Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 6. Wahlperiode

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1 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 6. Wahlperiode Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden Krajny sejm Bramborska Rada za nastupnosći Serbow Protokoll 6. Sitzung (öffentlich) 7. Juli 2015 Potsdam - Haus des Landtages Uhr bis Uhr Vorsitz: Torsten Mack Protokoll: Ekkehard Mieth Anwesende Ratsmitglieder: Ute Henschel Marcus Koinzer Torsten Mack Angela Schurmann Datum der Ausgabe:

2 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 2 Tagesordnung: 1. Protokollkontrolle 5. Ratssitzung 2. Bericht des Beauftragten der Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden 3. Auswertung der ersten Briefwahlen zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Berichterstatter: Vorsitzender des Wahlausschusses, Herr Jörg Masnik) 4. Bildungsfragen (Das MBJS wird um Auskunft gebeten.) 4.1 Stand der Vorbereitung der Evaluierung sorbischer/wendischer Bildungsangebote 4.2 Stand der Vorlagenerarbeitung der sorbischen/wendischen Schulverordnung (Bildung einer Unterarbeitsgruppe) 4.3 Stundenausstattung der Arbeitsstelle für sorbische/wendische Bildungsentwicklung Cottbus (ABC ) (Hinzuziehung oder Abordnung von Lehrkräften) 4.4 Aufnahmeverfahren Ü7 Schuljahr 2015/16 (Umsetzung BbgSchulG 5; SWG 10) 4.5 Planungsstand Sorbisch-/Wendischunterricht für das Schuljahr 2015/16 5. Aktueller Stand zur Entwicklung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes (Das MWFK wird um Auskunft gebeten.) 6. Sorbisches/wendisches Siedlungsgebiet und die geplante Verwaltungsstrukturreform 2019 (Das MIK wird um Auskunft gebeten.) 7. Verschiedenes darunter: - Brief an die Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz - Brief an das MIL zur Schließung von Haltepunkten der Bahn im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet

3 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 3 Festlegungen: (zu TOP 1) 1. Das Protokoll der 5. Sitzung wird bestätigt. (zu TOP 4.1) 2. Das MBJS sagt für die nächste Ratssitzung im September, einen Bericht zum Abschluss des Prüfverfahrens zur Evaluierung sorbischer/wendischer Bildungsangebote zu. (zu TOP 7) 3. Der Bericht des MIK zur geplanten Verwaltungsstrukturreform wird zur Kenntnis genommen. (zu TOP 7) 4. Der RASW verabschiedet einen Brief an die Stadtverordnetenversammlung von Peitz (Anlage 2). (zu TOP 7) 5. Der RASW verabschiedet einen Brief an das MIL (Anlage 3). (zu TOP 7) 6. Die Ersatzpersonen für den RASW werden in den Verteiler für die Einladungen und Protokolle des RASW aufgenommen. (zu TOP 7) 7. Die Sitzungen des RASW im Jahr 2015 finden am 29. September und 8. Dezember statt. Aus der Beratung: Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden, gratuliert Herrn Koinzer zum Geburtstag und stellt die Tagesordnung zur Diskussion. Frau Schurmann (Ratsmitglied) bittet darum, die Formulierung zu TOP 4.2 wie folgt korrekt zu fassen: Stand der Vorbereitung der Evaluierung sorbischer/wendischer Bildungsangebote. Der Vorsitzende stellt fest, dass es keine weiteren Hinweise zur Tagesordnung gibt und die Tagesordnung mit der Formulierungsänderung von TOP 4.2 beschlossen ist.

4 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 4 Zu TOP 1: Protokollkontrolle 5. Ratssitzung Der Vorsitzende stellt fest, dass es keine Änderungsanträge zum Protokollentwurf gibt und das Protokoll einstimmig bestätigt wird. Herr Freihoff (Sorben/Wenden-Beauftragter für den Landkreis Dahme-Spreewald) erinnert das MBJS an seine Bitte in der 4. Sitzung, ihm für den Landkreis LDS und seiner Kollegin Ramoth für den Landkreis OSL, die Zahlen zur Verfügung zu stellen, wieviel Schüler aus den Landkreisen das Niedersorbische Gymnasium besuchen und ob aus den Landkreisen Schüler abgelehnt wurden. Frau Dr. Düring (MBJS) sagt eine Information bis Ende August zu. Zu TOP 2: Bericht des Beauftragten der Landesregierung für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden Staatssekretär Gorholt informiert über die Aktivitäten seit der vergangenen Sitzung des RASW und benennt - die Einrichtung eines erweiterten Internetangebotes des MWFK zu sorbischen/wendischen Themen, - die Teilnahme von Herr Nowak für das MWFK am FUEV-Jahreskongress in Komotini in Griechenland und dass ab diesem Jahr die FUEV-Geschäftsstelle in Höhe von Euro durch die Landesregierung gefördert werde, - den gemeinsamen Besuch von Staatssekretär Gaul aus Sachsen und ihm beim Institut für Sorabistik an der Universität Leipzig zu Fragen der Lehrerausbildung, - die interministerielle Arbeitsgruppe der Landesregierung zu Fragen der Umsetzung des Sorben/Wenden-Gesetzes, - die Präsenz von ihm und Herrn Nowak an ungefähr 20 Terminen im Land. Auf Nachfrage des Vorsitzenden, wann mit Ergebnissen aus den Gesprächen zur Lehrerausbildung gerechnet werden könne, antwortet Staatssekretär Gorholt, dass man die Frage der Finanzierung der Fachdidaktik in den nächsten Wochen klären wolle. Die Frage der Lehrerbedarfsplanung schließe etwa die Frage ein, wie man das angehen kann und soll in den nächsten Wochen geklärt werden. Das heiße aber nicht, dass der Lehrerbedarfsplan dann auch sofort direkt vorliegen würde. Insgesamt sei man mittendrin, die Dinge, die in Leipzig angesprochen wurden, jetzt auch umzusetzen. Frau Kossatz-Kosel (Sorben/Wenden-Beauftragte der Stadtverwaltung Cottbus) möchte wissen, wie die interministerielle Arbeitsgruppe und zur Umsetzung des novellierten Sorben/Wenden-Gesetzes arbeite und wie weit man dort mit der Kostenerstattungsfrage gekommen ist.

5 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 5 Staatssekretär Gorholt berichtet, dass dort die einzelnen Punkte, darunter rechtlich und natürlich umstrittene, intensiv mit den Ressorts besprochen würden, auch, was die Umsetzung angeht. Die Frage der Kostenerstattung für die Gemeinden sei dabei der heikelste Punkt. Hier müsse man mit dem Innenministerium eine Regelung finden und dann auch mit dem Finanzministerium abstimmen. Das werde etwas länger dauern. Zu TOP 3: Auswertung der ersten Briefwahlen zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Berichterstatter: Vorsitzender des Wahlausschusses, Jörg Masnik) Der Vorsitzende würdigt die engagierte Arbeit des Wahlvorstandes für die Wahl des RASW. Herr Masnik (Vorsitzender des Wahlausschusses) gibt den Dank an seine sechs Mitstreiter weiter. Nachfolgend stellt er nochmals kurz das Wahlergebnis vor (siehe dazu Anlage 1) und bemängelt zum Verfahren insbesondere, dass der Wahlkommission keine Räume aus Landesbesitz zur Verfügung gestellt wurden und dass die Wahlkommission bei den Kosten in Vorleistung gehen musste. Er informiert darüber, dass es im September mit dem MIK eine Auswertung zum Wahlverfahren geben werde. Herr Freihoff (Sorben/Wenden-Beauftragter für den Landkreis Dahme-Spreewald) ist der Meinung, dass die Wahl unzureichend bekannt gemacht worden sei. Vonseiten des Landes hätte er sich mehr Engagement gewünscht. Das MIK hätte entsprechende Anweisungen an die Landkreise geben können. Die Bekanntmachung im Amtsblatt wäre nicht ausreichend. Der Wahlausschuss habe eine gute Arbeit geleistet. Herr Masnik (Vorsitzender des Wahlausschusses) sagt, dass die Wahlbekanntmachung im Spree-Neiße-Kreis und in Cottbus gut geklappt habe. Es habe aber auch Meinungen bei Landkreisen gegeben, dass nur das Land Brandenburg veröffentlichen müsse und der Landkreis Barnim habe es davon abhängig gemacht, dass die Kosten in Höhe von 500 Euro übernommen würden. Frau Kossatz-Kosel (Sorben/Wenden-Beauftragte der Stadtverwaltung Cottbus) ist der Meinung, dass Probleme mit der Wahlbekanntmachung nichts mit der Arbeit des Wahlausschusses zu tun hätten, sondern in der Wahlordnung begründet seien. In einer zurückliegenden Ratssitzung habe sie bereits auf eine notwendige Novellierung der Wahlordnung hinsichtlich der Bekanntmachung hingewiesen. Geregelt werden müsse auch die Finanzierung und die Unterstützung der Wahl durch die Verwaltung, wie sonst bei Wahlen. So gänzlich ehrenamtlich sei das offensichtlich sehr schwierig. Staatssekretär Gorholt spricht sich dafür aus, dass die Wahlordnung noch einmal geändert werden sollte nach einer ausführlichen Auswertung der ersten Direktwahl.

6 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 6 Er glaube nicht, dass es an den Amtsblättern gelegen habe, ob die Bürgerinnen und Bürger über diese Wahlen informiert waren. Es habe eine breite Kommunikation über Zeitungen, Fernsehen und Radio auch Dank der Vertreterinnen und Vertreter des sorbischen Volkes in den verschiedensten Gremien gegeben und bisher dürfte kaum ein sorbisches/wendisches Anliegen im Land Brandenburg so breit kommuniziert worden sein, wie gerade die Direktwahl des RASW. Abgeordnete Schier (CDU) regt an, die jetzt noch frischen Erkenntnisse für die nächste Wahl niederzuschreiben und um Probleme im Vorfeld klären zu können. Herr Freihoff (Sorben/Wenden-Beauftragter für den Landkreis Dahme-Spreewald) betont nochmals die aus seiner Sicht notwendige Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung in den Amtsblättern der Gemeinden, weil diese intensiv gelesen würden. Außerdem gehöre zur Umsetzung des Gesetzes auch eine ordnungsgemäße Wahlbekanntmachung über das gesamte Land Brandenburg. Hier sei das MIK gefordert. Frau Schurmann (Ratsmitglied) informiert darüber, dass es im September zu den Wahlfragen eine gemeinsame Sitzung zwischen dem Rat, den Vertretern des Wahlausschusses, Vertretern der Domowina geben werde. Der genaue Termin werde noch genannt, interessierte Abgeordnete könnten gern daran teilnehmen. Der Vorsitzende sagt, dass man alle Hinweise mit in die Beratung nehmen werde. Er bemerkt weiter, dass es für die Wahlbekanntmachung neben dem Amtsblatt viele Möglichkeiten gebe. Herrn Freihoff möchte er deshalb nochmals besonders dafür danken, wie er mit seiner Persönlichkeit im Landkreis geworben habe. Das gleiche gelte auch für die anderen Sorben/Wenden-Beauftragten. Dass diese hohe Wahlbeteiligung zusammengekommen ist, sei auf jeden Fall auch deren Verdienst. Zu TOP 4: Bildungsfragen Der Vorsitzende übergibt zum TOP an Frau Schurmann. Zu TOP 4.1: Stand der Vorbereitung der Evaluierung sorbischer/wendischer Bildungsangebote Frau Schurmann (Ratsmitglied) bittet das MBJS um Auskunft zum aktuellen Stand bei der Evaluierung der sorbischen/wendischen Bildungsangebote. Frau Dr. Düring (MBJS) erinnert zunächst daran, dass Auftraggeber der Evaluation das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) und Auftragnehmer das Institut für Sorabistik in Leipzig ist, in Persona von Prof. Werner in Leipzig und Herr Jakobsen in Hamburg.

7 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 7 In Vorbereitung der Antragsstellung mit dem Vertragspartner habe es mehrere Runden gegeben, worüber sie im Rat berichtet habe. Mittlerweile lägen alle Unterlagen überarbeitet und vollständig im MBJS vor. Ihr Referat sei zuständig für die Prüfung wissenschaftlicher Untersuchungen und werde regelmäßig über das Prüfverfahren informiert. Zu Beginn des neuen Schuljahres sei mit einer finalen Entscheidung über das Prüfverfahren zu rechnen. Aus der inhaltlichen Prüfung sei bereits entschieden worden, noch eine weitere Meinung im Sinne fachwissenschaftlicher Expertise hinzuziehen, um ein umfassendes, auch sehr differenziertes Bild zu den Antragsunterlagen zu gewinnen. Das sei der Stand der Dinge und sie sei sehr zuversichtlich, in der nächsten Ratssitzung zum Abschluss des Prüfverfahrens berichten zu können. Vor Abschluss des Prüfverfahrens könne sie keinen verlässlichen Termin für den Beginn der Untersuchungen in den Schulen sagen. Auf Nachfrage von Frau Schurmann (Ratsmitglied) erklärt Herr Koch (LSA), dass die Schulleiter nach der Bestätigung informiert werden, um sich dann terminlich auf Beginn und den Ablauf einrichten zu können. Er gehe davon aus, dass man mindestens drei Wochen Vorlauf benötigen werde und so seien auch die Vorababsprachen gewesen. Der Vorsitzende erinnert daran, dass man sich in der Arbeitsgruppe sorbischer/wendischer Bildungsfragen darauf verständigt habe, die weitere Gestaltung des bilingualen Unterrichts und des Witaj-Projektes auch auf den Ergebnissen der Evaluierung fußen zu lassen und dass man natürlich bestrebt sei, die Situation auf gar keinen Fall zu verschlechtern. Er möchte wissen, ob diese Absprache noch Bestand hat, weil das Niedersorbische Gymnasium sehr viel Zeit dafür aufwenden müsse, die Sinnhaftigkeit und den Inhalt von Witaj und bilingualen Unterricht zu begründen und in der Regionalstelle nicht von allen gesehen werde, wie wichtig der Witaj- Unterricht an sich ist und dass er anders ist, als normaler Fremdsprachenunterricht. Frau Dr. Düring (MBJS) antwortet, dass natürlich ein Interesse bestehe, auf Grundlage der Evaluationsergebnisse dann die inhaltliche Diskussion auch nochmal forciert zu führen. Gleichwohl sollte man sich zu bestimmten inhaltlichen Fragen im fortlaufenden Prozess verständigen und nicht auf das Ende der Evaluation schauen und sagen, erst dann nehmen wir die Diskussion wieder auf. Sie schlägt vor, sich in der nächsten AG-Sitzung mit der Frage nochmal ausführlicher zu beschäftigen. Auf eine weitere Nachfrage von Frau Schurmann (Ratsmitglied) führt Herr Koch (LSA) aus, dass die Schulen, die laut Stundentafeln sorbische/wendische Angebote machen, genauso in die Bewertung einbezogen würden, wie die Witaj-Schulen und auch das Niedersorbische Gymnasium mit seiner Jahrgangsstufe 5 und 6.

8 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 8 Zu TOP 4.2: Stand der Vorlagenerarbeitung der sorbischen/wendischen Schulverordnung Frau Schurmann (Ratsmitglied) möchte wissen, wann nach optimistischer Vorankündigung nunmehr ein Papier vorliegen werde, worüber man sich auch erstmal untereinander verständigen könnte, um dann in der nächsten AG darüber zu sprechen. Frau Dr. Düring (MBJS) berichtet, dass man im MBJS in dem inhaltlichen Arbeitsprozess ein Stück weiter sei. Die Abstimmung in der Schulaufsichtsabteilung sei abgeschlossen die Schulrechtler und die Haushälter müssten ihre Expertise noch in diese erste Entwurfsetappe einbringen. Nach Abschluss dieser fachlichen Abstimmung zwischen den Fachabteilungen 1 und 3 im MBJS werde die Hausleitung eine Zwischeninformation erhalten und dann werde diese Entwurfsfassung der Verordnung in die AG zur weiteren Beratung übergeben. Dazu wolle man eine Sondersitzung der AG sorbische/wendische Bildungsangebote einberufen und vor Ort in einer Schule beraten. Sie weist nachdrücklich darauf hin, dass man sich dann immer noch in einer Entwurfsfassung bewege und somit in einen inhaltlichen Austausch zu der MBJS- Vorlage treten könne. Die Hausleitungsmitzeichnung und die Beteiligung des Landesschulbeirates seien zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Frau Schurmann (Ratsmitglied) gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, dass spätestens im September 2015 etwas Schriftliches vom MBJS vorliegen werde und man sich in eine Arbeitsphase begeben könnte. Das könne nicht ad hoc in einer Sitzung erfolgen. Dieser Auffassung schließt sich der Vorsitzende ausdrücklich an. Zu TOP 4.3: Stundenausstattung der Arbeitsstelle für sorbische/wendische Bildungsentwicklung Cottbus (ABC) Frau Schurmann (Ratsmitglied) weist darauf hin, dass sich die Einbeziehung von Lehrkräften in die Arbeitsstelle für sorbische/wendische Bildungsentwicklung zunehmend komplizierter gestalte. Sie möchte wissen, ob es zwischen Hinzuziehung und Abordnung der Lehrkräfte einen Unterschied und Auswirkungen auf die Stundenausstattung gibt und ob man die Abordnung/Hinzuziehung für ABC nicht verstetigen könne, um kontinuierlich an Projekten arbeiten zu können. Frau Dr. Düring (MBJS) erläutert, dass Hinzuziehung und Abordnung in der Regel synonym verwendet würden, vielleicht auch in dem Sinne, dass die eine Stelle hinzuzieht und die andere Stelle die Abordnende ist. Die Stundenausstattung für die Arbeitsstelle für sorbische/wendische Bildungsentwicklung würde zur Verfügung gestellt. Für 2015/2016 gebe es auch schon eine Planungsliste. Allerdings habe man heute von der Leiterin der ABC, Frau Dr. Piniek, nochmal eine neue Anmeldung erhalten. Dazu müsse sich die untere Schulaufsicht verhalten.

9 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 9 Das MBJS gehe im Planungsansatz von 11 Lehrerinnen und Lehrern in Abordnungsumfängen von 12 bis 15 Lehrerwochenstunden aus. Je nachdem, wie intensiv sie in bestimmten Projekten natürlich eingebunden sind, könnten diese Abordnungsumfänge variieren. Herr Koch (LSA) ergänzt, dass für das kommende Schuljahr eine Zuweisung von 2,5 Vollzeiteinheiten vorgesehen sei. Mit den bis heute Morgen geltenden Personen habe das 64,5 Lehrerwochenstunden bedeutet. Im Augenblick stehe diese Zahl wieder infrage. Die 2,5 sei aber konstant. Das heiße, diese Anzahl von Lehrerwochenstunden werde dem ABC zur Verfügung gestellt und das ABC verwalte sie und teile mit, wer diese Aufgaben übernimmt. Frau Dr. Pieniek könne selbstverständlich eine Verstetigung vornehmen und den dort tätigen Pädagogen auch über mehrere Jahre hinweg bestimmte, festgelegte Umfänge zusagen, zumal sie wisse, dass die Zusage der 2,5 VZE nachhaltig sei. Die letzte Mitteilung vor wenigen Stunden habe dieses gesamte Konglomerat neu aufgerissen. Es sei ein neuer Name reingekommen von einer Grundschule, die ohnehin mit zwei Lehrkräften für die ABC belastet sei und jetzt mit drei Lehrkräften belastet werden soll. Dafür müsse erst die Vertretung organisiert werden, damit der Sorbischunterricht beziehungsweise der andere Fachunterricht entsprechend vertreten wird. Der Vorsitzende sagt, dass man das erstmal zur Kenntnis nehme, auch wenn man mit der Aussage noch nicht ganz glücklich sei. TOP 4.4 Aufnahmeverfahren Ü7 Schuljahr 2015/16 (Umsetzung BbgSchulG 5; SWG 10) Der Vorsitzende erwähnt erneut nachdrücklich, dass jedes Kind, deren Eltern es wünschen, das Recht habe, am Sorbisch-/Wendischunterricht teilzunehmen und dass es dem Kind auch zu ermöglichen sei. Das Niedersorbische Gymnasium habe für das kommende Schuljahr eine hohe Anmeldezahl für die 7. Klasse, womit es möglich gewesen wäre, eine vierte Klasse aufzunehmen. Die Schule habe den entsprechenden Antrag gestellt, sowohl das Schulamt, als auch der Schulträger hätten nicht zugestimmt. Er möchte wissen, wie dem gesetzlichen Anspruch der mindestens 10, oder auch 14 Kinder, an der weiterführenden Schule Sorbisch/Wendisch zu lernen, umgegangen wird. Herr Koch (LSA) berichtet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die einen Erst- oder einen Zweitwunsch hinsichtlich des Niedersorbischen Gymnasiums hatten, aufgenommen wurden beziehungsweise eine Zuweisung erhalten haben. In dem Zuweisungsverfahren, welches am 26. Mai 2015 geendet habe, seien zwölf Schülerinnen und Schüler gewesen. Diese 12 Schülerinnen und Schüler hätten ein Angebot am Humboldt-Gymnasium in Cottbus bekommen. Dort bestünden Sprachangebote für Französisch, Latein, Sorbisch und Polnisch. Zehn Schülerinnen und Schüler hätten dieses Angebot am Humboldt-Gymnasium angenommen aber nicht Sorbisch son-

10 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 10 dern Latein beziehungsweise Französisch gewählt. Zwei Schülerinnen und Schüler hätten sich für etwas ganz anderes entschieden. Der Vorsitzende bewertet es als sehr unbefriedigend, wenn Schüler, die ursprünglich mit der Schulwahl eine ganz klare Wahl getroffen hätten, eine neue Wahl angeboten bekommen mit anderen Sprachen. Das ist für ihn nicht wirklich im Sinne des Sorben/Wenden-Gesetzes und auch nicht im Sinne des Schulgesetzes. Herr Koch (LSA) erwidert, dass es im Sinne des Schulgesetzes sei, dass sie im Zuweisungsverfahren ein Angebot an einem Gymnasium bekommen haben, das auch die gewünschte Sprache beinhaltet habe. Sie hätten also dieses Angebot annehmen, am Humboldt-Gymnasium aufgenommen und dort Sorbisch/Wendisch erlernen können. Abgeordnete Dannenberg (DIE LINKE) stellt fest, dass man hier im Grunde Kinder und Jugendliche verloren habe, die diese Sprache am Niedersorbischen Gymnasium wirklich lernen wollten, eingebunden in einem kulturellen Umfeld, welches es offensichtlich so nur am NSG gebe und mit bilingualem Unterricht. Es sei nicht unbedingt verwunderlich, wenn sie ans Humboldt-Gymnasium weitergeleitet werden, dass sie sich dann entscheiden, Französisch oder eine andere Sprache zu erlernen. Herr Koch (LSA) weist darauf hin, dass der Umfang des Sprachenlernens am Humboldt-Gymnasium genau derselbe gewesen wäre, wie am Niedersorbischen Gymnasium. Also die Rahmenbedingungen vonseiten des Sprachangebotes wären genau die gleichen gewesen. Frau Henschel (Ratsmitglied) betont die Notwendigkeit eines Maßnahmenplanes, um ganz vielen Schülern die Möglichkeit zu geben, ein sorbisches Gymnasium zu absolvieren. Man müsse darüber reden, wie die Zukunft für das Gymnasium aussieht und ob es nicht langfristig trotzdem besser sei, eine Erweiterung der Schülerzahlen für das Gymnasium zu realisieren. Herr Koch (LSA) stimmt zu, dass man sich selbstverständlich schulentwicklungsplanerisch vonseiten der Schulaufsicht, aber auch vonseiten der Schulträger darüber Gedanken machen müsse, dass solch ein Aufwuchs von Bewerbungen für die sorbische/wendische Sprache dazu führen muss, entsprechende Angebote zu schaffen. Herr Koinzer (Ratsmitglied) wirft die Frage auf, welche Schlussfolgerung das Schulamt aus der Tatsache zieht, dass die Schüler offensichtlich das Niedersorbische Gymnasium bevorzugen um dort Sorbisch zu lernen und an einer anderen Schule das nicht tun wollen. Frau Dr. Düring (MBJS) berichtet, dass man im Gespräch sei, sich auch nochmal Konzepte in anderen Ländern anzusehen. In der Arbeitsgruppe werde man sich sicherlich mit dieser Frage auch weiter befassen. Von der Zielsetzung und vom Grundsatz her wäre dem MBJS sehr daran gelegen, verschiedene Bildungsangebote auch im weiterführenden Bereich an verschiedenen Standorten anbieten zu können, sodass es diese ausschließliche Fokussierung auf das NSG gar nicht so geben müsse. Man sei über Cottbus hinaus auch interessiert, sorbische/wendische Bildungsange-

11 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 11 bote an anderen Schulstandorten auch im weiterführenden Bereich immer in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage zu ermöglichen. Sie betont, dass sich das Landesschulamt, Regionalstelle Cottbus, absolut rechtskonform verhalten habe und dass ein entsprechendes Sprachenangebot für interessierte Schülerinnen und Schüler umgesetzt worden sei. Abgeordnete Schinowsky (GRÜNE/B 90) glaubt auch, dass formal keine Fehler gemacht worden seien. Aber Fakt sei, dass zum Erhalt der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur aktiveres Herangehen notwendig sei. Der bilinguale Unterricht der 12 Kinder am NSG wäre ein entsprechendes Angebot gewesen. Auf eine entsprechende Frage der Abgeordneten Dannenberg (DIE LINKE) antwortet Herr Koch (LSA), dass der Sorbisch-Kurs am Humboldt-Gymnasium nicht zustande gekommen sei, weil sich alle Kinder für eine andere Fremdsprache entschieden hätten. Der Vorsitzende bemerkt, dass es nicht nur um Kontaktzeiten mit der Sprache im eigentlichen Sprachunterricht gehe, sondern auch um die Kontaktzeiten mit der Sprache außerhalb des Unterrichtes. Das sei am Humboldt-Gymnasium schwieriger, weil der unterrichtende Sorbisch/Wendisch-Lehrer mit Sicherheit ein Gastlehrer sei und nur in den normalen Stunden zur Verfügung stehen würde. Auf Nachfrage von Frau Henschel (Ratsmitglied), wer den Kurs mit diesen 12 Schülern am Humboldt-Gymnasium unterrichtet hätte, wenn er zustande gekommen wäre, sagt Herr Koch (LSA), dass den Unterricht die Kolleginnen und Kollegen vom Niedersorbischen Gymnasium hätten übernehmen müssen. Nicht auf Kosten des Niedersorbischen Gymnasiums, denn die Stunden wären aus dem Stundenpool dem Humboldt-Gymnasium zugeflossen. Frau Schurmann (Ratsmitglied) stellt fest, dass diese Diskussion wieder zeige, dass es ganz wichtig sei, den Status, die Regelungen, die das Niedersorbische Gymnasium betreffen, unbedingt zu klären. Dabei gehe es nicht bloß um Jahrgänge mit einem Überangebot an Schülern, sondern bestimmt in den nächsten Jahren auch um Jahre mit sinkenden Schülerzahlen und Diskussion genau in die andere Richtung. Unabhängig von der Richtung, benötige diese Schule endlich einmal eine gewisse Sicherheit mit gesonderten Regelungen für eine Minderheitenschule. In anderen Staaten Europas gebe es dazu durchaus sehr vorbildhafte Beispiele mit viel kleineren Schulen, wie man Minderheitenschulwesen betreiben könne.

12 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 12 Zu TOP 4.5: Planungsstand Sorbisch-/Wendischunterricht für das Schuljahr 2015/16 Frau Schurmann (Ratsmitglied) verweist auf Gerüchte und Vermutungen, dass bei den Stunden für Sorbisch-/Wendischunterricht gekürzt werden könnte und möchte wissen, wie es um die Absicherung des Unterrichts steht bei der Planung des neuen Schuljahres. Herr Koch (LSA) erklärt, dass der Sorbisch-/Wendischunterricht für das neue Schuljahr abgesichert sei. Das Niedersorbische Gymnasium werde im selben Umfang die zusätzliche Ausstattung erhalten, wie im letzten Schuljahr. Auch bei der Planung Sorbisch/Wendisch bei den Grundschulen gebe es keine wesentlichen Einschnitte. Bei der laufenden Planung für das neue Schuljahr werde mit einer Ausstattung von 17,96 VZE für die Grundschulen und für die Sekundarstufe I und II mit 77,55 Lehrerwochenstunden gerechnet. Darüber hinaus werde auch noch eine Ausstattung im OSZ, in der Paul-Werner-Oberschule und in der Grund- und Oberschule Burg geplant. Zu TOP 5: Aktueller Stand zur Entwicklung des sorbischen/wendischen Siedlungsgebietes Staatssekretär Gorholt informiert, dass es vom Grundsatz her keinen neuen Sachstand gebe. Das MWFK habe eine Prüfmatrix erarbeitet, wie man gemäß Sorben/Wenden-Gesetz und Feststellungsverordnung die eingehenden Anträge sichten und einordnen kann. Insofern wäre das MWFK in der Lage, umgehend eingehende Anträge zu prüfen. Bisher seien keine Anträge eingegangen. Das MWFK nehme auf Einladung der Kommunen sehr oft an Arbeitsgesprächen vor Ort teil, um über das Verfahren zu informieren, so z. B. in Neuhausen, Lübben oder auch Gemeinden des Amtes Lieberose-Oberspreewald. Nach dem derzeitigen Stand sei zu erwarten, dass es eher eine Ballung von Anträgen kurz vor dem Ablauf der Frist geben werde. Herr Freihoff (Sorben/Wenden-Beauftragter für den Landkreis Dahme-Spreewald) berichtet über seine Erfahrungen aus dem Landkreis Dahme-Spreewald. Er könne positive Tendenzen in der Stadt Lübben wahrnehmen im Ergebnis einer ganzen Reihe von Gesprächen, die auch durch die Domowina und ihn mit begleitet werden. Positiv berichten könne er auch über ein Gespräch mit dem Amtsdirektor des Amtes Unterspreewald. Das müsse man jetzt weiter verfolgen und positiv begleiten. Es gebe aber auch genau das Gegenteil. Zu Beratungen auf kommunaler Ebene würden Fürsprecher für die Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet nicht eingeladen und den Abgeordneten von der Verwaltung haarsträubende Entscheidungsgrundlagen unterbreitet, z. B., dass in Zukunft Protokolle in Sorbisch geschrieben werden müssen und dass in jeder Verwaltung jemand sitzen muss, der Sorbisch sprechen kann und anderen Blödsinn. In seiner eigenen Gemeinde habe er 17 Ortsteile und müsse sich jeden einzelnen Termin erkämpfen, damit er überhaupt eine Chance habe, vor Ort zu sein, um einfach auch gewisse Dinge, die dort falsch wiedergegeben werden, klarzustellen. Das koste viel Kraft und sei manchmal schon etwas frustrierend.

13 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 13 Frau Kossack (Sorben/Wenden-Beauftragte der Kreisverwaltung Spree-Neiße) sagt zu ihrem Landkreis, dass es eine intensive und gute Zusammenarbeit mit den Vertretern des RASW, dem Ministerium und der Domowina gebe und Unterstützung bei den Gesprächen vor Ort. Das sei kein einfacher Prozess und man müsse immer wieder Gesprächsangebote machen. Erfolgreich könne man nur sein, wenn man sich abstimme und gemeinsam das tue, was man tun könne. Frau Henschel (Ratsmitglied) führt aus, dass sie bei Bürgermeistern leider auf sehr viel nicht nur Desinteresse, sondern Unwissenheit und auch Intoleranz stoße. Damit würden diese die Abgeordneten beeinflussen und diese letztlich mit dem Verständnis der Mehrheit der Bevölkerung über eine Minderheit entscheiden, ohne konkretes Wissen über diese Minderheit zu haben. Um dagegen anzugehen sei ein enormer Aufwand mit viel Klinkenputzen notwendig, wobei einem oft negative Ressentiments entgegenschlagen würden. Sie stellt die Frage, ob man dagegen nicht den Kommunalpolitikern von der Landesebene her die Rechtsgrundlage mit dem neuen Sorben/Wenden-Gesetz deutlicher machen könne. Staatssekretär Gorholt weist darauf hin, dass er als Sorben/Wenden-Beauftragter an alle Gemeinden einen Brief geschrieben und dazu aufgefordert habe, über dieses Thema zu diskutieren. Er und Herr Nowak seien gern bereit, mit zu Terminen zu kommen und zu unterstützen. Aber man soll sich trotzdem nicht der Illusion hingeben, die Situation grundsätzlich zu bessern oder grundsätzlich ändern zu können. Der Vorsitzende bedankt sich für die Rückenstärkung der Sorben/Wenden- Beauftragten und beendet den TOP mit dem erfreulichen Ausblick darauf, dass die Gemeinde Wiesengrund kurz davor sei, den Antrag zu stellen und zwar gemeinsam mit dem RASW. Dazu gebe es bereits einen ersten ausformulierten Entwurf von der Gemeinde Wiesengrund. Er holt sich die Zustimmung der Ratsmitglieder ein, den Antrag mit der Gemeinde Wiesengrund zeitnah zu qualifizieren und zum Abschluss zu bringen. Zu TOP 6: Sorbisches/wendisches Siedlungsgebiet und die geplante Verwaltungsstrukturreform 2019 Der Vorsitzende verweist auf die geplante Verwaltungsstrukturreform, bei der die Kreisgrenzen neu gegliedert werden sollen. Das werde Auswirkungen auf das sorbische/wendische Siedlungsgebiet haben, was man im Auge haben müsse. Persönlich sei er nicht ganz glücklich, dass die Diskussion über die Kreisgebietsreform mit der aktuellen Diskussion in den Gemeinden zur Zugehörigkeit zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet zusammenfalle und diese erschwere. Herr Westphal (MIK) stellt sich vor als Leiter der Stabstelle Verwaltungsstrukturreform im Innenministerium, die ein Stück weit die koordinierende Funktion bei diesem nicht ganz einfachen Prozess innehabe. Er setzt voran, dass er sich auf zwei Hauptaspekte konzentrieren werde, und zwar eine kurze Erläuterung darüber, was das Leitbild für einen Hintergrund hat und welcher Prozessstand zu verzeichnen ist.

14 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 14 Am 16. Juni 2015 habe die Landesregierung den Leitbildentwurf beschlossen. Dieses Leitbild soll die Grundlage sein für die weiteren Planungen. Ein solches Leitbild sei rechtlich notwendig, um, so würden es die Verfassungsgerichte fordern, Systemgerechtigkeit herbeizuführen. Das Leitbild enthalte keine Karten und keine konkreten Aussagen zu irgendwelchen Gemeinden oder Kreisen, sondern enthalte abstrakte Aussagen, also Einwohner zum Beispiel für einen Landkreis. Dieses Leitbild sei der erste Schritt und erst nach seinem Beschluss würde man anhand der Kriterien Karten erstellen, um das in konkrete Form zu bringen. Der Leitbildentwurf sei inzwischen dem Landtag vorgelegt worden und in 10 Hauptpunkte untergliedert. Was hier jetzt von Interesse ist, seien die Aussagen zur Kreisebene und zur gemeindlichen Ebene. Zur Kreisebene werde erstmal abstrakt beschrieben, dass Landkreise in Brandenburg im Jahr Einwohnerinnen und Einwohner haben sollten. Diese Zahl soll auch für die kreisfreien Städte gelten. Landkreise sollen nicht größer als Quadratkilometer groß sein. Das habe natürlich automatisch Konsequenzen, wenn das durch den Landtag beschlossen werden würde. Darüber hinaus enthalte der Leitbildentwurf eine Reihe von weiteren Kriterien. Unter anderem ist das Sektoralprinzip genannt. Das bedeute, die Landkreise sollen in Zukunft sektoral zugeschnitten werden, d. h., dass man das Tortenstückmodell weiter verfolge. Darüber hinaus seien landesplanerische Gesichtspunkte und selbstverständlich kulturelle Zusammenhänge vom Gesetzgeber zu beachten. Das sei dann auch der Punkt, wo es um die Sorben und das sorbische Siedlungsgebiet geht und auch ausdrücklich im Leitbildentwurf erwähnt. Der Begriff Sorben tauche nicht auf, aber es sei erwähnt, dass es ein Kriterium sein muss. Einkreisung sei ein weiterer Aspekt. Einkreisung, zum Beispiel von Cottbus, bedeute nicht, dass die Stadt aufhören würde zu existieren, sondern, dass die kreislichen Funktionen der Stadt auf den Landkreis übergehen würden. Die wesentlichen Funktionen blieben in Cottbus erhalten. Auf gemeindlichen Ebene sei hier von Interesse, dass es nur eine freiwillige Reform geben soll in dieser Legislaturperiode, d. h., keine Gesetze, mit denen Gemeinden oder Ämter zwangsweise fusioniert werden. Vorgeschlagen werde eine Regeleinwohnerzahl von Einwohnern, nicht für die Gemeindegröße, sondern für die Zuständigkeitsbereiche der hauptamtlichen Verwaltungen. Um das zu bewerkstelligen sei geplant, die Ämter in Amtsgemeinden umzuwandeln. Das bedeute, dass künftig Amtsdirektoren nicht mehr vom Amtsausschuss gewählt werden würden, sondern von den Einwohnern direkt. Es wären dann auch keine Amtsdirektoren mehr, sondern Amtsbürgermeister. Und der Amtsausschuss, der bisher indirekt durch die Gemeindevertretung gewählt wird, würde dann direkt durch die Bevölkerung gewählt werden. Das sei im Wesentlichen der Unterschied zum jetzigen Amt.

15 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 15 Darüber hinaus enthalte der Leitbildentwurf eine Fülle von Aufgaben, die kommunalisiert werden sollen. In den Fachausschüssen im Landtag werde das sicherlich noch intensiv diskutiert werden. Zum Prozess führt Herr Westphal aus, dass die Landesregierung den Leitbildentwurf am 16. Juni 2015 beschlossen und dem Landtag zugeleitet habe. Er werde in dieser Woche im Plenum erörtert und dann voraussichtlich federführend an den Innenausschuss und zur Mitberatung an alle anderen Fachausschüsse überwiesen. Der Innenausschuss habe bereits beschlossen, Anhörungen zum Bereich Funktionalreform im Zeitraum von Oktober 2015 bis März 2016 durchführen. Anschließend seien im April, Mai 2016 die formalen Anhörungen der unmittelbar Betroffenen zum Leitbildentwurf im Landtag vorgesehen, bevor der Landtag über das Leitbild endgültig entscheiden werde. Drei Aktivitäten würden parallel laufen, die geschilderte hier im Landtag, ein breiter öffentlicher Dialog und Leitbildkonferenzen durch das MIK in jedem Landkreis. Die Leitbildkonferenzen seien offene Veranstaltungen, zu denen alle Bürgerinnen und Bürger, alle Mitarbeiter der Verwaltung und auch Interessenvertreter eingeladen würden, um mit dem Innenminister und dem Finanzminister oder dessen Staatssekretärin über diesen Leitbildentwurf zu diskutieren. Im Dezember 2015 werde sich dann ein Reformkongress in Cottbus mit sicherlich Teilnehmern anschließen und im Februar, März 2016 fünf Regionalkonferenzen, die regionale Besonderheiten in Brandenburg zusammenfassen sollen. Im April 2016 soll es dann einen zweiten Reformkongress voraussichtlich in Potsdam geben. Das sei dann auch der Zeitpunkt, zu dem der breite, öffentliche Dialog auf den Landtag übergehen wird und dem dann auch die Anhörungen folgen werden. Man habe also ein parlamentarisches und ein öffentliches Verfahren. Gleichzeitig gebe es natürlich innerhalb der Landesregierung Aktivitäten, die weitergeführt würden, weil der Leitbildentwurf viele Aussagen enthalte, die fachlich ausgefüllt werden müssten. Geplant sei vorläufig, dass im Juli 2016 der Landtag abschließend über das Leitbild entscheidet. Dieses Leitbild sei dann verbindlich für den Gesetzgeber, aber auch natürlich für die Landesregierung. Und aufgrund dieses Leitbildes werden dann die Karten erstellt. Der in Brandenburg im Gegensatz zu Reformprozessen in anderen Bundesländern sehr lange, breite und öffentliche Dialog biete sehr viel Raum, auch über solche Fragen wie die Einbeziehung der Interessen der Sorben/Wenden, zu diskutieren. Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen. Frau Schurmann (Ratsmitglied) bemerkt, dass der Landesbeauftragte, wie sie finde, einen sehr guten Brief an das MIK geschrieben habe, den der RASW voll unterstütze. An den entsprechenden öffentlichen Diskussionen werde man sich sicherlich einbringen.

16 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 16 Frau Henschel (Ratsmitglied) weist darauf hin, dass das niedersorbische Gebiet jetzt auf drei Kreise aufgeteilt ist und wirft die Frage auf, ob man durch Kreisteilungen dafür ein einheitliches Gebiet erreichen könnte. Sie fragt weiter, ob das sektorale Prinzip nicht mit den Regionen in Brandenburg kollidiere und wie die finanzielle Grundausstattung der neuen Kreise ausfallen werde. Herr Westphal (MIK) erinnert daran, dass in der Enquete-Kommission in der letzten Legislaturperiode bereits über die Sorbenangelegenheiten gesprochen und sehr ausführlich überlegt worden sei, einen Sorbenkreis zu bilden. Diese Diskussion sei im Innenministerium präsent. Ob man dem dann unter Berücksichtigung aller Kriterien entsprechen kann, sei offen, aber alle Beteiligten seien sich bewusst, dass es da ein spezielles Thema gibt, was besonders berücksichtigt werden muss. Vom Thema der Teilung von Landkreisen seien die Kollegen in der Kommunalabteilung nicht begeistert, weil das sehr komplizierte Vermögensauseinandersetzungen nach sich ziehen würde. Das habe nichts mit dem Sorbengebiet zu tun, sondern damit, ob es nicht besser wäre, die Landkreise alle beieinander zu lassen und nur zu fusionieren. Allerdings habe der Innenminister dazu eine etwas differenzierte Meinung und vertrete die klare Auffassung, dass man für die nächsten 30, 40 Jahre eine Reform mache und nicht eine Reform für 10 Jahre. Man sollte jetzt nicht wegen des Aufwandes, der mit einer Vermögensteilung verbunden ist, auf langfristig tragfähige Kreisgebietsstrukturen verzichten. Im Zusammenhang mit dem Sektoralprinzip weist er darauf hin, dass alle Kriterien, die jetzt in dem Leitbildentwurf enthalten sind, teilweise gegeneinander stehen und sich widersprechen würden. Mit welcher Gewichtung und mit welcher Bedeutung sie dann in das spätere Leitbild, das der Landtag beschließen wird, oder in die Karten einfließen, sei eine zweite Frage, die so noch nicht in dem Leitbildentwurf beantwortet werde. Deshalb könne man jetzt auch nicht sagen, ob das Sektoralkreisprinzip sich durchsetzen wird, gegenüber anderen Prinzipien. So sei z. B. das MIL eher an Verkehrswegen und europäischen Entwicklungskorridoren interessiert, als am Sektoralkreisprinzip. Hinter dem Sektoralkreisprinzip stehe aber die Finanzausstattung der Landkreise. Wenn die Landkreise alle mit einem Stückchen vom Speckgürtel um Berlin ausstatten würden, wäre der innerkreisliche Ausgleich einfacher hinzukriegen. Das Sektoralkreisprinzip werde man aber aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso nicht durchhalten können, wenn die Obergrenze von Quadratkilometer nicht in der Diskussion angetastet wird, weil ein Landkreis vom Berliner Speckgürtel bis nach Forst deutlich größer wäre und das werde es voraussichtlich nicht geben. Eine Landkreisfläche von mehr als Quadratkilometer wäre auch für die Kreistagsabgeordneten langsam nicht mehr erträglich, um ihre ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben. Insofern sei das jetzt alles ein sehr interessanter und sehr offener Prozess. Es liege jetzt der Entwurf der Landesregierung vor, der nach langen und kontroversen Diskussionen verabschiedet worden sei, aber er sei sicher verbesserungsfähig und Minister Schröter hat selbst schon gesagt, dass ihm jetzt inzwischen Hinweise und Informationen zugeflossen seien, die man möglichst in dem späteren, vom Landtag zu

17 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 17 beschließenden Leitbild aufnehmen sollte, weil sie das qualitativ noch verbessern würden. Herr Freihoff (Sorben/Wenden-Beauftragter für den Landkreis Dahme-Spree) sagt, dass er hoffe, dass man sich im Zusammenhang dann nicht nochmal darüber unterhalten müsse, dass irgendein Ortsteil oder eine Gemeinde ihren sorbischen/wendischen Status verliere, weil sie wieder irgendwo anders zugeschlagen wird. Das sollte man von vornherein berücksichtigen. Herr Westphal (MIK) lädt alle ein, sich an dem breiten öffentlichen Dialog zu beteiligen. Auch bezüglich des Aspektes, dass die Gefahr bestünde, dass gerade die gemeindlichen Strukturen anders zugeschnitten werden könnten und dadurch Nachteile für das sorbische/wendische Siedlungsgebiet eintreten. Jetzt sei die Chance da, dass diese Gedanken einfließen, weil noch alles gestaltungsfähig sei. Frau Kossatz-Kosel (Sorben/Wenden-Beauftragte der Stadtverwaltung Cottbus) fragt nach, ob Erfahrungen der Kreisgebietsreform in Sachsen in den beiden Landkreisen Bautzen und Görlitz im sächsischen sorbischen Siedlungsgebiet berücksichtigt wurden. Nach ihrer Kenntnis seien die sorbischen Gremien und sorbischen Kreistagsabgeordneten durchaus in den großen Kreisen marginalisiert worden. Das müsse man in Brandenburg vermeiden. Herr Westphal (MIK) antwortet, dass man sich zwar mehrfach zu den Reformen in Sachsen kundig gemacht habe, aber nicht nach diesen speziellen Gesichtspunkten gefragt habe. Er werde das jetzt mitnehmen, weil das ein interessanter Gesichtspunkt sei, wie sich das dort entwickelt hat. Der Vorsitzende bemerkt dazu, dass ihn das persönlich sehr unglücklich mache und er verweise auf Artikel 25 der Brandenburgischen Landesverfassung. Auch bedauere er, dass im Leitbild nur die kulturellen Zusammenhänge aber nicht die Sprachenzusammenhänge angesprochen würden. Das beträfe nicht nur das Sorbische/Wendische sondern auch das Niederdeutsche. Er bittet darum, dass die sprachlichen Zusammenhänge ins Leitbild aufgenommen werden, gerade in Bezug auf die Brandenburgische Landesverfassung. Abschließend bittet er alle Abgeordneten, auch in den Landkreisen und in ihren Wahlkreisen sehr verantwortungsvoll und sensibel mit der Thematik umzugehen.

18 Landtag Brandenburg P-RASW 6/6 S. 18 Zu TOP 7: Verschiedenes Der Vorsitzende informiert über ein Schreiben des RASW an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz im Zusammenhang der zweisprachigen Erweiterung im Namenszusatz auf dem Ortsschild und gibt das Schreiben zu Protokoll (Anlage 2). Weiterhin gibt er ein Schreiben des RASW an das MIL zur Kenntnis und zu Protokoll, mit dem gebeten wird, die Entscheidung zur nur noch eingeschränkten Nutzung der Haltepunkte Kolkwitz, Kunersdorf und Raddusch auf der Linie RE 2 zu korrigieren (Anlage 3). Außerdem informiert er darüber, dass er in der Landtagssitzung am von seinem Rederecht bei der Beratung zum Antrag der Koalitionsfraktionen in Drucksache 6/1902 Mehrsprachigkeit und Sprachenvielfalt in Brandenburg ausbauen, Gebrauch machen werde. Frau Schurmann (Ratsmitglied) regt an, die Nachfolgekandidaten des RASW Herrn Freihoff, Herrn Dr. Haidan und Herrn Mattick in die Arbeit einzubeziehen und sie zu deren Information in den Verteiler für die Einladungen und Protokolle der Ratssitzungen aufzunehmen. Der Vorsitzende unterstützt diesen Vorschlag und holt die Zustimmung der Ratsmitglieder ein. Frau Schurmann (Ratsmitglied) nimmt Bezug auf die Diskussion zu den Sitzungsterminen 2015 in der letzten Sitzung und weist darauf hin, dass zwischenzeitlich eine Absprache für Sitzungstermine des RASW am und erfolgt sei, der aber wegen der Sitzung der Stiftung für das Sorbische Volk nicht wahrgenommen werden könne und dafür der vorgeschlagen wird. Der Vorsitzende stellt die Termine zur Abstimmung und stellt einstimmige Zustimmung fest. Er bedankt sich bei allen Sitzungsteilnehmern und beendet die Sitzung. (Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden gemäß 83 Absatz 2 Satz 2 GOLT in der 7. Sitzung am bestätigt.) Anlagen: Anlage 1 Anlage 2: Anlage 3: Wahlergebnis zur Wahl des RASW in der 6. Wahlperiode des Landtages Brief an die Stadtverordnetenversammlung von Peitz Brief an das MIL

19 X nitigu Bekanntmachung des end9png4go ~ 9'~G~~c l G~~~o ~~ c ~~ r}ic;v w anen zuk-a Rat für Angelegenheiten der S rlber~l~fi9euucilc~~~ G~,c~ir~u~ G~~;r~~i~~'L~ig ßU~ irr~~3er,~g~~ar~g ~U~ ~ 1a ~~~ ~rr~~> Bekanntmachung des Vorsitzenden des Wahlausschusses für die Wahlen zum Rat für Angelegenheiten der Sorben1Wenden im Land Brandenburg Der Vorsitzende des Wahlausschusses für die Wahlen zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/ Wenden im Land Brandenburg gibt hiermit gemäß 38 Absatz 1 der Wahlordnung zum Sorben/Wenden-Gesetz (W -SWG) die folgenden endgültigen Wahlergebnisse der Wahlen vom 31. Mai 2015 bekannt: 1. Zahl der irrte WählewvG, k-zeichrnis ohi getrageusen Wahlberechtigten Zahl der Wählerinnen und Wähler Zahl der ungültigen Stimmzettel 1 4. Zahl der gültigen Stimmen Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber (Einzelwahlvorschläge) abgegebenen Stimmen Dieter Freihoff 416 Dr. Michael Haidan 490 Ute Henschel 612 William Janhoefer 499 Marcus Koinzer 782 Torsten Mack 547 Helmut Mattick 477 Angela Schurmann gewählte Bewerberinnen und Bewerber Marcus Koinzer Angela Schurmann Ute Henschel Torsten Mack William Janhoefer 7. Ersatzpersonen und ihre Reihenfolge Dr. Michael Haidan Helmut Mattick Dieter Freihoff Jörg Masnik, Vorsitzender des Wahlausschusses für die Wahlen zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Land Brandenburg, Sielower Straße 41, Cottbus, wolbnywuberl(@ ~mx.de

20 pnlagez Landtag Brandenburg Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden Krajny sejm Bramborska Referent Ekkehard Mieth Alter Markt Potsdam Rada za nastupnosci Serbow tel./tel.: (0331) / ekkehard.miethe-landtag.brandenburg.de psedsedarnorsitzender: Torsten Mak/Torsten Mack tel./te I.: / serbskaradac&-4mx.de Stadtverordnetenversammlung Peitz/Picnjo Schulstraße Peitz Sehr geehrte Damen und Herren, Wir möchten Ihnen danken, dasss die Angelegenheiten der Sorben/Wenden in Ihrer Stadt einen hohen Stellenwert haben. Wir sind stolz, dass Peitz/Picnjo ein wichtiger Ort im sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet und Heimat vieler wendischer/sorbischer Bürgerinnen und Bürger ist, die sich dort sehr wohl fühlen. Wir begrüßen es sehr, dass die Stadt Peitz/Picnjo ihre Besonderheit als Fischerstadt und auch als frühere Festungsstadt besonderes hervorheben möchte. Dies ist wichtig für die Identifizierung der Bürgerinnen und Bürger und Ausdruck, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Stadt als lebens- und liebenswert sehen. Wir sehen es auch so. Überrascht hat uns hier die Pressemeldung, dass Vertreter der Stadtverordentenversammlung beim Namenszusatz Fischer- und Festungsstadt einen Widerspruch zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet sehen. Wir sehen hier keinen Widerspruch und freuen uns für die Stadt Peitz/Picnjo, dass sie mehrere Besonderheiten in sich vereinigen kann. Wir sind gern bereit, mögliche Fragen, die in dieser Diskussion zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet entstanden sind, zu beantworten. Z psijaznym pöstrowom Torsten Mak

21 Landtag Brandenburg Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden Anlage 3 Referent Ekkehard Mieth Krajny sejm Bramborska Alter Markt Potsdam Rada za nastupnosci Serbow tel./tel.: (0331) / ekkehard.mieth(a)-landtag.brandenburg.de psedsedaf/vorsitzender: Torsten Mak/Torsten Mack tei./ Tel.: / serbskaradae-gmx.de Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Ministerin Kathrin Schneider Henning-von-Tresckow-Straße Potsdam Sehr geehrte Frau Ministerin Schneider, Der Rat für die Angelegenheiten der Sorben/Wenden im Land Brandenburg, kann die Entscheidung, die Haltepunkte in Kolkwitz/Gofkojce, Kunersdorf/Kosobuz und Raddusch/Radus nur noch sehr eingeschränkt zu nutzen, nicht nachvollziehen. Mit Blick auf die touristische und damit wirtschaftliche Entwickung dieser Orte ist diese Entscheidung kontraproduktiv. Diese Orte sind dann für Touristen nur noch individuell mit dem PKW zu erreichen. Die Begründung durch die bisherige geringe Nutzung ist u.e. zu kurz gegriffen. Anstatt die Haltepunkte zu streichen, wäre eine stärkere Verzahnung mit dem örtlichen ÖPNV ratsam. Nur dies kann die Attraktivität der Bahnreise vergrößern. Auch mit Blick auf die Klimaziele bundes- und landesweit sollte die Landesregierung die Stärkung des Bahnverkehrs favorisieren und nicht das Ausweichen der Betroffenen auf den eigenen PKW. Die Lausitz und damit die Heimat der Sorben/Wenden ist eine Region im wirtschaftlichen Umbruch. Daher sollte alles unternommen werden, diese Region im Strukturwandel zu begleiten. Der Abbau von Infrastruktur würde dem vollkommen widersprechen. Wir bitten daher dringend, noch vor dem nächsten Fahrplanwechsel die besagte Entscheidung zu korrigiz Q Z psijpöstrowami znyvmi

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