Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Rendsburg

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1 NORDELBISCHE EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Rendsburg Informationsheft des 6 Nordelbischen Kirchenarchives

2 Diese Publikation ist auch als elektronisches Dokument im Internet zugänglich. Stand: Mai 2009 Herausgeber: Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche / Nordelbisches Kirchenarchiv Bearbeiter: Eckhard Colmorgen Redaktion: Ulrich Stenzel

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Hinweise zur Benutzung... 2 Einführung... 3 Was sind eigentlich Kirchenbücher?... 3 Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung... 3 Erhaltung von Kirchenbüchern... 4 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern... 6 Allgemeine Hinweise... 6 Rechtsvorschriften... 6 Benutzung von Kirchenbüchern aus der Zeit vor Benutzung von Kirchenbüchern aus der Zeit nach Aktuelle Kirchenbücher... 8 Die wichtigsten Benutzungsregeln... 8 Auswahlbibliographie Kirchengemeinden Aukrug Bovenau Büdelsdorf Fockbek Hademarschen Hamdorf Hohenwestedt Hohn Jevenstedt Nortorf Osterrönfeld Rendsburg St.Jürgen Rendsburg St.Marien Rendsburg-Neuwerk Christkirche Schacht-Audorf Schenefeld Todenbüttel Wacken Westerrönfeld Bereits veröffentlichte Übersichten zu Kirchenbüchern... 67

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5 Vorwort Von der Seelsorge zum Personenstandsnachweis Kirchenbücher darunter sind die Aufzeichnungen über die verschiedenen Amtshandlungen zu verstehen gibt es im nordelbischen Raum seit etwa der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig bei der Anlage und Führung der Bücher war zunächst ein rein kirchliches Interesse: durch den Eintrag im Kirchenbuch wurde die Gemeindezugehörigkeit offenkundig und damit wurde gerade in den Wirren der Reformation eine klare Abgrenzung der sich herausbildenden Konfessionen möglich. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern als Personenstandsregister begann in Schleswig-Holstein Ende des 18., in Hamburg Anfang des 19. Jahrhunderts. Damit entstand auch die Pflicht zur Führung von Zweitschriften. Die Kirchenbücher dienten der Obrigkeit als umfassende Unterlagen für fiskalische, militärische oder statistische Zwecke. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge wurden in ihnen z.b. Pockenimpfungen vermerkt. Mit der Einführung der staatlichen Standesämter 1876 im Deutschen Reich (in den preußischen Provinzen bereits 1874) endete diese Pflicht der Kirche und damit auch die Beweiskraft des Eintrages als Personenstandsnachweis. Zurück zum Ursprung trug der Pastor jetzt wieder nur die geistliche Amtshandlung ein. Kirchenbücher sind daher schon immer von besonderem familienhistorischen, heimatkundlichen und wissenschaftlichen Interesse gewesen. Die Familienforschung, in der NS-Zeit zur Ahnenforschung zum Beweis der rein arischen Abstammung pervertiert, hat am stärksten zur Schädigung der historischen Kirchenbücher beigetragen. Zur Sicherung der Überlieferung verfilmt die Nordelbische Kirche daher seit vielen Jahren die Original-Kirchenbücher, wie weiter unten dargestellt wird. Bei der Verfilmung werden genaue Titelaufnahmen für jedes einzelne Kirchenbuch erstellt. Auf der Grundlage dieser Titelaufnahme wird das Nordelbische Kirchenarchiv innerhalb der Reihe der Informationshefte sukzessive eine Übersicht der Kirchenbücher aller Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche außer für den Kirchenkreis Alt-Hamburg veröffentlichen 1. Ich hoffe, dass diese Reihe vielen Forschern die Recherche erleichtern wird und damit die wichtigsten historischen Quellen unserer Kirche noch besser genutzt werden können. Annette Göhres Direktorin des Nordelbischen Kirchenarchivs 1 Eine Übersicht der bisher erschienenen Hefte findet sich am Ende. 1

6 Hinweise zur Benutzung Die Kirchenbücher wurden anfangs als Sammelbücher geführt, heute Mischbücher genannt. Alle Amtshandlungen einer Kirchengemeinde wurden in einem Buch eingetragen. Erst später wurden die einzelnen Amtshandlungen in getrennten Büchern notiert. Dabei ist zu beachten, dass ein Buch, sobald zwei verschiedene Amtshandlungen darin eingetragen wurden, als Mischbuch bezeichnet wird. Bei der Verfilmung erhielten die Bücher Buchnummern, um sie eindeutig identifizieren zu können. Diese Buchnummern orientieren sich an einer Nummerierung der Amtshandlungen. Die in der Übersicht unter der Rubrik Buch-Nr. aufgeführten Ziffern vor dem Punkt bezeichnen die Gruppe der Amtshandlungen, die Zahlen nach dem Punkt die laufende Nummer innerhalb der Gruppe, stets bezogen auf die jeweilige Kirchengemeinde. Im Einzelnen bedeutet: 1 Mischbuch 2 Taufen 3 Konfirmationen 4 Aufgebote, Verlobungen 5 Trauungen 6 Bestattungen 7 Abendmahlsgäste, Konfitenten 8 Namensregister 9 Sonstiges, meist bezogen auf Amtshandlungen 10 Sonstige Amtsbücher und verfilmte Archivalien Bei den Mischbüchern wurde möglichst exakt aufgelistet, welche Amtshandlungen in welchem Zeitraum stattfanden und auf welchen Seiten sie zu finden sind. Damit können die Benutzer gezielt die sie interessierenden Seiten ermitteln. Die Rubriken Enthält auch und Bemerkungen geben weitere Hinweise auf zusätzliche Eintragungen und den Bezirk, auf den sich die Eintragungen beziehen. Die Mikrofiches werden zentral im Kirchenbuchamt des Kirchenkreises Rendsburg aufbewahrt. Adresse: Kirchenbuchamt des Kirchenkreises Rendsburg, Christophorushaus, Hindenburgstr. 26, Rendsburg Tel.: / ; Fax: / ; Das Kirchenbuchamt ist nur mittwochs von 8.00 bis Uhr geöffnet. Anfragen bearbeitet Herr Voß. Er ist unter der gleichen Adresse zu erreichen. 2

7 Einführung Was sind eigentlich Kirchenbücher? Im kirchlichen Archivwesen wird bei den in Buchform vorkommenden Archivalien zwischen Amtsbüchern und Amtshandlungsbüchern unterschieden. Als Amtsbücher bezeichnet man u.a. Chroniken, Rechnungs-, Protokollbücher, Grabregister. Amtshandlungsbücher sind die Bücher, in denen die kirchlichen Amtshandlungen wie z.b. Taufen, Trauungen beurkundet werden. Sie werden im Sprachgebrauch als Kirchenbücher bezeichnet. Allgemein bekannt und heute noch geführt werden Tauf-, Konfirmations-, Trau- und Bestattungsbücher sowie die dazu gehörigen Namensregister. Zur Gruppe der heute nicht mehr gebräuchlichen Kirchenbücher gehören die Verlobungsbücher (Proklamationen), Abendmahlsgäste (Kommunikanten), Beichtende (Konfitenten) und Abbitte Leistende (Deprekanten, Poenitenten). Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung Die heutige Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche ist im Gegensatz zu anderen Landeskirchen kein einheitlich gewachsenes historisches Gebilde. Sie ist 1977 aus dem Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Landeskirchen Schleswig-Holstein, Hamburg, Lübeck und Eutin sowie des Kirchenkreises Harburg der Hannoverschen Landeskirche entstanden. Die Nordelbische Kirche gliedert sich in drei bischöfliche Sprengel als geistliche Aufsichtsbezirke, 27 Kirchenkreise als administrative Mittelinstanzen und 675 Kirchengemeinden. Die einzelnen landeskirchlichen Teile haben eine sehr unterschiedliche historische Entwicklung 3

8 insbesondere im Verhältnis Obrigkeit - Kirche durchgemacht. Diese separaten Entwicklungsschritte spiegeln sich auch in der geschichtlichen Entwicklung der Kirchenbücher, in den Verordnungen zum Kirchenbuchwesen sowie dem daraus entstandenen äußeren und inneren Erscheinungsbild der Kirchenbücher wieder. Auf eine umfassende Darstellung der Geschichte und Entwicklungsschritte des Kirchenbuchwesens in den einzelnen Landesteilen sowie in den Hansestädten Hamburg und Lübeck ist bewusst verzichtet worden. Sie kann für den Gesamtbereich Schleswig-Holstein und für das Gebiet der Hansestädte Hamburg und Lübeck u.a. der Veröffentlichung von Wilhelm Jensen 2 entnommen werden. Kirchenbücher im eigentlichen Sinne gibt es im Schleswig-Holsteinischen Bereich seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig für die Anlage der Kirchenbücher war zunächst das rein seelsorgerische Interesse der Kirche, einen schriftlichen Nachweis über die Gemeindezugehörigkeit zu haben. Kirchenbücher wurden zunächst als Mischbücher, das heißt für mehrere verschiedene Amtshandlungen gleichzeitig, geführt. Neben den eigentlichen Amtshandlungen sind in ihnen gelegentlich auch besondere Eintragungen wie z.b. chronikalische Notizen, Vermögensnachweise, Rechnungsangelegenheiten der Kirchengemeinde, Lebensläufe der Kirchenbediensteten notiert worden. Gegen Anfang des 17. Jahrhunderts erfolgte eine Trennung der Bücher nach Amtshandlungen. Für die übrigen kirchlichen Verwaltungsbereiche (Rechnungs-, Friedhofswesen, Chronik etc.) wurden separate Amtsbücher angelegt. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern begann 1762 mit einer Verordnung durch König Friedrich V, der 1775 eine Verordnung folgte, die zur Führung von Kirchenbuchduplikaten verpflichtete. Für den Staat hatten die Kirchenbücher den Stellenwert von amtlichen Registern für Personenstandsfälle (öffentliche Personenstandsurkunden). Sie wurden z.b. für die Belange des Einwohnermeldewesens, Militärwesens, Finanz- und Gesundheitswesens und für statistische Zwecke herangezogen wurden mit dem Reichspersonenstandsgesetz die Standesamtsregister eingeführt. Die Kirchenbücher verloren damit ihre Bedeutung für den Staat. Sie wurden ab diesem Zeitpunkt wieder ausschließlich für Belange der kirchlichen Verwaltung und die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder verwendet. Eine Verbindung zwischen Staat und Kirche ist im Bereich des modernen Meldewesens gegeben. Die Kirche muss alle Amtshandlungen, die die Mitgliedschaft in ihr begründen (Taufe, Austritt, Wiederaufnahme), der Kommune melden. Umgekehrt muss die Kommune den Zu- bzw. Wegzug von Kirchenmitgliedern an die Kirche melden. Erhaltung von Kirchenbüchern Kirchenbücher sind als Nachweis der Kirchenmitgliedschaft für die kirchliche Verwaltung selbst von immenser Bedeutung. Das breite Spektrum von Informationen, das insbesondere in den älteren Bänden festgehalten ist, bietet für die unterschiedlichsten Forschungszweige ergiebiges Quellenmaterial. Die rege Benutzung der Kirchenbücher gefährdet diese allerdings erheblich in ihrem Erhaltungs- 2 4 Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2).

9 zustand. Die im Laufe der Zeit entstandenen Benutzungsschäden führen neben anderen Faktoren (Diebstahl, Vernichtung durch Feuer oder Wasser, Schimmelpilz-, Insektenbefall, Tierfraß etc.) oft zu Informationsverlusten. Aufgabe der Kirche ist es hier, für die Sicherung und den Erhalt der Kirchenbücher zu sorgen. Dies geschieht durch eine planmäßig durchgeführte Sicherungsverfilmung der Kirchenbücher. Verfilmt werden alle abgeschlossenen Originalkirchenbücher einer Kirchengemeinde, die dazugehörigen Namensregister sowie gegebenenfalls besondere Bücher und Verzeichnisse, die eine Ergänzung zu den Amtshandlungsbüchern darstellen oder weitere wichtige Informationen insbesondere für die Familienforschung liefern (Mischehenverzeichnisse, Familien-, Sippentafeln). Liegen keine Erstschriften der Amtshandlungsbücher vor, werden die Zweitschriften (Duplikate) verfilmt. Die Benutzung vor Ort in den Kirchenbuchämtern bzw. Gemeinden erfolgt über Mikrofiches. Mikrofiches sind postkartengroße Planfilme, die bei Benutzung im Lesegerät einen schnellen Zugriff auf einzelne Kirchenbucheinträge ermöglichen. Über spezielle Lesegeräte mit Kopierfunktion (Readerprinter) können für den Benutzer bei Bedarf von den Mikrofiches direkt Kopien von einzelnen Kirchenbucheinträgen gezogen werden. 5

10 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern Allgemeine Hinweise Die Benutzung der historischen Kirchenbücher erfolgt vor Ort in zentralen Kirchenkreis- Kirchenbuchämtern. In diesen Kirchenbuchämtern werden in der Regel alle Kirchenbuchduplikate der Kirchengemeinden, die zu diesem Kirchenkreis gehören, sowie nach abgeschlossener Sicherungsverfilmung die für die Benutzung vorgesehenen Mikrofiches gelagert. In den Kirchenkreisen, die über kein Kirchenbuchamt verfügen, erfolgt die Benutzung direkt in den jeweiligen Kirchengemeinden. Die aktuellen Adressen und Öffnungszeiten der Kirchenbuchämter sowie weiterer für die Familienforschung wichtiger Institutionen sind in Informationsheft 1 zusammengestellt. Das Nordelbische Kirchenarchiv wird die Herausgabe von Übersichten der Kirchenbücher in den einzelnen Kirchenkreisen fortsetzen. Weitere allgemeine Auskünfte zur Lagerung und Benutzung sowie zum Stand der Sicherungsverfilmung erteilt das Nordelbische Kirchenarchiv gerne auf Anfrage. Als problematisch hat sich die Zuweisung von Dörfern und kleineren Ortschaften zu den zuständigen Kirchengemeinden erwiesen. In der Regel kann dieses Problem anhand gängiger topographischer Werke und Ortschaftsverzeichnisse geklärt werden. Eine Auswahl dieser Werke ist auf Seite 10 aufgeführt. 1. Rechtsvorschriften Für den Bereich der Nordelbischen Kirche sind bei der Auskunft und Benutzung von Kirchenbüchern folgende Rechtsgrundlagen zu beachten: - Kirchengesetz über das Archivwesen (ArchivG) vom 11. Februar 1991 (GVOBl., S. 99) - Rechtsverordnung für die Benutzung kirchlichen Archivgutes (BenutzungsO) vom 10. August 1992 (GVOBl., S. 297) in der Fassung der Rechtsverordnung vom (GVOBl., S. 189). - Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 2001, (GVOBl. 2002, S. 4) - Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG- EKD)vom 12. November 1993 (GVOBl. 1994, S. 35), zuletzt geändert durch das Kirchengesetz vom 7. November 2002 (GVOBl. 2003, S. 74 und 117) - Rechtsverordnung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche zur Durchführung und Ergänzung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO NEK) vom 27. August 2007 (GVOBl. S. 226), geändert am 2. Dezember 2008 (GVOBl. 2009, S. 3) - Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen sowie zur Kirchenmitgliedschaft (KMKMVO) vom 17. Februar 1989 (GVOBl., S. 62, 115). Für die staatlichen Personenstandsbeurkundungen muss beachtet werden: - Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG) vom (BGBl. I 2007, S.122). 6

11 2. Benutzung der Kirchenbücher Die frühere Unterscheidung der Kirchenbücher vor und ab 1876 beruht darauf, dass es im gesamten Deutschen Reich staatliche Standesämter erst ab diesem Jahr gab. Daher stehen Eintragungen in Kirchenbüchern über die Personenstandsfälle (Geburten etc.) bis 1876 den staatlichen Personenstandsurkunden gleich. Die kirchlichen Körperschaften müssen für die Zeit vor 1876 die Benutzung gewähren und Auskunft erteilen (vgl. dazu v. Campenhausen, S. 193). Ab 1876 haben Kirchenbücher keinen Status mehr als amtliches Register der Personenstandsfälle. Die Eintragungen in den Kirchenbüchern beurkunden ab dem Zeitpunkt nur noch die geistlichen Amtshandlungen; folglich können auch nur darüber Urkunden ausgestellt werden. Entgegen der früheren Rechtslage verlieren aber auch die standesamtlichen Unterlagen ihre Beweiskraft, wenn die Frist zur Fortführung (= fortlaufende Aktualisierung) abgelaufen ist. Daher können Kirchenbücher nach Ablauf einer analogen Sperrfrist auch für die allgemeine Familienforschung genutzt werden. Für die Benutzung dieser Kirchenbücher gilt ausschließlich das Archivrecht. 11 ArchivG der Nordelbischen Kirche verlangt für die Gewährung einer Benutzung das Vorweisen eines berechtigten Interesses, das dann gegen etwaige schutzwürdige Belange Dritter abgewogen werden muss. Das bedeutet konkret für die Benutzung: - bei Forschungsvorhaben muss ein konkretes Projekt nachgewiesen werden, das einen wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Wert hat, - bei genealogischen Vorhaben ist ein konkretes eigenes Interesse (z.b. die Erstellung einer Familienchronik) oder die Einwilligung des Betroffenen bzw. Rechtsnachfolgers nachzuweisen. Auf jeden Fall muss der zu erwartende Nutzen für die Allgemeinheit größer sein als eine mögliche Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes bei Benutzung der Kirchenbücher. Zur Bestimmung der Fristen, ab wann Kirchenbücher zur Benutzung freigegeben sind, sei auf das Informationsblatt (A 9) verwiesen. 3. Allgemeine Regeln zur Benutzung historischer Kirchenbücher - Anfragen aller Art sind grundsätzlich an das kirchliche Verwaltungszentrum zu verweisen - bei Vorhandensein einer Ersatzüberlieferung (Film, Fiche, Papier) dürfen die Originale (Erstund Zweitschriften) nicht benutzt werden ( 7 (3) BenutzungsO), - telefonische Auskünfte dürfen nicht erteilt werden, - Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung durch Dritte sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern sind unzulässig ( 7 (4) BenutzungsO); dazu gehört auch das Erstellen von Datenbanken zur Veröffentlichung sowie das Fotografieren. - Namen sollen grundsätzlich in der Veröffentlichung anonymisiert werden, solange dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird, 7

12 4. Aktuelle Kirchenbücher Die vorstehenden Ausführungen gelten nur für historische Kirchenbücher. Die Benutzung von aktuellen Kirchenbüchern ist durch die Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen (KMKMVO) und durch das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) geregelt, worauf hier nicht näher eingegangen werden soll. Aktuelle Kirchenbücher werden historisch, wenn sie für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigt werden, spätestens aber 30 Jahre nach dem letzten Eintrag ( 7 (1) BenutzungsO). Damit werden sie zu Archivgut und unterliegen den Bestimmungen des Archivgesetzes. Die wichtigsten Benutzungsregeln Abschließend nennen wir die wichtigsten Benutzungsregeln. 1. Für die persönliche Benutzung vor Ort beantragt der Benutzer eine Genehmigung bei der kirchlichen Stelle auf einem dafür vorgesehenen Formular. 8 Kirchenbücher können eingesehen werden. Es können aber auch Auskünfte erteilt werden. Auskünfte aus Kirchenbüchern werden schriftlich gegeben. Sie dürfen nicht telefonisch gegeben werden. 2. Kirchliches Archivgut darf nur in den dazu bestimmten Räumen, zu einer festgelegten Zeit und unter Aufsicht benutzt werden. Ein Anspruch des Benutzers zur Vorlage in einer bestimmten Zeit oder Reihenfolge besteht nicht. Die meisten Kirchenbuchämter verfügen nur über eine begrenzte Zahl an Arbeitsplätzen und sind nicht täglich geöffnet. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vorher einen Benutzungstermin zu vereinbaren. 3. Die Versendung bzw. Ausleihe von kirchlichem Archivgut an Privatpersonen ist nicht zulässig. 4. Die Erst- und Zweitschriften der Kirchenbücher stehen nach einer erfolgten Verfilmung und der Herstellung von Arbeitskopien nicht mehr für die Benutzung zur Verfügung. 5. Die Kirchenbücher mehrerer Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche sind sicherungsverfilmt worden. Für die Benutzung vor Ort stehen Mikrofiches zur Verfügung. In diesen Fällen erfolgt die Benutzung ausschließlich über die Mikrofiches an Lesegeräten (Ausnahme: schlechte Qualität der Mikrofiches). Die im Nordelbischen Kirchenarchiv gelagerten Sicherungsfilme und Masterfiches stehen nicht für die Benutzung zur Verfügung. 6. Die Anfertigung von Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung an anderem Ort sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern ist untersagt. Unter Reproduktionen sind u.a. zu verstehen: Komplettabschriften ganzer Kirchenbücher, Exzerpte von Kirchenbuchteilen, Registerzusammenstellungen; Mikrofiches, Rollfilme; digitale Medien, Fotoserien. Das Kopieren von Kirchenbüchern auf Kopiergeräten ist aus konservatorischen Gründen generell untersagt. Besteht die Möglichkeit eines Direktabzuges vom Mikrofiche über Readerprinter nicht, muss der Benutzer sich eine Abschrift anfertigen. Ebenso dürfen keine Fotografien oder Filmaufnahmen von Kirchenbüchern für Lesezwecke gemacht werden.

13 7. Bei Veröffentlichungen sollen die Namen grundsätzlich anonymisiert werden, sofern dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird. 8. Die Benutzung von kirchlichem Archivgut ist gebührenpflichtig (Archivkostenordnung) 3. Grundsätzlich gilt, dass alle Dienstleistungen bezahlt werden müssen. Natürlich wird man für kleine Auskünfte nicht die Hand aufhalten. Aber es ist stets zu bedenken, dass jede Recherche Zeit kostet und nach der Kostenordnung berechnet werden muss. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Anfragen mit einem Kostenlimit verknüpft werden. Die Kirchenbuchämter sollen bei schriftlichen Anfragen, deren Bearbeitung einen größeren Zeitaufwand erwarten lässt, den Benutzer vor Bearbeitung auf die Höhe der wahrscheinlich anfallenden Kosten sowie auf die Möglichkeit einer persönlichen Einsichtnahme hinweisen. Gabriele Baus 3 Die Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 2001 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, 26. Jahrgang (2002), S.4-7, veröffentlicht und kann auch im Internet unter Gebührenordnung eingesehen werden. 9

14 Auswahlbibliographie Familienforschung Eger, Wolfgang: Verzeichnis der Militärkirchenbücher in der Bundesrepublik Deutschland: nach dem Stand vom 30. September Neustadt a. d. Aisch: Degener, 1993 (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche; 18). Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2). Panten, Albert, Familienforschung in Kirchen- und Kirchenkreisarchiven anhand von Sonderakten. Mitteilungen zum Archivwesen in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Heft 19 (1998), S (Teil 1) und Heft 20 (1999), S. 30 (Teil 2). Rendsburg Grützner, Hans, Chronik des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rendsburg, Neumünster S. Stellt den Kirchenkreis und die einzelnen Kirchengemeinden in Wort und Bild vor. Kurze Darstellung der Entwicklung. Weiterführende Literatur zu den einzelnen Gemeinden. Kleen Jürgen; Reimer, Georg und Paul von Hedemann-Heespen, Heimatbuch des Kreises Rendsburg, Neudruck der Auflage von 1922, Kiel Sehr detaillierte fast 900 Seiten starke Darstellung von Raum und Besiedlung des nun als Rendsburg bekannten Ortes. Trotz des Alters des Werkes ist es insbesondere wegen seiner fast 500 Seiten umfassenden Darstellung der einzelnen Kirchspiele von besonderem Wert. Topographien Schröder, Johannes von; Hermann Biernatzki: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck. - Nachdruck d. 2. neu bearb. Aufl. Oldenburg [Kiel]: [Schramm], [1983]. Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Schleswig. - Nachdruck d. Ausg. Kiel Kiel: Schramm, Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Holstein einschließlich Kreis Herzogtum Lauenburg, Fürstentum Lübeck, Enklaven (8) der Freien und Hansestadt Lübeck, Enklaven (4) der Freien und Hansestadt Hamburg. - Bd Neudruck [d. Ausg.] Kiel Kiel: Schramm, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.): Wohnplatzverzeichnis Schleswig-Holstein: Amtliches Verzeichnis der Ämter, Gemeinden und Wohnplätze. - Kiel: Statistisches Landesamt. 1 (1953), 2 (1958), 3 (1964), 4 (1973), 5 (1992). Zusammengestellt von Florian Woda und Ulrich Stenzel 10

15 Kirchengemeinde: Aukrug Kirchenkreis: Rendsburg 2. 1 Taufen Sichtvermerke Namensregister (am Ende des Buches) 2. 2 Taufen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Namensregister (am Ende des Buches) 5. 2 Trauungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Namensregister Taufen, Trauungen, Bestattungen

16 Kirchengemeinde: Bovenau Kirchenkreis: Rendsburg 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-345) Taufen (Seite ) Trauungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 3 Mischbuch Konfirmationen (Seite 1-80) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Abendmahlsgäste/Konfitenten (S ) Deprekanten (Seite 1-108) Inhaltsverzeichnis (Seite 1) Statistik über Amtshandlungen von (Seite 2) Predigerverzeichnisse (Seite 3-7) Rechnungsbuch (Seite 8-40) Sichtvermerk 1994 (Seite 383) Abschriften von Kirchendokumenten (Seite 41-65) Verzeichnis der Kirchenangelegenheiten (S und S ) Siegel (Seiten 10, 57, 58, 63, 305, 324, 333, 335) Sichtvermerke Siegel (Seite 629) Sichtvermerke Sichtvermerke

17 Kirchengemeinde: Bovenau Kirchenkreis: Rendsburg 2. 1 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Siegel des Generalsuperintendenten 3. 2 Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Friedhofsgebührenordnung vom (loses Blatt) Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Namensregister Taufen Namensregister Trauungen, Bestattungen

18 Kirchengemeinde: Büdelsdorf Kirchenkreis: Rendsburg 2. 1 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerk Taufen Sichtvermerk Taufen Sichtvermerk Taufen Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerk Konfirmationen Sichtvermerk Konfirmationen Sichtvermerk Konfirmationen Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerk Trauungen Sichtvermerk Trauungen Sichtvermerk Trauungen Sichtvermerk Trauungen Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerk Bestattungen

19 Kirchengemeinde: Büdelsdorf Kirchenkreis: Rendsburg 8. 1 Namensregister Taufen, Trauungen Sichtvermerk Namensregister Taufen, Konfirmationen, Trauungen Sichtvermerk Namensregister Taufen, Konfirmationen, Trauungen Sichtvermerk 1997 Namensregister Bestattungen Namensregister Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Bestattungen 8. 5 Namensregister Konfirmationen Sichtvermerk 1990 Namensregister Trauungen Namensregister Konfirmationen Sichtvermerk

20 Kirchengemeinde: Fockbek Kirchenkreis: Rendsburg 2. 1 Taufen Sichtvermerk Taufen Sichtvermerk Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerk Taufen Sichtvermerk Konfirmationen Sichtvermerk Konfirmationen Sichtvermerk Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerk Konfirmationen Sichtvermerk Trauungen Sichtvermerk Trauungen Sichtvermerk Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerk Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerk Namensregister Taufen, Konfirmationen Sichtvermerk Namensregister Trauungen Namensregister Taufen, Konfirmationen, Trauungen Sichtvermerk 1993 leere Seiten zwischen den Amtshandlungen 8. 4 Namensregister Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Sichtvermerk 1997 leere Seiten zwischen den Bestattungen 8. 5 Namensregister Taufen, Konfirmationen, Trauungen, Bestattungen Amtshandlungen Sichtvermerk 2003 leere Seiten zwischen den Amtshandlungen 16

21 Kirchengemeinde: Hademarschen Kirchenkreis: Rendsburg 1. 1 Mischbuch Taufen , (Seite 1-58, ) Konfirmationen 1740, (S , ) Verlobungen (Seite ) Trauungen , (Seite 47, 53, 63-65, ) Bestattungen , (S , ) Konfitenten/Abendmahlsgäste 1740 (Seite 66-78) Taufen und Bestattungen sind zu Beginn des Buches jahrgangsweise gemeinsam geführt worden. Leerseiten zwischen den Eintragungen im hinteren Teil des Buches Taufen Sichtvermerke Statistik (letzte Seite) 2. 2 Taufen Namensregister Sichtvermerke Verzeichnis der Heimatrechte unehelicher Kinder Verzeichnis der tot geborenen Kinder Statistik Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke einzelne Leerseiten zwischen den Nachträgen für den Jahrgang 1825 Nachtrag 1948, 1950 und 1954 auf eingeklebten Seiten 17

22 Kirchengemeinde: Hademarschen Kirchenkreis: Rendsburg 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Statistik Konfirmationen Sichtvermerke Statistik (letzte Seite) Statistik (erste Seite) 3. 3 Konfirmationen Sichtvermerke Namensregister 3. 4 Konfirmationen Sichtvermerke Namensregister 3. 5 Konfirmationen Sichtvermerke Namensregister 3. 6 Konfirmationen Sichtvermerke Namensregister 5. 1 Trauungen Sichtvermerke Verlobungen (erster Buchteil) 5. 2 Trauungen Sichtvermerke Verlobungen Trauungen Namensregister Sichtvermerke Das Namensregister steht zwischen Eintrag Nr. 28, 1947 und Nr. 29, Das Namensregister beginnt hinter der letzten Eintragung Die Einträge sind durch Leerseiten getrennt Die Verlobungen sind am Buchende gegenläufig geführt Das Namensregister befindet sich auf den Leerseiten zwischen den Einträgen. Fortsetzung des Namensregisters am Buchende auf anderem Papier. 18

23 Kirchengemeinde: Hademarschen Kirchenkreis: Rendsburg 5. 4 Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Namensregister Statistik 6. 2 Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Verzeichnis der totgeborenen Kinder Bestattungen Liste mit den in Hademarschen beerdigten Kriegsgefangenen und Internierten Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Das Namensregister ist am Buchanfang und -ende jeweils auf den Leerseiten nachträglich, auch zwischen den Eintragungen, geführt worden. ab Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Statistik 1885 (Seite 1) 7. 4 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke

24 Kirchengemeinde: Hademarschen Kirchenkreis: Rendsburg 7. 5 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerk 1933 Gebührenverzeichnis Abendmahlsgäste/Konfitenten Fortsetzung des Jahrgangs 1948 auf gesonderten Lagen am Buchende. Gebühren für Scheine letzte Seite, auf Kopf stehend Abendmahlsgäste/Konfitenten Nachträge zum Jhg auf 2 losen Blättern am Buchende Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Trauuungen, Bestattungen Namensregister Trauungen Namensregister Trauungen Ein- und Austritte Die Einträge sind durch eine Leerseite getrennt 20

25 Kirchengemeinde: Hamdorf Kirchenkreis: Rendsburg 2. 1 Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke loses Blatt: Nachtrag zum Namensregister ( ) 2. 5 Taufen Namensregister Sichtvermerk 1997 Namensregister lose 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke loses Blatt: Taufbescheinigung 1 loses Blatt: Konfirmationsbescheinigung 3. 3 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Namensregister festgetackert Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerk Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke Namensregister lose Namensregister lose 21

26 Kirchengemeinde: Hamdorf Kirchenkreis: Rendsburg 5. 1 Trauungen Namensregister 1 Blatt: Bescheinigung der Eheschließung von 1936 Sichtvermerke (vor und nach dem Namensregister) 5. 2 Trauungen Namensregister 15 lose Blätter: Bescheinigungen der Eheschließungen Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke (vor und nach dem Namensregister) 6. 2 Bestattungen Namensregister 3 Blatt Gefallene des 2. Weltkrieges 1 Blatt Gefallene Blatt Selbstmörder Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Statistik der Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Namensregister Taufen, Trauungen, Bestattungen Namensregister festgetackert 22

27 Kirchengemeinde: Hohenwestedt Kirchenkreis: Rendsburg 1. 1 Mischbuch Konfirmationen (Seite ) Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite 1-107) Bestattungen (Seite ) Deprekanten (Seite ) 1. 2 Mischbuch Konfirmationen (Seite ) Verlobungen (Seite ) Verlobungen 1789 (Seite ) Trauungen (Seite 1a - 129) Deprekanten (Seite ) 1. 3 Mischbuch Konfirmationen (Seite ) Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite 1-102) Bestattungen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Taufen (Seite 1-598) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 5 Mischbuch Taufen 1990 (Seite 1-39) Konfirmationen 1990 (Seite 1-43) Trauungen 1990 (Seite 1-37) Bestattungen 1990 (Seite 1-50) Kirchenrechnung (Seite ) Sichtvermerke Sichtvermerk 1992 Einträge mit eins beginnend und vorangestelltem Namensregister 23

28 Kirchengemeinde: Hohenwestedt Kirchenkreis: Rendsburg 1. 6 Mischbuch Taufen (Seite 1-144) Konfirmationen (Seite 1-101) Trauungen (Seite 1-94) Bestattungen (Seite 1-129) Sichtvermerk 1997 Einträge mit eins beginnend und vorangestelltem Namensregister 2. 1 Taufen Taufen Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke ab 1899 Nr Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Bezirk Süd 2.10 Taufen Sichtvermerke Bezirk Süd 2.11 Taufen Sichtvermerke Bezirk Nord 2.12 Taufen Sichtvermerke Taufen Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationsatteste hinter dem letzten Eintrag 3. 4 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Bezirk Süd 3. 7 Konfirmationen Sichtvermerke Pfarrbezirk 24

29 Kirchengemeinde: Hohenwestedt Kirchenkreis: Rendsburg 3. 8 Konfirmationen Sichtvermerke Bezirk Süd 3. 9 Konfirmationen Sichtvermerke Bezirk Nord 3.10 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Bezirk Nord 3.12 Konfirmationen Sichtvermerke Bezirk Süd 3.13 Konfirmationen Sichtvermerke Bezirk Nord 3.14 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Aufgebote/Verlobungen Sichtvermerke Aufgebote/Verlobungen Sichtvermerke Aufgebote/Verlobungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke hinter den Sichtvermerken eingebundene Bescheinigungen 5. 3 Trauungen Sichtvermerke Vor den Sichtvermerken eingeklebte Bescheinigungen 5. 4 Trauungen Sichtvermerke Namensregister 5. 5 Trauungen Sichtvermerke Bezirk Nord 5. 6 Trauungen Sichtvermerke Bezirk Süd 5. 7 Trauungen Sichtvermerke Bezirk Nord 5. 8 Trauungen Trauungen Bestattungen Bestattungen Sichtvermerke

30 Kirchengemeinde: Hohenwestedt Kirchenkreis: Rendsburg 6. 3 Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Bezirk Süd Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bezirk Nord 6. 6 Bestattungen Sichtvermerke Bezirk Süd 6. 7 Bestattungen Sichtvermerke Bezirk Nord 6. 8 Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Letzter Eintrag auf loser Lage 7. 4 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Fortsetzung auf losen Zetteln 7. 8 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Bezirk Süd 7. 9 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Bezirk Süd 8. 1 Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen eingeklebter Nachtrag Seite Namensregister Trauungen Namensregister Trauungen Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Namensregister T., Konf., Tr., Best

31 Kirchengemeinde: Hohn Kirchenkreis: Rendsburg 2. 1 Taufen Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Taufen Namensregister Sichtvermerke Konfirmationen Am Ende des Buches: Kirchenrechnungen , Verzeichnis öffentlicher Kirchenbußen , Verlobungen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Namensregister Sichtvermerke

32 Kirchengemeinde: Hohn Kirchenkreis: Rendsburg 4. 1 Verlobungen Einnahmeregister 1638, , , Stiftungen Verlobungen Sichtvermerke Verlobungen Verlobungen Verzeichnis der Krongebühren ; Kirchengebete; Liste publizierter Verordnungen und Verfügungen ; Taufen ; Einsagen gegen Eheversprechen; Liste in Rendsburg Konfirmierter Verlobungen Proteste gegen Vaterschaft 1868 Verzeichnis der unehelich geborenen Kinder Ehebescheionigungen Meldungen betr. Klingelbeutelgelder 1869 Witwengelder 1863 Auslagen Trauungen Deprekantenregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke

33 Kirchengemeinde: Hohn Kirchenkreis: Rendsburg 5. 6 Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Namensregister Sichtvermerke Bestattungen Bestattungen Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Nachträge zum Jahr 1900 am Ende des Buches als Loseblattanhang 7. 4 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Konfirmationen Namensregister Trauungen

34 Kirchengemeinde: Hohn Kirchenkreis: Rendsburg 8. 6 Namensregister Trauungen Namensregister Trauungen Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Deprekanten

35 Kirchengemeinde: Jevenstedt Kirchenkreis: Rendsburg 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 1-113)) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Trauungen (Seite 1-173) Bestattungen (Seite ) 1. 3 Mischbuch Trauungen (Seite 1-87) Bestattungen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Taufen (Seite 1-407) Konfirmationen (Seite ) Siegel maschinelle Abschrift der ersten 34 Seiten Sichtvermerke Siegel der Propstei Rendsburg Sichtvermerke Die Konfirmationseintragungen sind zusätzlich nach Orten gegliedert 2. 1 Taufen Siegel 2. 2 Taufen Sichtvermerke Siegel der Propstei Rendsburg 2. 3 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen

36 Kirchengemeinde: Jevenstedt Kirchenkreis: Rendsburg 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Blatt mit handschriftl. Liste der Konfirmanden Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Duplikat; 3. 7 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerk Aufgebote/Verlobungen Sichtvermerke Verlobungen / Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Namensregister Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerk Bestattungen Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke

37 Kirchengemeinde: Jevenstedt Kirchenkreis: Rendsburg 6. 7 Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Blatt mit Konfitenten undatiert 8. 1 Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Trauungen Namensregister Trauungen Namensregister Trauungen

38 Kirchengemeinde: Jevenstedt Kirchenkreis: Rendsburg 8. 8 Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen

39 Kirchengemeinde: Nortorf Kirchenkreis: Rendsburg 1. 1 Mischbuch Verlobungen (Seite 1-115) Poenitenten/Deprekanten (Seite ) Stohlgebühren (S.116f.) Verzeichnis des (Bau)holzanteils der Kirchengemeinde (Seite ) Trauung 1691 (Seite 144) Leerseiten zwischen den Einträgen im hinteren Teil des Buches 2. 1 Taufen Taufen Namensregister (Seite 599) Jahrgänge fehlen Pastorenverzeichnis im Originalbuchdeckel 2. 3 Taufen Namensregister 2. 4 Taufen Taufen Nachträge auf eingeklebten Zettel Seite 123 und 264a 2. 6 Taufen Nachträge auf eingeklebten Zetteln Seite 38a, 50a, 68a, 72a, 116a, 144a, 162a, 190a, 191, 192a, 200a, 210a, 232a, 244a, 250a, 256a, 288a, 292a, 294a, 320a und 346a 2. 7 Taufen Sichtvermerke Nachtrag eines unehelichen Kindes von Taufen Taufen Nachträge auf eingeklebten Zetteln Seite 45a, 49a, 91a, 165a, 215a, 265 und Taufen Sichtvermerke

40 Kirchengemeinde: Nortorf Kirchenkreis: Rendsburg 2.11 Taufen Sichtvermerke Volkszählung von 1855 Siegel der Propstei Rendsburg Nachtrag in Seite 21 eingeklebt 2.12 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Volkszählung von Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Statistik (Seite 84, 161) Bezirk I, Hauptpastorat Nachtrag zu Seite 227 Jahrgang 1947 geht hinter Seite 299 weiter 2.18 Taufen Sichtvermerke Bezirk II Nord 2.19 Taufen Sichtvermerke Bezirk I Süd 2.20 Taufen Sichtvermerke Bezirk II Nord Nachträge und Korrekturen auf eingeklebten Zetteln 2.21 Taufen Sichtvermerke Bezirk Seehaber 2.22 Taufen Sichtvermerke Gesamtbezirk 36

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