HYPOTHEKENRECHT IN DER BANKPRAXIS Dr. Martina Eliskases
|
|
- Kilian Heidrich
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 HYPOTHEKENRECHT IN DER BANKPRAXIS Dr. Martina Eliskases Seminar für Bankrecht 17. April 2012 GRUNDLAGEN HÖCHSTBETRAGSHYPOTHEK Höchstbetragshypothek kann auch zukünftige Kredite absichern, sofern diese Forderungen ausreichend bestimmt sind - Rechtsgrund der Forderung sowie Person des Gläubigers und des Schuldners. Auch Kredite an mehrere Kreditnehmer einzeln und/oder gemeinsam können besichert werden (3 Ob 285/05s; 7 Ob 6/06t; 3 Ob 48/10w). Rechtsgründe des 14 Abs 2 GBG sind nicht taxativ (3 Ob 34/ 94 verst Senat). 2
2 KREDITNEHMERWECHSEL IFD GESAMTRECHTSNACHFOLGE Wechsel des Kreditverhältnisses samt Sicherheit erfolgt ex lege; Berichtigung im Grundbuch gem 136 GBG Eintritt einer dritten Person stellt keine Novation dar Sicherheiten bleiben aufrecht ( 1378 ABGB) Wiederausnutzbarkeit richtet sich nach der Einverleibung und der zugrunde liegenden Pfandurkunde 3 KREDITNEHMERWECHSEL IFD GESAMTRECHTSNACHFOLGE Nachhypothekar müssen immer mit voller Ausnutzung des Höchstbetrages rechnen Auslegung der Pfandurkunde Iro legt Pfandurkunde dahingehend aus, dass Neukredite auch an Gesamtrechtsnachfolger erfasst sind (BVR IX/II Rz 2/240). Apathy, ÖBA 2000, 1042: Erwähnung des Gesamtrechtsnachfolgers erforderlich 4
3 KREDITNEHMERWECHSEL IFD GESAMTRECHTSNACHFOLGE Wiederausnutzung auch bei mehreren Gesamtrechtsnachfolgern idr möglich (Apathy) Wiederausnutzung einer Unternehmensgeschäftsbeziehung bei Bezugnahme in der Pfandurkunde nicht durch Privatkredite eines Erben 5 KREDITNEHMERWECHSEL IFD GESAMTRECHTSNACHFOLGE Drittpfandbesteller droht Verschlechterung seiner Regresssituation Möglichkeiten der 812 ABGB (Nachlassseperation), 226 AktG, 96 Abs 2 GmbHG, 15 SpaltG sowie 1365 ABGB (Sicherstellungen) Ordentliche und außerordentliche Kündigung Gleichbehandlung mit Pfandbestellung durch Kreditnehmer selbst 6
4 KREDITGEBERWECHSEL IFD GESAMTRECHTSNACHFOLGE Wechsel des Kreditverhältnisses samt Sicherheit erfolgt ex lege; Berichtigung im Grundbuch gem 136 GBG Wiederausnutzbarkeit richtet sich nach der Einverleibung und der zugrunde liegenden Pfandurkunde Auslegung der Pfandurkunde Nach Apathy ist Erwähnung der Gesamtrechtsnachfolge erforderlich (ÖBA 2000, 1047) Iro: Weiterhaftung auch ohne Nennung der Gesamtrechtnachfolge (BVR IX/II Rz 2/236) 7 KREDITNEHMERWECHSEL IFD Vertragsübernahme durch neuen Kreditnehmer Zustimmung des Gläubigers Zustimmung des Drittpfandbestellers ( 1407 Abs 2 S 2 ABGB) Modifizierung durch 38 UGB Übernahme und Fortführung eines Unternehmens unter Lebenden Übergang der Rechtsverhältnisse ex lege auf den Übernehmer Bestellte Sicherheiten bleiben aufrecht. Widerspruchsmöglichkeit von Bank und Drittsicherheitengeber binnen 3 Monaten ab Mitteilung 8
5 KREDITNEHMERWECHSEL IFD Zustimmung der Nachhypothekare Reischauer: Zustimmung erforderlich, da vergleichbar mit Drittpfandbesteller in seinen Rechten beeinträchtigt Vorrückungsrecht OGH 3 Ob 124/90: Kreditübernahme bewirkt nicht Erlöschen des Pfandes, damit tritt Verfügungsrecht über die Pfandstelle nicht ein Apathy, Iro, Kurzbauer verneinen Zustimmungserfordernis Beeinträchtigung möglich und Zustimmung erforderlich, wenn Befristung des Kredites sich in Pfandurkunde niederschlägt 9 KREDITNEHMERWECHSEL IFD Wiederausnutzung der Hypothek Apathy: Wiederausnutzung nur, wenn der Einzelrechtsnachfolger ausreichend individualisiert (ÖBA 2000, 1045) Iro lässt idr Wiederausnutzung zu, da im nachhinein eindeutig der Einzelrechtsnachfolger feststellbar ist (BVR IX/II Rz 2/248) 3 Ob 92/85: Kredite an den Kreditnehmer und seinen Rechtsnachfolger ist nicht ausreichend bestimmt 3 Ob 124/90: für alle schon entstandenen oder in Hinkunft erwachsenden Kreditforderungen gegen die prot. Firma Alois A Kredit an den jeweiligen Unternehmensträger möglich Ansicht Apathy zu präferieren 10
6 KREDITNEHMERWECHSEL IFD Übertragung im Grundbuch Anmerkung des Kreditnehmerwechsels im Grundbuch ist nicht erforderlich Schuldübernahme nur mit Zustimmung Drittpfandbesteller Wiederausnutzung ausgeschlossen 11 KREDITGEBERWECHSEL IFD Vertragsübernahme durch neuen Gläubiger Zustimmung des Schuldners Zustimmung des Drittpfandbestellers gem 1407 Abs 2 S 2 ABGB nicht erforderlich Eintragung im Grundbuch Gleichbehandlung mit Fall der rechtsgeschäftlichen Zession Apathy, Reischauer: Übergang ex lege Iro folgt strsp: Einverleibung im Grundbuch erforderlich 12
7 KREDITGEBERWECHSEL IFD Wiederausnutzung Iro: Wiederausnutzung möglich, ohne dass der Einzelrechtsnachfolger in der Pfandurkunde ausdrücklich erwähnt wird (BVR IX/II Rz 2/239) Apathy: Wiederausnutzung nur möglich, wenn der Einzelrechtsnachfolger ausreichend individualisiert wird bei Krediten an den jeweiligen Unternehmensträger praktisch denkbar (ÖBA 2000, 1048) Wiederausnutzung setzt aber Einverleibung im Grundbuch voraus 13 KREDITGEBERWECHSEL IFD Abtretung von Einzelforderungen Abtretung hypothekarisch gesicherter Forderungen nur durch Einverleibung Einzelforderungen, die durch eine Höchstbetragshypothek gesichert sind, scheiden bei Abtretung aus dem Sicherungsverband aus und gehen außerbücherlich über 14
8 KREDITGEBERWECHSEL IFD Einlösung gem 1422 ABGB Zahlung einer fremden Schuld mit Zustimmung von Schuldner oder Gläubiger Einlösungsbegehren, auch schlüssig möglich Übergang der eingelösten Forderung so wie sie dem Altgläubiger zustand ex lege Übergang aller Sicherheiten, auch der Hypotheken 15 KREDITGEBERWECHSEL IFD Übergang der Höchstbetragshypothek bei Dreiparteieneinigung durch Vertragsübernahme wenn der Kreditrahmen beendet wird, erkennbar eine Wiederausnutzung nicht mehr möglich ist und die besicherten Forderungen auf eine reduziert werden. 16
9 KREDITGEBERWECHSEL IFD Höchstbetragshypothek nach Einlösung Festbetragshypothek? nach Einlösung Wiederausnutzung nicht mehr möglich strsp: übergegangene Höchstbetragshypothek ist als Festbetragshypothek zu behandeln 17 KREDITGEBERWECHSEL IFD Haftung der Hypothek für Zinsen nach Einlösung Forderung geht nach 1358 und 1422 ABGB jeweils so über, wie sie beim Altgläubiger bestand, dh samt Zinsanspruch Reischauer: HBH muss über den eingelösten Betrag hinaus auch für Zinsen mitübergehen 1 Ob 165/75: Besicherung der Zinsen auch durch übergegangene Hypothek 4 Ob 130/98s: Hypothek geht im Ausmaß der Einlösung über 5 Ob 169/05x: lässt die Frage explizit offen 18
10 KREDITGEBERWECHSEL IFD 5 Ob 10/09w: vertragliche Hypothekenumwandlung von Höchstbetrags- in Festbetragshypothek: An der Stelle und im Rang einer Höchstbetragshypothek kann nur eine Festbetragshypothek mit einem Kapitalsbetrag einverleibt werden, der erst unter Hinzurechnung der drei Jahre rückständigen Zinsen den Höchstbetrag erreicht. 19 KREDITGEBERWECHSEL IFD Grundbuchseintragung nach Einlösung Grundbuchseintragung hat nur deklarativen Charakter Berichtigung gem 136 GBG Eintragung in Form der Einverleibung, nicht der Anmerkung löst damit Eintragungsgebühr wie bei Neueintragung aus ( 32 GGG TP 9 b.4. 1,2 % vom Wert; vgl Anm 5) Grundbuchsumtragung ist nur Recht des Einlösenden, keine Verpflichtung 20
11 KREDITGEBERWECHSEL IFD Verpflichtung des Altgläubigers zur Mitwirkung bei deklarativer Grundbuchseintragung Gestaltung Übertragungserklärung Erforderlich ist Nachweis für Beendigung des Schuldverhältnisses und Reduzierung auf eine Forderung eingelösten Betrag samt Aufteilung, in welcher Höhe sich der beglichene Gesamtbetrag auf die jeweiligen Schuldverhältnisse verteilt Akzessorietätsprüfung beglaubigte Zustimmung des Altgläubigers 21 KREDITGEBERWECHSEL IFD Geltendmachung der Hypothek ohne Einverleibung Hypothekarklage Streitanmerkung Berücksichtigung in der Meistbotsverteilung bei urkundlichem Nachweis des Übergangs isd 210 EO Bei Vorliegen eines Exekutionstitels kann Forderungsübergang gem 9 EO durch öffentlich beglaubigte Urkunde bewiesen werden. 22
12 EINVERLEIBUNG EINER EPU NACH GESAMTRECHTSNACHFOLGE Nach Gesamtrechtsnachfolge, vor Berichtigung des Grundbuches ist Eintragung der EPU möglich. Nach Grundbuchsberichtigung widerspricht die Einverleibung der EPU dem Grundsatz des bücherlichen Vormannes. Bei Ranganmerkung vor Gesamtrechtsnachfolge bleibt Eintragung auch nach Grundbuchsberichtigung möglich. Relevant ist Buchstand zum Zeitpunkt der Ranganmerkung ( 56 Abs 2 GBG). 23 TILGUNG BEI HÖCHSTBETRAGSHYPOTHEK Höchstbetragshypothek erlischt nicht mit Tilgung bzw mit Bezahlung des Höchstbetrages, sondern mit Beendigung des Grundverhältnisses. Zahlungen durch den Personalschuldner werden stets auf den unbesicherten Teil der Schuld angerechnet. 24
13 TILGUNG BEI HÖCHSTBETRAGSHYPOTHEK Zahlungen durch den Realschuldner vor Beendigung des Rechtsverhältnisses keine Entlastung durch Vollzahlung nach Beendigung des Rechtsverhältnisses Entlastung durch Zahlung des Höchstbetrages bei entsprechender Widmung des Zahlers ohne Gläubigerwiderspruch Ab Inanspruchnahme ist die Zahlung auf den besicherten Teil anzurechnen. Inanspruchnahme liegt ab außergerichtlicher Zahlungsaufforderung vor (4 Ob 163/98v). 25 ANMERKUNG DER RANGORDNUNG Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung möglich für einen bestimmten Gläubiger bzw für einen näher angeführten Rechtsgrund Vorrangiges Belastungs- und Veräußerungsverbot hindert Ranganmerkung nach 5 Ob 100/73 nicht; aa Mahrer, Feil, Hoyer Gesuch ist gem 53 Abs 3 GBG gerichtlich oder notariell beglaubigt zu unterfertigen. 26
14 GRUNDBUCHS-NOVELLE 2012 RANGORDNUNG NEU In-Kraft-Treten mit Abs 4 GBG neu: Einverständnis des Liegenschaftseigentümers zu Anmerkung in besonderer Urkunde gerichtlich oder notariell beglaubigt (Rangordnungserklärung) Gesuch kann über ERV eingebracht werden Gesuch nur durch den Eigentümer oder seinen Vertreter, zeitlich unbefristet möglich Rangordnungserklärung kann für Grundbuchskörper nur einmal verwendet werden; keine Aufnahme in Urkundensammlung 27 GRUNDBUCHS-NOVELLE 2012 NAMENSRANGORDNUNG 57a GBG neu: Liegenschaftseigentümer kann Anmerkung zugunsten einer bestimmten Person begehren Gesuch auch durch Berechtigten, sofern Zustimmung in Rangordnungserklärung Befristung 1 Jahr Anmerkung der Übertragung der Rangordnung bei gerichtlich oder notariell beglaubigter Zustimmung des Berechtigten 28
15 GRUNDBUCHS-NOVELLE 2012 GRUNDBUCHSUMSTELLUNGSGESE TZ Anmerkung der Rangordnung 18d. Die Bundesministerin für Justiz kann für Rangordnungsbeschlüsse nach 54 GBG 1955 nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sowie unter Bedachtnahme auf eine Sicherung vor Missbrauch durch Verordnung ein Verfahren für die Ausnutzung der Rangordnung vorsehen, bei dem eine Vorlage des Rangordnungsbeschlusses nicht erforderlich ist (elektronischer Rangordnungsbeschluss). 29 GRUNDBUCHS-NOVELLE 2012 KUMULIERUNGSREGELN 86 GBG NEU Kumulierungsgründe unverändert Einheit der Urkunde Einheit der Einlage Einheit des Rechts Nach Rsp (5 Ob 176/08f, 5 Ob 45/09t mwn) ist die Kumulierung aus mehreren Gründen des 86 GBG nebeneinander möglich. Festschreibung dieses Grundsatzes in 86 GBG Neu 30
16 GRUNDBUCHS-NOVELLE 2012 KUMULIERUNGSREGELN 86 GBG NEU Geplanter Zusatz im Justizausschuss entfallen. Eine Kumulierung ist jedoch nicht zulässig, wenn die gerichtliche Erledigung durch die Verbindung der Begehren in einem Gesuch im Vergleich zur Einbringung mehrerer Gesuche wegen Unübersichtlichkeit und Fehleranfälligkeit erschwert oder verzögert wird. 31 Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung! DR. MARTINA ELISKASES
17 PFANDRECHT - VOLLMACHT OGH , 5 Ob 153/08y Sachverhalt: Die Liegenschaft EZ 107 stand im bücherlichen Alleineigentum der Gertrude H. Sie stellte Georg H eine schriftliche Vollmacht aus, die sämtliche in 1008 ABGB angeführten Geschäfte zuließ sowie das Einbringen von Grundbuchsgesuchen, wenn auch die Eintragung nicht zum Vorteil der Vollmachtgeberin gereichte. Georg H bestellte seiner Gläubigerin im Vollmachtsnamen der Gertrude H deren Liegenschaft zum Pfand; die Hypothek wurde einverleibt. Nach dem Tod der Gertrude H bekämpfte die Erbin die Eintragung. 33 PFANDRECHT - VOLLMACHT OGH , 5 Ob 153/08y Eine Drittpfandbestellung durch den Vollmachtnehmer zugunsten des ihm gewährten Kredites stellt kein Insichgeschäft dar. Eine Drittpfandbestellung für die Schuld eines nahen Angehörigen ist nicht ungewöhnlich, sodass keine Bedenken an der Verfügungsberechtigung des nach der Vollmachtslage Berechtigten angebracht seien, selbst wenn dieser Nutznießer der fremdnützigen Pfandbestellung sei. Dass mit dem Geschäft eine Interessenkollision verbunden ist, reicht zur Bejahung der Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht aus. 34
18 PFANDRECHT - VERÄUßERUNGSVOLLMACHT Grundlagen Veräußerungsvollmachten unterliegen 1371 ABGB, sofern sie vor Fälligkeit eingeräumt werden Verpflichtung zum bestmöglichen Verkauf unzureichend Vereinbarung eines Mindestpreises unzureichend Abzustellen ist auf den Marktpreis festzustellen durch SV oder durch die Einräumung des Rechtes, selbst einen Käufer namhaft zu machen 35 PFANDRECHT - VERÄUßERUNGSVOLLMACHT OGH , 5 Ob 139/08i X bevollmächtigt die Y-Bank, die ihr eigentümliche Liegenschaft EZ ** ganz oder zum Teile und an wen auch immer zu veräußern, das Entgelt bzw die Gegenleistung, die Zahlungsbedingungen und die sonstigen Vertrags-bestimmungen, insbesondere bezüglich Übergabe und Übernahme der Liegenschaften zu vereinbaren, die schriftlichen Verträge sowie Rangordnungsgesuche für die beabsichtigte Veräußerung im Vollmachtsnamen zu fertigen, die aus solchen Rechtsgeschäften flüssig werdenden Beträge in Empfang zu nehmen und hierüber rechtsgültig zu quittieren, sowie sämtliche grund-bücherliche Eingaben zu fertigen und anzubringen und letztlich die Grundbuchsbeschlüsse entgegenzunehmen und überhaupt alles vorzukehren, was für die Rechtsangelegenheit für nötig und nützlich erachtet wird. 36
19 PFANDRECHT - VERÄUßERUNGSVOLLMACHT OGH Ob 139/08i Eine umfassende Vollmacht, mit der die Bank zur Vorbereitung und Durchführung des privaten Verkaufs der Liegenschaft ermächtigt wird, die der hypothekarischen Sicherung eines gewährten Kredites dient, scheint zur Umgehung des 1371 ABGB geeignet. Es fehlt jede effektive Möglichkeit des Eigentümers zur Optimierung des Verkaufserlöses. Dass Verkaufsvollmacht nach Fälligkeit vorliegt wurde nicht nachgewiesen. 37 PFANDRECHT - VERÄUßERUNGSVOLLMACHT OGH , 5 Ob 15/08a... Die Vollmachtnehmerin wird hiermit unwiderruflich bevollmächtigt u ermächtigt, das Entgelt, die Zahlungsbedingungen u die sonstigen Vertragsbestimmungen zu vereinbaren, die schriftlichen Verträge im Vollmachtsnamen zu fertigen, die aus diesem Rechtsge-schäft flüssig werdenden Geldbeträge in Empfang zu nehmen u hier-über rechtsgültig zu quittieren, mit diesen Geldbeträgen die per fällig gestellten bzw fällig gewesenen Verbindlichkeiten des Vollmachtgebers bei der Vollmachtnehmerin abzudecken, sämtliche grundbücherlichen Eingaben zu fertigen und anzubringen, Zustell-ungen aller Art entgegenzunehmen u überhaupt alles vorzukehren, was die Vollmachtnehmerin für diese Rechtsangelegenheit für nötig u nützlich erachtet. Die Unwiderrufbarkeit dieser Vollmacht gilt solange, als auf der genannten Liegenschaft Pfandrechte der Vollmachtsnehmerin haften (Drittpfandbestellung) bzw offene Forderungen der Vollmachtsnehmerin gegen den Vollmachtsgeber aus welchem Titel auch immer bestehen. 38
20 PFANDRECHT - VERÄUßERUNGSVOLLMACHT OGH , 5 Ob 15/08a Vollmacht bezieht sich nicht ausschließlich und eindeutig auf bereits fällige Forderungen. Damit verstößt aber eine Verkaufsvollmacht zur bestmöglichen Pfandverwertung unter Vereinbarung eines Mindestpreises gegen 1371 ABGB. Es kann dahingestellt bleiben, ob 1371 ABGB nicht auch nach Fälligkeit der Pfandforderung ausgestellte Verkaufsvollmachten erfasst. 39
Grundbuchsrecht. Teil 2. Dr. Harald Friedl. Rechtsanwalt KRAUSKOPF SCHRÖCKENFUCHS SKOLEK TSCHANK FRIEDL. Dr. Harald Friedl
Grundbuchsrecht Teil 2 Rechtsanwalt KRAUSKOPF SCHRÖCKENFUCHS SKOLEK TSCHANK FRIEDL KSTF Rechtsanwälte Brucknerstrasse 4 / Schwarzenbergplatz 1040 Wien Anmerkung der Rangordnung - 53 GBG Rangordnung für
Kreditsicherheiten Allgemeines
Kreditsicherheiten Allgemeines Schuldner ist zur Leistung verpflichtet und haftet unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen Bedürfnis nach zusätzlicher Absicherung Persönliche Sicherheiten/dingliche Sicherheiten
(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009
(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
Konto. -- Stichpunkte --
Prof. Dr. Peter von Wilmowsky Bankrecht (Vorlesung) Konto -- Stichpunkte -- I. Kontokorrentabrede Die Vereinbarung, dass über die wechselseitigen Forderungen aus einer Geschäftsverbindung ein Konto geführt
Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )
Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften
Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien
Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung
Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis
Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael
Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)
KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss
Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB
Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus
- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.
- 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen
Unternehmens gegen Versorgungs
Unternehmens gegen Versorgungs übergabe leistungen RA Dr Harald Kronberger Zertifikat für Europarecht (HSG) KURZÜBERBLICK Vertragliches Schuldverhältnis Rentenformen Übertragung gegen Fruchtgenuss Entgeltlich
Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr.
Grundschuld Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Nr. Im Grundbuch von Band Blatt/Nr. Eigentümer
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9
Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9 Klausur Prof. Dr. Wiebe Sachverhalt Der geschäftstüchtige S plant zum 01.04.2010 eine Zoohandlung für genetisch veränderte Zierfische zu eröffnen. S hat bereits
Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz
Die Abtretung von Darlehensforderungen und Sicherungsgrundschulden nach dem Risikobegrenzungsgesetz Prof. Dr. Marc-Philippe Weller - 09.11.2008 www.uni-mannheim.de Seite 1 Häuslebauer (Schuldner Eigentümer)
Kapitalgesellschaftsrecht 18. Gründung der AG
Kapitalgesellschaftsrecht 18 Gründung der AG 23 AktG Feststellung der Satzung (1) Die Satzung muß durch notarielle Beurkundung festgestellt werden. Bevollmächtigte bedürfen einer notariell beglaubigten
Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler
Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler
IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches
Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.
Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10 Schuldnerverzug Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d. 280 BGB Aber: Verzögerungsschaden nur nach 280 II BGB,
11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg
11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,
Erläuterungen Kaufvertrag
Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;
4. Bücherlicher Vormann
Gesetzesbestimmungen GBG 14. (1) Das Pfandrecht kann nur für eine ziffermäßig bestimmte Geldsumme eingetragen werden. Bei einer verzinslichen Forderung muss auch die Höhe der Zinsen eingetragen werden.
Textgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch
Personengesellschaftsrecht II. # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung
Personengesellschaftsrecht II # 19 Auflösung, Liquidation und Beendigung Auflösungsgründe Kündigung durch Gesellschafter ( 723 BGB) grds. immer möglich, auch ohne wichtigen Grund Ausnahmen: Gesellschaft
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
Fragen Übung 14, 17.7.2013
Fragen Übung 14, 17.7.2013 Student S möchte von Händler H einen Jetski für 12.300,- kaufen. Händler H weigert sich, ihm das teure Gerät ohne Sicherheit zu überlassen. Daher hat S seinen Freund F davon
Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis
Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael
Montessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
Mag. Wolfgang Sorger 22. März 2011 ÖSTERREICHS BANK FÜR INFRASTRUKTUR
Neuerungen im Kredit- und Gebührenrecht Kreditverträge versus Darlehensverträge rechtliche Änderungen im Fokus Kreditvertragsgebühr ade wesentliche Neuerungen bei der Rechtsgeschäftsgebühr Mag. Wolfgang
Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto
Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf
Kapitalbeschaffung, Kapitalsicherung. Kreditsicherung, Hypotheken, Bürgschaften
Kapitalbeschaffung, Kapitalsicherung Kreditsicherung, Hypotheken, Bürgschaften Themenübersicht (2) 8. Kapitalbeschaffung, Kapitalabsicherung: Kreditsicherung, Bürgschaften, Hypotheken 9. Geistiges Eigentum:
Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
Fall 18. Lösungsskizze Fall 18. - A gegen S Duldung der Zwangsvollstreckung gemäß 1147?
Fall 18 S will seinen Jugendtraum verwirklichen. Er hat schon immer davon geträumt, Eigentümer eines alten Kohlefrachters zu werden, auf dem er ein schwimmendes Theater etablieren möchte. Aufgrund des
DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
D. Forderungsabtretung (Zession) VO Schuldrecht AT - Lukas
D. Forderungsabtretung (Zession) 161 Allgemeines 162 Zession = Übertragung einer Forderung auf andere Person ( 1392 1399) Forderung als solche = Vermögenswert, über den der Berechtigte grds verfügen kann
Händlerbedingungen für das System GeldKarte
Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-
III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)
Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen
Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???
6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge
Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
Ende von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch
Inkassobüros. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart
Inkassobüros Die kommerziellen Geldeintreiber Voraussetzung für die Einschaltung Grundlage der Geltendmachung der Kosten Inkassoerlaubnis Mögliche Inkassoabtretungen Interventionsmöglichkeiten Caritasverband
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Auftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
Vertretungsberechtigung/Unterschriftsprobenblatt/ Vereinbarung über die Nutzung des Online-Banking für eingetragene Firmen und juristische Personen
Vertretungsberechtigung/nblatt/ : Kontonummer(n) Die nachstehend genannten Personen sind berechtigt, uns gegenüber der Deutschen Handelsbank wie folgt zu vertreten. Alle gegenüber der Deutschen Handelsbank
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen
Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
FRAGE- UND ANTWORTKATALOG ZUM THEMA NAMENSAKTIE
Allgemeines Was ist eine Namensaktie? Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
Regulativ Wohneigentumsförderung
Regulativ Wohneigentumsförderung gültig ab 01.01.2004 - 2 - Inhaltsverzeichnis Art. 1 Was bezweckt die Wohneigentumsförderung? 3 Art. 2 Was gilt als Wohneigentum? 3 Art. 3 Was gilt als Eigenbedarf? 3 Art.
Aktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Lieferantenkredit. Tage] Skontosatz[%]
Fremdfinanzierung kurzfristige Lieferantenkredit Unternehmen erhält Leistung ohne sie sofort zu bezahlen Zinssatz[%] Tage Zins = Kreditbetrag * * 100 360 Skontosatz[%] Jahresprozentsatz[%] = * 360 Zahlungsziel[
AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
STOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.
STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen
Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I
Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage
Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?
Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,
Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch
Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover
B. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas
63 1. Schuldnerverzug wenn ein entgeltlicher Vertrag von einem Teil entweder nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erfüllt wird ( 918 Abs 1) und der entsprechenden Leistung
Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht
1. Jahrestagung des Hamburger Kreises für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht Prof. Dr. Godehard Kayser Vorsitzender Richter am BGH Jahrestagung 3.6.2016 Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts
Die richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur
für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber
BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Darüber hinaus sollte sich der Arbeitgeber Klarheit über eine mögliche Teamfähigkeit seines Auszubildenden verschaffen.
5.2. Probezeit 5.2.1. Dauer der Probezeit 5.2.2. Verlängerung der Probezeit? 5.2.3. Kündigung während der Probezeit 5.2.4. So urteilen die Gerichte 5.2.1. Dauer der Probezeit Das Ausbildungsverhältnis
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form
Entfall der Kreditvertragsgebühr. Gebühren neu Dezember 2010 1
Entfall der Kreditvertragsgebühr Gebühren neu Dezember 2010 1 Was ändert sich im Gebührengesetz? Gebühren neu Dezember 2010 2 Status quo 15 (1) Gebührengesetz bleibt unverändert Rechtsgeschäfte sind nur
Grant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
Rechte und Pflichten beim Hauskauf
Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten
Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen!
Hypothek aufnehmen Das müssen Sie wissen! Ein eigenes Haus mit Garten für viele Menschen ist das noch immer der klassische Lebenstraum. Eine Möglichkeit wenn auch bei weitem nicht die einzige um diesen
Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12. Bürgerliches Recht I. Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen
Prof. Dr. Burkhard Boemke Wintersemester 2011/12 Universität Leipzig Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil und Recht der Leistungsstörungen 13 Fall: Stellvertretung Rechtsschein Schlossallee Lösung A.
Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)
3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
Der Nebenjob. Bürgerliches Recht für Studierende der Wirtschaftswissenschaften
Der Nebenjob Der siebzehnjährige A jobt mit Genehmigung seiner Eltern in einem Fitnessclub als Thekenkraft. Als er wenig später ein besseres Angebot vom Kinobesitzer K für 6 Monate als Popkornverkäufer
Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte
Interne Angaben der Bank/Ablagehinweise Konto-/Depotvollmacht für mehrere Bevollmächtigte Bevollmächtigung für sämtliche Konten/Depots unter einer Kundenstammnummer Kontoinhaber Name und Anschrift Ich/Wir
Zahlung und Zahlungsnachweis. Hinweise
Zahlung und Zahlungsnachweis Hinweise Zahlung und Zahlungsnachweis 2 Zahlung Bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen, müssen Sie mindestens Ihren Eigenanteil an den entstandenen Beratungskosten bezahlt
Die Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb
seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011
Mai 2011 RückzahlungsbegünstigungsVerordnung 2005 seit 1.10.2005 in Kraft in der Fassung LGBl 41/2011 Vom SIR aktualisierter Verordnungstext Impressum: Herausgeber und Verleger: SIR-Salzburger Institut
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende