Stellungnahme zum Vortrag von Dr. Budäus. Kommunen zwischen virtueller Welt und realer Krise.

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1 Stellungnahme zum Vortrag von Dr. Budäus. Kommunen zwischen virtueller Welt und realer Krise. Festvortrag von Prof. Dr. Dr.hc Dietrich Budäus, Universität Hamburg, anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung des Saarländischen Städte- und Gemeindetages am in Saarbrücken Stellungnahme zu: Aussage unter 2.) 1.) Defizite und Folgen eines intransparenten und unzulänglichen Haushalts- und Rechnungswesens( ) ( ) Aufgrund der fehlenden oder unzureichenden Informationen über die tatsächlichen Schulden, das verfügbare Vermögen, die Kosten- und Leistungen( ) Das kamerale Buchhaltungssystem liefert (und der Gesetzgeber fordert dies) als Anlage zum Haushaltsplan bzw. zur Jahresrechnung eine Schuldenübersicht. Aus ihr wird deutlich, welche Kredite die Kommunen aufgenommen haben und wie der aktuelle Stand ist. Im Herzstück der Kameralistik, den Einzelplänen, wird deutlich ob die Kommune in der Lage ist, ihren Tilgungen nachzukommen, ob die laufenden Einnahmen ausreichen um die laufenden Ausgaben und die Tilgung zu bestreiten. Das verfügbare Vermögen wird (länderabhängig) in der Vermögensrechnung, der Vermögensübersicht, dem Vermögenshaushalt (laufende Zugänge und Abgänge), den Anlagenachweisen und den Bestandsverzeichnissen dokumentiert. Dabei fordert der Gesetzgeber (länderabhängig) nicht, dass das komplette Vermögen abgeschrieben wird. Derzeit wird im Rahmen der Kameralistik in der Regel nur das Vermögen der Kostenrechnenden Einrichtungen abgeschrieben. Man könnte dies selbstverständlich auch mit dem gesamten anderen Vermögen tun, wenn man es wollte und wenn es Sinn machen würde. Hauptproblem ist aber doch, dass es für das Vermögen der Kommunen keinen Markt und keine Marktpreise gibt. Wer kauft der Kommune ihre Spielplätze, Bolzplätze, Marktplätze, Feldwege und Straßen ab? Die Kosten und Leistungen können dem Rechnungsquerschnitt (Haushaltsquerschnitt) entnommen werden. Dieser ist einfach gestaltet und ist für die Masse der Gemeinden ausreichend. Man könnte ihn natürlich aussagekräftiger gestalten. Die weitere Anlage Gruppierungsübersicht stellt eine einfache Kostenartenrechnung dar. Darüber hinaus könnte man auch bei der Kameralistik eine weitergehende Kosten- und Leistungsrechnung einführen. Der Sachverhalt ist nicht korrekt dargestellt. 1

2 Aussage unter 2.): 2.) Erblastentilgungsfonds Der Erblastentilgunsfonds hat nichts mit den Kommunen zu tun. Er ist eine Angelegenheit des Bundes. Im Übrigen gibt es auch Gesichtspunkte, die dafür sprechen, diesen Fonds gesondert zu behandeln. (man erkennt deutlich was man an Lasten durch den Beitritt der DDR übernommen hat). Die Beträge sollten nachrichtlich im Haushaltsplan und der Jahresrechnung des Bundes dargestellt werden. Das aufgeworfene Problem hat mit den Kommunen und der Kameralistik nichts zu tun. Aussage unter 2.): 3.) ( )implizierte Schulden; es sind insbesondere Pensionsverpflichtungen( ) Bei einem Festvortrag vor Kommunen sollte man dieses Problem auch aus Sicht der Kommunen darlegen. Pensionsverpflichtungen kann man unter dem Schlagwort: Betreiben einer sachgerechten Vorsorge abhandeln. In Baden- Württemberg und Bayern leisten die meisten Kommunen eine jährliche Umlage an den Versorgungsverband. Dafür übernimmt dieser die Zahlung der Pensionen an die ausgeschiedenen Beamten. Diese Umlage stellt laufenden Aufwand dar. Problem ist die Höhe sachgerecht zu ermitteln. Dies geschieht mit Hilfe von mathematischen Formeln. Allerdings kann man nicht genau vorhersehen, wie sich die Lebenserwartung der Pensionäre künftig entwickelt. Diese Vorsorge (für die künftige Leistung der Pensionen für ausgeschiedene Beamte) kann man auf verschiedenen Wegen betreiben. Man kann (zusätzliche) Mittel erwirtschaften und diese der allgemeinen oder der Sonderrücklage zuführen, man könnte diese Mittel in einen Fonds einbezahlen. Die sachgerechte Behandlung der Pensionen ist im Rahmen der kameralen Buchhaltung kein Problem. Aussage unter 2.) 4.) Fragmentierung der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Auch kleine Gemeinden gehen Verbindungen mit anderen Kommunen ein. So stehen gemeinsame Wasser- oder Abwasserzweckverbände genau so auf der Tagesordnung wie Verbände über interkommunale Gewerbegebiete. Dass diese in eigener Rechnung geführt werden ist sinnvoll. Schuldenanteile, die sich für die einzelnen Kommunen daraus ergeben könnten nachrichtlich im kameralen Kernhaushalt und in der kameralen Jahresrechnung dargestellt werden. 2

3 Die Fragmentierung stellt kein Problem dar. Sie wird es auch unter der Doppik geben. Aussage unter 2.) 5.)( ) unzulängliches Informationssystem in Form der Kameralistik, die nur den Geldverbrauch sowie die Kapitalmarktschulden in der jeweiligen Haushaltsperiode ausweist, nicht aber den tatsächlichen Ressourcenverbrauch und die tatsächlichen Verbindlichkeiten in der Haushaltsperiode( ) Diese Aussage ist durch fundamentale Unkenntnis der kommunalen Kameralistik, wie diese seit 1974/1975 bei den Kommunen zum Einsatz kommt, gekennzeichnet. Kameral werden im Ist die Einzahlungen und die Auszahlungen abgebildet. Die zentrale Auswertung ist der kassenmäßige Abschluss. Im neuen kommunalen Finanzwesen entspricht dies der Finanzrechnung. Der tatsächliche Ressourcenverbrauch wird im Soll abgebildet. Dazu ist es aber notwendig, dass die Kommunen mit den Instrumenten Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen arbeiten. Viele Gemeinden machen dies zumindest in den Bereichen, in denen dies auch Sinn macht (Kostenrechnende Einrichtungen). Im kameralen Vermögenshaushalt wird der jährliche Zugang an Krediten bzw. der Abgang (Tilgung) dargestellt. Den Gesamtstand der Schulden erkennt man anhand der Schuldenübersicht, die eine Anlage zur Jahresrechnung darstellt. Die getroffene Aussage ist falsch und unwahr. Implizierte Schulden wie Pensionsverpflichtungen werden in Form einer Umlage als Aufwand verbucht. Aussage unter 2.) 6.) Fehlen einer konzeptionellen strategischen Ausrichtung Kommunen haben klare strategische und konzeptionelle Ausrichtungen. Es sind hier der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und das Subsidiaritätsprinzip zu nennen. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gliedert sich in zwei Teile. Es gilt das Maximalprinzip und das Minimalprinzip. Das Minimalprinzip bedeutet, dass man die gestellten Aufgaben mit dem geringst möglichen Einsatz an Mitteln zu erledigen hat. Das Maximalprinzip bedeutet, dass man mit den vorhandenen Ressourcen möglichst viele Aufgaben erfüllen soll. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass man als Gemeinde dort Aufgaben übernehmen soll, wo der einzelne Bürger oder die Vereine überfordert sind. Für den Staat gilt das gleiche. Er muss dort, wo die Gemeinden überfordert sind unterstützend tätig werden. (hier vor allem durch die Gewährung von Zuweisungen). Demokratische Regeln und die Mehrheit geben vor was gemacht werden soll. In den Gremien wird ständig um maximale Wohlfahrt für die Bürger und um maximale Aufgabenerfüllung gerungen. Wir haben es somit von Seiten der Kommunen, aber auch von Seiten des Staates, mit einer ganz klaren konzeptionellen und strategischen Ausrichtung zu tun. Die getroffene Aussage ist falsch und unwahr. 3

4 Aussage unter 2.) 7.)( ) Entsprechend wirkt das tradierte kamerale Haushalts- und Rechnungswesen dem Vertrauen in Demokratie, Politik und Verwaltungen entgegen( ) Besser als die kommunale Kameralistik, (das kamerale System, wie es die Städte, Kreise und Gemeinden seit 1974/1975 anwenden), kann man Demokratie, Politik und Verwaltung nicht in Einklang bringen. Die demokratisch gewählten Vertreter der Bürger, die Gemeinderäte legen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung fest was ausgegeben werden soll und wie die Ausgaben zu finanzieren sind. Durch den Haushaltsplan werden damit der Output (Ziele) und der Input(welche Mittel stellen wir dafür zur Verfügung), dargestellt. Beispiel: Im Ortsteil S der Gemeinde G soll ein Dorfgemeinschaftshaus gebaut werden. Das konkrete Ziel (Output) ist das Dorfgemeinschaftshaus. Der Input 1,05 Millionen Euro (welche Mittel dürfen dafür ausgegeben werden) wird veranschlagt. Im Herzstück der Jahresrechnung, den Einzelplänen kann man nun erkennen, ob die Vorgaben des Haushaltsplanes eingehalten wurden (Plan-Soll- Vergleich). Gleichzeitig kann man durch den Soll Ist- Vergleich erkennen, wie die Zahlungsmoral ist und ob die Verwaltung ihren Aufgaben nachgekommen ist. Durch den Vergleich der Zuführungsrate mit der Tilgungsrate kann man erkennen ob die Kommune nachhaltig wirtschaftet, ob sie auch in Zukunft leistungsfähig ist. (Pflichtzuführung). Mit Hilfe der kalkulatorischen Kosten und der internen Leistungsverrechnung kann man den Ressourcenverbrauch dokumentieren. Die getroffene Aussage ist falsch und unwahr. Die Aussage, die von vielen qualifizierten Kämmerern getroffen wird, dass man die Kameralistik erfinden müsste, wenn es sie nicht schon gäbe, ist zutreffend. Aussage unter 2.) 8.) ( ) gebrochenes Verhältnis von Politik und teilweise auch Verwaltungen zur Ressourcenknappheit im öffentlichen Sektor( ) wenig solides Finanzierungskonzept Durch die Variierung hochtrabender Begriffe wird deren Wahrheitsgehalt nicht höher. Es gilt das unter Punkt 7.) Beschriebene. Nach maximalen Gewinnen strebende Banker haben auf der Basis der Doppik die Finanzkrise verursacht. An der Finanzkrise ist nicht die Kameralistik schuld. Im Rahmen der Kameralistik stehen reale Zahlen (Cash) im Mittelpunkt. Sachverhalt ist nicht korrekt dargestellt. 4

5 Aussage unter 2.) 9.) ( ) reale Verschuldung auf allen Ebenen, die nunmehr durch die sogenannte Finanzkrise ganz massiv verstärkt wird( ) Was die Kommunen angeht, und um die geht es in erster Linie, denn die Kommunen sind es, die gezwungen werden auf die Doppik umzusteigen(der Bund und die meisten Länder machen dies nicht), so kann man sagen, dass diese in der Vergangenheit mit Schulden sehr verantwortungsbewusst umgegangen sind. Das hängt vor allem damit zusammen, dass es für die Kommunen auf der Basis der kommunalen Kameralistik seit 1974/1975 eine klar definierte Schuldenbremse gibt. (Bund und Länder haben sich erst im letzten Jahr diese Schuldenbremse gegeben). Die Kommunen müssen in der Lage sein, mit ihren laufenden Einnahmen ihre laufenden Ausgaben und die Tilgungen für die aufgenommen Kredite zu bestreiten.(pflichtzuführung). Sind sie dazu nachhaltig nicht in der Lage, darf die Rechtsaufsichtsbehörde die Aufnahme weiterer Kredite nicht genehmigen. Dies ist eine ganz klar definierte Regel, die leicht (auch von sachverständigen Laien, wie uns Gemeinderäten) überprüft werden kann und die sehr transparent ist. Im Übrigen gilt im Grunde bei den Bürgern das gleiche. Die sogenannte Finanzkrise wurde nicht vom Bund, auch nicht von den Ländern, schon gar nicht von den kameral buchenden Kommunen verursacht. Sie wurde von Bankern, auf der Basis der Doppik verursacht. (siehe Punkt 8). Politiker in den Aufsichtsräten haben trotz dieser angeblich so transparenten Doppik die Verschleierungen, der nach maximalen Gewinnen strebenden Bankern nicht erkannt. Jetzt sucht die internationale Politik verzweifelt nach Regeln um dies künftig zu verhindern. Kommunen brauchen solche Regeln nicht. Hier geht es um reale Zahlen (Cash), die sehr transparent überprüft werden können. (siehe Punkt 8.) Der Sachverhalt ist nicht umfassend dargestellt. Aussage unter 3.) 10.) ( ) hierbei sind eine Input- und outputorientierte Steuerung keine Alternative sondern jeweils eine Seite der die praktische Steuerung verdeutlichenden Ressourcen und Leistungspyramide. Hier sollte erwähnt werden, dass man die input und outputorientierte Steuerung nicht neu erfinden muss. Diese gibt es bereits. Der Haushaltsplan ist nichts anderes als ein Input-Outputdokument. Dabei sind die geplanten Maßnahmen, die ganz konkreten Ziele, die Ansätze sind der Input. Beispiel: Im Ortsteil S der Gemeinde G soll ein Dorfgemeinschaftshaus gebaut werden. Der Output (das ganz konkrete Ziel) ist dieses Dorfgemeinschaftshaus. Im Haushaltsplan werden dafür 1,05 Mill Euro veranschlagt. Dies ist der Input. (Ansatz). (siehe auch Punkt 7). 5

6 Der Sachverhalt ist nicht korrekt dargestellt. Aussage unter 3.) 11.) Die kurzfristige/jährliche Steuerung und Dokumentation ist in Form der integrierten Verbundrechnung (IVR) konzeptionell entwickelt und wird inzwischen auch in einer Reihe von Kommunen bereits konsequent praktiziert( ) Hier kann man nur nochmals wiederholen, dass das neue kommunale Finanzwesen nichts anderes ist, als die kommunale Kameralistik, wie sie die Kommunen seit 1974/1975 anwenden. Der Verwaltungshaushalt entspricht der Ergebnisrechnung, der kassenmäßige Abschluss der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung, länderabhängig, die Vermögensrechung und der Vermögenshaushalt bzw. die Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht und die Vermögensübersicht. Hier wird uns alter Wein in neuen (aber völlig ungeeigneten) Schläuchen verkauft. Damit man dies nicht merkt hat man von der Haushaltsstelle (Buchungsstelle) auf Produkte umgestellt. Im Übrigen sind komplexe Sachverhalte wie Verpflichtungsermächtigungen oder Haushaltsreste auf 1 Konto(Kameralistik) leichter abzubilden als auf 2 Konten ( Doppik). Der Sachverhalt ist nicht umfassend dargestellt. Aussage unter 3.) 12.) Die Planansätze im Ergebnishaushalt leiten sich aus der Kosten- und Leistungsrechnung ab, die zum einen das Instrument der Wirtschaftlichkeitssteuerung darstellt, zum anderen mit der Ermittlung der Kosten pro Leistungseinheit (Produkt) in der Vergangenheit und für die nächste Haushaltsperiode geplanten Produktmenge die Grundlage für die Budgetsätze liefert. Die Planansätze werden sich immer aus politischen Vorgaben ergeben. Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt unabhängig vom Buchhaltungssystem. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz gilt dass mit den vorhandenen Mitteln möglichst viele Aufgaben zu erledigen sind und die einzelnen Aufgaben mit dem geringst möglichen Mitteleinsatz durch zuführen sind. Wenn der Gemeinderat beschließt, dass in der Hauptschule Maßnahmen im Rahmen der Ganztagesbetreuung zu realisieren sind, dann wird dies das Defizit im Bereich der Hauptschule weiter erhöhen. Dies ist jedoch ausschließlich politisch motiviert und leitet sich nicht im Geringsten aus der Kosten- und Leistungsrechnung ab. Im Übrigen werden im Rahmen der Gebührenkalkulation Kosten und Erlöse für bestimmte Leistungen (Produkte) ermittelt und einander gegenübergestellt. Dies ist immer dann zwingend notwendig, wenn es darum geht bestimmte Gebühren zu erhöhen. Beispiele: Wassergebühren; Friedhofsgebühren; Kanalbenutzungsgebühren usw. Außerdem machen seit 1974/1975 alle Kommunen eine (einfache) Kosten- und Leistungsrechnung. Diese ist implementiert. Die entsprechenden Auswertungen heißen Gruppierungsübersicht (Kostenartenrechnung). Sie wird automatisch aus der Gruppierung erstellt. Aus 6

7 der Gliederung wird eine Kostenstellenrechnung bzw. eine (einfache) Kostenträgerzeitrechnung erstellt. Dem Verfasser wird dringend das Studium eines kameralen Haushaltsplanes und einer kameralen Jahresrechnung empfohlen. Die Aussage ist nicht korrekt. Aussage unter 4.) 13.) So spielt bei der derzeitigen Umsetzung eine wichtige Rolle, wie mit dem Ausweis möglicherweise eines negativen Eigenkapitals umzugehen ist. Dies bedeutet nichts anderes, als eine tatsächliche bestehende Überschuldung transparent zu machen. Ob Überschuldung vorliegt, erkennen selbst sachverständige Laien, wie Gemeinderäte im Rahmen der Kameralistik auf einen Blick, in einer zentralen Auswertung. Die Einzelpläne dokumentieren ob die Zuführungsrate ausreicht um die Tilgungen zu begleichen. Im Grunde werden die Kommunen genau so behandelt wie jeder Privatmann. Die laufenden Einnahmen müssen ausreichen um die laufenden Ausgaben zu decken und die fälligen Tilgungen zu begleichen. Ein Privatmann oder eine Kommune die dazu in der Lage ist, wird nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Vermögen spielt bei den Kommunen eine andere Rolle als bei privaten Kaufleuten. Viele Vermögensgegenstände kann man nicht verkaufen, weil es niemanden gibt, der diese Gegenstände kaufen und mit Verlust weiter führen will. (Spielplätze, Bolzplätze, Feldwege, Plätze). Andere darf man nicht verkaufen. Die Aussage ist nicht umfassend dargestellt. Aussage unter 5.) : 14.) Überlagert sind diese Probleme - wie anschaulich an der aktuellen Krise erkennbar- mit einem Versagen eines nicht unwesentlichen Teils der Eliten auf allen Ebenen der Gesellschaft, sei es auf politischer Ebene, bei den Medien, in der Medizin, auf der Managerebene und leider auch im eigenen Tätigkeitsfeld, dem Wissenschaftsbereich. Die aktuelle Krise ist keine Bankenkrise- und Wirtschaftskrise- diese ist nur ein Symptom, wenn auch ein gravierendes. Es handelt sich eher um eine Gesellschaftskrise. Die derzeitige Krise ist sicher keine Krise des Staates und schon gar keine Krise der Kommunen. Geldgierige Manager haben auf der Basis der Doppik Werte ausgewiesen, denen keine realen Werte gegenüberstanden. Politiker in den Aufsichtsräten haben diese Manipulationen nicht erkannt, da die Doppik es anscheinend leicht zulässt Werte auszuweisen, die in Wirklichkeit nicht bestehen. Die internationale Politik sucht nun nach Regeln um diese Tricksereien in Zukunft zu verhindern. Im Rahmen der Kameralistik braucht man solche Regeln nicht. Hier stehen reale Werte (Cash) im Mittelpunkt. Künftig ist es allerdings, im Rahmen der kommunalen Doppik, möglich durch Bewertung und Abschreibung das Ergebnis zu gestalten. 7

8 Schuld daran, dass so etwas künftig möglich ist, tragen dann auch Wissenschaftler die keinerlei Kenntnisse der kommunalen Kameralistik haben und ihren Namen hergeben um ein Klima zu schüren, das die Doppik als ein modernes und die Kameralistik als ein veraltetes System darstellen. Dabei sind die Ziele und die Aufgaben der Kommunen und des Staates ganz anders als bei privaten Kaufleuten, daher müssen auch die Buchhaltungssysteme unterschiedlich sein. PKW`s und LKW`s sind auch ganz unterschiedlich. Man kann weder auf das eine noch auf das andere verzichten. Leider haben sich die Medien dieses komplexen Thema`s bisher nicht umfassend angenommen. An der Tatsache, dass Kommunen gezwungen werden auf die Doppik um zu steigen, sind auch Wissenschaftler schuld, die durch die Verbreitung von Halb- und Unwahrheiten (Kommunal-)Politiker an der Nase herum geführt haben. Aussage unter 6.) 15.) Hierbei sind die folgenden Maßnahmen geboten: Flächendeckende Einführung eines doppischen Haushalts- und Rechnungswesens auch auf der Staatsebene( ) dass die Länder ihren Kommunen ein doppischen Haushalts- und Rechnungswesen vorschreiben, mit dem eigenen Haushalts- und Rechnungswesen aber bei der tradierten Kameralistik verharren ist wenig nachvollziehbar( ). Wenn man ein einheitliches Haushalts- und Rechnungswesens will, dann könnte man dies auf der Basis der kameralen Kameralistik, wie diese seit über 30 Jahren von den Kommunen angewendet wird, tun. Diese Kameralistik hat sich bewährt. Sie ist genial. Was sich bewährt hat, das schafft man nicht ab, sondern reformiert es nach sachgerechter Diskussion mit den Betroffenen ggfs. in Details. Der Umstieg auf die Doppik bringt weder die Kommunen noch den Staat weiter. Eine HGB Bilanz ist für Kommunen unbrauchbar und nichts sagend. Aussage unter 6.) 16.) ( ) konsequente Einbeziehung von Haushaltsrisiken über die Bildung entsprechender Rückstellungen( ).(siehe auch Punkt 3) Hier sind vermutlich Rückstellungen für die Pensionen der Beamten gemeint. Bei diesem Punkt geht es (wie schon mehrmals erwähnt) um Vorsorge im weitesten Sinne. Vorsorge kann man auf ganz unterschiedliche Weise betreiben, dazu braucht man kein anderes Buchhaltungssystem. Die Bürger sollen für ihre Altersversorgung Vorsorge betreiben mittels 8

9 Riesterrente. Sie können dies tun, ohne überhaupt zu buchen. Die meisten kleinen Gemeinden lösen dieses Problem, indem sie an den Versorgungsverband eine jährliche Umlage als Aufwand leisten und der Versorgungsverband im Gegenzug die Begleichung der Pensionen ihrer Beamten übernimmt. Das Land Baden- Württemberg zahlt in einen Fonds ein, aus dem die Beamtenpensionen dann zumindest teilweise bestritten werden. Man kann das Problem kameral auch über die Zuführung von Mitteln an die Rücklage oder eine Sonderrücklage lösen. Ein Umstieg auf die Doppik und die Bildung von Rückstellungen ist daher nicht notwendig. Wenn man die gleichen falschen Sachverhalte immer wiederholt, werden sie dadurch nicht richtig. Im Übrigen gilt für das Vermögen der Kommunen folgendes: Vermögen ist pfleglich zu behandeln d.h. Reparaturen sind unverzüglich durchzuführen, wenn sie notwendig werden und weiteren Schaden nach sich ziehen. Die Bildung von Rückstellungen verstößt gegen diesen Grundsatz. Die Aussage ist nicht sachgerecht dargestellt. Aussage unter 6.) 17.) Abkehr von einem kurzfristigen Krisenaktionismus zu Gunsten einer Sanierungsstrategie öffentlicher Haushalte. Diese erfordert Schrumpfungs- und Kooperationsstrategien mit einer neuen intelligenten Organisation öffentlicher Aufgabenwahrnehmung. Zwangsläufig werden in Zukunft bestimmte Aufgaben nicht mehr oder nur noch in Koproduktion mit privaten Unternehmen und/oder den Bürgern und Bürgerinnen wahrgenommen werden können( ) ( ) in weiten Bereichen werden Aufgabeneinschränkungen notwendig werden( ) Hierzu kann man den Artikel: Bürgerschaftliches Engagement neue vielfältige Formen der Mitwirkung- das Gemeindenetzwerk wächst von Christiane Dürr in BWGZ 12/2009 ab Seite 640 empfehlen. Besonders in kleinen Gemeinden ist es seit Jahren selbstverständlich, dass durch ehrenamtliches Engagement Werte geschaffen werden, die allerdings in keiner HGB Bilanz ausgewiesen werden. Ohne die Stärkung dieses ehrenamtlichen Engagements werden viele Aufgaben in Zukunft nicht mehr erledigt werden können. Baden- Württemberg und Bayern, die beiden erfolgreichsten Länder in Deutschland sind auf diesem Gebiet auch führend. Im Übrigen stehen die kleinen Gemeinden noch relativ am besten dar. In der Regel (Ausnahmen gab es in den Krisenzeiten ; und vermutlich ab 2010 wieder) können sie die Pflichtzuführung erwirtschaften, d. h. dass sie in der Regel in der Lage sind mit Hilfe der laufenden Ausgaben auch ihre Tilgungen zu bestreiten. Damit sind sie solvent, und nachhaltig leistungsfähig. Denkbar ist auch, dass freiwillige Leistungen künftig nicht mehr übernommen werden. Warum soll eine Gemeinde freiwillig ein Hallenbad mit einfacher Ausstattung betreiben, wenn private Anbieter es verstehen Spaßbäder mit großem Erfolg zu betreiben. 9

10 Die Aussage ist richtig, nur hat dies mit der Frage Doppik oder Kameralistik nicht das Geringste zu tun. Aussage unter 6.) 18.) Ausbau und Förderung des Faches Public Management an deutschen Universitäten( ) Wissenschaftler haben der Wahrheit zu dienen. Wissenschaftler haben nicht das Recht durch die Verbreitung von Halbwahrheiten, Unwahrheiten und Unkenntnis über die Kameralistik, wie am wieder geschehen, ein Thema in eine bestimmte Richtung zu lenken. Leider hat das Thema bisher in den Medien kein öffentliches Interesse gefunden, nur so ist es möglich, dass hinter dem Rücken des Steuerzahlers Milliarden an öffentlichen Mitteln verschwendet werden, ohne dass dies öffentlich wird. Walter Lutz, Gemeinderat 10

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