Eine flexiblere Pflege

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1 Leistungsrecht Erkenntnisse zum Projekt Pflegebudget und Erfahrungen teilnehmender Pflegedienste. Eine flexiblere Pflege Kritiker des Persönlichen Pflegebudgets befürchten Qualitätsabbau und Wettbewerbsnachteile für Pflegedienste, würde das Modell in die Regelversorgung überführt. Befürworter sehen im Budget Chancen für die Dienste, neue Leistungen nach SGB XI anzubieten. Erste Projektergebnisse zeigen, dass der zeitliche Betreuungsumfang bei Budgetnehmern insgesamt wächst und die Nachfrage von Pflegedienstleistungen stabil bleibt. Von Thomas Klie. Seit Januar 2005 kann in sieben Modellregionen der Bundesrepublik anstelle der sonst üblichen Sachleistungen gemäß 36 SGB XI das so genannte Persönliche Pflegebudget bezogen werden. Die Pflegeversicherten erhalten dort, je nach Pflegestufe, den bislang zwischen Kassen und Pflegediensten direkt abgerechneten Betrag cash ausgezahlt und sollen sich eigenständiger als bislang die Pflegeleistungen einkaufen, die ihrem Bedarf, aber auch ihren Bedürfnissen entsprechen. Bis Ende Januar 2006 waren es 300, die von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen, 800 können es maximal sein. Bis Mitte 2008 ist das Die Autonomie in der Wahl von Leistungen will das Pflegebudget stärken und damit die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen erhöhen. Die Erprobung des Budgets endet Foto: Ökumenische Zentrale Schwerte Modellprojekt angelegt, mit dem systematisch Erfahrungen gesammelt werden, wie das Recht der Pflegeversicherung weiterentwickelt werden kann. In allen Parteien, in fast allen Bundesländern wurde die systematische Erprobung des so genannten Pflegebudgets gefordert. Das gilt auch für die beiden Kommissionen, die sich mit der Reform der Sozialversicherungssysteme beschäftigt haben: die Rürupp- und die Herzog-Kommission. Die Erwartungen an dieses größte Modellprojekt im Rahmen der Experimentierklausel des 8 Abs. 3 SGB XI sind entsprechend hoch, sowohl aus der Politik, der Pflegeszene, aber auch der Wissenschaft. Geht es doch darum, in sehr systematischer Weise das bisherige Leistungserbringungsrecht einer neuen Variante, dem des Pflegebudgets gegenüberzustellen und die Vor- und Nachteile und Implikationen zu untersuchen. Budgetnehmer kann sich Care-Leistungen einkaufen Im Rahmen des Persönlichen Pflegebudgets gemäß 8 Abs. 3, 36 SGB XI erhält der Pflegebedürftige beziehungsweise sein Vertreter oder Bevollmächtigter den Wert der Sachleistung zum Einkauf von Care-Leistungen. Der Begriff Care soll signalisieren, dass es sich nicht nur um klassische Pflegeleistungen im Sinne der 21 Verrichtungen des 14 SGB XI handelt, sondern ein weiter Pflegebegriff zu Grunde liegt, für den es im Deutschen bislang keinen guten Begriff gibt: Es geht um all das, was die Sorge für einen pflegebedürftigen Menschen anbelangt, inklusive des Bereiches, den wir im Deutschen wiederum sehr unscharf als Betreuung bezeichnen. Damit kommt der Pflegebudgetansatz der immer wieder geäußerten Kritik entgegen, der verrichtungsbezogene Pflegebedürftigkeitsbegriff schränke die Sicht auf die Hilfebedarfe in problematischer Weise ein und verenge vor allem auch das mögliche Leistungsspektrum der Hilfen, die Pflegebedürftige im Rahmen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können. Dabei wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff im Budgetprojekt nicht angetastet: Die Pflegestufen werden weiterhin auf der Basis der 14, 15 SGB XI ermittelt. Die Durchbrechung des Verrichtungsbezuges ist im Sachleistungsrecht so nicht möglich, auch bei Gesetzesänderung nicht so leicht, wie manche es sich vor- Problem + Lösung Problem: Starr und unflexibel ist das Leistungsrecht nach SGB XI zurzeit geregelt. Hilfen, die das Gesetz nicht vorsieht, können im Rahmen der Pflegeversicherung nicht in Anspruch genommen werden. Pflegedienste können alternative, individuell von Kunden benötigte Leistungen nicht mit der Pflegekasse abrechnen. Neue, flexible Pflegearrangements können so nicht entstehen. Lösung: Würde das Pflegebudget mit in das Leistungsrecht aufgenommen, hätten Pflegebedürftige, für die der Budgetansatz in Frage kommt, die Möglichkeit, sich flexibler Pflege und Betreuung einzukaufen. Pflegedienste könnten mit neu konzipierten Leistungen neue Einnahmenquellen erschließen. 16_ April 2006_Häusliche Pflege

2 stellen. Die zweite Durchbrechung des ansonsten geltenden Leistungsrechtes im Rahmen des Pflegebudgets liegt neben der Lösung vom Verrichtungsbegriff in der Leistungserbringung darin, dass der Pflegebedürftige weithin frei wählen kann, von wem er die Care-Leistungen erhalten beziehungsweise einkaufen möchte. Vertragsrechtliche Regelungen, inklusive der Qualitätssicherungsvorgaben, etwa in den Versorgungsverträgen und den Vereinbarungen zur Qualitätssicherung gemäß 80 SGB XI gelten nicht. Der Pflegebedürftige ist nicht an den Einkauf von Leistungen bei zugelassenen Pflegediensten gebunden, die zugelassenen Pflegedienste können Leistungen für Budgetnehmer ihrerseits unabhängig von den formalen Qualitätsanforderungen der Vereinbarung gemäß 80 SGB XI erbringen. Auf diese Weise kommt das Pflegebudgetprojekt der von vielen Seiten geforderten Flexibilisierung im Leistungserbringungsrecht entgegen. Die Sicherung der Qualität erfolgt beim Pflegebudget in einer anderen, in einer neuen Weise, die ihrerseits schon lange von vielen und in der letzten Zeit von den meisten Reformern der Pflegeversicherung verlangt wird: im Rahmen eines umfassenden Assessments und unter Einsatz eines systematischen und methodisch reflektierten Case Managements. Die Pflegebudgetnehmer haben die Möglichkeit, sind aber auch gleichzeitig angehalten, sich einem recht umfassenden Assessment zu unterziehen, das nicht nur die Pflegebedarfe im engeren Sinne feststellt, sondern darüber hinaus mögliche Rehabilitationschancen ermittelt, besondere Risikofaktoren in der Betreuung und Pflege herausarbeitet und die Ressourcen des Netzwerkes in Blick nimmt und einbezieht. Hinzu kommt die Ermittlung persönlicher Wünsche und Bedürfnisse, so dass der Pflegebedürftige selbst, aber auch der ihn begleitende Case Manager, ein recht umfassendes Bild über seinen Pflege- und Betreuungsbedarf erhält. Das Assessment beruht im Wesentlichen auf dem RAI-HC 2.0 (siehe Assessment nach RAI HC bzw. Mehr zum Thema), das im Rahmen der Begleitung jedoch um wesentliche Aspekte des Netzwerkes, der persönlichen Präferenzen und um Aspekte der Lebensqualität und Zufriedenheit ergänzt wurde. Pflegebedürftige, die ein Budget erhalten, werden durch den Case Manager systematisch begleitet. Durch mindestens halbjährliche Reassessments wird die Qualität der Versorgung und Betreuung systematisch festgestellt. Qualitätssicherung auf der Outcome-Ebene, der Ebene der Ergebnisqualität, gehört zum integralen Bestandteil des Pflegebudgetansatzes. Der Hilfeplan wird mit dem Case Manager abgestimmt Völlig frei sind die Budgetnehmer in der Verwendung des Pflegebudgets nicht. Sie haben es für Hilfen der Betreuung und Pflege einzusetzen, der Hilfeplan muss mit dem Case Manager abgestimmt sein und die Gewähr dafür bieten, dass die Qualität der Pflege und Be- Gesetzliche Grundlage: 8 Abs. 3 SGB XI Nach 8 SGB XI sind die Pflegekassen verpflichtet, neue Versorgungsformen zu erproben. Abs. 3 des Paragrafen besagt: Die Spitzenverbände der Pflegekassen können einheitlich und gemeinsam aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung mit 5 Millionen Euro im Kalenderjahr Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, insbesondere zur Entwicklung neuer qualitätsgesicherter Versorgungsformen für Pflegebedürftige, durchführen und mit Leistungserbringern vereinbaren. Dabei sind vorrangig modellhaft in einer Region Möglichkeiten eines personenbezogenen Budgets sowie neue Wohnkonzepte für Pflegebedürftige zu erproben ( ). Assessment nach RAI HC RAI steht für Resident Assessment Instrument. Es handelt sich bei den Instrumenten der RAI-Familie, zu der auch RAI-HC (HC = Home Care) zählt, um auf den jeweiligen Bereich der pflegerischen Versorgung abgestimmte Überprüfungsinstrumente. Übertragen auf ein Pflegeprozess-Modell decken diese Instrumente also die Phase des Assessments ab. Das Besondere an RAI-Instrumenten ist, dass sie im Gegensatz zu vielen anderen Assessment-Instrumenten nicht den Pflegeaufwand messen, sondern den Pflegebedarf. Dies ermöglicht das Erstellen eines auf den individuellen Pflegebedarf abgestimmten Pflegeplans. Quelle: Häusliche Pflege_April 2006 _17

3 Leistungsrecht Praxis-Porträt Wir wollen unsere Erfahrungen mit dem Budget machen Martin Müller, Geschäftsführer der Diakoniestationen ggmbh in Kassel, sieht das Pflegebudget als Chance, Betreuung und Service zu wirtschaftlich relevanten Leistungen von Pflegediensten auszubauen. Gleichzeitig sieht er Gefahren. Würde das Budget Bestandteil der Regelversorgung, sei ein professionelles Case Management zur Qualitätssicherung unverzichtbar. Von Darren Klingbeil. Die Nachfrage nach Betreuung und Service unterhalb der Schwelle von Pflegeleistungen sei gigantisch groß und steigt, sagt Martin Müller. Da die beiden Kasseler Diakoniestationen unter seiner Geschäftsführung das wichtiger werdende Einsatzfeld nicht unseriösen Anbietern und dem schwarzen Markt überlassen wollen, sam- Martin Müller ist Geschäftsführer der Diakoniestationen ggmbh in Kassel meln sie Erfahrungen im Anbieten von Betreuungsleistungen im Modellprojekt Pflegebudget. Das Pflegebudget biete Pflegediensten unabhängig vom SGB XI-Vergütungs- und Leistungskatalog die Chance, neue Leistungen insbesondere Betreuungsleistungen abzurechnen, so Müller. Wir möchten mit dem Thema offensiv umgehen und unsere Erfahrungen mit dem Angebot machen. Da wir den Betreuungsbereich ausbauen wollen, möchten wir diese Möglichkeit ausloten, diesen auch wirtschaftlich zu unterfüttern. Professionelle Pflege könne nicht auf körperlich Belange reduziert betrachtet werden, sagt der Geschäftsführer und verweist auf das Selbstbild seines Trägers: Wir möchten den Menschen neben fachlich qualitativer Pflege das Leben zu Hause, die Teilhabe an der Gesellschaft trotz Hilfebedürftigkeit ermöglichen. Und ohne Betreuungsleistungen läuft da nichts mehr. Diese Analyse hat die Diakoniestationen darin bestärkt, ihr Leistungsspektrum gezielt um Betreuungsleistungen zu erweitern. Wir wollen mehr Leistung aus einer Hand anbieten, sagt Martin Müller. Und das Pflegebudget könne eine interessante Möglichkeit sein, dieses Anliegen zu realisieren. Budget stabilisiert Versorgungssituationen Bislang sind es nur rund 30 Personen in Kassel, die im Rahmen des Modellprojekts das Pflegebudget in Anspruch nehmen. Drei der Budgetnehmer sind Kunden der beiden Diakoniestationen. Die beiden Pflegedienstleitungen der Stationen Kassel-West und Kassel- Nord, Birgit Hirt und Margarethe Fankhauser, haben die Erfahrung gemacht, dass durch das Pflegebudget die häusliche Versorgungssituation von Kunden gesichert und verbessert werden konnte. So konnte eine allein lebende, überwiegend bettlägerige Kundin in Pflegestufe II die bislang dreimal tägliche Versorgung mit Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen durch die Diakoniestation-Nord nicht mehr tragen. Sie benötigte mehr Zeit, den wachsenden Eigenanteil an den Kosten konnte sie nicht mehr finanzieren. Aber natürlich wollte sie zu Hause leben bleiben. Da kam uns das Pflegebudget gerade recht, schildert Margarethe Fankhauser die Situation. Die Kundin ist der Station erhalten geblieben, allerdings erbringt diese jetzt nur noch die Pflegeleistungen; die hauswirtschaftliche Versorgung erfolgt nun über andere, günstigere Dienstleister finanziert durch das Pflegebudget. Insgesamt hat sich das Leistungsvolumen der Station bei dieser Kundin also verkleinert. Bei einer anderen Kundin, einer Frau mit fortgeschrittener Demenz, erbringt die Diakoniestation-West durch das Pflegebudget mehr Leistungen als zuvor. Die Frau braucht stundenweise Betreuung, wenn der Ehemann vormittags aus dem Haus ist, berichtet PDL Birgit Hirt. Hier erbringen wir nun treuung auch unter fachlichen Gesichtspunkten sichergestellt ist.[1] Eine Verwendung der Mittel für Angehörige[2] ist ebenso wenig möglich wie der Einsatz des Geldes für Schwarzarbeit. Ansonsten ist der Budgetnehmer allerdings frei: Er kann einen Pflegedienst beauftragen, der ihm gegenüber andere und bisher so nicht bekannte Leistungen erbringt, er kann freiberufliche Pflege- und Betreuungskräfte beauftragen oder selbst Assistenzkräfte als Arbeitgeber beschäftigen. Bei Krankenhausaufenthalt oder aus anderen Gründen, kann der Bezug des Budgets jederzeit unterbrochen werden. Auch hat der Budgetnehmer die Möglichkeit, wieder zurückzugehen in den bisherigen Leistungsbezug. In zwei Regionen, in Erfurt und in Neuwied sind nicht nur bisherige Sachleistungsnehmer, sondern auch die Bezieher von Pflegegeld berechtigt, das Pflegebudget in Anspruch zu nehmen. In den übrigen Regionen ist die Wahloption Pflegebudget recht streng an den bisherigen Sachleistungsbezug gebunden. Die Höhe der Pflegeleistung soll nach der Konzeption der Pflegeversicherung auch im ambulanten Bereich nicht den gesamten Pflegebedarf decken: Die Pflegeversicherung ist als Teilleistung für Teilbedarfe konzipiert. So bedarf es auch beim Budget gegebenenfalls der Aufstockung der Leistungen, entweder aus Eigenmitteln oder aber durch Leistungen der Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege. In den Modellregionen haben sich die Sozialhilfeträger dazu verpflichtet, entsprechende aufstockende Leistungen für sozialhilfeberechtigte Personen zu gewähren. Andere Leistungen werden jedoch nicht in das Pflegebudget integriert: etwa Leistungen der Eingliederungshilfe, der Häus- [1] zur Qualitätssicherung im Pflegebudget vgl. 18_ April 2006_Häusliche Pflege

4 Betreuungsleistungen, die wir ohne das Budget nach dem Modulkatalog nicht anbieten könnten. Das ist nur durch das Budget möglich. Die Fallzahlen im Projekt seien natürlich noch viel zu gering, betont Geschäftsführer Müller, als dass ein Trend abzulesen wäre, ob den Diakoniestationen durch das Budget eher Leistungen wegbrechen oder ob sie insgesamt mehr Leistungen erbringen. Bei einer Person verliert man etwas, bei der anderen kommen neue Leistungen hinzu das ist ganz unterschiedlich. Aber natürlich sei dies eine der entscheidenden Fragen, auf die er sich durch das Modellprojekt Antworten erhofft. Neben den Chancen gibt es auch Gefahren Denn Fakt ist, dass durch das Pflegebudget alternative Helferkreise, Ich-AGs, Serviceagenturen und informeller Helfer mit in die Pflegearrangements integriert werden. Und hierin liegen nach Ansicht Müllers auch die Gefahren des Budgetansatzes: Dass es nämlich zum Leistungsmissbrauch, zur illegalen Beschäftigung von Helfern und insgesamt zu einem Qualitätsverlust in der häuslichen Versorgung kommen könnte, wenn den Budgetnehmern nicht ein professionelles Case Management zur Seite gestellt wird. Im Modell ist die Qualität gesichert, weil es den Case Managern aufgrund der noch sehr überschaubaren Teilnehmerzahlen möglich ist, sich um die Budgetnehmer zu kümmern, Fallkonferenzen mit Pflegediensten und alternativen Helfern zu führen und die Steuerungsfunktion im Pflegearrangement wahrzunehmen. Im Projekt stimme also die Relation zwischen Case Managern und der Anzahl der von ihnen zu betreuenden Budgetnehmer. Aber was ist, wenn unter Realbedingungen plötzlich viel mehr Menschen das Budget beanspruchen? Wer gewährleistet dann noch das professionelle Case Management? Wer wird diese Case Manager, die meiner Ansicht nach dringend notwendig sind, bezahlen? Und wo, an welchen Institutionen, werden sie angesiedelt sein?, gibt Müller zu Bedenken. Die Verzahnung der verschiedenen Leistungen von Pflegediensten, informellen Helfern, Ich-AGs bei den Budgetnehmern in Kassel liegt in den Händen der Case Managerinnen Edith Schneider und Kerstin Dedekind. Die beiden halben Stellen der Case Managerinnen sind beim Referat für Altenarbeit der Stadt Kassel angesiedelt. In der Begleitung der rund 30 Budgetnehmer arbeiten Schneider und Dedekind mit insgesamt sechs Kasseler Pflegediensten und verschiedenen alternativen Dienstleistern zusammen (u. a. mit dem Arbeitsprojekt Helfende Hände, das Einzelpersonen als Ich-AGs vermittelt, dem Nachbarschaftsverein Hand in Hand und dem Zentrum für Menschen Demenz). Daneben engagieren Budgetnehmer auch Einzelpersonen aus ihrem privaten sozialen Umfeld. Unsere Aufgabe ist es, genau zu gucken, wer zum Einsatz kommt und darauf Edith Schneider ist Case Managerin am Modellstandort Kassel. Engagieren sich in Kassel im Modellprojekt Pflegebudget (v. l.): Birgit Hirt (PDL), Kerstin Dedekind und Edith Schneider (beide Case Managerinnen), Margarethe Fankhauser (PDL) und Martin Müller (Geschäftsführer Diakoniestationen) lichen Krankenpflege oder ambulante Rehabilitationsleistungen. Insofern unterscheidet sich das Persönliche Pflegebudget vom so genannten Trägerübergreifenden Budget gemäß 17 SGB IX. Hier werden Leistungen unterschiedlicher Leistungsträger in einem Budget zusammengeführt, allerdings mit einer Einschränkung: die Leistungen der Pflegeversicherung können nur im Rahmen von Gutscheinen gewährt werden und die Gutscheine sind inhaltlich wiederum auf die Leistungen des 36 SGB XI, das heißt auf die verrichtungsbezogenen Pflegehilfen beschränkt und können nur durch zugelassene Pflegedienste in Anspruch genommen werden. In einer Region besteht die Möglichkeit beide Budgetvarianten, das Trägerübergreifende und das Persönliche Pflegebudget miteinander zu kombinieren im Rahmen des so genannten Integrierten Budgets. Diese Möglichkeit besteht in zwei Stadt- respektive Landkreisen in Rheinland-Pfalz Mainz und Neuwied ( [1] zur Qualitätssicherung im Pflegebudget vgl. [2] im Sinne des 38 Abs. 5 SGB V Bedrohungsängste von Pflegediensten sind unbegründet Das Projekt Pflegebudget löst Kontroversen aus. Viele Pflegedienste sehen in einer budgetbasierten Finanzierung der Pflege eine Bedrohung ihrer Existenz. Andere begrüßen das Budget als eine sowohl unternehmerische als auch verbandsstrategisch bedeutsame Perspektive. Aus vielfältigen Erfahrungen im Ausland wird deutlich, dass Budgets dazu in der Lage sein können, die Pflege flexibler zu gestalten, sich stärker auf den Bedarf und die Bedürfnisse des einzelnen Pflegebedürftigen auszurichten und auch den Umfang von Pflege und Betreuung zu erweitern. Ob die in den Bud- Häusliche Pflege_April 2006 _19

5 Leistungsrecht Kerstin Dedekind ist Case Managerin im Projekt Pflegebudget am Standort Kassel Praxis-Porträt zu achten, dass die Qualtiät der Versorgung gewährleistet ist, sagt Edith Schneider. Es sei für sie einfacher, mit Diensten und Anbietern zusammenzuarbeiten, die in irgendeiner Form institutionalisiert sind. Denn wir brauchen natürlich die Sicherheit, dass eine Leistung auch dann erbracht wird, wenn eine Helferperson ausfällt. Das ist bei rein privaten Helfer-Konstellationen manchmal eine unsichere Angelegenheit. Kerstin Dedekind meint, dass nicht jeder Budgetnehmer ein Case Management braucht. Häufig laufe bei autonom handelnden Personen ein Pflegearrangement ganz von alleine und bedarf keiner großen Begleitung. Dann gäbe es andererseits aber auch die Menschen, die das Case Management wirklich bräuchten. Eine weitere zentrale Funktion des Case Managements sieht Dedekind in der Steuerung des Hilfenetzwerks in einer Stadt/einer Region generell; nämlich für die Vernetzung der verschiedenen Dienstleister zu sorgen, für den Informationsaustausch zwischen den Beteiligten. In dieser Steuerungsfunktion liegt ein hoher Anteil unserer Arbeit. Die meisten Pflegedienste sind skeptisch Bislang zeigen sich nur sehr wenige Sozialstationen und Pflegedienste in der Modellregion Kassel und in den anderen sechs Modellregionen bereit, aktiv am Projekt teilzunehmen. Für die meisten Dienste scheinen die Gefahren, etwa die, Kunden an Billiganbieter zu verlieren, zu überwiegen. Dabei ist das Projekt auf die Mitarbeit der Pflegedienste angewiesen, um auch die Skepsis bei möglichen Budgetnehmern gegenüber dem neuen Angebot zu durchbrechen. Wir sind auf die Unterstützung der Pflegedienste angewiesen, dass diese von sich aus das Pflegebudget bei ihren Klienten ins Gespräch bringen, sagt Kerstin Dedekind. Und Edith Schneider verweist auf den Vertrauensvorschuss von Pflegedienste bei ihren Kunden: Wenn die Pflegedienste die Idee des Budgets vermitteln, sind die Menschen offener dafür. Wenn wir an die herantreten, kommt es uns manchmal vor, als müssten wir sie dazu überreden, uns etwas abzukaufen. Hinzu komme, sagt Dedekind, dass auch nur Menschen für das Pflegebudget in Frage kommen, die selbst oder durch Angehörige bzw. Betreuer dazu in der Lage und willens sind, das Budget selbst zu verwalten; also am Ende des Monats Rechnungen zu bezahlen, einen Minijob als Arbeitgeber anzumelden usw. Das übernehmen wir nicht wir können höchsten begleiten. Das erschwere die Akquisition neuer Budgetnehmer zusätzlich. Trotz aller Barrieren und Bedenken gehen sowohl Geschäftsführung und Pflegedienstleitungen der Kasseler Diakoniestationen als auch die Case Managerinnen davon aus, dass es nach Projektende 2008 das Pflegebudget auch in der Regelversorgung geben wird. Nach Ansicht der Case Managerinnen ist das Interesse der Bevölkerung am Thema groß, die Vermittlung des Konzepts aber schwierig. Trotzdem werde es bald einen Zuwachs an Budgetnehmern im Projekt geben, ist Kerstin Dedekind überzeugt. Es gibt viele fachliche Gründe, die für das Pflegebudget sprechen, sagt Michael Müller. Heute erleben wir oft eine Bevormundung der Versicherten durch die Vergütungsvereinbarungen, durch den zu eng gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff, durch unsere Einbindung in diese starren Strukturen der Leistungserbringung. Dadurch bevormunden auch wir unsere Patienten! Dieser Aspekt, dass die Menschen nämlich selbst Hilfen steuern können, selbst Bedarfe anmelden können das ist die große Chance des Pflegebudgets. getansatz gesetzten Erwartungen sich erfüllen oder nicht, welche ökonomischen Effekte er hat, oder welche Qualitätseffekte bei den Pflegebedürftigen, das gilt es in dem Modellprojekt sehr genau und sehr präzise herauszuarbeiten. Schon jetzt lassen sich manche mit dem Pflegebudget verbundenen Befürchtungen aus Sicht der Pflegedienste widerlegen: Sie werden im Rahmen des Budgets nicht weniger in Anspruch genommen, es zeigt sich in den Fallstudien, dass es für die Pflegebedürftigen selbst sehr häufig positive Effekte hat: Mehr Zeit für Betreuung und Pflege, andere Leistungen, Entgeltungsmöglichkeiten für Hilfen aus dem sozialen Umfeld. Da aber liegt bereits wieder ein Haken bzw. eine interessante Frage: Das Pflegebudget soll zumindest nach Auffassung des Projektträgers nicht zur Monetarisierung nachbarschaftlicher Hilfe beitragen. Diese und viele andere Fragen sind mit dem Experiment Pflegebudget verbunden. Keiner der Protagonisten des Pflegebudgetansatzes hält es aktuell für sinnvoll, das Pflegebudget als eine die bisherigen Pflegesachleistungen ersetzende Leistungsform einzuführen. Insofern sind die Ängste von Pflegediensten, was die Bedrohung durch Budgets anbelangt, unbegründet. Auch zeigt die sehr zurückhaltende Resonanz bei Pflegebedürftigen, dass Pflegebudgets auch bei einer regelhaften Einführung nur von einem überschaubaren Personenkreis in Anspruch genommen werden dürften. Erste vorsichtige Schätzungen lassen einen Anteil von zehn Prozent von denen erwarten, die bisher bereits berufliche Pflegehilfen in Anspruch genommen haben und diese Zahl ist insgesamt erstaunlich gering: Offenbar nehmen nur etwa knapp zehn Prozent aller zu Hause versorgten Pflegebedürftigen Sachleistungen gem. 36 SGB XI in voller Höhe in Anspruch. In der Zukunft wird mit einer Steigerung zu rechnen sein, so dass man sich dann auf der pflegepolitischen Ebene fragt, wie eine zu erwartende Steigerung der Nachfrage nach ambulanten Pflegeleistungen nicht nur von der 20_ April 2006_Häusliche Pflege

6 Qualität, sondern auch von der Finanzierung her gesichert werden kann. Im Experiment Pflegebudget werden eine ganze Reihe von pflegepolitisch hochrelevanten Fragen mit berührt und bearbeitet: Eignet sich das Assessmentinstrument RAI Home Care dazu, auch in breiter Anwendung den Pflege- und Hilfebedarf zu erheben, als Grundlage für eine tragfähige Hilfe- und Betreuungsplanung zu dienen und für die Pflegestufen relevante Feststellungen zu treffen? Die MDK-Gemeinschaft arbeitet intensiv im Auftrag der Pflegekassen an einem Assessment. Das Pflegebudgetprojekt wird hier wichtige Hinweise geben, wie weit das umfangreiche RAI Home Care Instrument nützlich sein kann. Es zeigen sich schon jetzt interessante Effekte und Zusammenhänge: Zunächst verändert sich die Wahrnehmung der eigenen Hilfebedarfe bei den Pflegebedürftigen durch das RAI Home Care. Konzeptionelle Überlegungen werden gestützt, dass man auch ohne Zeitkorridore einen assessment-basierten Pflegebedürftigkeitsbegriff entwickeln kann, der auf einem auch für die Hilfeplanung relevanten Assessment beruht. Es wird deutlich, welche zentralen Hilfebedarfe zusätzlich erhoben werden müssen, etwa die soziale Netzwerkeinbindung und psychosoziale Bedarfslagen. Eine weitere wichtige, im Zusammenhang mit der aktuellen pflegepolitischen Diskussion stehende Frage wird im Pflegebudget bearbeitet: die Rolle von Care und Case Management. Es gibt keinen Streit darüber, dass Care und Case Management notwendig ist. Es bedarf der Präzisierung, was darunter zu verstehen ist, und der Diskussion darüber, welche Aufgaben das Care und Case Management übernehmen soll, wie es sich zur Pflegeprozessplanung verhält, bei wem es anzusiedeln wäre und auch, wie es zu finanzieren ist: Diesen Fragen wird durch den obligatorischen Einsatz von Case Management im Pflegebudget nachgegangen. Schließlich bietet die wissenschaftliche Begleitforschung hochinteressante pflegewissenschaftliche Erkenntnisse: Wer investiert wie viel Zeit in Betreuung und Pflege, die Angehörigen, die Nachbarn, andere berufliche Helfer und die Pflegedienste? Wofür wird in Pflegehaushalten Geld ausgegeben? Was sehen die pflegenden Angehörigen als besonders belastend an und was entlastet sie? Was wünschen sich Pflegebedürftige, wenn sie frei in ihrer Entscheidung wären? Erste Ergebnisse: Budgets stabilisieren die Häusliche Pflege Erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung verdeutlichen, dass Pflegebudgets in der Lage sind, häusliche Pflegearrangements zu stabilisieren. Dort wo Menschen allein leben, kann ihnen mehr Zeit in der Pflege gewährt werden. Dort, wo Angehörige die Hauptlast tragen, werden sie deutlich entlastet. Hier nimmt interessanter Weise die Gesamtpflegezeit im Durchschnitt etwas ab (siehe Abbildung). Heimübersiedlungen konnten vermieden, Schwarzarbeit beendet und neue Arrangements organisiert werden. Die Nachfrage nach dem Pflegebudget blieb aber deutlich hinter [3] vgl. Blinkert/Klie: Solidarität in Gefahr, Hannover 2004 den Erwartungen zurück so wie in ausländischen Projekten anfangs auch. Das hat seine Gründe: Neue Leistungsformen brauchen Vertrauen der Pflegebedürftigen. Die Zahl der Budgetberechtigten ist wesentlich kleiner als zunächst errechnet: Die Zahl der reinen Sachleistungsnehmer liegt bei lediglich zehn Prozent, in machen Regionen nur bei etwa zwei Prozent der Pflegebedürftigen. Für viele Pflegehaushalte in den neuen Bundesländern spielt das Pflegegeld als eine wichtige Einkommensquelle eine große Rolle. Die Skepsis vieler Pflegedienste ist groß: Sie hegen Zweifel am betriebswirtschaftlichen Nutzen der Beteiligung am Budget, befürchten den Verlust von Kunden, hegen Ängste, ihr Fachpersonal nicht mehr halten zu können. Der Pflegemarkt wird sich radikal verändern Den Zukunftsmarkt Care sehen nur wenige. Zu limitierend wirken die Rahmenbedingungen der Krankenund Pflegeversicherung und auf die Refinanzierung durch die Kostenträger setzen die meisten Dienste. Dass diese Ängste unbegründet sind, zeigen die Dienste, die sich mit eigenen Leistungsangeboten und gesonderten Berechnungen auf das Budget einstellen. Ob sie die Nase vorn haben werden, wenn sich in den nächsten Jahren der Pflegemarkt so oder so radikal verändern wird, das bleibt abzuwarten. Die neue Bedeutung des Schwarzmarktes, die Veränderungen der Familienpflegebereitschaft und die in etwa zehn Jahren zu erwartende deutliche Steigerung der Zahl der Pflegebedürftigen, sie wird die bisherige, auf vormoderne Pflegearrangements [3] setzende Pflegeversicherung grundlegend verändern oder gar in Frage stellen. [3] vgl. Blinkert/Klie: Solidarität in Gefahr, Hannover 2004 Mehr zum Thema Im Internet finden Sie unter weitere Informationen unter anderem zum kostenlos zu beziehenden Pflegebudget-Newsletter. Literatur: Das RAI 2.0-Handbuch Assessment für die häusliche Versorgung und Pflege von Vjenka Garms- Homolovà ist im Verlag Hans Huber erschienen Unter dem Titel Persönliche Budgets Aufbruch oder Irrweg ist ein Buch von T. Klie und A. Spermann erschienen, Vincentz Network, Hannover 2004 Ein HP-Interview mit Paul Jürgen Schiffer vom Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK/AEV), der das Modell Pflegebudget finanziert, lesen Sie auf Seite 48. Präzisieren, welche Aufgaben Care und Case Management übernehmen soll Der Autor Prof. Dr. Thomas Klie Der Pflegerechtsexperten leitet mit seinem Team des Arbeitsschwerpunkts Gerontologie & Pflege (AGP) der Ev. Fachhochschule Freiburg das Modellprojekt Pflegebudget. Häusliche Pflege_April 2006

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