in der Regel der kantonalen AHV-Ausgleichskasse (SVA), die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. SVA Zürich Röntgenstrasse Zürich Telefon Schutzanordnungen 039/ Niederweningen. Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 14. September 2009 verfügt: I. Die Liegenschaft Kat.-Nr mit dem Kirchturm Vers.-Nr und seiner Umgebung in Niederweningen ist ein Schutzobjekt im Sinne von 203 lit. c des Plannugs- und Baugesetzes (PBG) und wird gemäss 205 PBG unter Schutz gestellt. Das Gebäude darf nicht abgebrochen Der jeweilige Eigentümer darf an dieser Liegenschaft ohne vorgängige Zustimmung der Baudirektion Kanton Zürich keine baulichen Änderungen vornehmen und keine Unterhaltsarbeiten ausführen, welche die äussere oder innere Wirkung des Turmes sowie dessen Umgebung berühren oder dessen Zeugenwert beeinträchtigen könnten; er ist zum ordentlichen Unterhalt der vorhandenen historischen Bau- und Ausstattungssubstanz, der Raumdisposition und der Freiflächen verpflichtet. II. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Regierungsrat erhoben Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu ( 211 Absatz 4 PBG). Die Schutzverfügung, der Situationsplan sowie die übrigen Aktenunterlagen stehen bei der Kantonalen Denkmalpflege, Stettbachstrasse 7, 8600 Dübendorf, 1. Stock, nach telefonischer Voranmeldung ( ) zur Einsichtnahme offen. Baudirektion Kanton Zürich Meliorationen 039/ Zell. Sanierung Rossweid- und Blattenbachweg. Bauherrschaft Unterhaltsgenossenschaft Wald. Zusicherung Bundesbeitrag. Die Pläne liegen 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an beim Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft, Sekretariat, Büro 466 (Montag bis Freitag von 8 bis Uhr und von 14 bis 16 Uhr), Walcheturm, 8090 Zürich, zur Einsicht auf. Begehren um Zustellung der Entscheide sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung beim Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft schriftlich zu stellen. Die Publikation erfolgt auch aufgrund von Art. 97 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft vom 29. April 1998 und Art. 12 und 12a des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli Amt für Landschaft und Natur Abteilung Landwirtschaft Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich 039/ In Sachen Paulo Ricardo De Jesus Figueiredo, geb. 25. November 1979, von Portugal, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Rekurrent, gegen das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Strafvollzug, Feldstrasse 42, 8090 Zürich, Rekursgegner, betreffend Beziehungsurlaub, hat die Direktion der Justiz und des Innern am 10. Septemer 2009 verfügt: I. Der Rekurs von Paulo De Jesus Figueiredo gegen die Verfügung des Amtes für Justizvollzug, Strafvollzug, vom 13. Juli 2009 betreffend Urlaub wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben. II. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus a) einer Staatsgebühr von Fr b) den Schreibgebühren von Fr. 63. c) den Kanzleiauslagen von Fr. 10. Total Fr werden dem Rekurrenten auferlegt. Über die auferlegten Kosten stellt die Kasse des Obergerichtes des Kantons Zürich nach Eintritt der Rechtskraft separat Rechnung. III. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind ebenfalls genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. IV. Mitteilung an: a) den Rekurrenten durch einmalige Veröffentlichung des Entscheidsdispositivs im Amtsblatt; b) das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Amtsleitung/Stab, im Doppel und unter Rücksendung der Akten, gegen Empfangsschein; c) die Kasse der Direktion der Justiz und des Innern zur Weiterleitung an die Obergerichtskasse nach Eintritt der Rechtskraft. Direktion der Justiz und des Innern Generalsekretariat Luftfahrthindernisse im Kanton Zürich 039/ Zürich-Flughafen. Hochbauten, Hochkamine, Antennen, Baukrane, Material- und Holztransportseilbahnen können den Zivil- und Militärluftverkehr behindern. Für derartige Anlagen oder deren Planung besteht im Sinne der Eidgenössischen Verordnung über Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) vom 23. November 1994 eine Meldepflicht. Bei diesen Anlagen geht es im Wesentlichen um Objekte, die in einer dicht besiedelten Zone eine Höhe oder einen senkrecht gemessenen Bodenabstand von 60 Metern und mehr oder in einem anderen Gebiet eine Höhe oder einen senkrecht gemessenen Bodenabstand von 25 Metern und mehr aufweisen eine massgebende Fläche eines Hindernisbegrenzungskatasters durchstossen. Diese Objekte fallen unter den Begriff von «Luftfahrthindernissen» und müssen durch die Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gegeben Für das Gebiet des Kantons Zürich ist dafür die Flughafen Zürich AG, Zonenschutz, 8058 Zürich-Flughafen, im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich zuständig.

5 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 1081 Gemeindeverwaltungen und Private sind verpflichtet, Luftfahrthindernisse der Flughafen Zürich AG zu melden. Wir empfehlen ihnen, mit den Bauämtern und Revierförstern den Kontakt aufzunehmen, um alle Krane, Material- und Holztransportseilbahnen zu erfassen. Bauten und Krane in unmittelbarer Flughafenumgebung sind besonders unter Kontrolle zu halten. Liegen diese nicht eindeutig unterhalb der in den Sicherheitszonenplänen festgelegten Höhenkoten, besteht zwingende Meldepflicht. Einschränkungen für Modellluftfahrzeuge Für Modellflüge gelten die Bestimmungen der Verordnung des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes vom 14. März 1988 über Einschränkungen für bestimmte Fluggeräte und Flugkörper. Der Betrieb von Modellluftfahrzeugen ist untersagt: in einem Abstand von weniger als 5 Kilometern von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes in der Flugplatzverkehrszone (ATZ) in Kontrollzonen (CTR), sofern sie eine Höhe von 150 Meter über Grund übersteigen. Weitere Auskünfte: Flughafen Zürich AG, Zonenschutz I, kantonale Meldestelle, CH-8058 Zürich-Flughafen, Telefon +41 (0) , Fax +41 (0) , zonenschutz@kantmeldestelle, www. unique.ch/zonenschutz Bezirksbehörden Verschiedene Bekanntmachungen Bezirksrat Zürich Ersatzwahl in den Bezirksrat Zürich (Anordnung Wahlverfahren) 039/ Im Bezirk Zürich ist folgende Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer vorzunehmen: ein Ersatzmitglied des Bezirksrates Zürich. Die Durchführung dieser Ersatzwahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR). Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Bezirk Zürich unterzeichnet sein müssen, sind dem Bezirksrat Zürich,, 8090 Zürich, bis spätestens am 4. November 2009 einzureichen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Für jede vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse anzugeben. Hinzugefügt werden können der Rufname, die Parteizugehörigkeit und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat. Wahlvorschläge können mit einer kurzen Bezeichnung versehen Die vorgeschlagene Person wird vom Bezirksrat in Stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nicht mehr als ein Wahlvorschlag vorliegt und die zunächst vorgeschlagene Person mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt ( 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet. Zürich, 17. September 2009 Bezirksrat Zürich Bezirksrat Zürich Ersatzwahl in das (Anordnung Wahlverfahren) 039/ Es ist folgende Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer vorzunehmen: zwei Mitglieder des Bezirksgerichts (je ein Vollamt) Die Durchführung dieser Ersatzwahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR). Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Bezirk Zürich unterzeichnet sein müssen, sind dem Bezirksrat Zürich,, 8090 Zürich, bis spätestens am 4. November 2009 einzureichen. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Für jede vorgeschlagene Person sind Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse anzugeben. Hinzugefügt werden können der Rufname, die Parteizugehörigkeit und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat. Wahlvorschläge können mit einer kurzen Bezeichnung versehen Die vorgeschlagenen Personen werden vom Bezirksrat in Stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn die Zahl der Wahlvorschläge die Zahl der zu besetzenden Stellen nicht übersteigt und die zunächst vorgeschlagenen Personen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen ( 54 GPR). Andernfalls wird eine Urnenwahl angeordnet. Zürich, 17. September 2009 Bezirksrat Zürich Gemeindebehörden Neue Verordnungen Hundehaltung Festsetzung der Abgaben per 1. nuar / Elgg. Das neue kantonale Hundegesetz und die dazugehörige Verordnung treten voraussichtlich auf den 1. nuar 2010 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist dem Kanton für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund eine Gebühr von 30 Franken zu entrichten. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 1. September 2009 die ab 1. nuar 2010 gültigen Gebühren wie folgt neu festgelegt. Hundeabgabe (inklusive Kantonsbeitrag) Fr pro Tier Hundeabgabe für Hofhunde mit Bewilligung des Gemeinderates Fr. 80. pro Tier (Antrag an Gemeinderat erforderlich) Hundeabgabe für Zuchthunde mit Bewilligung des Gemeinderates Fr. 80. pro Tier (Antrag an Gemeinderat erforderlich) Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel soweit möglich, beizulegen. Der Beschluss und die dazugehörigen Unterlagen liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, zur Einsicht auf. Elgg, 1. September 2009 Gemeinderat Elgg Gebühren Hundehaltung Erhöhung 039/ Hofstetten. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 14. September 2009, gestützt auf 23 Abs. 1 des neuen Hundegesetzes (HuG) vom 14. April 2008, die Höhe der jährlich zu entrichtenden Abgabe für jeden gehaltenen Hund angepasst. Die Abgabe beträgt ab 1. nuar 2010 für alle Hunde pro hr Fr Das neue Hundegesetz sieht keine Ermässigungen mehr für Hofhunde oder für Hundezuchten vor. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Der Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Gemeinderat Hofstetten 039/ Lindau. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 16. September 2009 eine Erhöhung der Hundesteuer per 1. nuar 2010 beschlossen. Der detaillierte Beschluss liegt bei der Gemeindeverwaltung ab 25. September 2009 während 30 Tagen zur öffentlichen Einsicht auf oder kann auf der Homepage der Gemeinde ( lindau.ch) eingesehen Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, schriftlich Rekurs erhoben Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Urteile der Rekursinstanz können unter Umständen kostenpflichtig sein; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Lindau, 25. September 2009 Gemeinderat Lindau Hundehaltung, Festsetzung der Abgaben per 1. nuar / Marthalen. Das neue kantonale Hundegesetz und die dazugehörige Verordnung treten voraussichtlich auf den 1. nuar 2010 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist dem Kanton für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund eine Gebühr von Fr. 30. zu entrichten. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 14. September 2002, Geschäft Nr. 185, die Hundeabgaben angepasst und die ab 1. nuar 2010 gültigen Gebühren wie folgt neu festgelegt: Hofhunde Fr pro Tier bisher Fr. 75. ) Übrige Hunde Fr pro Tier (bisher Fr 100. ) Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs erhoben Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursfrist muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Der Beschluss und die dazugehörigen Unterlagen liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung, Underdorf 2, 8460 Marthalen, zur Einsicht auf. Marthalen, 25. September 2009 Gemeinderat Marthalen Abwassergebühren Senkung von Gebührenansätzen 039/ Maur. Mit Beschluss vom 7. September 2009 hat der Gemeinderat den Gebührentarif der Abwassergebühren mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 wie folgt geändert: Grundgebühren: 0,4 des Gebäudeversicherungszeitwerts (bisher 0,55 ) zuzüglich Mehrwertsteuer Pauschalgebühren für Liegenschaften ohne Wassermessung und Landwirtschaftsbetriebe: 1,0 des Gebäudeversicherungszeitwerts (bisher 1,2 ) zuzüglich Mehrwertsteuer Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Uster, 8610 Uster, Rekurs erhoben Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Materielle und formelle Entscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die im Verfahren unterliegende Partei hat die Kosten zu tragen. Die Akten liegen innert der Rekursfrist vom 25. September bis zum 25. Oktober 2009 zu den ordentlichen Bürozeiten im Gemeindehaus (Schalter Bauamt im 1. Obergeschoss) auf. Gemeinderat Maur Erhöhung der Hundeabgabe per 1. nuar 2010 Neftenbach. Mit Beschluss vom 15. September 2009 hat der Gemeinderat die jährliche Hundeabgabe mit Wirkung ab 1. nuar 2010 wie folgt festgesetzt: Hundeabgabe für alle Hunde pro hr: Fr Für jeden nachgewiesenen freiwilligen Kursbesuch (mindestens 6 Lektionen) einer anerkannten kynologischen Organisation wird eine einmalige Ermässigung von Fr gewährt. Der Kursbesuch ist mit einer schriftlichen Bestätigung nachzuweisen. Der obligatorische Theoriekurs (Sachkundennachweis Theorie) und die praktische Ausbildung (Sachkundennachweis Praxis) ist nicht abzugsberechtigt. Das neue Hundegesetz sieht keine Ermässigungen mehr für Hofhunde oder für Hundezuchten vor. Polizei-, Sanitäts-, Militär-, Lawinen-, Blindenund Therapiehunde sind von der Abgabe befreit. Details sind im Hundegesetz vom 14. April 2008 geregelt. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur schriftlich Rekurs erhoben Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Neftenbach, 25. September 2009 Gemeinderat Neftenbach Festsetzung des Reglements für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund 039/ Neftenbach. Gestützt auf die Polizeiverordnung vom 21. März 1995 setzt der Gemeinderat mit Beschluss vom 15. September 2009 das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren (Nachtparkierreglement) auf den 1. März 2010 in Kraft. Die Gebühren betragen: Fr. 20. für Motorräder ab 50 ccm Fr. 40. für leichtere Motorwagen, PW-Anhänger, dreirädrige Motorfahrzeuge Fr. 80. für schwere Motorwagen, LKW-Anhänger, Cars, Wohnwagen Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur schriftlich und begründet Rekurs erhoben Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Neftenbach eingesehen Neftenbach, 25. September 2009 Gemeinderat Neftenbach Inkraftsetzung der neuen Gemeindeordnung 039/ Neftenbach. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Neftenbach am 17. Mai 2009 beschlossene neue Gemeindeordnung ist vom Regierungsrat des Kantons Zürich am 26. August 2009 mit Beschluss Nummer 1325 genehmigt worden. Der Gemeindrat hat in der Sitzung vom 15. September 2009 die Inkraftsetzung per 1. nuar 2010 festgelegt. Neftenbach, 25. September 2009 Gemeinderat Neftenbach Werkgebühren / Rafz. Der Gemeinderat Rafz hat an seiner Sitzung vom 15. September 2009 die nachfolgenden Werkgebühren exkl. Mehrwertsteuer für das Rechnungsjahr 2010 festgelegt: Wasserversorgung (gültig ab 1. Oktober 2009) Grundgebühr pro Ablesestelle Fr. 60. (unverändert) Verbrauchsgebühr pro m 3 Fr (unverändert) Privates Inserat Dienstleistungen für die öffentliche Hand Springerdienste Gemeindeberatung Archivservice Rechtsberatung (Gemeinderecht, allg. öffentliches Recht, Statuten) Auslagerung von öffentlichen Dienstleistungen Führen von Geschäftsstellen / Sekretariatsdienste Bühler Public Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil Telefon , Mobile info@buehlerpublic.ch Abwasserentsorgung (gültig ab 1. Oktober 2009) pro m 3 bezogenes Frischwasser Fr (bisher Fr. 1.60) Grundgebühr pro gewichtete Parzellenfläche in m 2 Fr (bisher Fr. 0.16) 039/ Antennenanlage (gültig ab 1. nuar 2010) monatliche Antennengebühr (exkl. Urheberrecht) Fr. 12. (unverändert) Kehrichtgrundgebühr (gültig ab 1. nuar 2010) pro Haushalt und Gewerbebetrieb Fr. 0. (bisher Fr. 60. ) Aufgrund der im laufenden hr vom Deponie- Zweckverband des Unterlandes Dezu erhaltenen Gewinnausschüttung hat der Gemeinderat beschlossen, für das hr 2010 einmalig auf die Kehrichtgrundgebühr zu verzichten. Die Akten liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Rafz, 25. September 2009 Gemeinderat Rafz Kontrolle der Holzfeuerungen nach LRV 039/ Seuzach. Nach der Luftreinhalteverordnung des Bundes (LRV) und nach dem Kontrollkonzept des Kantonalen Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) müssen seit dem 1. Oktober 2007 auch die Holzfeuerungen unter 70 kw Wärmeleistung periodisch überprüft Die Routinekontrollen sind alle zwei hre durchführen zu lassen. Ausgenommen davon sind Anlagen, welche selten betrieben werden, zum Beispiel Cheminées und dergleichen, in welchen weniger als 200 kg Holz (ca. 0,5 Ster) pro hr verbrannt Die notwendigen Kontrollarbeiten sind auf der Website des Awels ( ausführlich beschrieben. Für die Durchführung der periodischen Kontrollen hat sich der Gemeinderat Seuzach für das Modell 2 (Awel-Leitfaden) entschieden. Danach sind die Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen verpflichtet, die Kontrollarbeiten dem beauftragten Kaminfegergeschäft oder einer anerkannten Fachfirma gemäss Firmenliste des Awels in Auftrag zu geben. Die Feuerungsrapporte sind durch das beauftragte Kaminfegergeschäft bzw. die Fachfirma jeweils innert drei Wochen nach der erfolgten Kontrolle der Rapport-Zentrale,, 8180 Bülach, einzusenden. Die Administrationsgebühr beträgt je Adresse Fr Die Kontrollarbeiten werden dem Anlageninhaber nach dem Verursacherprinzip überbunden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausführung beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der entsprechende Beschluss liegt während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung Seuzach, Sekretariat 1. OG, Stationsstrasse 1, 8472 Seuzach, zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Seuzach, 25. September 2009 Gemeinderat Seuzach Einbürgerungen 039/ / Neftenbach. Mit Beschluss vom 15. September 2009 hat der Gemeinderat Neftenbach ins Bürgerrecht der Gemeinde Neftenbach aufgenommen: Brändle, Johann Walter, geb. 4. August 1947, und Sutthisopon Brändle geb. Sutthisopon, Monthira, geb. 14. Dezember 1960, Seuzachstrasse 23b, Neftenbach Bügler, Jürg, geb. 10. April 1957, Näf Bügler geb. Näf, Regula Fanny, geb. 18. April 1960, Bügler, Dominik, geb. 9. Februar 1991, und

6 Seite 1082 Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil Bügler, Lukas, geb. 13. Oktober 1994, Heimstättenweg 8, Neftenbach Mora, Martin Urs, geb. 2. April 1963, Mora geb. Burger, Heidi, geb. 11. Oktober 1963, Mora, Maria, geb. 21. Mai 1993, und Mora, Tobias, geb. 3. Mai 1995, Hofstetterstrasse 9b, Neftenbach Moser, Thomas, geb. 10. Oktober 1973, Rankstrasse 16, Neftenbach Wagenbach, Beat, geb. 27. August 1954, Wagenbach geb. Binder, Ruth, geb. 9. Dezember 1953, Wachenbach, Rolf, geb. 12. April 1984, Wagenbach, Reto, geb. 14. April 1988, Schulstrasse 164, Neftenbach Wartmann, kob, geb. 11. September 1940 und Wartmann geb. Meier, Frieda, geb. 11. April 1940, Zürichstrasse 47a, Neftenbach. Neftenbach, 25. September 2009 Gemeinderat Neftenbach 039/ Neftenbach. Mit Beschluss vom 15. September 2009 hat der Gemeinderat Neftenbach ins Bürgerrecht der Gemeinde Neftenbach aufgenommen: Maliqi, Petrit, geb. 14. Juli 1992, Maliqi, Madelina, geb. 3. September 1993, und Maliqi, Arianit, geb. 7. Mai 1998, serbisch-montenegrische Staatsangehörige, wohnhaft Seuzachstrasse 10, Neftenbach. Vorbehalten bleiben die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung durch den Bund und die Landrechtserteilung durch den Kanton Zürich. Neftenbach, 25. September 2009 Gemeinderat Bäretswil, 17. September 2009 Bürgerrechtserteilung Gemeinderat Bäretswil 039/ Nürensdorf. Der Gemeinderat hat am 15. September 2009, gestützt auf Art. 18 Ziff der Gemeindeordnung, unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung, nachstehende Person in das Bürgerrecht der Gemeinde Nürensdorf aufgenommen: Enzo Favale, geb. 9. August 1967, italienischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Nürensdorf, Baltenswilerstrasse 6. Dieser Beschluss wird hiermit gemäss 17 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung veröffentlicht. Gegen die Einbürgerung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, 8180 Bülach, Rekurs erhoben Gemeinderat Nürensdorf Vormundschaftssachen Aufhebung der Vormundschaft Anordnen einer Beistandschaft 039/ Volketswil. Der Bezirksrat Uster hat mit Beschluss vom 7. Mai 2009 über Markus Pfister, geb. 14. April 1965, von Zürich ZH und Obererlinsbach SO, mit gesetzlichem Wohnsitz in Hinwil ZH, die Vormundschaft aufgehoben und an Stelle der Entmündigung eine Beistandschaft angeordnet. Zur Beiständin wurde Susanne Willems, Sozialdienst für Erwachsene im Bezirk Uster, Bettlistrasse 22, 8600 Dübendorf, gewählt. Volketswil, 26. August 2009 Sozialbehörde Volketswil Zone In der Au Anordnung Beiratschaft 039/ Zürich. Der Bezirksrat Zürich hat für Marcel Weibel, geb. 21. März 1976, von Schenkon LU, mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Zürich, mit Beschluss vom 20. August 2009 eine Beiratschaft, gestützt auf Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB, angeordnet. Zur Beirätin/Beiständin wurde Helena Bühler, Sozialzentrum Ausstellungsstrasse, Quartierteam Langstrasse/Werd, 8005 Zürich, ernannt. Vorläufige Einschränkung Handlungsfähigkeit 039/ Zürich. Die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich hat Robert Anton Markus Dinkel, geb. 25. April 1924, von Zürich ZH und Eiken AG, mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Zürich, mit Beschluss vom 8. September 2009, gestützt auf Art. 386 Abs. 2 ZGB, die Handlungsfähigkeit im Umfang einer Mitwirkungsbeiratschaft vorläufig eingeschränkt. Zum vorläufigen Beirat wurde Hans Jörg Schnider, Sozialzentrum Hönggerstrasse, Quartierteam Wipkingen-Höngg, 8037 Zürich, ernannt. Vormundschaft nach Art. 369 ZGB 039/ Rapperswil. Ursula Gwerder, geb. 9. April 1957, von Dürnten ZH und Ingenbohl SZ. Vormund: Sandro Campedel, Regionales Beratungszentrum Rapperswil-Jona, Alte Jonastrasse 24, 8640 Rapperswil. Rapperswil, 12. August 2009 Vormundschaftsbehörde See-Linth Verfügung der Vormundschaftsbehörde der Kreise Oberengadin/Bergell 039/ Inge Fanghänel-Hofer, geboren 14. Dezember 1924, von Zürich ZH, mit Wohnsitz in 7503 Samedan, wird entmündigt und unter Vormundschaft von David Peter, Mitarbeiter der Amtsvormundschaft Oberengadin/Bergell, 7503 Samedan, gestellt. Samedan, 17. September 2009 Vormundschaftsbehörde Oberengadin/Bergell Anna Giacometti, Präsidentin Verkehrsanordnungen Kirchstrasse temporär gesperrt 039/ Bäretswil. Von 28. September bis Ende November 2009 ist das Teilstück Kirchstrasse von der Schulhausstrasse bis zur Überbauung «Baumgarten» für jeglichen Fussgänger- und motorisierten Verkehr gesperrt. Grund: Werkleitungsbau. Die Zu- und Wegfahrt ist nur über die Baumastrasse möglich. Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalter des Bezirkes Hinwil, Bezirksgebäude, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 039/ Meilen. Auf Antrag des Polizeiausschusses Meilen hat die Sicherheitsdirektion folgende Verkehrsanordnung verfügt: Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert: Zone Bruech Bruechstrasse, zwischen der Pfannenstiel- und der Bergstrasse Justrain Juststrasse Haltenstrasse Zone Lütisämet Lütisämetstrasse Weidächerstrasse Weidstrasse, zwischen der Lütisämetstrasse und der Liegenschaft Nr. 50 Zone Teienquartier Teienstrasse, zwischen der Bünishoferstrasse und dem Wendeplatz bei der Liegenschaft Nr. 88 Feldhofstrasse Zone Rebbergstrasse Rebbergstrasse, zwischen der Höschstrasse und dem Wendeplatz Ländischstrasse, zwischen der Rebberg- und der Schwabachstrasse Rainstrasse, zwischen der Nadel- und der Schwabachstrasse Nadelstrasse Huderstweg Strasse In der Au Austrasse, zwischen der Strasse in der Au und der Kurve bei der Liegenschaft Nr. 102 Zufahrtsstrasse zu den Liegenschaften In der Au 3 15 Diese Verkehrsanordnungen stehen unter dem Vorbehalt, dass die unterstützenden baulichen Massnahmen gemäss den genannten Massnahmenplänen von der Gemeinde umgesetzt Wird die Anordnung eines Hauptelementes im rechtskräftigen baurechtlichen Entscheid geändert oder weggelassen, sind diese Verfügungen hinfällig. Aufhebung Vortrittsrecht Im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zonen werden folgende Vortrittsregelungen aufgehoben: Justrain, bei der Einmündung in die Bruechstrasse (Stop) Austrasse, bei der Einmündung In die Strasse In der Au (Kein Vortritt) Zufahrtsstrasse In der Au 3 15, bei der Einmündung in die Strasse In der Au (Kein Vortritt) Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Kaspar-Escher-Haus, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. (Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an den Bezirksrat zu richten). Polizeiausschuss Meilen Masterplan Verkehr Tempo-30-Zonen und Einzelmassnahmen ausserhalb Tempo-30-Zonen Umsetzung Masterplan Projektfestsetzung bauliche Massnahmen 1. Priorität 039/ Meilen. Projektbeschreibung: Insgesamt sind fünf neue Tempo-30-Zonen vorgesehen. Die Tempo-30-Zonen sind Bestandteil der 1. Priorität und beinhalten folgende Tempo-30-Zonen, die umgesetzt werden: Lütisämetstrasse In der Au Teienquartier Bruech Rebbergstrasse Der Masterplan bezeichnet weiter insgesamt 45 bauliche Einzelmassnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Er legt die Ausführungsstandards für ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild der Meilemer Verkehrsberuhigungsmassnahmen fest. 35 Massnahmen sollen in 1. Priorität bis 2010 realisiert Diese Einzelmassnahmen werden ausserhalb der Tempo-30-Zonen auf dem gesamten Gemeindegebiet umgesetzt. Festsetzungsbeschluss bauliche Massnahmen Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 1. September 2009 das Bauprojekt vom 17. August 2009 für die Umsetzung der baulichen Massnahmen Verkehrskonzept und Verkehrssicherheit, Umsetzung Masterplan, inklusive Bericht zu den Einsprachen bewilligt und festgesetzt. Die Unterlagen liegen bei der Bauabteilung, Bahnhofstrasse 35, 8706 Meilen, zur Einsicht auf. Rechtsmittelverfahren Wer es im Auflageverfahren unterlassen hat, Einsprache gegen die baulichen Massnahmen zu erheben, kann die Festsetzung der baulichen Massnahmen nicht anfechten. Gegen das Bauprojekt können die Legitimierten innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs einreichen. Der Rekurs ist im Doppel einzureichen. Er muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss soweit möglich, beizulegen. Bauabteilung Regionalplanungen Deponie-Zweckverband des Unterlandes, DEZU Einladung zur 59. ausserordentlichen Delegiertenversammlung des DEZU auf Donnerstag, 22. Oktober 2009, Uhr Stadtsaal, Zentrum Schluefweg, Schluefweg 10, 8302 Kloten 039/ Traktandenliste 1. Eröffnung Begrüssung/Wahl der Stimmenzähler/Traktandenliste 2. Vorzeitiger Heimfall mit Übergabe des Baurechts per 31. Dezember Termin: nächste DV 2009 Donnerstag, 26. November 2009, Uhr, 8152 Opfikon/Glattbrugg 4. Schliessung offizieller Teil 5. Wünsche und Anregungen Aktenauflage Die Akten zu den traktandierten Geschäften liegen bis zur Versammlung im Büro der DEZU- Geschäftsstelle, Mülistrasse 11, 8426 Lufingen, Telefon , von Montag bis Freitag, jeweils zwischen 9 und 12 Uhr zur Einsicht auf. Die Versammlung ist öffentlich. Im Auftrag des Präsidenten Fritz Knecht Das Sekretariat: E. Wägeli, B. Pfändler Ortsplanungen Teilrevision kommunale Nutzungsplanung Neufestsetzung Baubereich Gasthof Traube Festsetzung durch die Gemeindeversammlung 039/ Dättlikon. Die Gemeindeversammlung vom 6. Juli 2009 hat die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung mit der Neufestsetzung des Baubereichs für den Gasthof Traube, bestehend aus dem Bericht vom 20. nuar 2009, rev. 4. Juni 2009, und der Situation 1:500 vom 4. Juni 2009, festgesetzt. Vom Bericht zu den Einwendungen hat die Gemeindeversammlung in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen. Die von der Gemeindeversammlung verabschiedeten Unterlagen liegen von 25. September bis 26. Oktober 2009 während der ordentlichen Büroöffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Dättlikon zur Einsicht auf. Gegen diesen Beschluss der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommissionen sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Dättlikon, 25. September 2009 Gemeinderat Dättlikon Denkmalschutz Ehemaliges Bauernhaus Wallisellenstrasse 24 Unterschutzstellung 039/ Dübendorf. Das Gebäude Vers.-Nr. 702, Grundstück Kat.-Nr , Wallisellenstrasse 24, Dübendorf, gilt im nachstehend aufgeführten Umfang als Schutzobjekt im Sinne von 203 lit.c PBG und wird dementsprechend gestützt auf 211 Abs. 2 PBG unter Schutz gestellt. a) Die Schutzmassnahmen lauten wie folgt: Geschützt sind insbesondere: die Süd- und Ostfassade des Wohnteils; die Aussenmauer des Wohnteils, die Stube im Wohnteil, unter Verwendung der verwertbaren Konstruktionen, insbesondere die Holzdecke und die Täferung an den Wänden sowie der inventarisierte, grüne schablonierte Kachelofen aus der Bauzeit, die strukturbildenden Innenwände im Wohnteil; über 2 Geschosse in Riegelwandkonstruktion, der Stall im Ökonomieteil mit den Aussenund Innenmauern, dem Boden und der Decke und den entsprechenden Teilen der Süd- und Westfassaden, der Dachstuhl als Ganzes (einzelne schadhafte Elemente können stückweise ersetzt werden). An den geschützten Teilen dürfen keine Änderungen vorgenommen werden, die ihren kunstoder kulturhistorischen Charakter beeinträchtigen. Die vorhandene Bausubstanz ist soweit als möglich zu erhalten bzw. wiederzuverwenden. Das Schutzobjekt ist ordnungsgemäss zu unterhalten. b) Die Schutzmassnahmen gemäss der vorstehenden lit. a) sind, gestützt auf 208 PBG Abs. 2, im Grundbuch anzumerken. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen bei der Baurekurskommission III des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Baurekurskommission sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Fristenlauf beginnt für den Eigentümer mit der Zustellung des Beschlusses; für Dritte mit der Publikation. Der Beschluss kann während der Rekursfrist zu den ordentlichen Öffnungszeiten in der Abteilung Planung, Usterstrasse 2, Dübendorf, eingesehen Dübendorf, 25. September 2009 Stadtrat Teilrevision der Nutzungsplanung Öffentliche Auflage 039/ Ellikon an der Thur. Die vom Gemeinderat Ellikon an der Thur mit Beschluss vom 14. September 2009 verabschiedete Teilrevision der Nutzungsplanung wird im Sinne von 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes während der Zeit vom 25. September bis 24. November 2009 öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen, bestehend aus Teilrevision Zonenplan Teilrevision Bau- und Zonenordnung Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV können während der ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Andelfingerstrasse 3, 8548 Ellikon an der Thur, eingesehen Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens 24. November 2009 schriftlich an den Gemeinderat, 8548 Ellikon an der Thur, zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die eventuell nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Teilrevison der Nutzungsplanung durch die Gemeindeversammlung entschieden. Ellikon an der Thur, 25. September 2009 Gemeinderat Ellikon an der Thur 039/ Fällanden. Der Gemeinderat Fällanden hat mit Beschluss Nr. 257 vom 15. September 2009, gestützt auf 213 PBG, das Gebäude Vers.-Nr. 595 (bestehend aus einem Wohnhaus und einem Scheunenteil) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4697, Zürichstrasse 67, 8118 Pfaffhausen, im Eigentum von Mehmet Dogan, Zürichstrasse 67, 8118 Pfaffhausen, aus dem Inventar der schützenswerten Bauten entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen wird verzichtet. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, d. h. bis am 25. Oktober 2009, bei der Baurekurskommission III des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Re-

7 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 1083 kurs erhoben Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel soweit möglich, beizulegen. Formelle und materielle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Beschluss des Gemeinderates kann während der Rekursfrist bei der Abteilung Planung und Bau während der normalen Öffnungszeiten, eingesehen Der Gemeinderat Aufhebung und Neufestsetzung der Schutzzone für die Quellfassung Girriet (GWR f 1232) Öffentliche Auflage 039/ Hinwil. Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. nuar 1991 und des kantonalen Einführungsgesetzes zum Gewässerschutz vom 8. Dezember 1974 hat der Gemeinderat Hinwil mit Beschluss vom 9. September 2009 für die Quellfassung Girriet die Schutzzone aufgehoben und neu festgesetzt. Diese wurde zusammen mit dem Schutzzonenreglement samt Schutzzonenplan genehmigt und tritt nach Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich in Kraft. Die Akten liegen vom 25. September bis 26. Oktober 2009 während der Schalteröffnungszeiten in der Abteilung Tiefbau und Werke (Gemeindehausstrasse 2, 1. Stock) zur Einsichtnahme auf. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Hinwil, 25. September 2009 Gemeinderat Hinwil Aufhebung Flurweg Nr / Horgen. Der Gemeinderat Horgen hat mit Beschluss Nr. 386 vom 14. September 2009 den Flurweg Nr. 12, Kat.-Nr. 217, Ennetbühlstrasse, gestützt auf 115 des Landwirtschaftsgesetzes (LG) aufgehoben. Dieser Weg ist aus dem Flurwegverzeichnis zu streichen. Die verbleibende Parzelle Kat.-Nr. 217 untersteht neu ausschliesslich dem Bundesprivatrecht. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, Marthalen, 25. September 2009 von der Publikation an gerechnet, d.h. bis am 26. Gemeinderat Marthalen Oktober 2009, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Formelle und materielle Urteile des Bezirksrates sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Während der Rekursfrist, d.h. vom 26. September bis am 26. Oktober 2009, liegen der Gemeinderatsbeschluss und die Planunterlagen beim Bausekretariat, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 10, öffentlich auf und können während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen Horgen, 25. September 2009 Der Gemeinderat 039/ Hüttikon. Der Gemeinderat Hüttikon hat mit Beschluss vom 14. September 2009, gestützt auf 213 PBG, das Gebäude Vers.-Nr. 32 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 253 an der Poststrasse 7, im Eigentum von Hans Schmid, Poststrasse 7, 8115 Hüttikon, aus dem Inventar der kommunalen Denkmal- und Heimatschutzobjekte der Gemeinde Hüttikon entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen wird verzichtet. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, bei der Baurekurskommission I des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Formelle und materielle Urteile der Baurekurskommissionen sind kostenpflichtig; die erhobenen Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Beschluss des Gemeinderates kann während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Hüttikon eingesehen Hüttikon, 25. September 2009 Gemeinde Hüttikon Unterschutzstellung Kerngebäude der Klinik St. Raphael In der Hinterzelg / Küsnacht ZH. Der Gemeinderat hat, unter Widerruf seines Beschlusses vom 25. Oktober 2001, gestützt auf 203 Planungs- und Baugesetz, das Kerngebäude (Villa Nager) der Klinik St. Raphael, In der Hinterzelg 85, Vers.-Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4510, unter Schutz gestellt sowie Schutzmassnahmen angeordnet. Der Beschluss Nr vom 16. September 2009 liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus (Bauamt) zur Einsicht auf. Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab heutiger Publikation bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Küsnacht, 25. September 2009 Der Gemeinderat Öffentliche Auflage Teilrevision der Bau- und Zonenordnung 039/ Marthalen. Der vom Gemeinderat am 14. September 2009 genehmigte Entwurf über die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung Marthalen wird von 25. September bis 24. November 2009 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist können die Bau- und Zonenordnung, der Zonenplan sowie der erläuternde Bericht nach Art. 47 RPV in der Gemeinderatskanzlei während der ordentlichen Bürozeiten eingesehen Die elektronische Version ist unter Neuigkeiten, aufgeschaltet. Eine Druckversion kann bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen Die Planauflage erfolgt im Sinne von 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Innerhalb der Auflagefrist kann sich jedermann (Stimmberechtigte und Grundeigentümer) zum Planinhalt äussern. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen die Pläne und die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen ( 7 Abs. 3 und 4 PBG) Allfällige Einwendungen haben einen Antrag mit Begründung zu enthalten. Gewünschte Änderungen sind im Antrag örtlich und inhaltlich genau zu bezeichnen. Einwendungen gegen die Festlegung der übergeordneten Planung (des Kantons und der Region) sind in diesem Verfahren nicht zulässig, Die Einwendungen sind bis spätestens 24. November 2009 (Datum des Poststempels) an den Gemeinderat Marthalen, 8460 Marthalen, einzureichen. K 52, Forchstrasse, Zumikon Egg Lärmschutzmassnahmen Scheuren, Forch Auflage des Ausführungsprojektes gemäss 16 in Verbindung mit 17 Abs. 2 des Strassengesetzes 039/ Maur. Das Projektdossier des oben erwähnten Ausführungsprojektes liegt ab Montag, 28. September 2009, während 30 Tagen im Gemeindehaus (Bauamt) zur Einsichtnahme auf. Das Projekt ist an Ort ausgesteckt. Innerhalb der genannten Frist von 30 Tagen können betroffene Personen oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Gemeinderatskanzlei zuhanden der Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Sonderprojekte, Walcheplatz 2,, 8090 Zürich, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben. Die Einspracheschrift ist im Doppel einzureichen. Gemeinderat Maur Gemeinde Rickenbach Teilrevision der Ortsplanung (Bauordnung und Zonenplan) Öffentliche Auflage gemäss 7 PBG (Planungs- und Baugesetz) 039/ Rickenbach. Die Akten der vom Gemeinderat Rickenbach mit Beschluss Nr. 149 vom 7. September 2009 verabschiedeten Teilrevision der Ortsplanung (Bau- und Zonenordnung) liegen mit den dazugehörigen Plänen währen 60 Tagen, das heisst vom 25. September bis 24. November 2009, im Gemeindehaus Rickenbach öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt der Teilrevision äussern. Einwendungen sind schriftlich bis spätestens 24. November 2009 dem Gemeinderat Rickenbach, c/o Gemeindeverwaltung, 8545 Rickenbach, einzureichen. Diese müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird im Rahmen des Festsetzungsverfahrens gesamthaft durch die Gemeindeversammlung entschieden. Rickenbach, 25. September 2009 Gemeinderat Rickenbach Öffentliche Auflage eines Strassenprojektes in der Gemeinde Rümlang 039/ Rümlang. Gemäss 13 des Strassengesetzes wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme (Mitwirkung) unterbreitet: 097 Rümlang, 594 Glattalstrasse, Hörnlistrasse bis Bahnhofstrasse, Erneuerung mit Strassenraumgestaltung. Die Projektunterlagen können ab 25. September 2009 während 30 Tagen auf der Gemeinderatskanzlei eingesehen Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis 26. Oktober 2009, in schriftlicher Form der Gemeinderatskanzlei zuhanden des Tiefbauamtes des Kantons Zürich einzureichen. Rümlang, 18. September 2009 Tiefbauamt des Kantons Zürich Der Gemeinderat Grundwasserfassung Wisental Neufestsetzung Grundwasserschutzzonen Seuzach. Der Gemeinderat hat am 17. September 2009 folgenden Beschluss gefasst: Für die Grundwasserfassung Wisental (GWR i 9-6) der Wasserversorgung Hettlingen werden die Schutzzonen gemäss Schutzzonenplan Nr C 1:2000 des Geologischen Büros Dr. Lorenz Wyssling AG, Pfaffhausen, vom 29. April 2009 neu festgesetzt sowie das dazugehörige vom Gemeinderat Hettlingen genehmigte neue Schutzzonenreglement Nr C.1 vom 29. April 2009 erlassen. Die bisherigen, mit Gemeinderatsbeschluss vom 3. August 1989 festgesetzten Schutzzonen sowie das entsprechende Schutzzonenreglement werden auf den Zeitpunkt der Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich hin aufgehoben. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen vom Datum der Publikation an gerechnet beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Seuzach, 17. September 2009 Der Gemeinderat Privater Gestaltungsplan «Parklandschaft Trümpler», Oberuster 039/ Uster. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, den privaten Gestaltungsplan «Parklandschaft Trümpler», Oberuster, bestehend aus: Gestaltungsplan, Situation 1:1000 und Vorschriften zum Gestaltungsplan mit den Art festzusetzen und vom Bericht gemäss Art. 47 RPV Kenntnis zu nehmen. Die Planungsunterlagen liegen im Sinne von Planungs- und Baugesetz (PBG) ab Freitag, 25. September 2009, während 60 Tagen in der Kanzlei Stadtraum und Natur, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, I. Stock, während der ordentlichen Bürozeiten zur Einsicht auf. Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Vorhaben äussern und Einwendungen erheben. Diese sind an das Geschäftsfeld Stadtraum und Natur zuhanden der Kommission Planung und Bau einzureichen. Stadt Uster Abteilung Bau Oberlandstrasse Uster bau@stadt-uster.ch Änderung Bau- und Zonenordnung (BZO) / Wädenswil. Die Baudirektion Kanton Zürich, ARV, hat mit Verfügung Nr. 119 vom 18. September 2009 die vom Gemeinderat am 1. Dezember 2008 festgesetzten Änderungen der Bau- und Zonenordnung betreffend Art. 6 Terrassenhäuser Art. 9a (neu) Dachflächenfenster Art. 18 Abs. 3 und 4 Dächer Art. 24 Abs. 3 (neu) Arealüberbauungen, Ausnützungszuschlag Art. 25 Abs. 2 (neu) + Abs. 3 Arealüberbauungen, Ausnützungszuschlag und Gebäudelänge Art. 28a (neu) Erneuerbare Energien Art. 28b (neu) Brüstungen von Dachterrassen genehmigt. Stadtrat Wädenswil Privater Gestaltungsplan «Am Schlossberg» Aufhebung 039/ Winterthur. Der Grosse Gemeinderat hat am 25. September 2006 der Aufhebung des oben genannten privaten Gestaltungsplans zugestimmt. Gegen diesen Beschluss wurde kein Rechtsmittel eingereicht. Die Baudirektion des Kantons Zürich genehmigte daraufhin mit Verfügung vom 4. September 2009 die Aufhebung des privaten Gestaltungsplans «Am Schlossberg». Winterthur, 25. September 2009 Baupolizeiamt Privates Inserat Höchster Goldpreis! Jetzt verkaufen! Wir kaufen Goldschmuck, Golduhren, Altgold, Goldmünzen usw. Barzahlung! Gerne erwarte ich Ihren Anruf, Telefon , H. Struchen. Privater Gestaltungsplan Freilager Zürich-Albisrieden Öffentliche Auflage 039/ Zürich. Der private Gestaltungsplan Freilager, 039/ Areal, umfassend die Parzellen Kat.-Nrn. AR5670, AR4715, wird vor seiner Festsetzung öffentlich aufgelegt ( 7 des kantonalen Planungsund Baugesetzes). Der private Gestaltungsplan Freilager kann vom 23. September 2009 bis und mit 24. November 2009 im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während der Bürozeiten oder im Internet ( hochbau) eingesehen Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zum Planinhalt äussern. Die Eingaben sind bis zum 24. November 2009 dem Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 8021 Zürich, einzureichen. Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen Plan und Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen. Hochbaudepartement der Stadt Zürich Denkmalschutz Schaffhauserstrasse 349/Welchogasse 2 Zürich Oerlikon Vertragsgenehmigung 039/ Zürich. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2008 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Gebäude Vers.-Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr. OE5118 an der Schaffhauserstrasse 349/Welchogasse 2 in Zürich 11 unter Schutz gestellt wird. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen bei der Baurekurskommission I des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu. Der Beschluss kann während der Rekursfrist auf dem Amt für Baubewilligungen (Planauflage), Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, Zürich 1, Parterre, Büro 003, jeweils Montag bis Freitag von 8 bis 9 Uhr eingesehen Der Stadtrat von Zürich Kanton Zürich Städte Zürich und Schlieren Eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsgesuch mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Planvorlage der erischen Bundesbahnen (SBB) betreffend Oberbauerneurung auf dem Streckenabschnitt Zürich Altstetten Schlieren, Gleisumbau Gleise und Neubau Gleisentwässerung 039/ Zürich/Schlieren. Gesuchstellerin: erische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekt Management Zürich, Kasernenstrasse 95/97, 8021 Zürich Strecke: Zürich Altstetten Schlieren Gegenstand: Oberbauerneuerung der Streckengleise im Streckenabschnitt Zürich Altstetten Schlieren sowie Unterbausanierung der Gleise 600 und 700. Ausbau Gleis 10 zwecks Nutzung als Baupiste mit anschliessendem Einbau Gleis 10 und Anbindung Gleis 12. Gesamtkonzept für eine Gleisentwässerung und Bau der dazu notwendigen Entwässerungsanlage. Anprallschutzmassnahmen an der Gasometerbrücke. Weitere Einzelheiten des Bauvorhabens können den öffentlich aufgelegten Unterlagen entnommen Die baulichen Massnahmen werden profiliert. Verfahren: Das Verfahren richtet sich nach den Art. 22 in Verbindung mit den Art. 18 ff. des Eisenbahngesetzes (EBG; SR ), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR ) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). Das Projekt ist UVP-pflichtig. 039/ Öffentliche Auflage: Die Gesuchsunterlagen können vom 25. September bis zum 26. Oktober beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, Amtshaus V, 4. Stock und

8 Seite 1084 Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil bei der Stadtverwaltung Schlieren zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen Einsprachen: Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR ) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind innert der Auflagefrist (Poststempel) schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Verkehr (BAV), Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 18f Abs. 1 EBG). Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist, beim BAV vorzubringen (Art. 18c Abs. 2 EBG). Aus Sicherheitsgründen werden die Profile nach Ablauf der Auflagefrist wieder rückgebaut. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (Art. 18f Abs. 2 EBG): Einsprachen gegen die Enteignung (Art. 30 Abs. 1 Bst. a. und Art. 35 Bst. a EntG); Begehren, die eine Planänderung bezwecken (Art. 30 Abs. 1 Bst. b EntG); Begehren gemäss Art EntG (Art. 35 Bst. b EntG); Forderungen für die zu enteignenden Rechte, Schadenersatzforderungen für die Enteignung oder Einräumung von Rechten, für Minderwert und für den aus der Enteignung sonst entstehenden Schaden, auch wenn das Recht zur Enteignung bestritten wird; dabei ist anzugeben, ob Entschädigung in Geld und in welcher Höhe verlangt wird (Art. 36 Bst. a EntG); Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 36 Bst. b und Art. 12 EntG); Begehren um Sachleistung (Art. 36 Bst. c und Art. 18 EntG). Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter davon ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der Anzeige Mitteilung zu machen (Art. 32 EntG). Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Planauflage an dürfen ohne Zustimmung des Enteigners keine die Enteignung erschwerende rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen über den Gegenstand der Enteignung getroffen werden (Enteignungsbann; Art. 42 EntG). Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Art EntG sind beim BAV einzureichen (Art. 18f Abs. 2 EBG). Zürich/Schlieren 25. September 2009 Kanton Zürich Städte Zürich und Schlieren Denkmalschutz, Tramdepot Oerlikon Tramstrasse 29, Zürich Oerlikon Unterschutzstellung 039/ Zürich. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 19. August 2009 das Gebäude Tramdepot Oerlikon, Vers.-Nr. 1871, samt Teilen der Umgebung auf dem Grundstück Kat.-Nr an der Tramstrasse 29 in Zürich 11 unter Schutz gestellt. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen bei der Baurekurskommission I des Kantons Zürich schriftlich Rekurs erhoben Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu. Der Beschluss kann während der Rekursfrist auf dem Amt für Baubewilligungen (Planauflage), Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, Zürich 1, Parterre, Büro 003, jeweils Montag bis Freitag von 8 bis 9 Uhr eingesehen Der Stadtrat von Zürich Tiefbau- und Entsorgungsdepartement Gartendenkmalpflege Inventarobjekt «Bellerivestrasse 42», Riesbach Vertragsgenehmigung 039/ Zürich. Der Garten Bellerivestrasse 42 wurde umgestaltet. Da die Änderungen am inventarisierten Garten das Inventarobjekt tangierten, ist die Schutzwürdigkeit des Gartens zu überprüfen. Die Abklärung hat ergeben, dass der Garten durch verschiedene Umgestaltungen und Vereinfachungen nur noch in Teilbereichen schutzwürdig ist. Der Stadtrat beschliesst am 9. September 2009: 1. Der hausnahe Gartenbereich an der Bellerivestrasse 42 mit der Kat.-Nr. RI3204 und die Umzäunung entlang der Bellerivestrasse und der Lindenstrasse in Zürich 8-Riesbach gelten in dem unter Ziff. 3 aufgeführten Umfang als Schutzobjekte i.s. v. 203 lit. f. PBG und werden dementsprechend i.s. v. 206 PBD unter Schutz gestellt. 2. Der Vertrag vom 19. August 2009 mit der LMFS Anstalt, Heiligkreuz 6, 129, 9490 Vaduz, Liechtenstein, betreffend Unterschutzstellung des hausnahen Gartenbereichs und der Umzäunung entlang der Bellerivestrasse und der Lindenstrasse wird genehmigt. 3. Es wird vorgemerkt, dass aufgrund dieses Vertrages folgende Personaldienstbarkeiten im Grundbuch einzutragen sind: «Personaldienstbarkeit, Veränderungsverbot Recht: Stadt Zürich Last: Kat.-Nr. RI3204, Riesbach-Zürich» Der hausnahe Gartenbereich mit der Umzäunung entlang der Bellerive- und Lindenstrasse (gemäss beiliegendem Vertragsplan) auf dem Grundstück Kat.-Nr. RI3204 an der Bellerivestrasse 42 in Zürich-Riesbach ist ein Schutzobjekt im Sinne von 203 Abs. 1 lit. f PBG. Geschützt sind: die Umzäunung entlang der Bellerivestrasse und der Lindenstrasse mit der Sockelmauer, den Postamenten, dem Metall-Staketenzaun, dem Eingangstor an der Bellerivestrasse und der gemauerten Nische an der Ecke Bellerive-/ Lindenstrasse der hausnahe Gartenbereich im Sinne einer Ensemblewirkung als architektonisch gestalteter Villengarten, der sich in seiner geometrischen und axialen Gliederung an der ursprünglichen Gestaltung orientiert. Ebenso sind in diesem Gartenbereich die Wegführung, die grosse Kastanie vor der südöstlichen Loggia und die beiden Taxus-Bäume seitlich der Mauernische zu erhalten. Bei Abgang der Bäume ist ein allfälliger Ersatz mit der Gartendenkmalpflege abzusprechen. Das Schutzobjekt darf nicht abgebrochen werden, und es darf weder durch Änderungen noch durch Unterhaltsarbeiten in seinem kunst- und kulturhistorischen Charakter beeinträchtigt Das Schutzobjekt ist ordnungsgemäss zu unterhalten. Die geschützten Teile sind im Original zu erhalten; wo ein Ersatz von geschützten Teilen unumgänglich ist, sind wiederum die Materialien gemäss Originalzustand zu verwenden. Sind Materialien im Originalzustand nicht mehr mit zumutbarem Aufwand oder nicht mehr zu einem dem Verwendungszweck der Teile angemessenen Preis erhältlich, wird in Absprache mit der Gartendenkmalpflege ein bestmöglicher Ersatz verwendet. 4. Gegen Ziffer 1 bis 3 dieses Beschlusses kann innert 30 Tagen ab Zustellung bei der Baurekurskommission I des Kantons Zürich,, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss soweit möglich, beizulegen. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerin mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. 5. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu. 6. Dieser Beschluss kann während der Rekursfrist im Büro 213a (Auskunft) von Grün Stadt Zürich, Haus der Industriellen Betriebe, Beatenplatz 2, 8001 Zürich, jeweils von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr eingesehen Zürich, 9. September 2009 Der Stadtrat von Zürich Ausschreibung von Bauprojekten Planauflage: Die Pläne liegen, wo nichts anderes angegeben ist, auf den betreffenden Gemeinderatskanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung in den Publikationsorganen der Gemeinde oder durch Anschlag später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften ( s) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids ( PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben. 039/ Adlikon. Beat Huggenberger, Andelfingerstrasse 6, 8452 Niederwil/Adlikon: Ersatz von bestehendem Futtersilo (Mehrhöhe 3 m) bei Vers.-Nr. 114, Kat.-Nr. 2066, Schlattgasse, 8452 Niederwil (Kernzone). 039/ Adliswil. Ursus Baumberger, Niderhofenrain 15, 8008 Zürich / Margaretha Batazzi-Löfström, Gemeindestrasse 23, 8032 Zürich; Projektverfasser: Ursus Baumberger, Niderhofenrain 15, 8008 Zürich: Energetische Fassadensanierung und Balkonvergrösserung, sowie Erstellen von zwei Fahrradunterständen, Gebäude Vers.-Nr. 323, Parzelle 7107, Zipfelweg 1 (Zone WG). Sandra und Andreas Puttkammer, Felsenhofstrasse 2, 8134 Adliswil; Projektverfasser: ZBF Architekten AG, Hönggerstrasse 47a, 8037 Zürich: Rückbau Wintergarten und Wohnraumerweiterung auf der Südseite sowie Erstellen eines Windfangs auf der Nordseite des Gebäudes Vers.-Nr. 1222, Parzelle 3282, Felsenhofstrasse 2 (Zone W2). Schulvereinigung Sihlberg, Sihlstrasse 23, 8134 Adliswil; Projektverfasser: Archplan AG, Bahnhofstrasse 2, 8800 Thalwil: Neubau Kindergarten mit Spielgruppe und Hort, Parzelle 7068, Sihlstrasse 23 (Zone W3). Werner Baumann, Rainstrasse 12, 8134 Adliswil: Aufstellen von Sonnenkollektoren mit Geräteschuppen und Pergola, Parzelle 1753, Rainstrasse 12 (Zone W3). 039/ Affoltern am Albis. Planauflage: Gemeindezentrum, Marktplatz 1, Hochbauabteilung, 2. OG. Michel Frêne, Im Hägeler 6, 8910 Affoltern am Albis: Unterirdische Garagen- und Kellererweiterung, Vers.-Nrn. 1662/1738, Kat.-Nr. 1302, Im Hägeler 6 (Wohnzone W2c). Baureal Generalunternehmung AG, Leimattenstrasse 6, 8907 Wettswil; Grundeigentümer: Erben R. Schneebeli, Rebhaldenstrasse 12, 8910 Affoltern am Albis; Projektverfasser: emwe Architekten AG, Freihofstrasse 14, 8048 Zürich: Neubau 2 Terrassenhäuser mit total 7 Wohnungen und 2 Parkgaragen, Kat.-Nr. 5997, Baumgartenstrasse (Wohnzone W2a). 039/ Bachs. Prof. Dr. R. Glockshuber und Dr. M. Koch, Rüebisberg 6, 8164 Bachs; Projektverfasser: Baumax AG, Dorfstrasse 51, 8105 Watt: Sanierung der bestehenden Nebengebäude mit unterirdischem Anbau auf dem Grundstück Kat.- Nr. 937, Rüebisberg, Landwirtschaftszone (LZ). 039/ Benken ZH. Ulrich Studer-Weilenmann, Bachstrasse 2, 8463 Benken ZH: Bau eines Maschinen-Holzschopfes mit Hühnerhaus, Grundstück Mettlen, Kat.-Nr. 2219, Assek.-Nr. 54 (Landwirtschaftszone). Francisco Diaz Rosales, Landstrasse 4, 8463 Benken ZH: Umbau einer Wohnung, Erstellung von zwei Wohnungen inkl. Sanitärzellen und Küche, Balkonverbreiterung, Landstrasse 4, Kat.-Nr. 135, Assek.-Nr. 86 (Kernzone KA). 039/ Boppelsen. Marcel Gassmann, Buchserstrasse 8, 8113 Boppelsen; Vertreter: Greenland & Rüegg Architekten AG, Margritenweg 6, 8157 Dielsdorf: Abbruch Assek.-Nr. 102 Neuwiesstrasse 1, Boppelsen: Neubau 3-Familienhaus auf Kat.-Nr. 834, Projektänderung (Zone W2/30). Fredy und Eveline Mäder, Otelfingerstrasse 4a, 8113 Boppelsen: Zimmeröffnung im DG und Umgestaltung zu Terrasse (Zone K1). 039/ Buch am Irchel. Hans und Hanna Ganz, Wiler 25, 8414 Buch am Irchel; Projektverfasser: Aluba AG, Wesenplatz 4, 8416 Flaach: Neubau eines Einfamilienhauses mit angebautem Autounterstand, Geräteschopf und gedecktem Sitzplatz auf dem Grundstück Kat.-Nr. 243, Wiler, 8414 Buch am Irchel (Kernzone/ES III). 039/ Buchs. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Kanzleigebühr von Fr. 50. erhoben. Marc und Barbara Frey, Oberdorfstrasse 27, 8107 Buchs: Bewerbungsänderung, Terrainveränderung und Erstellung Paddock (eingezäunter Auslauf) für zwei Kleinpferde, Kat.-Nr. 2332, südlich Weiherstrasse (Wohnzone W2A). 039/ Bülach. Colette Vogel, Rue Gambetta, F Gémozac; Projektverfasser: atelier503, Dorfstrasse 69, 5210 Windisch: Sanierung der Liegenschaft Vers.-Nr. 156 (Inv.-Nr. Q10) mit Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Kat.-Nr an der Hintergasse 2 in 8180 Bülach, Projektänderung (Kernzone KA). 039/ Dielsdorf. Asani Mesut, Wehntalerstrasse 25, 8157 Dielsdorf: Erstellung von fünf Aussenparkplätzen, Wehntalerstrasse 23, Kat.-Nr. 576, Vers.-Nr. 106, Dielsdorf (Kernzone). 039/ Dietikon. Planauflage auf dem Bauamt der Stadt Dietikon, Bremgartnerstrasse 22, 8953 Dietikon. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 35. verlangt. Mariano und Giuseppina Donat-Rionero, Sonnenhofstrasse 4, 8953 Dietikon, vertreten durch Fribarch AG, Architekten & Planer, Einschlagweg 67, 3400 Burgdorf; Neubau Einfamilienhaus, Kat.-Nr , Winzerstrasse, 8953 Dietikon (Zone W2/25). 039/ Dinhard. W. Röschmann, Isla, 7402 Bonaduz; Projektverfasser: B. Erni, Bahndammstrasse 8, 8542 Wiesendangen: Einbau von zwei Wohnungen in bestehende Scheune, Kat.-Nr. 2645, Bergstrasse 2, 8474 Dinhard (Kernzone). 039/ Dübendorf. Planauflage: Die Pläne liegen bei der Abteilung Hochbau, Usterstrasse 2, zur Einsicht auf. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 50. erhoben. Sabine Sutz-Lentzsch, Saatwiesenstrasse 21, 8600 Dübendorf: Abbruch Gartenhaus, Erstellung Doppelgarage und Abstellraum, Gebäude Vers.-Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr. 8112, Saatwiesenstrasse 21 (Wohnzone zweigeschossig, W2c). EMPA Dübendorf, Abteilung Bau, Ueberlandstrasse 129, 8600 Dübendorf: Teilabbruch und Erstellung einer Leichtbauprüfanlage, Gebäude Vers.-Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr , Ueberlandstrasse 129 (Zone für öffentliche Bauten Oe). Peter Moser, Alte Oberdorfstrasse 39, 8600 Dübendorf; Projektverfasserin: Lothar Ziörjen Architekturbüro, Im Leisisbühl 21, 8044 Gockhausen: Balkonerweiterung, Gebäude Vers.-Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr , Alte Oberdorfstrasse 39 (Kernzone 3, K3). Christoph und Désirée Müller, Peterweg 16c, 8305 Dietlikon; Projektverfasser: Blumbau AG, Herzogenmühle 18, 8304 Wallisellen: Bauprojekt: Innere Umbauten und Aufstockung, Gebäude Vers.-Nr auf dem Grundstück Kat.- Nr. 6514, Rotbuchstrasse 15 (Wohnzone zweigeschossig W2c). 039/ Elsau. Petra und Marco Tettamanti, Im Geren 22, 8352 Elsau, vertreten durch Rudolf Isenring AG Holzbau, Ufbruchstrasse 3, 9545 Wängi: Abbruch Bauernhaus mit Scheune Vers.-Nr. 538 und Neubau Zweifamilienhaus mit Pferdestall auf Parzelle Kat.-Nr. 4198, Am Bach 28 (Kernzone K). 039/ Embrach. Bauherrschaft/Projektverfasser: Max Emch, Winklerstrasse 7, 8424 Embrach: Ersatzbau eines Gartenschopfes auf Kat.-Nr an der Winklerstrasse 7 in 8424 Embrach; Projekt wurde bereits erstellt (Kernzone K2). 039/ Erlenbach. Cornelia Zimmermann, Winkelstrasse 3, 8703 Erlenbach, und Anton Braun, Casinostrasse 7, 8032 Zürich; Projektverfasser: Dany Lanter, Seestrasse 78, 8703 Erlenbach: An-/ Umbau und Wintergarten (bestehend; ersetzt das am 3. und 9. April 2009 ausgeschriebene Bauvorhaben), Gebäude Vers.-Nr. 965, Grundstück Kat.-Nr. 3297, Winkelstrasse 3 (K - ES III). 039/ Fällanden. Haq Arham, Gerlisbrunnenstrasse 15, 8121 Benglen: Änderung Aussenisolation an der Nordwest- und Südostfassade der Liegenschaft Vers.-Nr. 1705, Kat.-Nr. 3389, Gerlisbrunnenstrasse 15, 8121 Benglen (Wohnzone zweigeschossig, dicht; W2D). Politische Gemeinde Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden: Neuer Plakatträger für Ankündigungen von kommunalen Leistungen und Anlässen an der Wigartenstrasse, Kat.-Nr. 3651, Wäglergass, Kat.-Nr. 4826, 8117 Fällanden, Zürichstrasse, Kat.-Nr. 4684, Benglenstrasse, Kat.-Nr. 4695, 8118 Pfaffhausen (Zone für öffentliche Bauten, Wohnzone eingeschossig, Kernzone KA, Wohnzone dreigeschossig, mit Gewerbeanteil, dicht, OeB, W1, KA, WG3D). Politische Gemeinde Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden: Neuer Plakatträger für Ankündigungen von kommunalen Leistungen und Anlässen an der Bodenacherstrasse, Kat.-Nr. 2757, 8121 Benglen (Wohnzone dreigeschossig, mit Gewerbeanteil, locker, WG3L). 039/ Feuerthalen. Wüst Bauingenieure AG, Rheinweg 9, 8200 Schaffhauen: Neubau von 10 Parkplätzen, Kat.-Nrn und 2768, Altsbühlstrasse, 8246 Langwiesen (Wohnzone 1.6 m 3 /m 2 ). Garage Nordstern AG, Güterstrasse 10, 8245 Feuerthalen; Grundeigentümerin: Elisabeth Hauser-Gasser, Kirchweg 91, 8245 Feuerthalen: Erstellen einer Ausstellungsfläche für Motorfahrzeuge, Reklametafel an Fassade, Assek.-Nr. 193, Kat.-Nr. 2328, Schützenstrasse, 8245 Feuerthalen (Industriezone). 039/ Freienstein. Barbara und Patrick Schärer- Mall, Oberteufenerstrasse 75, 8428 Teufen: Neugestaltung der Umgebung und Erstellung von Natursteinmauern (teilweise bereits erstellt) auf der Nord- und Westseite von Wohnhaus 477 Oberteufenerstrasse 75, Kat.-Nr. 1208, in Teufen (eingeschossige Wohnzone W1). 039/ Geroldswil. Bauherr und Grundeigentümer: Rolf und Fatima Zeller, Chratzstrasse 26, 8954 Geroldswil: Erstellen einer Mauer, Chratzstrasse 26 (Mauer bereits erstellt), Kat.-Nr. 1642, Vers.-Nr. 636 (Wohnzone W1.3). 039/ Grüningen. Tina und Michael Meier, Haselstrasse 2, 8335 Hittnau: Sitzplatzüberdachung an Wohnhaus Assek.-Nr auf Grundstück Kat.-Nr. 1944, Hofwisen 12 (W2 mit Gewerbeerlaubnis). Christine Blaser Widmer und Christian Widmer, Stedtligass 16, 8627 Grüningen; Projektverfasser: Hannes Blaser Arch. HTL, Schlottenbüelstrasse 34, 8625 Gossau: Umbau Wohnhaus Gebäude Assek.-Nr. 683 auf Grundstück Kat.-Nr. 360, Itziker Dorf-Strasse 18 (K2 Itzikon). 039/ Hausen am Albis. Alcatel-Lucent AG, Friesenbergstrasse 75, 8055 Zürich: Erweiterung der bestehenden Mobilfunk-Antennenan-

9 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 1085 lage auf dem Ökonomiegebäude Assek.-Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr in Türlen in Hausen am Albis. (KW). 039/ Hedingen. Hans Rinderknecht, Grindelmatt, 8908 Hedingen: Terrainaufschüttung (bereits erstellt), Kat.-Nr. 2342, Arnistrasse. 039/ Herrliberg. Bauherr und Grundeigentümer: Christian und Leoni Martin-Lagler, Bahnhofstrasse 37, 8703 Erlenbach; Projektverfasser: Grüter Strässle Architekten, Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus mit neuer Garage und Gartenlaube, Neugestaltung Terrain, Wohnhaus Assek.-Nr. 2340, Kat.-Nr. 2804, Wiesenrain 4 (Zone W 2/30). Bauherr und Grundeigentümer: Peter Damisch und Julia Stadler-Damisch, Zollikerstrasse 20, 8702 Zollikon; Projektverfasser: feusi + peyer GmbH, Hauptstrasse 2, 8716 Schmerikon: Umbau Wohnhaus mit Ersatz Giebel- durch Flachdach, Anbau Garage, Gartenumgestaltung, Wohnhaus Assek.-Nr. 965, Kat.-Nr. 4864, Habüelstrasse 164 (Zone W 2/30). Bauherr und Grundeigentümer: STWEG Urs und Walter Schwarz, Grütstrasse 47, 8704 Herrliberg: Vergrösserung der Fenster auf der Giebelseite im 2. Dachgeschoss, Wohnhaus Assek.- Nr. 3148, Kat.-Nr. 5809, Grütstrasse 47 (Zone W 2/30). 039/ Hombrechtikon. K. Epting und Karl Epting Familienstiftung, 8634 Hombrechtikon; Projektverfasser: Epting und Moor Architekten AG, Eichtalstrasse 1, 8634 Hombrechtikon: Zugangsrampe-/Treppe (an Stelle Lift) bei der Ostfassade des Wohnhauses Vers.-Nr und Änderung der Umgebungsgestaltung auf dem Grundstück Kat.-Nr. 6998, Poststrasse 4, Projektänderung zur bewilligten Überbauung für 3 MFH mit Gewerberäumen und UN-Garage (WG 3/55). Adrian Adé, Sunneraistrasse 13, 8634 Hombrechtikon: Dichtzaun 180 cm hoch beim Gebäude Vers.-Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr. 7216, Sunneraistrasse 13 (W 2/35). 039/ Horgen. erische Bundesbahnen SBB,, 8021 Zürich: Neubau Bahnhof Oberdorf mit Shop und SBB-Kundencenter auf dem Grundstück Kat.-Nr. 9186, Oberdorfstrasse (Wohnzone W 2.5). Hanspeter und Heidi Günthardt, Rotbühlstrasse 6, 8810 Horgen: Abbruch Wohnhaus Assek.-Nr und Neubau Mehrfamilienhaus mit 3 Wohnungen auf dem Grundstück Kat.-Nr. 5748, Meisterweg 2 (Wohnzone W 2.5). 039/ Illnau-Effretikon, 8307 Effretikon. Planauflage ist im Bauamt. Für die Zustellung von Baurechtsentscheiden wird eine Gebühr von Fr. 40. erhoben. Espel Eigentümergemeinschaft, Espelstrasse 10, 8308 Illnau; Projektverfasser: Arba-Bioplan, Rosenstrasse 14, 8400 Winterthur: Neubau Hochwasserschutzmauer bei Gebäude Assek.-Nrn und 4322, Espelstrasse 8 und 10, Illnau Kat.-Nr (Landwirtschaftszone). 039/ Kappel am Albis. Landwirtschaftliche Genossenschaft, vertreten durch Walter Haldemann, 8926 Uerzlikon: Umbau/Vergrösserung Laden sowie Anbau für Nasszellen/Technikraum, Vers.-Nr. 270, Kat.-Nr. 1212, Baarerstrasse, 8926 Uerzlikon (Kernzone B). 039/ Küsnacht. Barbara und Rudolf Andres- Zweifel, Felseneggstrasse 25, 8700 Küsnacht; Projektverfasser: Moser Wegenstein Architekturbüro ETH/SIA, Signaustrasse 11, 8008 Zürich: Aussenschwimmbad anstelle Hallenbad beim Wohnhaus Vers.-Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr. 8353, Felseneggstrasse 25, 8700 Küsnacht (Wohnzone W2/1.20). Beat Rentsch, Alte Landstrasse 71, 8700 Küsnacht; Projektverfasser: Beat Rentsch, Architekt HTL, Oetenbachgasse 13, 8001 Zürich: Erstellung Sonnenkollektor auf dem Wohnhaus Vers.- Nr. 846 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 1836, Alte Landstrasse 71, 8700 Küsnacht (Wohnzone W2/1.50). Mobimo Verwaltungs AG, Seestrasse 59, 8700 Küsnacht: Reklameanlage beim Gebäude Vers.- Nr auf dem Grundstück Kat.-Nr , Seestrasse 59, 8700 Küsnacht (Wohnzone W3/2.75). 039/ Lindau. Eicher Generalunternehmung AG, Eichmatt 1, 8105 Regensdorf; Projektverfasserin: De Biasio + Scherrer, Seefeldstrasse 301, 8008 Zürich: Neubau MFH mit Tiefgarage, Kat.-Nr. 831, Hinterdorfstrasse, 8315 Lindau (Kernzone). Nelly Bühlmann-Schenkel, In Reben 5, 8315 Lindau: Neubau 2 Dachflächenfenster und Anbau Schopf, Kat.-Nr. 865, Gebäude Vers.- Nrn. 215 und 217, Tagelswangerstrasse 5, 8315 Lindau (Kernzone K, ES III). 039/ Männedorf. Raymond Theiler, Seestrasse 233, 8708 Männedorf: Aufstellen einer Aluette III (Armee-Helikopter) in gepflegtem Originalzustand im Garten bei Assek.-Nr 441 (VIII/101) auf Kat.-Nr an der Seestrasse 233 (K1). 039/ Marthalen. Urs und Trudi Lüthi-Nägeli, Mötscheweg 2, 8460 Marthalen; Projektverfasserin: UC Lüthi GmbH, Mötscheweg 2, 8460 Marthalen: Anbau Quergiebel mit Balkon und Aussentreppe sowie Erweiterung Wintergarten, Aufbau Schleppgaube und Erweiterung Eingangsbereich, Vordach über Garagen-/Eingangsbereich und Gartenumgestaltung mit Stützmauer beim Zweifamilienhaus Vers.-Nr. 735, Kat.- Nr. 3252, Mötscheweg 2, 8460 Marthalen (Wohnzone eingeschossig). 039/ Meilen. Wunderly Immobilien- und Verwaltungs AG, Charles H.R. Wunderly, Schiedhaldenstrasse 35b,, 8700 Küsnacht; Projektverfasser: Studioforma Associated Architects GmbH, Stauffacherstrasse 106, 8004 Zürich: Projektänderung III, Umbau/Sanierung Wohnhaus Vers.-Nr. 296 (Teil West); Anbau Nordseite, Vers.-Nr. 296, Kat.-Nr , Winkelstrasse 20, 8706 Meilen (KA 4.5). Max Streuli, Glärnischstrasse 70, 8618 Oetwil am See. Projektverfasser: Karl Wey, Obere Lattenbergstrasse 4, 8712 Stäfa: Anbau Geräte-/ Wagenunterstand an bestehende Scheune Vers.- Nr. 962, Kat.-Nr , Schumbelstrasse, 8706 Meilen (ausserhalb Bauzone, L). Seline Tamaro-Altorfer, Säntisweg 9, 8630 Rüti; Projektverfasser: Ammann Gartenbau AG, General-Wille-Strasse 340, 8706 Meilen: Erstellung von zwei Parkplätzen beim Einfamilienhaus Vers.-Nr. 591, Kat.-Nr. 3942, Justrain 54, 8706 Meilen (W 1.8, ohne Aussteckung). Hans-Peter Bühlmann, Bünishoferstrasse 174, 8706 Meilen: Einbau von zwei Dachflächenfenstern an der Südseite des Wohnhauses Vers.-Nr. 924, Kat.-Nr , Bünishoferstrasse 174, 8706 Meilen (WG 2.2). 039/ Mönchaltorf. Liechti AG, Im grünen Hof 52, 8133 Esslingen; Architekt: Architekturbüro Jürg Baumann, Oberhubstrasse 1, 8125 Zollikerberg: Nutzungsänderung und Neubau Unterstand (Folientunnel), Kat.-Nr. 2563, Isenrietstrasse 14 (Industriezone 2, I2).) 039/ Neftenbach. Christian Moser, Burgstallstrasse 4, Hünikon (Neftenbach); Projektverfasser: MG. Bautech, Neftenbach: Umbau des best. Ökonomiegebäudes, Lagerräume, Einbau Büro und Aufenthaltsraum im 1. Stock, Vergrösserung des Vordachs auf der Ostseite; Assek.-Nr. 16; Kat.-Nr. 4043, Brahaldenstrasse 10, Hünikon, Neftenbach (K). Markus und Andreas Frei, Schaffhausenstrasse 119, 8412 Aesch (Neftenbach); Projektverfasser: Ch. Moser Gartengestaltung, Brahaldenstrasse 10, 8412 Hünikon (Neftenbach): Neubau Gartenmauer zur Böschungssicherung entlang der Schaffhausenstrasse; Assek-Nr. 81, Kat.-Nr. 1299, Schaffhausenstrasse 119, Aesch, Neftenbach (K). Sonja Keller, Schulstrasse 34, Neftenbach; Projektverfasser: Wespi Partner Architekten GmbH, Zürichstrasse 65, Neftenbach: Neubau Einfamilienhaus, Kat.-Nr. 4041, Chlimbergstrasse, Neftenbach (W2/25%). 039/ Niederglatt. Roger und Christine Huber, Grafschaftstrasse 50, 8172 Niederglatt: Einbau Schlepplukarne und Dachflächenfenster beim Einfamilienhaus Vers.-Nr. 1000, Kat.-Nr. 298, Grafschaftstrasse 50 (Zone W3). 039/ Niederhasli. Bauherrschaft und Grundeigentümer: Specogna Bau AG, Lindenstrasse 23, 8302 Kloten; Projektverfasser: Architektur und Design, Lindenstrasse 23, 8302 Kloten: Lagerplatz mit Kran und Container, Industriestrasse, Kat.-Nr (I III). 039/ Oberglatt. Eberhard Bau AG, Steinackerstrasse 56, 8302 Kloten: Erstellung einer neuen Lärmschutzwand entlang der Grundstücksgrenze zur SBB, Breitloostrasse, Kat.-Nr (Industriezone 15 III), Margaretha Ramseyer-Keller, Bantigerstrasse 11a, 3072 Ostermundigen: Vorentscheid mit Drittwirkung bezüglich Überbaubarkeit von Parzelle Kat.-Nr. 245, Mäderenweg, 8154 Oberglatt (W2/40% II). 039/ Oetwil am See. Henoch und Ursina Weiss, Langholzstrasse 92, 8618 Oetwil am See: Anbau eines Carports an Wohnhaus Vers.-Nr auf Kat.-Nr. 2218, Langholzstrasse 90 (zeigeschossige Wohnzone). Jrma Müller, Langholzstrasse 90, 8618 Oetwil am See: Anbau eines Doppelcarports an Wohnhaus Vers.-Nr auf Kat.-Nr. 2218, Langholzstrasse 90 (zweigeschossige Wohnzone). Kurt Bütikofer, Frobüel 12, 8618 Oetwil am See: Teilabbruch und Neubau Schopf, Vers.-Nr. 190 auf Kat.-Nr. 1354, Frobüel 10 (Landwirtschaftszone). 039/ Pfäffikon ZH. Rolf Schellenberg, Alemannenweg 9, 8330 Pfäffikon: Errichtung einer Stützmauer mit Geländeaufschüttung, Erstellen eines Biotopes mit Sitzplatz und einem Gartenhaus bei den Gebäuden Vers.-Nrn und 3168 auf den Grundstücken Kat.-Nrn , und 11802, Schönbüelstrasse 31 und 33, Pfäffikon (Wohnzone, W2/1.25). 039/ Regensdorf. Die Pläne liegen bei der Bauabteilung auf; für die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden wird eine Pauschalgebühr von Fr. 40. erhoben. Hans-Jürg und Penha Bänziger, Im Spannrain 1, 8105 Watt, vertreten durch Hans-Joachim Goth, Baumackerstrasse 6, 8107 Buchs ZH: Neubau einer Stützmauer entlang der Niederhaslistrasse und entlang der Grundstücksgrenze im Nordosten der Parzelle, Im Spannrain 1, Kat.-Nr (Wohnzone W1.0). Kämpfen Bau GmbH, Regensdorferstrasse 15, 8049 Zürich, vertreten durch Kämpfen Bau GmbH, Regensdorferstrasse 15, 8049 Zürich: Projektänderungen (Volumenveränderungen der vier Gebäude, Fenster in den Fassaden, Anpassung des Treppenhauses und Änderung der Umgebung) beim bewilligten Neubau Arealüberbauung auf dem Grundstück Kat.-Nr an der Haldensteinstrasse (Wohnzone W1.8). 039/ Rheinau. Martin un, Ellikonerstrasse 20b, 8462 Rheinau: Neubau Baumhütte und Kletterwand, Kat.-Nr. 655, Ellikonerstrasse 20b (W2/30). 039/ Richterswil. Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden gegen eine pauschale Gebühr von Fr. 50. sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baukommission schriftlich zu stellen. Bernhard Schobinger, Dorfstrasse 4, 8805 Richterswil; Projektverfasser: Hansrudolf Vontobel, Dorf 6, 8804 Herrliberg: Neubau Einfamilienhaus, Kat.-Nr. 2441, Dorfstrasse, 8805 Richterswil (Kernzone). Jean Gilkes, Aubrigstrasse 25a, 8833 Samstagern; Projektverfasser: Buchmann Metallbau AG, Türgass 12a, 8820 Wädenswil: Sitzplatzüberdachung, Vers.-Nr. 2974, Kat.-Nr. 7615, Aubrigstrasse 25a, 8833 Samstagern (W2). 039/ Rorbas. Bruno Pfeifer, Gaisberg 8, 8427 Rorbas; Projektverfasser: Christian Fausch, Alberstrasse 6a, 8462 Rheinau: Einbau Dachwohnung mit separater Erschliessung, Aufbau Solarkollektoren, Fassadenänderung im Erdgeschoss, Türeinbau im Pferdestall, Anpassung und Sanierung Auslauf/Weideanlage, Gaisberg 8, Assek.- Nrn. 453/454 auf Kat.-Nr (Wohnzone B, 2 Geschosse; W2B). 039/ Rümlang. Planauflage: Die Pläne liegen im Gemeindehaus, Bauamt, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang, zur Einsicht auf. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von pauschal Fr. 50. erhoben. W. Schmid & Co., Rohrstrasse 36, 8152 Glattbrugg: Aussenaufstellung einer Kompakt-Container-Heizanlage, Gebäude Vers.-Nr. 213 auf Kat.-Nr. 4062, Glattalstrasse 178 (WG3, ES III/ öb, ES II). 039/ Rüti. Planauflage auf dem Bauamt, Breitenhofstrasse 30. Roger und Denise Hess, Neuhusstrasse 33d, 8630 Rüti: Velo-/Geräteunterstand beim Einfamilienhaus Vers.-Nr. 2858, Kat.-Nr. 6318, Neuhusstrasse 33d (Wohnzone W2a). 039/ Schlieren. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheides wird eine Gebühr von Fr. 50. inkl. Nachnahme-Porto verlangt. Manuel Varela, Bernstrasse 31, 8952 Schlieren: Aussenschalldämmung auf Fenster, teilweise Umnutzung Tiefgarage, Bernstrasse 31, Kat.-Nr (Zentrumszone, 1.10, ES III). Marc Property & Investment AG, Katharinenweg 3, 8002 Zürich, vertreten durch AGEW AG, Greithstrasse 6a, 9000 St. Gallen: Neubau Einkaufszentrum, kubische Korrekturen, Fassadenänderungen, strasse 133, Kat.-Nr (Industriezone /BMZ 8, ES IV). 039/ Seuzach. Gabriela und Oliver Merletti, Grundstrasse 14, 8472 Seuzach; Projektverfasser: Kozma Architektur, Leberenstrasse 18,, 8472 Seuzach: Gerätehaus und Umbau Schopf zu Wohnraum, Grundstrasse 14, Kat.-Nr. 19 (Zone W2/1.6). 039/ Stadel. Petra und Marcel Panholzer, Im Chrüzacher 6, 8174 Stadel: Wohnraumerweiterung in Gebäude Vers.-Nr auf Kat.-Nr (Wohnzone W2A). Privates Inserat 039/ Hersberger Raphaël, Bergstrasse 19, 8174 Stadel: Umbau Dachgeschoss sowie Einbau Dachflächenfenster in Gebäude Vers.-Nr. 226 auf Kat.-Nr (Wohnzone W2A). 039/ Stäfa. Politische Gemeinde Stäfa, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa: Errichtung von 8 Kultursäulen für die wilde Plakatierung in Stäfa und Ürikon, Kat.-Nrn (Seestrasse 156), 7477 (Bahnhofwiese), 7535 (Oetikerhaab), (Bahnweg), (Goethezentrum), (Rössliplatz), (Stationsstrasse 5) und (Ritterhausstrasse) (diverse Zonen). 039/ Trüllikon. Karolina Frei, Breitestrasse 5, 8465 Wildensbuch: Neubau Einfamilienhaus mit Pferdestall, Kat.-Nr. 3266, Breitestrasse, Wildensbuch (Kernzone K II). 039/ Turbenthal. Politische Gemeinde Turbenthal: interner Umbau/Lifteinbau, Dachaufbauten, Dachfenster, Gemeindehaus Assek.-Nr. 174 Kat.-Nr. 2656, Tösstalstrasse 56, Turbenthal (Zone für öffentliche Bauten). Daniel Rüegg, Ramsberg 554, Turbenthal, vertreten durch Architektengruppe 4 Ausführung GmbH, Winterthur: Abbruch Wohn/Bürohaus Assek.-Nr. 404, Neubau Bürohaus (1 Büro à 45 m 2 ), 2 Parkplätze auf Kat.-Nr. 3417, neue Ein- /Ausfahrt Kat.-Nr. 3418, Tösstalstrasse 147, Turbenthal (Kernzone II). 039/ Unterstammheim. Stefan und Anita Schiesser-Wegmüller, Sennegasse 16, 8476 Unterstammheim: Projektänderung zu Dachausbau mit Verschiebung Dachfenster und Brandmauer sowie Einbau von 2 zusätzlichen Dachfenstern, Liegenschaft Vers.-Nr. 178, Grundstück Kat.- Nr. 3295, Sennegasse 16, 8476 Unterstammheim (Kernzone I). 039/ Urdorf. Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine Gebühr von Fr. 50. verlangt. Kurt Jeggli, Buchserstrasse 50, 8157 Dielsdorf, vertreten durch Architekt Rolf Nägeli, Stäglistrasse 2, 8174 Stadel: Neubau Carport mit Nutzung als Terrasse und Verschieben zweier Dachfenster, Kat.-Nr. 5077, Gebäude Nr. 1613, Dorfstrasse 31 (Zone K2/50%). 039/ Uster. Planauflage: Die Pläne liegen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78 (4. Stock), 8610 Uster, zur Einsicht auf. Crédit Suisse, Binzmühlestrasse 130, 8070 Zürich (Busenhart Fischer Architekten AG, Bankstrasse 33, 8610 Uster): Umbau bestehendes Bankgebäude, Bankstrasse 5, Kat.-Nr. B3067, Assek.-Nr. 1989, Kirchuster (Kernzone Kirchuster K4 - III). Wohnbaugenossenschaften: BZU/WSGU/Gewo Züri Ost, c/o Gewo Züri Ost, Aathalstrasse 5, 8610 Uster (asa AG, Bankstrasse 8, 8610 Uster): Projektänderung: Gartenlaube auf Areal Brandstrasse 11, 13 und 15, Kat.-Nrn. neu B7421, B7422 und B7423, Kirchuster (Wohnzone dreigeschossig W3/50 - II). Heinz und Sonja Denzler, Hopperen, 8606 Nänikon (asa AG, Bankstrasse 8, 8610 Uster): Anbau Pferdeboxen, Hopperen, Kat.-Nr. E3531, Assek.-Nr. 2801, Nänikon (Lw, kant.). Marcel und Susanne Freimüller, Rebenweg 20, 8610 Uster: Abbruch Nebengebäude und Erstellen eines Autoabstellplatzes bzw. Abstellraumes, Rebenweg 20, Kat.-Nr. F1072, Assek.-Nr. 4680, Winikon (W2/30 - II). Schaeppi Grundstücke Verwaltungen KG, Sihlfeldstrasse 10, 8003 Zürich: Parkplatzerweiterung, Gschwaderstrasse 4, Kat.-Nr. B4569, Assek.-Nr. 3331, Kirchuster (W4/70 - II). Dietmar und Emma Bechinger, Saumstrasse 26, 8625 Gossau ZH (ms-house, Hofstrasse 99, 8620 Wetzikon ZH): Vergrösserung Eingangsvordach, Einbau Schlepplukarne, Peterstrasse 6, Kat.-Nr. B621, Assek.-Nr. 1849, Kirchuster (W2/40 - II). Beat und Brigitte Hegglin, Winterthurerstrasse 17, 8605 Gutenswil, vertreten durch Lüscher Egli AG, Murgenthalstrasse 15, 4900 Langenthal: Neubau 2 Reiheneinfamilienhäuser mit 2 Garageunterständen und Doppelgarage bei best. Wohnhaus, Waldgässli 8, Kat.-Nr. H2095, Assek.-Nr. 2910, Wermatswil (D2 - III).

10 Seite 1086 Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil Uli Meier, Seestrasse 125a, 8610 Uster, vertreten durch Fortunat Werner, Sonnenbergstrasse 69, 8610 Uster: Fassadenwärmedämmung, Seestrasse 125a, Kat.-Nr. C3274, Assek.-Nr. 646, Niederuster (K3 - III). kob Gadient, Dorfweg 1, 8610 Uster: Erstellen eines Besucherparkplatzes, Dorfweg 1, Kat.- Nr. A3912, Assek.-Nr. 4874, Oberuster (W4/70 - II). 039/ Volketswil. Orange Communication SA, Rue du Caudray 4, Case postale, 1020 Renens 1; Projektverfasser: Alpine-Energie AG, Bifang 18, 4665 Oftringen: Neubau UMTS-Mobilfunkanlage auf dem Dach der Industriestrasse 1 (Volki-Land), Assek.-Nr. 1650, Kat.-Nr. 7516, Zimikon (Zone I b). 039/ Wädenswil. Die Baugesuchsunterlagen liegen im Bauamt, Florhofstrasse 3 (vis-à-vis Stadthaus), zur Einsicht auf. Adam Beaudin und Ilana Massarek, Nordstrasse 4, 8800 Thalwil, vertreten durch Angelo Larosa, Zugerstrasse 47, 8820 Wädenswil: Umbau/Nutzungsänderung Atelier zu Bistro und Takeaway, Assek.-Nr. 484, Kat.-Nr. 5847, Schönenbergstrasse 22 (Zone KB). Margrit Pfenninger, Alte Landstrasse 39, 8804 Au, vertreten durch Max Läuchli, Weingartenrain 5, 8820 Wädenswil: Anbau Garage und Werkstatt, Assek.-Nr. 330, Kat.-Nrn. 8187/5829 (neu 13099/13098), Alte Landstrasse 39/Steinacherstrasse (Zone W3/55%). Walter und Erika Rusterholz-Müller, Gessnerweg 5, 8820 Wädenswil: Umbau, Aussenisolation und Sonnenkollektoren, Assek.-Nr. 1104, Kat.- Nr , Widenstrasse 31 (Landwirtschaftszone). 039/ Wald. Gemeinschaftsstiftung der Geberit Gruppe, Schachenstrasse 77, 8645 Jona: Wohnüberbauung Eschenpark Wald, Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Unterniveau-Garage, Kat.-Nr. 8857, Eschenstrasse, 8636 Wald (Wohnzone BZ 2.4). 039/ Wallisellen. Yvonne und Beat Scherrer, Oberrebenweg 21, 8304 Wallisellen: Erstellen einer Lukarne anstelle des bestehenden Dachfensters, Oberrebenweg 21, 8304 Wallisellen, Kat.- Nr. 9886, Vers.-Nr (Zone W1.6 II). Beda Steinmann-Goll, Klimmweg 6, 8305 Dietlikon: Garagen-Anbau, Geerenstrasse 14, 8304 Wallisellen, Kat.-Nr. 8121, Vers.-Nr. 233; bereits erstellt (Zone WG 35 III). GayAqua GmbH, Hertistrasse 24, 8304 Wallisellen, vertreten durch Martin Erne, Dorfstrasse 51, 8957 Spreitenbach: Umnutzung Gewerberaum zu einem Sauna- und Wellnessclub mit integrierter Bar, Kat.-Nr , Hertistrasse 24, 8304 Wallisellen (Zone IG8, ES IV). 039/ Wangen-Brüttisellen. Swisscom () AG, Wireless Access, Aargauerstrasse 10, 8021 Zürich; Projektverfasser: Hitz und Partner AG, Ingenieurbüro, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen: Erweiterung Mobilfunkanlage mit UMTS, Vers.-Nr. 979 auf Kat.-Nr. 5623, Im Brunnacher 8, Brüttisellen, gemäss Baugespann (Wohnzone W3 60%). Hans-Peter Walder, Lindenbuckstrasse 15, 8306 Brüttisellen; Projektverfasser: rdina- Park AG, Neue Winterthurerstrasse 2, 8304 Wallisellen: Erstellen eines Gewächshauses auf Kat.- Nr. 6643, Lindenbuckstrasse 15, Brüttisellen, gemäss Baugespann (Wohnzone W2 50%). 039/ Weisslingen. Thomas Loeliger, Schützengasse 24, 8484 Weisslingen; Projektverfasser: Girola Architekt HTL/STV, Müliweg 6, 8484 Weisslingen: Anbau Garage an Liegenschaft Vers.-Nr. 1360, Grundstück Kat.-Nr (W 1.7). 039/ Wetzikon. Planauflage im Bauamt, Bahnhofstrasse 167. Gastro GmbH, Hinwilerstrasse 183, 8620: Interne Umbauten beim Wohn- und Restaurantgebäude Vers.-Nr. 89, sowie Umnutzung Restaurant in Bar/Pension Elisabetta mit sexgewerblicher Nutzung, Hinwilerstrasse 183 (KC). Sattler Architekten AG, Bahnhofstrasse 249, 8623 Wetzikon; Projektverfasser: Sattler Architekten AG, Bahnhofstrasse 249, 8623 Wetzikon: Abbruch Wohnhaus Vers.-Nr und Gartenhalle Vers.-Nr sowie Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Kat.-Nr. 6036, Morgenrainstrasse 39 (WG2.9). Werner und Margrit Diggelmann-Hilpertshauser, Motorenstrasse 52, 8620 Wetzikon; Projektverfasser: Wedi Bau GmbH, Motorenstrasse 52, 8620 Wetzikon: Neubau Autounterstand über bestehendem Parkplatz, Kat.-Nr. 3683, bei Motorenstrasse 52 (WG2.9). 039/ Wiesendangen. Werner Kaiser, Dorfstrasse 98, 8542 Wiesendangen: Einbau Dachfenster und Schleppgaube auf der Südseite des Wohnhauses Dorfstrasse 98, Assek.-Nr. 447, Parzelle Kat.-Nr (Kernzone Wiesendangen). Werner und Margaritha Müller, Wannenstrasse 6, 8542 Wiesendangen: Erstellung Fotovoltaikanlage auf den Dächern der Scheune und des Wohnhauses Wannenstrasse 6, Assek.-Nr. 1581, Parzelle Kat.-Nr (Wohnzone W2/1,5). 039/ Wila. Stephan und Cornelia Serwart- Schütz, Bogenhaus 146, 8492 Wila: Innere Umbauten, Fassadenänderungen, Erhöhung des Daches sowie Einbau von zwei Dachflächenfenstern, Liegenschaft Vers.-Nr. 146, Kat.-Nr. 2225, Bogenhaus 146, 8492 Wila (Landwirtschaftszone). 039/ Wildberg. Roland und Nicole Wehrli, Talweg 5, 8610 Uster; Projektverfasser: Canosa Management GmbH, Oberstadtstrasse 4, 8500 Frauenfeld: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage im Untergeschoss, Kat.-Nr. 288, Sunnhaldestrasse 27, 8489 Wildberg (W2/30) Winterthur. Kreis Seen 039/ PKE Vorsorgestiftung Energie, Freigutstrasse 16, 8027 Zürich: Velounterstand, Seenerstrasse 166, 168, 170 (Wohnzone W 4/3.4). 039/ Zell, 8486 Rikon. W. Pfister Erben AG, Stationsstrasse 9, 8487 Zell, vertreten durch RA Dr. Peter Wipfli, Uraniastrasse 18, 8001 Zürich: Vorentscheid betreffend die Erstellung eines Anbaus an die westliche Fassade des Gebäudes Vers.-Nr sowie eines Autounterstandes auf den Grundstücken Kat.-Nrn und 5850 an der Stationsstrasse 11 in Zell (Wohnzone mit Gewerbeerleichterung 2 Geschosse WG2). Peter Kyburz, Dorfplatz 14, 8487 Zell: Abbruch und Wiederaufbau des östlichen Anbaus am Gebäude Vers.-Nr. 117 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3903, Dorfplatz 12, Zell (Kernzone Zell). PN Hausbau GmbH, Riethof/Zezikon, 9556 Affeltrangen: Einfamilienhaus auf Grundstück Kat.-Nr am Haspelweg 4 in Kollbrunn (Wohnzone 2 Geschosse W2b). PN Hausbau GmbH, Riethof/Zezikon, 9556 Affeltrangen: Einfamilienhaus auf Grundstück Kat.-Nr am Haspelweg 8 in Kollbrunn (Wohnzone 2 Geschosse W2b). 039/ Zollikon. Konsortium Neuhausstrasse, c/o F. Küderli, P. Zbinden, 8702 Zollikon, vertreten durch Oberholzer + Brüschweiler Architekten, 8700 Küsnacht: Abbruch Doppeleinfamilienhaus, Neubau Mehrfamilienhaus Neuhausstrasse 16 und 18, Kat.-Nr (W 2.10). 039/ Zürich. Planauflage: Amt für Baubewilligungen, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, Büro 003 (8 bis 9 Uhr; Planeinsicht zu anderen Zeiten nach telefonischer Absprache, /83) Interessenwahrung: Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Poststempel genügt) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder reicht nicht aus) beim Amt für Baubewilligungen,, 8021 Zürich, gestellt werden ( 315 des Planungs- und Baugesetztes, PBG). Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt ( 316 Abs. 1 PBG). Die Zustellung des baurechtlichen Entscheids ist gebührenpflichtig und erfolgt per Nachnahme. Es erfolgt nur ein Zustellversuch. Bei Abwesenheit ist die Zustellung sicherzustellen. Dauer der Planauflage: 25. September bis 15. Oktober 2009 Kreis 1 Museumstrasse bei 2, Live on Ice, Eisbahn und Gastronomiezelte bis , jeweils vom 15. November bis 10. nuar, FK K, City, Hofstetter Marketing, Gerry Hofstetter; Vertreter: Outdoorskills GmbH, Roland Meier, Dubsstrasse 23. Kreis 2 Allmendstrasse 125, Diverse Umnutzungen im Ausrüstgebäude der ehemaligen Papierfabrik: Feinschliffatelier, künstlerisches Malatelier, künstlerisches Siebdruckatelier, Elektrowerkstatt, Lager, GWS WLD Z5, Sihl Manegg Immobilien AG, Wiesenstrasse 7. Rossbergstrasse 36, Umbau mit Anbau Gartentreppe, W3, Elisabeth Kern-Treichler; Projektverfasser: Büro Hochform Gisler - Holliger Architekten AG, Lehenstrasse 43. Tödistrasse 46, Nutzungsänderung einer 5- Zimmer-Wohnung in Show-/Büroräume, K, Selnau, The Pinewood Factory (Group) LLC, Industriestrasse 47, 6300 Zug. Kreis 3 Dietzingerstrasse 3, 15, Presscontainer im Innenhof, QI, Q5a, Orell Füssli Sicherheitsdruck AG; Projektverfasser: architekturglarner GmbH, Eisengasse 3. Frauentalweg 7, 7a, Innenumbau und Umnutzung Keller, Anbau geschlossene Veranda, W2, Claudia Heinzer, Frauentalweg 7, Wiederholung. Im Hagacker 10, Provisorium: Schulanlage Friesenberg, ZM_Modular, Verlängerung der befristeten Baubewilligung um 10 hre, Oe3F, Stadt Zürich, Immobilien-Bewirtschaftung; Vertreter: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten, Lindenhofstrasse 21. Kreis 6 Susenbergstrasse 180, Umbau Einfamilienhaus mit 2 Dachfenstern, Innendämmung des Daches und Abbruch eines bestehenden Kamins, W2bII, Hanspeter Jung, Susenbergstrasse 180. Kreis 8 Seefeldstrasse anstelle 48, 50, 52, 54, Neubau von 28 Alterswohnungen, Abbruch der bestehenden Wohn- und Geschäftshäuser, 4 Autoabstellplätze im Freien, QI5b, Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich, Grüngasse 19. Kreis 9 Algierstrasse 7, Umbau Mehrfamilienhaus, Balkonvergrösserung und -verglasung, W3, Rolf Walther; Projektverfasser: Knörr Architekten FH/SIA, Limmattalstrasse 209. Badenerstrasse 774, vor 780, Anbau Werkhalle südseitig an Industriegebäude Nr. 774, nachträgliches Gesuch für Lagerzelt südseitig bei Gebäude Nr. 780, IHD, ABB Immobilien AG; Projektverfasser: Fugazza Steinmann und Partner AG, Schönaustrasse 59, 5430 Wettingen. Goldackerweg 6, Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung, Wohnen anstelle Werkstatt, Fassadenänderungen, neue Lukarnen und Dachflächenfenster, W2bII, Alfred Koller, Dietzingerstrasse 10. Hohlstrasse 550, Geschäftshaus Sanierung Fassaden und Dach, Lift anstelle Rampe beim Haupteingang, Z7, KS Kelsey AG, Projektverfasser: Peter Roth, Unterdorfstrssse 49, 5242 Birr; Vertreter: Dr. iur. René Rigoleth, Bahnhofstrasse 58. Kreis 10 Trottenstrasse 22, Fenstersanierung beim Wohnhaus, teilweise Änderung der südostseitigen Fassade, W3, Ernesto Krähenbühl; Vertreter: Montecorvo Architektur GmbH, Trottenstrasse 22. Kreis 11 Winterthurerstrasse 297, Nutzungsänderung: Vereinslokal statt Lager im 1. Untergeschoss des Wohn- und Geschäftshauses, nachträgliches Gesuch, W4, Einar Beeck, Winterthurerstrasse 297. Submissionen Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal Submission (offenes Verfahren) Neubau Wasserleitung Hardwald bis Müliberg 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal Beschaffungsstelle/Organisator: Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal, zu Hd. von Ueli Altorfer, Schaffhauserstrasse 121, 8152 Glattbrugg,, Telefon , Fax ueli.altorfer@energieopfikon.ch 1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: 4.3 Verhandlungen: Keine Adresse gemäss Kapitel Frist für die Einreichung des Angebotes: Datum: 22. Oktober 2009, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) 1.5 Art des Auftraggebers: Andere Träger kommunaler Aufgaben 1.6 Verfahrensart: 1.7 Auftragsart: 1.8 Gemäss WTO/GATT-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Art des es: Ausführung 2.2 Projekttitel (Kurzbeschrieb) der Beschaffung: Neubau Wasserleitung Hardwald bis Müliberg 2.4 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Bauarbeiten, Installation (ausser Software) 2.5 Detaillierter Projektbeschrieb: Baumeister- und Rohrschlosserarbeiten. Neubau Wasserleitungen und Schächte 2.6 Ort der Ausführung: Gemeinden Wallisellen, Bassersdorf, Lindau 2.7 Aufteilung in Lose? Angebote sind möglich für: ein Los Los-Nr.: TS 2 Gemeinschaftsvokabular CPV: Bauarbeiten Kurze Beschreibung: Baumeisterarbeiten Bemerkungen: Aushub m 3 Spundwände 8000 m 2 Spriessungen 3300 m 2 Microtunneling (3 Vortriebe) 80 m Los-Nr.: TS 3 Gemeinschaftsvokabular CPV: Bauarbeiten Kurze Beschreibung: Baumeisterarbeiten Bemerkungen: Aushub m 3 Spundwände 3600 m 2 Spriessungen 2600 m 2 Los-Nr.: TS 4 Gemeinschaftsvokabular CPV: Bauarbeiten Kurze Beschreibung: Baumeisterarbeiten Bemerkungen: Spundwände 500 m 2 Baugrubenaushub 2000 m 3 Betonarbeiten 320 m 2 Armierungen kg Los-Nr.: TS 2 Gemeinschaftsvokabular CPV: Installation (ausser Software) Kurze Beschreibung: Rohrlegearbeiten Bemerkungen: ca m 2 FZM DN 600 Los-Nr.: TS 3 Gemeinschaftsvokabular CPV: Installation (ausser Software) Kurze Beschreibung: Rohrlegearbeiten Bemerkungen: ca m, FZM DN 800 Los-Nr.: TS 4 Gemeinschaftsvokabular CPV: Installation (ausser Software) Kurze Beschreibung: Rohrschlosserarbeiten Bemerkungen: Ausrüstung von fünf Pumpen- und Entleerungsschächte 2.8 Werden Varianten zugelassen? 2.9 Werden Teilangebote zugelassen? Bemerkungen: Angebote getrennt nach Baumeister- und Rohrschlosserarbeiten eingeben 3. Bedingungen 3.7 Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.8 Geforderte Nachweise: Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise 3.9 Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.10 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Kosten: Keine 3.11 Sprachen für Angebote: Deutsch 3.12 Gültigkeit des Angebotes: 10 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote 3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen: Zu beziehen von folgender Adresse: Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal, Schaffhauserstrasse 121, 8152 Glattbrugg,, Telefon Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 28. September 2009 bis 15. Oktober 2009 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch 4.5 Sonstige Angaben: Die Submission erfolgt vorbehältlich der Kreditbewilligung durch die Delegiertenversammlung der GVG im Frühjahr Sollte das Verfahren abgebrochen werden, haben die Unternehmer keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Offerte. 4.7 Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe Submission (offenes Verfahren) KVA Winterthur; Ersatz Antrieb Saugzug VL2 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur/Wärme und Entsorgung KVA, zu Hd. von Felix Bolli, Scheideggstrasse 50, 8404 Winterthur, Telefon , Fax felix.bolli@win.ch 1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur/Wärme und Entsorgung KVA, zu Hd. von Felix Bolli, Scheideggstrasse 50, 8404 Winterthur,, Telefon , Fax , felix.bolli@win.ch 1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes: Datum: 17. November 2009, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: gemäss Vorschriften in den Ausschreibungsunterlagen 1.5 Art des Auftraggebers: Gemeinde/Stadt 1.6 Verfahrensart: 1.7 Auftragsart: Lieferauftrag

11 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite Gemäss WTO/GATT-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Art des Lieferauftrages: Eine Kombination 2.2 Projekttitel (Kurzbeschrieb) der Beschaffung: KVA Winterthur; Ersatz Antrieb Saugzug VL2 2.4 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 2.5 Detaillierter Produktebeschrieb: Lieferung und Installation von Frequenz umrichter und Antriebsmotor zu Saugzuggebläse Verkabelung ab Transformator zugehörige NS- und MSR Installation 2.6 Ort der Lieferung: KVA Winterthur, Scheideggstrasse 50, 8404 Winterthur 2.7 Aufteilung in Lose? 2.8 Werden Varianten zugelassen? 2.9 Werden Teilangebote zugelassen? 2.10 Ausführungstermin: Bemerkungen: Vergabe: Anfang Dezember 2009 Realisierung: Juli Bedingungen 3.5 Bietergemeinschaften: Sind nicht zulässig 3.6 Subunternehmer: Subunternehmungen sind zugelassen 3.7 Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.8 Geforderte Nachweise: Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise 3.9 Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.10 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Kosten: Keine 3.11 Sprachen für Angebote: Deutsch 3.12 Gültigkeit des Angebotes: 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote 3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen: Zu beziehen von folgender Adresse: I.C.E. AG, zu Hd. von Ausschreibung Ersatz Antrieb Saugzug VL2, Hubstrasse 64, 547, 9501 Wil,, Fax +41 (0) k.huerlemann@ iceag.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25. September 2009 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können schriftlich per Fax oder bestellt 4.7 Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Beweismittel Appels d offre (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service d achat/entité adjudicatrice: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Service organisateur/entité organisatrice: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur/Wärme und Entsorgung KVA, à l attention de Felix Bolli, Scheideggstrasse 50, 8404 Winterthur, Suisse, Téléphone , Fax , felix.bolli@win.ch 1.2 Obtention du dossier d appel d offres: à l adresse suivante: Nom: I.C.E. AG, à l attention de Ausschreibung Ersatz Antrieb Saugzug VL2, Hubstrasse 64, 547, 9501 Wil, Suisse, Fax +41 (0) k.huerlemann@iceag.ch 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet (réduit) du marché: KVA Winterthur, Ersatz Frequenzumrichter und Antriebsmotor Saugzug VL Description détaillée des tâches: Livraison et installation du convertisseur de fréquence et du moteur d entraînement pur le ventilateur de triage Câblage à partir du transformateur Installation et câblage correspondante de basse tension et de l instrumentation 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: CPV: Services d évacuation des eaux usées et d élimination des déchets, services d hygiénisation et services relatifs à l environnement 2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres: Date: 17 novembre 2009 Heure: Stadt Zürich ERZ, Entsorgung + Recycling Zürich Submission (offenes Verfahren) Ersatz Bodenbeschichtung 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich ERZ Entsorgung + Recycling Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: ERZ Entsorgung + Recycling Zürich, zu Hd. von Daniel Howald, Bändlistrasse 108, 8010 Zürich, Telefon , Fax daniel.howald@zuerich.ch URL Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: ERZ Entsorgung + Recycling Zürich «SFH Submission Bodenbeschichtung», zu Hd. von Rechtsdienst, Bändlistrasse 108, 8010 Zürich, 1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen: 20. Oktober 2009 Bemerkungen: gemäss Submissionsunterlagen 1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes: Datum: 6. November 2009, Uhrzeit: 12.00, Formvorschriften: Datum des Poststempels ist nicht massgebend! 1.5 Art des Auftraggebers: Gemeinde/Stadt 1.6 Verfahrensart: 1.7 Auftragsart: 1.8 Gemäss WTO/GATT-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Art des es: Ausführung 2.2 Projekttitel (Kurzbeschrieb) der Beschaffung: Ersatz Bodenbeschichtung 2.4 Gemeinschaftsvokabular: CPV: Oberflächenbeschichtungsarbeiten BKP: 2811 Fugenlose Bodenbeläge 2.5 Detaillierter Projektbeschrieb: Im Rahmen des Umbaus bzw. der Sanierung der Fahrzeugeinstellhalle muss die Beschichtung der Bodenplatte abgetragen und neu appliziert 2.6 Ort der Ausführung: Klärwerk Werdhölzli Bändlistrasse Zürich 2.7 Aufteilung in Lose? 2.8 Werden Varianten zugelassen? 2.9 Werden Teilangebote zugelassen? 2.10 Ausführungstermin: Beginn 15. Februar 2010 und Ende 18. Juni Bedingungen 3.1 Generelle Teilnahmebedingungen: Es findet eine obligatorische Begehung statt: Mi/Do, 8./9. Oktober 2009, 9.00 Uhr. Details gemäss Ausschreibungsunterlagen. 3.2 Kautionen/Sicherheiten: Gemäss Ausschreibungsunterlagen 3.3 Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen 3.4 Einzubeziehende Kosten: gemäss Ausschreibungsunterlagen 3.5 Bietergemeinschaften: Gemäss Ausschreibungsunterlagen 3.6 Subunternehmer: Gemäss Ausschreibungsunterlagen 3.7 Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.8 Geforderte Nachweise: Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise 3.9 Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.10 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Kosten: Keine Kantonale Drucksachen- Räffelstrasse 32, Telefon und Materialzentrale Zürich 8090 Zürich Telefax MwSt.-Nr.: info@kdmz.zh.ch Drucksachenbestellung Die Neudrucke berücksichtigen alle Änderungen bis zum genannten Druckdatum (Monat/hr) in textlich bereinigter Fassung. Ich/wir bestelle/n nachstehende Drucksachen: (Preisänderungen vorbehalten; inkl. MwSt., Porto und Verpackung werden zusätzlich verrechnet) Anzahl Titel Druckdatum Ordnungs- à Fr. Total Expl. Monat/hr nummer Fr. Register zur (jährliche Ausgabe) nachgeführt bis 1. nuar 2008 Staat Volk Behörden Verfassung (Bundes- und Kantonsverfassung) Gemeindegesetz und VO über den Gemeindehaushalt / Globalbudget der Gemeinden Kantonale Bürgerrechtsverordnung Gesetz politische Rechte Gesetz über die Information und den Datenschutz + VO / Gesetz Organisation Kantonsrat u. Geschäftsreglement Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen Personalgesetz, Personal-VO + VVO /11/ Zivilrecht Strafrecht Gerichtsverfassungsgesetz Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch Gesetz über den Zivilprozess Strafprozessordnung Kantonales Straf- und Vollzugsgesetz Erziehung Bildung Kultur Berufsschullehrerverordnung Verordnung über die Staatsbeiträge an die Berufsbildung Finanzen Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) und Rechnungslegungsverordnung (RLV) und Finanzcontrollingverordnung (FCV) /611.1/ Raumplanung Öffentliches Baurecht Strassen Planungs- und Baugesetz (PBG) Allgemeine Bauverordnung mit Anhang Besondere Bauverordnung I Besondere Bauverordnung II Bauverfahrensverordnung G. öffentl. Beschaffungswesen + Submissionsverordnung / Abfallgesetz + VO Energiegesetz Gesundheit Arbeit Soziale Sicherheit Gesetz über das Gesundheitswesen Patientinnen- und Patientengesetz Verordnung über den Verkehr mit Heilmitteln Gesetz Zusatzleistungen AHV/IV Einführungsverordnung zum KVG Einführungsverordnung zum eidg. Lebensmittelgesetz Kinderzulagengesetz Gesetz über Leistungen an Arbeitslose und Verordnung / Sozialhilfe / Öffentliche Fürsorge Gesetz über die Jugendhilfe Ruhetagsgesetz und Verkaufszeiten im Detailhandel Gesetz über die Förderung des Wohnungsbaus + VO / Volkswirtschaft Gastgewerbegesetz + Leitfaden / Unterhaltungsgewerbegesetz Diverses Steuergesetz + VO Weisung des RR betr. Eigenmietwert Erbschaft- und Schenkungssteuer Total Name/Firma (Bitte in Blockschrift) Genaue Adresse PLZ/Ort Datum 3.11 Sprachen für Angebote: Deutsch 3.12 Gültigkeit des Angebotes: bis: 30. April 2010 Unterschrift Bitte ausschneiden und an obenstehende Adresse einsenden Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen: Unter Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25. September 2009 bis 6. November 2009 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich 4.7 Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich (Postadresse: 1226, 8021 Zürich), schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Kunden-Nr. Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Submission (selektives Verfahren) Pflegezentrum Witikon, Architektur/ Elektroplanung/Heizungs-, Lüftungsund Sanitärplanung 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, 1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, 1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge: Datum: 20. Oktober 2009, Uhrzeit: 16.00, Formvorschriften: (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!), mit der Aufschrift «BAV 40146, BKP-Nr.» oder abgeben im Amtshaus III, Lindenhofstrasse 21, 8001 Zürich, 2. Stock, Büro 208.

12 Seite 1088 Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil 1.5 Art des Auftraggebers: Gemeinde/Stadt 1.6 Verfahrensart: Selektives Verfahren 1.7 Auftragsart: 1.8 Gemäss WTO/GATT-Abkommen resp. Staatsvertrag: 2.1 Art des es: Ausführung 2.2 Projekttitel (Kurzbeschrieb) der Beschaffung: Pflegezentrum Witikon, Architektur/Elektroplanung/Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung 2.3 Aktenzeichen/Projektnummer: Gemeinschaftsvokabular: CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 291 Architekt 292 Bauingenieur 293 Elektroingenieur 294 HLKK-Ingenieur 295 Sanitäringenieur 2.5 Detaillierter Projektbeschrieb: Instandsetzung und Umbau 2.6 Ort der Ausführung: Kienastenwiesweg 2, 8053 Zürich 2.7 Aufteilung in Lose? 2.8 Werden Varianten zugelassen? Bemerkungen: Allfällige Varianten nach Vorschlag der Unternehmung sind als besondere Beilage einzureichen. 2.9 Werden Teilangebote zugelassen? 2.10 Ausführungstermin: Bemerkungen: Planung 04/ /2011, Ausführung 04/ / Bedingungen 3.1 Generelle Teilnahmebedingungen: Generalplaner sind nicht teilnahmeberechtigt. 3.7 Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.8 Geforderte Nachweise: Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise 3.9 Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien 3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen: Kosten: Keine 3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer: Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch 3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation: Unter oder zu beziehen von folgender Adresse: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen: mit adressiertem und Fr. 2. frankiertem C4-Kuvert 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich 4.7 Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Appel d offre (résumé) 1. Pouvoir adjudicateur 1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur: Service d achat/entité adjudicatrice: Stadt Zürich Service organisateur/entité organisatrice: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, Suisse 1.2 Obtention des documents de participation pour la phase de sélection: sous ou à l adresse suivante: Nom: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, Suisse 2. Objet du marché 2.1 Titre du projet (réduit) du marché: Pflegezentrum Witikon 2.2 Description détaillée du projet: Instandsetzung und Umbau 2.3 Vocabulaire commun des marchés publics: CPV: Travaux de construction de bâtiments BKP: 291 Architecte 292 Ingénieur civil 293 Ingénieur électricien 294 Ingénieur CVCR 295 Ingénieur en installations sanitaires 2.4 Délai de clôture pour le dépôt de la demande de participation au marché: Date: 20 octobre 2009 Heure: Remarques: la date du timbre postal n est pas déterminante! Stadt Zürich, Tiefbauamt Submission (selektives Verfahren) 039/ Generalunternehmer-Leistungen (Bauausführung und Ingenieurarbeiten) für Kanal-, Werkleitungs- und Strassenbauarbeiten im Bereich Riedtlistrasse sowie im Bereich Röslistrasse und Werikonweg. Bausumme ca. 6,0 Mio. Franken Details der Publikation: Unterlagenbezug: Die Ausschreibungsunterlagen können ab Freitag, 2. Oktober 2009, beim Tiefbauamt der Stadt Zürich, Amtshaus V, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, im Büro 305 von 7.30 bis Uhr gegen einen Unkostenbeitrag von Fr abgeholt Der Betrag wird nicht zurückerstattet. Gratis via Internet: Offerteneingabe bis 13. November 2009, 16 Uhr; Eingang per Post bei der ausschreibenden Stelle oder Abgabe im Amtshaus V, Büro 406, Empfang, Werdmühleplatz 3, Zürich, bis 16 Uhr. Eine Eingabe via Internet ist nicht möglich! Auskünfte: André Murer, Telefon Stadt Zürich, Tiefbauamt Submission (offenes Verfahren) Schachtabdeckungen und Strassenroste aus Guss 039/ Lieferauftrag: Lieferung von Schachtabdeckungen und Strassenrosten aus Guss; Details der Publikation: Unterlagen erhältlich: Marcel Schild, Telefon , marcel.schild@zuerich.ch, Offerteneingabe: Stadt Zürich, Tiefbauamt, Werterhaltung, Büro 406, 4. Stock, Amtshaus V, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich,, bis 6. November 2009, 16 Uhr. Submissionsergebnisse Stadt Winterthur, Departement Bau CPV: Wasserbauarbeiten Taggenbergbach Maienried Abschnitt Härti bis Töss; Düker 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Departement Bau Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Bau Tiefbauamt, zu Hd. von Jeannette Knabenhans, Neumarkt 1, 8402 Winterthur, Telefon +41 (0) Fax +41 (0) tiefbauamt@win.ch URL Gemeinde/Stadt Taggenbergbach Maienried, Abschnitt Härti bis Töss; Düker CPV: Wasserbauarbeiten Name: Implenia Bau AG Special Tunnel Works Husacherstrasse Wallisellen, Preis: Fr Bemerkung: Preisspanne der eingegangenen Angebote: Fr bis Fr Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien Publikation vom: 5. Juni 2009 Meldungsnummer Datum: 2. September Anzahl eingegangene Angebote: Anzahl Angebote: 3 von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Altersheim Dorflinde Umbau und Instandsetzung, Abbrucharbeiten 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, Gemeinde/Stadt Altersheim Dorflinde Umbau und Instandsetzung, Abbrucharbeiten CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 112 Abbrüche 211 Baumeisterarbeiten 2111 Gerüste 23 Elektroanlagen, 237 Gebäudeautoation 243 Wärmeverteilung 244 Lüftungsanlagen 25 Sanitäranlagen 261 Aufzüge 2711 Spezielle Gipserarbeiten 274 Spezialverglasungen (innere) Hinweis: BKP 112 Abbrucharbeiten Name: BWT Bau AG Luegislandstrasse Zürich, Preis: Fr Publikation vom: 30. April 2009 Meldungsnummer Datum: 17. September 2009 von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Altersheim Dorflinde, Umbau und Instandsetzung, Baumeisterarbeiten Altersheim Dorflinde, Umbau und Instandsetzung, Baumeisterarbeiten CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 112 Abbrüche 211 Baumeisterarbeiten 2111 Gerüste 23 Elektroanlagen 237 Gebäudeautomation 243 Wärmeverteilung 244 Lüftungsanlagen 25 Sanitäranlagen 261 Aufzüge 2711 Spezielle Gipserarbeiten 274 Spezialverglasungen (innere) Hinweis: BKP 211 Baumeisterarbeiten Name: BWT Bau AG Luegislandstrasse Zürich, Preis: Fr Publikation vom: 30. April 2009 Meldungsnummer Datum: 17. September 2009 von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Altersheim Dorflinde 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, Gemeinde/Stadt Altersheim Dorflinde CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 112 Abbrüche 211 Baumeisterarbeiten 2111 Gerüste 23 Elektroanlagen 237 Gebäudeautomation 243 Wärmeverteilung 244 Lüftungsanlagen 25 Sanitäranlagen 261 Aufzüge 2711 Spezielle Gipserarbeiten 274 Spezialverglasungen (innere) Hinweis: Spezielle Gipserarbeiten Innendämmung 039/ Name: Dämmtech Nottwil 6207 Nottwil, Preis: Fr Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, Andere Informationen Ausschreibung: Publikation vom: 30. April 2009 Meldungsnummer Gemeinde/Stadt Datum: 17. September 2009 von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel

13 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 1089 Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Altersheim Dorflinde Umbau und Instandsetzung, Gerüste 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, Gemeinde/Stadt Altersheim Dorflinde Umbau und Instandsetzung, Gerüste CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 112 Abbrüche 211 Baumeisterarbeiten 2111 Gerüste 23 Elektroanlagen 237 Gebäudeautomation 243 Wärmeverteilung 244 Lüftungsanlagen 25 Sanitäranlagen 261 Aufzüge 2711 Spezielle Gipserarbeiten 274 Spezialverglasungen (innere) Hinweis: BKP 215 Gerüste Name: Bertani Baugerüste AG Poststrasse 27b 8953 Dietikon, Preis: Fr Publikation vom: 30. April 2009 Meldungsnummer Datum: 17. September 2009 von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Tramdepot Irchel, Abbrüche/Baugrubenaushub/ Baumeisterarbeiten/Stahlbau 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, Gemeinde/Stadt Tramdepot Irchel, Abbrüche/Baugrubenaushub/Baumeisterarbeiten/Stahlbau CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 112 Abbrüche 201 Baugrubenaushub 211 Baumeisterarbeiten 213 Montagebau in Stahl Name: Arge Baltensperger/ Baltensperger 8472 Seuzach, Preis: Fr Publikation vom: 26. Juni 2009 Meldungsnummer Datum: 17. September 2009 von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Tramdepot Irchel, Elektroinstallationen 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, Gemeinde/Stadt Tramdepot Irchel, Elektroinstallationen CPV: Bauleistungen im Hochbau BKP: 23 Elektroanlagen NPK: BKP 230 Elektroinstallationen Name: isli-xamax AG 8953 Dietikon, Preis: Fr Publikation vom: 26. Juni 2009 Meldungsnummer Datum: 17. September Anzahl eingegangene Angebote: Anzahl Angebote: 1 von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Wohn- und Gewerbebauten auf dem Kalkbreiteareal inkl. Tramabstellhalle 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, Gemeinde/Stadt Selektives Verfahren Dienstleistungsauftrag Wohn- und Gewerbebauten auf dem Kalkbreiteareal inkl. Tramabstellhalle 2.2 Dienstleistungskategorie: Dienstleistungskategorie CPC: [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung des Kantons Zürich Die ist nebst der chronologischen Ausgabe auch in Loseblattform erhältlich. Die Loseblattsammlung umfasst alle in Kraft stehenden Erlasse in ihrer gültigen Version und wird mit Nachträgen vierteljährlich nachgeführt. Sie weist einen Umfang von 14 Ordnern auf und ist in die nachfolgenden Bände aufgeteilt: Verfassung Kantonsgebiet Gemeinden Bürgerrecht Politische Rechte Behörden Universität Dokumentation Kultur 8 Die gesamte Loseblattsammlung kann zum Preis von Fr inkl. MwSt. bezogen Sie ist auf den aktuell gültigen Stand nachgeführt. Porto und Verpackung werden separat verrechnet. Name/Firma: (Bitte in Blockschrift) Genaue Adresse: Datum: Staatspersonal Kirchen Religionsgemeinschaften Militär Bevölkerungsschutz Polizei Tierschutz Gerichtsorganisation Zivilrecht Notariat Grundbuch Finanzhaushalt Steuern Gebühren Gemeinschaftsvokabular: CPV: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung BKP: 293 Elektroingenieur, 294 HLKK-Ingenieur, 295 Sanitäringenieur Hinweis: BKP 293 Elektroplanung Zivilprozess Schuldbetreibung und Konkurs Strafrecht Strafprozess Strafvollzug Opferhilfe Gewaltschutz Name: IBG B. Graf AG 8411 Winterthur, Preis: Fr Hinweis: BKP 294 Heizungs-, Lüftungsund Kälteplanung Name: Büro3-Plan Haustechnik AG 8404 Winterthur, Preis: Fr Hinweis: BKP 295 Sanitärplanung Name: Büro Sertis Engineering GmbH 8003 Zürich, Preis: Fr Publikation vom: 29. Mai 2009 Datum: 17. September Sonstige Angaben: Amtsblatt des Kantons Zürich Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel soweit möglich, beizulegen. Unterschrift: Bitte ausschneiden und einsenden an: Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale, Druckschriftenverkauf, Räffelstrasse 32,, 8090 Zürich, Telefon , Fax Raumplanung Baurecht Umweltschutz Bildung Volksschule Beschaffungswesen Strassen Wasserwirtschaft Energie Verkehr Enteignung 12 Stadt Zürich, Amt für Hochbauten Stadtspital Triemli, Neubau Bettenhaus, Instandsetzung Hauptgebäude, Sanitäre Anlagen (Vorausarbeiten) 039/ Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten,, 8021 Zürich, Gemeinde/Stadt Stadtspital Triemli, Neubau Bettenhaus, Instandsetzung Hauptgebäude, Sanitäre Anlagen (Vorausarbeiten) CPV: Bauarbeiten BKP: 25 Sanitäranlagen 413 Mittelschulen Berufsbildung Gesundheit Arbeit Sozialversicherung Fürsorge 13 Name: Sutterlüti AG 8034 Zürich, Preis: Fr Fachhochschulen Feuerpolizei Landwirtschaft Wald und gd Industrie und Gewerbe Handel Banken 14

14 Seite 1090 Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil Publikation vom: 5. Dezember 2008 Datum: 17. September Sonstige Angaben: Amtsblatt des Kantons Zürich von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel Verschiedene Bekanntmachungen Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 21. September 2009 das Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon einer Teilrevision unterzogen. Im Speziellen wurden die Regelungen für die zukünftige Reservation bzw. den Kauf der Tageskarte über die neue Homepage der Gemeinde Dänikon festgehalten. Das Reglement kann auf der Homepage der Gemeinde Dänikon unter News oder auf der Gemeindeverwaltung Dänikon bezogen Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement Tageskarte Gemeinde Dänikon vom 21. September 2009 werden im Sinne von 68a des Gemeindegesetzes in der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 273, 8157 Dielsdorf, erhoben Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Dänikon, 25. September 2009 Gemeinderat Dänikon Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 15. September die Teilrevision des privaten Gestaltungsplanes Bänklen Nord-Ost sowie die Bewilligung eines Kredites von Fr für die Durchführung eines Architekturwettbewerbes gutgeheissen. Diese Beschlüsse werden gemäss 88 des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt gemacht. Die von der Gemeindeversammlung verabschiedeten Unterlagen liegen während 30 Tagen, das heisst vom 28. September bis am 25. Oktober 2009 im Gemeindehaus an der Alten Landstrasse 110 (Sekretariat des Hochbauamtes) während der ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, das heisst bis am 28. Oktober 2009, bei der Baurekurskommission II des Kantons Zürich, 8090 Zürich, rekurriert Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Kilchberg, 25. September 2009 Gemeinderat Kilchberg Friedhof Männedorf Abräumung von Gräbern 039/ Männedorf. Die Gesundheitsabteilung hat beschlossen, auf dem Friedhof Männedorf, im Teil Blatten, Feld K, infolge Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von 20 hren folgende Gräber zu räumen: Erdbestattungen/Gräber Nr. 165 bis Nr. 290 (Bestattungsjahre 1984 bis 1988) Die Angehörigen der dort Bestatteten werden gebeten, Grabsteine und Pflanzen, soweit sie darüber verfügen möchten, bis spätestens 31. Oktober 2009 im Einvernehmen mit dem Friedhofgärtner (Telefon ) zu entfernen. Nach diesem Zeitpunkt werden die Grabsteine und Pflanzen durch die Gemeinde unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht beseitigt. Männedorf, 25. September 2009 Gesundheitsabteilung Ersatzwahl eines Mitgliedes der Sozialbehörde für den Rest der Amtsdauer 2006 bis / Neftenbach. Auf die Ausschreibung des Wahlvorschlages vom 28. August 2009 in den amtlichen Publikationsorganen und nach Ablauf der angesetzten siebentägigen Nachfrist sind keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht worden. Damit sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl erfüllt. Die für die Ersatzwahl in die Sozialbehörde vorgeschlagene Bettina Elsenberger, geboren 1964, Hausfrau, Mühleweg 22, Neftenbach, wird gemäss 54 des Gesetzes über die politischen Rechte in Stiller Wahl als gewählt erklärt. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Winterthur erhoben Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Neftenbach, 19. September 2009 Gemeinderat Neftenbach Konzessionsgesuch 039/ / Seegräben. Die Gemeinde Seegräben ersucht um die Erneuerung der wasserrechtlichen Konzession für die Beanspruchung des Pfäffikersees durch die bestehende Stationierungsanlage vor dem Grundstück Kat.-Nr. 3131, Seegräben. Die von der Anlage beanspruchte öffentliche Seefläche beträgt 362 m 2. Einsprachen gegen dieses Konzessionsgesuch sind innert einer Frist von 30 Tagen, die am 26. Oktober 2009 abläuft, schriftlich und mit Begründung im Doppel an die Gemeinde Seegräben einzureichen. Die Akten und Pläne können vom 25. September bis 26. Oktober 2009 auf der Gemeindeverwaltung eingesehen Aufhebung von Gräbern 039/ Seuzach. Gemäss 24 der Bestattungs- und Friedhofsverordnung vom 20. November 1998 dauert die Ruhefrist für sämtliche Gräber 20 hre. Die festgelegte Ruhezeit wird durch die nachträgliche Beisetzung von Urnen nicht verlängert. Für einen Teil der Gräber ist diese Frist abgelaufen. Ab 1. Dezember 2009 werden nun die folgenden Gräber aufgehoben: Erdbestattungsgräber Nrn. 476 bis 515 der Bestattungsjahre Angehörige, die das Grabmal und die Pflanzen beanspruchen möchten, sind gebeten, diese in der Zeit vom 8. Oktober bis 30. November abzuholen. Nach dem 1. Dezember 2009 verfügt die Gemeinde gemäss 25 der Bestattungs- und Friedhofsverordnung über allfällige noch vorhandene Grabandenken, unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht. 039/ Kilchberg. Die Gemeindeversammlung vom 15. September 2009 hat 1. Die Genehmigung des privaten Gestaltungsplanes Areal ehemaliges Hotel Löwen abgelehnt Seuzach, September 2009 und Ressortvorsteherin Gesundheit/Sicherheit Sekundarschulkreis Seuzach Wahlanordnung Ersatzwahl eines Mitgliedes der Sekundarschulpflege (Rest Amtsdauer ) 039/ Seuzach. Innert der gesetzlichen Fristen sind keine Wahlvorschläge eingegangen. Damit findet eine Urnenabstimmung mit einem leeren Wahlzettel statt. Die Kreiswahlvorsteherschaft hat den 1. Wahlgang auf Sonntag, 29. November 2009, angesetzt. Bezüglich der Ausübung des Stimmrechts sowie der Stellvertretung wird auf die Erläuterungen auf den Stimmrechtsausweisen verwiesen. Seuzach, 25. September 2009 Kreiswahlvorsteherschaft Seuzach Gräberräumung 039/ Urdorf. Für folgende Gräber ist die gesetzliche Ruhezeit abgelaufen: Erdgräber Nr. 266 bis Nr. 284 Bestattungsjahr 1989 Urnengräber Nr. 162 bis Nr. 186 Nischenwand Nr. 43 bis Nr. 51 Angehörige, die allfällige Grabdenkmäler oder Pflanzen abholen möchten, ersuchen wir, diese bis spätestens am 30. November 2009 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Räumung behördlich angeordnet, wobei über nicht abgeholte Grabsteine und Pflanzen frei verfügt wird. Urdorf, 16. September 2009 Die Friedhofsvorsteherin Erneuerung amtliche Vermessung Information Wald. Die bestehende Vermessung von Wald muss erneuert Ab Oktober 2009 sind darum die Vermessungsfachleute der Firma Keller Vermessungen AG, Wetzikon, im ganzen Gemeindegebiet unterwegs. Nebst der Anpassung der Datenstruktur werden verschiedene Informationsebenen (Strassen, Hauszufahrten, Gewässer usw.) aktualisiert. Es ist möglich, dass für die Ergänzungsmessungen auch Privatgrundstücke betreten werden müssen; die Grundeigentümer werden deshalb gebeten, dem Vermessungspersonal der Firma Keller Vermessungen AG Zutritt zu gewähren. Bei Fragen stehen Ihnen cqueline Thommen, Leiterin Bauabteilung, Telefon , und Bernard Fierz, Keller Vermessungen AG, Telefon , gerne zur Verfügung. Wald, 25. September 2009 Gemeindeverwaltung Wald Rechtspflege Gerichte Öffentliche Vorladungen, 2. Abteilung FE Rachid Messaf, geboren 18. Oktober 1970, von Marokko, Dreher/Fräser, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird vorgeladen zur Hauptverhandlung auf Dienstag, 3. November 2009, 9.30 Uhr, Badenerstrasse 90, 8004 Zürich, Saal 134, 1. Stock. Er wird aufgefordert, zur Verhandlung persönlich (mit oder ohne Vertreter) zu erscheinen, um die Klage betreffend Ungültigkeit der Ehe eventuell Scheidung zu beantworten. Bleibt er der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung fern, ist er mit Anträgen und jenen Einreden ausgeschlossen, deren Richtigkeit sich nicht aus den Prozessakten oder aus neu vorgelegten Urkunden sofort ergibt, und wird mit Bezug auf die vermögensrechtliche Auseinandersetzung Anerkennung der tatsächlichen Klagegründe und Verzicht auf Einreden angenommen. 2. Abteilung Die Weibelin M. Herzog, 4. Abteilung FP / Isuf Nebija, geboren 7. September 1961, von Serbien, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird vorgeladen zur Hauptverhandlung mit persönlicher Befragung sowie zur Verhandlung über das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung am Mittwoch, 4. November 2009, 8.30 Uhr, Badenerstrasse 90, 8004 Zürich, Saal 131, 1. Stock. Er wird aufgefordert, persönlich zu erscheinen (auch wenn anwaltlich vertreten), um die Klage betreffend Anfechtung der Vaterschaft zu beantworten. Bleibt er ohne genügende Entschuldigung fern, ist er mit Anträgen und jenen Einreden ausgeschlossen, deren Richtigkeit sich nicht aus den Prozessakten oder aus neu vorgelegten Urkunden sofort ergibt, und wird mit Bezug auf die vermögensrechtlichen Belange Anerkennung der tatsächlichen Klagegründe und Verzicht auf Einreden angenommen. Bleibt die klagende Partei oder bleiben beide Parteien der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung fern, wird Rückzug der Klage angenommen. Bei unentschuldigter Säumnis jener Partei, die das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung gestellt hat, wird auf deren Gesuch nicht eingetreten. 4. Abteilung Die Kanzleisekretärin A. Diethelm-Vetterli, Einzelrichteramt FO Schoenland Online GmbH, Genovevastrasse 1, D Köln, wird vorgeladen zur Hauptverhandlung auf Dienstag, 20. Oktober 2009, Uhr, Wengistrasse 28, 8004 Zürich, Parterre, Saal 3. Sie wird aufgefordert, zur Verhandlung persönlich (mit oder ohne Vertreter) zu erscheinen, um die Klage der Meyer Werbung GmbH betreffend Forderung zu beantworten. Bleibt sie der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung fern, ist sie mit Anträgen und jenen Einreden ausgeschlossen, deren Richtigkeit sich nicht aus den Prozessakten oder aus neu vorgelegten Urkunden sofort ergibt, und wird mit Bezug auf die vermögensrechtliche Auseinandersetzung Anerkennung der tatsächlichen Klagegründe und Verzicht auf Einreden angenommen. Bleibt die Klägerin der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung fern, wird Rückzug der Klage angenommen. Einzelrichtersamt für Zivil- und Strafsachen Die Kanzleisekretärin A. Betschart Bezirksgericht Meilen Einzelrichter im ordentlichen Verfahren FP / / Calogero Provenzano (Beklagter), geboren 23. Oktober 1963, Staatsangehöriger von Italien, unbekannter Aufenthalt, Zustelladresse: Calogero Provenzano, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wird vorgeladen zur Hauptverhandlung mit persönlicher Befragung sowie zur Verhandlung über das Gesuch um unentgeltliche Prozessführung am Donnerstag, 8. Oktober 2009, 8.15 Uhr im Bezirksgebäude Meilen, Untere Bruech 139, 8706 Meilen. Die Parteien sind zum persönlichen Erscheinen verpflichtet, auch wenn sie anwaltlich vertreten sind. Bleibt die beklagte Partei der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung fern, ist sie mit Anträgen und jenen Einreden ausgeschlossen, deren Richtigkeit sich nicht aus den Prozessakten oder aus neu vorgelegten Urkunden sofort ergibt, und wird mit Bezug auf die vermögensrechtlichen Belange Anerkennung der tatsächlichen Klagegründe und Verzicht auf Einreden angenommen. Bleibt die klägerische Partei oder bleiben beide Parteien der Hauptverhandlung ohne genügende Entschuldigung fern, wird Rückzug der Klage angenommen. Bezirksgericht Meilen Die Verwaltungssekretärin K. Birchler Bezirksgericht Winterthur 039/ Haichen Liu, geboren 20. Dezember 1979, Staatsangehörige von China, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird aufgefordert, am Montag 12. Oktober 2009, Uhr vor dem Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winter- 039/ thur, zur Hauptverhandlung persönlich zu erscheinen, um die Scheidungsklage ihres Ehemannes, Roger Armin Wegmann, wohnhaft in Winterthur, zu beantworten. Bleibt die Beklagte ohne genügende Entschuldigung aus, wird hinsichtlich des Scheidungspunktes aufgund der Akten entschieden und in Bezug auf die vermögens- und güterrechtliche Auseinandersetzung Anerkennung der tatsächlichen Klagegründe und Verzicht auf Einreden angenommen (Geschäft Nr. FE090033). Winterthur, 14. September 2009 Bezirksgerichtskanzlei Winterthur Die Verwaltungssekretärin T. Rentsch Erlasse gegen unbekannt Abwesende, 7. Abteilung FE / Das Bezirksgericht hat am 31. August 2009 in Sachen Duanchay Walder Kingpuang, geboren 22. Mai 1966, von Greifensee ZH, gegen Tanawoot Kingpuang, geboren 4. Dezember 1975, von Thailand, unbekannten Aufenthaltes, betreffend Ehescheidung erkannt. Das Urteil erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen von dieser Publikation an von einer Partei schriftlich beim,, 8026 Zürich, eine Begründung verlangt wird. Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Erklärung der Berufung ab Zustellung des begründeten Entscheides. Der Beklagte, Tanawoot Kingpuang, wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid bei der Familiensachenkanzlei des Bezirksgerichtes Zürich zu beziehen ist. 7. Abteilung Der juristische Sekretär lic. iur. Hohler Bezirksgericht Bülach, EE / Die Einzelrichterin hat am 8. September 2009 in Sachen Gordana Mikulandra, geboren 31. August 1954, von Kroatien, Hohrainlistrasse 35, 8302 Kloten, 039/ gegen Miljko Jovanovic, geboren 15. März 1966, von Serbien, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, betreffend Eheschutz die Verfügung gefällt. Die Verfügung erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen von dieser Publikation an von einer Partei schriftlich beim Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, 8180 Bülach, eine Begründung verlangt wird. Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Erklärung des Rekurses ab Zustellung des begründeten Entscheides. Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid bei der Kanzlei des Bezirksgerichtes Bülach zu beziehen ist. Bülach, 21. September 2009 Der juristische Sekretär lic. iur. G. Navarini Bezirksgericht Dielsdorf Einzelrichterin im summarischen Verfahren EE / Die Einzelrichterin im summarischen Verfahren hat am 3. September 2009 in Sachen Yalian Marcheco Tamayo, geb. 11. Oktober 1980, Staatsangehörige von Kuba, Kaiserstuhlstrasse 57, 8154 Oberglatt, gegen Tiago Manuel Jorge Da Cunha, geb. 2. Juli 1981, Staatsangehöriger von Portugal, Mondin de Bastos, Paradança, P-4880 Lugar de Fiaes, Portugal, betreffend Eheschutz eine Verfügung erlassen. Dieser Entscheid erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen von der Zustellung bzw. von dieser Publikation an von einer Partei schriftlich eine Begründung verlangt wird. Wird

15 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 1091 eine Begründung verlangt, läuft den Parteien die Frist von 10 Tagen zum Rekurs ab Zustellung des begründeten Entscheides. Der Beklagte, Tiago Manuel Jorge Da Cunha, wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid bei der Kanzlei des Bezirksgerichts Dielsdorf zu beziehen ist. Dielsdorf, 15. September 2009 Bezirksgericht Dielsdorf Der juristische Sekretär lic. iur. M. Hauser Bezirksgericht Horgen, I. Abteilung CG / Der Vorsitzende der I. Abteilung des Bezirksgerichts Horgen hat am 25. August 2009 in Sachen Casual Schuh Shop Au GmbH in Liquidation (Aberkennungsklägerin), Seestrasse 319b, 8804 Au, gegen Esther Kummer (Aberkennungsbeklagte) betreffend Aberkennung folgende Verfügung erlassen: 1. Der Prozess wird durch Rückzug der Klage als erledigt abgeschrieben. 2. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf Fr Die Kosten werden der Klägerin auferlegt. 4. Die Klägerin wird verpflichtet, der Beklagten eine Prozessentschädigung von Fr (zuzüglich Mehrwertsteuer von 7,6%) zu bezahlen Die Verfügung erwächst in Rechtskraft, wenn die Aberkennungsklägerin nicht innert 10 Tagen von dieser Publikation an schriftlich im Doppel beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, 8810 Horgen, Einsprache erhebt. Die Einsprache ist kurz zu begründen. Die Aberkennungsklägerin wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid bei der Kanzlei des Bezirksgerichts Horgen zu beziehen ist. Die juristische Sekretärin lic. iur. A. Gürber Bezirksgericht Meilen FE / Der Einzelrichter im ordentlichen Verfahren hat am 10. September 2009 in Sachen Karma Gawa Sertsang gegen Dolma Sertsang-Tsering, geboren 10. März 1977, Staatsangehörige von Tibet, unbekannten Aufenthalts, betreffend Ehescheidung auf Klage das Urteil erlassen. Das Urteil erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 10 Tagen der Zustellung an vom Kläger bzw. von dieser Publikation an von der Beklagten schriftlich beim Bezirksgericht Meilen, 881, 8706 Meilen, eine Begründung verlangt wird. Wird eine Begründung verlangt, so läuft den Parteien die Frist zur Erklärung der Berufung ab Zustellung des begründeten Entscheides. Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass das Urteil bei der Kanzlei des Bezirksgerichts Meilen zu beziehen ist. Bezirksgericht Meilen Die Kanzlei Bezirksgericht Meilen EO / Die Einzelrichterin im summarischen Verfahren hat am 17. September 2009 in Sachen Kanton Zürich gegen Frontliner Inkasso AG betreffend Organisationsmangel verfügt. Ein Rekurs gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen von der Zustellung an schriftlich im Doppel und unter Beilage dieses Entscheides beim Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, 2401, 8021 Zürich, eingereicht In der Rekursschrift sind die Rekursanträge zu stellen und zu begründen. Allfällige Urkunden sind samt einem zweifach ausgefertigten Verzeichnis der Rekursschrift beizulegen. In diesem Verfahren steht die Frist während der Gerichtsferien nicht still ( 140 Abs. 2 und 3 GVG). Die Gesuchsgegnerin wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid beim Bezirksgericht Meilen zu beziehen ist. Bezirksgericht Meilen Die juristische Sekretärin lic. iur. P. Wenger Briefaufrufe und Amortisationen, 5. Abteilung 039/ Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Zürich hat den Aufruf des folgenden vermissten Sparheftes bewilligt: 1 Sparheft Nr /10 der Migros Bank mit Sitz in Zürich, Filiale Seidengasse, 8021 Zürich, lautend auf Benno Ammann, wohnhaft gewesen in 6000 Luzern, Saldo per 31. Dezember 2008 Fr (EO090132). Jedermann, der über das Schicksal dieses Sparheftes Auskunft geben kann, wird aufgefordert, dem unterzeichneten Gericht binnen sechs Monaten von der ersten Publikation im erischen Handelsamtsblatt an Anzeige zu machen. Sollte keine Meldung eingehen, würde das Sparheft als kraftlos erklärt. Zürich, 30. Juni Abteilung Einzelrichter im summarischen Verfahren 8026 Zürich Die juristische Sekretärin lic. iur. B. Demuth Bezirksgericht Horgen Einzelrichter im summarischen Verfahren Geschäft Nr. ES / Es wird nachfolgender Schuldbrief vermisst: Inhaberschuldbrief vom 17. November 1972 über Fr , lastend an 3. Pfandstelle auf dem Grundstück Kat.-Nr (Grundbuch-Blatt 2859), Rudishaldenstrasse 2 in 8800 Thalwil, 154/1000 Miteigentum an GBBl. 2856, Stockwerk Nr Die unbekannten Besitzer dieser Urkunde und jedermann, der über dieselbe Auskunft geben kann, werden aufgefordert, sich innert eines hres von der ersten Veröffentlichung im erischen Handelsamtsblatt an beim Bezirksgericht Horgen zu melden beziehungsweise den Inhaberschuldbrief vorzulegen, ansonsten der Titel kraftlos erklärt würde. Horgen, 21. August 2009 Bezirksgericht Horgen Die juristische Sekretärin lic. iur. C. Hosang Kraftloserklärungen, 5. Abteilung 039/ Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Zürich hat mit Verfügung vom 10. September 2009 folgende Titel als kraftlos erklärt: Namenschuldbrief über Fr , errichtet am 9. November 1914, lautend auf den ursprünglichen Schuldner und Pfandeigentümer Heinrich Hatt-Haller, Birmensdorferstrasse 208 in Zürich 3, lastend an 1. Pfandstelle auf der Liegenschaft Dietzingerstrasse 12, Kat.-Nr. WD424, GBBl (Pfandtitelverzeichnis 1914 Nr. 210), heutige Pfandeigentümerin: Liselotte Dendl-Huber, geboren 15. nuar 1936, Staatsangehörige von Deutschland, Eichelberg 38, DE Regensburg-Lappensdorf (ES080149), Inhaberschuldbrief über Fr , errichtet am 9. November 1914, lautend auf den ursprünglichen Schuldner und Pfandeigentümer Heinrich Hatt-Haller, Birmensdorferstrasse 208 in Zürich 3, lastend an 2. Pfandstelle auf der Liegenschaft Dietzingerstrasse 12, Kat.-Nr. WD424, GBBl (Pfandtitelverzeichnis 1914 Nr. 212), heutige Pfandeigentümerin: Liselotte Dendi-Huber, geboren 15. nuar 1936, Staatsangehörige von Deutschland, Eichelberg 38, DE Regensburg-Lappensdorf (ES080149), Inhaberschudbrief über Fr , errichtet am 9. November 1914, lautend auf den ursprünglichen Schuldner und Pfandeigentümer Heinrich Hatt-Haller, Birmensdorferstrasse 208 in Zürich 3, lastend an 2. Pfandstelle auf der Liegenschaft Dietzingerstrasse 12, Kat.-Nr. WD424, GBBl (Pfandtitelverzeichnis 1914 Nr. 213), heutige Pfandeigentümerin: Liselotte Dendl-Huber, geboren 15. nuar 1936, Staatsangehörige von Deutschland, Eichelberg 38, DE Regensburg-Lappensdorf (ES080149). Zürich, 10. September Abteilung/Einzelrichter im summarischen Verfahren 8026 Zürich Die juristische Sekretärin lic. iur. A. Vonrufs, 5. Abteilung 039/ Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Zürich hat mit Verfügung vom 9. September 2009 folgenden Titel als kraftlos erklärt: Namenaktien-Zertifikat Nr über zwei Namenaktien der SiberHegner Holding AG (heute DKSH Holding AG) mit Sitz in Zürich, Nominalwert je Fr. 100., Valoren Nr. CH , lautend auf Rosemarie Vaccani, Greifensee (EO080176). Zürich, 9. September Abteilung/Einzelrichter im summarischen Verfahren 8026 Zürich Die juristische Sekretärin lic. iur. S. Caserman Bezirksgericht Horgen Einzelrichter im summarischen Verfahren Geschäft Nr. ES / Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirkes Horgen hat am 19. August 2009 folgende Schuldurkunde kraftlos erklärt: Der Inhaberschuldbrief vom 3. Mai 1995 über Fr (heute infolge teilweiser Löschung effektiv noch über Fr ), lastend an 4. Pfandstelle auf dem Grundstück Kat.-Nr (Grundbuch-Blatt 2030), Feldimoosstrasse 31, 8803 Rüschlikon, wird kraftlos erklärt. Horgen, 19. August 2009 Bezirksgericht Horgen Die juristische Sekretärin lic. iur. C. Hosang Bezirksgericht Horgen Geschäft Nr. ES Staatskalender des Kantons Zürich 2009/2010 Ich/wir bestelle/n hiermit vom Staatskalender des Kantons Zürich, Ausgabe 2009/2010 Exemplar/e als Einmalbestellung im Abonnement Preis pro Stück Fr inkl. Mehrwertsteuer. Porto und Verpackung werden zusätzlich verrechnet. Name/Firma Bitte in Blockschrift Strasse PLZ/Ort Neu Datum Unterschrift Bitte ausschneiden und einsenden an die Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale, Druckschriftenverkauf, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich,Telefon , Telefax / Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirkes Horgen hat am 14. August 2009 die folgenden Namenschuldbriefe kraftlos erklärt: Namenschuldbrief vom 11. Dezember 1964 über Fr , Beleg V/7725 (ID.2002/004463), lastend an 6. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 11. Dezember 1964 über Fr , Beleg V/7725 (ID.2002/004465), lastend an 6. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 11. Dezember 1964 über Fr , Beleg V/7725 (ld.2002/004467), lastend an 6. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 13. September 1971 über Fr , Beleg 1971/5011 (ID.2002/004469), lastend an 6. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 13. September 1971 über Fr , Beleg 1971/5011 (ld.2002/004470), lastend an 6. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 13. September 1971 über Fr , Beleg 1971/5011 (ID.2002/004477), lastend an 6. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 11. Dezember 1964 über Fr , Beleg V/7725 (ID.2002/004478), lastend an 6. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 11. Dezember 1964 über Fr , Beleg V/7725 (ID.2002/004479), lastend an 6. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 4. Juni 1970 über Fr , Beleg 1724 (ID.2002/004480), lastend an 7. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 13. September 1971 über Fr , Beleg 5011 (ID.2002/004481), lastend an 7. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 4. Juni 1970 über Fr , Beleg 1724 (ID.2002/004482), lastend an 8. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 13. September 1971 über Fr , Beleg 5011 (ID.2002/004483), lastend an 8. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz Namenschuldbrief vom 4. Juni 1970 über Fr , Beleg 1724 (ID.2002/004484), lastend an 9. Pfandstelle auf dem Grundstück mit der Grundstück-Nr (Grundbuch-Blatt 1236), Bahnhofstrasse 16 und 18, 3098 Köniz. Horgen, 14. August 2009 Die juristische Sekretärin lic. iur. C. Hosang

16 Seite 1092 Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil Bezirksgericht Uster Prozess Nr. ES / Die Einzelrichterin im summarischen Verfahren des Bezirksgerichts Uster hat mit Verfügung vom 18. August 2009 folgende Urkunde kraftlos erklärt: Inhaberschuldbriefe über Fr bzw. Fr , beide datiert vom 13. nuar 1949, lastend an 1. bzw. 2. Pfandstelle mit einem Zinsfuss von 6% bzw. 4% p.a. auf der Liegenschaft Kat.- Nr. B3982, Zimiker, Plan Nr. B64, Grundbuch- Blatt 4372, Falkenstrasse 13, 8610 Uster, mit kob Käser, geb. 1899, als Schuldner und Pfandeigentümer zur Zeit der Errichtung. Uster, 25. September 2009 Bezirksgericht Uster Die Gerichtskanzlei Bezirksgericht Winterthur 039/ Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirkes Winterthur hat am 9. September 2009 folgende Schuldurkunde für kraftlos erklärt (ES080001): Inhaberschuldbrief für Fr und Inhaberschuldbrief für Fr , beide ausgestellt am 23. März 1954, lautend auf den Schuldner und den damaligen Pfandeigentümer Hermann Fessler-Büchel, lastend im dritten bzw. vierten Rang auf der Liegenschaft Kat.- Nr an der Ebnetstrasse 3 im Stadtquartier Winterthur-Stadt (Grundbuch-Blatt 4973). Winterthur, 9. September 2009 Bezirksgerichtskanzlei Winterthur Andere Bekanntmachungen Geschäft Nr. EL Fritz Hettler-Gerber, geboren am 1. August 1906 in Flawil SG, von Zürich und Flawil SG, Sohn des Dietrich Hettler, geboren 16. September 1871 in Ehingen, Deutschland, und der Anna geb. Springmann, geboren 26. Mai 1870 in Flawil SG, von Flawil SG, beide aber ursprünglich deutsche Staatsangehörige, vorverstorben in Flawil SG am 29. August 1954 bzw. am 22. April Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der grosselterlichen Verwandtschaft in Betracht. Der Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen unter ausdrücklichem Ausschluss der gesetzlichen Erben vollständig über seinen Nachlass verfügt und einen eingesetzten Erben zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 10. September 2009 wird daher dem eingesetzten Erben zu seinen Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens allfälliger gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter vollständigem urkundlichem Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen urkundlichen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 10. September 2009 Einzelrichteramt in Erbschaftssachen CH-8026 Zürich Geschäft Nr. EL Zwischen dem 26. April 2009 und dem 27. April 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich, gestorben: Joseph Olivier Seuret-Lehot, geboren am 27. November 1970 in Le Locle NE, von Delémont JU, Sohn des Pierre André Seuret und der Maria Madalena geb. Lopes. Als weitere gesetzliche Erben neben den bisher bekannten kämen voreheliche Nachkommen der Mutter des Erblassers in Betracht. Der Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über seinen Nachlass verfügt und eingesetzte Erben zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 9. September 2009 wird daher den eingesetzten Erben zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 9. September 2009 Einzelrichteramt in Erbschaftssachen 8026 Zürich Geschäft Nr. EL Am 14. November 2008 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich, gestorben: Else Berta Pauline Rüegg-ckowski, geboren am 6. November 1908 in Breslau, von St. Gallenkappel SG (als ledig deutsche Staatsangehörige), Tochter des Wilhelm Max Paul ckowski, geboren am 22. März 1879 in Breslau, und der Pauline Bertha geb. Preuss, geboren am 27. Dezember 1882 in Ober-Luzine, Kreis Trebnitz. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der elterlichen und beim Fehlen von solchen, die Angehörigen aus der grosselterlichen Verwandtschaft in Betracht. Die Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen gemäss Auslegung des hiesigen Einzelrichters vollständig über ihren Nachlass verfügt und eingesetzte Erben zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 9. September 2009 wird daher den eingesetzten Erben zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens der aus früherer Verfügung Bedachten nicht innert Monatsfrist ab Zustellung der Verfügung, oder seitens der namentlich nicht ermittelten gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. 039/ Am 15. nuar 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich, gestorben: Zürich, 9. September 2009 Einzelrichteramt in Erbschaftssachen CH-8026 Zürich Geschäft Nr. EL090664/UX 039/ Am 27. Juni 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich (), gestorben: Priska Eugenia Scholl-Weber, verwitwet, geboren am 23. März 1927 in Zürich (), von Zürich und Pieterlen BE, Tochter des Ernst Weber und der Eugenia geb. Vogel. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der grosselterlichen Verwandtschaft in Betracht. Die Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen unter Ausschluss der gesetzlichen Erben vollständig über ihren Nachlass verfügt und eingesetzte Erben zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 1. September 2009 wird daher den eingesetzten Erben zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 1. September 2009 Einzelrichteramt in Erbschaftssachen 039/ CH-8026 Zürich Geschäft Nr. EN Am 5. April 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich, gestorben: Eva Emma Zulauf-Ableidinger, geboren am 28. Oktober 1935 in Schrems, Österreich, von Brugg AG, Feuerthalen ZH und Diessenhofen TG, Tochter des Leo Ableidinger und der Ludmilla geb. Kartusch. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der elterlichen Verwandtschaft in Betracht. Die Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über ihren Nachlass verfügt und zwei eingesetzte Erben zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 1. Juli und 10. September 2009 wird daher den eingesetzten Erben zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht in innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 10. September 2009 Einzelrichteramt in Erbschaftssachen 039/ CH-8026 Zürich Geschäft Nr. EL090523/UX Am 11. Mai 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich, gestorben: Rosa Hinnen, geboren 12. August 1918 in Neidenfels (Deutschland), von Dietlikon ZH, Tochter des Ernst und der Caroline geb. Schoen. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der elterlichen Verwandtschaft in Betracht. Die Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über ihren Nachlass verfügt und eingesetzte Erben zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 31. August 2009 wird daher den eingesetzten Erben zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 31. August 2009 Einzelrichteramt in Erbschaftssachen 8026 Zürich Geschäft Nr. EL /999 Am 9. Juli 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich, gestorben: Irma Schenk-Ochsner, verwitwet, geboren am 13. Juni 1915 in Zug, von Zürich, Tochter des am 18. Mai 1881 geborenen und am 5. Dezember 1947 verstorbenen Albert kob Ochsner und der am 17. Dezember 1878 geborenen und am 10. Oktober 1928 verstorbenen Friedolina Adelheid geb. Mösch. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der elterlichen Verwandtschaft in Betracht. Die Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über ihren Nachlass verfügt und einen eingesetzten Erben zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 2. September 2009 wird daher dem eingesetzten Erben zu seinen Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 2. September 2009 Einzelrichteramt in Erbschaftssachen 8026 Zürich Geschäft Nr. EL090366/UX 039/999 Am 5. April 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich, 039/ gestorben: Gertrud Stauffer-Biester, geboren am 18. Mai 1915 in Zürich, von Bern und Val-de-Travers NE, Tochter des Constantin Hermann Theodor Biester und der Elisabetha geb. Fürst. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der elterlichen Verwandtschaft in Betracht, insbesondere allfällige Nachkommen folgender offensichtlich verstorbener halbbürtigen Brüder der Erblasserin: Otto Hermann Biester, geboren am 11. Oktober 1887, Arthur Biester, geboren am 16. Juni 1889, Hermann Biester, geboren am 14. nuar 1891, Erwin Biester, geboren am 16. Juni 1897, allfällige Nachkommen des am 23. November 1900 geborenen und offensichtlich verstorbenen vollbürtigen Bruders Edwin Biester sowie allfällige weitere halb- und vollbürtige Geschwister respektive deren Nachkommen. Die Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über ihren Nachlass verfügt und eingesetzte Erben zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 31. August 2009 wird daher den eingesetzten Erben zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 31. August 2009 Einzelrichteramt in Erbschaftssachen 039/ Zürich Geschäft Nr. EL090739/UX 039/999 Am 26. Juli 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich, gestorben: Albert Heinrich Brandenberger-Murer, verwitwet, geboren am 10. November 1913 in Zürich, von Zürich und Kilchberg ZH, Sohn des Hans Heinrich Brandenberger (geboren am 12. April 1890, gestorben am 1. August 1969) und der Paulina geb. Longhi (geboren am 25. September 1892, gestorben am 8. Mai 1967). Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der grosselterlichen Verwandtschaft in Betracht. Der Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über seinen Nachlass verfügt und eingesetzte Erben zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 1. September 2009 wird daher den eingesetzten Erben zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 1. September 2009 Einzelrichteramt in Erbschaftssachen CH-8026 Zürich Geschäft Nr. EL090503/UX 039/999 Am 9. Mai 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich, gestorben: Nelly Cia-Ferazzi, geboren am 29. November 1919 in Zürich, von Zürich, Tochter des Max Ferazzi und der Marie Ida geb. Arletti. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der grosselterlichen Verwandtschaft in Betracht. Die Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über ihren Nachlass verfügt und eine eingesetzte Erbin zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 7. September 2009 wird daher der eingesetzten Erbin zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 7. September 2009 Einzelrichteramt in Erbschaftssachen CH-8026 Zürich Geschäft Nr. EL090781/UX 039/999 Am 7. Juni 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Zürich, gestorben: Josefina Mathilda Harder, geboren 11. Februar 1919 in Niederbüren SG, von Niederbüren SG, Tochter des Johann Mathias Harder und der Maria Magdalena geb. Hasler. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der elterlichen Verwandtschaft in Betracht. Die Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über ihren Nachlass verfügt und einen eingesetzten Erben zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 2. September 2009 wird

17 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 1093 daher dem eingesetzten Erben zu seinen Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 2. September 2009 Einzelrichteramt in Erbschaftssachen CH-8026 Zürich Bezirksrat Bülach Ersatzwahl Bezirksgericht Bülach Ergebnis Stille Wahl 039/ Als Mitglied des Bezirksgerichtes Bülach wird (an Stelle von lic. iur. Stephan Blättler) für den Rest der Amtsdauer als gewählt erklärt: Marcus Müller, m, 5. Dezember 1965, von Horgen und Zürich, Staatsanwalt, Im Brünnli 1, 8152 Giattbrugg. Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel soweit möglich, beizulegen. Bülach, 10. September 2009 Bezirksrat Bülach Bezirksgericht Dietikon 039/ Das Bezirksgericht Dietikon hat am 5. August 2009 betreffend Entlassung eines Mitgliedes der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen für den Bezirk Dietikon beschlossen: 1. Kamil Mohamed Issadeen wird per sofort als Schlichter in Miet- und Pachtsachen für den Bezirk Dietikon entlassen. 2. Der Mieterinnen- und Mieterverband Zürich wird aufgefordert, dem Gericht sobald als möglich für den Rest der Amtsperiode vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2014 ein neues Mitglied für die Schlichtungsbehörde, unter Einsendung von dessen Lebenslauf und allfälligen weiteren wahlrelevanten Unterlagen, vorzuschlagen. 3. Schriftliche Mitteilung nach Eintritt der Rechtskraft im Dispositiv durch Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt. Bezirksgericht Dietikon Der Gerichtsschreiber lic. iur. B. Hoffmann Bezirksgericht Dietikon Geschäft Nr. EL090004/UX 039/ Am 6. nuar 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Schlieren ZH, gestorben: Domenico Riboli, geschieden, geboren am 11. August 1922 in Borgo di Terzo (Provinz Bergamo, Italien), Staatsangehöriger von Italien, Sohn des am 20. Februar 1883 geborenen Angelo Custode Riboli und der am 23. Dezember 1883 geborenen Maria Elena Casali. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der elterlichen Verwandtschaft in Betracht. Der Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über seinen Nachlass verfügt und eine eingesetzte Erbin zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichteramtes in Erbschaftssachen vom 19. August 2009 wird daher der eingesetzten Erbin zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Einzelrichteramtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Zürich, 19. August 2009 Bezirksgericht Dietikon Einzelrichteramt in Erbschaftssachen CH-8953 Dietikon Bezirksgericht Meilen Geschäft Nr. EL / Am 31. Juli 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Männedorf ZH, gestorben: Simone Elisabeth Erhardt-Schuler, geboren am 3. Juni 1922 in Zürich, von Zürich und Engelberg OW, Tochter des Carl Albert Schuler, geboren am 27. März 1885, verstorben am 24. Juli 1973 in Zürich, und der Alphonsine Clara Schuler-Gouc, geboren am 9. Juli 1887, verstorben am 22. Mai 1960 in Zürich. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der grosselterlichen Verwandtschaft in Betracht. Die Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über ihren Nachlass verfügt und eingesetzte Erben zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung des Einzelrichters in Erbschaftssachen vom 16. September 2009 wird daher den eingesetzten Erben zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Gerichtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Meilen, 16. September 2009 Bezirksgericht Meilen Untere Bruech 139, CH-8706 Meilen Bezirksgericht Meilen Geschäft Nr. EL / Am 29. April 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Zollikon ZH, gestorben: Hedwig Frieda Kümin, geboren am 11. August 1910 in Luzern, von Zürich und Wollerau SZ, Tochter des Johann Baptist Kümin, geboren am 23. November 1886, verstorben am 30. Juli 1957 in Zürich, und der Aloisia Frieda Kümin-Beul, geboren am 16. März 1888, verstorben am 23. August 1975 in Zollikon ZH. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der grosselterlichen Verwandtschaft in Betracht. Die Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über ihren Nachlass verfügt und die eingesetzte Erbin zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung der Einzelrichterin in Erbschaftssachen vom 9. September 2009 wird daher der eingesetzten Erbin zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Gerichtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Meilen, 9. September 2009 Bezirksgericht Meilen Untere Bruech 139 CH-8706 Meilen Bezirksgericht Meilen Geschäft Nr. EL / Am 10. Juli 2009 ist, mit letztem Wohnsitz in Meilen ZH, gestorben: Max, geboren am 31. Juli 1924 in Galgenen SZ, von Trub BE, Sohn des Max, geboren am 9. September 1897, gestorben am 23. Oktober 1964 in Zürich, und der Ida - Beck, geboren am 2. Dezember 1898, gestorben am 27. April 1946 in Dielsdorf ZH. Als gesetzliche Erben kämen die Angehörigen der grosselterlichen Verwandtschaft in Betracht. Der Verstorbene hat jedoch in einer durch die unten aufgeführte Gerichtsstelle eröffneten, formell offensichtlich gültigen Verfügung von Todes wegen vollständig über seinen Nachlass verfügt und die eingesetzte Erbin zum Erbgang berufen. Gemäss Verfügung der Einzelrichterin in Erbschaftssachen vom 11. September 2009 wird daher der eingesetzten Erbin zu ihren Gunsten die Erbbescheinigung ausgestellt, sofern dagegen seitens gesetzlicher Erben nicht innert Monatsfrist ab Publikation dieser Bekanntmachung unter Nachweis ihrer Erbberechtigung Einsprache im Sinne von Art. 559 ZGB erhoben wird. Die gesetzlichen Erben haben zudem das Recht gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung, auf der Kanzlei des genannten Gerichtes Einsicht in die Verfügung von Todes wegen zu nehmen und eine Kopie zu verlangen. Meilen, 11. September 2009 Bezirksgericht Meilen Untere Bruech 139 CH-8706 Meilen Gemeindeammannund Betreibungsämter Verbote Durch die richterlichen Behörden sind die nachfolgenden Allgemeinen Verbote in Anwendung von 225 der Zivilprozessordnung verfügt worden. Wer sich durch eines dieser Verbote in einem Rechte verletzt glaubt, kann bei der zuständigen richterlichen Behörde eine Feststellungsklage einreichen, mit dem Begehren, es sei festzustellen, dass er ein dem Verbot entgegenstehendes besseres Recht habe Lehr- und Lernmittel der Branchenkunde für die kaufmännische Lehre bei Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Kanton Zürich Branchenkunde Lehr- und Lernmittel VZGV Ich/Wir bestellen oder dass das dem Verbot zu Grunde liegende Recht nicht bestehe. Die Missachtung des Verbots wird strafrechtlich verfolgt. Der Verzeigte kann zu seiner Verteidigung dartun, dass er ein besseres Recht habe oder dass das dem Verbot zu Grunde liegende Recht nicht bestehe. Gemeindeammannamt Rüti ZH 039/ Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Hinwil hat nach Einsicht in das Gesuch der Hess-Honegger Personalvorsorgestiftung für die Embru-Werke, vertreten durch Embru-Werke, Rapperswilerstrasse 33, 8630 Rüti, in Anwendung von Art. 225 der Zivilprozessordnung am 10. September 2009 verfügt: Unberechtigten wird das Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Areal der Grundstücke Kat.-Nr und Kat.-Nr. 6934, Breitenhofstrasse 7, Rüti, sowie das Betreten und Befahren dieser Grundstücke unter Androhung von Polizeibusse bis zu Fr verboten. Rüti, 25. September 2009 Gemeindeammannamt Rüti Peter Zollinger Zahlungsbefehle Betreibungsamt Zürich 1 Zahlungsbefehl für die ordentliche Betreibung auf Pfändung und Arresturkunde Arrest Nr , Betreibung Nr / Schuldner: Herbert Hribar, zuletzt angeblich wohnhaft: In der Appenhalten 6b, 8706 Meilen, zurzeit unbekannten Aufenthaltes Verwaltungslehre Die FachlehrerInnen der Branchenkunde haben den Lernstoff der unterschiedlichen Fachgebiete zusammengefasst und in Form von Übungen mit abwechslungsreichen Lern-Methoden ergänzt. Absichtlich wird nicht alles auf dem Servierbrett zum Auswendiglernen präsentiert. Im Dialog mit den Auszubildenden können Fallbeispiele besprochen und die gemeindespezifische Lösung erarbeitet Umfang: 372 Seiten, 2farbig Produktion und Bezugsquelle KDMZ Zürich BESTELLUNG Ex. Ordner komplett Art. Nr à Fr Gemeinde/Stadt Ex. Kapitel Abstimmungen und Wahlen à Fr. 35. Ex. Kapitel Bürgerrecht à Fr. 35. Kontaktperson Ex. Kapitel Finanzen à Fr. 35. Ex. Kapitel Gemeinde-/Verwaltungsrecht à Fr. 35. Adresse Ex. Kapitel Niederlassung und Aufenthalt à Fr. 35. Ex. Kapitel Planungs- und Baurecht à Fr. 35. Ex. Kapitel Soziales à Fr. 35. Datum Ex. Kapitel Steuern à Fr. 35. Ex. Kapitel Vormundschaftsrecht à Fr. 35. Ex. Kapitel Zivilstandsrecht à Fr. 35. Unterschrift Preise exkl. MWST und Versandspesen Bitte ausschneiden und einsenden an die Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale, Druckschriftenverkauf, Räffelstrasse 32,, 8090 Zürich, Telefon , Telefax Gläubiger: Staat Zürich und Gemeinde Meilen Vertreter: Steueramt Meilen Forderung: Fr Steuern 2005, Fr Steuern 2006, Fr Arrest- und Gerichtskosten Grund der Forderung: Staats- und Gemeindesteuern 2005, definitiv; Staats- und Gemeindesteuern 2006, provisorisch Der Schuldner wird aufgefordert, die Gläubigerin für die angegebene Forderung, für welche Arrest gelegt wurde, innert 40 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben, oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 30 Tagen, von heute an gerechnet, dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, noch Rechtsvorschlag erheben, so kann die Gläubigerin nach Ablauf der eingangs genannten Zahlungsfrist die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Gleichzeitig wird dem obgenannten Arrestschuldner zur Kenntnis gebracht, dass das unterzeichnete Betreibungsamt auf Grund des Arrestbefehls Nr des Steueramtes Meilen für den in Betreibung gesetzten Betrag bei der UBS AG, Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich, Vermögen bei der UBS AG in Zürich (insbesondere die uns bekannten Konti Nr K, Nr J, Nr MKY), bis zur Deckung der Arrestforderung nebst Zins und Kosten verarrestiert hat.

18 Seite 1094 Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil Arrestgrund: Fehlender Wohnsitz in der, Steuergefährdung ( 181 StG). Eine allfällige Beschwerde gegen den Arrestvollzug ist innert 30 Tagen, von heute an gerechnet, beim als Aufsichtsbehörde, einzureichen. Betreibungsamt Zürich 1 A. Ott, Stadtammann Betreibungsamt Zürich 1 Zahlungsbefehl für die Betreibung auf Verwertung eines Faustpfandes Betreibung Nr / Schuldner: Erbschaft des verstorbenen Francisco Justo Munoz, wohnhaft gewesen: Affolternstrasse 154, 8105 Regensdorf Gläubiger: Helmut Gorges, Suracherstrasse 23, 8142 Uitikon Waldegg Forderung Fr nebst Zins zu 5%, seit 8. September 2009 zuzüglich den Betreibung- und Publikationskosten. Forderungsgrund: Schlussabrechnung vom 20. August 2009 betr. 3-Zimmer-Wohnung, Affolternstrasse 154, 8105 Regensdorf Pfandgegenstand: Mieterkautionskonto-Nr , lautend auf Francisco Justo bei der Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebene Forderung samt Zins und Betreibungskosten innert eines Monats seit der Publikation zu befriedigen. Will der Schuldner oder Dritteigentümer die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen, von heute an gerechnet, dem unterzeichneten Betreibungsamt mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner diesem Zahlungsbefehl nicht nachkommen noch Rechtsvorschlag erheben, so kann der Gläubiger nach Ablauf eines Monats, von der Publikation an gerechnet, die Verwertung des Faustpfandes verlangen. Betreibungsamt Zürich 1 A. Ott, Stadtammann Pfändungen Betreibungsamt Bassersdorf Pfändungsankündigung Betreibung Nr / Der Schuldnerin Katharina Kurth, geb. 10. Dezember 1964, wohnhaft Im Waldacher 49, 8303 Bassersdorf, der diese Betreibungsurkunde nicht zugestellt werden kann, wird angezeigt, dass die Gläubigerin, Stockwerkeigentümergemeinschaft Sunnepark 1B, Im Waldacher 45 49, 8303 Bassersdorf, vertreten durch Bautrag Immobilien AG, Dorfstrasse 16, 8630 Rüti ZH, für die Forderung von Fr nebst Zins zu 5% seit 1. April 2009 sowie die Betreibungs- und Publikationskosten, die Pfändung verlangt hat. Der Pfändungsvollzug erfolgt am Freitag, 2. Oktober 2009, 8 Uhr im Amtslokal, sofern sich die Schuldnerin bis dahin nicht über die Befriedigung der Gläubigerin ausweist. Bassersdorf, 25. September 2009 Betreibungsamt Bassersdorf I. Beeli Betreibungsamt Bassersdorf Pfändungsankündigung Betreibung Nr / Der Schuldnerin Katharina Kurth, geb. 10. Dezember 1964, wohnhaft Im Waldacher 49, 8303 Bassersdorf, der diese Betreibungsurkunde nicht zugestellt werden kann, wird angezeigt, dass die Gläubigerin, Assura Kranken- und Unfallversicherung, Avenue C.-F.-Ramuz 70, 1009 Pully, für die Forderung von Fr nebst Zins zu 5% seit 31. März 2009 plus Fr. 30. administrative Spesen sowie die Betreibungs- und Publikationskosten, die Pfändung verlangt hat. Der Pfändungsvollzug erfolgt am Freitag, 2. Oktober 2009, 8 Uhr im Amtslokal, sofern sich die Schuldnerin bis dahin nicht über die Befriedigung der Gläubigerin ausweist. Bassersdorf, 25. September 2009 Betreibungsamt Bassersdorf I. Beeli Betreibungsamt Bassersdorf Pfändungsankündigung Betreibung Nr / Der Schuldnerin Katharina Kurth, geb. 10. Dezember 1964, wohnhaft Im Waldacher 49, 8303 Bassersdorf, der diese Betreibungsurkunde nicht zugestellt werden kann, wird angezeigt, dass die Gläubigerin, Assura Kranken- und Unfallversicherung, Avenue C.-F.-Ramuz 70, 1009 Pully, für die Forderung von Fr. 54. nebst Zins zu 5% seit 31. März 2009 plus Fr administrative Spesen sowie die Betreibungs- und Publikationskosten, die Pfändung verlangt hat. Der Pfändungsvollzug erfolgt am Freitag, 2. Oktober 2009, 8 Uhr im Amtslokal, sofern sich die Schuldnerin bis dahin nicht über die Befriedigung der Gläubigerin ausweist. Bassersdorf, 25. September 2009 Betreibungsamt Bassersdorf I. Beeli Betreibungsamt Zürich 8 Pfändungsankündigung Betreibung Nr , Arrest Nr / Dem Schuldner Kurt Georg Rocco Rinck, wohnhaft gewesen Wisma GKBI, 39th Floor, Jln. Jend. Sudirman No. 28, karta Pursat 10210, Indonesien, dessen jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, wird angezeigt, dass die Gläubigerin Quest- Net Limited, 5/F Mass Mutual Tower, 38 Gloucester Road, Hong Kong, vertreten durch Rechtsanwalt lic. jur. Philipp Groz, Löwenstrasse 19, c/o Schellenberg Wittmer RAe, für die Forderung von Fr nebst 5% Zins seit 30. November 2006 sowie für die Betreibungs-, Gerichts- und Arrestkosten die Pfändung verlangt hat. Die Pfändung der arrestierten Guthaben usw. gemäss Arresturkunde Nr. 37 vom 23. Oktober 2008 erfolgt am 30. September 2009, 9 Uhr bei der Dominick Company AG, Mittelstrasse 14, 8008 Zürich, sofern sich der Schuldner bis dahin nicht über die Befriedigung der Gläubigerin ausweist. Betreibungsamt Zürich 8 Th. Leeger, Stadtammann Grundpfandverwertungen Betreibungsamt Zürich 4 039/ Schuldnerin und Pfandeigentümerin: Abraxis Investment AG in Liquidation, c/o Techno- Transfer SA, Obermülistrasse 79, 8320 Fehraltorf Steigerungstag: Dienstag, 1. Dezember 2009, 9 Uhr Steigerungslokal: Volkshaus, grüner Saal, Stauffacherstrasse 60, 8004 Zürich Eingabefrist: 26. September bis 16. Oktober 2009 Auflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses: vom 23. Oktober bis 2. November 2009 beim Betreibungsamt Zürich 4, Hohlstrasse 35 (Kollerhof), 8004 Zürich 4. Besichtigungen: Mittwoch, 7. Oktober, 10 Uhr; Freitag, 27. November 2009, 14 Uhr. Grundpfand: Im Grundbuchamtskreis Aussershil-Zürich, im Stadtquartier Zürich 4-Aussersihl (Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug) Grundbuch-Blatt 904, Kataster-Nummer AU6034, Plan 10, Geschäftshaus, Langstrasse 120, 8004 Zürich, Versicherungsnummer 1624, Schätzwert der Gebäudeversicherung vom 11. Februar 2003: Fr , mit 216 m 2 Gebäudegrundfläche und Hausumschwung befestigt. Betreibungsamtliche Schätzung: Fr Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. bis 3. Pfandstelle. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung an die Kaufsumme, Fr in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der als Schuldnerin lautenden Bankscheck (keine Privatchecks) an die Order des Betreibungsamtes Zürich 4 zu bezahlen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen, Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom aufmerksam. Die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten werden aufgefordert, innert der Eingabefrist dem Betreibungsamt Zürich 4 ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten (Wert: 1. Dezember 2009, Steigerungstag), anzumelden und zudem gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt wird, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Auch Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln haben ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Zürich 4, 25. September 2009 Betreibungsamt Zürich 4 Bruno Crestani, Stadtammann Notariate, Grundbuchund Konkursämter Rechnungsruf in öffentlichen Inventaren Über das Vermögen der nachgenannten verstorbenen Personen ist vom Einzelrichter im summarischen Verfahren des zuständigen Bezirksgerichtes die Aufnahme des öffentlichen Inventars angeordnet worden. Es werden daher sowohl die Gläubiger, mit Einschluss der Bürgschaftsgläubiger, als auch die Schuldner der betreffenden Verstorbenen aufgefordert, ihre Forderungen und Schulden binnen der unten festgesetzten Frist bei der daselbst bezeichneten Amtsstelle anzumelden. Die Gläubiger werden auf die in Art. 590 ZGB genannten Folgen der Nichtanmeldung aufmerksam gemacht, wonach die Erben jenen Gläubigern weder persönlich noch mit der Erbschaft haften, deren Forderungen zufolge versäumter Anmeldung nicht in das Inventar aufgenommen werden, sofern sie nicht durch Pfandrechte gedeckt sind. Die Schuldner und die im Besitze von Faustpfändern befindlichen Gläubiger, die es unterlassen, eine Eingabe zu machen, werden mit Ordnungsbusse bestraft. 039/ Notariat Fluntern-Zürich. Erblasser: Yves Daniel Simon Benninger, geb. 21. September 1974, Bürgerort: Zürich; gest. zwischen dem 17. und 18. Mai 2009, wohnhaft gewesen Clausiusstrasse 34, 8006 Zürich. Datum der gerichtlichen Anordnung: 3. Juli 2009 Anmeldefrist für Forderungen und Schulden (Wert Todestag) bis 30. Oktober Zürich, 16. September 2009 Notariat Fluntern-Zürich Freiestrasse 15, Zürich Konkurseröffnungen (SchKG 231, 232: VZG vom 23. April 1920, Art. 29 und 123). Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinsenlauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihre Forderungen, in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert eines Monats beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am Grundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden, bei Straffolge im Unterlassungsfalle. Personen, welche Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus andern Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung hingewiesen und darauf, dass das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiterverpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der bezeichnen. 039/ Konkursamt Thalwil. Schuldner: Sikder Al Amin, Staatsbürgerschaft Bangladesch, geboren 12. Dezember 1965, Albisstrasse 80, 8134 Adliswil. 5. August 2009 Eingabefrist: 25. Oktober 2009 Konkursamt Thalwil 8800 Thalwil 039/ Konkursamt Uster. Vorläufige Konkursanzeige: Schuldnerin: Isodewa AG, Freiestrasse 47, 8610 Uster 15. September 2009 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später. Konkursamt Uster 8610 Uster 039/ Konkursamt Uster. Schuldnerin: Hanna Weber, von Egg ZH, geboren 25. August 1910, 8132 Egg bei Zürich. 17. August 2009 Eingabefrist: 26. Oktober 2009 Konkursamt Uster 8610 Uster 039/ Konkursamt Wädenswil. Schuldner: E. Matthes AG mit Sitz in 8805 Richterswil, Weberrütistrasse 4, 8833 Samstagern. 14. Juli 2009 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG Eingabefrist bis 26. Oktober 2009 Wädenswil, 25. September 2009 Konkursamt Wädenswil Zugerstrasse 16, Wädenswil 039/ Konkursamt Wald. Vorläufige Konkursanzeige: Schuldnerin: Al Seda GmbH, Werner-Weber- Strasse 11, 8630 Rüti ZH. 7. August 2009 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später. Konkursamt Wald 8636 Wald 039/ Konkursamt Wald. Schuldner: Marco Lanteri, Staatsbürgerschaft Italien, geboren 7. Juni 1975, Weierstrasse 28, 8630 Rüti ZH. 14. Juli 2009 Eingabefrist: 26. Oktober 2009 Konkursamt Wald 8636 Wald 039/ Konkursamt Wald. Vorläufige Konkursanzeige: Schuldner: Walter Daniel Temperli, Maler, von Schönenberg ZH, geboren 24. Oktober 1965, Güntisbergstrasse 15, 8636 Wald ZH. 10. September 2009 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später. Bemerkung: Der Schuldner ist Inhaber der Einzelfirma «Canadian Trading Walter Temperli» Konkursamt Wald 8636 Wald 039/ Konkursamt Wald. Schuldner: Imer Zhuniqi, Maler, Staatsbürgerschaft Kosovo, geb. 22. Juli 1975, Weierstrasse 36, 8630 Rüti ZH. 5. Juni 2009 Eingabefrist: 26. Oktober 2009 Konkursamt Wald 8636 Wald 040/ Konkursamt Wülflingen-Winterthur. Schuldner: Arben Sabani, von Winterthur, geboren 23. Juni 1979, Steigstrasse 21, 8406 Winterthur. 25. August 2009 Eingabefrist: 2. November 2009 Konkursamt Wülflingen-Winterthur 8400 Winterthur 039/ Konkursamt Zürich (Altstadt). Schuldnerin: GTN Europe AG, Lintheschergasse 23, 8001 Zürich. 19. Mai 2009 Eingabefrist: 26. Oktober 2009 Bemerkungen: Eröffnungsverfügung rechtskräftig am 5. Juni Konkursamt Zürich (Altstadt) 8022 Zürich 039/ Konkursamt Zürich (Altstadt). Vorläufige Konkurseröffnungsanzeige: Die Top Tel Telemarketing GmbH mit Sitz in Zürich, Bahnhofstrasse 52, 8001 Zürich, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Zürich vom 27. April 2009 im Sinne Von Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden.

19 Amtsblatt-Inseratenteil Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Seite 1095 Nach der Konkurseröffnung vorgenommene Rechtshandlungen der Schuldnerin über zur Konkursmasse gehörende Vermögensstücke sind den Konkursgläubigern gegenüber ungültig. Zur Konkursmasse gehörende Forderungen können nicht mehr durch Zahlung an die Schuldnerin getilgt Die Gläubiger und Schuldner werden hiermit aufgefordert, sich beim Konkursamt zu melden. Die Bekanntmachung der Art des Verfahrens, der Eingabefrist usw. erfolgt später. Konkursamt Zürich (Altstadt) Talstrasse 11, 8022 Zürich 039/ Konkursamt Altstetten-Zürich. Schuldnerin: AM Auto-Musik AG, Badenerstrasse 787, 8048 Zürich. 15. September 2009 Eingabefrist: 26. Oktober 2009 Bemerkungen: Wiedereröffnung eines bereits rechtskräftig mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens. Konkursamt Altstetten-Zürich 8048 Zürich 039/ Konkursamt Altstetten-Zürich. Vorläufige Konkursanzeige: Schuldnerin: Swisscare AG, jetzt: Via Stazione 3, Palazzo Verbania, 6600 Locarno. 3. September 2009 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren und Eingabefrist usw. erfolgt später. Konkursamt Altstetten-Zürich 8048 Zürich 039/ Konkursamt Höngg-Zürich. Schuldner: Alaa Eldin Elhady, von Berikon, geboren 7. Juni 1960, Wirtwisstrasse 1, 8951 Fahrweid. 24. August 2009 Eingabefrist: 30 Tage nach der Publikation Konkursamt Höngg-Zürich 8049 Zürich 039/ Konkursamt Höngg-Zürich. Vorläufige Konkursanzeige: Schuldnerin: InterDirect GmbH, Pumpwerkstrasse 23, 8105 Regensdorf. 4. August 2009 Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Bemerkungen: Mit Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Dielsdorf vom 30. Juni 2009 (rechtskräftig seit dem 4. August 2009) ist über die InterDirect GmbH, Pumpwerkstrasse 23, 8105 Regensdorf, die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs (Art. 731 b OR) angeordnet worden. Nach der Konkurseröffnung vorgenommene Rechtshandlungen des Schuldners über zur Konkursmasse gehörende Vermögensstücke sind den Konkursgläubigern gegenüber ungültig. Zur Konkursmasse gehörende Forderungen können nicht mehr durch Zahlung an den Schuldner getilgt Konkursamt Höngg-Zürich 8049 Zürich 039/ Konkursamt St. Gallen. Schuldner: Adriano Alfio Giovanni Conti, Elektromonteur, von Attiswil, geboren 14. Juli 1966, Im Städtli 35, 8872 Weesen. 3. September 2009 Eingabefrist: 26. Oktober 2009 Bemerkungen: Der Schuldner war ehemals an der Limmattalstrasse 334, 8049 Zürich, wohnhaft. Konkursamt des Kantons St. Gallen Zweigstelle Kaltbrunn Katharina Kuster 8722 Kaltbrunn Konkursamtliche Nachlassliquidationen 039/ Konkursamt Dübendorf. Erbschaft von René Gablinger, geb. 11. August 1945, von Zürich, gest. 2. Juni 2009, wohnhaft gewesen Zürichstrasse 30, 8600 Dübendorf. 21. August 2009 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG Eingabefrist bis 27. Oktober 2009 Dübendorf, 17. September 2009 Konkursamt Dübendorf 8600 Dübendorf 039/ Konkursamt Dübendorf. Erbschaft von Andrea Ulrich Patt, geb. 22. Mai 1944, von Wallisellen und Castiel GR, gest. 17. Juli 2009, wohnhaft gewesen Rechweg, 8600 Dübendorf. 21. August 2009 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG Eingabefrist bis 27. Oktober 2009 Dübendorf, 17. September 2009 Konkursamt Dübendorf 8600 Dübendorf 039/ Konkursamt Uster. Erbschaft von Manuel Alvarez Gomez, geb. 21. nuar 1963, von Uster ZH, Sportstrasse 15, 8610 Uster, gest. 23. Mai August 2009 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG Eingabefrist bis 26. Oktober 2009 Uster, 18. September 2009 Konkursamt Uster Zürichstrasse 1, Uster 1 039/ Konkursamt Wetzikon. Schuldnerin: Anita Müller, Erbschaft, von Grüningen ZH, geboren 13. Oktober 1974, gestorben 27. Februar 2009, Erlosenstrasse 8, 8340 Hinwil. 29. Mai 2009 Eingabefrist: 26. Oktober 2009 Konkursamt Wetzikon 8622 Wetzikon 039/ Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur. Schuldnerin: Catia Di Filippo, Erbschaft, von Winterthur ZH, geboren 25. Juli 1970, gestorben 26. Juni 2009, Seenerstrasse 204, 8405 Winterthur. 2. September 2009 Eingabefrist: 25. Oktober 2009 Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur 8401 Winterthur 039/ Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur. Schuldnerin: Nachlass Verena Zurlinden-Wuffli, von Winterthur ZH, geboren 24. Februar 1922, gestorben 7. April 2009, Stadlerstrasse 164, 8404 Winterthur. 20. August 2009 Eingabefrist: 26. Oktober 2009 Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur 8401 Winterthur 039/ Konkursamt Wülflingen-Winterthur. Schuldner: Marcel Heinrich Brunner, Erbschaft, von Laupersdorf SO, geboren 12. September 1950, gestorben 29. April 2009, Eichliackerstrasse 49, 8406 Winterthur. 16. Juni 2009 Eingabefrist: 21. Oktober 2009 Konkursamt Wülflingen-Winterthur 8400 Winterthur 039/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Schuldner: Erbschaft der Beatrice Mettler-Ryser, geb. 16. Juni 1962, von Signau BE, gest. 28. Juni 2009, wohnhaft gewesen Dreispitz 97, 8050 Zürich. 17. August 2009 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG Eingabefrist bis 26. Oktober 2009 Zürich, 18. September 2009 Konkursamt Oerlikon-Zürich Zürich 039/ Konkursamt Wiedikon-Zürich. Schuldner: Niklaus Gabor Knezy, Erbschaft, von Zürich, geboren 15. November 1936, gestorben 18. Mai 2009, wohnhaft gewesen Saumstrasse 7, 8003 Zürich. 24. Juli 2009 Eingabefrist: 25. Oktober 2009 Konkursamt Wiedikon-Zürich 8036 Zürich 039/ Konkursamt Wiedikon-Zürich. Schuldnerin: Ida Herta Reimann-Pfeiffer, Erbschaft, von Zürich und Oberhof AG, geb. 4. August 1925, gest. 2. nuar 2009, wohnhaft gewesen Sieberstrasse 22, 8055 Zürich. 1. September 2009 Eingabefrist: 25. Oktober 2009 Konkursamt Wiedikon-Zürich 8036 Zürich Konkurseinstellungen 039/ Konkursamt Dübendorf. Über die Utrobau AG mit Sitz in Schwerzenbach, Dorfstrasse 2, 8603 Schwerzenbach, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Uster vom 12. Juni 2009 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters vom 1. September 2009 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 7. Oktober 2009 die Durchführung des Konkursverfahren verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils Handbuch Checkliste Baurevision erstellt im Auftrag von SVIR ERFA-Gruppe Verwaltung und Fachvereinigung der Finanzkontrollen von Günther Klups, Heinz Meyer, Renato Carlo Müller, Rolf Müller und Hans-Rudolf Prina 1997, Version 1.5/01. Dezember 2006, 143 Seiten, Ordner mit Loseblatt, Fr. 53. ISBN /KDMZ Ein Handbuch für Bauherren, Treuhänder, Baumanager, Baubegleiter, Unternehmer, Ingenieure und Architekten, Finanzkontrollen, interne Revisorate. Der Ordner ist ein Hilfsmittel zur Überprüfung von Investitionen im Baubereich auf optimale Zielerreichung. Auf mehr als 100 Seiten sind kritische Fragen zur Investition, von der Planungsphase (Konzept, Bedürfniserhebung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Projekt, Kosten, Kredit) über die Ausführungsphase (Bauleitung, Submission, Projektänderungen, Kostenüberwachung, Abrechnung, Garantie) bis zur Nutzungsphase (Wirtschaftlichkeitsnachschau, Instandhaltungsstrategie und -organisation). Die Fragen sind geeignet zur Überprüfung von Bauwerken aller Art wie Hoch- oder Tiefbau, Strassen-, Brücken-, Tunnel- oder Bahnbau oder auch im Wasserbau, unabhängig des Standortes in der. Mit jährlichen Updates soll das Handbuch immer dem neuesten Stand angepasst Bestellungen bitte an: Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale, Druckschriftenverkauf, Räffelstrasse 32,, 8090 Zürich, Telefon , Fax der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Dübendorf, 17. September 2009 Konkursamt Dübendorf 8600 Dübendorf 039/ Konkursamt Illnau. Über Asalet Cuhadaroglu, geboren 22. September 1953, von Illnau-Effretikon, Inhaber des im HR eingetragenen Einzelunternehmens Exacta Informatik Computer Service Cuhadaroglu, Müslistrasse 7, 8307 Effretikon, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Pfäffikon ZH vom 4. August 2009 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters vom 17. September 2009 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 5. Oktober 2009 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Illnau, 21. September 2009 Konkursamt Illnau Länggstrasse Illnau Mathias Rusterholz, Notar 039/ Konkursamt Niederglatt. Über Nebojsa Jovanovic, geb. 5. April 1971, von Bachenbülach ZH, wohnhaft Bahnhofstrasse 41 in 8154 Oberglatt, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 4. August 2009 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters vom 15. September 2009 mangels Aktiven eingestellt worden. Das Konkursverfahren wird geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger bis zum 5. Oktober 2009 die Durchführung des Verfahrens verlangt und für den nicht durch die Konkursmasse gedeckten Teil der Kosten einen Barvorschuss von Fr leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Niederglatt, 17. September 2009 Konkursamt Niederglatt Kaiserstuhlstrasse Niederglatt 039/ Konkursamt Niederglatt. Über die R.F. Marketing GmbH in Liquidation mit Sitz in Oberglatt, Zustelladresse: c/o Goran Ilic, vormals Hohrainlistrasse 22, 832, 8302 Kloten, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 30. Oktober 2007 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters vom 18. September 2009 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 5. Oktober 2009 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Niederglatt, 21. September 2009 Konkursamt Niederglatt Kaiserstuhlstrasse Niederglatt 039/ Konkursamt Niederglatt. Über die MTG Metallbau Montage GmbH mit Sitz in Rümlang, Oberdorfstrasse 12, 8153 Rümlang, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 3. August 2007 der Konkurs eröffnet, mit Verfügung dieses Richters vom 16. September 2009 jedoch mangels Aktiven eingestellt worden. Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, sofern nicht ein Gläubiger bis zum 5. Oktober 2009 die Durchführung des Verfahrens verlangt und für den nicht durch die Konkursmasse gedeckten Teil der Kosten einen Barvorschuss von Fr leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Niederglatt, 16. September 2009 Konkursamt Niederglatt Kaiserstuhlstrasse Niederglatt 039/ Konkursamt Thalwil. Schuldnerin: Precitek Logotron AG, Spinnereistrasse 12, 8135 Langnau am Albis. 3. Juni 2009 Datum der Einstellung: 16. September 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Konkursamt Thalwil 8800 Thalwil 039/ Konkursamt Uster. Schuldner: Dr. iur. Christian Gübeli, von Dietikon ZH und Goldingen SG, geboren am 22. September 1966, Herracherweg 6, 8610 Uster. 12. August 2009 Datum der Einstellung: 16. September 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Konkursamt Uster 8610 Uster 039/ Konkursamt Uster. Schuldnerin: Morgan Communications GmbH in Liquidation, Langacherweg 11, 8606 Greifensee. 26. Juni 2009 Datum der Einstellung: 10. September 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Konkursamt Uster 8610 Uster 039/ Konkursamt Wallisellen. Schuldnerin: Innovative Properties AG, Sägereistrasse 21, 8152 Glattbrugg. 8. Juni 2009 Datum der Einstellung: 14. September 2009 Kostenvorschuss: Fr der obgenannten Frist die Durchführung ver-

20 Seite 1096 Nr. 39 Freitag, 25. September 2009 Amtsblatt des Kantons Zürich Amtsblatt-Inseratenteil langt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Konkursamt Wallisellen 8304 Wallisellen 039/ Konkursamt Wallisellen. Schuldnerin: Internet Pipeline AG, Neue Winterthurerstrasse 30, 8305 Dietlikon. 6. Juli 2009 Datum der Einstellung: 27. August 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Konkursamt Wallisellen 8304 Wallisellen 039/ Konkursamt Wallisellen. Schuldnerin: workmobile GmbH, Sägereistrasse 21, 8152 Glattbrugg. 2. Juli 2009 Datum der Einstellung: 11. September 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Konkursamt Wallisellen 8304 Wallisellen 039/ Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur. Schuldner: Mario Giacchino, von Zürich, geboren 2. September 1981, Sonnenblickstrasse 6, 8404 Winterthur. 31. August 2009 Datum der Einstellung: 7. September 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Bemerkungen: Inhaber der im Handelsregister in der Zwischenzeit gelöschten Einzelfirma «Giacchino.. schnell, sauber, einfach gut..!» mit Sitz in Winterthur, Rieterstrasse 5, 8406 Winterthur. Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur 8401 Winterthur 039/ Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur. Schuldnerin: Systra GmbH, c/o Claudia und Daniel Weber, Mulchlingerstrasse 161d, 8405 Winterthur. 27. August 2009 Datum der Einstellung: 10. September 2009 Frist für Kostenvorschuss: 6. Oktober 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur 8400 Winterthur 039/ Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur. Schuldner: Daniel Weber, von Lindau ZH, geboren 2. Dezember 1973, Mulchlingerstrasse 161d, 8405 Winterthur. 2. Juli 2009 Datum der Einstellung: 10. September 2009 Frist für Kostenvorschuss: 6. Oktober 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Bemerkungen: Daniel Weber ist Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma «my- Specials, Weber» in Winterthur. Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur 8400 Winterthur 039/ Konkursamt Wülflingen-Winterthur. Schuldner: Josef Engelbert Hartmann, von Wittenbach SG, geboren 5. September 1949, wohnhaft gewesen Schaffhauserstrasse 64, 8400 Winterthur. 2. Juli 2009 Datum der Einstellung: 20. August 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Konkursamt Wülflingen-Winterthur 8400 Winterthur 039/ Konkursamt Zürich (Altstadt). Die API, Audit Partners (Suisse) SA, c/o Atlantis Holding AG, Talacker 42, 8001 Zürich, ist durch Verfügung des Einzelrichters s.v. des Bezirksgerichtes Zürich vom 2. Juli 2009 (rechtskräftig geworden am 20. Juli 2009) im Sinne von Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden. Mit Verfügung des Konkursrichters vom 15. September 2009 ist das Verfahren aber mangels Aktiven eingestellt worden. Das Liquidationsverfahren gilt als rechtskräftig geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger bis am 5. Oktober 2009 die Durchführung des Verfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Zürich, 18. September 2009 Konkursamt Zürich (Altstadt) Talstrasse 11, 8022 Zürich 039/ Konkursamt Zürich (Altstadt). Schuldnerin: Flückiger & Maeder AG, Oberdorfstrasse 2, 8001 Zürich. 21. Juli 2009 Datum der Einstellung: 2. September 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Bemerkungen: Eröffnungsverfügung rechtskräftig seit 11. August 2009 Konkursamt Zürich (Altstadt) 8022 Zürich 039/ Konkursamt Zürich (Altstadt). Die Wirol AG, c/o Atlantis Holding AG, Talacker 42, 8001 Zürich, ist durch Verfügung des Einzelrichters s.v. des Bezirksgerichtes Zürich vom 2. Juli 2009 (rechtskräftig geworden am 20. Juli 2009) im Sinne von Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet worden. Mit Verfügung des Konkursrichters vom 15. September 2009 ist das Verfahren aber mangels Aktiven eingestellt Inserate erreichen uns noch schneller mit ! Unsere Adresse: Das Liquidationsverfahren gilt als rechtskräftig geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger bis am 5. Oktober 2009 die Durchführung des Verfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Zürich, 18. September 2009 Konkursamt Zürich (Altstadt) Talstrasse 11, 8022 Zürich 039/ Konkursamt Altstetten-Zürich. Schuldnerin: Consura Krankenkassen-Vorsorgen GmbH, Calandastrasse 18, 8048 Zürich. 6. August 2009 Datum der Einstellung: 15. September 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Konkursamt Altstetten-Zürich 8048 Zürich 039/ Konkursamt Altstetten-Zürich. Schuldnerin: ETS Euro-Trade-Service AG, Altstetterstrasse 209, 8048 Zürich. 9. Juni 2009 Datum der Einstellung: 17. September 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Bemerkungen: Verfahren nach Art. 731b OR angeordnet am 25. August 2009, Rechtskraft dieses Entscheides am: 9. Juni Konkursamt Altstetten-Zürich 8048 Zürich 039/ Konkursamt Aussersihl-Zürich. Über die Original Pit Stop GmbH mit Sitz in Zürich, Neugasse 50, 8005 Zürich, Zweck: Führung eines Restaurationsbetriebes/Bar, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Zürich vom 4. August 2009 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters am 10. September 2009 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 5. Oktober 2009 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Zürich, 16. September 2009 Konkursamt Aussersihl-Zürich 8026 Zürich Konkursamt Fluntern-Zürich. Über die Securoinvest AG mit Sitz in Zürich, Universitätstrasse 51, 8006 Zürich, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirkes Zürich vom 7. Juli 2009 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters vom 17. September 2009 mangels Aktiven eingestellt worden Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 5. Oktober 2009 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Zürich, 18. September 2009 Konkursamt Fluntern-Zürich Zürich 039/ Konkursamt Höngg-Zürich. Schuldner: Andreas Schranz, von Dürrenroth, geboren 21. August 1979, Im Pünt 12, 8185 Winkel. 4. August 2009 Datum der Einstellung: 16. September 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Bemerkungen: Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma The Organizer Andreas Schranz mit Sitz in 8106 Adlikon bei Regensdorf, Hummelackerstrasse 30, 8106 Adlikon. Konkursamt Höngg-Zürich 8049 Zürich 039/ Konkursamt Oerlikon-Zürich. Über Frédéric Lemoine, geb. 1. Juni 1973, französischer Staatsangehöriger, c/o Zbinden, Käshaldenstrasse 19, 8052 Zürich, Gesellschafter der im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Kollektivgesellschaft «Restaurant Al Porto Zbinden & Lemoine» mit Sitz in Zürich, Regensdorferstrasse 5, 8049 Zürich, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Zürich vom 10. August 2009 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters vom 16. September 2009 mangels Aktiven eingestellt worden. Das Konkursverfahren wird geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger bis zum 5. Oktober 2009 die Durchführung des Verfahrens verlangt und für den nicht durch die Konkursmasse gedeckten Teil der Kosten einen Barvorschuss von Fr leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Zürich, 17. September 2009 Konkursamt Oerlikon-Zürich Zürich Apertura di fallimento e sospensione della procedura (art. 230 LEF) 039/ Fallita: Primär Haustechnik AG, 6535 Roveredo GR. Data della dichiarazione di fallimento : 20 agosto 2009 Data della sospensione: 16 settembre 2009 Scadenza per anticipo spese: 5 ottobre 2009 Anticipo spese: Fr Avvertenza: La procedura di liquidazione sarà chiusa per mancanza di attivo se nessun creditore ne chiederà à continuazione entro il termine sopraedificato, anticipando l importo summenzionato. L Ufficio si riserva di chiedere ulteriori anticipi qualora l importo risultasse insufficiente. Osservazione: I debitori della fallita e tutti coloro che detengono beni di proprietà della stessa, a qualunque titolo, sono tenuti, senza pregiudizio dei loro diritti, ad annunciarsi a questo Ufficio, entro il 5 ottobre 2009, sotto comminatoria delle pene previste dalla legge, in particolare dall art. 324 CPS. Roveredo, 17 settembre 2009 Per l Ufficio dei fallimenti del Distretto Moesa 6535 Roveredo GR Ulisse Pizzetti, uff. 039/ Konkursamt Zug. Schuldner: Milomir Jovic, Staatsbürgerschaft Bosnien-Herzegowina, geboren 10. Februar 1957, Marktgasse 20, 6340 Baar. 9. Juni 2009 Datum der Einstellung: 16. September 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Bemerkungen: Inhaber der im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenen Einzelunternehmung «Jovic Import und Export, Autooccasionshandel», Chileweg 29, / Obfelden. Konkursamt Zug 6300 Zug 039/ Konkursamt Zug. Schuldnerin: STT Swiss Textile Trader GmbH (vormals mit Sitz in Zug), Seebahnstrasse 85, 8003 Zürich. 23. Juni 2009 Datum der Einstellung: 16. September 2009 Kostenvorschuss: Fr und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse Konkursamt Zug 6300 Zug Einstellungen konkursamtlicher Nachlassliquidationen 039/ Konkursamt Affoltern. Über die Erbschaft von Josef Wilhelm Schaller-Furrer, geb. 25. Dezember 1924, von Aeugst am Albis, gest. 11. nuar 2009, wohnhaft gewesen Sennweidweg 3, 8914 Aeugst am Albis, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirkes Affoltern vom 15. April 2009 die konkursamtliche Liquidation angeordnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters vom 21. September 2009 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 5. Oktober 2009 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran einen Barvor-

6.05 Stand am 1. Januar 2008

6.05 Stand am 1. Januar 2008 6.05 Stand am 1. Januar 2008 Obligatorische Unfallversicherung UVG Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 1 Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert.

Mehr

Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz

Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 6.05 Stand am 1. April 2006 Obligatorische Unfallversicherung UVG Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz 1 Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind obligatorisch unfallversichert.

Mehr

6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG

6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG 6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. März 1981 (UVG) ist die Unfallversicherung

Mehr

67. 9.01. Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019

67. 9.01. Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019 67. 9.01 Anordnung der Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2015 2019 Im Frühjahr 2015 muss die Synode nach vierjähriger Amtsdauer erneuert

Mehr

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung vom 1. Januar 1970 Die Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf das Bundesgesetz über die

Mehr

Informationen zum Rekursverfahren

Informationen zum Rekursverfahren Informationen zum Rekursverfahren (Juli 2012) Die Bildungsdirektion entscheidet über Rekurse gegen Verfügungen unter anderem des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, des Volksschulamtes, des Amtes für

Mehr

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Verordnung vom 8. November 2011 Inkrafttreten: 01.01.2012 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24. November 1995

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

Reglement über die Vermietung der Festbänke

Reglement über die Vermietung der Festbänke Reglement über die Vermietung der Festbänke (Festbankreglement) der Politischen Gemeinde Schöfflisdorf vom 0. Juni 05 Präambel In diesem Reglement werden geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet. Die

Mehr

Wettbewerb - Gesamtleistungswettbewerb Mehrzweckhalle & Schulerweiterung Bonaduz (GLW M&S Bonaduz)

Wettbewerb - Gesamtleistungswettbewerb Mehrzweckhalle & Schulerweiterung Bonaduz (GLW M&S Bonaduz) ekab-nr: 00.018.941 Stelle: Brandenberger+Ruosch AG Rubrik: Ausschreibungen Veröffentlicht: 13.10.2017 Wettbewerb - Gesamtleistungswettbewerb Mehrzweckhalle & Schulerweiterung Bonaduz (GLW M&S Bonaduz)

Mehr

Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen

Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen 2.04 Beiträge Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge abzuziehen

Mehr

III. Förderprogramm Gebäude

III. Förderprogramm Gebäude Förderreglement Energie 2011-2014 vom 9. März 2011 (Förderreglement) Der Gemeinderat, gestützt auf den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 und 22 Absatz 1 Ziffer 3 der Gemeindeordnung,

Mehr

Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft

Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft 54. Verordnung über die Investitionshilfen in der Landwirtschaft Vom 6. Januar 999 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 46 des Landwirtschaftsgesetzes vom 8.

Mehr

Schulgemeinde Dietlikon Submission (offenes Verfahren) Projektwettbewerb Schule Dietlikon

Schulgemeinde Dietlikon Submission (offenes Verfahren) Projektwettbewerb Schule Dietlikon Schulgemeinde Dietlikon Submission (offenes Verfahren) Klassifikation Auftragsart: Wettbewerb Verfahrensart: Offen Dem WTO-Abkommen unterstellt: Ja 1. Vergabestelle 1.1 Vergabestelle: Schulgemeinde Dietlikon

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Version 2004 Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Der Grosse Gemeinderat von Steffisburg, gestützt auf - Artikel 3 des Volksschulgesetzes,

Mehr

Ausschreibung - Wertschöpfungsstudie zum Tourismus in Graubünden

Ausschreibung - Wertschöpfungsstudie zum Tourismus in Graubünden ekab-nr: 00.013.647 Stelle: Amt für Wirtschaft und Tourismus Graubünden Rubrik: Ausschreibungen Veröffentlicht: 22.03.2017 Ausschreibung - Wertschöpfungsstudie zum Tourismus in Graubünden Meldungsnummer:

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung SRL Nr. 865 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 23. März 1998* Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. Mai 1997 1,

Mehr

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1 Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Register 12 öffentliches Beschaffungswesen. Wichtigste Rechtsgrundlagen. Register 12 Februar 2016. Christine Egger-Koch 1

Register 12 öffentliches Beschaffungswesen. Wichtigste Rechtsgrundlagen. Register 12 Februar 2016. Christine Egger-Koch 1 Christine Egger-Koch 1 Register 12 öffentliches Beschaffungswesen St. Gallen, Februar 2016 lic.iur. Christine Koch-Egger, Rechtsanwältin Gerichtsschreiberin, Kantonsgericht Wichtigste Rechtsgrundlagen

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst: I

Mehr

Der Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013

Der Bildungsrat. des Kantons Zürich. Beschluss vom 15. April 2013 Der Bildungsrat des Kantons Zürich Beschluss vom 15. April 2013 15. Informatikmittelschulen. Promotionsreglement (Neuerlass) A. Ausgangslage Aufgrund des in der Schweiz bestehenden Fachkräftemangels in

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

2.07 Stand 1. Januar 2011

2.07 Stand 1. Januar 2011 2.07 Stand 1. Januar 2011 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber Allgemeines 1 Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Mehr

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause

Reglement. Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause Reglement über Entlastungsleistungen bei der Pflege zu Hause vom 0. Februar 995 Revision vom. September 998 5. Januar 999 3. Januar 005 6. Dezember 03 Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeines Ziel Grundsatz

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Überparteiliche Interpellation GFL / EVP / SP betreffend die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen

Überparteiliche Interpellation GFL / EVP / SP betreffend die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen Überparteiliche Interpellation GFL / EVP / SP betreffend die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen Eingereicht am 20. September 2010 Fragen 1. Wie geht die Stadt bei der Vergabe von Planungsarbeiten

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Militärdienstkasse Schweizerischer Baumeisterverband. Statuten und Reglement

Militärdienstkasse Schweizerischer Baumeisterverband. Statuten und Reglement Militärdienstkasse Schweizerischer Baumeisterverband Statuten und Reglement Ausgabe 2002 Statuten Art. 1 Name, Sitz und Zweck 1.1 Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) gründet unter dem Namen "Militärdienstkasse

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,

Mehr

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss

Mehr

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement GEMEINDE HORNUSSEN Strassenreglement INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 1 5 1 Strassenrichtplan

Mehr

Änderung vom. Der Staatsrat des Kantons Wallis

Änderung vom. Der Staatsrat des Kantons Wallis 172.130 172.132 Verordnung über die berufliche Vorsorge der Magistraten der Exekutive, der Justiz und der Staatsanwaltschaft Reglement für eine Ruhegehaltsordnung der Magistraten der Exekutive, der Justiz

Mehr

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen 45.00 Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen vom. Februar 968 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Allgemeines Art. ) Schützenswerte Landschaften,

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.

Mehr

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft Unfallanzeige Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG) Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen

Mehr

Reglement Anstellungsbedingungen Gemeindeammann und Gemeinderäte v. 28.06.2001

Reglement Anstellungsbedingungen Gemeindeammann und Gemeinderäte v. 28.06.2001 Gemeinde Obersiggenthal Reglement über Anstellungsbedingungen des Gemeindeammanns und Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates Gültig ab 01. Januar 2002 Inhaltsverzeichnis A. Tätigkeit 1 Amt 2 Nebentätigkeiten

Mehr

Reglement über den Schulzahnarztdienst

Reglement über den Schulzahnarztdienst GRB Nr. 48 betreffend Reglement über den Schulzahnarztdienst vom 4. Juni 00 Der Grosse Gemeinderat von Zug, in Vollziehung von 4 des Schulgesetzes vom 7. September 990 ) und von 5 ff. der Vollziehungsverordnung

Mehr

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz Reglement über das Oeffentlichkeitsprinzip und den Datenschutz vom 17. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis 2 I. Oeffentlichkeitsprinzip Seite 1 Ziele 3 2 Verantwortlichkeiten 3 3 Dringliche Informationen 3 4

Mehr

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn

126.582.3 Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn 6.58. Teilliquidationsreglement der Kantonalen Pensionskasse Solothurn Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Pensionskasse vom 9. März 007 Die Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse

Mehr

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte GEMEINDERAT 13. Sitzung vom 23. August 2011 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Interne Verzinsung/Festlegung Zinssatz und Modalität Investitionsplan 2011-2015 - Genehmigung Revisionsberichte Pol.

Mehr

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Gunzgen

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Gunzgen der Einwohnergemeinde Gunzgen Inhaltsverzeichnis Text Seite: I Einleitung 3 II Allgemeines 3 III Vorbeugende Zahnpflege 4 IV Untersuchungen 4 V Finanzielles 5 VI Schlussbestimmungen 5 VII Inkraftsetzung

Mehr

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) Organisationsverordnung Rügel 7.300 Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel) vom. Oktober 05 (Stand 0. Januar 06) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Datenschutzreglement. 10. Dezember 2004 1.3

Datenschutzreglement. 10. Dezember 2004 1.3 Datenschutzreglement 10. Dezember 2004 1.3 2 Datenschutz-Reglement Die Gemeindeversammlung erlässt gestützt auf - das Datenschutzgesetz des Kantons Bern vom 19. Februar 1986 (BSG 152.04) und - Art. 13

Mehr

Datenschutzreglement. Einwohnergemeinde Kandersteg

Datenschutzreglement. Einwohnergemeinde Kandersteg Datenschutzreglement der Einwohnergemeinde Kandersteg 01. August 2004 Mit Änderungen vom 29.11.2013 04.06.2004 Datenschutz-Reglement (DR) der Einwohnergemeinde Kandersteg Die Versammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

Schulordnung der Stadt Rheineck

Schulordnung der Stadt Rheineck Stadt Rheineck Schulordnung der Stadt Rheineck Vom Stadtrat genehmigt am 14. Oktober 2003 H:\Kanzlei\Kanzlei\Reglemente\Homepage\Schulordnung.doc - 1 - Schulordnung Der Gemeinderat Rheineck erlässt in

Mehr

Die Gemeinde Wallisellen richtet die Ergänzungsleistungen und Beihilfen nach Massgabe über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen

Die Gemeinde Wallisellen richtet die Ergänzungsleistungen und Beihilfen nach Massgabe über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen s. POLITISCHE GEMEINDE WALLISELLEN Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen, des kantonalen Gesetzes über die Beihilfen sowie über die Gewährung von Gemeindezulagen

Mehr

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates vom 18. August

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates vom 18. August 891 Antrag des Regierungsrates vom 18. August 2004 4198 Beschluss des Kantonsrates über die Übertragung der Schulliegenschaften Anton-Graff-Haus und Eduard-Steiner-Strasse, Winterthur, in das Verwaltungsvermögen

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Physikalisch-Technische Bundesanstalt Postfach 33 45, 38023 Braunschweig; Bundesallee

Mehr

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung DTAD.de - Deutscher Auftragsdienst ID: 5406032, D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Seite: 1 D-München: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung Art des Dokumentes: Ausschreibung Frist:

Mehr

Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen

Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen 40.6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen Vom 7. September 04 (Stand. Januar 05) Die Fachgruppe Übersetzungswesen (kurz: Fachgruppe), gestützt auf Absatz der Verordnung vom 7. Mai 0 ) über

Mehr

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens

Mehr

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007)

Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) 1. Ziel und allgemeine Bestimmungen Das Ziel der Schulzahnpflege besteht darin, durch Massnahmen zur Erhaltung einer gesunden Mundhöhle einen

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE Schulzahnpflegereglement Revision vom 0. 0. 06 Einwohnergemeinde Bargen Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bargen erlässt, gestützt auf - Art. 60 des Volksschulgesetzes

Mehr

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3

28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie

Mehr

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau Statuten der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau I Name, Sitz und Zweck 1.1 Name Unter dem Namen Elektrizitätsgenossenschaft Aristau, nachstehend Genossenschaft genannt, besteht eine privatrechtliche,

Mehr

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe

Gemeinde Walchwil. Verordnung zum Gesetz über die Beherbergungsabgabe Gemeinde Walchwil Seite 3 Gemeinde Walchwil Der Gemeinderat von Walchwil, gestützt auf 5 des Gesetzes über die 1) vom 26. November 1998 in der Fassung vom 10. April 2014, beschliesst: Art. 1 Grundsatz

Mehr

Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen

Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 7..3.. Ausgabe vom. November 994 Reglement über die Förderung des Umzugs aus Gross- in Kleinwohnungen vom 5. Juli 990 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Datenschutz- Reglement

Datenschutz- Reglement www.pieterlen.ch EINWOHNERGEMEINDE PIETERLEN Datenschutz- Reglement der Einwohnergemeinde Pieterlen Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2009 In Kraft ab 1. Juli 2009 Datenschutzreglement Die

Mehr

14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen)

14.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Ständerat Wintersession 05 eparl 3..05 5:43 4.046 s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Ständerates Beschluss des es Anträge der Kommission

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen

Politische Gemeinde Eschenz. Reglement über das Bestattungswesen Politische Gemeinde Eschenz Reglement über das Bestattungswesen Gestützt auf die Art. sowie 6 bis 9 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 5. Juni 985 sowie Art. 4.8 Abs. 8 des Organisationsreglementes

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

Teilrevision der Verbandsstatuten

Teilrevision der Verbandsstatuten Primarschule Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach Teilrevision der Verbandsstatuten Antrag und Weisung an den Gemeinderat Bülach, 18. März 2014 Antrag Der Gemeinderat wird beantragt, er wolle beschliessen:

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES KANTON ZUG VORLAGE NR. 1479.3 (Laufnummer Nr. 12217) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES BETREFFEND ERWÄHNUNG DER KOMMISSIONEN MIT STÄNDIGEM AUFTRAG (KLEINE PARLAMENTSREFORM) BERICHT UND ANTRAG

Mehr

REGLEMENT TEILLIQUIDATION

REGLEMENT TEILLIQUIDATION REGLEMENT TEILLIQUIDATION Gültig ab 01. Januar 2014 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Grundlagen 1 2. Bestimmung der Höhe der freien Mittel 2 3. Aufteilung zwischen verbleibenden und austretenden versicherten

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

vom 25. November 2011 Die Aktivbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Ennetmoos,

vom 25. November 2011 Die Aktivbürgerinnen und -bürger der Gemeinde Ennetmoos, Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen sowie für Arbeitsgruppen und Personen mit amtlichen Funktionen (Entschädigungsreglement) vom 25. November

Mehr

Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen

Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen SRL Nr. 603 Verordnung über die Berechtigung zur Verfügung über Kredite und zu Kreditbeschlüssen vom 24. Februar 1989* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 13 Absatz 4 und 36 Absatz 4

Mehr

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT. Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 GEMEINDE GIPF-OBERFRICK STRASSENREGLEMENT Juni 2005 1. Entwurf 8. Juni 200 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1

Mehr

Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden

Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn. Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen Hundes 4 Ziff. 1 Gesetz über das Halten von Hunden Amt für Landwirtschaft Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Telefon 032 627 25 02 Telefax 032 627 25 09 Veterinärdienst Hauptgasse 72 4509 Solothurn Gesuch für die Haltung eines bewilligungspflichtigen

Mehr

Synopse. Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung 2012. Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV)

Synopse. Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung 2012. Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV) Synopse Teilrevision Grundeigentümerbeitragsverordnung 0 Änderung der Kantonalen Verordnung über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren (GBV) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf 7 des Planungs- und

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) Vernehmlassungsfassung 641.2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung,

Mehr

Datenschutzreglement (DSR)

Datenschutzreglement (DSR) Datenschutzreglement (DSR) vom 20. September 2010 Ausgabe Januar 2011 Datenschutzreglement (DSR) Der Stadtrat von Burgdorf, gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 der Gemeindeordnung der Stadt Burgdorf (GO),

Mehr

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF

Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF SIWF ISFM Vertrauensarzt (SGV) Fähigkeitsprogramm vom 1. Juli 2003 (letzte Revision: 16. Juni 2011) SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation

Mehr

Gemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi

Gemischte Gemeinde Aeschi. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Gemischte Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemischten Gemeinde Aeschi

Mehr

Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht

Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht Reglement über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE) 173.320.2 vom 11. Dezember 2006 (Stand am 19. Dezember 2006) Die provisorische Gerichtsleitung des Bundesverwaltungsgerichts,

Mehr

Reglement der Stromversorgung

Reglement der Stromversorgung Reglement der Stromversorgung 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Planung, Bau und Unterhalt der Stromversorgung 3. Finanzierung von Bau und Betrieb der Stromversorgung 4. Straf- und Schlussbestimmungen 5. Anhänge

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, 6.09 Stand am 1. Januar 2008 Familienzulagen in der Landwirtschaft Anspruch auf Familienzulagen 1 Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich

Mehr

GEMEINDE DACHSEN. Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde

GEMEINDE DACHSEN. Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde GEMEINDE DACHSEN Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt (Entschädigungsverordnung [Evo]) vom 5. Dezember

Mehr

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der unterzeichneten Gemeinden bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bevölkerungsschutzes.

Die Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit der unterzeichneten Gemeinden bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bevölkerungsschutzes. Mustervereinbarung BSMA 0..00 Gemeindeübereinkunft X Vertragsgemeinden xxxx Interkommunale Vereinbarung vom über die Zusammenarbeit im Bereich des Bevölkerungsschutzes Die unterzeichneten Vertragsgemeinden

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr