Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten"

Transkript

1 KSM Castings Group Nummer: ZB-QSV-ZE-001 Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil I Allgemeine Vereinbarungen Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant) und KSM Castings Group Cheruskerring Hildesheim (KSM) Name Datum Erstellt: Hennecke David Genehmigt: Coelho Marco

2 Seite: 2 von 9 Inhalt 1. Präambel 3 2. Vertragsinhalt 3 3. Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten 3 4. Qualitätsmanagementbeauftragter und Ansprechpartner 4 5. Nachweis- und Informationspflichten des Lieferanten 4 6. Serien- und Lieferfreigabe 5 7. Eingangsprüfungen durch KSM 5 8. Kennzeichnung, Identifikation und Rückverfolgbarkeit 5 9. Anlieferqualität und Problemlösungsprozess Allgemeine Anforderungen Problemlösungsprozess Eskalation Auditierung (First- and Second-Party-Audit) Haftung und Regressierung Vertraulichkeit Änderung, Dauer und Kündigung der Vereinbarung Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel Referenzdokumente und Bezugsquellen Anlagen 9

3 Seite: 3 von 9 1. Präambel Die Standorte der KSM Castings Group verfolgen weltweit das Ziel, die Kunden mit markt gerechten Produkten in NULL-FEHLER-QUALITÄT zu beliefern. Von unseren Zulieferpartnern erwarten wir deshalb, dass diese sich gleichfalls zu diesem Ziel bekennen und mit ihren Lieferungen an KSM dazu beitragen, dieser Verpflichtung gerecht zu werden. Die mangelfreie Beschaffenheit aller von KSM zugekauften Produkte und Leistungen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der Kundenanforderungen an unsere Produkte. Diese Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) beinhaltet die vertragliche Festlegung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen und Abläufe zwischen KSM und Lieferant, die zur Sicherung der Produktqualität und Erreichung des Null-Fehler-Ziels erforderlich sind. Sie beschreibt die Mindestanforderungen an das Managementsystem der Vertragspartner (Teil I) sowie an die zur Herstellung der beschafften Produkte angewendeten Prozesse im Hinblick auf die Qualitätssicherung beim Lieferanten sowie bei KSM (Teil II). Mit dem Abschluss der QSV entspricht KSM der gemäß IATF festgelegten Pflicht zur Übertragung der relevanten Anforderungen aus diesem Regelwerk auf den Lieferanten. 2. Vertragsinhalt (1) Diese Vereinbarung gilt als vertragliche Ergänzung zum Rahmenliefervertrag und ist die Basis für die im Teil II zu dieser QSV getroffenen spezifischen Regelungen zu den Produkten und Leistungen, die der Lieferant aufgrund der Bestellungen liefert, die er während der Dauer dieser Vereinbarung von KSM erhält und annimmt. (2) Alle zu liefernden Produkte und Leistungen müssen der vereinbarten Beschaffenheit (definiert z.b. durch Zeichnungen, CA-Daten, Spezifikationen) entsprechen. Der Lieferant bewertet anhand der ihm überlassenen Spezifikationen die Herstellbarkeit des Produkts hinsichtlich der Qualitätsanforderungen sowie bzgl. der Kapazitätsvoraussetzungen vor Abgabe eines Angebotes an KSM. Der Lieferant prüft jeweils unverzüglich, ob eine von KSM vorgelegte Spezifikation fehlerhaft, unvollständig oder unklar ist. Sofern dies der Fall ist, verständigt der Lieferant KSM unverzüglich schriftlich. Mit der Annahme des Auftrages bestätigt der Lieferant die Herstellbarkeit zu den vereinbarten Bedingungen. (3) Bestellungen an Lieferanten erfolgen über den Zentraleinkauf. Alle der Anfrage oder Bestellung beiliegenden oder darin angezogenen Unterlagen sind vom Lieferanten zu prüfen. Hält dieser sich für nicht ausreichend, so ist über den KSM Zentraleinkauf eine Klärung herbeizuführen. Der Lieferant beschafft sich selbstständig die notwendigen Normen und Richtlinien (DIN, EN, ISO, VDA, Kundenspezifikationen etc.) auf die in der Anfrage oder den technischen Unterlagen referenziert wird. Der Lieferant ist verpflichtet, sich fortlaufend von der Aktualität der Dokumente zu überzeugen und den jeweils gültigen Stand zu berücksichtigen. 3. Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten (1) Der Lieferant unterhält ein Qualitätsmanagementsystem, welches mindestens die Anforderungen der ISO 9001 erfüllt und perspektivisch so entwickelt wird, dass es den relevanten Anforderungen der IATF gerecht wird. Den entsprechenden Nachweis führt der Lieferant im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens mit einer akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft nach ISO 9001 und durch Vorlage des Zertifikates.

4 Seite: 4 von 9 (2) Lieferanten, die aufgrund ihrer Unternehmens- und Kundenstruktur die IATF nicht umsetzen können, müssen mindestens die relevanten Anforderungen aus dem MAQMSR (Minimum Automotive Quality Management System Requirements for sub suppliers) zur IATF nachweislich implementieren. (3) Das Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten ist nachweislich geeignet, die Erfüllung der in dieser Vereinbarung aufgeführten Anforderungen an die Produkte und Prozesse zu erfüllen. Der Lieferant wird die von KSM bei ihm bestellten Produkte entsprechend den Regeln des Qualitätsmanagementsystems herstellen und prüfen. Der Lieferant wird sich unverzüglich vergewissern, dass darüber hinaus gehende Anforderungen von KSM mit seinem Qualitätsmanagementsystem vereinbar sind und, wenn dies noch nicht der Fall ist, aktiv dafür Sorge tragen, dass die Anforderungen aus dieser QSV in angemessenem Zeitraum erfüllt werden. (4) Bezieht der Lieferant für die Herstellung oder Qualitätssicherung seiner Produkte Material, Produktions- oder Prüfmittel, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen von Vorlieferanten, so wird er diese vertraglich und angemessen in sein Qualitätsmanagementsystem einbeziehen oder selbst die Qualität dieser Vorlieferungen sichern. Relevante Kundenforderungen wird der Lieferant im Rahmen dieser Systematik an seine Vorlieferanten weitergeben. Für die Qualität der Produkte und Leistungen des Lieferanten bleibt in jedem Falle dieser selbst verantwortlich. 4. Qualitätsmanagementbeauftragter und Ansprechpartner (1) Die Leitung des Lieferanten benennt ein Mitglied des Leitungspersonals als Beauftragten für das Qualitätsmanagement welcher gegenüber der Leitung berichtspflichtig und für die Aufrechterhaltung und Entwicklung des Qualitätsmanagementsystems verantwortlich ist und die Befugnis hat, im Falle der Fehlerfeststellung Prozesse und Produkte zu sperren. Ein Wechsel des Beauftragten wird jeweils schriftlich bei KSM angezeigt. (2) Die verantwortlichen Ansprechpartner aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Logistik, Produktion und Projektmanagement auf Seiten von KSM und des Lieferanten werden schriftlich benannt und ihre Kontaktdaten gegenseitig zur Verfügung gestellt. 5. Nachweis- und Informationspflichten des Lieferanten (1) Der Lieferant weist die Konformität seines Qualitätsmanagementsystems zu den unter 3.(1) genannten Normen durch Vorlage eines gültigen Zertifikates nach. Dieses muss von einer national oder international akkreditierten Zertifizierungsgesellschaft ausgestellt sein. (2) Vor Änderungen von Produkten und Fertigungsverfahren, Verlagerungen von Fertigungsstandorten, ferner vor Änderung von Verfahren oder Einrichtungen zur Prüfung der Produkte oder von sonstigen Qualitätssicherungsmaßnahmen wird der Lieferant KSM so rechtzeitig benachrichtigen, dass KSM diese bewerten kann. Insbesondere dürfen Änderungen durch den Lieferanten nicht ohne Freigabe von KSM eingeführt werden, um Risiken für die Produktqualität oder die Lieferversorgung des Kunden zu vermeiden. Im Teil II dieser Vereinbarung werden Änderungsgründe definiert, bei denen diese Informationspflicht entfällt. (3) Stellt der Lieferant im Rahmen seiner Qualitätssicherungspflicht an den hergestellten Produkten eine Zunahme von Abweichungen der Ist-Beschaffenheit gegenüber der Spezifikation fest (Qualitätseinbrüche), so wird er KSM hierüber sowie über geplante Abhilfemaßnahmen unverzüglich benachrichtigen. KSM ist insoweit berechtigt, aus derartigen Abweichungen entstehende Prüfund Sortierkosten an den Lieferanten weiter zu berechnen. (4) Der Lieferant führt an festgelegten Merkmalen seines Produktes eine jährliche Requalifikationsprüfung durch. Sofern keine anderslautende Vereinbarung mit KSM getroffen wird, richtet sich der Umfang dieser Requalifikationsprüfung nach den Festlegungen in der IATF 16949, Abschnitt Die Ergebnisse dieser Prüfung stellt der Lieferant KSM auf Anforderung zur Verfügung.

5 Seite: 5 von 9 (5) Für dokumentationspflichtige Produkte, für die besondere Anforderungen an die Archivierung bestehen (z.b. D-/ TLD-Teile), unterhält der Lieferant eine Systematik, welche die sichere Aufbewahrung von Dokumenten, Aufzeichnungen und Mustern sicherstellt. Die Art der Aufbewahrung muss geeignet sein, die Dokumente, Aufzeichnungen und Muster vor Beeinträchtigung durch Schmutz, Hitze und Wasser dauerhaft zu schützen. Die Archivierungsdauer richtet sich nach den spezifischen Kundenanforderungen und wird bei Bedarf durch KSM an den Zulieferer kommuniziert. Gesetzliche Verjährungsfristen sind zu berücksichtigen. 6. Serien- und Lieferfreigabe (1) Vor Aufnahme von Serienlieferungen stellt der Lieferant seine Produkte im Rahmen einer Erstbemusterung bei KSM zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe vor. Grundlage für diese Erstbemusterung ist die vollständige Produktspezifikation. Lieferungen an KSM dürfen nur aus von KSM freigegebenen Werkzeugen und Prozessen erfolgen. Die Freigabe muss durch den Besteller in schriftlicher Form erklärt und dem Lieferanten übermittelt werden. Die Erteilung der Freigabe hat keinen Einfluss auf die vertragliche und außervertragliche Verantwortung des Lieferanten für die von ihm entwickelten und hergestellten Produkte. (2) Basis des Freigabeverfahrens für Zukaufteile oder Dienstleistungen an Bauteilen sind VDA Band 2 Sicherung der Qualität von Lieferungen (PPF) bzw. die AIAG-Schrift zum Produktionsteileabnahmeverfahren (PPAP). Sofern im Teil II dieser Vereinbarung nicht anders definiert, gelten die Vorlagestufen 3 (PPAP) und 2 (PPF). Der Bemusterungsumfang wird durch KSM im Zuge eines Bemusterungsabstimmungsgesprächs (BAG) mit dem Lieferanten definiert. Lieferumfänge im Rahmen der Bemusterung werden von KSM gesondert bestellt. (3) Der Bemusterungsablauf und umfang für Blockmetall und Werkzeuge wird in Teil II dieser Vereinbarung präzisiert. (4) Die Erteilung der Erstmusterfreigabe bedeutet gleichzeitig die Serienfreigabe für Lieferungen an KSM. An den Lieferanten vor Erteilung der Erstmusterfreigabe übermittelte Lieferabrufe berechtigen diesen nicht zur Tätigung von Anlieferungen. 7. Eingangsprüfungen durch KSM (1) KSM prüft unverzüglich nach Eingang von Produkten, ob sie der bestellten Menge entsprechen, ob ihre Identität der Bestellung entspricht und ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder Mängel vorliegen. Eine detailliertere Prüfung der Produkteigenschaften erfolgt nach dem bei KSM üblichen Geschäftsablauf bei der Verarbeitung der Produkte. In allen Fällen ist KSM nur zu einer stichprobenartigen Prüfung verpflichtet. (2) Entdeckt KSM im Rahmen seiner Eingangsprüfungen oder bei der späteren Verarbeitung der Produkte Mängel, so wird er diese dem Lieferanten unverzüglich anzeigen. KSM obliegen gegenüber dem Lieferanten über die vorstehend genannten hinaus keine weiterführenden Pflichten. 8. Kennzeichnung, Identifikation und Rückverfolgbarkeit (1) Der Lieferant kennzeichnet alle zugelieferten Produkte in der Weise, dass ihre Identität auch außerhalb der Verpackungseinheit eindeutig und dauerhaft erkennbar ist. Neben den in der Spezifikation vorgegebenen Kennzeichnungen müssen die Produkte mindestens bzgl. folgender Kriterien gekennzeichnet werden: - Kennzeichen des Lieferanten - Herstelldatum des Produkts beim Lieferanten - Werkzeug-/ Nest-Nummer (sofern anwendbar).

6 Seite: 6 von 9 (2) Der Lieferant strukturiert seine Systematik zur Rückverfolgbarkeit der Produkte und Lieferungen so, dass im Schadensfall sowohl eine rückwirkende Ermittlung der Fertigungsbedingungen zum Zeitpunkt der Produktentstehung als auch eine vorausschauende Eingrenzung von risikoverdächtigen Lieferungen an KSM und darüber hinaus ermöglicht wird. (3) Weitere Präzisierungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit werden produktspezifisch im Teil II dieser Vereinbarung vorgenommen. 9. Anlieferqualität und Problemlösungsprozess 9.1 Allgemeine Anforderungen (1) Der Lieferant gewährleistet im Rahmen seiner Qualitätsverantwortung die Fehlerfreiheit der von ihm angelieferten Produkte sowie die termin- und mengengerechte Anlieferung. Um dieses Null-Fehler-Ziel zu erreichen, entwickelt der Lieferant seine Prozesse und Fähigkeiten im Rahmen eines systematisierten kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (KVP) weiter. (2) KSM bewertet die Qualität der Anlieferungen anhand der in der Verfahrensanweisung ZB-VA- ZE-002 festgelegten Kriterien. Das Ergebnis wird den Lieferanten in regelmäßigen Abständen per zugestellt. (3) Im Falle negativer Leistungstrends wird der Lieferant geeignete Korrekturmaßnahmen einleiten, um den vereinbarten Qualitätsstand wieder herzustellen. Die Maßnahmenpläne und die Ergebnisse seiner Korrekturmaßnahmen wird der Lieferant KSM auf Anforderung übermitteln. 9.2 Problemlösungsprozess Die Problemlösung und deren Dokumentation erfolgt beim Lieferanten unter Anwendung der 8- Disziplinen-Methode (sog. 8D-Prozess). Der Lieferant befähigt sein Personal bzgl. der Anwendung dieser Methode. KSM erwartet im Falle einer Reklamation eine erste Rückmeldung vom Lieferanten innerhalb von 24 Stunden, wobei Angaben zu den Schritten 1 3 des 8D-Prozesses zu liefern sind. KSM unterstützt den Lieferanten bei dessen Problemlösungsprozess. Die Problemlösung ist durch den Lieferanten innerhalb von 5 Arbeitstagen vorläufig abzuschließen. Dazu übermittelt der Lieferant den bis D5 vollständig ausgefüllten 8D-Report an KSM. Spätestens nach 20 Arbeitstagen schließt der Lieferant die Problemlösung vollständig ab, indem er die Bewertung der Wirksamkeit seiner Korrekturmaßnahmen vornimmt und im 8D-Report dokumentiert. Der vollständig (D1-D8) ausgefüllte 8D-Report ist an KSM zu übermitteln. KSM erwartet zu jedem der 3 Schritte die selbstständige Übermittlung des Zwischenstandes des 8D-Reports. 9.3 Eskalation Im Falle, dass der Problemlösungsprozess des Lieferanten nicht wirksam ist und die Lieferantenleistung trotz eingeleiteter Problemlösung fortgesetzt mangelhaft ist, kann durch KSM ein festgelegter Eskalationsprozess gestartet werden. Dieser Prozess gliedert sich in 3 Stufen, denen Auslösekriterien und Konsequenzen zugeordnet sind.

7 Seite: 7 von 9 (1) Eskalationsstufe 1: Der Lieferant hat Probleme und ist nicht erfolgreich im Lösen dieser Probleme Veranlasser: SQE Einstufungskriterien: Wiederholreklamationen trotz Abstellmaßnahmen; Auf nahme in ein Qualitätsförderprogramm durch OEM; Mangelhafte Kommunikation; Abstufung in eine B/C-Bewertung der Lieferantenbewertung; Kritische Maßnahme aus Audit nicht umgesetzt Maßnahmen: Besuch des Lieferanten vor Ort durch SQE mit gemeinsamer Erstellung eines Maßnahmenplans (Q-Gespräch, evtl. Audit). Der Lieferant prüft 100% des betroffenen Umfangs (2) Eskalationsstufe 2: Der Lieferant ist auf Fremdhilfe angewiesen Veranlasser: SQE und QMB des betroffenen Werkes Einstufungskriterien: Keine Wirksamkeitsfeststellung der Maßnahmen aus Stufe 1; Drohender Produktionsstillstand beim Kunden Maßnahmen: Besuch des Lieferanten vor Ort durch SQE mit Prozessaudit; Veranlassen von 100% Prüfungen durch Fremdfirmen; Keine Berücksichtigung für neue Projekte bis Deeskalation (3) Eskalationsstufe 3: Der Lieferant ist qualitativ für KSM nicht geeignet Veranlasser: Leiter Zentraleinkauf Einstufungskriterien: Verlust des QM-Zertifikates; keine Verbesserung über einen festgelegten Zeitraum sichtbar; Verursacher einer Rückrufaktion Maßnahmen: Einleitung eines Lieferantenwechsels Der Lieferant wird schriftlich über die Einleitung der Eskalation informiert. Für das Verlassen einer Eskalationsstufe müssen Deeskalationskriterien erfüllt werden. Diese werden mit dem Lieferanten individuell vereinbart. 10. Auditierung (First- and Second-Party-Audit) (1) Der Lieferant überwacht die Anwendung und Wirksamkeit seiner Managementprozesse durch regelmäßige interne Produkt-, Prozess- und Systemaudits (First-Party-Audits). Die Auditmethoden orientieren sich an den international gültigen Regelwerken IATF 16949, VDA Band 6.3 Prozessaudit / Band 6.5 Produktaudit bzw. an der ISO Der Lieferant sorgt für die angemessene Qualifikation seines dafür eingesetzten Personals. (2) KSM überzeugt sich in angemessenen Zeitabständen durch Prozess- und Produktaudits (Second-Party-Audits) von der Durchführung der in Ziffer 3 und im Teil II zu dieser Vereinbarung genannten Qualitätssicherungsmaßnahmen. Dazu gewährt der Lieferant den Vertretern von KSM und bei Bedarf auf dessen Kunden im angemessenen Umfang während der üblichen Betriebszeiten den Zugang zu seinen Betriebsstätten und ermöglicht die Unterstützung eines solchen Audits durch qualifiziertes Fachpersonal. KSM behält sich außerdem vor, die Wirksamkeit des QM-Systems des Lieferanten im Rahmen von Second-Party-Audits nach IATF zu bewerten. (3) Die Auditierung ändert nichts an der allgemeinen Verantwortung des Lieferanten hinsichtlich der Produktqualität. 11. Haftung und Regressierung (1) Die Haftung und Regressierung bestimmt sich nach den der Lieferung zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen.

8 Seite: 8 von 9 (2) Sofern zwischen Lieferant und KSM produktspezifische Vereinbarungen zu temporären Qualitätszielen getroffen werden, sind diese bei der Regressierung zu berücksichtigen. (3) Der Lieferant stellt KSM von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese nachweislich auf der Mangelhaftigkeit oder Fehlerhaftigkeit der von ihm hergestellten Produkte beruhen. Die Haftung aus dem ProdHaftG bleibt hiervon unberührt. 12. Vertraulichkeit (1) Die Partner verwenden alle Unterlagen und Kenntnisse, die sie im Zuge der Umsetzung dieser Vereinbarung erlangen, ausschließlich für die Zwecke dieser Vereinbarung und mit der gebotenen Vertraulichkeit. Gegenüber Dritten besteht eine dauerhafte Geheimhaltungspflicht bzgl. solcher Informationen, welche die Partner als vertraulich oder geheimhaltungspflichtig bezeichnen. (2) Dies gilt nicht für Informationen, die bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung öffentlich bekannt waren oder die während der Geltung dieser Vereinbarung ohne Verstoß gegen die Verpflichtung aus Abs. 1 öffentlich bekannt werden. (3) Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung dieser Vereinbarung gültig. 13. Änderung, Dauer und Kündigung der Vereinbarung (1) Änderungen zu dieser Vereinbarung können von beiden Partnern in schriftlicher Form gefordert werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit von Änderungen ist die Zustimmung beider Partner. (2) Die Vereinbarung wird wirksam mit dem Datum der Anerkennung durch beide Partner, die unterschriftlich am Ende des Dokuments dargelegt wird. Sie endet mit dem Datum der Kündigung. (3) Diese Vereinbarung kann von jedem Partner beim Vorliegen besonderer Gründe fristlos und im Übrigen mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Bereits unter Geltung dieser Vereinbarung abgeschlossene Lieferverträge bleiben hiervon unberührt, die Vereinbarung gilt insoweit fort. 14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel Als Basis für die Anwendung dieser Vereinbarung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hildesheim. Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so tritt an die Stelle der unwirksamen Regelung eine neue wirksame Regelung, die dem Willen der Vertragsparteien und dem wirtschaftlichen Zweck dieser Vereinbarung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken. 15. Referenzdokumente und Bezugsquellen DIN EN ISO 9001, DIN Beuth-Verlag, BurggrafenStr. 6, Berlin IATF Qualitäts Management Center im Verband der Automobilindustrie (VDA QMC) Behrenstraße 35, Berlin

9 Seite: 9 von 9 AIAG, PPAP Production Part Approval Process Carwin Continuos Ltd. Publications Dept., Unit 1, Trade Link, Western Avenue, West Thurrock Grays, Essex, RM 20 3FJ United Kingdom VDA Band 1, Band 2, Band 6.3, Band 6.5 Verband der Automobilindustrie e.v., Qualitätsmanagement Center (QMC), Lindenstraße 5, Frankfurt 16. Anlagen Teil II Spezifische Vereinbarung Unterschriften Ort, Datum Ort, Datum KSM Castings Group GmbH Zentraleinkauf Name, Vorname [Lieferant] [Funktion] Name, Vorname

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Gruppe Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil I Allgemeine Vereinbarungen Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant) und KSM Castings Group GmbH Cheruskerring 38 31137 Hildesheim

Mehr

Qualitätsvereinbarung. zwischen der Firma. E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A Engerwitzdorf - nachfolgend "E+E" genannt -

Qualitätsvereinbarung. zwischen der Firma. E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A Engerwitzdorf - nachfolgend E+E genannt - zwischen der Firma E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A - 4209 Engerwitzdorf - nachfolgend "E+E" genannt - und der Firma - nachfolgend "Lieferer" genannt - 1/5 INHALTSANGABE SEITE 1. GELTUNGSBEREICH

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Group Nummer: ZB-QSV-ZE-004 Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen Dienstleistungen und Fremdbearbeitung Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant)

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Gruppe Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen D (Dienstleistungen) Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant) und KSM Castings Group GmbH Cheruskerring

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Gruppe Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen K (Kaufteile) Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant) und KSM Castings Group GmbH Cheruskerring 38

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Group Nummer: ZB-QSV-ZE-007 Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen Kaufteile Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant) und KSM Castings Group GmbH,

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten

Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten KSM Castings Group Nummer: ZB-QSV-ZE-007 Qualitätssicherungsvereinbarung mit Lieferanten Teil II Spezifische Vereinbarungen K (Kaufteile) Zwischen [Firma, Anschrift] (Lieferant) und KSM Castings Group

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG. Qualitätssicherungsvereinbarung. a) Allgemein b) Teilespezifisch

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG. Qualitätssicherungsvereinbarung. a) Allgemein b) Teilespezifisch Qualitätssicherungsvereinbarung a) Allgemein b) Teilespezifisch zwischen der Firma Staiger GmbH & Co. KG Johannes-Bieg-Straße 8 74391 Erligheim nachstehend Staiger genannt und der Firma nachstehend Lieferant

Mehr

Schunk Kohlenstofftechnik GmbH LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND -BEURTEILUNG

Schunk Kohlenstofftechnik GmbH LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND -BEURTEILUNG Die Lieferantenselbstauskunft dient dazu, Informationen über neue Unternehmen einzuholen. Auf dieser Basis nehmen wir ein Bewertungsverfahren vor, dem alle Lieferanten unseres Unternehmens unterzogen werden.

Mehr

Qualitätssicherungs- Vereinbarung

Qualitätssicherungs- Vereinbarung Qualitätssicherungs- Vereinbarung zwischen Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH Dachauer Str. 655, 80995 München auch im Auftrag der RMMV-Tochtergesellschaften - nachstehend RMMV genannt - und LIEFERANT

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN. Gültig ab Oktober 2009

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN. Gültig ab Oktober 2009 TMF-QMS Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 9 QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN Gültig ab Oktober 2009 zwischen Techno Metall Fertigung Wiegand OHG, Industriestraße 4, 09496 Marienberg

Mehr

FB Qualitätssicherungsvereinbarung QSV

FB Qualitätssicherungsvereinbarung QSV Inhaltsverzeichnis 1 Ziel und Geltungsbereich... 2 2 Grundsätzliches... 2 3 Qualitätssicherungssystem des Lieferanten... 2 4 Prüfungen beim Lieferanten... 3 5 Vertragsunterlagen, Bestellungen und anderes...

Mehr

Werks-Anlagen und Einrichtungsplanung

Werks-Anlagen und Einrichtungsplanung IATF 16949:2016 ISO/TS 16949:2009 1.1 Allgemeines 4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes 1.1 Allgemeines 4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien 1.1 Anwendungen

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial

Qualitätssicherungsvereinbarung für Kaufteile, Serienbedarfe, Coil- und Platinenmaterial Qualitätssicherungsvereinbarung Kaufteile, Coil- und Platinenmaterial Formblatt: qmfo106_04_qualitaetssicherungsvereinbarung_serienmaterial Erstellt von: F.Metzle Datum: 2012-11-29 Geändert: Daniel Hille

Mehr

Bemusterungsanforderungen Lieferanten

Bemusterungsanforderungen Lieferanten 1 5 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe... 2 4 Umfang / Vorlagestufen... 2 5 Inhalt... 3 5.1 Deckblatt... 3 5.2 Messbericht... 4 5.3 Werkstoffbericht... 4 5.4 Zeichnung...

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung der Fa. Düker Ausgabe Juni 2013

Qualitätssicherungsvereinbarung der Fa. Düker Ausgabe Juni 2013 - 1 - Qualitätssicherungsvereinbarung der Fa. Düker Ausgabe Juni 2013 1. Anforderungen an das Qualitätssicherungs-System des Lieferers Rahmenvertrag Zur Sicherstellung der Qualität seiner an den Besteller

Mehr

Qualitätssicherungsbestimmungen für Lieferanten

Qualitätssicherungsbestimmungen für Lieferanten Die hohen Erwartungen und Ansprüche der Voigt Systemtechnik Kunden an die Qualität von Voigt Sytemtechnik Erzeugnissen fordern eine entsprechende Sicherung der Qualität der Zulieferung an Voigt Systemtechnik.

Mehr

Schunk Kohlenstofftechnik GmbH LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND -BEURTEILUNG

Schunk Kohlenstofftechnik GmbH LIEFERANTENSELBSTAUSKUNFT UND -BEURTEILUNG Die Lieferantenselbstauskunft dient dazu, Informationen über neue Unternehmen einzuholen. Auf dieser Basis nehmen wir ein Bewertungsverfahren vor, dem alle Lieferanten unseres Unternehmens unterzogen werden.

Mehr

IATS 16949:2016 ISO/TS 16949:2009

IATS 16949:2016 ISO/TS 16949:2009 IATS 16949:2016 ISO/TS 16949:2009 4 Kontext der Organisation Zum Teil neu, siehe Anwendungsbereich 4.1 Verstehen der Organisation und ihres 1.1 Allgemeines Kontextes 4.2 Verstehen der Erfordernisse und

Mehr

Gegenüberstellung IATF 16949:2016 und ISO/TS 16949:2009

Gegenüberstellung IATF 16949:2016 und ISO/TS 16949:2009 Gegenüberstellung IATF 16949:2016 und ISO/TS 16949:2009 4 Kontext der Organisation Teilweise neu, siehe aber auch 1 Anwendungsbereich 4.1 Verstehen der Organisation und ihres 1.1 Allgemeines Kontextes

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen Trajet GmbH Rebenring 31 38106 Braunschweig - nachfolgend Kunde genannt - und Firma - nachfolgend Lieferant genannt - Qualitätssicherungsvereinbarung über die Durchführung eines gemeinsamen Qualitätsmanagement

Mehr

Formular Qualitaetssicherungsvereinbarung (QSV) mit Lieferanten

Formular Qualitaetssicherungsvereinbarung (QSV) mit Lieferanten Dokumenten-Nr.: Q_072_04 Seite 1 von 5 Erstellt am: 25.09.2013 Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) der Frerk Aggregatebau GmbH Stand November 2013 zwischen der Frerk Aggregatebau GmbH, Industriestraße

Mehr

Übersicht über ISO 9001:2000

Übersicht über ISO 9001:2000 Übersicht über die ISO 9001:2000 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe Übersicht über die ISO 9001:2000 4 Qualitätsmanagementsystem 5 Verantwortung der Leitung 6 Management

Mehr

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft F KSM katalog zur Lieferanten- 1 Lieferantendaten Name/Rechtsform des Unternehmens, Adresse Branche: DUNS-Nr.: Steuer-Nr. Umsatzsteuer-ID: Mail: www: Bearbeiter (Name/Funktion): Datum: Unterschrift: Gesamtanzahl

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung. Unverbindliche Konditionenempfehlung. Seite 1. TecPart, 2010

Qualitätssicherungsvereinbarung. Unverbindliche Konditionenempfehlung. Seite 1. TecPart, 2010 Verband Technische Kunststoff-Produkte e.v. Qualitätssicherungsvereinbarung - QSV Städelstraße 10 60596 Frankfurt am Main Telefon 069 27105-35 Telefax 069 239836 www.tecpart.de info@tecpart.de Trägerverband

Mehr

Audit-Bericht ISO 9001

Audit-Bericht ISO 9001 Audit-Art: 4. Wiederholungsaudit Audit-Grundlage / Standard / Ausgabedatum: ISO 9001:2008 ohne Produktentwicklung Handbuch / Revision / Datum 8; 9.12.2013 Audit-Zeitraum vor Ort (Solltermin): 2013-12-19-2013-12-19

Mehr

QUALITÄTSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN

QUALITÄTSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN QUALITÄTSVEREINBARUNG zwischen - nachfolgend Kunde genannt - und - nachfolgend Lieferant genannt - über die Durchführung eines gemeinsamen Qualitätsmanagement mit dem Ziel, die Qualität der Produktentwicklung

Mehr

Qualitäts- und Umweltsicherungsvereinbarung

Qualitäts- und Umweltsicherungsvereinbarung Qualitäts- und D zwischen Bader GmbH & Co. KG Metzgerstr. 32 34 D - 73033 Göppingen - nachstehend Bader genannt und - nachstehend Lieferant genannt Diese mit Bader abgeschlossene Qualitäts- und (QSV) ist

Mehr

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft katalog zur Lieferanten- 1 Lieferantendaten Name/Rechtsform des Unternehmens, Adresse Branche: DUNS-Nr.: Mail: www: Gesamtanzahl Beschäftigte: Davon Anzahl in QM / QS: Name: Vertrieb Produktion Logistik

Mehr

Richtlinien zur Erstbemusterung

Richtlinien zur Erstbemusterung Richtlinien zur Erstbemusterung zwischen sonnen GmbH Am Riedbach 1 87499 Wildpoldsried - nachfolgend sonnen genannt - und - nachfolgend LIEFERANT genannt - Erstellt: S. Wacker Seite 1 von 5 Version: 1.0

Mehr

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft

Fragenkatalog zur Lieferanten- Selbstauskunft katalog zur Lieferanten- 1 Lieferantendaten Name/Rechtsform des Unternehmens, Adresse Branche: DUNS-Nr.: Mail: www: Gesamtanzahl Beschäftigte: Davon Anzahl in QM / QS: Name: Vertrieb Produktion Logistik

Mehr

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant 1 Containment-Festlegungen... 2 1.1 Wesentlich Schritte des Containment-Verfahrens... 3 1.2 Containment Stufe I... 3 1.2.1 Containment Stufe I beschließen... 3 1.2.2 Beendigung Containment Level I... 4

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Seite 1 von 7 Diese Vereinbarung gilt für: MKT GMBH An der Eichert 57413 Finnentrop nachfolgend MKT genannt. Und: den jeweiligen Lieferanten nachfolgend Lieferant genannt. Seite 2 von 7 1. Allgemeine Vereinbarungen

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Version 2.0: Änderungen der Archivierungsvorschriften Punkt: 3.4 Version 3.0 01.12.2017: Änderungen (gelb markiert) in 3.1; 3.4; 4.3 (Textpassage wurde entnommen);

Mehr

QUALITÄTSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN

QUALITÄTSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN QUALITÄTSVEREINBARUNG FÜR LIEFERANTEN QUALITÄTSVEREINBARUNG zwischen Seeberger GmbH & Co. KG Langenstück 4 58579 Schalksmühle - nachfolgend Kunde genannt - und.... - nachfolgend Lieferant genannt - über

Mehr

Nachaudit durchführen 5.4 Auditor nicht möglich bei Bedarf Korrekturmaßnahmen umsetzen und kontrollieren

Nachaudit durchführen 5.4 Auditor nicht möglich bei Bedarf Korrekturmaßnahmen umsetzen und kontrollieren 1. Zweck Mit dieser Verfahrensanweisung werden Einzelheiten zur Durchführung der internen Qualitätsaudits geregelt. Ziel der internen Qualitätsaudits ist es, Möglichkeiten für Verbesserungen zu erkennen

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen VIERLING Productions GmbH Pretzfelder Str. 21 91320 Ebermannstadt Deutschland - nachfolgend VIERLING genannt - und der - nachfolgend Lieferant genannt - - bzw.

Mehr

1 Ziel / Zweck 2. 2 Begriffe 2. 3 Vorgehen und Zuständigkeiten Allgemeines 2

1 Ziel / Zweck 2. 2 Begriffe 2. 3 Vorgehen und Zuständigkeiten Allgemeines 2 Kapitel 2: QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM INHALTSVERZEICHNIS 1 Ziel / Zweck 2 2 Begriffe 2 3 Vorgehen und Zuständigkeiten 2 3.1 Allgemeines 2 3.2 Lenkung der Dokumente 3 3.2.1 Unser QM-Handbuch / Vorgabedokumente

Mehr

Projekt- Phasen Quality Gates Phase: 0 Phase: 1 Phase: 2 Phase: 3 Phase: 4 Phase: 5 Idee Definition Konzeption Qualifikation 3.1-3.3 Vorserie Serie 0 Detail Absicherung Finalisierung 1 2 3 4 5 Lieferantenselbstauskunft

Mehr

Kundencheckliste zur DIN EN ISO 9001

Kundencheckliste zur DIN EN ISO 9001 Kundencheckliste zur Forderung der QM-System 4.1 Sind in Ihrem Unternehmen ausgegliederte Prozesse vorhanden, die sie für Ihr QM- System (die Produkt- /Dienstleistungsqualität benötigen? Wie stellen Sie

Mehr

Beispiel-Prüfung für Qualitätsbeauftragte QM-Systemen Automotive. Vertraulich

Beispiel-Prüfung für Qualitätsbeauftragte QM-Systemen Automotive. Vertraulich Vertraulich Bitte schreiben Sie Ihren Namen in den Freiraum: DIE FELDER DER TABELLE SIND NUR FÜR DEN PRÜFER VORGESEHEN Sektion Prüfer 1 Prüfer 2 (Prüfvermerk/Lösche Mindestpunktzahl Maximalpunktzahl falls

Mehr

Lieferantenselbstauskunft

Lieferantenselbstauskunft Lieferantenselbstauskunft Sehr geehrte Damen und Herren, steigender Konkurrenz- und Kostendruck in Verbindung mit der Globalisierung der Beschaffungsmärkte erfordern eine effiziente und enge Zusammenarbeit

Mehr

Qualitäts Sicherungs Vereinbarung

Qualitäts Sicherungs Vereinbarung Qualitäts Sicherungs Vereinbarung zwischen AG Lueb & Schumacher GmbH & Co. KG An der Landwehr 11-13 D-41334 Nettetal und Inhalt 1. Geltungsbereich 2. Qualitätsmanagementsystem (QMS) 3. Serienlieferungen

Mehr

Qualitätsmanagement Das Praxishandbuch für die Automobilindustrie

Qualitätsmanagement Das Praxishandbuch für die Automobilindustrie Claudia Brückner Qualitätsmanagement Das Praxishandbuch für die Automobilindustrie HANSER Inhalt 1 Zertifizierungsnormen in der Automobilindustrie 1 1.1 Welche Normen sind von Bedeutung? 1 1.1.1 Ziel und

Mehr

Inhalt. 5.1 Managementaufgaben Beschreibung kompakt Zielsetzung und Nutzen Wichtiges in Kürze Literaturhinweise 80

Inhalt. 5.1 Managementaufgaben Beschreibung kompakt Zielsetzung und Nutzen Wichtiges in Kürze Literaturhinweise 80 Inhalt 1 Zertifizierungsnormen in der Automobilindustrie 1 1.1 Welche Normen sind von Bedeutung? 1 1.1.1 Ziel und Anwendungsbereich 2 1.1.2 Beschreibung kompakt 2 1.1.3 Der Zertifizierungsablauf. 3 1.1.4

Mehr

VA-0001: Internes Systemaudit Seite 1 von 5

VA-0001: Internes Systemaudit Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Inhalt 1. Zweck... 2 2. Geltungsbereich... 2 3. Zuständigkeiten... 2 3.1 Geschäftsführung... 2 3.2 Auditleiter... 3 3.3 Auditor... 3 3.4 Leiter des zu auditierenden Bereiches... 3 4. Beschreibung...

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der Firma CGR B-E GmbH, Emil-Beerli-Straße 20, 40822 Mettmann - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Firma: Sitz: - nachstehend Lieferant genannt - I. Geltungsbereich

Mehr

Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL (Qualitätssicherungsvereinbarung) Obligatorischer Teil

Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL (Qualitätssicherungsvereinbarung) Obligatorischer Teil Qualitätssicherungs-Leitlinie für Lieferanten QSL (Qualitätssicherungsvereinbarung) Industrie/Betriebsmittel/Dienstleistungen (Stand 09/2004) Obligatorischer Teil Bosch Rexroth GmbH Industriepark 18, 4061

Mehr

Revision der DIN EN ISO 9001 Dokumentierte Informationen. Ausschlüsse : nicht zutreffende Anforderungen begründen

Revision der DIN EN ISO 9001 Dokumentierte Informationen. Ausschlüsse : nicht zutreffende Anforderungen begründen Seite 1 von 17 Dokumentationsanforderungen Anwendungsbereich 4 Kontext der Organisation 4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs Bestehende Dokumente Kommentar verfügbar sein und aufrechterhalten werden Ausschlüsse

Mehr

Petra Corbé Systemauditorin TQM Dozentin in der Fort- und Weiterbildung Inhouse - Fortbildungen. Auditbericht

Petra Corbé Systemauditorin TQM Dozentin in der Fort- und Weiterbildung Inhouse - Fortbildungen. Auditbericht 1. Allgemeines zum Audit Einrichtung Anschrift Geltungsbereich Nicht anwendbare Anforderungen Auditzeitraum Auditplan vom Auditform: Internes Systemaudit Internes Prozessaudit Nachaudit Wirksamkeitsaudit

Mehr

ISO Qualitätsmanagement prozessorientiert umsetzen

ISO Qualitätsmanagement prozessorientiert umsetzen ISO 9001 - Qualitätsmanagement prozessorientiert umsetzen Bearbeitet von Michael Cassel 1. Auflage 2007. Buch. XII, 283 S. Hardcover ISBN 978 3 446 22731 6 Format (B x L): 17,4 x 24,7 cm Gewicht: 678 g

Mehr

Verbindungstechnik. mit der Lieferantenselbstauskunft bitten wir Sie, um einige grundsätzliche Informationen zu Ihrem Unternehmen.

Verbindungstechnik. mit der Lieferantenselbstauskunft bitten wir Sie, um einige grundsätzliche Informationen zu Ihrem Unternehmen. TIGGES GmbH & Co. KG Postfach 12 04 85 D-42334 Wuppertal An alle Lieferanten Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum/Version EK 06-2012 Lieferantenselbstauskunft Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Claudia Brückner. Qualitätsmanagement - Das Praxishandbuch für die Automobilindustrie ISBN:

Inhaltsverzeichnis. Claudia Brückner. Qualitätsmanagement - Das Praxishandbuch für die Automobilindustrie ISBN: Inhaltsverzeichnis Claudia Brückner Qualitätsmanagement - Das Praxishandbuch für die Automobilindustrie ISBN: 978-3-446-42337-4 Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://www.hanser.de/978-3-446-42337-4

Mehr

Durchführung von internen Audits Seite 2 von 6

Durchführung von internen Audits Seite 2 von 6 Durchführung von internen Audits Seite 2 von 6 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Vorgehen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von internen Audits in Arzneimittel-Überwachungsbehörden

Mehr

Die QM-System. System- Dokumentaion

Die QM-System. System- Dokumentaion Die QM-System System- Dokumentaion QM-Handbuch (QM-H) Allgemeiner Teil der QM-System Dokumentation, zu deren Gestaltung es keine verbindlichen Vorschriften gibt Im QM-H H sollte immer beschrieben und vorgestellt

Mehr

Qualitätsmanagement-Leitfaden

Qualitätsmanagement-Leitfaden Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 QM-Leitfaden der de-build.net GmbH "design & building of networks" 1 Grundsatz... 3 1.1 Grundsatzerklärung... 3 2 Aufbau des QM-Systems... 4 2.1 Aufbau des Qualitätsmanagementsystems...

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG

QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG QUALITÄTSSICHERUNGSVEREINBARUNG zwischen im folgenden "Lieferant" genannt und im folgenden "Besteller" genannt Präambel Der Besteller und seine Zweigfirmen stellen als Zulieferanten der Automobilindustrie

Mehr

VDA Band 6 Teil 3 Prozessaudit 2. vollständig überarbeitete Auflage, Juni 2010

VDA Band 6 Teil 3 Prozessaudit 2. vollständig überarbeitete Auflage, Juni 2010 VDA Band 6 Teil 3 Prozessaudit 2. vollständig überarbeitete Auflage, Juni 2010 Abgestimmte Auslegungen (SI) und Häufig gestellte Fragen (FAQ) Die hier getroffenen Auslegungen und Interpretationen (SI /

Mehr

Qualitätsmanagement- Handbuch

Qualitätsmanagement- Handbuch Qualitätsmanagement- Handbuch der ROTH KUNSTSTOFFTECHNIK GMBH Wolfgruben Lahnweg 35232 Dautphetal Datum der Erstausgabe: 01.01.1993 Datum dieser Revision: 2004-03-31 / Rev. 12 2004-03-31 2 (18) Inhaltsverzeichnis

Mehr

SCHUCHERT-Selbstcheck zu neuen Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015

SCHUCHERT-Selbstcheck zu neuen Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 SCHUCHERT-Selbstcheck zu neuen Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 Hinweise zur Nutzung Unternehmen und Organisationen haben bis zum 14.09.2018 Zeit, ihr QM-System auf die neue Norm umzustellen. Bei

Mehr

Wesentliche Änderung EN 9100:2016 / EN 9120: München/Hamburg Michael Rotzsche/ Wolfgang Bott

Wesentliche Änderung EN 9100:2016 / EN 9120: München/Hamburg Michael Rotzsche/ Wolfgang Bott Wesentliche Änderung EN 9100:2016 / EN 9120:2016 Wesentliche Änderung EN 9100:2016 / EN 9120:2016 15.-16.03.2017 München/Hamburg Michael Rotzsche/ Wolfgang Bott 4.3 Festlegung des Anwendungsbereiches des

Mehr

J. Wagner GmbH Otto Lilienthal Straße 18 D Markdorf. J. Wagner AG Industriestraße 22 CH Altstätten. Im Folgenden Fa.

J. Wagner GmbH Otto Lilienthal Straße 18 D Markdorf. J. Wagner AG Industriestraße 22 CH Altstätten. Im Folgenden Fa. zwischen : J. Wagner GmbH Otto Lilienthal Straße 18 D - 88677 Markdorf oder J. Wagner AG Industriestraße 22 CH - 9450 Altstätten Im Folgenden Fa. Wagner genannt Und im Folgenden Lieferant genannt Ident.Nr.:

Mehr

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff

Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000ff Die Qualität von Produkten und Dienstleistungen ist ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor. Soll dauerhaft Qualität geliefert werden, ist die Organisation von Arbeitsabläufen

Mehr

Gegenüberstellung von DIN EN ISO 9001:2015. und DIN EN ISO 9001:2008

Gegenüberstellung von DIN EN ISO 9001:2015. und DIN EN ISO 9001:2008 Gegenüberstellung von DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 9001:2008 DIN EN ISO 9001:2015 DIN EN ISO 9001:2008 4 Kontext der Organisation weitgehend neu, siehe aber auch 1 Anwendungsbereich 4.1 Verstehen

Mehr

Conformity of Production CoP-Verfahren in der praktischen Umsetzung

Conformity of Production CoP-Verfahren in der praktischen Umsetzung IFM Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Conformity of Production CoP-Verfahren in der praktischen Umsetzung 1 Conformity of Production COP-Verfahren in der praktischen Umsetzung Sys. 1 Sys. 2 Sys.

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage

Mehr

Vereinbarung über die Anwendung des BDEW/VKU-Praxisleitfadens zur Umsetzung der Systemverantwortung

Vereinbarung über die Anwendung des BDEW/VKU-Praxisleitfadens zur Umsetzung der Systemverantwortung Vereinbarung nach BDEW/VKU-Muster zwischen Muster-VORGELAGERTER NETZBETREIBER GmbH Muster Straße 1 12345 Musterstadt 1 - nachfolgend vorgelagerter Netzbetreiber genannt - und Muster-NACHGELAGERTER NETZBETREIBER

Mehr

DQ S UL Management Systems Solutions

DQ S UL Management Systems Solutions Die ISO 9001:2008 Die wesentlichen Änderungen, Interpretationen und erste Erfahrungen Frank Graichen DQ S UL Management Systems Solutions Umstellungsregeln Veröffentlichung:14.November 2008 (englische

Mehr

ISO/TS Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie umsetzen

ISO/TS Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie umsetzen ISO/TS 16949 - Qualitätsmanagement in der Automobilindustrie umsetzen Michael Cassel ISBN 3-446-22729-6 Inhaltsverzeichnis Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://www.hanser.de/3-446-22729-6

Mehr

Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen

Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen Art: Q01 Dokument: A01 Version: 00 Teildokument: 000 Standardmusterprüfung: Der Lieferant muss im Rahmen seiner Lieferung ein Standardmuster,

Mehr

Das vollständige Dokument erhalten Sie nach der Bestellung.

Das vollständige Dokument erhalten Sie nach der Bestellung. Auditbericht-NR.: Auditierte Organisation: Anschrift: Auditdatum: Mustermann GmbH Musterhausen xx.xx.xxxx Auditart: Internes Systemaudit nach DIN EN ISO 9001:2015 Anlass des Audits: Geplantes Audit gemäß

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung /

Qualitätssicherungsvereinbarung / zwischen Zimmer DS GmbH Daempfungssysteme Im Glockenloch 2 77866 Rheinau (nachfolgend Zimmer DS genannt) und (nachfolgend Lieferant genannt) Im Folgenden werden ZIMMER DS und Lieferant auch Vertragspartner

Mehr

Regeln für die Anerkennung durch die IATF 2. Ausgabe Offizielle Interpretationen

Regeln für die Anerkennung durch die IATF 2. Ausgabe Offizielle Interpretationen für die Anerkennung durch die IATF 2. Ausgabe Offizielle Interpretationen Die für die Anerkennung durch die IATF, 2. Ausgabe, wurden im Jahr 2004 herausgegeben. Die folgenden anerkannten Interpretationen

Mehr

Gegenüberstellung von DIN EN ISO 9001:2015. und DIN EN ISO 9001:2008

Gegenüberstellung von DIN EN ISO 9001:2015. und DIN EN ISO 9001:2008 Gegenüberstellung von DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN ISO 9001:2008 IN EN ISO 9001:2015 DIN EN ISO 9001:2008 4 Kontext der Organisation weitgehend neu, siehe aber auch 1 Anwendungsbereich 4.1 Verstehen

Mehr

zwischen Lieferant: Strasse: PLZ Stadt: (handelnd im eigenen Namen sowie im Namen ihrer verbundenen Unternehmen nachfolgend der "LIEFERANT") und

zwischen Lieferant: Strasse: PLZ Stadt: (handelnd im eigenen Namen sowie im Namen ihrer verbundenen Unternehmen nachfolgend der LIEFERANT) und Vakuumventile AG Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Seite 1 von 8 zwischen Lieferant: Strasse: PLZ Stadt: (handelnd im eigenen Namen sowie im Namen ihrer verbundenen Unternehmen nachfolgend der "LIEFERANT")

Mehr

Verantwortung der Leitung (ISO 9001 Kap. 5)

Verantwortung der Leitung (ISO 9001 Kap. 5) Verantwortung der Leitung (ISO 9001 Kap. 5) Qualitätsbeauftragter (TÜV) Modul 1 Abb. 1 1/19 5 Verantwortung der Leitung 5.1 Selbstverpflichtung der Leitung Die oberste Leitung muss ihre Selbstverpflichtung

Mehr

2. Zeitliche Anforderungen an den Übergang der jeweiligen VDA 6.x-Regelwerke

2. Zeitliche Anforderungen an den Übergang der jeweiligen VDA 6.x-Regelwerke Festlegungen zum Übergang auf die überarbeiteten Regelwerke VDA 6.1, VDA 6.2 und VDA 6.4 Revision 1.0 --- 06. Januar 2017 Inhalt 1. Vorwort 2. Zeitliche Anforderungen an den Übergang der jeweiligen VDA

Mehr

Lieferantenauswahl und - beurteilung

Lieferantenauswahl und - beurteilung Seite 1 von 9 PB 7.4-1: Lieferantenauswahl und - 1 Ziel und Zweck Die Qualität unserer Dienstleistungen hängt in hohem Maße von der Qualität der zugekauften Materialien, Produkte und Dienstleistungen ab.

Mehr

Lieferantenzulassung. Lieferantenbewertung FRAGENKATALOG

Lieferantenzulassung. Lieferantenbewertung FRAGENKATALOG Lieferant: Lieferantenzulassung Lieferantenbewertung FRAGENKATALOG V E R T R A U L I C H Anhang zu 120222-0025-000 1 / 11 Ausgabe 27.09.2011 Firmenname Adresse Telefon NQ, Ausgabe 8.4.04 Fax e-mail zugehörige

Mehr

Inhalt. 2 Umsetzung der Einzelanforderungen Einleitung 49

Inhalt. 2 Umsetzung der Einzelanforderungen Einleitung 49 1 Projektplanung und Durchführung 1 1.1 Einleitung 1 1.2 Projektdurchführung, 4 1.2.1 Projektvorbereitung 5 1.2.1.1 Ziele des Projekts definieren 5 1.2.1.2 Projektteam bilden 6 1.2.2 Vorgehensplanung und

Mehr

Auditprotokoll prozessorientiert Audit-Nr.: 01/2017

Auditprotokoll prozessorientiert Audit-Nr.: 01/2017 Auditprotokoll prozessorientiert Audit-Nr.: 01/2017 Auditierte Organisation: Anschrift: Mustermann GmbH Musterhausen Auditdatum: 01.02.2014 Auditart: Internes Systemaudit nach DIN EN ISO 9001 Anlass des

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

Qualitätsmanagement-Leitfaden

Qualitätsmanagement-Leitfaden Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 QM-Leitfaden der de-build.net GmbH "design & building of networks" 1 Grundsatz... 3 1.1 Grundsatzerklärung... 3 2 Aufbau des QM-Systems... 4 2.1 Aufbau des Qualitätsmanagementsystems...

Mehr

Auftraggeber: QMB: Auditierte Bereiche: QMH-Kapitel: Auditleiter/in: Co-Auditor/in: Datum Auditdurchführung: Datum Berichterstellung:

Auftraggeber: QMB: Auditierte Bereiche: QMH-Kapitel: Auditleiter/in: Co-Auditor/in: Datum Auditdurchführung: Datum Berichterstellung: Audit-Nr. Auftraggeber: QMB: Normengrundlage / Referenzdokumente: Auditierte Bereiche: QMH-Kapitel: Auditleiter/in: Co-Auditor/in: Datum Auditdurchführung: Datum Berichterstellung: DIN EN ISO 9001:2015

Mehr

QualitätsSicherungsVereinbarung QSV02 A - Teile

QualitätsSicherungsVereinbarung QSV02 A - Teile Zwischen Feinwerktechnik hago GmbH Unter Greut 4 D-79790 Küssaberg Im folgenden hago genannt und im folgenden Lieferant genannt - hago und Lieferant im folgenden Vertragspartner genannt 01.02.06 P.-M.Münzer

Mehr

Die Neuerungen bei den Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel. Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel

Die Neuerungen bei den Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel. Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel Die Neuerungen bei den Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel Anforderungen nach dem DStV-Qualitätssiegel Neuerungen bei den Anforderungen des DStV-Qualitätssiegels aufgrund der neuen DIN EN ISO 9001:2015

Mehr

Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien

Mehr

VERANTWORTUNG DER LEITUNG

VERANTWORTUNG DER LEITUNG Kapitel 1: VERANTWORTUNG DER LEITUNG INHALTSVERZEICHNIS 1 Ziel / Zweck 2 2 Begriffe 2 3 Vorgehen und Zuständigkeiten 2 3.1 Aufgaben der Geschäftsleitung 2 3.2. Ausrichtung auf den Kunden 2 3.3 Qualitätspolitik

Mehr

Unterauftragnehmer im Entwicklungsbetrieb des DLR

Unterauftragnehmer im Entwicklungsbetrieb des DLR HALO Nutzerworkshop 21.11.2006 Unterauftragnehmer im Entwicklungsbetrieb des DLR Dr. Stefan Kommallein Folie 1 JAR 21.A239 Aufsichtssystem des Entwicklungsbetriebes (a) Der Antragsteller muss nachweisen,

Mehr

Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) OTTO FUCHS KG

Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) OTTO FUCHS KG Qualitätssicherungsvorschriften (QSV) für Lieferanten der OTTO FUCHS KG Derschlager Straße 26 D-58540 Meinerzhagen - nachfolgend Besteller genannt - QSV OTTO FUCHS KG_ Rev.3_Feb. 2016 1. Präambel Diese

Mehr

VDA Band 6 Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2, VDA 6.4. Sanktionierte Interpretationen ("SIs") Häufig gestellte Fragen ("FAQs")

VDA Band 6 Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2, VDA 6.4. Sanktionierte Interpretationen (SIs) Häufig gestellte Fragen (FAQs) VDA Band 6 Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2, VDA 6.4 Sanktionierte Interpretationen ("SIs") und Häufig gestellte Fragen ("FAQs") Die Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2 und VDA 6.4

Mehr

Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis

Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis Qualitätsrichtlinie für Lieferanten (QRL) Inhaltsverzeichnis 1. Zweck und Ziel 2. Geltungsbereich 3. Qualitätsmanagementsystem des Lieferanten 4. Qualitätsmanagementsystem des Unterlieferanten 5. Qualitätsplanung

Mehr

Interne Audits VA Diese VA regelt den strukturierten Ablauf der Internen Audits.

Interne Audits VA Diese VA regelt den strukturierten Ablauf der Internen Audits. Interne Audits 1. Zweck Diese VA regelt den strukturierten Ablauf der Internen Audits. 2. Geltungsbereich Abt. Rettungsdienst Abt. Allgemeine Rotkreuzarbeit 3. Begriffe PA HE F A Positive Anmerkung Hinweis/Empfehlung

Mehr

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik 1 Allgemeines 1. Nachstehende Bedingungen gelten für die Herstellung, den Einkauf und die Lieferung von uns eingekaufter Erzeugnisse

Mehr