G E M E I N D E V E R S A M M L U N G
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- Jens Beutel
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1 G E M E I N D E V E R S A M M L U N G Wir laden die Stimmberechtigten der Gemeinde Weiach freundlich zur ordentlichen Gemeindeversammlung ein auf Mittwoch, 10. Juni 2015 im Gemeindesaal des Mehrzweckgebäudes, zur Behandlung folgender Geschäfte: A Uhr Evang.-ref. Kirchgemeinde 1. Abnahme Jahresrechnung Mandat für konkrete Fusionsgespräche 3. Allgemeine Umfrage ( 51 des Gemeindegesetzes) B Uhr Politische Gemeinde 1. Einbürgerung von Angela Mancuso mit Maria Lourdes, Luis Mesias und Daniel 2. Abnahme Jahresrechnung Allgemeine Umfrage ( 51 des Gemeindegesetzes) C. Anschliessend Primarschulgemeinde 1. Abnahme Jahresrechnung Genehmigung RSA Anschlussverträge Fisibach, Kaiserstuhl 3. Allgemeine Umfrage ( 51 des Gemeindegesetzes) Die Jahresrechnungen und Unterlagen zu den Anträgen liegen auf der Gemeinderatskanzlei zur Einsichtnahme auf. Anfragen von allgemeinem Interesse sind gemäss 51 des Gemeindegesetzes spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der zuständigen Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen. Weiach, 21. Mai 2015 Die Gemeindebehörden
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14 Mandat für konkrete Fusionsgespräche Antrag Die Kirchenpflege Weiach ersucht die Gemeindeversammlung, sie möge ihr das Mandat erteilen, um mit den ref. Kirchgemeinden Stadel und Bachs konkrete Fusionsverhandlungen zu führen. Begründung Die reformierte Landeskirche im Kanton Zürich steht vor grossen Herausforderungen. Sie muss sparen und es zeichnet sich ein Pfarrermangel ab. Deshalb sind vor allem kleine Kirchgemeinden aufgerufen, sich mit Nachbargemeinden auf einen gemeinsamen Weg zu machen. Eine SWOT-Analyse hat gezeigt, dass die Behörden der drei Kirchgemeinden Bachs, Weiach und Stadel für diesen Weg bereit sind. Für konkrete Fusionsgespräche braucht es das Einverständnis der Bevölkerung. Der definitive Antrag für eine Fusion muss zu einem späteren Zeitpunkt von allen drei Kirchgemeinden gutgeheissen werden. Kirchenpflege Weiach 14
15 1. Einbürgerungsgesuch Angela Mancuso mit Kinder Maria Lourdes, Luis Mesias und Daniel. Weisung Angela Mancuso, geb. 29. März 1973 und ihre Kinder, Maria Lourdes, geb. 18. Oktober 2001, Luis Mesias, geb. 26. Dezember 2005 und Daniel, geb. 26. Dezember 2007 alle italienische Staatsangehörige, wohnhaft im Bruchli 6 in Weiach, bewerben sich um das Bürgerrecht der Gemeinde Weiach. Der Ehemann erfüllt die Voraussetzungen zur Einbürgerung noch nicht und beabsichtigt später ein separates Gesuch zu stellen. Die Familie Mancuso wohnt seit 1. August 2011 in Weiach im Bruchli 6. Der Zuzug erfolgte von Italien, wo die Gesuchsteller aus familiären und beruflichen Gründen (eigene Bäckerei des Vaters des Ehemannes) vorübergehend während 5 Jahren ihren Wohnsitz hatten. Davor lebte Angela Mancuso bereits von in Zürich und Oberglatt in der Schweiz. Nachdem sie bereits ihre Ausbildung bei der schweizerischen Post absolviert hat, arbeitet Sie auch heute wieder als Betriebsassistentin beim gleichen Unternehmen. Ihr Ehemann ist Baupolier und zur Zeit am Aufbau eines eigenen Baugeschäftes. Die Kinder besuchen die Primarschule in Weiach bzw. die Oberstufenschule in Stadel. Für die Gesuchsteller ist Weiach nach relativ kurzer Wohsitzdauer zur Heimat geworden. Aufgrund der langen Aufenthaltsdauer in Zürich und Oberglatt ist Angela Mancuso in der Schweiz angekommen. Sie will deshalb auch einen Schritt weitergehen und auch das Bürgerrecht ihrer Wohngemeinde und der Schweiz mit allen Rechten und Pflichten erwerben. Die Familie ist in der Gemeinde gut integriert. Durch den Schulbesuch haben die Kinder ihre Kollegen in Weiach und in der Region. Die Bewerber können sich perfekt in schweizerdeutscher Sprache verständigen und haben die Primar- und Oberstufenschule in der Schweiz besucht, besitzen einen unbescholtenen Ruf und kommen ihren Verpflichtungen ordnungsgemäss nach. Alle Familienmitglieder kennen altersabhängig die Grundzüge der schweizerischen Staats- und Rechtsordnung und leben ohne Einschränkung nach den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen in geordneten Verhältnissen. Gemäss Art. 11, Ziffer 5 der Gemeindeordnung der Gemeinde Weiach vom 14. Dezember 2005 steht der Gemeindeversammlung die Befugnis für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zu, soweit für die Gemeinde keine Pflicht zur Aufnahme besteht. Der Gemeinderat hat sich nach der Prüfung des Gesuchs und nach persönlichem Gespräch mit den Gesuchstellern für die Einbürgerung der Familie entschieden. Die Gemeindeversammlung wird eingeladen, dem Antrag der Behörde zuzustimmen. Der Gemeinderat b e a n t r a g t der Gemeindeversammlung: 1. Angela Mancuso, geb. 29. März 1973 und ihre Kinder, Maria Lourdes, geb. 18. Oktober 2001, Luis Mesias, geb. 26. Dezember 2005 und Daniel, geb. 26. Dezember 2007 alle italienische Staatsangehörige, wohnhaft im Bruchli 6 in Weiach, wird wird das Bürgerrecht der Gemeinde Weiach erteilt. 2. Die Einbürgerung erfolgt unter dem Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechts und der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung ( 29, Abs. 2 BüV). 15
16 3 Für das Einbürgerungsverfahren werden im Sinne von 43 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung und gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 2. Mai 2006 Verwaltungsgebühren nach effektivem Aufwand der Behörde und Verwaltung erhoben. 4. Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich und das Bundesamt für Polizeiwesen werden ersucht, die entsprechenden kantonalen und eidgenössischen Bewilligungen ebenfalls zu erteilen. Gemeinderat Weiach Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: sig. S. Arnold: sig. P. Wunderli Jahresrechnung 2014 der Politischen Gemeinde Kommentar A. Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung schliesst bei Fr. 5'274' Aufwand und Fr. 5'907' Ertrag mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 633' ab, der ins Eigenkapital eingelegt wird. Durch diese Einlage von Fr. 633' erhöht sich das Eigenkapital von Fr. 6'061' auf Fr. 6'695' per Ende Rechnungsjahr. Der Voranschlag sah zum Ausgleich der Rechnung eine Einlage ins Eigenkapital von CHF vor. Das erfreuliche wesentlich bessere Ergebnis gegenüber dem Voranschlag ist vorallem durch Mehreinnahmen bei Baugebühren, Kiesentschädigungen, Entschädigung der Inertstoffdeponie, Wertschriftenerträgen und Steuern sowie Minderausgaben Soziales und Abschreibungen entstanden. Folgende grössere ertragswirksame Abweichungen sind erwähnenswert: Mehrertrag - Baugebühren CHF Steuern früherer Jahre CHF Wertschriftenertrag (Dividende, Zins Quartierplan See-Winkel CHF Kiesentschädigung / Inertstoffdeponie CHF Mehraufwand - Baubegutachtungen CHF
17 Minderaufwand - Sozialhilfe CHF Abschreibungen CHF Gemeindebetriebe Im Wasserwerk resultiert gegenüber dem Voranschlag ein um rund CHF schlechteres Ergebnis. Der geringe Aufwandüberschuss von CHF 13' (VA CHF ) wird in die Spezialfinanzierung eingelegt. Damit reduziert sich deren Bestand inkl der aufkummulierten Überschüsse der Investitionsrechnung per Ende 2014 auf rund CHF 836' Die Rechnung der Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 89' um CHF unter dem Budget ab. Zum negativen Ergebnis haben höhere Abschreibungen geführt. Der Überschuss wird in die Spezialfinanzierung eingelegt. Deren Bestand beträgt per Ende Rechnungsjahr CHF 214' Bei der Abfallentsorgung resultiert ein Ertragsüberschuss von 33' (VA Aufwandüberschuss CHF ). Das erfreuliche Ergebnis ist durch geringere Verbrennungskosten und Gebührenmehrertrag entstanden. Der Überschuss wird in die Spezialfinanzierung eingelegt, welche per Ende 2014 einen Saldo von CHF 493'547.- ausweist. Die Forstrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 18' (Voranschlag Aufwandüberschuss CHF ) besser ab als budgetiert. Das positive Ergebnis begründet sich durch geringeren Aufwand für Dienstleistungen Dritter. Das Ergebnis der Betriebsrechnung Wärmeverbund fällt mit einem Ertragsüberschuss von CHF 11' im Rahmen des Voranschlages aus. Der Mit dem Ertragsüberschuss wird der Vorschuss der politischen Gemeinde gedeckt und eine Reserve (Spezialfinanierung) gebildet, deren Bestand Ende 2014 CHF 6' beträgt. B. Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung zeigt beim Verwaltungsvermögen bei Ausgaben von CHF 2'328' und Einnahmen von Fr. 820' Nettoinvestitionen von Fr. 1'508' Beim Finanzvermögen resultiert eine Nettozunahme von CHF 32' (Quartierplankosten für Gemeindegrundstück). Infolge späterem Baubeginn des Werkhofes wurden die budgetierten Ausgaben um rund 1 Mio. Franken unterschritten. Die entsprechenden Minderausgaben erfolgen im Trotz diesen Minderkosten liegen die Gesamtbruttoinvestitionen im budgetierten Rahmen infolge höheren Kostenanteilen an Werkleitungsbauten im Quartierplan See Winkel und dem unvorhergesehenen Leitungsersatz der Wasserleitung entlang der Kaiserstuhlerstrasse. C. Bilanz Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je Fr. 14'778' aus. Durch den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von Fr. 668' erhöht sich das Eigenkapital von Fr. 6'695' auf 7'364'
18 Gemäss Bericht zur durchgeführten finanztechnischen Prüfung, datiert vom 15. April 2015 durch die externe Revisionsstelle, entspricht die Jahresrechnung den Vorschriften und kann der Gemeindeversammlung zur Annahme empfohlen werden. Genauere Angaben können den nachfolgenden Rechnungsauszügen entnommen werden. Eine vollständige Jahresrechnung liegt zur Einsichtnahme in der Gemeinderatskanzlei auf. Der Gemeinderat b e a n t r a g t der Gemeindeversammlung: 1. Die Jahresrechnung 2014 sowie die Sonderrechnungen «Sozialfonds», «Privatwaldverband Weiach» und "Dorfmusik Weiach" der Politischen Gemeinde werden genehmigt.. Gemeinderat Weiach Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: sig. S. Arnold: sig. P. Wunderli 18
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35 PRIMARSCHULPFLEGE Erläuterungen zur Jahresrechnung Laufende Rechnung Fr. Die laufende Rechnung schliesst ab mit einem Aufwand von und einem Ertrag von Resultierend in einem Aufwandüberschuss von Die laufende Rechnung schliesst gegenüber dem Voranschlag mit Mehraufwendungen von Fr ( %) und Mehrerträgen von Fr ( %) ab. Damit wird aus dem budgetierten Aufwandüberschuss von Fr einen Aufwandüberschuss von Fr Die Abweichungen setzen sich nach Spartenrechnung wie folgt zusammen: Aufwand Ertrag Behörden und Verwaltung Kindergarten Primarschule Schulliegenschaften Volksschule allgemein Schulverwaltung Sonderschulung Gemeinde- und Schulbibliothek Schulgesundheitsdienst Soziales Gemeindesteuern Finanzausgleich Einnahmenanteile & Kapitaldienst Liegenschaften des Finanzvermögens Abschreibungen Bilanz Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je Fr aus. Durch den Aufwandüberschuss der laufenden Rechnung von Fr vermindert sich das Eigenkapital von Fr. 2'696' (per 31. Dez. 2013) auf Fr. 2'198' (per 31. Dez. 2014). Weitere Einzelheiten können der beiliegenden Jahresrechnung entnommen werden. 3. Investitionsrechnung Die gesamten Netto-Investitionen belaufen sich im Rechnungsjahr auf Fr Die Abschreibungen im Gesamtwert von Fr wurden der laufenden Rechnung 2014 belastet. Während des Berichtsjahres wurden Investitionen für die Sanierung des Schulhauses ( ) sowie für die Beschaffung von 6 Laptops für die Primarschule ( ) getätigt. Für die energetische Sanierung der Hülle des Schulhauses erhielten wir eine Entschädigung vom Bund ( ) 4. Antrag Die Schulpflege beantragt der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2014 zu genehmigen. Für die Primarschulpflege Weiach Der Finanzverwalter Weiach, Ronald Meier 35
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43 Jahresrechnung Abschreibungstabelle 2014 Verwaltungsvermögen Buchwert Anfang Nettoinvestitionen Buchwert vor Abschreibungen Buchwert Ende Konten Rechnungsjahr Rechnungsjahr Abschreibung % ordentliche zusätzliche Rechnungsjahr Tiefbauten Sanierung Roter Platz 36' ' % 3' ' Hochbauten Wohnhaus Abwart, Sanierung 372' ' % 37' ' Sanierung Wasserleitungen Schulhaus 26' ' % 2' ' Entkalkungsanlage 13' ' % 1' ' Sanierung SH Hofwies und Neubau KIGA 1'130' '788' '918' % 291' '626' Mobilien Beschaffung neuer Computer + Einrichtung für die Primarschule, Beschaffung Erweiterung Computer + Einrichtung für die Primarschule, Erweiterung Erweiterung Computer + Einrichtung für die Primarschule (2013) (4 Laptop) Erweiterung Computer mit Laptops 6ea für die Primarschule (2014) 2' ' % ' ' ' % 1' ' ' ' % ' ' ' % 1' ' Planungsausgaben Projektierungskredit Neubau Kindergarten Schulhausrenovation - Bauprojekt & KV Schulhaus 8' ' % ' ' ' % 4' ' '642' '795' '438' ' '092' Total Abschreibungen 345' / R. Meier 43
44 PRIMARSCHULPFLEGE 2. Genehmigung RSA-Anschlussverträge Fisibach, Kaiserstuhl Erläuterungen Unsere Aargauer-Nachbargemeinden Kaiserstuhl und Fisibach kämpfen auf Grund sehr tiefer Schülerzahlen schon einige Jahre um den Erhalt ihrer Schulstandorte. Umfangreiche Abklärungen und Evaluationen zeigten unter anderem die Varianten eines Schul-Anschlussvertrages mit den Zürcher Schulgemeinden Bachs und Weiach auf, mit anschliessender Aufnahme in die Oberstufe Stadel. Der Primarschule Bachs ist es aber nicht möglich einen solchen Vertrag abzuschliessen. Somit blieb lediglich die Variante, dass beide Aargauer-Gemeinden ihre Schulkinder der Primarschule Weiach anvertrauen. Vertragliche Basis bildet das von der Deutschschweizer-Erziehungsdirektoren- Konferenz (EDK) beschlossene Regionale Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009). Konkret heisst das für unsere Schule, dass wir frühestens ab Sommer 2016 zusätzlich mit 37 neuen Kindern im Kindergarten und der Schule rechnen dürfen. Pro Schuljahr und Kind erhalten wir CHF (KIGA) und CHF (Primarschüler). Ertrag pro Schuljahr CHF für 3 KIGA und 34 Primarschüler. Die interne Kalkulation hat gezeigt, dass für unsere Schule daraus keine finanziellen Nachteile entstehen. Insbesondere auch deshalb, weil das RSA 2009 die sonderpädagogischen Aufwände der Wohngemeinde eines Kindes belastet und nicht der aufnehmenden, ausserkantonalen Schule. Als grossen Vorteil erachtet die Schulpflege, dass der Schulstandort Weiach dadurch weiter gestärkt wird und wir mehr Möglichkeiten in der Klassenbildung haben werden. Zudem können die bestehenden Schulräume vollumfänglich ausgelastet werden, auch unter Berücksichtigung der Zuzüge aus den Neubauten in Weiach. Sollten mehr Kinder als erwartet zuziehen, müsste allenfalls vorübergehend provisorischer Schulraum gemietet werden. Dazu bestehen auch erste Planungsvarianten. Die Schulpflege hat an ihrer Sitzung vom 9. April 2015 der Vertragsunterzeichnung sowie der Aufnahme der Aargauer-Schulkinder zugestimmt und das Geschäft zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Die Gemeinden Fisibach und Kaiserstuhl sowie die Oberstufen-Kreisgemeinde behandeln das Geschäft ebenfalls an ihren Versammlungen vom Juni Antrag der Primarschule an die Gemeindeversammlung Bewilligung zur Unterzeichnung der Anschlussverträge (RSA 2009) zur Aufnahme der Schulkinder aus Fisibach (AG) und Kaiserstuhl (AG). SCHULE WEIACH Der Präsident: Die Sekretärin: sig. M. Lobsiger sig. G. Gertsch Schulweg 6 Tel Weiach schulverwaltung@schule-weiach.ch 44
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G E M E I N D E V E R S A M M L U N G Wir laden die Stimmberechtigten der Gemeinde Weiach freundlich zur ordentlichen Gemeindeversammlung ein auf Mittwoch, 09. Dezember 2015 im Gemeindesaal des Mehrzweckgebäudes,
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