Baureferat Tiefbau. Telefon: Telefax: Messestadt Riem
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- Emilia Reuter
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1 Telefon: Telefax: Baureferat Tiefbau Seite 1 Messestadt Riem EM 265 Platz Zentrum Ost Michael-Ende-Straße (erstmalige Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen bzw. Anpassungen gemäß den Festsetzungen der Bebauungspläne mit Grünordnung Nr und Nr h) Willy-Brandt-Allee Umbau der Parallelfahrbahn zwischen Heinrich-Böll- und Selma-Lagerlöf-Straße (Parkplatzbau) im 15. Stadtbezirk Trudering - Riem Projektkosten: Euro 1. Genehmigung des Nutzerbedarfsprogramms 2. Beauftragung der MRG mit der Vorplanung Aufzug "Quartiersplatz Messestadt Zentrum Ost" Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 Trudering - Riem vom Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen: - Nutzerbedarfsprogramm (Anlage 1) - Übersichtsplan Messestadt (Anlage 2) - Auszug Bebauungsplan mit Grünordnung Nr (Anlage 3) - Lageplan Konzept Studio Vulkan (Anlage 4) - BA-Antrag Nr / B (Anlage 5) Beschluss des Bauausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung
2 Seite 2 I. Vortrag der Referentin 1. Anlass, bisherige Stadtratsbefassung und Objekte Der Stadtrat hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am den Erlass des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr als Satzung beschlossen (Sitzungsvorlage Nr / V 00446). Der Bebauungsplan ist seit rechtsverbindlich. Der Vollzug des Bebauungsplanes steht damit an. Für die erstmalige Herstellung bzw. die Anpassung der öffentlichen Verkehrsflächen ist gemäß Grundleistungsvertrag die Maßnahmeträger München Riem GmbH (MRG) zuständig. Weitere Stadtratsbefassungen können dem in der Anlage beigegebenen Nutzerbedarfsprogramm entnommen werden. Die zur Umsetzung des Bebauungsplanes erforderliche Objektplanung von Frei- und Verkehrsanlagen umfasst die erstmalige Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen Platz Zentrum Ost, den weitgehenden Neubau der an die Platzgestaltung angepassten Michael-Ende- Straße und den Umbau der Parallelfahrbahn der Willy-Brandt-Allee zwischen Heinrich-Böll- und Selma-Lagerlöf-Straße (Schaffung zusätzlicher Parkplätze). 2. Bisherige Planungs- oder Verfahrensschritte zum Platzbereich Die MRG hat auf Wunsch des Referates für Stadtplanung und Bauordnung am zur Vorbereitung der Objektplanung einen Workshop "Quartiersplatz Messestadt Zentrum Ost" durchgeführt. Im Anschluss hat die MRG am drei Planungsbüros gebeten, Konzepte für die Gestaltung des Platzes Zentrum Ost auszuarbeiten. Am empfahl die Beratergruppe für Stadtgestaltung und Ökologie das Konzept des Büros Studio Vulkan mit Auflagen und Überarbeitungshinweisen als Grundlage für die weitere Planung (Anlage 4). Die MRG hat das Ergebnis des Planverfahrens und die Empfehlung der Beratergruppe im 214. Riembeirat am bekanntgegeben. 3. Nutzungsansprüche und Bedarfsableitung Platzbereich An der U-Bahn-Endstation Messestadt Ost soll ein zentraler Platz entstehen, der von neuen Wohn- und Geschäftsgebäuden (mit Stadtteilbibliothek) gefasst wird. 50 Bike & Ride - Fahrradstellplätze sollen nahe am U-Bahn-Eingang geschaffen werden. Der Platzbereich ist technisch zu unterscheiden in einen westlichen, nicht unterbauten Bereich und einen östlichen, unterbauten Bereich. Der unterbaute Bereich ist der Anlage 3 (Bebauungsplan) zu entnehmen.
3 Seite 3 Da für die Nutzungen am Platz mit Lieferverkehr zu rechnen ist, ist zunächst anzustreben, Ladezonen in geeigneter Menge, Größe und Verteilung am südlichen Rand entlang der Michael-Ende-Straße unterzubringen. Dies ermöglicht einen leichteren Oberflächenbelag und niedrigere Herstellungskosten. Sollte dies nachweislich nicht möglich sein, ist ein Oberbau auf dem Platz vorzusehen, der eine Belastung entsprechend den Regelbefestigungstabellen der ZTV Stra Mü (2015) und in den überbauten Bereichen (siehe Bebauungsplan, Anlage 3) entsprechend dem Lastmodell LMM der DIN EN (2010) aufnehmen kann. Wenn - wie im Workshop vorgeschlagen - ein Brunnen gebaut wird, muss dieser außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten unterbauten Bereiche liegen. Die Planung ist so weiterzuentwickeln, dass die künftigen Anlagen auch von Personen mit Mobilitätseinschränkungen vollständig genutzt werden können. Die Eignung für die Nutzung, die Belastbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit ist nachzuweisen. Für alle Materialien, die nicht in der ZTV Stra Mü 2015 enthalten sind, ist dem Baureferat (Tiefbau) jeweils ein Gutachten für dessen Eignung vorzulegen. Die eingesetzten Materialien müssen mindestens die gleichen technologischen Anforderungen erfüllen wie die Standardausführung nach ZTV Stra Mü Der Bezirksausschuss 15 hat mit Antrag Nr / B vom angefragt, ob der Einbau einer Rolltreppe oder eines Aufzuges möglich ist. Mit Schreiben vom wurde der Bezirksausschuss über den Sachstand und das geplante Nutzerbedarfsprogramm unterrichtet. Der Einbau einer Fahrtreppe ist danach bautechnisch möglich, da er beim Bau des U-Bahnhofes bereits berücksichtigt wurde. Der Einbau der Fahrtreppe ist Gegenstand dieses Nutzerbedarfsprogramms und somit im Kostenrahmen enthalten. Für den Unterhalt der Fahrtreppe wäre die beste Lösung, die Stadtwerke München GmbH (SWM) / Münchner Verkehrsgesellschaft mbh (MVG), an die der U-Bahnhof bereits verpachtet ist, übernähmen den Betrieb. Die MRG und das Referat für Arbeit und Wirtschaft werden daher gebeten, die Betriebs- und Unterhaltsfrage mit der SWM / MVG zu klären. Dem Antrag des Bezirksausschusses 15 Trudering - Riem kann somit entsprochen werden. Michael-Ende-Straße Durch den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr werden die Linienführung und Ausbaubreite der bereits ausgebauten Michael-Ende-Straße geändert. Die im Bebauungsplan festgesetzte Breite der Straße setzt bereits eine Einbahnstraße voraus, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit dem Kreisverwaltungsreferat im Bauleitplanverfahren abgestimmt wurde. Es sollen 21 Stellplätze in der Michael-Ende- Straße berücksichtigt werden.
4 Seite 4 Der Nordrand der Straße grenzt unmittelbar an den Platzbereich und am südlichen Straßenrand liegt mittig der Übergang in den Taschenpark. Daher ist hier in besonderem Maße auf die Belange der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit zu achten, weil damit Fahrverkehr und Fußgängerbereich aneinander angrenzen. Es ist auf eine höhenmäßige Kontinuität der Fahrbahn der Michael-Ende-Straße zu achten, die angehobene, abgesenkte oder aufgepflasterte Bereiche vermeidet. Um die Belastung des Platzes zu verringern und gestalterische Handlungsräume zu eröffnen, sollten entlang der Michael-Ende-Straße Lade- bzw. Lieferzonen in ausreichender Zahl, Abmessung und Befestigung vorgesehen werden. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Platzfläche so zu bemessen, dass sowohl im westlichen (nicht unterbauten) als auch im östlichen (im 2. UG unterbauten) Bereich die Belastungen aus dem Schwerverkehr aufgenommen werden können. Parkplätze in der Willy-Brandt-Allee - Umbau Parallelfahrbahn Durch den vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung vorgeschlagenen Umbau der vorhandenen 22 Längsstellplätze sind zusätzliche Besucherstellplätze nordwestlich des Platzes (außerhalb des eigentlichen Bebauungsplanumgriffs) ohne Schädigung oder Versetzung der vorhandenen Lindenallee zu planen. Vollständige Herstellung der Gehbahn in der Willy-Brandt-Allee Innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans mit Grünordnung Nr h, der u. a. direkt nördlich an den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr anschließt, ist die südliche Gehbahn an der Willy-Brandt-Allee zwischen Selma-Lagerlöf- und Astrid-Lindgren-Straße erstmalig herzustellen. Die Planung und Durchführung der Infrastrukturmaßnahmen erfolgt durch die MRG. Nach Grundleistungsvertrag zwischen der Landeshauptstadt München und der MRG sind, nach der Freigabe der Vorplanung durch das Baureferat und dem anschließend ergehenden Projektauftrag im Bauausschuss, eine 1. und 2. Projektüberprüfung im Riem-Beirat zu erwirken. Diese beinhalten die endgültige Vorlage der Entwurfsplanung und der Ausführungsplanung sowie des Nachweises der Einhaltung der Kostenobergrenze. Als Ergebnis der Bedarfsableitung wurde das als Anlage beigefügte Nutzerbedarfsprogramm erarbeitet. Es wird hiermit zur Genehmigung vorgelegt. Die MRG wird beauftragt, die Vorplanung für die Infrastrukturmaßnahmen auf Basis des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes zu erarbeiten. Für Umfang und Qualität der vorzulegenden Vorplanungsunterlagen gelten die der MRG bereits bekannten Vorgaben des Baureferates (Tiefbau) vom Für die Freigabe der Vorplanung durch das Baureferat ist dabei der Standard gemäß diesen Vorgaben einzuhalten. Die ZTV StraMü 2015 sind zu berücksichtigen.
5 Seite 5 4. Termine Nach derzeitigem Kenntnisstand kann nach Fertigstellung der anliegenden Baugebiete mit der Herstellung des Platzes begonnen werden; dies wird voraussichtlich in 2020 der Fall sein. 5. Kosten Die von der MRG ermittelten Kosten aller Bestandteile der Einzelmaßnahme 265 belaufen sich auf Euro. In diesem Kostenansatz ist eine Risikoreserve in Höhe von 17,5 % enthalten. 6. Finanzierung Seit werden die Projekte im Geltungsbereich des Grundleistungsvertrages nicht mehr über privatwirtschaftliche Kredite sondern über den städtischen Haushalt finanziert. Die Einzelheiten sind in der 6. Ergänzung des Grundleistungsvertrages geregelt, die die Vollversammlung des Stadtrates am ( Messestadt Riem, Weiterführung der Maßnahmeträgerschaft", Sitzungsvorlage Nr / V 04777, nichtöffentliche Sitzung) beschlossen hat. Das Baureferat ist somit an der Finanzierung nicht beteiligt. Die Stadtkämmerei, das Referat für Arbeit und Wirtschaft und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung haben der Sitzungsvorlage zugestimmt. Beteiligungsrechte der Bezirksausschüsse gemäß der Satzung für die Bezirksausschüsse bestehen in dieser Angelegenheit nicht. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 Trudering - Riem hat jedoch Abdrucke der Vorlage zur Information erhalten. Dem Korreferenten des Baureferates, Herrn Stadtrat Danner, und der Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Tiefbau, Frau Stadträtin Dr. Menges, ist je ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
6 Seite 6 II. Antrag der Referentin 1. Das beiliegende Nutzerbedarfsprogramm für den Neubau des Platzes Zentrum Ost, der Michael-Ende-Straße und der Willy-Brandt-Allee (Parallelfahrbahn zwischen Heinrich-Böll- und Selma-Lagerlöf-Straße und Gehbahn am Platz) wird genehmigt. 2. Der Maßnahmeträger München Riem GmbH wird der Vorplanungsauftrag erteilt. 3. Die Maßnahmeträger München Riem GmbH und das Referat für Arbeit und Wirtschaft werden gebeten, zusammen mit der Stadtwerke München GmbH / Münchner Verkehrsgesellschaft mbh den Unterhalt und Betrieb der neuen Fahrtreppe zu regeln. 4. Der Antrag Nr / B des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 Trudering - Riem vom ist damit satzungsgemäß behandelt. 5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Josef Schmid 2. Bürgermeister Rosemarie Hingerl Berufsm. Stadträtin
7 Seite 7 IV. Abdruck von I. - III. Über das Direktorium - HA II/V Stadtratsprotokolle an das Direktorium - Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei zur Kenntnis. V. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 15 Trudering - Riem An das Direktorium - HA II / BA-Geschäftsstelle Ost An das Kommunalreferat An das Kreisverwaltungsreferat An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - HA IV An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An das Referat für Arbeit und Wirtschaft - FB5 - SG1 An die Stadtwerke München GmbH An den Städtischen Beraterkreis Barrierefreies Planen und Bauen, Sozialreferat An den Behindertenbeauftragten der LHM, Herrn Utz, Sozialreferat An den Behindertenbeirat der LHM, Sozialreferat An den Seniorenbeirat der LHM, Sozialreferat An das Baureferat - G, H, H 15, J, J 13, J 3 An das Baureferat - T, TZ, TZ K, T22/O An das Baureferat - V, MSE An das Baureferat - RZ, RG 2, RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück zum Baureferat - Tiefbau, T1 (Koo Riem) zum Vollzug des Beschlusses. Am... Baureferat - RG 4 I.A.
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