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1 BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V. Landesverband Nordrhein Landesvorsitzender Dr. med. Thomas Bärtling * Rennbahn 9-11 * Aachen BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V. Dr. med. Thomas Bärtling * Rennbahn 9-11 * Aachen Landesrundschreiben Nordrhein Mai 2018 Landesvorsitzender: Dr. med. Thomas Bärtling Rennbahn Aachen Tel: Fax: thomas-baertling@gmx.de Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellv. Landesvorsitzender: Bernd Bankamp Uerdinger Straße Krefeld Tel: Fax: Bernd.Bankamp@t-online.de Hier die heutigen Themen in der Übersicht: 1.) Datenschutz 2.) Laborreform 3.) Regresse Dextro OGT 4.) Regresse CTG 5.) Kolposkopie Kurse ; neue KFU 6.) Züricher Gesprächskreis - HRT 7.) Rückmeldung Umfrage im Frauenarzt 8.) Gynäkologentag Nordrhein /18 1.) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Das Thema ist sehr komplex. Im Prinzip hat sich nicht viel geändert. Datenschutzbestimmungen mussten wir schon immer genau einhalten. Neu ist: Ab müssen wir durch entsprechende Dokumentation nachweisen, dass wir diese auch einhalten bzw. eingehalten haben. Was Sie alles genau beachten und umsetzen müssen finden Sie gut aufbereitet in den BVF-Newslettern: BVF@ktuell Nr Eine Checkliste, was zu tun ist, finden Sie auch unter: Bitte denken Sie unbedingt daran, Ihre Homepage DSGVOkonform umgestalten zu lassen und die DSGVO in Ihrer Praxis auszulegen. Abmahnanwälte werden sich ab diesem Datum mit Vorliebe auf nicht geänderte Webseiten stürzen. Praxen unter 10 Mitarbeiten brauchen wahrscheinlich keinen Datenschutzbeauftragten, das ist aber noch nicht abschließend geklärt.

2 Wie bei allen anderen Pat.-Aufklärungen MUSS die DS-Aufklärung auch nicht unbedingt schriftlich erfolgen. Juristen meinen jedoch man sollte.. Unabdingbar ist jedoch, dass man die DS Aufklärung in der Patientenakte dokumentiert. Viele Anforderungen sind noch nicht abschließend geklärt und die DSGVO wird von Bundesland zu Bundesland zum Teil unterschiedlich ausgelegt. Die Verordnung gilt ja für Alle, also auch für jeden Handwerksbetrieb, Bäcker, Metzger, Ämter, Internethandel usw. usw. Gute Informationen und Hilfen zum Thema gibt es meiner Meinung nach auf der Webseite des Landesamtes für Datenschutz in Bayern: Weitere Infos unter KBV: für NRW: Bei Unklarheiten Rückfragen bitte an: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr Düsseldorf Telefon: 0211/ Fax: 0211/ ) Laborreform 2018 Siehe hierzu auch BVF Newsletter: Nr. 3 und 3 a Der BVF hat gegen diese Neuregelungen protestiert. Aber wir müssen zunächst damit leben. Hier noch einmal das Wichtigste für uns: Für die zukünftige Berechnung des Labor-Wirtschaftslichkeitsbonus sind der untere Fallwert von 1,00 sowie der obere Fallwert von 2,60 wichtig. Diese Werte sind je Fachbereich anders und wurden in Berlin festgelegt. Der individuelle Praxisfallwert ergibt sich durch die Höhe aller von der eigenen Praxis beauftragten oder in ihr selbst erbrachten Laborkosten geteilt durch die Anzahl der Behandlungsfälle in der eigenen Praxis. Dieser Wert wird natürlich jedes Quartal schwanken. Ist dann der berechnete individuelle Praxisfallwert kleiner oder gleich 1,00 erhält man den vollen Wirtschaftlichkeitsbonus. Ist er gleich oder größer 2,60 bekommt man keinen Bonus mehr. Liegt der Wert dazwischen, bekommt man später mit der Quartalsabrechnung noch einen entsprechenden Anteil ausbezahlt. Bei einer Praxis mit 1000 behandlungsfällen/quartal ist der Bonus also max (=1 /Patientin).

3 Höhere Werte ergeben sich nur für Praxen, die Untersuchungen aus dem Laborkapitel 32.3 selbst erbringen, sowie bei den Kollegen/innen mit der Zusatzbezeichnung Reproduktionsmedizin. (Ausnahme)- Kennziffern: Die Kennziffern dienen der Schonung der eigenen Laborkosten bzw. des individuellen Praxisfallwertes. Einige Ausnahmekennziffern sind weggefallen, dafür sind andere hinzu gekommen. Wichtig: Die Kennziffer bei einer Patientin befreit nicht mehr, wie früher, bei sämtlichen angeforderten oder selbst abgerechneten Laborziffern, sondern sie befreit jetzt nur noch für den jeweiligen dazugehörigen Ziffernkranz (also genau definierte Laboruntersuchungen und deren GOP 32xxx Z.B.: Ausnahmeziffer Diabetes befreit nur die Laboruntersuchungen im Zusammenhang mit der Diabetes). Die Labore stellen zur besseren Übersicht inzwischen entsprechende Zusammenstellungen zur Verfügung. Die Kennziffern müssen, wie bisher, in jedem Quartal neu in den Leistungsziffern der Praxis-EDV vermerkt werden. Auf den Laborscheinen wird aber keine Kennziffer mehr vermerkt. Wichtig: Sie brauchen in Ihrer Praxis EDV nicht vermerken, welche Laboranforderungen Sie genau angefordert - auch nicht, was im Labor gemacht wurde. Dieser Abgleich geschieht später automatisch in den KVen direkt. Die Laboranforderung GOP (präoperative Labordiagnostik) mindert den Wirtschaftlichkeitsbonus auch ohne eine spezifische Ausnahmekennziffer nicht (es ist eine eigene Sonderziffer) Wichtige Kennziffern für uns: Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht...u.a. bei Treponemen AK Nachweis, u.a. ToxoplasmoseAK, HBSAG, Röteln HIV Leistungen der MuVo, aber nur bei Vertretung, im Notfall oder bei Mit-und Wei- terbehandlung und gilt nur für Harnsediment GOP 32031V, HB 32038V, Erys 32035V, BB 32120V Da diese Leistungen dann kurativ sind, muss der Erbringer den Zusatz V hinzufügen Therapie der hereditären Trombophilie,...diverse Gerinnungswerte... Diese Kennziffer können wir zur Verlaufskontrolle unter Heparintherapie ansetzen Erkrankungen unter Antineoplastischer Therapie, Zytostatika oder Strahlenthera- pie; z.b.: Tumormarkerbestimmung Manifester Diabetes Erkrankung oder Verdacht auf prä-bzw. perinatale Infektionen; z.b.: TPHA, HBSAg, Röteln, HIV, Varizellen-AK Es gibt aber auch einige Laboruntersuchungen, die z.b. im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge, bei den Empfängnisregelung/Sonstige Hilfen sowie bei der KFU präventive Laborziffern haben; z.b.: Blutgruppe, Rhesusfaktor, Chlamydienscreening. Dies sollte man nutzen, da präventive Kennziffern ebenfalls den individuellen Praxisfallwert schonen. Auf dem Laborschein oben rechts präventiv ankreuzen und als Auftrag genau die gewünschten präventiven Ziffern als Zielauftrag angeben; bzw. in den entsprechenden Laborvordrucken markieren ( GOP 018xxx).

4 Beispiele: BG und RH GOP 01804, Varizellen AK GOP 01833, Glucose bei Screening auf Gest.diabetes GOP 01812, Chlamydienscreening bei Schwangeren GOP 01816, Chlamydienscreening im Rahmen der Empfängnisregelung GOP 01840, ifob Stuhtest GOP Da die Kennziffern wahrscheinlich dem angeforderten Bedarf entsprechend im Verlauf von den KVen und den Krankenkassen nachjustiert werden, raten wir: Machen Sie sich keinen Stress! Die Änderungen haben Sie bald in Ihren Praxisalltag eingebaut.. Generell möglichst viele Kennziffern setzen, damit man nichts vergisst. Zu viele oder ungenutzte Kennziffern schaden nicht... Die Tageslisten im eigenen Praxisverwaltungssystem selbst kontrollieren. Sein eigenes Laborverhalten nicht grundlegend ändern, damit das Hamsterrad nicht in Schwung kommt. Falls möglich, entsprechende präventive Laborleistungen anfordern. Falls es für die gleichen Laboruntersuchungen mehrere Kennziffern gibt (z.b. HIV, HBSAg) sollten besser alle in Frage kommenden Kennziffern angesetzt werden. Informationsmaterialien der Labore helfen gut als Schreibtischvorlage, bis man sich an die Änderungen gewöhnt hat. Noch etwas Pragmatisches: Falls z.b. ein Radiologe TSH und Krea vor einem CT bei einer Patientin haben möchte, ist folgendes Vorgehen ratsam: 1. Der Radiologe schickt Ihnen eine Überweisung mit dem Zielauftrag TSH und Krea. 2. Sie nehmen das Blut in Ihrer Praxis ab und vermerken auf Ihrer Laborüberweisung oben links in den entsprechenden Feldern die BSNR und LANR des erstanfordernden Radiologen. Dann werden die Laborkosten diesem Radiologen zugeordnet. So kann man auch verfahren, wenn ein Hausarzt einer Patientin die routinemäßige Bestimmung eines Hormonspiegels empfiehlt. Es gibt keine Ausnahmeziffer mehr für die Diagnostik und Therapie von Fertilitätsstörungen. Hier empfiehlt es sich, eine Stufendiagnostik anzuwenden und nicht sofort sämtliche Laborparameter bestimmen zu lassen. Generell lässt sich sagen, dass die Laborreform gar nicht so schlecht ist: Der Wirtschaftlichkeitsbonus fällt erheblich höher aus. Deshalb wird es wohl kaum zu finanziellen Verlusten kommen, wenn Sie o.g. Regeln anwenden. Sinn der Reform ist es, über manche routinemäßige Bestimmung neu nachzudenken und von Patientinnen gewünschte, aber nicht notwendige Bestimmungen zu Igeln. Weitere möglich Präventiv-Ausnahme-Ziffern auf der Landeswebseite: weitere Infos auch im Frauenarzt : FRAUENARZT 59 (2018) Nr. 3 Seite 258 FRAUENARZT 59 (2018) Nr. 4 Seite 274 diese sind ebenfalls auf der Landeswebseite einzusehen...

5 3.) Regresse Sprechstundenbedarf Dextro OGT Hierzu verweise ich dringend auf unser Landesrundschreiben Januar 2018 (ebenfalls auf unserer Webseite). Legen Sie auf jeden Fall Widerspruch ein! Seit längerem diskutieren wir mit den entsprechenden Stellen der KVNO, ob die Fertiglösung bei Schwangeren verschrieben werden durfte oder nicht. Dazu gab es ja auch schon diverse Landesrundschreiben. Es ging um die Frage, ob für Schwangere eine entsprechende Ausnahme vorliegt oder nicht. Dies wurde lange Zeit von der KVNO akzeptiert, wurde aber im letzten Jahr definitiv von der KVNO verneint. Auch konnte die KVNO in diesem Zusammenhang nicht erreichen, dass die Prüfanträge der Krankenkassen ausgesetzt wurden. Herr Dr. Neye, leitender Apotheker der KVNO empfiehlt daher, zu den Prüfanträgen eine kurze Stellungnahme abzugeben und beispielsweise auf eine bessere Verträglichkeit der Fertiglösung für Schwangere hinzuweisen. Seit Quartal I/18 ist aber definitiv klar, dass nur noch die Fertigpulver in der Apotheke bestellt werden dürfen und dann in der Praxis entsprechend angerührt werden müssen. Auch die Glucosepulver, die diverse Firmen in verschiedenen Geschmacksrichtungen per Direkt-Vertrieb anbieten, dürfen zur Zeit noch nicht verordnet werden. Auch die diabetologischen Schwerpunktpraxen sind von den Regressen betroffen. Aus Protest gegen diesen Prüfwahnsinn gebe ich mit Dr. Matthias Kaltheuner von der AG GESTDIAB die Empfehlung: Mailen Sie alle Ihre Prüfanträge und Prüfbescheide an: 4.) Regresse CTG In einigen KVen ist es auf Grund von Prüfanträgen der AOK zu einer großen Anzahl von Regressen gekommen wegen fehlender Indikation für eine (ggf. zu häufige) CTG - Untersuchung. Bisher bei uns nur in wenigen Fällen. Bitte beachten Sie den Indikationskatalog für CTG-Untersuchungen der MuRiLi und vermerken Sie diese genau auf dem Abrechnungsschein. Indikationen zu CTG Kontrollen stehen in den MuRiLi auf Seite 23. Das sind aber nur Basisindikationen. Laut AWMF-LL zu CTG-Kontrollen gibt es einen sehr umfangreichen Indikationskatalog: Abschnitt 5.2 und 5.3 auf Seite 9 bzw. Seite 10. (einzusehen auf unserer Webseite) 5.) Fortgeschrittenen-Kolposkopiekurs am 22. und in Düsseldorf Wir können Ihnen diesen Kurs nur empfehlen: in 2018 ist dies der einzige Fortgeschrittenenkurs in NRW von insgesamt lediglich 5 Kursen bundesweit. Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung (KFU) mit Zytologie ist die größte Erfolgsgeschichte von Krebserkrankungen überhaupt. Die Inzidenz und Mortalität des Cervixcarcinoms konnte in den letzten Jahrzehnten ganz erheblich gesenkt werden. Mit dem Ziel die Ergebnisse noch weiter zu verbessern, hat der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) 2016 eine neue Richtlinie zur KFU der Frau beschlossen. Diese wird wohl 2018/2019 in Kraft treten:

6 Bis zum 35. Lebensjahr wird es bei der jährlichen zytologischen Untersuchung im Rahmen der KFU bleiben. Ab dem 35. Lj. Soll nach wie vor eine jährliche KFU stattfinden. Die zytologischen Untersuchung wird aber ab dem 35.Lj nur noch alle drei Jahre in Kombination mit einem HPV- Test durchgeführt werden. Es wird auf Grund dieser neuen Screening-Strategie zu einer deutlich höheren Anzahl von abklärungsbedürftigen und zu überwachenden Befunden kommen. Frauen mit einer persistierenden HPV-Infektion (natürlich auch die mit pathologischer Zytologie) müssen kolposkopisch abgeklärt werden. Man rechnet mit einer ganz erheblichen Zunahme von Kolposkopien pro Jahr. Entsprechende Abklärungsalgorithmen werden gerade erarbeitet. In der Diagnostik und Therapie spielt die Kolposkopie also eine zentrale Rolle. Nur mit umfassenden Kenntnissen in dieser Methode können wir in Zukunft unsere Patientinnen kompetent beraten und therapieren. Nehmen Sie die Chance wahr, diese Kompetenz und damit auch das Kolposkopiediplom zu erwerben; hiermit schaffen Sie auch die Grundvoraussetzung für eine eventuelle Zertifizierung als Dysplasiesprechstunde. Nur so zertifizierte Kolleginnen und Kollegen werden in Zukunft die Differential-bzw. Abklärungskolposkopie abrechnen können. Der nächste Basiskolposkopiekurs findet übrigens auf dem 8. Gynäkologentag Nordrhein in Köln am statt. 6.) Züricher Gesprächskreis + Drittes Aachener Senologie Forum Wie Sie wissen ist der Züricher Gesprächskreis DAS Expertengremium in Hormonfragen: Prof. M. Birkhäuser, Basel Prof. P. Hadji, Frankfurt Porf. B. Imthurm, Zürich Prof. A. O. Mueck, Tübingen/Peking Prof. J. Neulen, Aachen Prof. J. Thaler, München Prof. I. Wiegratz, Wiesbaden Prof. L. Wildt, Innsbruck Das 60. Arbeitstreffen des Kreises findet dieses Jahr in Aachen statt. Im Rahmen des dritten Aachener Senologie-Forums am um 16 h in der Erholungsgesellschaft in Aachen, wird der Züricher Gesprächskreis zum Schluss um ca. 20 h zum Thema: WHI-Daten im neuen Licht? Stellung nehmen. 3. Aachener Senologie-Forum: Aachener_Senologie_Forum_2018_8S_Web_180425b.pdf

7 7.) Leser-Umfrage im FRAUENARZT 4/2018 Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage. Nur so kann der FRAUENARZT die Qualität verbessern und auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen. 8.) Gynäkologentag Nordrhein 2018 Der 8. Gynäkologentag Nordrhein findet am und wieder im Mediapark Köln statt. Freitag : Basis-Kolposkopiekurs (ganztägig) Grundkurs Impfen nach den RiLi von KV und ÄK (ganztägig) Kurs Einführung in die Sexualmedizin (vormittags) Kurs Hormontherapie von der Pubertät bis ins Klimakterium (nachmittags) Kurs Praxismanagment/ Abrechnung Samstag : Vorträge zu vielen aktuellen Themen in und um unser Fachgebiet. Das war s für den Moment! Ist ja auch reichlich Stoff... Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Th. Bärtling Bernd Bankamp Landeswebseite: Kritik, Fragen, Anregungen? Gerne! Bitte per mail an: thomas-baertling@gmx.de

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