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28 Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg WWA Aschaffenburg - Postfach Aschaffenburg Per Stadt Würzburg Würzburg Ihre Nachricht Unser Zeichen Bearbeitung Datum WÜStadt- Ulrich Popp FA BPl / gg 19220/2018 Stadt Würzburg / 95. Flächennutzungsplanänderung / Bebauungsplan "Sondergebiet Multifunktionsarena Würzburg"; Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach 4 (2) BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, zu der o. g. Planung haben wir mit Schreiben vom (Gz WÜStadt-5034/2013) sowie (Gz WÜStadt-27620/2017) Stellung genommen. Die darin aufgeführten wasserwirtschaftlichen Anregungen wurden unter Abschnitt D (Verfahren und Abwägung) der Begründung vom zu o. g. Planung abgewogen. Die textlichen und zeichnerische Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan Altstadt 42 Sondergebiet Multifunktionsarena Würzburg vom enthalten Regelungen und Darstellungen zu folgenden wasserwirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalten: Recyclingpapier aus 100% Altpapier Standort Cornelienstraße Aschaffenburg Telefon / Telefax / Internet poststelle@wwa-ab.bayern.de öffentlich Seite 28 von 49

29 Maximal zulässige Gebäudeunterkante. 2. Zulässigkeit von mit dem Trinkwasserschutz zu vereinbarenden Gründungstiefen. 3. Bauliche Ausführung der Gründungsmaßnahmen für Veranstaltungshalle, Parkhaus und Pleichachbrücke (Franki-Pfähle, Rüttelstopfsäulen, Einzel- und Streifenfundamente) auf der Basis einer geotechnischen und hydrogeologischen Detailuntersuchung. 4. Umgang mit Niederschlagswasser, Verzicht auf versickerungsfähige Oberflächenbefestigungen. 5. Hochwasser, Schutz gegen drückendes Wasser, Grundwasser. 6. Wasserversorgung. 7. Abwasserbeseitigung, Schmutzwasser. 8. Von Bebauung freizuhaltendem Entwicklungsbereich Pleichach, verbindliche Herstellung eines naturnahen Zustandes der Pleichach auf der Basis der Konzeptstudie Gewässerentwicklung Pleichach. 9. Überschwemmungsgebiet HQ Trinkwasserschutzgebiet Bahnhofsquellen, Schutzgebietsverordnung, Beweissicherung, hydrogeologische Baubegleitung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Anforderungen an Bautätigkeiten im Wasserschutzgebiet. Die in unseren o. g. Stellungnahmen enthaltenen wasserwirtschaftlichen Anregungen sind im Wesentlichen in Abwägung und Planung berücksichtigt worden. Ergänzend möchten wir noch auf Folgendes hinweisen: I. Hinsichtlich der vom geotechnischen Büro PeTerra festgestellten Belastungen ist noch zu klären, ob diese bei den vor einigen Jahren durchgeführten bodenschutzrechtlichen Untersuchungen bereits erkannt und bewertet wurden. Falls dem so ist, ist aus bodenschutzrechtlicher Sicht nichts Weiteres veranlasst. II. Falls nicht, sind die Belastungen nach den bodenschutzrechtlichen Vorgaben zu erkunden und zu bewerten. Ergänzend sind Untersuchungen an den vorhandenen Grundwassermessstellen auf dem Gelände auf die festgestellten Schadstoffe durchzuführen. III. Für den Umgang mit den belasteten Erdmaterialien und Auffüllungen wird ein abfalltechnisches Konzept erforderlich. Es ist im Zuständigkeitsbereich des Abfallrechts abzuwickeln. Eine Verwertung von belastetem Material zur Wiederverfüllung von Arbeitsräumen o. ä. bei der Baumaßnahme Multifunktionshalle scheidet aus. öffentlich Seite 29 von 49

30 - 3 - IV. Die Baufläche ist nach unserem Kenntnisstand im ABUDIS-Kataster als Altablagerungsfläche Kategorie B eingetragen. Vor der Feststellung der Bebaubarkeit ist eine Entlassung der Fläche aus dem Altlastenkataster erforderlich. V. Zu 4.: Bei der Planung von Anlagen zum Umgang mit gesammeltem Niederschlagswasser sind die einschlägigen Regelwerke (z. B. DWA-M153 Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser, A 117) zu beachten. Vor der Erschließung sind für die berührten wasserrechtlichen Tatbestände (z. B. Einleitung in ein Oberflächengewässer) die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen mit den entsprechenden Nachweisen zu beantragen. Das Renaturierungskonzept Gewässerentwicklung Pleichach ist dabei zu berücksichtigen (z. B. ist zu klären, inwieweit im beengten Pleichachkorridor Anlagen zum Umgang mit Niederschlagswasser (Regenrückhaltebecken) untergebracht werden können). VI. Zu 9.: Hochwasser-Risikogebiet Main und Pleichach: Der gesamte B-Plan-Bereich liegt im HQ extrem -Überschwemmungsgebiet (Risikogebiet). Nach 78 b (1) Nr. 1 WHG sind für dieses Risikogebiet der Schutz von Leben und Gesundheit sowie die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen. Das Risikogebiet ist nachrichtlich in den Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan zu übernehmen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Popp öffentlich Seite 30 von 49

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