Autochthone Pflanzenverwendung

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1 Autochthone Pflanzenverwendung Ziele, Anwendung und Verfahrensstand in Thüringen Norbert Müller Dialogforum Genetische Vielfalt und gerechter Vorteilsausgleich aus deren Nutzen - Verwendung autochthoner Pflanzen in Thüringen Erfurt 3. November 2010 Prof. Dr. Norbert Müller FHE Fachgebiet Landschaftspflege & Biotopentwicklung & AG Autochthone Pflanzenverwendung in Thüringen 1

2 Autochthone Pflanzenverwendung Ziele, Anwendung und Verfahrensstand in Thüringen 1 Definition 2 Hintergrund und Ziele 3 Methoden und Anwendung 4 Umsetzung - bundesweit e und in Thüringen 5 Globale Herausforderungen und Ausblick 6 Literatur 2

3 1 Definition Autochthon Synonym für gebietseigen t i d. h. vom jeweiligen Betrachtungsort stammend, bodenständig Als autochthon werden Pflanzen bzw. Sippen (Arten, Unterarten, Ökotypen) bezeichnet, die aus Populationen einheimischer Sippen stammen, welche sich in einem bestimmten Naturraum über einen langen Zeitraum in vielfachen Generationsfolgen vermehrt haben. Beispiel: Coryllus avellana aus dem Naturraum Thüringer Becken, allochthon oder gebietsfremd werden Pflanzen bzw. Sippen bezeichnet, die nicht aus Populationen einheimischer Sippen stammen oder die durch menschliche Mitwirkung in Gebiete außerhalb ihres natürlichen Areals gelangt sind auch Kultivare (Sorten) zählen dazu. Beispiele: Coryllus avellana aus Tschechien, Caragana arborescens (aus China), Festuca rubra duriscula BORNITO 3

4 2 Hintergrund - Problemlage Jährlich werden großen Mengen gebietsfremden Saat- und Pflanzgutes in und außerhalb von Siedlungen in Europa ausgebracht z. B. Thüringen Begrünungsmaßnahmen A 71 und ICE Trasse (ab 2000) und deren Ausgleichs- & Ersatzmassnahmen wie 1. aus anderen Kontinenten oder Regionen Caragana arborescens (Sibirien und Mittelasien) Colutea arborescens (Südeuropa), Salix daphnoides (Europäische Alpen), Tamarix chinensis (China) 2. ungesicherter Herkunft Coryllus avellana mit ungesicherter Herkunft, Cornus sanguinea mit ungesicherter Herkunft, 3. Kultivare (Sorten) z. B. Gräsern der RSM Landschaftsrasenmischung 5,0 % Agrostis capillaris HIGHLAND, 25,0 % Festuca ovina duriuscula BORNITO, 30,0 % Festuca rubra commutata LUCINDA, 15,0 % Festuca rubra rubra BACH, 15,0 % Festuca rubra trichophylla SAMANTA, 5,0 % Lolium perenne CONRAD, 5,0 % Poa pratensis BARON Lit.: Müller & Schrader 2005 Erfolgskontrolle A & E Thür., Müller 2009 Florenverfälschung an Thür. Autobahnen, FHE online, Müller & Kirmer 2009 LA&NA 4 Thür.

5 2 Hintergrund - Problemlage Das kann - biologischen Invasionen initiieren (Naturalisation gebietsfremder Arten und deren massenhafte Ausbreitung) Beispiel: i Begrünung des Mittelstreifen t if an der A71 zwischen der Landesgrenze Thüringen - Bayern bis nach Sömmerda mit dem aus Mittelasien stammenden Erbsenstrauch (Caragana arborescens) eingebürgert in Finnland, invasiv in Nordamerika Derzeit größter Freilandversuch zur Invasionsbiologie in Deutschland!! Lit.: Global Compendium of the Weeds 5

6 2 Hintergrund - Problemlage und die genetische Vielfalt heimischer Arten beeinflussen. Kreuzungen zwischen gebietsheimischen und gebietsfremden Herkünften können zu schleichenden Veränderungen des Genpools durch genetische Homogenisierung ( Florenverfälschung ) führen Beispiel : Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen an A 71, Erfurt mit : Coryllus avellana mit ungesicherter Herkunft Cornus sanguinea mit ungesicherter Herkunft RSM Landschaftsrasenmischung 5,0 % Agrostis capillaris HIGHLAND, 25,0 % Festuca ovina duriuscula BORNITO, 30,0 % Festuca rubra commutata LUCINDA, 15,0 % Festuca rubra rubra BACH, 15,0 % Festuca rubra trichophylla SAMANTA, 5,0 % Lolium perenne CONRAD 1, 5,0 % Poa pratensis BARON Eingriff durch Ausgleich Lit. Reif & Nickel 2000 NA&LA, Müller & Schrader 2005 FHE online 6

7 2 Hintergrund - Problemlage Das führt zum Rückgang und Aussterben lokaler Gärtnereien und Baumschulen da Saatgut t und Pflanzen global l gehandelt werden - Rasensaatgut aus Neuseeland und Nordamerika - Gehölze aus der gesamten EU - vor allem Billiglohnländer Südosteuropa 7

8 2 Hintergrund - Ziel Die Lösung zur Sicherung der biologischen Vielfalt und dem gerechten Vorteilsausgleich aus dessen Nutzen Verwendung autochthonen Saatgut- und Pflanzguts 8

9 2 Hintergrund rechtl. Rahmen Forderung des Naturschutzes nur autochthones Saat- und Pflanzgut zu verwenden seit den 80 er Jahren (Einführung der Eingriffsregelung). Außerhalb von Siedlungen gesetzlich geregelt seit 2000 z. B. im Thür. NatschG 2003 Mit Novellierung Bundesnaturschutzgesetzes März 2010 erstmals bundesweit klare rechtliche Vorgaben 9

10 2 Hintergrund rechtlicher Rahmen BNatschG Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten (4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist. Von dem Erfordernis einer Genehmigung sind ausgenommen 1.der Anbau von Pflanzen in der Land- und Forstwirtschaft, 2.der Einsatz von Tieren a) nicht gebietsfremder Arten, b) gebietsfremder Arten, sofern der Einsatz einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, bei der die Belange des Artenschutzes berücksichtigt sind, zum Zweck des biologischen Pflanzenschutzes, 3.das Ansiedeln von Tieren nicht gebietsfremder Arten, die dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, 4.das Ausbringen von Gehölzen und Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete bis einschließlich 1. März 2020; bis zu diesem Zeitpunkt sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden. 10

11 2 Hintergrund rechtlicher Rahmen Begründungen zum BNatSchG 2010: Durch die Anpflanzung von Herkünften aus anderen Regionen wird die genetische Vielfalt auf der Ebene der Arten und darunter liegender Sippen wesentlich beeinflusst. Kreuzungen zwischen nicht gebietsfremden und gebietsfremden Herkünften können zu schleichenden Veränderungen des Genpools durch genetische Homogenisierung ( Florenverfälschung ) und zur Auslöschung von Wildsippen führen. Die eingeräumte Übergangsfrist von zehn Jahren soll den Marktteilnehmern die Umstellung auf die Genehmigungspflicht erleichtern. 11

12 3 Methoden und Anwendung Für die Verwendung von autochthonem Saat- und Pflanzgut gibt es zahlreiche bewährte Verfahren: a) Heublumenaussaat b) Heudrusch a) z. B. Losvik & Austad 2002; b) z. B. Engelhardt

13 3 Methoden und Anwendung Für die Verwendung von autochthonem Saat- und Pflanzgut gibt es zahlreiche bewährte Verfahren: a) Heublumenaussaat b) Heudrusch c) Begrünungen mit frischem Mahdgut d) Übertragung von Oberboden Sodenversetzung, Sodenschüttung c) z. B. Hölzel & Harnisch 2002; Kirmer et al. 2006; Kiehl & Wagner 2006 b) z. B. Müller 1990; Wolf 1998; Bruelheide & Flintrop 1999; Kirmer

14 3 Methoden und Anwendung Für die Verwendung von autochthonem Saat- und Pflanzgut gibt es zahlreiche bewährte Verfahren: a) Heublumenaussaat b) Heudrusch c) Begrünungen mit frischem Mahdgut d) Übertragung von Oberboden Sodenversetzung, Sodenschüttung e) Ansaaten mit Saatgut gebietseigener Herkünfte mit & ohne Mulchauflage f) Pflanzungen e) z. B. Marzini 1999; Bosshard 2000; Kirmer 2004; Jongepierova et al f) z. B. Kümmerlin

15 4 Umsetzung - Bund Forstwirtschaft Seit langem gesetzliche Regeln bezüglich der Erzeugung und des Inverkehrbringens von forstlichem Saat- und Pflanzgut (FoVG 2006) Die Verwendung geeigneter Herkünfte entscheidet ganz wesentlich über Leistungsfähigkeit g unserer Wälder. Ökonomischer Anreiz, herkunftsgerechtes Forstvermehrungsgut im eigenen Wald zu verwenden. Abb. 9 Herkunftsgebiete für heimische Gehölze nach der BLAG Erhaltung forstlicher Genressourcen und Forstsaatgutrecht (in: BMVEL 2003 auf der Grundlage von Schmidt & Krause 1997) 15

16 4 Umsetzung - Bund AG Regiosaatgut Die bundesweite Initiative AG Regiosaatgut beschäftigt sich seit mehreren Jahren, speziell unter dem Aspekt Begrünungsmaßnahmen, g mit der Abgrenzung von Herkunftsgebieten (z. B. Hacker & Hiller 2003). Sie untergliedert Deutschland vorläufig in 18 Gebiete Abb. Einteilung in 18 Herkunftsgebiete durch die AG Regiosaatgut, Diskussionstand 2007 (siehe Internetpräsentation Regiosaatgut 2008). 16

17 4 Umsetzung - Thüringen Gründung der Arbeitsgruppe Autochthone Pflanzenverwendung in Thüringen durch den Thür. Landesnaturschutz auf Grund der Vollzugsdefizite bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und dem Bundesfernstrassenbau AG Mitglieder ThürLaNaSchutzbeirat N. Müller FHE (Leung) G. Jetschke FSU Jenita, FHE, FHB A. Kirmer TMLFUN B. Max, B. Schmidt TLUG - A. Lux TLSB - D. Busch TLMJF - W. Arenhövel DEGES - B. Voß Bayer. AG W. Zahlheimer Seit 2009 DVL G. Gramm-Wallner Rieger-Hoffmann E. Rieger FHE G. Schwalbe 17

18 4 Umsetzung - Thüringen Positionspapier i der AG Müller & Kirmer 2009 zur autochthonen Pflanzenverwendung außerhalb von Siedlungen Grundsätzlich: Thüringen wird nach den Naturräumen in fünf Haupt- und 15 Untereinheiten eingeteilt wie bereits für Grünlandsaatgut vorgeschlagen (Westhus & Korsch 2005, ) Lit.: Müller & Kirmer 2009 LA& NA Thür., Westhus & Korsch 2005 LA&NA Thür. 18

19 4 Umsetzung - Thüringen Positionspapier i der AG Autochthone Pflanzenverwendung Thür Punkt 1 Für Grünlandansaaten soll ein Spenderflächenkataster erstellt werden -Für Heumulch- und Heudruschverfahren sollten die Spenderflächen grundsätzlich im gleichen Herkunftsteilgebiet innerhalb der 15 Untereinheiten liegen. Lit. : Kirmer & Korsch 2010 hrs. TLUG kar. &online seit 2010 Diplomarbeit FHE, 19

20 4 Umsetzung - Thüringen Positionspapier i der AG Autochthone Pflanzenverwendung Thür Punkt 2 Für die Gewinnung von Grünlandsaatgut und Aufbau neuer Märkte müssen Rahmenlisten für Sippen erarbeitet werden (Gräser und Kräuter), die innerhalb der 5 Hauptherkunftsgebiete verwendet werden sollen. Vgl. Vortrag Heiko Korsch Bei Großvorhaben mit großer Nachfrage sollte in 15 Teilherkunftsgebiete untergliedert werden (rechtzeitig Verträge mit Produzenten abschließen) 20

21 4 Umsetzung - Thüringen Positionspapier i der AG Autochthone Pflanzenverwendung Thür Punkt 3 Auch für Gehölze müssen Rahmenlisten und Handlungsempfehlungen für die Verwendung Gebietsheimischer Gehölze erarbeitet werden! vgl Vortrag Arenhöfel! Lit.: Arenhöfel & Kahlert 2005 Verantwortlich TMLFUN 21

22 4 Umsetzung - Thüringen Positionspapier i der AG Autochthone Pflanzenverwendung Thür Punkt 4 Es muss eine Abstimmung der Produktionsgrenzen mit den Nachbarländern erfolgen Verantwortlich TMLFUN 22

23 4 Umsetzung - Thüringen Positionspapier i der AG Autochthone Pflanzenverwendung Thür Punkt 5 Es sollen Informationsbroschüren und einer Internetpräsentation zur begleitenden Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet werden 5 Gehölze? Verantwortlich TMLFUN 23

24 4 Umsetzung - Thüringen Positionspapier i der AG Autochthone Pflanzenverwendung Thür Punkt 6 Es soll begleitenden Öffentlichkeitsarbeit stattfinden 1. Tagung der TLUG am in Jena Stand, Probleme und Perspektiven der Verwendung von autochthonem Samenmaterials in Thüringen mit Schwerpunkt Grünland Mit 12 Vorträgen 5 Gehölze 2. Dialogforum DVL, FHE und Thür. AG Auto. am in Erfurt Genetische Vielfalt und gerechter Vorteilsausgleich aus deren Nutzen- Verwendung? autochthoner Pflanzen in Thüringen Verantwortlich TMLFUN 24

25 4 Umsetzung - Thüringen Positionspapier i der AG Autochthone Pflanzenverwendung Thür Punkt 7 Es sollen Informationsbroschüren und Internetpräsentationen erarbeitet werden Gehölze? Verantwortlich TMLFUN 25

26 4 Umsetzung - Thüringen Positionspapier i der AG Autochthone Pflanzenverwendung Thür Punkt 8 Es sollen Handlungsempfehlungen zur guten fachlichen Praxis der autochthonen Pflanzenverwendung und Renaturierung gefährdeter Lebensräume in Thüringen erarbeitet werden Hilfestellung für Landschaftsarchitekten etc. (Handbuch der Landschaftspflege fl in Thüringen) Gehölze? Verantwortlich TMLFUN 26

27 4 Umsetzung - Thüringen Positionspapier i der AG Autochthone Pflanzenverwendung Thür Punkt 9 Es muss ein gemeinsamer Erlass des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien und des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt erarbeitet werden Verantwortlich TMLFUN und TMBLM 27

28 5 Globale Herausforderungen und Ausblick Angesichts des Verlusts der Biodiversität und Klimawandels muss in Zukunft autochthone Pflanzenverwendung auch im besiedelten Bereich der Schwerpunkt werden. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand Vgl. Nat. Strategie zur biologischen Vielfalt 2007 und COP 10 Nagoya

29 6 Literatur 29

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