CHANCEN UND RISIKEN BUILDING INFORMATION MODELING (BIM)

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1 BUILDING INFORMATION MODELING (BIM) CHANCEN UND RISIKEN BUILDING INFORMATION MODELING (BIM) Vergabe24 1

2 2 Vergabe24 BUILDING INFORMATION MODELING (BIM)

3 Whitepaper BIM Inhaltsangabe Nutzen von BIM (Was bringt der Einsatz von BIM?) Rechtliche Aspekte bei BIM BIM im Vergaberecht BIM eine Gefahr für Planungsbüros? Produktneutralität vs. BIM? BIM und das Urheberrecht Autoren Der Vergabe24 Blog BUILDING INFORMATION MODELING (BIM) Vergabe24 3

4 4 Vergabe24 BUILDING INFORMATION MODELING (BIM)

5 Von Bettina Gehbauer-Schumacher Was bringt der Einsatz von BIM? Bauwerke werden immer komplexer die Computertechnologie leistungsfähiger. Für sämtliche Aufgaben und Leistungsphasen eröffnet die digitale Planung über das Building Information Modeling (BIM) deshalb Chancen. Die Methode basiert auf einem objektorientierten 3D-Modell, auf das die Planungs- und Baupartner zugreifen: BIM bildet die erforderlichen Verfahren und Prozesse digital ab und kann so dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu minimieren und die Wertschöpfungskette zu erhöhen. So kann eine größere Anzahl von Entwürfen genauer untersucht werden als bei herkömmlichen Planungen. Insbesondere bei Großprojekten werden sich die Gewerke künftig frühzeitiger austauschen und zusammenarbeiten müssen. BIM: Virtuelle Modellierung sind, startet die Realisierung. Sie kann vor realem Bau wiederum mit Hilfe von 3D-GPS-gesteuerten Bei BIM wird vom Entwurf über die Umsetzung bis zum Betrieb alles digital modelliert. Materialmenge am richtigen Ort abzuliefern Baufahrzeugen erfolgen, um die korrekte Dazu gehören auch Ressourcen-, Termin- und einzubauen. und Kostenplanungen. Sämtliche Daten sind im objektorientierten Modell miteinander verknüpft und stehen den Beteiligten talen Werkzeugen wie QR-Codes und dem Später lässt sich eine Bauabnahme mit digi- durchgängig zur Verfügung. Jeder Fachplaner steuert seine Teile zum virtuellen gestalten. Dafür muss die Kommunikation Einsatz von mobilen Endgeräten effizient Gebäudemodell des Architekten bei. Erst weitgehend über eine Plattform geschehen. wenn alle Prozesse aufeinander abgestimmt Ein optimales Zusammenspiel gelingt, wenn alle Systeme miteinander interagieren können. Eine sichere und erweiterungsfähige Schnittstelle zum Datenaustausch zwischen verschiedenen Softwarepaketen verfügt über eine Zertifizierung der Industry Foundation Classes (IFC). Sie muss in die jeweilige Projektstruktur funktionstüchtig eingebunden werden. Alternativ können alle Beteiligten eine identische Software verwenden. Objektspezifische Dokumentation Beim Einsatz von BIM sollte der Stufenplan Digitales Planen und Bauen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu Grunde liegen. Er gilt zwar in erster Linie für Infrastrukturprojekte, kann aber auch in anderen Bereichen als Vorbild dienen. Hier ist zu Beginn vom Bauherrn die Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) vorzulegen, bei der der Architekt beraten kann. Darauf aufbauend erstellt das Planungsteam den BIM-Abwicklungs-Plan (BAP). Da jedes Vorhaben individuelle Maßarbeit ist, sind beide projektspezifisch aufzusetzen und anzuwenden. Mit BIM kann das Facility Management bereits während der Planungs- und Bauphase starten, wenn die vorgeschriebenen Dokumente intelligent mit dem BIM-Modell verknüpft sind. BIM ermöglicht so, den vollständigen Lebenszyklus eines Gebäudes ohne Informationsbrüche zu betrachten. Das funktioniert aber nur, wenn sich alle Teilnehmer an die im BAP vereinbarten Planungsinhalte und Abläufe halten. Für eine erfolgreiche Implementierung von BIM sollte zunächst so wenig wie möglich an der bislang bewährten Team-Struktur verändert sowie die Mitarbeiter und Baupartner in den Veränderungsprozess eingebunden werden. BUILDING INFORMATION MODELING (BIM) Vergabe24 5

6 Generell übernimmt der Architekt nach wie vor die Planung, die Koordination und das Zusammenführen der spezifischen Teilplanungen. Die Fachplaner erstellen auf Basis des digitalen Architektenmodells ihre jeweiligen Modelle, für deren Inhalt sie auch weiterhin selbst verantwortlich sind. Die Planungstiefe orientiert sich jeweils am Zweck und dem zu erzielenden Werkerfolg. Neue Nutzungsarten des BIM-Modells sind ebenfalls vertraglich zu benennen: Besondere Leistungen müssen gegebenenfalls separat versichert werden Grundleistungen sind durch die üblichen Berufshaftpflichtversicherungen abgedeckt. Mit dem BIM-Modell praxistauglich arbeiten Alle Leistungen können über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet werden, denn sie sieht methodenneutrale, funktional beschriebene Leistungserfolge vor. Hilfe bietet beispielsweise der Leitfaden BIM der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. Zu beachten ist hier stets: Grundleistungen nach HOAI sind für den allgemeinen Werkerfolg notwendig. Werden sie mit BIM realisiert, so sind sie auch im Rahmen der festgelegten Sätze zu vergüten. Alle darüber hinausgehenden, zusätzlichen, BIM-spezifischen Leistungen können als Besondere Leistungen frei vereinbart, definiert und honoriert werden. Das BIM-Management, die -Koordination und Service-Leistungen wie Visualisierungen eröffnen Planern und Auftraggebern neue Chancen. Ferner müssen die Zugriffsrechte auf das Modell, die Datenhoheit, Vertraulichkeit und der Datenschutz geregelt sein, denn ein BIM-Modell fällt grundsätzlich ebenso wie eine herkömmliche Planung unter den urheberrechtlichen Werkschutz. Die kooperative BIM-Methode stärkt zudem die Miturheberschaft. In Abstimmung mit dem Planungsteam legt jeder Teilnehmer die Zugriffsmöglichkeiten für sein (Teil-)Modell selbst fest. Die Fachmodelle und das Koordinationsmodell befinden sich auf einer gemeinsam genutzten Datenplattform, durch die sich der gesamte Lebenszyklus eines Gebäudes mit konsistenten Daten begleitet werden kann. So zeigen beispielsweise automatische Kollisions- und Qualitätschecks frühzeitig (Planungs-)Mängel auf, um die Ausführung oder den Betrieb zu optimieren, was Haftungsfälle reduziert. BIM: Fazit und Vergaberecht Die neuen Formen der Zusammenarbeit der Planungs- und Baubeteiligten können mit vorhandenen Mitteln rechtssicher eingegangen werden. In Übereinstimmung mit der europäischen Vergabe-Richtlinie sieht die deutsche Vergabeverordnung vor, dass der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen und für Wettbewerbe die Nutzung elektronischer Mittel für die Bauwerksdatenmodellierung verlangen kann. BIM-Leistungen können somit eingefordert und entsprechende BIM-bezogene Eignungs und Zuschlagskriterien festgelegt werden wobei das Gebot einer produktneutralen Ausschreibung zu beachten ist. Rechtliche Aspekte bei BIM Mit der IT-gestützten Methode Building Information Modeling (BIM) lassen sich Immobilien transparent planen, bauen und betreiben. Dafür müssen die Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Projektabläufe, technischen Voraussetzungen sowie Ziele vertraglich bestimmt werden. Das geschieht derzeit noch für jedes Projekt individuell. Auf dem Wege zur Vereinheitlichung fasst aber die VDI-Richtlinie 2552 den internationalen Stand der BIM- Standardisierungsprozesse für den deutschen Markt zusammen. Von Bettina Gehbauer-Schumacher 6 Vergabe24 BUILDING INFORMATION MODELING (BIM)

7 BIM im Vergaberecht Von Prof. Dr. habil. Fabian Thiel, Frankfurt University of Applied Sciences Die Schwierigkeit beim BIM (Building Information Modelling) liegt in der Verknüpfung von digitalen Bauwerksinformationen mit der analogen Rechtswelt, die auf die automatisierten Mengen-, Kosten- und Terminplanungen und (Projekt-)Steuerungen hin ausgerichtet werden muss. Dazu gehört vor allem das Vergaberecht, denn bereits im Vergabeverfahren kann BIM eingesetzt werden. BIM als Koordinationsmodell Mit BIM wird ein weiterer Schritt hin zum digitalen Planen und Bauen getan. Die Nutzung von BIM in Form eines digitalen Gebäudemodells von dem geplanten Bau verspricht bereits ab dem Vergabeverfahren zahlreiche Vorteile. Neben der erleichterten Angebotsabgabe, die viel weniger Zeit beanspruchen wird, lassen sich noch folgende Punkte aufzählen: - frühzeitige, präzise Vorbereitung der Abrechnung - Prüfung von Bauabläufen sowie frühzeitige Erkennung von Konflikten und damit schnelle Lösung - bessere Koordination der Baustellenlogistik - große Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten - Einsatz für ein modernes, dem Lebenszyklus angepassten Facility Management System - durch entsprechende Pflege der Daten fortlaufende Weiterentwicklung - durch Koordinationsmodelle und Prüftools Abgleich zwischen 3D-Modell und Wirklichkeit und dadurch Identifizierung von Fehlern im Gebäudemodell BIM im Vergabeverfahren ein Überblick Der Einsatz der BIM-Arbeitsmethode erfordert allerdings vor allem vertragliche Regelungen und besondere Umsicht im Bereich des Vergaberechts hinsichtlich der Vergabeverfahren und Ausschreibungsformalitäten, etwa in Bezug auf die BIM-geeigneten Datenplattformen (sog. common data environment), die einzusetzende Software bei den an der Planung und Ausschreibung Beteiligten. Von besonderer Wichtigkeit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die vertragliche Verankerung von BIM ist absolut notwendig für die Umsetzung von BIM im Projekt. Die BIM-Richtlinien, Ausschreibungsunterlagen, Projektabwicklungspläne und besondere Vertragsbedingungen, als Bestandteile der BUILDING INFORMATION MODELING (BIM) Vergabe24 7

8 Verträge, bilden die Grundlage für die Kooperation und Koordination. In ihnen können Ziele, Organisation, Rollendefinitionen, Verantwortlichkeiten, Kooperationsstrategien, Vorgehensweisen, Schnittstellen, Qualitäten und deren Kontrolle festgelegt werden. Wichtig ist dabei vor allem eine weitestgehende einheitliche Gestaltung der Unterlagen und Instrumente für die verschiedenen Planer, Bauherrenvertreter und Bauunternehmen. Eine Generalplanervergabe verstößt gegen den Wortlaut und den Sinn des 97 Abs. 3 GWB und wäre ohne entsprechende Änderung des Vergaberechts nicht zulässig. Die VOB/A steht der Nutzung von BIM nicht entgegen. Lediglich gilt es, die verschiedenen Anforderungen an die Vergabe auch in Bezug auf BIM einzuhalten. Dies betrifft beispielsweise den Gleichbehandlungsgrundsatz des 7 Absatz 8 VOB/A und entsprechend 31 Absatz 6 der Vergabeverordnung, welche die Vorgabe spezieller Kriterien und Produktbeschreibungen bzw. Spezifikationen verbieten und daher die Zulässigkeit gleichwertiger Produkte vorschreiben. BIM eine Gefahr für Planungsbüros? Von Prof. Dr. habil. Fabian Thiel, Frankfurt University of Applied Sciences Building Information Modelling könnte nicht nur Vorteile bringen. Für Planungsbüros stehen in der Zukunft mögliche Veränderungen an. Zwei Optionen sind dabei denkbar. Zum einen könnte sich der Markt der Planungsbüros verkleinern, indem sich größere Planungsbüros durch Investitionen im Bereich BIM- Technologie und durch den Einsatz entsprechend geschulten Fachpersonals bevorzugt durchsetzen. Möglich ist hingegen auch, dass sich gerade spezialisierte kleine Planungsteams durchsetzen werden. Die Weiterbildung im Bereich BIM sowie deren Nutzung sollte in den Planungsbüros spätestens jetzt zunehmend an Bedeutung gewinnen. Es ist fraglich, ob die Wahrung der Interessen des Mittelstandes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach 97 Abs. 3 GWB hiervon beeinträchtigt wird. Ziel der Gesetzgebung ist es, mittelständischen Unternehmen die Bewerbung um öffentliche Aufträge zu ermöglichen, jedoch unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit und zur bestmöglichen Ausführung der Leistung. Verpflichtende Nutzung von BIM bei Ausschreibungen? Kann die Nutzung von BIM im Rahmen der Ausschreibung verbindlich vorgegeben werden? Sofern sich der Beschaffungsbedarf unter Nutzung der BIM-Systematik in wirtschaftlicher Weise realisieren lässt, bleibt es dem Auftraggeber vergaberechtlich unbenommen, die Nutzung von BIM zur verbindlichen Vorrausetzung zu erheben. Eine Verpflichtung hierauf soll in beschränktem Umfang in Deutschland zunächst (lediglich) für Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes wie Autobahn- und Autobahnbrückenbau ab dem Jahr 2020 erfolgen. Dieser Grundsatz ist immer dann zu beachten, wenn in der frühzeitigen, detaillierten Planung nach der BIM-Methodik bestimmte Spezifikationen für die Verwendung des digitalen Gebäudemodells genutzt werden. Die Vereinbarung der VOB/B, welche für private Bauherren frei vereinbar, für die öffentliche Hand jedoch zwingend anzuwenden ist, ist durchweg BIM-konform. Lediglich an der Schnittstelle der (rechtzeitigen) Übergabe der Ausführungsunterlagen an die Auftragnehmer ergibt sich möglicherweise die Notwendigkeit zur Ergänzung des 3 VOB/B, um die papierlosen Übergabe auf das digitale Gebäudemodell an alle am Bau Beteiligten zu ermöglichen. Produktneutralität vs. BIM? Von Prof. Dr. habil. Fabian Thiel, Frankfurt University of Applied Sciences Im Bereich Vergaberecht birgt die frühe Verwendung von herstellerspezifischen Bauteilen die Gefahr, die Ausschreibungsneutralität zu untergraben. Der Bund Deutscher Baumeister sieht hierin eine Entwicklung, die womöglich die grundsätzliche Trennung von Planung und Ausführung gefährdet. BIM ist indes vergaberechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, solange die Beschaffung der Leistung wirtschaftlich ist. Wirtschaftlichkeit ist seit jeher oberster Grundsatz der Beschaffung. Insbesondere bietet BIM gerade für kleine Büros bei entsprechender Spezialisierung die Möglichkeit, sich im Rahmen von Vergabeverfahren zu beteiligen. Einkauf von Planungsleistung mit BIM möglich Auch heute schon werden in vergaberechtlich zulässiger Weise CAD-Planungstools zur Anwendung und Ausführung der Ausschreibung vorgegeben; entscheidend ist hier immer der Bedarf des öffentlichen Auftraggebers. Der Bedarf muss im Rahmen der Aus- 8 Vergabe24 BUILDING INFORMATION MODELING (BIM)

9 schreibung hinreichend spezifiziert sein. Selbst wenn im Ausschreibungstext Ausführungen zu einer bestimmten Software erforderlich sein sollten, ist die Beschaffung von Planungsleistungen durch die BIM-Methode vergaberechtlich möglich und zulässig. Denn bei der Bekanntgabe der Ausschreibung ist nach 121 GWB die Leistung so erschöpfend wie möglich zu beschreiben. Insbesondere die Vergabeunterlagen bestehen nach 29 Abs. 1 Nr. 3 VgV aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen, also etwa aus BIM-Pflichtenheft und den besonderen Vertragsbedingungen (BVB), die vereinbart werden müssen, damit BIM überhaupt zwischen den Vertragsparteien verwendet werden darf (so genannte BIM-BVBs ). Die Lösung des Problems allzu produktspezifischer Vorgaben könnte in der Erstellung eines Skripts liegen, das die produktbezogene Planung für die Ausschreibung der Leistung gleichsam neutralisiert, was freilich einen erheblichen Aufwand beim Update der Software erfordert. Außerdem muss geprüft werden, ob das angebotene, in der Software nicht hinterlegte Produkt die Anforderungen an die technische Spezifikation erfüllt. Dateneigentümer ist letztlich stets der Auftraggeber des BIM-Gebäudemodells. Nicht zuletzt werden durch die Verkörperung von Software auf einem Datenträger nicht die der Software zugrunde liegenden Daten selbst zur Sache, sondern lediglich der Datenträger. Eine Differenzierung und bedarfsgerechte Lösung für dieses im Grunde unbefriedigende Ergebnis nach gegenwärtiger Rechtslage muss noch gefunden werden. Bislang ist es dem Auftraggeber jedenfalls mangels Dateneigentum nicht möglich, durch 985 BGB einen Herausgabeanspruch für das BIM-Gebäudemodell geltend zu machen. Kein Eigentumsrecht an den Daten jedoch Urheberrecht BIM ist als 3D-Modell als eigener sog. Werkserfolg im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geschützt. Urheberrechtlich ist das BIM-Gebäudemodell nach 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG als»werk der Baukunst«einzuordnen. Miturheberrechte sind nur bei nachgewiesener eigener schöpferischer Leistung ( 8 UrhG) schützenswert. Es empfiehlt sich hier, im Vertrag die Zuweisung der jeweiligen urheberrechtlich relevanten (Teil-)Leistungen im BIM-Gesamtleistungspaket genau zu regeln, denn BIM setzt einen verlustfreien Austausch der im Planungs- und Bauprozess erzeugten Daten voraus. Fazit Insgesamt sind beim Umgang mit BIM noch zahlreiche vergaberechtliche Hürden zu überwinden, die sich vor allem an die Entwickler der Vergabesoftware als auch an die vergaberechtlichen Prozesse und Verfahren richten. Im Rahmen des Vergaberechts kann BIM die Komplexität der Zuschlagskriterien zudem noch erhöhen, bringt aber etwa bei der Fachlosvergabe durchaus Vorteile für (kleine), spezialisierte Büros, sofern die Gewichtung und Umrechnung der Kriterien sachgerecht und im Interesse der Wirtschaftlichkeit erfolgen. Gleiches gilt auch für die datenschutzrechtlichen Implikationen. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewährleistet den Schutz des Einzelnen über die Verwendung personenbezogener Daten ( 1 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BDSG). Der Anbieter der Datenplattform hat hierbei die datenschutzrechtlichen Regelungen zu gewährleisten. Empfehlenswert ist im Vorfeld eines BIM-Projekts in jedem Fall der Abschluss von Einwilligungserklärungen der Projektbeteiligten ( 4a BDSG) und das Einfordern einer Selbstbindung des Anbieters zur Einhaltung des Datenschutzes. Der Bauherr behält jedenfalls nach gegenwärtigem Stand der Fachliteratur und Rechtsprechung ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht der Daten. Auch hier besteht zukünftig möglicherweise Fortentwicklungsbedarf (vgl. 903 und 985 BGB). BIM und das Urheberrecht Von Prof. Dr. habil. Fabian Thiel, Frankfurt University of Applied Sciences An dem virtuellen Gebäudemodell bestehen mangels Schaffung von (Daten-) Eigentums im Sinne von 903 BGB und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG keine Eigentumsrechte der Beteiligten. Der Grund: Die Daten besitzen mangels Körperlichkeit nach der Verkehrsauffassung keine Sachqualität, sie können aber Gegenstände vertraglicher Regelungen sein (vgl. 453 BGB). Das verfassungsrechtliche Eigentum gibt im Übrigen keine unbeschränkte Sachherrschaft wie das zivilrechtliche Eigentum durch 903 BGB. Unter den zivilrechtlichen Eigentumsbegriff fallen nur bewegliche und unbewegliche Sachen. BUILDING INFORMATION MODELING (BIM) Vergabe24 9

10 Die Autoren Prof. Dr. Fabian Thiel Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg (Dipl.-Jur.) und Geographie an der Universität Hamburg (Dipl.-Geogr.), Promotion 2001 an der Universität Hamburg, Habilitation 2017 an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Seit September 2011 Vertretungsprofessor für Baurecht und Immobilienbewertung an der Frankfurt University of Applied Sciences. Bettina Gehbauer-Schumacher 1973 in Darmstadt geboren. Architekturstudium an der TU Darmstadt, Diplom Berufsbegleitendes Fernstudium PR+plus, 2004 Abschluss als PR-Beraterin (DPRG). Ab 2001 kontinuierlich in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit tätig, seit 2006 freie Journalistin, Autorin und Leiterin des Büros Smart Skript Fachkommunikation für Architektur und Energie : Konzepte, Redaktion, Veranstaltungen. 10 Vergabe24 BUILDING INFORMATION MODELING (BIM)

11 Vergabe24 gehört in Deutschland zu den führenden Ausschreibungsportalen. Unsere Mitarbeiter und Kooperationspartner sind Experten auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe. In unserem Unternehmensblog möchten wir Ihnen unser gesammeltes Wissen in Form von Beiträgen, Checklisten, Leitfäden, Erklärvideos und vielem mehr weitergeben. Schauen Sie sich doch einfach einmal auf den Seiten unseres Blogs um. Tipps & Tricks für Bieter Der Vergabe24 Blog Blogs gibt es im Internet wie Sand am Meer. Und Online-Beiträge zu den Themen Ausschreibung und Vergabe auch. Warum also einen Vergabe24 Blog? Die Antwort ist für uns ganz klar: Vergaberecht ist nicht einfach zu verstehen. Schon gar nicht, wenn man sich im Arbeitsalltag mit anderen Themen beschäftigt und die Teilnahme um öffentliche Aufträge eher nebenbei läuft. Doch das Themengebiet ist sehr komplex. Und viele Fachbeiträge und Blogs sind nicht auf die Bieterseite ausgerichtet. Anwälte veröffentlichen im nur schwer verständlichen Juristendeutsch fortwährend Beiträge zu Gerichtsurteilen, Kommentare zu Gesetzestexten oder Fachartikel zu verschiedenen Bereichen des Vergaberechts. Der Blog für Unternehmen Auf vielen Veranstaltungen sprachen wir mit Mitarbeitern von Unternehmen, die sich als Bieter an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Nicht selten hörten wir, dass für manche die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand mit all ihren Regeln und Vorschriften nur schwer verständlich ist und dass das Internet selten eine sinnvolle Unterstützung bietet. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, den Vergabe24 Blog ins Leben zu rufen. In kurzen und leicht verständlichen Beiträgen wollen wir Ihnen die komplexen Themen aus dem Bereich Ausschreibung und Vergabe näher bringen. Denn: Nur wer das Vergaberecht versteht, kann erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Die Reaktionen geben uns Recht. Mehr als Nutzer lesen monatlich unseren Blog, in dem wir wöchentlich einen neuen Beitrag veröffentlichen. Unsere Autoren sind Experten auf dem Gebiet der öffentlichen Auftragsvergabe, verstehen es jedoch, ihr Wissen einfach und anschaulich weiterzugeben. Das stößt auf große Zustimmung: Auf vielen Vergabe-Veranstaltungen wird auf unseren Blog als Einstiegs- und Nachschlagewerk verwiesen. Neben Beiträgen finden Sie in unserem Blog auch Leitfäden, Hilfevideos, Checklisten und vieles mehr. Schauen Sie vorbei und holen Sie sich Tipps von Profis. BUILDING INFORMATION MODELING (BIM) Vergabe24 11

12 WIR SIND FÜR SIE DA! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Vergabe24 GmbH Breitscheidstraße Stuttgart Telefon: 0800/ twitter.com/vergabe24

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