Schule und Sport. Rahmenkonzept Schulsozialarbeit für die Sekundarstufe in Biel
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- Detlef Falk
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1 Schule und Sport Rahmenkonzept Schulsozialarbeit für die Sekundarstufe in Biel
2 2/9 Inhalt 1 Allgemeine Ausrichtung und Zielsetzungen 3 2 Organisation der Schulsozialarbeit Strategische Führung Leitung Schulsozialarbeit Zuteilung der Ressourcen Schulsozialarbeit und Lehrpersonen Schulsozialarbeit und ambulante Heilpädagogik 6 3 Vernetzung der Schulsozialarbeit 6 4 Qualitätssicherung Schulkonzept der Schulsozialarbeit Intervision und Supervision Interdisziplinäre Fachgruppen Controlling Evaluation 8 5 RESSOURCEN 8
3 3/9 1. Allgemeine Ausrichtung und Zielsetzungen Der Kanton hat in Aussicht gestellt, dass die Schulsozialarbeit ab 2012 vom Kanton mitfinanziert wird. Die kantonalen Vorgaben sind zurzeit noch nicht bekannt doch bestehen bereits umfangreiche Vorarbeiten. Die Schulsozialarbeit in Biel orientiert sich daher für eine vierjährige Einführungsphase ( ) an der kantonalen Konzeption, um eine möglichst hohe Kontinuität in der Zukunft zu ermöglichen. Die folgenden allgemeinen Zielsetzungen stimmen im Wesentlichen mit den Empfehlungen 3, 4, und 6 des Kantons zur Schulsozialarbeit überein und stützen sich auf die konzeptionellen Grundlagen für Schulsozialarbeit im Kanton Bern (Version 11. Juni 2007, Umsetzungshilfe für Gemeinden): Eine systemisch-orientierte Ausrichtung von Schulsozialarbeit gilt als die wirkungsvollste. Schulsozialarbeit sollte sich nicht auf eine Problemlösungsinstanz der Schule reduzieren lassen. Zielgruppen für Aktivitäten der Schulsozialarbeit sind grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler eines Schulhauses, insbesondere jedoch psychosozial belastete Kinder und Jugendliche und deren Eltern. Im Wesentlichen besteht die Tätigkeit der Schulsozialarbeitenden aus zwei Hauptaufgaben: Einzelfallarbeit/Individualberatung (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern) Soziale Gruppenarbeit, Klassenprojektarbeit, pädagogische Spielangebote, Gemeinwesenarbeit, Zusammenarbeit mit andern Fachstellen Die Schulsozialarbeit in den Bieler Oberstufen ist grundsätzlich auf Primär- und Sekundärprävention ausgerichtet. Primärprävention richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler eines Schulhauses und leistet einen Beitrag dazu, dass schwierige Situationen in der Schule insgesamt, in einzelnen Klassen oder anderen Gruppen und für einzelne Kinder oder Jugendliche weniger häufig auftreten. Sie hat zum Ziel, einen Beitrag zu einem guten Schulklima zu fördern, wobei die Verantwortung dafür bei der Schulleitung und dem gesamten Kollegium liegt. Die zentrale Verantwortung für die Klasse und deren Schülerinnen und Schüler trägt jedoch nach wie vor die Klassenlehrperson. Auf individueller Ebene wird ein Beitrag zur Förderung der Selbstkompetenz (Selbstvertrauen, Umgang mit schwierigen Situationen, Kontrolle der Emotionen etc.) sowie der Sozialkompetenz (Umgang mit anderen, sich einbringen können etc) angestrebt. So hat die Schulsozialarbeit zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler beim Erreichen einer umfassenden Handlungskompetenz zu unterstützen. Kinder und Jugendliche, bei denen von einer Gefährdung aufgrund belasteter psychosozialer Bedingungen ausgegangen werden muss, sind die Zielgruppe der Sekundärprävention. Schulsozialarbeit versucht ihnen gegenüber kompensatorisch zu wirken und vermittelt, falls erforderlich, weiterführende Angebote. Tertiärprävention gehört hingegen in der Regel nicht zum Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit. Sie soll daher grundsätzlich nicht für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, wie dies etwa bei einem Schulausschluss nach Artikel 28 VSG erforderlich ist. 1 Grundsätzlich übernimmt die Schulsozialarbeit keine Aufgaben, die von anderen Leistungserbringern respektive Diensten erbracht werden können. Dies gilt insbesondere in Abgrenzung von Angeboten der familienergänzenden Betreuung, der Berufsberatung, der Erziehungsberatung und des Jugendschutzes. Sie strebt jedoch sehr wohl eine Zusammen- 1 Diese Einschränkung erfolgt nicht, weil ein entsprechendes Angebot nicht erforderlich wäre, sondern weil die begrenzten Ressourcen für die Schulsozialarbeit eine Einschränkung des Tätigkeitsfeldes verlangen. Es ist jedoch denkbar, dass die Schulsozialarbeit im Sinne der Sekundärprävention auch individuelle Beratung von Kindern und Jugendlichen bietet, die nach Artikel 28 VSG von der Schule ausgeschlossen wurden.
4 4/9 arbeit an und hat im Sinne der Sekundärprävention eine Vermittlungs- respektive Frühwarnfunktion. Die Schulsozialarbeit schafft ein Gefäss, in dem sie einzelnen Kindern und Jugendlichen als Gesprächspartner niederschwellig zur Verfügung steht. Damit dieses Angebot auch genutzt wird, bemühen sich die Schulsozialarbeitenden um ein Vertrauensverhältnis zu den Schülerinnen und Schülern, das von den Leistungsanforderungen der Schule unabhängig ist. Die Schulsozialarbeit kann in Projekten, die mit den Zielen der Schulsozialarbeit kompatibel sind, mitarbeiten oder diese auch leiten. Weitere Aktivitäten, die mit den allgemeinen Zielen übereinstimmen, können auf Schulhausebene festgelegt werden und im Schulhauskonzept respektive der Jahresplanung näher beschrieben werden. 2. Organisation der Schulsozialarbeit 2.1 Strategische Führung Die Bildungs, Sozial- und Kulturdirektion ist verantwortlich für die strategische Führung der Schulsozialarbeit in der Stadt Biel. Sie setzt dafür eine "Kommission Schulsozialarbeit" ein (die von der Abteilung Schule und Sport präsidiert wird) bestehend aus Vertretern: der Abteilungen Schule & Sport und Erwachsenen- und Jugendschutz (Dienst für Kinder und Jugendliche) der deutschen und französischen Schulkommissionen der Schulleitungen der Primar- und Sekundarschulen (mit beratender Stimme) sowie dem Leiter Schulsozialarbeit (mit beratender Stimme ). Die "Kommission Schulsozialarbeit" ist für folgende Bereiche zuständig: Einhaltung, Änderung und Entwicklung des Rahmenkonzepts Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit Genehmigung der Schulhauskonzepte und Pflichtenhefte (siehe dazu Kapitel 4, Punkt 4.1) Antrag auf Zuteilung der Ressourcen (Stellendotierung) pro Schulhaus zuhanden der Bildungs-, Sozial- und Kulturdirektion 2.2 Leitung Schulsozialarbeit Der Leiter der Dienststelle Jugend + Freizeit ist zuständig für die operative Gesamtleitung der Schulsozialarbeit (inklusive Primarstufe) und trägt insbesondere Verantwortung für die Bereiche Qualitätssicherung, Evaluation und Finanzen (siehe dazu Kapitel 4, 5 und 6). Er nimmt zusätzlich zur operativen Gesamtleitung die Aufgabe des fachlichen Leiters innerhalb der operativen Führung wahr. Operative Führung Grundsätzlich ist eine doppelte Unterstellung der Schulsozialarbeit unter die Leitung der Dienststelle Jugend + Freizeit sowie die Schulleitungen der Oberstufenzentren vorgesehen. Durch diese Doppelunterstellung wird das Ziel verfolgt, über die Linie Jugend und Freizeit die fachliche Führung sicherzustellen, durch die Linie Schulleitung jedoch die Verankerung in der Schule zu garantieren.
5 5/9 Leitungsaufgaben der fachlichen Leitung: Sie stellt die fachlichen Führung mit dem Ziel professionellen Handelns der SSA innerhalb der Schule sicher. Sie organisiert die Konferenzen der Schulsozialarbeitenden. Sie gibt Feedback zu fachlichen Aspekten der Tätigkeiten der Schulsozialarbeitenden. Sie bringt neue Entwicklungen soweit sinnvoll in die Tätigkeit der Schulsozialarbeitenden ein. Sie ist verantwortlich für die Personalentwicklung und Weiterbildung der Schulsozialarbeitenden. Sie ist verantwortlich für die Vernetzung mit externen Partnern (siehe unter Punkt 3). Leitungsaufgaben der Schulleitung: Sie stellt sicher, dass die Schulsozialarbeit gemäss dem erarbeiteten Schulhauskonzept umgesetzt wird. Sie ist verantwortlich für die Einsatzplanung in der Schule. Sie plant den Einsatz der SSA in Schul- und Klassenprojekten. Sie führt die Schulsozialarbeitenden ins System Schule ein (Kollegium, Kommissionen, Elternräte). Sie stellt die erforderliche Infrastruktur sicher. Sie stellt die erforderliche fachliche Unterstützung für pädagogische Themen sicher. Gemeinsame Aufgaben der beiden Leitungen Sie führen die Bewerbungsgespräche und treffen die Anstellungsentscheide. Die formelle Anstellung erfolgt gemäss Personalreglement der Stadtverwaltung Biel. Sie genehmigen die Jahresplanung der SSA, die in Zusammenarbeit mit der Schulleitung erarbeitet wird. Sie nehmen die Leistungsbeurteilung der SSA vor. 2.3 Zuteilung der Ressourcen Die Zuteilung der verfügbaren Stellenprozente zu den einzelnen Schulen erfolgt durch die Bildungs-, Sozial- und Kulturdirektion auf Antrag der "Kommission Schulsozialarbeit". Dabei wird die Schülerzahl und der Anteil SchülerInnen in der tiefsten Leistungsgruppe (Real respektive général und Besondere Klassen) berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Schulleitungen und der Schulkommissionen zur Zuteilung werden ebenso berücksichtigt. Die Stellendotierung pro Schule soll aus Gründen der Planungssicherheit während der Einführungsphase möglichst konstant bleiben. Der Einsatz des für allgemeine Projekte vorgesehenen Budgets liegt in der Kompetenz der Abteilung Schule und Sport, wobei über mehrere Jahre die Verteilung derjenigen der Stellenprozente entsprechen muss. 2.4 Schulsozialarbeit und Lehrpersonen Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit liegt bei den Lehrpersonen. Sie sind für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Schulsozialarbeit ist eine subsidiäre aber eigenständige Funktion in der Schule. Die Lehrpersonen haben gegenüber den Schulsozialarbeitenden keine direkte Weisungsbefugnis.
6 6/9 Lehrpersonen können in Absprache mit der Schulleitung, einzelne Schülerinnen oder Schüler zu einem ersten Kontakt mit der Schulsozialarbeit verpflichten. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden jedoch in der Regel nachher selbst, ob sie eine weitergehende Beratung oder Begleitung durch die Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern können jedoch verbindlich weitere Schritte vereinbart werden. Dabei ist die Schülerin oder der Schüler angemessen an der Planung zu beteiligen. Die Schulsozialarbeit kann von einzelnen Lehrpersonen nach Rücksprache mit der Schulleitung zur Beratung und Unterstützung in schwierigen Situationen beigezogen werden. In den französischen Oberstufenzentren kommen als Mediatoren und Mediatorinnen ausgebildete Lehrkräfte zum Einsatz. Die Tätigkeit der Schulsozialabeitenden muss sich in diesen Schulen klar von diesen Einsätzen unterscheiden/abgrenzen. 2.5 Schulsozialarbeit und ambulante Heilpädagogik Zurzeit sind die Rollen von Schulsozialarbeit und dem Spezialunterricht (ambulante Heilpädagogik) klar differenziert. Im Zuge der Umsetzung des Artikels 17 (Integrationsartikel) wird die ambulante Heilpädagogik jedoch voraussichtlich eine neue, aus Sicht der Schule wichtigere Rolle bekommen. Grundsätzlich ist die schulische Heilpädagogik für schulische Schwierigkeiten, das heisst das Lernen betreffende Schwierigkeiten zuständig, während die Schulsozialarbeit auf psychosoziale Entwicklungen im Allgemeinen fokussiert. Bei Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere da, wo die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen beeinträchtigt sind, ergeben sich jedoch Überschneidungen zwischen den beiden Professionen. Grundsätzlich bleibt die Schulsozialarbeit zuständig für die schulergänzenden, psychosozialen Bereiche, während die ambulante Heilpädagogik für schulische Probleme im engeren Sinn zuständig ist. Im Zuge der Umsetzung des Artikels 17 in einzelnen Schulen, insbesondere wenn die Pensen für die ambulante Heilpädagogik deutlich erhöht werden und die entsprechenden Lehrpersonen ebenfalls der Schulleitung unterstellt werden, muss das Verhältnis zwischen ambulanter Heilpädagogik und Schulsozialarbeit im Schulkonzept geklärt werden. 3 Vernetzung der Schulsozialarbeit Die wichtigsten externen Partner der Schulsozialarbeit sind der Dienst für Kinder und Jugendliche I und II des Erwachsenen- und Jugendschutzes, die Erziehungsberatungsstellen beider Sprachen und der Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst beider Sprachen. Die konkrete Zusammenarbeit im Einzelfall erfolgt jedoch immer über die Schulleitung. Die Leitung der Schulsozialarbeit stellt die Vernetzung mit diesen Partnern sowie weiteren Institutionen/Organisationen wie den Folgenden sicher: Contact Offene Jugendarbeit BIZ Beges Weitere? 4 Qualitätssicherung 4.1 Schulkonzept der Schulsozialarbeit Für die Schulsozialarbeit in jeder Schule wird ein Schulkonzept erstellt, das die spezifische Ausrichtung der Schulsozialarbeit konkretisiert. Das Pflichtenheft für die Schulsozialarbeiten-
7 7/9 den ist integraler Bestandteil des Konzepts. Das Schulkonzept basiert auf dem Rahmenkonzept und enthält insbesondere Ausführungen zu folgenden Punkten: Bedarfsanalyse o Aufgaben und Zielsetzungen der Schule in Bezug auf primäre und sekundäre Prävention o In der Schule verfügbare Ressourcen für die primäre und sekundäre Prävention o Externe Kooperationspartner o Spezifischer Bedarf für Schulsozialarbeit Ziele und Zielgruppen der Schulsozialarbeit o Ziele und Leitlinien der Schulsozialarbeit o Definition der Zielgruppe(n) für die Schulsozialarbeit (sekundäre Prävention) Leistungsangebot Schulsozialarbeit o Grundangebot der Schulsozialarbeit o Arbeitsmethoden der Schulsozialarbeit o Projekte mit Beteiligung der Schulsozialarbeit Organisation innerhalb der Schule o Führungsinstrumente der Schulleitung o Begleitung durch Lehrpersonen o Arbeitszeitgestaltung, Präsenzregelung o Infrastruktur und Ausstattung Zusammenarbeit in der Schule o Gegenseitige Information o Rollenklärung von Klassenlehrperson, Mediator, Integrationslehrperson, Hauswart und weiteren Funktionen im Schulhaus o Beteiligung bei Schulanlässen Diverse Regelungen o Datenschutz, Schweigepflicht o Zusammenarbeit mit externen Partnern Pflichtenheft des Schulsozialarbeitenden Das Schulkonzept wird von der Schule in der Verantwortung der Schulleitung und der Schulsozialarbeitenden in Zusammenarbeit mit dem Kollegium erarbeitet. Es muss spätestens ein Jahr nach Anstellung des Schulsozialarbeitenden vorliegen und anschliessend vom strategischen Führungsausschuss genehmigt werden. Die Schulleitung erarbeitet auf Anstellungsbeginn hin zusammen mit der operativen Leitung der Schulsozialarbeit ein provisorisches Pflichtenheft für die Schulsozialarbeitenden, das für ein Jahr Gültigkeit hat. Dieses Vorgehen ermöglicht einerseits, dass die Schulsozialarbeitenden an der Erarbeitung des Konzepts beteiligt werden können und stellt zudem sicher, dass genügend Zeit für die Erarbeitung des Konzepts zur Verfügung steht. Durch dieses Vorgehen soll auch verhindert werden, dass auf vorwiegend theoretischer Basis ein Konzept eingeführt wird, das nicht den Bedürfnissen entspricht oder der Kultur der Schule nicht angemessen ist. Das Schulkonzept muss nach Abschluss der Einführungsphase überprüft (vgl. 5.5 Evaluation) und überarbeitet werden. 4.2 Intervision und Supervision Der fachliche Austausch, das gemeinsame Analysieren konkreter Situationen sowie die laufende Reflektion der eigenen Tätigkeit sind zentrale Elemente der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in einer personorientierten Dienstleistung wie der Schulsozialarbeit. In Form der Intervision kann zudem ein Beitrag zur Entwicklung der Schulsozialarbeit insgesamt geleistet werden. Der Intervision kommt auch deshalb eine besonders grosse Bedeutung zu,
8 8/9 weil die Schulsozialarbeitenden die einzigen Vertreter der Profession Soziale Arbeit in den Schulen sind. Die Schulsozialarbeitenden treffen sich mindestens alle zwei Monate zu einer Sitzung im Sprachteam. Diese Sitzungen werden von der Leitung der Schulsozialarbeit koordiniert und begleitet. Mindestens zweimal pro Jahr findet zudem eine gemeinsame Sitzung aller Schulsozialarbeitenden der Stadt Biel statt. Da je nach Aufteilung des verfügbaren Pensums die deutsche und französische Gruppe der Schulsozialarbeitenden vergleichsweise klein ist, müssen auch ausreichende Beträge für die Supervision einzelner Schulsozialarbeitender oder der gesamten Gruppe vorgesehen werden. Im Budget werden durchschnittlich je sechs Stunden für sechs Schulsozialarbeitende pro Jahr vorgesehen. 4.3 Interdisziplinäre Fachgruppen Schulsozialarbeit leistet mit ihrem präventiven Ansatz nicht nur einen Beitrag zur Verbesserung der Situation in den Schulen sondern unterstützt auch die Jugendarbeit und die Fachdienste für Kinder und Jugendliche. Es ist daher anzustreben, dass Entwicklungen und Anliegen in der Stadt Biel unter Einbezug der Schulsozialarbeit diskutiert und ausgetauscht werden (vgl. auch 3.). Dazu wird eine interdisziplinäre Fachgruppe vorgesehen, in der mindestens die folgenden Bereiche vertreten sind: Schulsozialarbeit Jugendschutz Erziehungsberatung Offene Jugendarbeit 4.4 Controlling Die Schulsozialarbeitenden weisen sich in einem jährlichen Bericht zu Schuljahresende über ihre Tätigkeit aus. Neben einer qualitativen Beschreibung der Arbeit enthält dieser Bericht auch folgende Angaben: Ungefährer Einsatz der Arbeitszeit in Primärprävention, Sekundärprävention, andere Aktivitäten Durchgeführte Projekte (Zielsetzung, Rolle, Aufwand) Beratungsgespräche (ev. differenziert nach Zielsetzung der Beratungsgespräche) Zusammenarbeit mit schulexternen Diensten / Anbietern Der Leiter Schulsozialarbeit fordert die jährlichen Berichte ein und konsolidiert diese zuhanden der "Kommission Schulsozialarbeit". 4.5 Evaluation Die Ausrichtung der Schulsozialarbeit wird insgesamt in Hinblick auf dieses Rahmenkonzept laufend im Sinne einer Selbstevaluation überprüft. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der jährlichen Berichterstattung und liegt in der Verantwortung der Leitung Schulsozialarbeit. Aufgrund dieser laufenden kritischen Überprüfung der Schulsozialarbeit wird das Rahmenkonzept periodisch angepasst.
9 9/9 5 Ressourcen Die Anforderungen an die Schulen sind insbesondere im Bereich des Umgangs mit schwierigem Verhalten stark gestiegen. Es erfordert einen beträchtlichen Aufwand des gesamten Kollegiums, in den Schulen ein lernförderliches Klima zu schaffen und die Schule zu einem Ort der Begegnung und des gemeinsamen Lebens zu machen. Die Schulsozialarbeit kann dazu ihren Beitrag leisten. Zugleich müssen die Erwartungen an die Schulsozialarbeit auch realistisch sein. Dies ist besonders wichtig in Hinblick auf die Dotierung der Schulsozialarbeit. Dabei sehen sich alle Städte mit der Situation konfrontiert, dass zwar ein umfangreiches Angebot von Schulsozialarbeit wünschbar und sinnvoll ist, aber die Finanzen eine enge Begrenzung auferlegen. Unter Berücksichtigung dieses Spannungsfeldes, das auch für Biel gilt, wird eine Ausstattung der Schulsozialarbeit für die Sekundarstufe I mit insgesamt 280% vorgeschlagen. Zusätzlich werden 40% Stellenprozent für die Leitung, zentrale Unterstützung und Weiterentwicklung (Primarstufe) der Schulsozialarbeit vorgesehen. Schulsozialarbeit kann und soll alternative Fach- und Unterstützungsangebote nicht ersetzten. Daher soll, wo dies nötig ist, an diese vermittelt werden. Schulsozialarbeit darf keine Paralellangebote schaffen. S&S, PW/MM, 22. Januar 2008
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