Kinderwunsch und Elternschaft bei geistig behinderten Menschen
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- Babette Schuster
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1 Kinderwunsch und Elternschaft bei geistig behinderten Menschen 1. Definition von geistiger Behinderung (Jessica Bacher) Geistige Behinderung bedeutet eine signifikant verringerte Fähigkeit, neue oder komplexe Informationen zu verstehen und neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden (beeinträchtigte Intelligenz). Dadurch verringert sich die Fähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen (beeinträchtigte soziale Kompetenz). Dieser Prozess beginnt vor dem Erwachsenenalter und hat dauerhafte Auswirkungen auf die Entwicklung ( 1.1 Schweregrade einer geistigen Behinderung (Jessica Bacher) Eine geistige Behinderung kann mit Hilfe von Intelligenztests oder Intelligenzskalen eingeschätzt werden (Mühl 2006: 131). Es gibt 4 verschiedene Schweregrade einer geistigen Behinderung. 80% der geistig Behinderten haben eine leichte geistige Behinderung, 12% eine mittelgradige geistige Behinderung, 7% eine schwere geistige Behinderung und weniger als 1% eine schwerste geistige Behinderung (Bienstein, Rojahn 2013: 15). Eine Geistige Behinderung tritt sehr oft mit anderen Behinderungen auf wie z. B. Epilepsie, Lähmung, Koordinationsstörung usw. (Seidel 2006: 164). 1.2 Anzahl der geistig Behinderten Eltern und deren Wohnform (Jessica Bacher) Im Jahr 2005 wurden Befragungen von verschiedenen großen Trägerorganisationen durchgeführt. Diese ergaben, dass ca Menschen mit geistigen Behinderungen in Deutschland leben, davon 2126 (1,1%) Eltern. Die geistig Behinderten Eltern leben größten Teils unabhängig ob das Kind bei ihnen lebt, ohne Betreuung in einer eigenen Wohnung oder ambulant betreut in einer eigenen Wohnung (Pixa-Kettner 2007: 9 ff.). 1.3 Vorurteile gegen geistig behinderte Menschen (Jessica Bacher) Die australische Wissenschaftlerin Gwynnyth Llewellyn nannte Mitte der 1990 er Jahre fünf Mythen im Zusammenhang mit Eltern, die eine geistige Behinderung haben. Diese Vorurteile sind heute noch Ursache für diskriminierendes Verhalten gegenüber den betroffenen Eltern und halten viele geistig behinderte Eltern ab, Kinder zu bekommen. Die Vorurteile lauten: Menschen mit geistiger Behinderung bringen geistig behinderte Kinder zur Welt, Menschen mit geistiger Behinderung haben besonders viele Kinder, Menschen mit geistiger Behinderung missbrauchen ihre Kinder, Eltern mit geistiger Behinderung vernachlässigen ihre Kinder, Eltern mit geistiger Behinderung sind nicht in der Lage, angemessenes Elternverhalten zu erlernen (Kildau 2008: 60). 2. Rechtliche Grundlagen (Fabian Heidenreich) Debatten um das bloße Recht auf Elternschaft sind längst durch die Realität überholt! 2.1 Grundgesetz Art. 6 GG: Schützt gerade das Recht behinderter Eltern, ihr Kind selbst zu erziehen! Abs. 3: Schutz vor Entzug der Kinder aufgrund von Gesetzen 2.2 Behindertenrechtskonvention Art. 23 Abs. 1 BRK: Beseitigung von Diskriminierung; Recht, eine Familie zu gründen; Recht, Kinderzahl und Geburtenabstände selbst zu bestimmen; Erhalt der Mittel, die Rechte umzusetzen; Behalten der Fruchtbarkeit. 2.3 Gesetzliche Grundlagen Hier einige Besonderheiten für Eltern(teile) mit Behinderung: o Eine Adoption kann bei einem dauerhaft nicht geschäftsfähigen Elternteil auch ohne dessen Zustimmung erfolgen ( 1747 Abs. 4 Satz 1 BGB) o Die Zustimmung eines Elternteils zu einer Adoption kann bei "besonders schwerer geistiger Behinderung" vom FG ersetzt werden, wenn keine Erziehung durch die Eltern gewährleistet werden kann und das Kind ohne Adoption in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre ( 1748 Abs. 3 BGB) extremes Mittel unter strengen Voraussetzungen Hier ist auf Art. 23 Abs. 4 BRK hinzuweisen: "In keinem Fall darf das Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider Elternteile von den Eltern getrennt werden." 1
2 Kinder sind u. U. verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt nach 1601ff. BGB zu leisten, der "Gläubiger" wird dann das Sozialamt. Aber: die Rechtsprechung nimmt Rücksicht auf die Unterhaltsschuldner v.a. in der Sandwich-Generation über weitere Besonderheiten sollte sich Sozialarbeiter*in in der einschlägigen Literatur informieren. 2.4 Hilfestrukturen Spezifische Leistungen, Beispiele: o Elternassistenz (Hilfsperson bei körperlicher Unmöglichkeit der Versorgung des Kindes) lässt sich begründen und ist Teil des Elternrechts aus dem GG o Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII: Mehrbedarfe für werdende Mütter, Alleinerziehende; Einmalbedarfe für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt o Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf medizinische Reha ( 41 SGB V), auch als Mutter-Kind-/Vater-Kind-Maßnahme Ansprüche der Familien: o Recht auf Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII o o Recht auf Eingliederungshilfe und Unterstützung der Teilhabe nach SGB XII Kind: Recht auf Erziehung, Versorgung, Schutz und Beteiligung nach SGB VIII und Kinderrechtskonvention Realität: o Wunsch nach ambulanter Hilfe im eigenen Wohnraum, oftmals ist aber mehr Unterstützung notwendig o Angebote aus SGB VIII und XII sollten kombiniert werden, verschiedene Ansätze o "Mangel an individuell angemessener, flexibler Unterstützung in erreichbarer Nähe" (Theunissen, Kulig und Schirbort 2007: 101) 3. Ergebnisse der Befragung geistig Behinderter Menschen zum Thema Kinderwunsch (Jessica Bacher) In meiner Befragung wurden 10 Männer mit geistigen Behinderungen (28-67 Jahren) zu dem Thema Kinderwunsch befragt. Nur 2 Männer können sich vorstellen ein Kind zu haben, 8 Männer haben und hatten noch nie den Wunsch Vater zu werden. Der meist genannte Grund war die Angst vor Überforderung, Schlechte Familiäre Erfahrungen und die Ablehnung der Familie zu dem Thema. Weiter wurden 10 Frauen mit geistigen Behinderungen (21 59 Jahren) befragt. 4 der Frauen hatten schon mal einen Kinderwunsch und können sich heute noch vorstellen ein Kind zu haben. 6 der Frauen können sich nicht vorstellen Mutter zu werden. Die häufig genannten Gründe gegen ein Kind waren ebenfalls die Angst vor Überforderung, Medikamente die eingenommen werden müssen und dem Kind schaden könnten, Fehlgeburten die bereits erlebt wurden und der die Ablehnung der Familie durch ein Kind. 3.1.Kinderwunschgründe (Jessica Bacher) Als Kinderwunschgründe von geistig Behinderten Menschen werden meist folgende Motive genannt: Anerkennung als vollwertige Frau bzw. als vollwertiger Mann, Wunsch nach einer vollständigen Familie, ein Kind, um von den Eltern als erwachsene Person gesehen zu werden, ein Kind, um gebraucht zu werden, allgemeiner Ausdruck von Normalität und Erwachsensein (Schrader 2012: 5). 3.2 Perspektiven der Kinder (Fabian Heidenreich) Eltern werden teilweise selbst als "ewige Kinder" bezeichnet, Vorurteil der Bildungs- und Lernunfähigkeit befürchtete Gefährdung des Kindeswohls Erhöhtes Risiko für Entwicklungsverzögerungen? biographische Belastungen, geistig behinderte Eltern zu haben keine Empirie dazu! Interviews mit erwachsenen Kindern Stigmatisierung der Familien; Tabuisierung der Behinderung; unangemessene Entscheidungen des Hilfesystems Aber: große Bandbreite des Umgangs mit der Behinderung der Eltern: Kontaktabbruch bis offener Umgang à Lebensläufe sind nicht negativ vorherbestimmt! 2
3 Rolle der elterlichen Behinderung in der Kindsentwicklung wenig bekannt über Realisierung der Behinderung, kognitive Überlegenheit und positive Identitätsentwicklung selbstbestimmte Elternschaft kann auch bedeuten, "sich dafür zu entscheiden, das Kind in die Obhut anderer Personen zu geben" (Hennies und Sasse in Wüllenweber 2004: 76) 3.3 Perspektive des Hilfesystems (Maike Hofmann) Mitarbeiter_innen geraten in ethische Konflikte mit sich selbst, wenn es um das Thema Erziehung geht. Die Professionalität verlangt die eigenen Ansichten zurück zu stellen, dem gegenüber steht die Verantwortung zu entscheiden was zumutbar für das Kind ist oder wann Beeinträchtigungen entstehen könnten (Pixa-Kettner u. a :171). In den meisten Einrichtungen für geistig behinderte Menschen sind Sexualkunde und Verhütung normale Themen. Kinderwunsch und Elternschaft werden jedoch vernachlässigt, da große Unsicherheiten bestehen wie mit diesen Themen umgegangen werden sollte (Pixa-Kettner u. a. 1996: 176). Menschen mit geistiger Behinderung wird häufig davon abgeraten Kinder zu bekommen, da die Finanzierung von entsprechenden Hilfen oft problematisch ist. Zudem gibt es oftmals kaum geeignete Hilfen (Pixa-Kettner u. a. 1996: 175). Durch die fehlenden Hilfen fühlen sich die Mitarbeiter_innen oft überfordert und alleine gelassen, wenn sie innerhalb der Schwangerschaft ein neues Konzept von Wohnen, Betreuung und Finanzierung schaffen müssen (Pixa-Kettner u. a. 1996: 177). Mitarbeitende betreuender Einrichtungen haben meistens ein gutes Bild über die Fähigkeiten ihrer Klienten und Klientinnen. Dabei wird immer wieder die Fähigkeit zur Elternschaft, Verantwortung zu übernehmen und sich gut um ein Kind kümmern zu können hinterfragt (Pixa-Kettner u. a. 1996: 175). Dem entgegen gibt es auch Projekte die gezeigt haben, dass behinderte Menschen an den Herausforderungen der Elternschaft wachsen können und Kompetenzen entwickeln, die ihnen vorher nicht zugetraut wurden (Bell 2017: 33). Selbstreflexion ist sehr wichtig für die Mitarbeitenden, da sie sich bewusst sein müssen an welchen Punkten die Rechte und die Selbstbestimmung der behinderten Menschen durch die Institution eingeschränkt werden (Petri 2017: 17). Zusätzlich muss weiterhin darum gekämpft werden, das die Rechte behinderter Menschen auf Sexualität, Partnerschaft und Elternschaft in der Gesellschaft anerkannt werden (Schyma 2017: 29) 4. Hindernisse auf dem Weg zur Elternschaft (Maike Hofmann) 4.1 Institution: Kinderwunsch und Schwangerschaft wird in den Einrichtungen zu wenig thematisiert und geplant (Pixa-Kettner u. a. 1996: 169). Die Fähigkeiten eines geistig behinderten Menschen werden als zu gering eingeschätzt (Pixa- Kettner u. a :169). Angst vor einer Signalwirkung (Pixa-Kettner u. a. 1996: 169). In zahlreichen Einrichtungen können aus personellen, finanziellen, zeitlichen und räumlichen Gründen keine Hilfen angeboten werden (Pixa-Kettner u. a. 2004: 80). Individuelle, flexible Betreuung ist oftmals nicht in erreichbarer Nähe (Sanders 2007: 101). Mitarbeitende müssen geschult werden im Umgang mit geistig behinderten Eltern (Petri 2017: 17) Erfordert Umdenken wie elterliche Pflichten angepasst umgesetzt werden können (Bell 2017: 32) 4.2 Persönlich: Großes Ausmaß an Fremdbestimmung (Pixa-Kettner u. a. 2004: 81). Umfassende Bewertung der eigenen Lebensführung durch Fremde (Pixa-Kettner u. a. 2004: 80). Anpassung der Lebensgewohnheiten an die neue Situation (Pixa-Kettner u. a. 2004: 80). Biografische Belastungsfaktoren (Pixa-Kettner u. a. 2004: 83). Kaum soziale Netzwerke als Ressourcen (Pixa-Kettner u. a. 2004: 83). Wenig Wissen um geeignete Hilfsangebote und fehlende Möglichkeit diese wahr zu nehmen (Schyma 2017: 27) Rechtliche Konflikte mit gesetzlichen Betreuern (Schyma 2017: 29) 4.3 Gesellschaft: Diskussion, ob Kinder geistig behinderten Menschen entwicklungsverzögert aufwachsen, da den Eltern grundlegende elterliche Kompetenzen fehlen oder nicht schnell genug aufgebaut werden (Sanders 2007: 101). Außerordentlich große biografische Belastung der Kinder (Sanders 2007: 101). 3
4 5. Fazit (Gemeinsam) Es gibt zu wenige Einrichtungen und Hilfsangebote die speziell auf geistig behinderte Eltern spezialisiert sind. Die Mitarbeitenden und Fachkräfte müssen geschulten werden und sollten Möglichkeiten zur Fortbildung haben. Die Gesellschaft muss das Recht geistig behinderter Menschen auf Partnerschaft und Elternschaft anerkennen. In der Legislative besteht Nachholbedarf. Literaturverzeichnis: BELL, Susanne, Geburtsvorbereitungskurse für Frauen und Paare mit Behinderung: Kooperationsprojekt pro familia und CeBeeF Frankfurt am Main. Sexualität und Behinderung. Köln: BZgA. 1, BIENSTEIN, Pia und Johannes ROJAHN, Hrsg., Selbstverletzendes Verhalten bei Menschen mit geistiger Behinderung: Grundlagen, Diagnostik und Intervention. Göttingen: Hogrefe. BUNDESZENTRALE FÜR GESUNDHEITLICHE AUFKLÄRUNG, Hrsg., Forum Sexualaufklärung und Familienplanung: Sexualität und Behinderung. Köln: BzgA. DEINERT, Olaf und Felix WELTI, Hrsg., Behindertenrecht. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft. KILDAU, Anna, Partnerschaft und Kinderwunsch bei Menschen mit geistiger Behinderung [Online-Quelle]. Hamburg: Diplom.de [Zugriff am ]. PETRI, Anna, Bärbel RIBBERT, Sexualität und Verhütung bei Menschen mit Beeinträchtigung: Qualifizierungsbedarfe und angebote. Sexualität und Behinderung. Köln: BZgA. 1, PIXA-KETTNER, Ursula, Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, Ergebnisse einer empirischen Nachfolgestudie und mögliche Schlussfolgerungen [Online-Quelle] [Zugriff am ]. Verfügbar unter: pdf PIXA-KETTNER, Ursula, Stefanie BARGFREDE und Ingrid BLANKEN, Dann waren sie sauer auf mach, daß ich das Kind haben wollte...: Eine Untersuchung zur Lebenssituation geistigbehinderter Menschen mit Kindern in der BRD. In: Der Bundesminister für Gesundheit, Hrsg. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit. Band 75. Baden-Baden: Nomos. PIXA-KETTNER, Ursula, Stefanie BARGFREDE, Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung ein soziales Problem?. In: Ernst WÜLLENWEBER, Hrsg. Soziale Probleme von Menschen mit geistiger Behinderung: Fremdbestimmung, Benachteiligung, Ausgrenzung und soziale Abwertung. Stuttgart: W. Kohlhammer Druckerei GmbH, SANDERS, Dietke, Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung. In: Georg THEUNISSEN, Wolfram KULIG und Kerstin SCHIRBORT, Hrsg. Handlexikon Geistige Behinderung: Schlüsselbegriffe aus der Heil- und Sonderpädagogik, Sozialen Arbeit, Medizin, Psychologie, Soziologie und Sozialpolitik. 2., überarbeitete und erweiterte Aufl. Stuttgart: W. Kohlhammer Druckerei GmbH, SCHRADER, Carmen, Geistig behinderte Menschen wünschen sich auch Kinder: Untersuchung des Spannungsverhältnisses von Sozialer Arbeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Kinderwunsch von Menschen mit geistiger Behinderung [Online-Quelle]. Hamburg: BACHELOR + MASTER PUBLISHING [Zugriff am ]. SCHYMA, Petra, Inklusive Beratung: Ergebnisse aus dem Projekt Ich will auch heiraten!. Sexualität und Behinderung. Köln: BZgA. 1, TÖLLE, Rainer und Reinhart LEMPP, Psychiatrie: Einschließlich Psychotherapie. Zwölfte, neu verfaßte und ergänzte Auflage. Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg. WELTGESUNDHEITSORGANISATION REGIONALBÜRO FÜR EUROPA: Definition des Begriffs geistige Behinderung [Online-Quelle] [Zugriff am ]. Verfügbar unter: WÜLLENWEBER, Ernst, Georg THEUNISSEN und Heinz MÜHL, Hrsg., Pädagogik bei geistigen Behinderungen: Ein Handbuch für Studium und Praxis. Stuttgart: Kohlhammer. WÜLLENWEBER, Ernst, Hrsg., Soziale Probleme von Menschen mit geistiger Behinderung: Fremdbestimmung, Benachteiligung, Ausgrenzung und soziale Abwertung. Stuttgart: Kohlhammer. 4
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