Leistungen nach dem SGB XII 2008 (ohne Leistungen der Eingliederungshilfe)

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1 Leistungen nach dem SGB XII 2008 (ohne Leistungen der Eingliederungshilfe) 3. Kapitel SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 4. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) 5. Kapitel SGB XII Hilfen zur Gesundheit (HzG) 7. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (HzP) Bericht 2008 Stand:

2 Bericht 2008 B ERLIN F R E I E H A N S E S T A D T B REMEN Impressum D O R T M U N D L A N D E S H A U P T S T A D T D RESDEN L A N D E S H A U P T S T A D T D ÜSSELDORF D U I S B U R G E S S E N F R A N K F U R T A M M A I N F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M BURG L A N D E S H A U P T S T A D T H A N N O V E R K ÖLN L E I P Z I G L A N D E S H A U P T S T A D T M ÜNCHEN N Ü R N B E R G H A N S E S T A D T R O S T O C K L A N D E S H A U P T S T A D T S T U T T G A R T Erstellt für: Die 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Das con_sens-projektteam: Jutta Hollenrieder Michael Klein René Ruschmeier Dennis Döschner Titelbild: Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11 D Hamburg Tel.: Fax: consens@consens-info.de 2

3 Bericht 2008 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung der Ergebnisse Vorbemerkungen Zielsetzungen des Benchmarking Zur Entwicklung der Einwohnerzahlen Soziale Profile und Leistungen der Städte im Überblick Übergreifende Kennzahlen Sozialleistungsprofile (SGB XII) der Großstädte Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) a.v.e Leistungsart, Zielgruppe, Steuerungsinteresse Leistungsbezieher in der HLU Ausgaben in der HLU Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Leistungsart, Zielgruppe, Steuerungsinteresse Leistungsbezieher in der GSiAE Ausgaben in der GSiAE Leistungen nach dem 5. Kapitel SGB XII und Sicherung der Gesundheitsversorgung über laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Leistungsart, Zielgruppe, Steuerungsinteresse Leistungsbezieher nach dem 5. Kapitel SGB XII und der Sicherung der Gesundheitsversorgung über laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Ausgaben nach dem 5. Kapitel SGB XII und zur Sicherung der Gesundheitsversorgung bei laufenden Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Leistungen der Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) Leistungsart, Zielgruppe, Steuerungsinteresse Leistungsbezieher in der HzP Ausgaben in der HzP Ausblick Methodische Anmerkungen Anlage

4 Bericht 2008 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Benchmarkingzyklus... 7 Abbildung 2: Kennzahl 4 Transferleistungsdichte (SGB II und SGB XII) Abbildung 3: Kennzahl 3 Anzahl der LB von Leistungen nach dem 3.,4., 5. u. 7. Kapitel je EW Abbildung 4: Kennzahl 2 Ausgaben für Leistungen nach dem 3.,4.,5.,7. Kapitel je EW Abbildung 5: Gruppe 1: Relative Gleichverteilung auf vergleichsweise niedrigem Niveau: Dresden, Leipzig, München, Stuttgart Abbildung 6: Gruppe 2: Relative Gleichverteilung auf vergleichsweise hohem Niveau: Köln, Nürnberg, Bremen, Rostock Abbildung 7: Gruppe 3: Berlin und Hamburg mit einer stark ausgeprägten Dichte HzP a.v.e. (Berlin auch: HLU a.v.e.) Abbildung 8: Gruppe 4: Düsseldorf, Duisburg und Essen mit einer stark ausgeprägten Dichte HzP i.e. (Düsseldorf: gleichzeitig sehr geringe Dichte HLU a.v.e.) Abbildung 9: Gruppe 5: Dortmund, Frankfurt und Hannover mit mehr-dimensional stark nach oben vom Mittelwert abweichenden Dichten Abbildung 10: Kennzahl 301 Dichte HLU a.v.e- Zeitreihe Abbildung 11: Kennzahl 350 Bruttogesamtausgaben HLU pro Leistungsbezieher Abbildung 12: Kennzahl 401 Dichte der LB von GSiAE-a.v.E. Zeitreihe Abbildung 13: Kennzahl 404 Anteil der LB GSiAE a.v.e. nach Geschlecht Abbildung 14: Kennzahl 403 Zusammensetzung der LB GSiAE a.v.e. nach Altersgruppen.. 28 Abbildung 15: Kennzahl 450 Brutto-Gesamtausgaben GSiAE pro LB- Zeitreihe Abbildung 16: Kennzahl 501 Dichten der LB von HzG und Sicherung der Gesundheitsversorgung nach dem SGB XII Abbildung 17: Kennzahl 503 Anteile der LB nach Zahlungswegen Abbildung 18: Kennzahl 500 Zusammensetzung der Leistungsbezieher Abbildung 19: nach 264 SGB V nach Altersgruppen Kennzahl 550 Gesamtausgaben für HzG und Bedarf für die Sicherung der Gesundheitsversorgung pro LB Abbildung 20: Kennzahl 553 Ausgaben 5. Kapitel pro EW Abbildung 21: Pflegeversicherte/ Nicht Pflegeversicherte in der HzP Abbildung 22: Leistungsarten in der HzP Abbildung 23: Institutionelle Akteure in der Hilfe zur Pflege Abbildung 24: Kennzahl Dichte HzP a.v.e- Zeitreihe Abbildung 25: Kennzahl 709 Dichte der pflegebedürftigen Personen nach SGB XI/ Dichte der Leistungsbezieher (a.v.e. und i.e.) nach dem SGB XII Abbildung 26: Kennzahl 702 Dichte a.v.e. nach Pflegestufen Abbildung 27: Kennzahl 703a LB HzP a.v.e.: Anteile nach Pflegestufen Abbildung 28: Kennzahl 707 Ambulante Versorgung Abbildung 29: Kennzahl 708 Private Pflege Abbildung 30: Kennzahl Bruttoausgaben a.v.e Abbildung 31: Kennzahl Nettoausgaben a.v.e Abbildung 32: Kennzahl Ausgaben a.v.e. und Ausgaben i.e Abbildung 33: Kennzahlenkatalog (Ausschnitt aus dem Bereich HzP) Abbildung 34: Anlage- Durchschnittlicher monatlicher Rentenzahlbetrag pro Person Abbildung 35: Anlage - Dichte der pflegebedürftigen Personen nach dem SGB XI untergliedert nach ambulant und stationär Abbildung 36: Anlage - Pflegebedürftige nach dem SGB XI untergliedert nach Pflegestufen 60 Abbildung 37: Anlage - Pflegebedürftige nach dem SGB XI a.v.e. nach Pflegestufen Abbildung 38: Anlage - Pflegebedürftige nach dem SGB XI i.e. nach Pflegestufen

5 Bericht 2008 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Einwohnerentwicklung gesamt... 9 Tabelle 2: Einwohnerentwicklung differenziert Tabelle 3: Veränderungen der Dichte der Leistungsbezieher je Einwohner Tabelle 4: Veränderung der Dichte in Zahl der Leistungsbezieher je EW Tabelle 5: Veränderungen der Ausgaben je Einwohner Tabelle 6: Veränderungen der Dichte in absoluten Zahlen (Leistungsbezieher je Einwohner) Tabelle 7: Veränderungen der Anteile der LB gegenüber dem Vorjahr Tabelle 8: Gewährungspraxis ISB Tabelle 9: Anlage - Veränderungsraten Altersgruppen im Bezug GSiAE a.v.e Abkürzungen a.v.e. Bj EGH EW ehb GeMW GSiAE HLU HzG HzP i.e. KeZa LB nef ötr SGB sog. Vj außerhalb von Einrichtungen lebend Berichtsjahr Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Einwohnerinnen und Einwohner Erwerbsfähige Hilfebedürftige Gewichteter Mittelwert Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Einrichtungen lebend Kennzahl Leistungsberechtigte Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige örtlicher Träger der Sozialhilfe Sozialgesetzbuch sogenannt Vorjahr 3

6 Zusammenfassung 1. Zusammenfassung der Ergebnisse Hilfe zum Lebensunterhalt Die Dichte der Personen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII bezogen haben, hat sich in den verglichenen Städten sehr unterschiedlich entwickelt. Im Mittel aller am Kennzahlenvergleich teilnehmenden Großstädte gesehen, nahm die Dichte der Personen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII bezogen, im Vergleich zum Vorjahr jedoch nur marginal ab. Maßnahmen zur Aktivierung dieses Personenkreises sind in erster Linie zur psycho-sozialen Stabilisierung und Unterstützung der Leistungsbezieher sinnvoll, die Integration in Arbeit steht - zumindest kurz und mittelfristig - jedoch im Hintergrund. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Seit Inkrafttreten des SGB XII im Jahr 2005 ist die Dichte der Personen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. Kapitel des SGB XII beziehen, in allen am Kennzahlenvergleich teilnehmenden Städten stetig gestiegen. Im Mittel aller betrachteten Städte beträgt dieser Zuwachs bislang rund 24%. Gleichzeitig war auch ein stetiger Anstieg der Fallkosten zu verzeichnen. Für die Zukunft muss davon ausgegangen werden, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen und in einigen Städten sogar noch verstärken wird, und den es deshalb weiterhin genau zu beobachten gilt. Hilfen zur Gesundheit Perspektivisch werden langfristig immer mehr SGB XII-Empfänger krankenversichert sein. Hier weist die durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs (GKV-WSG) in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. April 2007 eingeführte Versicherungspflicht für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in die richtige Richtung. Zum 1. Januar 2009 und damit im Hinblick auf das in diesem Bericht betrachtete Datenmaterial noch nicht wirksam, wurde auch die Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Unter Kostengesichtspunkten ist die Verpflichtung der Kommunen, für das Bestandsklientel die Leistungen der Hilfen zur Gesundheit sicherzustellen, jedoch nicht zu vernachlässigen. Hilfe zur Pflege Die Dichte der Leistungsbeziehenden in der ambulanten Hilfe zur Pflege nahm, wie bereits in den Vorjahren, weiter zu. Seit dem Jahre 2005 ist der Mittelwert der Leistungsbezieher von HzP a.v.e. kontinuierlich angestiegen. Dies, sowie der Anstieg der Dichte der Pflegebedürftigen nach dem SGB XI zwischen 2005 und 2007, spiegelt nicht zuletzt den demografischen Wandel wider. Insgesamt ist der Anteil der ambulant Versorgten im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Deutlich wird: Sowohl die Dichte von Leistungsbeziehern der ambulanten HzP als auch der Anteil der ambulant Versorgten an allen Leistungsbeziehern von HzP (a.v.e. und i.e.) unterscheidet sich im Berichtsjahr zwischen den am Benchmarking teilnehmenden Städten stark. Die Ausgaben pro Fall entwickelten sich, wenn die Werte des Berichtsjahres stadtbezogen mit dem Vorjahr verglichen werden, uneinheitlich. Sowohl auf die unterschiedlichen Dichten als auch die unterschiedlichen Ausgabenhöhen wirkt eine Reihe von Einflussfaktoren, auf die im Bericht genauer eingegangen wird. Speziell auf die Ausgaben pro Fall wirken folgende Einflussfaktoren, die im Rahmen des Benchmarkingprojektes genauer untersucht werden: 4

7 Zusammenfassung Verteilung der Pflegestufen Einteilung der Fallkosten nach Klassen: Vergleichsweise sehr wenige teure Fälle können die durchschnittlichen Fallkosten stark nach oben beeinflussen Abgrenzungsfragen im Hinblick auf die individuelle Schwerstbehindertenbetreuung 5

8 Vorbemerkungen 2. Vorbemerkungen Redaktionelle Vorbemerkung: Für die vorliegende Fassung des Berichts konnte Berlin aufgrund umfangreicher Software-Umstellungen keine Daten zu den Empfängern von Leistungen nach dem SGB XII liefern. Um die ausgewiesenen gewichteten Mittelwerte nicht zu stark zu verfälschen wurden für die Bildung der Mittelwerte die Berliner Daten des Jahres 2007 verwendet. Auf den einzelnen Grafiken werden für Berlin selbst allerdings keine Werte ausgewiesen. In die Datenbank des Benchmarkingprojekts werden die Werte Berlins bei Vorliegen eingelesen und plausibilisiert, so dass es zu keinen Brüchen in der Zeitreihe kommt. Der vorliegende Bericht des Benchmarkingkreises der großen Großstädte bezieht sich auf die Daten des Jahres Gegenstand des Berichts sind die Leistungen im Rahmen: der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) der Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) und der Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) Um ein Gesamtbild der von den am Kennzahlenvergleich beteiligten Kommunen geleisteten Transferleistungen zu zeichnen, werden als Kontextinformationen ebenfalls die Dichten der Leistungsbezieher nach dem SGB II abgebildet. Hintergrund für die Darstellung der Transferleistungsdichte ist, dass die Kommunen im Rahmen des SGB II für die Kosten der Unterkunft einer steigenden Zahl von Personen verantwortlich sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des SGB XII stellen eine nicht zu unterschätzende Ausgabeposition in den kommunalen Haushalten dar. Aufgrund der sehr heterogenen Trägerschaft dieser Leistungen werden im Rahmen dieses Kennzahlenvergleichs keine finanz- und empfängerbezogenen Daten verglichen. Auf einer inhaltlichen Ebene, erwähnt seien hier nur die anstehende Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die Leistungen der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung und die Abgrenzung gegenüber der Hilfe zur Pflege sowie der Austausch über Erfahrungen mit dem persönlichen Budget, thematisiert der Benchmarkingkreis immer wieder aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Eingliederungshilfe. An dieser Stelle wird auf den überregionalen Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe zur Eingliederungshilfe 1 verwiesen. Thema Transferleistungsdichte Themenwahl 2.1. Zielsetzungen des Benchmarking Das Vorgehen beim Benchmarking ist mehr als ein bloßer Kennzahlenvergleich, der Zahlen unkommentiert nebeneinander stellt. Es bietet Raum, flexibel auf aktuelle Erkenntnis- und Diskussionsbedarfe sowie geänderte Schwerpunktsetzungen einzugehen. Der an den Zielen des SGB XII ausgerichtete Kennzahlenkatalog bietet dafür die nötige Basis. Das Benchmarking der 16 großen Großstädte zielt darauf ab, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen erwirkten Ergebnisse in den beteiligten Großstädten transparent und die zu Grunde liegenden Abläufe und Organisationsstrukturen effektiver zu gestalten. Das Leistungsgeschehen in den verschiedenen Leistungsarten ist abhängig von Einflussfaktoren, die aber nur zum Teil von der Verwaltung beeinflussbar sind. Die Rah- 1 erhältlich unter: 6

9 Vorbemerkungen menbedingungen, wie Gesetzesänderungen oder die Wirtschaftslage, sind jedoch nicht durch den Akteur Sozialhilfeträger veränderbar. Das Benchmarking zielte und zielt darauf ab, die beeinflussbaren Faktoren herauszuarbeiten, also die Erfolgsgrößen der besseren Lösungen zu identifizieren und den anderen Teilnehmern erfolgversprechende Ansätze zugänglich zu machen. Der Benchmarkingzyklus mit den beschriebenen Wechselwirkungen ist in der folgenden Abbildung dargestellt. ABBILDUNG 1: BENCHMARKINGZYKLUS Die entwickelten und erprobten Kennzahlen dienen als Ausgangspunkt für eine Bewertung, wie die unterschiedlichen Ergebnisse entstanden sind. Die quantitative Betrachtung dient also dazu, gezielt zu fragen: Kennzahlen im Zusammenhang Wie waren die Rahmenbedingungen? Wie ist die Aufgabe organisiert? Welches sind die Steuerungsmöglichkeiten des Sozialhilfeträgers, von denen plausibel angenommen werden kann, dass sie das Ergebnis günstig (oder weniger günstig) haben ausfallen lassen? So entsteht ein Prozess des gegenseitigen Lernens durch einen intensiven, qualitativen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Städten. Die Verschiedenheit gefundener Lösungen ist dabei als Vorteil und Chance des Benchmarking zu sehen: Sie stellt gerade die Quelle für Innovationen bzw. Vielfalt der Lösungen dar. Benchmarking als mehrjähriger Prozess misst deren Wirkung und Erfolg. Unterschiedlichkeit als Chance 7

10 Vorbemerkungen Weitere methodische Hinweise Wo es möglich ist, wird im Zuge der Berichtslegung eine geschlechtsneutrale Schreibweise gebraucht; anderenfalls wird die männliche Schreibweise verwendet, wobei damit ausdrücklich sowohl männliche als auch weibliche Leistungsberechtigte gemeint sind. Wenn für eine Stadt einzelne Daten nicht verfügbar waren, ist dies in den Grafiken durch einen entsprechenden Hinweis kenntlich gemacht. Dabei ist zu unterscheiden: wird n.v. für nicht vorhanden ausgewiesen, bedeutetet dies, dass der entsprechende Wert nicht verfügbar war. Wird in den Grafiken allerdings die Zahl Null ausgewiesen, spiegelt diese den tatsächlichen Wert wider und sagt somit aus, dass die entsprechende Leistung nicht gewährt wurde. 8

11 Stadt Gesamteinwohnerzahl 2008 Veränderung Gesamteinwohnerzahl Veränderung 0 bis unter 15-jährige Einwohner Veränderung 15 bis unter 65-jährigen Einwohner Veränderung 65-jährige und ältere Einwohner Anteil 0 bis unter 15-jährige Einwohner Anteil 15 bis unter 65-jährigen Einwohner Anteil 65-jährige und ältere Einwohner Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Einwohnerentwicklung 2.2. Zur Entwicklung der Einwohnerzahlen In diesem Abschnitt wird die Einwohnerentwicklung anhand von zwei Tabellen dargestellt. In der Tabelle 1 wird die Einwohnerentwicklung von 2007 auf 2008, jeweils auch bezogen auf bestimmte Altersgruppen in der Bevölkerung, dargestellt. In Tabelle 2 wird die Darstellung ergänzt um die Entwicklung des Anteils der weiblichen Wohnbevölkerung und der Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Die in diesem Abschnitt definitorisch zu Grunde gelegten Einwohnerzahlen sind Einwohner mit Hauptwohnsitz laut Melderegister der Städte. Sie können daher von anderen veröffentlichten (z.b. inkl. Nebenwohnsitz, Fortschreibung der Volkszählung) oder anderweitig für Berechnungen genutzten Zahlen abweichen. Vor allem bei der Betrachtung von Dichtewerten ist die Entwicklung der Einwohnerzahlen von Bedeutung, da ein direkter Zusammenhang besteht. Dichtewerte werden in diesem Bericht zu allen Leistungsarten ausgewiesen. TABELLE 1: EINWOHNERENTWICKLUNG GESAMT Einwohnerentwicklung bei den beteiligten Großstädten 2008 gegenüber 2007 Anteile 2008 B ,3% 1,2% -0,5% 2,6% 12,1% 69,0% 18,9% HB ,2% -1,1% -0,4% 1,2% 12,5% 66,5% 21,0% DO ,6% -1,6% -0,6% 0,2% 13,3% 66,0% 20,7% DD ,9% 4,8% -0,3% 2,7% 11,6% 66,4% 22,0% D ,0% 0,4% -0,3% 0,5% 12,3% 67,8% 19,9% DU ,6% -1,9% -0,4% -0,3% 13,7% 65,0% 21,3% E ,6% -1,5% -0,5% -0,1% 12,6% 65,2% 22,2% F ,7% 1,4% 0,7% 0,2% 13,3% 69,7% 16,9% HH ,3% 0,7% -0,7% 0,2% 13,0% 67,9% 19,1% H ,0% 0,0% -0,1% 0,3% 12,6% 67,6% 19,9% K ,2% -0,1% -0,5% 0,8% 13,0% 68,8% 18,2% L ,0% 0,0% 0,0% 0,0% 10,2% 67,7% 22,1% M ,2% 1,3% 0,9% 2,1% 12,0% 70,2% 17,8% N ,2% -0,5% -0,3% 0,4% 12,3% 66,9% 20,8% HRO ,1% 3,3% -1,1% 2,1% 9,9% 67,2% 22,9% S ,3% 0,0% 0,2% 0,6% 12,5% 68,9% 18,6% MW ,0% 0,4% -0,2% 0,8% 12,3% 67,6% 20,1% Leipzig: Einw ohnerdaten Stand vom

12 Stadt Gesamteinwohnerzahl 2008 Veränderung weibliche Einwohner Veränderung 0 bis unter 65-jährige weibl. Einwohner Veränderung 65-jährige und ältere weibl. Einwohner Veränderung Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft Anteil weibl. Einwohner Anteil 0 bis unter 65-jährigen weibl. Einwohner Anteil 65-jährige und ältere weibl. Einwohner Anteil Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Einwohnerentwicklung Absolut sind die Einwohnerzahlen in München (um 1,2%), Dresden (um 0,9%) und Frankfurt (0,7%) am stärksten gestiegen. In Dortmund, Duisburg und Essen sank die Einwohnerzahl jeweils um 0,6%. In den anderen Städten kam es zu keinen auffälligen Veränderungen. Der Anteil der über 65-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner schwankt zwischen 16,9% in Frankfurt und 22,9% in Rostock. Der Anteil der Kinder, also der unter 15- Jährigen, ist in Rostock mit 9,9% am niedrigsten und in Duisburg mit 13,7% am höchsten. In der nachfolgenden Tabelle 2 wird die Einwohnerentwicklung differenzierter auf bestimmte Bevölkerungsgruppen bezogen. TABELLE 2: EINWOHNERENTWICKLUNG DIFFERENZIERT Einwohnerentwicklung bei den beteiligten Großstädten 2008 gegenüber 2007 Anteile 2008 B ,02% -0,40% 1,47% -0,26% 51,13% 78,38% 21,62% 13,98% HB ,14% -0,27% 0,86% -0,98% 51,69% 75,92% 24,08% 12,75% DO ,04% -0,15% 0,49% -1,02% 51,46% 76,40% 23,60% 12,63% DD ,19% -0,42% 1,27% -1,05% 51,35% 74,71% 25,29% 3,94% D ,02% -0,02% 0,07% 0,03% 52,05% 77,50% 22,50% 18,45% DU ,19% -0,06% 0,20% 0,06% 51,25% 75,67% 24,33% 15,13% E ,05% 0,00% 0,01% 0,59% 52,13% 74,67% 25,33% 10,27% F ,06% 2,17% -8,86% -1,38% 51,09% 82,10% 17,90% 25,17% HH ,05% 0,04% -0,13% -4,47% 51,53% 78,24% 21,76% 14,15% H ,11% 0,10% -0,34% -1,58% 52,06% 77,07% 22,93% 14,34% K ,01% -0,15% 0,60% -2,29% 51,43% 79,74% 20,26% 17,27% L ,00% 0,00% 0,00% 0,00% 51,56% 74,16% 25,84% 6,42% M ,07% -0,08% 0,32% 0,30% 51,40% 79,92% 20,08% 23,11% N ,01% 0,04% -0,13% -2,23% 52,06% 76,27% 23,73% 17,41% HRO ,05% -0,63% 1,80% -0,93% 51,20% 73,68% 26,32% 3,68% S ,08% 0,02% -0,07% -1,09% 50,82% 78,68% 21,32% 21,27% MW ,06% 0,01% -0,15% -1,02% 51,51% 77,07% 22,93% 14,37% Leipzig: Einw ohnerdaten Stand vom Der Anteil der Einwohnerinnen schwankt nicht stark. Anders der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner ohne deutsche Staatsbürgerschaft. In Frankfurt (mit 25%), München (mit 23%) und Stuttgart (mit 21%) ist dieser am höchsten und in den ostdeutschen Städten am niedrigsten. 10

13 Soziale Profile 3. Soziale Profile und Leistungen der Städte im Überblick Nachfolgend wird die leistungsartenübergreifende soziale Situation der am Benchmarking beteiligten Städte dargestellt. Die Darstellung beginnt mit der Transferleistungsdichte (Kennzahl 4), deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in einer gesonderten Tabelle ausgewiesen werden. Anschließend wird abgebildet, wie viele Personen, bezogen auf jeweils Einwohner, die im Kennzahlenvergleich betrachteten Leistungen in Anspruch genommen haben. Auch hier werden Veränderungen tabellarisch ausgewiesen. Es schließt sich eine andere Art der Darstellung in Form von Netzgrafiken an. Die Ausgaben in den betrachteten Leistungsarten des SGB XII werden pro Einwohner ausgewiesen. Positionen für die Leistungsbezieher und Ausgaben im Rahmen des 6. Kapitel SGB XII werden hier jedoch nicht abgebildet. Dies ist darin begründet, dass die Zuständigkeitsregelungen für die EGH in diesem überregionalen Kennzahlenvergleich sehr unterschiedlich sind und im Vordergrund des Vergleichs ausschließlich die Fälle und Ausgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe stehen. Eingliederungshilfe als relevante Kostengröße 3.1. Übergreifende Kennzahlen Grundlegende Kennzahlen in diesem übergreifenden Kapitel sind die Dichten von Leistungsempfängern nach dem SGB XII. In den Übersichts-Darstellungen werden auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II abgebildet. Damit werden die sozialen Profile der Städte und die kommunalen Ausgaben im Bereich der existenzsichernden Leistungen umfassend dargestellt. In der folgenden Abbildung wird die Transferleistungsdichte außerhalb von Einrichtungen (a.v.e.) dargestellt, die Zahl der Personen je Einwohner in einer Kommune, die außerhalb von Einrichtungen leben und staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen. Dies sind Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt a.v.e. nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung a.v.e. nach dem 4. Kapitel SGB XII Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (für erwerbsfähige Hilfebedürftige) Sozialgeld nach dem SGB II (für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige) Bestandteile der Transferleistungsdichte 11

14 Soziale Profile ABBILDUNG 2: KENNZAHL 4 TRANSFERLEISTUNGSDICHTE (SGB II UND SGB XII) Personen TOP-Kennzahl SGB XII 4 "Transferleistungsdichte" - Anzahl der Leistungsberechtigten mit laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (HLU, GSiAE) und dem SGB II (Alg-2, Sozialgeld) pro Einwohner am ,8 163,9 167, ,9 2,4 14,1 93,3 153,0 3,1 14,1 96,8 118,2 118,0 1,1 0,8 5,3 13,8 85,0 75,6 154,1 152,0 1,5 1,6 11,4 11,0 101,1 98,3 126,2 126,8 1,8 1,8 17,0 12,9 76,0 80,9 154,6 2,3 16,3 98,5 129,1 1,7 13,3 82,4 0,9 5,6 120,9 61,9 9,2 1,7 109,6 2,4 11,7 68,5 1,8 9,9 120,5 77,5 9,7 1,2 139,5 2,0 12,1 91,5 Dichte HLU a.v.e. Dichte GSiAE a.v.e. Dichte ehb im SGB II- Leistungsbezug ,4 36,5 37,2 39,1 40,2 41,0 37,6 26,9 27,9 31,3 31,1 31,7 36,4 34,8 33,8 27,0 14,4 19,2 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Dichte nef im SGB-II Leistungsbezug Aus der Kennzahl geht im bundesweiten Vergleich hervor, dass die Dichte der Personen, die auf die hier verglichenen Transferleistungen angewiesen sind, stark schwankt. In München sind 62 von Personen auf Leistungen nach dem SGB II sowie dem 3. und 4. Kapitel SGB XII angewiesen - in Rostock befinden sich 167 von Personen im Leistungsbezug. Auf die Entwicklungen der Dichten von Personen im SGB II-Leistungsbezug wird differenzierter im entsprechenden Benchmarkingbericht eingegangen 2. Für alle das SGB II betreffenden Darstellungen wurden die revidierten Daten aus den Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Die Veränderungen der Transferleistungsdichten zum Vorjahr sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Es werden nicht die prozentualen, sondern die absoluten Veränderungen der Dichte-Werte ausgewiesen. Der Wert 0,8 für die Stadt Düsseldorf bedeutet also, dass im Vergleich zum Vorjahr 0,8 Personen je Einwohner mehr Leistungen nach dem 4. Kapitel beziehen. TABELLE 3: VERÄNDERUNGEN DER DICHTE DER LEISTUNGSBEZIEHER JE EINWOHNER B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S "Transferleistungsdichte" ,0-4,2-6,6-6,8-2,2-4,2 1,6-3,6-3,0-1,7-4,3-6,1-2,0-7,2-8,1-2,7 Dichte HLU a.v.e. 0,0 0,2 0,3 0,1 0,0 0,1 0,0-0,4 0,0-0,1 0,1 0,1-0,2-0,2 0,2-0,2 Dichte GSiAE a.v.e. 0,0 1,0 0,8 0,4 0,8 0,6 0,7 0,8 1,0 0,8 0,8 0,4 0,2 0,2 0,7 0,7 Dichte ehb im SGB II- Leistungs-bezug -4,8-3,7-6,3-6,0-2,6-3,6 0,2-3,1-2,9-1,6-4,5-5,3-1,7-5,4-7,5-2,2 Dichte nef im SGB-II Leistungs-bezug -1,1-1,8-1,4-1,3-0,3-1,4 0,8-0,8-1,1-0,8-0,6-1,4-0,3-1,9-1,6-1,0 Veränderungen dargestellt in der Einheit: Leistungsbezieher je Einwohner 2 Die Dichte der SGB II-Empfänger wird auf alle Einwohner berechnet, um alle Leistungsarten auf dieselbe Größe zu beziehen. Abweichend dazu wird die SGB II-Dichte im entsprechenden Fachbericht von con_sens auf alle Einwohner bis 65 Jahre berechnet. Das führt dazu, dass sich die ausgewiesenen Werte leicht unterscheiden. 12

15 Soziale Profile Die Veränderungen bei den HLU-Dichten sind gegenüber dem Vorjahr unauffällig, bei der insgesamt kleinen Grundgesamtheit können sich auch zufällige Einflussfaktoren relativ stark auswirken. Am deutlichsten sank die Dichte in Frankfurt (um 0,4) und am stärksten stieg die Dichte in Dortmund (um 0,3) an. Die Dichte der Hilfeempfänger von GSiAE a.v.e. stieg, wie im Vorjahr, in allen Städten an. Hiermit setzt sich die im letztjährigen Bericht beschriebene und sich bereits zu BSHG-Zeiten abzeichnende Entwicklung fort. Veränderungen Transferleistungsdichte Es folgt die übersichtliche Darstellung der Leistungsempfängerdichten im SGB XII (3., 4., 5., 7. Kapitel) ABBILDUNG 3: Personen KENNZAHL 3 ANZAHL DER LB VON LEISTUNGEN NACH DEM 3.,4., 5. U. 7. KAPITEL JE EW TOP-Kennzahl SGB XII 3 Dichte der Leistungsberechtigten Kapitel 3, 4, 5 und 7 SGB XII (HLU a.v.e., GSiAE a.v.e., HzG, HzP a.v.e. und i.e.) (Anzahl der Leistungsberechtigten pro Einwohner) am ,8 2,3 Die Dichten sind nicht addierbar, da einzelne Personen z.t. mehrere Leistungen parallel beziehen (z.b. GSiAE und HzG) Dichte HLU a.v.e ,4 3,1 0,8 1,5 1,6 17,0 1,8 16,3 1,7 2,4 1,8 2,0 Dichte GSiAE a.v.e ,1 3,9 2,2 4,1 14,1 3,5 2,0 5,4 5,3 1,1 13,8 4,2 1,8 1,2 0,7 4,8 1,8 11,4 2,4 1,4 11,0 2,3 1,5 6,8 7,6 6,6 12,9 n.v. 3,9 3,2 2,6 3,1 6,6 2,9 4,8 13,3 n.v. 2,3 3,6 5,6 9,2 1,4 1,7 2,1 0,9 1,7 11,7 9,9 4,0 4,2 1,2 9,7 12,1 3,2 1,7 2,0 2,5 1,1 2,5 2,6 1,1 3,5 n.v. 0,0 2,9 2,9 3,4 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW * Städte, bei denen einzelne Daten nicht verfügbar sind, wurden bei der Mittelwertberechnung der jeweiligen Leistungsart nicht berücksichtigt. *** M und N: HzP i.e. in überörtliche Zuständigkeit, N. nachrichtlicher Wert Dichte HzG Dichte HzP a.v.e. Dichte HzP i.e. Die Veränderungen der Dichten in absoluten Zahlen gegenüber dem Vorjahr sind in der folgenden Tabelle 4 dargestellt. Im Gegensatz zur weiter oben betrachteten Transferleistungsdichte sind hier auch die Dichten der Leistungsberechtigten nach dem 5. (HzG) und 7. Kapitel (HzP) abgebildet. Auf die Veränderungen der Dichte wird in den nachfolgenden Kapiteln dieses Berichts jeweils ausführlicher eingegangen. Veränderungen Dichte der LB SGB XII TABELLE 4: VERÄNDERUNG DER DICHTE IN ZAHL DER LEISTUNGSBEZIEHER JE EW B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Veränderung zum Vorjahr Dichte HLU a.v.e. 0,0 0,2 0,3 0,1 0,0 0,1 0,0-0,4 0,0-0,1 0,1 0,1-0,2-0,2 0,2-0,2 Dichte GSiAE a.v.e. 0,0 1,0 0,8 0,4 0,8 0,6 0,7 0,8 1,0 0,8 0,8 0,4 0,2 0,2 0,7 0,7 Dichte HzG 0,0-0,2-0,1-0,2-0,2-0,2 0,0-0,8-0,2-0,2-0,1-0,3 0,0-0,1 Dichte HzP a.v.e. 0,0-0,2 0,3 0,1 0,1 0,0 0,1 0,2 0,0 0,2 0,1 0,3 0,0 0,1 0,5 0,3 Dichte HzP i.e. 0,0 0,2 0,1 0,1 0,2 0,1-0,3-0,2-0,1 0,0 0,1-0,1 0,0 0,1 0,5 0,1 Veränderungen dargestellt in der Einheit: Leistungsbezieher je Einwohner (Für Hamburg liegen im Leistungsbereich Hilfen zur Gesundheit im Berichtsjahr 2008 noch keine personenbezogen Daten vor, deshalb kann die Dichte HzG hier nicht ausgewiesen werden (s. auch Anm. in Kap. 6.2).) Für die hier behandelten Hilfearten folgt die differenzierte Darstellung der Ausgaben pro Einwohner. 13

16 Soziale Profile ABBILDUNG 4: Euro KENNZAHL 2 AUSGABEN FÜR LEISTUNGEN NACH DEM 3.,4.,5.,7. KAPITEL JE EW TOP-Kennzahl SGB XII 2 Ausgaben für Leistungen der Kapitel 3, 4, 5 und 7 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt a.v.e., GSiAE a.v.e., Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege a.v.e. und i.e.) pro Einwohner am n.v. n.v. 10 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Ausgaben HLU a.v.e. Ausgaben GSiAE a.v.e. Ausgaben HzG Ausgaben HzP a.v.e. Ausgaben HzP i.e. Wie bereits in den Jahren 2006 und 2007 haben auch 2008 die Städte Frankfurt und Hannover die höchsten Ausgaben pro Einwohner zu verzeichnen. In Bremen, Dortmund, Düsseldorf und Essen liegen die Ausgaben pro EW über dem MW. Am niedrigsten sind die Ausgaben pro EW in den ostdeutschen Städten und in Stuttgart. Da in Bayern der überörtliche Träger für die Leistungen der HzP in Einrichtungen zuständig ist, fließen diese Ausgaben für die Städte München und Nürnberg nicht in die Betrachtung ein. Das abgebildete Säulensegment ist eine Hilfskonstruktion, die der besseren Lesbarkeit geschuldet ist. Ausgaben für Leistungen nach dem SGB XII Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben pro Einwohner insgesamt in allen Städten gestiegen. Bezogen auf die einzelnen Leistungsarten spiegeln sich bei der Veränderung der Ausgabenstruktur die Veränderungen in der absoluten Zahl der Leistungsberechtigten wider. Auf die Ausgaben pro Fall wird bei der genaueren Beschreibung der Kennzahlen zu den einzelnen Leistungsarten eingegangen. Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Zurückgegangen sind die Ausgaben pro Einwohner in den Städten, für die alle entsprechenden Ausgabedaten zur Verfügung stehen, nur in Leipzig. Besonders stark angestiegen sind die Ausgaben pro Einwohner in den Städten, bei denen die Ausgaben bereits vom Anfangsniveau her vergleichsweise hoch waren: In Dortmund, Frankfurt und Hannover, aber auch in Köln. TABELLE 5: VERÄNDERUNGEN DER AUSGABEN JE EINWOHNER B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Ausgaben pro Einwohner für Leistungen nach Kap. 3, 4, 5 und 7 1,15 16,29 2,49 7,84 2,43 1,30 12,68 0,25 12,15 11,63-2,32 2,89 7,89 Ausgaben HLU a.v.e. -1,57 1,65 0,85-0,11-0,32-0,74-0,96 0,99 0,12 2,18 0,48-0,13-0,09 1,70 0,29 Ausgaben GSiAE a.v.e. 7,90 6,75 1,91 5,39 2,65 2,54 2,85 5,31 4,43 4,99 1,89 3,16 3,75 2,57 3,97 Ausgaben HzG -4,04 7,66-0,81-2,59 1,47-6,83 1,26-6,70 4,15-0,83-5,59-4,68-4,22-0,19-0,16 Ausgaben HzP a.v.e. 0,53-1,89 1,29 1,65 0,65 0,65 1,69 1,21 0,97 0,85 1,65 1,09 0,71-1,49 1,86 Ausgaben HzP i.e. -1,66 2,12-0,76 3,49-2,03 5,69 7,84-0,56 2,47 4,44-0,75 0,30 1,93 Veränderung dargestellt in der Einheit: Euro je Einwohner 14

17 Soziale Profile 3.2. Sozialleistungsprofile (SGB XII) der Großstädte Auf den folgenden Seiten werden die Dichten der Leistungsberechtigten in den einzelnen Leistungsarten als Netzgrafik abgebildet. Der gewichtete Mittelwert aller Städte wird darin als gestrichelte rote Linie dargestellt. Die blaue Fläche in der Grafik zeigt die Dichten von Leistungsempfängern im Verhältnis zum Mittelwert. Durch diese Darstellung werden die Unterschiede zwischen den Städten, deren Sozialleistungsprofil und die daraus entstehende Belastung der Kommune sehr anschaulich. Bei der Interpretation der Grafiken ist zu beachten, dass hinter den abgebildeten Werten verschiedene Grundgesamtheiten stehen, auch wenn sie in der Abbildung ungefähr gleich groß sind. Die Gruppierung erfolgt dabei nach Ausprägung der Netzgrafiken. Folgende Gruppen lassen sich unterscheiden: Relative Gleichverteilung: Das Verhältnis zum ausgewiesenen Mittelwert ist, bezogen auf die verschiedenen Leistungsarten, relativ gleichartig. Dazu gehören zwei Untergruppen Gruppe 1: Relative Gleichverteilung auf vergleichsweise niedrigem Niveau: Dresden, Leipzig, München, Stuttgart Gruppe 2: Relative Gleichverteilung auf vergleichsweise hohem Niveau: Köln, Nürnberg, Bremen, Rostock Relative Ungleichverteilung: das Verhältnis zum ausgewiesenen Mittelwert unterscheidet sich zwischen den Leistungsarten vergleichsweise stark. Dazu gehören drei Untergruppen Gruppe 3: Berlin und Hamburg mit einer stark ausgeprägten Dichte HzP a.v.e. (Berlin auch: HLU a.v.e.) Gruppe 4: Düsseldorf, Duisburg und Essen mit einer stark ausgeprägten Dichte HzP i.e. (Düsseldorf: gleichzeitig sehr geringe Dichte HLU a.v.e.) Gruppe 5: Dortmund, Frankfurt und Hannover mit mehrdimensional stark nach oben vom Mittelwert abweichenden Dichten Grundsätzlich wirken sich Zuständigkeitsregelungen in der Aufgabenteilung zwischen dem örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe unterschiedlich aus. Leistungen nach dem 3. Kapitel: Keine Unterschiede zwischen den Bundesländern Leistungen nach dem 4. Kapitel: In Sachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für Hilfeempfänger unter 65 Jahren in Einrichtungen zuständig Leistungen nach dem 5. Kapitel: Keine Unterschiede zwischen den Bundesländern Leistungen nach dem 7. Kapitel: In Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen und Niedersachen ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für die Hilfeempfänger in Einrichtungen unter 65 (Niedersachsen: unter 60) Jahren zuständig In Bayern sind die überörtlichen Träger (Bezirke) grundsätzlich für alle Leistungen in Einrichtungen zuständig Aufgabenteilung zwischen örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 15

18 Soziale Profile ABBILDUNG 5: GRUPPE 1: RELATIVE GLEICHVERTEILUNG AUF VERGLEICHSWEISE NIEDRIGEM NIVEAU: DRESDEN, LEIPZIG, MÜNCHEN, STUTTGART Dresden MW = Index 100 Leipzig MW = Index 100 HLU a.v.e. HLU a.v.e. HzP i.e. 53,0 53,7 43,7 GruSi a.v.e. HzP i.e. 60,3 44,9 46,5 GruSi 27,2 38,9 44,1 70,4 HzP a.v.e. HzG HzP a.v.e. HzG München MW = Index 100 Stuttgart MW = Index 100 HLU a.v.e. HLU a.v.e. 84,9 HzP i.e. 76,4 GruSi a.v.e. HzP i.e. 86,0 60,4 80,3 GruSi a.v.e. n.v. 45,0 43,1 81,9 79,6 HzP a.v.e. HzG HzP a.v.e. HzG Die Dichte der Personen im SGB XII Leistungsbezug ist in Dresden und Leipzig bekanntermaßen gering. Von den westdeutschen Städten weisen München und Stuttgart die - im Verhältnis zum Mittelwert - geringsten Dichten aus. Ausgehend von den Werten, die lieferbar waren ist die Verteilung auf der Netzgrafik auch ähnlich. 16

19 Soziale Profile ABBILDUNG 6: GRUPPE 2: RELATIVE GLEICHVERTEILUNG AUF VERGLEICHSWEISE HOHEM NIVEAU: KÖLN, NÜRNBERG, BREMEN, ROSTOCK Köln MW = Index 100 Nürnberg MW = Index 100 HLU a.v.e. HLU a.v.e. 117,3 85,7 HzP i.e. 105,8 GSiAE a.v.e. 109,9 HzP i.e. 103,2 97,1 GSiAE a.v.e. n.v. 92,7 67,1 125,2 HzP a.v.e. HzG HzP a.v.e. HzG Bremen MW = Index 100 Rostock MW = Index ,6 HLU a.v.e. HLU a.v.e. 90,6 HzP i.e. 118,7 GSiAE a.v.e. 117,0 HzP i.e. 86,0 81,6 GSiAE a.v.e. HzP a.v.e. 89,5 122,9 HzG HzP a.v.e. 82,0 130,5 HzG Auch in den Städten Köln, Nürnberg, Bremen und Rostock ist die Verteilung ähnlich. Im Detail stellt sich das Bild bezogen auf die einzelnen Leistungsarten differenzierter dar. 17

20 Soziale Profile ABBILDUNG 7: GRUPPE 3: BERLIN UND HAMBURG MIT EINER STARK AUSGEPRÄGTEN DICHTE HZP A.V.E. (BERLIN AUCH: HLU A.V.E.) Berlin MW = Index 100 Hamburg MW = Index 100 HLU a.v.e. 140,7 HLU a.v.e. 90,0 HzP i.e. 102,8 GruSi a.v.e. 106,0 HzP i.e. 90,4 GruSi a.v.e. 106,8 n.v. HzP a.v.e. 147,6 84,0 HzG HzP a.v.e. 132,0 HzG Daten aus dem Jahr 2007 In den beiden Stadtstaaten Berlin (in Berlin mit den Daten für das Jahr 2007) und Hamburg liegt die Dichte der HzP a.v.e. deutlich über dem Mittelwert. In Berlin gilt dies auch für die Dichte der Bezieher von HLU. Bei der Bewertung der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ist zu beachten, dass nicht allein die demografischen Rahmenbedingungen für eine hohe Dichte verantwortlich sind. Der Anteil der über 65- Jährigen liegt z.b. in Hamburg mit 19,1% in der Nähe des Mittelwerts der im Benchmarking vertretenen Städte - also nicht überdurchschnittlich hoch (s. auch Kap. 2.2 des Berichtes). Hamburg berichtete im Zusammenhang der über dem Mittelwert liegenden Dichte von pflegebedürftigen Personen a.v.e. über verschiedene Erklärungsansätze. So ist man dort bemüht effiziente Informationssysteme einzurichten, qualifizierte Fachdienste aufzubauen, sowie eine gute Infrastruktur zur Kurzzeitpflege zu fördern. Solche Bemühungen können tendenziell zu mehr leistungsbeziehenden Personen a.v.e. führen. ABBILDUNG 8: GRUPPE 4: DÜSSELDORF, DUISBURG UND ESSEN MIT EINER STARK AUSGEPRÄGTEN DICHTE HZP I.E. (DÜSSELDORF: GLEICHZEITIG SEHR GERINGE DICHTE HLU A.V.E.) Düsseldorf MW = Index 100 Duisburg MW = Index 100 Essen MW = Index 100 HLU a.v.e. HLU a.v.e. HLU a.v.e. HzP i.e. 139,9 41,1 GSiAE a.v.e. 114,1 HzP i.e. 199,0 73,3 94,3 GSiAE a.v.e. HzP i.e. 221,7 81,5 90,9 GSiAE a.v.e. 74,7 56,5 75,4 62,6 71,7 132,1 HzP a.v.e. HzG HzP a.v.e. HzG HzP a.v.e. HzG In den drei hier ausgewiesenen nordrhein-westfälischen Städten ist vor allem die Dichte der Leistungsbezieher von HzP i.e. im Verhältnis zum Mittelwert vergleichsweise sehr stark ausgeprägt. Dies gilt auch für die Stadt Dortmund, die dennoch nicht dem obigen Cluster zugeordnet wurde. Die Werte der Stadt Köln (siehe weiter oben) brechen aus diesem Muster aus. Hier ist es wichtig zu beachten, dass in den NRW- 18

21 Soziale Profile Städten, ebenfalls in Hamburg und Rostock, auch die Personen, die ausschließlich Pflegewohngeld beziehen, zum hier abgebildeten Personenkreis gehören. Auch wenn die Dichten bereinigt um diesen Personenkreis ausgewiesen werden, bleiben sie auf dem vergleichsweise hohen Niveau. ABBILDUNG 9: GRUPPE 5: DORTMUND, FRANKFURT UND HANNOVER MIT MEHR-DIMENSIONAL STARK NACH OBEN VOM MITTELWERT ABWEICHENDEN DICHTEN Dortmund MW = Index 100 Frankfurt MW = Index 100 Hannover MW = Index 100 HLU a.v.e. 155,9 HLU a.v.e. HLU a.v.e. HzP i.e. 156,7 GruSi 116,5 HzP i.e. 76,7 90,1 GruSi a.v.e. 140,8 HzP i.e. 140,7 113,6 GruSi a.v.e. 134,8 81,3 HzP a.v.e. 110,5 HzG HzP a.v.e. 158,5 207,1 HzG HzP a.v.e. 118,7 HzG 205,7 Wie bereits im letzten Berichtsjahr können die Städte Dortmund, Frankfurt und Hannover als Kommunen identifiziert werden, bei denen die Werte von mindestens zwei Leistungsarten nach dem SGB XII im Verhältnis zum Mittelwert deutlich nach oben abweichen. In Dortmund betrifft dies die Empfänger von HzP i.e. (wie auch bei den anderen NRW-Städten mit Ausnahme Köln) und HLU a.v.e. In Frankfurt ist dies die Dichte HzP a.v.e., GSiAE a.v.e. und HzG und die Situation in Hannover ist gekennzeichnet durch eine im Vergleich zum Mittelwert vergleichsweise sehr hohe Dichte im Bereich HzG und vergleichsweise relativ hohen Dichten in allen anderen Leistungsbereichen. Die gewählte Darstellungsweise dient als Grundlage für die leistungsartenübergreifende Diskussion zwischen den Städten über Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei den Leistungen nach dem SGB XII. 19

22 3. Kapitel SGB XII 4. Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) a.v.e. In diesem Kapitel wird zunächst auf die betrachtete Leistungsart eingegangen. Anschließend folgt die Darstellung der Kennzahlen, die sich auf die Leistungsberechtigten beziehen und abschließend die Abbildung und Beschreibung der Kennzahlen zu den Ausgabedaten. Mit der Leistungsgewährung im Rahmen des 3. Kapitels (Hilfe zum Lebensunterhalt) wird dem gesetzlichen Auftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge Folge geleistet, um den Leistungsberechtigten dabei ein Leben in Würde zu ermöglichen. Im Rahmen des Benchmarking für Leistungen der HLU wird das Leistungsgeschehen außerhalb von Einrichtungen verglichen. HLU a.v.e Leistungsart, Zielgruppe, Steuerungsinteresse Leistungsart und Zielgruppe HLU Wie im einleitenden Kapitel deutlich wurde, umfasst die HLU im Vergleich mit den anderen hier betrachteten Leistungsarten eine geringe Anzahl Leistungsberechtigter. Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung der Sozialhilfe für kleine Personengruppen, die von den beiden bedeutenden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nicht erfasst werden. Zusammengefasst können Leistungen der HLU in dem allergrößten Teil der Fälle von folgenden Personengruppen in Anspruch genommen werden: Eine kleine, aber finanziell nicht unbedeutende Leistungsart Personen unter 65 die eine EU-Rente auf Zeit erhalten, weil sie zeitweise erwerbsunfähig sind die vorübergehend (nicht dauerhaft) weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind und keine Rente beziehen über deren dauerhafte Erwerbsminderung oder Erwerbsfähigkeit von über drei Stunden pro Tag noch nicht entschieden ist (SGB II oder Grundsicherung 4. Kapitel) die ihren lfd. Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken können und die Hilfe für einzelne Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen, die im Vorruhestand sind und nicht über ausreichendes Einkommen verfügen Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern leben Personen ab 65 Jahre ohne Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung wegen fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit Für alle drei Personengruppen gilt, dass diese leistungsberechtigt sind, wenn sie nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen sowie die erforderlichen Leistungen nicht von anderen erhalten. Kommunale Ziele und Steuerungsansätze HLU Ziele in Bezug auf die HLU - entsprechend dem gesetzlichen Auftrag - sind: den Lebensunterhalt leistungsberechtigter Personen zu sichern 20

23 0,74 0,88 0,89 0,84 0,82 0,78 0,96 0,90 1,08 1,21 1,38 1,47 1,39 1,50 1,47 1,46 1,78 1,68 1,64 1,58 1,62 1,82 1,81 1,73 1,80 1,81 1,72 1,70 1,88 1,82 1,91 2,02 2,01 2,16 2,12 2,16 2,26 2,25 2,36 2,37 2,28 2,39 2,35 2,49 2,63 2,54 2,83 2,81 2,93 3,13 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 3. Kapitel SGB XII deren Ansprüche auf Kranken- und Pflegeversicherung zu sichern und deren Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen den Übergang ins SGB II bzw. die GSiAE gestalten In der Praxis stellt der HLU-Bezug vor allem eine Übergangssituation zwischen dem SGB II- und dem GSiAE-Bezug dar. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Fluktuation in diesem Leistungsbereich besonders hoch ist. Steuerungsansätze bestehen hier in der Schnittstellengestaltung zum SGB II-Träger und in der Optimierung der internen Prozesse, was die Gewährung der Leistungsarten HLU und GSiAE angeht. Wo es möglich ist, sollen die Leistungsbeziehenden 'aktiviert' werden, so dass sie im günstigen Fall nicht mehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) angewiesen sind. Andererseits ist es auch im kommunalen Interesse, dem Personenkreis im Leistungsbezug Angebote zur psychosozialen Stabilisierung zu machen. In der Praxis ist allerdings zu berücksichtigen, dass gezielte Maßnahmen zur Aktivierung nur einen kleinen Personenkreis erreichen können und dementsprechend der zu leistende Aufwand mit den erwarteten Nutzeneffekten aus Sicht des Trägers der Sozialhilfe abzugleichen ist. Gleichwohl werden in einigen Kommunen derartige, zielgerichtete Maßnahmen durchgeführt. Aktivierung geschieht durch gezielte Einzelmaßnahmen 4.2. Leistungsbezieher in der HLU In der nachfolgenden Grafik zu Kennzahl 301 ist die Entwicklung der Dichte von HLU- Empfängern als Zeitreihe dargestellt. ABBILDUNG 10: Personen 4,0 KENNZAHL 301 DICHTE HLU A.V.E- ZEITREIHE Kennzahl SGB XII 301 Dichte HLU a.v.e. Anzahl der Leistungsbezieher 3. Kapitel SGB XII (HLU) außerhalb von Einrichtungen pro Einwohner- Zeitreihe Dichte HLU a.v.e Dichte HLU a.v.e Dichte HLU a.v.e ,0 2,0 1,0 0,0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Die insgesamt heterogene Entwicklung lässt sich durch die geringe Grundgesamtheit erklären. Auch die Praxis der Begutachtung der Erwerbsfähigkeit unterscheidet sich zwischen den teilnehmenden Städten. Die Veränderungen in den beiden bayrischen Städten sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass im Zuge der Zuständigkeitsverlagerung der Eingliederungshilfe für Geringe Grundgesamtheit: geringe Veränderungen wirken sich stark aus 21

24 3. Kapitel SGB XII behinderte Menschen auch aus dem Bereich des 3. Kapitels Fälle an den überörtlichen Träger abgegeben wurden. Im Verlauf der letzten drei Jahre gestiegen sind die Dichten in Dortmund und den drei ostdeutschen Städten. Insgesamt rückläufig entwickelten sich die Dichten in Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hannover, und Stuttgart. In Düsseldorf wurde in der Vergangenheit eine Potenzialanalyse im 3. Kapitel des SGB XII durchgeführt. Die Analyse erfolgte unter der Zielsetzung "mögliche Hinführung zum SGB II" mit dem Ergebnis, dass hierfür nur eine äußerst geringe Zahl an Leistungsbeziehenden in Betracht kam. Derzeit wird eine Konzeption entwickelt, die im ersten Schritt, nach der Ermittlung konkreter Bedarfslagen, die Stabilisierung der Leistungsbeziehenden und in einem nächsten Schritt eine Aktivierung zum Ziel hat. Der Focus der Stabilisierung der Leistungsbeziehenden wird hierbei sowohl auf das 3. Kapitel als auch das 4. Kapitel des SGB XII gerichtet. Notwendige Maßnahmen werden dann nach den individuellen Bedarfslagen ausgerichtet und entwickelt. Im Hinblick auf die Aktivierung der SGB XII-Empfänger hat die Stadt Stuttgart im Jahr 2006 eine flächendeckende Potenzialanalyse bei allen HLU-Empfängern vorgenommen. Deren Ergebnis war, dass es zwar ein gewisses Aktivierungspotenzial gibt, die Fähigkeiten und Bedürfnisse der betreffenden Personen jedoch zu heterogen bzw. individuell sind, um ein strukturiertes Aktivierungsangebot wirtschaftlich vertreten zu können. Die bundesweite Diskussion des Themas, insbesondere die Untersuchungsergebnisse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsunternehmen (dargestellt in einem "Zuverdiensthandbuch") sowie Interessensbekundung verschiedener Träger in Stuttgart für ihr Klientel haben dazu geführt, dass im Jahr 2009 zunächst für den Personenkreis der psychisch behinderten Erwachsenen niedrigschwellige Aktivierungsangebote nach 11 Abs. 3 SGB XII geplant sind. Die Konzeption wird voraussichtlich bis Jahresmitte 2009 mit den Akteuren (Gemeindepsychiatrischen Zentren und Arbeitshilfeträgern) abgestimmt sein. Mit der Aktivierung von LE hat Hannover im Jahr 2008 auch spezifische Erfahrungen gemacht. Es gab: 1. Ein Projekt mit dem Ziel Verbesserung der Leistungsfähigkeit mit HE aus dem 3. Kapitel SGB XII. Dieses Ziel konnte mit den zur Verfügung gestandenen Mitteln und Möglichkeiten nicht erreicht werden. Die Aktivierungsmaßnahmen für diesen Personenkreis wurden daraufhin ausgesetzt. 2. Ein weiteres Projekt mit dem Ziel Rückführung in den Arbeitsmarkt mit HE aus dem 8. Kapitel SGB XII. Selbst wenn dieses Ziel wenig realistisch ist, so sind doch die Nebeneffekte für den Personenkreis nach 67 ff. SGB XII hoch einzustufen. Diese Aktivierungsmaßnahmen werden weitergeführt Ausgaben in der HLU Es folgt die Darstellung der durchschnittlichen Gesamtausgaben pro Leistungsberechtigtem für das Jahr Hier werden die Bruttoausgaben dargestellt. Eine Gegenrechnung der Einnahmen, in die nach wie vor Positionen aus der sog. Resteabwicklung des BSHG einfließen, würde zu Verzerrungen führen. 22

25 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 3. Kapitel SGB XII ABBILDUNG 11: Euro 900 KENNZAHL 350 BRUTTOGESAMTAUSGABEN HLU PRO LEISTUNGSBEZIEHER Kennzahl SGB XII 350 Brutto-Gesamtausgaben 3. Kapitel SGB XII (HLU) a.v.e. pro Leistungsbezieher durchschnittlich pro Monat in Euro Brutto-Gesamtausgaben pro LB HLU a.v.e Brutto-Gesamtausgaben pro LB HLU a.v.e. Mittelwert B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Im Vergleich zum Vorjahr konnten sowohl Anstiege als auch Verringerungen der Ausgaben pro Fall beobachtet werden. Aufgrund der kleinen Grundgesamtheit können sich schön Veränderungen in einigen Einzelfällen spürbar auf den Durchschnittswert auswirken. Grundsätzlich sind bei der Interpretation der Grafik folgende Einflussfaktoren zu berücksichtigen, da bereits wenige teure Fälle bei den insgesamt geringen Fallzahlen große Unterschiede bei den Ausgaben verursachen können. Einflussfaktoren auf die Ausgabenhöhe Leistungsberechtigte unter 15 Jahren sind zu einem großen Teil Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben. Aufgrund niedrigerer Regelsätze im Vergleich zu älteren Leistungsberechtigten und vergleichsweise geringen Anteilen für Kosten der Unterkunft, sind dies für den Sozialhilfeträger eher günstige Fälle. Die Altersgruppe ab 15 bis unter 65 Jahren setzt sich aus Beziehern von Renten im Vorruhestand sowie aus vorübergehend erwerbsgeminderten Personen zusammen. Zu den vorübergehend erwerbsgeminderten Personen gehören insbesondere Personen mit nicht dauerhaften psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen. Die Rentner unter 65 Jahren bilden einen Kreis eher günstiger Fälle, da hier die Renten als Einkommen auf die Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) angerechnet werden. Die HLU stellt somit eine lediglich ergänzende Hilfe dar. Personen ab 65 Jahren und älter haben bei Hilfebedürftigkeit in der Regel Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Personen dieser Altersgruppe können sich im HLU-Bezug befinden, wenn Sie aufgrund einer selbstverschuldeten Notlage keinen Anspruch auf Leistungen der GSiAE haben. Es bestehen Wechselwirkungen mit dem Leistungsgeschehen im 5. Kapitel SGB XII. Eine steigende Zahl von Personen, deren Krankenversicherungsbeiträge von kommunaler Seite übernommen werden, erhöht die Ausgaben pro Fall im 3. Kapitel SGB XII. Im Gegenzug entfallen im Bereich der Hilfen zur Gesundheit aber Behandlungskosten, so dass insgesamt eine Kostenentlastung für die Kommunen eintritt. 23

26 3. Kapitel SGB XII Unterschiede in den Ausgaben können sich durch unterschiedliche Buchungspraxis ergeben oder durch individuell gestaltete Verwaltungsabläufe in der Zusammenarbeit mit anderen Stellen bei der Übernahme oder Abgabe von Fällen, z.b. im Übergang zwischen SGB II und SGB XII. Hierdurch ist die relativ starke Veränderung der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr in Duisburg zu erklären. Jeder dieser Einflussfaktoren liefert jedoch nur Anhaltspunkte, die sich teilweise überlagern. Da die HLU immer dann greift, wenn kein Anspruch auf andere soziale Leistungen besteht, kann die Zusammensetzung der Personenkreise innerhalb einer Kommune im Jahresverlauf schwanken. 24

27 4. Kapitel SGB XII 5. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) In Kapitel 5, zu den Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII, wird zunächst auf die betrachtete Leistungsart eingegangen. Anschließend folgt die Darstellung der Kennzahlen, die sich auf die Leistungsberechtigten beziehen und abschließend die Abbildung und Beschreibung der Kennzahlen zu den Ausgabedaten Leistungsart, Zielgruppe, Steuerungsinteresse Leistungsart und Zielgruppe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) sichert den notwendigen Lebensunterhalt von hilfebedürftigen Personen, die nicht über ausreichende Einkünfte oder eigenes Vermögen verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder das 65. Lebensjahr vollendet haben Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus einem Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus den Kosten für Unterkunft und Heizung. Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist derjenige, der außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Eine Beurteilung über eine dauerhafte volle Erwerbsminderung setzt eine medizinische Einzelfallprüfung voraus. Kommunale Ziele und Steuerungsansätze GSiAE Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt gehört schon allein aufgrund der Zusammensetzung der Zielgruppen nicht zu den Zielen bei der Gewährung von GSiAE. Zielsetzungen in Bezug auf die Ergebnisse der Grundsicherung sind somit neben den übergeordneten Zielen des 11 SGB XII: Zielsetzung: Sicherung des Lebensunterhalts Sicherung des Lebensunterhaltes Sicherung von Ansprüchen an die Kranken- und Pflegeversicherung Die Anzahl der Leistungsbezieher von GSiAE wird im Wesentlichen beeinflusst durch: Zunehmende Anzahl Älterer aufgrund demografischer Entwicklung Höhe der Renteneinkünfte bzw. des bis zum 65. Lebensjahr erwirtschafteten Vermögens Die Ausgabenhöhe wird außer durch das anrechenbare Einkommen maßgeblich durch das regionale Mietniveau und die Höhe der Nebenkosten beeinflusst. Diese Einflussfaktoren sind für den Träger der Sozialhilfe nicht direkt steuerbar. Ausschlaggebend für die Einkünfte ist das Rentenniveau, welches wiederum von kontinuierlichen Erwerbsbiografien, dem Erwerbseinkommen sowie gesetzlichen Regelungen abhängt. Das Niveau der Mieten und Heizkosten unterliegt den Gesetzen des Wohnungs- und Energiemarktes. Die Kommunen können zwar die Richtwerte festsetzen, müssen dabei aber die Marktgegebenheiten berücksichtigen. Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen bestehen z.b. in der Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus. 25

28 4. Kapitel SGB XII Die zentrale Herausforderung besteht für die Kommunen darin, vorausschauend zu planen und die unterschiedlichen Einflussfaktoren genau zu beobachten. Insofern kommt dem Benchmarking hier auch eine Monitoringfunktion zu, die im Zusammenhang mit dem qualitativen Austausch über die Praxis vor Ort wichtige Planungsgrundlagen liefert. Monitoring und Planungsaktivitäten als kommunale Ansatzmöglichkeiten Von besonderem Interesse ist es, das Leistungsgeschehen im 4. Kapitel zusammen mit der geänderten Struktur der Erwerbsarbeit zu beobachten, weil ein immer größerer Teil von Menschen in Teilzeit- bzw. Niedriglohn-Beschäftigungsverhältnissen steht. Vor diesem Hintergrund ist auch die Entwicklung des Rentenniveaus zu beobachten Leistungsbezieher in der GSiAE Die Kommunen analysieren im Benchmarking die Entwicklungen im Leistungsgeschehen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) mit einem Schwerpunkt auf den Personenkreis, der außerhalb von Einrichtungen lebt. Für Personen, die innerhalb von Einrichtungen leben, stellt die GSiAE im Regelfall eine pauschale ergänzende Leistung zur Hilfe zur Pflege (bzw. zur Eingliederungshilfe) mit dem Ziel der Sicherstellung des Lebensunterhalts dar. Das gilt, soweit die eigenen Renten- oder Arbeitseinkünfte nicht ausreichen. ABBILDUNG 12: KENNZAHL 401 DICHTE DER LB VON GSIAE-A.V.E. ZEITREIHE Zeitreihe der Kennzahl SGB XII 401 Dichten der Leistungsbezieher (LB) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) außerhalb von Einrichtungen (LB je Einwohner) am der Jahre 2005 bis B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Dichte LB GSiAE a.v.e ,9 10,5 11,0 3,8 11,4 9,0 9,5 13,8 10,0 13,8 10,7 4,7 8,3 9,9 7,2 7,3 9,7 Dichte LB GSiAE a.v.e ,6 11,5 11,9 4,2 12,3 9,9 10,2 15,2 10,9 14,6 11,7 4,9 8,1 10,7 7,5 8,3 10,6 Dichte LB GSiAE a.v.e ,8 13,1 13,2 4,9 13,0 10,8 10,2 16,2 11,9 15,5 12,5 5,2 9,0 11,5 9,1 9,0 11,6 Dichte LB GSiAE a.v.e ,8 14,1 14,1 5,3 13,8 11,4 11,0 17,0 12,9 16,3 13,3 5,6 9,2 11,7 9,9 9,7 12,1 Die obige Darstellung belegt den Anstieg in der Zahl der Leistungsbezieher von GSiAE (a.v.e.). Im Mittelwert ist die Dichte der Bezieher von GSiAE a.v.e. von 2005 auf 2008 um fast 25% gestiegen. Dieser Anstieg wird in der folgenden Tabelle ausgewiesen. Darüber hinaus steigen die Ausgaben pro Fall kontinuierlich an. Mehr Leistungsbezieher 26

29 4. Kapitel SGB XII Prozentuale Veränderung der Dichte von Beziehern GSiAE a.v.e. zwischen 2005 und 2008 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW 34,7% 27,9% 37,9% 20,9% 27,2% 15,2% 22,9% 28,6% 18,0% 23,7% 19,3% 11,1% 18,4% 36,7% 31,9% 24,8% Der Anstieg liegt auch in der demografischen Entwicklung begründet, da der Anteil der Älteren an den Einwohnern der Städte kontinuierlich steigt. Innerhalb dieser Personengruppe steigt der Anteil derer, die aufgrund unterbrochener Erwerbsbiographien bzw. langjährigen Bezuges von staatlichen Transferleistungen über kein ausreichendes Renteneinkommen/ bzw. Vermögen verfügen. Bezieher von SGB II-Leistungen sind häufig aufgrund zu niedriger oder nicht vorhandener Rentenansprüche mit Vollendung des 65. Lebensjahres auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen. Die meisten Zugänge entstammen dieser Gruppe. Insofern ist eine zügige und nachhaltige Integration arbeitsloser Erwerbsfähiger aus dem SGB II auch als präventive Maßnahme zur Vermeidung von Altersarmut zu sehen. Die Betrachtung der durchschnittlichen monatlichen Rentenhöhe - die Datengrundlage bilden Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund aus dem Jahre macht die Unterschiede zwischen den west- und ostdeutschen Städten deutlich. Eine entsprechende Darstellung findet sich im Anhang, in Abbildung 34. Durchschnittliches Rentenniveau In der nachfolgenden (Abbildung 13) der Kennzahl 404 wird die Zusammensetzung der Hilfeempfänger nach Geschlecht dargestellt. ABBILDUNG 13: Prozent KENNZAHL 404 ANTEIL DER LB GSIAE A.V.E. NACH GESCHLECHT Kennzahl SGB XII 404 Anteil der Leistungsbezieher (LB) Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (GSiAE) a.v.e. differenziert nach Geschlecht an allen LB GSiAE a.v.e. am in Prozent ,2 42,7 43,7 44,1 38,1 37,1 53,8 43,8 45,7 40,8 44,3 44,4 42,1 45,8 47,2 46,5 Anteile LB Grundsicher ung a.v.e. männlich ,8 57,3 56,3 55,9 61,9 62,9 46,2 56,2 54,3 59,2 55,7 55,6 57,9 54,2 52,8 53,5 Anteile LB Grundsicher ung a.v.e. weiblich 10 0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Mehr Frauen als Männer sind auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII angewiesen. Die Gründe liegen hauptsächlich in den geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Erwerbsbiografien und der damit verbundenen Höhe des Renten- 3 Gem. Tabelle: P Verteilung nach dem Rentnerstatus sowie durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach Wohnort (Bundesland/Regierungsbezirk/Kreis der DRV mit Stand ) 27

30 4. Kapitel SGB XII einkommens. Auch die spezifischen Bedingungen der alten Industriestädte, vor allem in NRW, müssen unter anderem wegen der - bei der derzeitigen Rentnergeneration - noch hohen Knappschaftsrenten berücksichtigt werden. Die Anteile der unterschiedlichen Gruppen Bezieher von Grundsicherung bei Erwerbsminderung unter 65 Jahren Bezieher von Grundsicherung im Alter ab 65 Jahren Gruppen der GSiAE Bezieher im Leistungsbezug werden mit der folgenden Abbildung deutlich: ABBILDUNG 14: Prozent KENNZAHL 403 ZUSAMMENSETZUNG DER LB GSIAE A.V.E. NACH ALTERSGRUPPEN Kennzahl SGB XII 403 Anteile der Altersgruppen 18 bis unter 65 Jahre sowie 65 Jahre und älter an allen Leistungsbeziehern der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.v.e. am in Prozent , ,2 67,6 59,5 76,0 66,1 73,0 65,4 71,2 69,7 74,4 66,3 79,0 79,3 69,0 67, Jahre und älter ,8 32,4 40,5 24,0 33,9 27,0 34,3 28,8 30,3 25,6 33,7 21,0 20,7 49,6 31,0 32,1 18 bis unter 65 Jahre 0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Der Anteil der dauerhaft Erwerbsgeminderten macht im Mittelwert über 30 Prozent aus. In den ostdeutschen Städten ist dieser Anteil höher. Das ist rechnerisch bedingt, da die Grundgesamtheit geringer ist. In den ostdeutschen Städten sind aufgrund des vergleichsweise hohen Rentenniveaus relativ wenige Personen über 65 Jahren auf Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII angewiesen. Im Anhang wird die Veränderungsrate nach Altersgruppen tabellarisch dargestellt Ausgaben in der GSiAE Analog zur Zeitreihendarstellung der Leistungsberechtigten folgt die Darstellung der Ausgabenentwicklung zwischen 2006 und Für das Jahr 2005 konnten nur wenige Städte die Zahl der Hilfeempfänger im Jahresdurchschnitt angeben. Insofern werden die entsprechenden Werte in der Abbildung nicht ausgewiesen, da zu diesem Zeitpunkt noch erhebliche Umstellungsarbeiten im Zusammenhang mit der neuen Sozialgesetzgebung durchgeführt wurden. 28

31 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 4. Kapitel SGB XII ABBILDUNG 15: Euro 600 KENNZAHL 450 BRUTTO-GESAMTAUSGABEN GSIAE PRO LB- ZEITREIHE Kennzahl SGB XII 450 Brutto-Gesamtausgaben Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (GSiAE) a.v.e. pro Leistungsbezieher GSiAE a.v.e. im Jahresdurchschnitt pro Monat in Euro- Zeitreihe Brutto-Gesamtausgaben GSiAE a.v.e. pro Leistungsberechtigten und Monat 2006 Brutto-Gesamtausgaben GSiAE a.v.e. pro Leistungsberechtigten und Monat 2007 Brutto-Gesamtausgaben GSiAE a.v.e. pro Leistungsberechtigten und Monat B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Hier werden die durchschnittlichen Brutto-Ausgaben pro Hilfeempfänger und Monat dargestellt. Ausgabenrückgänge können sich also verrechnungsbedingt aber auch durch Änderungen im Fallbestand ergeben, wenn anteilsmäßig mehr Leistungsbezieher geringe ergänzende GSiAE beziehen. In Hannover wurden beispielsweise bei zugewanderten Leistungsberechtigten vermehrt Rentenbezüge aus Russland angerechnet. Es ist zu berücksichtigen, dass die hier verwendeten Ausgabedaten bereits unter Anrechnung des Renteneinkommens sowie gegebenenfalls anderer vorhandener Einnahmen ermittelt wurden. Als Einflussfaktoren auf die Ausgabenentwicklung wurden im Wesentlichen das Rentenniveau und die Kosten für Unterkunft und Heizung identifiziert. Über die Jahre kann im Mittelwert ein Anstieg beobachtet werden. Bei einem Blick auf die einzelnen Städte wird deutlich, dass die Entwicklung nicht linear verläuft, in einzelnen Städten sind die Ausgaben pro Fall leicht zurückgegangen. Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Zahl von Empfängern kann also davon ausgegangen werden, dass auch geringe Anstiege in den Ausgaben pro Fall immer stärkere Auswirkungen auf die Entwicklung der Ausgaben haben werden. 29

32 5. Kapitel SGB XII 6. Leistungen nach dem 5. Kapitel SGB XII und Sicherung der Gesundheitsversorgung über laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Kapitel 6 zu den Leistungen nach dem 5. Kapitel SGB XII sowie über die Leistungen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung beginnt mit einem grundsätzlichen Blick auf die Leistungsart. Anschließend folgt die Darstellung der Kennzahlen, die sich auf die Leistungsberechtigten beziehen und abschließend die Abbildung und Beschreibung der Kennzahlen zu den Ausgabedaten Leistungsart, Zielgruppe, Steuerungsinteresse Leistungsart und Zielgruppe Die Gesundheitsversorgung von hilfebedürftigen Personen wird über verschiedene Wege sichergestellt. Aus Sicht der Kommunen haben Personen, die einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als Pflicht- oder freiwillig Versicherte haben, keinen Anspruch auf Leistungen des 5. Kapitels SGB XII. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Hilfegewährung nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII übernimmt der Träger der Sozialhilfe die Krankenversicherungsbeiträge. Perspektivisch, hier weist die durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs (GKV- WSG) in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 01. April 2007 eingeführte Versi- Krankenversicherte Personen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind oder sich dort versichern können bzw. seit Januar 2009 versichern müssen, werden auf diesen Anspruch verwiesen. Liegen die Voraussetzungen für Leistungen nach dem 3. oder 4. Kapitel des SGB XII vor, übernimmt der Träger der Sozialhilfe die Beiträge in angemessener Höhe, bei voraussichtlich kurzer Dauer der Hilfebedürftigkeit auch über die angemessene Höhe hinaus. Für nicht versicherte Leistungsberechtigte wird die Krankenversorgung im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII sichergestellt. Die Hilfen zur Gesundheit werden in zwei Formen erbracht: Nicht Krankenversicherte In Form einer Betreuung durch die gesetzliche Krankenversicherung gemäß 48 S. 2 SGB XII i.v.m. 264 SGB V. Die Aufwendungen, die der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Übernahme der Krankenbehandlung entstehen, werden ihr vom Träger der Sozialhilfe erstattet In Ausnahmefällen in Form einer Leistungsgewährung durch den Träger der Sozialhilfe ( 48 S. 1 SGB XII) Die Übernahme der Krankenbehandlung durch eine Krankenkasse nach 264 SGB V hat Vorrang vor der direkten Leistungsgewährung durch den Träger der Sozialhilfe. Voraussetzung für die Übernahme der Betreuung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch, dass die Leistungsberechtigten mindestens einen Monat im Hilfebezug sind. Die direkte Kostenübernahme durch den Sozialleistungsträger erfolgt in der Regel für Personen, die nur vorübergehend Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Hierzu gehören z.b. nicht sesshafte Personen, die hilfebedürftig sind, sich nur vorübergehend im Zuständigkeitsbereich eines Trägers der Sozialhilfe aufhalten und der medizinischen Behandlung bedürfen. 30

33 5. Kapitel SGB XII cherungspflicht für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in die richtige Richtung, werden langfristig immer mehr SGB XII-Empfänger krankenversichert sein. Zum 1. Januar 2009 und damit im Hinblick auf das in diesem Bericht betrachtete Datenmaterial noch nicht wirksam, wurde auch die Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung eingeführt. Die Hilfen zur Gesundheit werden damit ebenfalls langfristig und nur sukzessive an Bedeutung verlieren - auf diesen Trend lässt zumindest die Entwicklung von 2007 auf 2008 in Ansätzen schließen. Kommunale Ziele Vorrangiges Ziel ist die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Hilfeempfänger im SGB XII. Um dieses Ziel wirtschaftlich erreichen zu können, haben die Kommunen ein Interesse daran, dass sich ein möglichst großer Teil der Leistungsberechtigten in regulären Versicherungsverhältnissen befindet. Steuerungsmöglichkeiten Eine aktive Steuerung der Leistungen nach dem 5. Kapitel des SGB XII ist nur eingeschränkt möglich. Die Übernahme der Behandlung erfolgt überwiegend durch die Krankenkassen im Rahmen des 264 Abs. 2 bis 7 SGB V. Auf die Leistungsgewährung der Krankenkassen haben die Träger der Sozialhilfe keine Einflussmöglichkeiten. Nur wenn Anhaltspunkte für eine unwirtschaftliche Leistungserbringung oder -gewährung vorliegen, kann der zuständige Träger der Sozialhilfe von der jeweiligen Krankenkasse verlangen, die Angemessenheit der Aufwendungen zu prüfen und nachzuweisen. Ansonsten sind die Kosten, wie durch die Krankenkassen ausgewiesen, zu erstatten. Kaum Einflussmöglichkeiten auf Leistungsgewährung durch Krankenkassen Auch die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem 5. Kapitel des SGB XII lässt sich nur eingeschränkt steuern. Über aktivierende Maßnahmen nach dem SGB XII kann eine Verbesserung der Erwerbsfähigkeit und dadurch der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (verbunden mit einem Krankenversicherungsverhältnis) erreicht werden. Darüber hinaus müssen vor Bewilligung von Leistungen des 5. Kapitels stets die Möglichkeiten einer Pflichtversicherung, eines Familienversicherungsschutzes bzw. einer freiwilligen Krankenversicherung überprüft werden. Durch die Einführung der Pflichtversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform wird sich der Anteil der versicherten Hilfebedürftigen erhöhen. Allerdings sind Empfänger von Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII, die gemäß 48 S. 2 SGB XII i.v.m. 264 SGB V betreut werden von der Pflichtversicherung ausgenommen. Die Behandlungskosten müssen auch weiterhin von den Kommunen im vollen Umfang erstattet werden. Pflichtversicherung - Gesundheitsreform Eine deutliche Entlastung der Kommunen ist daher nur langfristig zu erwarten, wobei die Zahlen bereits im Vergleich 2007 zu 2008 einen solchen Trend andeuten Leistungsbezieher nach dem 5. Kapitel SGB XII und der Sicherung der Gesundheitsversorgung über laufende Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Auch bei der Darstellung des Kennzahlenvergleichs der Leistungen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung werden die Zahlen der Leistungsberechtigten in Form von Dichten betrachtet, also als Zahl der Leistungsberechtigten pro Einwohner in einer Kommune. 31

34 5. Kapitel SGB XII Für die Freie und Hansestadt Hamburg ist anzumerken, dass entsprechende Daten für die Hilfen zur Gesundheit nur zu den Ausgabenkennzahlen geliefert werden konnten. Wegen der Einführung einer neuen Software zur Prüfung und Abrechnung der relevanten Leistungen ist eine Darstellung von personenbezogenen Daten dort erst im Aufbau. Aus diesem Grund können auch die Kennzahlen für Hamburg, die sich auf Fallzahlen und Dichten in den HzG beziehen, in diesem Bericht noch nicht abgebildet werden. Die Dichten werden hier untergliedert in Leistungsberechtigte nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII, für die der Träger der Sozialhilfe Beiträge für eine Krankenversicherung übernimmt und in Leistungsberechtigte nach dem 5. Kapitel SGB XII (Hilfen zur Gesundheit). ABBILDUNG 16: 14 Personen KENNZAHL 501 DICHTEN DER LB VON HZG UND SICHERUNG DER GESUNDHEITSVER- SORGUNG NACH DEM SGB XII Kennzahl SGB XII 501 Dichten der Leistungsberechtigten (LB) Hilfen zur Gesundheit und Personen mit Leistungen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung nach dem SGB XII (Anzahl der LB je Einwohner) am , ,9 5,4 8,1 3,3 7,2 7,3 6,6 6,6 5,8 5,9 6,2 4,2 3,1 5,4 3,7 4,5 2,6 2,4 3,0 3,3 3,3 2,8 2,2 6,6 6,6 0,5 2,0 1,9 3,9 4,2 4,0 4,2 3,5 0,8 2,4 2,3 2,6 2,5 3,2 1,2 n.v. n.v. 1,4 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW M, N: Nur LB, die a.v.e. leben und diehier dargestellte Lstg. erhalten konnten aufgrund der Zuständigkeitsregelungen gemeldet werden Dichte von LB 3. und 4. Kap. SGB XII für die Beiträge zur KV übernommen werden Dichte der Leistungsberechtigten Hilfen zur Gesundheit nach 5. Kapitel SGB XII Dichte der Leistungsberechtigten mit Gesundheitsversorgung nach SGB XII TABELLE 6: VERÄNDERUNGEN DER DICHTE IN ABSOLUTEN ZAHLEN (LEISTUNGSBEZIEHER JE EINWOHNER) Veränderungen B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Dichte der Leistungsberechtigten mit Gesundheitsversorgung nach SGB XII Dichte der Leistungsberechtigten Hilfen zur Gesundheit nach 5. Kapitel SGB XII Dichte von LB 3. und 4. Kap. SGB XII für die Beiträge zur KV übernommen werden Veränderung der Zahl der Leistungsbezieher je EW 0,58-0,02-0,03 0,07 0,23 0,47-0,04-0,20-0,37-0,10 0,07 0,58-0,17-0,12-0,19-0,24-0,20-0,02-0,76-0,17-0,21-0,14-0,29 0,02-0,06 0,70 0,17 0,20 0,27 0,25 1,24 0,13 0,01-0,23 0,19 0,05 0,64 Aus der obigen Tabelle geht deutlich hervor, dass die Prognosen aus dem letztjährigen Benchmarkingbericht bestätigt werden können. In allen Kommunen, von denen auswertbare Daten vorliegen, kam es zu einer Verschiebung. Dabei ging die Dichte des Personenkreises für den die Gesundheitsversorgung nach 264 SGB V sichergestellt wird durchgängig zurück. Die Dichte des Personenkreises, für den die Beiträge zur Krankenversicherung übernommen werden, stieg entsprechend an. Diese Entwicklung ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen. 32

35 5. Kapitel SGB XII Die Gesamtdichte, also die Dichte aller Personen für die seitens der Kommune die Gesundheitsversorgung auf die eine oder andere Art sichergestellt wird, entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr im Städtevergleich nicht einheitlich. In Dortmund, Duisburg, Essen, Frankfurt, Rostock und Stuttgart stieg die Gesamtdichte im Vergleich zum Vorjahr an. Am deutlichsten fiel der Anstieg in Stuttgart und Dortmund aus. In allen anderen Städten kam es zu keinen Veränderungen. Mit der nächsten Kennzahl 503 werden die Anteile der Leistungsberechtigen der Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII bzw. der Leistungsberechtigten, deren Gesundheitsversorgung über das 3. oder 4. Kapitel SGB XII sichergestellt wird, differenziert nach den eingangs beschriebenen Formen der Leistung (hier bezeichnet als Zahlungsweg ) dargestellt. Für den Zahlungsweg Übernahme von Beiträgen für die KV wurden Personen gemeldet, für die Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt wurden. ABBILDUNG 17: Prozent 100 KENNZAHL 503 ANTEILE DER LB NACH ZAHLUNGSWEGEN Kennzahl SGB XII 503. Anteile der Leistungsberechtigten (LB) Hilfen zur Gesundheit nach Zahlungsweg an allen LB mit Gesundheitsversorgung nach dem SGB XII am in Prozent ,4 50,9 38,1 42,1 58,1 49,2 33,4 45,2 26,8 55,9 38,9 36,4 52,5 48,2 Anteil LB, für die Beiträge zu einer KV übernommen werden ,1 48,7 1,6 55,2 57,9 41,6 49,8 60,1 54,2 72,5 42,6 0,4 6,7 0,0 0,2 1,0 6,5 n.v. 0,0 0,6 n.v. 0,0 0,7 1,5 61,1 63,0 46,1 50,2 n.v. 0,6 1,4 1,7 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW M, N: Nur LB, die a.v.e. leben und die hier dargestellte Lstg. erhalten konnten aufgrund der Zuständigkeitsregelungen gemeldet werden D = echte Null Anteil LB, für die Leist. der HzG durch Erstattung an die GKV erbracht werden Anteil LB, für die Leistungen der HzG direkt von Sozialamt erbracht werden TABELLE 7: VERÄNDERUNGEN DER ANTEILE DER LB GEGENÜBER DEM VORJAHR Veränderungen B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Anteile der LB HzG und mit Leist. zur Sicherung der Gesundheitsversorgung nach Zahlungsweg Anteil LB, für die Leistungen der HzG direkt von Sozialamt erbracht werden Anteil LB, für die Leist. der HzG durch Erstattung an die GKV erbracht werden Anteil LB, für die Beiträge zu einer KV übernommen werden Prozentuale Veränderung geg. dem Vorjahr -0,24% -0,89% -0,11% -0,53% -3,06% -0,06% -2,60% -1,66% 0,38% -0,18% -5,83% 10,21% -2,07% -3,87% -2,62% -8,32% -1,20% -0,33% 2,03% -3,42% -0,81% -6,80% 6,06% 8,70% 2,97% 3,97% 3,15% 11,38% 1,26% 2,93% -0,38% 3,42% 0,43% 6,97% Im Durchschnitt der großen Großstädte wurde im Vorjahr bei 45,2 % der Leistungsberechtigten die Gesundheitsversorgung durch die Übernahme von Beiträgen zur Krankenversicherung sichergestellt. Im Berichtsjahr beträgt dieser Anteil 48,2 %. Für 52,2 % der Leistungsberechtigten wurden im Vorjahr die Leistungen der Hilfe zur Gesundheit von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und vom Träger der Verteilung der Leistungsberechtigten nach Zahlungswegen 33

36 5. Kapitel SGB XII Sozialhilfe an die Krankenkasse erstattet. Im Berichtsjahr beträgt dieser Anteil 50,2 %. Im Vorjahr übernahm der Träger der Sozialhilfe für 2,7 % der Leistungsberechtigten direkt die Kosten medizinischer Leistungen. Im Berichtsjahr war dies nur noch in 1,7 % der Fälle so. Perspektivisch ist die Personengruppe, für die Beiträge zur Krankenversicherung erhoben werden, aus Sicht der Kommunen die wichtigste Gruppe. Dies betrifft die Anzahl der Leistungsbezieher. Was die Höhe der Ausgaben angeht, ist die Gruppe mit Leistungen nach 264 SGB V für die Kommunen die wichtigste Größe. Vor diesem Hintergrund wurde die Zusammensetzung der Leistungsbezieher dieser Unterstützungsart nach Altersgruppen aufgeschlüsselt dargestellt. In Abbildung 18 wird in der untersten Säule der Anteil der unter 60-Jährigen dargestellt. Danach schließen sich die weiteren Altersgruppen in 5-Jahres Schritten an. In der obersten Säule ist schließlich der Anteil des Personenkreises dargestellt, der 85 Jahre und älter ist. Die unten abgebildete Kennzahl 500 bildet somit ein Rahmendatum ab. Die Informationen können den Kommunen dazu dienen, die Kostenentwicklungen abzuschätzen. Es kann angenommen werden, dass sich die rechnerischen Ausgaben pro Fall je nach Altersgruppe teilweise deutlich voneinander unterscheiden. Je höher der Anteil der über 65-Jährigen ist, umso geringer ist das Aktivierungspotenzial, da dieser Personenkreis Leistungen der GSiAE und nicht der HLU erhält. In den einleitenden Bemerkungen zu den Kennzahlenergebnissen im 3. und 4. Kapitel wurde auf die Wechselwirkungen eingegangen. Die größten Unterschiede zwischen den Städten lassen sich in der jüngsten Altersgruppe ausmachen. ABBILDUNG 18: KENNZAHL 500 ZUSAMMENSETZUNG DER LEISTUNGSBEZIEHER NACH 264 SGB V NACH ALTERSGRUPPEN KeZa 500 Zusammensetzung der Leistungsbezieher nach 264 SGB V nach Altersgruppen Prozent 100 6,3 6,1 4,3 4,6 90 8,3 12,0 11, ,8 18,2 20,6 24,6 21,6 30,9 13,9 29,0 13,9 4,6 5,3 15,9 19,8 5, ,1 30,8 3,8 2,7 25, ,1 11,5 0,0 0 7,2 5,4 3,5 7,0 7,2 4,8 5,8 6,0 6,9 9,2 7,7 10,3 10,4 11,2 9,4 9,5 13,0 13,6 15,5 17,0 16,1 16,3 18,1 25,1 25,9 26,2 27,3 27,7 31,9 35,0 16,0 24,1 16,0 13,8 16,8 18,0 5,7 4,0 5,3 4,1 19,9 3,6 21,7 22,1 21,3 1,4 19,6 13,6 n.v. n.v. n.v. 8,0 n.v. n.v. B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Anteil: 85 u älter Anteil 80 bis u 85 Anteil 75 bis u 80 Anteil 70 bis u 75 Anteil 65 bis u 70 an allen Anteil 60 bis u65 an allen Anteil u 60 an allen N: Nur LB, die a.v.e. leben und diehier dargestellte Lstg. erhalten konnten aufgrund der Zuständigkeitsregelungen gemeldet werden 34

37 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 5. Kapitel SGB XII 6.3. Ausgaben nach dem 5. Kapitel SGB XII und zur Sicherung der Gesundheitsversorgung bei laufenden Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII Die Gesamtausgaben pro Leistungsberechtigten sind bei den Hilfen zur Gesundheit in Form einer Erstattung an die gesetzliche Krankenversicherung wesentlich höher, als die Ausgaben für Beiträge zur Krankenversicherung pro Leistungsberechtigten nach dem Kapitel 3. oder 4. Kapitel SGB XII. Dies geht aus der folgenden Abbildung hervor. In Abbildung 19 sind zwei Säulen pro Stadt dargestellt. In der linken und jeweils deutlich niedrigeren Säulen ist der Bedarf für die Übernahme von Beiträgen zur Krankenversicherung 2008 abgebildet. In den rechten, jeweils deutlich höheren Säulen, finden sich die Höhe der Ausgaben, wenn die Kommune an die KV erstattet. ABBILDUNG 19: KENNZAHL 550 GESAMTAUSGABEN FÜR HZG UND BEDARF FÜR DIE SICHERUNG DER GESUNDHEITSVERSORGUNG PRO LB Kennzahl SGB XII 550. Ausgaben pro Leistungsberechtigten durch Erstattung an GKV und Bedarf für die Sicherung der Gesundheitsversorgung am und Jahr in Euro Euro Bedarf pro LB für die Übernahme von Beiträgen zur Krankenversicherung Ausgaben pro LB für HzG, die durch Erstattung an die GKV erbracht werden B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW M, N: Nur LB, die a.v.e. leben und die hier dargestellte Lstg. erhalten konnten aufgrund der Zuständigkeitsregelungen gemeldet werden Die Höhe der Ausgabenunterschiede ist plausibel. Bei der Leistungserbringung über die Erstattung der Kosten für erbrachte medizinische Leistungen werden dem Träger der Sozialhilfe die tatsächlich im Einzelfall entstandenen Kosten für die medizinischen Leistungen zuzüglich eines Verwaltungskostenanteils der gesetzlichen Krankenversicherung in Rechnung gestellt. Die Erstattung der Verwaltungskosten an die gesetzliche Krankenversicherung bildet den bei weitem kleinsten Anteil der Ausgaben für die Erstattung von Leistungen an die Krankenversicherung. Absolut gesehen ist dieser Betrag aus Sicht der kommunalen Haushalte nicht zu unterschätzen und eine Position, die entfallen würde, wenn Personen mit Ansprüchen nach 264 SGB V in die Pflichtversicherung überführt würden. Dieser Anteil ist grundsätzlich bei 5% gedeckelt. Zwischen den Bundesländern gibt es jedoch Unterschiede in den vertraglichen Abschlüssen mit den Krankenkassen, so dass es durchaus zu Abweichungen kommen kann. 35

38 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,2 5,2 6,5 11,9 17,6 19,6 18,4 20,0 21,8 21,8 20,6 22,0 24,8 25,9 24,5 26,6 27,7 26,3 29,5 29,5 31,3 35,2 33,1 32,2 30,6 38,4 41,5 45,2 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 5. Kapitel SGB XII In der vorhergehend abgebildeten Kennzahl 550 nicht beinhaltet sind die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der Hilfen zur Gesundheit, die direkt vom Träger der Sozialhilfe erbracht werden. Aufgrund der im Verhältnis sehr niedrigen Zahl der Leistungsberechtigten, die diesem Zahlungsweg zuzuordnen sind, führen bereits einige wenige sehr teure Fälle zu sehr hohen Ausgaben pro Leistungsberechtigten. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Quotient der LB, für die Leistungen direkt vom Sozialamt erbracht werden, ein einmaliges Blitzlicht am darstellt, wohingegen viele Kosten durch Personen verursacht werden, die nicht durchgängig im Leistungsbezug stehen, wie zum Beispiel Personen ohne festen Wohnsitz. Es schließt sich eine andere Form der Darstellung an, in der die Gesamtausgaben für Leistungen nach dem 5. Kapitel und die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung pro Einwohner abgebildet sind. In dieser Kennzahl sind die Ausgaben für Leistungen, die direkt von Sozialamt erbracht werden, mit berücksichtigt. Im Gegensatz zu den Fallkosten, die in Kennzahl 550 abgebildet sind, wirken sich hier die unterschiedlichen Dichten aus. ABBILDUNG 20: KENNZAHL 553 AUSGABEN 5. KAPITEL PRO EW Kennzahl SGB XII 553. Gesamtausgaben für Leistungen nach dem 5. Kapitel (inkl. Bedarf für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung) pro Einwohner am und Jahr in Euro B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Ausgabenverschiebungen in diesem Bereich sind größtenteils auf die (zeitversetzte) Abrechnungspraxis mit den Krankenkassen sowie damit verbundene Nachberechnungen und Nachzahlungen zurückzuführen. Diese Einflussfaktoren wirken in verschiedenen Städten zu verschiedenen Zeitpunkten, so dass zu diesem Thema zukünftig die Ausgaben in der Zeitreihe näher betrachtet werden sollen. In München kam es in größerem Ausmaß zu Umbuchungen von in der Vergangenheit erbrachten Leistungen auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Diese Rückwirkende Berichtigung spiegelt sich im Berichtsjahr als zusätzliche Ausgabenminderung im Bereich der Hilfen zur Gesundheit wider. 36

39 7. Kapitel SGB XII 7. Leistungen der Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) Das Kapitel zur Hilfe zur Pflege beginnt in Unterkapitel 7.1. mit Hinweisen auf qualitativ ausgerichtete Ansätze des Benchmarking. Anschließend werden die perspektivisch besonders bedeutsamen Entwicklungen skizziert. Die Beschreibung der Zielgruppe, der wesentlichen Einflussfaktoren sowie der kommunalen Steuerungsinteressen schließt das erste Unterkapitel ab. Im Unterkapitel 7.2. werden Kennzahlen abgebildet und beschrieben, die sich auf Leistungsberechtigte beziehen. Besonders wird dabei auf zwei kommunale Zielsetzungen eingegangen. Erstens auf den Anteil der ambulant Versorgten an allen Leistungsbeziehern der Hilfe zur Pflege und zweitens auf den Anteil der familiär Gepflegten an allen ambulant betreuten Leistungsbeziehern. Im abschließenden Unterkapitel 7.3. folgen die fiskalisch relevanten Kennzahlen. Hierbei werden zunächst die Fallkosten a.v.e. und i.e. betrachtet. Einflussfaktoren, maßgeblich auf die Höhe der Ausgaben im ambulanten Bereich werden differenziert herausgearbeitet. Das Unterkapitel schließt mit einem Vergleich der Fallkosten im ambulanten und stationären Bereich Leistungsart, Zielgruppe, Steuerungsinteresse Qualitatives Benchmarking in der Hilfe zur Pflege Die Vergleichsarbeit des Benchmarkingkreises besteht neben dem eher quantitativ ausgerichteten Vergleich der Leistungsbezieher- und Ausgabedaten aus dem qualitativen Vergleich der Prozesse und Strukturen. Dieser qualitative Vergleich wird durchgeführt, um die verschiedenen Ansätze hinter der Leistungsgewährung und Steuerung der HzP vor allem dort zu beleuchten, wo es zu auffälligen Unterschieden in den Kennzahlwerten kommt. In den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen eines Teilprojekts hauptsächlich die Steuerung in der Hilfe zur Pflege untersucht. Im letztjährigen Benchmarkingbericht 4 wurde bereits die Analyse von Prozess- und Strukturmerkmalen vorgestellt. Im Laufe der Projektjahre 2008 und 2009 wurde die prozessbezogene Sichtweise ergänzt um eine differenzierte Analyse der verschiedenen Einflussfaktoren auf die Ausgabenentwicklung in der Hilfe zur Pflege. Neben dem Vergleich der Gewährungspraxis und der praxisbezogenen Auswertung unterschiedlicher kommunaler Richtlinien prüft der Benchmarkingkreis auch die Auswirkungen externer Einflussgrößen wie zum Beispiel der Preise der Pflegedienste vor Ort auf die Frage, wie sich die Leistungen der Hilfe zur Pflege am besten steuern lassen. Inhaltlicher Ausblick Als lokale Akteure im Bereich der Hilfe zur Pflege verfügen die Sozialhilfeträger über Handlungsmöglichkeiten, die über die Leistungsgewährung im Einzelfall sowie die Modellierung der verwaltungsinternen Prozesse hinausgehen. Über leistungsrechtliche Aspekte hinaus spielen hier auch die Beratungs- und Unterstützungsangebote aus dem Bereich der Altenhilfe eine Rolle. Also insgesamt die der formalen Hilfegewährung vorgeschalteten Unterstützungsstrukturen und vorpflegerischen Beratungsleistungen. Hier werden in den am Benchmarking teilnehmenden Großstädten unterschiedliche Prioritäten gesetzt. 4 Die Berichte sind unter erhältlich 37

40 7. Kapitel SGB XII In den Diskussionsprozessen des Benchmarkingkreises wurde dabei eine Reihe von Schwerpunktsetzungen deutlich, die sowohl die qualitative Vergleichsarbeit bestimmen als auch Anregungen für die zukünftige Entwicklung der HzP liefern können. Die Rolle kommunaler Pflegeberatung im Zusammenhang mit den Pflegestützpunkten Die Rolle kommunaler Fachdienste in der HzP Die Rolle der Kommune als Akteur in der (offenen) Altenhilfe Die Bedeutung kommunaler Altenhilfeplanung als Bestandteil integrierter kommunaler Sozialplanung Die Rolle der Kommune als Organisatorin bzw. Ermöglicherin von Ehrenamt oder bürgerschaftlichem Engagement in der Altenhilfe bzw. Hilfe zur Pflege Zielgruppe Durch die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII ( 61 bis 66 SGB XII, im folgenden auch kurz: HzP) werden pflegebedürftige Personen unterstützt, indem die mit der Pflege verbundenen Kosten, die nicht durch die Pflegekasse gedeckt sind und nicht selbst finanziert werden können, ganz oder teilweise übernommen werden. Zielgruppe Leistungen der Pflegekassen sind vorrangig gegenüber den kommunalen Leistungen. Die Hilfe zur Pflege stellt zum großen Teil nur eine ergänzende Leistung zu den Leistungen der Pflegeversicherung dar, wobei dann im Regelfall der Großteil der Gesamtkosten über die kommunalen Leistungen der Hilfe zur Pflege geleistet wird. Darüber hinaus gibt es einen Anteil an Leistungsberechtigten, die nicht pflegeversichert sind und bei Bedürftigkeit ausschließlich kommunale Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten. Die unterschiedlichen möglichen Konstellationen sind in der folgenden Abbildung dargestellt: ABBILDUNG 21: PFLEGEVERSICHERTE/ NICHT PFLEGEVERSICHERTE IN DER HZP Personenkreise : Pflegeversicherte n. SGB XI und Leistungsbeziehende nach SGB XII Pflegeversicherte mit Ansprüchen ohne Bedarf (nicht pflegebedürftig) / ohne Leistungsbezug n. SGB XI Pflegeversicherte mit Ansprüchen mit Bedarf / mit Leistungen n. SGB XI Leistungsbezug SGB XI + Selbstzahler O D E R Pflegeversicherte ohne Ansprüche wegen fehlender Leistungsvoraussetzungen mit pflegerischem Bedarf Nicht Pflegeversicherte mit pflegerischem Bedarf Selbstzahler Selbstzahler O D E R O D E R Leistungsbezug SGB XII 7. Kap Pflegeversicherte/ Nicht Pflegeversicherte Der Pflegestufe 0 Selbstzahler O D E R Hinweis: aufgeführt sind hier die gängigen Kombinationen; es kann auch vorkommen, dass Pflegebedürftige die Pflegeleistungen sowohl als Selbstzahler als auch ergänzend dazu über das SGB XII finanzieren. 38

41 7. Kapitel SGB XII Dazu gehört die Frage, welcher Anteil der HzP-Bezieher pflegeversichert bzw. nicht pflegeversichert ist. Die unterschiedlichen EDV-Systeme ermöglichen es jedoch nur selten, den Wert abzubilden. Trotzdem hält der Benchmarkingkreis fest, dass entsprechende Auswertungsroutinen zukünftig vor Ort möglich sein sollten. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes und der dabei möglichen stärkeren Vernetzung von Pflegekassen und kommunalen Trägern werden die entsprechenden Informationen als bedeutsam eingeschätzt. Leistungsart Die Leistungen des SGB XII für pflegebedürftige Personen unterteilen sich in zwei Kategorien: Art der Leistung Pflegegeld in den Stufen I, II und III nach 64 SGB XII andere Leistungen der Hilfe zur Pflege nach 65 SGB XII. Bei den anderen Leistungen handelt es sich überwiegend um notwendige Aufwendungen für Pflegepersonen und Aufwendungen für Pflegesachleistungen. Die anderen Leistungen machen einen nicht zu unterschätzenden Anteil der kommunalen Ausgaben in diesem Bereich aus. Personen mit Pflegestufe `0 haben pflegerischen Bedarf. Dieser pflegerische Bedarf ist für die Einstufung in eine der Pflegestufen nicht ausreichend, weshalb sie der Pflegestufe `0 zugeordnet werden. Unabhängig davon ob diese Personen pflegeversichert sind oder nicht, müssen die pflegerischen Leistungen entweder selbst oder über das SGB XII finanziert werden. Neben der Verpflichtung, dem leistungsberechtigten Personenkreis über das SGB XII die Sicherstellung der notwendigen pflegerischen Versorgung zu gewährleisten, gibt es Teilaspekte der Leistungsgewährung, bei denen sich Unterschiede zwischen den am Benchmarking teilnehmenden Städten feststellen lassen. gekürztes Pflegegeld In einigen Städten wird beispielsweise das gekürzte Pflegegeld nach 66 Abs. 2 Satz 2 SGB XII (Mindestbetrag 1/3 des jeweiligen Pflegegeldes) in allen Fällen immer zusätzlich zu den Sachleistungen nach SGB XI und/oder SGB XII gewährt. Zwischen den teilnehmenden Städten wurden in der Beratungspraxis generelle Unterschiede deutlich. In der folgenden Abbildung sind die möglichen Kombinationen des Leistungsbezugs zusammengefasst. 39

42 7. Kapitel SGB XII ABBILDUNG 22: LEISTUNGSARTEN IN DER HZP Im Gegensatz zu den drei anderen betrachteten Leistungsarten (HLU, GSiAE, HzG) kann das Leistungsgeschehen im 7. Kapitel durch die Kommunen in wesentlich stärkerem Maße gesteuert werden. Einflussfaktoren auf die Entwicklung der HzP Die Steuerungsansätze in der HzP müssen vor dem Hintergrund einer komplexen Leistungslandschaft diskutiert werden. Die Finanzierungsstrukturen sind davon geprägt, dass mit den örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe sowie den Pflegekassen verschiedene Akteure beteiligt sind. Nicht vernachlässigt werden darf an dieser Stelle, dass auch die Anbieter, also die freien Träger und die privaten Anbieter von Dienstleistungen in der ambulanten und stationären Pflege, auf einer institutionellen und praktischen Ebene das Leistungsgeschehen mitbestimmen. In der nachfolgenden Abbildung ist dies schematisch dargestellt. 40

43 7. Kapitel SGB XII ABBILDUNG 23: INSTITUTIONELLE AKTEURE IN DER HILFE ZUR PFLEGE Auf die Entwicklung der Empfängerzahlen und damit auch der Ausgaben in der Hilfe zur Pflege wirken eine Vielzahl von Einflussfaktoren. Die Grundlagen der kommunalen Leistungen in der Hilfe zur Pflege sind im SGB XI und XII gesetzlich festgeschrieben. Dementsprechend wirken Änderungen dieser Vorschriften als stärkster Einfluss auf die kommunale Praxis und die Entwicklung der kommunalen Ausgaben. Für das Berichtsjahr ist hier hauptsächlich das Pflegeweiterentwicklungsgesetz zu nennen, beispielsweise mit der Verkürzung der Vorversicherungszeiten und Erhöhung der Leistungen für Demenzkranke und in der ambulanten und stationären Versorgung. Durch die gesetzliche Verschränkung der Leistungen mit dem SGB XII wirken sich diese Änderungen auch auf den Leistungsbezug im SGB XII direkt aus. Als Einflussfaktoren werden immer wieder der demografische Wandel, die Einkommenssituation älterer Menschen (siehe auch Ausführungen zu möglichen Entwicklungen in der GSiAE) sowie die Veränderung der Familienbeziehungen, die zu einer zunehmenden professionellen - im Sinne gewerblicher - Wahrnehmung der Pflegearrangements führen können, erwähnt. Dabei sind gegenläufige Tendenzen wie die längere und höhere Gesundheit nachfolgender Generationen und die Verbreitung anderer als familienorientierter Wohnformen in die Vorausschau einzubeziehen. Die Anzahl der hochbetagten Bürger nimmt vor dem vieldiskutierten Hintergrund der demografischen Entwicklung bekanntermaßen zu. Je älter ein Mensch ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine demenzielle Erkrankung eintritt. Bei einer zunehmenden Anzahl von alten und hochaltrigen Menschen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung stellt sich immer dringlicher die Frage nach der Organisation der Versorgung und Pflege dieses Personenkreises. Dies kann beispielsweise durch spezialisierte Beratungsangebote, die Einbindung von Freiwilligen, spezielle Qualifizierungsmaßnahmen, entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und durch die Unterstützung einer pflegerischen Infrastruktur geschehen, die auf die spezifischen Anforderungen in der Pflege von Menschen mit Demenz abgestimmt ist. 41

44 7. Kapitel SGB XII Kommunale Ziele Die kommunalen Steuerungsziele, die überwiegend jedoch mit regional unterschiedlichen Ausprägungen verfolgt werden, können folgendermaßen zusammengefasst werden: Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, dass Leistungsberechtigte so lange wie möglich im häuslichen Umfeld betreut werden sollen Die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder im Rahmen nachbarschaftlicher Netzwerke soll, wo es sinnvoll möglich ist, Vorrang vor der Pflegesachleistung, also dem Einsatz professioneller Pflegedienste haben Die fachlichen Zielsetzungen sollen mit einem möglichst wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz der Ressourcen erbracht werden 42

45 0,3 0,6 0,7 0,7 0,9 0,8 0,8 1,3 1,2 1,1 1,1 1,1 1,2 1,3 1,3 1,3 1,3 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,5 1,4 1,6 1,6 1,6 1,5 1,5 1,5 1,6 1,6 1,5 1,7 1,7 1,7 1,7 1,8 2,0 2,0 2,0 2,0 2,1 2,2 2,2 2,1 2,2 2,2 2,3 2,2 2,4 2,4 2,5 2,7 3,0 2,9 3,1 3,1 3,1 3,2 3,2 3,2 3,6 3,6 3,7 3,9 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 7. Kapitel SGB XII 7.2. Leistungsbezieher in der HzP Dichte der Hilfeempfänger a.v.e. Zunächst wird die Dichte der der Hilfeempfänger von HzP a.v.e. je Einwohner als Zeitreihe abgebildet. Betrachtet man die Entwicklung der Dichte der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege a.v.e., so stellt man fest, dass diese im Mittel aller verglichenen Städte seit dem Jahr 2005 kontinuierlich ansteigt. ABBILDUNG 24: KENNZAHL DICHTE HZP A.V.E- ZEITREIHE Kennzahl SGB XII 701. Dichte der Leistungsberechtigten (LB) Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (HzP a.v.e.) insgesamt (Anzahl der LB HzP je Einwohner) am Personen Dichte der LB HzP a.v.e. gesamt 2005 Dichte der LB HzP a.v.e. gesamt 2006 Dichte der LB HzP a.v.e. gesamt 2007 Dichte der LB HzP a.v.e. gesamt ,5 4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW D,L: Einwohnerdaten 2007 HB 08: Softwareumstellung führte zu veränderten Auswertungen S 08: Steigerung aufgrund BSG Entscheidung: Haushaltshilfen= HzP M: Die Datenlage 2007 wurde gegenüber derjenigen in 2006 auf EDV-Ebene bereinigt HRO: 2006 konnte eine Personengruppe ohne dt. Staatsangehörigkeit im Leistungsbezug nicht ausgewiesen werden Diese Entwicklung eines kontinuierlichen Anstiegs trifft auf Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln und Nürnberg zu. Der deutliche Anstieg im Jahr 2008 in Stuttgart ist dadurch erklärbar, dass die Leistungen für die Empfänger reiner Haushaltshilfen, der Rechtssprechung folgend, im Berichtsjahr 2008 im Gegensatz zum Vorjahr über die HzP gewährt wurden. In Bremen kam es aufgrund einer Softwareumstellung zu einem Bruch der Zeitreihe. Den durch die kommunalen Daten gebildeten Kennzahlen werden Informationen gegenübergestellt, die aus den Landespflegestatistiken stammen. Die entsprechenden Auswertungen liegen für das Jahr 2007 vor und werden im 2-jährigen Turnus erhoben. Zunächst wird die Dichte der pflegebedürftigen Personen nach dem SGB XI dargestellt. Es sollte beachtet werden, dass hier die Einwohnerzahlen aus dem Jahr 2008 zu Grunde gelegt wurden. Verdeutlicht wird hier die Anzahl potenzieller Hilfeempfänger des SGB XII, die möglichen Konstellationen sind in der Eingangsgrafik zum Personenkreis dargestellt. 43

46 7. Kapitel SGB XII ABBILDUNG 25: KENNZAHL 709 DICHTE DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSONEN NACH SGB XI/ DICHTE DER LEISTUNGSBEZIEHER (A.V.E. UND I.E.) NACH DEM SGB XII Kennzahl SGB XII 709. Dichte der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach dem SGB XI in der Kommune Anzahl der Leistungsberechtigten von Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI je Einwohner (Daten aus der Pflegestatistik 2007) Dichte der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach dem SGB XI in der Kommune Dichte von HzP Beziehern a.v.e. und i.e. Personen , ,3 25,8 22,6 23,6 Mittelwert Arithmetisches Mittel HzP Dichte gesamt 32,0 29,9 22,5 24,9 28,3 22,2 26,2 23,6 27,0 25, ,0 17, ,0 6,3 9,1 8,2 7,4 7,7 6,6 6,5 6,3 5,9 6,1 5,2 5,0 3,8 4,0 2,5 n.v. B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S M,N: HzP i.e. in Zuständigkeitdes überörtlichen Sozialhilfeträgers; nachrichtliche Meldung aus Nürnberg, in München: n.v Die Dichte der pflegebedürftigen Personen nach dem SGB XI stieg, zwischen 2005 und 2007 im Mittelwert, von 24,7 auf 25,2. Hier spiegelt sich die demografische Entwicklung wider. Wenn die Dichten der Leistungsbezieher nach dem SGB XI den Dichten der Empfänger von HzP in bzw. außerhalb von Einrichtungen gegenübergestellt werden, korrespondieren hohe Werte in der obigen Kennzahl mit hohen Gesamtdichten der HzP (i.e. und a.v.e.) in Duisburg, Essen und Hannover. Das Bild unterscheidet sich bei einem Blick auf die anderen Städte. Insofern ist ein genauer Blick auf die regionalen Strukturen und Besonderheiten nötig, um die Zusammenhänge, die durch die oben beschriebenen Kennzahlen zum Ausdruck gebracht werden, genauer zu analysieren. Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI In der Anlage sind insgesamt vier Auswertungsgrafiken auf Basis der Pflegestatistik, enthalten: Abbildung 35: Anlage - Dichte der pflegebedürftigen Personen nach dem SGB XI untergliedert nach ambulant und stationär Abbildung 36: Anlage - Pflegebedürftige nach dem SGB XI untergliedert nach Pflegestufen Abbildung 37: Anlage - Pflegebedürftige nach dem SGB XI a.v.e. nach Pflegestufen Abbildung 37: Anlage - Pflegebedürftige nach dem SGB XI a.v.e. nach Pflegestufen 44

47 7. Kapitel SGB XII Leistungsbezieher der ambulanten Hilfe zur Pflege Die Dichte der Hilfeempfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege wird in der folgenden Grafik dargestellt. Der oberste Wert in Abbildung 26 entspricht der Gesamtdichte, wie sie in der Kennzahl in der Abbildung 24 dargestellt ist. Darunter werden in Abbildung 26 durch Säulen die Dichten der Leistungsbezieher von Pflegegeld HzP a.v.e. nach Pflegestufen abgebildet. Die nicht mit einem Säulenabschnitt hinterlegte Differenz ergibt sich durch den Personenkreis, der Leistungen nach 65 SGB XII erhält. Dieser ist, aufgrund der in den einzelnen Städten verwendeten Softwareanwendungen, in unterschiedlichen Differenzierungsgraden ausweisbar. In Düsseldorf, Essen, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart kann dieser Wert direkt ausgewiesen werden. Das bedeutet: Alle Personen die eine Leistung nach 65 SGB XII erhalten sind als solche ausgewiesen. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Personen ausschließlich diese anderen Leistungen erhalten, oder ob dies im Zusammenhang mit einer Leistung nach 64 SGB XII geschieht. In den anderen Städten ist zwar die Gesamtzahl ohne Doppelzählungen ausweisbar - die Gesamt Kopf -Zahl aller Leistungsbezieher von HzP a.v.e. ist somit überall ein robuster Wert - allerdings nicht in ihren Differenzierungen. ABBILDUNG 26: LB je EW KENNZAHL 702 DICHTE A.V.E. NACH PFLEGESTUFEN Kennzahl SGB XII 703 Dichten von Leistungsempfänger Hilfe zur Pflege (LB HzP) a.v.e. mit Pflegegeld nach Pflegestufen sowie Gesamtzahl der Leistungsempfänger von HzP (inkl. Leistungen nach 65) am in Prozent 4 3,6 3,9 3,2 3 2, ,2 0,8 2,0 1,8 1,4 1,5 1,0 0,7 0,7 0,6 0,4 0,7 0,5 0,4 0,5 0,3 0,5 0,5 0,4 0,3 0,2 0,3 0,2 0,2 0,38 0,21 0,2 0,06 0,1 0,2 0,3 0,2 0,04 0,05 0,09 0,09 0,23 0,15 0,1 0,2 0,2 0,24 0,2 0,08 0,06 0,05 0,1 0,03 0,08 0,2 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S In den drei Säulenbestandteilen ist die Dichte der LB nach Pflegestufen ausgewiesen.die nicht mit einem Säulenabschnitt hinterlegte Differenz ergibt sich durch den Personenkreis, der Leistungen nach 65 SGB XII erhält. Dieser ist, aufgrund der in den einzelnen Städten verwendeten Softwareanwendungen, in unterschiedlichen Differenzierungsgraden ausweisbar. In Düsseldorf, Essen, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart kann dieser Wert ausgewiesen werden. In den anderen Städten ist zwar die Gesamtzahl ohne Doppelzählungen ausweisbar die Gesamt Kopf -Zahl aller Leistungsbezieher von HzP a.v.e. ist somit überall ein robuster Wert - allerdings nicht in ihren Differenzierungen. 1,0 2,3 1,7 1,1 1,7 2,0 1,1 Dichte Stufe 1 Dichte Stufe 2 Dichte Stufe 3 Dichte der LB HzP a.v.e. gesamt 2008 In der nachfolgenden Grafik sind die Anteile der Leistungsbezieher von Pflegegeld nach Pflegestufen an allen Leistungsbeziehern von Pflegegeld nach Pflegestufen ausgewiesen. Die Verteilung der Leistungsbezieher nach Pflegestufen wirkt sich auf die kommunalen Ausgaben aus, darauf wird im entsprechenden Abschnitt zu den Ausgaben in der HzP eingegangen. 45

48 7. Kapitel SGB XII ABBILDUNG 27: Prozent KENNZAHL 703A LB HZP A.V.E.: ANTEILE NACH PFLEGESTUFEN Kennzahl SGB XII 703a Anteile von Leistungsempfänger Hilfe zur Pflege (LB HzP) a.v.e. mit Pflegegeld nach Pflegestufen I bis III an allen LB HzP a.v.e. mit Pflegegeld am in Prozent ,8 34,6 8,2 30,3 11,0 30,8 6,7 28,7 13,5 12,4 37,4 24,1 19,3 32,0 11,7 12,6 13,5 28,1 23,7 36,1 8,5 31,0 27,6 8,6 7,0 29,7 32,4 16,7 14,7 35,0 33,1 Anteil Pflegegeld Stufe III ,1 Anteil Pflegegeld Stufe II ,6 61,5 58,2 64,6 49,1 63,4 48,8 52,2 59,3 62,8 60,5 44,3 61,7 60,6 48,3 52,2 Anteil Pflegegeld Stufe I 10 0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW E 08: Gesamtzahl kleiner als Summe aus Pflegestufen, da Personen die im Dezember einen Pflegestufenwechsel hatten in beiden Stufen gezählt qwurden Kommunale Zielsetzungen in der HZP Die zentralen inhaltlichen Zielsetzungen bestehen in dem Vorrang der ambulanten vor der stationären Versorgung und in der weitest möglichen Unterstützung familiärer Pflege. In dem Abschnitte zur Kostenentwicklung wird dann diskutiert, inwieweit diese Zielsetzungen wirtschaftlich umsetzbar sind. Ambulant vor Stationär (Kennzahl 707) Eine wichtige Kennzahl zur Beurteilung von Steuerungsansätzen in der Hilfe zur Pflege bildet der Anteil aller Leistungsbezieher im ambulanten Bereich an allen (stationär und ambulant betreuten) Hilfeempfängern. Ziel ist es, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit den Pflegebedürftigen möglichst lange den Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Zielsetzungen Familiäre Versorgung (Kennzahl 708) So lange eine häusliche Pflege geeignet ist, den Pflegebedarf zu erfüllen, soll der Träger der Sozialhilfe nach 13 SGB XII darauf hinwirken, dass die Pflege einschließlich notwendiger hauswirtschaftlicher Versorgung im Rahmen familiär oder nachbarschaftlich gestützter Pflegearrangements erbracht wird. Grundgesamtheit Bei der Ermittlung der Grundgesamtheit, also aller Leistungsberechtigten der Hilfe zur Pflege, spielen unterschiedliche Zuständigkeitsregelungen eine Rolle. In Bayern ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen zuständig. Die Stadt Nürnberg konnte die entsprechenden Werte nachrichtlich melden, für die Landeshauptstadt München war dies nicht möglich, so dass hier ein n.v. zu verzeichnen ist. Datenlage Allen nordrhein-westfälischen Städten war es möglich, die unter 65-jährigen Leistungsberechtigen in Einrichtungen nachrichtlich zu melden, so dass hier die tatsächliche Grundgesamtheit abgebildet ist. Auch die Stadt Hannover meldete die Hilfeemp- 46

49 n.v. n.v. n.v Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 7. Kapitel SGB XII fänger in überörtlicher Zuständigkeit nachrichtlich, wobei hier mit den unter 60- Jährigen eine andere Altersklasse gesetzlich vorgegeben ist. Von den sächsischen Städten war es Dresden möglich, alle Leistungsberechtigten zu melden. Durch Leipzig konnte dieses nicht geschehen, ebenso wenig durch die hessische Stadt Frankfurt, so dass der ambulante Anteil für diese beiden Städte leicht überhöht ausgewiesen wird, da er sich nur auf die Hilfeempfänger in örtlicher Zuständigkeit bezieht. ABBILDUNG 28: KENNZAHL 707 AMBULANTE VERSORGUNG Kennzahl SGB XII 707. Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.e. (ambulante Versorgung) an allen Leistungsberechtigten HzP am in Prozent Prozent 70 Anteil der LB HzP a.v.e. an allen LB HzP 2006 Anteil der LB HzP a.v.e. an allen LB HzP 2007 Anteil der LB HzP a.v.e. an allen LB HzP B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Die Veränderungen in Stuttgart sind, wie weiter oben bereits ausgeführt, auf die geänderte Gewährungspraxis der Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung zurückzuführen. 47

50 n.v. n.v. 0,0 n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. n.v. 7,3 9,3 12,5 11,2 19,9 21,8 24,3 27,6 25,8 25,6 31,4 33,6 31,5 30,8 48,8 54,6 54,7 58,8 61,3 64,4 63,2 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 7. Kapitel SGB XII Private Pflege Mit der Kennzahl 708 wird abgebildet, wie hoch der Anteil der ausschließlich von Angehörigen Gepflegten an allen Hilfeempfängern von HzP a.v.e. ist. Anders formuliert wird hier zum Ausdruck gebracht, wie hoch der Anteil der Personen ist, der Leistungen der HzP erhält und über die Hilfe zur Pflege nicht von Pflegediensten versorgt wird. Private Pflege ABBILDUNG 29: Prozent 70 KENNZAHL 708 PRIVATE PFLEGE Kennzahl SGB XII 708. Anteil der ausschließlich von Angehörigen gepflegten Leistungsberechtigten HzP a.v.e. an allen Leistungsberechtigten HzP a.v.e. am /2008 in Prozent Anteil der ausschließlich von Angehörigen gepflegten LB HzP a.v.e. an allen LB HzP a.v.e Anteil der ausschließlich von Angehörigen gepflegten LB HzP a.v.e. an allen LB HzP a.v.e Mittelwert , B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Essen: in den gelieferten Zahlen aus Essen sind nur die Empfänger von Pflegegeld ohne Pflegesachleistungen enthalten; Empfän ger von Leistungen für ein Hausnotrufsystem oder reine Emfpänger von Pflegebeihilfen können nicht gesondert ermittelt werden und sind somit nicht in den Zahlen aus Essen enthalten. Die Unterschiede zwischen den Städten sind beträchtlich und waren dies auch schon im Vorjahr. Insgesamt ist ein Rückgang zu beobachten. Ob dieser Rückgang systematische Gründe hat, bleibt im Zeitverlauf zu beobachten. Ebenso strebt der Benchmarkingkreis an, die Methode der Datengenerierung für die der Kennzahl 708 zu Grunde liegenden Sachverhalte weiter zu entwickeln. Die Frage, welche spezifischen Konstellationen in den Städten die teilweise deutlichen Unterschiede (zum Beispiel im Hinblick auf den niedrigen Hamburger Wert) verursachen, soll in diesem Zusammenhang auch genauer beleuchtet werden. Als ein Einflussfaktor auf diese Quote konnte die Beratungsstruktur und -praxis vor Ort identifiziert werden. Auch die kulturell geprägten Familienstrukturen beeinflussen die Art und Weise wie häusliche und andere Pflegearrangements gestaltet werden. Der gesellschaftliche Wandel und die damit verbundene Veränderung der familiären Strukturen tragen ebenfalls dazu bei, dass die Pflege zunehmend nicht mehr durch Angehörige erbracht werden kann. An zwei Beispielen werden erstens Steuerungsaspekte (Düsseldorf) und zweitens der Zusammenhang zwischen Strukturmerkmalen der Hilfebedürftigkeit und den Kennzahlen zur Wirtschaftlichkeit in der HzP (Nürnberg) illustriert. KeZa 708: Einflussfaktoren Beispiele: Düsseldorf und Nürnberg Gründe für den Rückgang der Quote in Düsseldorf sind vorrangig darin zu sehen, dass die Pflegedienste vermehrt Marktanteile und damit Neukunden gewonnen haben. Hierdurch wird die Pflegequote zu Las- 48

51 7. Kapitel SGB XII ten der Angehörigenpflege beeinflusst. Darüber hinaus bedingen die gute Beratungsstruktur und die Vielzahl von leicht zugänglichen Pflegeangeboten, dass Pflegebedürftige und deren Angehörigen zur eigenen Entlastung auch die Hilfe professioneller Anbieter in Anspruch nehmen, statt die Pflege selber zu leisten. Mit der Einführung des Fallmanagements und der weiterhin geplanten Installierung eines Pflegefachdienstes wird in Düsseldorf die Hoffnung verbunden, verstärkt nachbarschaftliche und familiäre Potenziale zu aktivieren. Für die Stadt Nürnberg ist hier zu beachten, dass ein erheblicher Anteil der Leistungsberechtigten von HzP a.v.e. die Pflegestufe I nicht erreicht ( Pflegestufe 0 ) und für diesen Personenkreis die notwendige - mit relativ geringem Aufwand verbundene - Pflege durch Angehörige und Nachbarn sichergestellt werden kann. Diese Leistungsberechtigten beeinflussen die Ergebnisse der KeZa 708 sowie die Ausgaben je Leistungsberechtigten a.v.e. (KeZa 750). Der rückläufige Anteil der ausschließlich von Angehörigen gepflegten Leistungsberechtigten ist auf eine verstärkte zusätzliche Einbindung von Pflegediensten zurückzuführen. Durch diese Unterstützung soll gezielt die Pflegebereitschaft der Angehörigen erhalten werden. Trotz der für Kennzahl 708 teilweise unvollständigen Datenlage wird bei einem Vergleich der Ausgaben pro Fall a.v.e. und der Quote der Angehörigenpflege deutlich: Wenn die Quote der von Angehörigen Gepflegten vergleichsweise hoch ist, stellen sich die Ausgaben pro Fall vergleichsweise niedrig dar. Fälle, die nur von Angehörigen gepflegt werden, sind vergleichsweise günstige Fälle. Allerdings ist die Gemengelage der Einflussfaktoren im ganzen Feld der Hilfe zur Pflege so komplex, dass die Ergebnisse der aktuell vom Benchmarkingkreis durchgeführten Analyse der Kosteneinflussfaktoren abzuwarten bleibt. Angehörigenpflege- Ausgaben pro Fall 49

52 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 7. Kapitel SGB XII 7.3. Ausgaben in der HzP Die Ausgaben je Fall für ambulante Leistungen, die in den nachfolgenden beiden Grafiken abgebildet sind, unterscheiden sich stark. Abgebildet sind zunächst die Bruttound dann die Nettoausgaben. Da aufgrund der Abrechnungspraxis eine exakte periodengenaue Abgrenzung nicht möglich ist, lässt sich die Einnahmesteuerung als Möglichkeit die Ausgaben in der HzP zu beeinflussen, nicht direkt abbilden. ABBILDUNG 30: Euro KENNZAHL BRUTTOAUSGABEN A.V.E. Kennzahl SGB XII Bruttoausgaben Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (a.v.e.) pro Leistungsberechtigten HzP a.v.e. (Fallkosten) 2008/2007 in Euro Bruttoausgaben HzP a.v.e. pro LB HzP a.v.e Bruttoausgaben HzP a.v.e. pro LB HzP a.v.e B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW 50

53 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 7. Kapitel SGB XII ABBILDUNG 31: Euro KENNZAHL NETTOAUSGABEN A.V.E. Kennzahl SGB XII Nettoausgaben Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (a.v.e.) pro Leistungsberechtigten HzP a.v.e. (Fallkosten) 2008/2007 in Euro Nettoausgaben HzP a.v.e. pro LB HzP a.v.e Nettoausgaben HzP a.v.e. pro LB HzP a.v.e B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Die sehr hohen Ausgaben in München und in Frankfurt sowie die vergleichsweise hohen Ausgaben in Stuttgart lassen sich durch verschiedene Einflussfaktoren erklären. In München und in Frankfurt sind es die Ausgaben für besonders intensive und damit aus fiskalischer Sicht besonders teure Fälle, durch die die durchschnittlichen Ausgaben so hoch sind. Dies gilt auch für die Stadt Stuttgart, wo noch ein weiterer Erklärungsfaktor greift. Aufgrund des relativ hohen Lohniveaus und der guten Beschäftigungssituation ist der Anreiz für Angehörige zu pflegen (siehe auch Kennzahl 708) nicht ausgeprägt. In Stuttgart wird also der bei weitem größte Teil der Pflegearrangements durch professionelle Dienste bedient, die vergleichsweise höhere kommunale Ausgaben verursachen als die Angehörigenpflege. Hohe Ausgaben Frankfurt, München, Stuttgart Die unterschiedlichen Ausgabenhöhen werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst. An dieser Stelle sollen die zentralen Faktoren aufgeführt werden. Eine genauere Analyse des Benchmarkingkreises zu diesem Thema wird noch in diesem Projektjahr folgen. Verteilung der Pflegestufen Die anteilsmäßige Verteilung der Pflegestufen an den Leistungsbeziehern von Leistungen nach 64 SGB XII (siehe Kennzahl 703a) beeinflusst die Höhe der Ausgaben je Fall. Die drei Städte mit den höchsten Ausgaben haben hier den vergleichsweise höchsten Anteil von LB mit Pflegestufe III. Hier spielt auch die örtliche Praxis bei der Auslegung des Begriffs der unangemessenen Mehrkosten 9 und 13 SGB XII eine Rolle. Daneben stehen fachliche Ansprüche und oftmals Vorstellungen von Pflegebedürftigen und Angehörigen im Spannungsverhältnis mit kommunalen fiskalischen Interessen. Damit eine Kommune die Möglichkeit hat hier im Einzelfall handlungsfähig zu bleiben, bedarf es vor allem der Entwicklung kommunaler Leitlinien im Hinblick auf die Steuerung in der HzP. Dabei sollten fachliche und fiskalische Ansatzpunkte gleicher- Unangemessene Mehrkosten 51

54 7. Kapitel SGB XII maßen berücksichtigt werden. Außerdem wäre ein hohes Maß an Transparenz geboten, den Bürgern gegenüber - aber auch den Leistungserbringern. Verteilung der Fallkosten Zur Analyse der unterschiedlichen Ausgabenhöhen vergleicht der Benchmarkingkreis zurzeit in einer Piloterhebung die Höhe der Ausgaben je Fall und teilt diese nach Gruppen ein. Bereits jetzt wird deutlich: Die großen Unterschiede in den Ausgaben je Fall kommen nicht dadurch zustande, dass die durchschnittlichen Kosten der durchschnittlichen Pflegefälle mit Leistungen des SGB XII sich stark unterscheiden. Zweitens wird deutlich, dies lässt sich bereits jetzt klar für die Stadt München sagen, dass bei den Städten mit sehr hohen Kosten pro Fall der hauptsächliche Einflussfaktor in der Anzahl der besonders teuren Fälle besteht. Für die Stadt Frankfurt ist davon auszugehen, dass dieser Erklärungsansatz greift. Die Anzahl der Fälle, die besonders teuer sind (über Euro pro Jahr) unterscheidet sich im Städtevergleich stark. Wenige teure Einzelfälle beeinflussen die durchschnittlichen Ausgaben je fall stark Abgrenzungsfragen im Hinblick auf Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung Auch die unterschiedliche Gewährungspraxis von Leistungen der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung unterscheidet sich deutlich und bildet einen wichtigen Einflussfaktor auf die unterschiedlichen Höhen der Ausgaben in der HzP. Die Praxis selbst ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. TABELLE 8: GEWÄHRUNGSPRAXIS ISB Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung wird über die EGH gewährt: Dortmund, Düsseldorf, Rostock Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung wird über die HZP gewährt: Essen, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung wird als Mischform gewährt: Berlin, Duisburg Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung wird als Mischform, vorrangig über die HzP gewährt: Bremen, Dresden, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig * Als eine Besonderheit in NRW ist zu beachten, dass ein gewisser Anteil von Personen die im betreuten Wohnen (als Leistung der EGH zu Lasten des überörtlichen Trägers) leben zusätzlich Leistungen der HzP erhalten. Da erwartet wird, dass es gerade in Hinsicht auf die Gewährung von persönlichen Budgets weiter zu einer Mischfinanzierung bzw. Vermischung in diesem Bereich kommt, wird diese Thematik vom Benchmarkingkreis weiter verfolgt. Der Benchmarkingkreis beobachtet die aktuellen politischen Entwicklungen im Hinblick auf die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Perspektive: Neudefinition Pflegebedürftigkeitsbegriff Weitere Einflussfaktoren auf die Höhe der Ausgaben für HzP a.v.e., die aktuell im Detail untersucht werden: Verteilung der Pflegestufen Auslegung des Begriffs der unangemessenen Mehrkosten Verteilung der Fallkosten Abgrenzungsfragen im Zusammenhang mit der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung 52

55 n.v. n.v Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 7. Kapitel SGB XII Die Frage, ob Verhandlungen über Vergütungsvereinbarungen selbst wahrgenommen oder delegiert werden Die konkrete Ausgestaltung des Bedarfsfeststellungsverfahrens Unterschiedliche Kostenbelastungen werden durch differierende Leistungskomplexkataloge und unterschiedlich zugeordnete Kosten hervorgerufen Unterschiedliche Interpretationen der Ermessensvorschriften und unbestimmten Rechtsbegriffe wirken unmittelbar auf die Kosten, z.b.: Pflegebeihilfen ( kleines Pflegegeld ), Unterschiede in der Gewährungspraxis als Erklärungsfaktor für Kostenunterschiede Vergleich der Ausgaben: HzP i.e. und HzP a.v.e. Mit der Darstellung der Ausgaben in der HzP soll hauptsächlich ein Vergleich der Fallkosten a.v.e. und i.e. vorgenommen werden. Dargestellt werden jeweils die Nettoausgaben. Die Ausgaben in der Hilfe zur Pflege werden maßgeblich von den pflegestufenabhängigen Fallkonstellationen vor Ort mit den entsprechenden feststehenden Sätzen beeinflusst. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Kommunen bei der Gewährung der anderen Leistungen über Steuerungsspielräume verfügen. Extrem teure Fälle können sich stark auf die Ausgabenunterschiede zwischen den Städten auswirken. Im ambulanten Bereich sind dies beispielsweise Fälle mit 24- Stunden-Betreuung oder Personen, die Leistungen der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung in Anspruch nehmen. Diese Leistungen werden nicht einheitlich gewährt. Teilweise geschieht dies über die EGH, teilweise über die HzP. Zu Beginn wird abgebildet, wie hoch sich in einer Stadt jeweils die Ausgaben a.v.e. und i.e. je Fall darstellen. ABBILDUNG 32: Euro KENNZAHL AUSGABEN A.V.E. UND AUSGABEN I.E. Kennzahl SGB XII 750. Nettoausgaben Hilfe zur Pflege (a.v.e./i.e.) pro Leistungsberechtigten HzP a.v.e. /i.e.(fallkosten) 2008 in Euro Nettoausgaben HzP a.v.e. pro LB HzP a.v.e Nettoausgaben HzP i.e. pro LB HzP i.e Hinweis: Hier sind die durchschnittlichen Fallkosten abgebildet. Eine große Zahl teurer Einzelfälle beeinflusst die durch. Kosten a.v.e. sehr stark. Dies gilt für Frankfurt, Hamburg und Stuttgart. In einem ersten Schritt wären die Fallkosten um die Ausgaben im Zusammenhang mit den Leistungen der ISB zu bereinigen. Sollten nach dieser Bereinigung die ausgewiesenen Kosten a.v.e. immer noch höher liegen als die i.e., dürfte daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass in diesen Städten jetzt in die andere Richtung gesteuert werden sollte. Vielmehr sollte diese Gegenüberstellung Anlass dazu bieten, im Einzelfall zu prüfen, ob die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen und die kommunale Zielsetzung Wirtschaftlichkeit im Sinne der Pflegebedürftigen vereinbar sind B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S 53

56 7. Kapitel SGB XII Bei den hier abgebildeten Ausgabepositionen i.e. sind bei den Meldungen aller nordrhein-westfälischen Städte, Hamburgs und Rostocks die Ausgaben für bewohnerbezogene Investitionskostenzuschüsse sowie die entsprechenden Hilfeempfänger, jeweils nach Landesrecht, beinhaltet. In der Ausgabeposition der Stadt Frankfurt sind diese nicht beinhaltet, obwohl solche Zuschüsse in Hessen grundsätzlich gewährt werden. Der Grundsatz ambulant vor stationär ergibt sich aus dem Gesetz ( 13 Absatz 1 Satz 1 SGB XII). Der nächste Satz dieser Vorschrift lautet jedoch: Der Vorrang der ambulanten Leistung gilt nicht, wenn eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Immer wieder stellt sich die Frage, ob die gesetzlich gebotene Steuerung in vorrangig ambulante Pflegearrangements für die Kommunen auch mit geringeren Ausgaben pro Fall verbunden ist. Dies ist nicht überall der Fall. In Dresden, Leipzig und Stuttgart stellen sich die durchschnittlichen ambulanten Kosten pro Fall höher dar als die stationären, in Hamburg nur geringfügig. In all diesen Städten werden Leistungen im Rahmen der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung vorrangig über die HzP gewährt. In einem ersten Schritt wären die Fallkosten um die Ausgaben im Zusammenhang mit den Leistungen der ISB zu bereinigen. Sollten nach dieser Bereinigung die ausgewiesenen Kosten a.v.e. immer noch höher liegen als die i.e., dürfte daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass in diesen Städten jetzt in die andere Richtung gesteuert werden sollte. Vielmehr sollte diese Gegenüberstellung Anlass dazu bieten, im Einzelfall zu prüfen, ob die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen und die kommunale Zielsetzung Wirtschaftlichkeit im Sinne der Pflegebedürftigen vereinbar sind. Ausgaben i.e.: Thema Pflegewohngeld Vergleich der durchschn. Ausgaben je Fall ambulant-stationär 54

57 Ausblick 8. Ausblick Mit dem vorliegenden Bericht zu den kommunalen Leistungen im Rahmen des 3., 4., 5., und 7. Kapitels SGB XII wurde die Bedeutung der Kommunen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger sowie die Sicherstellung der Hilfe zur Pflege deutlich. Ebenfalls deutlich wurde, dass vor allem bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch weiter mit steigenden Empfängerzahlen zu rechnen ist. Hier spiegelt sich die demografische Entwicklung mit einer zunehmenden Alterung der Bevölkerung wider. Die Beobachtung der quantitativen Entwicklung der Kennzahlenwerte wird von Leitfragen getragen. Die erste Frage lautet: Worin sind Veränderungen begründet und lassen sich die Faktoren durch die Kommunen beeinflussen? Die zweite Frage lautet: Wie bilden sich in den Kennzahlenwerten kommunale Maßnahmen zur Steuerung des Leistungsgeschehens ab? In diesem Sinn wird der Vergleich der quantitativen Daten begleitet von einem genauen Blick auf die Steuerungsansätze und die damit zusammenhängenden Prozesse und Strukturen vor Ort. Ein test für eine randbemerkung Zum jetzigen Stand, im Sommer 2009, lässt sich sagen, dass folgende Themen für den Kennzahlenvergleich der großen Großstädte von besonderer Bedeutung sein könnten. Übergreifend wird die Diskussion sicherlich von der Frage bestimmt sein, welche Auswirkungen die neue und kommende Organisationsform im SGB II auf den Aufgabenbereich des SGB XII haben wird. Dies berührt neben sozialpolitischen auch organisatorische Fragen. In der Leistungsart Hilfe zum Lebensunterhalt, 3. Kapitel SGB XII, ist geplant, die vorliegenden Evaluationen der Aktivierungsprogramme in den Städten, die diese durchgeführt haben, zu bewerten. Was die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angeht, wird auch zukünftig kaum Handlungsspielraum für die Kommunen bestehen. Umso wichtiger ist eine genaue Beobachtung der quantitativen Entwicklungen in diesem Bereich - auch vor dem Hintergrund von organisatorischen Veränderungen in der SGB II- Trägerschaft. Im Zusammenhang mit den Leistungen nach den 5. Kapitel SGB XII und den Leistungen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung wurde in diesem Jahr zum ersten Mal ein genauerer Blick auf die altersmäßige Zusammensetzung der Empfänger von Leistungen nach 264 SGB V geworfen. Hier ist es in kommunalem Interesse Trends und Entwicklungen über die im Leistungsbezug verbliebenen Personengruppen und entsprechende Auswirkungen auf die Kosten zu beobachten. Im Bericht wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass der Benchmarkingkreis intensiv die Kosteneinflussfaktoren in der Hilfe zur Pflege untersucht. Die Arbeit wird fortgesetzt und Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2009 bewertet werden können. Darüber hinaus - und im Zusammenhang mit der Einrichtung der Pflegestützpunkte - ist geplant im Rahmen es Kennzahlenvergleichs die vorpflegerischen Strukturen (Altenhilfe), die von den Kommunen unterstützt bzw. getragen werden, zu vergleichen und im Kontext der Steuerungsansätze zu bewerten. 55

58 Methodische Anmerkungen 9. Methodische Anmerkungen Kennzahlen Kernstück des Benchmarkings ist ein Gerüst von Kennzahlen, das zusammen mit qualitativen Informationen fundierte Aussagen zur Stellung der einzelnen Städte im interkommunalen Vergleich machen kann. Beim interkommunalen Vergleich müssen die Kennzahlen einerseits der Anforderung der Vergleichbarkeit mit anderen Großstädten genügen, andererseits müssen sie relevant und aussagekräftig für die Steuerung der Sozialhilfe sein. Zu beachten ist jedoch, dass ein Kennzahlengerüst für den interkommunalen Vergleich nicht zwangsläufig identisch sein muss mit den für eine amtsinterne Steuerung sinnvollen Kennzahlen. Steuerungsrelevanz 56

59 Methodische Anmerkungen ABBILDUNG 33: KENNZAHLENKATALOG (AUSSCHNITT AUS DEM BEREICH HZP) 57

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