Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung der Altdeponie Fludersbach

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1 Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung der Altdeponie Fludersbach

2 Neue Erdaushub- und Inertstoffdeponie sowie Rekultivierung der Altdeponie Fludersbach Auftraggeber: Umtec Prof. Biener / Sasse / Konertz Haferwende Bremen Verfasser: Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH Oststraße 92, Herford Herford, Januar 2015

3 - I - INHALTSVERZEICHNIS 1. Auftrag und Aufgabenstellung Methodik Vorprüfung des enspektrums und der Wirkfaktoren Biotopstruktur des Planungsgebietes Vorprüfung des enspektrums Vorprüfung der Wirkfaktoren Ergebnis der Prüfung des enspektrums und der Wirkfaktoren enschutzrechtliche Gesamteinschätzung TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren und Wirkpfade des Vorhabens Tab. 2 Für den Bereich des Messtischblattes gemeldete planungsrelevante en (LANUV 2014) ANHANG Tab. 3 Tab. 4 Liste der im Planungsgebiet potenziell vorkommenden Säugetierarten (en der Auswertung des Messtischblattes, ergänzt um die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung) Liste der im Planungsgebiet potenziell vorkommenden Vögel (en der Auswertung des Messtischblattes, ergänzt um die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung)... 16

4 Auftrag und Aufgabenstellung Der Kreis Siegen-Wittgenstein plant die Ergänzung der bestehenden Deponie Fludersbach um Deponieabschnitte zur Einlagerung von Erdaushub und Inertstoffen der Deponieklassen DK0 und DKI (unbelasteter Boden und Bauschutt). Die von den neuen Deponieabschnitten nicht überlagerten Bereiche der Altdeponie erhalten entsprechend den Anforderungen der Deponieverordnung Oberflächenabdichtungssysteme (OFAD) und werden rekultiviert. Der vorliegende bezieht sich auf die in 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definierten besonders geschützten und streng geschützten en einschließlich der en des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Gemäß den in 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beschriebenen Verbotstatbeständen erfolgt die Prüfung der Betroffenheit der planungsrelevanten en anhand folgender Parameter: Werden Tiere evtl. verletzt oder getötet? Werden Tiere evtl. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? Ausnahmen können gemäß 45 BNatSchG nur zugelassen werden, wenn der Eingriff aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer nicht verschlechtert. Aufgrund der sehr großen Anzahl besonders geschützter en, zu denen u. a. alle wild lebenden europäischen (einheimischen) Vogelarten zählen, wurde vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) eine Liste der regelmäßig in Nordrhein-Westfalen vorkommenden, planungsrelevanten streng geschützten en und europäischen Vogelarten erstellt, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen sind.

5 Methodik Der methodische Rahmen zur Erarbeitung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags wird durch die gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom vorgegeben. Demzufolge wird die enschutzprüfung generell in folgenden drei Stufen durchgeführt: Stufe I: Stufe II: Vorprüfung (enspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen en artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen enspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden en eine vertiefende -für--betrachtung in Stufe II erforderlich. Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände In der zweiten Stufe wird geprüft, ob en betroffen sind, bei denen auch unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen und ggf. einem Risikomanagement gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren Für en, bei denen die Vorprüfung und die vertiefende Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt (ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote also vorliegt) ist ggf. zu prüfen, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. 1.2 Vorprüfung des enspektrums und der Wirkfaktoren Biotopstruktur des Planungsgebietes Die Deponie ist von Wald unterschiedlichen Alters und enzusammensetzung umgeben. Neben Eichen- und Buchen-Hochwälder, z. T. mit Edellaubholzbeimischungen kommen Nadelholzbestände vor, bei denen Fichten dominieren. Lärchen sind Buchenbeständen beigemischt. Auf der Deponieoberfläche befinden sich Gebüschbestände und jüngere Laubgehölze mit unterschiedlichem Schlussgrad aus heimischen en. Die nicht mit Gehölzen bestandenen Flächen werden von einer ruderalen Kraut- und Hochstaudenflora eingenommen.

6 Vorprüfung des enspektrums Aufgrund der vorhandenen landschaftlichen Strukturen ist auf der geplanten Deponiefläche bzw. in ihrem unmittelbaren Umfeld ein relativ vielfältiges enspektrum zu erwarten. In die Untersuchung wurden die planungsrelevanten en einbezogen, die nach Information des LANUV in Nordrhein-Westfalen vorkommen (Informationssystem geschützte en des LANUV 2014). Anhang 1 enthält eine Liste der planungsrelevanten en bezogen auf das Messtischblatt 5114 Siegen, 1. Quadrant. Ergänzend dazu werden die Vorkommen der engruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien im Planungsgebiet vom Kölner Büro für Faunistik im Frühjahr / Sommer 2014 untersucht. Nach Auswertung des Fachinformationssystems geschützte en in NRW des LANUV liegen für den Bereich des 1. Quadranten des Messtischblattes 5114 Siegen keine Hinweise auf planungsrelevante Pflanzenarten, Weichtiere, Käfer, Spinnen und Krebse vor. Das Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings befindet sich nach Recherche in der Landesinformationssammlung (LINFOS) des LANUV im Stadtteil Giersberg in einer Entfernung von ca. 3 km nordwestlich der Deponie. Planungsbedingte Auswirkungen auf das Vorkommen der Schmetterlingsart können aufgrund der räumlichen Distanz daher ausgeschlossen werden. Amphibien und Reptilien wurden im Rahmen der faunistischen Untersuchung im Planungsgebiet nicht Als engruppen, die Gefährdungsabschätzungen zu unterziehen sind, verbleiben somit die Säugetiere (Fledermausarten) und Vögel. Insgesamt ist eine Relevanz des Plangebietes für die nachfolgend aufgeführten 3 planungsrelevanten Fledermausarten, und 9 planungsrelevanten Vogelarten nicht auszuschließen. Großer Abendsegler Baumpieper Wasserfledermaus Graureiher Zwergfledermaus Mittelspecht Neuntöter Schwarzmilan Schwarzspecht Steinschmätzer Wiesenpieper Waldkauz Die o.g. en wurden im Rahmen der faunistischen Untersuchung vor Ort

7 Vorprüfung der Wirkfaktoren In Tab. 1 sind die potenziell mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen zusammengefasst. Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren und Wirkpfade des Vorhabens Wirkfaktor Wirkung Auswirkung Baubedingt Materiallagerflächen und Baustelleneinrichtungen; Betriebsgeräusche (Lärm), Beleuchtung, Bewegung, Schadstoffe temporäre Überbauung / Flächenbeanspruchung Störungen z. B. während der Brut- und Aufzuchtzeit Biotopverlust/-degeneration, Aufgabe von Lebensräumen, Verlust von Habitatbestandteilen Anlagebedingt Ablagerung von Deponiegut (Inertabfälle, Boden) evtl. Neuerrichtung von Gebäuden und Zuwegungen (Transportstraßen) Betriebsbedingt Potenzielle Erhöhung der Emissionsbelastung als Folge eines möglicherweise erhöhten Fahrzeugaufkommens Überschüttung von Habitatstrukturen, Versiegelung ggf. Störung empfindlicher en, insbesondere Brutvögel Biotopverlust/-degeneration, Veränderung der Standortverhältnisse ggf. Beeinträchtigung von Lebensräumen bzw. en Betroffenheit der engruppe Säugetiere (Fledermäuse vgl. Arbeitsschritt II.1 des enschutzprotokolls) Im Rahmen der faunistischen Untersuchung wurden im Deponiebereich drei Fledermausarten erfasst. Die nachgewiesenen en nutzten das Untersuchungsgebiet ausschließlich als Nahrungshabitat. Dominierende ist die Zwergfledermaus. Weiterhin wurden der Große Abendsegler und die Wasserfledermaus als gelegentliche Nahrungsgäste beobachtet (vgl. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014). Mit einer Realisierung der Planung ist eine Veränderung des Jagdgebietes der o.g. drei Fledermausarten verbunden. Der Eingriff ergibt sich aus dem temporären Verlust von Vegetationsstrukturen im Bereich der geplanten Inertstoffdeponie. Nach Abschluss des Deponiebetriebes und erfolgter Rekultivierung entstehen jedoch in Form von Gehölzbeständen und Sukzessionsflächen neue Strukturen, die als Fledermaushabitate geeignet und nutzbar sind. Essenzielle Bestandteile eines Jagdhabitats gehen mit der geplanten Deponieerweiterung nicht verloren. Der Eingriff in das Jagdhabitat wird aufgrund seiner Geringfügigkeit daher insgesamt nicht als artenschutzrechtlich relevanter Tatbestand im Sinne des 44 BNatSchG gewertet. Gegenstand der faunistischen Untersuchung war weiterhin die Feststellung von möglichen Baumhöhlenquartieren im betroffenen Gebiet. Dabei wurden neun Höhlenbäume gefunden,

8 - 5 - von denen fünf einen BHD > 50 cm aufweisen und als potenzielle Winterquartiere fungieren können (vgl. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2014). Als Ergebnis der faunistischen Untersuchung befindet sich aktuell lediglich einer dieser Bäume im Eingriffsbereich der geplanten Inertstoffdeponie. Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen des Risikomanagements für die engruppe Fledermäuse (vgl. Arbeitsschritt II.2 des enschutzprotokolls) Von der Planung betroffener Gehölzbestand wird zeitnah vor der Inanspruchnahme auf aktuell vorhandene Höhlenbäume kontrolliert. Zu beseitigende Höhlenbäume (potenzielle Quartierbäume) werden vor der Fällung durch eine kundige Person auf Fledermausbesatz untersucht. Werden dabei Bäume mit Fledermausbesatz festgestellt, so werden die Höhlenöffnungen in den Monaten Oktober und November mit Ausflugschleusen versehen, die nur in eine Richtung für die Tiere passierbar sind. Nach einem Verlassen der Höhle ist den Tieren damit eine Rückkehr verwehrt. Aufgrund der Bestandstruktur der umliegenden Wälder mit großem Altholzanteil ist davon auszugehen, dass geeignete Ersatzhöhlen zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden zur allgemeinen Verbesserung des Lebensraums für die engruppe 5 Fledermauskästen an geeigneten Bäumen im Umfeld der Deponie angebracht. Zur Verwendung kommen Fledermauskästen mit Fluglöchern, die als Rundloch oder Schlitz geformt sind. Diese sind in ca. 4 bis 6 m Höhe mit Exposition in südöstlicher Richtung aufzuhängen. Der Zu- und Abflug muss frei von Ästen und anderen Hindernissen sein. Die Kästen werden jährlich auf sichere Aufhängung, Fluglochfreiheit und Offenheit des Hohlraumes kontrolliert und bei Bedarf von Exkrementen gereinigt. Betroffenheit der engruppe der Vögel (vgl. Arbeitsschritt II.1 des enschutzprotokolls) In Tab. 4 sind die im Planungsgebiet potenziell vorkommenden planungsrelevanten Vogelarten aufgelistet. Für en dieser Liste, die in der faunistischen Untersuchung im Planungsgebiet nachgewiesen wurden, wird zunächst von einer potenziellen Betroffenheit durch das Vorhaben ausgegangen. Vorkommen auf der Deponie Als planungsrelevanter Brutvogel wurde ein Paar des Baumpiepers im südlichen Haldenbereich der Deponie kartiert. Weiterhin wurden die en Neuntöter und Waldkauz erfasst. Ein Teillebensraum des Neuntöters liegt im südwestlichen Bereich der Deponie. Die hier vorhandenen temporären Rohbodenflächen und Sukzessionsstadien mit Langgrasbeständen und Gebüschen sind im Verlauf der natürlichen Sukzession bzw. durch Zwischenbegrünung entstanden. Im Zusammenhang mit der Deponieendgestaltung und Rekultivierung erfährt der betreffende Bereich eine Überformung. Damit ist der temporäre Verlust eines

9 - 6 - Teils des bestehenden Neuntöterlebensraums verbunden. Die geplante Rekultivierung sieht jedoch auf dem überwiegenden Teil der Deponieoberfläche die Anlage von Hecken sowie die Entwicklung von Extensivgrünland vor, die dem Lebensraumanspruch des Neuntöters in optimaler Weise entsprechen. Die Durchführung der Deponierung und Rekultivierung soll abschnittsweise von Norden nach Süden erfolgen. Wenn der bestehende Lebensraum des Neuntöters beansprucht wird (geschätzter Beginn des Bauabschnitts in ca. 7 Jahren), ist die Rekultivierung im nördlichen Teil der Deponie bereits abgeschlossen. Damit steht dem Neuntöter ein Ersatzhabitat zur Verfügung. Es kann gewährleistet werden, dass über den gesamten Zeitraum der Deponierung und der Rekultivierung für den Neuntöter Ausweichhabitate erhalten bleiben oder neu entstehen. Die ökologische Funktion der Lebensstätte des Neuntöters bleibt somit im räumlichen Zusammenhang erhalten. Der Nachweis des Waldkauzes erfolgte durch die Beobachtung von Jungvögeln in einem Baum. Als Standort des Brutplatzes der Eulenart wird der Waldbestand östlich der Deponie (zwischen Deponiegrenze und B 54) angenommen (KBfF 2015). Dieser ist von der Planung nicht (anlagebedingt durch Überschüttung, s. Tab. 1) betroffen. Da das Planungsgebiet großflächig von Wald umgeben ist, wird der relativ kleinflächige Verlust von Waldfläche als Nahrungshabitat des Waldkauzes als unerheblich eingestuft. Ein planungsbedingter Verstoß gegen die Verbote des 44 (1) BNatSchG kann für den Waldkauz daher insgesamt ausgeschlossen werden. Der Baumpieper wurde im südlichen Bereich der Deponie als Brutvogel erfasst. Der Lebensraum der liegt in einem Bereich, der im Zusammenhang mit der Deponieendgestaltung und Rekultivierung überformt wird. Wie für den Neuntöter ist damit auch für den Baumpieper ein temporärer Verlust seines bestehenden Lebensraums verbunden. Aufgrund der geplanten zeitlichen Abfolge der Deponierung und Rekultivierung (s.o.) kann auch für den Baumpieper sichergestellt werden, dass über den gesamten Betriebszeitraum bis zum Abschluss der Rekultivierung Ausweichhabitate erhalten bleiben oder neu entstehen. Die ökologische Funktion der Lebensstätte des Baumpiepers bleibt damit im räumlichen Zusammenhang erhalten. Nahrungsgäste im Bereich der Deponie Als Nahrungsgäste im Planungsgebiet sind die en Mittelspecht, Schwarzmilan, und Schwarzspecht einzustufen. Diese en nutzen das Gebiet als Teil ihres Nahrungshabitates. Sie brüten voraussichtlich in den Waldgebieten der Umgebung. Mit der geplanten Deponieerweiterung gehen keine Habitatbestandteile verloren, die für die Vogelarten von essenzieller Bedeutung sind. Nach der Rekultivierung des Geländes wird dieses wieder in vollem Umfang für die en als Nahrungshabitat nutzbar sein. Insgesamt hat das Vorhaben daher im Sinne des 44 (1) BNatSchG keine Auswirkungen auf die Nahrungsgäste Mittelspecht, Schwarzmilan und Schwarzspecht.

10 - 7 - Durchzügler und Überflieger Als durchziehende en wurden der Steinschmätzers und der Wiesenpieper im nördlichen Bereich der Deponie angetroffen. Für Durchzügler gehen mit der geplanten Deponieerweiterung keine essentiellen Habitatbestandteile verloren. Die Planung hat somit im Sinne des 44 (1) BNatSchG keine Auswirkungen auf die erfassten en Steinschmätzer und Wiesenpieper. Dieses gilt auch für den Graureiher, der das Gebiet überfliegend beobachtet wurde. Besonders geschützte, aber nicht planungsrelevante Vogelarten Neben den planungsrelevanten Vogelarten ist mit dem Vorkommen zahlreicher, weiterer besonders geschützter sogen. Allerweltsarten zu rechnen. Diese en befinden sich in NRW derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand und sind daher im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen betroffen. Bei den im Bereich der Deponie kartierten (nicht planungsrelevanten) Vögeln handelt es sich um en, die in Gehölzen brüten. Sofern Bruthabitate dieser en planungsbedingt betroffen sind, ist zu berücksichtigen, dass Vogelarten bei der Wahl ihrer Brutplätze relativ flexibel sind und im nahen Umfeld neue Nistmöglichkeiten finden werden. Diese können im Umfeld in ausreichender und z. T. auch höherwertiger Form als Ersatzhabitate erschlossen werden, sodass die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Rodungsverbotes gem. 39 Abs. 5 BNatSchG können Verbotstatbestände i. S. d. 44 BNatSchG für die Gruppe der gehölzbrütenden en ausgeschlossen werden. Zudem werden mit den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen des Risikomanagements für die planungsrelevanten en (z. B. Bauzeitenbeschränkungen) auch die Lebensraumansprüche dieser en i. d. R. mit berücksichtigt. Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen des Risikomanagements für die engruppe Vögel (vgl. Arbeitsschritt II.2 des enschutzprotokolls) Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung durch Vögel sind Gehölzstrukturen gemäß 39 (5) Satz 2 BNatSchG I.V.m. 64 (1) Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen ausschließlich zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar zu beseitigen. Eine Verletzung oder Tötung von Brutvögeln bei den für die Deponieerweiterung möglicherweise erforderlichen Baumfällungen und Gehölzbeseitigungen kann damit ausgeschlossen werden. Die Endgestaltung der Deponie wird abschnittsweise von Norden nach Süden vorgenommen, so dass den en Neuntöter und Baumpieper fortlaufend Ausweichhabitate zur Verfügung stehen. Um eine Funktionsfähigkeit der im Zuge der Rekultivierung entstehenden Ersatzhabitate zu gewährleisten, erfolgt die Rekultivierung der ersten Bauabschnitte möglichst zeitnah nach Abschluss der Deponierung.

11 Ergebnis der Prüfung des enspektrums und der Wirkfaktoren Als Ergebnis der Prüfung des enspektrums und der Wirkfaktoren in Stufe I der enschutzprüfung wird festgestellt, dass ein Verstoß gegen die Verbote des 44 (1) BNatSchG bei Durchführung der entsprechenden Minderungsmaßnahmen für die potenziell betroffenen Säugetierarten und Vogelarten ausgeschlossen werden kann. Eine vertiefende -für--analyse entsprechend Stufe II der enschutzprüfung ist daher nicht erforderlich.

12 enschutzrechtliche Gesamteinschätzung Im Zuge der Bestandserhebungen vor Ort und der oben beschriebenen Datenrecherche konnten keine Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Pflanzenarten im Untersuchungsgebiet erbracht werden. Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter Amphibien, Reptilien, Weichtiere, Schmetterlinge, Käfer und Libellen liegen ebenfalls nicht vor. Zu den im Untersuchungsgebiet vorkommenden planungsrelevanten en zählen diverse Fledermaus- und Vogelarten. Bei allen vorkommenden en können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch das geplante Vorhaben bei Durchführung entsprechender Vermeidungsmaßnahmen vermieden werden: Es werden keine Tiere verletzt oder getötet ( 44 (1) Nr. 1 BNatSchG). Es kommt zu keiner Störung der en während der Fortpflanzungs- Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten, welche zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führen könnte ( 44 (1) Nr. 2 BNatSchG). Es werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört. Sofern dies dennoch geschieht, bleibt die ökologische Funktion dieser Stätten im räumlichen Zusammenhang erhalten ( 44 (1) Nr. 4 i.v.m. 44 (5) BNatSchG). Es werden keine wild lebenden Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört. Sofern dies dennoch geschieht, bleibt die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten ( 44 (1) Nr. 4 i.v.m. 44 (5) BNatSchG). Folgende Maßnahmen bzw. Einschränkungen werden zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände durchgeführt bzw. eingehalten: Entfernung von Gehölzstrukturen und Räumung von Vegetationsbeständen ausschließlich in der Zeit zwischen 1. Oktober und 28. Februar (Brut- und Aufzuchtszeit). Deponierung und Herstellung der Endgestaltung, einschließlich der Rekultivierung im südlichen Deponiebereich abschnittsweise zur kontinuierlichen Erhaltung der Lebensraumfunktion für Neuntöter und Baumpieper. Kontrolle von Baumbeständen vor der Fällung durch eine sachkundige Person auf Besatz durch Fledermäuse. Durchführung geeigneter Schutzmaßnahmen sofern Tiere angetroffen werden (s. o. Pkt ). Anbringung von Fledermauskästen zur allgemeinen Verbesserung des Lebensraums und ggf. als Ersatz für verloren gehende Quartiere. Herford, Januar 2015 Der Verfasser

13 LITERATUR BEZZEL (2005) Kompendium der Vögel Mitteleuropas, Singvögel und Nichtsingvögel, 2., überarb. Aufl. KIEL, E.-F. (2007) enschutz in Fachplanungen; Anmerkungen zu planungsrelevanten en und fachlichen Prüfschritten LÖBF-Mitteilungen 1/05; Einführung Geschützte en in Nordrhein-Westfalen KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2015) Faunistische Erfassungen auf der Abfalldeponie Fludersbach, Siegen-Wittgenstein, Köln LANUV (2014) Geschützte en in Nordrhein-Westfalen. Planungsrelevante en für das Messtischblatt (Stand 12/2014) MWEBWV, MKULNV (2010) enschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben, Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom NWO (2002) Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft (Hrsg.). Die Vögel Westfalens. Ein Atlas der Brutvögel von 1989 bis Beiträge zur Avifauna NRWs, Bd. 37. Bonn.

14 Anhang: Planungsrelevante en im Bereich des Messtischblattes 5114 Siegen, 1. Quadrant Tab. 2 Für den Bereich des Messtischblattes gemeldete planungsrelevante en (LANUV 2014) Status Erhaltungszustand in NRW kontinentale Region Bemerkungen Säugetiere Breitflügelfledermaus vorhanden G Bechsteinfledermaus vorhanden S Große Bartfledermaus vorhanden U Wasserfledermaus vorhanden G Großes Mausohr vorhanden U Kleine Bartfledermaus vorhanden G Kleiner Abendsegler vorhanden U Großer Abendsegler vorhanden G Rauhautfledermaus vorhanden G Zwergfledermaus vorhanden G Braunes Langohr vorhanden G Zweifarbfledermaus vorhanden G Vögel Habicht sicher brütend G Sperber sicher brütend G Raufußkauz sicher brütend U Feldlerche sicher brütend U Wiesenpieper sicher brütend S Baumpieper sicher brütend U Waldohreule sicher brütend U Uhu sicher brütend G Mäusebussard sicher brütend G Kuckuck sicher brütend U Mehlschwalbe sicher brütend U Mittelspecht sicher brütend G Kleinspecht sicher brütend G Schwarzspecht sicher brütend G Turmfalke sicher brütend G

15 Status Erhaltungszustand in NRW kontinentale Region Bemerkungen Rauchschwalbe sicher brütend U Neuntöter sicher brütend G Feldschwirl sicher brütend U Rotmilan sicher brütend U Feldsperling sicher brütend U Wespenbussard sicher brütend U Gartenrotschwanz sicher brütend U Waldlaubsänger sicher brütend G Grauspecht sicher brütend U Waldschnepfe sicher brütend G Waldkauz sicher brütend G Schmetterlinge Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling G = günstig, U = ungünstig vorhanden S

16 Anhang 2: Bewertung der Relevanz des Untersuchungsgebietes für die potenziell vorkommenden planungsrelevanten en Tab. 3 Liste der im Planungsgebiet potenziell vorkommenden Säugetierarten (en der Auswertung des Messtischblattes, ergänzt um die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung) möglicherweise im Plangebiet vorkommende Lebensraumansprüche (LANUV 2014) Relevanz des Untersuchungsgebietes für die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) Teile des Untersuchungsgebietes sind als Jagdhabitat der generell geeignet. In der faunistischen Untersuchung wurde die nicht Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Als typische Gebäudefledermaus kommt die Breitflügelfledermaus vorwiegend im Siedlungs- und siedlungsnahen Bereich vor. Die Jagdgebiete befinden sich bevorzugt in der offenen und halb offenen Landschaft über Grünlandflächen mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldrändern oder Gewässern. Außerdem jagen die Tiere in Streuobstwiesen, Parks und Gärten sowie unter Straßenlaternen. Dort fliegen die Tiere meist in einer Höhe von 3-15 m. Die individuellen Aktionsräume sind durchschnittlich 4-16 km² groß, wobei die Jagdgebiete meist in einem Radius von 3 (i.d.r. 1-8, max. 12) km um die Quartiere liegen. Am stärksten an den Lebensraum Wald gebundene, einheimische Fledermausart. Bevorzugt große, mehrschichtige, teilweise feuchte Laub- und Mischwälder mit einem hohen Altholzanteil. Seltener werden Kiefern(-misch)wälder, parkartige Offenlandbereiche sowie Streuobstwiesen oder Gärten besiedelt. Große Bartfledermäuse sind Gebäude bewohnende Fledermäuse, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommen. Als Jagdgebiete werden geschlossene Laubwälder mit einer geringen bis lückigen Strauchschicht und Kleingewässern bevorzugt. Außerhalb von Wäldern jagen sie auch an linienhaften Gehölzstrukturen in der Offenlandschaft, über Gewässern, Gärten und in Viehställen. Bei ihren Jagdflügen bewegen sich die Tiere in meist niedriger Höhe (1-10 m) im freien Luftraum entlang der Vegetation. Sommerquartiere und Fortpflanzungsgemeinschaften befinden sich in Spaltenquartieren an Gebäuden, auf Dachböden sowie hinter Verschalungen. Darüber hinaus werden insbesondere von Männchen auch Baumquartiere (v. a. abstehende Borke) und seltener Fledermauskästen genutzt. Im Winter werden Große Bartfledermäuse in unterirdischen Quartieren wie Höhlen, Stollen oder Kellern angetroffen. Die Wasserfledermaus ist eine Waldfledermaus, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Gewässer- und Waldanteil vorkommt. Als Jagdgebiete dienen offene Wasserflächen an stehenden und langsam fließenden Gewässern, bevorzugt mit Ufergehölzen. Dort jagen die Tiere über der Wasseroberfläche. Bisweilen werden auch Wälder, Lichtungen und Wiesen aufgesucht. Die Sommerquartiere und Wochenstuben befinden sich fast ausschließlich in Baumhöhlen, wobei alte Fäulnis- oder Spechthöhlen in Eichen und Buchen bevorzugt werden. Seltener werden Spaltenquartiere oder Nistkästen bezogen. Die Männchen halten sich tagsüber in Baumquartieren, Bachverrohrungen, Tunneln oder in Stollen auf. Als Winterquartiere dienen vor allem großräumige Höhlen, Stollen, Felsenbrunnen und Eiskeller. Aufgrund ihrer spezifischen Habitatansprüche (Gebäudefledermaus), ist die im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. Die Bechsteinfledermaus wurde in der faunistischen. Die Wasserfledermaus wurde in der faunistischen Untersuchung Eine Betroffenheit der ist nicht auszuschließen.

17 möglicherweise im Plangebiet vorkommende Großes Mausohr (Myotis myotis) Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Lebensraumansprüche (LANUV 2014) Gebäudefledermaus. Vorkommen in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil. Jagt überwiegend in geschlossenen Waldgebieten. Bevorzugt Altersklassen- Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht und hindernisfreiem Luftraum in 2 m Höhe (z. B. Buchenhallenwälder). Individuelle Jagdgebiete werden über tradierte Flugrouten (z. B. lineare Landschaftselemente) erreicht. Mausohren jagen ihre Beute am Boden oder in Bodennähe. Jagdflug langsam, sehr manövrierfähig. Wochenstuben in warmen, geräumigen Gebäuden. Winterquartiere in Höhlen, Stollen, Eiskellern etc. Die im Sommer meist Gebäude bewohnende Kleine Bartfledermaus ist in strukturreichen Landschaften mit kleineren Fließgewässern in der Nähe von Siedlungsbereichen zu finden. Bevorzugte Jagdgebiete sind linienhafte Strukturelemente wie Bachläufe, Waldränder, Feldgehölze und Hecken. Seltener jagen die Tiere in Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern sowie im Siedlungsbereich in Parks, Gärten, Viehställen und unter Straßenlaternen. Die Beutejagd erfolgt in niedriger Höhe (1-6 m) entlang der Vegetation. Die individuellen Jagdreviere sind ca. 20 ha groß und liegen in einem Radius von bis zu 650 m (max. 2,8 km) um die Quartiere. Sommerquartiere und Fortpflanzungsgemeinschaften von meist Weibchen befinden sich in warmen Spaltenquartieren und Hohlräumen an und in Gebäuden. Genutzt werden enge Spalten zwischen Balken und Mauerwerk, Verschalungen, Dachböden. Waldfledermaus, die in waldreichen und strukturreichen Parklandschaften vorkommt. Die Jagdgebiete befinden sich zum einen in Wäldern, wo die Tiere an Lichtungen, Kahlschlägen, Waldrändern und Wegen jagen. Außerdem werden Offenlandlebensräume wie Grünländer, Hecken, Gewässer und beleuchtete Plätze im Siedlungsbereich aufgesucht. Jagt im freien Luftraum meist in einer Höhe von über 10 m. Die individuellen Aktionsräume sind 2-18 km² groß, wobei die einzelnen Jagdgebiete 1-9 (max. 17) km weit vom Quartier entfernt sein können. Als Wochenstuben- und Sommerquartiere werden vor allem Baumhöhlen, Baumspalten sowie Nistkästen, seltener auch Jagdkanzeln oder Gebäudespalten genutzt. Ab Anfang / Mitte Juni bringen die Weibchen ihre Jungen zur Welt. Die Wochenstuben werden ab Ende August / Anfang September wieder aufgelöst. Waldfledermaus; jagt bevorzugt in offenen Landschaftsräumen über großen Wasserflächen, abgeernteten Feldern und Grünländern, an Waldlichtungen und Waldrändern sowie über beleuchteten Flächen im Siedlungsbereich. Schnelle Flieger. Jagdflug in großen Höhen zwischen m. Als Sommerund Winterquartiere werden v. a. Höhlenbäume in Wäldern und Parkanlagen genutzt. Relevanz des Untersuchungsgebietes für die Teile des Untersuchungsgebietes sind als Jagdhabitat der generell geeignet. Die ist im Fundortkataster des LANUV in der Umgebung der Deponie verzeichnet. In der faun. Untersuchung wurde die nicht. Aufgrund ihrer spezifischen Habitatansprüche ist die im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. In der faunistischen Untersuchung wurde die nicht In der faunistischen Untersuchung wurde der Kleine Abendsegler nicht Als Waldfledermaus ist die im Untersuchungsgebiet zu erwarten. Sie ist im Fundortkataster des LANUV in der Umgebung der Deponie verzeichnet und wurde in der faunistischen Untersuchung Eine Betroffenheit der ist nicht auszuschließen.

18 möglicherweise im Plangebiet vorkommende Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathussii) Aufgrund ihrer spezifischen Habitatansprüche ist die im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. In der faunistischen Untersuchung wurde die Rauhautfledermaus nicht Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Braunes Langohr (Plecotus auritus) Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus) Lebensraumansprüche (LANUV 2014) Die Rauhautfledermaus gilt als eine typische Waldart, die in strukturreichen Landschaften mit einem hohen Wald- und Gewässeranteil vorkommt. Besiedelt werden Laub- und Kiefernwälder, wobei Auwaldgebiete in den Niederungen größerer Flüsse bevorzugt werden. Als Jagdgebiete werden vor allem insektenreiche Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht, wo die Tiere als Patrouillenjäger in 5-15 m Höhe kleine Fluginsekten erbeuten. Als Sommer- und Paarungsquartiere werden Spaltenverstecke an Bäumen bevorzugt, die meist im Wald oder an Waldrändern in Gewässernähe liegen. Genutzt werden auch Baumhöhlen, Fledermauskästen, Jagdkanzeln, seltener auch Holzstapel oder waldnahe Gebäudequartiere. Die Überwinterungsgebiete der Rauhautfledermaus liegen vor allem außerhalb von Nordrhein- Westfalen. Es werden überirdische Spaltenquartiere und Hohlräume an Bäumen und Gebäuden bevorzugt. Zwergfledermäuse sind Gebäudefledermäuse, die in strukturreichen Landschaften, vor allem auch in Siedlungsbereichen als Kulturfolger vorkommen. Als Hauptjagdgebiete dienen Gewässer, Kleingehölze sowie aufgelockerte Laub- und Mischwälder. Im Siedlungsbereich werden parkartige Gehölzbestände sowie Straßenlaternen aufgesucht. Die Tiere jagen in 2-6 (max. 20) m Höhe im freien Luftraum oft entlang von Waldrändern, Hecken und Wegen. Die individuellen Jagdgebiete sind durchschnittlich 19 ha groß und können in einem Radius von 50 m bis zu 2,5 km um die Quartiere liegen. Als Sommerquartiere und Wochenstuben werden fast ausschließlich Spaltenverstecke an und in Gebäuden aufgesucht. Genutzt werden Hohlräume unter Dachpfannen, Flachdächern, hinter Wandverkleidungen, in Mauerspalten oder auf Dachböden. Als Waldfledermaus bevorzugt das Braune Langohr unterholzreiche, mehrschichtige lichte Laub- und Nadelwälder mit einem größeren Bestand an Baumhöhlen. Als Jagdgebiete dienen außerdem Waldränder, gebüschreiche Wiesen, aber auch strukturreiche Gärten, Streuobstwiesen und Parkanlagen im Siedlungsbereich. Braune Langohren jagen bevorzugt in niedriger Höhe (0,5-7 m) im Unterwuchs. Als Wochenstuben werden neben Baumhöhlen und Nistkästen oftmals auch Quartiere in und an Gebäuden (Dachböden, Spalten) bezogen. Die Männchen schlafen auch in Spaltenverstecken an Bäumen und Gebäuden. Die Tiere gelten als sehr kälteresistent und verbringen einen Großteil des Winters vermutlich in Baumhöhlen, Felsspalten oder in Gebäudequartieren. Felsfledermaus, die ursprünglich felsreiche Waldgebiete besiedelt. Ersatzweise werden auch Gebäude bewohnt. Geeignete Jagdgebiete sind strukturreiche Landschaften mit Grünlandflächen und einem hohen Wald- und Gewässeranteil im Siedlungs- und siedlungsnahen Bereich. Dort fliegen die Tiere meist in großen Höhen zwischen m. Die Reproduktionsgebiete liegen außerhalb von Nordrhein-Westfalen. Relevanz des Untersuchungsgebietes für die Die wurde in der faunistischen Untersuchung Eine Betroffenheit der ist nicht auszuschließen. In der faunistischen Untersuchung wurde die nicht. Aufgrund ihrer spezifischen Habitatansprüche ist die im Untersuchungsgebiet nicht zu erwarten. In der faunistischen Untersuchung wurde die Zwergfledermaus nicht

19 Tab. 4 Liste der im Planungsgebiet potenziell vorkommenden Vögel (en der Auswertung des Messtischblattes, ergänzt um die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung) möglicherweise im Plangebiet vorkommende Habicht (Accipiter gentilis) Sperber (Accipiter nisus) Raufußkauz (Aegolius funereus) Feldlerche (Alauda arvensis) Wiesenpieper (Anthus pratensis) Baumpieper (Anthus trivialis) Graureiher (Areda cinerea) Waldohreule (Asio otus) Lebensraumansprüche (LANUV 2014) Als Lebensraum bevorzugt der Habicht Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Als Bruthabitate können Waldinseln ab einer Größe von 1-2 ha genutzt werden. Sperber leben in abwechslungsreichen, gehölzreichen Kulturlandschaften mit einem ausreichenden Nahrungsangebot an Kleinvögeln. Bevorzugt werden halb offene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich kommt er auch in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und auf Friedhöfen vor. Der Raufußkauz gilt als eine Charakterart reich strukturierter Laub- und Nadelwälder der Mittelgebirgslagen (v.a. Buchenwälder). Entscheidend für das Vorkommen sind ein gutes Höhlenangebot in Altholzbeständen sowie deckungsreiche Tageseinstände, oftmals in Fichten. Als Nahrungsflächen werden lichte Waldbestände und Schneisen, Waldwiesen, Waldränder sowie Wege genutzt. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen ha erreichen. Die Nistplätze befinden sich in größeren Baumhöhlen, gerne in Schwarzspechthöhlen. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen. Als ursprünglicher Steppenbewohner ist die Feldlerche eine Charakterart der offenen Feldflur. Sie besiedelt reich strukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und Brachen sowie größere Heidegebiete. Die Brutreviere sind 0,25 bis 5 Hektar groß, bei maximalen Siedlungsdichten von bis zu 5 Brutpaaren auf 10 Hektar. Der Lebensraum des Wiesenpiepers besteht aus offenen, baum- und straucharmen feuchten Flächen mit höheren Singwarten (z. B. Weidezäune, Sträucher). Die Bodenvegetation muss ausreichend Deckung bieten, darf aber nicht zu dicht und zu hoch sein. Bevorzugt werden extensiv genutzte, frische bis feuchte Dauergrünländer, Heideflächen und Moore. Darüber hinaus werden Kahlschläge, Windwurfflächen sowie Brachen besiedelt. Der Baumpieper bewohnt offenes bis halboffenes Gelände mit höheren Gehölzen als Singwarten und einer strukturreichen Krautschicht. Geeignete Lebensräume sind sonnige Waldränder, Lichtungen, Kahlschläge, junge Aufforstungen und lichte Wälder. Außerdem werden Heide- und Moorgebiete sowie Grünländer und Brachen mit einzeln stehenden Bäumen, Hecken und Feldgehölzen besiedelt. Das Nest wird am Boden unter Grasbulten oder Büschen angelegt. Der Graureiher besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern diese mit offenen Feldfluren und Gewässern kombiniert sind. Graureiher sind Koloniebrüter, die ihre Nester auf Bäumen anlegen. Als Lebensraum bevorzugt die Waldohreule halb offene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumgruppen und Waldrändern. Darüber hinaus kommt sie auch im Siedlungsbereich in Parks und Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern vor. Als Jagdgebiete werden strukturreiche Offenlandbereiche sowie größere Waldlichtungen aufgesucht. Relevanz des Untersuchungsgebietes für die Der Habicht wurde in der faunistischen Untersuchung nicht Der Sperber wurde in der faunistischen Untersuchung nicht Der Rauhfußkauz wurde in der faunistischen Untersuchung nicht Die Feldlerche wurde in der faunistischen Untersuchung nicht Der Wiesenpieper wurde in der faunistischen Untersuchung ohne Statusangabe Eine Betroffenheit der ist nicht auszuschließen. Der Baumpieper wurde in der faunistischen Untersuchung als Brutvogel Eine Betroffenheit der ist nicht auszuschließen. Der Graureiher wurde in der faunistischen Untersuchung überfliegend Eine Betroffenheit der ist nicht auszuschließen. Die wurde in der faunistischen

20 möglicherweise im Plangebiet vorkommende Uhu (Bubo bubo) Mäusebussard (Buteo buteo) Kuckuck (Cuculus canorus) Mehlschwalbe (Delichon urbicum) Mittelspecht (Dendrocopos medius) Kleinspecht (Dryobates minor) Schwarzmilan (Milvus migrans) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Lebensraumansprüche (LANUV 2014) Der Uhu besiedelt reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen. Die Jagdgebiete sind bis zu 40 km² groß und können bis zu 5 km vom Brutplatz entfernt liegen. Als Nistplätze nutzen die orts- und reviertreuen Tiere störungsarme Felswände und Steinbrüche mit einem freien Anflug. Daneben sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt. Der Mäusebussard besiedelt nahezu alle Lebensräume der Kulturlandschaft, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Bevorzugt werden Randbereiche von Waldgebieten, Feldgehölze sowie Baumgruppen und Einzelbäume, in denen der Horst in m Höhe angelegt wird. Als Jagdgebiet nutzt der Mäusebussard Offenlandbereiche in der weiteren Umgebung des Horstes. Der Kuckuck ist in fast allen Lebensräumen, bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten, lichten Wäldern sowie an Siedlungsrändern und auf Industriebrachen anzutreffen. Die Mehlschwalbe lebt als Kulturfolger in menschlichen Siedlungsbereichen. Als Koloniebrüter bevorzugt sie frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den Nestbau werden Lehmpfützen und Schlammstellen benötigt. Der Mittelspecht gilt als eine Charakterart eichenreicher Laubwälder (v. a. Eichen-Hainbuchenwälder, Buchen- Eichenwälder). Er besiedelt aber auch andere Laubmischwälder wie Erlenwälder und Hartholzauen an Flüssen. Aufgrund seiner speziellen Nahrungsökologie ist der Mittelspecht auf alte, grobborkige Baumbestände und Totholz angewiesen. Geeignete Waldbereiche sind mind. 30 ha groß. Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hartholzauen sowie feuchte Erlenund Hainbuchenwälder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil. In dichten, geschlossenen Wäldern kommt er höchstens in Randbereichen vor. Darüber hinaus erscheint er im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. Zugvogel, der als Langstreckenzieher in Nordrhein-Westfalen als regelmäßiger aber seltener Brutvogel auftritt. Der Lebensraum des Schwarzmilans sind alte Laubwälder in Gewässernähe. Als Nahrungsgebiet werden große Flussläufe und Stauseen aufgesucht. Der Horst wird auf Laub- oder Nadelbäumen in über 7 m Höhe errichtet, oftmals werden alte Horste von anderen Vogelarten genutzt. Als Lebensraum bevorzugt der Schwarzspecht ausgedehnte Waldgebiete (v. a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), er kommt aber auch in Feldgehölzen vor. Ein hoher Totholzanteil und vermodernde Baumstümpfe sind wichtig, da die Nahrung vor allem aus Ameisen und holzbewohnenden Wirbellosen besteht. Relevanz des Untersuchungsgebietes für die Der Uhu wurde in der faunistischen Der Mäusebussard wurde in der faunistischen Untersuchung nicht Die wurde in der faunistischen Mehlschwalben wurden in der faunistischen Untersuchung nicht Der Mittelspecht wurde in der faunistischen Untersuchung als Nahrungsgast Eine Betroffenheit der ist nicht auszuschließen. Die wurde in der faunistischen Der Schwarzmilan wurde in der faunistischen Untersuchung als regelmäßiger Nahrungsgast Eine Betroffenheit der ist nicht auszuschließen. Der Schwarzspecht wurde in der faunistischen Untersuchung als seltener Nahrungsgast Eine Betroffenheit ist nicht auszuschließen.

21 möglicherweise im Plangebiet vorkommende Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) Turmfalke (Falco tinnunculus) Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Neuntöter (Lanius collurio) Lebensraumansprüche (LANUV 2014) Ursprünglich kam die in offenen bzw. weitgehend gehölzfreien Lebensräumen vor, die vegetationsfreie Flächen zur Nahrungssuche sowie genügend Singwarten (Einzelbäume, Freileitungen etc.) und geeignete Nistplätze (z. B. Erdhöhlen) aufweisen. Das Nest wird in bereits vorhandene Erdhöhlen (z. B. Kaninchenbauten) sowie in Stein- oder Trümmerhaufen angelegt. Die Eiablage erfolgt ab Mai, Zweitbruten sind möglich. Spätestens Ende Juli sind die letzten Jungen flügge. Der Steinschmätzer kommt in Nordrhein-Westfalen nur noch in sehr geringer Anzahl als Brutvogel vor. Seit dem Jahr 2000 sind nahezu alle Vorkommen erloschen. Die letzten Brutvorkommen wurden in Steinbrüchen (u. a. im Kreis Soest) und auf Truppenübungsplätzen (z. B. Senne, Depot Brüggen-Bracht, Dorbaum) Der Turmfalke kommt in offenen, strukturreichen Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen vor. Er meidet geschlossene Waldgebiete. Seine Nahrungshabitate sind Flächen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äcker und Brachen. Als Brutplätze werden Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden, aber auch alte Krähennester in Bäumen ausgewählt. Regelmäßig werden auch Nistkästen angenommen. Die Rauchschwalbe kann als Charakterart für eine extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaft angesehen werden. Die Nester werden in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z. B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude) aus Lehm und Pflanzenteilen gebaut. Neuntöter bewohnen extensiv genutzte, halb offene Kulturlandschaften mit aufgelockertem Gebüschbestand, Einzelbäumen sowie insektenreichen Ruderal- und Saumstrukturen. Besiedelt werden Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete sowie größere Windwurfflächen in Waldgebieten. Relevanz des Untersuchungsgebietes für die Der Steinschmätzer wurde in der faunistischen Untersuchung als Durchzügler erfasst. Eine Betroffenheit der ist nicht auszuschließen. Der Turmfalke wurde in der faunistischen Untersuchung nicht Die wurde in der faunistischen Die wurde in der faunistischen Untersuchung Eine Betroffenheit der ist nicht auszuschließen. Feldschwirl (Locustella naevia) Rotmilan (Milvus milvus) Feldsperling (Passer montanus) Wespenbussard (Pernis apivorus) Als Lebensraum nutzt der Feldschwirl gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer, größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern. Seltener kommt er auch in Getreidefeldern vor. Der Rotmilan besiedelt offene, reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern. Zur Nahrungssuche werden Agrarflächen mit einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern bevorzugt. Der Brutplatz liegt meist in lichten Altholzbeständen, an Waldrändern, aber auch in kleineren Feldgehölzen (1-3 ha und größer). Der Lebensraum des Feldsperlings sind halb offene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, Obstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Er dringt bis in die Randbereiche ländlicher Siedlungen vor, wo er Obst- und Gemüsegärten oder Parkanlagen besiedelt. Feldsperlinge sind sehr brutplatztreu und nisten gelegentlich in kolonieartigen Ansammlungen. Als Höhlenbrüter nutzten sie Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen, aber auch Nistkästen. Der Wespenbussard besiedelt reich strukturierte, halb offene Landschaften mit alten Baumbeständen. Die Nahrungsgebiete liegen überwiegend an Waldrändern und Säumen, in offenen Grünlandbereichen (Wiesen und Weiden), aber auch innerhalb geschlossener Waldgebiete auf Lichtungen. Die wurde in der faunistischen Die wurde in der faunistischen Die wurde in der faunistischen Die wurde in der faunistischen

22 möglicherweise im Plangebiet vorkommende Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix) Grauspecht (Picus canus) Waldschnepfe (Scolopax rusticola) Waldkauz (Strix aluco) Lebensraumansprüche (LANUV 2014) Mittlerweile konzentrieren sich die Vorkommen in NRW auf die Randbereiche von größeren Heidelandschaften und auf sandige Kiefernwälder. Zur Nahrungssuche bevorzugt der Gartenrotschwanz Bereiche mit schütterer Bodenvegetation. Das Nest wird meist in Halbhöhlen in 2-3 m Höhe über dem Boden angelegt, zum Beispiel in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Der Waldlaubsänger ist auf die zweite Baumschicht in Wäldern angewiesen, die er u. a. als bevorzugte Singwarte deutlich unterhalb des Kronenraumes nutzt. Regional ist der Waldlaubsänger in den Waldgebieten des Flachlandes noch gut vertreten (BIOLOGISCHE STATION PADERBORN / SENNE, 2012). Der typische Lebensraum des Grauspechtes ist gekennzeichnet durch alte, strukturreiche Laub- und Mischwälder (v. a. alte Buchenwälder). Anders als der Grünspecht dringt der Grauspecht in ausgedehnte Waldbereiche vor. Als Nahrungsflächen benötigt er strukturreiche Waldränder und einen hohen Anteil an offenen Flächen wie Lichtungen und Freiflächen. Die ist wahrscheinlich in den Wäldern der Hellwegbörde und Lippeniederung weit verbreitet (BIOLOGISCHE STATION PADERBORN / SENNE, 2012). Er lebt in reich strukturierten Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot und gilt als ausgesprochen reviertreu. Besiedelt werden lichte und lückige Altholzbestände in Laubund Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder auf Friedhöfen, die ein gutes Angebot an Höhlen bereithalten. Ein Brutrevier kann eine Größe zwischen ha erreichen. Als Nistplatz werden Baumhöhlen bevorzugt, gerne werden auch Nisthilfen angenommen. Darüber hinaus werden auch Dachböden und Kirchtürme bewohnt. Relevanz des Untersuchungsgebietes für die Die wurde in der faunistischen Die wurde in der faunistischen Die wurde in der faunistischen Die wurde in der faunistischen Die wurde in der faunistischen Untersuchung Eine Betroffenheit der ist nicht auszuschließen.

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