RECHTSANWÄLTE UND WIRTSCHAFTSPRÜFER AUF MALTA - OHNE GEWÄHR -

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1 Valletta, 16. März 2015 RECHTSANWÄLTE UND WIRTSCHAFTSPRÜFER AUF MALTA - OHNE GEWÄHR - I.) Allgemeine Informationen 1.) Zuständigkeit und Anwaltszwang Regelungen hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit bestehen in nicht. Das Maltesische Recht unterscheidet zwischen Rechtsberatern ( Magistrates ) und Rechtsanwälten. Während Rechtsberater nur vor dem Magistrate Court zugelassen sind, umfasst die Zulassung von Rechtsanwälten alle maltesischen Gerichte. Grundsätzlich besteht vor Gericht gemäß Art. 204 Abs.1 lit. a des Code of Organisation and Civil Procedure (kurz und im Folgenden: CodeOrg ) kein Anwaltszwang. In Sonderfällen kann ein solcher jedoch gesetzlich angeordnet sein. Zudem kann das Gericht nach Art. 205 Abs. 2 CodeOrg bestimmen, dass die nicht anwaltlich vertretene Partei einen Anwalt bestellen muss, wenn sie nicht in der Lage ist, ihren Fall angemessen vorzubringen. 2.) Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidiger Prozesskostenhilfe wird im Rahmen bestimmter Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf Grund Art. 911 ff. CodeOrg gewährt. Ein entsprechender Antrag sollte gem. Art. 911 Abs. 1 CodeOrg beim Civil Court, First Hall gestellt werden, ist aber auch mündlich beim Advocate for Legal Aid möglich. Der Antragsteller hat gem. Art. 912 CodeOrg zu beeiden, dass er a.) berechtigte Gründe für die Rechtsverfolgung habe, sowie b.) keine Vermögen in Höhe von 6.988,12 oder mehr besitzt (wobei Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie der Hauptwohnsitz ausgenommen sind) und sein Jahreseinkommen den nationalen Mindestlohn eines Achtzehnjährigen nicht übersteige. Ausgenommen von der Prozesskostenhilfe sind die Korrektur oder Streichung von Eintragungen in öffentlichen Registern, sowie die Registrierung von Geburts-, Heirats- und Todesfällen. Der Advocate of Legal Aid prüft gem. Art. 914 Abs. 1 CodeOrg summarisch, ob die Rechtsverfolgung berechtigt erscheint und berichtet darüber dem Civil Court, First Hall. Diese Prüfung entfällt, wenn der Beklagte Antragsteller ist. Bei positivem Ausgang benennt der Civil Court, First Hall, den dem Antragsteller beizuordnenden Anwalt. Dieser wird nach einem bestimmten Rotationsverfahren nach Art. 89 ff. CodeOrg aus der Anwaltschaft ausgewählt. Der Antragsteller kann den beigeordneten Anwalt nur aus einem berechtigten Grund gemäß Art. 918 Abs. 1 CodeOrg ablehnen. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe hat für den Antragsteller zur Folge, dass er weder Gebühren zu zahlen, noch Sicherheiten zu leisten hat (Art. 920 Abs. 1 CodeOrg)..Nur bei einer Widerklage ist eine Sicherheitsleistung zu erbringen.

2 3.) Anwaltskosten Die anfallenden Gebühren regeln die Art ff. CodeOrg. Hierunter fallen in sowohl die Gerichts-, als auch die Anwaltsgebühren. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Höhe des Streitwertes. Die Anwaltskosten regelt Tariff E des Schedule A zum CodeOrg. Nach Art. 82 CodeOrg darf ein Anwalt prinzipiell Gebühren nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erheben. 4.) Telefonvorwahl Die telefonische Landesvorwahl von Deutschland nach lautet 00356, danach wird die Telefonnummer des Anschlusses direkt wie angegeben gewählt. II.) Angaben zu maltesischen Anwälten AVMT ADVOCATES LEVEL 15, THE BUSINESS TOWER ST. JULIANS STJ 06 TEL.: / FAX: info@avmtgroup.com BONELLO & BONELLO KONTAKTPERSON: DR. RACHAEL BONELLO, LL.D. 206/1 WISELY HOUSE, OLD BAKERY STREET VALLETTA VLT 1451 TEL.: MOBILE: RBonello@nextweb.net.mt CAMILLERI PREZIOSI LEVEL 2, VALLETTA BUILDINGS, SOUTH STREET, VALLETTA TEL FAX: MOBILE: / info@camilleripreziosi.com WEB: Camilleripreziosi.com BEFÖRDERUNGS- UND LUFTFAHRTRECHT SEERECHT UND REGISTRIERUNG VON SCHIFFEN STAATSRECHT AUSLANDSFORDERUNGEN ALLGEMEINES ZIVILRECHT IP-RECHT AUSLANDSFORDERUNGEN IP- UND IT-RECHT

3 VERGABERECHT FARRUGIA, GATT & FALZON ADVOCATES KONTAKTPERSON: DR. PIO M. VALLETTA REGENCY HOUSE, FIRST FLOOR REPUBLIC STREET VALLETTA VLT 1114 TEL.: , FAX: WEB: Fgflegal.com INSOLVENZRECHT ERBRECHT VERWALTUNGSRECHT INTERNATIONALES RECHT MEDIATION UND SCHIEDSVERFAHREN FENECH & FENECH ASSOCIATES KONTAKTPERSON: JOSEPH GHIO ( 198, OLD BAKERY STREET VALLETTA VLT 1455 TEL.: FAX: f.f@fenechlaw.com WEB: fenechlaw.com/ GANADO ADVOCATES 171, OLD BAKERY STREET VALLETTA VLT 1455 TEL.: FAX: lawfirm@ganadoadvocates.com WEB: ganadoadvocates.com ENERGIE- UND UMWELTRECHT VERBRAUCHERSCHUTZ U.A. TRANSPORTRECHT MEDIATION- UND SCHIEDSVERFAHREN IT-RECHT

4 GRECH VELLA TORTELL & HYZLER 192, OLD BAKERY STREET VALLETTA, VLT 1445 TEL.: FAX: WEB: gvthlaw.com DR. JOSE HERRERA & ASSOCIATES ADVOCATES KONTAKTPERSON: DR. VERONIQUE DALLI 51, TRIQ SAN KRISTOFRU VALLETTA VLT 1462 TEL: / MOBILE: MOBILE DR. DALLI: jose.herrera@gov.mt veroniquedalli@onvol.net, ITALIENISCH GUIDO DE MARCO & ASSOCIATES 9, BRITANNIA HOUSE, LEVEL 2, OLD BAKERY STREET VALLETTA VLT 1450 TEL.: / FAX: info@demarcoassociates.com WEB: demarcoassociates.com KORRESPONDENZSPRACHE:ENGLISCH, DEUTSCH LUFT- UND TRANSPORTRECHT SEERECHT UND REGISTRIERUNG VON SCHIFFEN VERGABERECHT STRAFRECHT ZIVILRECHT, INSBESONDERE FAMILIEN- UND ERBRECHT IP- UND IT-RECHT FRACHTRECHT SCHIEDSVERFAHREN IURIS MALTA ADVOCATES 36, ARCHBISHOP STREET VALLETTA VLT 1447 TEL.: / FAX:

5 MOBILE: WEB: Iurismalta.com, ITALIENISCH HV LAW 53, OLD THEATRE STREET, VALLETTA VLT 1427 TEL.: FAX: MOBILE: WEB: hv-law.com KORRESPONDENZSPRACHE : ENGLISCH, ITALIENISCH, FRANZÖSISCH SEERECHT LUFTRECHT SEERECHT FRACHTRECHT LUFTRECHT SCHIEDSVERFAHREN Diese Angaben basieren auf der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.

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