Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 6. Wahlperiode

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1 Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 6. Wahlperiode Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden Krajny sejm Bramborska Rada za nastupnosći Serbow Protokoll 8. Sitzung (öffentlich) 8. Dezember 2015 Potsdam - Haus des Landtages Uhr bis Uhr Vorsitz: Torsten Mack Protokoll: Ekkehard Mieth Anwesende Ratsmitglieder: Ute Henschel William Janhoefer Marcus Koinzer Torsten Mack Angela Schurmann Datum der Ausgabe:

2 Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 S. 2 Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle 7. Ratssitzung 2. Sorbisches/wendisches Siedlungsgebiet (Information über den aktuellen Stand) 3. Sorbische/wendische Bildungsangelegenheiten 3.1 Zur Situation des bilingualen Unterrichts und des Sorbisch/Wendisch- Unterrichts am Schulzentrum Burg, insbesondere mit Bezug auf Stundenausfälle (MBJS bzw. LSA RS Cottbus werden um Auskunft gebeten.) 3.2 Stand für das Ü7-Verfahren insbesondere für das Niedersorbische Gymnasium Cottbus (MBJS bzw. LSA RS Cottbus werden um Auskunft gebeten.) 3.3 Stand der Sorben-Wenden-Schulverordnung (SWSchulV) (MBJS wird um Auskunft gebeten.) 3.4 Planungen für die Umstrukturierung des Landesschulamtes, der Regionalstellen - Auswirkungen für den sorbischen/wendischen Bildungsbereich (Zuständigkeiten bei den Schulräten, Stellung der Arbeitsstelle für sorbische/wendische Bildungsentwicklung Cottbus) (MBJS wird um Auskunft gebeten.) 3.5 Stand der Evaluierung sorbischer/wendischer Bildungsangebote (MBJS bzw. LISUM werden um Auskunft gebeten.) 3.6 Information über Aufnahmen sorbischer/wendischer Lehrer (auch ohne das Fach S/W) in das Referendariat oder in das Lehramt (MBJS bzw. LSA RS Cottbus werden um Auskunft gebeten.) 3.7 Stand der Planung für die Erweiterung des niedersorbisch-sprachigen Angebots an der Universität Leipzig (MWFK wird um Auskunft gebeten.) 3.8 Anfrage sorbischer/wendischer Bürger zu Schülerausweisen - Schülerausweise in vier Sprachen, Sorbisch/Wendisch fehlt 4. Bericht des Beauftragten der Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden 5. Verwaltungsstrukturreform in Brandenburg - Gemeinsamer Brief vom RASW und der Domowina an den Minister für Inneres und Kommunales

3 Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 S Verschiedenes darunter: - Gemeinsame Sitzung des RASW am 2. Mai 2016 mit dem Rat für sorbische Angelegenheiten im Freistaat Sachsen Festlegungen: (zu TOP 1) 1. Das Protokoll der 7. Ratssitzung wird bestätigt. (zu TOP 2) 2. Der Bericht zum aktuellen Stand bei der Erweiterung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes wird zur Kenntnis genommen. (zu TOP 3) 3. Die Berichte zu sorbischen/wendische Bildungsangelegenheiten werden zur Kenntnis genommen. (zu TOP 4) 4. Der Bericht des Beauftragten der Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden wird zur Kenntnis genommen. (zu TOP 5) 5. Die Ratsmitglieder Mack, Koinzer und Janhoefer nehmen am im MIK an einer Beratung zur Verwaltungsstrukturreform teil. (zu TOP 6) 6. Am 2. Mai 2016 findet in Dresden eine gemeinsame Beratung mit dem Rat für sorbische Angelegenheiten im Freistaat Sachsen statt. 7. Der Vorsitzende bereitet einen Antrag an die Präsidentin des Landtages zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Mitglieder des RASW vor. Die Ratsmitglieder werden um Zuarbeit hinsichtlich der Aufwendungen gebeten. 8. Zur elektronischen Verteilung der Parlamentsdokumente und zur neuen Parlamentsdokumentation findet am , Uhr für die Ratsmitglieder im Landtag eine Schulung statt. 9. Die elektronische Verteilung der Parlamentsdokumente an die Ratsmitglieder soll über die Mail-Adresse serbskarada@gmx.de erfolgen. 10. Der Vorsitzende informiert in der Sitzung am über die finanzielle Abrechnung der Wahl zum RASW.

4 Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 S. 4 Aus der Beratung: Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Nachfolgend stellt er die Tagesordnung zur Diskussion und schlägt gegenüber der Einladung vor, TOP 2 bis zur Ankunft von Staatssekretär Gorholt zurückzustellen und TOP 4 vorzuziehen. Frau Schurmann (Ratsmitglied) weist darauf hin, dass die Formulierung des TOP 3.5 korrekt Stand der Evaluierung sorbischer/wendischer Bildungsangebote lauten müsse. Die Ratsmitglieder stimmen der geänderten Tagesordnung einstimmig zu. Zu TOP 1: Protokollkontrolle 7. Ratssitzung Der Vorsitzende stellt fest, dass es zu dem Protokollentwurf keine Hinweise oder Änderungsanträge gibt und lässt über das Protokoll der 7. Sitzung abstimmen. Das Protokoll der 7. Sitzung wird einstimmig bestätigt. Zu TOP 2: Sorbisches/wendisches Siedlungsgebiet Frau Henschel (Ratsmitglied) erinnert zunächst daran, dass im novellierten Sorben- Wenden-Gesetz aus dem Jahr Gemeinden und Gemeindeteile als zum damaligen Zeitpunkt zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet zugehörig aufgeführt sind und bisher die Gemeinde Wiesengrund/Łukojce als Erste einen gemeinsamen Antrag mit dem RASW beim MWFK auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet eingereicht hat. Nach Auffassung des RASW sollte die Feststellung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes insbesondere die Städte Forst, Lübben, Senftenberg und Gemeinden und Gemeindeteile im Amt Lieberose-Oberspreewald, Gemeinde Unterspreewald, Gemeinde Neuhausen/Spree, Gemeinde Märkische Heide und Gemeinde Felixsee umfassen. Dafür seien für fast alle Kommunen vonseiten der Domowina, dem RASW, mit den Sorben-/Wenden-Beauftragten der Landkreise und zum Teil von Anwohnern Informationsmappen, zugeschnitten auf die jeweilige lokale Situation, angefertigt worden. Darin werde auf den Hintergrund der sorbischen/wendischen Geschichte eingegangen, das Vorhandensein sorbischer/wendischer Einwohner und die Anwendung der sorbischen/wendischen Sprache sowie das Vorhandensein sorbischer/wendischer Kultur bzw. Brauchtumspflege und das Vorhandensein der sorbischen/wendischen Sprache im öffentlichen Raum bzw. satzungsmäßige Festhaltung in der Vereinsarbeit und bei Institutionen. Mit diesem Informationsmaterial sei zunächst der Kontakt mit den Bürgermeistern hergestellt und dabei auch die aktuelle Gesetzeslage erörtert worden. Nachfolgend habe man sich meist darüber verständigt, wie man einen ge-

5 Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 S. 5 meinsamen Weg finden könne, damit ein positives Votum durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch die Gemeindevertreter erreicht werden kann. Auch vor diesen Gremien werde weiter mit dem Infomaterial und einer Präsentation informiert. Diese Vorgehensweise sei sehr mühselig, aber gewinnbringend. So haben die Stadtverordneten von Lübben im Oktober beschlossen, gemeinsam mit dem RASW den Beitritt zum Siedlungsgebiet zu beantragen. Der Bürgermeister habe diesen Prozess sehr wirksam unterstützt. Ein weiteres positives Ergebnis sei im November in Calau erreicht worden. In beiden Städten laufe jetzt die Antragstellung. Der RASW habe die Bürgermeister der Städte Forst und Senftenberg und die Gemeinde Neuhausen angeschrieben, um zu einer gemeinsamen Antragstellung zu kommen. Aktuell sei man auch in der Gemeinde Märkische Heide unterwegs. Hier habe die Bürgermeisterin aber Versammlungen ohne Einbeziehung des RASW durchgeführt und es lägen bereits negative Voten von Ortsvorständen vor, auf die kein Einfluss genommen werden konnte. Insgesamt sei die Situation bisher eher kritisch zu sehen. Immer wieder sei festzustellen, dass es an der Basis wenig Kenntnisse der eigenen sorbischen/wendischen Geschichte gibt, die eigene Identität in der Bevölkerung nicht gesucht sondern eher negiert wird und in der Verwaltung wenig Verständnis dafür vorhanden ist. Manchmal werde Sorbisch/Wendisch als Mehrwert, nicht aber als schützenswert gesehen und schon gar nicht als gesetzliche Gleichstellung für eine Minderheit gewürdigt. Festzustellen sei auch, dass zum Teil die Gesetzeslage erst erklärt werden muss und dass es viele stereotype Vorbehalte gibt, insbesondere bei Verwaltungsmitarbeitern. Sie schätzt ein, dass es bis zum noch viel Arbeit gibt und bedankt sich bei den Sorben/Wenden-Beauftragten der Kreise und bei Měto Nowak vom MWFK für ihr Tätigsein. Der Vorsitzende bedankt sich bei Frau Henschel für deren großes Engagement. Abgeordnete Schwarzenberg (DIE LINKE) gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass der parteiübergreifende Brief von 16 Lausitzer Landtagsabgeordneten an die Bürgermeister bei der Überzeugungsarbeit unterstützt und zu positiven Ergebnissen führt. Zu TOP 3: Sorbische/wendische Bildungsangelegenheiten Zu TOP 3.1: Zur Situation des bilingualen Unterrichts und des Sorbisch/Wendisch-Unterrichts am Schulzentrum Burg, insbesondere mit Bezug auf Stunden-ausfälle Der Vorsitzende weist darauf hin, dass besorgte Eltern sich hinsichtlich des Stundenausfalls im Schulzentrum Burg an den RASW gewandt haben und bittet das MBJS bzw. das Landesschulamt um Informationen. Herr Koch (LSA RS Cottbus) führt aus, dass, wie bereits im RASW berichtet, der Schule in Burg zusätzlich eine Kollegin zur Unterstützung zugeführt wurde. Die Kollegin sei eingesetzt und man sei weiterhin mit der Möglichkeit bedacht, den Arbeits-

6 Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 S. 6 vertrag aufzustocken. Darüber hinaus habe man bei der Sonderpädagogin der Schule die Stunden für die sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle zum reduziert, so dass sich neue Lehrerwochenstunden ergeben, die eingesetzt werden können, um den Sorbisch/Wendisch- bzw. Witaj-Unterricht abzudecken. Weiterhin habe Herr Boese festgelegt, dass die zuständige Schulrätin persönlich mit der Schulleitung darüber redet, wie die Kontinuität des Sorbisch/Wendisch- Unterrichtes, insbesondere des Witaj-Unterrichtes wieder aufgenommen werden kann. Aus seiner Sicht sei der größte Teil der Voraussetzungen gegeben, dass beides kontinuierlicher laufen könne als bisher. Unterstützung mit mehr als einer Stelle habe es auch für die anderen Lehrer aus dem Vertretungsbudget gegeben. Man sei auch weiter bereit, in der Schule über das Vertretungsbudget Personen zu beschäftigen. Er bittet dazu um Unterstützung bei der Gewinnung sorbischsprachiger Personen die bereit sind, im Unterricht eingesetzt zu werden. Er gehe davon aus, dass spätestens ab dem der weitaus größte Teil des Sorbisch/Wendisch- bzw. Witaj-Unterrichtes vollständig angeboten werden kann. Herr Janhoefer (Ratsmitglied) und der Vorsitzende bewerten die Darlegungen als eine positive Nachricht. Zu TOP 3.2: Stand für das Ü7-Verfahren insbesondere für das Niedersorbische Gymnasium Cottbus Frau Schießke (MBJS) berichtet, dass es bei der referatsübergreifenden Beratung zum Genehmigungsschreiben für einen Aufnahmetest am Niedersorbischen Gymnasium von Januar 2014 gemäß Protokoll der AG Sorbische/Wendische Bildungsthemen vom um die Prüfung gegangen sei, inwieweit Beratungsbedarf besteht und ob ggf. Ergänzungen hinzuzufügen sind. Es sei nicht um die Änderung des bestehenden Genehmigungsbescheides gegangen. Das Ergebnis liege vor und es werde am im MBJS eine Beratung gemeinsam mit der Schulleiterin und dem zuständigen Schulrat der Regionalstelle Cottbus stattfinden. Ziel des veränderten Aufnahmeverfahrens ab 2013/14 war und sei es auch weiterhin, Schülerinnen und Schüler aufnehmen zu können, die nicht über den Nachweis sorbischer/wendischer Sprachkenntnisse verfügen. Zu klären seien folgende Fragen gewesen: 1. Wann wird der Test eingesetzt? 2. Welche Schülerinnen und Schüler nehmen daran teil? 3. Mit welcher Wichtung geht der Test in die Auswahlentscheidung ein? 4. Bei welcher Punktzahl gilt der Aufnahmetest als nicht bestanden oder soll er zu einem Ranking führen? Priorität habe bei der Prüfung die Berücksichtigung der Sorben/Wenden- Schulverordnung gehabt, d. h. es müsse gewährleistet sein, dass Schülerinnen und Schüler, die den Nachweis sorbischer/wendischer Sprachkenntnisse aus den ersten sechs Schuljahren mitbringen und über die entsprechende Bildungsgangempfehlung verfügen, innerhalb der Aufnahmekapazitäten Berücksichtigung finden. Für die nächsten Aufnahmeverfahren seien also nach wie vor vier Schülergruppen zu be-

7 Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 S. 7 rücksichtigen. Die vierte Schülergruppe werde die Schülerinnen und Schüler erfassen, die ohne Nachweis sorbischer/wendischer Sprachkenntnisse in das Aufnahmeverfahren Eingang finden und der Test werde nur dann durchgeführt, wenn diese Gruppe die Kapazität der Schule sprengt. Zu TOP 3.3: Stand der Sorben-Wenden-Schulverordnung (SWSchulV) Frau Dr. Düring (MBJS) informiert darüber, dass Minister Baaske dem Vorschlag der Fachabteilung gefolgt sei und eine grundsätzliche Neufassung der Sorben-Wenden- Schulverordnung veranlasst habe. Am werde eine hausinterne referatsübergreifende Beratung zur Überarbeitung im MBJS stattfinden und am werde das ein Schwerpunktthema in der AG Sorbische/Wendische Bildungsthemen sein. Für das Frühjahr werde eine Klausurberatung mit externer Moderation zur inhaltlichen Gestaltung der Verordnung vorgesehen. Frau Schurmann (Ratsmitglied) bemerkt, dass es nach vielen Vertröstungen in Sachen Novellierung der Sorben-Wenden-Schulverordnung nunmehr erstmals eine Terminnennung gibt, was sie verhalten optimistisch stimme, dass es in 2016 zu einem Ergebnis kommt. Allerdings fehlten ihr immer noch konkrete Angaben zur weiteren Zeitschiene, zur Mitbestimmung der anderen Gremien, zur Einbeziehung des Landesschulbeirates u.a. Frau Dr. Düring (MBJS) antwortet, dass sie konkrete Termine genannt habe. Weiteres werde im MBJS und in der AG zu besprechen sein. Dass der Landesschulbeirat zu beteiligen ist und dafür Fristen einzuhalten sind, verstehe sich von selbst. Zu TOP 3.4: Planungen für die Umstrukturierung des Landesschulamtes, der Regionalstellen - Auswirkungen für den sorbischen/wendischen Bildungsbereich Der Vorsitzende stellt voran, dass man sich frage, inwieweit die Umstrukturierung des Landesschulamtes und der Regionalstellen sorbische/wendische Bildungsinstitutionen betrifft und wissen möchte, wie weit die Planungen inzwischen vorangeschritten sind. Frau Dr. Düring (MBJS) führt aus, dass die gesamte Reorganisation der Schulaufsicht hinsichtlich der Arbeitsweise vor Ort einen hohen Wiedererkennungswert haben werde. Die Schulräte werden wie gewohnt ihren festen Aufgabenbereich haben, und damit werde es feste Ansprechpartner für die Schulen geben. Eine hohe personelle Kontinuität soll gewahrt werden. Bei der Regionalstelle bzw. ab dem beim Staatlichen Schulamt in Cottbus werde sich relativ wenig ändern. Die Zusammenarbeit mit der ABC-Stelle in Cottbus werde mit hoher Kontinuität fortgesetzt werden. Herr Koch werde weiter als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Herr Janhoefer (Ratsmitglied) regt an, bei der anstehenden Änderung der Briefköpfe für die Regionalstelle Cottbus die Angaben auch in Sorbisch/Wendisch vorzunehmen.

8 Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 S. 8 Herr Koch (LSA RS Cottbus) nimmt die Anregung zur Kenntnis und bestätigt die Aussagen von Frau Dr. Düring zur Kontinuität in der Arbeit. Zu TOP 3.5: Stand der Evaluierung sorbischer/wendischer Bildungsangebote Frau Dr. Düring (MBJS) berichtet, dass gegenwärtig die Messung der Kompetenzen und die Befragung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 3 und 4 erfolge. Ebenso erfolge die Befragung der Lehrkräfte, der Schulleitung und von Eltern. Aktuell seien 22 Grundschulen beteiligt. Im November 2015 sei bereits mit den ersten Auswertungen begonnen worden. Nachfolgend gibt Frau Dr. Düring Erläuterungen zur Kompetenzmessung. Zu TOP 3.6: Information über Aufnahmen sorbischer/wendischer Lehrer (auch ohne das Fach S/W) in das Referendariat oder in das Lehramt Frau Dr. Düring (MBJS) sagt, dass es bedauerlicherweise gegenwärtig keinen Lehramtskandidaten mit dem Fach Sorbisch im Vorbereitungsdienst gebe. Das liege nicht an fehlenden Bemühungen. Herr Koch (LSA RS Cottbus) betont das große Interesse daran, junge Leute - Absolventen des Niedersorbischen Gymnasiums - in den Vorbereitungsdienst und das Studium nach Leipzig zu bekommen. In der Regionalstelle Cottbus befasse man sich damit, wie man besser dafür werben, Interessenten begleiten und vertraglich für den Schuldienst binden kann. An einem entsprechenden Vertragstext werde gearbeitet. Die Liste für Bewerber mit Sorbisch/Wendisch zur Einstellung in den Schuldienst sei leer. Nach wie vor gelte der Grundsatz für eine vorrangige Einstellung, sobald sich jemand mit einer entsprechenden Ausbildung bewirbt. In den nächsten Jahren könnten auch Seiteneinsteiger berücksichtigt werden. Zu TOP 3.7: Stand der Planung für die Erweiterung des niedersorbischsprachigen Angebots an der Universität Leipzig Staatssekretär Gorholt (MWFK) erinnert daran, dass das MWFK die Finanzierung einer zusätzlichen halben Stelle für Niedersorbisch/Fachdidaktik am Institut für Sorabistik ab dem nächsten Jahr zugesagt hat. Derzeit werde die Änderung der länderübergreifenden Vereinbarung zur Ausbildung Sorabistik und sorbische Lehrkräfte mit dem MBJS und dem Bildungs- und dem Wissenschaftsministerium in Sachsen abgestimmt. Bis zum soll die Rückmeldung erfolgen, dann könnte die Vereinbarung geschlossen und die zusätzliche Stelle geschaffen werden. Ob das noch im Sommersemester wirksam werde, müsse man sehen.

9 Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 S. 9 Zu TOP 3.8: Anfrage sorbischer/wendischer Bürger zu Schülerausweisen - Schülerausweise in vier Sprachen, Sorbisch/Wendisch fehlt Herr Janhoefer (Ratsmitglieder) macht am Beispiel der Schülerausweise des NSG darauf aufmerksam, dass Schülerausweise mehrsprachig gestaltet sind, allerdings ohne Sorbisch/Wendisch. Er regt an, das bei einem Neudruck zu verändern. Herr Binder (MBJS) verweist auf die Eigenständigkeit der Schule. Die VV Schulbetrieb Nr. 11 enthalte die Regeln zu Schülerausweisen. Dort werde auch darauf hingewiesen, dass Schülerausweise im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet alle Angaben in der sorbischen/wendischen Sprache enthalten sollen. Warum das im beschrieben Fall anders sei, wisse er nicht und das sei mit der Schule zu klären. Zu TOP 4: Bericht des Beauftragten der Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden Staatssekretär Gorholt (MWFK) informiert in seinem Tätigkeitsbericht darüber, dass die Benennung des Referates im MWFK geändert wurde in Referat für Angelegenheiten der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Sorben/Wenden und des Niederdeutschen weil zusätzlich die Zuständigkeit für das Niederdeutsche zugewiesen wurde. Am habe es ein Treffen des Landesbeauftragten mit den Sorben/Wenden-Kreisbeauftragten in Lübben gegeben, bei dem zum Siedlungsgebiet, der Verwaltungs- und Funktionalreform und der Kostenerstattung an die Gemeinden beraten wurde. Am habe die Stiftungsratssitzung der Stiftung für das Sorbische Volk stattgefunden. Positiv sei zu vermelden, dass nach der neuen Finanzierungsvereinbarung der Etat für die Stiftung für das nächste Jahr von 17,8 auf 18,6 Mio. Euro erhöht wurde. Kritisch sei, dass es wiederum nicht zu einer Wahl des Direktors gekommen ist. Am werde es deshalb eine Sondersitzung des Stiftungsrates geben, um die Arbeitsfähigkeit nach Ausscheiden des bisherigen Direktors zum Jahresende zu gewährleisten. Weiterhin seien eine Reihe unterschiedlichster Termine durch ihn als Beauftragten und durch Herrn Nowak oder Herrn Neumann wahrgenommen worden. Zu TOP 5: Verwaltungsstrukturreform in Brandenburg - Gemeinsamer Brief vom RASW und der Domowina an den Minister für Inneres und Kommunales Der Vorsitzende informiert darüber, dass das MIK in Reaktion auf den gemeinsamen Brief vom Rat und der Domowina an den Minister des Innern und für Kommunales zur Verwaltungsstrukturreform für den einen Gesprächstermin mit den Staatssekretären Kahl (MIK) und Gorholt (MWFK) angeboten hat. Herr Statnik (DOMOWINA) und die Ratsmitglieder Herr Mack, Herr Koinzer und Herr Janhoefer werden diesen Termin wahrnehmen.

10 Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 S. 10 Zu TOP 6: Verschiedenes - Gemeinsame Sitzung mit dem Sächsischen Sorbenrat Der Vorsitzende berichtet, dass mit dem Rat für Sorbische Angelegenheiten im Freistaat Sachsen vereinbart wurde, am in Dresden zu einer gemeinsamen Beratung zusammenzukommen. - Aufwandsentschädigung für Mitglieder des RASW Herr Janhoefer (Ratsmitglied) weist darauf hin, dass die Richtlinie über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Rates für sorbische(wendische) Angelegenheiten von 1994/2004 nicht mehr der aktuellen Situation entspreche. Neben der notwendigen Anpassung an das Sorben/Wenden-Gesetz von 2014 sei es notwendig, den ehrenamtlichen Ratsmitgliedern Aufwandsentschädigungen zu gewähren, mit denen die erheblichen Sachmittelaufwendungen ausgeglichen werden können. Herr Freihoff (Beauftragter für s/w Angelegenheiten LDS) bekräftigt die Forderung nach höherer Aufwandsentschädigung für die Ratsmitglieder und weist darauf hin, dass er als Kreisbeauftragter besser entschädigt werde. Der Vorsitzende schlägt vor, einen Antrag zur Änderung der Richtlinie an die Präsidentin des Landtages zu richten. Dazu sei es notwendig, einen möglichst konkreten Aufwandsnachweis vorzulegen. Er bittet die Ratsmitglieder um entsprechende Zuarbeiten zur Untersetzung. - Elektronische Verteilung der Parlamentspapiere Auf Hinweis der Landtagsverwaltung zur künftigen Verteilung der Landtagsdrucksachen ausschließlich auf elektronischem Weg und dem Angebot zu einer Schulung der Ratsmitglieder für die neue Parlamentsdokumentation schlägt der Vorsitzende vor, diese Schulung vor der nächsten Ratssitzung am um Uhr durchzuführen. Das findet allgemeine Zustimmung. Die Ratsmitglieder verständigen sich weiter darauf, für die elektronische Verteilung die Mail-Adresse serbskarada@gmx.de zu verwenden, auf die alle zugreifen können. - Finanzielle Abrechnung der Wahl zum RASW Herr Freihoff (Beauftragter für s/w Angelegenheiten LDS) erinnert daran, dass aus der letzten Sitzung noch eine Auswertung der finanziellen Abrechnung der Wahl zum RASW offen ist, wozu es noch zu einem abschließenden Gespräch zwischen MdF, MIK und RASW kommen sollte. Der Vorsitzende nimmt es auf sich, dass es aus Termingründen noch nicht zu dem abschließenden Gespräch gekommen ist. Die Abrechnung sei aber erfolgt. Er bietet an, das in der nächsten Sitzung des RASW nachzuholen.

11 Landtag Brandenburg P-RASW 6/8 S Nachfragen zu TOP 3.5. und 3.6 Herr Freihoff (Beauftragter für s/w Angelegenheiten LDS) bemerkt, dass sich aus den Darlegungen des MBJS bei den beiden TOPs für ihn die Fragen ergeben, wie sich das Staatliche Schulamt langfristig auf die Erweiterung des Siedlungsgebietes einstellt, ob auf die Schulen im erweiterten Siedlungsgebiet zugegangen und dort der Sorbisch/Wendisch-Unterricht angeboten wird. Herr Koch (LSA RS Cottbus) antwortet, dass man sich der Thematik bewusst sei. In Lübben habe es mit einer Grundschule bereits Gespräche gegeben und seitens der Schule bestehe die grundsätzliche Bereitschaft zum Sorbisch/Wendisch-Unterricht. Eine ausgebildete Sorbisch/Wendisch-Lehrerin aus Lübbenau könnte bei vorliegendem Bedarf für den Unterricht abgeordnet bzw. umgesetzt werden. Mit der evangelischen Grundschule in Lübben werde er ebenfalls Kontakt aufnehmen, dort sei aber der Schulträger, die Schulstiftung in Berlin zuständig, um auf einen entsprechenden Bedarf zu reagieren. Für den Bereich Calau gebe es bereits Sorbisch/Wendisch-Angebote. Auf die Nachfrage von Herrn Freihoff (Beauftragter für s/w Angelegenheiten LDS) zu einem Sorbisch/Wendisch-Angebot am Gymnasium in Lübben neben dem NSG in Cottbus erwidert Herr Koch (LSA RS Cottbus), dass zu diskutieren sei, wie sich Zweit- und Drittangebote auf das NSG auswirken und was die Sorben/Wenden wollen. Wenn sich zusätzliche Schüler finden ließen, könnte das ein Ansatz sein, eine Schwächung des NSG sollte aber vermieden werden. (Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden gemäß 83 Absatz 2 Satz 2 GOLT in der 9. Sitzung am 16. Februar 2016 bestätigt.)

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