Jahresbericht des Schulpsychologischen Dienstes für das Jahr 2014

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1 Jahresbericht des Schulpsychologischen Dienstes für das Jahr _B jahresbericht OBERBERGISCHER KREIS DER LANDRAT AMT FÜR SCHULE UND BILDUNG

2 Landrat Kreisdirektor Impressum Herausgeber: Oberbergischer Kreis Der Landrat Schulpsychologischer Dienst Hindenburgstraße Gummersbach Telefon Fax Internet Bildnachweis: Oberbergischer Kreis

3 Inhaltsverzeichnis Einleitung Seite 3 Rahmenbedingungen Seite 3 Konzeption Seite 5 Systemangebote nehmen zu Seite 6 Beschreibung der Leistungen in der Einzelfallberatung Seite 8 Beschreibung der Leistungen in der Systemberatung Seite 14 Fortbildung / Schulentwicklung Seite 16 Supervision Seite 17 Krisenintervention und -prävention Seite 18 Rückblick und Ausblick Seite 19 Kooperationspartner Seite 20 Netzwerke Seite 21 2

4 Einleitung Der Schulpsychologische Dienst des Oberbergischen Kreises wurde 2002 etabliert und legt nun für das Jahr 2014 erstmals einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vor, um auch der Öffentlichkeit auf diesem Wege einen Einblick in Art und Umfang der Tätigkeit zu geben. Neben Informationen zu den Rahmenbedingungen werden einige grundlegende Hinweise zur Arbeitsweise des Schulpsychologischen Dienstes gegeben. Darüber hinaus werden die Leistungen Fallzahlen für das Jahr 2014 im Bereich der Einzelfallberatung und der Systemberatung dargestellt. Rahmenbedingungen Grundlage der Schulpsychologischen Arbeit ist ein Erlass des Schulministeriums (zuletzt geändert 2007), in dem ein sehr breites Angebotsspektrum aus möglichen Unterstützungsmaßnahmen für das Schulsystem aufgefächert wird. Die Angebote verfolgen das Ziel, die Bildungschancen zu erhöhen und zur psychosozialen Gesunderhaltung der Schülerinnen und Schüler sowie der pädagogischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter beizutragen. Da es sich bei der Beratungsstelle um ein gemeinsam finanziertes Angebot des Kreises und des Landes handelt, findet in einem zweijährigen Turnus ein Regionales Einsatzmanagement statt. An diesem Gespräch nehmen Vertreterinnen/ Vertreter beider Behörden und die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes teil und stimmen die konkreten Ziele und Aufgaben für die Dienststelle miteinander ab, ausgehend von den gegebenen personellen Bedingungen. 3

5 Während ursprünglich zwei kreisbedienstete Schulpsychologinnen/Schulpsychologen in 2002 die Tätigkeit des Schulpsychologischen Dienstes aufnahmen, wurde dieser in 2008 und 2010 durch je eine landesbedienstete Schulpsychologin ergänzt, so dass dem Dienst mittlerweile vier Ganztagsstellen zur Verfügung stehen. Unterstützt wird das Team durch eine Sekretärin, die halbtags tätig ist. Das Jahr 2014 war von personeller Stabilisierung geprägt. Eva Schute (Sprecherin), Bernd Christ (stellv. Sprecher), Marianne Haupt und Kirsten Ritterswürden sowie Claudia Parussel als Sekretärin bildeten weiter das Stammteam. Die aufgrund von Stellenresten bestehende Teilzeitstelle hatte bis Mai Lena Daniel inne, diese Stelle konnte Mitte Oktober durch Carolin Stolz besetzt werden. Das Versorgungsgebiet des Oberbergischen Kreises umfasste im abgelaufenen Schuljahr 2013/ Schulen, davon sind 53 Grundschulen. In diesem Schuljahr gab es Schülerinnen und Schüler, die von Lehrkräften unterrichtet wurden. Hieraus ergibt sich eine Anzahl von Schülerinnen und Schüler pro Schulpsychologin/Schulpsychologen (NRW = 8 553) bzw. 739 Lehrkräften (NRW = 652) und ca. 29 Schulen pro Schulpsychologin/Schulpsychologen. In der Einzelfallberatung, die nur für Grundschülerinnen/Grundschüler angeboten wird, ergibt sich bei Schülerinnen/Schüler eine Relation von 1 : Insgesamt liegt damit die schulpsychologische Versorgung im Oberbergischen Kreis annähernd im Landesschnitt und gestaltet sich im Bereich der Einzelfallberatung durch die Konzentration auf die Grundschulen deutlich günstiger als in Kommunen, die diese Einschränkung im Bereich der Einzelfallberatung nicht vornehmen. 4

6 Konzeption Grundsätzlich lassen sich zwei Handlungsfelder des Schulpsychologischen Dienstes unterscheiden. Zum einen unterstützen wir Grundschulkinder und ihre Eltern, wenn im Verlaufe der Grundschulzeit Probleme im Bereich der Leistungsentwicklung oder des sozialen bzw. schulischen Verhaltens auftreten. Zum anderen unterstützen wir alle Schulen und Lehrkräfte durch die sogenannten Systemangebote. Diese Angebote enthalten neben der Beratung von Lehrkräften auch Fortbildungsangebote zu Themen wie Gesprächsführung, Classroom- Management, Kollegiale Fallberatung, Angebote zur Krisenprävention und -intervention in der Schule sowie Supervision und Unterstützungsmöglichkeiten bei schulinternen Entwicklungsprozessen. Die Beratung durch den Schulpsychologischen Dienst ist für alle Ratsuchenden kostenfrei. Mit ihren Anliegen können diese sich direkt an die Beratungsstelle wenden. Dabei ist die Inanspruchnahme unseres Angebotes grundsätzlich freiwillig und die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter unterliegen einer Schweigepflicht. Seit 2014 haben wir eine regionale Zuordnung der Schulen vorgenommen, so dass sich auf diese Weise eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der/ dem jeweiligen Schulpsychologin/Schulpsychologen und den Schulleitungen sowie den Lehrkräften der entsprechenden Schulen entwickeln kann. Um die im Oberbergischen Kreis vorhandenen Unterstützungsstrukturen sowohl in der Einzelfallberatung als auch bei der Unterstützung von Schulen effizient nutzen zu können, streben wir Kooperationen mit schulischen sowie 5

7 außerschulischen Partnern an. Als schulische Partner sind dabei neben den Schulleitungen und allgemeinen Lehrkräften, die Beratungslehrkräfte, die Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen und die Schulsozialpädagoginnen/Schulsozialpädagogen zu nennen. Außerschulisch kooperiert der Schulpsychologische Dienst mit den Erziehungsberatungsstellen, den örtlichen Jugendämtern, der Polizeibehörde, dem Schulamt, den Kinderärzten, den Logopädinnen/Logopäden und Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten, den niedergelassenen Kinderund Jugendpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten sowie den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxen und Institutionen. Systemangebote nehmen zu Bevor die Fallzahlen im Bereich der Einzelfallberatung und der Systemberatung im Einzelnen dargestellt werden, soll hier zunächst auf eine Verschiebung unseres Arbeitsschwerpunktes hin zu mehr Systemberatung bei rückläufiger Einzelfallberatung hingewiesen werden, der aus einem Vergleich der entsprechenden Kennzahlen über die letzten Jahre hervorgeht. Als Erklärung für diese Entwicklung sind verschiedene Aspekte verantwortlich. Einerseits war in dem gleichen Zeitraum die Anzahl der Einzelfallanfragen insgesamt rückläufig, was in erster Linie auf das Pilotprojekt Kompetenzregion sonderpädagogischer Förderung zurückzuführen sein dürfte. In dem Maße wie die Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen aus den Förderschulen ihre 6

8 Beratungsarbeit in den allgemeinen (Grund-)Schulen intensiviert haben, gingen entsprechende Beratungsanfragen in unserer Beratungsstelle zurück. Diese Entwicklung setzte bei uns Kapazitäten frei, den aktuellen Bedarf von Schulen entsprechende Fortbildungsangebote zu entwickeln und diese den Schulen anzubieten. Auf diese Weise rückten unsere Systemangebote stärker in den Fokus der Schulen, so dass wir in dieser Hinsicht stärker angefragt wurden. Der aus der Grafik ersichtliche allgemeine Rückgang der Anzahl der Leistungen vom Jahre 2012 zum Jahre 2013 ist auf personelle Fluktuation im Jahre 2013 zurückzuführen, die mit einem erhöhten Bedarf an Einarbeitung neuer Kolleginnen einherging. Anzahl der Leistungen 7

9 Beschreibung der Leistungen in der Einzelfallberatung Im Kalenderjahr 2014 gab es insgesamt 201 sogenannte Einzelfallberatungen mit Kindern bzw. deren Familien (im Vergleich zu 225 Fällen 2013 und 293 Fällen 2012). Von den 155 Anmeldungen in 2014 wurden in 139 Fällen Beratungen neu begonnen (gegenüber 158 in 2013 und 171 in 2012). Hinzu traten 2014 noch 62 Übernahmen aus dem Vorjahr hinzu (66 Übernahmen in 2013, 122 in 2012). Die geringere Zahl der Übernahmen in den Jahren 2013 und 2014 erklärt sich durch die Personalwechsel zu Beginn dieser Jahre. Wie weiter oben gezeigt, beträgt die Gesamtzahl aller erbrachten Leistungen in diesen 201 Einzelfällen Um zu verdeutlichen, welcher Art, Anzahl und Umfang diese Leistungen sind, beispielhaft ein typischer Fall aus unserer Beratungspraxis (erfasste Leistungen kursiv): 8

10 Fallbeispiel: Familie S. meldet ihren Sohn Justin wegen Konzentrationsproblemen und Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben an. Es findet zunächst ein ausführliches Erstgespräch zur Klärung des Beratungsauftrages und Erhebung aller relevanten Informationen mit Justin und den Eltern statt. Mit Justin wird daraufhin eine förderdiagnostische Testung sowie eine Exploration und Verhaltensbeobachtung durchgeführt, und es werden mitgebrachte Befunde (z. B. Zeugnisse oder Berichte) ausgewertet. In der Regel werden diese Kontakte an einem Vormittag durchgeführt. Inklusive der (nicht extra als Leistung erfassten) Auswertung der Tests, Dokumentation und Zusammenfassung sowie Vorbereitung des ersten Beratungsgespräches ist hierfür in der Regel ein Zeitumfang von 4-6 Stunden anzusetzen. Bei Justin zeigte sich, dass er sich (vor dem Hintergrund durchschnittlicher Begabung) leicht akustisch ablenken lässt und inzwischen ein gewisses Ausweichverhalten erlernt hat. Dies zeigt sich vor allem im Deutschunterricht, beginnt sich jedoch zu generalisieren. Obwohl Justin schon viel geübt hat, sind die Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben nicht wesentlich geringer geworden. Deshalb ist er sehr frustriert. Die fachlichen Schwierigkeiten sind u.a. in einer speziellen Sprachentwicklungsverzögerung (eingeschränkte phonologische Bewusstheit) begründet. 9

11 Mit diesen Erkenntnissen folgte ein ausführliches Beratungsgespräch mit der Familie, in der neben häuslichen Übungsüberlegungen auch eine unterstützende logopädische Förderung begründet wurde. Im Anschluss wurden in einem persönlichen Austausch mit der Klassenlehrkraft in der Schule Ideen der individuellen Förderung und des Umganges mit Ablenkungen besprochen, aber auch die verschiedenen Beobachtungen zusammengetragen und daraus weitere Förderideen abgeleitet. Ein ausführliches Telefonat mit der aufgesuchten Logopädin rundeten die Beratungskontakte zunächst ab. In größeren Abständen fanden noch zwei weitere Beratungskontakte mit der Familie (davon einmal telefonisch) und noch ein weiteres Telefonat mit der Klassenlehrerin statt. Insgesamt ergaben sich in diesem Fall also 10 Leistungen. Die Anzahl der Leistungen in einem Einzelfall ist dabei aufgrund unserer individuellen Beratungsweise sehr unterschiedlich. So kam es in 4 % der Fälle nur zu einem einzigen Beratungskontakt. Dem gegenüber kam es in 7 % der Fälle sogar zu 16 oder mehr Leistungen. In 21 % der Fälle wurden 2 bis 5 Leistungen durchgeführt, in gut zwei Drittel aller Fälle (68 %) waren es zwischen 6 und 15 Leistungen. 10

12 Einzelfallbezogene Kontakte (telefonisch oder persönlich) mit außerschulischen Institutionen (z. B. Ärzte, psychologische Beratungsstellen, Fördereinrichtungen, Jugendamt) gab es im Jahr 2014 insgesamt 47mal. Aus der unten stehenden Grafik wird das hauptsächliche Anliegen in den bearbeiteten 201 Einzelfällen deutlich, welches bei der Anmeldung von den Eltern genannt wurde. In mehr als der Hälfte der Fälle (53 %) waren dies Leistungsauffälligkeiten. Bei den Leistungsauffälligkeiten nahmen die Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens oder/und Schreibens mit 20 % bzw. des Rechnens mit 16 % den größten Raum ein. Allerdings sahen auch 10 % der Familien ihr Kind eher unterfordert bzw. suchten nach Fördermöglichkeiten bei vermuteter besonderer Begabung. 11

13 Der zweite große Schwerpunkt mit 27 % waren Probleme im Arbeitsverhalten, hier v. a. Konzentrationsprobleme (18 %) sowie besonders geringe Mitarbeit in der Schule (5 %), aber bei 3 % auch besondere Schwierigkeiten in der Durchführung der Hausaufgaben. Besonders expansive Verhaltensauffälligkeiten waren bei 12 % der Einzelfälle der Hauptanmeldegrund. Primär psychische Auffälligkeiten wurden in 5 % der Einzelfälle genannt, hier vor allem (mit jeweils ca. 2 %) psychosomatische Probleme bzw. Schulängste. Häufig stellt sich in den Gesprächen heraus, dass es mehrere, oft eng mit einander verwobene Anmeldegründe gibt. 12

14 Den Weg zur Beratungsstelle fanden die Familien in fast zwei Dritteln (62 %) auf Empfehlung der Schule bzw. der Lehrkräfte. Eigeninitiativ kamen 16 % der Familien. Andere Fachdienste (z. B. psychologische Beratungsstellen), Kinderärzte sowie das persönliche Umfeld (Freunde bzw. Verwandte) empfahlen uns zu jeweils 4 5 % (Zahlen gerundet). Auf die besuchten Grundschulklassen (bzw. Klassenstufen bei jahrgangsübergreifenden Klassen) verteilten sich die Kinder 2014 wie folgt: In die 1. Klasse gingen 26 %, in die 2. Klasse 33 %, in die 3. Klasse 23 % und die 4. Klasse besuchten 16 % der Kinder. 13

15 Dadurch wird noch einmal die früh einsetzende Bedeutung und damit zugleich die präventive Zielsetzung der schulpsychologischen Beratung deutlich. Bei den angemeldeten Kindern sind immer noch die Jungen mit 59 % gegenüber den Mädchen mit 41 % in der Überzahl. Dabei zeigt sich allerdings über die letzten Jahre hinweg eine Verschiebung zu relativ gesehen mehr Anmeldungen von Mädchen. Abschließend ist im Bereich der Einzelfallunterstützung noch ein Gruppenangebot für sozial ängstliche Mädchen aus verschiedenen Grundschulen zu nennen. Hier konnten die Mädchen innerhalb eines Trainings zur Steigerung der Sozialen Kompetenz an sechs aufeinander folgenden Terminen Mut und Selbstbewusstsein üben. Beschreibung der Leistungen in der Systemberatung Die Leistungen in der Systemberatung setzen sich aus den Bereichen Fortbildung, Supervision, Krisenintervention und Schulentwicklung zusammen. 14

16 In diese Leistungen fließen neben persönlichen oder telefonischen Beratungsgesprächen mit Lehrkräften auch organisatorische Tätigkeiten mit ein, die der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen wie Fortbildung, Supervision oder Schulentwicklung dienen. Welchen zeitlichen Umfang diese von uns durchgeführten Veranstaltungen hatten, ist aus der nachfolgenden Grafik ersichtlich. Während die ganztägigen Veranstaltungen in den Schulen durchgeführt wurden, fanden viele der kürzeren Veranstaltungen in den Räumen des Schulpsychologischen Dienstes statt. 15

17 Fortbildung / Schulentwicklung Ausgehend von den neuen Herausforderungen für die Schulen durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (Inklusion) haben wir uns entschieden, ein Unterstützungsangebot zum Thema Classroom-Management zu entwickeln, das wir in insgesamt sieben Schulen durchgeführt haben. Dabei lag der Schwerpunkt in einigen Schulen stärker bei der Vermittlung konkreter Handlungskompetenzen, in anderen Schulen standen Absprachen im Sinne eines Schoolmanagements, z. B. zu gemeinsamen Regeln, im Vordergrund. Im Bereich Schulentwicklung unterstützten wir einzelne Schulen bei der Entlastungsplanung zum Erhalt der Lehrergesundheit, der Teamentwicklung, der Entwicklung eines schulinternen Beratungskonzeptes sowie bei der Erstellung eines Konzeptes im Umgang mit Kindern, die einen Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung haben. Weitere Fortbildungsthemen, die in einzelnen Schulen angeboten wurden, waren Umgang mit Autismus, ADHS sowie Zeitmanagement. Als Unterstützungsangebot für einzelne Lehrkräfte wurde zwei Mal ein Seminar zur Burnout-Prophylaxe durchgeführt, das an je drei Nachmittagen im Schulpsychologischen Dienst stattfand und von jeweils sechs Lehrerinnen/Lehrern genutzt wurde. Eine umfangreiche Moderationstätigkeit fließt in die überregionale Qualifizierung von Beratungslehrkräften, an der wir uns seit 2010 beteiligen. 16

18 Durch diese von der Bezirksregierung zertifizierte Qualifizierungsmaßnahme kann die Qualität der schulinternen Beratungsarbeit an den weiterführenden Schulen des Kreises unterstützt werden. Darüber hinaus ergibt sich daraus für uns eine weitere Möglichkeit der Vernetzung in die weiterführenden Schulen. Diese hat sich auf dem Hintergrund der Begrenzung unserer Einzelfallberatung auf die Primarstufen als sehr hilfreich herausgestellt. Supervision In den Räumen des Schulpsychologischen Dienstes wurden drei schulübergreifende Supervisionsgruppen durchgeführt: eine Gruppe für Beratungslehrkräfte, die schon seit vielen Jahren angeboten wird, sowie jeweils eine Gruppe für Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter (seit 2012) und für Lehrkräfte für Gemeinsames Lernen, die fest an Grundschulen etabliert sind (ebenfalls seit 2012). Die Gruppen bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit, einerseits neue Lösungsansätze in herausfordernden Einzelfällen zu finden, und andererseits die systemischen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit zu reflektieren. Auf diese Weise können die Supervisonsgruppen zur Kompetenzentwicklung und zur Rollenklärung der Kolleginnen/Kollegen beitragen. Ein weiteres schulübergreifendes Angebot richtete sich an die Beratungslehrkräfte im Bereich der Begabungsförderung, die bei ihrem Anliegen unterstützt wurden, Konzepte zur allgemeinen Begabungsförderung in allen Schulen zu etablieren. Darüber hinaus wurden an vier Schulen des OBK kollegiale Fallberatungsgruppen etabliert bzw. begleitet. 17

19 Krisenintervention und -prävention Durch die Implementierung der Krisenbeauftragten in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt im Jahre 2008 stellt das Thema Krisenprävention und intervention einen eigenen Arbeitsschwerpunkt in den schulpsychologischen Beratungsstellen dar. Im Rahmen der Krisenintervention fanden im zurückliegenden Jahr 29 Beratungsgespräche mit Schulleiterinnen/Schulleitern oder Lehrkräften zum Umgang mit einer aktuellen Krisensituation statt. Diese wurden zum größten Teil telefonisch geführt. Inhaltlich ging es dabei um Fragen wie den Umgang mit Mobbing oder Drohungen, Kindeswohlgefährdung/sexueller Missbrauch, sexuelle Übergriffe unter Schülerinnen/Schüler, Suizidalität oder auch den Umgang mit dem plötzlichen Tod eines Schülers. Um die Schulen präventiv auf den Umgang mit Krisen vorzubereiten, wurde auch im Jahr 2014 eine schulübergreifende Fortbildung für schulinterne Krisenteams angeboten. Im Rahmen einer Fortbildungsreihe, die seit 2013 in Kooperation mit dem Kirchenkreis an der Agger durchgeführt wird, ging es in diesem Jahr um das Thema Umgang mit Unfallszenarien größeren Ausmaßes, an der mehr als 50 Personen teilnahmen. Ein Ziel der Fortbildungsreihe ist es auch, die Vernetzung mit den Helfersystemen im Oberbergischen Kreis voranzutreiben. So konnte für die genannte Fortbildung ein/e Vertreterin/Vertreter aus jedem Glied der Versorgungskette gewonnen werden. An drei Schulen erfolgte darüber hinaus eine Unterstützung bei der schulinternen Krisenteam-Bildung. Ein vom Schulpsychologischen Dienst initiierter und moderierter Arbeitskreis zum Thema Umgang mit Mobbing trägt zur themenspezifischen Vernetzung 18

20 zwischen Lehrkräften, Schulsozialpädagoginnen/Schulsozialpädagogen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern aus den psychologischen Beratungsstellen bei. In diesem Rahmen werden regelmäßig Fortbildungen organisiert, die zur Kompetenzerweiterung in diesem für Schulen relevanten Themenbereich beitragen. Rückblick und Ausblick Das Jahr 2014 stand für den Schulpsychologischen Dienst im Zeichen der Wiederherstellung der personellen Stabilität. Zugleich hat sich in diesem Jahr der Trend zu vermehrten Anfragen im Bereich der Systemarbeit gefestigt. In 2015 möchten wir daher auf der Grundlage einer gesicherten Personalsituation einerseits die Beratungsanliegen von Eltern mit ihren Grundschulkindern weiterhin zeitnah bedienen und andererseits unsere Unterstützungsangebote für die Schulen gerade auch im Inklusionsprozess unvermindert vorhalten und ggfs sogar ausbauen. Die im Rahmen der Regionalisierung vertiefte kommunale Vernetzung soll ebenfalls intensiviert werden. Schulübergreifend sollen die Mitwirkung in der Qualifizierung von Beratungslehrkräften, die Organisation und Moderation des Arbeitskreises Umgang mit Mobbing, die Fortbildungsreihe für schulische Krisenteams und die Vernetzung im Bereich der schulischen Krisenintervention weiter fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang planen wir auch die Mitwirkung bei der Einführung der überarbeiteten Notfallordner durch die Bezirksregierung. Das bewährte Angebot zur Gesundheitsprophylaxe belasteter Lehrkräfte wollen wir ebenso weiterhin vorhalten. 19

21 Kooperationsparnter Psychologische Beratungsstellen für Familien, Kinder und Jugendliche im Oberbergischen Kreis (in Gummersbach, Wipperfürth und Waldbröl) Jugendämter (Kreisjugendamt bzw. Stadtjugendämter) Polizei: Kommissariat Vorbeugung, Gefahrenabwehr/Einsatz, Verkehr Notfallseelsorge Rettungsdienst Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen/-psychotherapeuten Kinder- und Jugendpsychiatrische Ambulanz, Gummersbach Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxen Evangelischer Kirchenkreis an der Agger Kinder- und Jugendärzte Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises Bildungsbüro bzw. Bildungsnetzwerk Schulamt für den Oberbergischen Kreis Kompetenzteam (KT) Fördereinrichtungen des Gesundheitswesens wie Logopädinnen/Logopäden, Ergotherapeutinnen/-therapeuten, etc. 20

22 Netzwerke Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Kinder und Jugendliche Netzwerk gegen Gewalt NO Leiterkreis der psychologischen Beratungsstellen im Oberbergischen Kreis Leiterkreis Schulpsychologischer Dienste bezirksregierungsweit Arbeitskreis Kommunale Schulpsychologie beim Städtetag NRW Netzwerk Schulpsychologie und Schulberatung bei der Bezirksregierung Köln Arbeitskreis Inklusion/Schulpsychologie (Köln) Schulische Krisenintervention NRW Regionalgruppe Krisenintervention Köln Arbeitskreis Potenzialentfaltung Arbeitskreis Umgang mit Mobbing 21

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24 OBERBERGISCHER KREIS DER LANDRAT AMT FÜR SCHULE UND BILDUNG

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