KreisNachrichten. Das Europadenkmal am Dreiländereck: magischer Ort mit großer Symbolkraft

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1 KreisNachrichten Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, I Ausge 19/2017 I Das Europadenkmal am Dreiländereck: magischer Ort mit großer Symbolkraft Zahlreiche prominente Gäste aus Belgien, Deutschland und Luxemburg waren der Einladung der EVEA 40-jährigen Bestehen des Europadenkmals nach Ouren-Lieler gefolgt. (Foto: EVEA) Politiker aus Belgien, Deutschland und Luxemburg betonen 40-jährigen Bestehen des Europadenkmals in Ouren Bedeutung europäischer Zusammenarbeit. Der belgische Ministerpräsident Oliver Paasch und die Europageordneten Pascal Arimont und Charles Goerens aus Luxemburg warnten vor vermeintlich einfachen populistischen Antworten auf die Krise der EU. Die EU garantiere seit siebzig Jahren den Frieden innerhalb Europas. In Zeiten politischer Verunsicherung in Europa sei es von besonderer Wichtigkeit, auf die Errungenschaften Aus Inhalt: Jugendsinfonieorchester in Echtenach I Seite 2 Autofreier Rad-Erlebnistag I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4/5 Übernahme von Schülerfahrkosten im Schuljahr 2017/18 I Seite 5 und Werte der Union hinzuweisen, insbesondere auch für die Menschen in der Grenzregion von Eifel und Ardennen. Anlass des Treffens war die Feier 40. Geburtstag des Europadenkmals, zu die Europäische Vereinigung für Eifel und Ardennen zusammen mit der Interessengemeinschaft Ouren-Lieler-Dahnen ins Dreiländereck eingeladen hatte. EVEA-Präsident Franz Bittner wies in seiner Begrüßung auf die vielen Jahrzehnte der Bemühungen seiner Vereinigung hin, über die Grenzen hinweg freundschaftlichen Initiative Baukultur Eifel I Seite 6 LEADER-Region fördert breites Projektspektrum I Seite 7 Kammerchor Westeifel konzertiert am 14. Mai in Kyllburg I Seite 7 Öffentliche Bekanntmachungen I Seite 8-10

2 Seite 2 Ausge 19/2017 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Beziehungen zwischen den Menschen zu initiieren und zu organisieren. Der ehemalige belgische Außenminister Charles Ferdinand Nothomb unterstrich die Bedeutung der Mehrsprachigkeit, um Europa noch fester im Leben der Menschen zu verankern. Unter den Festrednern waren auch der luxemburgische Landwirtschaftsminister Fernand Etgen, Bürgermeisterin Marion Dhur, Bundestagsgeordneter Patrick Schnieder und EVEA-Ehrenvorsitzender Albert Gehlen. Rund 100 Gäste wohnten einer beeindruckenden Feierstunde bei, darunter als Vertreter der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer auch Werner Schreiner, Beauftragter für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Landrat Dr. Joachim Streit und der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Luxemburg, Dr. Heinrich Kreft. Für die musikalische Umrahmung des offiziellen Festaktes zeichnete das Sinfonische Blasorchester der EVEA verantwortlich. Den musikalischen Abschluss bildete am Abend ein Konzert mit den Musikvereinen Dahnen-Dasburg (D), Hupperdange (L) und Dürler (B) sowie Abschluss die USAFE-Band Wings of Dixie (Ramstein/Pfalz). Vom Dreiländereck in Ouren-Lieler und vom Europadenkmal, sichtbaren Symbol europäischer Zusammenarbeit, ging bei dieser Gelegenheit wieder einmal die Botschaft aus: Europadenkmal - Denk mal an Europa!. Jugendsinfonieorchester Eifel-Ardennen Begeisterndes Konzert im Trifolion Echternach Das Jugendsinfonieorchester Eifel-Ardennen wird von der Internationen Jugendkommission der Europäischen Vereinigung für Eifel und Ardennen unter Leitung von Präsident Franz Bittner betreut und unterstützt. Junge Musiker aus der Eifel-Ardennen-Region begeisterten mit sinfonischen Werken. Die Begegnung, ein erfolgreiches Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Vereinigung für Eifel und Ardennen und den Musikschulen Bitburg-Prüm, Bernkastel-Wittlich, Echternach und Conservatoire de Musique du Nord Ettelbruck, gibt seit vielen Jahren Musikschülern der beteiligten Institute Gelegenheit, im großen Sinfonieorchester mitzuwirken. Das Treffen dient gleichermaßen der musikalischen Fortbildung und kulturellen Erfahrungsaustausch sowie der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Eifel- Ardennen-Region. Nach einer intensiven Arbeitsphase in Oberwesel, in der die Schüler von Fachdozenten in Register- und Gesamtproben auf das Konzert vorbereitet wurden, hat das Sinfonieorchester im April im luxemburgischen Trifolion Werke von Beethoven, Kalewsky und Schostakowitsch aufgeführt. Unter der bewährten Leitung von Martin Elmquist und Konzertmeister Georg Belkot erklang nach der Egmont Ouvertüre Kalewsky s Violinkonzert op.48 mit der Solististin Julie Adalsteinsson, die das Werk musikalisch und technisch überzeugend interpretierte. Abschließend war das Orchester bei der Hamlet-Suite von Schostakowitsch gefordert und dei unterstützt durch die Registerdozenten Noah Mayer (Bratsche), Moritz Reutlinger (Cello) Francesco Civitareale (Kontrass) und Ulrich Junk (Bläser). Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Das Land Rheinland-Pfalz zeichnet seit 1998 jedes Jahr Firmen, Betriebe und Dienststellen aus, die sich in vorbildlicher Weise um die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben verdient machen. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit Haupt- oder Nebensitz in Rheinland-Pfalz können sich bewerben oder vorgeschlagen werden. Drei der Preise werden an die Privatwirtschaft, gestaffelt nach deren Beschäftigtenzahl, verliehen. Der vierte Preis ist für Dienststellen des Öffentlichen Dienstes mit Sitz in Rheinland-Pfalz vorgesehen. Zusätzlich kann ein Sonderpreis für besonders innovative Projekte zur Integration behinderter Menschen in das Berufsleben vergeben werden. Bewerbungen und Vorschläge können bis jeden Jahres eingereicht werden beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Integrationsamt - Rheinallee , Mainz. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden je Kategorie mit Euro prämiert und erhalten neben einer Urkunde, einer Relieftafel und einer Plakette das Recht, in ihren Geschäftsbeziehungen auf die Auszeichnung hinzuweisen. Die Preisverleihung findet in einem festlichen Rahmen statt. Die Auswahl der Prämierten trifft eine Jury, die sich aus den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses beim Integrationsamt zusammensetzt. Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm: Jürgen Reuter, Tel / , reuter.juergen@bitburg-pruem.de. Jobcenter wegen Betriebsausflug geschlossen Am Mittwoch, 24. Mai 2017, bleiben die Büros des Jobcenters Bitburg-Prüm wegen eines Betriebsausfluges der Mitarbeiter geschlossen. In den Kundenbüros der Agentur für Arbeit in Bitburg werden Antragsformulare ausgegeben; Nachweise und Bescheinigungen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II werden dort entgegengenommen. Eine Beratung in Geldleistungs- und Vermittlungsangelegenheiten findet nicht statt.

3 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausge 19/2017 Seite 3 Koch Thomas Herrig aus Meckel als Top Ausbilder nominiert Andreas Becker, Präsident des Verbands der Köche Deutschlands (li.) und Koch Thomas Herrig freuen sich gemeinsam mit Auszubildender Lena Schmitz über ihre mit sehr gut geschlossene Ausbildung. Foto: Ingo Hilger Thomas Herrig hat Fachkräftemangel in der Gastronomie mit seinem Ausbildungskonzept erfolgreich den Kampf angesagt. Der Verband der Köche Deutschlands hat den Koch aus Meckel deshalb unter 30 Bewerbern als einen von sechs Top Ausbilder-Finalisten aus ganz Deutschland nominiert. Um zu zeigen, dass es in der Gastronomie gute Ausbilder und Ausbildungsplätze gibt, hen der Verband der Köche Deutschlands e. V. und sein Verbandsmagazin Küche schon vor über zehn Jahren den Top Ausbilder- Wettbewerb angestoßen. Wir prämieren Ausbilder, die sich durch besondere Initiative für den Kochberuf einsetzen und ihren Azubis optimale Rahmenbedingungen bieten, erläutert Verbandspräsident Andreas Becker. So wie Thomas Herrig: Man muss sein Ausbildungskonzept nach außen tragen, damit junge Menschen, die eine Ausbildung machen möchten, aufmerksam werden, und auch die Eltern erfahren, hier gibt es einen Qualitätsbetrieb mit einem guten Namen, da kann ich mein Kind hinschicken. Von selbst passiert nichts, man muss schon was tun, sagt der 46-Jährige, der in Meckel aufwuchs, im elterlichen Gasthaus seine Ausbildung Koch solvierte und den Betrieb mit aktuell zwölf Mitarbeitern fünf arbeiten in der Küche schließlich übernahm. Seit fünf Jahren betreut der Gastronom seine Mini-Köche, eine Gruppe von insgesamt 22 Kindern im Alter von zehn bis zwölf Jahren. Es wird zusammen gekocht, sie lernen Ess- und Tischkultur bei mir, lernen Beispiel Gastgeber zu sein, auf Gäste zuzugehen und kleine Köstlichkeiten anzubieten. Regelmäßig ist Thomas Herrig mit seinen Mini-Köchen auf Veranstaltungen wie der Bundesgartenschau, Rheinland-Pfalz-Tag oder Sommerfest des Bundespräsidenten. Diese Aktivitäten sind medienwirksam und helfen, auf seinen Ausbildungsbetrieb aufmerksam zu machen. Früher hatte ich höchstens zufällig gute Bewerbungen auf meine Ausbildungsplätze, jetzt ist das anders, erklärt Herrig. Drei Auszubildende beschäftigt er aktuell in seiner Küche, angefangen vom ersten bis dritten Lehrjahr. Eine davon Lena Schmitz hat vor wenigen Wochen ihre auf zweieinhalb Jahre verkürzte Ausbildung zur Köchin mit einer glatten Eins geschlossen. Ich hätte meine Ausbildung nicht woanders machen wollen, berichtet die 21-Jährige. Am 29. September küren der Verband der Köche Deutschlands und das Magazin Küche die diesjährigen Sieger des Top Ausbilder-Wettbewerbs. Nim(m)s Rad 11. Autofreier Rad-Erlebnistag zwischen Rommersheim und Rittersdorf am 5. Juni 2017 Umfangreiche Straßensperrungen Die Verbandsgemeinden Bitburger Land und Prüm veranstalten am Pfingstmontag, , zwischen und Uhr im Nimstal den Raderlebnistag Nim(m) s Rad. Die Straßensperrungen werden in der Zeit von Uhr bis Uhr eingerichtet. Die Landesstraße 5 zwischen Rommersheim und Rittersdorf steht dann auf einer Gesamtlänge von ca. 30 Kilometern Radfahrern und Wanderern zur Verfügung. Es besteht ein solutes Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art auf folgen Streckenschnitt: Rommersheim L 5 über Giesdorf - Schönecken Nimsreuland - Lasel - Seffern Bickendorf Rittersdorf, Prümer Straße Bitburger Straße Zur Reduzierung von Umwegen besteht in Schönecken: im Bereich der Kreuzung L 10 (von und in Richtung Seiwerath) / K 118 (von und in Richtung Dingdorf) die Möglichkeit, den gesperrten Streckenschnitt zu queren. Hier erfolgt die Verkehrsregelung durch die Polizei. Die Sperrstrecken sind entsprechend beschildert. Da ein Umfahren der gesperrten Strecke nicht überall möglich ist, werden die Verkehrsteilnehmer, die ihre Fahrzeuge benutzen müssen (Schichtarbeiter, Touristen etc.) gebeten, vor Sperrbeginn (09.00 Uhr) den Pkw außerhalb der Sperrzone zu parken. Wegen der Veranstaltung können auch die Bushaltestellen im Bereich der gesperrten Strecke nicht bedient werden. Der ÖPNV wird für diesen Zeitraum Bitburg über die A 60 bis Prüm und umgekehrt geleitet. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Neuendorf (Gr.L.Nr. 200/2017) Flur 2 Nr. 17, Waldfl., In der Hasheck, 3,5729 ha - Gemarkung Ingendorf (Gr.L.Nr. 201/2017) Flur 2 Nr. 994/353, Waldfl., Rothreiser, 0,6557 ha - Gemarkung Stockem (Gr.L.Nr. 202/2017) Flur 1 Nr. 61, Waldfl., In der Rolisch, 0,6102 ha - Gemarkung Affler (Gr.L.Nr. 203/2017) Flur 3 Nr. 37/1, LF, Verkehrsfl., Waldfl., Aufm Selchen, In der Welsbüch, 2,0811 ha - Gemarkung Rittersdorf (Gr.L.Nr. 206/2017) Flur 14 Nr. 44, LF, Auf Leim, 1,0517 ha - Gemarkung Beilingen (Gr.L.Nr. 217/2017) Flur 1 Nr. 30, Waldfl., Kallenberg, 0,9022 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteressee bis spätestens 10 Tage Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, Bitburg, schriftlich mitteilen.

4 Seite 4 Ausge 19/2017 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Verbandsgemeinde Speicher Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 Speicher, Postagentur, Am Markt 28 Speicher, Bürohaus Scharff, Bahnhofstr. 6 Verbandsgemeinde Südeifel Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26 Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstraße 42 Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Ansprechpartner: Zweckverband A.R.T., Tel info@art-trier.de DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN 1. MÜLLDEPONIE, Tel an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid montags - mittwochs und freitags von Uhr donnerstags: geschlossen samstags alle 14 Tage Uhr Deponie geöffnet: Samstag, , bis Uhr 2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel an der L9, Ortsteil Bildchen März-Oktober: montags-mittwochs Uhr November-Februar: dienstags-mittwochs Uhr Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos gegeben werden. Verkaufsstellen von Restfallsäcken Bitburg-Stadt Bürohaus Pohl, Trierer Str. 2 Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 14 Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3 Lützkampen, Verkaufsstelle, Im Lennchen 1 Waxweiler Postagentur, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land Ba, Plattner KG, Bitburger Str Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 Kyllburg, Postagentur, Hochstr. 19 Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweilerstr. 1 Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstr. 38 Pronsfeld, Kfz-Teile Gerards, Remigiusstr. 38 Prüm, Hit- Markt, Kalvarienbergstr Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstr. 8 Winterspelt, Postagentur, Hauptstr. 35 Entsorgungs TERMINE Auch unter Blaue Tonne + gelber Sack Verbandsgemeinde Bitburger Land Ba, Pickließem Bettingen, Bickendorf, Fließem, Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Wettlingen Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederste, Oberste, Wolsfeld Bildchen, Brecht, Hermesdorf, Koosbüsch, Oberweis, Rittersdorf, Wißmannsdorf Verbandsgemeinde Prüm Breitwiesental, Büdesheim, Fleringen, Gondelsheim, Hermespand, Schwirzheim, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Dingdorf, Giesdorf, Lasel, Matzerath, Niederlauch, Nimshuscheid, Nimsreuland, Oberlauch, Schönecken, Winringen Verbandsgemeinde Speicher Spangdahlem Verbandsgemeinde Südeifel Ernzen, Ferschweiler, Irrel Holsthum, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Mittwoch, 17. Mai 2017 Bollendorf, Echternacherbrück, Weilerbach Alsdorf, Holsthumerberg

5 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausge 19/2017 Seite 5 Graue tonne Verbandsgemeinde Arzfeld Arzfeld, Daleiden, Eschfeld, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Leidenborn, Lichtenborn, Lützkampen, Neurath, Olmscheid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Üttfeld Mittwoch, 17. Mai 2017 Dahnen, Dasburg, Harspelt, Preischeid, Sevenig (Our) Verbandsgemeinde Bitburger Land Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem Bettingen, Wettlingen Ba, Birtlingen, Dockendorf, Hungerburg, Ingendorf, Messerich, Niederste, Oberste, Pickließem, Wolsfeld Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Malberg, Malbergweich, Merkeshausen, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Büdesheim, Fleringen, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth bei Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Heckhuscheid Verbandsgemeinde Speicher Spangdahlem Speicher-Stadt, Beilingen, Herforst, Philippsheim Verbandsgemeinde Südeifel Ammeldingen an der Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth an der Our, Utscheid, Wallendorf Emmelbaum, Ernzen, Ferschweiler, Holsthum, Irrel, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler Mittwoch, 17. Mai 2017 Affler, Altscheid, Bauler, Berkoth, Daudistel, Dauwelshausen, Fischbach-Oberraden, Gemünd, Herbstmühle, Hütten, Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Neuerburg, Niederraden, Rodershausen, Scheitenkorb, Scheuern, Sevenig bei Neuerburg, Sinspelt, Übereisenbach, Uppershausen, Waldhof-Falkenstein, Weidingen, Zweifelscheid Berscheid, Bollendorf, Echternacherbrück, Geichlingen, Holsthumerberg, Hüttingen bei Lahr, Körperich, Koxhausen, Lahr, Menningen, Minden, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Weilerbach sperrabfall Verbandsgemeinde Bitburger Land Ehlenz, Heilenbach, Ließem, Schleid, Seffern Idenheim, Idesheim Birtlingen, Eßlingen, Messerich, Niederste, Oberste, Wolsfeld Verbandsgemeinde Speicher Hosten, Orenhofen Auw an der Kyll, Preist Verbandsgemeinde Südeifel Holsthumerberg Schülerbeförderung Übernahme von Schülerfahrkosten der Sekundarstufe II im Schuljahr 2017/2018 Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass die Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen der Gymnasien sowie der Berufsbildenden Vollzeitschulen für die Bildungsgänge Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule sowie das Berufliche Gymnasium einkommenshängig ist. Die Einkommensgrenze beträgt für Schülerinnen und Schüler im Haushalt der Eltern* eines Elternteils bei einem Kind , ,00 bei zwei Kindern , ,00 bei drei Kindern , ,00 bei vier Kindern , ,00 usw. *bzw. eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt Anträge für das Schuljahr 2017/2018 sind bis unter Beifügung der entsprechenden Einkommensbelege bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt 08 - ÖPNV, Trierer Str. 1, Bitburg, zu stellen. Soweit Anträge nach Ablauf der v. g. Frist eingehen, ist nicht gewährleistet, dass die Schüler/innen rechtzeitig Beginn des kommenden Schuljahres im Besitz der für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erforderlichen Fahrkarten sind. Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse des Kalenderjahres Sofern das Einkommen des Jahres 2016 oder 2017 wesentlich niedriger ist, wird dieses auf Antrag zugrunde gelegt. Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen I und II sowie des Berufsvorbereitungsjahres werden auf Antrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einkommensunhängig übernommen. Die erforderlichen Antragsvordrucke sind in den Sekretariaten der jeweiligen Gymnasien bzw. der Berufsbildenden Schulen Bitburg und Prüm erhältlich. Weitere Auskünfte erteilt bei der Kreisverwaltung Stefanie Grün, Tel / , gruen.stefanie@bitburg-pruem.de.

6 Seite 6 Ausge 19/2017 KreisNachrichten Bitburg-Prüm

7 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausge 19/2017 Seite 7 LEADER-Region Bitburg-Prüm Breites Spektrum an Förderprojekten Kammerchor Westeifel Music for a while Erfreulich groß ist das Interesse an einer Unterstützung aus LEADER-Programm. Egal ob kommunale oder private Projektträger viele bemühen sich um eine finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln. Aufgrund der großen Nachfrage und den attraktiven Fördersätzen sah sich die Lokale Aktionsgruppe (LAG) unter Vorsitz von Landrat Dr. Joachim Streit bereits Jahresende 2016 gezwungen, strategisch gegenzusteuern, um möglichst vielen Projekten eine Förderung zu eröffnen. Deshalb setzte die LAG die Obergrenze einer Förderung von Euro je Einzelprojekt auf Euro pro Projekt herunter. Zwischenzeitlich befinden sich sechs Projekte aus der LEADER-Region Bitburg-Prüm in der Umsetzung. Sie tragen dazu bei, den Herausforderungen der Zukunft wie beispielsweise ografischen Wandel, Strukturwandel in der Wirtschaft oder Klimawandel zu begegnen. Deshalb ist die Vielfältigkeit der Projektinhalte auch nicht verwunderlich. Allesamt leisten sie auf ihre spezifische Weise einen Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung des gemeinschaftlichen Lebensraumes, der LEADER-Region Bitburg-Prüm. Mittlerweile befinden sich folgende Vorhen in der Umsetzung: Fahrsicherheitstraining für landwirtschaftliche Zugmaschinen (Maschinen- und Betriebsring Bitburg-Prüm e.v.) Aufbau einer Schau-Ziegenkäserei mit Hofladen (Petra Elsen, Hommerdingen) Machbarkeitsstudie TöpferErlebnisWelt Speicher (Verbandsgemeinde Speicher) Antike Realität mobil erleben (Universität Trier) Übergangsmanagement Schule-Beruf im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Strukturfördergesellschaft Bitburg-Prüm) Mit der jüngsten Bewilligung des Projektes Touristische Inwertsetzung der Basilika St. Salvator Prüm wird nun auch der Startschuss für eine weitere wichtige Maßnahme aus der Region gegeben. Darüber hinaus hat die LAG mit ihren positiven Auswahlbeschlüssen in den vergangenen Monaten den Weg freigegeben für die Projekte Inwertsetzung der Kulturlandschaft in den Naturparken Südeifel und Nordeifel durch Vitalisierung der Wertschöpfungskette Streuobst (Zweckverband Naturpark Südeifel) Straßenraumgestaltung im Zuge von Ortsdurchfahrten ein Beitrag zur Baukultur und zur Innenentwicklung (LAG Bitburg-Prüm) Multimediale Aufarbeitung und Inwertsetzung des archäologischen Parcours in der Stadt Bitburg Geschichte mit allen Sinnen erleben (Stadt Bitburg) Diese befinden sich aktuell in der Antragserarbeitung. Informationen zu den einzelnen Projekten sind auf der LAG- Homepage eingestellt. Unter Titel Music for a while gestaltet der Kammerchor Westeifel unter der Leitung von Regionalkantor Christoph Schömig am Sonntag, 14. Mai Uhr sein zweites Chorkonzert in diesem Jahr. Nach seinem erfolgreichen Auftakt mit einem Konzert in der Europäischen Kunstakaie in Trier ist der Chor nun in der Kyllburger Stiftskirche zu hören. Die Zuhörer erwartet ein wechslungsreiches Programm mit Chorwerken aus Skandinavien, Baltikum und England. Der erste Teil des Konzerts widmet sich skandinavischer, folkloristisch geprägter Musik, er führt durch die Natur, führt die Farben und das Licht der Natur vor Augen und erinnert an den Duft der Blumen: Walar Åhlén (Sommarpsalm), David Wikander (Kung Liljekonvalje), Wilhelm Stenhammar, (I Seraillets have), Hugo Alfven (Uti far hage). Der Mittelteil ist der geistlichen Chormusik gewidmet: Zu hören sind Kompositionen namhafter Komponisten wie Arvo Pärt (Which was the son of ), John Hoybye (Jubilate Deo), Jozef Swider (Cantus gloriosus), Ola Gjeilo (The Spheres), Peteris Vasks (The fruit of silence), Gunnar Eriksson (To the mothers in Brazil). Mit Titel Music for a while für eine Weile kann Musik die Sorgen vertreiben und Schmerzen lindern - wird der letzte Teil des Konzertes eröffnet, der sich musikalisch mehr um Pop bzw. Jazz dreht, Arrangements der King s Singers aufgreift. Inhaltlich nehmen diese Kompositionen uns Menschen mit unseren Erfahrungen in den Blick: Gunnar Eriksson (Music for a while), Billy Joel (And so it goes), Eriks Esenvald (Only in sleep) und John David (You are the new day). Als Solisten wirken mit: Eva-Maria Wenz, Sopran; Harald Thome, Bariton und Georg Theis, Piano. Der Eintritt ist frei (Spende am Ende des Konzerts). Weitere Infos: Bekanntge gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (siehe auch Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter Aktenzeichen 06U geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens Änderung der Gießerei mit angegliederter Rückschmelze als Nebeneinrichtung durch

8 Seite 8 Ausge 19/2017 KreisNachrichten Bitburg-Prüm 1. Kapazitätserweiterung um 4 Druckgussmaschinen bis Jahre 2021, 2. Ertüchtigung der Halle 035 hinsichtlich Gießereitauglichkeit und 3. Erweiterung der Gießereikühlwasserleistung Antragsteller: ANDREAS STIHL AG & Co. KG, Andreas- Stihl-Straße, Weinsheim, Gemarkung, Flur, Flurstück: Weinsheim /32 eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die gemäß 1 Abs. 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgte Vorprüfung nach 3c UVPG hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Bitburg, den 03. Mai 2017 Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Trierer Straße 1, Bitburg Im Auftrag: gez. Richard Schons Amtliche BekAnntmAchungen Haushaltssatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2017 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am auf Grund der 17 und 57 der Landkreisordnung (LKO) vom (GVBL. S. 451) in der Fassung vom (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom (GVBl. S. 365) in Verbindung mit 95 Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom (GVBl. S. 365), folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Das Jahresergebnis auf im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf EUR die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf 0 EUR 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0 EUR verzinste Kredite auf EUR zusammen auf EUR 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf EUR. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf ,00 EUR. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf EUR 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf 1. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen des Eigenbetriebes Wasserversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm EUR 2. Kredite zur Liquiditätssicherung des Eigenbetriebes Wasserversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm EUR 3. Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes Wasserversorgung des Eifelkreises Bitburg-Prüm EUR darunter Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen EUR 6 Kreisumlage Gemäß 25 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 583), erhebt der Landkreis von allen kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage. Der Eingangsumlagesatz der Kreisumlage wird gemäß 25 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LFAG auf 42,0 % festgesetzt. Darüber hinaus erfolgt für die Gemeinden, welche eine über Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegende Steuerkraftmesszahl aufweisen, eine progressive Festsetzung. Dei wird der Eingangsumlagesatz für je begonnene 10 v.h. der über Landesdurchschnitt der kreisangehörigen Gemeinden liegenden Steuerkraftmesszahl um 7,5 % bis zur höchsten Stufe von 145,00 des Eingangsumlagesatzes erhöht. Das vorläufig ermittelte Umlagesoll beträgt für das Haushaltsjahr EUR. Die Kreisumlage ist mit je einem Viertel ihres Jahresbetrages am , , und fällig. 7 Eigenkapital 1 Der Stand des Eigenkapitals betrug EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt EUR

9 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausge 19/2017 Seite 9 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt EUR Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt EUR 1 Das Eigenkapital wurde Aufgrund des vorläufigen Jahresergebnisses 2014 berechnet. 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des 100 Abs. 1 Satz 2 GemO in Verbindung mit 57 LKO liegen vor, wenn sie im Einzelfall im Ergebnis- und Finanzhaushalt den jeweiligen Haushaltsansatz um 30 v. H. übersteigen, bei Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 20 v. H. des jeweiligen Haushaltsansatzes übersteigen. Eine Überschreitung bis zu Euro ist immer unerheblich. Eine Überschreitung um Euro ist immer erheblich. Bisher im Ergebnishaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bzw. im Finanzhaushalt nicht veranschlagte oder zusätzliche Auszahlungen im Sinne des 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v. H. der Gesamtaufwendungen bzw. der ordentlichen Gesamtauszahlungen übersteigen. 9 Wertgrenzen für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. 10 Altersteilzeit 1. Die Bewilligung von Altersteilzeit an Beamtinnen und Beamte wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zugelassen. Am befand sich 1 Beamter in Altersteilzeit. 2. Die Bewilligung von Altersteilzeit an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist bis zur tariflich vorgesehenen Quote von 2,5% der Beschäftigten zugelassen. Für 2017 entspricht die Quote einer Anzahl von 7 Personen. Davon war am keine Stelle belegt. 11 Gebührensätze der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm Die Gebührentarife nach 19 der 6. Änderungssatzung der Musikschule des Eifelkreises Bitburg-Prüm werden wie folgt festgesetzt: I. Grundstufe (4 8 Jahre) in Gruppen 5 Schülerinnen/Schülern bis Rate Musikalische Früherziehung (MFE) 283,20 EUR 23,60 EUR 300,00 EUR 25,00 EUR Musikalische Grundausbildung (MAG) 283,20 EUR 23,60 EUR 300,00 EUR 25,00 EUR II. Unter-, Mittel und Oberstufe Instrumental- und Vokalunterricht Volle Stunde (50 Minuten) bis Rate Einzelunterricht 1.034,40 EUR 86,20 EUR 1.068,00 EUR 89,00 EUR 2er Gruppe 577,20 EUR 48,10 EUR 600,00 EUR 50,00 EUR 3er und 4er Gruppe 458,40 EUR 38,20 EUR 480,00 EUR 40,00 EUR Gruppe 5 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 333,60 EUR 27,80 EUR 348,00 EUR 29,00EUR Halbe Stunde (25 Minuten) bis Rate Einzelunterricht 577,20 EUR 48,10 EUR 600,00 EUR 50,00 EUR Unterricht für Erwachsene ( 21 Jahren) bis Rate Einzelunterricht (25 Minuten) 691,20 EUR 57,60 EUR 708,00 EUR 59,00 EUR Einzelunterricht (50 Minuten) 1.240,80 EUR 103,40 EUR 1.272,00 EUR 106,00 EUR Klassenmusizieren bis Rate Gruppe 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 164,40 EUR 13,70 EUR 180,00 EUR 15,00 EUR Zusatz- und Ergänzungsunterricht 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis Rate Jugendorchester, Bläserensemble, Kammerorchester, Big Band jeweils für Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule 127,20 EUR 10,60 EUR 132,00 EUR 11,00 EUR für andere Schülerinnen und Schüler 164,40 EUR 13,70 EUR 180,00 EUR 15,00 EUR Sonstiger Zusatz- bzw. Ergänzungsunterricht z.b. Streicherensemble, Rock- und Pop- Band-AG, Chorische Stimmbildung 164,40 EUR 13,70 EUR 180,00 EUR 15,00 EUR Studienvorbereitender Einzelunterricht 1.034,40 EUR 86,20 EUR 1.068,00 EUR 89,00 EUR Allgemeine Musiklehre 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 164,40 EUR 13,70 EUR 180,00 EUR 15,00 EUR 12 Gebühren- und Beitragssätze an den Verpflegungskosten an den kreiseigenen Ganztagsschulen Höhe des Elternanteiles Beitragsmaßst In Zeitraum bis beträgt der Elternanteil an den Verpflegungskosten für die in Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm stehenden Ganztagsschulen 3,50 EUR je Essen. Weitere Personen der Schulgemeinschaft können an der Mittagsverpflegung bei Kapazitätsreserven teilnehmen. Für Personen, die nicht Schüler sind, beträgt im Zeitraum bis der Eigenanteil 4,50 EUR je Essen. Ab beträgt der Elternanteil an den Verpflegungskosten für die in der Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm stehenden Ganztagsschulen 3,75 EUR je Essen. Für Personen, die nicht Schüler sind, wird diesem Zeitpunkt der Eigenanteil auf 4,75 EUR je Essen festgesetzt. Ermäßigungen (1) Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigte Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) bzw. Hilfe Lebensunterhalt nach SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag nach 6a Bundeskindergeldgesetz beziehen und einen Antrag auf Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhepaketes gestellt hen oder Asylbewerber sind, wird der Elternanteil auf Antrag auf 1,00 EUR pro Essen festgesetzt. (2) Schüler aus Mehrkindfamilien Für Kinder aus Mehrkindfamilien, die nicht unter die Berechtigten nach 3 Abs. 1 fallen, wird, sofern mehrere Kinder aus einer Familie eine Ganztagsschule in der Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg- Prüm besuchen, auf Antrag der Elternanteil wie folgt festgesetzt: In Zeitraum bis : a) für das erste Kind: 3,50 EUR je Essen, b) für das zweite Kind: 3,00 EUR je Essen, c) für das dritte und jedes weitere Kind: 2,50 EUR je Essen. Ab : a) für das erste Kind: 3,75 EUR je Essen, b) für das zweite Kind: 3,25 EUR je Essen, c) für das dritte und jedes weitere Kind: 2,75 EUR je Essen.

10 Seite 10 Ausge 19/2017 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Abschlagszahlungen Es werden Abschlagszahlungen auf den Eigenanteil an der Mittagsverpflegung in Form pauschaler Monatsbeträge erhoben. Die Pauschalbeträge werden für 10 Monate im jeweiligen Schuljahr und zwar vom bis erhoben. In der Zeit bis beträgt der Pauschbetrag bei vier Verpflegungswochentagen 42,00 EUR monatlich. In diesem Zeitraum ermäßigt sich der Pauschbetrag im Falle des a) 3 Abs. 1 (Sozialfonds/BUT) auf: 14,00 EUR monatlich, b) 3 Abs. 2 für das zweite Kind auf: 35,00 EUR monatlich, für das dritte und jedes weitere Kind auf: 28,00 EUR monatlich. Ab wird bei vier Verpflegungswochentagen ein Pauschbetrag von 50,00 EUR monatlich erhoben. Ab diesem Zeitpunkt ermäßigt sich der Pauschbetrag im Falle des a) 3 Abs. 1 (Sozialfonds/BUT) auf: 14,00 EUR monatlich, b) 3 Abs. 2 für das zweite Kind auf: 42,00 EUR monatlich, für das dritte und jedes weitere Kind auf: 33,00 EUR monatlich. In der Zeit vom bis beträgt der Pauschalbetrag bei fünf Verpflegungswochentagen 57,00 EUR monatlich. In den Zeitraum ermäßigt sich der Pauschalbetrag im Falle des a) 3 Abs. 1 (Sozialfonds/BUT) auf : 19,00 EUR monatlich, b) 3 Abs. 2: für das zweite Kind auf: 48,00 EUR monatlich, für das dritte und jedes weitere Kind auf: 38,00 EUR monatlich. Ab wird bei fünf Verpflegungswochentagen ein Pauschbetrag von 65,00 EUR monatlich erhoben. Ab diesem Zeitpunkt ermäßigt sich der Pauschbetrag im Falle des a) 3 Abs. 1 (Sozialfonds/BUT) auf: 19,00 EUR monatlich, b) 3 Abs. 2 für das zweite Kind auf: 55,00 EUR monatlich, für das dritte und jedes weitere Kind auf: 43,00 EUR monatlich. (4) Für gelegentlich an der Mittagsverpflegung teilnehmende Personen, beträgt die Abschlagspauschale 20,00 EUR pro Monat Bitburg, Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Hinweis: Der Haushaltsplan des Eifelkreises Bitburg-Prüm für das Haushaltsjahr 2017 liegt in der Zeit vom bis an allen Werktagen - außer samstags - im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg, Trierer Str. 1, Zimmer 435, zu den üblichen Dienstzeiten, und zwar montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr öffentlich aus. Nach 17 Abs. 6 der Landkreisordnung (LKO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der Frist von einem Jahr nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist nach Satz 1 jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, , 14:30 Uhr, findet in Bitburg, Sitzungssaal der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, eine Sitzung des Ausschusses für öffentlichen Personennahverkehr, Schüler- und Kindergartenkinderbeförderung statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Ergänzung des lokalen Nahverkehrsplanes um das Linienbündelungskonzept im Eifelkreis Bitburg-Prüm 2. Mindestanforderungen an Fahrzeuge 3. Antrag des JU-Kreisverbandes Bitburg-Prüm auf Einrichtung eines Nachtbusses Trier-Bitburg-Prüm 4. Mitteilungen, Verschiedenes Bitburg, Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat EndE der BEkanntmachungEn Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0) montags bis mittwochs: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Ausländer-/Einbürgerungsbehörde und Führerscheinstelle montags bis mittwochs 8-12 Uhr donnerstags 8-12 Uhr Uhr freitags 8-12 Uhr Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm: montags / mittwochs: 8-12 Uhr dienstags: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Heike Linden, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel / Fax 06561/ linden.heike@bitburg-pruem.de Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: Linus Wittich Medien KG Europaallee 2, Föhren Tel / Fax 06502/ Erscheinungsweise: wöchentlich

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