Anlagenband zum Bericht zu den Leistungen nach dem SGB XII 2014

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1 zum Bericht zu den Leistungen nach dem SGB XII Kapitel SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 4. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) 5. Kapitel SGB XII Hilfen zur Gesundheit (HzG) 7. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (HzP) Stand:

2 Bericht 2014 B ERLIN F R E I E H A N S E S T A D T B REMEN Impressum D O R T M U N D L A N D E S H A U P T S T A D T D RESDEN L A N D E S H A U P T S T A D T D ÜSSELDORF D U I S B U R G E S S E N F R A N K F U R T A M M A I N F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G L A N D E S H A U P T S T A D T H A N N O V E R K ÖLN L E I P Z I G L A N D E S H A U P T S T A D T M ÜNCHEN N Ü R N B E R G H A N S E S T A D T R O S T O C K L A N D E S H A U P T S T A D T S T U T T G A R T Erstellt für: Die 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Das con_sens-projektteam: Jutta Hollenrieder Kristina König-Freudenreich Marc Engelbrecht Elisabeth Daniel Titelbild: Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11 D Hamburg Tel.: Fax: consens@consens-info.de 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Zielsetzungen des Benchmarking entwicklung 2011 bis Übergreifende Kennzahlen Durchschnittliches Renteneinkommen Wirtschaftsindikatoren Exkurs: Übergang der Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in die finanzielle Verantwortung des Bundes Leistungsbeziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt Leistungsbeziehende der GSiAE nach Geschlecht und Alter, Höhe der anrechenbaren Rente, Bedarf KdU Dichten der Leistungsbeziehenden in der Hilfe zur Pflege Exkurs: Haushaltshilfen Einzelfälle mit umfänglichem Hilfebedarf (24-Stunden-Betreuung) Exkurs: Pflegeneuausrichtungsgesetz

4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Leistungsgeflecht Existenzsicherung Abbildung 2: Kennzahl 3 Dichte der LB von Leistungen nach dem 3., 4., 5. u. 7. Kapitel Abbildung 3: Kennzahl 4 Transferleistungsdichte 2014 und 2013 (SGB II und SGB XII) Abbildung 4: Kennzahl 2 Bruttoausgaben a.v.e. je EW in der Übersicht Abbildung 5: Kennzahl 407 Durchschnittlicher monatl. Rentenzahlbeitrag pro Person Abbildung 6: Unterbeschäftigungsquote Abbildung 7: Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Abbildung 8: Armutsgefährdungsquote Abbildung 9: Verfügbares Einkommen je Abbildung 10: Bruttoinlandsprodukt je Abbildung 11: Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen Abbildung 12: Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen Abbildung 13: Anlage Wirtschaftsindikatoren Berlin Abbildung 14: Anlage Wirtschaftsindikatoren Bremen Abbildung 15: Anlage Wirtschaftsindikatoren Dortmund Abbildung 16: Anlage Wirtschaftsindikatoren Dresden Abbildung 17: Anlage Wirtschaftsindikatoren Düsseldorf Abbildung 18: Anlage Wirtschaftsindikatoren Duisburg Abbildung 19: Anlage Wirtschaftsindikatoren Essen Abbildung 20: Anlage Wirtschaftsindikatoren Frankfurt Abbildung 21: Anlage Wirtschaftsindikatoren Hamburg Abbildung 22: Anlage Wirtschaftsindikatoren Hannover Abbildung 23: Anlage Wirtschaftsindikatoren Köln Abbildung 24: Anlage Wirtschaftsindikatoren Leipzig Abbildung 25: Anlage Wirtschaftsindikatoren München Abbildung 26: Anlage Wirtschaftsindikatoren Nürnberg Abbildung 27: Anlage Wirtschaftsindikatoren Rostock Abbildung 28: Anlage Wirtschaftsindikatoren Stuttgart Abbildung 29: Kennzahl SGB XII Anteile LB HLU a.v.e. nach Altersgruppen Abbildung 30: Kennzahl SGB XII 303a Anteil LB mit Altersrente an allen LB HLU Abbildung 31: Kennzahl SGB XII 404 Anteil LB GSiAE a.v.e. nach Geschlecht Abbildung 32: Kennzahl SGB XII 403 Anteile LB GSiAE a.v.e. nach Alter Abbildung 33: Kennzahl SGB XII Höhe der anrechenbaren Rente je LB GSiAE Abbildung 34: Kennzahl SGB XII 451 Bedarf KdU je LB Abbildung 35: Schema Zugänge zur Hilfe zur Pflege im SGB XII Abbildung 36: TOP-Kennzahl SGB XII 3.1a Gesamtdichte der LB HzP i.e und a.v.e Abbildung 37: Kennzahl SGB XII Dichte LB HzP i.e Abbildung 38: Kennzahl SGB XII 709 Dichte Personen mit Leistungen nach dem SGB XI Abbildung 39: Kennzahl SGB XII Bruttoausgaben Leistungen HzP i.e. pro LB Abbildung 40: Kennzahl SGB XII Nettoausgaben Leistungen HzP i.e. pro LB

5 Tabellen Tabelle 1: entwicklung (Absolute Zahlen)... 8 Tabelle 2: entwicklung gesamt und Altersklassen... 8 Tabelle 3: entwicklung differenziert (Geschlecht, Staatsangeh.)... 9 Tabelle 4: Veränderung der Dichten der Leistungsbeziehenden je Tabelle 5: Veränderungen der Brutto-Ausgaben je Abkürzungen a.v.e. Bj EGH EW elb GeMW GSiAE GKV HLU HzG HzP i.e. ISB KdU KeZa LB nef ötr PKV PS SGB sog. Vj außerhalb von Einrichtungen lebend Berichtsjahr Eingliederungshilfe für behinderte Menschen innen und Erwerbsfähige Leistungsberechtigte gewichteter Mittelwert Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Gesetzliche Krankenversicherung Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Einrichtungen lebend individuelle Schwerstbehindertenbetreuung Kosten der Unterkunft Kennzahl Leistungsbeziehende nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte örtlicher Träger der Sozialhilfe Private Krankenversicherung Pflegestufe Sozialgesetzbuch Sogenannt Vorjahr 5

6 1. Zielsetzungen des Benchmarking Das Benchmarking der 16 großen Großstädte zielt darauf ab, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen beobachteten Ergebnisse in den beteiligten Großstädten transparent zu machen und die ihnen zu Grunde liegenden Abläufe und Organisationsstrukturen zu erkennen sowie effektiver zu gestalten. Im Fokus stehen dabei vor allem: Leistungen des SGB XII, Kap. 3 bis 7 (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege) Leistungen nach dem SGB II sowie daneben die: Prävention von Wohnungsnotfällen Schuldnerberatung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Leistungsgeschehen in den verschiedenen Leistungsarten ist dabei abhängig von Einflussfaktoren, die nur zum Teil von der Verwaltung beeinflussbar sind. Rahmenbedingungen, wie z.b. Gesetzesänderungen oder die Wirtschaftslage, sind nicht durch den Träger der Sozialhilfe veränderbar. Das Benchmarking ist somit darauf ausgerichtet, die beeinflussbaren Faktoren herauszuarbeiten, also die Erfolgsgrößen der besseren Lösungen zu identifizieren und den anderen Teilnehmenden erfolgversprechende Ansätze zugänglich zu machen. Das Vorgehen beim Benchmarking ist mehr als eine Einzelbetrachtung von Kennzahlen, die Zahlen unkommentiert nebeneinanderstellt. Es bietet vielmehr Raum, flexibel auf aktuelle Erkenntnis- und Diskussionsbedarfe sowie geänderte Schwerpunktsetzungen einzugehen. Der an den Zielen des SGB XII ausgerichtete Kennzahlenkatalog stellt dafür die erforderliche Basis bereit. Die im Laufe der Jahre (weiter)entwickelten, erprobten Kennzahlen dienen als Ausgangspunkt für eine Bewertung, in welcher Art und Weise die unterschiedlichen Ergebnisse entstanden sind und sind Basis für die Diskussionen in den Kommunen. Kennzahlen im Zusammenhang Für alle im Benchmarking betrachteten kommunalen Leistungen wurde dabei auch deren Wirkung erörtert. Fragestellungen waren: Was bedeutet für die jeweilige Leistungsart, Leistungen ziel- und wirkungsorientiert zu erbringen? Wie gehen die Kommunen dabei vor? 6

7 Welche bestehenden Indikatoren zeigen Wirksamkeit, Wirkungen oder nachhaltige Erfolge an? Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten/Veränderungsmöglichkeiten gibt es? Die Verschiedenheit gefundener Lösungen ist dabei als Vorteil und Chance des Benchmarking zu sehen: Sie stellt gerade die Quelle für Innovationen bzw. Vielfalt der Lösungen dar. Benchmarking als mehrjähriger Prozess misst Entwicklung, Wirkung und Erfolg. Unterschiedlichkeit als Chance Wenn für eine Stadt einzelne Daten nicht verfügbar waren, ist dieses in den Grafiken durch einen entsprechenden Hinweis kenntlich gemacht. Dabei ist zu unterscheiden: Wird n.v. für nicht vorhanden ausgewiesen, bedeutetet dies, dass der entsprechende Wert nicht verfügbar war. Wird in den Grafiken allerdings die Zahl Null ausgewiesen, spiegelt diese den tatsächlichen Wert wider und sagt somit aus, dass die entsprechende Leistung nicht gewährt wurde. 7

8 2. entwicklung 2011 bis 2014 TABELLE 1: EINWOHNERENTWICKLUNG (ABSOLUTE ZAHLEN) B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Gesamt Für Dresden wurden die Daten des Vorjahres verwendet. Veränderung 2014 gegenüber 2011 in % 3,94% 1,30% 1,93% 2,29% 2,69% 0,21% 1,10% 6,22% 2,48% 2,62% 2,78% 3,77% 5,67% 2,66% 0,85% 3,46% 3,24% TABELLE 2: EINWOHNERENTWICKLUNG GESAMT UND ALTERSKLASSEN entwicklung 2014 ggü Anteile 2014 Stadt Gesamteinwohnerzahl Gesamteinwohnerzahl 0 bis unter 15-jährige 15 bis unter 65-jährige 65-Jährige und ältere 0 bis unter 15-jährige 15 bis unter 65-jährige 65-jährige und ältere B ,3% 2,4% 0,7% 2,4% 12,8% 68,0% 19,2% HB ,5% 0,6% 0,3% 1,1% 12,2% 66,6% 21,3% DO ,0% 2,1% 0,8% 0,9% 12,9% 66,8% 20,3% DD ,0% 0,0% 0,0% 0,0% 13,3% 65,2% 21,5% D ,0% 1,8% 0,6% 1,8% 12,7% 68,0% 19,3% DU ,1% -0,8% -0,1% 0,1% 13,4% 65,8% 20,9% E ,6% 1,3% 0,5% 0,8% 12,4% 65,8% 21,8% F ,2% 3,3% 2,2% 1,4% 13,8% 70,2% 16,0% HH ,8% 1,5% 0,7% 1,0% 13,1% 68,1% 18,8% H ,8% 2,0% 0,8% 0,3% 12,7% 68,3% 19,0% K ,9% 1,4% 1,0% 0,4% 13,2% 69,0% 17,8% L ,3% 4,4% 2,4% 0,9% 12,7% 66,2% 21,1% M ,8% 2,3% 1,7% 1,4% 12,3% 70,1% 17,6% N ,7% 1,8% 0,6% 0,3% 12,4% 67,2% 20,4% HRO ,1% 1,9% -0,6% 1,1% 11,3% 65,5% 23,2% S ,2% 1,9% 1,2% 0,5% 12,8% 68,8% 18,4% MW ,9% 1,7% 0,8% 0,9% 12,8% 67,5% 19,8% Für Dresden wurden die Daten des Vorjahres verwendet. 8

9 TABELLE 3: Stadt EINWOHNERENTWICKLUNG DIFFERENZIERT (GESCHLECHT, STAATSANGEH.) Gesamteinwohnerzahl 2014 ggü w eibliche Einw ohner 65-jährige und ältere w eibliche Einw ohner entwicklung Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft w eibliche Einw ohner Anteile bis unter 65- jährige w eibl. Einw ohner 65-jährige und ältere w eibl. Einw ohner Personen ohne deutsche Staatsbürger schaft B ,1% 2,2% 6,4% 50,9% 39,9% 10,9% 16,1% HB ,2% 0,6% 5,8% 51,1% 38,8% 12,3% 14,8% DO ,7% -3,7% 8,2% 50,9% 39,6% 11,2% 15,0% DD ,0% 0,0% 0,0% 50,7% 38,2% 12,5% 4,7% D ,9% 1,4% 4,7% 51,7% 40,5% 11,2% 20,4% DU ,2% 0,0% 12,7% 50,9% 38,9% 12,0% 17,2% E ,4% 0,4% 7,3% 51,7% 38,9% 12,8% 12,4% F ,0% 1,1% 5,9% 50,6% 41,4% 9,1% 27,7% HH ,7% 0,7% 3,2% 51,2% 40,5% 10,8% 14,7% H ,6% 0,0% 4,4% 51,4% 40,2% 11,1% 15,6% K ,7% 0,2% 3,9% 51,3% 41,3% 10,1% 17,8% L ,9% 0,7% 13,8% 51,2% 38,7% 12,4% 6,8% M ,5% 1,3% 5,5% 50,8% 40,8% 10,0% 26,4% N ,5% 0,0% 4,2% 51,4% 39,5% 11,9% 19,8% HRO ,2% 1,0% 4,8% 51,2% 37,6% 13,6% 4,1% S ,8% 0,4% 4,5% 50,4% 39,8% 10,5% 23,6% MW ,7% 0,4% 6,0% 51,1% 39,7% 11,4% 16,1% Für Dresden wurden die Daten des Vorjahres verwendet. 9

10 3. Übergreifende Kennzahlen ABBILDUNG 1: LEISTUNGSGEFLECHT EXISTENZSICHERUNG Arbeitsmarkt Transferleistungssystem Erreich der gesetzlichen Altersgrenze oder dauerhaft volle Erwerbsminderung Leistungsbezug SGB XII, 4. Kapitel: GSiAE Integration in Arbeit Erwerbsfähige mit Leistungsbezug SGB II Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder dauerhaft volle Erwerbsminderung Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Erwerbstätigkeit oder Renten Volle Erwerbsminderung und unter Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Weniger als 3 Stunden arbeitsfähig Leistungsbezug SGB XII, 3. Kapitel: HLU Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit mit Integration in Arbeit oder Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze mit ausreichender Rente ABBILDUNG 2: KENNZAHL 3 DICHTE DER LB VON LEISTUNGEN NACH DEM 3., 4., 5. U. 7. KAPITEL TOP-Kennzahl SGB XII 3 Dichte der Leistungsbezieher nach Kapitel 3, 4, 5 und 7 SGB XII -HLU a.v.e., GSiAE a.v.e., HzG, HzP a.v.e. und i.e.- je am des Berichtsjahres con_sens Die Dichten sind nicht addierbar, da einzelne Personen z.t. mehrere Leistungen parallel beziehen (z.b. GSiAE und HzG) 2,4 Dichte HLU a.v.e. 2,9 3,4 2,1 1,8 2,2 1,8 2,9 2,8 2,7 2,1 2,4 Dichte GSiAE a.v.e. 18,6 18,0 19,8 2,5 2,1 2,6 3,8 4,4 2,4 3,5 4,0 5,6 20,7 15,5 18,1 19,9 18,8 14,7 18,6 1,5 2,0 2,8 1,8 1,7 2,1 4,5 3,2 2,7 1,7 3,6 6,9 11,5 2,1 5,6 2,8 3,8 3,2 8,6 4,4 2,8 0,7 0,9 7,8 1,9 1,3 4,9 4,0 4,8 2,6 3,7 1,3 2,2 2,4 1,5 n.v. 3,4 1,1 15,8 16,3 14,0 11,7 2,8 2,3 2,6 1,9 1,7 1,8 2,0 3,1 4,0 4,2 3,2 4,0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Dichte HzG Dichte HzP a.v.e. Dichte HzP i.e. Für Berlin sind die Daten zu den Leistungsbeziehenden auf den Stichtag bezogen. 10

11 ABBILDUNG 3: KENNZAHL 4 TRANSFERLEISTUNGSDICHTE 2014 UND 2013 (SGB II UND SGB XII) TOP-Kennzahl SGB XII 4 Transferleistungsdichte - HLU a.v.e., GSiAE a.v.e., SGB II elb und nef - je am des Berichtsjahres 177,5 2,9 18,0 114,1 42,5 161,9 154,5 2,1 3,4 18,6 19,8 101,1 94,0 37,4 40,0 96,6 120,7 1,8 18,1 1,8 5,6 72,9 65,7 23,5 27,9 158,3 163,8 1,8 2,2 14,7 15,5 100,9 106,6 39,7 40,7 126,1 120,9 2,9 2,8 19,9 18,8 155,8 2,4 20,7 131,1 134,6 2,7 2,0 6,9 18,6 95,8 93,1 71,6 79,1 71,7 31,7 27,6 36,9 30,8 32,5 62,7 1,5 11,5 34,8 14,9 108,9 2,1 15,8 64,2 26,8 146,1 3,4 14,0 95,6 33,1 78,7 1,1 11,7 47,9 18,0 134,9 2,4 16,3 84,0 32,3 "Transferleistungsdichte" 2014 Dichte HLU a.v.e. Dichte GSiAE a.v.e. Dichte elb im SGB II- Leistungsbezug Dichte nef im SGBII- Leistungsbezug B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Für Berlin sind die Daten zu den Leistungsbeziehenden auf den Stichtag bezogen. TOP-Kennzahl SGB XII 4 Transferleistungsdichte - HLU a.v.e., GSiAE a.v.e., SGB II elb und nef - je am des Vorjahres 180,2 2,6 17,4 117,3 42,9 154,3 158,0 3,2 1,8 16,7 19,5 99,9 94,4 37,2 39,5 120,6 1,6 99,8 17,6 1,5 5,5 73,5 68,4 24,3 27,9 162,5 152,0 1,4 1,9 14,2 14,8 107,0 97,4 37,9 39,8 153,7 2,5 139,4 19,9 128,9 1,6 124,0 120,5 2,7 6,7 3,0 2,8 17,6 19,3 17,8 96,1 98,0 70,5 72,0 78,1 31,2 28,0 35,3 30,6 33,1 62,8 1,6 11,3 35,0 14,8 106,8 2,0 15,0 63,4 26,4 148,4 3,4 13,4 99,0 32,6 79,1 1,0 11,4 48,5 18,2 135,1 2,3 15,6 85,0 32,2 "Transferleistungsdichte" 2013 Dichte HLU a.v.e. Dichte GSiAE a.v.e. Dichte elb im SGB II- Leistungsbezug Dichte nef im SGBII- Leistungsbezug B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Aus den obigen Abbildungen geht der unterschiedliche Grad der Inanspruchnahme der hier abgebildeten Sozialleistungen hervor. Analog zur oben aufgezeigten zusammenfassenden Darstellung der Dichten schließt sich mit der folgenden Kennzahl 2 die Darstellung der Ausgaben je in den Leistungsarten außerhalb von Einrichtungen an. 11

12 ABBILDUNG 4: KENNZAHL 2 BRUTTOAUSGABEN A.V.E. JE EW IN DER ÜBERSICHT 300,0 TOP-Kennzahl SGB XII 2 Bruttoauszahlungen für Leistungen a.v.e. nach Kapitel 3, 4, 5 und 7 SGB XII -HLU a.v.e., GSiAE a.v.e., HzG, HzP a.v.e. - je am des Berichtsjahres 250,0 200,0 150,0 100,0 50,0 0,0 198,9 14,5 171,6 164,8 19,0 9,8 105,6 104,5 102,5 21,8 21,0 24,8 57,0 27,2 27,7 175,7 10,1 114,0 50,4 8,2 31,9 27,2 7,5 19,7 7,7 101,2 8,0 72,3 12,5 8,3 125,9 9,1 251,3 19,7 203,5 221,8 15,8 17,5 139,9 128,2 119,0 83,9 25,5 19,0 48,8 66,2 15,5 48,0 29,0 17,3 163,0 167,2 13,7 19,4 137,7 145,4 10,6 11,4 119,1 106,1 7,1 97,3 18,8 110,8 75,2 94,3 69,4 72,2 7,9 36,2 13,6 68,7 20,4 20,0 25,9 20,5 7,4 37,6 6,7 12,9 18,0 14,6 11,9 19,2 35,8 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Brutto- Ausgaben gesamt HLU a.v.e. GSiAE a.v.e. HzG HzP a.v.e. Veränderungen der Dichten der LB und Brutto-Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr TABELLE 4: VERÄNDERUNG DER DICHTEN DER LEISTUNGSBEZIEHENDEN JE EINWOHNER KeZa 3: B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Veränderung ggü. dem Vorjahr in Prozent Gesamt Dichte HLU a.v.e. Dichte GSiAE a.v.e. Dichte HzG Dichte HzP a.v.e. Dichte HzP i.e. 2,1% 1,4% 2,8% -1,1% 2,5% 3,3% 1,5% 1,5% 3,0% 1,7% 2,8% 4,0% n.v. 3,6% 1,6% 1,5% 2,3% 10,9% 4,7% 6,9% 18,0% 15,8% 13,1% 26,2% -3,7% -0,7% -1,8% 1,3% 24,8% -8,6% 2,6% 1,7% 7,4% 5,5% 3,3% 1,7% 4,4% 1,5% 3,4% 4,8% 3,1% 3,1% 5,8% 4,3% 5,6% 3,4% 1,5% 5,3% 4,4% 2,5% 3,8% -5,9% -6,0% -7,8% -5,6% -4,8% 4,4% -7,0% -7,4% -7,3% -4,0% -6,4% -6,6% -6,0% -4,6% -6,8% -4,4% -5,7% -3,0% -6,9% -0,1% -4,3% -2,1% -0,2% 2,5% 9,8% 3,0% -2,7% 1,5% -0,8% -4,6% 5,6% 18,1% -1,2% -0,3% -2,7% 0,2% 0,2% 6,1% 0,7% 0,4% -0,9% -2,2% -2,9% -1,7% -18,1% -3,7% n.v. 1,4% -3,8% 0,8% -2,8% TABELLE 5: VERÄNDERUNGEN DER BRUTTO-AUSGABEN JE EINWOHNER KeZa 2: B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Veränderung ggü. dem Vorjahr in Prozent Gesamt Auszahlungen HLU a.v.e. Auszahlungen GSiAE a.v.e. Auszahlungen HzG Auszahlungen HzP a.v.e. 3,8% 7,5% 3,1% 13,2% 3,4% 1,3% 4,9% 2,8% 3,0% 9,1% 6,3% 4,2% 2,7% 10,4% 7,5% 3,8% 4,4% 14,6% 2,7% 14,0% 17,4% 22,2% -11,6% 21,4% -1,9% -19,9% 0,4% 6,4% 12,1% -6,0% 24,4% 8,7% 7,2% 2,1% 6,7% 7,5% 1,1% 7,7% 5,0% 6,4% 5,4% 5,8% 12,4% 7,8% 9,0% 5,0% 4,9% 8,4% 9,0% 6,6% 7,3% -6,8% 8,3% 6,4% 27,2% -8,4% -7,2% -6,7% -13,8% -28,7% 20,3% -2,9% -9,4% -7,4% 13,5% 1,2% 0,8% -6,1% 0,5% 10,8% 4,2% 17,3% 7,8% -10,6% 6,7% 5,6% 11,0% 3,4% -0,3% 6,1% 5,5% 9,3% 1,3% -3,8% 4,2% Auszahlungen HzP i.e. 0,4% 3,1% 5,4% 30,8% 7,5% 7,3% 7,2% -12,8% -0,4% 2,9% 3,5% 7,0% n.v. n.v. 9,3% 3,8% 2,6% Veränderung dargestellt in der Einheit: Euro je in Prozent. 12

13 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 4. Durchschnittliches Renteneinkommen ABBILDUNG 5: KENNZAHL 407 DURCHSCHNITTLICHER MONATL. RENTENZAHLBEITRAG PRO PERSON Euro Kennzahl SGB XII 407 Durchschnittliches Renteneinkommen - lt. Deutsche Rentenversicherung Bund; Tabelle: P; Spalte B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S (Ge)MW Es ist zu beachten, dass die Werte der Abbildung zum durchschnittlichen Renteneinkommen von anderen Publikationen abweichen können, da hier weder private Renten noch Beamtenpensionen beinhaltet sind. Insofern werden hier durchschnittliche Rentenzahlbeträge (Einzelrentner und Mehrfachrentner) wiedergegeben. Das hohe Rentenniveau in den Städten Dresden, Leipzig und Rostock ist davon beeinflusst, dass es in der ehemaligen DDR so gut wie keine Arbeitslosigkeit gab und die heutigen Rentner hier längere durchschnittliche Erwerbsbiografien aufweisen. 13

14 5. Wirtschaftsindikatoren Die Unterbeschäftigungsquote Diese wird auf Grundlage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit errechnet und zeigt die relative Unterauslastung des erweiterten Arbeitskräfteangebots. In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen erfasst, die nicht als arbeitslos im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung oder kurzfristig erkrankt und somit zeitweise arbeitsunfähig sind 1. Die Dichte sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Wohnort Auch diese Zahl wird der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen und zeigt die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf 100. Die Armutsgefährdungsquote Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird entsprechend dem EU-Standard 2 definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt (Armutsgefährdungsschwelle). Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Die Armutsgefährdungsquote wird gemessen am Bundesmedian, am Landesmedian und am jeweiligen regionalen Median. Der Benchmarkingkreis hat sich für den Bundesmedian entschieden. Bezugsgröße ist das mittlere Einkommen (Median) im gesamten Bundesgebiet. Quelle für die Berechnungen ist der Mikrozensus, also eine Stichprobe; die Armutsgefährdungsquote liegt deshalb für kleinere Kommunen/Gebietseinheiten nicht vor. Verfügbares Einkommen je 3 Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht dem Einkommen, das den privaten Haushalten letztendlich zufließt und das sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können. Bruttoninlandsprodukt Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) misst die Produktion von Waren und Dienstleistungen im Inland nach Abzug aller Vorleistungen und Importe. Es dient folglich als Produktionsmaß und damit als Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft (Inlandskonzept). 4 Das Bruttoinlandsprodukt wird für die jeweilige Stadt sowohl auf die als auch auf die Anzahl der Erwerbstätigen bezogen dargestellt. 1 Vgl. Unterbeschaeftigung/Unterbeschaeftigung-Nav.html, Zugriff am Vgl. 3 Veröffentlichung des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder (VGRdL): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder, Einkommen der privaten Haushalte in den Kreisfreien Städten und Landkreisen Deutschlands 1995 bis 2009 Reihe 2, Band 3 4 Vgl. Zugriff am

15 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigem Auf Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes wurde die Anzahl der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen sowie der Gesamtbetrag der Einkünfte für die jeweilige Stadt ermittelt. Hieraus lässt sich ableiten, wie viel Einkommen die steuerpflichtigen der Stadt durchschnittlich zur Verfügung haben. ABBILDUNG 6: UNTERBESCHÄFTIGUNGSQUOTE 18,0 Kennzahl SGB XII 901 Unterbeschäftigungsquote zum des Berichtsjahres Unterbeschäftigungsquote Mittelwert ,0 15,6 15,6 15,9 14,0 14,0 14,0 12,0 12,7 12,6 12,0 12,6 11,8 10,0 10,1 11,0 9,6 9,8 9,8 8,0 6,0 6,7 7,4 4,0 2,0 0,0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S 15

16 ABBILDUNG 7: DICHTE DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTEN 65,0 Kennzahl SGB XII 902 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) zum Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Mittelwert ,0 58,8 55,0 50,0 45,0 47,2 50,5 48,0 51,7 52,8 48,6 48,8 53,4 54,5 52,8 51,9 55,6 55,5 56,0 55,3 56,1 40,0 35,0 30,0 25,0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S ABBILDUNG 8: ARMUTSGEFÄHRDUNGSQUOTE 28,0 Kennzahl SGB XII 903 Armutsgefährdungsquote (Stand: 2013) Armutsgefährdungsquote Mittelwert ,0 23,0 25,0 24,3 25,1 20,0 21,4 18,5 20,6 19,5 20,8 21,5 19,0 16,0 16,7 16,9 14,7 15,2 12,0 8,0 10,3 4,0 n.v. 0,0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Grundlage der Daten ist der Bundesmedian. 16

17 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland ABBILDUNG 9: VERFÜGBARES EINKOMMEN JE EINWOHNER Kennzahl SGB XII 904 Verfügbares Einkommen je (Stand: ) Verfügbares Einkommen je Mittelwert B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S ABBILDUNG 10: BRUTTOINLANDSPRODUKT JE EINWOHNER Kennzahl SGB XII Bruttoinlandsprodukt je (Stand: ) BIP je Mittelwert B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S 17

18 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland ABBILDUNG 11: BRUTTOINLANDSPRODUKT JE ERWERBSTÄTIGEN Kennzahl SGB XII Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen (Stand: ) BIP Je Erwerbstätigen Mittelwert B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S ABBILDUNG 12: STEUERPFLICHTIGES EINKOMMEN JE STEUERPFLICHTIGEN Kennzahl SGB XII 906 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen (Stand: 2010) Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen Mittelwert B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Diese sechs Indikatoren wurden in Form einer Netzgrafik in Bezug zueinander gesetzt. Der gewichtete indizierte Mittelwert aller Städte wird darin als gestrichelte rote Linie dargestellt. Eine kleine Fläche zeigt dabei eine Situation unter dem Mittelwert und damit eine eher positive Situation in dem jeweiligen 18

19 Bereich an, eine große Fläche einen Wert über dem Mittelwert und damit eher eine in diesem Bereich belastende Situation für die jeweilige Stadt. ABBILDUNG 13: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN BERLIN RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Berlin MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,68 0,77 Dichte der sozialversicherungspflichtig 1,56 Beschäftigten (Wohnort) Juni 2014 BIP Je Erwerbstätigen 0,83 0,44 Armutsgefährdungsquote 2013 BIP je 1,06 0,84 Verfügbares Einkommen je con_sens ABBILDUNG 14: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN BREMEN RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Bremen MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,37 0,31 0,65 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni 2014 BIP Je Erwerbstätigen 0,12 0,82 Armutsgefährdungsquote ,21-0,32 BIP je Verfügbares Einkommen je con_sens 19

20 ABBILDUNG 15: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN DORTMUND RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Dortmund MW Unterbeschäftigungsquote Dezember ,33 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,51 1,35 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni 2014 BIP Je Erwerbstätigen 0,65 1,30 Armutsgefährdungsquote 2013 BIP je 0,86 0,74 Verfügbares Einkommen je con_sens ABBILDUNG 16: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN DRESDEN RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Dresden MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,89-0,62 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni ,69 BIP Je Erwerbstätigen 1,77-0,24 Armutsgefährdungsquote ,13 BIP je 0,85 Verfügbares Einkommen je con_sens 20

21 ABBILDUNG 17: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN DÜSSELDORF RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Düsseldorf MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,30 0,31 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni ,38 BIP Je Erwerbstätigen -1,09-1,47-1,32-0,67 Armutsgefährdungsquote 2013 BIP je Verfügbares Einkommen je con_sens ABBILDUNG 18: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN DUISBURG RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Duisburg MW Unterbeschäftigungsquote Dezember ,33 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,17 1,19 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni 2014 BIP Je Erwerbstätigen -0,51 1,13 Armutsgefährdungsquote 2013 BIP je 0,76 1,19 Verfügbares Einkommen je con_sens 21

22 ABBILDUNG 19: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN ESSEN RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Essen MW Unterbeschäftigungsquote Dezember ,44 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,07 1,13 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni 2014 BIP Je Erwerbstätigen -0,34 0,25 Armutsgefährdungsquote ,35 0,18 BIP je Verfügbares Einkommen je con_sens ABBILDUNG 20: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN FRANKFURT RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Frankfurt MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,21-0,79-0,16 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni 2014 BIP Je Erwerbstätigen -1,24-2,03-1,15 Armutsgefährdungsquote ,12 BIP je Verfügbares Einkommen je con_sens 22

23 ABBILDUNG 21: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN HAMBURG RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Hamburg MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,72 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni ,57-0,49 BIP Je Erwerbstätigen -0,98-0,37-0,76-0,62 Armutsgefährdungsquote 2013 BIP je Verfügbares Einkommen je con_sens ABBILDUNG 22: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN HANNOVER RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Hannover MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,00 0,27 0,00 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni 2014 BIP Je Erwerbstätigen -0,43 0,30 Armutsgefährdungsquote ,70-0,05 BIP je Verfügbares Einkommen je con_sens 23

24 ABBILDUNG 23: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN KÖLN RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Köln MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,44 0,06 0,25 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni 2014 BIP Je Erwerbstätigen 0,05 0,47 Armutsgefährdungsquote ,04-0,18 BIP je Verfügbares Einkommen je con_sens ABBILDUNG 24: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN LEIPZIG RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Leipzig MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,21 0,27-0,78 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni 2014 BIP Je Erwerbstätigen 1,66 1,32 Armutsgefährdungsquote ,11 BIP je 1,19 Verfügbares Einkommen je con_sens 24

25 ABBILDUNG 25: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN MÜNCHEN RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" München MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen 2010 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni ,71-1,82-0,77 BIP Je Erwerbstätigen -1,10-0,85-2,19-2,19 Armutsgefährdungsquote 2013 BIP je Verfügbares Einkommen je con_sens ABBILDUNG 26: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN NÜRNBERG RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Nürnberg MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,12-0,72 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni ,90 BIP Je Erwerbstätigen 0,52-0,13 Armutsgefährdungsquote ,08-0,32 BIP je Verfügbares Einkommen je con_sens 25

26 ABBILDUNG 27: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN ROSTOCK RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Rostock MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,29 0,77-0,71 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni 2014 BIP Je Erwerbstätigen 1,10 0,00 Armutsgefährdungsquote 2013 BIP je 1,02 1,30 Verfügbares Einkommen je con_sens ABBILDUNG 28: ANLAGE WIRTSCHAFTSINDIKATOREN STUTTGART RadarChart 'Wirtschaftsindikatoren' Abweichungen vom normierten Mittelwert (Maßeinheit = Standardabweichung) "Ampel-Bereich" Stuttgart MW Unterbeschäftigungsquote Dezember 2014 Steuerpflichtiges Einkommen je Steuerpflichtigen ,02-1,57-0,92 Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Wohnort) Juni 2014 BIP Je Erwerbstätigen -1,00-1,11-1,04-1,03 Armutsgefährdungsquote 2013 BIP je Verfügbares Einkommen je con_sens 26

27 6. Exkurs: Übergang der Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in die finanzielle Verantwortung des Bundes Im Oktober 2011 beschloss der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen die Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab in drei Stufen vollständig zu übernehmen. Zuvor waren diese Ausgaben nahezu allein von den Kommunen zu tragen. Für das Jahr übernahm der Bund 45 %, in % und seit dem werden 100 % der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernommen. Die Übernahme der Nettoausgaben umfasst jedoch nicht die Aufwendungen der Kommunen für den Prozess der Leistungsgewährung, wie z.b. für eingesetztes Personal. Hintergrund der Übertragung der finanziellen Verantwortung der Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf den Bund und der Erstattungsregelung ist die Diskussion über die Verschuldung der kommunalen Haushalte und der Möglichkeit der Entlastung durch den Bund. Übergang Kosten GSiAE in Bund Erstattungsbasis Die neue Regelung wirkt sich für die Kommunen erheblich entlastend aus und soll als ein wichtiger Beitrag zur dauerhaften finanziellen Entspannung der kommunalen Haushalte gelten. Für den Ablauf der Antrags- und Fallbearbeitung sind durch die neue Gesetzgebung keine großen Veränderungen festzustellen. Für die Städte bedeutet diese Veränderung, dass die Betrachtung der Ausgabenentwicklung für die GSiAE im Rahmen des Benchmarking aus fiskalischer Sicht zunehmend an Bedeutung verliert. 27

28 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 7. Leistungsbeziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt ABBILDUNG 29: Prozent 100 5,7 6,1 4,9 KENNZAHL SGB XII ANTEILE LB HLU A.V.E. NACH ALTERSGRUPPEN 3,0 4,0 5,7 Kennzahl SGB XII bis Anteile der Leistungsbezieher HLU a.v.e nach Altersgruppen im Betrachtungsjahr 2,5 3,5 2,0 2,7 2,2 1,7 5,2 3,4 1,6 7,1 4, Jahre und älter ,8 84,1 85,1 83,3 86,7 89,9 76,6 83,9 83,1 78,2 86,3 77,0 84,6 80,2 82,1 86,5 80,9 15 bis unter 65 Jahre ,5 21,0 19,1 21,2 13,7 9,9 10,1 12,6 14,9 16,4 16,3 15,0 9,3 11,6 10,2 4,4 6,4 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW unter 15 Jahre Für Berlin sind die Daten zu den Leistungsbeziehenden auf den Stichtag bezogen. ABBILDUNG 30: 40,0 KENNZAHL SGB XII 303A ANTEIL LB MIT ALTERSRENTE AN ALLEN LB HLU Kennzahl SGB XII 303a Anteil der Leistungsberechtigten mit Altersrente an allen Leistungsberechtigten 3. Kap. SGB XII HLU in Prozent in der Zeitreihe ,0 30,0 25,0 20, ,0 10,0 5,0 0,0 n.v. n.v. n.v. B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Für Berlin sind die Daten zu den Leistungsbeziehenden auf den Stichtag bezogen. 28

29 8. Leistungsbeziehende der GSiAE nach Geschlecht und Alter, Höhe der anrechenbaren Rente, Bedarf KdU ABBILDUNG 31: Prozent 100 KENNZAHL SGB XII 404 ANTEIL LB GSIAE A.V.E. NACH GESCHLECHT Kennzahl SGB XII 404 Anteil der Leistungsbezieher GSiAE a.v.e. nach Geschlecht im Betrachtungsjahr ,6 45,3 45,1 48,6 46,0 42,6 41,4 48,4 47,0 48,0 45,3 48,8 46,8 45,1 51,3 46,9 47,2 männlich ,4 54,7 54,9 51,4 54,0 57,4 58,6 51,6 53,0 52,0 54,7 51,2 53,2 54,9 48,7 53,1 52,8 weiblich 10 0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S (Ge)MW Für Berlin sind die Daten zu den Leistungsbeziehenden auf den Stichtag bezogen. ABBILDUNG 32: Prozent 100 KENNZAHL SGB XII 403 ANTEILE LB GSIAE A.V.E. NACH ALTER Kennzahl SGB XII 403 Anteile der Leistungsbezieher GSiAE a.v.e. nach Altersgruppen am des Betrachtungsjahres ,6 60,4 65,2 59,3 74,4 63,7 68,1 61,9 63,7 66,0 67,3 63,2 79,0 76,3 40,1 67,6 63,7 65 Jahre und älter ,4 39,6 34,8 40,7 25,6 36,3 31,9 38,1 36,3 34,0 32,7 36,8 21,0 23,7 59,9 32,4 36,3 18 bis unter 65 Jahre 0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S (Ge)MW Für Berlin sind die Daten zu den Leistungsbeziehenden auf den Stichtag bezogen. 29

30 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland ABBILDUNG 33: Euro 500 KENNZAHL SGB XII HÖHE DER ANRECHENBAREN RENTE JE LB GSIAE Kennzahl SGB XII Durchschnittliche Höhe der anrechenbaren Rente je Leistungsbezieher GSiAE a.v.e. über 65 Jahren Mittelwert n.v. Q B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Für Berlin sind die Daten zu den Leistungsbeziehenden auf den Stichtag bezogen. ABBILDUNG 34: Euro 500 KENNZAHL SGB XII 451 BEDARF KDU JE LB Kennzahl SGB XII 451 Bedarf für Unterkunft und Heizung GSiAE a.v.e. pro Leistungsbezieher im Dezember Mittelwert B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Anmerkung: Die Daten für H bis 2011 wurden fehlerhaft ausgewertet. Eine Korrektur ist nicht mehr möglich. Der hier gezeigte Bedarf für Kosten der Unterkunft entspricht nicht vollständig den tatsächlich geleisteten Ausgaben. Diese können abweichen (bzw. niedriger sein), wenn beim Leistungsbezieher bspw. anrechenbares 30

31 Einkommen vorhanden ist. Zudem ist hier lediglich der Monat Dezember abgebildet. Differenzen im Städtevergleich lassen sich im Wesentlichen durch die unterschiedlich hohen Mietniveaus und Veränderungen der Mietobergrenzen erklären. In der Grafik ist dies insbesondere bei den Städten zu beobachten, deren Kosten der Unterkunft oberhalb des ausgewiesenen Mittelwertes liegen. 31

32 9. Dichten der Leistungsbeziehenden in der Hilfe zur Pflege Die folgende Grafik zeigt die Zugänge in den Leistungsbereich der Hilfe zur Pflege. ABBILDUNG 35: SCHEMA ZUGÄNGE ZUR HILFE ZUR PFLEGE IM SGB XII Personenkreise : Pflegeversicherte n. SGB XI und Leistungsbeziehende nach SGB XII Pflegeversicherte mit Ansprüchen ohne Bedarf (nicht pflegebedürftig) / ohne Leistungsbezug n. SGB XI Pflegeversicherte mit Ansprüchen mit Bedarf / mit Leistungen n. SGB XI Leistungsbezug SGB XI + Selbstzahler O D E R Pflegeversicherte ohne Ansprüche wegen fehlender Leistungsvoraussetzungen mit pflegerischem Bedarf Selbstzahler O D E R Leistungsbezug SGB XII 7. Kap Nicht Pflegeversicherte mit pflegerischem Bedarf Selbstzahler O D E R Pflegeversicherte/ Nicht Pflegeversicherte Der Pflegestufe 0 Selbstzahler O D E R Hinweis: aufgeführt sind hier die gängigen Kombinationen; es kann auch vorkommen, dass Pflegebedürftige die Pflegeleistungen sowohl als Selbstzahler als auch ergänzend dazu über das SGB XII finanzieren. In der folgenden Grafik wird die Gesamtdichte der Leistungsbeziehenden, die Hilfe zur Pflege erhalten, differenziert nach ambulanter und stationärer Hilfeleistung, dargestellt. 32

33 1,5 2,2 2,4 3,2 3,5 3,7 4,0 4,0 4,0 4,2 4,0 4,9 4,8 5,6 7,8 8,6 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland ABBILDUNG 36: TOP-KENNZAHL SGB XII 3.1A GESAMTDICHTE DER LB HZP I.E UND A.V.E TOP-Kennzahl SGB XII 3.1a Gesamtdichte der Leistungsbezieher HzP i.e. und a.v.e. je am des Berichtsjahres Dichte HzP i.e. Dichte HzP a.v.e. Dichte HzP Gesamt con_sens ,7 10 9,4 2,1 9, ,9 4,4 6,4 2,4 3,8 3,4 7,7 2,8 8,6 1,7 7,8 6,8 4,4 7,8 8,0 3,8 3,2 6,6 2,8 4,1 6,6 2,6 6,0 1,8 5,2 2,0 7,1 3, ,5 5,6 1,3 2,6 4,9 4,8 4,0 4,0 3,7 4,0 4,2 4,0 n.v. 3,2 2,2 2,4 1,5 1,3 n.v. B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Für Berlin sind die Daten zu den Leistungsbeziehenden auf den Stichtag bezogen. Für München liegen nur Zahlen des örtlichen Trägers vor ABBILDUNG 37: 10,0 KENNZAHL SGB XII DICHTE LB HZP I.E. Kennzahl SGB XII Dichte der Leistungsbezieher HzP i.e. pro am in der Zeitreihe con_sens 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW n.v. Für Berlin sind die Daten zu den Leistungsbeziehenden auf den Stichtag bezogen. Für München liegen nur Zahlen des örtlichen Trägers vor. 33

34 ,4 6,0 8,0 8,1 7,3 9,8 9,2 9,9 10,1 8,9 8,6 10,4 9,5 11,8 12,5 12,4 13,7 15,2 15,9 19,9 21,2 21,1 20,2 20,5 21,8 22,6 21,6 24,2 25,4 25,7 26,8 30,3 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland ABBILDUNG 38: 35 KENNZAHL SGB XII 709 DICHTE PERSONEN MIT LEISTUNGEN NACH DEM SGB XI Kennzahl SGB XII 709. Dichte der Personen mit Leistungen nach dem SGB XI in der Kommune je im Betrachtungsjahr (Daten aus der Pflegestatistik 2013) Dichte ambulant gesamt Dichte stationär gesamt gew. Mittelwert ambulant 2013 gew. Mittelwert stationär , ,2 5 0 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Die Anzahl der LB in ambulanter Betreuung enthält die Empfänger von ausschließlich Pflegegeld. Die Anzahl der LB in stationärer Betreuung ist exklusive der Anzahl der LB in teilstationärer Betreuung, da diese bereits in der Anzahl der LB in ambulanter Betreuung oder der Anzahl der Pflegegeldempfänger enthalten sind. ABBILDUNG 39: Euro KENNZAHL SGB XII BRUTTOAUSGABEN LEISTUNGEN HZP I.E. PRO LB Kennzahl SGB XII Bruttoauszahlungen für Leistungen der HzP i.e. pro Leistungsbezieher HzP i.e. in der Zeitreihe B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW n.v. n.v. Für München und Nürnberg liegen nur Zahlen des örtlichen Trägers vor. Umstellung der Leistungsberechtigtenzahlen in 2013 auf Jahresdurchschnittswerte statt Stichtagszahlen. 34

35 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland ABBILDUNG 40: Euro KENNZAHL SGB XII NETTOAUSGABEN LEISTUNGEN HZP I.E. PRO LB Kennzahl SGB XII Nettoauszahlungen für Leistungen der HzP i.e. pro Leistungsbezieher HzP i.e. in der Zeitreihe B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW n.v. n.v. Für München und Nürnberg liegen nur Zahlen des örtlichen Trägers vor. Umstellung der Leistungsberechtigtenzahlen in 2013 auf Jahresdurchschnittswerte statt Stichtagszahlen. 35

36 10. Exkurs: Haushaltshilfen Ein Sachverhalt ist für den interkommunalen Vergleich vor allem im Hinblick auf den quantitativen Vergleich der Leistungsdaten von besonderer Bedeutung. Wenn bei Bürgern ein pflegerischer Bedarf besteht, besteht meistens auch ein Erfordernis nach Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Sobald ein grundpflegerischer Bedarf festgestellt wird, werden die entsprechenden hauswirtschaftlichen Verrichtungen im Rahmen des in der Hilfe zur Pflege vereinbarten Leistungspaketes erbracht. Dies kann in Form von Sachleistungen, also dem Einsatz eines Pflegedienstes oder in Form von Geldleistungen für nicht-professionellen Einsatz, meist durch Verwandte, erfolgen. Komplexer wird der Sachverhalt bei Personen, die Unterstützungsbedarf im hauswirtschaftlichen Bereich haben, ohne dass ein grundpflegerischer Bedarf vorliegt. Im Alltag sind dies beispielsweise Personen mit einer (leichten) demenziellen Erkrankung, chronifizierte Suchtkranke, Personen im Grenzbereich zu einer psychiatrischen Störung oder Personen mit multiplen Problemlagen, die mit Unterstützung in der Lage sind, im häuslichen Umfeld zu verbleiben, ohne eine stationäre Unterbringung in Anspruch nehmen zu müssen (sogenannte Pflegestufe 0). Haushaltshilfe bei Personen ohne Pflegebedarf In allen Kommunen werden für die Personen mit Leistungsanspruch die entsprechenden Unterstützungsangebote vorgehalten und die Leistungen gewährt. Dies ist nicht fraglich. Im Rahmen des Kennzahlenvergleichs ist jedoch die Frage relevant, wie die Leistungen zugeordnet werden und auf welcher Rechtsgrundlage sie erbracht werden. Dass hier Handlungsspielraum für die Kommunen besteht, liegt an verschiedenen juristischen Sachverhalten, die an dieser Stelle nicht eingehend beleuchtet werden sollen. Zu den juristischen Sachverhalten kann jedoch festgehalten werden, dass sie unterschiedlich angewandt werden. HLU, GSiAE oder HzP Die reinen Haushaltshilfen werden in den Kommunen als Leistung nach dem 3. Kapitel SGB XII, als Leistung nach dem 4. Kapitel SGB XII oder wie in Düsseldorf, Dortmund, Duisburg, Frankfurt, Hannover, Köln, München und Nürnberg als Leistung nach dem 7. Kapitel SGB XII über die Hilfe zur Pflege gewährt. 36

37 11. Einzelfälle mit umfänglichem Hilfebedarf (24- Stunden-Betreuung) In den letzten Jahren wurde als einer der Einflussfaktoren für Kostenunterschiede in der Hilfe zur Pflege auch teure Einzelfälle beschrieben bzw. konkreter: der Umfang der in den einzelnen Städten zu leistenden Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung, in NRW als Ambulante Komplexleistungen bezeichnet. Dabei bestanden und bestehen Unterschiede, über welche gesetzlichen Grundlagen die komplexen Hilfen (Kombinationen aus Eingliederungshilfeleistungen und Pflegeleistungen) gewährt werden. Werden diese Leistungen über die Eingliederungshilfeleistungen für behinderte Menschen finanziert, haben sie keinen Einfluss auf die Ausgaben der Kommune für die Hilfe zur Pflege. Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung wird in Dortmund, Düsseldorf, Köln, Rostock und Nürnberg über die EGH gewährt. Ganz oder teilweise beinhalten die Ausgaben der HzP auch diese umfänglichen Betreuungsleistungen in den anderen Großstädten des Vergleichsrings. Demnach wird Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung in Essen, München und Stuttgart (bis einschl. September 2013, ab Oktober 2013 über die Eingliederungshilfe) über die HZP bewilligt. ISB in EGH ISB in HzP Als Mischform wird Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung in den Städten Berlin und Duisburg gewährt. Ebenfalls als Mischform, jedoch vorrangig über die HzP wird Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung in folgenden Städten erstattet: Bremen, Dresden, Frankfurt, Hamburg und Leipzig. Hannover prüft im Einzelfall, ob bei der beantragten Leistung der Schwerpunkt auf pflegerischen Aspekten liegt. Ist dies der Fall, wird die Leistung über die HzP gewährt, ansonsten über die EGH. Das ambulant-betreute Wohnen wird in NRW durch die überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Landschaftsverbände LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) und LVR (Landschaftsverband Rheinland) als Leistung der EGH gewährt. Lange war es notwendig, dass die dortigen Kommunen einen Teil der Leistungen für dieselben Personen über die HzP finanzieren. Inzwischen hat der überörtliche Träger LVR die Gesamtfinanzierung der Komplexleistungen in fast allen Fällen akzeptiert. Eine große Anzahl besonders teurer Einzelfälle zum Beispiel Fälle, in denen eine 24-stündige Rundumversorgung notwendig ist können sich sehr deutlich auf die Durchschnittsausgaben auswirken. Vor diesem Hintergrund wurde 2011 eine Abfrage zu teuren Einzelfällen in der ambulanten Hilfe zur Pflege durchgeführt. Zielsetzung war es dabei herauszuarbeiten, welchen Einfluss diese Art von Fällen auf die Fallkostenunterschiede ausübt. Die Ergebnisse zeigten auf, dass insbesondere in den Städten Berlin, Hamburg, Frankfurt und München vermehrt teure Einzelfälle der ambulanten HzP in Zuständigkeit des kommunalen Sozialhilfeträgers vorliegen. 37

38 Bei den Betrachtungen zu den Ausgaben für ambulante Pflegeleistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII ist dieser Aspekt in die Interpretation mit einzubeziehen. 38

39 12. Exkurs: Pflegeneuausrichtungsgesetz Ein wichtiger Baustein, der seit 2013 die Leistungsgewährung in der Hilfe zur Pflege beeinflusst, ist das zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Pflegeneuausrichtungsgesetz, welches am 29. Juni im Bundestag beschlossen wurde. Einige Vorschriften gelten bereits seit der Verkündung am 30. Oktober. Es regelt Leistungsverbesserungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und stellt ein Maßnahmenpaket zur Ergänzung der bisherigen Leistungen und eine Finanzierungsreform dar. Jedoch wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht neu geregelt und es erfolgte auch keine Änderung des SGB XII. Pflegeneuausrichtungsgesetz Auswirkungen für den Träger der Sozialhilfe ergeben sich durch die Erweiterung von Inhalt und Umfang der vorrangigen Versicherungsleistungen, was sich voraussichtlich nur im geringen Umfang ausgabensenkend auswirken wird. Wesentliche Änderungen zur bisherigen Gesetzeslage sind beispielsweise 5 : In der sog. Stufe 0 erhalten Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige Betrag aufgestockt. Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Durch ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen soll das Leben mit anderen zu Pflegenden in kleinen Gruppen gefördert werden Euro pro Person (maximal Euro je Wohngruppe) können dafür als Zuschuss, beispielsweise für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung, gewährt werden. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 200 Euro monatlich zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Pflegebedürftige können sich künftig zwischen Leistungskomplexen und/oder Zeitkontingenten entscheiden. Pflege soll dadurch besser an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtet werden. Vergütungen nach Zeitaufwand müssen zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und den Leistungserbringern (Pflegedienste) vereinbart werden. Durch eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit und deren Umsetzung in einem neuen Begutachtungsverfahren sollen die Voraussetzungen für eine zielgerichtete Pflege weiter verbessert werden. Der Erhalt der Selbständigkeit steht dabei im Mittelpunkt. Der Bericht des Expertenbeirats zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde Ende Juni 2013 dem Bundesgesundheitsminister übergeben. Vgl. 39

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