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1 Das neue Bundesnaturschutzgesetz und die Verwendung von gebietsheimischen (gebietseigenen) Gehölzen in der freien Natur. Überlegungen aus der Sicht von Anwendern. Rechtliche Grundlagen Am 29. Juli 2009 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) beschlossen (BGBl 2009). Darin befindet sich im Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope der 40 mit dem Titel: Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten. In Absatz (4) heißt es: "Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Künstlich vermehrte Pflanzen sind nicht gebietsfremd, wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschließen ist. " Es folgen Ausnahmen für den Anbau in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Tiere. Weiterhin ausgenommen von dem Erfordernis der Sätze 1 und 2 ist nach Ziff. 4 "das Ausbringen von Gehölzen oder Saatgut außerhalb ihrer Vorkommensgebiete bis einschließlich 1. März 2020; bis zu diesem Zeitpunkt sollen in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden." Landschaftshecke mit Sträuchern.

2 2 Was bedeutet das? Es bedeutet, dass spätestens ab 1. März 2020 für Pflanzungen in der freien Landschaft im Geltungsbereich des Bundesnaturschutzgesetzes ausschließlich nur noch gebietsheimische Gehölze gepflanzt werden dürfen. Für alle nicht gebietsheimischen Gehölze ist eine Genehmigung erforderlich, die jedoch versagt werden muss, wenn eine Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten nicht auszuschließen ist. Diese Gefährdung dürfte praktisch nie auszuschließen sein, weil die Kenntnisse zur exakten Identifikation einer gebietsheimischen Population, deren Abgrenzung zu einer nicht gebietsheimischen Population und damit auch die Möglichkeiten einer exakten Risikoabschätzung noch weitgehend fehlen. Bis 1. März 2020 sollen Gehölze vorzugsweise in der freien Natur nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden. Davon unberührt bleiben bereits bestehende rechtliche Regelungen einzelner Bundesländer, zum Beispiel der Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei Pflanzung in der freien Landschaft vom 09.Oktober 2008 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 46 vom 19. November 2008). Dieser schließt die Verwendung nicht gebietsheimischen Pflanzgutes bereits 2012, (bei Heistern bis zum 31. Dezember 2016) endgültig aus. Eine kritische Betrachtung des vorangegangenen Erlasses (2004) aus praktischer Sicht erfolgte durch Brehm und Plietzsch (2006). Neuanlage einer Landschaftshecke.

3 3 Hellenbroich und Frenz (2008) haben die Möglichkeiten von naturschutzrechtlichen Vorgaben zur Verwendung gebietsheimischer Gehölze in einem Fachbeitrag diskutiert. Sie kommen zu folgender Auffassung. Gebietsfremd können auch Exemplare einer bereits vorkommenden Art sein, wenn diese jedoch einer anderen Population mit genetischen Besonderheiten entstammen. Werden Gehölzpflanzungen als Kompensationsmaßnahmen bei der Anwendung naturschutzrechtlicher Instrumente erforderlich, so ist es legitim, ihre Durchführung mit gebietseigenen Gehölzen anzuordnen, um die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes aufrecht zu erhalten. Allerdings schränken die Autoren ihre Aussage zuletzt wieder ein, denn eine entsprechende Anordnung setze voraus, dass sie auf wissenschaftlich abgesicherten Kriterien nach dem gegenwärtigen Diskussionsstand fußt. Nur dann wäre die behördliche Anordnung verhältnismäßig, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen. Fachliche Grundlagen und Begriffe Wie stellt sich nun der gegenwärtige wissenschaftliche Diskussionsstand zu den gebietsheimischen (gebietseigenen) Gehölzen dar? Dieser Begriff wurde u.a. von Kowarik und Seitz (2003) eingeführt. Die Autoren schlagen vor, den Begriff "autochthon" aufgrund seiner Missverständlichkeit und Vieldeutigkeit nicht mehr im Zusammenhang mit der Produktion und der Verwendung von einheimischen Gehölzen zu verwenden. Vielmehr sollen "gebietseigene" oder "gebietsheimische" Sippen zu einheimischen Arten zugeordnet werden, die zu einer abgrenzbaren Population gehören und deren Vorkommen in einem bestimmten Gebiet über eine lange Zeit kontinuierlich angenommen wird. Als ausreichenden Zeitraum nehmen die Autoren fünf Generationsfolgen in mindestens 200 Jahren an. Was bedeutet das? Es müsste demnach möglich sein, innerhalb einer Gehölzart verschiedene Gruppen von Individuen gegeneinander abzugrenzen, die unterschiedliche Eigenschaften

4 4 besitzen. Dazu wiederum muss eine innerartliche Vielfalt vorhanden sein, die erkennbar, nachweisbar und von naturschutzfachlicher Relevanz ist. Hier finden sich zahlreiche Beispiele unter den einheimischen Gehölzen, zum Beispiel die Reif-Weide in der Varietät Salix daphnoides var. daphnoides mit einer Verbreitung in ganz Europa (ausgenommen Britische Inseln) und in der Varietät Salix daphnoides var. pomeranica (in Europa vor allem in Küstengebieten). Ein anderes Beispiel ist die Purpur-Weide mit den Unterarten Salix purpurea subsp. purpurea bzw. subsp. lambertiana. Beide sind in Europa verbreitet, aber die Zweige der letzt genannten Subspezies sind dicker und am gleichen Individuum finden sich Triebe mit rein wechselständigen und rein gegenständigen Blättern, die fast schon von der Basis an gesägt sind (Roloff & Bärtels 2006). Eine weitere einheimische Gehölzart mit nachgewiesener innerartlicher Vielfalt ist die Schlehe, Prunus spinosa mit der subsp. fruticans, der subsp. dasyphylla und der subsp. spinosa. Diese Unterarten lassen sich ebenfalls anhand von morphologischen Merkmalen voneinander unterscheiden (Rothmaler 1988). Es ergibt sich die Frage, ob solche innerartliche Vielfalt auch bei anderen Arten oder sogar bei allen einheimischen Gehölzen vorhanden und nachweisbar ist. Genau an diesem Punkt scheiden sich jedoch derzeit noch die Meinungen. Der Leiter der Abteilung Ökologie und Schutz von Fauna und Flora im Bundesamt für Naturschutz, Krüß (2009), schreibt in einem Leserbrief an eine Fachzeitschrift als Entgegnung auf eine vorangegangene Darstellung des Herausgebers "die Behauptung, dass wissenschaftlich bisher tatsächlich kein Beleg für innerartliche Differenzierung von Gehölzen in Deutschland vorliege bzw. dass 95-98% der deutschen Gehölze durchmischt seien, ignoriert nicht nur grundlegende evolutionsbiologische Tatsachen, sondern auch die umfangreiche Literatur zum Thema". Er schreibt weiter, dass man mit einem genetischen Fingerabdruck nicht nur nord- und süddeutsche Gehölzherkünfte unterscheiden könne, sondern sogar Populationen und fordert abschließend einen sachlichen Umgang mit dem Thema. Auf der anderen Seite des Meinungsspektrums stehen Vertreter des Bundes deutscher Baumschulen (BdB), die auf eigene Forschungsvorhaben und ein Rechtsgutachten in ihrem Auftrag zum Thema verweisen. Darin wird u.a. bezweifelt, dass diese innerartliche Vielfalt bei den einheimischen Gehölzen in allen

5 5 Fällen nachweisbar ist und das die Restriktionen zum Schutz der innerartlichen Vielfalt weit über die Forderungen hinausgeht, die zum Beispiel im "Rio-Abkommen" erhoben werden (Pfaue 2009). Fragen und Diskussion Sind denn nun verschiedene Herkünfte einer Gehölzart sicher zu unterscheiden? Diese zentrale Frage ist offensichtlich von herausragender Bedeutung und soll anhand von aktuellen Untersuchungen zum Thema näher beleuchtet werden. Natürlich muss es bei Gehölzen eine innerartliche Vielfalt aus biologischen Gründen geben. Fast alle Gehölze sind Fremdbefruchter, das bedeutet, die durch Bestäubung und Befruchtung entstandenen Nachkommen besitzen in der Regel verschiedene Vater- und Muttereinflüsse. Damit sind die Nachkommen genetisch unterschiedlich ausgestattet. In der Regel ergeben sich aus diesen genetischen Unterschieden auch verschiedene Eigenschaften der Gehölze. Das ist im Übrigen auch die Voraussetzung dafür, dass man einzelne Individuen mit bestimmten Eigenschaften auslesen, als Sorten benennen und vegetativ weiter vermehren kann, wie dies von Gärtnern seit Jahrhunderten getan wird. Sträucher im Einschlag nach Lieferung auf die Baustelle.

6 6 Doch zurück zu den Gehölzen, die durch Befruchtung entstanden sind. Kann man sie nun mit geeigneten Methoden sicher voneinander unterscheiden? Die Antwort auf diese Frage muss nach Durchsicht vorliegender Veröffentlichungen mit ja und nein beantwortet werden. Das erscheint zunächst paradox und unbefriedigend, soll jedoch näher erläutert werden. Von Erfolgen beim Herkunftsnachweis bei Waldbaumarten mittels Isoenzym- und DNA-Analysen berichtet zum Beispiel Konnert (2006). Der Autorin ist es demnach gelungen, einen Zusammenhang zwischen Saatgutpartien und beernteten Bäumen herzustellen. Geprüft wurden in jedem der Verfahren jedoch die Nichtübereinstimmung, das heißt, von welchen der beernteten Bäume das Saatgut auf keinen Fall stammte. Deshalb schreibt sie weiter, dass außer diesen Untersuchungen immer auch eine Dokumentation aller Schritte in der Praxis erforderlich sei. Die Autorin verweist außerdem darauf, dass nur unter bestimmten Bedingungen auf die bisher übliche Sicherstellung von Referenzproben bei jeder Ernte verzichtet werden kann. Diese Bedingungen sind: kleine und klar abgegrenzte Ernteeinheiten (z.b. Samenplantagen), eine genetische Komplettinventur und das Vorhandensein und Auffinden von Genmarkern mit einer entsprechenden Variabilität. "Für größere Ernteeinheiten, wie sie bei den Hauptbaumarten die Regel sind, ist dies aber auch in absehbarer Zukunft kein gangbarer Weg." (Konnert 2006). Für strauchartig wachsende Landschaftsgehölze liegt ein aktueller Beitrag zur Diskussion über Herkunftsgebiete von Liesebach, Schneck und Kätzel (2007) vor. Hierin werden die bisher veröffentlichten Ergebnisse von Anbauversuchen in Deutschland mit Straucharten verschiedener geografischer Herkunft sowie Untersuchungen mit Isoenzym- und DNA-Markern dargestellt und gewertet. Die bisherigen Untersuchungen sind demnach mit elf einheimischen Straucharten über jeweils einen Zeitraum von maximal drei Jahren durchgeführt worden. Von den drei am häufigsten untersuchten Arten scheinen Herkunftsunterschiede bei Prunus spinosa (Schlehe) und Crataegus monogyna (Eingriffliger Weißdorn) häufig zu sein und bei Cornus sanguinea (Roter Hartriegel) eher selten. Die Autoren listen weiter auf, dass große Unterschiede zwischen den Populationen bei Isoenzym-Markern

7 7 nicht zu erwarten sind, weil diese immer über beide Eltern vererbt werden. Bei den weit verbreiteten Forstbaumarten beträgt der Anteil der Differenzierung zwischen Populationen im Durchschnitt nur 2 bis 10% an der Gesamtvariation. Damit liegen 90 bis 98% der Gesamtvariation dieses Markertyps innerhalb der Populationen, wodurch Isoenzym-Marker keinen wesentlichen Beitrag zur Unterscheidung zwischen Populationen leisten können. Das Hauptaugenmerk sollte demzufolge auf das Auffinden geeigneter DNA-Marker und die Unterscheidung anhand eventuell vorhandener genetischer Unterschiede gelegt werden. In einer Studie von Seitz et al. (2005) wurden vier Wildrosen-Arten aus Brandenburger Vorkommen mit Hilfe genetischer Marker untersucht. Dabei zeigte sich in Clusteranalysen, dass in vielen Fällen Individuen aus einer Population einander ähnlicher waren als Individuen aus verschiedenen Populationen. Proben einer Population aus Ungarn bei Rosa canina ließen sich von den Brandenburger Vorkommen abgrenzen, während einzelne Individuen aus der Türkei, Spanien, Algerien und Griechenland nicht von Brandenburger Vorkommen zu trennen waren. Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Sanddorn (Hippophae rhamnoides) Seitz et al. (2008) haben einen methodischen Ansatz zur Feldprüfung der Eignung von Erntebeständen gebietseigener Gehölze vorgelegt, der sich ausschließlich auf visuell zu beurteilende Parameter stützt. Nach ihrer Auffassung ist ein Gehölzbestand dann gebietseigen, wenn er die folgenden Voraussetzungen erfüllt: - Alle im Gehölzbestand vorkommenden Gehölzarten sind im Gebiet einheimisch. - Es handelt sich um ein altes Gehölzvorkommen (Mindestalter nach regionalen Grenzwerten, z.b. für Brandenburg 50 Jahre).

8 8 - Es befinden sich in der direkten Umgebung des Gehölzbestandes (Umkreis 300 m) keine Gehölze unbekannter oder gebietsfremder Herkunft. Als erntewürdig bezeichnen die Autoren einen Bestand dann, wenn die Populationsgröße mindestens zehn beerntbare Individuen enthält (bei klonal wachsenden Arten, wenn der Bestand mindestens eine Fläche von 50 m² umfasst). Was kann man aus diesen Ergebnissen ableiten? Die wissenschaftliche Absicherung der Befunde wie von Krüß (Bundesamt für Naturschutz) postuliert ist derzeit noch unzureichend. Hierbei sind insbesondere das Auffinden von geeigneten genetischen Markern zum sicheren Nachweis der innerartlichen Vielfalt und die Abgrenzung von Populationen anhand der Verbreitungsgebiete der einzelnen Gehölzarten gefragt. Die bisher vorhandene und belastbare wissenschaftliche Datenlage ist eher dünn. Eine Ausweisung der Herkunftsgebiete als Anlage zum BNatSchG liegt nicht vor. Es erscheint auch fraglich, ob eine einheitliche Herkunftsgebietseinteilung für alle heimischen Gehölzarten, wie in mehreren Erlassen und Empfehlungen von Bundesländern (hier aber bereits unterschiedlich) festgelegt mit den tatsächlichen innerartlichen Unterschieden korrelieren. In drei Bundesländern bemüht man deshalb begleitende Verfahren der Überwachung bei der Auswahl der Erntebestände, bei deren Beerntung und während der Gehölzanzucht. In Brandenburg beruht dieses Verfahren gegenwärtig auf einer Anerkennung und Ausweisung von regionalen Erntebeständen der entsprechenden Gehölzarten. Im Rahmen der Zertifizierung kommen sowohl Leistungen der Fremd- als auch der Eigenüberwachung zur Anwendung. Ziel der Zertifizierung ist die Vergabe eines Qualitätszeichens "Gebietsheimisches Gehölz pro agro geprüft" für jede gelieferte Partie. Solange aber keine eindeutigen und belastbaren Nachweismöglichkeiten zur Differenzierung bestehen, ist im Streitfall ein Nachweis nicht sicher zu führen.

9 9 Es ergibt sich die Frage: Woher stammte und stammt das bisher zur Anzucht von Landschaftsgehölzen verwendete Saat- und Pflanzgut? In der Praxis stammt das Saatgut für Landschaftsgehölze überwiegend aus Billiglohnländern und somit oftmals aus für die hiesige Verwendung klimatisch ungünstigen Regionen (Spethmann 2003). Nach Untersuchungen von Hanske (1991) gehören Ungarn (30%), Italien und die GUS-Staaten sowie die Länder des ehemaligen Jugoslawiens (jeweils 20%) zu den Hauptexportländern für Saatgut nach Deutschland. Die Situation in der ehemaligen DDR wird von Albrecht (2007) beleuchtet. Dies ist insofern interessant, weil es auch das heutige Bundesland Brandenburg betrifft, in dem geeignete Erntebestände ausgewiesen werden sollen. Albrecht schreibt, dass bereits seit Anfang der 1950-er Jahre in der DDR umfangreiche Programme zur Anlage von Windschutzpflanzungen gestartet wurden. Dabei fanden neben Pappeln aus vegetativer Vermehrung (Klone, Sorten) auch standortgerechte Baum- und Straucharten ohne Beachtung ihrer Herkunft Verwendung. Die Jungpflanzen für diese Gehölze wurden zum überwiegenden Teil aus spezialisierten Jungpflanzenbaumschulen bezogen. Das Saatgut stammte aus Betrieben, die mit Gehölzsaatgut handelten und besonders im Thüringer Raum angesiedelt waren, aber auch von privaten Saatgutsammlern aus verschiedenen Gebieten der ehemaligen DDR. In späteren Jahren kam ein Teil des Saatgutes aus Importen aus der Bundesrepublik Deutschland und aus der ehemaligen Sowjetunion. Diese Verfahrensweise ist zumindest für das Gebiet von Ostdeutschland schon seit etwa 200 Jahren belegt. So bezog bereits Fürst Pückler für seinen Park in Bad Muskau viele der Gehölze aus den Baumschulen von Nathusius in Althaldensleben und Hundisburg bei Magdeburg (Albrecht 2007). Ein großer Teil der strauchartig wachsenden Gehölze wurde und wird zudem immer noch auf vegetative Art und Weise vermehrt (verklont) und in die Landschaft gepflanzt. Dazu gehören Arten von Pappeln (Populus), Weiden (Salix) sowie der Gemeine Schneeball (Viburnum opulus). Die Verschleppung von Pflanzen und Pflanzenteilen und damit der Einfluss auf regionale Populationen erstreckt sich bereits über mehrere Jahrhunderte.

10 10 Mit diesem Wissen müssen erhebliche Zweifel über eine sinnvolle Möglichkeit zur visuellen Abgrenzung heute vorhandener gebietsheimischer Bestände an Landschaftsgehölzen in der genannten Region verbleiben. Dass solche Zweifel nicht vollkommen unbegründet sind, zeigt eine Veröffentlichung von Götz & Liesebach (2009). Die Autoren haben die genetische Variation im Verbreitungsgebiet des Roten Hartriegels (Cornus sanguinea) untersucht. Dieser Strauch ist europaweit verbreitet und besitzt eine große Bedeutung als Landschaftsgehölz. Es wurden insgesamt 673 Individuen aus 86 Populationen untersucht. Im Zusammenhang mit den vorliegenden Betrachtungen sind die folgenden Ergebnisse besonders interessant. Erstens konnten die Autoren zwischen weit voneinander entfernt liegenden Populationen keine "Trittsteine" nachweisen, wie dies bei einer natürlichen nacheiszeitlichen Rückwanderung bei der Untersuchung anderer Arten beobachtet wurde und hier auch zu erwarten gewesen wäre. Es muss deshalb ein Transport von Saat- oder Pflanzgut angenommen werden. Die Autoren schreiben, dass diese Annahme im Nachhinein durch Recherchen bestätigt werden konnte. Das betreffende Vorkommen von Cornus sanguinea in Mecklenburg-Vorpommern ist ursprünglich mit Material aus der Slowakei (!) angelegt worden. Zweitens dominiert unter den untersuchten Herkünften aus ganz Europa mit 90% ein bestimmter genetischer Marker, weshalb Cornus sanguinea als Strauchart mit einer sehr geringen genetischen Variabilität angesehen werden muss. Damit wäre eine Differenzierung bei der Art sehr schwierig und auch wenig sinnvoll. Aufgrund dieser Befunde wäre es geradezu absurd, wenn man den untersuchten Bestand des Roten Hartriegels in Mecklenburg-Vorpommern als gebietsheimische Population ausweisen würde, selbst wenn er die von Seitz et al. (2008) genannten Kriterien erfüllen sollte. Abgrenzung der Gebiete Der Einfluss des Menschen auf die Herkunft der Gehölze auch in der Landschaft hat durch die Zersiedelung, den Pflanzentourismus aber auch durch die im Zusammenhang mit der Anwendung der Eingriffsregelung stehende Verwendung

11 11 von Pflanzware für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einen beachtlichen Umfang angenommen. In der vergangenen und der gegenwärtigen Praxis der Beerntung, Aussaat und Anzucht von Landschaftsgehölzen sind die Quellen des verwendeten Saat- und Pflanzgutes sehr vielfältig. Die Herkunft ist in den seltensten Fällen berücksichtigt und nachvollziehbar dokumentiert worden. Nunmehr werden jedoch naturschutzfachliche begründete Forderungen eingeführt, um gebietsheimische Herkünfte für bestimmte Regionen zu fordern. Diese Forderungen stellen vor allem auf die innerartliche Vielfalt der Arten ab, die es unbedingt zu erhallen gilt. Selbstverständlich ist eine solche innerartliche Vielfalt bei Gehölzarten anzunehmen und vielfach nachgewiesen. Sie resultiert zum einen aus evolutionsbiologischen Zusammenhängen, der Möglichkeit und der Notwendigkeit zur Anpassung an unterschiedliche Standortbedingungen und wird zum anderen durch die Heterozygotie (Verschiedenerbigkeit) der meisten Gehölze und die damit verbundene ständige Neukombination von Genen gestützt. Wenn diese beiden biologischen Bedingungen jedoch konsequent ausgelegt werden, ergibt sich ein klares Ergebnis. Vorausgesetzt, dass bei jeder Befruchtung eine Neukombination von Vater- und Muttergenen erfolgt und dies bei jedem Nachkommen unterschiedlich ausfällt, ist demnach jedes Individuum von allen anderen Individuen verschieden. Jede Pflanze in der Nachkommenschaft von Eltern besitzt dann eine andere genetische Ausstattung. Die maximale innerartliche Vielfalt wäre dann so groß wie die Anzahl aller Nachkommen. Schneeball Weißdorn Wildrose (Viburnum opulus) (Crataegus monogyna)

12 12 Daraus ergibt sich die Frage wie diese Vielfalt erhalten werden kann? Wenn bei den heimischen Gehölzarten eine sichere Abgrenzung von Einzelbeständen mit mehr oder weniger ähnlichen Eigenschaften aufgrund von teilweise genetischen Übereinstimmungen gelingen sollte und entsprechend herangezogenen Nachkommen immer wieder nur im Bereich der Eltern ausgepflanzt werden, wäre zu prüfen, ob daraus nicht auch negative Konsequenzen für die genetische Vielfalt am Standort erwachsen können. Bei einer eingeschränkten Austauschmöglichkeit mit den Individuen anderer Populationen besteht zumindest das Risiko einer genetischen Einengung mit den damit verbundenen negativen Folgen für die Stabilität einer Pflanzung z.b. unter extremen Umwelteinflüssen. Einen solchen negativen Effekt beschreiben Jump & Penuelas (2006) bei der Waldbaumart Buche (Fagus sylvatica). Sie haben nachgewiesen, dass die Fragmentierung und Verkleinerung von Waldflächen einen negativen Einfluss auf die genetische Vielfalt hat. Benötigt wird vielmehr ein Biotopverbund mit genügend großen Einzelflächen. Es fehlen derzeit populationsgenetische Untersuchungen vor allem an Straucharten, die nicht nur die Unterscheidbarkeit von Beständen, sondern auch die Mindestgröße eines Erntebestandes wissenschaftlich stützen können. Fazit und Ausblick Erforderlich wäre die Erarbeitung von wissenschaftlich belastbaren Kriterien, mit deren Hilfe man verschiedene Populationen von Gehölzen einer Art sicher voneinander unterscheiden kann. Verschiedene Populationen einer Art lassen sich jedoch nur voneinander abgrenzen, wenn ein bestimmter Umfang (Stichprobe) von Einzelindividuen genetisch untersucht wurde. Um dies praktisch zu leisten, müsste für alle Gehölzarten, die vom Gesetzgeber in den entsprechenden Listen genannt sind, eine genetische Inventur durchgeführt werden. Die Kosten und der zeitliche Aufwand dafür sind bisher noch nicht beziffert worden. Es muss bezweifelt werden, dass die notwendigen Grundlagen bis zum Jahr 2020 erarbeitet werden können. Deshalb ist auch nicht zu erwarten, dass zu diesem Zeitpunkt Pflanzgut mittlerer und größerer Qualitäten auf der Grundlage solcher Inventuren in ausreichenden Stückzahlen am Markt beziehbar sein wird. Vielmehr ist zu befürchten, dass

13 13 Ersatzpflanzungen aus den genannten Gründen dann deutlich teurer werden und nur in unzureichendem Umfang vorgenommen werden können oder vollkommen zum Erliegen kommen. Wegen des Fehlens einer solchen umfassenden Inventur, wurden z.b. in Brandenburg bisher einzelne Erntebestände anhand der Kriterien von Seitz et al. (2008) ausgewiesen. Wie am Beispiel des Cornus sanguinea leicht nachvollzogen werden kann, korreliert die nachgewiesene genetische Differenzierung nicht unbedingt mit der regionalen Verteilung der Art. Es sind bisher keine wissenschaftlich belastbaren Kriterien für die Anerkennung eines Erntebestandes bekannt. Aus diesem Grund müssen auch hier Zweifel an der Forderung bleiben, nur gebietsheimische (gebietseigene) Populationen von Arten in bestimmten Gebieten auszubringen bis entsprechende Erkenntnisse vorliegen. Folgt man den genannten Ausführungen von Hellenbroich & und Frenz (2008) wäre jedoch nur dann die behördliche Anordnung verhältnismäßig, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen. Bevor es keine sicheren, eindeutigen und wissenschaftlich belastbaren Kriterien zur Unterscheidung von Populationen innerhalb der betroffenen Gehölzarten gibt, müssen erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit der erhobenen rechtlichen Forderungen innerhalb des gesetzten Zeitrahmens bleiben; zumindest wird im Streitfall ein gerichtsfester Nachweis überwiegend nicht zu erbringen sein. Die Ausweisung von Erntebeständen innerhalb relativ willkürlich festgelegter Herkunftsgebiete ohne die Kenntnis tatsächlicher regionaler genetischer, morphologischen und physiologischen Unterschiede von Populationen innerhalb einer Art ist hierfür ungeeignet; bei der Ausweisung zu kleiner Erntebestände besteht zudem die Gefahr einer Einengung der genetischen Vielfalt. Bis zum Vorliegen notwendiger Grundlagen sollte die Regelung des 40 (4) unter ein Moratorium gestellt werden. Umgehend könnte eine Dokumentationspflicht der Herkünfte von Pflanzgut, ein Verzicht auf Saatgut aus klimatisch und räumlich entfernten Gebieten, ein Verbot vegetativ vermehrter Pflanzen, der Aufbau großer Saatguterntebestände, die Förderung von Sukzession und Biotopverbund für die freie Landschaft eingeführt werden.

14 14 Zitierte Quellen Albrecht, H.-J. 2007: Zur Problematik der geforderten Verwendung autochthoner Gehölze. Beiträge zur Gehölzkunde, Brehm, J. & A. Plietzsch 2006: Heimische Pflanzen für Brandenburg. Der Erlass zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei der Pflanzung von Gehölzen in der freien Landschaft in Brandenburg eine kritische Betrachtung. ProBaum 2, 2-8. Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Sicherung gebietsheimischer Herkünfte bei der Pflanzung von Gehölzen in der freien Landschaft vom Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 46 vom 19. November 2008, Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli Bundesgesetzblatt 2009 Teil 1 Nr. 51. Götz, B. & H. Liesebach 2009: Genetische Variation im Verbreitungsgebiet des Roten Hartriegels, Cornus sanguinea L. Mitt. Dtsch. Dendrol. Ges. 94, Hanske, C. 1991: Verfügbarkeit, Herkünfte und Qualität von heimischem Gehölzsaatgut. Diplomarbeit, Fachbereich Gartenbau, Universität Hannover. Hellenbroich, T. & W. Frenz 2008: Naturschutzrechtliche Vorgaben zur Verwendung gebietseigener Gehölze. NuR 30, Jump, A.S. & J. Penuelas 2006: Genetic effects of chronic habitat fragmentation in a wind-pollinated tree. Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America, 103, Konnert, M. 2006: Erfolge beim Herkunftsnachweis mittels Isoenzym- und DNA- Analysen. AFZ-Der Wald 8, Kowarik, I. & B. Seitz 2003: Perspektiven für die Verwendung gebietseigener ("autochthoner") Gehölze. Neobiota 2, Krüß, A. 2009: Leserbrief in ProBaum 2, 28. Liesebach, H.; V. Schneck und R. Kätzel 2007: Phänotypische und genetische Variation bei Landschaftsgehölzen. Ein Review und Beitrag zur aktuellen Diskussion über Herkunftsgebiete. Naturschutz und Landschaftsplanung 39, Pfaue, J. 2009: Leserbrief in ProBaum 2, 28. Roloff, A. & A. Bärtels 2006: Gehölze Bestimmung, Herkunft und Lebensbereiche. Ulmer Stuttgart. Rothmaler / R. Schubert, K. Werner und H. Meusel 1984: Exkursionsflora Gefäßpflanzen. Volk und Wissen Berlin.

15 15 Seitz, B. et al. 2005: Produktion und Zertifizierung herkunftsgesicherter Straucharten. Ein modellhafter Lösungsansatz zur Erhaltung der Biodiversität einheimischer Gehölze in Brandenburg. Bericht, Technische Universität Berlin. Seitz, B. et al. 2008: Methode zur Bestimmung und Erfassung von Erntebeständen gebietseigener Gehölze. Allgemeine Forst- und Jagdzeitung 179 (4), Spethmann, W. 2003: Wie können Saatguthandel und Baumschulen einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität einheimischer Sträucher leisten? In: Neobiota Perspektiven für die Verwendung gebietseigener Gehölze. Neobiota, Autoren: Jochen Brehm, öbv Sachverständiger für Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün, Bau- und Pflegeleistungen im Garten- und Landschaftsbau, Baumchirurgie und Baumpflege, Bewertung bei Grundstücken. Dr. Andreas Plietzsch, öbv Sachverständiger für Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün, Baumschulen. Anschrift: Sachverständigenbüro Brehm, Bachstraße 14, Bestensee. veröffentlicht in: PRO BAUM 1/2010, Seite 9-14

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