NIEDERSCHRIFT Nr. 4. zu der am Donnerstag, dem 21. November 2013 um Uhr im Rathaus stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates.
|
|
- Margarete Simen
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NIEDERSCHRIFT Nr. 4 zu der am Donnerstag, dem 21. November 2013 um Uhr im Rathaus stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates. Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesend: SPÖ-Fraktion: Bgm. Herbert Worschitz, Mag. Florian Hofstetter, Ing. Albert Gludovacz, Judith Pratl, Hilda Probst, Mag. Markus Gartner, Nina Strasser, Marco Schimanovich, Corinna Scharf, Ursula Wittig, ÖVP-Fraktion: Vzbgm. LAbg. Mag. Christoph Wolf, Ing. Bernhard Breser (ausgenommen TOP 78), Johannes Schmitl, Dietmar Wild, Ana Bojovic, Gertrude Pogats, Albert Salfinger, Florian Fidler, Thomas Matkovits Nicht anwesend: Rudolf Schmidt, Patrick Gsellmann, Hannelore Stefanits (SPÖ) Ing. Bernhard Breser (ausgenommen TOP u. 79), Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Brigitte Matkovits (ÖVP) - alle entschuldigt Schriftführer: OAR Ing. Wolfgang Szoldatics, Karin Gerdenich Tagesordnung 67. Nachtragsvoranschlag Hebesätze 69. Gemeindeabgaben 2014 a) Hundeabgabe b) Friedhofsgebühren c) Marktstandsgebühren 70. Gebühren für Kindergarten, Krippe und Hort 71. Kassenkredite 72. Voranschlag Vereinsförderungen 74. Grundstücksverkauf Biszonfy Straße 75. Steinbruchgasse Stützmauer, Arbeitsvergabe 76. Bericht der Obfrau der Kassakontrolle 77. Personalangelegenheiten 78. Berufungen - Baubescheide 79. Allfälliges d) Erschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeitrag (Kanal) e) Kanalbenützungsgebühr f) Kostenbeitrag für Aufschließungsmaßnahmen (Straßenbau) Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, stellt die ordnungsgemäße Kundmachung der Tagesordnung an der Amtstafel, sowie die gesetzmäßige Einberufung der Sitzung und deren Beschlussfähigkeit fest. Als Beglaubiger werden die Gemeinderäte Mag. Markus Gartner und Florian Fidler bestellt.
2 67. Nachtragsvoranschlag Der Bürgermeister berichtet, dass nach Rücksprache mit der Gemeindeabteilung ein Nachtragsvoranschlag trotz des späten Termins möglich ist. Der Nachtragsvoranschlag war von bis auf der Amtstafel öffentlich kundgemacht. OAR Ing. Szoldatics erläutert den Nachtragsvoranschlag. Nachtragsvoranschlag A. ORDENTLICHER HAUSHALT EINNAHMEN AUSGABEN Gruppe 0: Vertr. u. allgemeine Verwaltung Gruppe 1: Öffentliche Ordnung u. Sicherheit Gruppe 2: Unterricht, Erziehung, Sport und Wissens Gruppe 3: Kunst, Kultur, Kultus Gruppe 4: Soz. Wohlfahrt u. Wohnbauförderung Gruppe 5: Gesundheit Gruppe 6: Straßen-, Wasserbau u. Verkehr Gruppe 7: Wirtschaftsförderung Gruppe 8: Dienstleistungen Gruppe 9: Finanzwirtschaft , , , , ,00 0, ,00 200, , , , , , , , , , , , ,00 SUMME , ,00 B. AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT EINNAHMEN AUSGABEN Gruppe 8: Dienstleistungen , ,00 SUMME , ,00 Gesamtnachtragsvoranschlag der Gemeinde Hornstein für das Finanzjahr 2013 EINNAHMEN AUSGABEN Überschuss-Abgang A. Ordentlicher Teil , ,00 0 B. Außerordentlicher Teil , ,00 0 Gesamtvoranschlag , ,00 0 Der Vizebürgermeister bezweifelt die Sinnhaftigkeit eines Nachtragsvoranschlages im November und merkt an, dass es bereits im Sommer erstellt werden hätte können. Nach eingehender Debatte wird der vorliegende Nachtragsvoranschlag mit 10 (SPÖ) und 9 G e g e n s t i m m e n (ÖVP) zum Beschluss erhoben. S t i m m e n 68. Hebesätze GV Ing. Breser teilt mit, dass die Hebesätze alljährlich zu beschließen sind. Bis dato waren diese im Beschluss des Voranschlages inkludiert, nunmehr sind diese unter einem eigenen TOP zu beraten und zu beschließen. Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g beschlossen, die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) sowie die Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) mit 500 v.h festzulegen.
3 V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Hornstein vom 21. November 2013 über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer. Gemäß 27 Bundesgesetz vom 13. Juli 1955 über die Grundsteuer (Grundsteuergesetz 1955), BGBl. Nr. 149/1955 idgf, und 15 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2008 FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgf, wird verordnet: 1 Für die Berechnung des Jahresbetrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des Steuermessbetrages wie folgt festgelegt: 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 500 v.h 2. Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.h. 2 Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem mit dem Grundsteuermessbetrag vervielfachten Hebesatz. 3 Die Grundsteuer wird am 15. Feber, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig. Abweichend hievon wird die Grundsteuer am 15. Mai mit ihrem Jahresbetrag fällig, wenn dieser 75,-- Euro nicht übersteigt. 4 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom des Gemeinderates der Gemeinde Hornstein betreffend die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer außer Kraft. 69. Gemeindeabgaben a) Hundeabgabe b) Friedhofsgebühren c) Marktstandsgebühren d) Erschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeitrag (Kanal) e) Kanalbenützungsgebühr f) Kostenbeitrag für Aufschließungsmaßnahmen (Straßenbau) GV Ing. Breser teilt mit, dass der Gemeinderat jährlich Verordnungen über die Einhebung von Gemeindeabgaben und -gebühren zu erlassen hat. Dies ist auch für das Finanzjahr 2014 notwendig, damit die Abgaben und Gebühren vorgeschrieben werden können. Er führt aus, dass über eine eventuelle Erhöhung der Gebühren und Abgaben zu beraten ist. a) Hundeabgabe Im Zuge der eingehenden Beratung wird e i n s t i m m i g beschlossen, die Verordnung a) Hundeabgabe für das Finanzjahr 2014 auf 20,-- bzw. auf 10,-- für Nutzhunde zu erhöhen. V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Hornstein vom 21. November 2013 über die Ausschreibung einer Hundeabgabe.
4 Gemäß 1 Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 5/1950 idgf, im Zusammenhalt mit 15 Abs. 3 Z 2 Finanzausgleichsgesetz 2008 FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgf, wird verordnet: 1 Für den Bereich der Marktgemeinde Hornstein wird für das Halten von Hunden eine Abgabe ausgeschrieben. 2 Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund: a) für Nutzhunde 10,-- 1 Euro b) für alle anderen Hunde 20,-- 2 Euro Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbes gehalten werden. 3 Der Hundeabgabe unterliegen n i c h t: a) Hunde unter sechs Wochen, b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden, c) Diensthunde der Bundespolizei, Zollorgane und des Bundesheeres, d) Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür ausgebildet sind. 4 Die Hundeabgabe ist alljährlich im Laufe des Monates Jänner ohne weitere Aufforderung beim Gemeindeamt (Magistrat) zu entrichten. 3 5 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung nach 10 Hundeabgabegesetz geahndet. 6 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom des Gemeinderates der Gemeinde Hornstein betreffend die Ausschreibung einer Hundeabgabe außer Kraft. b) Friedhofsgebühren Im Zuge der eingehenden Beratung wird e i n s t i m m i g beschlossen, die Verordnung b) Friedhofsgebühren für das Finanzjahr 2014 um den Verbraucherpreisindex 2012 in Höhe von 2,4 % zu erhöhen. V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Hornstein vom 21. November 2013 über die Ausschreibung von Friedhofsgebühren. Gemäß 40 Abs. 1 Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz, LGBl. Nr. 16/1970 idgf, im Zusammenhalt mit 15 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2008 FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgf, wird verordnet: 1 Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden folgende Friedhofsgebühren festgelegt: 1. Grabstellengebühr 2. Grabstellenerneuerungsgebühr 3. Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) 1 mindestens 7,20 Euro, höchstens 14,50 Euro 2 mindestens 14,50 Euro, keine Höchstgrenze 3 Der hier festgesetzte Fälligkeitstermin entspricht 5 Abs. 1 Hundeabgabegesetz. Der Gemeinderat ist jedoch gemäß 1 Abs. 2 Hundeabgabegesetz berechtigt, innerhalb der bundesgesetzlichen Ermächtigung abweichende Bestimmungen vom Hundeabgabegesetz zu treffen.
5 2 a) Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren des Benützungsrechtes eine Grabstellengebühr erhoben. Die Grabstellengebühr beträgt für 1. Erdgräber für einfachen Belag 91,50 Euro 2. Erdgräber vertieft für zwei Leichen 109,89 Euro 3. Doppelerdgräber für zwei Leichen 146,47 Euro 4. Doppelerdgräber vertieft für vier Leichen 164,88 Euro 5. Aschengrabstellen für zweifachen Belag 366,28 Euro 6. Aschengrabstellen für vierfachen Belag 732,69 Euro b) Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer gemauerten Grabstelle (Gruft) wird für die Dauer von dreißig Jahren des Benützungsrechtes eine Grabstellengebühr erhoben. Die Grabstellengebühr beträgt für 1. gemauerte Grabstellen (Grüfte) für zweifachen Belag 641,16 Euro 2. gemauerte Grabstellen (Grüfte) für vierfachen Belag 915,93 Euro 3. gemauerte Grabstellen (Grüfte) für sechsfachen Belag 1.373,84 Euro 3 a) Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen (Erd- und Urnengräber) für die Dauer von weiteren 10 Jahren beträgt die Gebühr 100 % der im 2 a festgesetzten Gebühren. b) Für die Erneuerung der Benützungsrechte an gemauerten Grabstellen (Grüfte) für die Dauer von weiteren 30 Jahren beträgt die Gebühr 100 % der im 2 b festgesetzten Gebühren. 4 (1) Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung der Leiche ist eine Tagesgebühr für den ersten Tag von 45,76 Euro, für den zweiten und dritten Tag ist eine Tagesgebühr von jeweils 1,08 Euro und ab dem vierten Tag ist eine Tagesgebühr in Höhe von 9,06 Euro zu entrichten. Hierbei sind die Tage, die eine Leiche auf Grund behördlicher Anordnung über die übliche Zeit hinaus aufgebahrt bleiben muss, bei der Berechnung der Gebühr außer Betracht zu lassen. (2) Für die Benützung des Obduktionsraumes der Leichenhalle zur Vornahme einer Obduktion ist eine Gebühr in der Höhe der tatsächlich aufgelaufenen Betriebskosten zu entrichten. Keine Gebühren sind zu entrichten, wenn es sich um eine behördlich angeordnete Obduktion handelt. 5 (1) Die Gebührenschuld entsteht 1. bei der Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr mit der Verleihung bzw. mit der Erneuerung des Benützungsrechtes, 2. bei der Gebühr für die Benützung der Leichenhalle mit dem Beginn der Benützung. (2) Die festgesetzten Friedhofsgebühren werden einen Monat nach Zustellung des von der Gemeinde in Bescheidform zu erlassenden Zahlungsauftrages fällig. (3) Zur Entrichtung der Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr ist die Person verpflichtet, deren Ansuchen um Verleihung (Erneuerung) des Benützungsrechtes an einer Grabstelle bewilligt wird; zur Entrichtung der übrigen Gebühren ist die Person verpflichtet, der das Benützungsrecht an der Grabstelle, in der die Leiche bestattet oder die Urne beigesetzt wird oder ist, zukommt. Wenn jedoch diese Person selbst bestattet wird, dann ist jene Person zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, die nach 19 Abs. 2 Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz für die Bestattung Sorge zu tragen hat. 6 (1) Bei vorzeitigem Verzicht auf das Recht der Benützung einer Grabstelle ( 38 Abs. 1 lit. b Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz), oder bei Schließung oder Auflassung eines Friedhofes oder Friedhofteiles ( 32 Abs. 4 leg. cit.) findet ein Rückersatz von Friedhofsgebühren nicht statt.
6 (2) In den Fällen des 37 Burgenländisches Leichen- und Bestattungswesengesetz ist die Grabstellengebühr bis zum Erlöschen des Benützungsrechtes als abgegolten anzusehen. 7 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom des Gemeinderates der Gemeinde Hornstein betreffend die Ausschreibung von Friedhofsgebühren außer Kraft. c) Marktstandsgebühren Im Zuge der eingehenden Beratung wird e i n s t i m m i g beschlossen, die Verordnung c) Marktstandsgebühren für das Finanzjahr 2014 auf 2,50 pro Laufmeter zu erhöhen. V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Hornstein vom 21. November 2013 über die Ausschreibung einer Marktstandgebühr. Gemäß 15 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz 2008 FAG 2008, I Nr. 103/2007 idgf, wird verordnet: 1 Für die Marktgemeinde Hornstein wird für die Benützung eines von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Marktstandes eine Marktstandgebühr ausgeschrieben. 2 Die Höhe der Marktstandgebühr beträgt pro Laufmeter des Marktstandes 2,50 Euro. 4 3 Zur Zahlung der Marktstandgebühr ist der Benützer des Marktstandes verpflichtet. 4 Die Abgabenschuld entsteht mit Beginn der Benützung des Marktstandes. 5 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom des Gemeinderates der Gemeinde Hornstein betreffend die Ausschreibung einer Marktstandgebühr außer Kraft. d) Erschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeitrag (Kanal) Im Zuge der eingehenden Beratung wird e i n s t i m m i g beschlossen, die Kosten beizubehalten und die Erhöhung erst nach Vorlage der Abrechnung von BA04 bzw. BA05 zu erhöhen. e) Kanalbenützungsgebühr Im Zuge der eingehenden Beratung wird e i n s t i m m i g beschlossen, die Verordnung e) Kanalbenützungsgebühr für das Finanzjahr 2014 um den Verbraucherpreisindex 2012 in Höhe von 2,4 % zu erhöhen. 4 Die Gebühr ist pro Laufmeter für die Benützung des Marktstandes vorzuschreiben eventuelle Reinigungsgebühren etc. sind in diesem Betrag zu inkludieren. Die Festsetzung einer Reservierungsgebühr für das kommende Jahr ist nicht möglich.
7 V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Hornstein vom 21. November 2013 über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr. Gemäß der 10, 11 und 12 Kanalabgabegesetz, LGBl.Nr. 41/1984 i.d.g.f., im Zusammenhalt mit 15 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 i.d.g.f., wird verordnet: 1 Zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Kanalisationsanlage und zur teilweisen Deckung der Errichtungskosten werden nach den Bestimmungen des dritten Abschnittes des Kanalabgabegesetzes Kanalbenützungsgebühren erhoben. 2 Die Höhe der jährlichen Kanalbenützungsgebühr wird wie folgt festgesetzt: 1. Für private Haushalte: Grundgebühr 130,17 pro Haushalt und für leer stehende Objekte bzw. leer stehende Wohnungen. Für Buschenschankbetriebe und Weinbaubetriebe mit Flaschenweinverkauf werden zur Grundgebühr 195,38 hinzugerechnet. 2. Für Unternehmen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb beziehen mit Betriebsstätte in Hornstein Grundgebühr 520,95 pro Unternehmen. Bei reinen Handelsbetrieben ohne Beschäftigten und Produktion, sowie Unternehmen mit reinem Bürobetrieb ohne Beschäftigten verringert sich die Grundgebühr auf 234,30. Zur Grundgebühr wird hinzugerechnet: a) In Gastgewerbebetrieben pro zehn Sitzplätzen 25,91. b) In gelegentlich benützten Veranstaltungsräumen, Gasthaussälen, Diskotheken pro 30 Sitzplätzen 25,91. c) In Beherbergungsbetrieben pro zehn Betten 25,91. d) Bei Fleischereien mit eigener Schlachtung und Verarbeitung 195,38. e) Bei Tankstellen mit Waschanlagen (sowohl überdeckt, als auch im Freien) und allen Betrieben mit betrieblichen Waschanlagen 195, Personenbeitrag Zusätzlich zur Grundgebühr gemäß Punkt 1 und Punkt 2 werden 57,19 pro volljährige Person im Haushalt gemeldet 28,51 pro minderjährige Person im Haushalt gemeldet 28,51 pro Beschäftigtem, eingehoben. 4. Sonderbetriebe Bei Sonderbetrieben wird die laut Gutachten des Amtes der Burgenländischen Landesregierung festgestellte Fläche herangezogen und pro m² Berechnungsfläche ein Betrag von 1,00 eingehoben. 5. Öffentliche Gebäude Für öffentliche Gebäude wird eine Gebühr in Höhe von 130,17 eingehoben. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist bei den Punkten 1 bis 5 gesondert hinzuzurechnen. 3 Als Stichtag für die Festlegung der Personen im Haushalt wird der 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober bestimmt. Als Stichtag für die Festlegung der Beschäftigten gilt der 1. Oktober des Vorjahres. Bei jenen Unternehmen, die nach dem 1. Oktober 2013 den Betrieb aufgenommen haben, gilt als Stichtag der 1. Feber 2014.
8 4 (1) Zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr ist der Eigentümer der Anschlussgrundfläche verpflichtet. Miteigentümer schulden die Kanalbenützungsgebühr zur ungeteilten Hand. Dies gilt nicht, wenn die Eigentümer Wohnungseigentümer sind. In diesen Fällen kann aber, sofern ein gemeinsamer Verwalter bestellt ist, die Zustellung des Abgabenbescheides an diesen erfolgen. (2) Ist die Anschlussgrundfläche vermietet, verpachtet oder sonst zum Gebrauch überlassen, ist die Kanalbenützungsgebühr dem Inhaber (Mieter, Pächter, Fruchtnießer) vorzuschreiben. Der Eigentümer haftet persönlich für die Abgabenschuld. 5 Der Gebührenanspruch entsteht mit Beginn des Monats, in dem erstmalig die Benützung der Kanalisationsanlage möglich ist. 6 Die Kanalbenützungsgebühren werden am 15. Feber, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig. 7 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom des Gemeinderates der Gemeinde Hornstein betreffend die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr außer Kraft. f) Kostenbeitrag für Aufschließungsmaßnahmen (Straßenbau) Im Zuge der eingehenden Beratung wird e i n s t i m m i g beschlossen, die Verordnung f) Kostenbeitrag für Aufschließungsmaßnahmen (Straßenbau) für das Finanzjahr 2014, gemäß den Kosten für die Flurgasse neu zu berechnen und entsprechend zu erhöhen. V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Hornstein vom 21. November 2013 über die Ausschreibung von Kostenbeiträgen für Aufschließungsmaßnahmen der Gemeinde. Gemäß 9 Abs. 2 und 5 Burgenländisches Baugesetz Bgld. BauG, LGBl. Nr. 10/1998 idgf, wird verordnet: 1 Zur Deckung der Kosten für Aufschließungsmaßnahmen der Gemeinde (erstmalige Herstellung der Verkehrsfläche und der Straßenbeleuchtung; Wiederherstellung der Verkehrsfläche, Teilen der Verkehrsfläche und der Straßenbeleuchtung; notwendige Verbreiterung der Verkehrsfläche) werden nach den 9 und 10 Bgld. BauG Aufschließungsbeiträge erhoben. 2 Die Einheitssätze zur Bemessung der Beiträge werden pro Laufmeter 5 1. des Unterbaues einer 3 m breiten mittelschweren befestigten Fahrbahn einschließlich Oberflächenentwässerung mit 156,42 Euro 2. einer 3 m breiten Straßendecke mit 40,83 Euro 3. eines 1,5 m breiten Gehsteiges mit 68,82 Euro alternativ Pflasterung eines 1,5 m breiten Gehsteiges mit 90,72 Euro 4. einer Straßenbeleuchtung mit 0 Euro festgesetzt. 5 Die Einheitssätze dürfen jeweils die halben Durchschnittskosten für die erstmalige Herstellung eines Laufmeters der in Ziffer 1 4 genannten Maßnahmen nicht übersteigen.
9 3 Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungslänge des Grundstückes [gemäß 9 Abs. 4 Bgld. BauG] und dem jeweiligen Einheitssatz. 4 Zur Entrichtung der Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen ist der Eigentümer der als Bauland gewidmeten Grundstücke verpflichtet. 5 Der Abgabenanspruch entsteht, wenn die von der Gemeinde beschlossenen Aufschließungsmaßnahmen fertig gestellt sind. 6 Die Abgaben werden mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides fällig. 7 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom des Gemeinderates der Gemeinde Hornstein betreffend die Ausschreibung für Aufschließungsmaßnahmen außer Kraft. 70. Gebühren für Kindergarten, Krippe und Hort a) Kindergarten Der Bürgermeister führt aus, dass über die Erhöhung der Beiträge zu beraten ist. Tarife - Kindergartenjahr 2013: 40,-- Tarif 1- Halbtagbeitrag 40,-- Tarif 2- Halbtagbeitrag (inkl. Mittag) 65,00 Tarif 2- Ganztagsbeitrag Nach eingehender Debatte wird e i n s t i m m i g beschlossen, den Tarif 3 (Ganztagesbeitrag) um den Verbraucherpreisindex 2012 in Höhe von 2,4 % zu erhöhen und die Tarife 1 (Halbtagesbeitrag) und 40,-- Tarif 2- Halbtagbeitrag (inkl. Mittag) nicht zu erhöhen. Tarife - Kindergartenjahr 2014: 40,-- Tarif 1- Halbtagbeitrag 40,-- Tarif 2- Halbtagbeitrag (inkl. Mittag) 66,56 Tarif 3- Ganztagsbeitrag b) Kinderkrippe Der Bürgermeister führt aus, dass in der Gemeinderatssitzung vom unter Top 55) über die Gebühren für die Kinderkrippe beraten wurde und nachstehende Monatsbeiträge e i n s t i m m i g beschlossen wurden: Ganztags Halbtags Vormittags 5 Tage /Woche 230,-- 160,-- 130,-- 3 Tage/Woche 160,-- 120,-- 105,-- 1 Tag zusätzl/monat. 25,-- (nur in Verbindung mit der Anmeldung für 3 Tage/Woche) c) Hort Der Bürgermeister führt aus, dass über die Erhöhung Beiträge zu beraten ist.
10 Tarife - Schuljahr 2013: 39,70 für 1 Tag in der Woche pro Monat 79,30 für 3 Tage in der Woche pro Monat 119,-- für 5 Tage in der Woche pro Monat 10,90 für 1 weiteren Tag pro Woche Im Zuge der eingehenden Beratung wird e i n s t i m m i g beschlossen, die Tarife im Tagesheim für das Finanzjahr 2014 um den Verbraucherpreisindex 2012 in Höhe von 2,4 % zu erhöhen. Tarife - Schuljahr ,65 für 1 Tag in der Woche pro Monat 81,20 für 3 Tage in der Woche pro Monat 121,86 für 5 Tage in der Woche pro Monat 11,16 für 1 weiteren Tag pro Woche 71. Kassenkredite GV Ing. Breser führt aus, dass sich die Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von je ca ,-- je Kreditunternehmen (Bank Burgenland, BRIE, ERSTE-Bank) somit gesamt ,-- für die Abwicklung der Kassengebarung von Vorteil erwiesen hat. Er stellt den Antrag, diese Vorgangsweise weiterhin beizubehalten. Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g beschlossen die angeführte Vorgangsweise zur Beschlussfassung empfohlen, wobei bezüglich der Konditionen das Einvernehmen mit den drei Instituten herzustellen ist. 72. Voranschlag 2014 Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Finanzausschusses GV Ing. Breser um Berichterstattung. Dieser merkt an, dass in diesem Jahr die ÖVP-Fraktion bei der Erstellung des Voranschlages eingebunden wurde und der Entwurf bereits in den Gemeindevorstandssitzungen vom 06. und ausführlichst behandelt wurde. Dabei wurden zunächst sämtliche Wünsche der Vorstandsmitglieder berücksichtigt und nach Vorlage eines erhöhten Abganges diverse Einsparungen vorgenommen. Abschließend führt er weiters aus, dass Ende 2014 das Rücklagenkonto vom Begas-Geld ,-- bis ,-- aufweisen sollte. Da die Daten der Landesregierung (Ertragsanteile etc.) bis dato noch nicht vorliegen und jeden Tag erwartet werden, wird der Amtsleiter ersucht, nach Vorliegen diese im VA 2014 zu berücksichtigen, damit der Gemeinderat in seiner Sitzung am diesen beschließen kann. Weiters werden auch die Kosten für die Aufschließung des Industriegebietes III erst am Montag präsentiert, daher wird die Beschlussfassung des VA 2014 e i n s t i m m i g bis zur nächsten Gemeinderatssitzung am Montag, dem , vertagt. 73. Vereinsförderungen GV Mag. Hofstetter berichtet, dass nachstehende Vereine um Subvention angesucht haben. In der Sitzung des Ausschusses für Presse, Jugend, Sport und Vereine sowie in der gemeinsamen Sitzung des Gemeindevorstandes und des Ausschusses für Finanzen und Berufungen vom , wurden über die Ansuchen a) bis g), sowie in der Gemeindevorstandssitzung vom über die Ansuchen h) und i) beraten und nachstehende Empfehlung abgegeben:
11 a) Naturschutzbund Ortsgruppe Hornstein GV Mag. Hofstetter führt aus, dass der Naturschutzbund Ortsgruppe Hornstein um die Gewährung einer Subvention angesucht hat. Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g nachstehende Subvention erteilt Naturschutzbund Ortsgruppe Hornstein 745,-- b) ASKÖ TTV Hornstein GV Mag. Hofstetter führt aus, dass der ASKÖ TTV Hornstein um die Gewährung einer Subvention angesucht hat. Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g nachstehende Subvention erteilt: ASKÖ TTV Hornstein 1.410,-- c) Naturfreunde Hornstein GV Mag. Hofstetter führt aus, dass die Naturfreunde Hornstein um die Gewährung einer Subvention angesucht haben. Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g nachstehende Subvention erteilt: Naturfreunde Hornstein 1.120,-- d) Hornstein bewegt Vzbgm. LAbg. Mag. Christoph Wolf, GV Mag. Florian Hofstetter sowie GR Florian Fidler verlassen infolge Befangenheit den Sitzungssaal. Der Bürgermeister führt aus, dass der Verein Hornstein bewegt um die Gewährung einer Subvention angesucht hat. Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g nachstehende Subvention erteilt: Hornstein bewegt 1.250,-- GV Ing. Breser weist darauf hin, dass die Gemeinde beträchtliche Summen an die Vereine ausschüttet und ähnliche Vorgaben wie beim Örtlichen Tourismus Verband überlegt werden sollten. Die Vereine, welche vom ÖTV eine Subvention erhalten, müssen mittels Rechnungen, schriftlichen Bericht und Fotos belegen, wofür die finanzielle Zuwendung verwendet wurde. Zusätzlich ist bei Veranstaltungen ein Werbebanner des ÖTV anzubringen. GV Ing. Breser merkt an, dass die Gemeinde als Korrektiv bei den Vereinen wirken sollte und bei größeren Unstimmigkeiten im Verein sehr wohl das Recht haben sollte, entsprechend einzugreifen. Der Bürgermeister erwidert, dass er die Auflagen des ÖTV für zu hoch erachtet und die Aktivitäten der Vereine ohnehin ersichtlich sind. Er merkt an, dass der Soziale Friede der Gemeinde etwas wert sein muss. Vzbgm. LAbg. Mag. Christoph Wolf, GV Mag. Florian Hofstetter sowie GR Florian Fidler nehmen am weiteren Sitzungsverlauf wieder teil. e) SFC Hornstein GV Mag. Hofstetter führt aus, dass der SFC Hornstein um die Gewährung einer Subvention angesucht hat. Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g nachstehende Subvention erteilt: SFC Hornstein 1.620,-- f) PVÖ Ortsgruppe Hornstein GR Hilda Probst verlässt infolge Befangenheit den Sitzungssaal. GV Mag. Hofstetter führt aus, dass der PVÖ Ortsgruppe Hornstein um die Gewährung einer Subvention angesucht hat. Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g nachstehende Subvention erteilt:
12 PVÖ Ortsgruppe Hornstein 1.230,-- GR Hilda Probst nimmt am weiteren Sitzungsverlauf wieder teil. g) Pannonische Tafel GV Mag. Hofstetter führt aus, dass die Pannonische Tafel um die Gewährung einer Unterstützung angesucht hat. Für Mieten, Heizkosten, Treibstoffe, udgl. entsteht ein monatlicher Aufwand in Höhe von ca ,-- (lt. Ansuchen). Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g beschlossen der Pannonischen Tafel eine Unterstützung in Höhe von 750,-- zu gewähren. h) ARBÖ Hornstein GV Mag. Hofstetter führt aus, dass der ARBÖ Ortsgruppe Hornstein um die Gewährung einer Subvention angesucht hat. Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g nachstehende Subvention erteilt: ARBÖ Ortsgruppe Hornstein 1.130,-- i) Hornstein Dragonz GV Mag. Hofstetter führt aus, dass die Hornstein Dragonz um die Gewährung einer Subvention angesucht hat. Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g nachstehende Subvention erteilt: Hornstein Dragonz 749,-- GV Mag. Hofstetter teilt weiters mit, dass bei der der Sitzung des Ausschusses für Presse, Jugend, Sport und Vereine über die Anpassung der Vereinsförderung beraten wurde und nunmehr folgende Richtlinien für die Gewährung einer Subvention dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorliegen: Die Vereinsförderung werden ab 2015 nur mehr einmal im Jahr ausbezahlt, die diesbezüglichen Anträge müssen bis spätestens des Vorjahres im Rathaus einlangen. Richtlinien für Jubiläumsförderung ab Jubiläum Jahre außer 25, 50 und 100 Jahre: zusätzlich 50% der Jahresförderung mindestens 350,00 und maximal 2.000,00 - Jubiläum 25, 50 und 75 Jahre: 100% der Jahresförderung mindestens 500,00 und maximal 3.000,00 - Jubiläum 100 Jahre: 200% der Jahresförderung maximal 5.000,00 Nach kurzer Beratung werden oben angeführte Richtlinien e i n s t i m m i g zum Beschluss erhoben. 74. Meierhofsiedlung, Biszonfy Straße Grundstücksverkauf GV Ing. Gludovacz teilt mit, dass Frau Emine ARSLAN, derzeit wohnhaft in 1230 Wien, Meyringgasse 4/2, um die käufliche Überlassung des GrdStNr. 4342/91 (Bauplatz Nr. 40) bzw. 4342/87 (Bauplatz Nr.38) in der Biszonfy Straße angesucht hat. Nach eingehender Beratung wird der Verkauf des GrdStNr.4342/91 (Bauplatz Nr. 40) m m i g beschlossen und der Amtsleiter beauftragt den Kaufvertrag zu erstellen. e i n s t i
13 75. Steinbruchgasse Stützmauer, Arbeitsvergabe GV Ing. Breser verlässt infolge Befangenheit den Sitzungssaal. Der Bürgermeister berichtet, dass die Stützmauer in der Steinbruchgasse saniert werden muss. Seitens DI Paikl wurden folgende Anbote eingeholt und überprüft. Gesamtanbotsumme, Reihung der Anbote nach rechnerischer Überprüfung von DI Paikl: Firma Anbotsumme exkl. MwSt. inkl. Nachlass 20% MwSt. Anbotsumme inkl. MwSt. inkl. Nachlass Anbotsumme inkl. MwSt. inkl. Skonto Breser , , , ,01 Straka Bau , , ,67 (2% Skonto) ,21 Differenz in Differenz in % , ,1% Pfnier , , , , , ,8% Nach kurzer Beratung wird e i n s t i m m i g beschlossen die Arbeiten für die Errichtung der Stützmauer in der Steinbruchgasse an den Billigstbieter, die Firma Breser Baumanagement Gesellschaft m.b.h., zu vergeben. GR Fidler teilt mit, dass im Bauausschuss das Projekt nicht ausführlich behandelt wurde und wünscht sich grundsätzlich mehr Sitzungen des Bauausschusses, um allfällige Projekte detaillierter zu besprechen. GV Ing. Breser nimmt am weiteren Sitzungsverlauf wieder teil. 76. Bericht der Obfrau der Kassakontrolle GR Pogats berichtet, dass am eine Kassakontrolle stattgefunden hat. Die Belege, Tagesberichte und die Monatsabschlüsse wurden durchgesehen. Die Bar-Kassa und das Kassabuch wurden gleichfalls überprüft. Die Nebenkassa wird jedes Monatsende auf Null gestellt. Die Kassa wird in regelmäßigen Abständen von der Kassaführerin (VB Gabriele Steiger) gezählt, und buchalterisch erfasst. Das Vier Augen-Prinzip ist nicht vorhanden. Der Betrag wird auf das Hauptkonto übertragen. Es wird angeregt hinkünftig das Vier Augen-Prinzip anzuwenden. Die Konten Sonstige Ausgaben (728000) wurden überprüft. Vom BEGAS-Konto wurden ,00 behoben, davon ,00 für LED und ,84 für Grundstücksankauf KARGL ,00 wurden ohne Gemeinderatsbeschluss auf Anweisung des Bürgermeisters vom Rücklagenkonto auf das Girokonto übertragen. Aktueller Stand des BEGAS-Kontos per , ,48 (Prior Rechnung) wurde von der EBSG zurückerstattet. Die Aufwendungen seitens der Gemeinde für die Errichtung des KDG-Neubaus belaufen sich auf ,52 (mit Stand ). Der aktuelle Schuldenstand der Marktgemeinde Hornstein beläuft sich auf ca 2,9 Mio Euro. Die Prüfung der HPE ergab keine Beanstandung. Aktueller Schuldenstand der HPE ca ,00. Bei Durchsicht der OP-Liste Debitoren / Kreditoren und der Durchsicht des Anlagespiegels ergab es keine Beanstandungen. 77. Personalangelegenheiten Dieser Tagesordnungspunkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt, da Sitzungen des Gemeinderates als Berufungsbehörde, in denen Verwaltungsverfahrensgesetze angewendet werden (AVG, LAO, Dienstrechtsverfahrensgesetze) bzw. Personalangelegenheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen sind. Gemäß 44 Abs. 7 der Gemeindeordnung wird darüber eine gesonderte Verhandlungsschrift geführt.
14 78. Berufungen Baubescheide Dieser Tagesordnungspunkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt, da Sitzungen des Gemeinderates als Berufungsbehörde, in denen Verwaltungsverfahrensgesetze angewendet werden (AVG, LAO, Dienstrechtsverfahrensgesetze) bzw. Personalangelegenheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen sind. Gemäß 44 Abs. 7 der Gemeindeordnung wird darüber eine gesonderte Verhandlungsschrift geführt. 79. Allfälliges Der Bürgermeister teilt mit, dass die Beleuchtung des Verbindungsweges von der Rechten Hauptzeile durch den Forsthausgarten zur Grabengasse fertiggestellt wurde und die Abrechnung für das Forsthaus am erfolgen wird. Die Räume der Tamburizza werden mittels zusätzlicher Heizung und Entfeuchter trockengelegt. Die Fassade des Forsthauses bleibt bis auf weiteres unverputzt. Die Hackschnitzelheizung im Kindergarten ist fast fertig gestellt und für die diesjährige Heizperiode werden Hackschnitzel angekauft. Zukünftig kann auch das Shreddergut vom Bauhof gehäckselt und verwendet werden. Die Vergabe der LED Beleuchtung für den neuen Kindergarten erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung, am Montag, dem Die weitere Vorgangsweise betreffend der Photovoltaik-Bürgerbeteiligung soll am bei einem Infoabend besprochen werden. Er weist darauf hin, dass die Photovoltaikanlage im Blaulichtzentrum rentabel ist. Auf die Frage von GR Pogats, warum der Elektrobus nicht in Betrieb ist, antwortet der Bürgermeister, dass ein Defekt aufgetreten ist und auf einen Ersatzteil gewartet wird. GR Bojovic erkundigt sich nach den tatsächlichen Betriebsstunden des Elektrobusses. Der Bürgermeister antwortet, dass dies berechnet werden muss und geplant war den Bus Ende des Jahres zu retournieren. Er soll jedoch noch im Winterbetrieb, allerdings ohne Fahrgäste, getestet und erst im Frühjahr zurückgegeben, werden. Nachdem kein weiterer Tagesordnungspunkt zur Behandlung steht, wird die Sitzung vom Bürgermeister um Uhr für beendet erklärt und geschlossen. Der Bürgermeister: i.v. Vzbgm. LAbg. Mag. Christoph Wolf Der Schriftführer: Die Beglaubiger:
NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 03. März 2017 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 24. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 03. März 2017 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrChristian WENINGER. TOP 3 Verordnungen des Gemeinderates der Marktgemeinde Lackenbach V E R O R D N U N G
Christian WENINGER BÜRGERMEISTER DER MARKTGEMEINDE LACKENBACH 7322 Lackenbach, Postgasse 6, Tel. 02619/5050-0, Fax 02619/50504, 0660/2619501 E-Mail: post@lackenbach.bgld.gv.at, Homepage: www.gemeinde-lackenbach.at
MehrDER HORNSTEINER GEMEINDERAT BERICHTET AUS DER GEMEINDERATSSITZUNG VOM
DER HORNSTEINER GEMEINDERAT BERICHTET AUS DER GEMEINDERATSSITZUNG VOM 13.12.2011 Anwesend: SPÖ-Fraktion: 11 Gemeinderäte ÖVP-Fraktion: 4 Gemeinderäte FPÖ-Fraktion: 1 Gemeinderat Nicht anwesend (entschuldigt):
MehrNIEDERSCHRIFT Nr. 4. zu der am Mittwoch, dem um Uhr im Rathaus stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates.
NIEDERSCHRIFT Nr. 4 zu der am Mittwoch, dem 24.06.2015 um 20.00 Uhr im Rathaus stattgefundenen Sitzung des Gemeinderates. Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Anwesend: SPÖ-Fraktion: Bgm. Herbert Worschitz,
Mehrqwm FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG FRIEDHOFSGEBÜHREN
qwm Friedhöfe Gneiser Strasse 8 Postfach 63 5024 Salzburg BEILAGE A Tel. +43 662 8072 4324 Fax +43 662 8072 4333 friedhofsverwaltung@stadt-salzburg.at Bearbeitet von Manfred Obermair Tel. +43 662 8072
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrGemeinde Klösterle am Arlberg 6754 Klösterle a/a. 59b Telefon: 05582/204 Fax: 05582/
Gemeinde Klösterle am Arlberg 6754 Klösterle a/a. 59b Telefon: 05582/204 Fax: 05582/204-222 E-Mail: gemeindeamt@kloesterle.cnv.at VERORDNUNG der Gemeinde Klösterle über die Regelung der Wassergebühren
MehrTOP. 1.) Genehmigung der Steuern und Hebesätze für das Finanzjahr 2018.
Amtsvortrag Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2017 TOP. 1.) Genehmigung der Steuern und Hebesätze für das Finanzjahr 2018. Voranschlagserlass: Die Steuerhebesätze für das Finanzjahr 2018 sind so rechtzeitig
MehrVERORDNUNG. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen. 2. Abschnitt Wasserversorgungsbeiträge
Gemeinde Alberschwende 14.12.2000 VERORDNUNG der Gemeinde Alberschwende über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung) Auf Grund des 15 Abs. 3 Z. 5 FAG 1997 wird verordnet: 1. Abschnitt
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 24. Juni 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 19. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 24. Juni 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrK U N D M A C H U N G
Knittelfeld, 12. Dezember 2017 K U N D M A C H U N G Am 23. November 2017 wurde durch öffentlichen Anschlag kundgemacht, dass gemäß 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 in der derzeit
MehrWASSERGEBÜHRENORDNUNG
WASSERGEBÜHRENORDNUNG Aufgrund des Beschlusses der Stadtvertretung der Stadt Bludenz vom 23. November 1988 i.d.g.f., sowie 6 Abs. 2 des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden
MehrPOST VOM BÜRGERMEISTER
An einen Haushalt POST VOM BÜRGERMEISTER Ritzing, Ausgabe 1/17 18.12.2017 Liebe Ritzingerinnen, liebe Ritzinger, liebe Jugend! Am 09. November 2017 wurde ich vom Herrn Bezirkshauptmann als Bürgermeister
Mehrgemeinde albersch^ ende
gemeinde albersch^ ende Zahl: al020. 16-3, 1999-1 E RO RD U G der Gemeinde Alberschwende über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung) Auf Grund des 15 Abs. 3 Z. 5 FAG 1997 wird verordnet:
MehrWassergebührenordnung der Stadtgemeinde Trieben
Stand: 19.05.2017 Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Trieben Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Trieben hat in seiner Sitzung vom 30. September 2008 gemäß 6 des Wasserleitungsbeitragsgesetzes, LGBl.
MehrMarktgemeinde Lfd. Nr. 10 Böheimkirchen. Verhandlungsschrift. am 23. Mai 2016 im Festsaal der Marktgemeinde Böheimkirchen
Marktgemeinde Lfd. Nr. 10 Böheimkirchen Verhandlungsschrift über die S i t z u n g des Gemeinderates am 23. Mai 2016 im Festsaal der Marktgemeinde Böheimkirchen Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.40 Uhr Die Einladung
MehrP R O T O K O L L. Der Bürgermeister gibt die Tagesordnung wie folgt bekannt:
P R O T O K O L L Aufgenommen am Mittwoch, den 20 Dezember 2017 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Mogersdorf, bei der unter Vorsitz des Bürgermeisters stattgefundenen Sitzung des GEMEINDERATES. Anwesende: Bürgermeister
MehrKanalabgabenordnung der Gemeinde Kainbach bei Graz (Stand )
Kanalabgabenordnung der Gemeinde Kainbach bei Graz (Stand 11.12.2008) 11.12.2008 Kainbach bei Graz, am 22. März 2007 K a n a l a b g a b e n o r d n u n g der Gemeinde Kainbach bei Graz Der Gemeinderat
MehrMARKTGEMEINDE WILDON Zl.: 004-1/ ordentliche, öffentliche Gemeinderatssitzung am 25. April 2008 um Uhr
MARKTGEMEINDE WILDON Zl.: 004-1/2008 25. ordentliche, öffentliche Gemeinderatssitzung am 25. April 2008 um 18.00 Uhr gemäß 60 der GO 1967, in der Fassung LGBl.Nr. 82/1999, im Marktgemeindeamt Wildon. ANWESENDE:
MehrBei der diesjährigen Musterung wurden vier junge Männer unserer Gemeinde als tauglich beurteilt - ich gratuliere.
An einen Haushalt POST VOM BÜRGERMEISTER Pamhagen, Ausgabe 1/17, 10.02.2017 Liebe Pamhagenerinnen, liebe Pamhagener, liebe Jugend! Bei der diesjährigen Musterung wurden vier junge Männer unserer Gemeinde
MehrK U N D M A C H U N G V E R O R D N U N G
Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol AMTSLEITER Dr. Ernst Hofer, MBA Tel. 05352/6900-210 Fax 05352/6900-1200 gemeinde@st.johann.net www.st.johann.net 14. November
MehrK U N D M A C H U N G
Ortsgemeinde TELFES IM STUBAI Pol. Bezirk Innsbruck-Land AZ: 902 / 2017 Betr.: Steuern, Gebühren und Abgaben 2018 K U N D M A C H U N G Gem. 60 Abs. 1 TGO 2001 wird kundgemacht, dass der Gemeinderat von
MehrG e m e i n d e M ü h l g r a b e n
G e m e i n d e M ü h l g r a b e n 8385 Mühlgraben, Bezirk Jennersdorf, Burgenland Zahl 03/2013 N I E D E R S C H R I F T aufgenommen am 19. Juli 2013 im Gemeindeamt Mühlgraben, Feldanergraben 1/1, anlässlich
MehrWASSERGEBÜHRENORDNUNG
WASSERGEBÜHRENORDNUNG 1 Allgemeines Die Stadt Bludenz hebt für die Lieferung des Wassers folgende Gebühren ein: 1. eine Wasserbezugsgebühr und 2. eine Wasseranschlussgebühr. I. ABSCHNITT Wasserbezugsgebühr
MehrGesamte Rechtsvorschrift für Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs, Fassung
Gesamte Rechtsvorschrift für Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs, Fassung 1.1.2014 Titel Wassergebührenordnung der Gemeinde Bürs Beschlussfassung Gemeindevertretung am 15.12.1988 Änderung Gemeindevertretung
Mehrdes Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom , Zahl 941/3/2013/Eb/Ho, mit der für das Halten von Hunden eine Abgabe ausgeschrieben wird
Unser Zeichen: 941/3/2013/Eb/Ho Datum: 18.12.2013 Betreff Hundeabgabe V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Paternion vom 17.12.2013, Zahl 941/3/2013/Eb/Ho, mit der für das Halten von
MehrKANALABGABENORDNUNG der Stadtgemeinde Voitsberg
KANALABGABENORDNUNG der Stadtgemeinde Voitsberg Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Voitsberg hat in seiner 4. öffentlichen Sitzung vom 15.12.2017 unter Tagesordnungspunkt V3) gemäß 7 Kanalabgabengesetz
MehrWassergebührenordnung der Stadtgemeinde Voitsberg
Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Voitsberg Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Voitsberg hat in seiner 4. öffentlichen Sitzung am 15.12.2017 unter Tagesordnungspunkt V2) gemäß 6 des Steiermärkischen
MehrV E R O R D N U N G. Wassergebührenordnung. der Stadtgemeinde Judenburg
Stadtgemeinde Judenburg Politischer Bezirk Murtal Bundesland Steiermark V E R O R D N U N G Wassergebührenordnung der Stadtgemeinde Judenburg Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Judenburg hat in seiner Sitzung
MehrABFALLGEBÜHRENORDNUNG DER MARKTGEMEINDE REUTTE
ABFALLGEBÜHRENORDNUNG DER MARKTGEMEINDE REUTTE GR-Beschluß: 2. Dezember 2010 Gültig ab 1.1.2011 A B F A L L G E B Ü H R E N O R D N U N G der Marktgemeinde Reutte Der Gemeinderat der Marktgemeinde Reutte
MehrIn der Gemeinde Nüziders werden Abfallgebühren nach Maßgabe folgender Bestimmungen eingehoben:
VERORDNUNG über die Abfallgebühren der Gemeinde Nüziders () Zl. nü003.30-1/2018-6 Nüziders, 11.12.2017 Gemäß des Finanzausgleichsgesetzes in Verbindung mit dem Landes- Abfallwirtschaftsgesetz (V-AWG) wird
MehrWASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG
Marktgemeinde Nußdorf-Debant WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG Der Gemeinderat der Marktgemeinde Nußdorf-Debant hat in seiner Sitzung vom 22. April 2002 beschlossen, aufgrund des 16 Abs. 3 Ziff. 4 Finanzausgleichsgesetz
MehrMarktgemeinde Kötschach-Mauthen
Zahl: 004-1-5/2018 Marktgemeinde Kötschach-Mauthen N I E D E R S C H R I F T aufgenommen anlässlich der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen. Ort: Rathaus Gemeinderatssitzungssaal
MehrAbfallgebührenordnung der Gemeinde Längenfeld
Abfallgebührenordnung der Gemeinde Längenfeld nach den Bestimmungen des Tiroler Abfallgebührengesetzes, LGBl. Nr. 36/1991 erstellt vom Gemeindeamt Längenfeld Seite 1 von 5 Abfallgebührenordnung Der Gemeinde
MehrGEMEINDEAMT HARGELSBERG A-4483, BEZIRK LINZ-LAND, O.Ö. Zahl: Gem-851,kanalgebührenordnung2013. Verordnung
Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Hargelsberg vom 13. Dezember 2012, mit der eine Kanalgebührenordnung für die Gemeinde Hargelsberg erlassen wird. Aufgrund des Oö. Interessentenbeiträge-Gesetzes
MehrMarktgemeinde Kötschach-Mauthen
Marktgemeinde Kötschach-Mauthen Zahl: 004-1-4/2017 N I E D E R S C H R I F T aufgenommen anlässlich der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen. Ort: Rathaus Gemeinderatssitzungssaal
MehrMARKTGEMEINDE WILDON Zl.: 004-1/ ordentliche, öffentliche Gemeinderatssitzung am 09. Dezember 2008 um Uhr
MARKTGEMEINDE WILDON Zl.: 004-1/2008 32. ordentliche, öffentliche Gemeinderatssitzung am 09. Dezember 2008 um 19.00 Uhr gemäß 60 der GO 1967, in der Fassung LGBl.Nr. 82/1999, im Marktgemeindeamt Wildon.
MehrVorsprung durch Information ÖVP Newsletter
Vorsprung durch Information ÖVP Newsletter Gemeinderatssitzung vom 12.12.2018 Tagesordnung: *Genehmigung des Protokolls der letzten Gemeinderatssitzung Tagesordnung: 1) Widmung (Öffentliches Gut) einer
MehrVerhandlungsschrift. über die Sitzung des Gemeinderates am Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:00 Uhr Im Sitzungssaal des Amtshauses.
Marktgemeinde Michelbach Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 4.12.2009 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:00 Uhr Im Sitzungssaal des Amtshauses. Die Einladung erfolgte am 26.11.2009 durch
MehrMARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße Hirschbach. Tel: Fax: /30. Verhandlungsschrift
MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße 48 3942 Hirschbach Tel: 02854-344 Fax: 02854 344/30 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, dem 14. Oktober
MehrGemeindeamt Reuthe 6870 Reuthe Tel / Fax 05514/ DVR:
Gemeindeamt Reuthe 6870 Reuthe Tel. 05514/2459-0 Fax 05514/2459-6 e-mail: gemeindeamt@reuthe.cnv.at DVR: 0591734 V E R O R D N U N G ÜBER DIE REGELUNG DER WASSERGEBÜHREN (WASSERGEBÜHRENVERORDNUNG) Aufgrund
MehrDER GEMEINDERAT BERICHTET AUS DER GEMEINDERATSITZUNG VOM
SPÖ-Fraktion: 12 Gemeinderäte ÖVP-Fraktion: 6 Gemeinderäte FPÖ-Fraktion: 1 Gemeinderat DER GEMEINDERAT BERICHTET AUS DER GEMEINDERATSITZUNG VOM 20.06.2012 Nicht anwesend: 4 Gemeinderäte alle entschuldigt
MehrVerordnung. 1 Anschlussgebühr
Gemeindeamt Utzenaich Pol.Bezirk: Ried im Innkreis, O.Ö. 4972 Utzenaich 5 Tel. 07751/8272-0 * Fax 07751/8272-18 Utzenaich, am 20. November 2003 e-mail: gemeinde@utzenaich.ooe.gv.at Zl. 851-1/1-2003 Verordnung
MehrVERHANDLUNGSSCHRIFT. über die öffentliche Sitzung des. Gemeinderates. der Gemeinde GERETSBERG. vom. 22. November 2004
Zl.: 004-1/2004-5 Lfd.-Nr. 5/2004 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde GERETSBERG vom 22. November 2004 Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes F:\GRInternet\041122.doc
MehrNiederschrift. über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau
Gemeindeamt Schnepfau 6882 Schnepfau Tel. 0043 5518 2114 gemeindeamt@schnepfau.at Niederschrift über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau
MehrKanalabgabenordnung. der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel
Amtsleitung Bearbeiter: AL OAR Ferdinand Konrad Tel. 03124/51300-0 Fax. 03124/51300-800 E-Mail: gde@gratwein-strassengel.gv.at Kanalabgabenordnung der Marktgemeinde Gratwein-Straßengel Der Gemeinderat
MehrPROTOKOLL Über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 1. Februar 2012 um Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum
öffentliches Protokoll!!! 16.2.2012 Zl.: 46/2012 Kl. PROTOKOLL Über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den 1. Februar 2012 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum Anwesend: Bgm. Ingrid
MehrN I E D E R S C H R I F T. Anwesend:
N I E D E R S C H R I F T über die am 14. März 2017, um 19.00 Uhr, im Gemeindeamt Illmitz, abgehaltenen Gemeinderatssitzung der Marktgemeinde Illmitz. Anwesend: Bürgermeister Alois Wegleitner, Vizebürgermeisterin
MehrKanalabgabenordnung. (in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom )
Marktgemeinde Gössendorf Schulstraße 1, 8071 Dörfla Telefon: 0316/40 13 40 Telefax: 0316/40 13 40-7 E-Mail: gemeindeamt@goessendorf.com Homepage: www.goessendorf.com 1 GZ.: 811-1183-05 Kanalabgabenordnung
MehrRaiba Montafon , BLZ Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns TelNr / ; Fax: DW 3
Tschagguns, am 16.12.2016 Raiba Montafon 3.810.348, BLZ 37468 Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns TelNr. 0 55 56 / 7 22 39; Fax: DW 3 gemeinde@tschagguns.at www.tschagguns.at Verordnung über die Abfallgebühren
MehrKUNDMACHUNG Haushaltsbeschluß Auf Grund des Beratungs- und Abstimmungsergebnisses wird folgender Haushaltsbeschluß gefaßt.
KUNDMACHUNG Haushaltsbeschluß Auf Grund des Beratungs- und Abstimmungsergebnisses wird folgender Haushaltsbeschluß gefaßt. 1 Als Grundlage der Gebarung des Gemeindehaushaltes im Rechnungsjahr 2013 werden
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR KÄRNTEN. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 18. Juli 2017
1 von 5 LANDESGESETZBLATT FÜR KÄRNTEN Jahrgang 2017 Ausgegeben am 18. Juli 2017 43. Landesgesetz: Kärntner Abgabenorganisationsgesetz, diverse Landesgesetze über Abgaben, Kärntner Objektivierungsgesetz
MehrGEMEINDE GERERSDORF. Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT. am Dienstag, 06. März 2012
GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES in Gerersdorf Gemeindeamt. Beginn der Sitzung: 20,00 Uhr Ende der Sitzung: 21,00
MehrVerordnung der Marktgemeinde Hard über die Gemeindesteuern, Gemeindegebühren und Gemeindetarife für das Jahr 2016 (Abgabenverordnung 2016)
Beilage zum Voranschlag für das Jahr 2015 2016 Seite C Verordnung der Marktgemeinde Hard über die Gemeindesteuern, Gemeindegebühren und Gemeindetarife für das Jahr 2016 (Abgabenverordnung 2016) Auf Grund
MehrGemeinde Scheffau am Wilden Kaiser Bezirk Kufstein
Kanalgebührenordnung Scheffau, am 10.04.1991 Der Gemeinderat der Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser hat mit Sitzungsbeschluss vom 03. Mai 1984 auf Grund des 15 (3) Zi. 4 FAG 1979, BGBI. 673/1978, für die
MehrVORANSCHLAGSENTWURF FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016
Gemeinde Ritzing Voranschlagsentwurf 2016 04.07.2016 Gemeindenummer : 10820 Politischer Bezirk : Oberpullendorf DVR-Nummer : 0443735 VORANSCHLAGSENTWURF FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016 Gemeinde Ritzing Voranschlagsentwurf
MehrMarktgemeinde Zwentendorf/Donau
Marktgemeinde Zwentendorf/Donau Land Niederösterreich - Bezirk Tulln 3435 Zwentendorf, Rathausplatz 4. 02277/2209-0, FAX 02277/2209-4 : marktgemeinde@zwentendorf-donau.gv.at : www.zwentendorf.at UID-Nr.
MehrMarktgemeinde Blindenmarkt
15. Marktgemeinde Blindenmarkt 3372 Blindenmarkt, Hauptstraße 17 Bezirk Melk Land Niederösterreich E-Mail: gemeindeamt@blindenmarkt.gv.at, Homepage: www.blindenmarkt.gv.at Parteienverkehr: Mo 8 12 Uhr
MehrVERHANDLUNGSSCHRIFT. über die S I T Z U N G des GEMEINDERATES
Marktgemeinde SPANNBERG 2244 Spannberg, Hauptplatz 18 Tel.Nr.: 02538/8497, Fax: DW13 Parteienverkehr: Täglich von 8.00-12.00 Uhr; e-mail: marktgemeinde@spannberg.gv.at Sprechstunden des Bürgermeisters:
MehrDie SPÖ-Fraktion stellt gemäß 46 Abs. 3 der oö. GemO den schriftlichen. D r i n g l i c h k e i t s a n t r a g
Die SPÖ-Fraktion stellt gemäß 46 Abs. 3 der oö. GemO den schriftlichen D r i n g l i c h k e i t s a n t r a g folgenden Punkt in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen: 1. Spende Sitzungsgelder
MehrGEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT
GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT
MehrK U N D M A C H U N G
Marktgemeinde Zirl Bezirk Innsbruck-Land 6170 Zirl, Bühelstraße 1 Tel. 05238/54001 Fax 05238/54001-113 Sachbearbeiter: AL Mag. Alexandra Hörtnagl Zirl, am 20.3.2014 K U N D M A C H U N G Gemäß 60 Abs 1
MehrVerhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates
Lfd.Nr. 6/2015 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. Dezember 2015, mit Beginn um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach. Anwesend waren:
MehrP R O T O K O L L. Es fehlt: GV Martin Hafner, Wolfgang Deutsch, Evelyn Merkl, (alle entschuldigt);
P R O T O K O L L Aufgenommen am Freitag, den 18. Dezember 2009 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Mogersdorf, bei einer unter Vorsitz des Bürgermeisters stattgefundenen GEMEINDERATSSITZUNG. Anwesende: Bürgermeister
MehrNiederschrift. aufgenommen in der Sitzung des Gemeinderates. Tag: Donnerstag, 9. Dezember 2010 Rathaus der Stadtgemeinde Scheibbs
Niederschrift aufgenommen in der Sitzung des Gemeinderates. Tag: Donnerstag, 9. Dezember 2010 Ort: Rathaus der Stadtgemeinde Scheibbs Beginn: 19.00 Uhr Ende: 21.45 Uhr Vorsitz: Bgm. Christine Dünwald Anwesende:
MehrWASSERABGABENORDNUNG
Stadtgemeinde Tulln an der Donau 3430 Tulln/Donau Minoritenplatz 1 T 02272/690-0 F 02272/690-190 stadtamt@tulln.gv.at www.tulln.gv.at Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Tulln hat in seiner Sitzung am 05.07.2016
Mehr- 1 - a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Hebesatz 500 %
- 1 - DURCH DIE GEMEINDEVERTRETUNG (15.12.2015) BESCHLOSSENEN GEMEINDEABGABEN UND TARIFE FÜR DAS JAHR 2016 1) Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Hebesatz 500 % b)
MehrGEMEINDERATSSITZUNG NIEDERSCHRIFT GR 22
GEMEINDEAMT PATSCH Bezirk Innsbruck-Land, Tirol Dorfstraße 22, 6082 Patsch Tel.: +43 512 378757, Fax-DW 4 gemeinde@patsch.tirol.gv.at Datum: 23. Februar 2012 GEMEINDERATSSITZUNG NIEDERSCHRIFT GR 22 Ort:
MehrMARKTGEMEINDE GÖTZENDORF P R O T O K O L L. über die ordentliche Sitzung des. G E M E I N D E R A T E S am Dienstag, dem
MARKTGEMEINDE GÖTZENDORF Hauptplatz 1 2434 Götzendorf/Leitha P R O T O K O L L über die ordentliche Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am Dienstag, dem 15.12.2015 im Amtshaus Götzendorf/Leitha. Beginn:
Mehrdes Gemeinderates Tagesordnung
Marktgemeindeamt 1. Sitzungsprotokoll Seite 1 Kundl des Gemeinderates Aufgenommen über die am Donnerstag, 17. März 2016 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Kundl abgehaltene öffentliche
MehrGEMEINDEAMT SCHARNITZ Adolf-Klinge Platz 72 GEBÜHRENBLATT. der Gemeinde Scharnitz
GEMEINDEAMT SCHARNITZ Adolf-Klinge Platz 72 BEZIRK INNSBRUCK-LAND 6108 Scharnitz GEBÜHRENBLATT der Gemeinde Scharnitz 1. Müllgrundgebühr a) Haushalte Vorschreibung gestaffelt nach Anzahl der nach dem Meldeamt
MehrN I E D E R S C H R I F T
G e m e i n d e M ü h l g r a b e n 8385 Mühlgraben, Bezirk Jennersdorf, Burgenland Zahl 05/2012 N I E D E R S C H R I F T aufgenommen am 25. Oktober 2012 im Gemeindeamt Mühlgraben, Feldanergraben 1/1,
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hohenau an der March vom 18. November 2009
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hohenau an der March vom 18. November 2009 Niederschrift über die am Mittwoch, dem 18. November 2009, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal
MehrNiederschrift. über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Micheldorf vom 17. März 2015 im Kultursaal in Micheldorf
Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Micheldorf vom 17. März 2015 im Kultursaal in Micheldorf Anwesende: Bezirkshauptfrau Dr. Egger-Grillitsch; Bürgermeister Josef
MehrGemeinde Achau V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die SITZUNG des GEMEINDERATES
Gemeinde Achau V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die SITZUNG des GEMEINDERATES Am 10. Juli 2012 in Achau, Hauptstraße 23 Beginn 20,00 Uhr Die Einladung erfolgte am 3. Juli 2012 Ende 20,37 Uhr
MehrMarktgemeinde Weißkirchen in Stmk.
Marktgemeinde Weißkirchen in Stmk. 8741 Weißkirchen, Gemeindeplatz 1 Wassergebührenordnung der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark Der Gemeinderat der Marktgemeinde Weißkirchen in Stmk. hat in seiner
MehrMARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz
MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz 2135 Neudorf 19; Tel.: 02523 / 8314; Fax.: Dw. 9; e- Mail: gemeinde@neudorf.co.at Politischer Bezirk: Mistelbach Land: Niederösterreich GZ.: GRAT - 04/08 SITZUNGSPROTOKOLL
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 19. Juni 2015 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 13. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 19. Juni 2015 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrV E R O R D N U N G. des Gemeinderates der Gemeinde Peterskirchen vom 17. Dezember 2009 mit der eine. Wassergebührenordnung
Zl.: 850/0-2009 Gemeindeamt Peterskirchen Bezirk Ried im Innkreis 4743 Peterskirchen 25 GEBÜHRENSÄTZE MIT BESCHLUSS GR 15.12.2011, 13.12.2012, 17.12.2013, 16.12.2014, 17.12.2015 und 15.12.2016 GEÄNDERT!
MehrKANALORDNUNG DER STADT HOHENEMS
KANALORDNUNG DER STADT HOHENEMS Die Stadtvertretung von Hohenems hat mit Beschluss vom 22.10.1992 aufgrund des Gesetzes über öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen (Kanalisationsgesetz), LGBl. Nr. 5/1989
MehrMARKTGEMEINDE MOGERSDORF 8382 MOGERSDORF 2, BEZIRK JENNERSDORF, BURGENLAND P R O T O K O L L
MARKTGEMEINDE MOGERSDORF 8382 MOGERSDORF 2, BEZIRK JENNERSDORF, BURGENLAND P R O T O K O L L Aufgenommen am Freitag, den 14. Dezember 2007 um 19.30 Uhr im Gemeindeamt Mogersdorf, bei einer unter Vorsitz
MehrVerordnung des Gemeinderates der Stadt Villach vom 4. Mai 2012, Zahl: 3/A ZWAG/1/2012
Verordnung Abgaben Auskunft Hans Ortner T 04242 / 205-540 F 04242 / 205-5499 E hans.ortner@villach.at Zahl: 3/A ZWAG//202 Villach, 7. Mai 202 Verordnung des Gemeinderates der Stadt Villach vom 4. Mai 202,
MehrVERHANDLUNGSSCHRIFT über die S I T Z U N G des
Stadt*) Markt*) Gemeinde Lfd.Nr. 8 M I E S E N B A C H Seite 34 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die S I T Z U N G des GEMEINDERATES*) GEMEIDERATSAUSSCHUSSES*) GEMEINDEVORSTANDES*) STADTRATES*) am 21.11.2016 im
MehrGEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT
GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT
MehrVERORDNUNG. über die Abfallgebühren der Stadt Bludenz (Abfallgebührenordnung)
VERORDNUNG über die Abfallgebühren der Stadt Bludenz (Abfallgebührenordnung) Aufgrund des Beschlusses der Stadtvertretung der Stadt Bludenz vom 16. November 2006 i.d.g.f., sowie den 16 bis 18 Vorarlberger
MehrSitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung
Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung Aufgenommen am Montag, dem 5. Dezember 2016 im Gemeindeamt Obersulz 21. Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr Tagesordnung: 1. Entscheid über Einwendungen gegen das Protokoll
MehrHUNDEABGABEORDNUNG. der Marktgemeinde Bad Waltersdorf. laut Gemeinderatsbeschluss vom 19. Dezember 2012
HUNDEABGABEORDNUNG der Marktgemeinde Bad Waltersdorf laut Gemeinderatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 Aufgrund des 15 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBL I Nr. 103/2007, und des Landesgesetzes
MehrSITZUNGSNIEDERSCHRIFT
Das Apfeldorf marktgemeinde kukmirn eisenhüttl-kukmirn-limbach-neusiedl Dorfplatz 2, 7543 Kukmirn, Burgenland DVR 0085120, Tel: 03328/32203 Fax 76, www.kukmirn.at UID Nr. ATU 162 46 006, Mail: post@kukmirn.bgld.gv.at
MehrGemeinde Wängle Aktenzeichen: 004-1/ /3 Wängle, am KUNDMACHUNG
Gemeinde Wängle Aktenzeichen: 004-1/2018-06/3 Wängle, am 20.11.2018 KUNDMACHUNG Der Gemeinderat der Gemeinde Wängle hat in der Sitzung am 07.11.2018 folgende Punkte beraten und beschlossen: (3) Beratung
MehrMARKTGEMEINDE GÖTZENDORF P R O T O K O L L. über die ordentliche Sitzung des. G E M E I N D E R A T E S am Dienstag, dem
MARKTGEMEINDE GÖTZENDORF Hauptplatz 1 2434 Götzendorf/Leitha P R O T O K O L L über die ordentliche Sitzung des G E M E I N D E R A T E S am Dienstag, dem 17.11.2015 im Amtshaus Götzendorf/Leitha. Beginn:
MehrK u n d m a c h u n g
Ried i.z., am 14.12.2011 Unser Zeichen: BGM-hJ/AL-eB Pc-Code Kdm-920-2012Hebesätze K u n d m a c h u n g Der Gemeinderat der Gemeinde Ried im Zillertal hat in seiner Sitzung vom 13.12.2011 unter dem Vorsitz
MehrVerordnung der Marktgemeinde Hard über die Gemeindesteuern, Gemeindegebühren und Gemeindetarife für das Jahr 2017 (Abgabenverordnung 2017)
Marktgemeinde Hard Verordnung der Marktgemeinde Hard über die Gemeindesteuern, Gemeindegebühren und Gemeindetarife für das Jahr 2017 (Abgabenverordnung 2017) Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 13.11.2018 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Sitzungsbeginn: Sitzungsende: 19:30 Uhr 20:50 Uhr
MehrV e r h a n d l u n g s s c h r i f t. G e m e i n d e r a t e s
Gemeinde Wildendürnbach Verw. Bezirk: Mistelbach Land: Niederösterreich gemeinde@wildenduernbach.gv.at www.wildenduernbach.at Tel: 02523/8252 Fax: 02523/825220 2164 Wildendürnbach 95 V e r h a n d l u
MehrGEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT
GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT
MehrNIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 16. September 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 20. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 16. September 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen
MehrGebührenordnung. Gebührenordnung
BEKANNTMACHUNG-NR.: 44/2008 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Glauburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
Mehr