Stellungnahmen Bürger

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1 33. FNP-Änderung Hoven Beteiligung 3(1) und 4 (1) Stellungnahmen TÖB Rhein-Sieg Netzt GmbH Geologischer Dienst Kampfmittelbeseitigungsdienst RSAG RNG Rheinische Netzgesellschaft Deutsche Flugsicherung DFS Bezirkregierung Köln, Dez Bezirksregierung Arnsberg Aggerverband Rhein-Sieg-Kreis Landwirtschaftskammer BezReg Düsseldorf Dez26 Luftverkehr Landesbetrieb Wald und Holz BezReg Köln Fluglärm Stellungnahmen Bürger Stand:

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3 Planung Von: Gesendet: Freitag, 16. Februar :27 An: Planung Betreff: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Hoven Unser Zeichen: /1071/2018 Sehr geehrte Frau Tillmann, mit vom (Gesch.-Z.: /6132/2017) hatte ich im Rahmen des im Parallelverfahren durchgeführten B-Plans Nr. 31 Lohmar Hoven,13. Änd. bereits Hinweise zur Erstellung des Umweltberichtes gegeben. Aus ingenieurgeologischer Sicht bitte ich noch, vor Beginn von Baumaßnahmen der Baugrund objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefan Miara Dr. Stefan Miara Fachbereich 31 Öffentliche Beteiligungsverfahren, Bodenschutz Geologischer Dienst NRW Landesbetrieb De-Greiff-Str Krefeld +49 (0) Facebook 1

4 Durchschrift Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf Stadt Lohmar Ordnungsamt Rathausstr Lohmar XXX012 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Lohmar, FNP 33. Änderung südöstli-cher Ortsrand Hoven Ihr Schreiben vom XXX1 Datum Seite 1 von 1 Aktenzeichen: /18/ bei Antwort bitte angeben Herr Weihe Zimmer 116 Telefon: Telefax: kbd@brd.nrw.de Luftbilder aus den Jahren und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Im Auftrag (Weihe) Dienstgebäude und Lieferanschrift: Mündelheimer Weg Düsseldorf Telefon: Telefax: poststelle@brd.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis D-Flughafen, Buslinie Theodor-Heuss- Brücke Haltestelle: Mündelheimer Weg Fußweg ca. 3 min Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr.: BLZ: Helaba IBAN: DE BIC: WELADEDD ¹ Zur Kampfmittelüberprüfung werden zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. XXX9

5 Bezirksregierung Düsseldorf Aktenzeichen : /18 Maßstab : 1:1.000 Datum : Legende ausgewertete Fläche(n) Í D Blindgängerverdacht geräumte Blindgänger geräumte Fläche Detektion nicht möglich Laufgraben Panzergraben Schützenloch Stellung militär. Anlage Überprüfung der zu überbauenden Flächen ist nicht erforderlich Überprüfung der zu überbauenden Flächen wird empfohlen Diese Karte darf nur mit der zugehörigen textlichen Stellungnahme verwendet werden. Nicht relevante Objekte außerhalb des beantragten Bereichs sind ausgeblendet.

6 RSAG AöR Siegburg Stadt Lohmar Ansprechpartner: Frau Kerstin Tillmann Ralf Mundorf Hauptstr Geschäftsbereich: Lohmar Qualitätssicherung Tel: Fax: Februar Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Hoven hier: frühzeitige Beteiligung der Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Frau Tillmann, danke für Ihre Mitteilung vom 9. Februar Von Seiten der RSAG AöR werden zu der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan in der vorgesehenen Lage keine Bedenken erhoben. Anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen entnehmen wir, dass die geplante Verkehrsfläche in einer Wendeanlage, die für dreiachsige Abfallsammelfahrzeuge, ausgelegt wird. Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen entnehmen Sie bitte der BGI 5104 und RASt 06. Mit freundlichen Grüßen Udo Otto Ralf Mundorf

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8 Stellungnahme zu Belangen des Anlagenschutzes ( 18a LuftVG) Datum: SIS/ND Aktenzeichen: Bezeichnung der Maßnahme: Stadt Lohmar: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Hoven. Art der Maßnahme: Flächennutzungsplan Bauherr: Name: Adresse: Anfrage von: Aktenzeichen: Mail Datum: Name: Stadt Lohmar Bauaufsichts- und Planungsamt Adresse: Hauptstr Lohmar planung@lohmar.de Objekt Dauer: unbefristet Sehr geehrte Damen und Herren, durch die oben aufgeführte Planung werden Belange der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nicht berührt. Es werden daher unsererseits weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht notwendig. Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Länder gemäß 31 LuftVG unberührt. Wir haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) von unserer Stellungnahme informiert. Mit freundlichen Grüßen i.a. Jakob Geiß Systems & Infrastructure Services Satelliten- und Technische Dienste i. A. Dr. Peter Heßler Systems & Infrastructure Services Satelliten- und Technische Dienste (Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig, freigegeben von Jakob Geiss am )

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13 . Aggerverband. Sonnenstraße Gummersbach. Bauaufsichts- und Planungsamt Stadthaus Herr Achim Burk Hauptstraße Lohmar Auskunft erteilt: Liane Nagel Durchwahl: 02261/ Fax: 02261/ Bei Antwort bitte angeben: Mein Zeichen: fu-gor-nag Datum: 7. März Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Hoven hier: frühzeitige Beteiligung der Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB Ihre vom Sehr geehrter Herr Burk, unter Bezugnahme auf Ihre o.g. nehme ich nachfolgend Stellung: Gewässerunterhaltung und entwicklung Innerhalb des Planungsbereiches befindet sich kein Gewässer, eine Betroffenheit des Bereiches Fließgewässer des Aggerverbandes ist somit eventuell nur indirekt, im Zusammenhang mit der geplanten Niederschlagswasserbeseitigung gegeben. Allgemeine Hinweise zur zukünftigen Niederschlagsentwässerung: Durch die geplante Versiegelung von Flächen in dem Plangebiet ergeben sich ggf. Änderungen bei der Niederschlagswasserbeseitigung. In Abhängigkeit der gegebenen hydrogeologischen Verhältnisse ist der Versickerung von Niederschlagswässern vor Ort gegenüber der punktuellen Einleitung in ein Gewässer unbedingt Vorrang einzuräumen. Es ist zu beachten, dass bei Einleitung zusätzlicher Niederschlagswässer über die bestehende Regenwasserkanalisation in ein Oberflächengewässer ggf. bestehende Einleitungserlaubnisse über ein einschlägiges Wasserrechtsverfahren anzupassen sind, wobei sich zulässige Einleitungsmengen an den Anforderungen des Merkblattes BWK M3/M7 orientieren sollten. 2 Aggerverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Sonnenstraße Gummersbach Tel.: 02261/36-0. Fax: 02261/ Internetadresse: info@aggerverband.de Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt, IBAN DE BIC WELADED1GMB Kreissparkasse Köln, IBAN DE BIC COKSDE33XXX Sparkasse Wiehl, IBAN DE BIC WELADED1WIE

14 2 Aus Sicht der Abwasserbehandlung teile ich ihnen mit, dass gegen die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Hoven keine Bedenken bestehen da der Bereich im Netzplan der Kläranlage Donrath enthalten ist. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, dann erreichen Sie Frau Funk (Gewässerentwicklung) am besten unter der Telefon-Nr / und Herrn Gorres (Abwasserbehandlung) unter der Telefon-Nr / Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand Im Auftrag Hubert Scholemann Aggerverband Körperschaft des öffentlichen Rechts Sonnenstraße Gummersbach Tel.: 02261/36-0. Fax: 02261/ Internetadresse: Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt, IBAN DE BIC WELADED1GMB Kreissparkasse Köln, IBAN DE BIC COKSDE33XXX Sparkasse Wiehl, IBAN DE BIC WELADED1WIE

15 Stadt Lohmar Der Bürgermeister Bauaufsichts- und Planungsamt Postfach Lohmar Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung - Fachbereich Beate Klüser Zimmer: 5.21 Telefon: Telefax: beate.klueser@rhein-sieg-kreis.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen Datum per Kl Änderung des Flächennutzungsplanes Beteiligung gem. 4 (1) BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, zur oben genannten Planänderung wird wie folgt Stellung genommen: Altlasten Im Änderungsbereich sind bisher keine Altlasten, altlastverdächtige Flächen oder sonstige schädliche Bodenveränderungen erfasst. Den Hinweisen der Begründung ist zu entnehmen, dass das Plangebiet durch eine langjährige, intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt worden ist und dort auch Geländeauffüllungen stattgefunden haben. Gemäß der Übersichtskarte der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie NRW, liegt das Plangebiet in einem Bereich mit altbergbaulichem Einfluss. Somit haben sich Anhaltspunkte ergeben, die den Verdacht auf Bodenbelastungen begründen. Im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens wird daher empfohlen, dass die Stadt Lohmar als Planungsträgerin, dem Bodenbelastungsverdacht nachgeht und hinreichend überprüft. Bodenschutz Für den Fall, dass im weiteren Planverfahren eine zusätzliche Inanspruchnahme von Böden stattfinden sollte, wird empfohlen, die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen unter Berücksichtigung von Vermeidungs-, Minderungs- und Minimierungsmaßnahmen quantitativ zu erfassen und mit Ausgleichsmaßnahmen zu bilanzieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Klüser

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17 Planung Von: Karrenberg, Jens Gesendet: Mittwoch, 14. März :35 An: Planung Betreff: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes in Lohmar-Hoven Sehr geehrte Damen und Herren, zur o.g. Planänderung haben Sie mich als Luftfahrtbehörde beteiligt. Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Köln/Bonn gem. 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und zwar im Anflugsektor der Landebahn 24 ca m nördlich der Anfluggrundlinie. Bauvorhaben bedürfen hier ggf. der luftrechtlichen Zustimmung. Die Änderung des Flächennutzungsplans begegnet aufgrund der voraussichtlichen Bauhöhen eines Wohngebietes keinen grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch aufgrund potenzieller luftrechtlicher Betroffenheit um Beteiligung in nachgelagerten Verfahren (Bebauungsplan/Baugenehmigung). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Jens Karrenberg Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 26 Luftverkehr Am Bonneshof Düsseldorf Tel: 0211/ Fax: 0211/ jens.karrenberg@brd.nrw.de 1

18 Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Krewelstraße 7, Eitorf PER MAIL Stadt Lohmar Bauaufsichts- u. Planungsamt Hauptstr Lohmar Seite 1 von 1 Aktenzeichen RFA 04 bei Antwort bitte angeben Frau Schäfer FG Hoheit/Zentrale Dienste Telefon Telefax britta.schaefer@wald-undholz.nrw.de Flächennutzungsplan Lohmar-Hoven, 33. Änderung Ihre Mail vom Sehr geehrte Damen und Herren, gegen das geplante Vorhaben bestehen aus forstfachlicher Sicht seitens des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Schäfer Bankverbindung HELABA Konto : BLZ : IBAN: DE BIC/SWIFT: WELA DE DD Ust.-Id.-Nr. DE Steuer-Nr. 337/5914/3348 Dienstgebäude und Lieferanschrift: Regionalforstamt Rhein-Sieg- Erft Krewelstraße Eitorf Telefon Telefax Rhein-Sieg-Erft@wald-undholz.nrw.de

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unter Bezugnahme auf Ihre o.g. nehme ich nachfolgend Stellung:

unter Bezugnahme auf Ihre o.g.  nehme ich nachfolgend Stellung: . Aggerverband. Sonnenstraße 40. 51645 Gummersbach. Bauaufsichts- und Planungsamt Stadthaus Frau Claudia Peter Hauptstraße 27-29 53797 Lohmar Auskunft erteilt: Liane Nagel Durchwahl: 02261/36-1725 Fax:

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