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- Guido Schräder
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1 HOMANN RECHTSANWALT
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14 BAUHERR FACILITY MANAGER PROJEKT- STEUERUNG FERTIGER/ INDUSTRIE BAUUNTERNEHMER/ HANDWERKER BAULEITER BIM BIM-MANAGER ARCHITEKT FACHPLANER STATIKER
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27 CORNELIUS HOMANN, LL.M. Rechtsanwalt LL.M. (Baurecht & Baubegleitung) BIM-Consultant * geboren in Paderborn Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Zusatzqualifikation im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg, Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Kanzlei Kapellmann, Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt (Ausbildungsstation u.a. bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen), Studium an der Uni Marburg - Weiterbildungsmasterstudiengang Baurecht und Baubegleitung von der Projektentwicklung bis zur Streitbeilegung (LL.M.) Rechtsanwalt & assoziierter Partner bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb seit Juni 2017 Selbstständiger Rechtsanwalt in Brilon
28 Baurecht Vergaberecht Architekten- recht Immobilienrecht
29 WEG-Recht Architektenrecht VOB/A Vergaberüge Nachprüfungsverfahren Bauträgerrecht VOB/B Vergütung Immobilienrecht Krankenhausbaurecht Baumängel Nachträge Baurecht HOAI Vergaberecht BIM Juristisches Projektmanagement Nachbarschaftsrecht Mietrecht VOB/C Vergabemanagement Recht der Projektsteuerung
30 Baurecht Vergabe-recht Architekten- recht Immobilien-recht
31 Schaffung von Voraussetzungen für eine störungsfreie Projektrealisierung Zusammenführung aller Aktivitäten des Handlungsträgersystems für die Projektabwicklung Aufbrechen der Projektkomplexität durch Schaffung von handhabbaren Struktureinheiten Eine ideale Organisationsform gibt es nicht. Es muss immer von Fall zu Fall entschieden werden, wie die Aufgaben der Planung, der Ausführung und Projektsteuerung vergeben werden.
32 Voraussetzung für die erfolgreiche Implementierung der BIM-Methode konsequente Planung der Planung Klare Definition von Anforderungen Zielen BIM-Anwendungsfällen
33 Auftraggeber- Informationsanforderung en (AIA) BIM-Rollen- und Rechtematrix BIM-Abwicklungsplan (BAP)
34 Definition: Informationsbedürfnisse des Auftraggebers, die als Anforderung für den AN beschrieben werden uns als Grundlage für den BAP im jeweiligen Projekt dienen. Das AIA beinhaltet insbesondere die BIM Anforderungen, Prozesse und Anwendungen um die Ziele des Auftraggebers zu erreichen.
35 Inhalt: BIM-Ziele BIM-Anwendungsfälle Anforderungen an das zu errichtende oder zu sanierende Bauwerk Anforderungen an Daten und Informationen für Planung, Errichtung, Betrieb und Rückbau Festlegung, zu welchem Zeitpunkt im Planungs- und Bauprozess wichtige Entscheidungen zu treffen sind und welche Informationen dafür benötigt Zeitpunkt der Erarbeitung: Beginn der Investitionsphase ( Leistungsphase 0 ) Wer? Bauherr Nutzer Facility-Manager
36 Vorteile für den Auftraggeber: Transparenz bzgl. des Leistungsumfangs Sichergestellung, dass zum richtigen Zeitpunkt die richtige Menge, Detailtiefe und Qualität an Daten und Informationen bereitgestellt wird Daten der Planer können mit Hilfe geeigneter und teilweise schon am Markt verfügbarer Werkzeuge mit den Anforderungen des Auftraggebers abgeglichen werden
37 Bisherige Aufgabenverteilung mit Aufgabenverteilungsmatrix
38 Zusätzliche Aufgabenverteilung für BIM-Rollen und Rechte Rechte und Pflichten AG BIM- Manager Objektplaner/ Bauleiter Fachplaner Ausführende Unternehmen Bereitstellung der Plattform und der BIM-Software Auftraggeber des BIM-Mangers X X Erstellen eines BIM-Ablaufplans und Instruktion der Beteiligten X BIM-Koordination: Zusammenführung der Fachmodelle X Überprüfen der Kollisiosfreiheit/ Clash-Detaction X Hinweispflichten bei Konflikten X X X X Vorgabe von Meilensteinen für die Planung X
39 Zusätzliche Aufgabenverteilung für BIM-Rollen und Rechte Rechte und Pflichten AG BIM- Manager Objektplaner/ Bauleiter Fachplaner Ausführende Unternehmen Kennzeichnung der Planungsergebnisse zur Weiterbearbeitung X Erstellen der Mengenermittlung anhand des BIM-Modells X X X Datensicherung Organisation BIM-Besprechungen/Workshops X X Teilnahme an BIM-Besprechungen/Workshops X X X X X Einfügen der Werkstatt- und Montageplanung in das Gebäudemodell X Leistungskontrollen und Abnahmen anhand des Gebäudemodells X X
40 Definition: Ein BIM-Abwicklungsplan bildet das projektspezifische Rückgrat eines Projekts hinsichtlich der Erstellung, Weitergabe und Verwaltung von Daten und Informationen. Er beantwortet konkret und spezifisch, wie die Rollen und Verantwortlichkeiten verteilt sind, welche Technologie zum Einsatz kommt, wie oft und wann Planungsbesprechungen durchgeführt werden, welche Teile der Planung zu welchem Zeitpunkt in welcher Detailtiefe modelliert und geplant werden und vieles mehr. Der BIM-Abwicklungsplan wird nach Bedarf in Abstimmung weiterentwickelt und angepasst. Planen und Bauen 4.0; Konzept zur schrittweisen Einführung moderner, IT-gestützter Prozesse und Technologien bei Planung, Bau und Betrieb von Bauwerken Stufenplan zur Einführung von BIM
41 WER macht WAS, WANN und WIE Inhalte: 1. Projektinformation 2. BIM-Ziele und BIM-Anwendungen 3. Rollen und Verantwortlichkeiten 4. BIM-Arbeitsprozesse 5. Modellierung Modelle/Modellstruktur Level of Detail (LoD) Toleranzen Formelle Vorgaben (Layer usw.) 6. Hard- und Software/Datenaustausch 7. Qualitätskontrolle
42 Entwicklung der technischen und rechtlichen Strategie Auftraggeber- Informationsanforderungen (AIA) BIM-Abwicklungsplan (BAP) BIM-Rollen- und Rechtematrix Vertrag z.b. Objekt- und Fachplanerleistungen BIM-BVB Leistungsbild Planungsleistungen mit BIM BIM-Pflichtenheft z.b. gem. ÖNorm A6241 1:2015
43 Auftraggeber Architekten-vertrag Werk- bzw. Dienstvertrag Bauvertrag Kaufvertrag Fachplaner-vertrag Werk-, Dienst- oder Kaufvertrag BIM - BVB Objektplaner BIM-Manager Bauauftragnehmer Hersteller Fachplaner Andere Beteiligte Bodengutachter, Softwarehersteller
44 BIM-BVB 1. Grundlagen der Open-BIM-basierten Projektabwicklung 2. Definitionen 3. Regelungen zum Datenaustausch 4. BIM-Manager und BIM-Koordinator 5. BIM-spezifische Leistungspflichten 6. Vergütung 7. Abnahme 8. Verantwortung und Haftung 9. Versicherung 10. Eigentum am Gebäudemodell/Urheberrechte 11. Vertraulichkeit 12. Mitarbeiterlisten 13. Datensicherheit 14. Datenschutz
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46 PartGmbB Heinz-Alfons Homann Emanuel Homann Untere Bahnhofstraße Brilon T F sekretariat@homannarchitekten.de Cornelius Homann, LL.M. Rechtsanwalt LL.M. (Baurecht) BIM Consultant Derkere Straße Brilon Ab Dezember 2017: Keffelker Str Brilon M homann@homann-recht.de
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