Schule und Sport. Rahmenkonzept Schulsozialarbeit für die Sekundarstufe in Biel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schule und Sport. Rahmenkonzept Schulsozialarbeit für die Sekundarstufe in Biel"

Transkript

1 Schule und Sport Rahmenkonzept Schulsozialarbeit für die Sekundarstufe in Biel

2 2/9 Inhalt 1 Allgemeine Ausrichtung und Zielsetzungen 3 2 Organisation der Schulsozialarbeit Strategische Führung Leitung Schulsozialarbeit Zuteilung der Ressourcen Schulsozialarbeit und Lehrpersonen Schulsozialarbeit und ambulante Heilpädagogik 6 3 Vernetzung der Schulsozialarbeit 6 4 Qualitätssicherung Schulkonzept der Schulsozialarbeit Intervision und Supervision Interdisziplinäre Fachgruppen Controlling Evaluation 8 5 RESSOURCEN 8

3 3/9 1. Allgemeine Ausrichtung und Zielsetzungen Der Kanton hat in Aussicht gestellt, dass die Schulsozialarbeit ab 2012 vom Kanton mitfinanziert wird. Die kantonalen Vorgaben sind zurzeit noch nicht bekannt doch bestehen bereits umfangreiche Vorarbeiten. Die Schulsozialarbeit in Biel orientiert sich daher für eine vierjährige Einführungsphase ( ) an der kantonalen Konzeption, um eine möglichst hohe Kontinuität in der Zukunft zu ermöglichen. Die folgenden allgemeinen Zielsetzungen stimmen im Wesentlichen mit den Empfehlungen 3, 4, und 6 des Kantons zur Schulsozialarbeit überein und stützen sich auf die konzeptionellen Grundlagen für Schulsozialarbeit im Kanton Bern (Version 11. Juni 2007, Umsetzungshilfe für Gemeinden): Eine systemisch-orientierte Ausrichtung von Schulsozialarbeit gilt als die wirkungsvollste. Schulsozialarbeit sollte sich nicht auf eine Problemlösungsinstanz der Schule reduzieren lassen. Zielgruppen für Aktivitäten der Schulsozialarbeit sind grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler eines Schulhauses, insbesondere jedoch psychosozial belastete Kinder und Jugendliche und deren Eltern. Im Wesentlichen besteht die Tätigkeit der Schulsozialarbeitenden aus zwei Hauptaufgaben: Einzelfallarbeit/Individualberatung (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern) Soziale Gruppenarbeit, Klassenprojektarbeit, pädagogische Spielangebote, Gemeinwesenarbeit, Zusammenarbeit mit andern Fachstellen Die Schulsozialarbeit in den Bieler Oberstufen ist grundsätzlich auf Primär- und Sekundärprävention ausgerichtet. Primärprävention richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler eines Schulhauses und leistet einen Beitrag dazu, dass schwierige Situationen in der Schule insgesamt, in einzelnen Klassen oder anderen Gruppen und für einzelne Kinder oder Jugendliche weniger häufig auftreten. Sie hat zum Ziel, einen Beitrag zu einem guten Schulklima zu fördern, wobei die Verantwortung dafür bei der Schulleitung und dem gesamten Kollegium liegt. Die zentrale Verantwortung für die Klasse und deren Schülerinnen und Schüler trägt jedoch nach wie vor die Klassenlehrperson. Auf individueller Ebene wird ein Beitrag zur Förderung der Selbstkompetenz (Selbstvertrauen, Umgang mit schwierigen Situationen, Kontrolle der Emotionen etc.) sowie der Sozialkompetenz (Umgang mit anderen, sich einbringen können etc) angestrebt. So hat die Schulsozialarbeit zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler beim Erreichen einer umfassenden Handlungskompetenz zu unterstützen. Kinder und Jugendliche, bei denen von einer Gefährdung aufgrund belasteter psychosozialer Bedingungen ausgegangen werden muss, sind die Zielgruppe der Sekundärprävention. Schulsozialarbeit versucht ihnen gegenüber kompensatorisch zu wirken und vermittelt, falls erforderlich, weiterführende Angebote. Tertiärprävention gehört hingegen in der Regel nicht zum Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit. Sie soll daher grundsätzlich nicht für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden, wie dies etwa bei einem Schulausschluss nach Artikel 28 VSG erforderlich ist. 1 Grundsätzlich übernimmt die Schulsozialarbeit keine Aufgaben, die von anderen Leistungserbringern respektive Diensten erbracht werden können. Dies gilt insbesondere in Abgrenzung von Angeboten der familienergänzenden Betreuung, der Berufsberatung, der Erziehungsberatung und des Jugendschutzes. Sie strebt jedoch sehr wohl eine Zusammen- 1 Diese Einschränkung erfolgt nicht, weil ein entsprechendes Angebot nicht erforderlich wäre, sondern weil die begrenzten Ressourcen für die Schulsozialarbeit eine Einschränkung des Tätigkeitsfeldes verlangen. Es ist jedoch denkbar, dass die Schulsozialarbeit im Sinne der Sekundärprävention auch individuelle Beratung von Kindern und Jugendlichen bietet, die nach Artikel 28 VSG von der Schule ausgeschlossen wurden.

4 4/9 arbeit an und hat im Sinne der Sekundärprävention eine Vermittlungs- respektive Frühwarnfunktion. Die Schulsozialarbeit schafft ein Gefäss, in dem sie einzelnen Kindern und Jugendlichen als Gesprächspartner niederschwellig zur Verfügung steht. Damit dieses Angebot auch genutzt wird, bemühen sich die Schulsozialarbeitenden um ein Vertrauensverhältnis zu den Schülerinnen und Schülern, das von den Leistungsanforderungen der Schule unabhängig ist. Die Schulsozialarbeit kann in Projekten, die mit den Zielen der Schulsozialarbeit kompatibel sind, mitarbeiten oder diese auch leiten. Weitere Aktivitäten, die mit den allgemeinen Zielen übereinstimmen, können auf Schulhausebene festgelegt werden und im Schulhauskonzept respektive der Jahresplanung näher beschrieben werden. 2. Organisation der Schulsozialarbeit 2.1 Strategische Führung Die Bildungs, Sozial- und Kulturdirektion ist verantwortlich für die strategische Führung der Schulsozialarbeit in der Stadt Biel. Sie setzt dafür eine "Kommission Schulsozialarbeit" ein (die von der Abteilung Schule und Sport präsidiert wird) bestehend aus Vertretern: der Abteilungen Schule & Sport und Erwachsenen- und Jugendschutz (Dienst für Kinder und Jugendliche) der deutschen und französischen Schulkommissionen der Schulleitungen der Primar- und Sekundarschulen (mit beratender Stimme) sowie dem Leiter Schulsozialarbeit (mit beratender Stimme ). Die "Kommission Schulsozialarbeit" ist für folgende Bereiche zuständig: Einhaltung, Änderung und Entwicklung des Rahmenkonzepts Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit Genehmigung der Schulhauskonzepte und Pflichtenhefte (siehe dazu Kapitel 4, Punkt 4.1) Antrag auf Zuteilung der Ressourcen (Stellendotierung) pro Schulhaus zuhanden der Bildungs-, Sozial- und Kulturdirektion 2.2 Leitung Schulsozialarbeit Der Leiter der Dienststelle Jugend + Freizeit ist zuständig für die operative Gesamtleitung der Schulsozialarbeit (inklusive Primarstufe) und trägt insbesondere Verantwortung für die Bereiche Qualitätssicherung, Evaluation und Finanzen (siehe dazu Kapitel 4, 5 und 6). Er nimmt zusätzlich zur operativen Gesamtleitung die Aufgabe des fachlichen Leiters innerhalb der operativen Führung wahr. Operative Führung Grundsätzlich ist eine doppelte Unterstellung der Schulsozialarbeit unter die Leitung der Dienststelle Jugend + Freizeit sowie die Schulleitungen der Oberstufenzentren vorgesehen. Durch diese Doppelunterstellung wird das Ziel verfolgt, über die Linie Jugend und Freizeit die fachliche Führung sicherzustellen, durch die Linie Schulleitung jedoch die Verankerung in der Schule zu garantieren.

5 5/9 Leitungsaufgaben der fachlichen Leitung: Sie stellt die fachlichen Führung mit dem Ziel professionellen Handelns der SSA innerhalb der Schule sicher. Sie organisiert die Konferenzen der Schulsozialarbeitenden. Sie gibt Feedback zu fachlichen Aspekten der Tätigkeiten der Schulsozialarbeitenden. Sie bringt neue Entwicklungen soweit sinnvoll in die Tätigkeit der Schulsozialarbeitenden ein. Sie ist verantwortlich für die Personalentwicklung und Weiterbildung der Schulsozialarbeitenden. Sie ist verantwortlich für die Vernetzung mit externen Partnern (siehe unter Punkt 3). Leitungsaufgaben der Schulleitung: Sie stellt sicher, dass die Schulsozialarbeit gemäss dem erarbeiteten Schulhauskonzept umgesetzt wird. Sie ist verantwortlich für die Einsatzplanung in der Schule. Sie plant den Einsatz der SSA in Schul- und Klassenprojekten. Sie führt die Schulsozialarbeitenden ins System Schule ein (Kollegium, Kommissionen, Elternräte). Sie stellt die erforderliche Infrastruktur sicher. Sie stellt die erforderliche fachliche Unterstützung für pädagogische Themen sicher. Gemeinsame Aufgaben der beiden Leitungen Sie führen die Bewerbungsgespräche und treffen die Anstellungsentscheide. Die formelle Anstellung erfolgt gemäss Personalreglement der Stadtverwaltung Biel. Sie genehmigen die Jahresplanung der SSA, die in Zusammenarbeit mit der Schulleitung erarbeitet wird. Sie nehmen die Leistungsbeurteilung der SSA vor. 2.3 Zuteilung der Ressourcen Die Zuteilung der verfügbaren Stellenprozente zu den einzelnen Schulen erfolgt durch die Bildungs-, Sozial- und Kulturdirektion auf Antrag der "Kommission Schulsozialarbeit". Dabei wird die Schülerzahl und der Anteil SchülerInnen in der tiefsten Leistungsgruppe (Real respektive général und Besondere Klassen) berücksichtigt. Die Stellungnahmen der Schulleitungen und der Schulkommissionen zur Zuteilung werden ebenso berücksichtigt. Die Stellendotierung pro Schule soll aus Gründen der Planungssicherheit während der Einführungsphase möglichst konstant bleiben. Der Einsatz des für allgemeine Projekte vorgesehenen Budgets liegt in der Kompetenz der Abteilung Schule und Sport, wobei über mehrere Jahre die Verteilung derjenigen der Stellenprozente entsprechen muss. 2.4 Schulsozialarbeit und Lehrpersonen Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit liegt bei den Lehrpersonen. Sie sind für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Schulsozialarbeit ist eine subsidiäre aber eigenständige Funktion in der Schule. Die Lehrpersonen haben gegenüber den Schulsozialarbeitenden keine direkte Weisungsbefugnis.

6 6/9 Lehrpersonen können in Absprache mit der Schulleitung, einzelne Schülerinnen oder Schüler zu einem ersten Kontakt mit der Schulsozialarbeit verpflichten. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden jedoch in der Regel nachher selbst, ob sie eine weitergehende Beratung oder Begleitung durch die Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Mit einzelnen Schülerinnen oder Schülern können jedoch verbindlich weitere Schritte vereinbart werden. Dabei ist die Schülerin oder der Schüler angemessen an der Planung zu beteiligen. Die Schulsozialarbeit kann von einzelnen Lehrpersonen nach Rücksprache mit der Schulleitung zur Beratung und Unterstützung in schwierigen Situationen beigezogen werden. In den französischen Oberstufenzentren kommen als Mediatoren und Mediatorinnen ausgebildete Lehrkräfte zum Einsatz. Die Tätigkeit der Schulsozialabeitenden muss sich in diesen Schulen klar von diesen Einsätzen unterscheiden/abgrenzen. 2.5 Schulsozialarbeit und ambulante Heilpädagogik Zurzeit sind die Rollen von Schulsozialarbeit und dem Spezialunterricht (ambulante Heilpädagogik) klar differenziert. Im Zuge der Umsetzung des Artikels 17 (Integrationsartikel) wird die ambulante Heilpädagogik jedoch voraussichtlich eine neue, aus Sicht der Schule wichtigere Rolle bekommen. Grundsätzlich ist die schulische Heilpädagogik für schulische Schwierigkeiten, das heisst das Lernen betreffende Schwierigkeiten zuständig, während die Schulsozialarbeit auf psychosoziale Entwicklungen im Allgemeinen fokussiert. Bei Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere da, wo die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen beeinträchtigt sind, ergeben sich jedoch Überschneidungen zwischen den beiden Professionen. Grundsätzlich bleibt die Schulsozialarbeit zuständig für die schulergänzenden, psychosozialen Bereiche, während die ambulante Heilpädagogik für schulische Probleme im engeren Sinn zuständig ist. Im Zuge der Umsetzung des Artikels 17 in einzelnen Schulen, insbesondere wenn die Pensen für die ambulante Heilpädagogik deutlich erhöht werden und die entsprechenden Lehrpersonen ebenfalls der Schulleitung unterstellt werden, muss das Verhältnis zwischen ambulanter Heilpädagogik und Schulsozialarbeit im Schulkonzept geklärt werden. 3 Vernetzung der Schulsozialarbeit Die wichtigsten externen Partner der Schulsozialarbeit sind der Dienst für Kinder und Jugendliche I und II des Erwachsenen- und Jugendschutzes, die Erziehungsberatungsstellen beider Sprachen und der Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst beider Sprachen. Die konkrete Zusammenarbeit im Einzelfall erfolgt jedoch immer über die Schulleitung. Die Leitung der Schulsozialarbeit stellt die Vernetzung mit diesen Partnern sowie weiteren Institutionen/Organisationen wie den Folgenden sicher: Contact Offene Jugendarbeit BIZ Beges Weitere? 4 Qualitätssicherung 4.1 Schulkonzept der Schulsozialarbeit Für die Schulsozialarbeit in jeder Schule wird ein Schulkonzept erstellt, das die spezifische Ausrichtung der Schulsozialarbeit konkretisiert. Das Pflichtenheft für die Schulsozialarbeiten-

7 7/9 den ist integraler Bestandteil des Konzepts. Das Schulkonzept basiert auf dem Rahmenkonzept und enthält insbesondere Ausführungen zu folgenden Punkten: Bedarfsanalyse o Aufgaben und Zielsetzungen der Schule in Bezug auf primäre und sekundäre Prävention o In der Schule verfügbare Ressourcen für die primäre und sekundäre Prävention o Externe Kooperationspartner o Spezifischer Bedarf für Schulsozialarbeit Ziele und Zielgruppen der Schulsozialarbeit o Ziele und Leitlinien der Schulsozialarbeit o Definition der Zielgruppe(n) für die Schulsozialarbeit (sekundäre Prävention) Leistungsangebot Schulsozialarbeit o Grundangebot der Schulsozialarbeit o Arbeitsmethoden der Schulsozialarbeit o Projekte mit Beteiligung der Schulsozialarbeit Organisation innerhalb der Schule o Führungsinstrumente der Schulleitung o Begleitung durch Lehrpersonen o Arbeitszeitgestaltung, Präsenzregelung o Infrastruktur und Ausstattung Zusammenarbeit in der Schule o Gegenseitige Information o Rollenklärung von Klassenlehrperson, Mediator, Integrationslehrperson, Hauswart und weiteren Funktionen im Schulhaus o Beteiligung bei Schulanlässen Diverse Regelungen o Datenschutz, Schweigepflicht o Zusammenarbeit mit externen Partnern Pflichtenheft des Schulsozialarbeitenden Das Schulkonzept wird von der Schule in der Verantwortung der Schulleitung und der Schulsozialarbeitenden in Zusammenarbeit mit dem Kollegium erarbeitet. Es muss spätestens ein Jahr nach Anstellung des Schulsozialarbeitenden vorliegen und anschliessend vom strategischen Führungsausschuss genehmigt werden. Die Schulleitung erarbeitet auf Anstellungsbeginn hin zusammen mit der operativen Leitung der Schulsozialarbeit ein provisorisches Pflichtenheft für die Schulsozialarbeitenden, das für ein Jahr Gültigkeit hat. Dieses Vorgehen ermöglicht einerseits, dass die Schulsozialarbeitenden an der Erarbeitung des Konzepts beteiligt werden können und stellt zudem sicher, dass genügend Zeit für die Erarbeitung des Konzepts zur Verfügung steht. Durch dieses Vorgehen soll auch verhindert werden, dass auf vorwiegend theoretischer Basis ein Konzept eingeführt wird, das nicht den Bedürfnissen entspricht oder der Kultur der Schule nicht angemessen ist. Das Schulkonzept muss nach Abschluss der Einführungsphase überprüft (vgl. 5.5 Evaluation) und überarbeitet werden. 4.2 Intervision und Supervision Der fachliche Austausch, das gemeinsame Analysieren konkreter Situationen sowie die laufende Reflektion der eigenen Tätigkeit sind zentrale Elemente der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in einer personorientierten Dienstleistung wie der Schulsozialarbeit. In Form der Intervision kann zudem ein Beitrag zur Entwicklung der Schulsozialarbeit insgesamt geleistet werden. Der Intervision kommt auch deshalb eine besonders grosse Bedeutung zu,

8 8/9 weil die Schulsozialarbeitenden die einzigen Vertreter der Profession Soziale Arbeit in den Schulen sind. Die Schulsozialarbeitenden treffen sich mindestens alle zwei Monate zu einer Sitzung im Sprachteam. Diese Sitzungen werden von der Leitung der Schulsozialarbeit koordiniert und begleitet. Mindestens zweimal pro Jahr findet zudem eine gemeinsame Sitzung aller Schulsozialarbeitenden der Stadt Biel statt. Da je nach Aufteilung des verfügbaren Pensums die deutsche und französische Gruppe der Schulsozialarbeitenden vergleichsweise klein ist, müssen auch ausreichende Beträge für die Supervision einzelner Schulsozialarbeitender oder der gesamten Gruppe vorgesehen werden. Im Budget werden durchschnittlich je sechs Stunden für sechs Schulsozialarbeitende pro Jahr vorgesehen. 4.3 Interdisziplinäre Fachgruppen Schulsozialarbeit leistet mit ihrem präventiven Ansatz nicht nur einen Beitrag zur Verbesserung der Situation in den Schulen sondern unterstützt auch die Jugendarbeit und die Fachdienste für Kinder und Jugendliche. Es ist daher anzustreben, dass Entwicklungen und Anliegen in der Stadt Biel unter Einbezug der Schulsozialarbeit diskutiert und ausgetauscht werden (vgl. auch 3.). Dazu wird eine interdisziplinäre Fachgruppe vorgesehen, in der mindestens die folgenden Bereiche vertreten sind: Schulsozialarbeit Jugendschutz Erziehungsberatung Offene Jugendarbeit 4.4 Controlling Die Schulsozialarbeitenden weisen sich in einem jährlichen Bericht zu Schuljahresende über ihre Tätigkeit aus. Neben einer qualitativen Beschreibung der Arbeit enthält dieser Bericht auch folgende Angaben: Ungefährer Einsatz der Arbeitszeit in Primärprävention, Sekundärprävention, andere Aktivitäten Durchgeführte Projekte (Zielsetzung, Rolle, Aufwand) Beratungsgespräche (ev. differenziert nach Zielsetzung der Beratungsgespräche) Zusammenarbeit mit schulexternen Diensten / Anbietern Der Leiter Schulsozialarbeit fordert die jährlichen Berichte ein und konsolidiert diese zuhanden der "Kommission Schulsozialarbeit". 4.5 Evaluation Die Ausrichtung der Schulsozialarbeit wird insgesamt in Hinblick auf dieses Rahmenkonzept laufend im Sinne einer Selbstevaluation überprüft. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der jährlichen Berichterstattung und liegt in der Verantwortung der Leitung Schulsozialarbeit. Aufgrund dieser laufenden kritischen Überprüfung der Schulsozialarbeit wird das Rahmenkonzept periodisch angepasst.

9 9/9 5 Ressourcen Die Anforderungen an die Schulen sind insbesondere im Bereich des Umgangs mit schwierigem Verhalten stark gestiegen. Es erfordert einen beträchtlichen Aufwand des gesamten Kollegiums, in den Schulen ein lernförderliches Klima zu schaffen und die Schule zu einem Ort der Begegnung und des gemeinsamen Lebens zu machen. Die Schulsozialarbeit kann dazu ihren Beitrag leisten. Zugleich müssen die Erwartungen an die Schulsozialarbeit auch realistisch sein. Dies ist besonders wichtig in Hinblick auf die Dotierung der Schulsozialarbeit. Dabei sehen sich alle Städte mit der Situation konfrontiert, dass zwar ein umfangreiches Angebot von Schulsozialarbeit wünschbar und sinnvoll ist, aber die Finanzen eine enge Begrenzung auferlegen. Unter Berücksichtigung dieses Spannungsfeldes, das auch für Biel gilt, wird eine Ausstattung der Schulsozialarbeit für die Sekundarstufe I mit insgesamt 280% vorgeschlagen. Zusätzlich werden 40% Stellenprozent für die Leitung, zentrale Unterstützung und Weiterentwicklung (Primarstufe) der Schulsozialarbeit vorgesehen. Schulsozialarbeit kann und soll alternative Fach- und Unterstützungsangebote nicht ersetzten. Daher soll, wo dies nötig ist, an diese vermittelt werden. Schulsozialarbeit darf keine Paralellangebote schaffen. S&S, PW/MM, 22. Januar 2008

Positionspapier Schulleitung

Positionspapier Schulleitung Positionspapier Schulleitung Mit diesem Positionspapier formuliert der VSLCH sein Berufsverständnis und klärt die Rollen der lokalen Schulbehörde, der Schulleitungen und der Lehrpersonen. Schulen brauchen

Mehr

Hinschauen und Handeln in Entfelden

Hinschauen und Handeln in Entfelden Inhalte: Aktueller Stand Schule / Gemeinde Zielsetzungen Leitfaden Umsetzung und Weiterentwicklung Zusammenarbeit mit schulexternen Partnern Optimierung / Gewinn Fallbeispiel Fazit Aktueller Stand Schule:

Mehr

Rahmenempfehlungen Schulsozialarbeit 1

Rahmenempfehlungen Schulsozialarbeit 1 & Rahmenempfehlungen Schulsozialarbeit 1 Vorwort Die Schule als Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit etabliert sich je länger je mehr. Immer mehr Schulen integrieren die Schulsozialarbeit als eigenständige

Mehr

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement. Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule. Beratungsangebote für Schulleitungen

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement. Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule. Beratungsangebote für Schulleitungen Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule Beratungsangebote für Schulleitungen Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule Davidstrasse

Mehr

Konzept Schulsozialarbeit Gemeinden Erlenbach und Herrliberg

Konzept Schulsozialarbeit Gemeinden Erlenbach und Herrliberg Konzept Schulsozialarbeit Gemeinden und Überblick / Vernetzung: Gemeinde Gemeinsame Sekundarschule - Gemeinde Oberstufen- Kommission GSEH Schulleitung PS / KIGA Schulleitung GSEH Schulleitung PS / KIGA

Mehr

Leitbild der Jugendarbeit Bödeli

Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Leitbild der Jugendarbeit Bödeli Inhaltsverzeichnis Leitbild der Jugendarbeit Bödeli... 3 Gesundheitsförderung... 3 Integration... 3 Jugendkultur... 3 Partizipation... 3 Sozialisation... 4 Jugendgerechte

Mehr

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement. Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule. Beratungsangebote Schulbehörden

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement. Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule. Beratungsangebote Schulbehörden Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule Beratungsangebote Schulbehörden Herausgeber Kanton St.Gallen Amt für Volksschule Beratungsdienst Schule Davidstrasse 31 9001

Mehr

Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes

Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes Schulkommissionen abschaffen? Mitgliederversammlung cobes 7. Mai 2008 434347 Ausgangslage: Verhältnis Schulkommission - Gemeinderat Im alten VSG unklare Rolle der Schulkommission: Art. 50 Abs. 4 VSG: Die

Mehr

Leitbild Schule Teufen

Leitbild Schule Teufen Leitbild Schule Teufen 1 wegweisend Bildung und Erziehung 2 Lehren und Lernen 3 Beziehungen im Schulalltag 4 Zusammenarbeit im Schulteam 5 Kooperation Schule und Eltern 6 Gleiche Ziele für alle 7 Schule

Mehr

Empfehlungen zur Einführung von Schulsozialarbeit

Empfehlungen zur Einführung von Schulsozialarbeit Empfehlungen zur Einführung von Schulsozialarbeit Empfehlungen zur Einführung von Schulsozialarbeit 1 Matthias Stanke / PIXELIO Vorwort Schulen verstehen sich heute als «pädagogische Orte». An solchen

Mehr

Informationsabend. Schule Alikon. 3. Mai 2016 Zukunft Schule Alikon 1

Informationsabend. Schule Alikon. 3. Mai 2016 Zukunft Schule Alikon 1 Informationsabend Schule Alikon 3. Mai 2016 Zukunft Schule Alikon 1 Werte der Schulpflege Für eine gute Schule Förderung aller Kinder in Sach-, Sozial- und Selbstkompetenzen Erfüllen des kantonalen Lehrplans

Mehr

Früherkennung und Frühintervention in Schulen Hinschauen, Handeln und Vernetzen

Früherkennung und Frühintervention in Schulen Hinschauen, Handeln und Vernetzen Früherkennung und Frühintervention in Schulen Hinschauen, Handeln und Vernetzen Ein Angebot für Schulen des Schweizerischen Netzwerks Gesundheitsfördernder Schulen SNGS Aggressionen, Mobbing, Gewalt, Konsum

Mehr

Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet

Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Gemeinde Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon Telefon 041 444 02 02, info@ebikon.ch, www.ebikon.ch

Mehr

und an der scolaviva Laax/Falera Beschreibung Aufgabenfeld Leiter Medien & ICT

und an der scolaviva Laax/Falera Beschreibung Aufgabenfeld Leiter Medien & ICT und ICT an der scolaviva Laax/Falera Beschreibung Aufgabenfeld Leiter Medien & ICT Vorwort Die hier vorliegende Beschreibung des Aufgabenfeldes des Leiters / der Leiterin Medien & ICT (im Dokument nur

Mehr

Früherkennung und Frühintervention in Schulen Hinschauen, Handeln und Vernetzen

Früherkennung und Frühintervention in Schulen Hinschauen, Handeln und Vernetzen Früherkennung und Frühintervention in Schulen Hinschauen, Handeln und Vernetzen Ein Angebot für Schulen des Schweiz. Netzwerks Gesundheitsfördernder Schulen www.gesunde-schulen.ch 1 Warum Früherkennung

Mehr

LEGISLATURZIELE SCHULPFLEGE SURSEE

LEGISLATURZIELE SCHULPFLEGE SURSEE LEGISLATURE SCHULPFLEGE SURSEE Schwerpunkte 2013 2016 Daniela Bucher Claudia Bossert-Brunner Manuela Battaglia Gick Heidi Schilliger Menz Hannes Blatter Vorwort Die letzten Jahre waren geprägt durch viele

Mehr

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation 60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung

Mehr

Primarschule Esslingen Schulprogramm 2008/ /2012

Primarschule Esslingen Schulprogramm 2008/ /2012 Primarschule Esslingen Schulprogramm 2008/2009 2011/2012 Entwicklungsziel: Entwicklung eines eigenen pädagogischen Profils Gesundheitsfördernde Schule Förderung der überfachlichen Kompetenzen Thema: Entwickeln

Mehr

Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Trägerverein Jugendtreff Neuhausen am Rheinfall

Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Trägerverein Jugendtreff Neuhausen am Rheinfall Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall 410.161 Leistungsauftrag der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall an den Trägerverein Jugendtreff Neuhausen am Rheinfall vom 4. November 2003 Inhaltsverzeichnis

Mehr

gestützt auf 22, 55 Abs. 2, 63 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 19. Oktober 2005, 2

gestützt auf 22, 55 Abs. 2, 63 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 19. Oktober 2005, 2 Weisungen für geleitete Volksschulen 6. (Vom 7. März 006) Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf, 55 Abs., 6 und 65 der Verordnung über die Volksschule vom 9. Oktober 005, beschliesst: I. Allgemeine

Mehr

Grundlagen zur Kooperation zwischen der Schulsozialarbeit (SSA) und der Schule

Grundlagen zur Kooperation zwischen der Schulsozialarbeit (SSA) und der Schule Erziehungsdepartement Basel-Stadt Volksschulen Schulsozialarbeit Grundlagen zur Kooperation zwischen der Schulsozialarbeit (SSA) und der Schule Basel, Mai 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Zweck... 3 2. Ausgangslage...

Mehr

Was ist Schulsozialarbeit?

Was ist Schulsozialarbeit? Was ist Schulsozialarbeit? Schulsozialarbeit übernimmt eine Scharnierfunktion zwischen Schule und Familie. Sie erfasst und bearbeitet soziale Probleme und persönliche Nöte von Kindern und Jugendlichen,

Mehr

Umfassend und wirkungsvoll Prävention in der Schule. Dienstleistungen für Schulleitung, Schulteam, Schulsozialarbeit und Elternmitwirkung

Umfassend und wirkungsvoll Prävention in der Schule. Dienstleistungen für Schulleitung, Schulteam, Schulsozialarbeit und Elternmitwirkung Umfassend und wirkungsvoll Prävention in der Schule Dienstleistungen für Schulleitung, Schulteam, Schulsozialarbeit und Elternmitwirkung 2 Wirksame Prävention auf allen Ebenen Suchtprävention ist eine

Mehr

Schulpflege Murgenthal [STRATEGISCHES GROBKONZEPT] Situationsanalyse und strategisches Grobkonzept mit strategischen Zielen

Schulpflege Murgenthal [STRATEGISCHES GROBKONZEPT] Situationsanalyse und strategisches Grobkonzept mit strategischen Zielen 2010 Schulpflege Murgenthal [STRATEGISCHES GROBKONZEPT] Situationsanalyse und strategisches Grobkonzept mit strategischen Zielen Einleitung Im Konzept für die Einführung der geleiteten Schule ist die strategische

Mehr

GESETZ ÜBER DIE VOLKSSCHULE

GESETZ ÜBER DIE VOLKSSCHULE 4.000 GESETZ ÜBER DIE VOLKSSCHULE DER GEMEINDE AROSA Gestützt auf Art. 0 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom. März 0 4.000 Gesetz über die Volksschule der Gemeinde

Mehr

Schulleiterreglement. Vom Gemeinderat erlassen am: 15. Januar 2013

Schulleiterreglement. Vom Gemeinderat erlassen am: 15. Januar 2013 Vom Gemeinderat erlassen am: 15. Januar 2013 In Kraft ab: 01. Januar 2013 Der Gemeinderat von Gommiswald erlässt in Anwendung von Art. 114bis Volksschulgesetz 1, Art. 3 Gemeindegesetz 2, Art. 43 Gemeindeordnung

Mehr

unsere Schule - jetzt und in Zukunft Leitbild Primarschulen Bürglen Istighofen Leimbach

unsere Schule - jetzt und in Zukunft Leitbild Primarschulen Bürglen Istighofen Leimbach unsere Schule - jetzt und in Zukunft Leitbild Primarschulen Bürglen Istighofen Leimbach Besonders wichtig sind uns gegenseitige Toleranz und Wertschätzung. Die Primarschulen Bürglen, Istighofen und Leimbach

Mehr

Modellvereinbarung zum ökumenischen Religionsunterricht Stand...

Modellvereinbarung zum ökumenischen Religionsunterricht Stand... Modellvereinbarung zum ökumenischen Religionsunterricht Stand... Diese Vereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der beteiligten Kirchgemeinden, um ökumenischen Religionsunterricht

Mehr

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18 14.6 Gestützt auf Art. 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom 21. März 2012 sowie auf Art. 32 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung erlässt die Gemeinde Celerina/Schlarigna

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS

POLITISCHE GEMEINDE FLUMS POLITISCHE GEMEINDE FLUMS SCHULLEITER-REGLEMENT Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Flums erlässt in Anwendung von Art. 114bis Volksschulgesetz 1, Art. 3 Gemeindegesetz 2, Art. 38 der Gemeindeordnung

Mehr

Netzwerk Luzerner Schulen Konzept

Netzwerk Luzerner Schulen Konzept Netzwerk Luzerner n Konzept Inhalt 1 Einleitung 3 2 Organisation 3 2.1 Dienststelle Volksschulbildung 4 2.2 Schulleitung 4 2.3 Verantwortliche/r Netzwerk an der 5 2.4 Teilnetzwerke 5 3 Information 6 Bildungs-

Mehr

Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried

Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Schule Musikalische Beckenried Schule Grundschule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried Überarbeitete

Mehr

Verordnung über die Volksschulleitung

Verordnung über die Volksschulleitung Volksschulleitung: Verordnung 4.00 Verordnung über die Volksschulleitung Vom 6. Juni 0 (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 74 Abs. lit. n des Schulgesetzes vom 4.

Mehr

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung .. Reglement vom. Mai 00 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom. März 007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung; auf Antrag

Mehr

Leitbild Schule Stansstad

Leitbild Schule Stansstad Leitbild Schule Stansstad Mai 1998 Überarbeitet 2009 Genehmigt vom Schulrat am: 06.04.2009 \\Server-stst\verwaltung\Sekretariat\LEITBILD\Leitbild 2009 Schule Stansstad.doc Die Gemeinde Stansstad besteht

Mehr

Strategische Ziele Schulrat

Strategische Ziele Schulrat Strategische Ziele Schulrat 2012 2016 Strategische Ziele Schulrat Dez 2012 1 1. Lehren und Lernen Die Schulen Einsiedeln geniessen über die Bezirksgrenzen hinaus einen guten Ruf. Aufgaben für die Schule:

Mehr

Kriterien für gelingende Früherkennung und Frühintervention in der Schweiz und Umsetzung in der Praxis der offenen Jugendarbeit

Kriterien für gelingende Früherkennung und Frühintervention in der Schweiz und Umsetzung in der Praxis der offenen Jugendarbeit Kriterien für gelingende Früherkennung und Frühintervention in der Schweiz und Umsetzung in der Praxis der offenen Jugendarbeit Prof. Dr. Martin Hafen, Luzern / Sophie Aegerter - Deiss, Luzern Ablauf Workshop

Mehr

SCHULSOZIALARBEIT NEUENKIRCH KONZEPT 2013

SCHULSOZIALARBEIT NEUENKIRCH KONZEPT 2013 SCHULSOZIALARBEIT IN NEUENKIRCH KONZEPT 2013 INHALT 1. Ausgangslage... 3 1.1. Hintergrund... 3 1.2. Kantonale Vorgaben... 3 1.3. Situation Neuenkirch Schuljahr 2013/14... 3 1.4. Auswirkungen der Kantonalen

Mehr

SCHULLEITUNG Schule und Musikschule Führungsverständnis und Pflichtenheft

SCHULLEITUNG Schule und Musikschule Führungsverständnis und Pflichtenheft Abteilung Bildung/Kultur T 041 759 81 41, F 041 759 81 47 www.walchwil.ch SCHULLEITUNG Schule und Musikschule Führungsverständnis und Pflichtenheft Seite 2 Führungsverständnis Kerngedanken: Die Zusammenarbeit

Mehr

BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION. PFLICHTENHEFT: Abteilungsleitung. StelleninhaberIn. Name. Vorname. Geburtsdatum. Bildungs- und Kulturdirektion

BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION. PFLICHTENHEFT: Abteilungsleitung. StelleninhaberIn. Name. Vorname. Geburtsdatum. Bildungs- und Kulturdirektion BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION PFLICHTENHEFT: Abteilungsleitung StelleninhaberIn Name Vorname Geburtsdatum Direktion Verwaltungseinheit Bildungs- und Kulturdirektion Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri

Mehr

SCHULLEITUNGS- REGLEMENT

SCHULLEITUNGS- REGLEMENT SCHULLEITUNGS- REGLEMENT Schulleitungsreglement der Schule Ebnat-Kappel vom 1. Januar 2014 Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel erlässt in Anwendung von Art. 114 bis Volksschulgesetz,

Mehr

Stadt Luzern. Volksschule

Stadt Luzern. Volksschule Stadt Luzern Volksschule NAU-Klasse Internes Unterrichtsangebot der Notaufnahme Utenberg Unterrichtskonzept 1. Vorwort... 2 2. Ziele des Unterrichtsangebots... 2 3. Zielgruppe... 2 4. Platzangebot... 3

Mehr

Statut der Schweizerischen Konferenz der. der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung"

Statut der Schweizerischen Konferenz der. der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung 2.4.3. Statut der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs- und Studienberatung (KBSB) vom 8./9. Mai 2003 I. Allgemeines Art. 1 Name 1 Die Kantone setzen unter dem Namen "Schweizerische

Mehr

Reglement Elternforum Schulen Wangen b. Olten

Reglement Elternforum Schulen Wangen b. Olten Seite 1 Reglement Elternforum Schulen Wangen b. Olten Allgemeines Das Elternforum gilt für die Kindergärten und die Primarschulen Wangen b. Olten. Der Begriff Eltern steht für alle Erziehungsberechtigten

Mehr

Qualitäts-Leitbild der Kreisschule Lotten (eingesetzt am 13. Februar 2006; überarbeitet Februar 2015)

Qualitäts-Leitbild der Kreisschule Lotten (eingesetzt am 13. Februar 2006; überarbeitet Februar 2015) SCHULLEITUNG Qualitäts-Leitbild der Kreisschule Lotten (eingesetzt am 13. Februar 2006; überarbeitet Februar 2015) Inhaltsverzeichnis 1. Gemeinsame pädagogische Haltung 2. Identifikation mit der Schule

Mehr

Reglement über die Zuständigkeit der Verwaltung srs im Bereich der Schule (ZuRe Schule) vom 20. Juni

Reglement über die Zuständigkeit der Verwaltung srs im Bereich der Schule (ZuRe Schule) vom 20. Juni Reglement über die Zuständigkeit der Verwaltung srs 211.13 im Bereich der Schule (ZuRe Schule) vom 20. Juni 2017 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 3 Abs. 1 des Reglements über die städtischen Schulen

Mehr

Reglement über die Zuständigkeit der Verwaltung srs im Bereich der Schule (ZuRe Schule) vom 20. Juni

Reglement über die Zuständigkeit der Verwaltung srs im Bereich der Schule (ZuRe Schule) vom 20. Juni Reglement über die Zuständigkeit der Verwaltung srs 211.13 im Bereich der Schule (ZuRe Schule) vom 20. Juni 2017 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 3 Abs. 1 des Reglements über die städtischen Schulen

Mehr

Leitbild der OS Plaffeien

Leitbild der OS Plaffeien Leitbild der OS Plaffeien Schritte ins neue Jahrtausend Unsere Schule ist Bestandteil einer sich rasch entwickelnden Gesellschaft. Dadurch ist sie laufenden Veränderungs- und Entwicklungsprozessen unterworfen.

Mehr

Direktion für Bildung und Kultur Schulkommission. Strategie der Schulkommission für die Zuger Mittelschulen 2015 bis 2018

Direktion für Bildung und Kultur Schulkommission. Strategie der Schulkommission für die Zuger Mittelschulen 2015 bis 2018 Direktion für Bildung und Kultur Schulkommission Strategie der Schulkommission für die Zuger Mittelschulen 2015 bis 2018 Dezember 2014 Seite 2 Inhalt 1. Einleitung 5 2. Vision der Schulkommission für die

Mehr

Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)

Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) Karin Horisberger Wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Gesundheitsförderung und Sucht / Fachstelle

Mehr

- Elternrat für Fremdsprachige

- Elternrat für Fremdsprachige Gemeindeschule Biberist Leitfaden - Elternrat Biberist - Elternrat für Fremdsprachige Von der SL überarbeitete und genehmigte Version vom 24. Aug. 2012 1. Grundsätze 2. Ziele 3. Rahmenbedingungen 4. Organisation

Mehr

SCHULSOZIALARBEIT. Konzeption

SCHULSOZIALARBEIT. Konzeption SCHULSOZIALARBEIT Konzeption Inhalt 1. Grund- und Leitsätze der Schulsozialarbeit 2. Der Träger 3. Gesetzlicher Auftrag 4. Pädagogische Haltung 5. Zielsetzung 6. Zielgruppe von Schulsozialarbeit 7. Leistungen

Mehr

Schulgesetz der Gemeinde Zizers

Schulgesetz der Gemeinde Zizers Schulgesetz der Gemeinde Zizers Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Schulstufen 3 Art. 2 Schulpflicht, Schulort, Unentgeltlichkeit 3 Art. 3 Blockzeit 3 Art. 4 Tagesstrukturen 3 Art. 5

Mehr

Kreis Warendorf Hebammen im Rahmen Frühe Hilfen und HZE. Fachtag Krefeld

Kreis Warendorf Hebammen im Rahmen Frühe Hilfen und HZE. Fachtag Krefeld Kreis Warendorf Hebammen im Rahmen Frühe Hilfen und HZE Fachtag 29.09.2014 Krefeld 1 Vorstellung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf zuständig für 10 Städte und Gemeinden Jugendämter

Mehr

Konzept Kontakt- und Anlaufstelle für Jugendliche (Jugendbüro) in Kerns

Konzept Kontakt- und Anlaufstelle für Jugendliche (Jugendbüro) in Kerns Konzept Kontakt- und Anlaufstelle für Jugendliche (Jugendbüro) in Kerns vom 17. September 2018 Seite 2 Konzept Kontakt- und Anlaufstelle für Jugendliche (Jugendbüro) in Kerns INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG...

Mehr

SCHULSOZIALDIENST SEKUNDARSCHULEN I BASEL-LANDSCHAFT. Rechenschaftsbericht 2016/2017. bl.ch/akjb

SCHULSOZIALDIENST SEKUNDARSCHULEN I BASEL-LANDSCHAFT. Rechenschaftsbericht 2016/2017. bl.ch/akjb SCHULSOZIALDIENST SEKUNDARSCHULEN I BASEL-LANDSCHAFT Rechenschaftsbericht 2016/2017 bl.ch/akjb Einleitung Schulsozialarbeit versteht sich als Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Für ihre Aufgabenerfüllung

Mehr

Konzept Lehren und Lernen Medienbildung (L+L-MB)

Konzept Lehren und Lernen Medienbildung (L+L-MB) Konzept Lehren und Lernen Medienbildung (L+L-MB) Förderung der Medienkompetenz der Lernenden, der Eltern und der Lehrpersonen Überarbeitete Version Juli 2014 Ausgangslage Medien ändern sich in unserer

Mehr

REGLEMENT ELTERNRAT FÜR DIE PRIMARSCHULE ANGELRAIN, LENZBURG

REGLEMENT ELTERNRAT FÜR DIE PRIMARSCHULE ANGELRAIN, LENZBURG REGLEMENT ELTERNRAT FÜR DIE PRIMARSCHULE ANGELRAIN, LENZBURG 31.05.2016 Art. 1 Einleitung 1.1 Der Elternrat ist konfessionell, politisch Neutralität und kulturell unabhängig. 1.2 Der Begriff Eltern steht

Mehr

Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B

Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Volksschule Aarau, September 2007 Aufgaben und Pflichten von Delegation und Schulpflege im Schulleitungsmodell B Ausgangslage Mit einem Gemeindevertrag für

Mehr

Funktionendiagramm Schule und Musikschule Walchwil

Funktionendiagramm Schule und Musikschule Walchwil Funktionendiagramm Schule und Musikschule Walchwil Kompetenzstufen E D M I V Entscheid, Bewilligung. Kontrolle "E" hat die Kompetenz und den Auftrag, in dieser Sache einen Entscheid zu fällen, natürlich

Mehr

rilz / eilz Leitfaden

rilz / eilz Leitfaden rilz / eilz Leitfaden Version vom 12.05.2016 genehmigt durch die SL-Konferenz 1. Grundlagen und Grundsätze BMDV Art. 2 und DVBS Art. 23-26: 1 Individuelle Lernziele gemäss der Direktionsverordnung vom

Mehr

Verordnung der Musikschule Schüpfheim. vom 14. August 2013

Verordnung der Musikschule Schüpfheim. vom 14. August 2013 Verordnung der Musikschule Schüpfheim vom 14. August 2013 Verordnung Musikschule Schüpfheim 2/6 Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag... 3 2. Trägerin... 3 3. Zusammenarbeit... 3 4. Organisation... 3 5. Der Gemeinderat...

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf Artikel 70 des Reglements vom 30. März über das Schulwesen, beschliesst:

Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf Artikel 70 des Reglements vom 30. März über das Schulwesen, beschliesst: 0.0.. März 00 (Stand: 0.08.0) Verordnung über das Schulwesen (Schulverordnung; SV) Der Gemeinderat der Stadt Bern, gestützt auf Artikel 0 des Reglements vom 0. März 00 über das Schulwesen, beschliesst:.

Mehr

Kollegiale Unterrichtsentwicklung Von- und miteinander lernen

Kollegiale Unterrichtsentwicklung Von- und miteinander lernen KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Kollegiale Unterrichtsentwicklung Von- und miteinander lernen Kollegiale Unterrichtsentwicklung im Rahmen des Konzepts Qualitätsentwicklung Sek II des

Mehr

Leitbild GEMEINDESCHULE FREIENBACH

Leitbild GEMEINDESCHULE FREIENBACH Leitbild GEMEINDESCHULE FREIENBACH GEMEINDESCHULE FREIENBACH Vorwort Das Leitbild der Schule Freienbach zeigt Grundwerte auf, an denen sich unser Denken und Handeln orientiert. Es dient als Richtschnur

Mehr

Berufsleitbild. Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern

Berufsleitbild. Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern Berufsleitbild Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge im Kanton Bern Ausgangslage Heterogenität Vielfältige Schulstrukturen, zunehmende Heterogenität in den Regelklassen bezüglich Nationalität,

Mehr

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau

Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau Reglement über das Schulwesen der Einwohnergemeinde Lengnau -1- Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 A.1 GEGENSTAND 3 A. GRUNDLEGENDES 3 B. SCHULANGEBOTE 4 B.1 GRUNDANGEBOT UND GLIEDERUNG 4

Mehr

10 Thesen zur Zukunft der Hauptschülerinnen und Hauptschüler in BW

10 Thesen zur Zukunft der Hauptschülerinnen und Hauptschüler in BW Konkretisierung der Umsetzung der 10 Thesen zur Zukunft der Hauptschülerinnen und Hauptschüler in BW 1. Hauptschule als: Regionale Netzwerkschule Die Hauptschule in Baden-Württemberg ist eine operativ

Mehr

Die Schulleitung erlässt, gestützt auf Art. 28 Abs. 4 lit. c des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR ), folgende Richtlinien:

Die Schulleitung erlässt, gestützt auf Art. 28 Abs. 4 lit. c des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR ), folgende Richtlinien: ETH Zürich Die Schulleitung RSETHZ 419 Richtlinien für Kompetenzzentren an der ETH Zürich (Schulleitungsbeschluss vom 15. April 2003) Die Schulleitung erlässt, gestützt auf Art. 28 Abs. 4 lit. c des ETH-Gesetzes

Mehr

Tagesschule Kirchlindach / Herrenschwanden ORGANISATORISCHES KONZEPT

Tagesschule Kirchlindach / Herrenschwanden ORGANISATORISCHES KONZEPT Tagesschule Kirchlindach / Herrenschwanden ORGANISATORISCHES KONZEPT 2 ORGANISATION DER TAGESSCHULE Träger und Aufsicht Die Gemeinde Kirchlindach ist Träger der freiwilligen Tagesschule. Die Aufsicht über

Mehr

Evaluation Jugendarbeit Schlieren

Evaluation Jugendarbeit Schlieren Evaluation Jugendarbeit Schlieren Präsentation 27. Oktober 2008 Gemeinderat Stadt Schlieren Anna Maria Riedi und Karin Werner Agenda Auftrag Vorgehen Ergebnis/Outcome Einschätzung Wirkungseinschätzung

Mehr

Konzept Schulsozialarbeit für die Grund- Gemeinschaftsschule Stecknitz

Konzept Schulsozialarbeit für die Grund- Gemeinschaftsschule Stecknitz Konzept Schulsozialarbeit für die Grund- Gemeinschaftsschule Stecknitz Der Lübecker Verein Sprungtuch e.v., gegründet im Jahr 1989, ist ein gemeinnütziger Verein für sozialpädagogische Projekte, anerkannter

Mehr

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden Schulpflegereglement der Gemeinde Hildisrieden vom 23. August 2000 rev. am 11. Dezember 2003 Gestützt auf das Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 (VBG), das Projekt Schulen mit Profil sowie

Mehr

Externe Evaluation Volksschule Emmen. Schuljahr 2015/16

Externe Evaluation Volksschule Emmen. Schuljahr 2015/16 Externe Evaluation Volksschule Emmen Schuljahr 2015/16 Externe Schulevaluation Die externe Schulevaluation stellt in den teilautonomen Schulen im Kanton Luzern eine vergleichbar gute Schul- und Unterrichtsqualität

Mehr

Eine Initiative von Sozialpädagogen/innen und Lehrern/innen

Eine Initiative von Sozialpädagogen/innen und Lehrern/innen Eine Initiative von Sozialpädagogen/innen und Lehrern/innen Der Verein cooperatio Soziale Arbeit Schule e.v. setzt sich für die Etablierung von Sozialer Arbeit in Schulen ein. In gemeinsamer Arbeit von

Mehr

Kooperative Oberstufe

Kooperative Oberstufe Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Kooperative Oberstufe Kooperative Oberstufe Kanton Zug Die kooperative Oberstufe (Korst) mit verschiedenen Schularten und leistungsdifferenzierten

Mehr

Reglement Kommission für Altersfragen (KOFA)

Reglement Kommission für Altersfragen (KOFA) Reglement Kommission für Altersfragen (KOFA) KOFA - Reglement 1. Zusammensetzung und Organisation... 3 2. Zielsetzung... 4 3. Aufgaben... 4 4. Rechtsstellung... 4 5. Kompetenzen... 4 5.1 Selbständige Befugnisse...

Mehr

Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum

Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum Schulsozialarbeit an der Inselschule Borkum 1. Auftragsgrundlagen Der Erlass für Pädagogische Mitarbeiter, der Ganztagsschulerlass und das Kinderund Jugendhilfegesetz (KJHG) bilden die wichtigsten Grundlagen

Mehr

Konzept Schulsozialarbeit (SSA) an der Primarschule Remetschwil

Konzept Schulsozialarbeit (SSA) an der Primarschule Remetschwil Konzept Schulsozialarbeit (SSA) an der Primarschule Remetschwil 1 Inhalt Einleitung 3 Definition und Ziel 3 Vorgeschichte 4 Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit 4 Methoden des Schulsozialarbeiters bzw.

Mehr

SCHULENTWICKLUNG UND SCHULSOZIALARBEIT- EIN KONZEPT UNTER BETEILIGUNG ALLER AKTEURE

SCHULENTWICKLUNG UND SCHULSOZIALARBEIT- EIN KONZEPT UNTER BETEILIGUNG ALLER AKTEURE SCHULENTWICKLUNG UND SCHULSOZIALARBEIT- EIN KONZEPT UNTER BETEILIGUNG ALLER AKTEURE DIE ENTWICKLUNG DES RAHMENKONZEPTES SCHULSOZIALARBEIT IM KREIS BORKEN Anne Rolvering, Kreis Borken, Bildungsbüro-Koordination

Mehr

3. Auslegeordnung 4. Gewaltprävention in Schulen Einbettung 5. Gewaltprävention in Schulen - Ausrichtung 6. Herausforderungen

3. Auslegeordnung 4. Gewaltprävention in Schulen Einbettung 5. Gewaltprävention in Schulen - Ausrichtung 6. Herausforderungen Gewaltprävention in der Volksschule im Kanton St. Gallen St.Gallen l Zürich 14. Mai 2013 Jürg Engler Gesundheitsdepartement Amt für Gesundheitsvorsorge Inhalt 1. Rückblick / Vorgehen im 2. Vernetzung /

Mehr

Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV) 446.11 vom 17. Oktober 2012 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische

Mehr

Pflichtenheft der Geschäftsstelle

Pflichtenheft der Geschäftsstelle Pflichtenheft der Geschäftsstelle 1. Kurzbeschreibung Die Geschäftsstelle ist verantwortlich für die operativen Aufgaben von. Sie koordiniert die Aktivitäten des Verbandes und unterstützt den Vorstand.

Mehr

Rahmenkonzept Zusammenarbeit Berufsberatung Sekundarstufe

Rahmenkonzept Zusammenarbeit Berufsberatung Sekundarstufe Rahmenkonzept Zusammenarbeit Berufsberatung Sekundarstufe Oktober 2012 Amt für Jugend und Berufsberatung Fachbereich Berufsberatung Leitung Dörflistrasse 120, Postfach 8090 Zürich Telefon direkt 043 259

Mehr

Primarschule Wettswil Schuljahr 2015 / 2016

Primarschule Wettswil Schuljahr 2015 / 2016 JAHRESBERICHT DER SCHULSOZIALARBEIT Primarschule Wettswil Schuljahr 2015 / 2016 Wettswil am Albis, September 2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1.Einleitung...3 2.Einzel- und Gruppenberatungen...3 2.1Anzahl

Mehr

Tagesschule Matten Organisatorisches Konzept

Tagesschule Matten Organisatorisches Konzept Tagesschule Matten Organisatorisches Konzept Inhaltsverzeichnis Organisation der Tagesschule Matten 1. Trägerschaft 2. Führung 3. Finanzierung Interne Organisation der Tagesschule Matten 1. Aufnahme von

Mehr

Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste. vom 21. Dezember 1999* (Stand 1. August 2011) I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Gegenstand

Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste. vom 21. Dezember 1999* (Stand 1. August 2011) I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Gegenstand Nr. 408 Verordnung über die Schuldienste vom. Dezember 999* (Stand. August 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 9 Absätze a und c sowie des Gesetzes über die Volksschulbildung vom. März

Mehr

REGLEMENT über den Übertritt der Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe und in das Gymnasium (Übertrittsreglement)

REGLEMENT über den Übertritt der Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe und in das Gymnasium (Übertrittsreglement) REGLEMENT über den Übertritt der Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe und in das Gymnasium (Übertrittsreglement) (vom 16. September 1998 1 ; Stand am 1. Januar 2012) 10.1711 Der Erziehungsrat des

Mehr

ORGANISATORISCHES KONZEPT ORGANISATION DER TAGESSCHULE

ORGANISATORISCHES KONZEPT ORGANISATION DER TAGESSCHULE ORGANISATORISCHES KONZEPT ORGANISATION DER TAGESSCHULE 2 Träger und Aufsicht Die Gemeinde Kirchlindach ist Träger der freiwilligen Tagesschule. Die Aufsicht über die Tagesschule übt der Gemeinderat aus.

Mehr

Verordnung. für die. Bildungskommission

Verordnung. für die. Bildungskommission Verordnung für die Bildungskommission (in Kraft ab. Januar 07) Gestützt auf 7 der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Bildungskommission. Inhaltsverzeichnis Ingress Bestimmungen

Mehr

Lehrpersonenbefragung zur Schulsozialarbeit

Lehrpersonenbefragung zur Schulsozialarbeit Instrument S128 Lehrpersonenbefragung r Schulsozialarbeit Dieser Fragebogen kann als Item-Pool für die Erstellung eines eigenen bedürfnisgerechten Fragebogens r Befragung von Lehrpersonen eingesetzt werden.

Mehr

Funktionendiagramm Schule Walchwil

Funktionendiagramm Schule Walchwil Funktionendiagramm Schule Walchwil Kompetenzstufen E D M I V Entscheid, Bewilligung. Kontrolle "E" hat die Kompetenz und den Auftrag, in dieser Sache einen Entscheid zu fällen, natürlich immer unter Berücksichtigung

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN

REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG SCHULHAUS GOCKHAUSEN ERSTELLT DURCH DIE SPURGRUPPE ELTERNMITWIRKUNG Inhaltsverzeichnis Grundlagen 2 Geltungsbereich 2 Zweck 2 Abgrenzung 2 Aufgaben 3 Organisation 3 Öffentlichkeitsarbeiten

Mehr

1.1. Organisation und Führung

1.1. Organisation und Führung 1.1. Organisation und Führung BG 59 Abs.2 lit. a BG 77 Abs. 1 lit. a VO 2 Abs. 1 lit. a VO 2 Abs. 2 VO 2 Abs. 3 VO 3 VO 20 Schulprogramm Das Schulprogramm gibt insbesondere Auskunft über das pädagogische

Mehr

Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Förderung» Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Sonderschulung von Lernenden mit geistiger

Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Förderung» Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Sonderschulung von Lernenden mit geistiger Weiterbildung «Integrative Förderung» «Integrative Sonderschulung von Lernenden mit geistiger Behinderung» weiterbilden. Einführung in den Aufgabenbereich «integrative Förderung» Einführung in den Aufgabenbereich

Mehr

iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014)

iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014) iiz-konzept Kanton Zürich (gültig ab 01. April 2014) Interinstitutionelle Zusammenarbeit Eine Partnerschaft für die Arbeitsintegration 1. Gültigkeit Dieses iiz-konzept des Kantons Zürich ersetzt ab 01.

Mehr