Leistungen nach dem SGB XII (ohne Leistungen der Eingliederungshilfe)

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1 Benchmarking der 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Leistungen nach dem SGB XII (ohne Leistungen der Eingliederungshilfe) 3. Kapitel SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 4. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Gesundheit (HzG) 7. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (HzP) Bericht 27 Stand:

2 B E R L I N F R E I E H A N S E S T A D T B R E M E N Impressum D O R T M U N D L A N D E S H A U P T S T A D T D R E S D E N L A N D E S H A U P T S T A D T D Ü S S E L D O R F D U I S B U R G E S S E N F R A N K F U R T A M M A I N F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G L A N D E S H A U P T S T A D T H A N N O V E R K Ö L N L E I P Z I G L A N D E S H A U P T S T A D T M Ü N C H E N N Ü R N B E R G H A N S E S T A D T R O S T O C K L A N D E S H A U P T S T A D T S T U T T G A R T Erstellt für: Die 16 großen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland Das con_sens-projektteam: Jutta Hollenrieder Michael Klein David Hevicke Frank Lehmann-Diebold Titelbild: Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11 D-2148 Hamburg Tel.: Fax: consens@consens-info.de 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung der Ergebnisse Vorbemerkungen Soziale Profile und Leistungen der Städte im Überblick Übergreifende Kennzahlen Sozialleistungsprofile (SGB XII) der Großstädte Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) a.v.e Leistungsbezieher Ausgaben Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Leistungsbezieher Ausgaben Leistungen nach dem 5. Kapitel SGB XII und Sicherung der Gesundheitsversorgung über laufende Sozialleistungen Leistungsbezieher Ausgaben Leistungen der Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII) Struktur- und Rahmendaten Leistungsbezieher Ambulante Versorgung und Private Pflege Ausgaben in der HzP Ausblick Anlage

4 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Kennzahlenkatalog (Ausschnitt aus dem Bereich HzP)... 7 Abb. 2: Kennzahl 4 Transferleistungsdichte (SGB II und SGB XII)... 1 Abb. 3: Kennzahl 3 Anzahl der LB von Leistungen nach dem 3.,4.5. u. 7. Kapitel je 1. EW 12 Abb. 4: Kennzahl 2 Ausgaben für Leistungen nach dem 3.,4.,5.,7. Kapitel je EW Abb. 5: Stadtprofile der Stadtstaaten- SGB XII Dichten Abb. 6: Stadtprofile der NRW Städte- SGB XII Dichten Abb. 7: Stadtprofile Dresden, Leipzig, Rostock- SGB XII Dichten Abb. 8: Stadtprofile München, Nürnberg, Stuttgart, Frankfurt, Hannover- SGB XII Dichten Abb. 9: Kennzahl 31 Dichte HLU a.v.e- Zeitreihe Abb. 1: Kennzahl 35 Bruttogesamtausgaben HLU pro Leistungsbezieher... 2 Abb. 11: Kennzahl 41 Dichte der LB von GSiAE-a.v.E. Zeitreihe Abb. 12: Kennzahl 47 Durch. monatlicher Rentenzahlbetrag pro Person Abb. 13: Kennzahl 44 Anteil der LB GSiAE a.v.e. nach Geschlecht Abb. 14: Kennzahl 43 Zusammensetzung der LB GSiAE a.v.e. nach Altersgruppen Abb. 15: Kennzahl 45 Brutto-Gesamtausgaben GSiAE pro LB- Zeitreihe Abb. 16: Kennzahl 51 Dichten der LB von HzG und Sicherung der Gesundheitsversorgung nach dem SGB XII Abb. 17: Kennzahl 52 Anteil der LB mit Bezug von HLU oder GSiAE an allen Lb von HzG Abb. 18: Kennzahl 53 Anteile der LB nach Zahlungswegen Abb. 19: Kennzahl 55 Gesamtausgaben für HzG und Bedarf für die Sicherung der Gesundheitsversorgung pro LB Abb. 2: Kennzahl 553 Ausgaben 5. Kapitel pro EW Abb. 21: Kennzahl 552 Ausgaben für HzG und Sicherung der Gesundheitsversorgung nach dem SGB XII nach Anteilen Abb. 22: Pflegeversicherte/ Nicht Pflegeversicherte in der HzP Abb. 23: Leistungsarten in der HzP Abb. 24: Kennzahl 79 Dichte der pflegebedürftigen Personen nach SGB XI Abb. 25: Kennzahl Dichte HzP a.v.e.- Zeitreihe Abb. 26: Kennzahl 72 Anteile a.v.e. nach Pflegestufen Abb. 27: Kennzahl 73 a; andere Leistungen Abb. 28: Kennzahl 77 Ambulante Versorgung Abb. 29: Kennzahl 78 Private Pflege Abb. 3: Kennzahl Ausgaben a.v.e Abb. 31: Kennzahl Ausgaben i.e Abb. 32: Kennzahl 33 Altersgruppen im HLU Bezug Abb. 33: Kennzahl 451 Bedarf für Unterkunft und Heizung pro LB GSiAE a.v.e Abb. 34: Kennzahl 79 a; Dichte pflegebed. Pers. untergliedert nach a.v.e. und i.e Abb. 35: Kennzahl 74 Hilfeempfänger a.v.e. nach Altersstufen Abb. 36: Kennzahl 76 Hilfeempfänger i.e. nach Alterstufen Abb. 37: Kennzahl 75; Hilfeempfänger i.e. nach Pflegestufen Abb. 38: Kennzahl 73.b; andere Leistungen

5 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Einwohnerentwicklung... 9 Tab. 2: Veränderungen Transferleistungsdichten Tab. 3: Veränderung Dichten von LB des 3.,4.,5., und 7. Kapitel SGB XII Tab. 4: Verwendete Kennzahlen HLU Tab. 5: Verwendete Kennzahlen GSiAE Tab. 6: Verwendete Kennzahlen HzG... 3 Tab. 7: Verwendete Kennzahlen HzP... 4 Tab. 8: Steuerungsbereiche in der HzP Tab. 9: Kennzahlen (HzP) als Indikatoren der Zielerreichung Tab. 1: Methodische Vorgehensweise Steuerungsansätze in der HzP Tab. 11: Steuerungsansätze in der HzP: Erste Einschätzung Tab. 12: Übersicht Gewährungspraxis ISB... 5 Abkürzungen a.v.e. Bj EGH EW ehb GSiAE HLU HzG HzP i.e. KeZa LB nef ötr SGB sog. Vj außerhalb von Einrichtungen lebend Berichtsjahr Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Einwohnerinnen und Einwohner Erwerbsfähige Hilfebedürftige Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt Hilfen zur Gesundheit Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Einrichtungen lebend Kennzahl Leistungsberechtigte Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige örtlicher Träger der Sozialhilfe Sozialgesetzbuch sogenannt Vorjahr 3

6 1. Zusammenfassung der Ergebnisse Transferleistungen gesamt Die Zahl der Empfänger von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt auf Grundlage des SGB XII oder SGB II (Transferleistungen) ist gegenüber dem Vorjahr insgesamt gesunken. Am erhielten im Durchschnitt der großen Großstädte 144,2 Personen je 1. Einwohnern diese staatlichen Transferleistungen. Am sind dies durchschnittlich 143,6 Personen je 1. Einwohner. Insgesamt ist der Rückgang dadurch zu begründen, dass sich weniger Personen im SGB II- Leistungsbezug befinden. Sozialleistungsprofile (SGB XII) Die Sozialleistungsprofile, in denen als Netzgrafik die Dichten der unterschiedlichen Hilfearten abgebildet werden, werden nach Gruppen dargestellt (Vergleiche Abb. 5 ff.) Im Bereich des SGB XII haben die Städte Dortmund, Frankfurt und Hannover besonders hohe Werte aufzuweisen. Hilfe zum Lebensunterhalt Die Dichten der Hilfeempfänger nach dem 3. Kapitel sind minimal angestiegen und werden mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft nicht nennenswert ansteigen. Die HLU bleibt gleichwohl eine wichtige Leistung der Sozialhilfe für kleine Personengruppen, die von den beiden bedeutenden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nicht erfasst werden. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Wie bereits in den letzten Jahren stieg die Zahl der Hilfeempfänger von GSiAE außerhalb von Einrichtungen in allen Städten an. Diese Entwicklung ist für die Kommunen kaum beeinflussbar, so dass das kommunale Interesse hauptsächlich darauf abzielt, der zunehmenden Zahl von Personen im Leistungsbezug nach dem 4. Kapitel strukturell und personell gewachsen zu sein. Durch Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit und insbesondere durch Langzeitarbeitslosigkeit verringern sich die Anwartschaftszeiten und die damit zu erwartende Rente deutlich. Hinter dem Kreis der heutigen Empfänger existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II verbirgt sich ein hohes Potenzial zukünftiger Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem 4. Kapitel SGB XII. Hilfen zur Gesundheit Die Gesamtausgaben pro Leistungsberechtigten sind bei der Hilfe zur Gesundheit in Form einer Erstattung an die gesetzliche Krankenversicherung wesentlich höher, als die Ausgaben für Beiträge zur Krankenversicherung pro Leistungsberechtigten nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII. Die Zahl der Leistungsberechtigten wird analog zu den Steigerungen bei den Hilfeempfängern nach dem 4. Kapitel auch hier weiter zunehmen. Bereits im Jahr 27 ließ sich allerdings beobachten, dass die nunmehr wirksame Versicherungspflicht teilweise greift. Langfristig wird die im Jahr 27 gesetzlich geregelte Versicherungspflicht zu einer Zunahme der versicherten Leistungsberechtigten führen. Hilfe zur Pflege Bezogen auf das Ausgabevolumen pro Leistungsberechtigten ist die Hilfe zur Pflege (HzP) nach dem 7. Kapitel SGB XII die bedeutendste der hier betrachteten Leistungsarten. Die Kommunen verfügen in diesem Bereich über den größten Gestaltungsspielraum. Deshalb setzte der Benchmarkingkreis in diesem Leistungsbereich neben dem quantitativen Benchmarking verstärkt auf eine qualitative Auseinandersetzung mit einzelnen 4

7 Steuerungsmerkmalen. Die Ergebnisse einer ersten Analyse plausibler Annahmen zu Wirkungszusammenhängen werden im Bericht erläutert. Die Anzahl der Leistungsberechtigen in der HzP steigt, außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen, kontinuierlich an. Auch die Ausgaben pro Fall steigen an. Insgesamt wird deutlich, dass ein enger Zusammenhang zwischen den allgemeinen sozialen Belastungen der Einwohner einzelner großer Städte, wie sie aus den Sozialleistungsprofilen hervorgehen, und hohen Ausgaben in diesem Bereich besteht. Über die Auseinandersetzungen mit stadtspezifischen Steuerungsprofilen nähert sich der Benchmarkingkreis der Analyse dieser Zusammenhänge an. 5

8 2. Vorbemerkungen Zielsetzungen des Benchmarking Das Vorgehen beim Benchmarking ist mehr als ein bloßer Kennzahlenvergleich, der Zahlen unkommentiert nebeneinander stellt. Es bietet Raum, flexibel auf aktuelle Erkenntnis- und Diskussionsbedarfe sowie geänderte Schwerpunktsetzungen einzugehen. Der an den Zielen des SGB XII ausgerichtete Kennzahlenkatalog bietet dafür die nötige Basis. Das Benchmarking der 16 großen Großstädte zielt darauf ab, die unter den gegebenen Rahmenbedingungen erwirkten Ergebnisse in den beteiligten Großstädten transparent und die zu Grunde liegenden Abläufe und Organisationsstrukturen effektiver zu machen. Das Leistungsgeschehen in den verschiedenen Leistungsarten ist abhängig von Einflussfaktoren, die zum Teil von der Verwaltung beeinflussbar sind, zum Teil sind die externen Rahmenbedingungen jedoch kaum oder gar nicht durch den Akteur Sozialamt veränderbar. Das Benchmarking zielte und zielt darauf ab, genau diese beeinflussbaren Faktoren herauszuarbeiten, also die Erfolgsgrößen der besseren Lösungen zu identifizieren und den anderen Teilnehmern erfolgversprechende Ansätze zugänglich zu machen. Die entwickelten und erprobten Kennzahlen dienen als Ausgangspunkt für eine Bewertung, wie die unterschiedlichen Ergebnisse entstanden sind. Die quantitative Betrachtung dient also dazu, gezielt zu fragen: Kennzahlen im Zusammenhang Wie waren die Rahmenbedingungen? Wie ist die Aufgabe organisiert? Welches sind die Steuerungsmöglichkeiten des Sozialamtes, von denen plausibel angenommen werden kann, dass sie das Ergebnis günstig (oder weniger günstig) haben ausfallen lassen? So entsteht ein Prozess des Lernens vom Besseren, durch einen intensiven, qualitativen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Städten. Die Verschiedenheit gefundener Lösungen ist dabei als Vorteil und Chance des Benchmarking zu sehen: Sie stellt gerade die Quelle für Innovationen bzw. Vielfalt der Lösungen dar. Benchmarking als mehrjähriger Prozess misst deren Wirkung und Erfolg. Beim interkommunalen Vergleich müssen die Kennzahlen einerseits der Anforderung der Vergleichbarkeit mit anderen Großstädten genügen, andererseits müssen sie relevant und aussagekräftig für die Steuerung der Sozialhilfe sein. Zu beachten ist jedoch, dass ein Kennzahlengerüst für den interkommunalen Vergleich nicht zwangsläufig identisch sein muss mit den für eine amtsinterne Steuerung sinnvollen Kennzahlen. Unterschiedlichkeit als Chance Kennzahlen Kernstück des Benchmarking ist ein Gerüst von Kennzahlen, das zusammen mit qualitativen Informationen fundierte Aussagen zum Stand der Zielerreichung einer Großstadt im interkommunalen Vergleich machen kann. Steuerungsrelevanz 6

9 ABB. 1: KENNZAHLENKATALOG (AUSSCHNITT AUS DEM BEREICH HZP) Kennzahlen setzen sich aus Basiszahlen zusammen, durch deren klare Definition eine einheitliche Verarbeitung und Zuverlässigkeit gewährleistet sein muss. Auf der Grundlage der Basiszahlen werden nach vereinbarten Regeln Kennzahlen berechnet die Definition der Kennzahl muss klar nachvollziehbar und eindeutig sein. Berechnung der Kennzahlen Dieses Vorgehen hat sich als vorteilhaft erwiesen, weil es allen Projektbeteiligten anhand der Auswertungsdateien möglich ist, die Berechnungen zu prüfen und nachzuvollziehen. Damit ist die notwendige Transparenz der Ergebnisse gesichert. Ergebnisse der Kennzahlenberechnung werden in Form von Diagrammen oder Tabellen dargestellt. Folgende Kennzahlentypen werden im Zuge des Benchmarkingprozesses, jeweils für die verschiedenen Leistungsarten, verwendet: Dichte-Kennzahlen bezeichnen in diesem Kennzahlenvergleich in der Regel das Verhältnis von Leistungsberechtigten zur Einwohnerzahl. In diesem Fall (Vergl. Abb. 25) wird angegeben, wie viele von 1. Einwohnern Leistungen der HzP außerhalb von Einrichtungen beziehen. Trotz unterschiedlicher Größe der Kommunen ist es so möglich, die Zahl der Leistungsberechtigten vergleichbar zu machen. Wenn Anteile abgebildet werden, wird damit die Zusammensetzung einer Grundgesamtheit anhand bestimmter Merkmale dargestellt, d.h. auf wie viele Personen treffen bestimmte Merkmalsausprägungen zu? Die Anteile einer Grundgesamtheit (z.b. unterschiedliche Altersstufen) werden üblicherweise gestapelt dargestellt und ermöglichen einen schnellen Eindruck über die Verteilung. Die Kennzahlen Ausgaben pro Leistungsberechtigten und Ausgaben pro Einwohner stellen auf das Finanzvolumen ab, das für eine Leistungsart (eine Leistung, ein Set an Leistungen oder für die Sozialhilfe insgesamt) aufgewendet werden muss. Durch Berücksichtigung der Leistungsberechtigten bzw. der Einwohner im Nenner, ergibt sich eine gute Vergleichsmöglichkeit unter den Kommunen. Die verwendeten Kennzahlen-Typen können bei Bedarf um weitere Spezialauswertungen ergänzt werden. Die Berechnung der Kennzahlen erfolgt hier üblicherweise in einer Tabellenkalkulation. Dichten Anteile Ausgabe- Kennzahlen 7

10 Bestandteil aller Grafiken, in denen die Kennzahlen dargestellt werden, ist immer der sog. gewichtete Mittelwert. Bei der Berechnung des arithmetischen Mittels werden alle Städte gleich behandelt. Die an der Zahl der Einwohner gemessene Größe einer Stadt stellt jedoch ein wichtiges soziostrukturelles Differenzierungsmerkmal dar, das in die Berechnung des gewichteten Mittelwerts einfließt. Gewichteter Mittelwert Das arithmetische Mittel wird gebildet, in dem die Dichte-Werte der Städte summiert und durch ihre Anzahl geteilt werden. Der gewichtete Mittelwert wird gebildet, in dem alle Leistungsberechtigten aufaddiert und durch die Summe aller Einwohner dividiert werden. Dabei gilt: je größer die Anzahl der Hilfeempfänger in einer Stadt mit vergleichsweise vielen Einwohnern ist, um so stärker wirkt sich dies auf den gewichteten Mittelwert aus. Weitere methodische Hinweise Wo es möglich ist, wird im Zuge der Berichtslegung eine geschlechtsneutrale Schreibweise gebraucht; anderenfalls wird die männliche Schreibweise verwendet, wobei damit ausdrücklich sowohl männliche als auch weibliche Leistungsberechtigte gemeint sind. Wenn für eine Stadt einzelne Daten nicht verfügbar waren, ist dies in den Grafiken durch einen entsprechenden Hinweis kenntlich gemacht. Dabei ist zu unterscheiden: wird für nicht vorhanden ausgewiesen, bedeutetet dies, dass der entsprechende Wert nicht verfügbar war. Wird in den Grafiken allerdings die Zahl Null ausgewiesen, spiegelt diese den tatsächlichen Wert wieder und sagt somit aus, dass die entsprechende Leistung nicht gewährt wurde. 8

11 Zur Entwicklung der Einwohnerzahlen TAB. 1: EINWOHNERENTWICKLUNG Einwohnerentwicklung bei den beteiligten Großstädten 26 auf 27 Anteile 27 Stadt Gesamteinwohnerzahl 27 Veränderung Gesamteinwohnerzahl Veränderung - unter 15 jährige Einwohner Veränderung 15- unter 65 jährigen Einwohner Veränderung 65-jährige und Ältere Einwohner Anteil - unter 15 jährige Einwohner Anteil 15- unter 65 jährigen Einwohner Anteil 65-jährige und Ältere Einwohner B ,2%,6% -,6% 2,6% 12,% 69,5% 18,5% HB ,1% -,9% -,2% 1,4% 12,6% 66,7% 2,7% DO ,2% -1,3% -,1%,2% 13,4% 66,1% 2,5% DD ,2% 4,8%,2% 2,6% 11,1% 67,2% 21,6% D ,8%,4%,8%,9% 12,2% 67,9% 19,8% DU ,6% -2,4% -,3% -,2% 13,9% 64,9% 21,3% E ,2% -1,6% -,1%,1% 12,8% 65,2% 22,1% F ,7% 1,1%,7%,7% 13,2% 69,7% 17,% HH ,5%,%,4% 1,2% 12,9% 68,2% 19,% H ,3%,1%,3%,5% 12,6% 67,6% 19,8% K ,1% -,1% -,4% 1,6% 13,% 7,2% 18,% L ,%,%,%,% 1,% 68,3% 21,8% M ,9% 2,% 1,8% 2,2% 12,% 7,4% 17,6% N ,4% -,3%,4%,8% 12,4% 66,9% 2,7% HRO ,3% 2,7% -,8% 3,% 9,6% 68,% 22,4% S ,% -,3% -,3% 1,2% 12,5% 68,9% 18,6% Summe Leipzig: Einwohnerdaten mit dem Stand Dezember 26 Die hier definitorisch zu Grunde gelegten Einwohnerzahlen sind Einwohner mit Hauptwohnsitz laut Melderegister der Städte. Sie können daher von anderen veröffentlichten (z.b. inkl. Nebenwohnsitz, Fortschreibung der Volkszählung) oder anderweitig für Berechnungen genutzten Zahlen abweichen. Aus Leipzig liegen die Einwohnerdaten nur mit Stand Dezember 26 vor. Dies ist bei allen Kennzahlen, die auf Grundlage der Einwohnerdaten gebildet wurden zu berücksichtigen. Vor allem bei der Betrachtung von Dichtewerten ist die Entwicklung der Einwohnerzahlen von Bedeutung, da ein direkter Zusammenhang besteht. Der auffälligste Rückgang der Einwohnerzahlen von 26 auf 27 wird in Duisburg verzeichnet und in München lässt sich in diesem Zeitraum eine vergleichsweise sehr hohe Zunahme beobachten. 9

12 3. Soziale Profile und Leistungen der Städte im Überblick 3.1. Übergreifende Kennzahlen Die Basis der Kennzahlen in diesem übergreifenden Kapitel bilden die Dichten von Leistungsempfängern nach dem SGB XII. In den Übersichts-Darstellungen werden auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II abgebildet. Damit werden die sozialen Profile der Städte und die kommunalen Ausgaben im Bereich der existenzsichernden Leistungen umfassend dargestellt. In der folgenden Abb. 2 wird die Transferleistungsdichte außerhalb von Einrichtungen (a.v.e.) dargestellt, die Zahl der Personen je 1. Einwohner in einer Kommune, die außerhalb von Einrichtungen leben und staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen. Dies sind Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt a.v.e. nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung a.v.e. nach dem 4. Kapitel SGB XII Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (für erwerbsfähige Hilfebedürftige) Sozialgeld nach dem SGB II (für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige) Bestandteile der Transferleistungsdichte ABB. 2: Personen KENNZAHL 4 TRANSFERLEISTUNGSDICHTE (SGB II UND SGB XII) TOP-Kennzahl SGB XII 4 "Transferleistungsdichte" - Anzahl der Leistungsberechtigten mit laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (HLU, GSiAE) und dem SGB II (Alg-2, Sozialgeld) pro 1. Einwohner am , 2,8 171,3 175,2 12,8 159,6 158,3 1,6 156,3,8 15,3 9,1 143,5 2,8 1,4 5,2 137,9 2,4 13,2 1,8 1,7 133,4 125,1 129,8 129,8 1,2 15,5 2, 2, 12,2 1,6 2,3 1,8 116,9 11,5 1,,8 16,2 11,9 12,5 2,5 133,9 4,9 13, 11,5 127,2 128, 8,2 97, 13,1 14,6 98,1 1,1 1,5 63,8 95,3 91, 79,1 83,8 87, 78,2 1,9 73,9 9, 9, 49,6 38,2 46,4 38,9 4,5 41,5 4,3 28,2 28,2 32,2 32,3 38,3 32,3 38,1 28,9 36,4 14,8 2,1 34,8 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW * HB: GSiAE nicht verfügbar; Für Leipzig abweichend Einwohnerdaten zum Stichtag Dichte HLU a.v.e. Dichte GSiAE a.v.e. Dichte ehb im SGB II- Leistungsbe zug Dichte nef im SGB-II Leistungsbe zug Für die obige Abbildung und alle weiteren Abbildungen und Tabellen, die sich (auch) auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII beziehen gilt: Infolge der Umstellung auf das EDV-Verfahren Open PROSOZ für die Sachbearbeitung SGB XII konnte Bremen für 27 keine validen Daten für das 4. Kapitel SGB XII generieren und zur Verfügung stellen (insbesondere zur Anzahl und Struktur der Leistungsbezieher). Soweit das vorliegende Datenmaterial bereits ausgewertet wurde, kann allerdings davon ausgegangen werden, dass auch in Bremen ein Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten zu verzeichnen ist, der in etwa auf dem Niveau des Mittelwerts liegt. 1

13 Auf die Entwicklungen der Dichten von Personen im SGB II-Leistungsbezug wird differenzierter im entsprechenden Benchmarkingbericht eingegangen 1. Für alle das SGB II betreffenden Darstellungen wurden die revidierten Daten aus den Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Die Veränderungen der Transferleistungsdichten zum Vorjahr sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Darstellungsweise ist nicht prozentual, sondern stellt die absoluten Veränderungen der Dichte-Werte dar. Der Wert 1,3 für die Stadt Berlin bedeutet also, dass im Vergleich zum Vorjahr 1,3 Personen je 1. Einwohner mehr Leistungen der HLU beziehen. TAB. 2: Gesamtdichte Dichte HLU a.v.e. DichteGSiAE a.v.e. Dichte ehb Dichte nef VERÄNDERUNGEN TRANSFERLEISTUNGSDICHTEN Veränderungen der Transferleistungsdichte 27 geg. 26 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S 1,3-1,2 -,8,6-1,1 2,1 -,8,1,7,7-1, -1,3-5,1-5,8,2,7 -,2,3,1 -,1 -,4 -,1 -,7,1 -,3,2, -,3,1,1, 1,3 1,3,8,7,8,,1 1,1,9,8,4,9,8 1,6,7 -,9-3,6-2,4-2,4 -,6-1,4 1, -1,2-1,3 -,4 -,5-1,5-1,9-4,9-6,9 -,7,3 -,8 -,4,7,6 -,1 1,2 1,,3,5,2,2, -1,1 -,7,1 Die Veränderungen bei den HLU-Dichten sind gegenüber dem Vorjahr unauffällig, bei der insgesamt kleinen Grundgesamtheit können sich auch zufällige Einflussfaktoren relativ stark auswirken. Die Dichte der Hilfeempfänger von GSiAE a.v.e. stieg in allen Städten 2 an. Hiermit setzt sich eine Entwicklung fort, die sich bereits zu BSHG-Zeiten abzeichnete und die sich vor allem auf die Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung durch ältere Menschen bezieht. Veränderungen Transferleistungsdichte Im SGB II-Bereich sind die auffälligsten Veränderungen gegenüber den Vorjahreswerten zu verzeichnen. Diese Veränderungen beeinflussen auch die Veränderung im Wert der Gesamtdichten am stärksten, was durch den Rostocker und Nürnberger Wert eindrücklich belegt wird. Vor diesem Hintergrund werden mit der nächsten Kennzahl die Dichten der Hilfeempfänger von allen Leistungen, die im Rahmen des SGB XII-Benchmarking betrachtet werden, dargestellt. 1 Die Dichte der SGB II-Empfänger wird auf alle Einwohner berechnet wird um alle Leistungsarten auf dieselbe Größe zu beziehen. Abweichend dazu wird die SGB II-Dichte im entsprechenden Fachbericht von con_sens auf alle Einwohner bis 65 Jahre berechnet, so dass sich die ausgewiesenen Werte leicht unterscheiden. 2 Der minimale Anstieg in Essen ist rundungsbedingt nicht abgebildet 11

14 ABB. 3: Personen 35 3 KENNZAHL 3 ANZAHL DER LB VON LEISTUNGEN NACH DEM 3.,4.5. U. 7. KAPITEL JE 1. EW TOP-Kennzahl SGB XII 3 Dichte der Leistungsberechtigten Kapitel 3, 4, 5 und 7 SGB XII (HLU a.v.e., GSiAE a.v.e., HzG, HzP a.v.e. und i.e.) (Anzahl der Leistungsberechtigten pro 1. Einwohner) am ,3 2,4 Die Dichten sind nicht addierbar, da einzelne Personen z.t. mehrere Leistungen parallel beziehen (z.b. GSiAE und HzG) Dichte HLU a.v.e ,8 2,8,8 1,4 1,7 16,2 1,8 1,6 1,6 13,2 13, 12,8 1,2 1,8 1,5 11,5 11,5 1,9 9,1 11,9 12,5 2, 2,3 6,7,8 9, 2,6 7,4 2,7 4,1 3,6 1, 4,5 1,4 5,2 9, 1,4 4,3 3,3 1,7 4,9 2,7 4,2 3,6 2,4 1,7 3,2 3,2 2,2 2,6 1,6 6,7 7,8 1,6 2,4 5,3 1,4 1,5 1,5,8 3,5 3,9,6 4,6 4,8 2,8 1,1 1,7 2,8 3,2 3,5 3,4 2,2 2,5 2,9 3,4, B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW * Städte, bei denen einzelne Daten nicht verfügbar sind, wurden bei der Mittelwertberechnung der jeweiligen Leistungsart nicht berücksichtigt. ** * HB: GSiAE nicht verfügbar; Für Leipzig abweichend Einwohnerdaten zum Stichtag *** M und N: HzP i.e. in überörtliche Zuständigkeit, für Nürnberg nachrichtlich gemeldet, für München n.vv. 15,5 2,5 2, Dichte GSiAE a.v.e. Dichte HzG Dichte HzP a.v.e. Dichte HzP i.e. Die Veränderungen der Dichten in absoluten Zahlen gegenüber dem Vorjahr sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Im Gegensatz zur weiter oben betrachteten Transferleistungsdichte sind hier auch die Dichten der Leistungsberechtigten nach dem 5. (HzG) und 7. Kapitel (HzP) abgebildet. Veränderungen Dichte der LB SGB XII Die Anzahl von hilfebedürftigen Personen, die HzP außerhalb von Einrichtungen erhalten hat sich außer in Dresden überall erhöht. Die Veränderungen der Dichten in Stuttgart und Duisburg sind rundungsbedingt nicht abbildbar und minimal. TAB. 3: VERÄNDERUNG DICHTEN VON LB DES 3.,4.,5., UND 7. KAPITEL SGB XII Veränderungen der Dichte der Leistungsberechtigten nach dem 3.,4., 5. und 7. Kapitel 27 geg 26 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Dichte HLU a.v.e.,7 -,2,3,1 -,1 -,4 -,1 -,7,1 -,3,2, -,3,1,1, Dichte GSiAE a.v.e. 1,3 1,3,8,7,8, 1,1 1,,9,8,3,9,8 1,6,7 Dichte HzG 2,7 -,3 -,2, -,6,6 -,6-1,3 1,6 2,8 -,5 -,3 -,2 Dichte HzP a.v.e.,1,2,1 -,1,2,,1,1,1,5,1,2,2,1,4, Dichte HzP i.e.,1,,1,3,,2,8, -,2,,2,2,1 -,8,1 * HzG: Für Düsseldorf kein Vorjahreswert * HzP i.e.:,- minimale Abweichungen werden rundungsbedingt nicht ausgewiesen Für die hier behandelten Hilfearten folgt die differenzierte Darstellung der Ausgaben pro Einwohner. 12

15 ABB. 4: Euro KENNZAHL 2 AUSGABEN FÜR LEISTUNGEN NACH DEM 3.,4.,5.,7. KAPITEL JE EW TOP-Kennzahl SGB XII 2 Ausgaben für Leistungen der Kapitel 3, 4, 5 und 7 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt a.v.e., Grundsicherung im Alter / b. Erwerbsminder. a.v.e., Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege a.v.e. und i.e.) pro Einwohner am B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW Für Leipzig abweichend Einwohnerdaten zum Stichtag M und N: HzP i.e. in Zuständigkeit des üö Trägers, Ausgabedaten stehen nicht zur Verfügung Ausgaben HLU a.v.e. Ausgaben GSiAE a.v.e. Ausgaben HzG Ausgaben HzP a.v.e. Ausgaben HzP i.e. Wie im Vorjahr haben die Städte Frankfurt und Hannover die höchsten Ausgaben pro Einwohner zu verzeichnen. In Berlin, Bremen, Dortmund, Düsseldorf und Essen liegen die Ausgaben pro EW über dem MW. Am niedrigsten sind die Ausgaben pro EW in den ostdeutschen Städten und in Stuttgart. Da in Bayern der überörtliche Träger für die Leistungen der HzP in Einrichtungen zuständig ist, fließen diese Ausgaben für die Städte München und Nürnberg nicht in die Betrachtung ein. Ausgaben für Leistungen nach dem SGB XII Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben pro Einwohner insgesamt in allen Städten gestiegen. Bezogen auf die einzelnen Leistungsarten spiegeln sich bei der Veränderung der Ausgabenstruktur die Veränderungen in der absoluten Zahl der Leistungsberechtigten wider. Auf die Ausgaben pro Fall wird bei der genaueren Beschreibung der Kennzahlen zu den einzelnen Leistungsarten eingegangen Sozialleistungsprofile (SGB XII) der Großstädte Auf den folgenden Seiten werden die Dichten der Leistungsberechtigten in den einzelnen Leistungsarten als Netzgrafik abgebildet. Der gewichtete Mittelwert aller Städte wird darin als gestrichelte rote Linie dargestellt. Die blaue Fläche in der Grafik zeigt die Dichten von Leistungsempfängern im Verhältnis zum Mittelwert. Durch diese Darstellung werden die Unterschiede zwischen den Städten, deren Sozialleistungsprofil und die daraus entstehende Belastung der Kommune sehr anschaulich. Bei der Interpretation der Grafiken ist zu beachten, dass hinter den abgebildeten Werten verschiedene Grundgesamtheiten stehen, auch wenn sie in der Abbildung ungefähr gleich groß sind 3. 3 Aus der Netzgrafik wird deutlich, dass sich bspw. Bremen in den Leistungsarten HLU a.v.e. und HzP i.e. jeweils ungefähr auf dem Mittelwert und damit auf einem gleichen Niveau der Dichte befindet. In der gesonderten Darstellung unterscheiden sich die Dichten jedoch, da sich die dahinter stehenden absoluten Zahlen unterscheiden. Leistungen der HLU a.v.e. empfangen in Bremen knapp 1.1 Personen und Leistungen der HzP i.e. knapp 1.2 Personen. 13

16 Die Darstellung erfolgt dabei nach vier Gruppen: Stadtstaaten Nordrhein-Westfälische Städte Ostdeutsche Städte Süddeutsche Städte (mit Frankfurt und Hannover) Grundsätzlich wirken sich Zuständigkeitsregelungen in der Aufgabenteilung zwischen dem örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger unterschiedlich aus. Leistungen nach dem 3. Kapitel: Keine Unterschiede zwischen den Bundesländern Leistungen nach dem 4. Kapitel: in Sachsen und Nordhrein-Westfalen ist der überörtliche Sozialhilfeträger für Hilfeempfänger unter 65 Jahren in Einrichtungen zuständig Leistungen nach dem 5. Kapitel: Keine Unterschiede zwischen den Bundesländern Leistungen nach dem 7. Kapitel: In Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen und Niedersachen ist der überörtliche Sozialhilfeträger für die Hilfeempfänger in Einrichtungen unter 65 (Niedersachsen: unter 6) Jahren zuständig Aufgabenteilung zwischen örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern ABB. 5: STADTPROFILE DER STADTSTAATEN- SGB XII DICHTEN Berlin MW = Index 1 Bremen MW = Index 1 Hamburg MW = Index 1 HLU a.v.e. 14,2 HLU HLU a.v.e. 11,1 89,1 GruSi HzP a.v.e. i.e. 13,2 111,4 HzP i.e. 113,2 GruSi a.v.e. HzP i.e. 93,4 GruSi a.v.e. 13,3 8,5 HzP a.v.e. 153,9 HzG HzP a.v.e. 11,2 122,8 HzG HzP a.v.e. 135,7 HzG ABB. 6: STADTPROFILE DER NRW STÄDTE- SGB XII DICHTEN Düsseldorf MW = Index 1 Duisburg MW = Index 1 Dortmund MW = Index 1 HLU a.v.e. HLU a.v.e. 139,4 HLU a.v.e. HzP i.e. 134,2 41,6 GruSi a.v.e. 112,9 HzP i.e. 197, 68,5 93,4 GruSi a.v.e. HzP i.e. 154,2 GruSi a.v.e. 114,9 72,5 58,5 78, 7,4 19,1 HzP a.v.e. HzG 133,4 HzP a.v.e. HzG HzP a.v.e. HzG 14

17 Köln MW = Index 1 Essen MW = Index 1 HLU a.v.e. HLU a.v.e. HzP i.e. 11,9 78,3 GruSi a.v.e. 18,6 HzP i.e. 229,4 83,5 89, GruSi a.v.e. 94,2 61,2 69,1 HzP a.v.e. HzG HzP a.v.e. HzG ABB. 7: STADTPROFILE DRESDEN, LEIPZIG, ROSTOCK- SGB XII DICHTEN Dresden MW = Index 1 HLU a.v.e. Leipzig MW = Index 1 HLU a.v.e. Rostock MW = Index 1 HLU a.v.e. HzP i.e. 5,2 47,7 42,7 GruSi a.v.e. HzP i.e. 63,6 38,7 45,2 GruSi a.v.e. HzP i.e. 72,3 8,4 79,1 GruSi a.v.e. 24,3 42,9 62,9 65,4 HzP a.v.e. HzG HzP a.v.e. HzG HzP a.v.e. 124,3 HzG ABB. 8: STADTPROFILE MÜNCHEN, NÜRNBERG, STUTTGART, FRANKFURT, HANNOVER- SGB XII DICHTEN München MW = Index 1 HLU a.v.e. Nürnberg MW = Index 1 HLU a.v.e. 125,9 Stuttgart MW = Index 1 HLU a.v.e. 93, HzP i.e. 78,3 GruSi a.v.e. HzP i.e. 99,3 GruSi a.v.e. 1,1 HzP i.e. 84,5 72,5 78,1 GruSi a.v.e. 47, 65,9 34,2 77,9 HzP a.v.e. HzG HzP a.v.e. 128,5 HzG HzP a.v.e. HzG 15

18 Frankfurt MW = Index 1 Hannover MW = Index 1 HLU a.v.e. HLU a.v.e. HzP i.e. 82,4 111,7 GruSi a.v.e. 141,1 HzP i.e. 141,6 117,5 GruSi a.v.e. 134,5 136,2 HzP a.v.e. HzG 114,1 HzG 22,8 HzP a.v.e. 21,9 In den ostdeutschen Städten ist die Anzahl der Leistungsberechtigten nach dem SGB XII bekanntermaßen niedrig. Die Rostocker Werte unterscheiden sich dabei deutlich von den Zahlen aus Dresden und Leipzig. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Rostock deutlich kleiner ist als die beiden anderen Städte und über den höchsten Anteil aller Städte der über 65-Jährigen an der Bevölkerung verfügt. Auf die speziellen Bedingungen in Ostdeutschland, die zu einer eher niedrigen Dichte im SGB XII-Bereich führen, wird in den entsprechenden Kapiteln eingegangen. Profile ostdeutsche Städte Die niedrigen Dichten nach dem SGB XII bedeuten nicht, dass die kommunalen Belastungen im Sozialbereich hier besonders niedrig sind. Die Anzahl von Hilfeempfängern nach dem SGB II, die hier nicht abgebildet wird, ist in Leipzig und Rostock sehr hoch- im Gegensatz zu Dresden. Zahlreiche Regionalanalysen für Sachsen oder auch Städtevergleiche seit den 9er Jahren stellten als Ursachen für die Unterschiede zwischen Dresden und Leipzig hauptsächlich wirtschaftliche Faktoren fest. So ist die Wirtschaftskraft und Kaufkraft in Dresden höher, das Durchschnittseinkommen ebenso. Soziale Belastungsmerkmale, wie Arbeitslosigkeit und insb. Langzeitarbeitslosigkeit sind geringer. 4 Eine Sonderstellung nimmt Berlin als ehemals geteilte Stadt ein, in der die sozialen Strukturen ehemaliger ost- bzw. westdeutscher Städte zusammenkommen. Auch in Berlin ist die Zahl von Leistungsberechtigten nach dem SGB II besonders hoch. Im Gegensatz zu den anderen Gruppen fällt bei den nordrhein-westfälischen Städten die hohe Dichte der Empfänger von HzP i.e. auf mit Ausnahme des Kölner Wertes. Die Anzahl der Personen, die auf Leistungen nach dem SGB XII angewiesen sind, ist in den wirtschaftsstarken süddeutschen Städten München und Stuttgart insgesamt sehr gering. Im Gegensatz dazu leben in Nürnberg vergleichsweise mehr Menschen im SGB XII-Leistungsbezug. Dies wird auch durch die Anzahl der Personen im SGB II-Leistungsbezug unterstrichen. Berlin NRW-Städte Süddeutsche Städte mit Hannover und Frankfurt Auffällig sind die Profile der Städte Frankfurt und Hannover. Im Vergleich zu allen anderen Städten sind besonders viele Menschen auf Leistungen nach dem 5. Kapitel und der GSiAE angewiesen. Die Zahl der Leistungsberechtigten in der Hilfe zur Gesundheit korrespondiert in der Regel mit der Zahl der Leistungsberechtigten von Hilfe 4 Dresden setzte nach 1989/9 vor allem auf die Chipherstellung und neue Technologien, Leipzig auf den Dienstleistungssektor. In Leipzig brachen nach der Wende mehr als 1. Industriearbeitsplätze weg - überdurchschnittlich mehr als in anderen sächsischen Städten. Dresden bietet zudem als Landeshauptstadt aufgrund der Ministerialbürokratie vielen Frauen (u.a. alleinerziehenden Frauen) in den Verwaltungsbereichen Teilzeit- und Vollzeitarbeitsplätze. 16

19 zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. In beiden Städten sind diese Dichtewerte vergleichsweise hoch bzw. in der HLU sehr hoch. 17

20 4. Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) a.v.e. Leistungsart Wie im einleitenden Kapitel deutlich wurde, umfasst die HLU im Vergleich mit den anderen hier betrachteten Leistungsarten eine geringe Anzahl Leistungsberechtigter. Mit der Leistungsgewährung im Rahmen des 3. Kapitels (Hilfe zum Lebensunterhalt) wird dem gesetzlichen Auftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge Folge geleistet, um den Leistungsberechtigten dabei ein Leben in Würde zu ermöglichen. Im Rahmen des Benchmarking für Leistungen der HLU wird das Leistungsgeschehen außerhalb von Einrichtungen verglichen. Eine kleine, aber finanziell nicht unbedeutende Leistungsart HLU a.v.e. Zielgruppe Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung der Sozialhilfe für kleine Personengruppen, die von den beiden bedeutenden Leistungsarten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nicht erfasst werden. Zusammengefasst können Leistungen der HLU in dem allergrößten Teil der Fälle von folgenden Personengruppen in Anspruch genommen werden: Personen unter 65 die eine EU-Rente auf Zeit erhalten, weil sie zeitweise erwerbsunfähig sind die vorübergehend (nicht dauerhaft) weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind und keine Rente beziehen über deren dauerhafte Erwerbsminderung oder Erwerbsfähigkeit von über drei Stunden pro Tag noch nicht entschieden ist (SGB II oder Grundsicherung 4. Kapitel) die ihren lfd. Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken können und die Hilfe für einzelne Verrichtungen des täglichen Lebens benötigen, z.b. Haushaltshilfe ( 27 Abs. 3 SGB XII) die im Vorruhestand sind und nicht über ausreichendes Einkommen verfügen Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Verwandten als ihren Eltern leben Personen ab 65 Jahre ohne Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung wegen fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit Für alle drei Personengruppen gilt, dass diese leistungsberechtigt sind, wenn sie nicht über ausreichendes Einkommen und Vermögen verfügen sowie die erforderlichen Leistungen nicht von anderen erhalten. Kommunale Ziele Ziele in Bezug auf die HLU -entsprechend dem gesetzlichen Auftrag- sind: den Lebensunterhalt mittelloser Personen zu sichern deren Ansprüche auf Kranken- und Pflegeversicherung zu sichern und deren Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen den Übergang ins SGB II bzw. die GSiAE gestalten 18

21 Steuerungsansätze In der Praxis stellt der HLU-Bezug vor allem eine Übergangssituation zwischen dem SGB II- und dem GSiAE-Bezug dar. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Fluktuation in diesem Leistungsbereich besonders hoch ist. Steuerungsansätze bestehen hier in der Schnittstellengestaltung zum SGB II Träger und in der Optimierung der internen Prozesse, was die Gewährung der Leistungsarten HLU und GSiAE angeht. Wo es möglich ist, sollen die Leistungsbeziehenden 'aktiviert' werden, so dass sie im günstigen Fall nicht mehr auf die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) angewiesen sind. In der Praxis ist allerdings zu berücksichtigen, dass gezielte Maßnahmen zur Aktivierung nur einen kleinen Personenkreis erreichen können und dementsprechend der zu leistende Aufwand mit den erwarteten Nutzeneffekten aus Sicht des Sozialhilfeträgers abzugleichen ist. Gleichwohl werden in einigen Kommunen derartige, zielgerichtete Maßnahmen durchgeführt. Aktivierung geschieht durch gezielte Einzelmaßnahmen TAB. 4: VERWENDETE KENNZAHLEN HLU Im Bericht verwendete Kennzahlen Entwicklungen im Bereich der Leistungsbezieher Nr. 31. HLU Dichte a.v.e. Nr. 35. Brutto- Gesamtausgaben pro LB Anzahl der LB mit laufenden Leistungen der HLU a.v.e. am pro 1. Einwohner Ausgabenentwicklung Bruttoausgaben pro LB von HLU a.v.e. im Jahresdurchschnitt 4.1. Leistungsbezieher Nachfolgend werden die Grafiken der beiden zentralen Kennzahlen zur Dichte der HLU-Empfänger (Kennzahl 31) und zu den Bruttogesamtausgaben je Hilfeempfänger (Kennzahl 35) abgebildet und kommentiert. ABB. 9: Personen 4, KENNZAHL 31 DICHTE HLU A.V.E- ZEITREIHE Kennzahl SGB XII 31 Dichte HLU a.v.e. Anzahl der Leistungsbezieher 3. Kapitel SGB XII (HLU) außerhalb von Einrichtungen pro 1. Einwohner- Zeitreihe 3,65 Dichte HLU a.v.e. 25 3, 2, 2,48 2,16 2,83 2,17 2,26 2,4 1,26 2,49 2,81 1,42 1,78 1,38 1,71 1,82 1,68 2,93 2,25 1,79 1,73 1,8 1,95 2,63 2,37 1,44 1,39 1,58 1,82 2,16 1,88 2,47 2,39 2,54 1,68 1,5 1,62 1,52 1,47 1,46 1,9 1,91 2,2 Dichte HLU a.v.e. 26 Dichte HLU a.v.e. 27 1,,84,88,96,83,89,84,72,74,78, B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW 19

22 Bei der Interpretation der obigen Grafik ist zu berücksichtigen, dass bereits geringe Veränderungen in der Zahl der Leistungsberechtigten große Unterschiede im Vergleich zum Vorjahr ausmachen können. Dazu kommt, dass die Fluktuation in dieser Leistungsart sehr hoch ist und sich der Fallbestand somit in Bewegung befindet. Geringe Grundgesamtheit: geringe Veränderungen wirken sich stark aus Am Beispiel Düsseldorf wird deutlich, dass eine seit 25 konsequent verfolgte Koordination der Übergänge zwischen dem SGB II und SGB XII an der hier betrachteten Schnittstelle HLU nachhaltig zu vergleichsweise niedrigen Dichten führt. Leistungen der HLU werden zum ganz überwiegenden Teil von Personen im erwerbsfähigen Alter, die jedoch zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs als nicht erwerbsfähig eingestuft wurden oder von Rentenbeziehern im Vorruhestand in Anspruch genommen. Im gewichteten Mittelwert aller Städte (siehe Kennzahl 33 im Anhang) macht die Gruppe der Jährigen im Berichtsjahr 27 einen Anteil von mehr als 78% an allen Leistungsbeziehern aus Ausgaben Es folgt die Darstellung der durchschnittlichen Gesamtausgaben pro Leistungsberechtigtem für das Jahr 27. Hier werden die Bruttoausgaben dargestellt. Eine Gegenrechnung der Einnahmen, in die nach wie vor Positionen aus der sog. Resteabwicklung des BSHG einfließen, würde zu Verzerrungen führen. ABB. 1: Euro 9 KENNZAHL 35 BRUTTOGESAMTAUSGABEN HLU PRO LEISTUNGSBEZIEHER Kennzahl SGB XII 35 Brutto-Gesamtausgaben 3. Kapitel SGB XII (HLU) a.v.e. pro Leistungsbezieher durchschnittlich pro Monat 27 in Euro B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Im Vergleich zum Vorjahr konnten sowohl Anstiege als auch Verringerungen der Ausgaben pro Fall beobachtet werden. Es wurde bereits deutlich, dass sich in diesem Leistungsbereich schon eine geringe Zahl spezifischer geänderter Fallkonstellationen beeinflussend auswirken kann. Grundsätzlich sind bei der Interpretation der Grafik folgende Einflussfaktoren zu berücksichtigen, da bereits wenige teure Fälle bei den insgesamt geringen Fallzahlen große Unterschiede bei den Ausgaben verursachen können. Einflussfaktoren auf die Ausgabenhöhe 2

23 Leistungsberechtigte unter 15 Jahren sind zu einem großen Teil Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben. Aufgrund niedrigerer Regelsätze im Vergleich zu älteren Leistungsberechtigten und vergleichsweise geringen Anteilen für Kosten der Unterkunft, sind dies für den Sozialhilfeträger eher günstige Fälle. Die Altersgruppe ab 15 bis unter 65 Jahren setzt sich aus Beziehern von Renten im Vorruhestand sowie aus vorübergehend erwerbsgeminderten Personen zusammen. Zu den vorübergehend erwerbsgeminderten Personen gehören insbesondere Personen mit nicht dauerhaften psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen. Die Rentner unter 65 Jahren bilden einen Kreis eher günstiger Fälle, da hier die Renten als Einkommen auf die Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) angerechnet werden. Die HLU stellt somit eine lediglich ergänzende Hilfe dar. Personen ab 65 Jahren und älter haben bei Hilfebedürftigkeit in der Regel Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Personen dieser Altersgruppe können sich im HLU-Bezug befinden, wenn Sie aufgrund einer selbstverschuldeten Notlage keine andere Möglichkeit der Grundsicherung haben. Unterschiede in den Ausgaben können sich auch aus verschiedenen Buchungssystematiken ergeben oder durch individuell gestaltete Verwaltungsabläufe in der Zusammenarbeit mit anderen Stellen bei der Übernahme oder Abgabe von Fällen. Jeder dieser Einflussfaktoren liefert jedoch nur Anhaltspunkte, die sich teilweise überlagern. Da die HLU immer dann greift, wenn kein Anspruch auf andere soziale Leistungen besteht, kann die Zusammensetzung der Personenkreise innerhalb einer Kommune im Jahresverlauf schwanken. 21

24 5. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) Leistungsart und Zielgruppe Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) sichert den notwendigen Lebensunterhalt von hilfebedürftigen Personen, die nicht über ausreichende Einkünfte oder eigenes Vermögen verfügen und das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder das 65. Lebensjahr vollendet haben Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus einem Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts und aus den Kosten für Unterkunft und Heizung. Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist derjenige, der außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden erwerbstätig zu sein. Eine Beurteilung über eine dauerhafte volle Erwerbsminderung setzt eine medizinische Einzelfallprüfung voraus. Kommunale Ziele Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt gehört nicht zu den Zielen bei der Gewährung von GSiAE. Zielsetzungen in Bezug auf die Ergebnisse der Grundsicherung sind somit neben den übergeordneten Zielen des 11 SGB XII: Zielsetzung: Sicherung des Lebensunterhalts Sicherung des Lebensunterhaltes Sicherung von Ansprüchen an die Kranken- und Pflegeversicherung Steuerungsansätze Die Anzahl der Leistungsbezieher von GSiAE wird im Wesentlichen beeinflusst durch: Zunehmende Anzahl Älterer aufgrund demografischer Entwicklung Höhe der Renteneinkünfte bzw. des bis zum 65. Lebensjahr erwirtschafteten Vermögens Die Ausgabenhöhe wird außer durch das anrechenbare Einkommen maßgeblich durch das regionale Mietniveau und die Höhe der Nebenkosten beeinflusst. Diese Einflussfaktoren sind für den Sozialhilfeträger nicht direkt steuerbar. Ausschlaggebend für die Einkünfte ist das Rentenniveau, welches wiederum von kontinuierlichen Erwerbsbiografien, dem Erwerbseinkommen sowie gesetzlichen Regelungen abhängt. Das Niveau der Mieten und Heizkosten unterliegt den Gesetzen des Wohnungs- und Energiemarktes. Die Kommunen können zwar die Mietobergrenzen festsetzen, müssen dabei aber auf die Marktgegebenheiten reagieren. Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen bestehen z.b. in der Förderung des öffentlichen Wohnungsbaus. Die zentrale Herausforderung besteht für die Kommunen darin, vorausschauend zu planen und die unterschiedlichen Einflussfaktoren genau zu beobachten. Insofern kommt dem Benchmarking hier auch eine Monitoringfunktion zu, die im Zusammenhang mit dem qualitativen Austausch über die Praxis vor Ort wichtige Planungsgrundlagen liefert. Monitoring und Planungsaktivitäten als kommunale Ansatzmöglichkeiten 22

25 Von besonderem Interesse ist es, das Leistungsgeschehen im 4. Kapitel zusammen mit der geänderten Struktur der Erwerbsarbeit zu beobachten, weil ein immer größerer Teil von Menschen in Teilzeit- bzw. Niedriglohn-Beschäftigungsverhältnissen steht. Vor diesem Hintergrund ist auch die Entwicklung des Rentenniveaus zu beobachten TAB. 5: VERWENDETE KENNZAHLEN GSIAE Im Bericht verwendete Kennzahlen Entwicklungen im Bereich der Leistungsbezieher Nr. 41 Dichte LB Nr. 43. LB a.v.e. nach Altersgruppen Anzahl der LB von GSiAE a.v.e.am je 1. Einwohner Anteil der LB 18 u 65 Jahre ( bzw. 65 Jahre u. älter) GSIAE a.v.e. an allen LB GSiAE a.v.e. am Kontextinformation Nr. 47. Rentenniveau Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag je Rentenempfänger/in in Euro im Berichtsjahr Strukturdaten zu Beziehern von GSiAE Nr. 44. LB a.v.e. nach Geschlecht Anteil der weiblichen (männlichen) LB GSiAE a.v.e. an allen LB GSiAE a.v.e. am Nr. 45. Bruttogesamtausgaben a.v.e. je LB und Monat Ausgabenentwicklung Bruttoausgaben pro Monat und LB 4. GSiAE a.v.e. 23

26 5.1. Leistungsbezieher Die Kommunen analysieren im Benchmarking die Entwicklungen im Leistungsgeschehen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) mit einem Schwerpunkt auf den Personenkreis, der außerhalb von Einrichtungen lebt. Für Personen, die innerhalb von Einrichtungen leben, stellt die GSIAE im Regelfall eine pauschale ergänzende Leistung zur Hilfe zur Pflege (bzw. zur Eingliederungshilfe) mit dem Ziel der Sicherstellung des Lebensunterhalts dar. Das gilt, soweit die eigenen Renten- oder Arbeitseinkünfte nicht ausreichen. ABB. 11: KENNZAHL 41 DICHTE DER LB VON GSIAE-A.V.E. ZEITREIHE Zeitreihe der Kennzahl SGB XII 41 Dichten der Leistungsbezieher (LB) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) außerhalb von Einrichtungen (LB je 1 Einwohner) am der Jahre 25 bis 27 Personen 2 Dichte Leistungsber. GSiAE a.v.e. 25 Dichte Leistungsber. GSiAE a.v.e. 26 Dichte Leistungsber. GSiAE a.v.e ,9 11,6 12,8 1,5 11,5 11, 11,9 13,2 11,4 12,3 13, 9, 9,9 1,8 9,5 1,2 1,2 13,8 15,2 16,2 1, 1,9 11,9 13,8 14,6 15,5 1,7 11,7 12,5 9, 9,9 1,7 11,5 9,1 9, 9,7 1,6 11,5 8 8,3 8,1 7,2 7,5 7,3 8, ,8 4,2 4,9 4,7 4,9 5,2 2 B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S GeMW HB: Bremen konnte aufgrund einer EDV-Umstellung keine Daten zu den Leistungsbeziehern von Lstg. des vierten Kapitels beziehen, siehe Erläuterung unterhalb Abb 2. Im Bericht HRO: 25/26 ohne Ausländer nach 23 Abs. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz (ca. 3) Die obige Darstellung belegt eindrücklich den Anstieg in der Zahl der Leistungsbezieher von GSiAE (a.v.e.). Der Anstieg liegt auch in der demographischen Entwicklung begründet, da der Anteil der Älteren an den Einwohnern der Städte kontinuierlich steigt. Innerhalb dieser Personengruppe steigt der Anteil derer, die aufgrund geänderter Erwerbsbiographien bzw. langjährigen Bezuges von staatlichen Transferleistungen über kein ausreichendes Renteneinkommen/ bzw. Vermögen verfügen. Für die mittel- und langfristige Planung beobachten die Kommunen, in welchem Ausmaß Klientel aus dem SGB II-Leistungsbezug aufgrund zu niedriger oder nicht vorhandener Rentenansprüche mit Vollendung des 65. Lebensjahres auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen ist. In Rostock werden verstärkte Aktivitäten der Jobcenter im Hinblick auf die Überleitung ins SGB XII als Gründe für den Anstieg diskutiert. In Stuttgart ist seit 26 zu einem gewissen Teil auch der Ausbau von Begutachtungskapazitäten zur Feststellung von Erwerbsunfähigkeit für den Anstieg der Fallzahlen ursächlich. Die Betrachtung der durchschnittlichen monatlichen Rentenhöhe die Datengrundlage bilden Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund aus dem Jahre 26 5 macht die Unterschiede zwischen den west- und ostdeutschen Städten deutlich. Mehr Leistungsbezieher Durchschnittliches Rentenniveau 5 Gem. Tabelle: 952. P Verteilung nach dem Rentnerstatus sowie durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach Wohnort (Bundesland/Regierungsbezirk/Kreis der DRV mit Stand

27 ABB. 12: KENNZAHL 47 DURCH. MONATLICHER RENTENZAHLBETRAG PRO PERSON Kennzahl SGB XII 47 Durchschnittlicher monatlicher Rentenzahlbetrag (hier: Stand 1. Juli 26) in Euro mit Versicherten- und Witwen/Witwerrenten, ohne Waisenrenten, ohne private Renten, ohnen Pensionen, pro Person , 899,2 846, 972, 92, 893, 94, 885, 884, 894, 873, 868, 951, 871, 87, 933, 98, B HB DO DD D DU E F HH H K L M N HRO S Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund; Tabelle: 952. P Verteilung nach dem Rentnerstatus sowie durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach Wohnort (Bundesland/Regierungsbezirk/Kreis); Stand: Bei der obigen Abbildung ist zu berücksichtigen, dass hier keine privaten Renten und keine Beamtenpensionen beinhaltet sind und der durchschnittliche Rentenzahlbetrag für alle Rentner (Einzelrentner und Mehrfachrentner) dargestellt ist. Die hier wiedergegebenen Werte können insofern von anderen Publikationen abweichen. An den überdurchschnittlichen Werten der ostdeutschen Städte (und damit auch Berlins als ehemals geteilter Stadt) wird vor allem deutlich, dass die Einkommen der dort (Vollzeit-)erwerbstätigen Frauen so hoch war, dass entsprechende Rentenansprüche erwirtschaftet werden konnten. GSiAE Bezieher nach Geschlecht In der nachfolgenden ( Abb. 13) Kennzahl wird die Zusammensetzung der Hilfeempfänger nach Geschlecht dargestellt. 25

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