FREIWILLIG AKTIV IN DER FLÜCHTLINGSHILFE - WEGWEISER ZUM ENGAGEMENT

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1 FREIWILLIG AKTIV IN DER FLÜCHTLINGSHILFE - WEGWEISER ZUM ENGAGEMENT

2 Inhalt 1) Allgemeine Informationen 2) Arbeit & Beruf 3) Wohnen 4) Gesundheit 5) Sprache & Bildung 6) Kreisweite Kontakte Der Werra-Meißner-Kreis bietet als ländlicher Raum gute Chancen für die Integration von (neu) zugewanderten Personen in die Gesellschaft. Ein reiches Vereinsleben, gut funktionierende wirtschaftliche und gesellschaftliche vor allem mittelständische Strukturen und die Bereitschaft der Menschen zu sozialem Engagement dies alles trägt zu einem Gelingen der Integration bei. Ehrenamtliches Engagement spielt eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen Zusammenleben. Die vorliegende Broschüre möchte dazu dienen, freiwillig Engagierte in der Flüchtlingshilfe durch grundlegende Informationen in Ihrem Engagement zu unterstützen. Die einzelnen Kapitel werden überarbeitet. Aktuelle Informationen erfragen Sie bitte auch bei den angegebenen Ansprechpartnern. Stand März 2017

3 1) Allgemeine Informationen Wer ist für die neu zugewanderten Personen zuständig, wenn sie im Werra-Meißner-Kreis ankommen? Wenn Personen dem Kreis zugewiesen werden, dann ist dieser zuständig für die Erstversorgung und unterbringung. Die Ausübung dieser Aufgabe wird von der Stabsstelle Migration des Werra-Meißner-Kreises übernommen. Die Stabsstelle führt die Fachdienste Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (MI 1) und die Ausländerbehörde (MI 2). Darüber hinaus wird die sozialpädagogische Betreuung in Wohnungen und die Vermittlung in Arbeit über die Stabsstelle geregelt. Zudem gibt es die Bildungskoordination für Neuzugewanderte unter dem Dach der Stabsstelle und die WIR-Koordination, die unter anderem für eine nachhaltige Willkommenskultur und die damit verbundenen Themen, Informationsfluss und Vernetzung zuständig ist. Kontakt Stabsstelle Migration des Werra-Meißner-Kreises Bremer Str. 10a Eschwege www. integrationsnetz-wmk.de Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Mittwoch ist geschlossen Uwe Kümmel (Leitung Stab MI) Telefon: 05651/ uwe.kuemmel@werra-meissner-kreis.de Juliane Busch (Leitung FD MI 1 Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ) Telefon: 05651/ juliane.busch@werra-meissner-kreis.de

4 Andrea Schmidt (Leitung FD MI 2 Ausländerbehörde ) Telefon: 05651/ auslaenderbehoerde@werra-meissner-kreis.de WIR-Koordination im WMK Julia Kapinus ( WIR-Koordinatorin ) 05651/ julia.kapinus@werra-meissner-kreis.de Wer betreut die neu zugewanderten Personen? Nachdem neu Zugewanderte ein Zimmer in einer der Gemeinschaftsunterkünfte im WMK zugewiesen bekommen haben, wird die weitere Sozialbetreuung durch die Arbeiterwohlfahrt Werra-Meißner e.v. sichergestellt. Jede Unterkunft wird durch eine Betreuerin oder einen Betreuer versorgt. Dies ist in der Regel der Fall, solange der Asylantrag noch nicht bearbeitet wurde und die Personen noch im Leistungsbezug des AsylbLG stehen. Eine aktuelle Liste der Sozialbetreuer in den Gemeinschaftsunterkünften ist unter zu finden. Liegt eine Anerkennung der zugewanderten Personen vor, gehen diese in den Leistungsbezug des SGB II über und die Zuständigkeit des WMK sowie die Sozialbetreuung der AWO enden. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt das Jobcenter die Auszahlungen der Sozialleistungen, eine Sozialbetreuung ist nicht mehr gewährleistet. Ich möchte mich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Wen kann ich ansprechen? Wenn Sie sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten, können Sie sich an die kreisweite Freiwilligenagentur Omnibus wenden.

5 Hier bekommen Sie auch Informationen zu Patenschaftssystemen für Geflüchtete in- und außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte. Darüber hinaus gibt es in jeder Kommune des WMK eine/n hauptamtliche/n Koordinator/in, der als Kontaktperson für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe zuständig ist, dieser kann Ihnen ebenso Auskunft über Angebote in Ihrer Kommune geben. In einigen Kommunen des WMK wird diese Koordination zusätzlich durch eine ergänzende lokale Koordination unterstützt. Diese Person können Sie ebenfalls als Kontaktperson nutzen. Eine Übersicht über die Koordinatoren finden Sie am Ende dieser Broschüre. Welche Unterstützung wird mir in meinem Engagement angeboten? Über die Koordinator/innen vor Ort und die Freiwilligenagentur Omnibus können Sie Kontakt mit bestehenden Unterstützerkreisen und Projekten aufnehmen. Sie geben Ihnen die Möglichkeit, sich in Ihrem Engagement einer Gruppe und bestehenden Angeboten anzuschließen. Weiterhin werden regelmäßig Informations- und Qualifizierungsangebote angeboten, die Sie in Ihrem Engagement stärken. Omnibus die Freiwilligenagentur Kathrin Beyer, Gudrun Lang Telefon: 05651/ Eine Übersicht über Angebote in der Flüchtlingshilfe vor Ort finden Sie auf der Seite der Freiwilligenagentur unter: Hier sind Sie auch richtig, wenn Sie sich engagieren möchten oder Engagierte suchen:

6 2) Arbeit & Beruf Sie möchten neu zugewanderten Personen bei der Suche nach Arbeit helfen, doch wer ist überhaupt dazu berechtigt Arbeit aufzunehmen? Flüchtlinge dürfen in den ersten drei Monaten nicht arbeiten. Danach können sie eine Arbeitserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung muss vom Arbeitgeber rechtzeitig vor dem Beginn der Tätigkeit eingeholt werden. Eine Stellenbeschreibung wird an die Ausländerbehörde übermittelt, diese sendet Sie an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Arbeitsagentur. Hier wird geprüft, ob die Stelle den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich des Mindestlohns, der Arbeitszeit etc. entspricht. Eine Vorrangprüfung entfällt in Hessen momentan. Nach der Prüfung erfolgt eine entsprechende Rückmeldung an die Ausländerbehörde vor Ort und die stellt dann gegebenenfalls die Arbeitserlaubnis für einen entsprechenden Zeitraum aus. Eine selbständige Tätigkeit ist jedoch für Menschen im laufenden Asylverfahren grundsätzlich nicht erlaubt. Hierfür ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Flüchtlinge, deren Asylverfahren positiv abgeschlossen ist (d.h. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaften oder Gewährung von subsidiärem Schutz) dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Welche Möglichkeiten zur Berufsvorbereitung bestehen? Da sich der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt aufgrund unterschiedlichster Voraussetzungen mühsam gestaltet, besteht die Möglichkeit, durch berufs- und ausbildungsvorbereitende Maßnahmen einen ersten Einstieg zu finden. Häufig werden diese Maßnahmen in Verbindung mit einem Sprachkurs durchgeführt. Weitere Informationen über die bestehenden Maßnahmen erhalten Sie über den Bereich Integration in Arbeit des WMK oder über das Arbeitsmarktbüro Werra-Meißner. Welche Möglichkeiten haben Asylbewerber/innen in der Zwischenzeit, einer Tätigkeit nachzugehen? Für Asylbewerber/innen besteht die Möglichkeit, ohne längere Wartezeiten an einer Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern aufzunehmen. Voraussetzung ist, dass die zu leistende Arbeit sonst gar nicht, nicht im gewünschtem Umfang und nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt verrichtet werden würde. Für die Arbeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

7 Kontakt Integration in Arbeit im WMK Martin Krug Telefon: 05651/ Melanie Rümmler Telefon: 05651/ Ausländerbehörde Arbeitsmarktbüro Werra-Meißner in der Stabsstelle Migration Bremer Straße 10a, 2. Stock, Raum 2.12 Jobcenter Werra-Meißner Sprechzeit: Dienstag von 9 12 Uhr Agentur für Arbeit Sprechzeit: Donnerstag von 9 12, Uhr und in der Mittagszeit nach Absprache

8 Passgenaue Besetzung - Willkommenslotsen Willkommenslotsen unterstützen bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen. Sie beraten klein- und mittelständische Unternehmen zu allen Fragen rund um die Beschäftigung von Geflüchteten. Die Willkommenslotsen sind Teil des Programms Passgenaue Besetzung, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird. Für den Werra- Meißner-Kreis beraten Sie Albert Fahl Grone Bildungszentren Hessen GmbH Augustastraße Eschwege Telefon 05651/ Mobil: 01511/ a.fahl@grone.de Rainer Kuhlendahl Grone Bildungszentren Hessen GmbH In der Aue Witzenhausen Telefon: 05542/ Mobil: 01520/ r.kuhlendahl@grone.de - Beratungstermine nach Absprache - offene Sprechzeiten der Willkommenslotsen in der Stabsstelle Migration, Bremer Straße 10a, 2. Stock, Raum 2.12: freitags von 9.00 bis Uhr

9 3) Wohnen Ich möchte neu zugewanderte Personen bei der Wohnungssuche unterstützen. Was muss ich tun? Für neu zugewanderte Personen bestehen gegenwärtig zwei Möglichkeiten, eigenen Wohnraum zu beziehen: 1) Familien (Mutter, Vater, Kind), die noch im Leistungsbezug des AsylbLG stehen und aus einem Herkunftsland mit hoher Bleibeperspektive stammen, dürfen in einen angemessenen Wohnraum ziehen. Die Betreuung wird von der sozialpädagogischen Wohnungsbetreuung seitens des WMK übernommen. Das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen. 2) Alle neu zugewanderten Personen, deren Asylverfahren schon abgeschlossen ist und denen eine sichere Bleibeperspektive zugesprochen wurde stehen im Leistungsbezug des Jobcenter (ALG II) und dürfen ebenso in eigenen Wohnraum ziehen. Voraussetzung für beide Möglichkeiten ist, dass der Wohnraum den entsprechenden Vorgaben für die Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) des jeweiligen Leistungsbezugs entspricht Tabelle siehe unten. Wie kann ich in meinem Ehrenamt bei der Wohnungssuche unterstützen? Möchten Sie neu zugewanderte Personen bei der Wohnungssuche unterstützen, empfiehlt es sich zunächst zu ermitteln, in welchem Leistungsbezug die Person steht und ob die Person berechtigt ist, eigenen Wohnraum zu beziehen. Sowohl in der Stabsstelle Migration als auch bei der AWO gibt es Ansprechpartner, die den Geflüchteten beim Einzug in eigene Wohnungen durch zahlreiche Hilfestellungen zur Seite stehen. Um die Zuständigkeit zu ermitteln, ist, wie beschrieben, der Leistungsbezug des bzw. der Geflüchteten zu beachten. Steht diese noch im Leistungsbezug des AsylbLG, ist Kontakt mit der sozialpädagogischen Wohnungsbetreuung der Stabsstelle Migration aufzunehmen und das weitere Vorgehen abzusprechen. Steht die Personen im Leistungsbezug des Jobcenters, dann ist das weitere Vorgehen mit diesem abzusprechen. Die Ansprechpartner sind zunächst für die Akquise von Wohnungen da. Sie helfen den Geflüchteten bei Themen wie Finanzplanung und dem richtigen Umgang etwa mit Energie und der Mülltrennung. Zudem sollen sie nach Möglichkeit auch bei der Vernetzung im sozialen Nahraum, beispielsweise

10 Anmeldungen bzw. ersten Kontakten in Kindergärten und Schulen, zur Seite stehen sowie Kontakte zu Beratungs- und Informationsstellen in den Bereichen Sprache, Ausbildung und Arbeit eröffnen. Kontakt Sozialpädagogische Betreuung in Wohnungen beim WMK/ Wohnungsakquise - Betrifft Geflüchtete, insbesondere Familien, die noch im Leistungsbezug nach dem Asylbwerberleistungsgesetz stehen Laura Remmler Kommunen: Eschwege, Neu-Eichenberg, Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf, Großalmerode, Hessisch Lichtenau, Berkatal/Meißner, Meinhard, Wanfried, Waldkappel Telefon: 05651/ laura.remmler@werra-meissner-kreis.de Claudia Kaufmann Kommunen: Eschwege, Wehretal, Sontra, Weißenborn, Ringgau, Herleshausen Telefon: 05651/ claudia.kaufmann@werra-meissner-kreis.de Begleitung von Geflüchteten in Wohnungen - betrifft Flüchtlinge, die eine Anerkennung bekommen haben, in den Rechtskreis des SGB II/ Jobcenters übergehen und somit eine eigene Wohnung beziehen dürfen - AWO Koordinatorin des Projekts: Anja Blankenburg An den Anlagen 8, Eschwege 05651/ Mobil 0151/ anja.blankenburg@awo-werra-meissner.de Jobcenter Manuela Zimmermann Walburger Straße 41, Witzenhausen Telefon: /194 manuela.zimmermann2@jobcenter-ge.de

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12 4) Gesundheit Sind Flüchtlinge und Asylsuchende krankenversichert? Asylsuchende sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert, sondern haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ( 4 AsylbLG). In Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und status definiert das Gesetz unterschiedliche Leistungsniveaus. Was muss im Krankheitsfall getan werden? Liegt ein Krankheitsfall vor und die jeweilige Person muss einen Hausarzt aufsuchen, so benötigt diese einen Krankenschein. Diesen Schein erhält die erkrankte Person von ihrer zuständigen Sozialbetreuung. Die Sozialbetreuung erhält den Krankenschein über das Sozialamt des WMK bzw. kann der Schein auch selbst von der erkrankten Person abgeholt werden. An Dritte werden keine Krankenscheine ausgehändigt. Was muss getan werden, wenn ein Facharzt aufgesucht werden muss? Wird im Krankheitsfall ein Facharzt benötigt, so muss im Vorfeld eine Überweisung vom Hausarzt erfolgen. Hierbei ist eine begründete Annahme des Hausarztes einzureichen, warum die Notwendigkeit eines Facharztbesuchs gegeben ist. Diese Überweisung muss an das Sozialamt gegeben werden und wird vom Gesundheitsamt geprüft. Liegt ein Einverständnis vor, darf der Facharzt aufgesucht werden. Wie kann ich in meinem Ehrenamt unterstützen? Im Krankheitsfall eines Asylbewerbers/in kann eine Begleitung zum Arzt angeboten werden oder bei Bedarf ein Fahrdienst übernommen werden. Im Vorfeld oder im Nachgang sollte die Sozialbetreuung über den Besuch beim Arzt informiert werden. Ebenso sollten Sie Ihren Fahrdienst bei einem der örtlichen Koordinatoren melden, aus versicherungstechnischen Gründen.

13 Kontakt Hilfen nach dem AsylbLG Krankenhilfe Elena Martin Telefon: 05651/ Nadine Stricker Telefon: 05651/

14 5) Sprache & Bildung Welchen Anspruch haben Flüchtlinge und Asylbewerber/innen auf einen Sprachkurs? Um Asylbewerber schnellstmöglich an die deutsche Sprache heranzuführen, ist es wichtig, möglichst frühzeitig einen Zugang zu Sprachlernangeboten zu schaffen. Dieser Zugang gestaltet sich nicht immer leicht, da die Zulassung zu Integrationskursen momentan Asylbewerbern mit hoher Bleibeperspektive bzw. Asylberechtigten vorbehalten ist. Es gibt neben den Integrationskursen, die mit der offiziellen Prüfung nach den Regelgungen des BAMF enden und die Einstufung nach den europäischen Sprachenniveaus beinhalten, zahlreiche andere, auch niedrigschwelligere, Sprachkursangebote. Informationen zu Sprachkursangeboten können Sie bei der Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte im WMK, Kontakt siehe unten, erfragen. Kinder und Jugendliche können einen Kindergarten und die Schule besuchen, die Anmeldung erfolgt über die zuständige Sozialbetreuung. Für einen leichteren Einstieg besuchen die Schüler/innen zunächst sogenannte Integrations-Klassen, in denen sie ihre Sprachkenntnisse festigen können bevor sie in den Regelunterricht mit übergehen. Für Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren bis höchstens 18 Jahren besteht die Möglichkeit für einen Besuch in einer InteA-Klasse (Integration und Abschluss). Das Programm InteA richtet sich an junge Zuwanderer/innen zur Sprachförderung und allgemeinen beruflichen Bildung in beruflichen Schulen. Weitere Informationen erhalten Sie an den Beruflichen Schulen in Eschwege oder Witzenhausen. Für zugewanderte Personen im Alter von Jahren bestehen unterschiedliche Bildungsmaßnahmen zur Berufs- und Ausbildungsvorbereitung mit integrierter Sprachvermittlung. Weitere Informationen über die bestehenden Maßnahmen erhalten Sie über den Bereich Integration in Arbeit des WMK (siehe Kontakt bei Arbeit & berufliche Integration ).

15 Von Ehrenamtlichen angebotene Sprachlerntrainigs sind für viele Geflüchtete wichtige Bausteine zum Erlernen und Verfestigen der deutschen Sprache. Ich möchte mich gern ehrenamtlich im Sprachtraining engagieren, was muss ich tun? Zunächst sollten Sie sich bei der ergänzenden lokalen Koordination in Ihrer Kommune darüber informieren, ob schon ein ehrenamtliches Sprachtraining besteht, an welches Sie mit anknüpfen können. Neben dieser Möglichkeit besteht die Alternative zur Einzelbetreuung oder Hausaufgabenbetreuung bei Kindern und Jugendlichen. Wie der jeweilige Bedarf an Unterstützung im Sprach- und Bildungsbereich aussieht, sollte bei der zuständigen Sozialbetreuung der Geflüchteten erfragt werden. Detaillierte Informationen zu ehrenamtlichen Sprachtrainigsangeboten erhalten Sie zudem auf der Internetseite der Freiwilligenagentur Omnibus, Kontakt siehe unter Punkt 1) - Allgemeine Informationen. Welche (finanziellen) Unterstützungsmöglichkeiten für Familien gibt es? Zur weiteren finanziellen Unterstützung für Familien, die im Leistungsbezug des AsylbLG und SGB II stehen, kann das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden. Dieses richtet Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, denen die Möglichkeit geboten werden soll mit Hilfe dieser finanziellen Unterstützung eine Teilnahme an Vereins-, Kulturund Ferienangebote zu ermöglichen. Hierzu kann eine monatliche Leistung von bis zu 10 Euro beantragt werden. Weitere Informationen zum Angebot erteilt die jeweilige Leistungsbehörde. Kontakt Bildungskoordination für Neuzugewanderte im WMK Stefanie Saame Telefon: 05651/ stefanie.saame@werra-meissner-kreis.de Institutionelle Sprach- & Bildungseinrichtungen Volkhochschule Werra-Meißner e.v. Vor dem Berge 1, Eschwege Bildungsberatung (Standort Eschwege)

16 Regina Novak Telefon: 05651/ Bildungsberatung (Standort Witzenhausen) Burkhard Bax 05542/ Grone-Bildungszentrum Augustastr. 61, Eschwege Standortleitung Eschwege Bettina Zimmermann Telefon: 05651/ b.zimmermann@grone.de BZH Bildungszentrum für Handel und Dienstleistungen gemeinnützige ggmbh Hessenring 18, Eschwege Sylvia Götzmann Telefon: 05651/ esw-bz@handelshaus.de Sprache & Bildung GmbH Sonnenhügel 1, Eschwege Frau Bake Telefon: 05651/ eschwege@sprache-und-bildung.de

17 6) Weitere kreisweite Ansprechpartner Arbeiterwohlfahrt Werra-Meißner e.v. Leitung Flüchtlingsbetreuung Runa Aasland-Jost An den Anlagen Eschwege Telefon: 05651/ Mobil: 0151/ runa.aasland-jost@awo-werra-meissner.de Flüchtlingsberatung des Diakonischen Werks Eschwege/Witzenhausen Martin Röder Kontakt Witzenhausen: Walburger Str. 49a Witzenhausen Telefon: 05542/ fb@deswi.de Ev. Familienbildungsstätte-Mehrgenerationenhaus Werra-Meißner An den Anlagen 14a Eschwege Telefon: 05651/ Werkstatt für junge Menschen e.v. Niederhoner Straße Eschwege Telefon: 05651/ info@werkstatt-eschwege.de

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