Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Südtondern

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1 NORDELBISCHE EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Südtondern Informationsheft des 11 Nordelbischen Kirchenarchives

2 Diese Publikation ist auch als elektronisches Dokument im Internet zugänglich. Stand: Mai 2009 Herausgeber: Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche / Nordelbisches Kirchenarchiv Bearbeiter: Eckhard Colmorgen Redaktion: Ulrich Stenzel

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Hinweise zur Benutzung... 2 Einführung... 3 Was sind eigentlich Kirchenbücher?... 3 Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung... 3 Erhaltung von Kirchenbüchern... 4 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern... 6 Allgemeine Hinweise... 6 Rechtsvorschriften... 6 Benutzung von Kirchenbüchern aus der Zeit vor Benutzung von Kirchenbüchern aus der Zeit nach Aktuelle Kirchenbücher... 8 Die wichtigsten Benutzungsregeln... 8 Auswahlbibliographie Kirchengemeinden Altgalmsbüll Amrum St.Clemens Aventoft Braderup Dagebüll Deezbüll Emmelsbüll Enge Fahretoft Föhr St.Johannis (Nieblum) Föhr St.Laurentii (Süderende) Föhr St.Nicolai (Wyk) Horsbüll Karlum Klanxbüll Klixbüll Ladelund Leck Lindholm Medelby Neugalmsbüll Neukirchen Niebüll Risum Rodenäs Stedesand Süderlügum Sylt Hörnum-Rantum Sylt - Keitum Sylt - List... 89

4 Sylt Morsum...90 Sylt Norddörfer Sylt...93 Sylt - Westerland...94 Bereits veröffentlichte Übersichten zu Kirchenbüchern...99

5 Vorwort Von der Seelsorge zum Personenstandsnachweis Kirchenbücher darunter sind die Aufzeichnungen über die verschiedenen Amtshandlungen zu verstehen gibt es im nordelbischen Raum seit etwa der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig bei der Anlage und Führung der Bücher war zunächst ein rein kirchliches Interesse: durch den Eintrag im Kirchenbuch wurde die Gemeindezugehörigkeit offenkundig und damit wurde gerade in den Wirren der Reformation eine klare Abgrenzung der sich herausbildenden Konfessionen möglich. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern als Personenstandsregister begann in Schleswig-Holstein Ende des 18., in Hamburg Anfang des 19. Jahrhunderts. Damit entstand auch die Pflicht zur Führung von Zweitschriften. Die Kirchenbücher dienten der Obrigkeit als umfassende Unterlagen für fiskalische, militärische oder statistische Zwecke. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge wurden in ihnen z.b. Pockenimpfungen vermerkt. Mit der Einführung der staatlichen Standesämter 1876 im Deutschen Reich (in den preußischen Provinzen bereits 1874) endete diese Pflicht der Kirche und damit auch die Beweiskraft des Eintrages als Personenstandsnachweis. Zurück zum Ursprung trug der Pastor jetzt wieder nur die geistliche Amtshandlung ein. Kirchenbücher sind daher schon immer von besonderem familienhistorischen, heimatkundlichen und wissenschaftlichen Interesse gewesen. Die Familienforschung, in der NS-Zeit zur Ahnenforschung zum Beweis der rein arischen Abstammung pervertiert, hat am stärksten zur Schädigung der historischen Kirchenbücher beigetragen. Zur Sicherung der Überlieferung verfilmt die Nordelbische Kirche daher seit vielen Jahren die Original-Kirchenbücher, wie weiter unten dargestellt wird. Bei der Verfilmung werden genaue Titelaufnahmen für jedes einzelne Kirchenbuch erstellt. Auf der Grundlage dieser Titelaufnahme wird das Nordelbische Kirchenarchiv innerhalb der Reihe der Informationshefte sukzessive eine Übersicht der Kirchenbücher aller Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche außer für den Kirchenkreis Alt-Hamburg veröffentlichen 1. Ich hoffe, dass diese Reihe vielen Forschern die Recherche erleichtern wird und damit die wichtigsten historischen Quellen unserer Kirche noch besser genutzt werden können. Annette Göhres Direktorin des Nordelbischen Kirchenarchivs 1 Eine Übersicht der bisher erschienenen Hefte findet sich am Ende. 1

6 Hinweise zur Benutzung Die Kirchenbücher wurden anfangs als Sammelbücher geführt, heute Mischbücher genannt. Alle Amtshandlungen einer Kirchengemeinde wurden in einem Buch eingetragen. Erst später wurden die einzelnen Amtshandlungen in getrennten Bücher notiert. Dabei ist zu beachten, dass ein Buch, sobald zwei verschiedenen Amtshandlungen darin eingetragen wurden, als Mischbuch bezeichnet wird. Bei der Verfilmung erhielten die Bücher Buchnummern, um sie eindeutig identifizieren zu können. Diese Buchnummern orientieren sich an einer Nummerierung der Amtshandlungen. Die in der Übersicht unter der Rubrik Buch-Nr. aufgeführten Ziffern vor dem Punkt bezeichnen die Gruppe der Amtshandlungen, die Zahlen nach dem Punkt die laufende Nummer innerhalb der Gruppe, stets bezogen auf die jeweilige Kirchengemeinde. Im Einzelnen bedeutet: 1 Mischbuch 2 Taufen 3 Konfirmationen 4 Aufgebote/ Verlobungen 5 Trauungen 6 Bestattungen 7 Abendmahlsgäste/ Konfitenten 8 Namensregister 9 Sonstiges, meist bezogen auf Amtshandlungen 10 Sonstige Amtsbücher und verfilmte Archivalien Bei den Mischbüchern wurde möglichst exakt aufgelistet, welche Amtshandlungen in welchem Zeitraum stattfanden und auf welchen Seiten sie zu finden sind. Damit können die Benutzer gezielt die sie interessierenden Seiten ermitteln. Die Rubriken Enthält auch und Bemerkungen geben weitere Hinweise auf zusätzliche Eintragungen und den Bezirk, auf den sich die Eintragungen beziehen. Die Mikrofiches werden zentral im Rentamt des Kirchenkreises Südtondern aufbewahrt. Termine werden bitte mit Herrn Nissen vereinbart. Adresse: Rentamt des Kirchenkreises Südtondern, z.h. Herrn Nissen, Osterstraße 17a, Leck. Tel.: / 86 0, Fax: Das Kirchenbuchamt ist nach vorheriger telefonischer Absprache geöffnet. 2

7 Einführung Was sind eigentlich Kirchenbücher? Im kirchlichen Archivwesen wird bei den in Buchform vorkommenden Archivalien zwischen Amtsbüchern und Amtshandlungsbüchern unterschieden. Als Amtsbücher bezeichnet man u.a. Chroniken, Rechnungs-, Protokollbücher, Grabregister. Amtshandlungsbücher sind die Bücher, in denen die kirchlichen Amtshandlungen wie z.b. Taufen, Trauungen beurkundet werden. Sie werden im Sprachgebrauch als Kirchenbücher bezeichnet. Allgemein bekannt und heute noch geführt werden Tauf-, Konfirmations-, Trau- und Bestattungsbücher sowie die dazu gehörigen Namensregister. Zur Gruppe der heute nicht mehr gebräuchlichen Kirchenbücher gehören die Verlobungsbücher (Proklamationen), Abendmahlsgäste (Kommunikanten), Beichtende (Konfitenten) und Abbitte Leistende (Deprekanten, Poenitenten). Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung Die heutige Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche ist im Gegensatz zu anderen Landeskirchen kein einheitlich gewachsenes historisches Gebilde. Sie ist 1977 aus dem Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Landeskirchen Schleswig-Holstein, Hamburg, Lübeck und Eutin sowie des Kirchenkreises Harburg der Hannoverschen Landeskirche entstanden. Die Nordelbische Kirche gliedert sich in drei bischöfliche Sprengel als geistliche Aufsichtsbezirke, 27 Kirchenkreise als administrative Mittelinstanzen und 675 Kirchengemeinden. Die einzelnen landeskirchlichen Teile haben eine sehr unterschiedliche historische Entwicklung 3

8 insbesondere im Verhältnis Obrigkeit - Kirche durchgemacht. Diese separaten Entwicklungsschritte spiegeln sich auch in der geschichtlichen Entwicklung der Kirchenbücher, in den Verordnungen zum Kirchenbuchwesen sowie dem daraus entstandenen äußeren und inneren Erscheinungsbild der Kirchenbücher wieder. Auf eine umfassende Darstellung der Geschichte und Entwicklungsschritte des Kirchenbuchwesens in den einzelnen Landesteilen sowie in den Hansestädten Hamburg und Lübeck ist bewusst verzichtet worden. Sie kann für den Gesamtbereich Schleswig-Holstein und für das Gebiet der Hansestädte Hamburg und Lübeck u.a. der Veröffentlichung von Wilhelm Jensen 2 entnommen werden. Kirchenbücher im eigentlichen Sinne gibt es im Schleswig-Holsteinischen Bereich seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig für die Anlage der Kirchenbücher war zunächst das rein seelsorgerische Interesse der Kirche, einen schriftlichen Nachweis über die Gemeindezugehörigkeit zu haben. Kirchenbücher wurden zunächst als Mischbücher, das heißt für mehrere verschiedene Amtshandlungen gleichzeitig, geführt. Neben den eigentlichen Amtshandlungen sind in ihnen gelegentlich auch besondere Eintragungen wie z.b. chronikalische Notizen, Vermögensnachweise, Rechnungsangelegenheiten der Kirchengemeinde, Lebensläufe der Kirchenbediensteten notiert worden. Gegen Anfang des 17. Jahrhunderts erfolgte eine Trennung der Bücher nach Amtshandlungen. Für die übrigen kirchlichen Verwaltungsbereiche (Rechnungs-, Friedhofswesen, Chronik etc.) wurden separate Amtsbücher angelegt. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern begann 1762 mit einer Verordnung durch König Friedrich V, der 1775 eine Verordnung folgte, die zur Führung von Kirchenbuchduplikaten verpflichtete. Für den Staat hatten die Kirchenbücher den Stellenwert von amtlichen Registern für Personenstandsfälle (öffentliche Personenstandsurkunden). Sie wurden z.b. für die Belange des Einwohnermeldewesens, Militärwesens, Finanz- und Gesundheitswesens und für statistische Zwecke herangezogen wurden mit dem Reichspersonenstandsgesetz die Standesamtsregister eingeführt. Die Kirchenbücher verloren damit ihre Bedeutung für den Staat. Sie wurden ab diesem Zeitpunkt wieder ausschließlich für Belange der kirchlichen Verwaltung und die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder verwendet. Eine Verbindung zwischen Staat und Kirche ist im Bereich des modernen Meldewesens gegeben. Die Kirche muss alle Amtshandlungen, die die Mitgliedschaft in ihr begründen (Taufe, Austritt, Wiederaufnahme), der Kommune melden. Umgekehrt muss die Kommune den Zu- bzw. Wegzug von Kirchenmitgliedern an die Kirche melden. Erhaltung von Kirchenbüchern Kirchenbücher sind als Nachweis der Kirchenmitgliedschaft für die kirchliche Verwaltung selbst von immenser Bedeutung. Das breite Spektrum von Informationen, das insbesondere in den älteren Bänden festgehalten ist, bietet für die unterschiedlichsten Forschungszweige ergiebiges Quellenmaterial. 2 4 Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2).

9 Die rege Benutzung der Kirchenbücher gefährdet diese allerdings erheblich in ihrem Erhaltungszustand. Die im Laufe der Zeit entstandenen Benutzungsschäden führen neben anderen Faktoren (Diebstahl, Vernichtung durch Feuer oder Wasser, Schimmelpilz-, Insektenbefall, Tierfraß etc.) oft zu Informationsverlusten. Aufgabe der Kirche ist es hier, für die Sicherung und den Erhalt der Kirchenbücher zu sorgen. Dies geschieht durch eine planmäßig durchgeführte Sicherungsverfilmung der Kirchenbücher. Verfilmt werden alle abgeschlossenen Originalkirchenbücher einer Kirchengemeinde, die dazugehörigen Namensregister sowie gegebenenfalls besondere Bücher und Verzeichnisse, die eine Ergänzung zu den Amtshandlungsbüchern darstellen oder weitere wichtige Informationen insbesondere für die Familienforschung liefern (Mischehenverzeichnisse, Familien-, Sippentafeln). Liegen keine Erstschriften der Amtshandlungsbücher vor, werden die Zweitschriften (Duplikate) verfilmt. Die Benutzung vor Ort in den Kirchenbuchämtern bzw. Gemeinden erfolgt über Mikrofiches. Mikrofiches sind postkartengroße Planfilme, die bei Benutzung im Lesegerät einen schnellen Zugriff auf einzelne Kirchenbucheinträge ermöglichen. Über spezielle Lesegeräte mit Kopierfunktion (Readerprinter) können für den Benutzer bei Bedarf von den Mikrofiches direkt Kopien von einzelnen Kirchenbucheinträgen gezogen werden. 5

10 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern Allgemeine Hinweise Die Benutzung der historischen Kirchenbücher erfolgt vor Ort in zentralen Kirchenkreis- Kirchenbuchämtern. In diesen Kirchenbuchämtern werden in der Regel alle Kirchenbuchduplikate der Kirchengemeinden, die zu diesem Kirchenkreis gehören, sowie nach abgeschlossener Sicherungsverfilmung die für die Benutzung vorgesehenen Mikrofiches gelagert. In den Kirchenkreisen, die über kein Kirchenbuchamt verfügen, erfolgt die Benutzung direkt in den jeweiligen Kirchengemeinden. Die aktuellen Adressen und Öffnungszeiten der Kirchenbuchämter sowie weiterer für die Familienforschung wichtiger Institutionen sind in Informationsheft 1 zusammengestellt. Das Nordelbische Kirchenarchiv wird die Herausgabe von Übersichten der Kirchenbücher in den einzelnen Kirchenkreisen fortsetzen. Weitere allgemeine Auskünfte zur Lagerung und Benutzung sowie zum Stand der Sicherungsverfilmung erteilt das Nordelbische Kirchenarchiv gerne auf Anfrage. Als problematisch hat sich die Zuweisung von Dörfern und kleineren Ortschaften zu den zuständigen Kirchengemeinden erwiesen. In der Regel kann dieses Problem anhand gängiger topographischer Werke und Ortschaftsverzeichnisse geklärt werden. Eine Auswahl dieser Werke ist in der Literaturübersicht auf Seite 10 aufgeführt. 1. Rechtsvorschriften Für den Bereich der Nordelbischen Kirche sind bei der Auskunft und Benutzung von Kirchenbüchern folgende Rechtsgrundlagen zu beachten: - Kirchengesetz über das Archivwesen (ArchivG) vom 11. Februar 1991 (GVOBl., S. 99) - Rechtsverordnung für die Benutzung kirchlichen Archivgutes (BenutzungsO) vom 10. August 1992 (GVOBl., S. 297) in der Fassung der Rechtsverordnung vom (GVOBl., S. 189). - Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 2001, (GVOBl. 2002, S. 4) - Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG- EKD)vom 12. November 1993 (GVOBl. 1994, S. 35), zuletzt geändert durch das Kirchengesetz vom 7. November 2002 (GVOBl. 2003, S. 74 und 117) - Rechtsverordnung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche zur Durchführung und Ergänzung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO NEK) vom 27. August 2007 (GVOBl. S. 226), geändert am 2. Dezember 2008 (GVOBl. 2009, S. 3) - Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen sowie zur Kirchenmitgliedschaft (KMKMVO) vom 17. Februar 1989 (GVOBl., S. 62, 115). Für die staatlichen Personenstandsbeurkundungen muss beachtet werden: - Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG) vom (BGBl. I 2007, S.122). 6

11 2. Benutzung der Kirchenbücher Die frühere Unterscheidung der Kirchenbücher vor und ab 1876 beruht darauf, dass es im gesamten Deutschen Reich staatliche Standesämter erst ab diesem Jahr gab. Daher stehen Eintragungen in Kirchenbüchern über die Personenstandsfälle (Geburten etc.) bis 1876 den staatlichen Personenstandsurkunden gleich. Die kirchlichen Körperschaften müssen für die Zeit vor 1876 die Benutzung gewähren und Auskunft erteilen (vgl. dazu v. Campenhausen, S. 193). Ab 1876 haben Kirchenbücher keinen Status mehr als amtliches Register der Personenstandsfälle. Die Eintragungen in den Kirchenbüchern beurkunden ab dem Zeitpunkt nur noch die geistlichen Amtshandlungen; folglich können auch nur darüber Urkunden ausgestellt werden. Entgegen der früheren Rechtslage verlieren aber auch die standesamtlichen Unterlagen ihre Beweiskraft, wenn die Frist zur Fortführung (= fortlaufende Aktualisierung) abgelaufen ist. Daher können Kirchenbücher nach Ablauf einer analogen Sperrfrist auch für die allgemeine Familienforschung genutzt werden. Für die Benutzung dieser Kirchenbücher gilt ausschließlich das Archivrecht. 11 ArchivG der Nordelbischen Kirche verlangt für die Gewährung einer Benutzung das Vorweisen eines berechtigten Interesses, das dann gegen etwaige schutzwürdige Belange Dritter abgewogen werden muss. Das bedeutet konkret für die Benutzung: - bei Forschungsvorhaben muss ein konkretes Projekt nachgewiesen werden, das einen wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Wert hat, - bei genealogischen Vorhaben ist ein konkretes eigenes Interesse (z.b. die Erstellung einer Familienchronik) oder die Einwilligung des Betroffenen bzw. Rechtsnachfolgers nachzuweisen. Auf jeden Fall muss der zu erwartende Nutzen für die Allgemeinheit größer sein als eine mögliche Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes bei Benutzung der Kirchenbücher. Zur Bestimmung der Fristen, ab wann Kirchenbücher zur Benutzung freigegeben sind, sei auf das Informationsblatt (A 9) verwiesen. 3. Allgemeine Regeln zur Benutzung historischer Kirchenbücher - Anfragen aller Art sind grundsätzlich an das kirchliche Verwaltungszentrum zu verweisen - bei Vorhandensein einer Ersatzüberlieferung (Film, Fiche, Papier) dürfen die Originale (Erstund Zweitschriften) nicht benutzt werden ( 7 (3) BenutzungsO), - telefonische Auskünfte dürfen nicht erteilt werden, - Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung durch Dritte sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern sind unzulässig ( 7 (4) BenutzungsO); dazu gehört auch das Erstellen von Datenbanken zur Veröffentlichung sowie das Fotografieren. - Namen sollen grundsätzlich in der Veröffentlichung anonymisiert werden, solange dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird, 7

12 4. Aktuelle Kirchenbücher Die vorstehenden Ausführungen gelten nur für historische Kirchenbücher. Die Benutzung von aktuellen Kirchenbüchern ist durch die Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen (KMKMVO) und durch das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) geregelt, worauf hier nicht näher eingegangen werden soll. Aktuelle Kirchenbücher werden historisch, wenn sie für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigt werden, spätestens aber 30 Jahre nach dem letzten Eintrag ( 7 (1) BenutzungsO). Damit werden sie zu Archivgut und unterliegen den Bestimmungen des Archivgesetzes. Die wichtigsten Benutzungsregeln Abschließend nennen wir die wichtigsten Benutzungsregeln. 1. Für die persönliche Benutzung vor Ort beantragt der Benutzer eine Genehmigung bei der kirchlichen Stelle auf einem dafür vorgesehenen Formular. Kirchenbücher können eingesehen werden. Es können aber auch Auskünfte erteilt werden. Auskünfte aus Kirchenbüchern werden schriftlich gegeben. Sie dürfen nicht telefonisch gegeben werden. 2. Kirchliches Archivgut darf nur in den dazu bestimmten Räumen, zu einer festgelegten Zeit und unter Aufsicht benutzt werden. Ein Anspruch des Benutzers zur Vorlage in einer bestimmten Zeit oder Reihenfolge besteht nicht. Die meisten Kirchenbuchämter verfügen nur über eine begrenzte Zahl an Arbeitsplätzen und sind nicht täglich geöffnet. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vorher einen Benutzungstermin zu vereinbaren. 3. Die Versendung bzw. Ausleihe von kirchlichem Archivgut an Privatpersonen ist nicht zulässig. 4. Die Erst- und Zweitschriften der Kirchenbücher stehen nach einer erfolgten Verfilmung und der Herstellung von Arbeitskopien nicht mehr für die Benutzung zur Verfügung. 5. Die Kirchenbücher mehrerer Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche sind sicherungsverfilmt worden. Für die Benutzung vor Ort stehen Mikrofiches zur Verfügung. In diesen Fällen erfolgt die Benutzung ausschließlich über die Mikrofiches an Lesegeräten (Ausnahme: schlechte Qualität der Mikrofiches). Die im Nordelbischen Kirchenarchiv gelagerten Sicherungsfilme und Masterfiches stehen nicht für die Benutzung zur Verfügung. 8

13 6. Die Anfertigung von Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung an anderem Ort sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern ist untersagt. Unter Reproduktionen sind u.a. zu verstehen: Komplettabschriften ganzer Kirchenbücher, Exzerpte von Kirchenbuchteilen, Registerzusammenstellungen; Mikrofiches, Rollfilme; digitale Medien, Fotoserien. Das Kopieren von Kirchenbüchern auf Kopiergeräten ist aus konservatorischen Gründen generell untersagt. Besteht die Möglichkeit eines Direktabzuges vom Mikrofiche über Readerprinter nicht, muss der Benutzer sich eine Abschrift anfertigen. Ebenso dürfen keine Fotografien oder Filmaufnahmen von Kirchenbüchern für Lesezwecke gemacht werden. 7. Bei Veröffentlichungen sollen die Namen grundsätzlich anonymisiert werden, sofern dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird. 8. Die Benutzung von kirchlichem Archivgut ist gebührenpflichtig (Archivkostenordnung) 3. Grundsätzlich gilt, dass alle Dienstleistungen bezahlt werden müsssen. Natürlich wird man für kleine Auskünfte nicht die Hand aufhalten. Aber es ist stets zu bedenken, dass jede Recherche Zeit kostet und nach der Kostenordnung berechnet werden muss. Um unliebsame Ü- berraschungen zu vermeiden, sollten Anfragen mit einem Kostenlimit verknüpft werden. Die Kirchenbuchämter sollen bei schriftlichen Anfragen, deren Bearbeitung einen größeren Zeitaufwand erwarten lässt, den Benutzer vor Bearbeitung auf die Höhe der wahrscheinlich anfallenden Kosten sowie auf die Möglichkeit einer persönlichen Einsichtnahme hinweisen. Gabriele Baus 3 Die Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 2001 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, 26. Jahrgang (2002), S.4-7, veröffentlicht und kann auch im Internet unter Gebührenordnung eingesehen werden. 9

14 Auswahlbibliographie Familienforschung Eger, Wolfgang: Verzeichnis der Militärkirchenbücher in der Bundesrepublik Deutschland: nach dem Stand vom 30. September Neustadt a. d. Aisch: Degener, 1993 (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche; 18). Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2). Panten, Albert, Familienforschung in Kirchen- und Kirchenkreisarchiven anhand von Sonderakten. Mitteilungen zum Archivwesen in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Heft 19 (1998), S (Teil 1) und Heft 20 (1999), S. 30 (Teil 2). Schubert, Franz: Trauregister aus den ältesten Kirchenbüchern Schleswig-Holsteins. Von den Anfängen bis zum Jahre Lübecker Landgemeinden Propstei Stormarn (Quellen und Schriften zur Bevölkerungsgeschichte Norddeutschlands Bd.2), Göttingen S. Ders.: Trauregister aus den ältesten Kirchenbüchern Schleswig-Holsteins. Von 1705 bis Lübecker Landgemeinden Propstei Stormarn (Quellen und Schriften zur Bevölkerungsgeschichte Norddeutschlands Bd. 2), Göttingen S. Südtondern Brauer, Heinrich (u.a.): Die Kunstdenkmäler des Kreises Südtondern (Die Kunstdenkmäler der Provinz Schleswig-Holstein Bd. 13), Berlin (Topographie Südtondern, zahlreiche Anmerkungen und Abbildungen zu Kirchen in Südtondern) Peters, L.C. (Hrsg.): Nordfriesland. Heimatbuch für die Kreise Husum und Südtondern, Kiel 1975 (Neuabdruck). (Politische, kulturelle, geologische wirtschaftliche, Kunst- etc.geschichte Nordfrieslands (Husum, Südtondern), auch Kirchengeschichte) Koops, Wilhelm: Südtondern in der Zeit der Weimarer Republik ( ). Ein Landkreis zwischen Obrigkeitsstaat und Diktatur (Quellen und Forschungen zur Geschichte Schleswig-Holsteins Bd. 101), Neumünster (vor allem politische Geschichte, jedoch auch eigenes Kapitel zu Kirche) Topographien Schröder, Johannes von; Hermann Biernatzki: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck. - Nachdruck d. 2. neu bearb. Aufl. Oldenburg [Kiel]: [Schramm], [1983]. 10

15 Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Schleswig. - Nachdruck d. Ausg. Kiel Kiel: Schramm, Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Holstein einschließlich Kreis Herzogtum Lauenburg, Fürstentum Lübeck, Enklaven (8) der Freien und Hansestadt Lübeck, Enklaven (4) der Freien und Hansestadt Hamburg. - Bd Neudruck [d. Ausg.] Kiel Kiel: Schramm, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.): Wohnplatzverzeichnis Schleswig- Holstein: Amtliches Verzeichnis der Ämter, Gemeinden und Wohnplätze. - Kiel: Statistisches Landesamt. 1 (1953), 2 (1958), 3 (1964), 4 (1973), 5 (1992). Zusammengestellt von Arne Lentföhr und Ulrich Stenzel 11

16 Kirchengemeinde: Altgalmsbüll Kirchenkreis: Südtondern 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite ) Trauungen (Seite 2-25) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen , 1805 (Seite 3-60, 63) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen , 1805 (Seite , 63) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite ) Titelblatt (Pastoren: Hinrich Riese, Johann Heinrich von Saldern, 1686, 1699); Verzeichnis unehelicher Kinder (Seite 129) Titelblatt (Pastoren: Georg Henrichsen, Detlef Peter Krebs, Peter Christiansen Schmidt, Christian Bahnsen. 1756, 1757, 1779, 1786) Verzeichnis von Geburten (Seite 2); im Armenhaus in Marienberge Geborene und Verstorbene (Seite 61); Eintrag betreffend eine Erbschaft (Seite 287); Todesfall im Armenhaus Marienberge 1807 (Seite 289); Deprecanten 1785 (Seite 447); Sichtvermerk 1796 (Seite 448); Kircheninventar der Probstei Tondern 1756 (Seite 449) fehlende Seiten: 7-10, und viele Leerseiten 12

17 Kirchengemeinde: Amrum St. Clemens Kirchenkreis: Südtondern 1. 1 Mischbuch Taufen , (Seite ) Bestattungen (Seite 2-83) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 4-42) Bestattungen (Seite 4-42) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 1-148) Bestattungen (Seite 1-146) 1. 4 Mischbuch Trauungen (Seite 2-11) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite 12-19, 22-46, ) 1. 5 Mischbuch Taufen (Seite 20-96, ) Bestattungen (Seite 2-19, ) Titelblatt (Pastor Andreas Brorson) (Seite 2); Berechnungen ohne eindeutige Zuordnung (Seite 3) Auf den einzelnen Seiten sowohl Taufen als auch Bestattungen notiert Sichtvermerke Auf den einzelnen Seiten sowohl Taufen als auch Bestattungen eingetragen Titelblatt zum Konfitentenregister (Pastor Georg Lorenzen) mit Sichtvermerken (Seite 21); Eintrag zur Amtseinführung von Pastor Bartholomäus Wedel 1716 (Seite 46); Gebühren- und Einnahmeregister (Seite ) Gebühren- und Einnahmeregister enthält nur Personennamen und Daten, keine Rechnungsbelege. Eintragungen zum Teil sehr schwer lesbar Titelblatt zum Taufregister (S. 97), Taufen 1776 Nr. 1 bis 1779 Nr. 6 (S ) sowie die Bestattungen 1780 Nr. 9 bis 1812 Ende (Seite ) seitenverkehrt eingetragen, in den Jahrgängen 1779 und 1780 daher Sprünge innerhalb der Aufzeichnungen. 13

18 Kirchengemeinde: Amrum St. Clemens Kirchenkreis: Südtondern 1. 6 Mischbuch Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen 1813 (Seite 382) Trauungen (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite 4-313) 1. 7 Mischbuch Taufen (Seite 4-305) Bestattungen (Seite 5-304) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite ) 1. 8 Mischbuch Taufen (Männl.: Seite 2-33, Weibl.: Seite 43-72) Konfirmationen (Männl.: Seite , Weibl.: Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite Männl.: Seite , Weibl.: Seite ) Personennamen und Berechnungen ohne eindeutige Zuordnung (Seite 2, ); Titelblatt mit Sichtvermerken (Seite 3) Personennamen ohne eindeutige Zuordnung, v.a. vermutlich Konfitenten, Aufgebote, Geburten, (Seite 1, ); Titelblatt mit Sichtvermerken (Seite 2); Liste der ältesten Einwohner auf Amrum 1827 (Seite 3) Unterschriften zur Bestätigung der Übereinstimmung dieses Kirchenbuches mit dem Duplikat des Kirchensängers (im vorderen und hinteren Buchdeckel); Zugänge (Seite ); Abgänge (Seite ); Sichtvermerke Folgende Konfirmationsjahrgänge fehlen: 1781, 1783, 1785, 1788, 1791, 1793, 1795, 1799, 1801, 1803, 1806, 1808, 1812 Taufen und Bestattungen auf jeweils gegenüberliegenden Seiten eingetragen. Einige Leerseiten Doppelseitenzählung; bei den Konfirmationen fehlt der Jahrgang 1847; viele Leerseiten 14

19 Kirchengemeinde: Amrum St. Clemens Kirchenkreis: Südtondern 1. 9 Mischbuch Taufen (Männl.: Seite 2-36, Weibl.: Seite 37-69) Konfirmationen (Männl.: Seite 72-87, Weibl.: Seite ) Trauungen (Seite , ) Bestattungen (Männl.: Seite , Weibl.: Seite ) 1.10 Mischbuch Taufen (Seite 1-224) Konfirmationen (Seite ) Trauungen 1879, (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1.11 Mischbuch Taufen (Seite 1-149) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Zugänge (Seite ); Abgänge (Seite 138); Unterschriften zur Bestätigung der Übereinstimmung dieses Kirchenbuches mit dem Duplikat des Kirchensängers ; Sichtvermerke Gefallenenverzeichnis (Seite , , , ); Sichtvermerke Gefallenenverzeichnis (Seite , , ); Sichtvermerke Doppelseitenzählung; viele Leerseiten Leerseiten: , , o. Nr. Mischbuch Konfirmationen (Seite 57-88) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite 1-56, , , ) o. Nr. Mischbuch Taufen (Seite 1-199) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Zugangs- und Abgangslisten; Sichtvermerke Kriegsgefallene pro Jahrgang; Sichtvermerke aufgeklebte Buchnummern: 3 und 235; noch nicht sicherungsverfilmt noch nicht sicherungsverfilmt 15

20 Kirchengemeinde: Amrum St. Clemens Kirchenkreis: Südtondern 2. 1 Taufen Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 2. 3 Taufen Namensregister; Sichtvermerk 1994 Doppelseitenzählung 3. 1 Konfirmationen Folgende Jahrgänge fehlen: 1721, 1725, 1729, 1742, 1744, 1746, 1748, 1750, 1752, 1754, 1756, , 1761, 1763, 1765, 1767, 1769, 1771, 1773, 1775, Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 5. 1 Trauungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 6 Bestattungen Bestattungen Bestattungen mit Grabnummern handschriftlich, im Schnellhefter; noch nicht sicherungsverfilmt Bestattungen Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Namensregister der Kommunikanten ; Sichtvermerke ; Statistik Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke

21 Kirchengemeinde: Amrum St. Clemens Kirchenkreis: Südtondern 8 Namensregister Bestattungen mit Grabnummern handschriftlich, im Schnellhefter; je Buchstabe chronologisch geordnet; noch nicht sicherungsverfilmt Namensregister (Seite 1-144, ) Hinweise auf den Aufbau des Registers (Seite 1a); Sichtvermerke (Seite 148) Namensregister enthält meist Geburtstag, Datum der Konfirmation und der Trauung sowie Todestag. Bei einigen Personen auch Zuzug bzw. Weggang festgehalten. Namensregister auf Seiten alphabetisch geordnet. Männliche Gemeindeglieder nach ihren Familiennamen geordnet aufgeführt, weibliche Gemeindeglieder nach ihren Vornamen. Eintragungen Seite in chronologischer Reihenfolge. 17

22 Kirchengemeinde: Aventoft Kirchenkreis: Südtondern 1. 1 Mischbuch Taufen , (Seite 1-23, 24-69) Trauungen (Seite 70-76) Bestattungen , (Seite 77-88, 89-93) 1. 2 Mischbuch Taufen , 1763 (Seite 3-476, 987) Konfirmationen , 1763 (Seite , 987) Aufgebote/Verlobungen , 1763 (Seite , 988) Trauungen (Seite ) Trauungen , 1763 (Seite , 988) Bestattungen (Seite 3-243) Bestattungen , 1763 (Seite , 989) Abendmahlsgäste/Konfitenten 1762 (Seite 988) Kopieband Bemerkungen zur Anlage des Kirchenbuches (Seite 1) Titelblatt mit Bemerkungen zur Anlage 1740 (Seite 2); Deprecanten , 1763 (Seite 707, ): Poenitenten (Seite ); Poenitenten (Seite ); Plan des Friedhofes 1779 (Seite 992); 2 Belegungslisten des Friedhofes (Seite ); Pastorenliste (Seite 995); Sichtvermerke (Seite 996) Folgende Eintragungen sind auf Dänisch: Konfirmationen Verlobungen Trauungen Taufen Sichtvermerke auf Dänisch 2. 2 Taufen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke

23 Kirchengemeinde: Aventoft Kirchenkreis: Südtondern 5. 1 Aufgebote/Verlobungen (Seite 2-24) Sichtvermerke Trauungen (Seite ) 5. 2 Trauungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke auf Dänisch 6. 2 Bestattungen Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke bis 1863 auf Dänisch 19

24 Kirchengemeinde: Braderup Kirchenkreis: Südtondern 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Konfirmationen (Seite 9-22) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Motto (Seite 1); Kircheninventar 1835 (Seite 2-3); Verzeichnis der Kirchen-Revenuen 1739 (Seite 4-5); Zusatzbemerkungen zum Pastorenverzeichnis (Seite 6); Pastorenverzeichnis (Seite 7-8); Deprecantenregister (Seite ); Poenitentenregister (Seite ); außergewöhnliche Ereignisse (Seite ); anläßlich der Amtsübergabe an Pastor Reiffenstein erfolgte Auflistung der Werte der zum Pastorat gehörenden Gebäude und Sachgegenstände (Seite ); Sichtver-merke (Seite 509) 2. 1 Taufen Sichtvermerke Ab 1853 auf Dänisch 2. 2 Taufen Sichtvermerke Bis 1864 auf Dänisch 2. 3 Taufen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Duplikat 20

25 Kirchengemeinde: Braderup Kirchenkreis: Südtondern 3. 3 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerk 1974 Doppelseitenzählung 5. 1 Trauungen Titelblatt auf Dänisch Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke auf Dänisch 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke auf Dänisch 6. 2 Bestattungen Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke auf Dänisch 7. 2 Abendmahlsgäste/Konfitenten Konfitenten in Klixbüll ; Sichtvermerke

26 Kirchengemeinde: Dagebüll Kirchenkreis: Südtondern 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 3-260) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite 3-260) Bestattungen (Seite 3-260) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-57) Konfirmationen (Seite 3-39) Konfirmationen (Seite 85-89) Aufgebote/Verlobungen (Seite 2-37) Aufgebote/Verlobungen (Seite 77-84) Trauungen (Seite 1-40) Trauungen (Seite 71-76) Bestattungen (Seite 2-41) Bestattungen (Seite 58-70) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 2-166) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Bemerkung zur Führung von Kirchenbüchern 1735 (Seite 2); Bericht über eine uneheliche Schwangerschaft 1714 (Seite 59); Bemerkungen zu Sturmfluten 1717, 1720 (Seite 65, 71); Deprecanten (Seite 254); Zusatzeintragungen (Seite 255) Bemerkung zur getrennten Führung der verschiedenen Amtshandlungen 1763 (Seite 41); Poenitenten (Seite 90) Pastorenverzeichnis (Seite 1); Deprecanten 1787 (Seite 496); Sichtvermerke Doppelseitenzählung 22

27 Kirchengemeinde: Dagebüll Kirchenkreis: Südtondern 1. 4 Mischbuch Taufen (Seite 3-225) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 5 Mischbuch Taufen (Seite 3-134) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Sichtvermerke Gefallene des 1. Weltkrieges (Seite ); Sichtvermerke Leerseiten: 2, , , 400, , 529, 531, ; Seiten fehlen, S. 465 doppelt 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke

28 Kirchengemeinde: Deezbüll Kirchenkreis: Südtondern 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 1-41) Konfirmationen (Seite 42-53) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-98, ) Konfirmationen (Seite , ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite , , ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 1-178) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Verzeichnis der Verreisten [vermutlich Gemeindeglieder, die zur See fahren] (Seite 54-81) Deprecanten (Seite ); Verzeichnis der Verreisten (s. Nr.1.1) (Seite ); Gebührenverzeichnis (Seite ) Deprecanten (Seite 438); Sichtvermerke Bei den Konfirmationen fehlt der Jahrgang 1709 Folgende Konfirmationsjahrgänge fehlen: 1723, 1725, 1727, 1729, 1731, 1733, 1735, 1737, 1739, 1741, 1751, Folgende Konfirmationsjahrgänge fehlen: 1766, 1770, 1787, Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Jahrgang 1807 fehlt. Ab 1821 getrennt nach Mädchen und Jungen geführt. Eintragungen unabhängig voneinander durchnummeriert. 24

29 Kirchengemeinde: Deezbüll Kirchenkreis: Südtondern 3. 2 Konfirmationen Sichtvermerke getrennt nach Mädchen und Jungen geführt. Eintragungen unabhängig voneinander durchnummeriert Trauungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Zwischen den Einträgen Nr. 7 und Nr. 8 des Jahrgangs 1805 Nachträge zu den Jahrgängen 1809 und Bestattungen Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Jahrgang 1959 fehlt 25

30 Kirchengemeinde: Emmelsbüll Kirchenkreis: Südtondern 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 56-62) Taufen (Seite 1-56) Konfirmationen (Seite 63-75) Aufgebote/Verlobungen (Seite 76) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 2-261) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen 1816 (Seite , 497) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 3-327) Konfirmationen (Seite ) Poenitenten (Seite 77-78) Deprecanten (Seite ); Sichtvermerke Sichtvermerke Doppelseitenzählung; bei den Taufen von handelt es sich um eine [vermutlich unvollständige] Abschrift 2. 1 Taufen Sichtvermerke ; Statistische Nachweise 2. 2 Taufen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke : Zusatzbemerkung 3. 2 Konfirmationen Sichtvermerke

31 Kirchengemeinde: Emmelsbüll Kirchenkreis: Südtondern 3. 3 Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung; 1988 und 1992 keine Konfirmationen; Buch bis 1976 als Duplikat geführt Aufgebote/Verlobungen Trauungen 5. 2 Aufgebote/Verlobungen Trauungen Sichtvermerke Für die beiden Amtshandlungen jeweils eigenständige, unvollständige und fehlerhafte Paginierungen: Verlobungen S und Trauungen S Sichtvermerke ; Statistische Einträge Trauungen vor Trauungen ; Trauungen sind Abschriften 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke Unvollständige Paginierung auf S Bestattungen Sichtvermerke Unvollständige Seitenzählung; Gefallene des Ersten Weltkriegs sind gesondert aufgeführt 6. 3 Bestattungen Motto Sichtvermerke

32 Kirchengemeinde: Enge Kirchenkreis: Südtondern 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 2-100) Taufen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-127) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten , (Seite , ) 1. 4 Mischbuch Aufgebote/Verlobungen (Seite 1-112) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Chronikalische Notizen zur Geschichte der Gemeinde; Lebenslauf von Pastor Knisner, Sturmflut von 1634; Register derer, die Dispensationen extrahiret (Eheerlaubnis) (Seite ); Sichtvermerk Bemerkungen zur Anlage des Kirchenbuches 1775 (Seite 1a - 1b); Sichtvermerk Tabellen über Trauungen, Taufen, Bestattungen (Seite 1-10); Deprecanten 1791 (Seite 585); Sichtvermerke Sichtvermerke

33 Kirchengemeinde: Enge Kirchenkreis: Südtondern 2. 1 Taufen Sichtvermerke 2. 2 Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerk Bestattungen Sichtvermerke ; Kirchhofplan 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Tabelle mit Anzahl der Kommunikanten ; Sichtvermerke

34 Kirchengemeinde: Fahretoft Kirchenkreis: Südtondern 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite ) Konfirmationen [1763] (Seite ) Aufgebote/Verlobungen [1764] (Seite ) Trauungen (Seite 1-47) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-52) Taufen (Seite ) Konfirmationen (Seite 52-62) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 1-192) Konfirmationen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Aufgebote/Verlobungen (Seite 2-143) Trauungen (Seite ) 1. 5 Mischbuch Taufen (Seite 1-226) Konfirmationen (Seite b) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Titelblätter, Pastor Hinrich Riese (Seite 1. 48, 193) Doppelseitenzählung Sichtvermerke Doppelseitenzählung Titelblatt (Pastor Lorent Peter Steffens); Sichtvermerke Bei Aufgebote/Verlobungen fehlt der Jahrgang Sichtvermerke Leerseiten: ,

35 Kirchengemeinde: Fahretoft Kirchenkreis: Südtondern 1. 6 Mischbuch Taufen (Seite 2-241) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 7 Mischbuch Konfirmationen (Seite 3-104) Trauungen (Seite , ) 1. 8 Mischbuch Taufen (Seite 2-99) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Sichtvermerke Sichtvermerke (Seite 222) Trauungen 1938 unvollständig, Nr. 1-3 fehlen; Konfirmationen hat S. 84 Foto der Konfirmanden Sichtvermerke Trauregister aus losen Blättern, zum Teil Kopien 6. 1 Bestattungen Poenitenten (Seite ) Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Titelblatt (Pastor Lorent Peter Steffens); Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Doppelseitenzählung; im Titelblatt irrtümlich Deprekantenregister angegeben, sind aber Poenitenten. Jahrgang

36 Kirchengemeinde: Föhr St. Johannis (Nieblum) Kirchenkreis: Südtondern 1. 1 Mischbuch Taufen Aufgebote/Verlobungen Trauungen 1. 2 Mischbuch Taufen Trauungen Bestattungen 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 1-173, ) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Taufen (Seite 1-182) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 5 Mischbuch Taufen Konfirmationen Aufgebote/Verlobungen Trauungen Bestattungen Compastorat Compastorat Compastorat Deprecanten (Seite ) 1. Compastorat Compastorat 32

37 Kirchengemeinde: Föhr St. Johannis (Nieblum) Kirchenkreis: Südtondern 1. 6 Mischbuch Taufen (Seite 3-215) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 7 Mischbuch Taufen Konfirmationen Aufgebote/Verlobungen Trauungen Bestattungen 1. 8 Mischbuch Taufen (Seite 2-227) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 9 Mischbuch Taufen Konfirmationen Aufgebote/Verlobungen Trauungen Bestattungen Geschichte der Gemeinde (Seite 2); Verzeichnis der Brüchefälligen (Seite ) 1. Compastorat Compastorat Deprecanten (Seite ); Sichtvermerke Compastorat und Diakonat; Konfirmationen und Bestattungen nur vom 1. Compastorat vorhanden; Leerseiten: , , Compastorat 33

38 Kirchengemeinde: Föhr St. Johannis (Nieblum) Kirchenkreis: Südtondern 1.10 Mischbuch Taufen (Seite 1-199) Taufen (Seite ) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1.11 Mischbuch Taufen Konfirmationen Aufgebote/Verlobungen Trauungen Bestattungen 1.12 Mischbuch Taufen (Seite 2-207) Trauungen (Seite ) 1.13 Mischbuch Konfirmationen (Seite 2-166) Bestattungen (Seite ) Verzeichnis der Mischehen (Seite 221); Sichtvermerke Compastorat; Leerseiten: , , , Compastorat Sichtvermerke Gemeindebezirk Hinweis, dass Bestattungen beider Gemeindebezirke ab 1970 in ein Buch eingetragen; Sichtvermerke Gemeindebezirk; Konfirmationsregister enthält auch Konfirmationen des 2. Gemeindebezirks 2. 1 Taufen Compastorat 2. 2 Taufen Sichtvermerke Gemeindebezirk 2. 3 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerk

39 Kirchengemeinde: Föhr St. Johannis (Nieblum) Kirchenkreis: Südtondern 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Gemeindebezirk 3. 2 Konfirmationen Sichtvermerke und 2. Gemeindebezirk 3. 3 Konfirmationen Sichtvermerke 1972, 1989 Doppelseitenzählung 5. 1 Trauungen Sichtvermerke Gemeindebezirk 6. 1 Bestattungen Compastorat 6. 2 Bestattungen Duplikat 2. Compastorat 6. 3 Bestattungen Sichtvermerke Gemeindebezirk 6. 4 Bestattungen Hinweis, dass Bestattungen aus beiden Gemeindebezirken ab 1970 in einem Buch geführt; Sichtvermerke 1972, Abendmahlsgäste/Konfitenten Privatkommunionen ; Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerk 1973 viele Leerseiten 35

40 Kirchengemeinde: Föhr St. Laurentii (Süderende) Kirchenkreis: Südtondern 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite , , ) Verlobungen/Trauungen (Seite , , ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite , ) Verlobungen/Trauungen (Seite , 194, , ) Abendmahlsgäste/Konfitenten 1723 (Seite 365) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 1-184, ) Konfirmationen (Seite ) Verlobungen/Trauungen (Seite ) Abendmahlsgäste/Konfitenten (Seite ) Notwendigkeit der Denunciation in besonderen Fällen (Seite 1); Schreibübungen eines Kindes (Seite 2); Einnahmen- und Gebührenregister (Seite 3-126, , ); Sichtvermerke ; Taufen und Trauungen ohne Jahreszahl (Seite 494); Statistik ohne eindeutige Zuordnung (Seite 495) Einnahmen- und Gebührenregister (Seite 1-156, ); Eintrag zur Führung des Einnahmen- und Gebührenregisters (Seite 365); Sichtvermerke 1836, Sichtvermerke (Seite 1a); Pastorenverzeichnis (Seite ); Chronik (mit Volkszählung 1796) (Seite ) lfd. Nr. 57b im Kirchengemeindearchiv; Einnahmen- und Gebührenregister enthält Orts- und Personennamen, Daten und vereinzelte Hinweise auf Amtshandlungen, aber keine Rechnungsbelege lfd. Nr. 58a im Kirchengemeindearchiv; Einnahmen- und Gebührenregister enthält Orts- und Personennamen, Daten und vereinzelte Hinweise auf Amtshandlungen, aber keine Rechnungsbelege lfd. Nr. 60 im Kirchengemeindearchiv; Konfitenten, Konfirmationen sowie sonstige Eintragungen seitenverkehrt eingetragen, so dass S. 275 zugleich S. 30 ist. 36

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