Gute Arbeit für das Saarland Politikwechsel fortsetzen!
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- Hella Lichtenberg
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1 Pressemitteilung Arbeitskammer-Jahresbericht 2015 Gute Arbeit für das Saarland Politikwechsel fortsetzen! Wo stehen wir heute mit der Gute-Arbeit-Politik im Saarland? Dieser Frage ist die Arbeitskammer in ihrem Bericht an die saarländische Landesregierung nachgegangen. Nach einer langen Durststrecke der Deregulierung und Flexibilisierung am Arbeitsmarkt, hat sich das Thema Gute Arbeit zunehmend in den politischen Konzepten etabliert. So hat das Thema Gute Arbeit Eingang in den Koalitionsvertrag auf Landesebene gefunden, auf Bundesebene ist zum 1. Januar 2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Kraft getreten. Dieser Weg muss nun konsequent weitergegangen werden, denn wir sind auch im Saarland noch ein großes Stück von Guter Arbeit entfernt, so der Vorstandsvorsitzende der Arbeitskammer, Hans Peter Kurtz. Die Verbesserung der Arbeitsqualität steigert nicht nur die Arbeitszufriedenheit und Gesundheit der Beschäftigten, sondern fördert auch die Produktivität und stärkt damit den saarländischen Wirtschaftsstandort. Die Betriebe, die sich aktiv um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bemühen, entwickeln sich erfolgreicher. Denn Gute Arbeit, hohe Produktivität sowie gutes Betriebsklima und zufriedene Mitarbeiter bedingen sich gegenseitig. Vor diesem Hintergrund kommt auch dem sozialpartnerschaftlichen Dialog eine hohe Bedeutung zu, ist Kurtz überzeugt. Die moderne Arbeitswelt stellt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor enorme Herausforderungen. In weiten Bereichen ist der Arbeitsalltag von Stress und Zeitdruck am Arbeitsplatz, ausufernden Arbeitszeiten, prekären Beschäftigungsformen und Problemen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geprägt. Zudem stehen wir am Anfang einer digitalen Revolution, die die Arbeitsbedingungen nicht nur in klassischen industriellen Bereichen (Industrie 4.0), sondern auch bei den Dienstleistungen massiv verändern wird. Diesen Prozess arbeitnehmerorientiert zu gestalten, gehört zu den großen Herausforderungen der nächsten Jahre. Das Konzept Guter Arbeit hat sich in den letzten Jahren zu einem Leitbild einer humanen Arbeitsgestaltung entwickelt. Wie ist es nun um die Praxis in den saarländischen Betrieben und Verwaltungen bestellt? Das hat die Arbeitskammer in ihrem Bericht an die Landesregierung untersucht und Handlungsvorschläge entwickelt. Im Koalitionsvertrag der saarländischen Landesregierung wurde das Ziel, Gute Arbeit in den Betrieben und Verwaltungen zu fördern, festgeschrieben und über zahlreiche Vorhaben konkretisiert. Zur Halbzeitbilanz bleibt festzustellen, dass viele Vorhaben positiv angegangen worden sind, allerdings auch Nachsteuerungen notwendig sind. 1
2 1. Demografischen Wandel mit qualifizierten Fachkräften und Guter Arbeit meistern Die arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellen das Saarland vor große Herausforderungen. Dies gilt einerseits für die Folgen einer schrumpfenden Bevölkerung und damit auch eines langfristig rückläufigen Erwerbspersonenpotenzials, die Wanderungsverluste gegenüber dem übrigen Bundesgebiet sowie die rasch voran schreitende Alterung der Belegschaften. Andererseits stehen wir vor einer nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit (37.000) und Unterbeschäftigung (50.000). Die Langzeitarbeitslosigkeit bewegt sich auf hohem Niveau (offiziell 38 Prozent, tatsächlich weit höher) und ist zuletzt sogar wieder gestiegen. Fachkräftemangel ist aktuell abgesehen von Pflege- und einzelnen MINT-Berufen kein Thema. Engpassberufe zeichnen sich zudem meist durch ungünstige Rahmenbedingungen aus. Dies zeigt, dass die Qualität der Arbeit ein entscheidender Standortfaktor ist. Die saarländische Landesregierung ist mit dem Zukunftsbündnis Fachkräfte Saar auf dem richtigen Weg. Sie hat der Umsetzung Guter Arbeit als strategischem Schwerpunkt einen zentralen Stellenwert eingeräumt. Aus Sicht der Arbeitskammer sind dabei der Beitrag zum Abbau der Unterbeschäftigung, die Verbesserung der Beschäftigungschancen für Frauen, benachteiligte Jugendliche, Ältere, Personen mit Migrationshintergrund und Behinderte sowie das Zurückdrängen prekärer Arbeit zentrale Ziele. 2. Die betriebliche Gesundheitspolitik muss einen höheren Stellenwert bekommen. Die Belastungssituation der saarländischen Beschäftigten ist von Zeit- und Leistungsdruck gekennzeichnet. Nach dem AK-Betriebsbarometer (deren Ergebnisse im Sommer offiziell vorgestellt werden) weisen drei Viertel der Betriebe und Verwaltungen hohe Belastungswerte aus. Auf ebenso hohem Niveau bewegen sich inzwischen die Belastungen durch viele gleichzeitig zu erledigende Aufgaben (Multitasking). Häufige Arbeitsunterbrechungen und ständige Erreichbarkeit nehmen zu. Fast die Hälfte der Betriebe (45 Prozent) weist nach wie vor hohe körperliche Belastungen und unergonomische Arbeitsplätze auf. Belastungen resultieren auch aus der häufig schlechten Führungskompetenz der Vorgesetzten. Hohe und zunehmende Belastungen ergeben sich ebenso aus ungünstigen Arbeitszeiten. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Arbeitskammer das GDA-Bündnis für Arbeits- und Gesundheitsschutz Saar, das dauerhaft als politisches Steuerungsgremium des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitspolitik im Saarland institutionalisiert werden muss. Ziel muss es sein, die Arbeitsschutzrechte flächendeckend einzuhalten. Hierzu bedarf es auch einer handlungsfähigen Arbeitsschutzaufsicht, die die Betriebe und Verwaltungen bei diesem Prozess effizient unterstützt. Die Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bezüglich der Personalausstattung und der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) hinsichtlich des vereinbarten Arbeitsprogramms sind einzuhalten. Die arbeitsmedizinische Betreuung der Unternehmen muss langfristig gesichert werden. Dafür ist die Ausbildung und Zahl an Arbeitsmedizinern zu erhöhen, der Lehrstuhl für Arbeitsmedizin an der Universität in Homburg wieder zu besetzen. Das Saarland sollte Initiativen für eine bundesweite Anti-Stress-Verordnung zum Abbau des Arbeitsdruckes aktiv unterstützen. Gesunde Arbeitszeitmodelle (alters- und alternsgerechtes Arbeiten), eine unterstützende Arbeitszeitberatung sowie ein Abbau der überdurchschnittlichen arbeitsbedingten Erkrankungen über die GDA-Programme Psyche und Muskel-Skelett- Erkrankungen müssen gefördert und umgesetzt werden. 2
3 3. Die gesetzlich vorgeschriebenen Instrumente der Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz müssen auch eingesetzt werden. In mehr als der Hälfte der im Rahmen des AK-Betriebsbarometers befragten Betriebe und Dienststellen gibt es weiterhin keine gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, lediglich 34 Prozent setzen dieses Instrument regelmäßig ein. Der Umsetzungsstand steigt mit der Belegschaftszahl, positiver schneiden die metallverarbeitenden Betriebe und die Fahrzeugindustrie ab. Für 70 Prozent der Gesundheitsbranche, 60 Prozent des Erziehungsbereichs und 55 Prozent der öffentlichen Verwaltung ist allerdings eine Fehlanzeige zu vermelden. Bei den körperlichen Belastungen sieht der Umsetzungsstand günstiger aus. Umsetzungshindernis ist vor allem das fehlende Engagement der Arbeitgeber. Betriebe, die eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, schneiden bei den Gesundheitsressourcen wie Führungskompetenz, Kommunikation, Entwicklungsmöglichkeiten und damit der Arbeitszufriedenheit und dem Betriebsklima deutlich besser ab. Stärker in immerhin 40 Prozent der befragten Betriebe und Verwaltungen wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) genutzt. Als mögliche Hemmnisse führen die Betriebs- und Personalräte eine fehlende Vertrauenskultur an. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss als Führungsaufgabe begriffen und mitarbeiterorientierte Führungsmodelle müssen Standard werden. 4. Die betriebliche Weiterbildung muss ausgebaut werden, junge Menschen brauchen eine Ausbildungsgarantie. Aus- und Weiterbildung gelten als Schlüssel für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Fähigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln und einzubringen, sind ein wesentliches Element Guter Arbeit. Nach dem AK-Betriebsbarometer haben zunehmende Qualitätsanforderungen mittlerweile in drei Viertel der Betriebe starke Auswirkungen. Dennoch hat die betriebliche Weiterbildung in 58 Prozent der Betriebe nur eine geringe oder gar keine Bedeutung. Zudem ist der Zugang zu betrieblicher Weiterbildung stark selektiv. Insbesondere geringer Qualifizierte, prekär Beschäftigte, aber auch Teilzeitbeschäftigte und Ältere müssen stärker in die berufliche Weiterbildung einbezogen werden. Auch in der Arbeitsmarktpolitik muss die berufliche Qualifizierung Arbeitsloser deutlich aufgewertet werden (abschlussorientierte Weiterbildung als Ziel). Mit einer Ausbildungsgarantie ist jungen Menschen ein Weg, der zu einem Berufsabschluss führt, anzubieten und aufzuzeigen. Das Übergangssystem sollte zugunsten der betrieblichen Ausbildung eingeschränkt werden. Die Betriebe müssen verstärkt auch schwächere junge Leute ausbilden. Das Zukunftsbündnis Fachkräfte Saar muss zur Grundlage einer Qualifizierungsoffensive für unser Land werden. 5. Niedriglöhne und prekäre Beschäftigungsformen müssen zurückgedrängt werden. Die saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen 6,7 Prozent weniger als im Bundesgebiet (West). Fast ein Fünftel der saarländischen Vollzeitbeschäftigten insgesamt bzw. fast ein Drittel der vollzeitbeschäftigten Frauen arbeiten im Niedriglohnbereich. Dabei sind gute Verdienste nicht nur ein Merkmal Guter Arbeit, sondern auch ein wichtiger Standortfaktor und bedeutsam für die Fachkräftesicherung. Acht Prozent der Beschäftigten arbeiten mit befristeten Verträgen, vor allem bei Neueinstellungen. Die Leiharbeit hat mit Beschäftigten (Arbeitnehmerüberlassungsstatistik) wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Die Minijobs verharren weiterhin auf einem Niveau knapp unter
4 Mit der Durchsetzung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns wurde ein wichtiges Element Guter Arbeit erreicht. Angesichts der vielfältigen Verstöße gegen diesen Mindestlohn sollte die saarländische Landesregierung dessen Durchsetzung aktiv unterstützen. Mit dem neuen Saarländischen Tariftreuegesetz und einer Quotenregelung zur Leiharbeit wurden erste wichtige Signale gegen Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung an die Wirtschaft gesandt. Dieser Weg muss konsequent weitergegangen werden. 6. Betriebliche Mitbestimmung und Arbeitnehmerbeteiligung müssen ausgebaut werden. Die Ergebnisse des AK-Betriebsbarometers zeigen, dass sich die betriebliche Mitbestimmung beim Strukturwandel und in der letzten Wirtschaftskrise bewährt hat, allerdings noch ausbaufähig ist. Betriebs- und Dienstvereinbarungen werden weitestgehend eingehalten. Die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte sowie das Informationsverhalten der Arbeitgeber werden aber in einem Fünftel der Betriebe als schlecht oder gar sehr schlecht bewertet. Gute Arbeit und Arbeitnehmerbeteiligung müssen in den Betrieben und Verwaltungen auch vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung und im Rahmen der offensiven Industriepolitik zu Leitlinien werden. Die Arbeitnehmer und ihre Interessenvertretungen müssen umfassend in die betrieblichen Unterstützungsprojekte des Landes einbezogen werden. Denn dies erhöht den Erfolg der Maßnahmen. 4
5 - Pressedienst Nr.33 zum AK-Jahresbericht, 25. Juni
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