Recht und Soziales mit MS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Recht und Soziales mit MS"

Transkript

1 Recht und Soziales mit MS Gemeinsam für ein besseres Leben mit MS. Gemeinsam für ein besseres Leben mit MS.

2 Meine Rechte als MS-Erkrankter wer hilft mir? Welche Hilfen kann ich als an Multipler Sklerose erkrankter Mensch von meiner Krankenkasse erwarten? Welche Vorteile hat ein Schwerbehindertenausweis? Wann habe ich mit MS Anspruch auf eine Rente? Die Multiple Sklerose wirft als chronische Erkrankung viele Fragen auf, die sich einer ein fachen Beantwortung entziehen. Und auch das sozialrechtliche System in Deutschland mit den verschiedenen Ansprüchen und Kostenträgern erscheint dem Bürger oft unübersichtlich. Diese Broschüre vermittelt Orientierung im scheinbaren Gewirr des Sozialrechts. Sie soll Ihnen erste Informationen zu den verschiedenen sozialrechtlichen Bereichen geben. Dabei wurde besonderer Wert auf die Darstellung von gesetzlich vorgegebenen Leistungsvoraussetzungen gelegt. Wer weiß schon, dass ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung trotz MS sinnlos ist, wenn man nur hauswirtschaftliche Hilfe, aber keine Grundpflege benötigt? Wer seine Rechte wahrnehmen will, muss diese genau kennen. Dazu gehört eine gute Beratung und aktuelle Information. In dieser Broschüre finden Sie deshalb auch Adressen und Internet-Links für weitere und spezielle Informationen. Denn nur der sachlich gut informierte Bürger ist in der Lage, seine Rechte auf eine gewünschte Leistung mit den passenden Argumenten gegenüber dem richtigen Kostenträger durchzusetzen. 2 Auch wenn diese Broschüre mit größter Sorgfalt erstellt wurde, können wir keine Haftung für die Richtigkeit/Aktualität aller Angaben übernehmen. Die Broschüre soll lediglich der ersten Information dienen und kann eine individuelle Beratung (z. B. durch einen fachkundigen Rechtsanwalt/ Steuerberater oder einen der am Ende der Broschüre genannten Ansprechpartner) nicht ersetzen. (Stand der Broschüre: April 2013)

3 Inhalt 1. MS und Versicherung... 5 Krankenversicherung...5 Pflegeversicherung...6 Persönliches Budget...11 Sonstige Versicherungen MS und Beruf...14 MS und Beruf...14 Schwerbehindertenausweis: Vorteile und Nachteile...17 MS und Erwerbsminderungsrente...19 MS und Leistungen zum Lebensunterhalt...21 Grundsicherung für Arbeitssuchende...21 Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung...23 MS und Steuern...26 Die Altersrente MS und Betreuung...29 Vollmacht / Betreuung...29 Patientenverfügung Wo finde ich Hilfe...33 Hilfen und Kontakte...33 Wichtige Adressen und Websites

4 4

5 Krankenversicherung Die Krankenversicherung ist in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung organisiert. Sie bietet dem an Multipler Sklerose (MS) erkrankten Menschen eine Kostenübernahme für ärztliche Behandlung, Heil- und Hilfsmittel. In Ausnahmefällen können auch häusliche Krankenpflege und sogar Haushaltshilfen finanziert werden. Allerdings ist bei vielen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlung des Patienten fällig. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für ihr Mitglied die Kosten einer Therapie, wenn diese ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist. Erforderlich ist die fachärztliche Anerkennung der Therapie bzw. die Zulassung von Medikamenten zur Behandlung der MS. Alternative Heilmethoden gehören in der Regel nicht zum Leistungsumfang einer gesetzlichen Krankenkasse. Der MS-Patient hat z. B. Anspruch auf eine stationäre Krankenhausbehandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist und ambulante Maßnahmen nicht zum gleichen Erfolg führen können. Reicht eine Akutbehandlung im Krankenhaus nicht aus, kann gemeinsam mit dem Arzt eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme ( Kur ) beantragt werden. Der Reha-Antrag wird von der Krankenkasse unter anderem dahingehend geprüft, ob der Patient zurzeit überhaupt in der Lage ist, eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme durchzuführen. Zweifelhaft kann das z. B. sein, wenn der Patient akut unter einem schweren MS-Schub leidet. Dann könnte medizinisch die Weiterführung einer Akutbehandlung notwendig sein. Weiter muss der Arzt angeben, welche Fähigkeiten des Patienten durch die Maßnahme verbessert werden sollen. Dieses Ziel ist realistisch zu benennen. Es sollte zumindest möglich sein, dass der Patient sein Ziel in der Rehabilitation erreicht. Dabei reicht es als Ziel aus, dass durch die Maßnahme eine Verschlechterung verzögert oder aufgehalten werden soll, z. B. der Verlust der Gehfähigkeit. Häufig genannte Ablehnungsgründe sind der Verweis auf ambulante Therapiemöglichkeiten und die Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme in den letzten vier Jahren. Da für die Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen nicht alleine die Krankenkassen zuständig sind, kann es 5

6 sinnvoll sein, sich über die örtliche Servicestelle der Rehabilitationsträger zu informieren. Ob eine ambulante Maßnahme im Einzelfall ebenso erfolgreich wie ein stationärer Aufenthalt ist, hat zunächst der behandelnde Arzt zu beurteilen. Er hat die Aufgabe, die Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes medizinisch zu begründen. Die in 40 Absatz 3 SGB V festgesetzte Sperrfrist, nach der eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme nicht vor Ablauf von vier Jahren erneut bewilligt werden darf, gilt dann nicht, wenn die Reha- Maßnahme dringend erforderlich ist, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden. Dies ist bei einer vorliegenden MS vom behandelnden Arzt oft begründbar. Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Baustein der sozialen Sicherung. Die Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch XI. Ihre Leistungen sind abhängig von der Zuordnung des Pflegebedürftigen in eine von drei verschiedenen Pflegestufen. Maßgeblich ist dafür vor allem der notwendige Bedarf an Grundpflege am Pflegebedürftigen selbst sowie dessen hauswirtschaftliche Versorgung. Pflegestufe Grundpflege Hauswirtschaft Gesamt I mindestens 46 Min./Tag bis zu 44 Min./Tag 90 Min./Tag II mindestens 120 Min./Tag höchstens 60 Min./Tag 180 Min./Tag III mindestens 240 Min./Tag zusätzlich Pflege zur Nachtzeit höchstens 60 Min./Tag 300 Min./Tag Auf Antrag des Pflegebedürftigen bei seiner Pflegekasse, die immer der eigenen Krankenversicherung angegliedert ist, wird der notwendige Pflegebedarf durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MDK) in einem Gutachten ermittelt. Dieses Gutachten wird in der Regel auf Grundlage der Wohnbedingungen des Antragstellers verfasst. 6

7 Zunächst wird die notwendige Grundpflege ermittelt, denn ohne Grundpflege erfolgt keine Leistung der Pflegeversicherung. Zur Grundpflege zählen neben Körperpflege auch Ernährung und Mobilität innerhalb der eigenen Wohnung des Antragstellers. Als pflegerelevant gelten nur Tätigkeiten in Bereichen, in denen der Pflegebedürftige notwendigerweise Beaufsichtigung oder Unterstützung benötigt oder in denen die Handlung komplett durch Dritte übernommen werden muss. Ist ein MS-Erkrankter in der Lage, sich zwar sehr langsam, aber ohne fremde Hilfe anzuziehen, zählt das Anziehen nicht zur Grundpflege. Problem bei der Feststellung des Grundpflegebedarfs ist, dass nicht jede sinnvolle Pflege am Pflegebedürftigen auch als Grundpflege bewertet wird. Vielmehr hat der Gesetzgeber in einem engen Katalog ( 14 Absatz 3 SGB XI) die Tätigkeiten festgelegt, die zur Grundpflege zählen. Grundpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung, mundgerechte Zubereitung oder Aufnahme der Nahrung, Aufstehen, Zu-Bett- Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Bekleidung, Beheizen der Wohnung 7

8 8

9 Der Gutachter ermittelt anhand der notwendigen Hilfeleistungen den individuellen Pflegebedarf und setzt die dafür erforderlichen Pflegezeiten fest. Aus der Gesamtsumme der Pflegezeiten und eines ärztlichen Befundberichts ergibt sich die Pflegestufe, die maßgeblich für die Höhe der Leistungen ist. Möglicher Höchstbetrag bei häuslicher Pflege durch nicht-professionelle Helfer: Pflegestufe Stand: I 3054 /Monat II 5254 /Monat III 7004 /Monat Wird die Pflege von zugelassenen Pflegediensten erbracht, erhöht sich der Betrag: Pflegestufe Stand: I 6654 /Monat II /Monat III /Monat Bitte beachten Sie: Die Pflegeversicherung ist vom Gesetzgeber nur als Teilkaskoversicherung konzipiert. Bei Einsatz von Pflegediensten ist der monatliche Rechnungsbetrag regelmäßig höher als die Leistungen der Pflegeversicherung, hier wird eine Eigenbeteiligung notwendig. Wird die Pflege teilweise durch Pflegedienste und teilweise durch nichtprofessionelle Pflegepersonen erbracht (Kombinationspflege), errechnet sich die Leistung der Pflegeversicherung entsprechend der Zeitanteile von Pflegedienst und Pflegeperson entsprechend der oben stehenden Tabellen. Berufstätige Angehörige, die ein Familienmitglied selbst zu Hause versorgen wollen, können eine sogenannte Pflegezeit beim Arbeitgeber einfordern. Bei unterbrochener Lohnfortzahlung aber weiterhin geleisteter Sozialversicherung bietet die neue Maßnahme Angehörigen die Möglichkeit, sich bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich der Pflege zu widmen. Die Kombinations- und Anwendungsmöglichkeiten der Pflegeversicherungen sind vielfältig. Eine Variante stellt das Poolen von Leistungen mit anderen Pflegebedürftigen dar, etwa durch die Bildung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften, in denen Zuwendungen aus der Pflegekasse gemeinsam wahrgenommen werden. Für pflegebedingte Umbaumaßnahmen kann der Pflegebedürftige bis zu für eine Baumaßnahme erhalten. Als eine Baumaßnahme gelten alle Umbauten, die der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) bei seiner Prüfung des Wohnortes als notwendig feststellt. 9

10 Ist nur ein Badumbau beantragt und der MDK hält auch den (späteren) Umbau aller Türen für notwendig, gelten Bad und Türen als eine Baumaßnahme: Es werden nur einmal gezahlt. Dies gilt auch dann, wenn das Gutachten den Umbau von Badezimmer und Türen der Wohnung empfiehlt, der Umbau der Türen aber aktuell noch nicht notwendig ist, weil der Pflegebedürftige jetzt noch keinen Rollstuhl benötigt. Für Verbrauchsartikel, z. B. Inkontinenzmaterial, zahlt die Pflegekasse maximal 31 4 pro Monat. Reicht die Pflege zu Hause nicht mehr aus, erbringt die Pflegekasse Leistungen für stationäre Pflege in zugelassenen Pflegeheimen. Pflegestufe Stand: I / Monat II / Monat III / Monat Dies reicht in der Regel nicht aus, die Heimkosten zu decken ( Teilkaskoversicherung ). Der fehlende Betrag muss entweder privat aufgebracht werden oder über die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Grundsicherung aus öffentlichen Mitteln ergänzt werden. Wer als Härtefall anerkannt wird, kann Leistungen bis zu erhalten. Dies setzt voraus, dass die notwendige Pflege das Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, z. B. bei Pflege von Krebspatienten im Endstadium. Ist zur Sicherstellung oder Ergänzung der häuslichen Pflege eine Pflege in einer Tageseinrichtung erforderlich, werden hierfür ein Teil der Kosten übernommen. Dies richtet sich nach der Pflegestufe und beträgt zwischen 4404bis zu / Monat. Ist die nicht-professionelle Pflegeperson, die die häusliche Pflege übernimmt, durch Krankheit oder Urlaub verhindert, kann eine Ersatzperson eingesetzt werden. Hierzu zahlt die Pflegekasse höchstens , wenn die Pflegeperson nicht in enger häuslicher Gemeinschaft mit dem Pflegebedürftigen lebt. Wer als nicht-professionelle Pflegeperson nicht mehr als 28 Stunden berufstätig ist und mindestens 14 Stunden/Woche Pflege leistet, hat Anspruch auf Rentenbeiträge durch die Pflegekasse. Die Höhe der Beiträge hängt von der Pflegestufe ab. 10

11 Persönliches Budget Das persönliche Budget wurde eingeführt, um die Eigenständigkeit von behinderten oder chronisch kranken Menschen zu stärken. Grundgedanke ist, dass der Hilfebedürftige Geldmittel selbst verwaltet, um damit seine notwendige Hilfe selbst zu organisieren. Der Kostenträger der Hilfe (z. B. Pflegeversicherung, Sozialamt) prüft nach den jeweiligen Gesetzen, welchen Beitrag er zur Lösung zu erbringen hat. Dann wird mit dem Hilfebedürftigen verhandelt, welche Hilfen mit dem persönlichen Budget abgegolten sind. Dies wird vertraglich festgehalten und der Hilfebedürftige kann auf dieser Basis wie ein Arbeitgeber seine Hilfen einstellen. Wichtig: Es gibt durch das persönliche Budget nicht mehr Geld als nach der alten Regelung, nur die Zahlungsweise wird auf Antrag des Hilfesuchenden geändert. Früher zahlte der Kostenträger alle Rechnungen, beim persönlichen Budget zahlt der Hilfebedürftige. Das persönliche Budget ist eine freiwillige Option, der Hilfebedürftige kann auch weiterhin seine Hilfen durch die Kostenträger begleichen lassen. Obwohl es zum persönlichen Budget eine gesetzliche Regelung gibt, ist die Umsetzung noch mit sehr großen Problemen behaftet. Kostenträger tun sich oft schwer, den Antrag auf das persönliche Budget zu genehmigen. MS-Erkrankte sollten sich daher vor Antragstellung auf das persönliche Budget genau überlegen, ob sie den organisatorischen Anforderungen (eines Arbeitgebers in eigener Pflegesache) und den anstehenden Streitigkeiten gewachsen sind. Das persönliche Budget ist nur geeignet für Personen, die trotz MS noch die Kraft haben, vieles selbst zu regeln und um Ansprüche zu kämpfen. Weitere Informationen zum persönlichen Budget erhält man von Selbsthilfegruppen z. B. der DMSG (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft) oder ISB (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben). 11

12 12

13 Sonstige Versicherungen Versicherungen sind bei bekannter Multipler Sklerose oft ein Problem. Beim Abschluss eines Vertrages ist größte Vorsicht und kritische Distanz erforderlich, da es sonst später zu Enttäuschungen oder rechtlichen Problemen kommen kann. Gesundheitsfragen sind bei Vertragsschluss genau zu beantworten, die Antworten werden später, wenn der MS-Erkrankte Leistungen einfordert, genau geprüft. Deshalb ist Skepsis geboten, wenn ein Versicherungsvertreter vor dem Vertragsschluss behauptet, MS sei kein Problem oder man solle diese Erkrankung bei den Fragen nicht beachten. Fehler bei der Beantwortung dieser Fragen können lange Zeit später der Grund für langwierige Prozesse sein. Welche Mitteilungspflichten man zu Erkrankungen hat, ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag. Dies gilt nicht nur für den Vertragsabschluss. Auch danach kann es eine weitere Mitteilungspflichten geben. Ist eine MS bekannt, ist es schwierig bis unmöglich bestimmte Versicherungen abzuschließen. So dürfte es praktisch sehr schwer werden, nach der Diagnosestellung eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Krankenhaustagegeldversicherung zu bekommen. Der MS-Erkrankte gilt hier als schlechtes Risiko. Bei Risikolebensversicherungen ist die Lage ähnlich. Lebensversicherungen, die als Leistungsvoraussetzung lediglich auf das Erreichen eines bestimmten Alters abstellen, sind leichter zu finden. Das Gleiche gilt für Unfallversicherungen. Unproblematisch sind auch Riesteroder Rüruprenten, die im Prinzip dem MS-Erkrankten offen stehen. Problematisch kann der Abschluss von Reiserücktrittsversicherungen sein. Sie sind oft an das Auftreten eines plötzlichen Ereignisses für die Versicherungsleistung gebunden. Hier kann es Streit geben, ob die MS als Rücktrittsgrund plötzlich aufgetreten ist oder als chronische Erkrankung dauerhaft vorliegt. Ähnlich ist die Problematik bei Reisekrankenversicherungen, die nur bei unvorhergesehenen während der Reise auftretenden Erkrankungen Leistungen erbringen. Bei Abschluss einer Versicherung kann gute Beratung Geld wert sein. Versicherungen sind keine sozialen Unternehmen. Jede Versicherung will ihr Produkt verkaufen, wobei manche Versicherungen in Kauf nehmen, dass ihr Produkt für den Versicherungsnehmer nicht das optimale ist. Es liegt daher am Versicherungsnehmer, sich gut zu informieren und zu entscheiden, ob eine bestimmte Versicherung für ihn sinnvoll ist. Hier kann es sich lohnen, größere Versicherungsagenturen, die mehrere Versicherungen im Angebot haben, anzusprechen. Sinnvoll kann auch die neutrale Beratung durch die Verbraucherzentrale sein. 13

14 MS und Beruf Das Leben mit einer nicht kalkulierbaren Erkrankung wie MS ist nicht einfach. Oft ist deshalb der Beruf besonders wichtig. Aber der Einstieg in den Beruf mit MS oder die Diagnose einer MS im laufenden Arbeitsverhältnis kann problematisch sein. Viele Arbeitgeber haben nur eine verschwommene Vorstellung vom Krankheitsbild der MS und sehen diese Erkrankung als sehr schwerwiegend an. Hilfe und Unterstützung zur Gleichstellung bietet das Integrationsamt. Das zuständige Integrationsamt ist Ländersache und man findet es über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Nach der bisher geltenden Auffassung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitnehmer von sich aus in der Regel weder eine chronische Erkrankung noch eine festgestellte Schwerbehinderung mitteilen. Fragt der Arbeitgeber jedoch danach, ist die Erkrankung mitzuteilen, wenn sie sich negativ auf das konkrete Arbeitsverhältnis auswirkt. Die bloße Gefahr, dass eine Erkrankung eintreten kann, ist nicht mitteilungspflichtig. Und bei MS Patienten ist dies letztlich der Fall, denn es ist nicht sicher, ob ein MS-Schub eintritt. Ein klinisch isoliertes Syndrom (CIS), wie z. B. eine Sehstörung, ist allerdings schon eine Einschränkung, die sich auf die Arbeit auswirken kann. Auf Frage des Arbeitgebers ist der Arbeitnehmer mitteilungspflichtig, wenn es eine chronische (dauerhafte/mindestens sechs Monate andauernde) Einschränkung ist. 14

15 Beispiel: Ein MS-Erkrankter leidet an Gleichgewichtsstörungen. Er bewirbt sich als Dachdecker. Hier ist die Einschränkung bekannt und wirkt sich auch auf die konkret zu leistende Arbeit aus. Auf Befragen des Arbeitgebers ist hier die MS anzugeben. Die Frage nach Schwerbehinderung bzw. nach Gleichstellung ist zu bejahen, wenn Schwerbehinderung oder Gleichstellung anerkannt sind. Wer die zulässige Frage des Arbeitgebers nach dem Vorliegen einer chronischen Erkrankung, nach Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung wahrheitswidrig verneint, kann gekündigt werden oder seinen Arbeitsvertrag durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung verlieren. Wichtig ist der verbesserte Kündigungsschutz für Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Es kursiert häufig die falsche Vorstellung, diese Arbeitnehmer seien überhaupt nicht kündbar! Auch sie sind kündbar, nur unter engeren Voraussetzungen. Der Arbeitgeber darf diesem Personenkreis in der Regel nur kündigen, wenn vorher die Zustimmung des Integrationsamtes vorliegt. Dieser erhöhte Schutz besteht nur bei Kündigungen durch den Arbeitgeber. Endet ein Vertragsverhältnis durch Aufhebungsvertrag, Fristablauf, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bzw. Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten (nur) die allgemeinen Regeln. Das Integrationsamt begutachtet die Situation, in der ein Arbeitgeber die Kündigung beantragt. Man wird versuchen, die beiderseitigen Interessen in einem Gespräch auszugleichen und finanzielle Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes anzubieten. Kommt ein Interessensausgleich nicht zustande, prüft das Integrationsamt, ob es der Kündigung zustimmt oder nicht. Hier kommt es auch auf den Kündigungsgrund an. Liegt der Kündigungsgrund in der Schwerbehinderung begründet, hat das Integrationsamt einen weiten Ermessensspielraum, anders bei Kündigung aus betrieblichen Gründen (z. B. Schließung einer Abteilung): Hier ist kaum Ermessensspielraum gegeben. Das Integrationsamt ist auch zuständig, wenn in einem laufenden Arbeitsverhältnis Probleme für den Schwerbehinderten auftreten. Ebenso wird man hier versuchen diese Probleme zu lösen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Auch eine Kündigung durch den Arbeitgeber ohne Zustimmung des Integrationsamtes wird wirksam, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig Kündigungsschutzklage erhebt. Die Kündigungsschutzklage ist innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung schriftlich bzw. zur Niederschrift des Urkundsbeamten beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. 15

16 Zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile kann der Arbeitgeber über das Integrationsamt verschiedene Hilfen erhalten: Denkbar sind Einarbeitungszuschüsse, Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit. Leistet ein Schwerbehinderter weniger als zwei Drittel der Arbeit eines nichtbehinderten Kollegen, kann der Arbeitgeber einen Lohnzuschuss erhalten (Minderleistungsausgleich). Zudem kann er auch Hilfen für die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Geräten oder Möbeln beantragen, die dem Behinderungsausgleich dienen (z. B. Großbildschirm für Sehbehinderte oder einen dienstlich notwendigen Rollstuhl). Benötigt der behinderte Arbeitnehmer ein Fahrzeug zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung seiner Tätigkeit, kann dies nach den Regeln der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung gefördert werden. Dabei gibt es zum Erwerb des Fahrzeugs eine einkommensabhängige Förderung und zusätzlich eine einkommens unabhängige Förderung für behinderungsbedingte technische Einbauten. Auch die Übernahme der Kosten zum Erwerb einer Fahrerlaubnis können übernommen werden. Der Anschaffungszuschuss ist in der Regel auf maximal begrenzt. Nur in Ausnahmefällen (großes Fahrzeug zum Transport eines Rollstuhles mit Laderampe) kann der Zuschuss auch höher liegen. Behinderungsbedingte notwendige Umbauten werden komplett bezuschusst. Wichtig ist aber: Der Auftrag zum PKW-Kauf bzw. zum Umbau darf erst erteilt werden, wenn der entsprechende Antrag bewilligt ist. Erfolgt die Auftragserteilung vorher, droht vollständiger Verlust der Förderung. In dringenden Fällen unbedingt vor Vertragsschluss Antrag stellen und Kontakt mit dem Kostenträger aufnehmen. Eine Förderung ist auch möglich, wenn der Arbeitnehmer nicht selbst fahren kann, die Beförderung durch Dritte aber gesichert ist. Schwerbehinderte haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Woche bezahlten Zusatzurlaub pro Jahr. Für das Urlaubsjahr der Erteilung des Schwerbehindertenausweises gilt dieser Anspruch anteilig. Dies gilt nicht für Gleichgestellte (siehe S. 17: Schwerbehindertenausweis: Vorteile und Nachteile)! Daneben kann die Freistellung von Mehrarbeit beantragt werden. Hat eine Firma oder eine Dienststelle einen Betriebs- bzw. Personalrat, können sich Schwerbehinderte und Gleichgestellte auch an den entsprechenden Schwerbehindertenvertreter wenden. Die Schwerbehindertenvertretung ist auch bei Maßnahmen einzubeziehen, die diesen Personenkreis betreffen. 16

17 Schwerbehindertenausweis: Vorteile und Nachteile Körperliche Liebe Schwerbehindert ist derjenige, bei dem auf Antrag bei seiner Wohnortgemeinde/Kreis ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wird. Bei MS kommt es dabei auf die körperlichen und/oder seelischen Einschränkungen an, die mindestens sechs Monate lang vorliegen. Als Einschränkung wird jede negative Abweichung vom gesundheitlichen Befinden eines gleichaltrigen, nicht behinderten Menschen bewertet. Zurzeit wird die MS ohne besondere Einschränkungen in der Regel mit einem GdB von 30 eingestuft. Dies benachteiligt besonders junge MS- Erkrankte, die anfangs nur geringe Einschränkungen haben und oft nicht als Schwerbehinderte anerkannt werden. Wer einen GdB von 30 erhält, kann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten stellen. Er hat dann fast alle Rechte, die auch ein Schwerbehinderter hat. Die Gleichstellung wird aber nur bewilligt, wenn sie zur Erlangung oder zum Erhalt eines Arbeitsplatzes notwendig ist. Schwerbehinderte/Gleichgestellte erhalten Hilfen als Ausgleich der eingetretenen Nachteile. Neben steuerlichen Erleichterungen (siehe S. 26: MS und Steuern) und Hilfen im Beruf (siehe S. 14: MS und Beruf) sind weitere Hilfen oft an besondere Voraussetzungen gekoppelt, zum Beispiel die unterschiedlichen Merkzeichen. 17

18 Merkzeichen Voraussetzung Ausgleich G B ag H RF Bl Gl Erheblich eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr Hilfe in öffentlichen Verkehrsmittel nötig Schwerste Gehbehinderung oder Rollstuhlbenutzung notwendig Hilfen im Alltag notwendig oder Pflegestufe III Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht möglich Blind Gehörlos Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke* Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; Parken auf Behindertenparkplätzen Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr Befreiung von Rundfunkgebühren; Ermäßigung bei Telefongebühren (bei manchen Anbietern) Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr; Parken auf Behindertenparkplätzen Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr nach Erwerb einer Wertmarke * Antrag auf Wertmarke wird dort gestellt, wo auch der Schwerbehindertenausweis beantragt wurde. Dieses kann, bedingt durch Landesrecht, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Die Merkzeichen werden nur bei Schwerbehinderten anerkannt, hier genügt die Gleichstellung nicht. Auch wenn Firmen ab einer gewissen Mitarbeiterzahl zur Beschäftigung von Schwerbehinderten gesetzlich verpflichtet sind, kann der Schwerbehindertenausweis in der Praxis ein Einstellungshindernis sein, da Arbeitgeber (fälschlicherweise) manchmal die Einstellung Schwerbehinderter fürchten. Der Schwerbehindertenausweis kann von seinem Inhaber nicht (freiwillig) zurück gegeben werden, der Inhaber kann nur die Verlängerung des ausgelaufenen Ausweises unterlassen. 18

19 MS und Erwerbsminderungsrente Bei fortschreitenden Einschränkungen im Berufsleben kann der Arbeitnehmer eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese soll den Gehaltsausfall des Arbeitnehmers wegen seiner eingeschränkten Arbeitsfähigkeit pro Tag ausgleichen. Hier ist zunächst mit dem behandelnden Arzt zu klären, ob der jetzige schlechte gesundheitliche Zustand von Dauer ist oder ob eine Wiederaufnahme der Arbeit unter bestimmten Bedingungen möglich bzw. sinnvoll ist. Manche Ärzte sagen ihren MS-Patienten, die Rente sei bei MS eine reine Formsache. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Erwerbsminderungsrente nicht vom Vorliegen einer bestimmten Krankheit abhängt, vielmehr kommt es darauf an, wie lange jemand trotz beeinträchtigter Gesundheit täglich arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente gibt es als Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung. Die individuelle Dauer der täglichen Arbeitsfähigkeit ist daher ausschlaggebend, ob eine teilweise oder eine vollständige Erwerbsminderungsrente gewährt wird. Tätigkeit kann pro Tag ausgeübt werden für sechs und mehr Stunden drei Stunden aber weniger als sechs Stunden weniger als drei Stunden pro Tag keine Erwerbsminderungsrente halbe Erwerbsminderungsrente volle Erwerbsminderungsrente Diese zeitliche Abstufung ist von entscheidender Bedeutung, da sie Auswirkungen auf die Höhe der ausgezahlten Rente hat. Darauf sollte auch bei dem Gespräch mit dem begutachtenden Arzt geachtet werden, damit kein falsches Bild der eigenen Leistungsfähigkeit entsteht und notiert wird. Eine bloße Bescheinigung des behandelnden Arztes reicht jedoch für die Bewilligung einer Rente nicht aus. Die Rentenversicherung fordert zudem noch weitere Gutachten durch einen sozialmedizinischen Dienst. Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen möchte, sollte zunächst prüfen, ob er die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Diese sind erfüllt, wenn a) die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist, b) in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zurückgelegt wurden (Vorversicherungszeit) und c) vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt wurde. 19

20 Sind die Bedingungen dieser sogenannten Vorversicherungszeit nicht erfüllt, wird keine Rente gezahlt. Weitere Auskünfte hierzu finden sich u.a. im jährlichen Informationsschreiben der Rentenversicherungsträger, bei der örtlichen Rentenberatungsstelle oder auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Hier gibt es auch Auskunft über die aktuelle Höhe einer Erwerbsminderungsrente. Der Rententräger wird den Antragsteller normalerweise auffordern, eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchzuführen. Dabei wird durch Tests die aktuelle Leistungsfähigkeit ermittelt. Da der Klinikaufenthalt den Alltag nicht immer wiedergibt, sollte der Patient den Gutachtern seine Einschränkungen im Alltagsleben (z. B. Fatigue) verdeutlichen. Die Klinik erstellt einen Bericht, der in die Entscheidung über die Rente miteinfließt. Die Erwerbsminderungsrente ist eine Rente auf Zeit. Sie wird in der Regel für einen befristeten Zeitraum gewährt und muss danach bei Bedarf des Arbeitnehmers separat neu beantragt werden. Dies gilt besonders, wenn eine Rente nur mit Rücksicht auf den Arbeitsmarkt gewährt wird. Das ist dann der Fall, wenn zwar die gesundheitlichen Einschränkungen eine volle Erwerbsminderungsrente nicht rechtfertigen, der Antragssteller aber aufgrund der allgemein schlechten Beschäftigungssituation auf dem Arbeitsmarkt keine geeignete Stelle findet. Etwa, wenn der Arbeitnehmer maximal drei Stunden arbeiten kann, aber keine Anstellung finden kann, die diesem Bedürfnis entgegenkommt. Die Dauer der Befristung liegt im Ermessen des Rententrägers. Bei Zeitrenten ist es wichtig, rechtzeitig einen Verlängerungsantrag zu stellen. Hier findet oft ein verkürztes Verfahren statt, welches im Normalfall bei MS-Erkrankten mit der unproblematischen Verlängerung der Rente endet. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente bemisst sich aus den zuvor eingezahlten Beiträgen. Diese Beiträge errechnen sich aus Arbeitsentgelt, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II ( Hartz IV ). Bei der Erwerbsminderungsrente werden nicht nur die bis zum Eintritt der vollen Erwerbsminderung gezahlten Beiträge angerechnet, die Rente erhöht sich durch angerechnete Beiträge bis zum 60. Lebensjahr. Andererseits wird die Rente auf Lebenszeit um bis zu 10,8 Prozent gekürzt, wenn sie 36 Monate vor Erreichen des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden muss. Die Kürzung bleibt auch bei der Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente erhalten. 20

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer

Die Pflegeversicherung. Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer Ausbau der Sozialversicherung - ein Mittel gegen sozialen Abstieg im Alter und zur Sicherung der Pflege Hartmut Vöhringer 2 Einführung Pflegebedürftig Pflegestufen Die Hilfe bei den ATL Leistungen bei

Mehr

Pflegebedürftig was nun?

Pflegebedürftig was nun? BILOBA Pflegebedürftig was nun? Pflegestufen und Leistungen gemeinnützige Biloba Häusliche Kranken- und Altenpflege www.biloba-pflege.de Entlastung im Alltag Hilfe und Unterstützung Pflegestufe 1 Erheblich

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI Leistungsumfang Die Leistungen der Pflegeversicherung unterstützen die familiäre und nachbarschaftliche Pflege. Die Pflegeversicherung stellt

Mehr

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung) P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen

Mehr

Autismus im Sozial- und Bildungsrecht

Autismus im Sozial- und Bildungsrecht Autismus im Sozial- und Bildungsrecht 1. Autismus als Behinderung 2. Autismus in der Gesetzlichen Pflegeversicherung 3. Eingliederungshilfe in Kindergarten und Schule 4. Arbeitsassistenz für autistisch

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Die Antworten von DIE LINKE

Die Antworten von DIE LINKE 27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis

Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung

Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung Fragen und Antworten rund um Formalitäten und Finanzierung Wer kann in eine Altenhilfeeinrichtung einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht mehr

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Steuerliche Entlastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Telefonvortrag am 3. März 2009 für das Portal Mittelstand-und-Familie Lothar Winkel, Steuerberater, Berlin www.mittelstand-und-familie.de

Mehr

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler

Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich

Mehr

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.2008 in Kraft Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere Leistungen! Um bessere Leistungen für die

Mehr

Ambulante Pflege der Sozialstation

Ambulante Pflege der Sozialstation Ambulante Pflege der Sozialstation 24 Stunden erreichbar 0 51 21 93 60 22 Ihre Ansprechpartner: Stefan Quensen - Pflegedienstleitung Roswitha Geßner - Stellv. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

Pflege ein großes Thema...

Pflege ein großes Thema... Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren

Mehr

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Individuelle Hilfeplanung Rheinland-Pfalz Datum Wichtige Informationen Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis Ich habe den Hilfeplan

Mehr

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen?

Vor dem Heimeinzug. Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten. Wer kann in ein Altenheim einziehen? Vor dem Heimeinzug Fragen und Antworten rund um Finanzierung und Formalitäten Wer kann in ein Altenheim einziehen? Jeder, der pflegebedürftig im Sinne des SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) ist und nicht

Mehr

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung kranken- und pflegeversicherung Sie pflegen Wir sind für Sie da! Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit 3 Die Leistungen der zum

Mehr

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136 Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger

Mehr

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Soziale Sicherung der Pflegeperson Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Der Pflegefall tritt ein was tun? 6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache

Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache 8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in

Mehr

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI)

Pflegehilfsmittel 40 SGB XI. Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff. SGB XI) Pflegehilfsmittel 40 SGB XI Pflegebedürftige haben Anspruch auf mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI Nicole Scherhag 30. AfnP Symposium in Fulda Das Sozialversicherungssystem Kranken- Renten- Arbeitslosen- Unfall- Pflege- -versicherung Vorbemerkungen

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) Stand 30.10.2012 Neuausrichtung der Pflegeversicherung mit dem Ziel Stärkung der an Demenz erkrankten pflegebedürftigen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

- 244 458 728 von monatlich 1)

- 244 458 728 von monatlich 1) Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2015 an die Pflegeversicherung im Überblick Stand: 31.03.2015 Häusliche Pflege von rein körperlich hilfebedürftigen Häusliche Pflege von Versicherten mit erheblichem

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund.

Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Gemeinsame Erklärung zur inter-kulturellen Öffnung und zur kultur-sensiblen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung und Migrations-Hintergrund. Das ist eine Erklärung in Leichter Sprache. In einer

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis

Mehr

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise

Mehr

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz

Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Hilfen durch das Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegeversicherungsgesetz besteht seit 1995. (Beitragszahlungen begannen) Seit 1996 werden Menschen mit Pflegebedarf unterstützt durch Geld- oder Sachleistungen

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

e) Kostenbeteiligung

e) Kostenbeteiligung e) Kostenbeteiligung aa) Zuzahlungspflichten des Versicherten Z.B. Stationäre Krankenhausbehandlung, 39 Abs. 4 SGB V: Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen vom Beginn der vollstationären

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Wolfgang Bellwinkel/DGUV. Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege. Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen

Wolfgang Bellwinkel/DGUV. Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege. Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen Wolfgang Bellwinkel/DGUV Sicheres Arbeiten in der häuslichen Pflege Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen Wer ist versichert? Alle, die eine pflegebedürftige Person im Sinne der Pflegeversicherung

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz

Mehr

A7 Pflegeversicherung

A7 Pflegeversicherung Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 3 Rechtliche Grundlage 3 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen 4

Mehr

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser

Mehr

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen!

Die Reform der Pflegeversicherung. Gewinner sind die Pflegebedürftigen! Die Reform der Pflegeversicherung Gewinner sind die Pflegebedürftigen! (Die Änderungen der Pflegeversicherung treten am 01.07.08 in Kraft) Seite 1 Die erste gute Nachricht: Durch Beitragserhebung bessere

Mehr

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste Köln micura Pflegedienste Köln 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste schließt die Lücke einer eingeschränkten Lebensführung. Viele Alltäglichkeiten

Mehr

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg Leistungen und Hilfen für Im Sozial-Gesetzbuch 9 steht: können besondere Hilfen und Leistungen bekommen. Bei der Arbeit, beim Wohnen, in der Freizeit.

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung

Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Gesundheitsamt Freie Hansestadt Bremen Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene Informationen für Sie Die Pflegeversicherung Türkischsprachige Informationen zur Pflegeversicherung Machen Sie sich schlau,

Mehr

Was steht mir zu für meinen Lebensunterhalt?

Was steht mir zu für meinen Lebensunterhalt? Was steht mir zu für meinen Lebensunterhalt? Entstehung der Werkstätten Früher: Viele behinderte Menschen lebten und arbeiteten in ihrer Großfamilie. Das war nicht immer schön. Es gab wenige Einrichtungen

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2

Inhalt. Das ist in Österreich anders 2. Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 Inhalt Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Geld- statt Sachleistungen 2 So ist die Situation in Österreich 2 Rechtliche Grundlage 2 Anspruchsberechtigte Personen 3 Leistungen

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann...

Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann... Leitfaden für : Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Totenfürsorge Organspendeausweis Bestattungsvorsorge Testament Vorwort Im

Mehr

Krebserkrankung Soziale Folgen und ihre Absicherung

Krebserkrankung Soziale Folgen und ihre Absicherung Rehabilitation Krebserkrankung Soziale Folgen und ihre Absicherung Dipl. Sozialpädagogin M. Niemann Rubensstraße 125 12157 Berlin Tel.: 030-130 20-2243 monika.niemann@vivantes.de Weltgesundheitsorganisation

Mehr

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall.

Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Bleiben Sie unabhängig im Pflegefall. Finanzieller Schutz in allen Pflegestufen. PflegePREMIUM PflegePLUS PflegePRIVAT Optimale Sicherheit schon ab Pflegestufe I PflegePREMIUM beste Versorgung in allen

Mehr

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München Ost In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung

Mehr

Das. Pflege TAGEBUCH. Pflegekasse. Deutschlands größte Krankenkasse

Das. Pflege TAGEBUCH. Pflegekasse. Deutschlands größte Krankenkasse Das Pflege TAGEBUCH Pflegekasse Deutschlands größte Krankenkasse Herausgeber: BARMER Ersatzkasse Redaktion: BARMER Pflegekasse (verantw.) Abteilung Marketing und Vertrieb Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck,

Mehr

BLINDENGELD IN HESSEN

BLINDENGELD IN HESSEN BLINDENGELD IN HESSEN Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung 02 BLINDENGELD IN HESSEN WAS IST

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt

stationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus

1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles. Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus 1 Zusammenfassung: Vortrag Der Berufsalltag mit Tinnitus v. 17.06.09 von Gereon Gilles Einteilung des Grad der Behinderung (GdB) bei Tinnitus Tinnitus Merkmale Ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinung

Mehr

Recht und Soziales mit MS

Recht und Soziales mit MS Recht und Soziales mit MS Meine Rechte als MS-Erkrankter wer hilft mir? Welche Hilfen kann ich als Mensch mit Multipler Sklerose von meiner Krankenkasse erwarten? Welche Vorteile hat ein Schwerbehindertenausweis?

Mehr