Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.Febr Punkt 1. Fragen der Zuhörer

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1 Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.Febr.2015 Punkt 1 Fragen der Zuhörer Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Punkt 2 Bekanntgaben 1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 27.Jan.2015 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 27.Jan beschlossen hat, nach einer hausinternen Ausschreibung die frei werdende Stelle in der Finanzverwaltung mit Frau Ludmilla Saitz, die bisher im Standesamt der Gemeinde tätig war, zu besetzen; 2. Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs für die Feuerwehr Neuhausen Abteilung Hamberg Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass gemäß dem Beschluss des Gemeinderates derzeit die europaweite Ausschreibung zur Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs für die Feuerwehr Neuhausen Abteilung Hamberg durchgeführt wird. Die Angebotsfrist dauert noch bis Anfang April 2015, so dass die Vergabe voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 28.April 2015 erfolgen kann. Punkt 3 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen zur Umsetzung der Eigenkontroll-Verordnung für den Ortsteil Neuhausen

2 Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Fortanier vom Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim. Am 25.Juni 2013 wurde im Gemeinderat die seinerzeit noch vom örtlichen Ingenieurbüro Lutz + Irmscher nach der Eigenkontroll-Verordnung erstellte Kanaluntersuchung im Ortsteil Neuhausen gebilligt und beschlossen, in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 gemäß dem seinerzeit vorgestellten Sanierungskonzept jeweils zu veranschlagen. Nach Sichtung der Unterlagen hat das Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim, das die Gemeinde zwischenzeitlich ingenieurtechnisch betreut, einen Honorarvorschlag für die Kanalinstandsetzung in geschlossener Bauweise für die Schäden der Schadensklassen 1 und 2 über ,48 vorgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, das Ingenieurbüro Kirn auf der Grundlage des vorgenannten Honorarangebotes mit den Ingenieurleistungen zur Durchführung der Maßnahme zu beauftragen. Aus der Mitte des Gremiums wird auf die Ausführungen des Ingenieurbüros Kirn in einem den Verwaltungsbeilagen beigefügten Schreiben hingewiesen, wonach aus den vom Büro Lutz + Irmscher erstellten Unterlagen keine Sanierungsverfahren mit nachvollziehbaren Kostenansätzen, auf denen man in der Planung aufbauen könnte, zu ersehen sind. Im Gremium wird hierzu die Auffassung vertreten, dass diesbezüglich mit dem Insolvenzverwalter des Ingenieurbüros Lutz + Irmscher Kontakt aufgenommen und die aus Sicht von Herrn Fortanier fehlenden Unterlagen, die von der Gemeinde über das seinerzeitige Honorar bereits bezahlt wurden, angefordert werden sollten. Der Vorsitzende sagt zu, mit dem Insolvenzverwalter in dieser Sache Kontakt aufzunehmen. Sodann beschließt der Gemeinderat, das Ingenieurbüro Kirn aus Pforzheim auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes mit den Ingenieurleistungen zur Umsetzung der Eigenkontroll-Verordnung für den Ortsteil Neuhausen zu beauftragen. Sofern die vorgenannten, vom Insolvenzverwalter nachzufordernden Unterlagen beschafft werden können, können diese Leistungen aus der Beauftragung entfallen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung. Punkt 4 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015

3 Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wurde nach Vorberatung im Finanzausschuss vom Gemeinderat in der Sitzung am 27.Jan.2015 beschlossen. Aufgrund der Ratsbeschlüsse vom 27.Jan.2015 wurden im Verwaltungshaushalt noch weitere Ausgabemittel für das Gemeindeentwicklungsprogramm Phase II ( ), für den Mitgliedsbeitrag 2015 am Projekt LEADER Heckengäu ( ) und zur Unterstützung für Sprachkurse der Flüchtlinge und Asylbewerber ( ) veranschlagt. Die Zuführungsrate an den Verwaltungshaushalt vermindert sich hierdurch um , was zu einer entsprechenden Erhöhung der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage führt. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die vorliegende Haushaltssatzung 2015 wird noch an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht -. Punkt 5 Vorberatung der öffentlichen Sitzung des Schulverbandes am 26.März 2015 Dem Gemeinderat liegen zur heutigen Sitzung die Tagesordnung und Verwaltungsbeilagen zur öffentlichen Sitzung des Schulverbandes am 26.März 2015 vor. In der Verbandsversammlung soll neben der Feststellung der Jahresrechnung 2014 und der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2015 unter anderem auch ein Sachstandsbericht über die Vorbereitung der Antragstellung zur Gemeinschaftsschule und die Vergabe der Pflaster- und Asphaltarbeiten im Bereich der Buswendeschleife erfolgen. Verbandsrechner Martin Schuler erläutert den Ratsmitgliedern ausführlich die Tagesordnung sowie die zu den einzelnen Punkten vorliegenden Verwaltungsbeilagen. Aus der Mitte des Gremiums wird Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass im Rahmen der Einführung einer Gemeinschaftsschule trotz sinkender Schülerzahlen ein Erweiterungsbau an der Verbandsschule im Kostenaufwand von rd. 2 Millionen Euro erforderlich sein wird. Darüber hinaus wird angemerkt, dass in den Unterlagen keine Aussage über die Kosten der Inklusion bzw. zusätzliche Brandschutzmaßnahmen enthalten sind. Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass der zusätzliche Raumbedarf der neuen Art des Lernens in einer Gemeinschaftsschule geschuldet ist, die sich wesentlich raumintensiver gestaltet. Zur Inklusion bzw. notwendigen Maßnahmen des Brandschutzes verweist der Bürgermeister auf den Umstand, dass die in diesem

4 Zusammenhang notwendig werdenden Maßnahmen an allen Schulen, unabhängig von der Einführung der Gemeinschaftsschule, umgesetzt werden müssen. Im Hinblick auf die geplanten Pflaster- und Asphaltarbeiten im Bereich der Buswendeschleife wird ferner die Anregung ausgesprochen, das üppige Buschwerk auf der Grünfläche inmitten der Schleife zu roden und eine optisch ansprechendere Bepflanzung vorzunehmen. Abschließend wird es anknüpfend an die Ausführungen zur Inklusion bzw. weiteren Brandschutzmaßnahmen für zweckmäßig erachtet, hierzu notwendige Maßnahmen gemeinsam mit den Umbauarbeiten zur Gemeinschaftsschule durchzuführen. Ohne weitere Aussprache werden die Verbandsvertreter der Gemeinde Neuhausen beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung abzustimmen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung. Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Umschuldung bzw. Verlängerung eines Darlehens zum 31.März 2015 Zum 31.März 2015 steht ein Kommunaldarlehen der Gemeinde Neuhausen bei der VR Bank im Enzkreis mit einer Restschuld von ,53 zur Zinsanpassung bzw. Umschuldung an. Der bisherige Zinssatz beträgt 3,7%. Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Rahmenbedingungen des Annuitätendarlehens mit anfangs 3%-iger Tilgung und vierteljährlich nachträglicher Zinszahlung beizubehalten. Die Zinsbindung soll wegen der aktuell günstigen Zinssituation bis zum Laufzeitende (voraussichtlich ) vereinbart werden. Nach den Ausführungen von Gemeindekämmerer Schuler werden bei 1 Million Darlehenssumme und 100% Auszahlung derzeit Zinssätze von 1,02 % bei einer 10- jährigen bzw. 1,20 % bei einer 15-jährigen Bindung offeriert. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, das Restdarlehen in Höhe von ,53 mit einer Tilgungsrate von 3% als Annuitätendarlehen zu verlängern und die Zinsbindung von rd. 12 Jahren bis zum Ende der Restlaufzeit zu vereinbaren bzw. umzuschulden. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, zum 31.März 2015 die Darlehensverlängerung bzw. umschuldung mit dem zinsgünstigsten Angebot bei einer Laufzeit bis zur gesamten Tilgung des Darlehens vorzunehmen.

5 Punkt 7 Einführung neues kommunales Haushaltswesen Beratung und Beschlussfassung über die Gliederung des Haushaltsplanes in Teilhaushalte und den Verzicht auf den Ansatz von geleisteten Investitionszuweisungen in der Eröffnungsbilanz In seiner Sitzung am 29.April 2014 hatte der Gemeinderat beschlossen, ab dem 01.Jan.2019 auf das neue kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umzustellen. Vor dem Beginn der eigentlichen Umstellungsarbeiten ist vom Gemeinderat über die Gliederung des Haushaltsplanes in Teilhaushalte sowie über den Verzicht auf den Ansatz von geleisteten Investitionszuweisungen in der Eröffnungsbilanz zu entscheiden. Der Haushalt wird nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht künftig in Teilhaushalte gegliedert, die mit den bisherigen Einzelplänen vergleichbar sind. Dabei kann die Gliederung entweder nach vorgegebenen Produktbereichen (aufgabenbezogen) oder nach der örtlichen Organisation erfolgen. Die Verwaltung und der Finanzausschuss schlagen hierzu vor, die Teilhaushalte nach Produktbereichen und damit wie bisher aufgabenbezogen zu gliedern. Eine entsprechende Vorgehensweise wird auch von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg empfohlen. Eine Gliederung nach der örtlichen Organisation ist weniger übersichtlich und mit aufwändigen inneren Verrechnungen verbunden. Nach 62 Abs. 6 Gemeindehaushaltsverordnung kann als Vereinfachung bei der Eröffnungsbilanz auf den Ansatz der von der Gemeinde geleisteten Investitionszuwendungen verzichtet werden. Von dieser Möglichkeit sollte nach Ansicht des Kämmerers Gebrauch gemacht und nur Zuweisungen aufgenommen werden, die den Betrag von übersteigen und durch die ferner der Gemeinde Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Dies reduziert die Arbeiten zur Vermögenserfassung und erleichtert den zukünftigen Haushaltsausgleich. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß der Empfehlung der Verwaltung und des Finanzausschusses, die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen zu gliedern und auf den Ansatz von unwesentlichen geleisteten Investitionszuweisungen in der Eröffnungsbilanz zu verzichten. Gemeinderätin Birgit Lierheimer befand sich während der Beschlussfassung nicht im Sitzungszimmer. Punkt 8

6 Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl a) des Abteilungskommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Hamberg b) des Abteilungskommandanten und dessen Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Steinegg In den Hauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehr Abteilungen Hamberg und Steinegg am 17.Jan.2015 und 23.Jan.2015 wurden die aktiven Feuerwehrangehörigen a) FF Abteilung Hamberg - Rainer Holzhauer zum Abteilungskommandant - Jens Sickinger zum stellvertretenden Abteilungskommandant b) FF Abteilung Steinegg - Volker Heuchele zum Abteilungskommandant - Alexander Schröck zum stellvertretenden Abteilungskommandanten auf die Dauer von 5 Jahren wieder- / gewählt. Ohne weitere Aussprache erteilt der Gemeinderat gem. 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz die Zustimmung zu den vorgenannten Wahlen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Bürgermeister Korz dankt den Gewählten, die als Zuhörer bei der Sitzung ebenso anwesend sind wie der Gesamtkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neuhausen, Herr Carsten Kern, für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes. Punkt 9 Regionalentwicklungsprogramm LEADER Beratung und Beschlussfassung über die Mitgliedschaft der Gemeinde Neuhausen im noch zu gründenden Verein LEADER Heckengäu im Einklang von Stadt und Land, Sitz: Böblingen Als eine von insgesamt 18 Regionen in Baden-Württemberg wurde das Heckengäu als neue LEADER-Region ausgewählt. Rund 4 Millionen Euro stehen damit für den Förderzeitraum bis 2020 zur Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raums im Heckengäu zur Verfügung. Dem ging ein engagierter Bewerbungsprozess voraus, der von einem herausragenden bürgerschaftlichen Engagement geprägt war. Mit

7 vielfachen Aktionen wurden zahlreiche Impulse und konkrete Projektideen für die Umsetzung von LEADER im Heckengäu entwickelt. Nachdem der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 22.Okt.2013 seine verbindliche Teilnahme an dem Projekt erklärt hatte, fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig folgende Beschlüsse: - Die Gemeinde Neuhausen stimmt der Teilnahme am Förderprogramm LEADER im Heckengäu zu, wird Mitglied im Verein LEADER Heckengäu und stellt die für den Betrieb der Geschäftsstelle erforderlichen Kofinanzierungsmittel in Höhe von jährlich 0,36 je Einwohner bereit. - Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Mitgliedschaft im Verein LEADER Heckengäu zu vollziehen. Punkt 10 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden an die Gemeinde Neuhausen Gemäß 78 Abs. 4 Gemeindeordnung sind seit 01.Jan.2006 die Annahmen von Spenden an die Gemeinde Neuhausen im Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen. Die Gemeinde Neuhausen hat folgende Geldspende erhalten: Spender Betrag Verwendungszweck VR Bank im Enzkreis Hauptstraße Niefern-Öschelbronn 800,00 alle 4 Kindergärten Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spende einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht dem Spender den Dank der Gemeinde aus. Punkt 11 Verschiedenes 1. Einladung zur 3. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Enzkreis am 03.März 2015

8 Der Vorsitzende verweist auf die Einladung zur 3. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Enzkreis am 03.März 2015, die die Ratsmitglieder als Tischbeilage zur heutigen Sitzung erhalten haben. 2. Terminplanung für die Durchführung des Sanierungsverfahrens Ortsmitte Neuhausen bzw. des Gemeindeentwicklungskonzeptes Als Tischbeilage zur heutigen Sitzung haben die Mitglieder des Gemeinderates die Terminplanung für die Veranstaltungen im Rahmen der Durchführung des Sanierungsverfahrens Ortsmitte Neuhausen bzw. des Gemeindeentwicklungskonzeptes erhalten.

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