P R O T O K O L L. Es fehlt: GV Martin Hafner, Wolfgang Deutsch, Evelyn Merkl, (alle entschuldigt);
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- Swen Salzmann
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1 P R O T O K O L L Aufgenommen am Freitag, den 18. Dezember 2009 um Uhr im Gemeindeamt Mogersdorf, bei einer unter Vorsitz des Bürgermeisters stattgefundenen GEMEINDERATSSITZUNG. Anwesende: Bürgermeister Josef Korpitsch, Vizebm. Franz Windisch, GV Otto Granitz, GV Sonja Poglitsch-Gaal, OV Thomas Kloiber, Peter Bartolovits, Martin Bruckner, Josef Deutsch, Edwin Lex, Joachim Fasching, Mag. Christina Gmeindl, Gerhard Karner, Ernst Korpitsch, Erwin Mayer, Martin Schrei, Josef Tonweber und OAR Gerhard Granitz als Schriftführer; Es fehlt: GV Martin Hafner, Wolfgang Deutsch, Evelyn Merkl, (alle entschuldigt); Der Bürgermeister begrüßt zunächst die erschienenen Gemeinderäte und stellt die gesetzmäßige Einberufung und die Beschlussfähigkeit fest. Zu Beglaubiger des Protokolles bestellt er die Gemeinderäte Erwin Mayer und Franz Windisch. Der Bürgermeister hält fest, dass jeder Gemeinderat das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 16. Oktober 2009 erhalten hat. Er stellt die Frage, ob jemand Einwände gegen dieses Protokoll erhebt. Nachdem niemand Einwände erhebt, stellt der Bürgermeister den Antrag, dass das Protokoll wie vorliegend genehmigt wird. Der Antrag wird einstimmig angenommen und somit zum Der Bürgermeister berichtet, dass Vizebürgermeister Franz Windisch nachstehenden Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung schriftlich eingebracht hat: Antrag des Vizebürgermeisters Franz Windisch und Kollegen. EU-Förderprojekt Fernwärmenetz Biomassekraftwerk Heiligenkreuz St. Gotthard Mogersdorf Begründung: Die SPÖ-Gemeinderatsfraktion der Gemeinde Mogersdorf spricht sich ausdrücklich für die Planung und Mitarbeit bei einem grenzüberschreitenden EU-Förderprojekt mit den im Antrag angeführten Partnern aus. Aus diesem Grund wird beantragt: Der Gemeinderat wolle beschließen: I. bei diesem Projekt mitzuarbeiten II. Der Behandlung dieses Antrages in der nächsten Sitzung des Gemeinderates wird zugestimmt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der beantragte Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen wird. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. Der Bürgermeister erklärt, dass dieser Punkt als TOP. 13.) und der bisherige TOP 13.) als TOP 14.) behandelt wird.
2 Der Bürgermeister gibt die Tagesordnung wie folgt bekannt: TAGESORDNUNG: 1.) Bericht des Bürgermeisters; 2.) Verein Lichtregion Jennersdorf - Beitritt; 3.) Kindergarten Beschluss über das Entwicklungskonzept und ein Pädagogisches Konzept; 4.) Ausbau der Wasserleitung im Kesselgraben - Darlehensvertrag; 5.) BIO-Fernwärme Mogersdorf - Baugrundstück; 6.) Beschluss über den Voranschlag für 2010; 7.) Beschluss über die Verordnungen für das Finanzjahr 2010: a) Verordnung über die Ausschreibung einer Hundeabgabe; b) Verordnung über die Ausschreibung von Wasserbezugsgebühren; c) Verordnung über die Einhebung von Friedhofsgebühren; d) Verordnung über die Einhebung einer Abfallbehandlungsabgabe; e) Verordnung über die Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr; f) Verordnung über die Erstreckung nachstehender Verordnungen auf das Finanzjahr 2010: - Einhebung eines Anschlussbeitrages und Ergänzungsbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz, - Einhebung eines vorläufigen Nachtragsbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz, - Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer, - Ausschreibung einer Lustbarkeitsabgabe; 8.) Aufschließung der Bauplätze in Mogersdorf Vergabe der Arbeiten für die Errichtung der Wasserleitung und des Kanales; 9.) Bauplätze in Mogersdorf Neufestlegung des Verkaufspreises; 10.) Sanierung des Feuerwehrhauses in Deutsch Minihof Vergabe des Auftrages für Planung, Bauausschreibung und Bauleitung; 11.) Verschönerungsverein Wallendorf Ansuchen um Vereinsförderung für das Jahr 2010; 12.) Ansuchen von Ralph Lederer und Mario Andrejek zur Nutzung des Hauses Wallendorf 158; 13.) EU-Förderprojekt Fernwärmenetz Biomassekraftwerk Heiligenkreuz St. Gotthard Mogersdorf 14.) Allfälliges. Zu 1. TO: Der Bürgermeister berichtet wie folgt: Besprechung über die Durchführung der Kanalbauarbeiten in Deutsch Minihof; Vorbesprechung Lichtregion Jennersdorf ; EKKO Sitzung statt Umweltgemeinderat Peter Bartolovits wurde Vizebürgermeister Franz Windisch als Mitarbeiter namhaft gemacht; Gemeindewandertag; Besprechung betreffend die Evaluierung des Dorferneuerungskonzeptes mit der Fa. ARGE S² - Bildung eines Kernteams zur Vorbereitung und Umsetzung des Vorhabens die erste Sitzung des Kernteams fand unmittelbar vor der jetzigen Gemeinderatssitzung statt; Besprechung mit dem Raiffeisen Revisionsverband betreffend die Bildung einer Fernwärme Genossenschaft; 2
3 Friedenssteinverlegung mit den 18-jährigen und einem Steinspender Herrn Dr. Karl Schrei. Herr Schrei hat erklärt, dass er in Zukunft soziale Anliegen in der Gemeinde unterstützen möchte; ÖKB Gedenkfeier am Hauptplatz in Mogersdorf; Baubeginn, Kanalbauarbeiten in Deutsch Minihof; Voranschlagsbesprechung mit den Feuerwehren und Erstellung des Terminkalender 2010 mit den Vereinen und Veranstaltern; Besprechung mit LR Falb-Meixner betreffend die Situation des Güterwegbauamtes und des Wasserbauamtes; Vortrag im Rahmen Gesunde Gemeinde - Was brennt uns aus?; Der Vortrag wurde von Frau Dr. Gombotz organisiert; Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Frau Dr. Gombotz auch ein Kindertheaterstück zu diesem Thema organisiert. Aufführung am in der Volksschule. Er ladet den Gemeinderat dazu ein Besprechung mit LHStv. Mag. Steindl betreffend die Ertragsanteile für die Gemeinden; Besprechung mit LHStv. Mag. Steindl und Dr. Tasch von der Fa. Ledon-Lighting betreffend die neue LED Technologie und Einsatz dieser Technologie in der Straßenbeleuchtung. Mogersdorf könnte eine Modellgemeinde werden; Mitgliederversammlung des Burgenländischen Müllverbandes; Besprechung über das Güterwegbauprogramm 2010 mit den Vertretern des Amtes der Landesregierung; Naturpark Raab Workshop zum Thema Radwege; Besprechung mit dem AMS Möglichkeiten von Förderungen für Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen; Eröffnung der Fotoausstellung im Gasthaus Klaus Werner in Wallendorf; Gründungsversammlung des Vereines Lichtregion Jennersdorf auf den TOP 2.) wird verwiesen; Pressekonferenz zur Verkehrssituation auf der L 116, Antrag an die BH Jennersdorf zur Verordnung einer Gewichtsbeschränkung auf 9 to. Gleichzeitig wurde ein Antrag gestellt, dass auf dem Abschnitt vom Ortsende Mogersdorf bis zur Saubachbrücke die Geschwindigkeit mit höchstens 70 km/h beschränkt wird Gemeindevorstandssitzung Vorbereitung der heutigen Gemeinderatssitzung; EKKO-Informationssitzung im Technologiezentrum Jennersdorf; EKKO Startveranstaltung in der Gemeinde mit Energiesparvortrag; Teilnahme an einer Adventveranstaltung der deutschsprachigen Minderheit in St. Gotthard Motorsägenkurs im Bauhof; Teilnahme an der Jahreshauptversammlung des ÖKB in Mogersdorf; Teilnahme an der Weihnachtsfeier des Pensionistenverbandes Ortsgruppe Deutsch Minihof- Wallendorf; Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes; Teilnahme an der Weihnachtsfeier des Musikvereines Mogersdorf; Besprechung mit dem Bürgermeister von St. Gotthard - Radwege - Der Bürgermeister gab die Zusage, dass der Radweganschluss beim Ringofen in Deutsch Minihof gemacht wird. - Das von Vizebürgermeister Franz Windisch angesprochene Thema Fernwärmeversorgung von Mogersdorf über St. Gotthard vom Biomassekraftwerk in Heiligenkreuz aus wurde besprochen Sitzung des Prüfungsausschusses beim Abwasserverband; div. Arbeiten der Bauhofmitarbeiter; Beantragung und Aufstellung einer 9 to Gewichtsbeschränkung auf dem Güterweg im Seppackerl hier wurde nach dem LKW-Unfall sofort reagiert, damit nicht weitere schwere LKW durch die Navigationsgeräte auf diesen Weg geleitet werden; Rücktritt des SPÖ-Gemeindevorstandsmitgliedes Martin Hafner mit
4 Zu 2. TO: Der Bürgermeister berichtet, dass es schon Vorbesprechungen zur Bildung eines Vereines Lichtregion Jennersdorf gegeben hat. Der Verein soll das Ziel verfolgen, den Bezirk Jennersdorf zum Thema Licht besonders zu positionieren (ähnlich wie im Bezirk Güssing mit dem Thema Erneuerbare Energie ) Die Idee ist im Zusammenhang mit den im Technologiezentrum angesiedelten Firmen zu sehen, die im Bereich neuer Lichttechnologie forschen und produzieren. Ein Gesamtprojekt mit ,-- soll eingereicht werden, wo dann 85 % Förderung erwartet werden. Für die Gemeinden sollen jeweils ,-- für Projekte zur Verfügung stehen. Die Gründungsversammlung des Vereines hat bereits stattgefunden, wo vom Bürgermeister erklärt wurde, dass die Gemeinde Mogersdorf vorbehaltlich, dass der Gemeinderat den notwendigen Beschluss fasst dem Verein beitritt. Der Mitgliedsbeitrag wird 10 Cent pro Einwohner jährlich betragen. Die Gemeinde Mogersdorf könnte mit dem Vorhaben Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit LED-Technologie ein Pilotprojekt machen. Vizebürgermeister Franz Windisch erklärt, dass er das für eine gute Idee für die Zukunft hält und befürwortet den Beitritt zum Verein. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Gemeinde dem Verein Lichtregion Jennersdorf beitritt. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen und zum Beschluss erhoben. Zu 3. TO: Der Bürgermeister berichtet, dass für den Kindergarten für das Jahr 2010/2011 wieder ein Entwicklungskonzept zu beschließen ist. OAR Granitz erinnert an den Gemeinderatsbeschluss vom wo schon für das laufende Kindergartenjahr ein Entwicklungskonzept beschlossen wurde. Das neue Entwicklungskonzept wurde auf Basis des schon bestehenden fortgeschrieben und angepasst und wird dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht (Protokollbeilage A). Der Bürgermeister stellt den Antrag, das vorliegende Entwicklungskonzept laut Protokollbeilage A zu beschließen. Weiters erklärt der Bürgermeister, dass auch ein pädagogisches Konzept für den Kindergarten zu beschließen ist. Die Kindergartenleiterin wurde für die Erstellung eines Konzeptes geschult und hat gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen ein pädagogisches Konzept erstellt. Dieses bringt der Bürgermeister zur Kenntnis (Protokollbeilage B). Der Bürgermeister stellt den Antrag, das vorliegende Pädagogische Konzept laut Protokollbeilage B für den Kindergarten zu beschließen. Zu 4. TO: Der Bürgermeister erinnert an den Gemeinderatsbeschluss vom wo die Kreditaufnahme für die Abfinanzierung des Wasserleitungsausbaues im Kesselgraben und für die Finanzierung des Ausbaues im Bereich der Bauplätze in Mogersdorf beschlossen wurde. Der Kreditvertrag liegt nun vor und wird dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht (Protokollbeilage C): 4
5 Kreditgeber: Raiffeisenbezirksbank Jennersdorf Kredithöhe: Euro ,-- Verzinsung: 1,494 % p.a., gebunden an EURIBOR 6 Monate mit einem Aufschlag von 0,49 absolut Rückzahlung in 20 halbjährlichen Pauschalraten, beginnend mit Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Kreditvertrag (Protokollbeilage C ) anzunehmen. Zu 5. TO: Der Bürgermeister erinnert an die letzte Gemeinderatssitzung wo in dieser Sache schon ausführlich diskutiert wurde und wo es zu keinem Beschluss gekommen ist. Die Bezug habenden Lagepläne bringt er noch einmal zur Kenntnis. Er berichtet, dass in der Gemeindevorstandssitzung das Einvernehmen darüber hergestellt wurde, dass die Betreiber des BIO-Fernwärmeprojektes in Mogersdorf das benötigte Grundstück zu einem günstigen Kaufpreis erwerben sollten. Der Bürgermeister stellt in Anknüpfung an die Gemeinderatssitzung vom den Antrag, dass mit den Anrainern Gottfried und Edith Lex, Weichselbaum 13 ein Grundtausch zwischen den Gemeindegrundstücken Nr. 393 und 398, KG Mogersdorf und den Grundstücken der Familie Lex, Grundstücke Nr. 391 und 390 durch Errichtung eines Teilungsplanes und Tauschvertrages durchgeführt wird. Die neu entstehenden Grundstücksflächen sollen für beide wieder in gleicher Größe wie vorher festgelegt werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass mit Errichtung des vorhin angeführten Teilungsplanes der von der BIO-Fernwärme Mogersdorf für die Errichtung eines Heizhauses benötigte Grundstücksteil im Ausmaß von ca. 400 bis 600 m² in ein eigenes Grundstück ausgeschieden wird und dieses Grundstück um den Preis von Euro 1,5 pro m² an die BIO-Fernwärme Mogersdorf verkauft wird. Zu 6. TO: Der Bürgermeister berichtet, dass er in der Gemeindevorstandssitzung schon auf die schwierige finanzielle Situation der Gemeinden hingewiesen hat. Die Ertragsanteile sind für die Gemeinde Mogersdorf im Vergleich zum Jahr 2008 um 16 % niedriger. Die Sozialabgaben (Abzüge durch das Land) aber um 22 % höher. Diese Situation erschwert natürlich die Erstellung eines ausgeglichenen Voranschlages. Viele Gemeinden können nur die notwendigsten Maßnahmen machen. Vom Land fehlt hier die Unterstützung für die Gemeinden. Es werden jährlich neue Gesetze beschlossen, wo den Gemeinden finanzielle Lasten aufgebürdet werden (zb. Kindergartengesetz und die steigenden Sozialausgaben). OAR Granitz hält fest, dass der Voranschlagsentwurf für das Finanzjahr 2010 in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt war. Erinnerungen wurden keine eingebracht. Für die heutige Gemeinderatssitzung wurde jedem Gemeinderat ein Vorschlag für die Beschlussfassung zur Verfügung gestellt. 5
6 OAR Gerhard Granitz bringt daraufhin den Voranschlagsentwurf vollinhaltlich zur Kenntnis: Stellungnahmen/Anfragen/Erklärungen/Beschlüsse zum Voranschlagsentwurf:.) Bei den entsprechenden Voranschlagsstellen (1/ , 1/ und 1/ ) wurden die Kosten für den Anschluss der Gemeindehäuser an die BIO-Fernwärme Mogersdorf budgetiert. Auf der Einnahmenseite wurde dazu auch jeweils der Zuschuss für Alternativenergie angesetzt..) Bei den Kosten für die Feuerwehren kommt die Kreditrückzahlung für das RLFA der FF Mogersdorf Dorf dazu ( 9.100,--)..) Die Schulbeiträge für die Hauptschule in Jennersdorf steigen von derzeit ca ,-- auf 1.500,-- pro Schüler, was Mehrkosten von ca ,-- verursacht..) Die Kosten für den Kindergartenbetrieb steigen kräftig, weil durch die gesetzlichen Verpflichtungen zur Personalbeistellung und den Krankenstand einer Mitarbeiterin hohe Personalkosten anfallen..) Bezüglich des höheren Beitrages zum Personalaufwand bei den Musikschulen stellt sich die Frage, warum diese Kosten von 2008 bis 2010 um 17 % (für Mogersdorf) angestiegen sind?.) Unter Position 1/ wurden die Kosten für die Evaluierung des Dorferneuerungskonzeptes noch einmal budgetiert, weil mit dem Prozess später begonnen wurde und im heurigen Jahr keine Kosten anfallen werden..) Auf die steigenden Sozialausgaben wird besonders hingewiesen. Das Land müsste die Gemeinden hier entlasten. zb: Sozialhilfe , , % (zu 2005) Behindertenfürsorge , ,-- 69 % (zu 2005) Jugendwohlfahrt , , % (zu 2005).) Der Rettungsbeitrag steigt von 5,65 auf 5,82 pro Einwohner, weil von den Rettungsorganisationen Mehrkosten für die Bereitstellung von mehr Notfallsanitätern geltend gemacht werden..) Bei den Kosten für die Wasserversorgung wurde die Kreditrückzahlung für den Kesselgrabenausbau und die Vorfinanzierung für die Bauplätze vorgesehen..) Nachdem ab 2010 auch die Rückzahlung für den letzten Bauabschnitt (BA 8) beim Wasserverband Unteres Raabtal beginnt, wurden unter dem Ansatz die entsprechenden Ausgaben und auch die Rückersätze von den Genossenschaften angesetzt..) Unter 1/ wurden 6.000,-- für die Kosten der Heizungsumstellung auf BIO- Fernwärme und 6.000,-- für noch auszuzahlende Haftrücklässe für das Gesundheitszentrum vorgesehen..) Die Beiträge für die von der OSG errichteten neuen Wohnungen für betreubares Wohnen ( ,--) wurden unter VA-Stelle 1/ (gemeinsam mit den Kosten für den BIO-Fernwärmeanschluss für die Wohnungen im Feuerwehrhaus, ,--) vorgesehen..) Die Außerordentlichen Vorhaben werden im Detail besprochen. Wobei im Voranschlag folgende Kreditaufnahmen eingeplant wurden: Feuerwehrhaus Deutsch Minihof Umbau, Wohnbauförderung ,-- Feuerwehrhaus Deutsch Minihof Umbau, Bankdarlehen ,-- Wasserleitungsbau Mogersdorf ,-- Kanalbau Mogersdorf, BA ,-- Zur Kenntnis genommen werden: der Voranschlagsquerschnitt, der Dienstpostenplan, der Nachweis über die Leistungen für Personal, der Nachweis der Darlehen, der Nachweis über die Bürgschaften und die übrigen Beilagen zum Voranschlag. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Voranschlag für 2010 wie folgt zu beschließen: 6
7 Ordentlicher Haushalt Einnahmen Ausgaben Gruppe 0 Vertretungskörper u. Allgem. Verwaltung , ,00 Gruppe 1 Öffentl. Ordnung und Sicherheit 900, ,00 Gruppe 2 Unterricht, Erziehung, Sport , ,00 Gruppe 3 Kunst, Kultur, Kultus 500, ,00 Gruppe 4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 0, ,00 Gruppe 5 Gesundheit 6.200, ,00 Gruppe 6 Straßen-, Wasserbau und Verkehr 300, ,00 Gruppe 7 Wirtschaftsförderung , ,00 Gruppe 8 Dienstleistungen , ,00 Gruppe 9 Finanzwirtschaft , ,00 Gesamtsumme , ,00 Ausserordentlicher Haushalt Gruppe 1 Öffentl. Ordnung und Sicherheit , ,00 Gruppe 8 Dienstleistungen , ,00 Gesamtsumme , ,00 Der Höchstbetrag des Kassenkredites der im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch genommen werden darf, wird mit ,-- festgesetzt. Der Kassenkredit ist spätestens am Ende des Finanzjahres zurückzuzahlen. Im Jahr 2010 sollen wieder alle Mieten und Pachten um den Verbraucherpreisindex (Durchschnitt 2009) erhöht werden. Dies gilt für jene Verträge, wo nicht schon im Vertrag eine Wertsicherung vereinbart ist. Zu 7. TO: Der Bürgermeister hält fest, dass schon im Vorjahr darüber diskutiert wurde, dass einige Abgaben und Gebührensätze angepasst werden müssen, weil diese nicht kostendeckend eingehoben werden, er erinnert auch daran, dass schon vor Jahren festgelegt wurde, dass die Gebühren jeweils um den Jahresindex des vorvergangenen Jahres angepasst werden sollen. Der Bürgermeister weist auch auf den Erlass des Amtes der Landesregierung hin, wo die Gemeinde aufgefordert wurde, die Gebühren und Abgaben kostendeckend festzulegen. zu a) Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Verordnung über die Ausschreibung einer Hundeabgabe wie folgt neu zu beschließen: V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Mogersdorf vom 18. Dezember 2009 über die Ausschreibung einer Hundeabgabe Gemäß 1 des Hundeabgabegesetzes, LGBl.Nr. 5/1950 idgf, im Zusammenhalt mit 15 Abs. 3 Z 2 des Finanzausgleichsgesetzes FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgf, wird verordnet: Für den Bereich der Marktgemeinde Mogersdorf wird für das Halten von Hunden eine Abgabe ausgeschrieben. 1 7
8 Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund: a) für Nutzhunde Euro 14,50 b) für alle anderen Hunde Euro 17,00 Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbes gehalten werden. 2 3 Der Hundeabgabe unterliegen n i c h t: a) Hunde unter sechs Wochen, b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden, c) Diensthunde der Polizei und des Bundesheeres. d) Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hiefür ausgebildet sind. 4 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung nach 10 des Hundeabgabegesetzes geahndet. 5 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. zu b) Der Bürgermeister hält fest, dass im Jahr 2010 die Rückzahlung für den BA 8 des Wasserverbandes Unteres Raabtal beginnt. Pro Haushalt fällt ein Betrag von 3,20 an. Dieser Betrag müsste bei der Grundgebühr aufgeschlagen werden. Nach ausführlicher Diskussion stellt der Bürgermeister den Antrag, die Verordnung über die Ausschreibung von Wasserbezugsgebühren wie folgt neu zu beschließen: V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Mogersdorf vom 18. Dezember 2009 über die Ausschreibung von Wasserbezugsgebühren Gemäß 15 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetzes FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgf, wird verordnet: 1 Für den Bezug von Wasser aus der öffentlichen Wasserleitung und die Benützung von Wassermessern im Bereich der Marktgemeinde Mogersdorf werden laufende Gebühren (Wasserbezugs- und Grundgebühr) und eine Gebühr für den Wassermesser ausgeschrieben 2 a) Die Höhe der Wasserbezugsgebühr beträgt pro m³ 1,032 Euro. Die Grundgebühr beträgt pro Jahr 100,-- Euro. b) Die Höhe der Gebühr für den Wassermesser beträgt 44,20 Euro. Diese Gebühr ist beim Einbau des Wasserzählers und bei jedem Austausch des Zählers zu entrichten. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist jeweils gesondert hinzuzurechnen. 3 Zur Entrichtung dieser Wassergebühren sind die Eigentümer jener Grundstücke (Baulichkeiten) verpflichtet, die an das öffentliche Wasserleitungsnetz angeschlossen sind. 8
9 4 Die Gebührenschuld entsteht mit dem Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz. 5 Die Wassergebühren werden jeweils am 15. Feber, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel des Jahresbetrages fällig. 6 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. zu c) Bei den Friedhofsgebühren sollen die Grabstellengebühren jeweils um den Index angehoben werden. Bei den Gebühren für die Begräbnisse sollten aber die Beisetzungsgebühren kostendeckend festgelegt werden. Der Bürgermeister bringt den Kostenaufwand für die Herstellung eines Grabes wie folgt zur Kenntnis: Gemeindeleistungen 2 Gemeindearbeiter Einfachgrab:.) aufrichten 1,5 Std. (Nachbargrab abdecken, Rahmen aufsetzen, Einfassung und Grabstein sichern, etc.).) graben 3 Std. (ohne Hindernisse, d.h. wenn keine Fundamente im Weg sind).) Begräbnis 1,5 Std..) zugraben 1,5 Std..) wegräumen 1 Std. Summe: 8,5 Std x 2 = 17 Std. Einfaches Grab 17 Arbeitsstunden à 26,-- = 442,-- Vertieftes Grab 20 Arbeitsstunden à 26,-- = 520,-- Grabgebühr jetzt: Einfachgrab 232,-- d.h. Abgang 210,-- Vertieftes Grab 265,-- d.h. Abgang 255,-- Zum Vergleich wird auch ein Angebot des Maschinenringes zur Kenntnis gebracht: Normalgrab 396,-- Tiefgrab 450,-- In beiden Fällen sind zusätzliche Arbeiten wie Stemmarbeiten und sonstiges nicht enthalten. Über die notwendige Anpassung wird ausführlich diskutiert wobei dann folgende Anträge gestellt werden: Antrag des Gemeindevorstandes Otto Granitz: Anpassung der Beisetzungsgebühren im Ausmaß von plus 50 % auf die Grabgebühr, d.h. Erdgräber bis 1,5 Meter Tiefe 232, % (116,--) = 348,-- Erdgräber ab 1,5 Meter Tiefe 265, % (132,50) = 397,50 Gemauerte Grabstellen (Grüfte) 88, % (44,--) = 132,-- Personen unter dem 10 Lebensjahr 116, % (58,--) = 174,-- Urne 48, % (24,--) = 72,-- Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag abstimmen: Ergebnis der Abstimmung: 8 Stimmen für den Antrag (SPÖ-Gemeinderatsfraktion) 8 Stimmen gegen den Antrag (ÖVP-Gemeinderatsfraktion) Der Antrag hat somit keine Mehrheit und gilt als abgelehnt. 9
10 Antrag des Bürgermeisters: Kostendeckende Festlegung der Beisetzungsgebühren. Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag abstimmen: Ergebnis der Abstimmung: 8 Stimmen für den Antrag (ÖVP-Gemeinderatsfraktion) 8 Stimmen gegen den Antrag (SPÖ-Gemeinderatsfraktion) Der Antrag hat somit keine Mehrheit und gilt als abgelehnt. Der Bürgermeister hält fest, dass beide Anträge abgelehnt sind und dadurch für die Gemeinde keine gute Lösung getroffen werden konnte. Er erklärt, dass er daher seinen Antrag zurückzieht und über den Antrag von Gemeindevorstand Otto Granitz noch einmal abgestimmt werden soll. Nachdem sich kein Gemeinderat gegen diese Vorgangsweise ausspricht lässt der Bürgermeister über den Antrag des Gemeindevorstandes Otto Granitz noch einmal abstimmen: Ergebnis der Abstimmung: 13 Stimmen für den Antrag 3 Stimmen gegen den Antrag (Josef Tonweber, Erwin Mayer, Christina Gmeindl) Der Antrag ist somit mit Mehrheit angenommen und zum Die Verordnung über die Einhebung von Friedhofsgebühren lautet daher wie folgt: V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Mogersdorf vom 18. Dezember 2009 über die Einhebung von Friedhofsgebühren. Auf Grund des 40 Abs. 1 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes, LGBl.Nr. 16/1970 idgf, im Zusammenhalt mit 15 Abs. 3 Z 4 des Finanzausgleichsgesetzes FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgf, wird verordnet: 1 Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden folgende Friedhofsgebühren festgelegt: 1. Grabstellengebühr 2. Grabstellenerneuerungsgebühr 3. Beisetzungsgebühr 4. Enterdigungsgebühr 5. Gebühr für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) 2 Für die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle wird für die Dauer von zehn Jahren des Benützungsrechtes eine Grabstellengebühr erhoben. Die Grabstellengebühr beträgt für 1. Erdgräber bis 2fachen Belag - Einzelgräber Euro 104,00 2. Erdgräber bis 4fachen Belag - Doppelgräber Euro 208,00 3. Erdgräber ab 5fachen Belag Familiengräber Euro 343,00 4. gemauerte Grabstellen (Grüfte) für einfachen Belag Euro 116,00 5. gemauerte Grabstellen (Grüfte) für mehrfachen Belag Euro 265,00 6. Aschengrabstellen für einfachen Belag Euro 77,00 7. Aschengrabstellen für mehrfachen Belag Euro 154,00 Für Erdgräber für Kinder bis zum 10. Lebensjahr beträgt die Grabstellengebühr die Hälfte der festgesetzten Gebühr. 10
11 3 Für die Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen für die Dauer von weiteren 10 Jahren beträgt die Gebühr 50 % der im 2 festgesetzten Gebühren. 4 Die Höhe der Beisetzungsgebühr (einschließlich der Kosten für das Öffnen und Schließen der Grabstelle sowie die Bereitstellung der Versenkungsvorrichtung für den Sarg) beträgt 1. bei einer Beisetzung in Erdgräber bis 1,5 Meter Tiefe Euro 348,00 2. bei einer Beisetzung in Erdgräber ab 1,5 Meter Tiefe Euro 397,50 3. bei einer Beisetzung in gemauerten Grabstellen (Grüften) Euro 132,00 4. bei einer Beisetzung von Personen unter dem 10. Lebensjahr Euro 174,00 5. bei einer Beisetzung einer Urne Euro 72,00 5 Die Enterdigungsgebühr beträgt das Zweieinhalbfache der Beisetzungsgebühr. Die Enterdigungsgebühr ist nur dann zu entrichten, wenn die Enterdigung der Leiche nicht auf Grund einer behördlichen Anordnung erfolgt. 6 (1) Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung der Leiche ist eine Tagesgebühr wie folgt zu entrichten: für den 1. Tag Euro 114,00 für jeden weiteren Tag Euro 41,00. Dabei sind die Tage, die eine Leiche auf Grund behördlicher Anordnung über die übliche Zeit hinaus aufgebahrt bleiben muss, bei der Berechnung der Gebühr außer Betracht zu lassen. (2) Für die Benützung des Obduktionsraumes der Leichenhalle zur Vornahme einer Obduktion ist eine Gebühr in der Höhe der tatsächlich aufgelaufenen Betriebskosten zu entrichten. Keine Gebühren sind zu entrichten, wenn es sich um eine behördlich angeordnete Obduktion handelt. Handelt es sich um eine behördlich angeordnete Obduktion einer Leiche aus einer anderen Gemeinde, so hat die Gemeinde aus der die Leiche stammt, die Betriebskosten zu entrichten. 7 (1) Die Gebührenschuld entsteht 1. bei der Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr mit der Verleihung bzw. mit der Erneuerung des Benützungsrechtes, 2. bei der Beisetzungsgebühr mit der erfolgten Erdbestattung der Leiche oder Beisetzung der Urne, 3. bei der Enterdigungsgebühr mit der Vorlage der Bewilligung der Gemeinde zur Enterdigung der Leiche, 4. bei der Gebühr für die Benützung der Leichenhalle mit dem Beginn der Benützung. (2) Die festgesetzten Friedhofsgebühren werden wie folgt fällig: 1. die Grabstellengebühr wird zur einen Hälfte einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides und zur anderen Hälfte jeweils am 15. November jeden Jahres des Benützungsrechtes zu einem Zwanzigstel ihres Gesamtbetrages fällig, 2. die Grabstellenerneuerungsgebühr wird jeweils am 15. November jeden Jahres des Benützungsrechtes zu einem Zehntel ihres Gesamtbetrages fällig, 3. die Beisetzungsgebühr, die Enterdigungsgebühr, die Gebühr für die Benützung der Leichenhalle und die Gebühr für die Benützung des Obduktionsraumes werden einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig. (3) Zur Entrichtung der Grabstellen(Erneuerungs-)gebühr ist derjenige verpflichtet, dessen Ansuchen um Verleihung (bzw. Erneuerung) des Benützungsrechtes an der Grabstelle bewilligt wird; zur Entrichtung der übrigen Gebühren ist derjenige verpflichtet, dem das Benützungsrecht an der Grabstelle, in der die Leiche bestattet oder die Urne beigesetzt wird oder ist, zukommt. Wenn jedoch der bisher Benützungsberechtigte selbst bestattet wird, ist derjenige zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet, der nach 19 Abs. 2 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes für die Bestattung Sorge zu tragen hat. 11
12 8 (1) Bei vorzeitigem Verzicht auf das Recht der Benützung einer Grabstelle ( 38 Abs. 1 lit. b des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes), oder bei Schließung oder Auflassung eines Friedhofes oder Friedhofteiles ( 32 Abs. 4 leg. cit.) findet ein Rückersatz von Friedhofsgebühren nicht statt. (2) In den Fällen des 37 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes ist die Grabstellengebühr bis zum Erlöschen des Benützungsrechtes als abgegolten anzusehen. 9 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. zu d) Der Bürgermeister hält fest, dass in manchen Gemeinden für die Altstoffsammlung eine Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle eingehoben wird. Er erklärt, dass auch hier keine Kostendeckung gegeben ist. Das Einkassieren durch die Mitarbeiter bei der Altstoffsammlung bringt auch immer wieder Probleme, weil die Abfallmenge ja nur geschätzt werden kann. Eine Kostenaufstellung für die Altstoffsammlung bringt er wie folgt zur Kenntnis: Gemeindeleistungen 2 Gemeindearbeiter Sammlung: 11 Monate jeweils Freitag, 8 Stunden d.h. 16 Std. 11 Monate jeweils Montag nachsortieren/aufräumen ca. 2 Stunden d.h. 4 Std. Zusammen 20 Std. x 11 = 220 Std. Abholung: Sperrmüll, Elektroabfälle, Kunststoffabfälle, Schrottabholung, Problemstoffe - wird jeweils gesondert abgeholt 11 x 2 Std. = 22 Std. Sammelinseln reinigen: 3 Sammelinseln (Mog, DM und Wa.) 45 x 2 Std. = 90 Std. Zusammen: 332 Std. Personalaufwand: ca. 332 Std. x 26,-- = ca ,-- Sonstiger Aufwand: Containermiete, Abfuhrkosten ca ,-- Ausgaben: ,-- Einnahmen: 3.200,-- Abgang: ,-- Abfallbehandlungsabgabe pro Haushalt 520 x 10,-- = 5.200,-- pro Haushalt 520 x 14,-- = 7.280,-- pro Haushalt 520 x 15,-- = 7.800,-- Von Vizebürgermeister Franz Windisch wird die Sicht der SPÖ-Fraktion vertreten die Einführung einer Abgabe für alle Haushalte sei nicht gerecht, weil es sicher Haushalte gibt, die die Altstoffsammelstelle nur wenig bis gar nicht benützen und auch welche, die sehr viel bringen. Nach weiterer Diskussion wird festgehalten, dass die jeweiligen festgelegten Gebühren für die Altstoffe um den Index angepasst werden. zu e) Der Bürgermeister stellt den Antrag die Verordnung über die Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr wie folgt zu beschließen: V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Mogersdorf vom 18. Dezember 2009 über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr Gemäß der 10, 11 und 12 des Kanalabgabegesetzes, LGBl.Nr. 41/1984 idgf, im Zusammenhalt mit 15 Abs. 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz FAG 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgf, wird verordnet: 12
13 1 Zur Deckung der Betriebs- und Instandhaltungskosten der Kanalisationsanlage und zur teilweisen Deckung der Errichtungskosten werden nach den Bestimmungen des dritten Abschnittes des Kanalabgabegesetzes Kanalbenützungsgebühren erhoben. 2 Die Höhe der Kanalbenützungsgebühr wird wie folgt festgesetzt: 1. Euro 0,93 pro m 2 der jeweiligen Wohnfläche (Außenmaße) eines Gebäudes (zur Wohnfläche zählen sämtliche Räume, die Menschen zur Unterkunft und Haushaltsführung dienen, insbesondere Wohn-, Schlaf- und sonstige Zimmer, Küche, Essraum, Lagerräume, Speis, Vorräume, Dielen, sämtliche Sanitärräume, Hobbyräume, Sauna und sonstige für die Benützung der o. a. Räume erforderlichen Gebäudeteile) und zusätzlich Euro 1,032 pro m 3 verbrauchten Wassers laut Wasserabrechnung. 2. Euro 0,93 pro m 2 der gewerblich genutzten Gebäudefläche bei Gast- und sonstigen Gewerbebetrieben (außer Lagerräume, wo kein Wasserverbrauch anfällt und welche nicht an den Kanal angeschlossen sind), der landwirtschaftlich genutzten Gebäudefläche (außer Lagerräume und sonstige Wirtschaftsräume, wo kein Wasserverbrauch anfällt und welche nicht an den Kanal angeschlossen sind) und bei öffentlichen Gebäuden jene Flächen, die von der jeweiligen öffentlichen Einrichtung für ihre Zwecke genützt werden und zusätzlich Euro 1,032 pro m 3 verbrauchten Wassers laut Wasserabrechnung. 3. Landwirten wird die Möglichkeit eingeräumt, das für die Tränke der Tiere verbrauchte Wasser mittels Wasseruhr zu zählen und nach Bekanntgabe an die Gemeinde aus der Berechnungsgrundlage herauszunehmen. 4. Bei jenen Objekten, die nicht an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind und wo das Wasser nicht mittels geeichter Wasseruhr gezählt wird, wird der Wasserverbrauch in der Höhe des jährlichen Durchschnittswasserverbrauchs einer Person in der Gemeinde x Anzahl der Personen im Haushalt für die Berechnungsgrundlage herangezogen. Sind solche Häuser unbewohnt, wird ebenfalls der Durchschnittswasserverbrauch einer Person herangezogen. 5. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen. 3 (1) Zur Entrichtung der Kanalbenützungsgebühr ist der Eigentümer der Anschlussgrundfläche verpflichtet. Miteigentümer schulden die Kanalbenützungsgebühr zur ungeteilten Hand. Dies gilt nicht, wenn die Eigentümer Wohnungseigentümer sind. In diesen Fällen kann aber, sofern ein gemeinsamer Verwalter bestellt ist, die Zustellung des Abgabenbescheides an diesen erfolgen. (2) Ist die Anschlussgrundfläche vermietet, verpachtet oder sonst zum Gebrauch überlassen, ist die Kanalbenützungsgebühr dem Inhaber (Mieter, Pächter, Fruchtnießer) vorzuschreiben. Der Eigentümer haftet persönlich für die Abgabenschuld. 4 Der Gebührenanspruch entsteht mit Beginn des Monats, in dem erstmalig die Benützung der Kanalisationsanlage möglich ist. 5 Die Kanalbenützungsgebühren werden am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig. 6 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. zu f) Der Bürgermeister stellt den Antrag, eine Verordnung über die Erstreckung nachstehender Verordnungen auf das Finanzjahr 2010 wie folgt zu beschließen: 13
14 V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Marktgemeinde Mogersdorf vom 18. Dezember 2009 womit die Wirksamkeit nachstehender Verordnungen auf das Finanzjahr 2010 erstreckt wird: 1. Verordnung vom 29. Dezember 2003 über die Einhebung eines Anschlussbeitrages und Ergänzungsbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz, verlautbart am Verordnung vom 29. Dezember 2003 über die Einhebung eines vorläufigen Nachtragsbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz, verlautbart am Verordnung vom 13. Dezember 2009 über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer, verlautbart am Verordnung vom 13. Dezember 2008 über die Ausschreibung einer Lustbarkeitsabgabe, verlautbart am Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen und zum Beschluss erhoben. Zu 8. TO: Der Bürgermeister berichtet, dass die notwendigen Arbeiten für die Herstellung einer Wasserleitung und eines Kanales im Bereich der Bauplätze in Mogersdorf von Herrn DI Mikovits ausgeschrieben wurden. Anbote sind wie folgt eingelangt: Fa. Teerag-Asdag, Feldbach ,42 ohne Mwst. Fa. Swietelsky, Feldbach ,32 ohne Mwst. Fa. Erdbau Medl, Poppendorf ,07 ohne Mwst. Fa. Lang & Menhofer, Güssing, ,87 ohne Mwst. Fa. Mandlbauer, Bad Gleichenberg ,64 ohne Mwst. Fa. Alpine Bau, Oberwart ,74 ohne Mwst. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Arbeiten an den Billigstbieter, das ist die Firma Teerag-Asdag, Feldbach mit ihrem Anbot von ,42 zu vergeben. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen und zum Beschluss erhoben. Zu 9. TO: Der Bürgermeister erinnert an die letzte Gemeinderatssitzung wo von Gemeindevorstand Otto Granitz der Vorschlag gemacht wurde, dass der Kaufpreis für die Bauplätze reduziert wird. Nachdem in der letzten Gemeinderatssitzung die Sachlage schon diskutiert wurde und auch in der Gemeindevorstandssitzung Einvernehmen darüber herrschte, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Kaufpreis für die Gemeindebauplätze mit 5,-- pro m² neu festzulegen. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen und zum Beschluss erhoben. Zu 10. TO: Der Bürgermeister berichtet, dass es für die Sanierung des Feuerwehrhauses in Deutsch Minihof bereits einen Vorentwurf gibt. Dieser Entwurf wird dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht (Protokollbeilage D), ebenso eine vorläufige Kostenschätzung (Protokollbeilage E), wo die Kosten mit ,-- inkl. Mwst geschätzt wurden. Für die Planung, Bauausschreibung und Bauleitung wurden Angebote wie folgt eingeholt: 14
15 Architekt Herbert Schmölzer, Güssing: Angebotsbasis sind Baukosten von ,-- Planungsbüro Ing. Willi Zotter, Kukmirn Pauschalangebot für alle Leistungen ,63 ohne Mwst ,-- ohne Mwst. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass das Vorhaben Umbau und Sanierung des Feuerwehrhauses in Deutsch Minihof beschlossen wird und die notwendige Einreichplanung, Bauausschreibung und Bauaufsicht dafür vergeben werden. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen und zum Beschluss erhoben. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Einreichplanung, Bauausschreibung und Bauleitung an das Planungsbüro Zotter, Kukmirn, mit dem Angebot von ,- ohne Mwst. vergeben wird. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen und zum Beschluss erhoben. Zu 11. TO: Der Bürgermeister bringt das Ansuchen des Verschönerungsvereines Wallendorf um Gewährung einer Vereinsförderung für das Jahr 2010 zur Kenntnis. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass dem Verschönerungsverein Wallendorf eine Förderung in Höhe von 1.000,-- gewährt wird. Die Subvention soll gegen Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung ausgezahlt werden. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen und zum Beschluss erhoben. Zu 12. TO: Der Bürgermeister bringt das Ansuchen der Herren Ralph Lederer und Mario Andrejek, beide aus Wallendorf zur Nutzung des Hauses Wallendorf 158 zur Kenntnis. Das Haus soll für die Einstellung von Fitnessgeräten verwendet werden. Es ist beabsichtigt, dass ein Verein gegründet wird. Der Bürgermeister hält fest, dass der jetzige Mieter den Mietvertrag mit Ende des Jahres aufgelöst hat. Nach der Räumung des Hauses sind kleinere Instandsetzungsarbeiten notwendig, die noch vom Mieter erledigt werden müssen. Nach ausführlicher Diskussion stellt der Bürgermeister den Antrag, dass das Haus dem noch zu gründenden neuen Verein als Vereinshaus zur Verfügung gestellt wird. Vom Verein soll keine Miete verlangt werden, der Verein ist aber für die Aufrechterhaltung des Hauses verantwortlich und hat sämtliche anfallenden Betriebskosten selbst zu zahlen. Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen und zum Beschluss erhoben. Zu 13. TO: Der Bürgermeister bringt den Antrag des Vizebürgermeisters Franz Windisch betreffend ein EU-Förderprojekt Fernwärmenetz Biomassekraftwerk Heiligenkreuz St. Gotthard Mogersdorf zur Kenntnis. Vizebürgermeister Franz Windisch erklärt, dass beabsichtigt ist, dass vom Biomassekraftwerk in Heiligenkreuz aus die Stadtgemeinde St. Gotthard mit Fernwärme versorgt wird und dann die Fernwärmeleitung auch bis Mogersdorf gebaut werden könnte. 15
16 Der Bürgermeister hält dazu fest, dass diese Absicht nichts mit dem aktuellen Projekt zum Ausbau einer eigenen Biofernwärmeanlage in Mogersdorf zu tun hat. Er berichtet über die Besprechung mit dem Bürgermeister von St. Gotthard, der ihm versichert hat, dass es keine Gespräche über ein derartiges Projekt gibt. In St. Gotthard gibt es einen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2006 der festlegt, dass solange die Müllverbrennung in Heiligenkreuz in Diskussion ist, es keine Gespräche mit der österreichischen Seite über die Übernahme von Wärmeenergie gibt. Es wird daher festgelegt, dass über den Antrag erst dann beraten werden kann, wenn das Projekt auch wirklich zur Diskussion steht. Zu 14. TO: Der Bürgermeister ladet zur gemeinsamen Rorate am , um 6.00 Uhr in die Pfarrkirche ein. Diese Rorate wird für die Gemeindebediensteten, Gemeindevertreter, Vertreter von öffentlichen und privaten Institutionen und die Vereinsvertreter abgehalten. Im Anschluss ladet die Gemeinde zu einem gemeinsamen Frühstück ein. Zum Jahresabschluss und aus Anlass seines Geburtstages ladet der Bürgermeister den Gemeinderat zu einem Imbiss ein. Ende: Uhr Die Beglaubiger: Der Schriftführer: Der Vorsitzende: (Erwin Mayer) (Gerhard Granitz) (Josef Korpitsch) (Franz Windisch) Protokoll zugesandt, bzw. erhalten: Protokoll an die GR zugesandt: SPÖ GR-Fraktion: ÖVP GR-Fraktion: 16
P R O T O K O L L. GV Otto Granitz, Evelyn Merkl, Erwin Mayer, (alle entschuldigt);
P R O T O K O L L Aufgenommen am Freitag, den 22. April 2011 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Mogersdorf, bei einer unter Vorsitz des Bürgermeisters stattgefundenen GEMEINDERATSSITZUNG. Anwesende: Bürgermeister
qwm FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG FRIEDHOFSGEBÜHREN
qwm Friedhöfe Gneiser Strasse 8 Postfach 63 5024 Salzburg BEILAGE A Tel. +43 662 8072 4324 Fax +43 662 8072 4333 friedhofsverwaltung@stadt-salzburg.at Bearbeitet von Manfred Obermair Tel. +43 662 8072
Gemeinde Klösterle am Arlberg 6754 Klösterle a/a. 59b Telefon: 05582/204 Fax: 05582/
Gemeinde Klösterle am Arlberg 6754 Klösterle a/a. 59b Telefon: 05582/204 Fax: 05582/204-222 E-Mail: gemeindeamt@kloesterle.cnv.at VERORDNUNG der Gemeinde Klösterle über die Regelung der Wassergebühren
2/GF.RAMOGER ,
P R O T O K O L L Aufgenommen am Mittwoch, den 9. Dezember 2015 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Mogersdorf, bei der unter Vorsitz des Bürgermeisters stattgefundenen Sitzung des GEMEINDERATES. Anwesende: Bürgermeister
VERORDNUNG. 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen. 2. Abschnitt Wasserversorgungsbeiträge
Gemeinde Alberschwende 14.12.2000 VERORDNUNG der Gemeinde Alberschwende über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung) Auf Grund des 15 Abs. 3 Z. 5 FAG 1997 wird verordnet: 1. Abschnitt
WASSERGEBÜHRENORDNUNG
WASSERGEBÜHRENORDNUNG 1 Allgemeines Die Stadt Bludenz hebt für die Lieferung des Wassers folgende Gebühren ein: 1. eine Wasserbezugsgebühr und 2. eine Wasseranschlussgebühr. I. ABSCHNITT Wasserbezugsgebühr
NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 24. Juni 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 19. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 24. Juni 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen
NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 18. Gemeinderatssitzung.
GEMEINDE OBERSCHÜTZEN... 7432 Oberschützen, Hauptplatz 1 Tel. 03353/7524, Fax DW 30 E-Mail: post@oberschuetzen.bgld.gv.at NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 20. Mai 2016 bei der in der Gemeinde Oberschützen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Hohenau an der March vom 18. November 2009 Niederschrift über die am Mittwoch, dem 18. November 2009, um 19.00 Uhr im Sitzungssaal
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MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße 48 3942 Hirschbach Tel: 02854-344 Fax: 02854 344/30 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, dem 14. Oktober
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Raiba Montafon , BLZ Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns TelNr / ; Fax: DW 3
Tschagguns, am 16.12.2016 Raiba Montafon 3.810.348, BLZ 37468 Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns TelNr. 0 55 56 / 7 22 39; Fax: DW 3 gemeinde@tschagguns.at www.tschagguns.at Verordnung über die Abfallgebühren
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MARKTGEMEINDE HIRSCHBACH NIEDERÖSTERREICH BEZIRK GMÜND Bahnstraße 48 3942 Hirschbach Tel: 02854-344 Fax: 02854 344/30 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, dem 07. März
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GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT
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15. Marktgemeinde Blindenmarkt 3372 Blindenmarkt, Hauptstraße 17 Bezirk Melk Land Niederösterreich E-Mail: gemeindeamt@blindenmarkt.gv.at, Homepage: www.blindenmarkt.gv.at Parteienverkehr: Mo 8 12 Uhr
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MARKTGEMEINDE ALTENMARKT AN DER TRIESTING 2571 Altenmarkt/Triesting, Bezirk Baden, NÖ Telefon 02673/2200, Fax 02673/2200-2 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des G E M E
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GEMEINDE GERERSDORF Pol. Bez.: St. Pölten; Land: Niederösterreich VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des GEMEINDERATES in Gerersdorf Gemeindeamt. Beginn der Sitzung: 20,00 Uhr Ende der Sitzung: 21,00
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Gemeindeamt Reuthe 6870 Reuthe Tel. 05514/2459-0 Fax 05514/2459-6 e-mail: gemeindeamt@reuthe.cnv.at DVR: 0591734 V E R O R D N U N G ÜBER DIE REGELUNG DER WASSERGEBÜHREN (WASSERGEBÜHRENVERORDNUNG) Aufgrund
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Verhandlungsschrift Lfd. Nr. 12 Jahr 2012 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Afiesl am 18. September 2012, Tagungsort: Gemeindeamt Afiesl, 4184 Köckendorf 40 Anwesende: 1. Bgm.
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Marktgemeinde Kötschach-Mauthen Zahl: 004-1-4/2017 N I E D E R S C H R I F T aufgenommen anlässlich der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen. Ort: Rathaus Gemeinderatssitzungssaal
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Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol AMTSLEITER Dr. Ernst Hofer, MBA Tel. 05352/6900-210 Fax 05352/6900-1200 gemeinde@st.johann.net www.st.johann.net 14. November
MARKTGEMEINDE WILDON Zl.: 004-1/ ordentliche, öffentliche Gemeinderatssitzung am 25. April 2008 um Uhr
MARKTGEMEINDE WILDON Zl.: 004-1/2008 25. ordentliche, öffentliche Gemeinderatssitzung am 25. April 2008 um 18.00 Uhr gemäß 60 der GO 1967, in der Fassung LGBl.Nr. 82/1999, im Marktgemeindeamt Wildon. ANWESENDE:
I PASCHING Telefon 07221/ Pol. Bezirk Linz-Land Telefax: /88688
GEMEINDEAMT 4061 Pasching, Leondinger Stral3e 10 I PASCHING Telefon 07221/88515-0 Pol. Bezirk Linz-Land Telefax: 0722 1/88688 Was sergebuhrenordnung Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pasching vom,
Gemeinde Achau V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die SITZUNG des GEMEINDERATES
Gemeinde Achau V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die SITZUNG des GEMEINDERATES Am 10. Juli 2012 in Achau, Hauptstraße 23 Beginn 20,00 Uhr Die Einladung erfolgte am 3. Juli 2012 Ende 20,37 Uhr
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Gemeinde Wörthsee Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Sitzungsdatum: Mittwoch, 27.09.2017 Beginn: 19:00 Uhr Ende öffentlicher Teil 21:00 Uhr Sitzungsende: 21:45 Uhr Ort: im Sitzungssaal
Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser Bezirk Kufstein
Kanalgebührenordnung Scheffau, am 10.04.1991 Der Gemeinderat der Gemeinde Scheffau am Wilden Kaiser hat mit Sitzungsbeschluss vom 03. Mai 1984 auf Grund des 15 (3) Zi. 4 FAG 1979, BGBI. 673/1978, für die
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V e r h a n d l u n g s s c h r i f t. G e m e i n d e r a t e s
Gemeinde Wildendürnbach Verw. Bezirk: Mistelbach Land: Niederösterreich gemeinde@wildenduernbach.gv.at www.wildenduernbach.at Tel: 02523/8252 Fax: 02523/825220 2164 Wildendürnbach 95 V e r h a n d l u
VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die öffentliche Sitzung des. Gemeinderates. der Gemeinde GERETSBERG. vom. 22. November 2004
Zl.: 004-1/2004-5 Lfd.-Nr. 5/2004 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde GERETSBERG vom 22. November 2004 Tagungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes F:\GRInternet\041122.doc
GEMEINDERAT NIEDERSCHRIFT. über die am Montag, dem stattgefundenen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates.
GEMEINDERAT NIEDERSCHRIFT über die am Montag, dem 14.12.2015 stattgefundenen öffentlichen Sitzung des Gemeinderates. Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.30 Uhr Vorsitzender: Bürgermeister Franz Stöger Anwesende:
Vom 6. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten
Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) Vom 6. Dezember
Verordnung der Marktgemeinde Hard über die Gemeindesteuern, Gemeindegebühren und Gemeindetarife für das Jahr 2016 (Abgabenverordnung 2016)
Beilage zum Voranschlag für das Jahr 2015 2016 Seite C Verordnung der Marktgemeinde Hard über die Gemeindesteuern, Gemeindegebühren und Gemeindetarife für das Jahr 2016 (Abgabenverordnung 2016) Auf Grund
P R O T O K O L L. Es fehlt: niemand;
P R O T O K O L L Aufgenommen am Freitag, den 26. März 2010 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Mogersdorf, bei einer unter Vorsitz des Bürgermeisters stattgefundenen GEMEINDERATSSITZUNG. Anwesende: Bürgermeister
Gebührenordnung. Gebührenordnung
BEKANNTMACHUNG-NR.: 44/2008 Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Glauburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
Bezirk Gmunden, O.ö Grünau im Almtal, Im Dorf /8255-0, FAX 07616/8255-4
Bezirk Gmunden, O.ö. 4645 Grünau im Almtal, Im Dorf 17 07616/8255-0, FAX 07616/8255-4 DVR.0024775 Seite 1 von 5 des Gemeinderates der Gemeinde Grünau im Almtal vom 13.Dezember 2016, mit der eine WASSERGEBÜHRENORDNUNG
N i e d e r s c h r i f t
N i e d e r s c h r i f t aufgenommen am Freitag, den 29. August 2008 anlässlich einer Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des Gemeindeamtes in 8383 Sankt Martin an der Raab, Hauptplatz 7. A n w
Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren
Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Beschluss dieser Satzung durch Gemeinderat am 29.
KANALGEBÜHRENORDNUNG DER GEMEINDE AXAMS
KANALGEBÜHRENORDNUNG DER GEMEINDE AXAMS Der Gemeinderat der Gemeinde Axams hat auf Grund des 15 Absatz 3 Zahl 4 Finanzausgleichsgesetz 2005, BGBl. Nr. 156/2004, in der Fassung BGBl. Nr. 2/2007, mit Beschluss
Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates
Lfd.Nr. 6/2015 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 10. Dezember 2015, mit Beginn um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach. Anwesend waren:
Niederschrift. über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau
Gemeindeamt Schnepfau 6882 Schnepfau Tel. 0043 5518 2114 gemeindeamt@schnepfau.at Niederschrift über die am Donnerstag, 17. Dezember 2015, stattgefundene Gemeindevertretungssitzung im Gemeindeamt Schnepfau
KANALORDNUNG DER STADT HOHENEMS
KANALORDNUNG DER STADT HOHENEMS Die Stadtvertretung von Hohenems hat mit Beschluss vom 22.10.1992 aufgrund des Gesetzes über öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen (Kanalisationsgesetz), LGBl. Nr. 5/1989
Die Stadt Prichsenstadt erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung:
Die Stadt Prichsenstadt erlässt auf Grund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 des Kostengesetzes (KG) folgende Satzung: Satzung der STADT PRICHSENSTADT über die Erhebung von
GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25
GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 email: gem.leitzersdorf@leitzersdorf.at Homepage: www.leitzersdorf.at VERHANDLUNGSSCHRIFT
MITTELFRISTIGER FINANZPLAN FÜR DIE PLANUNGSPERIODE
MITTELFRISTIGER FINANZPLAN FÜR DIE PLANUNGSPERIODE 2014-2018 Inhalt Inhaltsverzeichnis DVR-Nr: 0443743 Seite Deckblatt 1 MFP Voranschlagsquerschnitt Planjahre 3 MFP Freie Budgetspitze 25 MFP Schuldenentwicklung
VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES. im Gemeindeamt Leitzersdorf
GEMEINDE LEITZERSDORF Bezirk Korneuburg N.Ö. Johannesplatz 1 2003 Leitzersdorf Tel.: 02266/63455-0 Fax: 02266/63455-25 email: gem.leitzersdorf@leitzersdorf.at Homepage: www.leitzersdorf.at am 26.03.2015
MARKTGEMEINDE STAATZ
MARKTGEMEINDE STAATZ Neudorfer Straße 7, 2134 Staatz-Kautendorf Tel.: 02524 / 2212, Fax: 02524 / 2212 22 e-mail: marktgemeinde@staatz.gv.at Lfd. Nr. 06/2011 V E R H A N D L U N G S S C H R I F T über die
G E M E I N D E M O O S B R U N N
G E M E I N D E M O O S B R U N N Verwaltungsbezirk Wien - Umgebung 2440 Moosbrunn, Hauptplatz 9 Telefon 02234 / 733 27 Fax 02234 / 733 27 DW 8 gemeinde@moosbrunn.gv.at. VERHANDLUNGSSCHRIFT über die konstituierende
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Gemeindeamt Kleblach-Lind A-9753 LIND im Drautal Bezirk Spittal an der Drau Tel.: 04768/217 FX 217-4 E-Mail: kleblach-lind@ktn.gde.at Homepage: www.kleblach-lind.at Lind/Drau, am 03.08.2017 Zahl: 004-3
NIEDERSCHRIFT. aufgenommen am 18. November 2003 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen. 13. Gemeinderatssitzung.
NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. November 2003 bei der in der Gemeinde Oberschützen stattgefundenen 13. Gemeinderatssitzung. Anwesend waren: Bürgermeister Günter Toth, Vizebürgermeister Dr. Ernst Postmann,
Niederschrift. über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Micheldorf vom 17. März 2015 im Kultursaal in Micheldorf
Niederschrift über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Micheldorf vom 17. März 2015 im Kultursaal in Micheldorf Anwesende: Bezirkshauptfrau Dr. Egger-Grillitsch; Bürgermeister Josef
PROTOKOLL der 01. (KONSTITUIERENDEN) SITZUNG DES G E M E I N D E R A T E S
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Marktgemeinde Steinakirchen am Forst Lfd.Nr. 1 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDERATES
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WASSERABGABENORDNUNG
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Satzung über die Bestattungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen in der Gemeinde Graben (mit Änderungen 2014 und 2015)
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Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung
Sitzungsprotokoll der Gemeinderatssitzung Aufgenommen am Montag, dem 5. Dezember 2016 im Gemeindeamt Obersulz 21. Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr Tagesordnung: 1. Entscheid über Einwendungen gegen das Protokoll
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GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON VERHANDLUNGSSCHRIFT
GEMEINDEAMT ALLERHEILIGEN BEI WILDON 8412 Allerheiligen bei Wildon 240 Telefon: 03182/8204-0 Fax: 03182/8204-20 Email: gde@allerheiligen-wildon.at Infos unter: www.allerheiligen-wildon.at VERHANDLUNGSSCHRIFT
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MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz
MARKTGEMEINDE NEUDORF bei Staatz 2135 Neudorf 19; Tel.: 02523 / 8314; Fax.: Dw. 9; e- Mail: gemeinde@neudorf.co.at Politischer Bezirk: Mistelbach Land: Niederösterreich GZ.: GRAT - 04/08 SITZUNGSPROTOKOLL
SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
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Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 24. März 2010 Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund von Art. 2 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 4.
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S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kolbermoor - Bestattungsgebührensatzung zuletzt geändert durch Satzung vom 2. Dez. 2015 1 Gebührenerhebung
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Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung) Aufgrund der 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes
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Marktgemeinde Oberndorf an der Melk Verwaltungsbezirk Scheibbs GZ. NIEDERSCHRIFT über die Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde Oberndorf an der Melk Datum: 08.April 2010.
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WASSERBEITRAGSSATZUNG Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung Auf Grund der Art.5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Iffeldorf folgende mit Schreiben des Landratsamtes
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1 Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Herdorf - Entgeltsatzung Wasserversorgung - i.d.f. der Änderungssatzung vom 08. März2000 i.d.f. der
Verhandlungsschrift. über die Sitzung des Gemeinderates am Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:00 Uhr Im Sitzungssaal des Amtshauses.
Marktgemeinde Michelbach Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 4.12.2009 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:00 Uhr Im Sitzungssaal des Amtshauses. Die Einladung erfolgte am 26.11.2009 durch
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Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Sachsenkam (BGS-WAS) vom 05.09.2011 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Gemeinde Sachsenkam folgende Beitrags-
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Friedhofsgebührensatzung vom 05.03.2008 (AmtBl. 10/2008) I. Gebührenpflicht 1 Gebührenerhebung Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung der Marktgemeinde
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Seeshaupt (BGS/WAS) vom
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Seeshaupt (BGS/WAS) vom 04.10.2010 Auf Grund der Art.5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Seeshaupt folgende