Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 6. Wahlperiode

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1 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 6. Wahlperiode Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden Krajny sejm Bramborska Rada za nastupnosći Serbow Protokoll 18. Sitzung (öffentlich) 21. März 2017 Potsdam - Haus des Landtages Uhr bis Uhr Vorsitz: Torsten Mack Protokoll: Birgit Ginkel Anwesende Ratsmitglieder: Ute Henschel William Janhoefer Marcus Koinzer Torsten Mack Angela Schurmann Datum der Ausgabe:

2 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 2 Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle 2. Bericht der Landesbeauftragten für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden 3. Bildung 3.1 Sorben-(Wenden-)Schulverordnung (SWSchulV) hierzu: kurzer Bericht des MBJS zum aktuellen Stand 3.2 Aktueller Stand der Evaluierung Witaj hierzu: kurzer Bericht des MBJS und des Staatlichen Schulamtes Cottbus/Chóśebuz 3.3 VV bilingualer Unterricht hierzu: kurzer Bericht des MBJS zum aktuellen Stand 3.4 Änderung GOSTV hierzu: kurzer Bericht des MBJS zum aktuellen Stand 4. Bericht des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden 5. Wettbewerb Sprachenfreundliche Kommune hierzu: kurzer Bericht des RASW über den aktuellen Sachstand 6. Initiative Serbski Sejm hierzu: Ausführungen durch Herrn Wilhelm-Kell und Herrn Dr. Leipner zum beigefügten Fragenkatalog 7. Verschiedenes

3 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 3 Festlegungen: Zu TOP 1 1 Das Protokoll der 17. Ratssitzung wurde einstimmig angenommen. Zu TOP Das MBJS wird den Sorben/Wenden-Rat die bereits im Januar 2017 zugesagten aktuellen Schülerzahlen umgehend zur Verfügung stellen. Zu TOP 6 3 Die Ratsmitglieder werden sich in einigen Monaten erneut mit der Initiative Serbski Sejm befassen. Zu TOP 7 4 Der Sorben/Wenden-Rat beabsichtigt in seiner nächsten Sitzung am 4. Juli 2017 eine Stellungnahme zur Kreisneugliederung abzugeben.

4 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 4 Aus der Beratung: Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Landesbeauftragte, die Abgeordneten, die Mitglieder des Rates sowie alle weiteren Gäste. Die Tagesordnung sei allen rechtzeitig zugegangen. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport habe gebeten den TOP 5 aus terminlichen Gründen als TOP 3 zu behandeln. Die anderen Tagesordnungspunkte würden sich entsprechend verschieben. Frau Schurmann (Ratsmitglied) beantragt, dass unter TOP 7 Verschiedenes die Stellungnahme des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beraten werde. Da es keine weiteren Änderungswünsche gibt, stellt der Vorsitzende die so geänderte Tagesordnung zur Abstimmung. Mit 5:0:0 wird diese einstimmig autorisiert. Zu TOP 1: Protokollkontrolle Zum Entwurf des Protokolls der 17. Sitzung gebe es Änderungsbedarf von Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, erklärt der Vorsitzende. Sollte nach einem Vergleich mit den Tonaufzeichnungen des Rates der Änderungsbedarf bestehen, würde dieser entsprechend berücksichtigt. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkung lässt er anschließend darüber abstimmen: Mit 5:0:0 wird es angenommen. Zu TOP 2: Bericht der Landesbeauftragten für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden Staatssekretärin Dr. Gutheil (MWFK) macht darauf aufmerksam, dass die letzte Sitzung des Rates noch nicht so lange her sei, weshalb sie sich mit ihrem Bericht dieses Mal kürzer fasse. Am 4. April 2017 stehe die nächste Stiftungsratssitzung der Stiftung für das sorbische Volk an. In Vorbereitung darauf hätten Herr Neumann und Frau Lehnigk am 28. Februar 2017 an der Sitzung der Stiftungskommission in Cottbus teilgenommen. Das Sorbische Institut und die Schule für Niedersorbische Sprache und Kultur haben am 2. März 2017 in Cottbus im Rahmen des Projektes "Schlagwort Wendisch" die zweite Publikation mit CD präsentiert. Herr Nowak habe daran teilgenommen. Bei diesen Aktivitäten handele es sich um einen wichtigen Beitrag zur Dokumentation des Wendischen, da die Sprache und hier vor allem ihre traditionellen Dialekte so auch einer breiteren interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Am 6. März 2017 organisierten der Sorbische Schulverein und eine Elterninitiative in Cottbus-Sielow einen Elternabend, um über die viel diskutierte Überarbeitung der Sorben-(Wenden-) Schulverordnung und ihre Folgen zu beraten. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur habe sich daran beteiligt, da es um ein derzeit

5 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 5 für die Sorben in Brandenburg sehr wichtiges Thema gehe. Hierzu hätten sie auch ein entsprechendes Schreiben an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gerichtet. Am 10. März 2017 habe die Wahl-Hauptversammlung des Domowina-Regionalverbandes in Tauer stattgefunden. Da dies ein bedeutendes Ereignis im sorbischen/wendischen Dachverband für Brandenburg sei, übermittelte sie ein Grußwort. Leider konnte sie aus terminlichen Gründen nicht selber teilnehmen. Bei der Hauptversammlung der Bundes-Domowina am kommenden Sonnabend in Hoyerswerda werde dies jedoch anders sein. Dort werde sie mit großem Vergnügen teilnehmen. Einen Tag später fand in Bautzen die Hauptversammlung der wissenschaftlichen Gesellschaft Maćica Serbska statt, an der ein Mitarbeiter ihres Hauses ebenfalls teilnahm. Dieser konnte dabei auf die Zusammenarbeit der Maćica und des Ministeriums, beispielsweise bei der Klärung sorbischer Ortsnamen oder der Vorbereitung des Fontane-Jahres 2019, verweisen. Am 16. März 2017 sei das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom Verein Perspektive Europa nach Schloss Trebnitz eingeladen worden. Das einwöchige Jugendprojekt "Minderheiten und regionale Identität in Europa zwischen Tradition und Moderne" sei da zu Ende gegangen. Neben Jugendlichen aus anderen europäischen Ländern habe auf Vermittlung ihres Hauses eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern der 10. Klasse des Niedersorbischen Gymnasiums teilgenommen. Die Abschlusspräsentationen mit Beiträgen aus den Bereichen Mode, Malerei, Tanz und Film zeigten sehr eindrücklich, wie wichtig gerade der Austausch zwischen Jugendlichen aus Minderheiten sei. Es bleibe zu hoffen, dass diese Kontakte von Seiten der niedersorbischen Jugend ausgebaut werden. Ein aktuelles Thema im sorbischen/wendischen Bereich sei, neben den Diskussionen um die Sorben-(Wenden-) Schulverordnung, die weitere Prüfung von Anträgen zum angestammten Siedlungsgebiet. Krankheitsbedingt gebe es eine Verschiebung im Zeitplan, gleichwohl werde angestrebt die Siedlungsgebietsprüfungen rechtzeitig zur Hauptausschusssitzung am 10. Mai 2017 abzuschließen. In der Zwischenzeit hätten bisher insgesamt sechs Gemeinden Klage gegen den Feststellungsbescheid eingereicht, was sie sehr bedauere. Trotz der guten und intensiven Gespräche vor Ort seien die Klagen dazu von Alt Zauche-Wußwerk, Felixsee, Märkische Heide, Neuhausen, Schlepzig und Schwielochsee gekommen. Sie sei gespannt, ob es in allen Fälle ein Klageverfahrengebe. Bei vielen Gemeinden sei es eher ein Signal, dass sie nicht einverstanden seien. Trotzdem werde sie in dieser Woche in Neupetershain für ihre Position werben. Vor Ort sei kein Verständnis dafür da, dass eine in einem Verwaltungsrechtsverfahren üblicherweise zwingende Befragung, trotzdem zu einem Bescheid führe, der ihre Positionen überhaupt nicht berücksichtige. Für die Zukunft müsse überlegt werden, wie man die Menschen, die mit viel Engagement in ihren Gemeinden irgendetwas für die Sorben/Wenden bewegen wollen, unterstützen könne. Es sei oft zu hören, dass das Osterfeuer immer von denselben organisiert würde und gerade nicht von denen die sich jetzt auf die Kultur der Bräuche der Sorben/Wenden bezögen. Außerdem hätten sie noch nie einen Sorben oder Wenden in den Gemeinden des Siedlungsgebietes gesehen. Das könne man erst einmal nur zur Kenntnis nehmen. Wenn es so sein sollte, dann wäre das ein dringlicher Punkt, mit mehr Engagement die Bräuche in den Gemeinden mitzutragen. Dies sei ein

6 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 6 Apell, dass sie sich bemühen müssten zusammenzukommen, darüber zu sprechen und dafür zu werben. Frau Henschel (Ratsmitglied) fügt hinzu, dass auf der Hauptversammlung des Regionalverbandes der Domowina Niederlausitz der neue Župan Wylem Janhoefer gewählt worden sei. Des Weiteren erkundigt sie sich, ob der Brief des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport dem Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden zur Verfügung gestellt werden könne. Aus Sicht der Staatssekretärin Dr. Gutheil sei das ein interner Brief zwischen zwei Ministerien. Herr Janhoefer (Ratsmitglied) fragt, inwieweit sich die Gemeindevertreterversammlungen in ihren Gesprächen, durch Informationen von den Vorteilen zum Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zu gehören, überzeugen ließen. Weiterhin fragt er, ob dabei die sorbischen/wendischen Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen gebeten wurden, aktiv zu werden und was sich die Gemeindevertreterversammlungen vor Ort wünschten. Staatssekretärin Dr. Gutheil legt dar, dass in den Gesprächen sehr kritische Bemerkungen kämen. Es gehe eher um etwas Grundsätzliches. Man wolle sich nichts überstülpen lassen. Sehr stark werde mit der Inanspruchnahme der Bräuche diskutiert. Gemeindevertreter informierten sich bei Wikipedia darüber wo das Osterfeuer herkomme. Von Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur würden entweder sprachliche Kompetenzen oder kulturelle Bräuche im Verwaltungsverfahren geprüft. Sie könnten auch nur erklären, was sie in diesem Verfahren tun. Dann kämen vor Ort Bemerkungen, dass sie noch nie jemanden Sorbisch/Wendisch sprechen gehört hätten. Früher hätten sie Osterfeuer gehabt, aber wegen der hohen Auflagen gebe es keine mehr. Ja, es gebe manchmal Ostermalen, aber das werde überhaupt nicht auf die Kultur der Sorben/Wenden bezogen. Diese Diskussionen habe sie jetzt viermal in ähnlicher Form erlebt. Trotzdem sei es wichtig, miteinander zu reden und für die Position zu werben. Der Wert der Sprache für die Kinder werde im Zusammenhang mit den guten Bildungsmöglichkeiten des Niedersorbischen Gymnasiums gesehen. Deswegen lernten die Kinder Sorbisch. Sie nehme sich die Zeit, um noch einmal in Dialog und Kommunikation mit den Menschen vor Ort zu kommen. Die Bilanz sei ernüchternd. Trotz der guten Diskussionen in Neuhausen hätten sie die Klage nicht verhindern können. Gleichwohl halte sie die Auseinandersetzung auch ohne einen direkten Erfolg für sehr wertvoll. Der Vorsitzende Herr Mack dankt für diesen Bericht übergibt den Vorsitz an Herrn Koinzer.

7 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 7 Zu TOP 3: Bildung Zu TOP 3.1: Sorben-(Wenden-)Schulverordnung (SWSchulV) Der Vorsitzende begrüßt Frau Komolka von der Elterninitiative und bitte sie um ihre Ausführungen. Frau Komolka (Elterninitiative) bedankt sich bei den Ratsmitgliedern und anwesenden Gästen für die sich spontan ergebende Gelegenheit das Wort zu ergreifen und die Situation zum Sorbisch-/Wendisch-Unterricht sowie die Folgen der geplanten Verordnung aus der Sicht der Eltern zu erläutern. Seit sie von den Eckpunkten der geplanten Verordnung erfuhren, seien sie fassungslos und bestürzt gewesen. Sofort sei ihnen klar geworden, dass sie gemeinsam handeln müssen, weil sie nicht zulassen können, dass durch eine solche schulische Verordnung ihren Kindern ihr verfassungsmäßig geschütztes Recht beraubt würde. Ferner können sie nicht zulassen, dass durch diese Verordnung das niedersorbische/wendische Volk seine Stimme verliere. Eine Stimme, die in der Vergangenheit schon des Öfteren, durch Maßnahmen, die tragischerweise fast zum Erfolg geführt hätten und unter deren Folgen die Familien noch heute litten, zum Verstummen gebracht werden sollte.. Eine Stimme, die durch die stetige und unermüdliche Arbeit der letzten Jahrzehnte zusehends vernehmbarer wurde und nun, insbesondere durch ihre Früchte, wie das Witaj-Projekt und den Sorbischunterricht, wieder Anlass zum Hoffen gebe. Durch die vorgesehene Mindestzahl von 12 Schülern pro Gruppe sowie die Zusammenlegung von mehreren Jahrgangsstufen würde die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahrzehnte komplett zunichte gemacht. Die Eltern hätten sich auf die Suche begeben und wollten herausfinden, welche Schulen nicht von den Folgen der geplanten Rahmenbedingungen betroffen wären. Dazu seien sie umfassend im Siedlungsgebiet der Niederlausitz unterwegs gewesen und hätten mit Direktoren, Lehrern und Erziehern, aber vor allem auch mit den Kindern gesprochen. Die Botschaft der Kinder sei klar, dass sie Sorbisch wollten. Auch die Pädagogen erlebten die Kinder als leidenschaftlich und begeistert für die sorbische/wendische Sprache. Sie hätten keine einzige Schule gefunden, die nicht unter den Folgen der Verordnung leiden würde. Im Ergebnis der Verordnung würden Sorbisch-Klassen nicht zustande kommen und damit der Sorbisch-Unterricht flächendeckend wegbrechen. Dies treffe überall in der Lausitz zu, in der einen Schule unmittelbar, in der anderen mittelbar, aber unaufschiebbar. Das wäre der Todesstoß, den die sorbische/wendische Sprache durch die Verordnung des Ministeriums versetzt bekäme. Das würden sie als Elterninitiative nicht zulassen. Seit sie sich mit der geplanten Verordnung und ihren Folgen für ihr Leben, aber vor allem für das Leben ihrer Kinder, beschäftigten, werde ihnen klar, wie sehr sie als Eltern unter den Folgen der Unterdrückung der sorbischen/wendischen Sprache in ihren eigenen Familien dauerhaft leiden würden. Aus diesem Grund sei es unglaublich wichtig, dass die Kinder ihre sorbische Identität entwickeln und ausleben könn-

8 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 8 ten. Besonders in einem Maße, in dem das Sprechen der sorbischen/wendischen Sprache für die Kinder alltäglich sei. Eine Sprache, die seit Generationen zu ihnen gehöre und mit ihrem eigenen Leben verwurzelt sei, mit Liedern, die ihr selbst aus ihrer Kindheit erinnerlich seien, mit Legenden und Sagen, die zur Lausitz gehörten und die Zeiten überdauern sowie mit Bräuchen, die die Dorfgemeinschaft einen und ohne eine lebendige Sprache wohl in sich zusammenfielen. Frau Komolka bittet die Anwesenden, es nicht dazu kommen zu lassen und alles in ihrer Macht und Verantwortung stehende zu tun, um diese Sprache zu erhalten. Die niedersorbische/wendische Sprache sei eine der weltweit am stärksten bedrohten Sprachen und deshalb besonders schutzwürdig. Der Schlüssel zum Erhalt der Sprache liege einzig und allein bei den Kindern, die von den Folgen der geplanten Verordnung unmittelbar betroffen wären. Es gebe Kinder, die von ihren Eltern die sorbische/wendische Sprache nicht mehr zu Hause erlernen können, deshalb müssten sie heute hier für ihre Kinder und deren Sorbisch-Unterricht einstehen. Im gemeinsamen Austausch miteinander hätten die Eltern festgestellt, dass sie oftmals das gleiche Schicksal eine. Während für ihre Urgroßeltern sowohl die Tracht im Alltag und natürlich die wendische Sprache die Muttersprache gewesen seien, die oftmals besser beherrscht wurde als die deutsche, litt bereits die folgende Generation unter der Unterdrückung, der Angst, der Scham, der Schande, die mit der Anwendung der sorbischen/wendischen Sprache in der Öffentlichkeit einhergegangen seien. Dies führte flächendeckend dazu, dass die Sprache nach und nach in den Familien starb und nunmehr zu einer Sprache der alten Generation wurde, die damit unter sich blieb. Die Sprache sei nicht mehr an die folgenden Generationen weitergegeben worden. Auch ihre eigene Familie sei von diesem Schicksal betroffen. Sie könnten sich nicht vorstellen, welche Gefühle in ihr aufwallten, oder wie ihr Herz bebe, wenn sie ihre kleinste Tochter die Lieder singen höre, die ihre Großmutter ihr einst sang. Dieses Geschenk, das auch sie in ihrer eigenen sorbischen Identität stärke, verdanke sie dem Witaj-Projekt und dem Sorbisch-Unterricht. Mit ihr würden auch viele andere Eltern fühlen, deren Kinder in diesem Rahmen den Zugang zu ihrer eigenen Identität erhielten, was von den Familien auch bewusst so wahrgenommen und wertgeschätzt werde. Erneut bitte sie, mit dem Schatz und Geschenk sehr sorgsam und verantwortungsbewusst umzugehen und dieses für die Kinder und die Zukunft des niedersorbischen/wendischen Volkes zu schützen. Als sorbische Minderheit wünschten sie sich, dass der Schatz, der nicht ihnen allein gehören würde, im gesamten Land Brandenburg als lebendige Bereicherung angesehen werde und als ureigenes Anliegen verstanden werde. Ein Schatz, der das Land Brandenburg bereichere und mit Stolz erfülle, ohne jedes Mal auf die Erfüllung von Minderheitenrechten pochen zu müssen. Dafür sei eine Politik wichtig, die eine kontinuierliche und verlässliche Basis für den Sorbisch-Unterricht bilde und damit den Fortbestand dieser Sprache sichere. Frau Dr. Düring (MBJS) begrüßt ebenfalls alle Anwesenden und stellt zunächst ihre neue Referentin Frau Kossatz vor. Sie sei für die Arbeitsschwerpunkte Sorben/Wenden, sorbische/wendische Bildungsthemen sowie Lehr- und Lernmittel zuständig. Sie sei sehr froh und dankbar über die Unterstützung. Als Absolventin des Niedersorbischen Gymnasiums habe sie eine hohe Motivation die sorbischen/wendischen Bildungsthemen zu entwickeln.

9 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 9 Da sie heute bereits um Uhr die Beratung verlassen müsse, stünde dann Frau Nix mit ihren Fachkenntnissen für TOP 3.3 und TOP 3.4 als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Als Referat 31 begleiteten sie koordinierend in der Schulaufsichtsabteilung des MBJS diese Thematik. Neben der Leitung der AG sorbische/wendische Bildungsthemen, sei die Überarbeitung der Sorben-(Wenden-) Schulverordnung ein Arbeitsschwerpunkt. Dies würden sie federführend koordinieren und es bedeute, dass sie den Abstimmungsprozess zwischen den Referaten leiteten. Hierzu gehörten das Schulrechtsreferat, das Haushaltsreferat, die Schulaufsichtsreferate und die Lehrkräftefortbildung. Dies sei ein breit angelegter Arbeitsprozess in dem viel Expertise einfließe. Sehr frühzeitig sei in der AG sorbische/wendische Bildungsthemen die Entscheidung getroffen worden, sich in mehreren Klausurveranstaltungen intensiv mit dem Verordnungstext zu befassen. Im Grunde genommen sei die AG sorbische/wendische Bildungsthemen im Sommer 2016 sehr stark von der gemeinsamen Arbeit und Diskussion an der Sorben-(Wenden-) Schulverordnung dominiert worden. Ihnen sei bewusst, dass sie eine große Verpflichtung hätten. Frau Komolka habe in eindrucksvollen Worten dargelegt, dass die sorbische Sprache ein Geschenk sei. Dabei sehe sie das MBJS in hoher Verantwortung, dieses reiche kulturelle Erbe, die sorbische Sprache, so weiter zu pflegen, dass einerseits der Minderheitenschutz gewahrt werde und andererseits die Menschen, die dieses Erbe leben und in den Schulen erfahrbar machen, auch das Gefühl erhielten, dass das MBJS die Rahmenbedingungen in den Schulen stärken würde. Bei den zahlreichen Zuschriften und Rückmeldungen der letzten Wochen begegne ihnen oft die Frage, warum gerade jetzt die Verordnung überhaupt geändert werden müsse. Eine Aktualisierung und Anpassung der Verordnung sei aufgrund des 13b SWG notwendig geworden. Die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2000 befinde sich auf einem Stand, der nicht mehr kompatibel mit dem novellierten Sorben/Wenden-Gesetz von 2014 sei, deshalb fühlten sie sich verpflichtet, die Sorben-(Wenden-) Schulverordnung zu aktualisieren. Sie habe in den Ratssitzungen einen deutlichen Druck und Wunsch gespürt die Verordnung fortzuschreiben. Derzeit liege lediglich ein Referentenentwurf zur Sorben-(Wenden-) Schulverordnung vor. Damit wolle sie in keiner Weise die Arbeit ihrer Kollegen im MBJS schmälern. Man habe auf der Ebene der Verordnung in der Rechtsverbindlichkeit ein stufiges Verfahren. Die Expertise werde breit eingesammelt, um im Entscheidungsprozess zu einem Ergebnis, auch zu einer politischen Entscheidung, zu kommen, die möglichst weitgehend akzeptiert werde. Der Anspruch des MBJS sei es gewesen, in der AG sorbische/wendische Bildungsthemen mit breiter Beteiligung aller Mitglieder den Verordnungsentwurf relativ umfangreich zu diskutieren. Die noch strittigen Fragen würden sich zu dem Kernthema Gruppengrößen verdichten. Dies sei ein Fakt, der erstmals mit dem Entwurf im Sommer 2016 in der AG bekannt wurde. In allen folgenden AG-Sitzungen im Herbst 2016 und im Januar 2017 hätten die sorbischen Mitglieder gesagt, dass sie damit große Probleme hätten und weiter darüber diskutiert werden müsse. Herr Koinzer habe am 13. Januar 2017 explizit darum gebeten, den Arbeitsprozess in der AG als nicht abgeschlossen zu betrachten. Die Klausurtagung im Pädagogischen Landesinstitut sollte genutzt werden, um die Positionen ganz klar zu benennen. Die Bitte die Beratung an dem Verordnungsentwurf fortzuführen, habe sie als Leiterin der AG aufgenommen und die Unterlagen zum

10 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S Januar 2017 versandt. Sie habe dies mit der Bitte um schriftliche Äußerungen der AG-Mitglieder bis zum 3. März 2017 verbunden. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen könnten sie sich dann im Ministerium ein umfassendes Meinungsbild verschaffen. Einige AG-Mitglieder hätten sich zügig geäußert, wie das Staatliche Schulamt Cottbus/Chóśebuz. Das MWFK habe sich auch umfangreich inhaltlich eingelassen. Von einigen Vertretern der AG, besonders der sorbischen Seite, sei sie gebeten worden mehr Zeit einzuräumen, damit in den Gremien die interne Diskussion fortgeführt werden könne. Dann könne auf der Grundlage entschieden werden, wenn alle AG-Mitglieder genügend Zeit für ihre Stellungnahme hätten. Deshalb habe sie noch einmal ein Schreiben am 9. März 2017 an die Mitglieder der AG sorbische/wendische Bildungsthemen, unter Berücksichtigung der geäußerten Wünsche, gerichtet. Bis zum Freitag vor den Osterferien am 7. April 2017 sei der Termin nochmalig für die Abgabe der Stellungnahmen verlängert worden. Damit ständen 9 Wochen für die Meinungsbildung der AG-Mitglieder bereit. Danach werde ein komplettes Meinungsbild der AG vorliegen und mit großer Spannung im MBJS erwartet. Gerade die qualifizierte AG werde sehr geschätzt und in Würdigung der Arbeit der sorbischen Seite solle eine Beteiligung aller sichergestellt werden. In der öffentlichen Wahrnehmung erscheine es als ein Alleingang des MBJS, aber in der Perspektive ihrer Verabredungen und des vorgenommenen Arbeitsprozesses sei mit einer umfangreichen Beteiligung der AG im Sommer 2016 gestartet worden und am 13. Januar 2017 zu einem vorläufigen Abschluss gekommen. Jetzt würden noch einmal alle Stellungnahmen zusammengeführt. Auf deren Grundlage solle der vorliegende Referentenentwurf noch einmal bearbeitet werden, um eine Vorlage für alle Fachabteilungen des MBJS und den Minister zu erstellen. Darüber hinaus habe sich natürlich der Minister über den Fortschritt des Referentenentwurfes informiert. Herr Minister Baaske habe auch im letzten Plenum, am 2. März 2017, auf zwei mündliche Anfragen reagiert, die Frage der Arbeit an der Sorben- (Wenden-) Schulverordnung aufgegriffen, und sich dazu geäußert. Herr Minister Baaske sei in der Schlussphase der Arbeit in der AG, auf der Basis des vorliegenden Entwurfes, informiert worden. Er habe bereits mitgeteilt, dass es seine Entscheidung sei, dass die zurzeit in Rede stehende Gruppengröße von 12, als untere Bandbreite, nicht so stehen bleiben solle. Gleichwohl warte er die kommenden Voten aller AG- Mitglieder ab, um dann in Wertschätzung der sorbischen Seite und des Arbeitsprozesses in der AG insgesamt diese erst einmal zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat werde gebeten zu warten, bis die Arbeit der AG zu Ende gebracht werde. Am 7. April 2017 würden alle Unterlagen im MBJS zusammengeführt, um die Überlegungen des Ministers fachlich zu untersetzen. Das große Engagement, die vielfältigen Diskussionen und auch die kritischen Einlassungen der letzten Zeit hätten sie persönlich beeindruckt. Bei einer gewünschten frühen Partizipation müsse man damit leben und rechnen, dass auch ein kritischer Diskurs entstehen könne. Das habe das MBJS in den letzten Wochen aushalten müssen. Die ersten Antworten habe sie heute mitgebracht und über Gruppengrößen werde gesprochen. Die Gesprächs- und Lösungsbereitschaft sei von Seiten des MBJS zum Ausdruck gebracht worden. Der Arbeitsprozess in der AG werde zu einem guten Ende geführt, auf deren Grundlage der Minister eine abschließende Entscheidung treffen werde.

11 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 11 Frau Schurmann (Ratsmitglied) bedankt sich für den ausführlichen Bericht. An einem gemeinsamen Gespräch sei ihnen natürlich viel gelegen. Ausdrücklicher Dank gehe an Frau Komolka, von der Elterninitiative, und Frau Neumann für die geleistete Aufklärungsarbeit an den Schulen. Besonders beeindrucke sie das Engagement der Eltern, sich für die Rechte ihrer Kinder einzusetzen. In diesem Zusammenhang danke sie auch den Abgeordneten für die massive Unterstützung. Der Rat alleine könne das nicht schaffen. Neun Wochen seien für ehrenamtlich Arbeitende wenig Zeit, auch wenn das erst einmal nach viel klinge. Sich mehr als ein bis zweimal die Woche zu treffen, sei unmöglich. Da alle aus verschiedenen Einrichtungen und Arbeitsgruppen seien, wäre es unglaublich schwierig selbst zwei Termine zu koordinieren. Deshalb hätten sie sich ausdrücklich die verlängerte Zeit ausgebeten. Es gehe nicht nur um die Zahl 12, sondern auch um die vorher bereits gemachten Anmerkungen zu den Punkten des vorgelegten Verordnungsentwurfes, mit denen sie nicht einverstanden seien bzw. Bedenken hätten. Bis zum Ende dieser Woche hätten sie sich selbst einen internen Termin gesetzt, um ihre Unterlagen fertig zu machen. Momentan seien sie bei der redaktionellen Überarbeitung. Sie bitte noch einmal eindringlich um eine weitere Diskussion zu den Veränderungen. Sie würden alle sorbischen Vertreter über ihre Anmerkungen in Kenntnis setzen. Aus ihrer Sicht dürfe es in der AG sorbische/wendische Bildungsthemen nicht nur um die Sorben-(Wenden-) Schulverordnung gehen, sondern sie müssten sich dort auch wieder zu normalen Themen treffen. Sie frage ganz konkret nach der allgemeinen Weiterführung der AG durch das MBJS und möglichen Terminvorstellungen. Sie wünsche sich die Beratung weiterer Probleme außerhalb der Sorben-(Wenden-) Schulverordnung. Frau Dr. Düring (MBJS) dankt für den Hinweis. Die Arbeit an der Verordnung sei ein absolutes Schwerpunktthema in der AG sorbische/wendische Bildungsthemen gewesen. Gleichwohl zeige der umfangreiche Diskussionsprozess, dass sie jetzt zum Schluss kommen sollten. Bereits am 13. Januar 2017 habe sie angekündigt, in der nächsten AG Sitzung das gesamte Themenfeld der Lehrkräftequalifizierung, die Lehrerbildung, mit Lehrkräftegewinnung, mit Fragen des Bedarfes und des Angebotes auf die Tagesordnung zu setzen, wenn die Arbeit an der Sorben-(Wenden-) Schulverordnung abgeschlossen sei. Hier könne sie sich gut den Juni 2017 vorstellen. Die Sommerferien lägen so spät, dass zeitlich ein weiteres Treffen möglich sei. Bei den benachbarten Referaten des MBJS habe sie das Thema Lehrerbildung bereits angekündigt. Abgeordnete Dannenberg (DIE LINKE) habe verstanden, dass der Minister hinsichtlich der Gruppengröße ein positives Zeichen gesetzt habe und jetzt weiter in der AG am Inhalt der Sorben-(Wenden-) Schulverordnung gearbeitet werde. Neben den Gruppengrößen gebe es weiteren Gesprächsbedarf zum Rechtsanspruch jedes Jugendlichen und jedes Kindes diese Sprache zu erlernen und darin an den Schulen Brandenburgs gefördert zu werden. Außerdem dürfe es keine Lücke zwischen dem Aufbau der sprachlichen Kenntnisse im Witaj-Kindergarten und den weiterführenden Schulen der SEK I und der SEK II geben. Die Kinder würden entsprechend gefördert. Es bestehe die Frage der Gestaltung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts in

12 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 12 einer entsprechenden Qualität, sowie des bilingualen Unterrichts und die Fortbildungsmöglichkeiten der Lehrkräfte. Die Koalition habe einen Antrag für das Parlament vorbereitet, um ein Zeichen zu setzen. Sie freue sich über das Einlenken des Ministers, aber trotzdem würden sie den weiteren Prozess genau beobachten. Sie erwarteten entsprechende Zeichen des Sorben/Wenden-Rates. Frau Kossack (Sorben-Wendenbeauftragte Kreisverwaltung Spree-Neiße) verweise auf die zahlreich im Landkreis Spree-Neiße lebenden sorbischen/wendischen Bürgerinnen und Bürger. Auch gebe es zahlreiche Schulen an denen Sorbisch/Wendisch und Witaj unterrichtet werde. Mit der Thematik des Entwurfes der Sorben-(Wenden-) Schulverordnung hätten sie sich in der letzten Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten der Sorben/Wenden des Kreistages befasst. Allerdings sei ihnen erst in der letzten Sitzung des Sorben/Wenden-Rates und über die Medien das Thema mit den 12 Schülern in einer Gruppe zur Kenntnis gekommen. Der Landrat habe zu diesem Sachverhalt ein Schreiben an den Minister Baaske verfasst. Die Antwort liege ihnen jetzt vor. Gleichwohl werde der Prozess sehr intensiv verfolgt. In diesem Zusammenhang bitte sie zukünftig die Entwürfe, die in der AG sorbische/wendische Bildungsthemen beraten werden, auch an den Landkreis Spree-Neiße zu geben. Früher seien sie auch eingeladen worden und hätten die Unterlagen erhalten. Der Beitrag von Frau Komolka sei ihm sehr zu Herzen gegangen, erklärt Herr Dr. Leipner (Rada starostow). Er habe verstanden, dass die Schulverordnung aktualisiert werden müsse, aber die deutliche Verschlechterung der Gruppengrößen zur bestehenden Verordnung sei nicht nachvollziehbar. Aus seiner Sicht sei die Zahl noch nicht vom Tisch, denn eine Zahl 10 oder 11 helfe überhaupt nicht. Im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Erweiterung des anerkannten Siedlungsgebietes sehe er deutliche Schwierigkeiten bei den vorgeschriebenen Gruppengrößen. Das funktioniere nicht in einem zu erwartenden erweiterten Siedlungsgebiet. Abgeordnete von Halem (GRÜNE/B90) habe aus den Worten von Frau Dr. Düring nur verstanden, dass Minister Baaske gesagt habe; es werde nicht die Zahl 12 sein. Darüber hinausgehendes sei nach den Erläuterungen völlig undurchsichtig. Die Verlängerung der Frist zur Abgabe der Stellungnahme auf den 7. April 2017 begrüße sie, andererseits seien die nächsten Plenarsitzungen am 5., 6. und 7. April Der Antrag der Koalition werde wohl nicht eingereicht und somit gebe es keine Debatte dieses Themas. Sie befürchte, dass die Verordnung bis zur folgenden Plenardebatte in der Zwischenzeit vom Ministerium verabschiedet werden würde. Herr Dr. Zakar (WITAJ-Sprachzentrum) begrüße ebenfalls die weitere Existenz der AG sorbische/wendische Bildungsthemen. Die gemeinsamen Diskussionen empfinde er als sehr positiv. Trotzdem hätten sie eine sehr erfolgreiche Unterschriftenaktion gestartet, dessen Ende gestern gewesen sei. In seinem Büro habe er Unterschriften gegen die Sorben-(Wenden-) Schulverordnung liegen, von denen bereits überprüft wurden. Mit kämen die meisten aus Brandenburg. Gemäß der Landesverfassung Brandenburgs hätten sie dabei mit den polnischen Nachbarn

13 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 13 zusammengearbeitet, weshalb 507 Unterschriften aus verschiedenen Ländern wie Polen, Tschechien und der Russischen Föderation seien. Diese richteten sich alle gegen die Zahl 12. In der Sitzung des Sorben/Wenden-Rates am 20. September 2016 sei die Übermittlung der Schülerzahlen für Januar 2017 zugesagt worden und diese vermisse er bis heute. Nachfragen bei Herrn Koch vom Staatlichen Schulamt Cottbus/Chóśebuz hätten keine Zahlen ergeben. Umso überraschter sei er von der Information gewesen, dass der Fraktion DIE LINKE die Zahlen vorlägen. Sie hätten ein Recht darauf diese Zahlen zu erfahren und verweist in diesem Zusammenhang auf das Akteneinsichtsrecht. Er wünsche sich mehr Transparenz. Es gebe nicht nur die Zahl 12 sondern noch einige weitere Fragen, z. B. was passiere, wenn es eine Lücke in den Angeboten gebe und wie die Qualität der Kenntnisse der Schüler gesichert werde. Er bedanke sich bei Frau Komolka und der Elterninitiative für ihr Engagement. Eine Zahl würden sie nicht annehmen. Nach dem Zeitplan der Abgeordneten von Halem würden sie kurz nach der Zusammenführung der Voten aus der AG schon im Plenum sein, legt Frau Dr. Düring (MBJS) dar. Es werde ein geordnetes Verfahren mit Kabinettvorlage, ABJS Beteiligung und Diskussion der Verordnung geben. Bei der Zusammenführung aller Informationen am 7. April 2017 würden sie relativ kurzfristig die Hausleitung informieren, aber noch einige Wochen bis Monate benötigen, um zu einem Ergebnis zu kommen und die Sorben-(Wenden-)Schulverordnung in Kraft zu setzen. Hinzu komme noch die Beteiligung des Landesschulbeirates. Dabei werde es sicherlich noch Diskussionen geben. Sie würden sich Gedanken über unter 12 liegende Zahlen machen. Gleichwohl benötigten sie für die Schulen, Schulleitungen und das Staatliche Schulamt Cottbus/Chóśebuz Planungssicherheit und eine klare Orientierung für die Einrichtung von Lerngruppen. Die Zahl 12 sei in den Verwaltungsvorschritten zur Unterrichtsorganisation zur Einrichtung von Lerngruppen als kleinste Größe verankert. Natürlich würden sie sich gemeinsam in der AG über eine gute Größenordnung für die Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Schulen, Schulleitungen sowie des Staatlichen Schulamtes Cottbus/Chóśebuz verständigen. Hier gehe es um die notwendigen Lehrerwochenstunden und die qualifizierten Sorbisch/Wendisch-Lehrkräfte für die Sprachangebote. Seit 26 Jahren sei sie im Schulaufsichtsdienst des Landes Brandenburg tätig, aber mehr Beteiligung an einem Verordnungsentwurf habe sie im MBJS noch nie erlebt. Ein derart breit angelegter Prozess der Partizipation, der konkreten Mitwirkung und Kommunikation gab es, außer bei der Sorben-(Wenden-)Schulverordnung, noch nicht. Ihre Kollegen seien verwundert, wenn sie damit noch einmal in die AG gehe. Sie sei mit Sicherheit auf der Seite des Rates, um in der AG zu einem Meinungsbild zu kommen, dass möglichst breit getragen sei.

14 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 14 Es werde keine Diskussion um die Zahl 11 geben, aber sicherlich müsse noch einmal über die Einrichtung von Lerngruppen gesprochen werden. Die Äußerungen zu dem, was die AG möchte und für sinnvoll halte, werde sich der Minister als fachliche Grundlage in diesem Zusammenhang genau anschauen. Sie hoffe in einer der nächstfolgenden Ratssitzungen feststellen zu können, dass es eine inhaltliche Annäherung der Positionen und eine Konsensentscheidung im Interesse der sorbischen/wendischen Angebote an den Schulen im Land Brandenburg gegeben habe. Herr Statnik (Domowina) bedankt sich für die sachliche Darlegung von Seiten des MBJS. Er erinnert an die Sitzung des RASW im September 2016 in Cottbus, zu der er von Seiten des Rates eingeladen worden war. Gerade in seiner Funktion als Mitglied der Steuerungsgruppe am sächsischen Staatsministerium, habe er versucht die Regelungen in Sachsen darzulegen. Ungeachtet der Souveränität der Länder und ihrer Entscheidungen seien in der Sitzung gewisse Parallelen zwischen den Ländern festgestellt worden, besonders in der Frage der Problemlösungen. Deshalb hatte er angeregt, dass das MBJS sich diesbezüglich möglichst mit Sachsen direkt in Verbindung setzen solle. Für die Zahl 12 gebe es eine interne Begründung, auch wenn er diese Zahl in keiner Weise teile, versuche er nachzuvollziehen, dass das MBJS eine für alle Seiten legitime Lösung suche. Er erkundigt sich, inwieweit dieser Kontakt mit Sachsen zustande gekommen sei. Bei der Entscheidung für die Zahl 12 könne eine Grundlage die Gesetzlichkeit sein. Anderseits fragt er, ob die sich daraus ergebenen Gefahren von Seiten des MBJS gegengeprüft worden seien und an welchen Schulen dieses Angebot im Jahrgang dann nicht mehr möglich sei. Aus seiner Sicht müssten andere Gesetze dem angepasst werden, weil die Zahl 12 an der Realität scheitere. Vorausgesetzt, dass der Minderheitenschutz, so wie in der Verfassung verankert, in der Realität gehandhabt werden solle. Frau Henschel (Ratsmitglied) stellt noch einmal einen kausalen Zusammenhang zwischen der heutigen Situation und der Überprüfung des Siedlungsgebietes sowie der Aktualisierung der Sorben-(Wenden-)Schulverordnung her. Dass heute in der Niederlausitz die Frage stehe Zeige mir einen Sorben, wir kennen keinen, habe eine Ursache. Oft hätten sie im Dialog mit den Menschen erfahren, dass die Großmutter oder der Großvater noch Sorben gewesen seien und auch Sorbisch sprachen, aber sie selber Deutsch seien. Die Situation sei so verheerend, weil die Großeltern in ihrer Kinderzeit die sorbische Sprache nicht mehr sprechen durften. Hierbei verweise sie auf die NS- und DDR-Zeit. In der DDR habe es ganz kleine Gruppen mit 3 Schülern gegeben und dennoch hätten nur ganz wenige den fakultativen Unterricht genutzt. Als Leiterin der Schule für Niedersorbische Sprache und Kultur habe sie feststellen können, dass es vorwiegend die ältere und die mittlere Generation sei, die an den Kursen teilnehme. Sie versuchten die sorbische Sprache ihrer Vorfahren zu erlernen. Zum Teil hätten sie selber wendische Namen oder Kenntnis der wendischen Dörfer ihrer Großeltern. Sie dürfe Unterricht für Erwachsene mit einer Gruppengröße von drei bis vier Teilnehmern erteilen. Es sei viel schwieriger eine Sprache im Erwachsenalter, als im Kindesalter, zu erlernen. Neben Lerngruppen, Klassen und Witaj, gebe es bilingualen und fakultativen Unterricht, alle mit unterschiedlichen Ansätzen, aber mitnichten sei die Zahl 12 dabei relevant. Sie bitte diesen Hinweis mitzunehmen.

15 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 15 Herr Mack (Ratsmitglied) erinnert noch einmal an die durchgehende Konzeption des Landes Sachsen für den bilingualen Unterricht 2plus. Im Parlament sei die Antwort des Ministers auf eine diesbezügliche Anfrage unbefriedigend gewesen. Deshalb frage er heute erneut nach, ob eine solche Konzeption für Brandenburg in Erwägung gezogen werde und wann sie starte. In Zusammenhang mit der Planungssicherheit für die Schulen bitte er das Ministerium darzulegen, auf welcher Grundlage die Schulen jetzt das neue Schuljahr planen sollten. Frau Dr. Düring (MBJS) gehe gleich auf Sachsen ein. Die Hinweise von Herrn Statnik seien damals konstruktiv und gut gewesen. Die fünf Monate seitdem seien schnell vergangen. Frau Kossatz habe jetzt erst ihre Tätigkeit im Referat aufgenommen. Über lange Zeit habe sie niemanden zur Verfügung gehabt, der solche Kontakte hätte halten können. Gleichwohl hätten sie sich im MBJS die sächsische Situation sehr genau angeschaut. Das 2plus-Konzept sei eine interessante Grundlage gewesen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede festzustellen. Der geäußerte Wunsch sich mit dem 2plus-Konzept auseinanderzusetzen und auf dessen Grundlage ein ähnliches Konzept für Brandenburg zu entwickeln, nehme sie gerne mit in die AG sorbische/wendische Bildungsthemen. Dort sei der richtige Platz dafür, um dieses Thema zu beraten und vielleicht könne das mit sächsischer Expertise geschehen. Des Weiteren sei die Frage der Lerngruppen und Anzahl der Schülerinnen und Schüler angesprochen worden. Sie könne sich erinnern, dem Sorben/Wenden-Rat zugesagt zu haben, die Zahlen zur Verfügung zu stellen. Sollte das noch offen sein, werde sie das schnell nachholen. Alle, die über längere Zeit an den Sitzungen teilnähmen, wüssten, dass das MBJS in jährlichen Abständen nach der Überprüfung der Herbststatistik die kontrollierten Zahlen für die Schulen vorlege. Die Frage des jahrgangsübergreifenden Unterrichts habe in der AG ebenfalls eine Rolle gespielt. Dabei habe sie schon in der AG zum Ausdruck gebracht, dass sie aus pädagogischen Gründen dagegen sei, Kinder der ersten und dritten Klasse oder der zweiten und vierten Klasse in einer Gruppe zu unterrichten. Es sollten Lerngruppen gebildet werden mit Kindern die in einem Entwicklungsalter von drei Jahren seien. Damit könnten in den Jahrgangsstufen durchaus variierend, sinnvoll benachbarte Jahrgangsstufen zusammengeführt werden. Sollte das aus der Verordnung nicht so klar erkennbar bzw. anders interpretierbar sein, würde das MBJS den Text noch schärfen. Im März eines jeden Jahres würden die Staatlichen Schulämter die Planungsgespräche mit den Schulleitungen aufnehmen. Natürlich immer auf der Grundlage der aktuell geltenden Rechtsvorschriften und Verordnungen. Die zugewiesenen Ressourcen erfolgten ebenfalls auf dieser Grundlage. Es sei keine Veränderung in den Ressourcen geplant. Sie könne versichern, dass sie die Verordnung eng mit dem Haushalts-Referat berate. Der zeitliche Ablauf der neuen Verordnung könne erst berechnet werden, wenn der Minister mit seiner Unterschrift die von ihm favorisierte Hausleitungsvorlage autorisiere. Der Landesschulbeirat müsse auch noch einbezogen werden.

16 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 16 Frau Komolka (Elterninitiative) erkundigt sich nach den Klassenstärken, die für Witaj zugrunde gelegt werden. Bezüglich einer anderen als der Zahl 12 verweise sie noch einmal auf den Rechtsanspruch der Kinder. Sie als Eltern verständen nicht, wieso jetzt eine Zahl in der Verordnung festgelegt werden müsse. Gleichwohl seien sie gegen eine Zahl oder nur für die Zahl eins. Leider hätten sie als Eltern keine Beteiligung erfahren und auch auf ihren Brief an den Minister keine Antwort erhalten. Gerne würden sie mit Abiturienten den Minister einmal besuchen, um ihm das praktische sorbische/wendische Leben nahe zu bringen. Das sei sicherlich ein anderes als das übliche Prozedere. In Bezug auf die Antworten der kleinen Anfrage der Abgeordneten Dannenberg und Schwarzenberg (DIE LINKE) habe sie festgestellt, dass die mitgeteilten Zahlen von den tatsächlichen abweichen würden. Für Burg im Witaj-Unterricht 2016/2017 zählt sie die einzelnen Zahlen auf. In der 1. Klasse seien es 5 statt 8 Kinder, in der 2. Klasse seien es 6 statt 7, in der 3. Klasse tatsächlich 6 statt 13. In der 4. Klasse stimmten die Zahlen mit 6 überein. In der 5. Klasse weiche die Zahl umso deutlicher ab, weil es keinen Witaj-Unterricht gebe. Alle Kinder seien in die LUBK des Niedersorbischen Gymnasiums und an das Steenbeck-Gymnasium gewechselt. Das Ministerium führe dagegen aber 5 Kinder in der Antwort an. Die 6. Klasse mit 4 Kindern stimme wieder überein. In Sielow, wo ihre eigene Tochter in die Witaj-Klasse gehe, liege die tatsächliche Zahl bei 11 gegenüber 14. Abschließend stellt sie fest, dass es schon seit längerem Abweichungen zwischen den aufgeführten und tatsächlichen Zahlen gebe. Frau Kossack (Sorben-Wendenbeauftragte Kreisverwaltung Spree-Neiße) spricht die unterschiedlichen Informationen aus der Presse in den Kommunen, Kitas und Schulen, gerade zur Sorben-(Wenden-) Schulverordnung, an. Deshalb rege sie an, das Gremium sorbisches/wendisches Aktionsnetzwerk wieder zu aktivieren und schnell zum gemeinsamen Austausch zusammenzukommen. Der Vorsitzende dankt für die Anregung und die ausführliche Behandlung dieses Tagesordnungspunktes. Vieles sei diskutiert worden, viele Fragen noch ungeklärt, einiges habe sich in den letzten Wochen um die Zahl 12 gedreht. Das Ziel der Novelle der Sorben-(Wenden-)Schulverordnung sei aus Sicht des Sorben/Wenden- Rates eine Stärkung und Weiterführung des Witaj-Unterrichtes in der SEK I und des bilingualen Unterrichts gewesen. Davon hätten sie sich durch die Debatte der Zahl 12 weit entfernt. Er bitte das MBJS bei der Überarbeitung des Verordnungsentwurfes darauf zu achten, dass diese im Einklang mit dem vom Parlament verabschiedeten Landesplan zur Revitalisierung der niedersorbischen Sprache erfolge. Frau Dr. Düring (MBJS) sagt, dass erst einmal der eine Arbeitsprozess zum Abschluss gebracht und die Entscheidung des Ministers abgewartet werden müsse. Auf dieser Grundlage könne dann die weitere Planung erfolgen, sowohl für die einzelnen Schulen und für die Einrichtung einzelner Lerngruppen. Die Unklarheit zu den einzelnen Zahlen, die immer wieder Verwirrung stifte, nehme sie noch einmal mit. Dies sei eine Frage die sie an die Schulleitungen und das Staatliche Schulamt Cottbus/Chóśebuz vor Ort geben müsse. Herr Koch nehme regelmäßig an den Sitzungen teil und könne über die Zensus-Statistik die aktuellen Zahlen direkt abfragen. An den Schulen vor Ort gebe es immer wieder einmal Bewegungen. Die

17 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 17 Ursachen seien allen bekannt. Sie sichere noch einmal zu, die aktuell vorliegenden Zahlen zuzuleiten. Zu TOP 3.2: Aktueller Stand der Evaluierung Witaj Frau Kossatz (MBJS) erklärt, dass sich die Evaluation zu den sorbischen/wendischen Bildungsangeboten an Grundschulen im Land Brandenburg noch in Bearbeitung befinde. Abgeschlossen sei die Datenerhebung des ersten Messzeitpunktes. Zum Ende des Schuljahres 2016/2017 stehe der zweite Messzeitpunkt an. Mitte des Jahres 2018 werde mit der Auswertung gerechnet. Erst danach könnten Ergebnisse geliefert werden. Am 5. Mai 2017 finde ein Treffen der Steuerungsgruppe statt. Seitens des MBJS nehmen ein Vertreter des Grundschulreferates und sie vom Referat 31 teil. Auf die Nachfrage von Frau Schurmann (Ratsmitglied) zu den vorliegenden Zahlen in 2018, antwortet Frau Kossatz (MBJS), dass sie von Endergebnissen ausgehe. Frau Dr. Düring (MBJS) verweist auf die für den Dezember 2017 geplante Abschlussveranstaltung mit breiten Diskussionen in Cottbus/Chóśebuz. Herr Zakar (WITAJ-Sprachzentrum) erkundigt sich, inwieweit sich das WITAJ- Sprachzentrum daran beteiligen dürfe. Er wünsche sich mehr Transparenz. Außerdem würden sie die Ergebnisse für ihre Arbeit benötigten. Im Zusammenhang mit dem Treffen der internen Steuerungsgruppe am 5. Mai 2017, schlägt Frau Dr. Düring (MBJS) vor, dass sich die AG sorbisch/wendische Bildungsfragen im Nachgang seiner nächstfolgenden Sitzung damit befasse. Zu TOP 3.3: VV bilingualer Unterricht Frau Nix (MBJS) freue sich heute den aktuellen Stand der Verwaltungsvorschrift VV bilingualer Unterricht und den aktuellen Stand der GOSTV vorstellen zu können. Aktuell liege der vierte Entwurf der Verwaltungsvorschriften vor. Derzeit werden diese auf Arbeitsebene diskutiert und in den Fachreferaten der Abteilung III sowie mit dem Rechtsreferat abgestimmt. Danach könne diese komplett neue Verwaltungsvorschrift vorgestellt werden. Damit möchten sie die Regelungen, die in der SEK I Verordnung, in der GOSTV und der Grundschulverordnung zum bilingualen Unterricht gegeben seien, ergänzen und konkretisieren. Hierzu gehörten verschiedene Anlagen die sich z. B. mit der Darstellung der Teilnahme des Schülers am bilingualen Unterricht befassen. Als Beispiel führt sie ein Gymnasium aus dem Bereich des Staatlichen Schulamtes Neuruppin an, welches seit langem bilingualen Unterricht in der SEK I und der GOST anbiete. Es werde pro Jahrgangsstufe eine sogenannte bili- Klasse gebildet und überhaupt nicht auf dem Zeugnis dargestellt, sondern nur das Sachfach bewertet. Mit Anlagen wollten sie eine Wertschätzung und Anerkennung den Schülern geben, die an einem bilingualen Sachfach wie z. B. Geschichte oder Biologie teilgenommen hätten.

18 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 18 Des Weiteren sollen Regelungen zu Aspekten der Einrichtung der bilingualen Klassen oder Lerngruppen sowie zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung zu den Prüfungen und Zertifikaten aufgenommen werden. Bei der Erarbeitung der Vorschriften hätten sie sich über die Regelungen in anderen Bundesländern informiert. Nur in wenigen Bundesländern gebe es vergleichbare Regelungen. Trotzdem hätten sie sich dafür entschieden die Verwaltungsvorschrift zu erarbeiten, um hier klarere Regelungen zu haben. Gerne könne sie diese Verwaltungsvorschrift zu einem späteren Zeitpunkt in einem größeren Rahmen hier vorstellen. Frau Schurmann (Ratsmitglied) bedankt sich für die Ausführungen. Im Jahr 2013 habe sie ihre Masterarbeit zum bilingualen Unterricht geschrieben. Dabei hatte sie festgestellt, dass es hierzu keine Regelung gebe. Daraufhin habe sie damals das Fehlen in der AG sorbische/wendische Bildungsthemen angesprochen. Sie sei froh, dass sich die Ansichten hierzu im MBJS geändert hätten. Anderseits beschäftigten die Sorben/Wenden seit Jahren die heute angesprochenen Probleme, wie die Verankerung im Zeugnis, die Frage der Ausweisung in Zeugnissen und das Hervorheben dieser besonderen Lernleistung. Immerhin durften sie schon zweisprachige Zeugnisse herausgeben. Die Sorben/Wenden seien bereit sich jetzt schon fachlich einzubringen, weshalb sie nach entsprechenden Möglichkeiten frage. Aus Sicht von Herrn Janhoefer (Ratsmitglied) ist die Frage, inwieweit der sorbische/wendische bilinguale Unterricht in dieser Verwaltungsvorschrift besonders berücksichtigt werde von großer Bedeutung. Sicherlich könne man mit Spanisch mehr anfangen, allerdings komme der Begriff Sorbisch häufiger in der Verfassung des Landes Brandenburg vor. Deshalb sehe er hier eine verfassungsgemäße Verpflichtung, dass sich das in der Verordnung wiederfinde, zumal es die Eckpunkte der anderen sorbischen/wendischen Verordnungen betreffe. Frau Nix (MBJS) dankt für die Nachfragen, Anregungen und Hinweise. Zu einem geeigneten Zeitpunkt würden sie sie beteiligen. Den genauen Termin könne sie noch nicht benennen, wegen der noch folgenden Diskussionen. Die Beteiligung der Sorben/Wenden müsse einen besonderen Stellenwert haben. Zugleich betont sie, dass die Verwaltungsvorschrift für jedweden bilingualen Unterricht gelten würde. Also nicht nur für die Sorben/Wenden, sondern auch wenn das Sachfach Geschichte oder das Sachfach Biologie in englischer, spanischer oder französischer Sprache unterrichtet werde. Sowohl die Beteiligung und den Hinweis auf die Bedeutung der Sorben/Wenden nehme sie auf. Frau Schurmann (Ratsmitglied) erkundigt sich nach der AG bilingualer Unterricht unter Beteiligung aller Schulen des Landes Brandenburg, die diesen Unterricht anbieten. Dabei habe es einen regen Austausch und Bücherstände von Verlagen gegeben. Das sei nicht mehr fortgesetzt worden, was sie sehr bedauere, weil das sehr gut gewesen ist. Vielleicht könne das MBJS oder das LISUM diesen Gedanken wieder aufgreifen.

19 Landtag Brandenburg P-RASW 6/18 S. 19 Abgeordnete Dannenberg (DIE LINKE) teile die Äußerungen von Frau Schurmann und wäre hochinteressiert, so zeitig wie möglich, an dem Entwurf der Verwaltungsvorschrift mitzuarbeiten. Herr Dr. Zakar (WITAJ-Sprachzentrum) stellt fest, dass die Gleichstellung mit dem Französischen und Spanischen in Ordnung sei. Gleichwohl müssen die Besonderheiten und die Lage der sorbischen Sprache berücksichtigt werden. Hierzu gehöre auch eine entsprechende Förderung zu gewähren, um der sorbischen Sprache diese Gleichstellung wirklich zu ermöglichen und dann gebe es keine Weiterbildung für die Lehrer. Quereinsteiger würden nicht eingestellt bzw. ihnen keine Ausbildungen angeboten. Einerseits werde gesagt ja Spanisch, Französisch und Sorbisch müssten gleichgestellt werden und andererseits werde gesagt, dass sie das nicht fordern können. Frau Nix (MBJS) bedankt sich für die Äußerungen von Dr. Zakar. Sie legt noch einmal dar, dass sie diese Verwaltungsvorschrift in Auftrag gegeben habe, um klare Regelungen zu haben, die die vorhandenen Verordnungen ergänzen. Da es immer wieder zu Anfragen zur Einrichtung von bilingualen Gruppen gekommen sei, wäre eine entsprechende Verwaltungsvorschrift notwendig geworden. In diesen Vorschriften würden die Sorben/Wenden mit berücksichtigt, aber gleichzeitig müssten diese für alle Fremdsprachen gelten, die bilingual unterrichtet würden. Die Hinweise zu den Quereinsteigern von Dr. Zakar werde sie aufnehmen und den zuständigen Referaten als Ergebnis der heutigen Beratung mitgeben. Frau Henschel (Ratsmitglied) fragt nach, ob neben den Schulen mit bilingualem Unterricht auch deutschlandweit andere Minderheiten gesucht wurden bzw. sich in Polen oder Tschechien bei der deutschen Minderheit erkundigt wurde, um eine gute Vergleichsbasis zu haben. Des Weiteren bitte sie, die geplante Deadline darzulegen. Frau Nix (MBJS) bestätigt, dass es eine Zeitleiste gebe. Danach sei vorgesehen diese Verwaltungsvorschrift zum Schuljahr 2017/2018 in Kraft zu setzen. Man liege gerade noch so im Zeitplan. Sie hätten auf andere Bundesländer geschaut, obwohl es dort wenige vergleichbare Verwaltungsvorschriften zum bilingualen Unterricht gebe. Deshalb sei es schwierig sich an den anderen Bundesländern zu orientieren. Zu TOP 3.4: Änderung GOSTV Frau Nix (MBJS) werde mit dem Zeitplan der Veränderung der GOSTV beginnen, um die entsprechenden Vorgaben der KMK zu berücksichtigen. Die KMK habe im letzten Jahr die Vereinbarung zur Gestaltung der Gymnasialen Oberstufe mit dem Ziel verändert die GOST der 16 Bundesländer anzupassen. Aktuell gebe es beispielweise eine Anzahl von Leistungskursen zwischen zwei und sechs. Das Land Sachsen habe aktuell zwei Leistungskurse in der GOST und das Land Mecklenburg- Vorpommern dagegen sechs. Darüber hinaus differenziere die Zahl der für die Gesamtqualifikation einzubringenden Kurse für das Abitur je nach Bundesland sehr stark. Die Schülerinnen und Schüler im Land Sachsen müssten 52 Kurse einbringen und in anderen Bundesländern seien es dagegen nur 32 Kurse. Damit werde sichtbar, dass sich die GOST in den einzelnen Bundesländern sehr stark entwickelt und auch voneinander entfernt hätten.

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