Ausschussdrucksache zu Jung sein in M-V Anhörung zur Zwischenauswertung

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1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern 7. Wahlperiode Sozialausschuss Ausschussdrucksache 7/387-6 Jung sein in M-V Ausschussdrucksache zu Jung sein in M-V Anhörung zur Zwischenauswertung ( ) Inhalt: Stellungnahme der Fraktionen der SPD und CDU

2 Stellungnahme SPD/CDU zur Anhörungsreihe Jung sein in M-V Schwerin, Die Landtagsfraktionen der SPD und CDU nehmen zu den ersten drei durchgeführten Anhörungen in der Anhörungsreihe Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt Stellung. Die Stellungnahme gliedert sich in Anlehnung an die Anhörungsreihe in die drei Bereiche: Teilhabe und Mitwirkung von Jugendlichen, Übergangsmanagement Schule, Bildung und Beruf und Medienbildung im Kontext der Digitalisierung. 1. Teilhabe und Mitwirkung von Jugendlichen Mit dem Thema Teilhabe und Mitwirkung von Jugendlichen startete am 17. Januar 2018 die Anhörungsreihe Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern im Sozialausschuss. Als Sachverständige waren Vertreterinnen und Vertreter der Beteiligungswerkstatt Mecklenburg- Vorpommern und des Jugendmedienverbands Mecklenburg-Vorpommerns e.v., des Stadtjugendrings Greifswald e.v., des Demokratiebahnhofs Anklam, der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, des Deutschen Kinderhilfswerks e.v., des Landesseniorenbeirates Mecklenburg-Vorpommerns e.v., des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.v. sowie des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommerns. Die Sachverständigen skizzierten den aktuellen Sachstand zu Teilhabe- und Mitwirkungsmöglichkeiten von Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern und entwickelten darauf aufbauend Ideen für weitergehende Teilhabe- und Mitwirkungsmöglichkeiten von Jugendlichen. Unter dem Begriff der Beteiligung wurde u. a. eine aktive Mitgestaltung der Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen verstanden, was das Mitwirken und genauso Mitreden umfasst wie das Mitentscheiden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern lediglich in der Landesverfassung verankert. Folgende Punkte wurden zur Verbesserung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern u. a. angeregt: ein schnelles und zuverlässiges Internet sowie ein gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr als Voraussetzung zu besseren Jugendbeteiligung der Wunsch nach hauptamtlicher Unterstützung der Jugendarbeit vor Ort digitale Beteiligungstools ergänzend zu Offline-Formaten Absenkung des Wahlalters Beteiligung sollte gelebt und gelernt werden: sowohl in Kindertageseinrichtungen, Schulen als auch in der außerschulischen Jugendarbeit muss eine flächendeckende Beteiligungskultur geschaffen werden. Schaffung eines Teilhabe- und Mitwirkungsgesetzes, das die Beteiligungsmöglichkeiten auf Landesebene und kommunaler Ebene verbindlich regelt Jugend-Check für Gesetzentwürfe und Verordnungen Instrumente verbessern, damit sich Kinder und Jugendliche aus allen Gesellschaftsschichten beteiligen können Unabhängig von ähnlich lautenden Forderungen der Jugendlichen hat das Sozialministerium den Landesjugendring bereits beauftragt, eine "Beteiligungslandkarte" zu erstellen, um Transparenz über vorhandene Strukturen der Beteiligung zu schaffen.

3 2. Übergangsmanagement Schule, Bildung und Beruf Der Übergang von Schule zum Beruf ist ein klassisches Querschnittsthema. Mit Blick auf die Landesregierung sind insbesondere das Sozialministerium, das Wirtschaftsministerium und das Bildungsministerium involviert. Weitere wesentliche Akteure sind die Bundesagentur für Arbeit und die Gebietskörperschaften. Die Kultusministerkonferenz hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2017 eine Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen verabschiedet. Diese sieht die berufliche Orientierung im Rahmen der individuellen Förderung als Prozess der individuellen Förderung über mehrere Jahre hinweg. Die Förderung der Schülerinnen und Schüler soll sich an den Interessen orientieren und die berufliche Ausbildung mit ihren Karriereperspektiven gleichwertig zu einem Studium darstellen. Die Ziele und Maßnahmen in dem von der KMK formulierten Papier sollen durch gemeinsame Anstrengungen konsequent umgesetzt werden. Der Fragenkatalog der Anhörungsreihe ist in vier Themenkomplexe untergliedert. Im Weiteren wird auf die einzelnen Themenkomplexe und die Ergebnisse der Anhörung eingegangen. Grundsatz und Rahmenbedingungen Im Übergang von Schule bzw. Hochschule in den Beruf ist es wesentlich, dass junge Menschen die Praxiserfahrung bereits als Schülerin oder Schüler erhalten. Nicht nur um eine erste berufliche Erfahrung zu sammeln, sondern im Prozess der beruflichen Orientierung einen ersten Einblick in das zukünftige Arbeitsfeld zu gewinnen. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Praktika in realen Unternehmen geleistet werden. Dass Praktika nicht immer in Betrieben absolviert werden, liegt neben anderen Faktoren auch in der Verantwortung der Wirtschaft. Insbesondere liegt es im eigenen Interesse der Wirtschaft, da die Schülerinnen und Schüler, welche ein Praktikum absolvieren, zur Nachwuchsgewinnung beitragen können. Bei den Anhörungen wurde deutlich, dass in den Landkreisen die Fahrtkostenerstattung zum Schülerbetriebspraktikum nicht einheitlich geregelt ist. Hier wird auf die Novellierung des Schulgesetzes verwiesen, diese soll die Zuständigkeit der Schulträger unmissverständlich klarstellen. Das Übergangsmanagement funktioniert in der bestehenden Form regional unterschiedlich und auch unterschiedlich gut. Ein gutes Übergangsmanagement ist essenziell. Um dieses zu optimieren, handelt es sich um eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten. Die bestehenden Jugendberufsagenturen (JBA) in den zwei Gebietskörperschaften in der Hansestadt Rostock und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte arbeiten eng mit den weiteren Beteiligten wie Arbeitsagenturen, Jobcenter und Jugendhilfe zusammen. Zukünftig bedarf es bei den JBA einer verbindlichen Klärung der datenschutzgerechten Weitergabe von personenbezogenen Daten. Kampagne für berufliche Bildung Die grundsätzlich durchgängige Einschätzung der Anzuhörenden, wonach die bestehenden Kampagnen bereits eine Vielfalt an Adressaten gut erreichen, wird geteilt. Die insbesondere von der IHK angeregte Intensivierung der Elternarbeit ist ein wichtiges Thema, welches sich in den KMK-Empfehlungen wiederfindet. Welche Maßnahmen besonders geeignet sind, soll von den zuständigen Stellen geprüft werden. Um eine flächendeckende Attraktivitätssteigerung der Berufsausbildung zu erreichen ist eine Dezentralisierung der Berufsschulstandorte zu prüfen. Gerne möchten wir auf die schon existierenden Programme zur Förderung des Meisterabschlusses Meister-Extra und Meisterprämie sowie die Kampagne Besser ein

4 Meister verweisen, welche auf den Weg gebracht wurden. Durch den Meistertitel als Gütesiegel soll die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. Verwaltungsvorschrift Berufs- und Studienorientierung Die überwiegend positive Einschätzung der Verwaltungsvorschrift wird erfreut zur Kenntnis genommen. Die Verwaltungsvorschrift bildet den Rahmen, innerhalb dessen die Schulen in einem je schuleigenen Konzept den Prozess der beruflichen Orientierung ihrer Schülerinnen und Schüler inhaltlich und organisatorisch ausgestalten. Die Verwaltungsvorschrift ist am 1. August 2017 in Kraft getreten und tritt am 31. Juli 2020 außer Kraft. Es ist vorgesehen, die Verwaltungsvorschrift im Lichte der Ergebnisse des Modellvorhabens Integrierte Berufsorientierung ab Herbst 2019 vom Bildungsministerium zu überarbeiten. Auch ist eine Evaluierung insofern vorgesehen, dass im Überarbeitungsprozess auch der Sachverstand der Mitglieder der AG Übergang Schule-Beruf herangezogen wird. Schulabbrecher, Jugendliche ohne Berufsreife Die Forderung nach einem Erhalt der Schulsozialarbeit wird unterstützt. Auch hier handelt es sich um ein Thema, welches gemeinsam vom Bildungsministerium und dem Sozialministerium kooperativ begleitet werden muss. Deshalb hat das Sozialministerium bereits am Frühsommer 2018 einen Dialogprozess mit den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, dem Landesfachverband und den Trägern der Schulsozialarbeit (LIGA) begonnen, in den auch die Schulen einbezogen werden sollen. Ab Frühjahr 2019 wird eine breit aufgestellte Arbeitsgruppe weitere Themen vertiefen, die die durch Fachkräfte aufgeworfen wurden (Auseinandersetzung mit den Aufgaben und Anforderungen an SSA und der Qualität von SSA, Abgrenzung und Kooperation JSA und HzE, Kooperationsvereinbarungen mit Schulen, einheitliche Qualitätsstandards und ihre Durchsetzung usw.). Das Ziel der Assistierten Ausbildung (AsA) ist die Begleitung und Unterstützung von benachteiligten Auszubildenden vor und während der betrieblichen Berufsausbildung mit dem Ziel, den erfolgreichen Abschluss zu ermöglichen. Die Förderverantwortung der AsA liegt bei der Bundesagentur für Arbeit. Im Modellvorhaben Integrierte Berufsorientierung wird eine Ausweitung des zu fördernden Personenkreises aktuell geprüft. Um mehr zweijährige Ausbildungsgänge anzubieten, sind vorrangig die Kammern und Betriebe in der Verantwortung. Mit Blick auf die Inklusionsstrategie des Landes ist eine Unterstützung der zweijährigen Ausbildungsgänge ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung. Allerdings muss dann eine Anschlussfähigkeit durch Fortbildungen auf höhere Bildungsniveaus gegeben sein. 3. Medienbildung für junge Leute im Kontext der Digitalisierung Die Geschwindigkeit mit der der Prozess der Digitalisierung voranschreitet, stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern vor besondere Herausforderungen, derer sich die Landesregierung gerade vor dem Hintergrund des weltweiten Wettbewerbes mit anderen Regionen annimmt. Digitalisierung kann nur dort stattfinden und Schritt halten, wo die entsprechenden technischen und medienpädagogischen Voraussetzungen stimmen. Dazu haben die Regierungskoalitionen aus CDU und SPD in Bund und Land wichtige Maßnahmen ergriffen. Infrastrukturelle Voraussetzungen Junge Menschen, dazu gehören Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sind diejenigen, die in eine digital durchdrungenen Gesellschaft hineinwachsen und häufig die Rolle der Erstanwender

5 von Technologien und sozialen Trends übernehmen. Die zu erlernenden Kompetenzen zur Anwendung von digitalen Angeboten setzen eine vorhandene Infrastruktur voraus, die das Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Breitbandausbau und der Unterstützung der Einführung neuer Mobilfunkstandards anstrebt. Am Ende dieses Prozesses wird jede Schule einen zeitgemäßen Breitbandanschluss für den Zugriff auf das Internet für pädagogisch sinnhafte Wissensvermittlung vorweisen können und mit modernen Anzeigegeräten ausgestattet sein, auch mit der Option zur mobilen Nutzung. Diesen Modernisierungsschub wird der Digitalpakt der Bundesregierung unterstützen. Auch in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei den Angeboten der Jugendarbeit müssen die infrastrukturellen und technischen Voraussetzungen für die digitale Lebenswelt gegeben sein. Hier gilt es zu überlegen, an welchen Orten und auf welche Weise dies unterstützt werden kann. In den Schulen Das allein ist jedoch nur ein Anfang aber zugleich Grundvoraussetzung. Junge Menschen werden in Zukunft auf ihrem individuellen Weg des Erlernens des Umgangs mit der Welt digitaler Anwendungen nicht allein gelassen und von medienkompetenten Lehrkräften und Fachkräften und Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit sowie den Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe entlang ihrer gesamten Bildungskette begleitet. Die verantwortungsvolle und selbstbestimmte Nutzung von Medien wird im Fokus stehen. Unter anderem ist der Rahmenplan Digitale Kompetenzen für die Schulen ein geeigneter Weg diese Ziele zu erreichen. Medienpädagogische Befähigung Diejenigen, die die Vermittlung dieser Kompetenzen übernehmen sollten, die Lehrer pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte in den verschiedenen Bildungslandschaften und den außerschulischen Angeboten, müssen dazu selbst in die Lage versetzt werden, digitales Wissen weiterzugeben. Es ist also notwendig, die Einführung einer verpflichtenden Nutzung von Medienbildung im Rahmen der Fachdidaktik im Lehramtsstudium, in den verschiedenen Ausbildungsgängen der Sozialen Arbeit und die Voraussetzungen durch eine Stärkung der Medienpädagogik an den Universitäten zu prüfen. Die pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte müssen den Anforderungen der Digitalisierung gerecht und in Fortbildungen geschult werden. Auch die Ausbildung von Ausbildern als Medienexperten ist wichtig. In Verbindung damit wäre zu prüfen, ob entsprechende Gesetze, wie z. B. das Lehrerbildungsgesetz, einer Anpassung bedürfen. Geprüft werden sollte auch, in welchem Rahmen es möglich wäre, die Erziehungsberechtigten in den Prozess der Medienbildung mit einzubeziehen. In diesem Kontext betreibt Medienbildung Familienbildung. Eine qualitativ hochwertige medienpädagogische Begleitung wird also lebenslang und an der gesamten Bildungsbiographie der Bürger notwendig, auch abseits des Schulunterrichts enden der Medienkonsum und die Nutzung von digitalen Anwendungen nicht. An dieser Stelle kann auch die außerschulische Bildung eine bedeutendere Rolle einnehmen. Es bedarf verschiedener Medienbildungskonzepte die das frühkindliche Lebensalter abdecken und bis ins Seniorenalter reichen. Erwachsenenbildung Nach dem Ende der Schulzeit muss also die Erwachsenenqualifizierung im Bereich von Medienbildung einen größeren Raum einnehmen. Dabei bietet die Digitalisierung gerade in Hinsicht der wirtschaftlichen Entwicklung Zukunftschancen. Dazu zählen die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von Ideen zur Gewinnung und Qualifizierung von Personal. In diesem Zusammenhang sind u. a. auch die Rahmenlehrpläne der berufsbildenden Schulen anzupassen und digitale Lern- und Lehrmittel in den Schulalltag zu integrieren.

6 Digitale Spaltung abbauen Auf dem Weg der Digitalisierung werden alle Bevölkerungsgruppen und auch Regionen des Landes gleichberechtigt mitgenommen, dies ist Voraussetzung für eine weitere erfolgreiche Entwicklung individueller Lebenswege wie auch der gesamten Landesentwicklung. Mit dem Breitbandausbau des Landes werden mittelbare Benachteiligungen von Bevölkerungsgruppen im Zugang zu digitalen Angeboten abgebaut und die Erweiterung des Angebotes von digitaler Bildung angestrebt. Dies ist nicht zuletzt wichtig, da ein reflektierter Umgang mit digitalen Produkten und Informationen in seiner sozialen Wirkung für den Einzelnen, wie für die Gesellschaft von großer Relevanz ist. Erst durch eine adäquate Medienbildung können sich die Chancen der Digitalisierung, gerade durch die sich durch die ergebenden Möglichkeiten der Dezentralisierung, in einem so dünn besiedelten Land wie Mecklenburg-Vorpommern Bahn brechen.

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