PSYCHOTHERAPIE IM WANDEL

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1 Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns KVBFORUM PSYCHOTHERAPIE IM WANDEL Aktuelle Entwicklungen für Praxen und Patienten BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT: Liquiditätsfallen erkennen und gegensteuern KVB INTERN: Neue Bereitschaftspraxen in Zwiesel und Lindau eröffnet IT IN DER PRAXIS: Elektronische Gesundheitskarte der Generation 1+ wird ungültig

2 2 EDITORIAL Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Entwurf eines Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) hat das Bundesgesundheitsministerium Ende September im Bundeskabinett eingebracht. Auch wenn in dem Gesetzesentwurf einige Ansätze hin zu einer angemesseneren Honorierung der Leistungen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zu finden sind, so ist dieser doch stark geprägt von einem tiefen Misstrauen der Politik gegenüber der Ärzteschaft. So suggeriert ja schon der Titel, dass es nur eines Gesetzes bedürfe, um schnellere Termine für Patienten zu erhalten. Doch so einfach ist es in der Realität natürlich nicht: Kein Arzt oder Psychotherapeut lässt seine Patienten gerne lange auf die Behandlung warten. Die bisherige geringe Inanspruchnahme der Terminservicestellen wie auch mehrere Versichertenbefragungen zeigen, dass gerade auch im internationalen Vergleich hierzulande die Wartezeiten auf Termine bei Ärzten und Psychotherapeuten eher kurz sind. Die Praxen sind gerade in kollegialer Absprache zwischen Hausarzt, Facharzt und Psychotherapeut sehr gut in der Lage, über die Dringlichkeit zu entscheiden und mit den Patienten geeignete Termine zu vereinbaren und das ganz ohne staatliche Einflussnahme. Dennoch sollen jetzt laut TSVG die Terminservicestellen noch erheblich ausgebaut und um zusätzliche Aufgaben erweitert werden. Die Terminservicestellen wurden im Januar 2016 bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet, um Termine bei Fachärzten zu vermitteln. Im April 2017 kam dann die Vermittlung psychotherapeutischer Erstgespräche und Akutbehandlungen hinzu. Seit Oktober 2018 gehört nun auch die Vermittlung von zeitnah erforderlichen probatorischen Sitzungen zu dem Aufgabenspektrum der Terminservicestellen. Wir haben dies zum Anlass genommen, um im Titelthema von KVB FORUM über die Terminvermittlung für die Psychotherapie zu berichten, aber auch andere aktuelle Entwicklungen aus der psychotherapeutischen Versorgung einmal genauer zu beleuchten. Ihr KVB-Vorstand Dr. med. Krombholz Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Schmelz 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Ritter-Rupp 2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

3 AKTUELLES IN KÜRZE 3 ZITAT DES MONATS Es gibt kaum einen Bereich, in dem noch so viel gefaxt wird wie im Gesundheitswesen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Quelle: Handelsblatt vom 8. Oktober 2018) ZAHL DES MONATS 2, 3 Millionen Patienten haben im Jahr 2017 in Bayern Leistungen gemäß den Psychotherapie-Richtlinien erhalten. VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2018 (Quelle: KVB) Die letzte Vertreterversammlung der KVB im Jahr 2018 findet an folgendem Termin in der Elsenheimerstraße 39, München, statt: Samstag, 17. November 2018, 9.00 Uhr BROSCHÜRE PRAXISNETZE VERÖFFENTLICHT Seit 2012 sind die Kassenärztlichen Vereinigungen per Gesetz verpflichtet, Praxisnetze nach Paragraf 87b Absatz 4 SGB V anzuerkennen, seit 2015 auch zu fördern. Die neue Broschüre Praxisnetze gibt einen Überblick, wie die KVB diese Vorgaben für vernetze Versorgungsformen umsetzt. Unter anderem informiert die Publikation darüber, welche vielfältigen Service-Angebote und Unterstützungsmaßnahmen die KVB Netzärzten und -psychotherapeuten, aber auch deren Patien- Praxisnetze Die KVB - Ihr Ansprechpartner rund um Praxisnetze ten zur Verfügung stellt und welche Projekte die KV Bayerns bereits gemeinsam mit Praxisnetzen realisiert hat. Ein Ziel aller Praxisnetze ist es, die Kommunikation und den Informationsfluss sowohl unter den Netzärzten und -psychotherapeuten als auch zwischen den Patienten und den Ärzten verschiedener Fachgruppen zu verbessern. Dafür engagieren sich einige Netze auch verstärkt in der Optimierung der Schnittstelle ambulant/stationär, zum Beispiel indem sie die Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern ihrer Region Stichwort Überleitungsmanagement verbessern. Mehr über das Thema Vernetzung, das aus der medizinischen Versorgung nicht mehr wegzudenken ist und bei dem bayerische Praxisnetze einen wertvollen Beitrag für ihre Regionen leisten, lesen Sie in unserer Broschüre als Download unter in der Rubrik Praxis/Alternative Versorgungsformen/ Praxisnetze. Wichtiges für die Praxis Elektronische Gesundheitsakten der Krankenkassen Digitale oder elektronische Gesundheitsakten sind aktuell in aller Munde. Gemäß Paragraf 68 SGB V haben gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten eine sogenannte persönliche elektronische Gesundheitsakte (ega) zu finanzieren. Neben persönlich erhobenen oder von den Krankenkassen bereitgestellten Daten können Versicherte auch Arztbriefe, Befunde oder Labordaten in diese Akten einstellen. Die elektronischen Gesundheitsakten, zu der auch die App Vivy zählt, dienen dem Versicherten zur Information und sind nicht gleichzusetzen mit der elektronischen Patientenakte gemäß E-Health-Gesetz (Paragraf 291a Absatz 3 Nummer 4 SGB V), die ab 2021 für alle Versicherten von den Krankenkassen angeboten werden müssen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat Informationen zur Nutzung der digitalen Gesundheitsakte Vivy erarbeitet und gibt Tipps für niedergelassene Ärzte. Wir stellen diese Informationen auch unseren Mitgliedern auf der Startseite unter zur Verfügung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Patienten ein Auskunftsrecht und somit Anspruch auf Gewährung unverzüglicher Einsicht und Kopien ihrer vollständigen Patientenakte. Zudem können sie elektronische Abschriften von Patientenakten verlangen (Paragraf 630 Absätze 1 und 2 BGB). Auch nach der Datenschutzgrundverordnung besteht Anspruch auf Auskunft. Die Art der Zurverfügungstellung von Daten können jedoch die Ärzte bestimmen. Ärzte und Psychotherapeuten sind somit nicht verpflichtet, die Daten der Vivy-Akte auszuwerten, zu nutzen oder sie in der App hochzuladen. Es können stattdessen auch konventionelle Wege genutzt werden, um dem Auskunftsrecht der Patienten gerecht zu werden. Die in der digitalen Gesundheitsakte enthaltenen Informationen können mitunter sehr umfangreich sein. Eine entsprechende Vergütung des ärztlichen Aufwands bei der ega- Nutzung ist derzeit noch ungeklärt. Anja Schneider, Cordelia Gertz (beide KVB) Redaktion

4 4 INHALTSVERZEICHNIS TITELTHEMA 6 Psychotherapie: Strukturreform im Überblick Kurze inhaltliche Zusammenfassung der vor eineinhalb Jahren in Kraft getretenen Strukturreform in der ambulanten Psychotherapie 7 Kommentar: Politik der Glaubwürdigkeit Dr. med. Claudia Ritter-Rupp, zweite stellvertretende KVB-Vorstandsvorsitzende, über die Zeitenwende in der Psychotherapie 8 Schnelleres Erstgespräch, aber weiterhin Wartezeiten auf Therapieplätze Eine Bilanz zur größten Psychotherapiereform der letzten 50 Jahre und was sie aus Sicht der psychotherapeutischen Versorger bewirkt hat 12 Psychotherapiereform aus Haus- und Fachärztesicht Wie einfach ist der Zugang zum psychotherapeutischen Versorgungsangebot seit der Strukturreform für Patienten niedergelassener Haus- und Fachärzte? 13 Terminservicestelle Psychotherapie Wie wird das Angebot einer Vermittlung probatorischer Sitzungen durch die Terminservicestelle organisiert und von den Patienten in Anspruch genommen? 16 Psychotherapie online: Vorsicht geboten! Warum der Umgang mit Online- Interventionen nicht nur aufgrund berufs- und haftungsrechtlicher Bedenken kritisch zu hinterfragen ist 18 Blick über den Tellerrand Eine spezielle KVB-Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Auswirkungen Internet- und mobilbasierter Interventionen auf die ambulante Versorgung 20 Fernbehandlung auch in der Psychotherapie? Mit der Änderung der Musterberufsordnung durch den Deutschen Ärztetag ist auch für die mittelbare Behandlung in der Psychotherapie einiges anders geworden 22 Möglichkeit eines neuen Therapieansatzes bei Rheumatoider Arthritis Das Innovationsfondsprojekt PETRA soll den Krankheitsverlauf von Patienten mit RA verbessern und zur Erhöhung ihrer Lebensqualität beitragen 6 Die Strukturreform Psychotherapie hat unter anderem zu einer besseren persönlichen Erreichbarkeit der Psychotherapeuten beigetragen 13 Über die Terminservicestelle Psychotherapie werden zum Beispiel Erstgespräche im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde zeitnah vermittelt 22 Patienten mit Rheumatoider Arthritis können vom Projekt PETRA enorm profitieren

5 INHALTSVERZEICHNIS 5 24 Chancen des Projekts PETRA im Sinne des Patienten nutzen Wie bewerten Ärzte und Psychotherapeuten den Ansatz der Personalisierten Therapie bei Rheumatoider Arthritis? IT IN DER PRAXIS 26 egk der Generation 1+ ab 2019 ungültig Die elektronischen Gesundheitskarten der Generation 1+ dürfen nur noch bis 31. Dezember 2018 eingesetzt werden. Was bedeutet das für die Praxen? HYGIENE IN DER PRAXIS 28 Hygieneplan wichtiges Instrument des Hygienemanagements Was der Hygieneplan zum Schutz der Patienten und des Praxispersonals beiträgt und was bei seiner Erstellung zu beachten ist BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT 30 Liquiditätsfallen erkennen und gegensteuern Damit eine Praxis von Beginn an wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden kann, muss der Inhaber seine Funktion als Unternehmer wahrnehmen KVB INTERN 33 Weitere KVB-Bereitschaftspraxen eröffnet Die Anzahl der KVB-Bereitschaftspraxen wächst. Am 25. September haben zwei weitere Praxen ihre Pforten geöffnet 34 Meine KVB Funktion Dateien einreichen verbessert Unter die umfangreichen Neuerungen im Mitgliederportal Meine KVB fällt ab Mitte November auch die Modernisierung der Funktion Dateien einreichen VERSORGUNG FÖRDERN 35 HNO-Ärzte sind im Landkreis Haßberge willkommen Die KVB fördert Hals-Nasen- Ohren-Ärzte, die im Landkreis Haßberge die vertragsärztliche Versorgung unterstützen möchten KURZMELDUNGEN 36 Broschüre zur ASV aktualisiert 36 Bayerisches Hospiz- und Palliativbündnis 36 Digitalisierung: Praxis der Zukunft 37 LESERBRIEFE 37 IMPRESSUM 38 KVB SERVICENUMMERN 28 Die wichtigsten Grundlagen des Hygieneplans sollten in jeder Praxis bekannt sein 33 Die neue Bereitschaftspraxis der KVB in Lindau befindet sich an der dortigen Asklepios Klinik 35 Die KVB bietet interessierten HNO-Ärzten im unterversorgten Landkreis Haßberge bei Aufnahme einer Praxistätigkeit finanzielle Unterstützung an

6 7 TITELTHEMA PSYCHOTHERAPIE: STRUKTURREFORM IM ÜBERBLICK Mit einer kurzen Zusammenfassung der Inhalte der vor eineinhalb Jahren in Kraft getretenen Strukturreform in der ambulanten Psychotherapie liefert der nachfolgende Beitrag einen Einstieg in das Thema, das in den folgenden Artikeln durch Interviews mit Praxen zu ihren Erfahrungen vertieft wird. Einen einfacheren Zugang zur Psychotherapie für die Patienten sowie bessere Kooperationsmöglichkeiten zwischen Psychotherapeuten sowie Hausund Fachärzten das waren zwei der Ziele, die der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz unter anderem verfolgte. Die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Bessere persönliche Erreichbarkeit der Psychotherapeuten (200 Minuten pro Woche) Mindestangebot von 100 Minuten für Sprechstunden pro Woche Einführung von psychotherapeutischer Sprechstunde und Akutbehandlung Einführung der Terminservicestelle Psychotherapie Vereinfachung in der Antragstellung und Gruppentherapie Verwendung des letzten Therapieabschnitts zur Rezidivprophylaxe Die Strukturreform Psychotherapie hatte dabei das Ziel, den Patienten zeitnah einen niederschwelligen Zugang zur Psychotherapie zu ermöglichen und das Versorgungsangebot insgesamt flexibler zu gestalten. Zu diesem Zweck wurden telefonische Erreichbarkeitszeiten der Psychotherapeutenpraxen auf 200 Minuten in der Woche verpflichtend erweitert, verpflichtende Sprechstunden für Erstgespräche zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung sowie die Terminvermittlung für psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen durch die Terminservicestellen eingeführt. Die Möglichkeit der neu eingeführten Akutbehandlung wiederum ermöglicht Menschen in einer konkreten Krisensituation einen direkten Zugang zum Psychotherapeuten ohne lange Genehmigungsverfahren der Krankenkasse. Vor jeder Kurzzeit- beziehungsweise Langzeittherapie finden nach den Sprechstunden mindestens zwei probatorische Sitzungen zur Klärung des geeigneten Psychotherapieverfahrens statt. Daneben wurde die Kurzzeittherapie (KZT) unterteilt in die nunmehr nur noch anzeigepflichtigen KZT1 und KZT2 (jeweils zwölf Sitzungen à 50 Minuten). Das Antrags- und Gutachterverfahren wurde vereinfacht. Die Zahl der Teilnehmer von Gruppentherapien wurde einheitlich auf drei bis neun festgelegt. Einzel- und Gruppensitzungen können ohne Mitteilung an die Krankenkasse getauscht werden, sofern sich das überwiegend durchgeführte Setting nicht ändert. Auch gibt es die Möglichkeit, Einzel- und Gruppentherapien zu kombinieren, gegebenenfalls bei zwei unterschiedlichen Therapeuten. Die Rezidivprophylaxe nach beendeter Psychotherapie wurde zur Sicherung des Behandlungserfolgs neu eingeführt. Die hierfür notwendigen Sitzungen werden vom Gesamtkontingent abgezogen. Im Rahmen der Strukturreform wurden auch die Psychotherapie- Richtlinie überarbeitet, die Psychotherapie-Vereinbarung angepasst sowie neue Abrechnungsziffern und Vordrucke entwickelt. Infolge der Schiedsamtsentscheidung zur Vermittlung von Terminen für zeitnahe probatorische Sitzungen durch die Terminservicestelle musste darüber hinaus zum 1. Oktober 2018 der Vordruck PTV 11 angepasst werden, mit dem die Notwendigkeit einer zeitnahen psychotherapeutischen Behandlung bestätigt wird. Die Abrechnungsziffern im EBM wurden nach einer einheitlichen Systematik für Kurzzeit- und Langzeittherapien ausgestaltet sowie für die Vergütung von Einzel- und Gruppentherapien neu entwickelt. Der Bewertungsausschuss, also das Verhandlungsgremium von KBV und GKV-Spitzenverband, hat rückwirkend zum 1. April 2017 eine Anpassung der Bewertung der psychotherapeutischen Sprechstunde sowie der Akutbehandlung und weiterer Gebührenordnungspositionen im EBM beschlossen, was zu einer besseren und gleichwertigen Vergütung der neuen Leistungen geführt hat. Stefan Schlosser (KVB)

7 TITELTHEMA 7 KOMMENTAR: POLITIK DER GLAUBWÜRDIGKEIT Die Psychotherapie erlebt gerade eine Zeitenwende in mehrfacher Hinsicht. Zwei Punkte möchte ich herausgreifen. Zum einen die Online-Therapie als angebliches Heilsversprechen für psychische Beschwerden beziehungsweise Erkrankungen. Bereits der Name ist irreführend und macht das Thema noch unübersichtlicher. Auch im allgemeinen Digitalisierungs-Hype sollten die Möglichkeiten nicht überschätzt oder verwechselt werden. Falsch angewendet können Online-Therapien sogar patientengefährdend sein. Sie ersetzen keinesfalls den Psychotherapeuten und dürfen auch nicht als Sparangebot der Krankenkassen fungieren, auch wenn sie zuweilen relativ aggressiv vermarktet werden. Sie sind keine Lösung für politisch gewollte Versorgungslücken, um den Mangel zu kaschieren. Die im persönlichen Kontakt erbrachte Psychotherapie sollte weiterhin auf Nachhaltigkeit und wo immer möglich auch auf Heilung ausgerichtet sein. Eine Behandlung, die den Patienten in den Mittelpunkt stellt, ist mehr als die Beseitigung von vordergründigen Symptomen und spart auf lange Sicht Kosten. Zum anderen ist die Politik von Jens Spahn mit Zuckerbrot und Peitsche psychologisch höchst unklug, zerstört Vertrauen und ist kein guter Auftakt für eine gelingende Beziehung. Vermutlich wäre eine Politik nach dem Motto Lust statt Frust geeigneter, auch um die zweifelnde und zögerliche Nachwuchsgeneration für ihren Beruf und die Niederlassung zu motivieren. Eine wie aktuell beabsichtigt gesetzlich vorgegebene hierarchisch gesteuerte Zuweisung von psychisch erkrankten Patienten zu definierten Behandlungsformen würde die in unserem Fachgebiet so wichtige partizipative Entscheidungsfindung der Patienten hinsichtlich verschiedener Behandlungsformen unzulässig einengen. Es würde eine Diskriminierung der Patienten und längere Versorgungswege bedeuten. Mit der neuen Psychotherapierichtlinie, die allerdings noch ergänzt werden müsste durch eine sinnvolle Bedarfsplanung, haben wir bereits eine gestufte Versorgung mit entsprechenden Möglichkeiten eines flexibleren und eines niederschwelligeren Zugangs zu hoch qualifizierter Psychotherapie. Wichtig ist, dass diese neu geschaffenen Zugangsmöglichkeiten unter den zuweisenden Haus- und Fachärzten noch bekannter und in einer guten Kooperation genutzt werden. Für mich persönlich liegt der Schlüssel einer guten Patientenversorgung unter anderem in der engen Kooperation aller Fachbereiche und in einer Kultur gegenseitiger Wertschätzung. Erfreulicherweise gelingt dies auch in der internen Zusammenarbeit mit meinen beiden Vorstandskollegen Dr. med. Wolfgang Krombholz und Dr. med. Pedro Schmelz. Nur mit einer Politik der Glaubwürdigkeit können wir den Herausforderungen etwas entgegensetzen. Lassen Sie uns dabei gemeinsame Sache machen! Ihre Dr. med. Claudia Ritter-Rupp Psychotherapie: Online aktuell informiert Die KV Bayerns stellt auf ihrer Internetseite laufend wichtige Informationen für ihre psychotherapeutisch tätigen Mitglieder, aber auch für überweisende Ärzte sowie für Patienten ein. Für Psychotherapeuten und Ärzte beispielsweise zur Strukturreform Psychotherapie und zu Formularen, Anträgen sowie Vordrucken aus diesem Bereich: in der Rubrik Praxis/Praxisführung/Strukturreform Psychotherapie in der Rubrik Service/Formulare und Anträge/Formulare mit P in der Rubrik Service/Formulare und Anträge/Formulare mit K (Für die PTV-Vordrucke des Kohlhammerverlags) in der Rubrik Praxis/Online-Angebote/Therapieplatz-Verwaltung in der Rubrik Service/Partner/Innovationsfonds/Aktuelle Kooperationen (zu PETRA) Für Patienten beispielsweise zur Terminservicestelle (mit Patienteninfoblatt) und zur Koordinationsstelle Psychotherapie: in der Rubrik Service/Patienten/Terminservicestelle/Terminservicestelle-Psychotherapie in der Rubrik Service/Patienten/Koordinationsstelle Psychotherapie in der Rubrik Service/Patienten/Psychotherapeutische Versorgung

8 8 TITELTHEMA SCHNELLERES ERSTGESPRÄCH, ABER WEITERHIN WARTEZEITEN AUF THERAPIEPLÄTZE Vor eineinhalb Jahren fand die größte Psychotherapie-Reform der letzten 50 Jahre statt. Ein guter Zeitpunkt also, um eine erste Bilanz zu ziehen. Was ist seither besser geworden, was ist gleich geblieben, was hat sich unter Umständen nicht so positiv entwickelt? KVB FORUM hat sich mit drei Praxen, die in der psychotherapeutischen Versorgung tätig sind, unterhalten. Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist es Maria Böttcher aus Wasserburg am Inn wichtig, dass auch auf dem Land eine gute Versorgung gewährleistet ist. Frau Böttcher, Herr Waldherr, Herr Dr. Vogel, ein wichtiges Ziel der Psychotherapie-Reform war es, die langen Wartezeiten also sowohl auf ein Erstgespräch als auch auf einen Therapieplatz zu verkürzen. Wie sieht die Realität in den Praxen aus? Maria Böttcher: Die Wartezeiten auf ein Erstgespräch haben sich durch die Einführung der Sprechstunde bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf jeden Fall verkürzt. Meine Kolleginnen und Kollegen nutzen die Sprechstunde für Eltern, Kinder und Jugendliche, um eine erste Abklärung vorzunehmen. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz hingegen haben sich kaum verändert. Durch die Einführung der telefonischen Erreichbarkeit und der Sprechstunde steht real weniger Zeit für die Richtlinientherapie zur Verfügung. Besonders bei Kindern und Jugendlichen besteht das Problem der Verschlimmerung der psychischen Erkrankung und der psychosozialen Problematik. Benedikt Waldherr: Es gelingt zwar auch in meiner Praxis, anfragende Patienten schneller in ein Erst- gespräch zu überführen. Aber oft habe ich dann eben auch keinen Therapieplatz zur Verfügung und muss diese Menschen dann doch wieder warten lassen. Sehr stark leidende Patienten und dringende Fälle versuche ich selbst in Therapie zu nehmen. Dadurch wird allerdings nur meine Selbstüberlastung größer und auf lange Sicht befürchte ich auch eine Abnahme meiner persönlichen Leistungsfähigkeit und Wachsamkeit als Therapeut. Das ist also keine wirkliche Lösung für die mangelnde Bedarfsplanung und führt früher oder später zu Arbeitsüberlastung und Selbstausbeutung der Kollegen. Zumindest im Hinblick auf die langfristige Versorgung der schwerkranken Patienten hat die Psychotherapierichtlinie keine nachhaltige Verbesserung gebracht. Dr. Christian Vogel: Aus meinem Praxisalltag kann ich bestätigen: Menschen mit psychischen Erkrankungen gelangen jetzt schneller in das psychotherapeutische Versorgungsystem. Das Instrument der psychotherapeutischen Sprechstunde wird in allen Fachgruppen, die es anwenden können, auch gut angenommen. Wird dort allerdings die Indikation für eine weitere Behandlung gestellt und differentialindikatorisch eine Kurz- oder Langzeittherapie für notwendig erachtet, stoßen die Patienten wieder auf das bekannte Kapazitätsproblem. Aus Sicht der psychiatrischen Praxen ist es aber ein deutlicher Fortschritt, dass der Leistungsinhalt der Sprechstunde den wir übrigens immer schon erbracht haben nun auch versorgungstechnisch adäquat abgebildet wird. Das Instrument der Akutbehandlung etabliert sich hingegen trotz positiver Steigerungsraten noch eher zögerlich.

9 TITELTHEMA 9 Sind Therapeuten nun in ihrer Praxis besser telefonisch erreichbar? Waldherr: Ich selbst biete meinen Patienten über die Sprechstundenhilfe wöchentlich eine 20-stündige telefonische Erreichbarkeit an. Ich weiß auch von vielen Kollegen, dass sie die telefonische Verfügbarkeit deutlich erhöht haben und dass die früher übliche Anrufbeantworterpraxis ein echtes Auslaufmodell ist. Allerdings beschweren sich natürlich auch die Kollegen darüber, dass sie, wenn sie selbst am Telefon sitzen, diese Zeit nicht mehr in die Patientenversorgung unmittelbar in Form von Therapiesitzungen einbringen können. Vogel: Für eine bessere Erreichbarkeit sprechen auch die Rückmeldungen von Patienten, denen eine Kontaktaufnahme mit ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten empfohlen wurde. Auch wir als vermittelnde Fachärzte für Psychiatrie oder psychiatrisch tätige Nervenärzte erleben dadurch eine bessere Kommunikation, sei es zur Vermittlung, sei es im Verlauf der Behandlung, falls beide Behandler im Sinne des Patienten Koordinationsbedarf haben. Böttcher: Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Eltern und Jugendlichen außerhalb der telefonischen Sprechzeiten anrufen und um einen Rückruf bitten. Die telefonische Erreichbarkeit ist in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach zeitlich zu hoch angesetzt. Zweihundert Minuten pro Woche bei vollem Versorgungsauftrag und hundert Minuten bei hälftigem Versorgungsauftrag werden vom Patienten nicht in diesem Umfang genutzt. Auch die Einrichtung von sogenannten Terminservicestellen in den KVen sollte dabei helfen, Patienten rascher in eine Therapie zu vermitteln. Vogel: Es werden vor allem Kollegen auf dem Land häufiger angefragt. Da Psychiater und Neurologen nach den ärztlichen und psychologischen Therapeuten zu den am meisten von der Terminservicestelle kontaktierten Fachgebieten gehören, wäre eigentlich zu erwarten, dass alle mit Anfragen überhäuft werden. Es wird aber lediglich ein kleiner Teil der Patienten auch bei psychiatrischen Notfällen und psychischen Krisensituationen über die Terminservicestelle in psychiatrische Sprechstundenpraxen vermittelt. Böttcher: Bisher gibt es noch wenige Kontaktaufnahmen der Terminservicestelle mit Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, viele sind noch nie kontaktiert worden. Fast immer wenden sich Eltern und Jugendliche direkt an die Praxen. Waldherr: Die Terminservicestelle erfüllt im Moment noch eine Randfunktion, da sie nur etwa fünf Prozent der Fälle vermittelt. Der Großteil der Anmeldungen findet sowohl bei mir als auch bei anderen Kollegen direkt in den Praxen statt. Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Stelle läuft völlig reibungslos. Sie sind freundlich, machen keinen Druck auf die Kollegen und respektieren auch, wenn man mal keinen Termin für eine Erstkontaktaufnahme frei hat. Allerdings scheinen die schwer gestörten, chronischen Patienten dieses Angebot nicht so effektiv nutzen zu können wie jüngere, technikaffine Menschen. Die beratenden und präventiven Aufgaben von Psychotherapeuten wurden deutlich erweitert. Wie macht sich das bemerkbar? Waldherr: In unserer Praxis geben wir bei Bedarf den anrufenden Patienten ausführlich über Selbsthilfegruppen oder komplementäre Beratungsangebote Auskunft. So verweisen wir zum Beispiel bei reinen Partnerschaftsproblemen oder klaren Erziehungsfragen regelmäßig an die Beratungsstellen der Caritas oder der Diakonie. Bei sozialer Isolation und entsprechender Vorgeschichte empfehlen wir auch die Teestube des sozialpsychiatrischen Dienstes. Diese vielen zusätzlichen Angebote sind zwar hilfreich, stellen aber Patienten, die einen Therapieplatz suchen, nicht wirklich zufrieden. Böttcher: Heute wenden sich mehr Eltern und Jugendliche an uns mit der Bitte um eine Abklärung und Beratung über das weitere Vorgehen. Von den Kolleginnen und Kollegen werden zwar auch andere ambulante und stationäre Hilfen vorgestellt, dennoch bleibt nach meiner Einschätzung im überwiegenden Teil die Richtlinienpsycho- Benedikt Waldherr ist in Landshut als Psychologischer Psychotherapeut niedergelassen und Mitglied der Vertreterversammlung der KVB.

10 10 TITELTHEMA Der in München niedergelassene Christian Vogel erweitert das Interview um die Perspektive der Fachärzte für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie. therapie das empfohlene Angebot. In der Überbrückungszeit auf einen Therapieplatz erhalten die Patienten das psychotherapeutische Gespräch oder zur Einleitung einer schnellen Intervention die Möglichkeit einer Akuttherapie. Vogel: In der psychiatrischen Sprechstundenpraxis macht sich das weniger bemerkbar, da beratende und präventive Aufgaben, die Koordination des gesamten psychosozialen Spektrums, die Funktion als Lotse im Psychodschungel schon immer die Aufgabe des Psychiaters und psychiatrisch tätigen Nervenarztes war. Deutlich spürbar, auch im Sinne einer Änderung der Praxisstruktur und informellen Vernetzung, müsste dies für die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sein zumal psychologische Psychotherapeuten parallel auch eine Reihe von Verordnungsbefugnissen erhalten haben wie beispielsweise die Verordnung von Soziotherapie oder die Einweisung in psychotherapeutische und psychosomatische Rehakliniken. Akut kranke Menschen in Krisensituationen, die nicht in der Lage sind, auf eine Richtlinienpsychotherapie zu warten, haben jetzt mehr Möglichkeiten? Waldherr: Die Einführung der Akuttherapie stellt eine deutliche Verbesserung dar, da durch sie Patienten, die dringend eine Behandlung brauchen, rascher in Behandlung kommen. Auch die Möglichkeit, in der Akuttherapie vom eigenen Richtlinienpsychotherapie-Verfahren abweichen zu können, stellt für uns eine Bereicherung dar. Allerdings fehlen bei Kindern und Jugendlichen die Stundenkontingente für die notwendige Einbeziehung von Angehörigen. Das muss dringend nachgebessert werden. Vogel: Die Nutzung der Akutbehandlung läuft momentan noch verzögert zur psychotherapeutischen Sprechstunde an. Es geht auch hier um die Frage der Kapazität. Die Menge der Behandlungsplätze hat sich durch die Psychotherapiereform ja nicht erhöht. Offen ist, wie viele Kollegen ihre Praxisstruktur verändern, um Akuttherapien anzubieten. Häufigste Anlaufstelle für psychiatrische Notfälle und Krisen werden wohl die psychiatrischen Sprechstundenpraxen bleiben, die ohnehin schon immer offene Sprechstunden angeboten haben. Werden Patienten aus Kapazitätsgründen oft auf andere Praxen verwiesen und ist es aufwendig, einen Platz bei Kollegen zu organisieren? Böttcher: Da die Terminvergabe für die Sprechstunde unabhängig von einem verfügbaren Therapieplatz angeboten wird, ergibt sich eine erhöhte Vermittlungsdringlichkeit an andere Praxen oder die Weitervermittlung an die Terminservicestelle. Vor allem im ländlichen Bereich sind lange Wartezeiten die Regel, wobei viele Praxen versuchen, durch persönliche Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen Notlagen abzumildern. Waldherr: Nach meiner Einschätzung stehen für etwa zwei Drittel der Patienten, welche die Sprechstunde aufsuchen, keine zeitnahen Kapazitäten für die Behandlung zur Verfügung. Der Aufwand, für diese Patienten einen Platz bei Kollegen zu finden, ist deutlich angestiegen und in der Regel nicht von Erfolg gekrönt, da auch dort oftmals keine freien Plätze vorhanden sind. Vogel: Es gibt weiterhin eine hohe Nachfrage und auch Indikationsbreite für Langzeittherapien. Selbst bei hoher Therapeutendichte wie in München ist es oft schwierig, einen Platz zu finden insbesondere dann, wenn es sich um komplexe Krankheitsbilder handelt. Ein Grund für die steigende Nachfrage liegt auch darin, dass sich die Indikation für eine Psychotherapie in den letzten Jahren stark verbreitert hat. Viele neue Leitlinien enthalten neben anderen Behandlungsstrategien auch differenzierte Indikationen für eine Psychotherapie. Stichwort: Stadt versus Land. Welche Unterschiede zeigen sich? Vogel: Zwar zeigen epidemiologische Untersuchungen meines Wissens keine wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und ländlichen Regionen, aber möglicherweise ist auf dem Land die Schwelle höher, einen Psychiater oder Psychotherapeuten aufzusuchen. Schwer psychisch Kranke mit sozialer Desintegration als Folge ihrer Erkrankung sammeln sich allerdings eher in den Städten. Sollte die Bedarfsplanung endlich auf wissenschaftliche Grundlagen gestellt werden, so wäre diese Frage noch einmal gründlich zu untersuchen. Böttcher: Die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und

11 TITELTHEMA 11 Jugendlichen ist was die Wartezeiten angeht in städtischen Gebieten deutlich besser als auf dem Land. Viele Eltern suchen daher sogar Therapieplätze in der nächstgelegenen Stadt. Die Bedarfsplanung entspricht hier nicht dem realen Bedarf mit negativen Folgen für die Patienten. Durch die Sprechstunde ist zwar ein schnelleres Versorgungsangebot entstanden, aber kein schnellerer Therapiebeginn. Die Kolleginnen und Kollegen fühlen sich persönlich mehr unter Druck, bereits kontaktierte Patienten aufzunehmen, vor allem wenn sie nicht an andere Praxen vermittelt werden können. Waldherr: Meines Erachtens gleicht sich die Lage in Stadt und Land mehr und mehr an und in ländlichen Regionen ist eine ähnliche Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungen zu beobachten. Allein die Tatsache, dass viele Menschen an ihre Arbeitsstätten pendeln müssen, ergibt eine gewisse Verschiebung der Versorgungsanteile über Mitversorgereffekte. Mit der Reform sollten auch Gruppenpsychotherapien gefördert werden. Waldherr: Tatsächlich wurde für die Gruppenpsychotherapie vieles vereinfacht. Es ist auch ein zunehmendes Angebot zu beobachten, weil sich die wirtschaftlichen Bedingungen verbessert haben. Viele Einzeltherapeuten wollen nun zusätzlich die Zulassung für die Gruppenpsychotherapie erwerben. Der zusätzliche Bürokratieaufwand ist aber der wunde Punkt: Für die Genehmigung einer Gruppentherapie muss der Therapeut für jeden einzelnen Gruppenteilnehmer einen entsprechenden Antrag auf den Weg bringen. Das konterkariert natürlich die auf der anderen Seite erfolgten Vereinfachungen etwa bei der Zusammenlegung von Kontingenten. Vogel: Der organisatorische Aufwand ist tatsächlich hoch. Die Zweiteilung der Kurzzeittherapie sollte daher vereinfacht werden. Generell hat die Gruppentherapie ein geringeres Ansehen und wird von vielen Patienten und auch von einigen Kollegen als weniger wertvoll und effektiv eingeschätzt was allerdings nicht stimmt. Hier ist es Aufgabe der Wissenschaft und der Verbände, offensiv etwas für die Akzeptanz der Gruppentherapie zu tun! Frau Böttcher, Herr Waldherr, Herr Dr. Vogel, Ihnen allen vielen Dank für das Gespräch! Interview Markus Kreikle (KVB)

12 12 TITELTHEMA PSYCHOTHERAPIEREFORM AUS HAUS- UND FACHÄRZTESICHT Ist es für niedergelassene Haus- und Fachärzte seit der Strukturreform der ambulanten Psychotherapie in Bayern einfacher geworden, für eigene Patienten einen geeigneten Therapieplatz zu finden beziehungsweise ihnen den Weg zu psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten zu ebnen? Wie niedrigschwellig ist der Zugang zum psychotherapeutischen Versorgungsangebot? KVB FORUM hat einen niedergelassenen Allgemeinmediziner und eine Gynäkologin in eigener Praxis nach ihren aktuellen Erfahrungen gefragt. Dr. med. Marianne Röbl-Mathieu, niedergelassene Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe aus München, Regionale Vorstandsbeauftragte der KVB für München Stadt und Land Den Ansatz der Psychotherapiereform, den Patientinnen und Patienten einen einfacheren Einstieg in eine Psychotherapie zu ermöglichen und das Versorgungsangebot besser an ihre Bedürfnisse auszurichten, finde ich grundsätzlich sehr gut. Für mich persönlich hat sich in der Praxis jedoch keine unmittelbar spürbare Veränderung ergeben. Schon bisher hatte ich gute Erfahrungen mit der Empfehlung an meine Patientinnen gemacht, sich an die Koordinationsstelle Psychotherapie zu wenden. Natürlich ist es gut zu wissen, dass seit der Reform bei Bedarf noch flexiblere und niedrigschwelligere Vermittlungsmöglichkeiten bestehen. Auch die verpflichtende telefonische Erreichbarkeit der Psychotherapeuten kann von Vorteil sein. Auf der Internetseite der KVB ist dazu unter in der Rubrik Service/Patienten/Psychotherapeutische-Versorgung ein detailliertes Verzeichnis zu finden. Dr. med. Markus Beier, niedergelassener Facharzt für Innereund Allgemeinmedizin aus Erlangen, Mitglied der KVB-Vertreterversammlung und beratenden KVB-Vorstandskommission Im hausärztlichen Umfeld hat sich zumindest gefühlt an der Vermittlungssituation noch nicht viel geändert, da die Möglichkeiten und daraus resultierenden Verbesserungen, die nun bei der Vermittlung psychotherapeutischer Termine bestehen, noch nicht so bekannt sind. Konkret gibt es ja inzwischen einige neue Angebote, wie die telefonische Vermittlung, die sehr hilfreich sind. Dieser Vermittlungsservice ist auch über die Internetseite der KVB zu erreichen und sowohl für uns als auch für unsere Patientinnen und Patienten gedacht. Grundsätzlich sind die psychotherapeutisch tätigen Kollegen seit der Strukturreform für uns anfragende Ärzte deutlich besser telefonisch zu erreichen. Jetzt sollten wir alle gemeinsam darauf hinwirken, dass die bereits angebotenen Möglichkeiten noch bekannter werden. Redaktion

13 TERMINSERVICESTELLE PSYCHOTHERAPIE Seit Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie im April 2017 werden nun auch psychotherapeutische Erstgespräche und Akutbehandlungen über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermittelt. Ab Oktober dieses Jahres muss zusätzlich auch die Vermittlung von zeitnah erforderlichen probatorischen Sitzungen im Rahmen der Terminservicestelle angeboten werden. Der folgende Artikel erläutert, wie diese Einrichtung bei der KVB organisiert ist und wie sie von Mitgliedern und Patienten in Anspruch genommen wird. TITELTHEMA 13 Die Vermittlungen der neuen Versorgungsangebote, Erstgespräche im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der sich aus der Abklärung gegebenenfalls ergebenden zeitnah erforderlichen Psychotherapeutischen Akutbehandlung sollen laut Versorgungsstärkungsgesetz über die Terminservicestelle erfolgen. Die Psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung wurden im Rahmen der Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesaus- Terminservicestelle Psychotherapie Servicenummer / Mo, Di, Do 8.00 bis Uhr Mi, Fr 8.00 bis Uhr Psychotherapeutische Sprechstunde Voraussetzung: Keine. Eine Überweisung ist nicht notwendig. Psychotherapeutische Akutbehandlung (zwölf Sitzungen à 50 oder 24 Sitzungen à 25 Minuten) Voraussetzung: Psychotherapeutische Sprechstunde PTV 11 mit entsprechender Kennzeichnung Akutbehandlung Zeitnah erforderliche probatorische Sitzung Voraussetzung: Psychotherapeutische Sprechstunde PTV 11 mit entsprechender Kennzeichnung Zeitnah erforderlich Terminierung Telefonische Kontaktaufnahme und Terminanfrage bei Psychotherapeuten (zu der von ihnen angegebenen Erreichbarkeit/ 200 Minuten pro Woche) Die Patienten haben Anspruch auf eine Vermittlung innerhalb von vier Wochen. Die Terminvergabe muss innerhalb einer Woche erfolgen. Terminvergabe Die Terminservicestelle teilt den Patienten die Termine mit einem entsprechenden Hinweis zur Verbindlichkeit mit. Der terminvergebende Psychotherapeut legt fest, ob die Terminvergabe zusätzlich durch persönliche Rückmeldung des Patienten beim Psychotherapeuten erfolgen muss.

14 14 TITELTHEMA schuss mit dem Ziel eingeführt, Menschen mit psychischen Problemen einen schnelleren und niedrigschwelligen Zugang zu einer psychotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen. Die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde dient dazu, im Rahmen eines Erstgesprächs abzuklären, ob der Patient eine Therapie benötigt oder ob ihm mit anderen Beratungs- und Unterstützungsangeboten geholfen werden kann. Die Psychotherapeutische Akutbehandlung bestehend aus zwölf Sitzungen à 50 oder 24 Sitzungen à 25 Minuten ermöglicht wiederum Menschen in einer konkreten Krisensituation einen direkten Zugang zum Psychotherapeuten ohne lange Genehmigungsverfahren der Krankenkasse. Koordinationsstelle Psychotherapie Seit Oktober 2018 müssen auch trotz des intensiven Einsatzes der Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen auf Bundesebene und der eingelegten juristischen Mittel über das Bundesschiedsamt zeitnah erforderliche probatorische Sitzungen über die Terminservicestellen vermittelt werden. Die Terminservicestelle Psychotherapie unterstützt Patienten auf Wunsch dabei, so schnell wie möglich einen Termin bei einem Psychotherapeuten zu vereinbaren. Zu erreichen ist die Terminservicestelle Psychotherapie telefonisch zu den Servicezeiten unter der Nummer / Weitere Informationen finden Patienten auch unter Die Koordinationsstelle ist ein freiwilliges Zusatzangebot der KVB zur Unterstützung von Patienten bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz. Für Erwachsene und Kinder beziehungsweise Jugendliche vermittelt sie Kontakte zu Psychotherapeuten, die ihr freie Psychotherapieplätze gemeldet haben. Unterschied Koordinationsstelle Psychotherapie zur Terminservicestelle Koordinationsstelle Psychotherapie Vermittlung von Psychotherapeutenkontakten für: Probatorische Sitzungen (ohne Dringlichkeitsvermerk auf PTV 11) Richtlinientherapie Freie Kontingente werden durch den Psychotherapeuten gemeldet Terminvereinbarung findet direkt zwischen Psychotherapeut und Patient statt Keine limitierte Zurverfügungstellung von Psychotherapeutenkontakten Terminservicestelle Vermittlung konkreter verbindlicher Termine für: Psychotherapeutische Sprechstunde Psychotherapeutische Akutbehandlung (mit Dringlichkeitsvermerk auf PTV 11) Probatorische Sitzungen (mit Dringlichkeitsvermerk auf PTV 11) Vermittlung innerhalb Vier-Wochen-Frist Vermittlung von maximal zwei Terminvorschlägen Kein Wunschtherapeut Kein Wunschtermin Vermittelt werden Termine für Psychotherapeutische Sprechstunden Vermittlung des für Patienten seit April 2018 verpflichtenden Erstgesprächs zur Abklärung des Behandlungsbedarfs und der Diagnostik Psychotherapeutische Akutbehandlung Vermittlung zeitnah erforderlicher Akutbehandlung bei Vorliegen einer entsprechend gekennzeichneten individuellen Patienteninformation PTV 11 (zur Stabilisierung, Umfang: zwölf Sitzungen à 50 oder 24 Sitzungen à 25 Minuten) Probatorische Sitzungen Vermittlung zeitnah erforderlicher probatorischer Sitzung, die bei gegebener Indikation und Passung in eine Richtlinientherapie mündet. Vorliegen einer entsprechend gekennzeichneten individuellen Patienteninformation PTV 11 notwendig Zur Vermittlung der Terminanfragen kontaktiert die Terminservicestelle entsprechende Psychotherapeuten und bittet um einen Termin. Je nach Wunsch des termingebenden Psychotherapeuten wird der Termin dem Patienten direkt verbindlich mitgeteilt, oder der Patient wird gebeten, den übermittelten Termin persönlich beim Psychotherapeuten zu bestätigen. In jedem Fall gibt die Terminservicestelle den klaren Hinweis, dass es sich um einen verbindlichen Termin handelt, der gegebenenfalls frühzeitig abgesagt werden muss. Zur Vermittlung der Termine für eine zeitnah erforderliche probatorische Sitzung geht die Terminservicestelle zusätzlich primär auf diejenigen Mitglieder zu, die freie Kapazitäten bei der Koordinationsstelle Psychotherapie gemeldet haben, da diese Vermittlung idealer-

15 TITELTHEMA 15 weise einen freien Therapieplatz voraussetzt. Grundsätzlich vermittelt die Terminservicestelle bei Bedarf in der Regel nur einmalig einen weiteren Termin. Inanspruchnahme Trotz der Bereitstellung von ausreichend Terminen für die Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlungen ist die Inanspruchnahme der Terminservicestelle Psychotherapie seit dem Start eher gering. Dies steht im Zusammenhang mit der deutlich verbesserten persönlichen telefonischen Erreichbarkeit der Psychotherapeuten. Monatlich wurden durchschnittlich zirka 400 konkrete Terminanfragen bearbeitet und vermittelt. Mit der seit April 2018 umgesetzten verpflichtenden psychotherapeutischen Sprechstunde für Patienten vor jeder weiteren psychotherapeutischen Versorgung ist die Nachfrage merkbar gestiegen. So stieg bereits im ersten Monat die Anzahl der konkreten Terminanfragen um 70 Prozent. Zur Inanspruchnahme der seit 1. Oktober 2018 zu vermittelnden zeitnah erforderlichen probatorischen Sitzungen konnte bis Redaktionsschluss noch kein aussagekräftiges Fazit gezogen werden. Grundsätzlich konnten alle der angefragten Termine, sowohl in städtischen wie auch ländlichen Regionen, fristgerecht vermittelt werden und es kam zu keiner einzigen Vermittlung in die ambulante Krankenhausversorgung. Stefanie Lind (KVB) Fallentwicklung Terminservicestelle Psychotherapie im Zeitraum von April 2017 bis Juli 2018 konkrete Terminanfragen Psychotherapeutische Sprechstunde Psychotherapeutische Akutbehandlung Start der verpflichtenden Psychotherapeutischen Sprechstunde für Patienten Grafik Quelle: KVB

16 16 TITELTHEMA PSYCHOTHERAPIE ONLINE: VORSICHT GEBOTEN! Die Nutzung des Internets und moderner elektronischer Kommunikationsmedien ist für die meisten Menschen alltäglich geworden. Dies wirkt sich auch auf den psychosozialen Sektor, insbesondere auf die Psychotherapie, aus. Der Trend, der den gegenwärtigen Zeitgeist widerspiegelt, wird unter anderem vom Streben nach größtmöglicher Kosteneffektivität und auch kommerziellen Interessen beeinflusst. Das Angebot hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und ist ähnlich wie seine Begrifflichkeiten unüberschaubar: Mal ist die Rede von E-Mental-Health, mal von internetund mobilbasierten Interventionen (IMIs), mal von Online-Therapie. Dies suggeriert, dass es sich um eine Psychotherapie handeln könnte. Hervorzuheben ist, dass Online-Therapien derzeit nicht Bestandteil der Regelversorgung sind, sondern lediglich im Rahmen von Forschungsprojekten angeboten werden, unter anderem auch wegen berufs- und haftungsrechtlicher Bedenken. Die Übertragbarkeit von Programmen aus den Niederlanden, Australien oder Großbritannien ist schwierig, da die Gegebenheiten und Systeme völlig unterschiedlich sind. In Deutschland gehört eine gut funktionierende, hoch qualifizierte psychotherapeutische Versorgung zur Regelversorgung und wird weitgehend flächendeckend angeboten. Breites Angebotsspektrum Bei den Angeboten ist zu unterscheiden zwischen sogenannten Apps sowie geleiteten oder nichtgeleiteten internetbasierten Interventionen, Videochat-Angeboten und Blended Therapy. Weiter ist zu unterscheiden zwischen präventiven und therapeutischen Anwendungen sowie Nachsorgeprogrammen. Für die etwa im Internet frei verfügbaren Apps zur Anwendung bei Depressionen oder psychischen Beschwerden gibt es bisher keinerlei Studien zu deren Wirksamkeit, Nutzen und Risiken. Nutzerratings beziehen sich lediglich auf die Benutzerfreundlichkeit. Meist ist der Schutz der Daten unzureichend und somit risikobehaftet. Den enthaltenen Informationen mangelt es häufig an Korrektheit. Die Verbreitung von Informationen zur Ätiopathogenese und Behandlung von Depressionen ist daher äußerst alarmierend, die Abbrecherquote ist hoch. Bei den Selbstmanagementprogrammen gibt es geleitete und nichtgeleitete Interventionen. Meist handelt es sich um psychoedukative Inhalte, Stimmungsmonitoring oder Selbsthilfe-Tools, häufig Ansätze aus verhaltenstherapeutischen Konzepten. Die Programme arbeiten mit Videos oder sind textbasiert. Die Nutzer erhalten ein auf Algorithmen basierendes Feedback und werden so durch das Programm geleitet. Nichtgeleitete Programme haben eine hohe Abbruchquote. Die geleiteten Programme bieten den Kontakt zu einem Experten, dessen Qualifikation nicht eindeutig geregelt ist, wobei es sich üblicherweise nicht um fertig ausgebildete Psychotherapeuten handelt. Diese können per Chat oder Telefon bei Bedarf kontaktiert werden, entweder synchron oder zeitversetzt per . Der Expertenkontakt entspricht nicht dem im Rahmen einer üblichen Psychotherapie, sondern zielt eher auf Verständnisfragen oder Adhärenzförderung beziehungsweise Motivation zur Teilnahme am Programm ab. Bei der sogenannten Videochat- Therapie, die mittlerweile von einer privaten Klinikkette angeboten wird, findet die Therapiesitzung per Bewegtbild statt und setzt einen persönlichen Erstkontakt zur Diagnoseerhebung voraus. Wesentliche Aspekte einer Face-to-Face- Psychotherapie, wie zum Beispiel Beziehung oder Kommunikationsmöglichkeiten, sind im Rahmen einer Videochat-Therapie nur begrenzt umsetzbar. Im Falle einer Krise bestehen kaum Einwirkungsmöglichkeiten. Videochat-Therapie sowie internetbasierte Interventionen eignen sich sicherlich für den Einsatz in Krisengebieten, geographisch abgelegenen Gebieten oder für Patienten mit Mobilitätseinschränkungen.

17 TITELTHEMA 17 Bei der Blended Therapy werden internetbasierte Interventionen, vorwiegend verhaltenstherapeutisch, im ambulanten oder stationären Setting in eine Face-to-Face- Psychotherapie einbezogen. Kritik und offene Fragen In der Analyse und Zusammenschau von Online-Angeboten dürfen kritische Stimmen nicht ungehört bleiben. Die Studienlage ist aktuell noch äußerst heterogen. Es existieren noch keine einheitli- psychischen Erkrankungen erfordert dringend den persönlichen Kontakt und die Expertise eines Psychotherapeuten. Es hat sich gezeigt, dass Wartelistenpatienten nur ein geringes Interesse an einer Versorgung durch Online-Interventionen haben. Deshalb darf man nicht zu viel erwarten, wenn es darum geht, mit Online-Angeboten Versorgungslücken zu schließen. Auch Aspekte des Datenschutzes sind häufig nicht transparent. sind kein geeignetes Mittel, den Mangel an Psychotherapieplätzen zu beheben. Viele Störungen sowie biografisch determinierte Probleme können nur in einer vertrauensvollen, persönlichen, therapeutischen Face-to-Face-Beziehung bearbeitet werden. Aus Sicht der KVB darf man sich der Entwicklung von Online-Angeboten in der Psychotherapie nicht grundsätzlich verschließen, sollte diese aber kritisch verfolgen und analysieren. Hierzu sind weitere, unabhängige Studien zur Wirksamkeit in der Routineversorgung sowie die Entwicklung von einheitlichen Qualitätsstandards und eine klare Abgrenzung bestimmter Krankheitsbilder notwendig. chen Qualitätsstandards. Es bestehen Anzeichen, dass die Wirksamkeit in der Routineversorgung deutlich niedriger ist als im gut strukturierten Studiendesign. Teilnehmer von Online-Angeboten füllen zumeist nur einen Selbsteinschätzungsfragebogen aus. Dies ersetzt keinesfalls eine sorgfältige Diagnoseerhebung im persönlichen Kontakt. Die Gefahr, schwere oder komplexe Störungen zu übersehen, ist erheblich, auch in Hinblick auf das unzureichende oder fehlende Notfall- oder Krisenmanagement. Eigentlich notwendige psychotherapeutische Behandlungen werden so nur hinausgezögert oder gar verhindert. Insbesondere die Behandlung von schwereren Ungeklärte Haftungsfragen Bei Apps liegt das Risiko beim Nutzer. Bei Videochat-Therapien und Online-Programmen liegt die Verantwortung für Behandlung und Datenschutz beim behandelnden Arzt oder Psychotherapeut. Einige haftungsrechtliche Aspekte sind ebenfalls noch zu klären. Online-Anwendungen auf dem Weg in die Versorgung? Online-Angebote eignen sich daher eher als präventive Maßnahme oder für Menschen mit psychischen Beschwerden, die nicht bereit sind, sich in die Behandlung eines Psychotherapeuten zu begeben. Sie Durch die Tatsache, dass viele Krankenkassen in die Entwicklung von Online-Programmen und Apps investieren, besteht die Gefahr, dass sie ihre Versicherten bewusst in kostengünstige Online-Programme steuern. Die KVB sieht eine fortschreitende Ökonomisierung der Psychotherapie sowie eine zunehmende Fragmentierung der Beziehung zwischen Arzt beziehungsweise Psychotherapeut und Patient kritisch. Einzelne Elemente aus dem Bereich der Online-Interventionen könnten auf Dauer in definierten Situationen in einem Blended Therapy-Ansatz zum Einsatz kommen. Allerdings müssen auch hier einheitliche Qualitätsstandards gelten. Diagnostik und Therapie müssen in den Händen der Fachexperten, der ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, bleiben und dürfen nicht in Online-Anwendungen ausgelagert werden. Online-Programme können den menschlichen Psychotherapeuten nicht ersetzen. Dr. med. Claudia Ritter-Rupp, Tanja Kreiser (beide KVB) Online-Therapien sind derzeit nicht Bestandteil der Regelversorgung und werden lediglich im Rahmen von Forschungsprojekten angeboten.

18 18 TITELTHEMA BLICK ÜBER DEN TELLERRAND Um den offenen Fragen im Bereich der Internet- und mobilbasierten Interventionen und deren Auswirkungen auf die ambulante Versorgung zu begegnen, hat sich auf Initiative von Dr. med. Claudia Ritter-Rupp im Herbst 2017 eine Arbeitsgruppe Onlinebasierte Interventionen in der Behandlung psychischer Erkrankungen gegründet. Florian Steger (zweiter von links) lieferte der Arbeitsgruppe Impulse aus medizinethischer Sicht. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus niedergelassenen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aller Therapieverfahren zusammen und trifft sich in regelmäßigen Abständen. Im Vordergrund steht dabei die Beobachtung und Analyse des E-Mental-Health-Marktes: Die Entwicklungen sind hier rasant und es kommen nahezu täglich neue Angebote auf den Markt. Die Teilnehmer recherchieren aktuelle Entwicklungen und neue Angebote, stellen sie im Plenum vor, wo sie besprochen und diskutiert werden. Hierunter fallen auch Studien zur Wirksamkeit von Internet- und mobilbasierten Interventionen, die in der Gruppe kritisch hinterfragt werden. Aber auch Meinungsbildung, aktive Mitgestaltung und Positionierung gehören zu den Zielen: Welche Auswirkungen hat beispielsweise die Zunahme von Internet- und mobilbasierten Interventionen auf die psychotherapeutische Versorgung? Welche Gefahren entstehen durch das Fehlen einheitlicher Qualitätsstandards? Den Blick über den Tellerrand gewährleistet ein regelmäßiger Austausch mit externen Experten, um die Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Erfahrungen sammeln Um ein differenziertes Bild von Internet- und mobilbasierten Interventionen zu erhalten, hat die Arbeitsgruppe Anfang des Jahres verschiedene Angebote selbst getestet und dabei festgestellt, dass die Programme häufig sehr unterschiedlich funktionieren und aufgebaut sind. Sehr schnell wurde deutlich, dass eine Online-Intervention keine Psychotherapie ist, auch wenn Anbieter dies durch Formulierungen wie beispielsweise Online-Therapie suggerieren. Eine Online-Intervention stellt niemals einen Ersatz für eine Faceto-Face-Psychotherapie dar. Im Mai hatte die Arbeitsgruppe beispielsweise Gelegenheit, sich mit Professor Dr. phil. Florian Steger, Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Universität Ulm, auszutauschen. Steger beleuchtete die Thematik in einem Impulsvortrag aus medizinethischer Sicht und lieferte in der intensiven Diskussion mit der Arbeitsgruppe interessante Denkanstöße. Dies galt auch für den Austausch im September mit Professor Dr. phil. Harald Baumeister, Leiter der Abteilung für Klinische Psychologie und Psychotherapie am Institut für Psychologie und Pädagogik, Universität Ulm, der Online-Angebote intensiv erforscht. Ausblick Was ist geplant? Die Arbeitsgruppe möchte sich auch in Zukunft mit externen Experten austauschen, beispielsweise mit Anbietern von Internetund mobilbasierten Interventionen. Im Fokus stehen außerdem juristische Themen, wie zum Beispiel Sorgfaltspflicht oder Haftung, was im Hinblick auf die Entwicklung zur Abschaffung des Fernbehandlungsverbots von höchster Aktualität ist. Tanja Kreiser (KVB)

19 TITELTHEMA 19 STIMMEN AUS DER ARBEITSGRUPPE Wie viel Mensch brauchen wir noch in der Psychotherapie? Wie individuell muss eine Psychotherapie tatsächlich sein? Ist eine Schulenorientierung noch zeitgemäß? Die Entwicklung von onlinebasierten Interventionen wirft viele Fragen auf und stellt damit sogar unsere traditionelle Psychotherapie immer mehr in Frage. Auch wenn die Evidenzen für zahlreiche onlinebasierte Interventionen durchaus beeindrucken, sollten wir uns davon jedoch nicht zu sehr irritieren lassen. Unsere traditionelle Psychotherapie ist ebenfalls wirksam! Eine Mensch-basierte Psychotherapie ist nicht ersetzbar. Interaktionelle Probleme und biografische Hintergründe können auch weiterhin nur im Faceto-Face -Kontakt bearbeitet werden. Dennoch scheint es sinnvoll, manche entwickelten Online-Programme in eine Therapie einzubeziehen. Die weitere Entwicklung sollten wir aktiv mitgestalten und Qualitätsstandards formulieren. Die Aufklärung über Psychotherapie und die Diagnostik von Krankheitsbildern gehört noch immer in den persönlichen Kontakt mit einem Psychotherapeuten. In Krisensituationen ist eine professionelle Begleitung durch Psychotherapeuten erforderlich. Der Behandlungsplan für Psychotherapie muss bei einfachen Krankheitsbildern nicht immer individualisiert sein. Die therapeutische Beziehung ist mindestens ebenso entscheidend für die Wirksamkeit einer Psychotherapie wie die Schulenorientierung selbst. In diesem Sinne sind die menschlichen Psychotherapeuten weiterhin unverzichtbar. Dr. phil. Anke Pielsticker, Psychologische Psychotherapeutin Angesichts der Flut der auf den Markt drängenden Online-Psychotherapie-Programme erschien es uns in der Online-Arbeitsgruppe wichtig zu prüfen, ob die von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) 2017 beschlossenen Rahmenbedingungen bei der Anwendung dieser Verfahren berücksichtigt werden. Die Grundforderungen, die die BPTK erhebt, sind: Für Aufklärung, Diagnostik und Indikation ist ein Gespräch mit einem Psychotherapeuten im persönlichen Kontakt unumgänglich! Außerdem ist auf Datenschutz und Datensicherheit zur Gewährleistung der ärztlichen Schweigepflicht und der Intimität psychotherapeutischer Sitzungen unbedingt zu achten (also auf keinen Fall einfach skypen ). Unserer Sorgfaltspflicht ist in jedem Fall auch durch die Erstellung von Krisenplänen gerecht zu werden. ( ) In unserer Arbeitsgruppe warnten vor allem die Psychotherapeuten, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, dass in der Generation der Native Digitals viele Jugendliche, die unter Internetsüchten leiden oder sich depressiv in den Raum virtueller Realität zurückziehen, nicht wirklich erreicht würden, weil die Online-Therapie genau ihrem Bedürfnis nach Kontaktvermeidung entspricht. Umso wichtiger erscheint hier der Verweis auf den notwendigen Real-Kontakt. Dietrich Winzer, Psychologischer Psychotherapeut Ein ausführlicheres Statement von Herrn Winzer zu der Thematik finden interessierte Leser unter in der Rubrik Service/Mitgliederinformationen/KVB FORUM. Ich bin für eine differenzierte Betrachtung: Onlinebasierte Interventionen sind in manchen Bereichen wirksam und sinnvoll. Aber die Fachkompetenz für Diagnostik und Therapieentscheidung muss meines Erachtens in der Hand der dafür ausgebildeten ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten und Fachärzte bleiben. Hier tragen wir eine besondere Verantwortung zum Schutz für unsere Patienten und müssen diese auch öffentlichkeitswirksam über mögliche Gefahren informieren und warnen, wie zum Beispiel den Umgang mit sensiblen Daten, Qualifikation der Berater und wissenschaftlich anerkannte Verfahren. Dr. med. Bettina van Ackern, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Psychotherapie

20 20 TITELTHEMA FERNBEHANDLUNG AUCH IN DER PSYCHOTHERAPIE? Fernbehandlung war lange Jahre im Rahmen der psychotherapeutischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten kein relevantes Thema. Mit der Änderung der Musterberufsordnung (MBO-Ä) durch den Deutschen Ärztetag am 10. Mai 2018 hat sich das geändert. Diese Form der mittelbaren Behandlung wird auch für die Psychotherapie diskutiert. Den rechtlichen Rahmen einer solchen psychotherapeutischen Intervention gibt zunächst das Berufsrecht vor. RECHT INTERESSANT I. Berufsrecht unterschiedliche Regelung für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten in der Berufsordnung Berufsrechtlich gelten für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten unterschiedliche Regelungen. Bisher bestand für ärztliche Psychotherapeuten berufsrechtlich ein Fernbehandlungsverbot dergestalt, dass eine Behandlung von Patienten über Kommunikationsmedien ohne vorherigen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient nicht zulässig war.[1] Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt leitete Anfang Mai 2018 eine Wende ein und stimmte dafür, dieses bislang geltende Verbot zu lockern.[2] Nach dem neuen 7 Absatz 4 MBO-Ä soll den Ärzten eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall erlaubt sein, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird [3]. Hiervon zu unterscheiden ist die berufsrechtliche Regelung für die nichtärztlichen Psychotherapeuten, welche die ausschließliche psychotherapeutische Fernbehandlung über elektronische Kommunikationsmedien in begründeten Ausnahmefällen bereits zulässt, sofern der Kontakt von den Patienten nicht anderweitig herstellbar ist.[4] Diese Vorgabe unterscheidet sich damit wesentlich von der für Ärzte neu geltenden berufsrechtlichen Bestimmung, indem sie die Zulässigkeit von psychotherapeutischen Fernbehandlungen über elektronische Kommunikationsmedien von vornherein einem sogenannten Subsidiaritätsgrundsatz unterstellt, das heißt nur im Ausnahmefall, wenn keine persönliche Behandlung durchgeführt werden kann, ermöglicht. II. Die Videosprechstunde als Beispiel für die Fernbehandlung Ein Beispiel für die Fernbehandlung ist die Videosprechstunde beziehungsweise -behandlung, auch Videochat genannt, als eine Möglichkeit der internetbasierten psychotherapeutischen Intervention. Der Bundesmantelvertrag definiert die Videosprechstunde als eine synchrone Kommunikation zwischen Arzt beziehungsweise Therapeut und Patient über einen Bildschirm, eine Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher als Kommunikationsmedium (siehe 1, 4 Absatz 1 Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag Ärzte). Gegenwärtig wird eine sogenannte Videochat-Psychotherapie von einigen Krankenkassen im Verbund mit einer privaten Klinikkette im Rahmen von Satzungsleistungen angeboten. Hervorzuheben ist, dass derzeit im EBM eine solche Intervention jedoch noch nicht abgebildet ist. Auch die aktuelle Psychotherapie- Richtlinie sieht diese Form der

21 TITELTHEMA 21 Intervention bislang nicht vor. Lediglich für der Arztpraxis bereits bekannte Patienten und nur für einige wenige Krankheitsbilder (zum Beispiel zur Verlaufskontrolle bei Wunden) wurde die Videosprechstunde bisher als abrechenbare Leistung in den EBM aufgenommen. Diese Vorgabe von bestimmten Krankheitsbildern durch den Bewertungsausschuss soll nun nach dem geplanten Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) entfallen. Nach Artikel 7 Nr. 8a) des Gesetzentwurfs der Bundesregierung soll stattdessen mit Wirkung zum 1. April 2019 eine Regelung im EBM für ärztliche Leistungen durch den Bewertungsausschuss getroffen werden, nach der Videosprechstunden in einem weiten Umfang ermöglicht werden. Dort sind insbesondere die Besonderheiten in der psychotherapeutischen Versorgung zu berücksichtigen. Ziel dieser geplanten Neuregelung ist es, Videosprechstunden als telemedizinische Leistung allgemein unter Berücksichtigung der Lockerung der berufsrechtlichen Vorgaben durch den 121. Deutschen Ärztetag in Bezug auf Fernbehandlungen weiter auszubauen und insbesondere in der psychotherapeutischen Versorgung besser nutzbar zu machen.[5] Das hindert Krankenkassen aber nicht, Versicherte schon jetzt auf ihre Angebote für internetbasierte psychotherapeutische Interventionen hinzuweisen, beispielsweise auf ihrer Internetseite. Dies ist im Rahmen ihrer allgemeinen Informationsbefugnisse aus 13 ff. SGB I zulässig. Unzulässig ist es allerdings, wenn eine Krankenkasse, wie dies aktuell in zunehmenden Maße passiert, aufgrund der bei ihr gespeicherten Diagnosedaten gezielt Versicherte telefonisch kontaktiert, auf bestehende Angebote aufmerksam macht und zur Teilnahme daran motiviert. Denn die bei der Krankenkasse rechtmäßig gespeicherten Diagnosedaten dürfen nur zu bestimmten Zwecken verwendet werden.[6] Diese Zwecke sind in 284 Absatz 1 Satz 1 SGB V abschließend aufgelistet. Die gezielte Information von Versicherten entsprechend der bei der Krankenkasse gespeicherten Diagnosen kann jedoch nicht einem dieser zulässigen Verwendungszwecke zugeordnet werden. III. Ausblick Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots durch den Beschluss des 121. Deutschen Ärztetags hat zunächst keine unmittelbaren rechtlichen Folgen. Vielmehr obliegt es nun den 17 Landesärztekammern, die Änderung des 7 Absatz 4 MBO-Ä in ihre jeweilige Berufsordnung zu übertragen, bevor die Fernbehandlung flächendeckend in allen Bundesländern berufsrechtlich zulässig ist. Für den behandelnden Arzt beziehungsweise Psychotherapeuten birgt der fehlende persönliche Arzt-Patienten-Kontakt allerdings auch haftungsrechtliche Risiken, wenn aufgrund einer solchen Fernbehandlung bestimmte Krankheitsbilder übersehen oder die vom Patienten geschilderten Leiden falsch eingeschätzt werden. Ob sich internetbasierte psychotherapeutische Interventionen als regelhafte Anwendungen etablieren werden oder nur den Ausnahmesituationen vorbehalten bleiben werden, wird letztendlich die fachliche Diskussion innerhalb der Psychotherapie entscheiden müssen. Auf andere internetbasierte psychotherapeutische Interventionen sowie Apps werden wir in einer der folgenden Ausgaben von KVB FORUM eingehen. Veronika Atzinger (Rechtsabteilung der KVB) [1] Vergleiche 7 Absatz 4 a.f. (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) [2] Bundesärztekammer, Pressemitteilung vom 10. Mai Deutscher Ärztetag ebnet den Weg für ausschließliche Fernbehandlung; pressemitteilungen/newsdetail/ 121-deutscher-aerztetag-ebnet-den-wegfuer-ausschliessliche-fernbehandlung [3] Vergleiche 7 Absatz 4 n.f. MBO-Ä in der Fassung der Beschlüsse des 121. Deutschen Ärztetags 2018 in Erfurt [4] Vergleiche 5 Absatz 5 Berufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten Bayerns (BayBO-PT) [5] Siehe die Begründung zu Artikel 7 Nr. 8 a) des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Stärkung des Pflegepersonals, Seite 81; 1. Lesung Bundestag 27./28. September 2018 [6] Siehe 284 Absatz 3 SGB V

22 22 TITELTHEMA MÖGLICHKEIT EINES NEUEN THERAPIEANSATZES BEI RHEUMATOIDER ARTHRITIS PETRA ein Innovationsfondsprojekt zur Verbesserung des Krankheitsverlaufs und zur Erhöhung der Lebensqualität von Patienten mit rheumatoider Arthritis (RA) und chronisch Kranken durch psychosomatisch-psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeiten ist im April dieses Jahres gestartet. KVB FORUM erläutert die Hintergründe und Ziele des Vorhabens. Das Projekt PETRA (Personalisierte Therapie bei Rheumatoider Arthritis) stützt sich auf den Ansatz der Psychoneuroimmunologie (PNI), die die Wechselwirkungen zwischen Psyche und Immunsystem aufzeigt und den Einfluss psychischer Belastungen oder unterschiedlicher Formen von Stress auf das Immun-, Nerven- und Hormonsystem belegt. Chronischer und psychosozialer Stress beziehungsweise psychische Belastungen können entzündliche Prozesse und Veränderungen im Immunsystem des Organismus aktivieren sowie das Risiko chronischer und psychischer Erkrankungen erhöhen. Die PNI vermittelt eine ganzheitliche Sichtweise auf den Zusammenhang von Krankheit und Gesundheit: Körper und Psyche sind demzufolge bei der Entstehung und Aufrechterhaltung einer Krankheit unmittelbar miteinander verbunden. Darüber hinaus haben Forschungsergebnisse der PNI immunologische Effekte von Psychotherapie objektiv bestätigt. Diese haben gezeigt, dass das Immunsystem mit einem guten Stressund Selbstmanagement positiv zu beeinflussen ist. Das Projekt PETRA richtet sich an chronisch kranke Menschen aus dem Formenkreis der rheumatoiden Arthritis, einer der häufigsten chronischen Erkrankungen in Deutschland, die mit erheblichen Einschränkungen der Lebensqualität verbunden ist. Häufig sind Depressionen und Angst Begleitsymptome dieser Autoimmunerkrankung. Im Zuge der dritten Förderwelle des Innovationsfonds wurde das Projekt PETRA zum 1. April 2018 mit einer Laufzeit von drei Jahren genehmigt. Die Gesamtkoordination und Konsortialführung liegt bei Prof. Dr. Dr. med. Kurt Zänker von der Universität Witten/Herdecke. Neben der KVB beteiligen sich als Konsortialpartner der BKK Landesverband Bayern, der Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh), die bayerischen Landesverbände des Berufsverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), der Berufsverband der Präventologen und Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Christian Schubert von der Medizinischen Universität Innsbruck. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation obliegt der Universität Regensburg in Zusammenarbeit mit dem Institut für angewandte Statistik (IAS) in München. Als Kooperationspartner unterstützen auch der Bayerische Hausärzteverband und die Deutsche Rheuma-Liga, Landesverband Bayern. Ziel des Projekts ist letztendlich die Stärkung und Verbesserung der Gesundheits- und Lebenskompetenz von Patienten mit rheumatoider Arthritis mithilfe eines gruppenbasierten und psychotherapeutisch geleiteten aktivierenden Kompetenztrainings. Die Patienten sollen im Rahmen eines standardisierten Gruppensettings ein gutes Stressund Selbstmanagement im Umgang mit ihrer Erkrankung erlernen und ihr Krankheitsverständnis sowie ihre Selbstverantwortung verbessern. Diese Stärkung soll es ihnen

23 TITELTHEMA 23 ermöglichen, die für sie kritischen Momente selbst zu erkennen, um gesundheitsfördernd und konstruktiv damit umgehen zu können. In diesem bayerischen Projekt arbeiten Hausärzte, Rheumatologen und Psychotherapeuten eng zusammen. Kernstück des Projekts ist die Durchführung der gruppenbasierten Intervention, die von erfahrenen niedergelassenen Psychotherapeuten im zweiwöchigen Abstand über einen Zeitraum von neun Monaten an ausgewählten Orten in Bayern durchgeführt wird. Neben den Metropolregionen München und Nürnberg-Erlangen werden im KVB FORUM weitere Regionen bekanntgegeben. Psychotherapeuten, die an der Leitung einer Patientengruppe interessiert sind, durchlaufen ein adäquates Schulungsprogramm. Die Ansprache, Aufklärung und Einschreibung der Patienten soll über die Rheumatologen und Hausärzte erfolgen. Basierend auf dem Modell der PNI integriert dieser ressourcenorientierte Gruppenprozess erprobte Selbstmanagementprogramme und Problemlösefähigkeiten, verbunden mit der Möglichkeit der Selbstreflexion in Bezug auf ihre Krankheit. Parallel hierzu werden in regelmäßigen Abständen zu verschiedenen Zeitpunkten psychoneuroimmunologische und psychologische Daten von den teilnehmenden Patienten mit rheumatoider Arthritis erhoben. Die Patientengruppe der chronisch Kranken wird laufend durch die Hausärzte betreut. Alle ärztlichen und psychotherapeutischen Aufwendungen und Leistungen werden im Rahmen des PETRA-Projekts extrabudgetär vergütet. Evaluation In der randomisiert kontrollierten Interventionsstudie werden insgesamt 600 Patienten in der Interventions- und der Kontrollgruppe untersucht. Neben 400 Rheumapatienten werden 200 chronisch Kranke (Herz-/Kreislauferkrankungen) in das Projekt einbezogen. Klinische Untersuchungen beim Rheumatologen, Messungen immunologischer Parameter, Fragebögen und Krankenkassendaten, die im Laufe des Projekts erhoben und analysiert werden, sollen nachweisen, inwieweit ein besseres Krankheitsverständnis beziehungsweise Selbstmanagement Entzündungsparameter positiv beeinflussten, Krankheitsschübe reduzierten, das psychische Befinden verbesserten und gegebenfalls zu einer verringerten Medikamenteneinnahme führten. Interessant wird in diesem Zusammenhang auch die Frage sein, ob sich die Krankheitskosten (stationär, ambulant, AU-Tage gesamt) im Vergleich zur Kontrollgruppe reduzieren. Zusätzlich zu diesem Großprojekt sollen 20 sogenannte integrative Einzelfallstudien mit RA-Patienten durchgeführt werden. Diese in Innsbruck entwickelte Forschungsmethodik zielt darauf ab, pathogenetisch relevante PNI-Funktionsstörungen zu identifizieren, die im Rahmen von emotional bedeutsamen Alltagsereignissen vorkommen und den Krankheitsprozess aufrechterhalten. Das PETRA-Projekt bietet so die Möglichkeit, das Verständnis von Krankheitszusammenhängen zu erweitern und über dieses PNI-Modell neue, ganzheitliche Behandlungsansätze zu eröffnen. Aktueller Status Die Förderdauer des Projekts begann im April Interessierte teilnahmeberechtigte Ärzte und Psychotherapeuten werden von der KVB rechtzeitig über die Einschreibung informiert. Das gruppenbasierte Kompetenztraining der Patienten der Interventionsgruppe wird ab 1. April 2019 beginnen. Die Auswertung der Ergebnisse wird parallel zur dreijährigen Förderphase erfolgen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter in der Rubrik Service/Partner/Innovationsfonds/Aktuelle Kooperationen. Anna-Sophia Birzele, Dr. med. Claudia Ritter-Rupp (beide KVB)

24 24 TITELTHEMA CHANCEN DES PROJEKTS PETRA IM SINNE DES PATIENTEN NUTZEN Die Personalisierte Therapie bei Rheumatoider Arthritis kurz PETRA basiert auf dem Modell der Psychoneuroimmunologie und wird als Innovationsfondsprojekt regional in Bayern durchgeführt. PETRA widmet sich insbesondere der sprechenden und zuhörenden Medizin sowie deren positiven Auswirkungen auf die Krankheitsaktivität von Patienten mit Rheumatoider Arthritis (RA). Was halten Ärzte und Psychotherapeuten von diesem Ansatz? Und finden sie ihn unterstützenswert? Univ. Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Christian Schubert, Leiter der Arbeitsgruppe für Psychoneuroimmunologie des Deutschen Kollegiums für Psychosomatische Medizin (DKPM) Die Psychoneuroimmunologie, kurz PNI, ist eine junge Wissenschaftsdisziplin, die die Wechselbeziehungen zwischen sozialen, psychischen und immunologischen Faktoren erforscht. Die Rheumatoide Arthritis wiederum ist eine chronische entzündliche Erkrankung des Gelenkknorpels, deren Ursache unbekannt ist. Aufgrund eines eher mechanistischen Menschenbildes in der Medizin wird diese Autoimmunerkrankung vornehmlich mit körperlichen Mitteln behandelt, wobei vorrangig Medikamente eingesetzt werden. Dies verringert zwar die Symptome und schiebt die Zerstörung der Gelenke auf, ermöglicht jedoch keine Heilung. Die PNI berücksichtigt demgegenüber auch die psychischen Umstände und sozialen Lebensverhältnisse eines Menschen und entspricht damit einem neuen biopsychosozialen Medizinparadigma. Einschlägige PNI-Studien konnten zeigen, dass psychosoziale Stressoren Entzündungsaktivitäten bei RA verstärken und Krankheitsschübe auslösen können. Die psychosomatische Theorie zur Entstehung der RA geht in diesem Zusammenhang von der Überlegung aus, dass eine spezifische Form von Stress, nämlich das Nichtausdrücken von Wut und Ärger und in weiterer Folge eine nach innen gewendete Aggression, ursächliche Faktoren bei der RA sein können. Die PNI konnte in einer Reihe von Studien belegen, dass psychotherapeutische Interventionen, die auf eine Reduktion von Stress abzielen, Entzündungsaktivitäten reduzieren. Somit eröffnet sich mit der Psychotherapie ein erweiterter Zugang zur Behandlung und vielleicht sogar zur Heilung der RA. Dr. med. Susanna Späthling- Mestekemper, Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie, niedergelassen in München Die Entstehung von Autoimmunerkrankungen wie der Rheumatoiden Arthritis ist bis heute nicht vollständig verstanden. Wahrscheinlich handelt es sich um multifaktorielle Prozesse. Unter anderem spielt neben genetischen Faktoren und beispielsweise Rauchen auch chronischer Stress eine Rolle. Die Erfahrung im Alltag mit Patienten mit einer Rheumatoiden Arthritis zeigt, dass Stress die Krankheitsaktivität verschlimmern und zu Schüben führen kann. Inzwischen gibt es dazu mehrere publizierte Studien, die den Zusammenhang zwischen entzündlicher Rheumaerkrankung und Stress belegen. Aktiviert ein Stressor das Stresssystem, dann reagiert das Immunsystem mit einer kurzzeitigen Entzündungsreaktion und es kommt beispielsweise zum Anstieg von proinflammatorischen Zytokinen. Positive psychologische Faktoren, wie zum Beispiel psy-

25 TITELTHEMA 25 chologische Interventionen, scheinen dagegen einen günstigen Einfluss auf das Immunsystem von Patienten mit einer Rheumatoiden Arthritis auszuüben. Entscheidend ist das Coping, also die bewusste und unbewusste Einstellung zur Krankheit. In Kenntnis dieser Tatsachen wissen wir Rheumatologen um die Wichtigkeit einer ganzheitlichen Sicht unserer Patienten. Neben einer effizienten medikamentösen Therapie bedarf es eingehender Gespräche, um das Vertrauen des Patienten zu gewinnen und seine innere Haltung zu stabilisieren. Nur so ist eine anhaltende Remission möglich. Zusätzliche psychologische Interventionen wären begleitend oft wünschenswert, sind aber in der Praxis eher selten schnell realisierbar. Speziell für die Rheumatoide Arthritis zugeschnittene Verfahren gibt es derzeit nicht. Die große Chance des Projekts PETRA liegt darin, ein neues begleitendes psychologisches Therapieverfahren für Patienten mit einer Rheumatoiden Arthritis zu entwerfen und zu etablieren und damit auch die zuhörende und sprechende Medizin aufzuwerten. Dr. med. Jakob Berger, Regionaler Vorstandsbeauftragter der KVB für Schwaben, Facharzt für Allgemeinmedizin, niedergelassen in Herbertshofen Ist das Projekt PETRA auch für Hausärzte interessant? Auf alle Fälle! Jeder Hausarzt betreut in seiner Praxis auch Patienten mit Rheumatoider Arthritis. Wir kennen alle den hohen Leidensdruck unserer betroffenen Patienten und begleiten sie oft über lange Zeit auf ihrem Leidensweg. Trotz neuer medikamentöser Therapiemöglichkeiten bei der Behandlung von Patienten mit RA (Biologicals), suchen wir Hausärzte, die wir ja die betroffenen Patienten ganzheitlich behandeln wollen, nach unterstützenden Behandlungsmöglichkeiten. Bei der RA handelt es sich um eine chronisch entzündliche Erkrankung, die das bisherige Leben des Patienten einschneidend verändert, für viele Patienten psychisch stark belastend ist und auch starke Auswirkungen auf das soziale Umfeld (Familie, Arbeitsplatz) haben kann. Um zusammen mit den Patienten eine erfolgreiche, ganzheitliche Behandlungsstrategie verfolgen zu können, ist es notwendig, dass der betroffene Patient seine chronische Erkrankung als stark belastende und unabänderliche neue Lebensbedingung akzeptiert. Das erfordert vom Hausarzt viel Zuwendung und Zeit für Gespräche. Nach Forschungsergebnissen der jungen Wissenschaft Psychoneuroimmunologie erscheint eine zusätzliche, frühzeitige motivierende Begleitung der Patienten mit RA durch auf rheumatologische Themen spezialisierte Psychotherapeuten sinnvoll. Diese Zusatztherapie will durch Stressabbau und bessere psychische Krankheitsbe- wältigung zur Verminderung der Entzündungsaktivität beitragen. Das Projekt PETRA, das uns Hausärzte bei der psychologischen Betreuung unserer Patienten mit RA unterstützen möchte, benötigt aber auch unsere Mitwirkung, die darin besteht, die richtigen Patienten frühzeitig auf die zusätzliche psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeit im Rahmen des Projekts PETRA hinzuweisen und genügend Patienten für das Projekt zu rekrutieren. Ziel ist es, die Wirksamkeit einer frühzeitigen Intervention als Gruppentherapie an einem größeren Patientenkollektiv beweisen zu können. Ich bitte deshalb die hausärztlichen Kollegen, sich in Zusammenarbeit mit unseren rheumatologischen Kollegen am Projekt PETRA zu beteiligen, um die Behandlung der uns anvertrauten Rheumapatienten möglichst zu optimieren. Der Aufwand für den einzelnen rekrutierten Patienten ist nicht groß und wir sollten gerne dazu beitragen, den Leidensdruck unserer Patienten mit RA zu lindern und den Krankheitsverlauf, wenn möglich, günstig zu beeinflussen.

26 26 IT IN DER PRAXIS egk DER GENERATION 1+ AB 2019 UNGÜLTIG Die elektronischen Gesundheitskarten (egk) der Generation 1+ dürfen nach Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der gematik nur noch bis zum 31. Dezember 2018 eingesetzt werden. Die Krankenkassen müssen Versicherte, die noch im Besitz einer G 1+ Karte sind, also spätestens bis Jahresende mit Karten der Generation 2 (G 2) ausstatten. KVB FORUM informiert, was das für Praxen bedeutet und was diese jetzt schon tun können. Gemäß Beschluss der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh (gematik) und des BSI sind die egk der Generation 1+, die sogenannten G 1+ Karten, aus sicherheitstechnischen Gründen nur noch bis Ende 2018 gültig. Sie Ärzte und Psychotherapeuten, dass sie ab 1. Januar 2019 egk der Generation 1+ unter Umständen nicht mehr über ihr Kartenlesegerät einlesen können. Praxen, die bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, werden ab Jahresanfang 2019 ausschließlich egk G 2 Das bedeutet allerdings nicht, dass für betroffene Patienten kein gültiges Versichertenverhältnis mehr besteht, sie haben lediglich eine ungültige Karte dabei. Kann der Patient keine gültige G 2 Karte vorlegen, ist das Verfahren wie bisher, wenn ein Patient keine Karte oder keinen Anspruchsnachweis vorzeigen kann: Es ist das Ersatzverfahren Oben rechts befindet sich auf der elektronischen Gesundheitskarte der Aufdruck G 1 oder G 2. Nur Karten mit dem Hinweis G 2 behalten auch 2019 ihre Gültigkeit. müssen flächendeckend durch die egk der Generation 2 abgelöst werden, die über eine neue Verschlüsselungstechnologie verfügt und somit die aktuellsten Sicherheitsanforderungen erfüllt. Das bedeutet für alle niedergelassenen einlesen können. egk G 1 beziehungsweise egk G 1+ werden vom Konnektor als ungültig erkannt und abgelehnt. anzuwenden, was bedeutet, dass die Daten des Patienten manuell in das Praxisverwaltungssystem eingegeben oder aus dem Patientenstamm übernommen werden müssen.

27 IT IN DER PRAXIS 27 Überprüfen Sie schon jetzt die Karten Ihrer Patienten und machen Sie sie im Falle einer veralteten G1 Version darauf aufmerksam, sich rechtzeitig bei ihren Krankenkassen um die G 2 Variante zu kümmern. Der KVB ist der damit verbundene Aufwand, der unter Umständen auf die Praxen zukommt, bewusst. Wir empfehlen allen niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, schon jetzt die Karten ihrer Patienten zu prüfen. Oben rechts auf der egk befindet sich der Aufdruck G 1 beziehungsweise G 2. Wenn die Praxismitarbeiter beim Einlesen der Karte feststellen, dass die egk den Aufdruck G 1 enthält, sollten sie den Patienten auf die zukünftige Ungültigkeit hinweisen. Vielleicht hat der Patient ja schon eine G 2 Karte erhalten, diese aber noch nicht gegen die alte ausgetauscht. Hat er noch keine neue Karte von seiner Krankenkasse erhalten, sollte der Patient schnellstmöglich eine egk G 2 beantragen. Um den Aufwand für Ärzte und Psychotherapeuten möglichst gering zu halten, möchte die KVB ihre Mitglieder bei der Patienteninformation unterstützen und wird den Praxen in Kürze Informationsmaterial wie Poster und Handzettel zur Verfügung stellen. Darüber hinaus werden alle Kassen, die ihre Versicherten noch nicht mit G 2 Karten ausgestattet haben, aufgefordert, diesbezüglich tätig zu werden. Julia Weißbrodt (KVB) KBV und GKV-Spitzenverband einigen sich auf TI-Komplexitätspauschale Im Rahmen der Neuverhandlung der Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur (TI) konnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erreichen, dass Praxen, die Anspruch auf mehrere stationäre Kartenterminals haben, einen sogenannten Komplexitätszuschlag erhalten. Folgende Pauschalen wurden nun abschließend zwischen KBV und GKV-Spitzenverband verhandelt: Für Praxen mit mehr als drei Ärzten/Psychotherapeuten (kumuliertes Vollzeitäquivalent): einmalig 230,- Euro Für Praxen mit mehr als sechs Ärzten/Psychotherapeuten (kumuliertes Vollzeitäquivalent): einmalig 460,- Euro Grundlage für die Ermittlung der Anzahl der Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten in der Praxis ist deren Tätigkeitsumfang laut Zulassungs- und Genehmigungsbescheid (kumuliertes Vollzeitäquivalent). Maßgeblich ist dabei die Größe der Vertragsarzt- beziehungsweise Vertragspsychotherapeutenpraxis am letzten Tag des Quartals, in dem die Praxis an die TI angeschlossen wird. Der Anspruch gilt rückwirkend auch für Praxen, die bereits die Pauschale für die Erstausstattung erhalten haben. Die Auszahlung der Komplexitätspauschale erfolgt automatisch mit der Restzahlung des nächstmöglichen Quartals und wird im Honorarbescheid ausgewiesen.

28 28 HYGIENE IN DER PRAXIS HYGIENEPLAN WICHTIGES INSTRUMENT DES HYGIENEMANAGEMENTS Eine wichtige und zugleich sinnvolle Forderung der Bayerischen Medizinhygieneverordnung (MedHygV) zum Schutz der Patienten sowie zum Schutz des Personals ist der Hygieneplan, den alle Praxen erstellen müssen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in Paragraf 23 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG). Dieses fordert, Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen im medizinischen Bereich anhand von Länderverordnungen umzusetzen. Soweit die Theorie doch was genau beinhaltet der Hygieneplan? Wie ist er aufgebaut? Wer erstellt ihn und wer ist für dessen Aktualität verantwortlich? Gibt es Vorlagen oder Muster? Ziel des Hygieneplans ist es, übertragbare Krankheiten zu verhüten und deren Verbreitung zu verhindern sowie Patienten vor nosokomialen Infektionen zu schützen Die wichtigsten Grundlagen zum Hygieneplan Infektionsschutzgesetz (IfSG) Bayerische Medizinhygieneverordnung (MedHygV) Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) Vorschriften und Regelungen der Berufsgenossenschaften (TRBA 250) und Praxispersonal vor Gesundheitsgefahren und Infektionen zu bewahren. Der Hygieneplan beinhaltet alle von der Praxisleitung für die Erfüllung dieses Ziels festgelegten innerbetrieblichen Verfahrensweisen und ist für alle Praxismitarbeiter verbindlich und jederzeit zugänglich. Demnach nimmt in jeder Einrichtung des Gesundheitswesens der Hygieneplan als Strategie- und Maßnahmenplan zum Thema Hygiene einen hohen Stellenwert ein. Abhängig vom Leistungsspektrum einer Praxis können die hygienischen Anforderungen sehr stark variieren. Beispielsweise wird sich der Hygieneplan einer psychotherapeutischen Praxis deutlich von dem einer fachärztlichen Einrichtung unterscheiden. Je nach Infektionsgefährdung muss im Hygieneplan inhaltlich Folgendes festgelegt werden: Maßnahmen der Basishygiene Personelle Voraussetzungen wie Qualifikation, Schulung und Fortbildungen sowie Verantwortlichkeiten Personalhygiene wie persönliche Schutzausrüstung (PSA), die Aufbereitung von Wäsche sowie weitere Personalschutzmaßnahmen Umgebungshygiene wie Einweisungen, Routinekontrollen, Flächenreinigung und -desinfektion, Umgang mit Abfällen Hygienemaßnahmen am Patienten wie Hautdesinfektion unter anderem bei Injektionen, Punktionen und Blutentnahmen, operativen Eingriffen/Operationen, Wundversorgung oder Schleimhautantiseptik, Umgang mit Patienten mit übertragbaren Krankheiten und Erregern Hygiene bei Medikamenten inklusive Impfstoffen Meldung infektiöser Erkrankungen nach Paragraf 6 IfSG an das zuständige Gesundheitsamt mit Hilfe des für Bayern gültigen Meldebogens (zu finden unter downloads/gesundheit/infektionsschutz/doc/ifsg_arztmeldebogen_by.pdf) Baulich-funktionelle Gestaltung Räumlichkeiten der Praxis Räumlichkeiten im OP beziehungsweise Eingriffsraum, abhängig vom Kontaminationsgrad Handwaschplätze und Sanitäreinrichtungen

29 HYGIENE IN DER PRAXIS 29 Risikobewertung und Einstufung Medizinprodukte Eingestuft werden alle wiederverwendbaren Medizinprodukte in sogenannte Risikogruppen, angefangen von der Pinzette über das Stethoskop bis zum Sonografiegerät. Aufbereitung von semikritischen und kritischen Medizinprodukten Aus der Einstufung in Risikogruppen leiten sich die Maßnahmen der Aufbereitung, wie Desinfektion und Reinigung, Spülung, Trocknung und Verpackung sowie Sterilisation und Lagervorgaben für Sterilgut ab. Das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat einen Musterhygieneplan erstellt, den jede Arztpraxis individuell an ihre Gegebenheiten anpassen kann. Erstellen sollte den Hygieneplan der Praxisinhaber, da dieser für dessen Inhalt verantwortlich ist. Am besten geschieht dies gemeinsam mit einem für Hygiene verantwortlichen Mitarbeiter. Um die Aktualität des praxisinternen Hygienemanagements zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Praxismitarbeiter auf dem aktuellen Wissensstand sind, ist die Benennung eines hygieneverantwortlichen Mitarbeiters sinnvoll. Dieser sollte auch für die stetige Aktualisierung des Hygieneplans verantwortlich sein. Darüber hinaus sollen für alle Mitarbeiter regelmäßig Hygieneschulungen durchgeführt werden, deren Inhalte zu dokumentieren und von allen Mitarbeitern zu unterschreiben sind. Hygieneschulungen finden bei Bedarf oder bei Neueinstellung, jedoch mindestens einmal jährlich statt und können auch vom Praxisinhaber und/oder von hygieneverantwortlichen Mitarbeitern intern gehalten werden. Wichtig: Für Praxen mit ambulanten Operationen und Dialyseeinrichtungen gelten zusätzliche Vorschriften. Abgesehen von dem Standardgerüst des Musterhygieneplans des CoC gibt es von der AG Praxishygiene der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene einen allgemeinen Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in Arztpraxen. Ergänzt wird dieser Leitfaden durch weitere fachspezifische Dokumente für gynäkologische, augenärztliche, gastroenterologische und HNO-Praxen. Als weitere Hilfestellungen stellt die KVB ihren Mitgliedern einen Hygienecheck zur Überprüfung des Status quo in ihrer Praxis zur Verfügung. Tipp: Nutzen Sie den Hygienecheck auf unserer Internetseite unter in der Rubrik Praxis/ Qualität/Hygiene und Infektionsprävention/Hygiene und Medizinprodukte/Hygienechecks und Hygienepläne sowie den Musterhygieneplan und stellen Sie als Praxisinhaber sicher, dass Ihr Praxisteam mit dem Hygieneplan arbeiten und umgehen kann. In den folgenden Ausgaben von KVB FORUM geben wir Ihnen in der Rubrik Hygiene in der Praxis Informationen und Tipps zu weiteren Themenbereichen des Hygieneplans, zum Beispiel zu Medizinprodukten, deren Aufbereitung und Klassifizierung oder Gefährdungsbeurteilungen und Pflichtfortbildungen sowie Händehygiene und -desinfektion. Katrin Bürkner (KVB) Auszug aus dem Musterhygieneplan Eine Hygiene aber sicher! ualitätsinitiative der KVB Musterhygieneplan als Word-Version Den Musterhygieneplan des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV erhalten Sie auf Nachfrage als Word-Version bei der KVB. Bitte senden Sie uns dazu eine an mit Ihrer Einverständniserklärung, dass wir Ihnen den Musterhygieneplan an Ihre - Adresse übermitteln dürfen.

30 30 BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT LIQUIDITÄTSFALLEN ERKENNEN UND GEGENSTEUERN Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass eine Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis von Beginn ihrer Gründung bis zu ihrer Abgabe immer wirtschaftlich erfolgreich betrieben werden kann. Regelmäßige Gesetzesänderungen, Gebührenordnungsänderungen und zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten mit zunehmenden Konkurrenzsituationen erleichtern die Führung einer Arzt-/Psychotherapeutenpraxis nicht unbedingt. Umso mehr erfordert dies, dass die Praxisinhaber ihre Funktion als Unternehmer wahrnehmen. Dazu gehört unter anderem, dass Sie sich regelmäßig einen Überblick über Ihre Betriebseinnahmen- und -ausgabensituation verschaffen, deren Entwicklung laufend beobachten und bei Bedarf gegensteuern. Eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung Ihrer wirtschaftlichen Situation bietet die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) Ihres Steuerberaters. Allerdings ist dieser wertvolle quartalsweise oder halbjährliche Einblick über den Verlauf Ihrer Einnahmen und Ausgaben noch nicht ausreichend, auch wenn Sie daraus einen stattlichen Einnahmenüberschuss erkennen können. Entscheidend ist die Kenntnis Ihrer Liquidität also die Höhe Ihrer flüssigen Mittel, die notwendig sind, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen zu können. Empfehlenswert ist dabei die Berechnung Ihrer betrieblichen und zusätzlich Ihrer privaten Liquidität. Nur in der Liquiditätsberechnung werden alle reellen Zahlungsströme erfasst und nur aus ihr ist erkennbar, ob die Ausgaben aus den erzielten Einnahmen bestritten werden können. Deshalb wäre es ein fataler Fehler, sich über einen vermeintlich hohen Jahresgewinn laut Jahresüberschussrechnung zu freuen, ohne eine Liquiditätsberechnung zu erstellen und weitere bestehende Zahlungsverpflichtungen, wie zum Beispiel die Einkommensteuer, Krankenund Rentenversicherungsbeiträge, Kredittilgungen, private Versicherungen und die Ausgaben für den privaten Lebensunterhalt davon abzuziehen. Sie werden feststellen, dass aus dem ursprünglich stolzen Jahresgewinn vor Steuern oft nur ein kleinerer monatlicher Betrag an liquiden Mitteln übrigbleibt. Obwohl Sie nun für die regelmäßige Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Situation sensibilisiert sind, gibt es im Zeitlablauf jeder Vertragsarzt- beziehungsweise Psychotherapeutenkarriere Liquiditätsfallen, insbesondere bei neu Zugelassenen, die Sie kennen sollten. Liquiditätsfalle Einkommensteuer Zu Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit unterstellen wir zum Beispiel Anfang 2017 muss das Finanzamt mit einem Formblatt über die künftige selbstständige Tätigkeit informiert werden. Darin werden auch die voraussichtlich zu erwartenden Einkünfte abgefragt, die aber nicht immer realistisch eingeschätzt werden können. Der betreffende Arzt wird vorerst nicht zu einer quartalsweisen Einkommensteuervorauszahlung veranlagt. Nach Ablauf des Kalenderjahres, meist aber erst im Herbst des folgenden Jahres, erstellt der Steuerberater nach Absprache mit seinem Mandanten die Gewinnermittlung nach Paragraf 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (auch Einnahmenüberschussrechnung genannt) für das Jahr 2017 und sendet die Einkommensteuererklärung Ende 2018 an das Finanzamt. Nach etwa zwei Monaten erhält der Arzt einen Steuerbescheid mit der Mitteilung seiner Einkommensteuerschuld für das Jahr 2017, mit einer nachträglichen Einkommensteuervorauszahlung für das Jahr 2018 und gleichzeitig mit einer Aufforderung der Einkommensteuervorauszahlung am 10. März 2019 komplett zahlbar innerhalb von vier Wochen. Bei einem angenommenen zu versteuernden Ein-

31 BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT 31 kommen von Euro (ledig, keine Kinder) für 2017 beträgt die fällige Zahlung gemäß dieses Bescheides zirka Euro. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass Sie über diese Tatsache informiert sind. In der Regel werden keine freiwilligen Einkommensteuervorauszahlungen Ende des Jahres 2017 und 2018 geleistet, sodass zur Vermeidung dieser Liquiditätsfalle unbedingt ausreichend hohe Rücklagen gebildet werden müssen. Dies gilt nicht nur für Neuanfänger wie in unserem Beispiel, sondern auch für Ärzte mit steigenden Gewinnen. Liquiditätsfalle Wegfall von Abschreibungsmöglichkeiten Eine Abschreibung ist der Ansatz von Wertminderungen von Gegenständen des Anlagevermögens (materieller oder immaterieller Art) in der steuerlichen Gewinnermittlung. Der Ansatz von Abschreibungen vermindert den Gewinn und verringert dadurch die Einkommensteuerlast. Die jeweilige Abschreibungsdauer wird durch die Finanzbehörde gemäß amtlichen Abschreibungstabellen vorgegeben. Die Anschaffungskosten werden durch die jeweilig vorgegebene Abschreibungsdauer (in Jahren) geteilt und der Teilbetrag in der Gewinnermittlung als Betriebsausgabe unter dem Punkt Abschreibungen angesetzt. Wenn nun ein neuer Arzt zu Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit eine bestehende Praxis einschließlich Patientenstamm, Mobiliar, EDV und medizinischen Gerätschaften übernimmt (was meist der Fall ist) und darüber hinaus Neuanschaffungen tätigt, wird er in den ersten Jahren seiner unternehmerischen Tätigkeit jeweils einen hohen Abschreibungsbetrag unter Betriebsausgaben ansetzen können. Dies verringert seine Einkommensteuerschuld und führt zu geringeren Beiträgen in seine Ärzteversorgung, weil sich diese nach der Höhe seines Berufseinkommens bemessen. Oft wird eine Praxisübernahme gänzlich fremdfinanziert, sodass der neue Arzt über viele Jahre regelmäßig Zins- und Tilgungsleistungen an seine finanzierende Bank abzuführen hat. Diese betrieblich bedingten Kreditzinsen sind ebenfalls als Betriebsausgaben ansetzbar. Die Tilgung dagegen hat immer aus dem versteuerten Einkommen zu erfolgen. Wenn nun die Abschreibungsdauer der materiellen und der immateriellen Vermögenswerte (zum Beispiel der erworbene Patientenstamm) kürzer ist als die vereinbarte Finanzierungdauer, erhöht sich unmittelbar bei einer sonst unveränderten Einnahmen-/Ausgabensituation mit dem Wegfall dieser Abschreibungsmöglichkeiten der steuerliche Gewinn. Die Folgen sind wiederum eine höhere Einkommensteuer, erhöhte Vorauszahlungen und höhere Beiträge in die Ärzteversorgung und bedingen folglich eine wesentliche Reduzierung der liquiden Mittel. Zur Vermeidung dieser Liquiditätsfalle empfiehlt sich zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater die Erstellung einer Finanzplanung. In unseren Beratungen hören wir immer wieder von Liquiditätskrisen gerade aus den vorgenannten Gründen. Liquiditätsfalle Beiträge Ärzteversorgung Beiträge in die Altersvorsorge können bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden und bewirken eine Reduzierung der Einkommensteuerbelastung. Die Grundlage für die Bemessung der Beiträge in die Ärzteversorgung ist das reine Berufseinkommen beziehungsweise der steuerliche Gewinn. Wenn nun der im Jahr 2017 zugelassene Vertragsarzt erst am Beginn seines dritten Selbständigkeitsjahres 2019 seinen ersten Einkommensteuerbescheid erhält und er daraufhin der Bayerischen Ärzteversorgung seinen steuerlichen Gewinn für das Jahr 2017 mitteilen kann, wird er zur Leistung von Beiträgen ab Anfang 2017 bis zum aktuellen Monat in 2019 aufgefordert. Bei einem angenommenen Jahresgewinn 2017 in Höhe von Euro muss er bei einem Beitragssatz von acht Prozent einen Beitrag in Höhe von Euro leisten. Diesen reduzierten Beitragssatz erhält der neu niedergelassene Arzt drei Jahre lang, sodass er im Laufe des Jahres 2019 insgesamt Euro an die Ärzteversorgung abführen muss. Allerdings beträgt der Höchstbetrag der abzugsfähigen Sonderausgaben im Jahr 2019 nur zirka Euro bei Ledigen, sodass etwa Euro steuerlich unberücksichtigt bleiben, was zu einer weiteren Liquiditätsminderung von etwa Euro führt. Sinnvoller wäre es, bereits am Ende der ersten beiden Niederlassungsjahre in Absprache mit dem Steuerberater freiwillige Vorauszahlungen in die Ärzteversorgung zu leisten. Auch in Zeiten von Niedrigzinsen und großer Bereitschaft der Banken, Kredite an Ärzte auszureichen, ist es aus unternehmerischer Sicht ein Muss, Liquiditätsfallen zu vermeiden. Kreditaufnahmen wegen Steuerzahlungen, Vorsorgeleistungen und falscher Finanzplanung führen regelmäßig auch zu einem ungünstigeren Rating bei weiteren Kreditverhandlungen. Anton Altschäffl (KVB)

32 32 BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT Steuerliche Auswirkungen von Dieselfahrverboten Spätestens mit dem Fahrverbot für bestimmte Dieselfahrzeuge in Hamburg hat die Frage an Bedeutung gewonnen, ob sich derartige Verbote auch auf die Steuer auswirken können. Dies ist eindeutig zu bejahen! Ohne tiefer in die Details zu gehen, sind dabei folgende Punkte ausschlaggebend: Die Einschränkung der wirtschaftlichen Verwendungsmöglichkeit durch ein Fahrverbot könnte ein Anlass sein, bei der Abschreibung Änderungen vorzunehmen. Auch bei gemischt genutzten Dieselfahrzeugen im Betriebsvermögen, die Sie später für die private Nutzung entnehmen wollen, sind steuerrechtliche Fragen zu beachten. Lassen Sie sich hier beraten, denn es gibt wie häufig im Steuerrecht gegebenenfalls nachteilige beziehungsweise vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten. Immer wieder werden außerdem Nachrüstungen für betroffene Fahrzeuge diskutiert. Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen stellen diese Nachrüstungen Betriebsausgaben dar. Auch bei der Frage der Ersatzbeschaffung eines betrieblich genutzten Fahrzeugs sind steuerliche Aspekte zu klären: Stichworte Veräußerungsgewinn und Rücklagenbildung. Ein Bußgeld wegen Missachtung des Dieselfahrverbots stellt übrigens keine Betriebsausgabe dar. Diskutieren Sie die betriebliche Fahrzeugnutzung zu Ihrem eigenen Vorteil mit Ihrem Steuerberater! Franz Riedl (KVB)

33 KVB INTERN 33 WEITERE KVB-BEREITSCHAFTS- PRAXEN ERÖFFNET Die Bereitschaftspraxen der KVB sind bayernweit die zentralen Anlaufstellen für Patienten, wenn diese außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten eine ambulante medizinische Versorgung benötigen. Am 25. September konnten zwei neue Praxen je eine in Zwiesel und in Lindau eröffnet werden. Zeitgleich wurden die Öffnungszeiten der KVB-Bereitschaftspraxis in Deggendorf erweitert. Die neue Bereitschaftspraxis der KVB in Lindau befindet sich an der dortigen Asklepios Klinik, Friedrichshafener Straße 82, Lindau und hat jeden Mittwoch und Freitag von 16 bis 21 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Eine Kooperation mit dem Klinikum ermöglicht darüber hinaus die ambulante Versorgung auch zu den Nachtzeiten. Die Bereitschaftspraxis kann ohne Voranmeldung aufgesucht werden. Auch in Zwiesel wurde eine neue Bereitschaftspraxis der KVB eröffnet. Patienten finden diese an der dortigen ARBERLAND-Klinik, Arberlandstraße 1, Zwiesel. Die Praxis hat täglich abends, Mittwoch- und Freitagnachmittags sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Auch hier ist dank der Kooperation mit dem Klinikum die ambulante Versorgung auch zu den Nachtzeiten gewährleistet. Selbstverständlich benötigen hier Patienten für ihren Besuch ebenfalls keine Voranmeldung. Neben der Eröffnung der neuen Bereitschaftspraxen der KVB in Lindau und Zwiesel gab es zum 25. September auch Veränderungen in der KVB-Bereitschaftspraxis in Deggendorf. Hier wurden die Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis am DONAUISAR-Klinikum erweitert, sodass Patienten die Praxis nun täglich abends, Mittwoch- und Freitagnachmittags sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen aufsuchen können. Seit dem Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) zum 1. Januar 2016 sind die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern nach Bedarfsgesichtspunkten einzurichten. Bis Ende 2018 wird es insgesamt rund 110 Bereitschaftspraxen in Bayern geben. Über 99 Prozent der bayerischen Bevölkerung werden dann eine Bereitschaftspraxis innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit erreichen. Grundsätzlich hat die Einrichtung zentraler Bereitschaftspraxen für die Patienten den Vorteil, dass mühsame Recherchen, welcher niedergelassene Arzt Dienst hat und wo sich dessen Praxis befindet, entfallen. Außerdem werden die Notaufnahmen der Kliniken von leichteren Fällen entlastet, die ambulant behandelt werden können. Die Bereitschaftspraxen der KVB können ohne Voranmeldung aufgesucht werden. Sollten Patienten aus gesundheitlichen Gründen die Bereitschaftspraxen nicht selbst erreichen können, werden ergänzend wie bisher auch medizinisch notwendige Hausbesuche durchgeführt. Die aktuellen Öffnungszeiten aller Bereitschaftspraxen in Bayern sind auf der Internetseite zu finden. Telefonisch ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst kostenlos und vorwahlfrei unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer erreichbar. Redaktion Guido Zdrenka (Zweiter von links), KVB-Regionalleiter BSD/ NAD Süd, bei der Eröffnung der Bereitschaftspraxis in Lindau mit Vertretern der dortigen Asklepios Klinik und der Lokalpolitik.

34 34 KVB INTERN MEINE KVB FUNKTION DATEIEN EINREICHEN VERBESSERT Wie in vergangenen Ausgaben von KVB FORUM bereits angekündigt und erläutert, hält das Mitgliederportal Meine KVB einige Neuerungen für Sie bereit. Darunter fällt auch die bisherige Funktion Dateien einreichen, die nun durch ein moderneres System abgelöst wird und Ihnen in dieser neuen Variante ab Mitte November zur Verfügung steht. Neben einem ansprechenden und übersichtlichen Design erwarten Sie im Zusammenhang mit der Funktion Dateien einreichen 1 folgende neue Funktionen: Hochladen und Einreichen in einem Schritt Mehrfach-Upload Einreichungsbestätigung im Nachrichtencenter 1 laden und einreichen. Wenn gewünscht auch gleichzeitig, denn der neue Mehrfach-Upload ermöglicht auch das gleichzeitige Hochladen verschiedener Dateitypen. Dazu klicken Sie einfach auf den Button Datei(en) auswählen und wählen über das Dateiauswahlfenster mehrere Dateien (aus einem Ordner) aus. 2 Einreichungsbestätigung im Nachrichtencenter Sobald Sie Ihre Dateien eingereicht haben, erhalten Sie eine sofortige Einreichungsbestätigung im Nachrichtencenter 2. Diese können Sie bei Bedarf auch ausdrucken. Die Sammelerklärung für die Abrechnung können Sie wie gewohnt im Menüpunkt Sammelerklärung herunterladen. Das Formular ist bereits personalisiert, sodass Sie nur noch unterschreiben und das Dokument per Post an die KVB senden müssen. Svenja Meyer (KVB) Haben Sie weitere Vorschläge, wie wir Meine KVB verbessern können? Dann schicken Sie uns Ihre Anregungen bitte per an das Postfach mitgliederportal@kvb.de. Hochladen und Einreichen in einem Schritt Das Einreichen Ihrer Abrechnung oder Dokumentation funktioniert jetzt so einfach wie nie. In nur einem Schritt können Sie Ihre Abrechnungsdatei oder Dokumentationsdateien auswählen, hoch- Sprechende Fehlermeldungen Ein durchdachtes Fehlersystem prüft bereits in diesem Schritt, ob die Dateien den Systemvorgaben entsprechen und zeigt Ihnen im Fehlerfall sprechende Fehlermeldungen mit Handlungsempfehlungen an.

35 HNO-ÄRZTE SIND IM LANDKREIS HAßBERGE WILLKOMMEN VERSORGUNG FÖRDERN Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hält Ausschau nach motivierten Hals- Nasen-Ohren-Ärzten, die im Landkreis Haßberge ihre Tätigkeit aufnehmen möchten, um die vertragsärztliche Versorgung in der Region zu unterstützen. 35 Seit Mitte Juni bietet die KVB interessierten Hals-Nasen- Ohren-Ärzten eine finanzielle Unterstützung an, wenn sie sich für eine Tätigkeit im unterversorgten Landkreis Haßberge entscheiden. Zu den angebotenen Fördermaßnahmen (siehe Infokasten) gehören beispielsweise finanzielle Zuschüsse bei der Niederlassung, der Errichtung einer Zweigpraxis oder der Anstellung von Hals-Nasen-Ohren-Ärzten innerhalb der Region. Aber auch bereits im Landkreis tätige Ärzte werden finanziell unterstützt. Weitere Informationen zum Planungsbereich sowie den Fördermöglichkeiten finden Sie unter in der Rubrik Praxis/ Niederlassung/Region sucht Arzt. Bei Interesse an einer Tätigkeit im Landkreis Haßberge oder Fragen zu den einzelnen Fördermaßnahmen unterstützen Sie unsere Berater vor Ort. Linda Neuner (KVB) Finanzielle Fördermaßnahmen der Sicherstellungsrichtlinie der KVB im Landkreis Haßberge für die Fachgruppe der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte Zuschuss zur Niederlassung/Praxisnachbesetzung einmalig bis zu Euro Praxisaufbauförderung bis zu 85 Prozent des durchschnittlichen Honorars der Fachgruppe Zuschuss zur Zweigpraxis einmalig bis zu Euro KR Aschaffenburg LK Miltenberg Zuschuss zur Anstellung eines HNO-Arztes bis zu Euro pro Quartal LK Main-Spessart Zuschuss zu Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines HNO-Arztes einmalig für die nachgewiesenen Kosten bis zu Euro Zuschuss zur Beschäftigung einer nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) einmalig bis zu Euro LK Bad Kissingen SK Würzburg LK Würzburg Zuschuss zur Praxisfortführung (ab dem 63. Lebensjahr) bis zu Euro pro Quartal LK Rhön-Grabfeld KR Schweinfurt Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bis zu Euro pro Monat für die Dauer der Weiterbildung LK Kitzingen LK Haßberge Quelle: Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, Nr. 724/16; Michael Heiligenthal Persönliche Beratung zur Praxisführung Telefon / Michael.Heiligenthal@kvb.de Peter Schäfer Persönliche Beratung zur Praxisführung Telefon / Peter.Schaefer@kvb.de

36 36 KURZMELDUNGEN BROSCHÜRE ZUR ASV AKTUALISIERT Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Broschüre zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung überarbeitet. Auf 24 Seiten fasst sie alles Wissenswerte für Praxen zusammen. Das Heft kann ab sofort kostenlos bestellt werden. Es wird Schritt für Schritt erläutert, wie Ärzte ein Team zur Behandlung von Patienten in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bilden können. Die Texte wurden aktualisiert und neue Indikationen wie die rheumatologischen Erkrankungen aufgenommen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abrechnung in der ASV, dieses Kapitel wurde ausgebaut und um zahlreiche Hinweise ergänzt. Neu aufgenommen wurde zudem eine Reportage über ein ASV-Team. Das Heft ist in der Servicereihe PraxisWissen erschienen. Gedruckte Exemplare können kostenlos per bestellt werden Die Publikation steht zudem als PDF-Dokument zum Download bereit. In der Reihe PraxisWissen hat die KBV bereits mehrere Hefte veröffentlicht, unter anderem zu den Themen Soziotherapie, Reha, Telematikinfrastruktur oder auch Vielfalt in der Praxis Patienten mit Migrationshintergrund. Redaktion BAYERISCHES HOS- PIZ- UND PALLIATIV- BÜNDNIS Seit Mitte Oktober ist die KVB Partner im Bayerischen Hospiz- und Palliativbündnis. Dem Vorstand der KVB ist es ein wichtiges Anliegen, die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bei der Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen zu unterstützen. Neben Angeboten wie beispielsweise dem Basiskurs Palliativmedizin, den die KVB gemeinsam mit dem Bayerischen Hausärzteverband und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ins Leben gerufen hat, gehört dazu auch die enge Zusammenarbeit mit Experten und Verbänden aus dem Hospiz- und Palliativbereich. Das Bayerische Hospiz- und Palliativbündnis wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert und ist ein Zusammenschluss bayernweiter Träger, das sich unter anderem für ein Rahmenkonzept der allgemeinen und spezialisierten ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern einsetzt. Außerdem unterstützt das Bündnis den Aufbau einer flächendeckenden Versorgung mit Palliative Care- Angeboten und deren Vernetzung mit vorhandenen örtlichen Strukturen und Gegebenheiten. Redaktion DIGITALISIERUNG: PRAXIS DER ZUKUNFT Innovationsfreundliche Praxen können schon demnächst digitale Anwendungen der Zukunft daraufhin testen, ob sie den Versorgungsalltag verbessern. Im Rahmen des Projekts KBV-Zukunftspraxis bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Möglichkeit zum Praxistest im doppelten Wortsinn: Zehn digitale Anwendungen haben es ins Finale einer mehrmonatigen Auswahlphase geschafft und dürfen sich nun in ausgewählten Praxen bewähren. Die Anwendungen lassen sich in vier Gruppen gliedern: Medizinprodukte, Dienste für bessere Prozessabläufe in Praxen, Anwendungen aus dem Bereich Dokumentation sowie Cloud-basierte Praxisverwaltungssysteme. Im Praxistest geht es um die Frage, ob Ärzte und Praxispersonal sie als alltagstauglich und hilfreich erleben. Gesucht werden hierfür Praxen, die eine der Anwendungen etwa zwölf bis 18 Monate lang in ihren Betrieb integrieren und testen. Ziel der KBV ist es, die Praxen so zu unterstützen, dass sie finanziell nicht belastet werden. Interessierte Praxen können sich bis voraussichtlich Dezember bewerben. Hierfür finden Sie einen Fragebogen, weitere Informationen zum Projekt sowie eine Liste der teilnehmenden digitalen Anwendungen auf Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte an Redaktion

37 LESERBRIEFE/IMPRESSUM 37 HIER IST PLATZ FÜR IHRE MEINUNG Impressum für KVB FORUM und KVB INFOS KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen (KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr. Herausgeber (V. i. S. d. P.): Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand: Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz, Dr. med. Claudia Ritter-Rupp Anerkennung für Notärzte KVB FORUM 9/2018, Seite 20 Es ist schön, wenn die KVB ihre Anerkennung und ihren Dank für die anspruchsvolle Arbeit der Notärzte ausspricht. Schön wäre es aber auch, wenn sie diesen Dank auch durch entsprechende Taten unterfüttern würde. So hat es die KVB in der Vergangenheit tatenlos geschehen lassen, dass das Honorar für uns Außenärzte auf 54 Prozent gekürzt wurde. Honorar ist meines Erachtens auch ein Zeichen von Anerkennung und Dank. Wenn jetzt die Rettungszweckverbände versuchen, uns Hausärzte zu zwingen, von der Rettungswache mit Fahrer Notarztdienst zu tun, so wartet man auch hier vergebens auf einen Widerspruch der KVB. Hier erwarte ich eine knallharte Interessensvertretung durch die KVB und keine Hochglanzfotos im Mitgliedermagazin. Dr. med. Michael Rosenberger Hausarzt, Außenarzt Notarzt (noch) am Standort Wegscheid Redaktion: Martin Eulitz (Ltd. Redakteur) Text: Markus Kreikle, Marion Munke Grafik: Gabriele Hennig, Marina Schwarzkopf Anschrift der Redaktion: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Elsenheimerstraße München Telefon 0 89 / Fax 0 89 / KVBFORUM@kvb.de Internet Satz und Layout: KVB Stabsstelle Kommunikation Druck: apm alpha print medien AG, Darmstadt Gedruckt auf FSC -zertifiziertem Papier Mit externen Autorennamen gekennzeichnete Beiträge spiegeln ebenso wie Leserbriefe nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wider. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Kürzung von Zuschriften vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder übernehmen wir keine Haftung. Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ein Abdruck ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird ( der Arzt ), ist selbstverständlich auch die weibliche Form ( die Ärztin ) gemeint. KVB FORUM erhalten alle bayerischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der KVB. Der Bezugspreis ist mit der Verwaltungskostenumlage abgegolten. Bildnachweis: Adrian Bedoy, Corporate Inspiration GmbH (Seite 12), Bayerischer Hausärzteverband (Seite 12), foto@brigitte-aiblinger.de (Seite 25), Asklepios Klinik Lindau/Christopher Horn (Seite 33), istockphoto.com/shutter_m (Titelseite), istockphoto.com/tatomm (Seite 2), istockphoto.com/ vadimguzhva (Seite 4), istockphoto.com/wavebreakmedia (Seite 4), istockphoto.com/gilaxia (Seite 4), istockphoto.com/pinkomelet (Seite 5), istockphoto.com/alvarez (Seite 5), istockphoto.com/ fermate (Seite 11), istockphoto.com/kieferpix (Seite 17), istockphoto.com/andreypopov (Seite 21), istockphoto/seb_ra (Seite 22), istockphoto.com/vm (Seite 23), istockphoto.com/ikonoklast_fotografie (Seite 27), istockphoto.com/filmfoto (Seite 32), istockphoto.com/bezov (Seite 39), istockphoto.com/kasto80 (Seite 40), istockphoto.com/nicoelnino (Seite 40), istockphoto.com/ Kritchanut (Seite 40), Privat (Seite 8, 24), KVB (alle weiteren)

38 38 KVB SERVICENUMMERN KVB-Servicetelefonie Wir helfen Ihnen gerne zu folgenden Zeiten und Themen: Montag bis Donnerstag 7.30 bis Uhr Freitag 7.30 bis Uhr Abrechnung Telefon 0 89 / Fax 0 89 / Abrechnungsberatung@kvb.de Verordnung Telefon 0 89 / Fax 0 89 / Verordnungsberatung@kvb.de Seminare Telefon 0 89 / Fax 0 89 / Seminarberatung@kvb.de Fragen zur Anmeldung Vermittlung freier Seminarplätze Benutzerkennung Telefon 0 89 / Fax 0 89 / Benutzerkennung@kvb.de Zugangsdaten IT in der Praxis Telefon 0 89 / Fax 0 89 / IT-Beratung@kvb.de KV-Ident Plus, KV-SafeNet* Online-Dienste Telefon 0 89 / Fax 0 89 / Online-Dienste@kvb.de Mitgliederportal, Meine KVB Dateien einreichen und Unterlagen einsehen Telematikinfrastruktur Telefon 0 89 / Fax 0 89 / TI@KVB.de *Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht. Persönliche Beratung zur Abrechnung (nach Terminvereinbarung) Mittelfranken Monika Gibanica-Maier / Monika.Gibanica-Maier@kvb.de Moritz Hofmann / Moritz.Hofmann@kvb.de Stefanie Sieger-Raths / Stefanie.Sieger-Raths@kvb.de München Stephanie Biersack 0 89 / Stephanie.Biersack@kvb.de Stefan Ehle 0 89 / Stefan.Ehle@kvb.de Eva Weber 0 89 / Eva.Weber@kvb.de Niederbayern Rudolf Paper / Rudolf.Paper@kvb.de Dagmar Wiedemann / Dagmar.Wiedemann@kvb.de Nathalie Willmerdinger / Nathalie.Willmerdinger@kvb.de Oberbayern Silvia Ackermann 0 89 / Silvia.Ackermann@kvb.de Martina Pleyer 0 89 / Martina.Pleyer@kvb.de Claudia Schweizer 0 89 / Claudia.Schweizer@kvb.de Oberfranken Christa Hammer / Christa.Hammer@kvb.de Jürgen Opel / Juergen.Opel@kvb.de Oberpfalz Birgit Reichinger / Birgit.Reichinger@kvb.de Mario Winklmeier / Mario.Winklmeier@kvb.de Schwaben Silke Finger / Silke.Finger@kvb.de Ute Schneider / Ute.Schneider@kvb.de Monika Vachenauer / Monika.Vachenauer@kvb.de Unterfranken Uwe Maiberger / Uwe.Maiberger@kvb.de Elisabeth Matuszynski / Elisabeth.Matuszynski@kvb.de Madleen Witzko / Madleen.Witzko@kvb.de Persönliche Beratung zu Verordnungen (nach Terminvereinbarung) Mittelfranken Dr. Elfriede Buker / Elfriede.Buker@kvb.de Dr. Claudia Fischer / Claudia.Fischer@kvb.de Sonja Hofmann / Sonja.Hofmann@kvb.de Angela Krath / Angela.Krath@kvb.de München Daniela Bluhm 0 89 / Daniela.Bluhm@kvb.de Barbara Krell-Jäger 0 89 / Barbara.Krell-Jaeger@kvb.de Niederbayern Ulrich Störzer / Ulrich.Stoerzer@kvb.de Oberbayern Marion Holzner 0 89 / Marion.Holzner@kvb.de Julia Schäfer 0 89 / Julia.Schaefer@kvb.de Oberfranken Sascha Schneider / Sascha.Schneider@kvb.de Oberpfalz Arwed Acksel / Arwed.Acksel@kvb.de Karolin Ihle / Karolin.Ihle@kvb.de Birgit Schneider / Birgit.Schneider@kvb.de Beate Steinhauser / Beate.Steinhauser@kvb.de Schwaben Elke Eiglmeier / Elke.Eiglmeier@kvb.de Beate Selge / Beate.Selge@kvb.de Unterfranken Annegret Ritzer / Annegret.Ritzer@kvb.de Meldungen über Dienstplanänderungen (Diensttausch, Vertretung und Erreichbarkeit) Oberbayern, Niederbayern und Schwaben Unter-, Mittel- und Oberfranken und Oberpfalz Telefon 0 89 / Telefon / Fax 0 89 / Fax / Dienstaenderung.vbzm@kvb.de Dienstaenderung.vbzn@kvb.de

39 KVB SERVICENUMMERN 39 KVB-Servicetelefonie MammaSoft Support Montag bis Donnerstag 7.30 bis Uhr Freitag 7.30 bis Uhr Telefon 0 89 / Fax 0 89 / Mammasoft-IT-Support@kvb.de Telefonische Beratung emdoc (Abrechnung Notarztdienst) Montag bis Freitag 9.00 bis Uhr Telefon 0 89 / Fax 0 89 / emdoc@kvb.de Praxisführung Praxisfuehrungsberatung@kvb.de KVB Rückrufservice Über gelangen Sie unabhängig vom Thema zu den Kontaktdaten und können über Kontaktformulare einen Rückruf anfordern. Bitte nennen Sie uns Ihren Terminwunsch und den Themenschwerpunkt. Persönliche Beratung zur Praxisführung (nach Terminvereinbarung) Mittelfranken Frank Eckart / Frank.Eckart@kvb.de Persönliche Beratung zu Qualitätsmanagement, Hygiene und Qualitätszirkeln in der Praxis (nach Terminvereinbarung) Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz: Wir beraten Sie zu allen Bereichen des Qualitätsmanagements von A wie Arbeitsanweisung bis Z wie Zertifizierung. Wir beraten Sie bei der Umsetzung und dem Aufbau eines Hygienemanagements in der Praxis. Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung zum Qualitätszirkel-Moderator, der Planung und Initiierung eines Qualitätszirkels und der Dokumentation Ihrer Sitzungen. Qualitätsmanagement und Hygiene Tatjana Mecklenburg / Qualitätszirkel Hans-Dieter Moritz / Hans-Dieter.Moritz@kvb.de Joachim Streb / Joachim.Streb@kvb.de München Stefano Giusto 0 89 / Stefano.Giusto@kvb.de Sandra Greißel 0 89 / Sandra.Greissel@kvb.de Ivonne Rettig 0 89 / Ivonne.Rettig@kvb.de Ruth Stefan 0 89 / Ruth.Stefan@kvb.de Niederbayern Anton Altschäffl / Anton.Altschaeffl@kvb.de Heidi Holzleitner / Heidi.Holzleitner@kvb.de Simone Kutzner / Simone.Kutzner@kvb.de Martin Pöschl / Martin.Poeschl@kvb.de Oberbayern Peter Fiedler 0 89 / Peter.Fiedler@kvb.de Katharina Fränkel 0 89 / Katharina.Fraenkel@kvb.de Monia Khemiri 0 89 / Monia.Khemiri@kvb.de Natasa Srijemac 0 89 / Natasa.Srijemac@kvb.de Oberfranken Vivica Geringer / Vivica.Geringer@kvb.de Michaela Hofmann / Hofmann.Michaela@kvb.de Iris Püttmann / Iris.Puettmann@kvb.de Oberpfalz Franz Ferstl / Franz.Ferstl@kvb.de Simone Kutzner / Simone.Kutzner@kvb.de Siegfried Lippl / Siegfried.Lippl@kvb.de Schwaben Eva Funke / Eva.Funke@kvb.de Michael Geltz / Michael.Geltz@kvb.de Anja Rößle / Anja.Roessle@kvb.de Dieter Walter / Dieter.Walter@kvb.de Unterfranken Michael Heiligenthal / Michael.Heiligenthal@kvb.de Christine Moka / Christine.Moka@kvb.de Peter Schäfer / Peter.Schaefer@kvb.de Hygiene-Beratung@kvb.de oder QM-Beratung@kvb.de Milena Wenzlik / Milena.Wenzlik@kvb.de

40 VORSCHAU GESUNDHEITSPOLITIK Europäischer Gesundheitskongress diskutiert über zukunftsgerichtete Strukturen BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT Praxiskennzahlen helfen, betriebswirtschaftliche Entscheidungen zu optimieren ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Zum aktuellen Stand und der geplanten Weiterentwicklung im Freistaat PATIENTENORIENTIERUNG Rückblick zur Informationsveranstaltung Selbsthilfe trifft Psychotherapie

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