Klasse 9, Unterrichtseinheit Umgang mit negativen Fragen und Diskriminierung im Arbeitsleben
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- Eugen Heidrich
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1 Klasse 9, Unterrichtseinheit Umgang mit negativen Fragen und Diskriminierung im Arbeitsleben 1. Pädagogisches Konzept 1.1 Einführung Dieses Thema soll im Lernbereich Berufsvorbereitung behandelt werden, in engem Zusammenhang mit dem Bewerbertraining und mit der Vor- und Nachbereitung des Schüler-Betriebspraktikums. Hauptfragestellungen: - Wie erkenne ich Diskriminierung im Bewerbungsgespräch und im Praktikum? - Wie kann ich mich davor schützen und damit umgehen? Die UE dauert 2 Unterrichtsstunden. Vorausgesetzt wird grundsätzliches Wissen über soziale Behinderung und Diskriminierung sowie über Kommunikation in Bewerbungssituationen. Hintergrundinfo zu Diskriminierung : Kl 9 UE BewerberInnentraining Die UE kann einzeln durchgeführt werden, etwa eine bis drei Wochen nach der UE BewerberInnentraining. Die dort behandelten Fragen sollten den SchülerInnen noch präsent sein ( Fragen, die dir im Bewerbungsgespräch gestellt werden können ) ( Fragen, die ich im Bewerbungsgespräch selber stellen kann / sollte ). Alternative: Einbindung in einen Aktionstag. Die UE könnte auch direkt im Anschluss an die UE BewerberInnentraining durchgeführt werden: Im Rahmen eines Aktionstages, bei dem mehrere behinderte Peer-ExpertInnen und möglichst auch nichtbehinderte ArbeitgeberInnen für Rollenspiele und Rückfragen zur Verfügung stehen. Dabei ist darauf zu achten, dass am Ende eines solchen Tages nicht die Auseinandersetzung mit möglichen Diskriminierungen alles Vorherige überdeckt. 1.2 Lern- und Arbeitsmaterial LehrerInnen sollten den aktuellen gesetzlichen Hintergrund in Grundzügen kennen. Peer-ExpertInnen sollten darüber hinaus typische Situationen und Beispiele aus der Praxis kennen und in Gesprächen mit den SchülerInnen interpretieren können. Die Handouts (in Papier- oder Dateiform) werden im Unterricht, jeweils beim Stellen einer Aufgabe, ausgegeben und sind zum Verbleib bei den SchülerInnen bestimmt. Das Handout 1 und die Hintergrundinfos sollten auch den Eltern angeboten werden. Bei lernbehinderten SchülerInnen und SchülerInnen mit umfangreichen Hilfebedarf sollten auch die jeweiligen EinzelfallhelferInnen, AssistentInnen einbezogen werden. Handout 1: Diskriminierungsschutz im AGG - Problemfälle - Gerichtsurteile Handout 2: Dumme Fragen - passende Antworten
2 Handout 3: Anleitungs- und Beobachtungsbogen zum Rollenspiel Peer Support 1.3 Empfehlungen für weiterführende Unterrichtseinheiten, Aktionen Im Bereich Einführung ins Arbeitsleben / BewerberInnen-Training: Klasse 9, UE Rollentausch: SchülerInnen als PersonalmanagerInnen Klasse 10: In Vorbereitung auf das nächste Schüler-Betriebspraktikum und auf die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz sollten die Problemstellungen, Anregungen und Fragen aus den entsprechenden UE der Klasse 9 aufgegriffen und vertieft werden. Im Bereich Gesellschafts-/Sozialkunde, Ethik, Deutsch: Klasse 10: Diskriminierung und Sich-dagegen-Wehren-Können ist über das Arbeitsleben hinaus ein wichtiges Alltagsthema für behinderte Menschen. Die Beispiele aus Handout 2 und das im Handout 3 beschriebene Rollenspiel könnten in der 10.Klasse in der UE Faire Zukunftschancen kennen und nutzen erneut eingesetzt werden. 1.4 Empfehlung zur Leistungs-(Selbst-)Kontrolle und Benotung Kontrolle und Bewertung der Wissens-Kompetenz (Definition von Diskriminierung, welche Tatbestände werden gesetzlich verboten, welche nicht, wie beurteilen das die Gerichte, welche Ansprechpartner / helfende Institutionen gibt es). Dies könnte abgefragt, an Hand der Handouts und Hintergrundinfos kontrolliert und nach den gleichen Maßstäben benotet werden wie andere Wissenskomplexe im Lernbereich Gesellschafts-/Sozialkunde, Ethik oder Arbeitslehre. Kontrolle und Selbstkontrolle der Kommunikations- und Handlungskompetenz Diskriminierung ist immer ein Angriff auf die ganze Person. Entsprechend stark und tief werden dabei die Gefühle des diskriminierten Menschen verletzt. Oft ist den Diskriminierenden nicht bewusst, dass sie etwas rechtlich Verbotenes tun. Das macht es den Diskriminierten noch schwerer, sich im direkten Gespräch dagegen zu verwahren und ein Aufhören bzw. eine Rücknahme der Diskriminierung zu erreichen. Erfahrungsgemäß reagieren die meisten Diskriminierten mit Rückzug und Selbstwert-verlust. Sie verlieren dabei an Selbstvertrauen und Tatkraft, um sich überhaupt und erfolgreich wehren zu können. Wir empfehlen deshalb ein Rollenspiel, in dem der/die behinderte SchülerIn besonders motiviert wird, seine/ihre Kenntnisse einzusetzen und dabei zugleich eine praktische Möglichkeit erfährt, wie sich die eigene Kraft vervielfachen lässt. Rollenspiel Peer Support (Handout 3)
3 2. Übersicht des Lehrplans (für LehrerInnen und Peer-ExpertInnen) Lernziele Das AGG und andere hilfreiche Bestimmungen sowie hilfreiche Institutionen kennen lernen. Wie erkenne ich Diskriminierung im Bewerbungsgespräch und im Praktikum? Zulässige und unzulässige Fragen, besonders im Zusammenhang mit der eigenen Behinderung. Welche Abwehr-Möglichkeiten habe ich? Wie kann ich diese Möglichkeiten noch erweitern? Ich erlebe, wie ich das schaffe und wie ich dadurch stärker / mutiger werde Lehrplan (Arbeitslehre) Gleichstellung und Schutzrechte im Arbeitsleben Diskriminierungen in Bewerbungssituationen und im Arbeitsbereich erkennen und sich wehren können Selbstsicherheit und Handlungskompetenz in Arbeitsalltags-typischen Diskriminierungssituationen Dauer: zwei Unterrichtsstunden Vorbereitung: Fachübergreifende Abstimmung zwischen LehrerInnen: Was soll wo / wann behandelt werden? Sicher stellen, dass die SchülerInnen sich bereits mit Bewerbungs-Situationen beschäftigt haben Einbeziehung mindestens eines/einer behinderten Peer-ExpertIn Broschüre des/der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zur Erläuterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bereithalten Organisationsform: Vortrag durch Peer-ExpertIn (mit Handout 1) Einzelarbeit (mit Handout 2) Rollenspiel (mit Handout 3) Binnendifferenzierung: Ggf. Informationsmaterial in Leichter Sprache bereitstellen
4 Ablauf der Stunde 1. Einführung: durch LehrerIn Kontext zum bisher Behandelten (BewerberInnentraining) herstellen 2. Vortrag des/der Peer-ExpertIn: Erläuterung der 1.Seite des Handout 1 und der Broschüre zum AGG 3. Problem- und Lösungsdiskussion (ganze Klasse, unter Einbeziehung des/der LehrerIn): Dauer 3 Min. 7 Min. 10 Min. Vorstellen der Problem-/Fragestellungen von Seite 2 des Handout 1 und fragen: Was meint Ihr - wie wäre es rechtlich ok? Diskutieren an Hand der dort zitierten Urteile und Einschätzungen: Empfindet Ihr das als gerecht? Was davon könnte für Euch eine praktische Bedeutung haben? Zur Sicherung des bisherigen Wissensstandes und zur Orientierung auf Handlungskompetenz - fragen: Wenn es rechtlich klar ist - wie würdet Ihr Euch dann wehren? An wen könnt Ihr Euch wenden? 3. Einzelarbeit mit Handout 2: SchülerInnen sollen jede/r für sich eine oder mehre Fragen notieren, die ihnen zu den Frage-Kategorien einfallen: entweder aus eigenem Erleben oder aus der Vorstellung darüber, was im Bewerbungsgespräch oder während des Praktikumseinsatzes passieren könnte. 4. Kleingruppenarbeit mit Handout 2: SchülerInnen mit gleichen Fragen diskutieren und finden passende Antworten: das heißt rechtlich abgesichert und effektiv 5. Ergebnispräsentation und Diskussion der Kleingruppenarbeit KleingruppensprecherInnen stellen ihre Fragen und Antworten vor. Peer-ExpertIn prüft, ob die Antworten korrekt und effektiv sind. Kurze Pause LehrerIn und Peer-ExpertIn verständigen sich, wie nach der Pause begonnen werden soll. 6. Rollenspiel mit Handout 3 Je nach Absprache wird mit Stufe1 oder gleich mit Stufe2 begonnen. 7. Ausblick / Befragung der SchülerInnen und ggf. ihrer HelferInnen: Bedürfnisse zur Weiterbehandlung des Themas? Entsprechende Angebote der Peer-ExpertInnen vorstellen. Was sollte mit den Eltern und mit den EinzelfallhelferInnen bzw. AssistentInnen besprochen werden, damit sie die SchülerInnen 7 Min. 8 Min. 10 Min Min Min.
5 noch besser unterstützen können? Handout 1: Diskriminierungsschutz im AGG - Problemfälle - Gerichtsurteile Wen schützt das Gesetz - und wovor? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit August 2006 in Kraft. Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf dem Diskriminierungsschutz im Arbeitsrecht. Hier gilt das AGG für Beschäftigte ( 6 Abs.1 AGG). Dazu gehören auch Auszubildende. Unmittelbare Diskriminierung Mittelbare Diskriminierung Hilfreiche Institutionen Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
6 Problemfälle - Gerichtsurteile Behinderte Bewerber nicht "grundlos" ablehnen: Weist ein Behinderter in seiner Bewerbung ausdrücklich auf seinen staatlich anerkannten Grad der Behinderung hin, so muss der Arbeitgeber im Falle einer Ablehnung sachliche Gründe für die Ablehnung vorbringen. Tut er das nicht, so liegt nach Ansicht des Hessischen Landesarbeitsgerichts die Vermutung nahe, dass der Unternehmer keinen Behinderten einstellen will mit der Folge, dass dieser einen Anspruch auf Entschädigung hat. Erst im Prozess führte der Arbeitgeber objektive Gründe für die Ablehnung an zu spät. (Landesarbeitsgericht Hessen, 7 Sa 473/05) Offensichtlich fehlende Eignung : Ein schwer Behinderter, der aufgrund schlechter Examensnote und unvollständiger Bewerbungsunterlagen nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird, hat keinen Entschädigungsanspruch gegen den potenziellen Arbeitgeber. Er muss nicht eingeladen werden, wenn die Eignung offensichtlich fehlt. Aus schlechten Noten allein kann zwar nicht auf eine "offensichtlich" fehlende Eignung geschlossen werden. Ein derartiger Schluss ist aber zulässig, wenn auch die Bewerbungsunterlagen unvollständig sind. (Sächsisches Landesarbeitsgericht, 2 Sa 279/05) Zulässige und unzulässige Ungleichbehandlung in Stellenausschreibungen: 1) Die X-AG sucht einen körperlich und geistig uneingeschränkt leistungsfähigen Mitarbeiter. 2) Die Y-GmbH sucht einen/eine Hausmeister/in. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Der erste Fall dürfte auf jeden Fall eine Benachteiligung wegen Behinderung beinhalten. Der zweite Fall ist im Hinblick auf 5 AGG fraglich. Danach ist eine unterschiedliche Behandlung zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines der in 1 AGG genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden soll. Erfüllt ein Unternehmen die Behindertenquote des 71 SGB IX noch nicht, kann dies zum Beispiel der Fall sein. Voraussetzung für eine zulässige unterschiedliche Behandlung ist, dass eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen für die Tätigkeit sind. Zum Beispiel: Der Querschnittsgelähmte A bewirbt sich als Kumpel im Bergbau... Oder: Ein Sozialarbeiter mit manischer Depression bewirbt sich als Mitarbeiter in einem Sterbehospiz... Jedoch: Bewirbt sich ein manisch Depressiver bei einem großen Parkhausunternehmen, kommt eine zulässige unterschiedliche Behandlung nicht in Betracht, da eine seelische Behinderung einer solchen Tätigkeit objektiv nicht im Wege stünde.
7 Handout 2: Dumme Fragen - passende Antworten Dumme Fragen Fragen, die mich ärgern Fragen, die mir Angst machen Fragen, in denen etwas Negatives über mich behauptet wird Fragen / Bemerkungen, die mich klein oder dumm aussehen lassen Fragen nach dem Grund oder der Ursache meiner Behinderung Fragen, die gar keine sind (z.b. Die Frage wird nur gestellt, um etwas über mich zu behaupten. Ich habe aber gar keine Chance, das Gegenteil zu beweisen.)
8 Handout 3: Anleitung und Beobachtungsbogen zum Rollenspiel Peer Support 1. Stufe: Prüfung im Alltag : Eine/e behinderte/r SchülerIn wird durch eine/n echte/n Peer-ExpertIn mit einer dummen bzw. diskriminierenden Frage konfrontiert. Die Klasse beobachtet: - Wie wehrt er/sie sich? - Welche gesetzlichen Grundlagen kann er/sie richtig einsetzen? - An welche Institutionen und UnterstützerInnen weiß er/sie sich zu wenden? 2. Stufe: Rollentausch: SchülerIn als Peer-BeraterIn Ein/e behinderte/r SchülerIn spielt den/die Peer-BeraterIn. Oder schließt sich mit zwei, drei MitschülerInnen zu einem Peer-BeraterInnen-Team zusammen Der/die echte Peer-BeraterIn oder je ein/e MitschülerIn sucht Rat. Die Klasse beobachtet: - Welche Möglichkeiten sich zu wehren, werden angeboten? - Auf welche (richtigen?) gesetzlichen Grundlagen verweist der/die BeraterIn? - Welche Institutionen und UnterstützerInnen empfiehlt der/die BeraterIn? Zum Schluss sollte der/die Ratsuchende sagen: - ob er/sie sich gut beraten gefühlt hat? - ob er/sie sich jetzt stark fühlt, sich konkret wehren zu können? - was müsste passieren, damit er/sie das noch besser tun kann? Auch der/die BeraterInn bzw. das BeraterInnen-Team sollte ein kurzes Feedback geben, wie er/sie sich in der Situation gefühlt haben und ob sie daraus gestärkt hervorgehen. SchülerInnen, die im Alltag und/oder im Arbeitsleben auf persönliche Assisstenz angewiesen sind, sollten diesen Test gemeinsam mit Ihren AssistentInnen machen..
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