Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland. Hessen

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1 Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland Hessen Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leitlinien hinsichtlich Rechtsvorschriften für Jahresberichte über mehrjährige nationale Kontrollpläne in den Mitgliedsstaaten Dieser Bericht über den integrierten mehrjährigen Einzelkontrollplan umfasst die Periode: bis Kontaktstelle im Bundesland: Name und Anschrift Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mainzer Str. 80, Wiesbaden -Adresse Telefon +49 (611) FAX +49 (611) Stand:

2 Inhaltsverzeichnis Anwendungsbereich Amtliche Kontrollen Sektorübergreifender Bericht Sektorberichte Lebensmittelkontrolle Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes s. a Sektorübergreifender Bericht s. a Sektorübergreifender Bericht s Sektorübergreifender Bericht s. 2. Einhaltung insgesamt durch Unternehmer Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Einhaltung insgesamt durch Unternehmer Häufigkeit und Art von Verstößen Lebensmittelkontrolle Zur Umsetzung in Hessen s. a. 1. Amtliche Kontrollen s. a. 1. Amtliche Kontrollen Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Das Auftreten von Verstößen Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Art des Risikos, das durch Verstöße entsteht Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Grundursache(n) für Verstöße Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Überprüfungen Gemäß Artikel 4 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 882/2004 durchgeführte Überprüfungen Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Seite 2 von 82

3 Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Überprüfungen und Inspektionen von Kontrollstellen Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 882/ Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Maßnahmen zur Sicherstellung der Effektivität Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung durch Unternehmer und Produzenten Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Ergriffene Maßnahmen zur Sicherstellung des Erfolgs von amtlichen Kontrolldiensten Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Beschreibung der Leistung insgesamt Sektorübergreifend Sektorbezogen Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Anpassung des nationalen Kontrollplans Sektorübergreifend Sektorbezogen Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Anwendungsbereich Dieser Bericht informiert über die Arbeit und die Zielsetzung in den fünf Bereichen Lebensmittelkontrolle, Tiergesundheit, Tierschutz, Futtermittelkontrolle und Pflanzengesundheit. Ausgehend von den Vorgaben des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplans für das Land Hessen wird dargestellt, ob und ggf. inwieweit die gesetzten operativen und strategischen Ziele im Berichtsjahr 2014 erfüllt worden sind. In Fällen, die eine Anpassung des mehrjährigen nationalen Kontrollplans als sinnvoll erscheinen lassen, wird ein expliziter Hinweis auf diesen Umstand gegeben. Seite 3 von 82

4 In den einzelnen Kapiteln werden die geplanten und durchgeführten Kontrollen erläutert sowie die geplanten Schwerpunktaktionen ausgewiesen. Gleiches gilt für ungeplante Kontrollen und Schwerpunktaktionen. Die Gründe hierzu sind in den jeweiligen Kapiteln benannt. Bundesweite, d. h. länderübergreifend geplante Kontrollprogramme und Schwerpunktaktionen, werden in diesem Landesbericht nicht berücksichtigt. Deren Gesamtdarstellung und Analyse erfolgt in dem durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten Rahmenbericht zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan. Außer den durch EU-Recht vorgegebenen Berichtspflichten enthält dieser Landesbericht auch weitergehende Daten und Analysen zu bestimmten Sachgebieten. Entsprechend dem integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland Hessen werden für den Zeitraum vom bis zum folgende strategische Ziele verfolgt: Strategische Ziele I. Optimierung der QM-Systeme in allen zuständigen Behörden einschließlich der Verifizierung durch geeignete Auditsysteme zur Sicherung ihrer Wirksamkeit II. III. IV. Ausbau der Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer Kontrollkonzepte Entwicklung von Konzepten zum frühzeitigen Erkennen und Minimieren von Rückständigen, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und Pflanzen zur Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel V. Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Minimierung und zum sachgerechten Umgang mit Tierarzneimitteln, insbesondere zur Reduzierung von Rückständen und Resistenzen VI. VII. VIII. Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere Optimierung der Analyse und Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollen gemäß VO (EG) Nr. 882/2004 Bessere Information und Transparenz für Verbraucher und Bürger Sofern darüber hinaus in Hessen weitere strategische Ziele in den einzelnen Sektoren für den Berichtszeitraum vom bis zum bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt. Der integrierte mehrjährige Einzel-Kontrollplan sowie der Jahresbericht zu diesem werden u. a. im Behördeninformationssystem FIS-VL 1 veröffentlicht. 1 Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, zu erreichen unter Seite 4 von 82

5 1. Amtliche Kontrollen 1.1. Sektorübergreifender Bericht Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Zu Ziel I - Optimierung der QM-Systeme in allen zuständigen Behörden einschließlich der Verifizierung durch geeignete Auditsysteme zur Sicherung ihrer Wirksamkeit Rechtsgrundlagen und DIN ISO-Normen Nach Art. 4 und Art. 8 der VO (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen 2 in den Bereichen der Lebens- und Futtermittelüberwachung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes ist in den Veterinärüberwachungsbehörden ein einheitlicher Vollzug nach einheitlichen Standards zu gewährleisten. Auch bei der Übertragung von Aufgaben muss sichergestellt sein, dass die Ziele der Verordnung erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist anhand von Überprüfungen der Qualitätssicherungssysteme der Überwachungsbehörden sicherzustellen. Die Entscheidung 2006/677/EG 3 konkretisiert diese Auditierungsverpflichtung. Danach müssen sich innerhalb von fünf Jahren alle nach der VO (EG) 882/2004 relevanten Tätigkeitsbereiche mindestens einer unabhängigen Prüfung - einem Audit - unterworfen haben. Das hessische Qualitätsmanagementsystem wurde nach den Grundsätzen der DIN ISO 9001/2000, das Auditsystem nach dem Leitfaden der DIN ISO und den Auditleitlinien (2006/677/EG) erstellt. Das Qualitätsmanagementsystem ist prozessorientiert aufgebaut, wobei die einzelnen Fachbereiche in den Gesamtprozess eingebettet werden. Entsprechend den Vorgaben der DIN ISO 9001/2000 gliedert sich das Qualitätsmanagementsystem in verschiedene Prozesse, welche die in Zusammenhang mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung stehenden Tätigkeiten beschreiben. Im Einzelnen sind dies folgende Prozesse: Führungsprozess: Leitbild und Ziele der hessischen Lebensmittelüberwachung; Organisation, Geschäftsverteilung, Funktions- und Aufgabenbeschreibungen der in der Überwachung beschäftigten Personen 2 VO (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz vom 29. April 2004 (ABl. L 191 vom , S. 1) 3 Entscheidung 2006/677/EG der Kommission zur Festlegung der Leitlinien, mit denen Kriterien für die Durchführung von Audits gemäß der VO (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz festgelegt werden (EU Abl. Nr. L 278, S. 15) Seite 5 von 82

6 Systemprozess: Dokumentenverwaltung und -bekanntgabe Mitarbeiterprozess: Fortbildung und Schulung Kommunikations- und Informationsprozess: Notfallpläne, Besprechungen Kundenprozess: Deckt die Bereiche Betriebskontrolle, Probenahme, Zulassung von Betrieben, Krisenmanagement, Verbraucherbeschwerden ab Innerer Organisationsprozess: Prüfmittel, Arbeitsmittel Entwicklungsprozess: Kennzahlen Unterstützungsprozess: Probentransport Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Interne Audits, Auditplanung, Checklisten für interne Audits Derzeit werden die Fachmodule Lebensmittel-, Fleischhygiene-, Futtermittel- und Tierschutzüberwachung, Tierseuchenbekämpfung, sowie der Fachbereich Tierische Nebenprodukte abgebildet. Die diesbezüglichen QM- Dokumente stehen über die Fachanwendung BALVI ip allen zuständigen Behörden in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Seite 6 von 82

7 Die folgende Grafik beschreibt die QM-Strukturen in Hessen. Abteilungsleitung V des HMUKLV Lenkungsgruppe QMB Fachgruppe Lebensmittelüberwachung Fachgruppe Tierseuchenbekämpfung Fachgruppe Fleischhygieneüberwachung Fachgruppe Futtermittelüberwachung Fachgruppe Tierschutz Fachgruppe Tierische Nebenprodukte Qualitätsmanagementassistenten der Landräte und Oberbürgermeister, sowie der Regierungspräsidien In den vergangenen Jahren wurde in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Dienststellen und Interessengruppen ein Qualitätsmanagementsystem für die hessische Veterinärverwaltung erarbeitet. Bereits am 19. August 2003 konnte dieses für die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen in Kraft gesetzt werden. Die Anwendung des Qualitätsmanagementsystems in den Behörden für den Bereich der Lebensmittelüberwachung wurde im Jahr 2009 im Rahmen von Audits in einem ersten Auditzyklus überprüft. Im Jahr 2014 fand ein weiteres, fachübergreifendes Audit im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung und Begleitung einer lebensmittelrechtlichen Routinekontrolle statt. Das Auditsystem ist unabhängig und unparteiisch. Es basiert auf der VO (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen, der Auditleitlinie (2006/677/EG) und der DIN ISO Aufbau und Inhalte des Qualitätsmanagementsystems in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Alle Tätigkeiten der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind unter Qualitätsgesichtspunkten anhand von Verfahrensabläufen in einem "QM-Handbuch" geordnet innerhalb einer Prozessstruktur beschrieben worden. Dieses steht über die Fachanwendung BALVI ip allen für die amtliche Lebensmittelmittelüberwachung zuständigen Behörden in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Entsprechend den Vorgaben der DIN ISO 9001/2000 gliedert sich das Qualitätsmanagementsystem in verschiedene Prozesse, die die in Zusammenhang mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung stehenden Tätigkeiten beschreiben (s. sektorübergreifender Bericht). Von Anfang an konnte mit der Erarbeitung des hessischen Qualitätsmanagementsystems durch die Beschäftigten des Vollzugs der amtlichen Lebensmittelüberwachung unter Beteiligung aller Verwaltungsebenen und Berufsgruppen eine hohe Akzeptanz und Identifikation erzeugt Seite 7 von 82

8 werden. Entsprechende Fortbildungsangebote wurden seitdem gerne wahrgenommen. Der nicht zuletzt durch die Lebensmittelwirtschaft erwünschte und anzustrebende einheitliche Vollzug der Lebensmittelüberwachung in allen zuständigen Behörden konnte dadurch transparent und überprüfbar gewährleistet werden. Das Qualitätsmanagementsystem in der Lebensmittelüberwachung unterliegt einem ständigen Verbesserungsprozess, mit dem Ziel einer erhöhten Kundenorientierung. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess wirkt sich positiv auf die Arbeit und das Ansehen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Hessen und damit den Verbraucherschutz aus. BALVI ip In Hessen wird die Fachanwendung BALVI ip in den Fachbereichen Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierarzneimittelüberwachung sowie Tierische Nebenprodukte auf Basis einer zentralen Plattform eingesetzt. Dadurch kann das Prinzip from farm to fork erfolgreich unterstützt werden. Zu Ziel II Ausbau der Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer Kontrollkonzepte Risikoorientierte Betriebskontrolle in Lebensmittelunternehmen Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb) vom 3. Juni 2008 bestimmt in 6 das Erfordernis, Lebensmittelbetriebe in Risikokategorien einzuteilen und entsprechend zu überprüfen. Dies erfolgt durch eine EDV-gestützten Risikobewertung auf Grundlage der in Anlage 2 der AVV RÜb beschriebenen Anforderungen. Das in Hessen eingesetzte Datenverarbeitungssystem berücksichtigt alle nach Art. 3 der VO (EG) Nr. 882/2004 zu beachtenden Faktoren, wie festgestellte Risiken, die mit Lebensmitteln, Lebensmittelunternehmen, der Verwendung von Lebensmitteln oder den Prozessen, Materialien, Substanzen, Tätigkeiten oder Vorgängen verbunden sind, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben könnten das bisherige Verhalten der Lebensmittelunternehmer hinsichtlich der Einhaltung des Lebensmittelrechts die Verlässlichkeit der bereits durchgeführten Eigenkontrollen sowie Informationen, die auf einen Verstoß hinweisen könnten. Das Kontrollintervall variiert in Abhängigkeit von der Risikobewertung zwischen täglich und dreijährig. Bestimmte Betriebsarten, wie etwa die Hersteller und Inverkehrbringer von Bedarfsgegenständen oder kosmetischen Mitteln, werden gemäß 6 Abs. 4 AVV RÜb nicht von diesem System erfasst. In diesen Betrieben erfolgt die Kontrolle risikoorientiert anlassbezogen. Seite 8 von 82

9 Modell zur Risikobeurteilung von Betrieben, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen Durch die EDV-gestützte, systematisierte Risikobewertung im Sinne der Anlage 2 AVV RÜb errechnet sich die Anzahl der durchzuführenden Regelkontrollen aus der mittleren Einstufung aller beurteilungsrelevanten Kriterien. Sehr gute Betriebe werden nach Feinjustierung im Ergebnis weniger häufig kontrolliert, als eine zunächst im System vorgegebene mittlere Einstufung ergibt. Betriebe, die in einem Risikoparameter von der mittleren Einstufung nach unten abweichen, müssen dagegen im Rahmen von kostenpflichtigen Nachkontrollen so lange nachkontrolliert werden, bis (mindestens) mittlere Kontrollintervalle eingehalten werden. Zusammenhang Risikoklasse Risikokategorie für Betriebe der Lebensmittelüberwachung Seite 9 von 82

10 Risikoorientierte Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe Die Auswahl der zu überprüfenden Milcherzeugerbetriebe erfolgt risikoorientiert, d. h. es werden vorrangig Betriebe kontrolliert, welche die notwendigen Anforderungen an die Milchqualität nicht erfüllt haben. Ein erster Verdacht, dass die Anforderungen hinsichtlich einer hygienisch einwandfreien und qualitativ hochwertigen Rohmilcherzeugung in einem Betrieb nicht erfüllt werden, ergibt sich bereits bei erhöhten Gehalten an somatischen Zellen in der Anlieferungsmilch. Somatische Zellen in der Milch sind Indikatoren für die Beurteilung der Eutergesundheit in einem Betrieb. Betriebe, die im geometrischen Mittel 4 der letzten drei Monate > Zellen/ml Milch erreichen, werden vermerkt. Der Hessische Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (HVL) bzw. die Landeskontrollverbände der umliegenden Bundesländer melden diese Betriebe monatlich. Auf dieser Datenbasis erstellte monatliche "Notifizierungslisten" stellen die risikoorientierte Grundlage für die Betriebskontrollen dar (Steuerungsparameter Zellzahl). Betriebe, die wegen einer erhöhten Gesamtkeimzahl von > Keimen/ml in der Anlieferungsmilch (geometrisches Mittel über 2 Monate) notifiziert werden, werden ebenfalls bevorzugt aufgesucht (Steuerungsparameter Keimzahl). Auch diese Betriebe werden von den Kontrollverbänden gemeldet. Vorzugsmilchbetriebe und Betriebe, die erhebliche Mengen Milch-ab-Hof abgeben sowie Betriebe, die Rohmilchprodukte herstellen und vermarkten, werden wegen des produktbezogenen erhöhten lebensmittelhygienischen Risikos ebenfalls vorrangig kontrolliert. Die Überwachung der Schaf- und Ziegenmilcherzeugerbetriebe, bei denen es sich überwiegend um Direktvermarkterbetriebe handelt, erfolgt unter Berücksichtigung der tierartspezifischen Gegebenheiten. Die Zeitintervalle zwischen den Betriebskontrollen sowie die Intensität der durchgeführten Erhebungen und Untersuchungen sind von der jeweiligen Situation in den Milcherzeugerbetrieben abhängig. Dabei werden der aktuelle Hygienestatus und die aktuelle Eutergesundheitssituation in besonderer Weise berücksichtigt. Bei der Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe werden unter anderem je nach Bedarf Tankmilch-, Viertelgemelks- bzw. Hälftegemelksproben, Tupfer-, Kot-, und Blutproben genommen und zur Untersuchung dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor zugeleitet. Risikoorientierte Probenahme Bei der risikoorientierten Probennahme wird zum einen der übliche Warenkorb des Verbrauchers berücksichtigt, zum anderen werden ganz gezielt Proben dort genommen, wo ein Anfangsverdacht bereits besteht. Außer den sogenannten Planproben, die als eine Art Screening des Warenkorbes betrachtet werden können sie sollen Aufschluss über die generelle Übereinstimmung mit dem Lebensmittelrecht geben werden zu einem Anteil von etwa 17 % gezielt auffällig gewordene Proben im Rahmen von Verdachtsproben, Nachproben oder auch Verbraucherbeschwerdeproben zur Untersuchung gebracht. Aufgrund dieser zielgerichteten Auswahl ist mit entsprechenden Beanstandungsquoten zu rechnen. 20,9 % aller gezielt entnommenen Proben mussten im Jahr 2014 beanstandet werden. 0,3 % aller untersuchten, gezielt entnommenen Proben wurden als gesundheitsschädlich eingestuft. Die Produkte in Hessen können damit weit überwiegend als sicher eingestuft werden. 4 Der geometrische Mittelwert wird berechnet, um die Auswirkung von Extremwerten auf das Endergebnis zu verringern und so eine repräsentative Stichprobe zu gewährleisten. Seite 10 von 82

11 Integrierte Fachanwendung BALVI ip Die hessische Veterinärverwaltung nutzt seit 2006 eine integrierte Fachanwendung, die alle Fachbereiche umfasst und sämtliche Arbeitsverfahren ideal unterstützt. Die Anwendung wird derzeit von den 26 kommunalen Veterinärbehörden, drei Regierungspräsidien sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz genutzt. Dem Datenschutz wird dabei durch eine ausgeklügelte Mandantenfähigkeit Rechnung getragen. Außer den Veterinärbehörden arbeiten auch Bedienstete der Landwirtschaftsverwaltung mit verschiedenen Modulen dieser Fachanwendung. Ferner wird durch einen begleitenden Qualitätsmanagementprozess sichergestellt, dass die Geschäftsprozesse hessenweit einheitlich durchgeführt und dabei u. a. auch belastbare zentrale Datenbestände aufgebaut werden. Dadurch können mit der integrierten Anwendung auch die verschiedensten Berichtspflichten erfüllt werden. Durch die zentrale Verfügbarkeit der Programme und der benötigten Daten stehen darüber hinaus auch im Tierseuchenfall hochaktuelle Informationen in den verschiedenen Krisenzentren zur Verfügung. Für die Bereiche der Tierseuchenbekämpfung und der Lebensmittelüberwachung wurde eine Lösung realisiert, die den Informationsfluss auf elektronischem Wege, unter Einbindung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor, völlig ohne Medienbruch sicherstellt. Die bisher erforderliche händische Doppelerfassung von Daten entfällt, wodurch eine erhebliche Arbeitsentlastung entsteht. In der Tierseuchenbekämpfung eröffnet dieses Verfahren zusätzlich die Möglichkeit, die Untersuchungsergebnisse der Einzeltiere zu übermitteln und Sanierungsverfahren zu optimieren. Um die Anwendung auch künftig bestmöglich an die sich permanent ändernden Rechtsvorschriften anzupassen und gleichzeitig den Anwendern ein optimales Arbeitswerkzeug zur Verfügung zu stellen, wurde eine entsprechende Betriebsorganisation aufgebaut. In jeder Dienststelle wurde dazu die Funktion eines Fachanwendungsbetreuers eingerichtet. Diese Personen unterstützen die Anwender vor Ort und kommunizieren Fehler und Verbesserungsvorschläge an den zentralen Fachanwendungsbetreuer. Dieser ist verantwortlich für das Fehlermanagement, die Organisation der Abnahmeverfahren, die Produktivsetzung neuer Software, die Nutzerverwaltung und Schulungsmaßnahmen. Durch diese Betreuungsstruktur können zum einen Störungen zeitnah behoben werden. Zum anderen kann aber auch durch die Einbindung der lokalen Anwender eine permanente Optimierung der Fachanwendung erreicht werden. Das integrierte Fachinformationssystem hat sich in den letzten Jahren zu einem umfassenden Arbeitswerkzeug für die hessische Veterinärverwaltung entwickelt und erfreut sich einer hohen Akzeptanz bei den Nutzern. Zu Ziel III Entwicklung von Konzepten zum frühzeitigen Erkennen und Minimieren von Rückständigen, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette s. Sektorberichte Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle Zu Ziel IV Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und Pflanzen zur Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel s. Sektorberichte Lebensmittelkontrolle, Futtermittelkontrolle und Tiergesundheit Seite 11 von 82

12 Zu Ziel V - Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Minimierung und zum sachgerechten Umgang mit Tierarzneimitteln, insbesondere zur Reduzierung von Rückständen und Resistenzen s. Sektorbericht Tiergesundheit Zu Ziel VI Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere s. Sektorbericht Tierschutz Zu Ziel VII Optimierung der Analyse und Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollen gemäß VO (EG) Nr. 882/2004 s. Sektorberichte Zu Ziel VIII Bessere Information und Transparenz für Verbraucher und Bürger Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und die Novellierung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ( 40 Abs. 1a LFGB) sorgten 2012 dafür, dass die Verbraucher über Höchstwertüberschreitungen bei Lebensmitteln und Futtermitteln oder bei erheblichen Verstößen gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts aktiv durch die Behörden informiert wurden oder aber bei Interesse weitere Informationen erfragen konnten. Von der Möglichkeit eines Antrags auf Verbraucherinformation wird durchaus Gebrauch gemacht. Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Evaluation (BT-Drs. 17/1800) hat zum Ausdruck gebracht, dass die zuständigen Landes- und Bundesbehörden das VIG bürgerfreundlich handhaben. Nach 40 Abs. 1a LFGB sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des Verantwortlichen über Überschreitungen festgelegter Grenzwerte/Höchstgehalte/Höchstmengen im Anwendungsbereich des LFGB (Lebensmittel und Futtermittel) sowie alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 zu erwarten ist zu informieren. Bestimmte herausgehobene Rechtsverstöße sollen nach dem Willen des Gesetzgebers unabhängig vom Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach diesem Gesetz veröffentlicht werden. Eine Namensnennung bei Feststellung der aufgeführten Rechtsverstöße ist nunmehr zwingend. Ein Ermessen der Behörden besteht hierbei nicht. Der Vollzug dieser Seite 12 von 82

13 Rechtsvorschrift ist zurzeit ausgesetzt. Verschiedene Gerichte, darunter auch der VGH Kassel (Beschluss vom , 8 B 28/13), haben erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Norm geäußert. Eine antraglose Information der Öffentlichkeit ist daher gegenwärtig nur unter den Voraussetzungen des 40 Abs. 1 LFGB möglich. Es ist beabsichtigt die Inhalte des 40 Abs. 1a LFGB zu überarbeiten. Für den Lebensmittelunternehmer wäre dies ein Anlass, noch stärker und kontinuierlicher als bisher seinen Betrieb im Einklang mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu betreiben und sich auf diese Weise am Markt zu profilieren. Letztlich führt eine Information über die Ergebnisse amtlicher Betriebskontrollen auch zu mehr Transparenz des staatlichen Handelns im Bereich der Lebensmittelüberwachung. Das Portal lebensmittelwarnung.de liefert Informationen über Rücknahme- oder Rückrufaktionen durch Lebensmittelunternehmer. Den Verbrauchern ist auf diese Weise die Möglichkeit eingeräumt worden, sich umfassend und schnell über Beanstandungen zu informieren Sektorberichte In den folgenden, sektorbezogenen Berichten wird die Umsetzung der Ziele sowohl des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes als auch ggf. sektorbezogener Einzelziele für das Land Hessen im Jahr 2014 dargestellt. Lebensmittelkontrolle Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Zu Ziel I Optimierung der QM-Systeme in allen zuständigen Behörden einschließlich der Verifizierung durch geeignete Auditsysteme zur Sicherung ihrer Wirksamkeit s. a Sektorübergreifender Bericht Zu Ziel II Ausbau der Vernetzung von Kontrollstrategien und Stärkung interdisziplinärer Kontrollkonzepte s. a Sektorübergreifender Bericht Zu Ziel III Entwicklung von Konzepten zum frühzeitigen Erkennen und Minimieren von Rückständigen, Kontaminanten, unerwünschten Stoffen und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette Seite 13 von 82

14 An dieser Stelle wird auf die im länderübergreifenden Jahresbericht gelisteten Maßnahmen und Programme verwiesen, an deren Umsetzung Hessen mitbeteiligt ist. Detailliertere Untersuchungsergebnisse des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor (LHL) für das Jahr 2014 werden im Internet veröffentlicht ( Zusätzlich wird auf den länderübergreifenden Bericht zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Zoonosen verwiesen. Reduzierung von Pflanzenschutzmittelrückständen Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel am Flughafen Frankfurt/M. Im Jahr 2014 wurden im Rahmen von Einfuhrkontrollen pflanzlicher Lebensmittel aus Drittländern in die EU nach Art. 15 Abs.1 VO (EG) Nr. 882/2004 in der Fachabteilung Kontrollzentrum Perishable Center des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor (LHL), der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) am Frankfurter Flughafen, 503 Proben entnommen und in der Fachabteilung Landwirtschaft und Umwelt des LHL auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) untersucht. Von diesen 503 Proben mussten 61 wegen Überschreitung der EU-weit gesetzlich festgelegten PSM-Höchstgehalte beanstandet werden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 12,1 %. Von den 61 Beanstandungen wurden drei an das europäische Schnellwarn-System RASFF gemeldet. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse beschreiben nicht die Pestizidbelastung von Obst und Gemüse im Allgemeinen, sondern beziehen sich ausschließlich auf das über den Frankfurter Flughafen eingeführte Spektrum mit Herkunft aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern). Es repräsentiert somit lediglich einen kleinen Teil an Obst und Gemüse, der in Europa verzehrt wird. Bei dieser im Branchenjargon genannten Flugware handelt es sich um hochpreisiges, leicht verderbliches und zumeist exotisches Obst und Gemüse. Hintergründe und Vorgehensweise Im Auftrag des damaligen Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde am Frankfurter Flughafen im April 2007 mit der systematischen Kontrolle der aus Drittländern in die EU eingeführten pflanzlichen Lebensmittel begonnen. Bei der Erstellung des Konzepts zur systematischen Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel an der TGSH waren sowohl Vorgaben der o. g. VO (EG) Nr. 882/2004 als auch Vorschriften des 8 Abs.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung AVV RÜb) zu beachten. Hier ist festgelegt, dass sich die Probenahme auf die Ebene der Hersteller oder Einführer konzentrieren soll. An so genannten Flaschenhälsen bei der Einfuhr sind Proben zu entnehmen, um mit einer möglichst geringen Probenzahl Aussagen über möglichst große Chargen treffen zu können. Der Frankfurter Flughafen als First Point of Entry für zahlreiche Waren aus Drittländern in die Europäische Union stellt einen solchen Flaschenhals dar. Dort werden amtliche Proben gemäß den einschlägigen, EU-weit harmonisierten Probenahmevorschriften genommen und in den Fachlaboren des LHL untersucht. Der Schwerpunkt der Analysen liegt dabei auf der Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Außerdem wird auf Mykotoxine Seite 14 von 82

15 (Schimmelpilzgifte), Schwermetalle, gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Radionuklide, Nitrat und mikrobiologische Kontamination untersucht. Die Kontrolle der über den Frankfurter Flughafen eingeführten pflanzlichen und tierischen Lebensmittel ist mit der gesamten personellen und analytischen Kapazität des Hessischen Landeslabors vernetzt. Dies ist ein völlig neuer Ansatz in der amtlichen Lebensmittelüberwachung und nach hiesigem Kenntnisstand europaweit einmalig. Detaillierte Untersuchungsergebnisse sind auf der Homepage des LHL unter zu finden. Amtliche Fleischhygieneüberwachung Fleisch spielt in der menschlichen Ernährung als tierischer Eiweißträger neben Milch, Ei und Fisch eine wesentliche Rolle. Qualitativ hochwertiges Fleisch kann nur durch die Schlachtung gesunder Tiere, die artgerecht gehalten und schonend zur Schlachtung transportiert wurden, gewonnen werden. Das einschlägige europäische sowie nationale Recht schreibt bei allen schlachtbaren Tieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden die Verpflichtung zur generellen Untersuchung der lebenden Tiere (Schlachttieruntersuchung) unmittelbar vor der Schlachtung sowie die Untersuchung der Tierkörper und Organe nach der Schlachtung (Fleischuntersuchung) bindend vor. Ferner muss bei geschlachteten Schweinen, erlegten Wildschweinen sowie weiteren Allesfressern, übrigens auch bei Pferden und anderen Einhufern, außer der Fleischuntersuchung noch eine Untersuchung auf das eventuelle Vorhandensein des Parasiten Trichinella spiralis (Trichinenschau) vorgenommen werden. Dabei liegt die Überwachung der Fleischgewinnung in der Verantwortlichkeit der örtlichen Veterinärbehörden auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese berücksichtigen bei der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, neben den Ergebnissen der o. g. Untersuchungen, auch die relevanten Mitteilungen zur Lebensmittelketteninformation. Diese umfassen u. a. Angaben zum Gesundheitsstatus des Herkunftsbetriebes der zur Schlachtung bestimmten Tiere. Durch die Änderung der VO (EG) Nr. 2075/2005 besteht seit dem die Möglichkeit, die bisher obligatorische Untersuchung von Hausschweinen auf Trichinen zu reduzieren, sofern diese aus Betrieben mit amtlich anerkannten kontrollierten Haltungsbedingungen stammen. Um eine Anerkennung zu erhalten, muss der Tierhalter bestimmte Bedingungen hinsichtlich Fütterung und Haltung einhalten. In Hessen wurde bisher kein Antrag auf Anerkennung gestellt. Mit Änderung der VO (EG) 854/2004 wurde zum darüber hinaus die visuelle Fleischuntersuchung beim Hausschwein eingeführt, nach der die Fleischuntersuchung bei Hausschweinen zur Reduzierung von Kreuzkontaminationen grundsätzlich berührungslos zu erfolgen hat. Der amtliche Tierarzt entscheidet nunmehr im Einzelfall, wenn dies für die Entscheidung über die Genusstauglichkeit des Fleisches erforderlich ist, ob Tierkörperteile und Nebenprodukte der Schlachtung ergänzend durch Durchtasten und Anschnitte zu untersuchen sind. Die zuvor genannten Aufgaben werden von dafür behördlich beauftragten amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten sowie amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten durchgeführt. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen und nur wenn hierbei keine Krankheiten oder Mängel festgestellt wurden, wird das Fleisch für den menschlichen Genuss als tauglich beurteilt. Seite 15 von 82

16 Des Weiteren unterliegen alle fleischbe- und verarbeitenden Betriebe einer intensiven behördlichen Überwachung. Neben der Überwachung der Betriebs- und Prozesshygiene werden auch die betrieblichen Eigenkontrollkonzepte der einzelnen Unternehmen einer genauen Überprüfung unterzogen. Auch mikrobiologische Stufenkontrolluntersuchungen werden hierbei vorgenommen. Bei geschlachteten Rindern, die älter als 96 Monate sind, ist im Rahmen der Fleischuntersuchung ein BSE-Test (Bovine spongiforme Enzephalopathie) verpflichtend vorgeschrieben. Diese Untersuchungen werden im Landeslabor durchgeführt. Zu den Ergebnissen s. Durchgeführte Kontrollen und Verstöße Zu Ziel IV Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und Pflanzen zur Erzeugung sicherer Lebensmittel und Futtermittel Task Force Lebensmittelsicherheit Auf den integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan wird verwiesen. Tätigkeitsschwerpunkte der Task Force Lebensmittelsicherheit (TF LMS) im Jahr 2014 Ein Tiefkühlkuchen einer hessischen Firma war mutmaßlicher Auslöser eines Hepatitis-A- Ausbruches in Norwegen. Die Ermittlungen und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wurden in täglichen Telefonschaltkonferenzen der TF LMS mit dem Ministerium, den zuständigen Vollzugsbehörden und Laboren abgestimmt (siehe auch Besondere Ereignisse ). In einem Gesundheits- und Pflegezentrum kam es zu einem Ausbruch mit multiresistenten gramnegativen Stäbchenbakterien, die gegen 4 große Antibiotika-Hauptgruppen resistent sind ( 4-MRGN ). Über 130, vorwiegend antibiotisch vorbehandelte Patienten, wurden im Zuge dieses Ausbruchs mit diesen Keimen kolonisiert. Die TF LMS unterstützte die zuständigen Behörden bei der fachlichen Einschätzung der Befunde und der Durchführung der einzuleitenden Maßnahmen aus lebensmittelrechtlicher Sicht (siehe auch Besondere Ereignisse ). Im Rahmen der Kontrolle des Internethandels wurde der Versandhandel von kühlpflichtigen Lebensmitteln in Hessen überprüft. Grundlage war die Jahresschwerpunktplanung der gemeinsamen Zentralstelle der Länder zur Überwachung des Internethandels mit Lebensmitteln (G@ZIELT). Es wurden mehrere Testkäufe bei Hessischen Internethändlern durchgeführt, die Transportlogistik überprüft und die Anlieferungstemperaturen kontrolliert. Die lokalen Vollzugsbehörden wurden über Ergebnisse und Beanstandungen unterrichtet. Bei mehreren größeren Apfelweinkeltereien in Hessen wurde neben den markenrechtlichen Verstößen auch gegen das Irrführungsverbot des 11 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verstoßen und daher die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden eingeschaltet. Die TF LMS wurde um Unterstützung der betroffenen Vollzugsbehörden bei den lebensmittelrechtlichen Ermittlungen gebeten. Sie hat daraufhin an allen weiteren Telefonkonferenzen und Betriebskontrollen teilgenommen, Daten und Unterlagen ausgewertet, rechtliche Bewertungen erstellt, bei der Seite 16 von 82

17 Ausarbeitung der Gutachten mitgewirkt und Musterverfügungen erstellt (siehe auch Besondere Ereignisse ). Zur eingehenden Überprüfung von Eigenkontrollkonzepten, HACCP-Systemen und des Krisenmanagements wurden große Lebensmittelherstellungsbetriebe zusammen mit der zuständigen kommunalen Überwachungsbehörde aufgesucht. Die Kontrollergebnisse wurden dem Betrieb und der zuständigen Behörde in Form eines formalisierten schriftlichen Berichtes mitgeteilt. Das Projekt ist über mehrere Jahre angelegt. Zu Ziel V - Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Minimierung und zum sachgerechten Umgang mit Tierarzneimitteln, insbesondere zur Reduzierung von Rückständen und Resistenzen Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplans werden vom Tier stammende Lebensmittel und der Gewinnung von Lebensmitteln dienenden Tiere systematisch auf das Vorhandensein verbotener Tierarzneimittel bzw. auf die Überschreitung von Höchstmengen bei zugelassenen Arzneimitteln untersucht. Darüber hinaus wurden intensiv auf Bund-Länder-Ebene Anstrengungen unternommen, durch Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes bei Nutztieren der Bildung von Resistenzen entgegen zu wirken. Hierbei ist insbesondere ein ganzheitlicher Ansatz zu Grunde zu legen. Mit diesen Maßnahmen im Bereich der Tiergesundheit, des Tierschutzes, der Tierernährung und der Haltung von Tieren soll eine Umgebung geschaffen werden, die sicherstellt, dass die Tiere ein hohes Maß an Wohlbefinden zeigen, da gesunde Tiere weniger behandelt werden müssen. Zu Ziel VI Entwicklung und Umsetzung von Kontrollkonzepten zur Sicherstellung tierschutzkonformer Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere Entfällt. Zu Ziel VII Optimierung der Analyse und Bewertung der Wirksamkeit von Kontrollen gemäß VO (EG) Nr. 882/2004 s Sektorübergreifender Bericht Durchgeführte Kontrollen und Verstöße Im Jahr 2014 führte die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen eine Vielzahl unterschiedlicher Kontrollen durch, die auf den folgenden Seiten näher erläutert werden. Kontrollen in Betrieben und bei Transporten Insgesamt führte die amtliche Lebensmittelüberwachung Kontrollen durch; im Vorjahr waren es gewesen. Seite 17 von 82

18 Überprüft wurden der in Hessen registrierten Lebensmittelunternehmen, was einem Prozentsatz von 45,4 % entspricht. (Zum Vergleich: 2013 wurden von Betrieben kontrolliert, entspricht 45,4 %). Bei d. h. bei 13,64 % der kontrollierten Lebensmittelunternehmen wurden Verstöße festgestellt. Ein Jahr zuvor waren es Betriebe gewesen, eine Rate von 12,31 %. Zusätzlich zu den Betriebskontrollen wurden 468 Lebensmitteltransporte kontrolliert; im Vorjahr waren es 437. Betriebe und Verstöße: Anzahl Betriebe Anzahl kontroll. Betriebe Betriebe mit Verstößen Seite 18 von 82

19 Betriebe Kontr. Betriebe Betriebe mit Verstößen Kontrollen gesamt LMK TA oder SV LMK und TA oder SV Plankontrollen HACCP-Kontrollen EU-Zulassung Nachkontrollen Verdachtskontrollen Andere Kontrollen Eigenkontrolle Hygiene allgemein Zusammensetzung Kennzeichnung Andere Verstöße Die Anzahl der kontrollierten Betriebe, die Anzahl der Betriebe mit Verstößen sowie die Anzahl der Kontrollen, bei denen Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt wurden, verteilen sich auf verschiedene Betriebsgattungen. Die nachfolgende Tabelle enthält die diesbezüglich in Hessen im Jahr 2014 erzielten Ergebnisse. Anzahl und Art der kontrollierten Betriebe, der Betriebe mit Verstößen sowie der festgestellten Verstöße vor Ort Betriebsart Betriebe: Anzahl der Kontrollen: Anzahl der Anzahl der Betriebe mit Verstößen in den Bereichen Erzeuger (Urproduktion) Hersteller und Abpacker Vertriebsunternehmer und Transporteure (Importeure, Exporteure, Großhändler, Transporteure) Einzelhändler Dienstleistungsbetriebe Hersteller, die im Wesentlichen auf der Stufe des Einzelhandels verkaufen Gesamtsumme

20 Kontrolle von Lebensmitteltransporten Bei der Anlieferung von Lebensmitteln in Betrieben, auf Lebensmittelgroßmärkten und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wurden im Jahr 2014 insgesamt 468 Lebensmitteltransporte überprüft. In 135 Fällen (28,84 %) wurden Mängel festgestellt (Vorjahr 27,23 %). Mängel wurden dabei im hygienischen Umgang mit den Lebensmitteln, wie etwa bauliche Mängel, unzureichende Kühlung bei leicht verderblichen Lebensmitteln oder der fehlende Schutz vor nachteiliger Beeinflussung, z.b. bei unverpackten Lebensmitteln oder sonstige Mängel (bei Kennzeichnung, Verpackung oder Dokumentation) festgestellt. Die Transportkontrollen auf den Autobahnen und Bundesstraßen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr und der Polizei durchgeführt. Die Kontrollen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Transportmittel Kontrollen Lebensmitteltransporte Anzahl der durchgeführten Kontrollen 468 davon Kontrollen auf Autobahnen und sonstigen 88 Straßen mit der Verkehrspolizei Anzahl der Beanstandungen 135 Beanstandungsgründe fehlende dauerhafte Aufschrift am Transportbehälter Nur für Lebensmitteltransporte unzulässige Verwendung der Lebensmitteltransportbehälter hygienische Mängel 10 bauliche Mängel 15 davon: unzureichende Kühlung der Lebensmittel sonstige Mängel 110 Kontrolle der geschützten geographischen Ursprungsbezeichnungen Die Einhaltung, Überwachung und Kontrolle von europäischen Agrarerzeugnissen mit geschützten Ursprungsbezeichnungen, geschützten geografischen Angaben oder als garantiert traditionell eingestuften Spezialitäten erfolgt durch das Regierungspräsidium Gießen. Im Jahr 2014 wurden zur Einhaltung der Bestimmungen Betriebskontrollen bei Betrieben durchgeführt, die die Ursprungsbezeichnungen hessischer Apfelwein g.g.a., hessischer Handkäse g.g.a. und Odenwälder Frühstückskäse g. U. führen und die vom Zeichennutzer erstellte Spezifikation überprüft. Es wurden bei dem hessischen Handkäse g.g.a. und dem Odenwälder Frühstückskäse keine Verstöße festgestellt. Bei dem Hessischen Apfelwein g.g.a. wurden bei drei Keltereien Verstöße festgestellt. Diese waren so gravierend, dass die Vorgänge an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden (siehe auch Besondere Ereignisse ). Bei Missbrauchskontrollen wurden 2014 in 38 Fällen Abweichungen festgestellt. In zwei Fällen waren hessische Inverkehrbringer involviert. Diese wurden über die Beanstandung informiert und haben ihre Kennzeichnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geändert. Über die 36 Beanstandungen der außerhessischen Inverkehrbringer wurden die zuständigen Kontrolldienste der Bundesländer informiert. Seite 20 von 82

21 Probenart Produktuntersuchung Durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) wurden insgesamt Proben Lebensmittel, 939 kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände - untersucht. Davon entfielen Proben auf Planproben, 799 auf Nachproben, 583 auf Beschwerdeproben bzw auf Verdachtsproben. Von den genommenen Proben wurden Proben (20,4 %) (Vorjahr 4.314, 16,3 %) beanstandet. Lediglich ein Anteil von 0,3 % aller untersuchten Proben, insgesamt 79 Proben, (Vorjahr 89 Proben, 0,3 %) musste als gesundheitsschädlich beurteilt werden. Beispielsweise wurden Lebensmittel, die mit krankheitserregenden Mikroorganismen (z.b. Salmonellen) kontaminiert waren oder scharfkantige Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter enthielten, als gesundheitsschädlich beurteilt. Die gleiche Beurteilung ergab sich bei erheblichen Überschreitungen von zulässigen Höchstgehalten an Pflanzenschutzmittelrückständen in Obst und Gemüse sowie beim Nachweis überhöhter Histamingehalte in verdorbenem Fisch. In den anderen Fällen waren die Hauptbeanstandungsgründe Mängel in der Kennzeichnung oder der Zusammensetzung der Produkte. Aus der folgenden Abbildung gehen Anzahl und Art der im LHL in den Jahren 2010 bis 2014 untersuchten Proben sowie die Zahl der Beanstandungen hervor. Untersuchung von Proben Insgesamt Bedarfsgegenstände Kosmetika Lebensmittel beanstandet Anzahl Seite 21 von 82

22 Detaillierte Ergebnisse über die im LHL untersuchten Proben sowie die Entnahmegründe können dem Jahresbericht auf der LHL-Homepage unter entnommen werden. Einfuhruntersuchung (Abt. V LHL) Besondere Bedeutung hat die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) am Frankfurter Flughafen als Abteilung V des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor. Hier werden für den gesamten Europäischen Binnenmarkt Lebensmittel regelmäßig bei der Einfuhr aus Drittländern überprüft. Durch die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen wurden im Jahr 2014 im Rahmen von Einfuhrkontrollen Sendungen Lebensmittel und Waren tierischer Herkunft überprüft (Vorjahr ), davon (Vorjahr ) Lebensmittel und Waren tierischer Herkunft und (Vorjahr ) Lebensmittel pflanzlicher Herkunft. Insgesamt wurden im Rahmen der Einfuhruntersuchung 554 (Vorjahr 752) Proben tierischer Lebensmittel und 503 Proben pflanzlicher Lebensmittel (Vorjahr 522) entnommen und durch den LHL untersucht. Die Anzahl der beanstandeten Sendungen sowie die Mengen der von Beanstandungen betroffenen Warengruppen sind aus den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Anzahl der beanstandeten Sendungen innerhalb der Produktgruppen tierischer Lebensmittel in 2014 Warenart Anzahl Beanstandungen Beanstand. In % Milch, Milcherzeugnisse ,4 Fleisch: Huftiere, Schlachtnebenprodukte, Geflügel, Kaninchen, Wild ,2 Fleisch-, Geflügelfleischerzeugnisse ,3 Fischereierzeugnisse ,0 Krebstiere, Hummer, Seeigel, Surimi, Muscheln ,4 Honig, Gelee Royal ,0 Eier, Eiprodukte Froschschenkel, Schnecken Sonstige (Gelatine, Darmhüllen) ,4 gesamt ,2 Die Beanstandungen erfolgten bei sämtlichen Produktgruppen überwiegend im Rahmen der Dokumentenkontrolle bei der Einfuhr. Seite 22 von 82

23 Menge der von Beanstandungen betroffenen bzw. endgültig zurückgewiesenen tierischen Lebensmittel in 2014 Warenarten Gesamtmenge Einfuhren (kg) beanstandete Einfuhren (kg) endgültig zurückgewiesen bzw. vernichtet (kg) Fleisch Huftiere Schlachtnebenprodukte Fleischerzeugnisse Geflügelfleisch Geflügelfleischerzeugnisse Wildfleisch Wildfleischerzeugnisse Darmhüllen Fischereierzeugnisse Krebstiere, lebend Milch, Milcherzeugnisse Eiprodukte Imkereierzeugnisse (HC) Gelatine (HC) Sonstige Lebensmittel (HC) gesamt Beanstandet wurden bei der Einfuhr aus Drittländern rund Kilogramm bzw. Liter Lebensmittel (Vorjahr ). Bei 57 Einfuhren mit insgesamt kg kam es zur Zurückweisung bzw. Vernichtung der Sendung. Reduzierung von Pflanzenschutzmittelrückständen Schwerpunkt: Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel am Flughafen Frankfurt/Main s. a. Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Seite 23 von 82

24 Positive Erfahrungen aus der Flaschenhalskontrolle Als Folge der risikoorientierten Probenahme kann festgestellt werden, dass viele Importeure auf ihre Lieferanten in den Drittländern erfolgreich Einfluss nehmen, um die Rückstandsbelastung der Einfuhren zu verringern. Anhand folgender Beispiele soll dies verdeutlicht werden: Lieferverträge werden seitens der Importeure gekündigt, d.h. Herkunftsbetriebe, die zu häufig pestizidbelastete Ware liefern, werden ausgelistet. Warenarten, die sich in der Flaschenhalskontrolle als stark belastet erwiesen haben, werden per EU-Verordnung generell bei der Einfuhr in die EU vorführ- und untersuchungspflichtig. Dies geschieht, indem die betreffende Warenart zusammen mit dem Herkunftsland in den Anhang I der VO (EG) Nr. 669/2009 aufgenommen wird. Beispiele hierfür sind: - Curryblätter aus Indien (seit Oktober 2010) - Kräuter aus Thailand (seit Oktober 2010) - Okra aus Indien (seit April 2011) - frische Chilischoten aus Thailand (seit Juli 2011) - Erbsen und Bohnen aus Kenia (seit Januar 2013) - Kräuter, frische Chilischoten und Okra aus Vietnam (seit Januar 2013). - Drachenfrüchte aus Vietnam (seit Oktober 2014) Viele Importeure lassen mittlerweile ihre Sendungen direkt nach der Ankunft regelmäßig von hiesigen privaten akkreditierten Untersuchungslabors auf Pestizide untersuchen. im Drittland wird häufig vor dem Versand der Sendung eine Probe genommen und als Muster mit der Post ins Labor nach Deutschland verschickt. Die Sendung wird erst nach der Freigabe durch das Labor in die EU auf den Weg gebracht. Um im Beanstandungsfall die Ware zum Erzeuger zurückverfolgen zu können, versehen einige Einführer ihre Packstücke inzwischen mit entsprechenden Codierungen. Die Verpackungen, aus denen die Proben entnommen wurden, werden zudem vom LHL gekennzeichnet. Somit kann der Einführer die beprobten Kartons identifizieren und unzulässige Pestizidanwendungen bis zum Feld oder mindestens bis zum Bauern zurückverfolgen. Häufig werden von den örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden Vorführpflichten gemäß 39 Abs.2 Nr.1b LFGB angeordnet, aufgrund derer alle Folgesendungen derselben Warenart und desselben Herkunftsbetriebes vor Einfuhr in die EU bei der TGSH vorgeführt werden müssen. Außerdem haben manche Lebensmittelüberwachungsbehörden strenge Untersuchungspflichten erlassen ( 39 Abs.2 Nr.1a LFGB): Sendungen von besonders belasteten Warenarten bestimmter Herkunftsländer müssen vor dem Inverkehrbringen auf eigene Kosten untersucht werden. Die Vollzugsbehörden lassen sich dann bei Betriebskontrollen zu jeder Sendung einen Untersuchungsbefund vorlegen, fehlt dieser, werden vorher angedrohte Zwangsgelder (bis zu ) sofort fällig. VO (EG) Nr. 669/2009 Das Probenahmespektrum der Flaschenhalskontrolle hat sich mit Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 669/2009 am erheblich geändert: Bestimmte Warenarten, die sich EU-weit als besonders stark mit Pestiziden belastet herausgestellt haben, sind in Anhang I der VO Seite 24 von 82

25 gelistet. Warenarten aus den Bereichen Frischobst, Frischgemüse und Kräuter aus Ägypten, China, der Dominikanischen Republik, Indien, Kambodscha, Kenia, Marokko, Thailand, Türkei, Peru und Vietnam sind seitdem an allen EU-Außengrenzen vorführpflichtig und müssen mit vorgegebenen Probenahmefrequenzen von bis zu 50 % auf bekannte Risiken wie Pestizide untersucht werden. Wegen dieser nun bestehenden Vorführ- und Untersuchungspflicht werden diese Warenarten aus den entsprechenden Herkunftsländern nicht mehr im Rahmen der Flaschenhalskontrolle beprobt. Die Ergebnisse dieser Proben sind im vorliegenden Bericht nicht enthalten. Ergebnisse der Flaschenhalskontrollen 2014 im Detail Der LHL hat im Zeitraum Januar bis Dezember 2014 aus insgesamt rund Sendungen pflanzlicher Lebensmittel 503 Proben aus 36 verschiedenen Herkunftsländern entnommen und in der Fachabteilung Landwirtschaft und Umwelt des LHL auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Je nach Häufigkeit des Auftretens der Länder, der Warenarten und der Anzahl vorheriger Beanstandungen wurden diese unterschiedlich stark beprobt (Prinzip der risikoorientierten Probenahme). Nachfolgend sind die Ergebnisse der Flaschenhalskontrolle des Jahres 2014 im Hinblick auf verschiedene Aspekte wie Herkunftsland, Beanstandungsquoten, Warenarten und dem Vorkommen einzelner Rückstände ausgewertet. In Tabelle 1 sind die Herkunftsländer der am häufigsten gezogenen Proben aufgeführt. Tabelle 1:Herkunftsländer der im Jahr 2014 am häufigsten gezogenen Proben Herkunftsland Anzahl Proben 10 Thailand 63 Ägypten, Äthiopien je 41 Brasilien 37 Sri Lanka 32 Dominikanische Republik 31 Indien, Vietnam je 26 Kenia 25 Ghana, Israel je 24 Jordanien 19 Peru 18 Uganda 16 Pakistan 13 Südafrika 12 Mexiko 10 Seite 25 von 82

26 Die in Tabelle 1 aufgeführten 458 Proben aus 17 verschiedenen Ländern der insgesamt 503 Proben (vgl. auch Abbildung 1) stellen rund 91 % aller gezogenen Proben dar. Anzahl Proben Thailand Ägypten Äthiopien Brasilien Sri Lanka Dom.Rep. Indien Vietnam Kenia Israel Ghana Jordanien Peru Uganda Pakistan Südafrika Mexiko Abb. 1: Herkunftsländer der am häufigsten gezogenen Proben (Probenanzahl 10) Seite 26 von 82

27 Die restlichen 45 Proben verteilen sich auf Sendungen aus 19 weiteren Ländern, die eher selten pflanzliche Lebensmittel über den Frankfurter Flughafen einführen. Die entsprechenden Informationen sind in Tabelle 2 zusammengestellt. Tabelle 2: Herkunftsländer der in 2014 seltener gezogenen Proben Herkunftsland Anzahl Proben < 10 Chile 7 Bangladesch, Tansania je 6 Togo 4 Malaysia, USA je 3 Argentinien, Kanada, Kolumbien je 2 Burkina Faso, VR China, Guatemala, Kambodscha, Mali, Marokko, Senegal, Südkorea, Türkei, Venezuela Von den insgesamt 503 Proben mussten 61 wegen Überschreitung der EU-weit gesetzlich festgelegten PSM-Höchstgehalte beanstandet werden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 12,1 %. Aufgrund der großen Zahl verschiedener Herkunftsländer der untersuchten Proben ist eine Auswertung der Beanstandungsquote im Hinblick auf die Herkunftsländer von besonderem Interesse. In Tabelle 3 sind deshalb die Beanstandungsquoten, getrennt nach Herkunftsländern, aufgeführt. je 1 Tabelle 3: Beanstandungsquoten verschiedener Herkunftsländer im Zeitraum Januar Dezember 2014 Herkunftsland Gezogene Proben davon beanstandet Beanstandungsquote Vietnam % Beanstandete Warenarten 5 x Drachenfrucht 5 x Rambutan 4 x Passionsfrucht Pakistan % Indien % 6 x Mango 1 x Chili, grün 2 x Drumsticks 1 x Chili, grün 1 x Amla-Beeren 2 x Flaschenkürbis Tansania % 1 x Schnittlauch Dominikanische Republik % 5x Curryblätter Jordanien % 3 x Okra Sri Lanka % 1 x Schlangenkürbis 2 x Wassernabel 1 x indischer Spinat 1 x Papaya Seite 27 von 82

28 Herkunftsland Gezogene Proben davon beanstandet Beanstandungsquote Thailand % Kenia % Mexiko % 1 x Mango Israel % Beanstandete Warenarten 1 x Bio-Drachenfrucht 2 x Drachenfrucht 1 x Bio-Passionsfrucht 1 x Passionsfrucht 1 x Papaya 1 x Bio-Sapodilla 1 x Granatapfel 2 x Chili 1 x Bittermelone 1 x Koriander 1 x Thymian Uganda % 1 x Chili Brasilien % Ägypten % 1 x Papaya 1 x Limetten 1 x Bio-Bohnen 1 x Zuckererbsen Ghana % 1 x Flaschenkürbis Äthiopien Peru Südafrika Chile Bangladesch Togo Malaysia, USA Je Argentinien, Kanada, Kolumbien Burkina Faso, China, Guatemala, Kambodscha, Südkorea, Marokko, Mali, Senegal, Türkei, Venezuela je je Bei den mehrfach beanstandeten Warenarten wurden in den meisten Fällen nicht nur einzelne Wirkstoffe, sondern häufig ein Cocktail von bis zu vier verschiedenen PSM-Rückständen gefunden (vgl. Tabelle 4). Dies ist eine wichtige Erkenntnis für die Untersuchung angehaltener Folgesendungen, die vom Einführer selbst beim zugelassenen und für diese Untersuchungsmatrix und -parameter akkreditierten Gegenprobenlabor vorgenommen werden müssen: es wird in diesem Zusammenhang als unzureichend angesehen, wenn Untersuchungen auf den vorher aufgefallenen (einzelnen) Wirkstoff beschränkt bleiben. Ein entsprechender Untersuchungsbefund wird vom LHL deshalb auch nicht akzeptiert. In Tabelle 4 sind die Beanstandungsquoten nach den Warenarten aufgeschlüsselt. Seite 28 von 82

29 Tabelle 4: Beanstandete Warenarten und deren PSM-Rückstände im Zeitraum Januar Dezember 2014 Warenart Indischer Wassernabel Anzahl Proben/ Anzahl Beanstandungen Beanstandungsquote Herkunftsländer der beanstandeten Proben 2 / % alle Sri Lanka PSM- Rückstände über der Höchstmenge Hexaconazol 1 x Profenofos 1 x Bittermelonen 1 / % Kenia Dimethoat Amla 1 / % Indien Dimethoat Indischer Spinat 1 / % Indien Sapodilla 1 / % Thailand Chlorpyriphos Carbofuran Buprofezin Methomyl Schlangenkürbis 2 / 1 50 % Sri Lanka Profenofos Granatapfel 2 / 1 50 % Thailand Fenpropathrin Curryblätter 11 / 5 45 % Drachenfrucht 18 / 8 44 % Flaschenkürbis 9 / 3 33 % alle Dominikanische Republik Vietnam 5 x Thailand 3 x Indien 2 x Ghana Cypermethrin 4 x Diazinon 3 x Cyfluthrin Endosulfan Carbendazim 4 x Iprodion 4 x Cypermethrin 3x Dimethoat 2 x Acephat 2 x Methamidophos Rambutan 16 / 5 31 % alle Vietnam Hexaconazol 5 x Passionsfrucht 20 / 6 30 % Vietnam 4x Thailand 2 x Drumsticks 10 / 2 20 % alle Indien Propargit 3 x Carbendazim Cypermethrin Permethrin Phentoat Iprodion Carbendazim, Pyraclostrobin, Acetamiprid, Methomyl Koriander 5 / 1 20 % Israel Endosulfan Limetten 5 / 1 20 % Brasilien Dimethoat Chili 30 / 5 17 % Kenia 2 x Pakistan Uganda Indien Hexaconazol Clothianidin Lambda- Cyhalothrin Fipronil, Chlorfenapyr Acephat Methamidophos Okra 19 / 3 16 % alle Jordanien Dimethoat 3 x Mango 56 / 7 13 % Pakistan 6 x Mexiko Tebuconazol 6 x Dimethoat Thymian 8 / 1 13 % Israel Bifenazat Erbsen 11 / 1 9 % Ägypten Dimethoat Seite 29 von 82

30 Warenart Anzahl Proben/ Anzahl Beanstandungen Beanstandungsquote Papaya 44 / 3 7 % Herkunftsländer der beanstandeten Proben Brasilien Thailand Sri Lanka Schnittlauch 17 / 1 6 % Tansania Bohnen 20 / 1 5 % Ägypten PSM- Rückstände über der Höchstmenge Acetamiprid Mandipropamid Methomyl Acephat Methamidophos Carbendazim Prophenofos Thiophanat-Methyl Die festgestellten Überschreitungen der zulässigen Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel haben in einigen Fällen beachtliche Ausmaße. Die auffälligsten Überschreitungen (Ausschöpfung der zulässigen Höchstmenge von mehr als % - das entspricht einer mehr als 100-fachen Überschreitung der zulässigen Höchstmenge) sind in Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5: Proben mit deutlichen Höchstmengenüberschreitungen für PSM im Zeitraum Januar Dezember 2014 Warenart / Höchstmenge HM PSM Herkunftsland [mg/kg] [mg/kg] Curryblätter / DomRep Indischer Wassernabel / Sri Lanka Menge gefundener Wirkstoff 4,95 mg/kg bei einer HM von 0,02 mg/kg HM um den Faktor (4,95 : 0,02) = 247,5 überschritten. Dies entspricht einer Auslastung der HM von % Ausschöpfung Höchstmenge* Diazinon 4,95 0, % Profenofos 13,5 0, % Wie aus Tabelle 5 hervorgeht, lag in zwei der insgesamt 61 beanstandeten Proben ein Rückstand um mehr als das 100-fache über der erlaubten Höchstmenge. In 20 weiteren beanstandeten Proben war mindestens einer der Rückstände um mehr als das 10-fache überhöht, was einer Ausschöpfung der zulässigen Höchstmenge von mehr als 1000 % entspricht. Meldungen an das RASFF-System (Schnellwarnungen) Trotz der häufig hohen Rückstandsgehalte bei den beanstandeten Proben kann nur dann eine RASFF-Meldung erfolgen, wenn für den betreffenden Wirkstoff eine akute Referenzdosis (ARfD) existiert und die Berechnungen ergeben, dass die ARfD um mehr als 100 % ausgeschöpft ist. Die drei Schnellwarnungen aus 2014 sind in Tabelle 6 zusammengefasst. Somit wurden von 503 Proben drei als Schnellwarnung gemeldet; dies entspricht einer Quote von 0,6 % bzw. 4,9 % der beanstandeten 61 Proben. Seite 30 von 82

31 Tabelle 6: Schnellwarnungen im Zeitraum Januar - Dezember 2014 Warenart / Herkunftsland Mangos / Mexiko PSM Menge [mg/kg] Höchstmenge [mg/kg] Ausschöpfung Höchstmenge Ausschöpfung ARfD Dimethoat 0,14 0, % 331 % Mangos / Pakistan Tebuconazol 0,95 0, % 124 % Indischer Spinat / Sri Lanka Carbofuran 0,25 0, % 1562 % Bio-Ware Im Jahr 2014 wurden insgesamt 38 Proben aus Bio-Anbau gezogen: aus den Herkunftsländern Thailand (14), Ägypten (13), Togo (4), Uganda (4), Burkina Faso (1), Mali (1), Türkei (1) der Warenarten Mango (5), Ananas (4), Bohnen (4), Drachenfrucht (3), Papaya (3), Passionsfrucht (3), Gurken (2), Mangostan (2), Zuckererbsen (2), Haselnuss Mus, Apple Banana (rote Bananen), Avocado, Hibiskus Pulver, Koriander, Longkonk, Minze, Moringa, Sapodilla, Trauben (je 1). In fünf (13 %) dieser Proben wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden (Tabelle 7). Diese lagen bei drei Proben (Bio-Zuckererbsen, Bio-Sapodilla und Bio-Drachenfrucht) über den gesetzlich festgelegten Höchstmengen. Dieses Gemüse bzw. diese Früchte wären demnach auch als konventionell erzeugte Lebensmittel nicht verkehrsfähig gewesen. Eine Probe (Bio-Bohnen) enthielt gleich drei Pflanzenschutzmittel mit Gehalten deutlich über der bei Lebensmitteln aus ökologischem Anbau tolerierten Menge von 0,01 mg/kg. Bei einer Probe Bio- Passionsfrucht lagen die Gehalte von zwei PSM über 0,01 mg/kg. Tabelle 7: BIO-Proben mit PSM-Rückständen über 0,01 mg/kg im Zeitraum Januar Dezember 2014 Warenart / Herkunftsland Bio Zuckererbsen / Ägypten Bio Grüne Bohnen / Ägypten Bio Passionsfrucht / Thailand Bio Sapodilla / Thailand Bio-Drachenfrucht / Thailand PSM Menge (mg/kg) HM (mg/kg) Ausschöpfung Höchstmenge* Dimethoat 0,072 0, % Carbendazim Thiophanatmethyl Profenofos Carbendazim Cypermethrin Buprofezin Methomyl Carbendazim Cypermethrin 0,021 0,031 0,018 0,043 0,011 0,065 0,12 1,3 0,1 0,2 0,1 0,01 0,1 0,05 0,05 0,05 0,10 0,05 10,5 % 31 % 180 % 43 % 22 % 130 % 240 % 1300 % 200 % *Beispiel: Menge gefundener Wirkstoff 0,072 mg/kg bei einer HM von 0,02 mg/kg HM um den Faktor (0,072 : 0,02) = 3,6 überschritten. Dies entspricht einer Auslastung der HM von 360 % Seite 31 von 82

32 Dem zuständigen Referat für ökologischen Anbau in Drittländern bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) wurden diese Befunde direkt übermittelt. Schlussbetrachtung Seit April 2007 wurden am Flughafen Frankfurt bis Dezember 2014 vom LHL insgesamt Proben pflanzliche Lebensmittel entnommen, die aus Drittländern in die EU eingeführt wurden. Diese wurden auf Rückstände und Kontaminanten untersucht, davon (93 %) auf Pestizide. Die vergleichsweise hohe Beanstandungsquote von durchschnittlich 19 % Überschreitungen der Rückstandshöchstmengen für Pestizide in den ersten Jahren der Flaschenhalskontrolle seit 2007 ist im Berichtszeitraum erstmals auf 12,1 % gesunken. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung ist, dass mittlerweile viele der in der Flaschenhalskontrolle am häufigsten mit Pestiziden belasteten Warenarten in den Anhang I der VO (EG) Nr. 669/2009 aufgenommen wurden. Diese Warenarten unterliegen nun EU-weit einer verstärkten Einfuhrkontrolle und werden nicht mehr im Rahmen der Flaschenhalskontrolle beprobt. Beispiele hierfür sind Curryblätter und Okraschoten aus Indien, frische Chilischoten aus Thailand, Kräuter, frische Chilischoten und Okra aus Vietnam sowie Erbsen und Bohnen aus Kenia. Das jüngste Beispiel in dieser Reihe sind Drachenfrüchte aus Vietnam, welche zum 1. Oktober 2014 in Anhang I der VO (EG) Nr. 669/2009 aufgenommen wurden und seitdem vorführ- und untersuchungspflichtig sind. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse beschreiben nicht die Pestizidbelastung von Obst und Gemüse im Allgemeinen, sondern beziehen sich ausschließlich auf das über den Frankfurter Flughafen eingeführte Spektrum mit Herkunft aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern), welches risikoorientiert beprobt wurde. Es repräsentiert somit lediglich einen vergleichsweise kleinen Teil an Obst und Gemüse, der in Europa verzehrt wird. Erteilung von Zulassungen nach der VO (EG) Nr. 853/2004 durch die Regierungspräsidien Endgültig erteilte EU-Zulassungen nach der VO (EG) Nr. 853/2004 durch die Regierungspräsidien (vorläufig erteilte Zulassungen sind nicht erfasst): Betriebe Gesamtzahl Fleischereibetriebe 29 Käsereien, Milchverarbeitungsbetriebe 4 Großküchen 9 Fischbetriebe 1 Mischprodukte 1 Eierpackstellen 3 Kühl-/Gefrierhaus 5 Sonstige 3 Seite 32 von 82

33 Amtliche Fleischhygieneüberwachung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung s. a. Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Im Jahr 2014 waren in Hessen insgesamt 565 Schlachtbetriebe zugelassen, die überwiegend handwerklich strukturiert sind. Insgesamt wurden in Hessen im Jahr Großtiere nach erfolgter Schlachttier- und Fleischuntersuchung als tauglich beurteilt. (s. folgende Tabelle des Hessischen Statistischen Landesamtes). Gegenüber 2013 bedeutet dies einen durchschnittlichen Rückgang um ca. 2 % und bestätigt damit den Trend der letzten Jahre, nachdem die Schlachtzahlen in Hessen leicht rückläufig sind. Nur bei der Schlachtung von Lämmern (+ 2 %) und Pferden (+ 1 %) zeigt sich ein leichter Anstieg im Vergleich zum letzten Jahr. Schlachtungen von Tieren in- und ausländischer Herkunft Januar bis Dezember 2014 Schlachtungen von darunter Schlachtungen von Tieren inländischer Herkunft Tieren in- und ausländischer Hausschlachtunge Gewerbliche Schlachtungen Herkunft 1) n Tierart Tiere Schlachtmenge in t Tiere Durchschnittl. Schlachtgewicht in kg Schlachtmenge in t Tiere Schlachtmenge in t Rinder insgesamt davon Ochsen Bullen Kühe Färsen 2) Kälber 3) Jungrinder 4) Schweine Lämmer 5) übrige Schafe Ziegen Pferde gesamt Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 1) Tauglich beurteilte Tiere. 2) Ausgewachsene weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben. 3) Kälber bis zu 8 Monaten. 4) Jungrinder von mehr als 8 aber höchstens 12 Monaten. 5) Tiere, die jünger als 12 Monate sind. Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch die Milchhygienetierärzte/innen Hessens s.a. Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Seite 33 von 82

34 Zu Beginn des Jahres 2014 gab es in Hessen etwa Milcherzeugerbetriebe (Vorjahr 3.500) mit ca Milchkühen (Vorjahr ). Die durchschnittliche Bestandsgröße betrug 44 Kühe pro Betrieb (Vorjahr 42). Außer der Eutergesundheit wurde bei der Betriebskontrolle auch die allgemeine Tiergesundheit beurteilt. Ergaben sich bei einem Betriebsbesuch Hinweise auf Verstöße, die nicht unter das EU-Hygienepaket fallen, wurden diese den zuständigen Veterinärämtern schriftlich und ggf. zusätzlich telefonisch mitgeteilt. Bei Fällen dieser Art handelt es sich beispielsweise um Verstöße gegen die Nutztierhaltungsverordnung wie angebundene Kälber, mangelhafte Klauenpflege oder einen schlechten Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere bzw. um unsachgemäße Milchlagerung. Anzahl der Betriebskontrollen im Zeitraum vom bis Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der Milchhygieneüberwachung 655 Kontrollen (Vorjahr 615) in 457 Betrieben (Vorjahr 463) durchgeführt. Damit konnten bezogen auf Milcherzeuger etwa 13,6 % (Vorjahr 3.500, 13,2 %) der hessischen Milcherzeugerbetriebe durch die hessischen Milchhygienetierärzte/innen fachspezifisch beraten und überprüft werden. Die Überprüfungen ergänzen die Kontrollen der Veterinärämter, die für den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung zuständig sind und gleichzeitig die Aufgabe haben, die ggf. von den Milchhygienetierärzten festgestellten Beanstandungen zu ahnden. Erzeuger (Urproduktion) Zahl der Betriebe Zahl der kontrollierten Betriebe 457 Zahl der Kontrollbesuche 655 Zahl der Betriebe mit schwerwiegenden Verstößen 9 unsachgemäße Milchlagerung 3 Tierhaltungsmängel 9 (davon 3 Betriebe mit 2 Verstößen s.o.) Ergebnisse der Betriebsbegehungen Die Ergebnisse der Betriebsbegehungen führen die in den Vorjahren erzielten Resultate fort. In 9 der 457 kontrollierten Betriebe (2 %) wurde ein schwerer Verstoß vorgefunden, dazu in 3 Betrieben ein weiterer Verstoß bezüglich der Milchlagerung (s. obige Tabelle). In allen genannten Fällen wurden tierschutzrelevante Mängel festgestellt. Automatisches Melksystem (AMS) Die Anzahl der Betriebe mit automatischen Melksystemen (AMS) ist weiterhin ansteigend. Diese Betriebe bedürfen vor allem in der Umstellungsphase vom konventionellen zum automatischen Melken einer vorrangigen Beobachtung. Im Jahr 2014 waren 189 (Vorjahr 174) Automatische Melksysteme hessenweit im Einsatz, das sind 8,6 % mehr als im Vorjahr. Seite 34 von 82

35 EU-Schnellwarnsystem (RASFF / RAPEX) Im Rahmen des EU-Schnellwarnsystems wurden durch die Kontaktstelle des Regierungspräsidiums Darmstadt rund Meldungen gesichtet und ausgewertet. Diese Meldungen umfassten Warn-, Informations- und Folgemeldungen ebenso wie Meldungen bei Rückweisungen an Grenzkontrollstellen zu gesundheitsrelevanten Feststellungen in Zusammenhang mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen. Die Meldungen werden entweder sofern sie Lebensmittel betreffen als "Rapid Alert System for Food and Feed" (RASFF) oder - sofern kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände ohne Lebensmittelkontakt betroffen sind - als Rapid Exchange of Information System (RAPEX) gemeldet. In 132 Fällen mussten aufgrund von eingehenden Meldungen in Hessen weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden. In 97 (Vorjahr 159) Fällen wurde das Schnellwarnsystem der EU durch Hessen über gesundheitsschädliche Produkte informiert. Auch im vergangenen Jahr wurde eine Vielzahl von im Internet bestellten Produkten zur Gewichtsreduktion sowie Nahrungsergänzungsmittel aus dem Bereich der Sportlernahrung durch die Grenzkontrollen am Frankfurter Flughafen beprobt und aufgrund illegaler Inhaltsstoffe aus dem Verkehr gezogen. Allerding werden Beanstandungen von Sendungen aus nicht EU-Staaten an Privatpersonen, seit Anfang 2014 nicht mehr über das EU-Schnellwarnsystem kommuniziert, wodurch der Rückgang der von Hessen ausgehenden Warnmeldungen zu erklären ist. Übersicht Meldungen EU- Schnellwarnsystem 9000 Meldungen Gesamt EU davon 132 Meldungen in HE umzusetzen davon 97 Meldungen durch HE ausgelöst Häufigster Beanstandungsgrund bei Lebensmitteln war die chemische Zusammensetzung (z.b. pflanzliche Toxine oder illegale Inhaltsstoffe), gefolgt von abweichender Zusammensetzung (z.b. nicht gekennzeichnete Allergene) und der Kontamination mit pathogenen Bakterien (z.b. Salmonellen) oder Viren (z.b. Hepatitis A). Seltener führten Pilzgifte (z.b. Aflatoxine), Fremdkörper (z.b. Glassplitter), Pflanzenschutzmittel (z.b. Chlorat) oder Schwermetallbelastung (z.b. Blei) zu einer internationalen Warnmeldung. Am häufigsten betroffene Produktgruppen waren Nahrungsergänzungsmittel, Backwaren, Obst und Gemüse, Fisch, Pilze und Algen. Seite 35 von 82

36 Schnellwarnungen im Bereich Lebensmittel nach Produktgruppen im Jahr 2014: Schnellwarnungen im Bereich Lebensmittel nach Gefahren im Jahr 2014: Im Bereich der Bedarfsgegenstände waren vorwiegend Schuhe und Bekleidung betroffen, gefolgt von Tätowierfarben, Kinderschuhen und -bekleidung, Reinigungs- und Pflegemitteln, Handschuhen, Spielwaren und Tabakerzeugnissen. Die überwiegende Anzahl von Beanstandungen erfolgte aufgrund von Schwermetallbelastungen und anderen chemischen Verunreinigungen. Seite 36 von 82

37 Schnellwarnungen im Bereich Bedarfsgegenstände nach Produktgruppen im Jahr 2014: Schnellwarnungen im Bereich Bedarfsgegenstände nach Produktgruppen im Jahr 2014: Verstöße s. 2. Einhaltung insgesamt durch Unternehmer Lebensmittelkontrolle Behördliche Maßnahmen Die Nichteinhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften ob in Bezug auf die Hygiene im Betrieb oder die Produktqualität führt, sofern die Mängel nicht nur geringer Natur sind oder unmittelbar abgestellt werden können, zur Einleitung von weiteren Verwaltungsmaßnahmen. Diese dienen als Anordnung oder Verfügung oder aber als ordnungsrechtliche Maßnahme in Form von Verwarn- oder Bußgeldern zur Durchsetzung rechtskonformer Zustände. In weniger gravierenden Fällen reicht in der Regel die mündliche oder schriftliche Belehrung aus, zumal die meisten Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen in erster Linie durch Nachlässigkeit oder mangelnde Sachkunde bedingt sind. Im Jahr 2014 wurden durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden in (Vorjahr 6.330) Fällen formelle Maßnahmen eingeleitet. In 12 (Vorjahr 12) Fällen wurden Betriebsräume und in 140 (Vorjahr 135) Fällen Betriebe geschlossen, 713 Verwarnungsgelder (Vorjahr 728) in einer Höhe von insgesamt (Vorjahr ) erteilt und 869 Bußgelder (Vorjahr 814) in Höhe von insgesamt (Vorjahr ) rechtskräftig verhängt. Seite 37 von 82

38 Von den im vergangenen Jahr eingeleiteten Strafverfahren wurden 10 Verfahren (Vorjahr 13) von den Gerichten bestätigt. Sicherstellung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen bei Betriebskontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden Im Jahr 2014 wurden von den Lebensmittelüberwachungsbehörden bei Betriebskontrollen insgesamt 5.520,412 kg/liter und Stück Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel sichergestellt ,970 kg/liter und Stück dieser Produkte mussten unschädlich beseitigt werden, da ein weiteres Inverkehrbringen aus Verbraucherschutzgründen nicht zulässig war. Hierbei wurden jedoch nicht die Produkte erfasst, die durch die Lebensmittelunternehmer in eigener Initiative zurück genommen wurden. Die folgende Tabelle zeigt die Menge und Art der in Hessen im Jahr 2014 sichergestellten sowie unschädlich beseitigten Produkte. Produktgruppe Sichergestellt unschädlich beseitigt Menge in kg/liter Milchprodukte 3,000 Menge in Stück/Anz. Menge in kg/liter Menge in Stück/An z Käse 1.772, ,500 Eier, Eiprodukte 0 60 Fleisch warmblütiger Tiere auch tiefgefroren 817, , Fleischerzeugnisse warmblütiger Tiere 5, , Wurstwaren 61,000 50,000 Fische und Fischzuschnitte 97,000 67,000 Fischerzeugnisse 0 1,600 Feine Backwaren 854, ,900 Mayonnaisen, emulgierte Soßen, kalte 0,750 0,750 Fertigsoßen, Feinkostsalate Puddings, Kremspeisen, Desserts, süße 0 1,000 Soßen Teigwaren 15,000 15,000 Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst 3,000 Kartoffeln, stärkereiche Pflanzenteile 50,000 50,000 Frischgemüse ausgenommen Rhabarber 80, ,500 Gemüseerzeugn, Gemüsezuber. Ausgen. 0 1,780 Rhabarber Frischobst einschl. Rhabarber 4,000 0,500 Obstprodukte einschl. Rhabarber 599,300 10,700 Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Fruchtsirupe, 700,000 Fruchtsäfte getrocknet Spirituosen, spirituosenhaltige Getränke 36,400 36,400 Süßwaren 70,800 Diätetische Lebensmittel 9,250 2,000 Nahrungsergänzungsmittel, Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung Würzmittel 2,600 2,600 Fertiggerichte zubereitete Speisen 0 Gewürze 289, ,800 Seite 38 von 82

39 Produktgruppe Sichergestellt unschädlich beseitigt Menge in kg/liter Menge in Stück/Anz. Menge in kg/liter Menge in Stück/An z Trinkwasser, Mineralwasser, Tafelwasser, 20,000 20,000 Quellwasser, Brauchwasser Bedarfsgegenständige mit Körperkontakt und zur Körperpflege Kosmetische Mittel und Stoffe zu deren 9,712 0 Herstellung Summe: 5.520, , Im Rahmen der Betriebskontrollen wurde im Obst- und Gemüseeinzel- und Großhandel die Einhaltung der EG-Qualitätsnormen und Handelsklassen für frisches, Obst, Gemüse und Speisekartoffeln überprüft. Handelsklassen Obst und Gemüse im Einzelhandel 2014 mündliche schriftliche erteilte erteilte durchgeführte Kontrollen Verwarnungen Verwarnungen Verwarnungsgelder Bußgeldbescheide Handelsklassen Obst und Gemüse im Großhandel 2014 durchgeführte Kontrollen mündliche Verwarnungen schriftliche Verwarnungen erteilte Verwarnungsgelder erteilte Bußgeldbescheide Interpretation der Ergebnisse Die Kontrolle von Lebensmittelunternehmen und Erzeugnissen erfolgt risikoorientiert. Dies bedeutet, dass problematische oder risikoreichere Betriebsarten oder Produktgruppen intensiver kontrolliert werden als andere. Oftmals führen Kontrollen in diesen Bereichen daher auch zu einer tendenziell höheren Beanstandungsquote. Besonders deutlich wird dies anhand erforderlicher Nachkontrollen wenn es also bereits zu Beanstandungen in Betrieben gekommen ist oder auch bei der zielgerichteten Probenauswahl verdächtiger Produkte (Verdachtsproben, Verbraucherbeschwerden). Das bedeutet aber auch, dass die im Jahr 2014 erzielten Ergebnisse nicht zwingend repräsentativ für den Zustand aller im Markt befindlichen Erzeugnisse oder aller hessischen Lebensmittelunternehmen sind. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass das Qualitätsbewusstsein bei den allermeisten Lebensmittelunternehmern sehr hoch ist. Dies und die gezielten Kontrollen der Lebensmittelüberwachung sind Grund dafür, dass nur ein Bruchteil der kontrollierten Lebensmittel als gesundheitsschädlich eingestuft werden muss (Hessen 2014: 0,3 %). Seite 39 von 82

40 Das Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Hessen ist es, die Qualität der Betriebshygiene sowie die Sicherheit der Produkte durch ihre Tätigkeit zu verbessern und den Verbraucherschutz in Hessen in diesen Bereichen zu stärken. Dies wird vor allem durch die zahlreichen Kontrollen und nicht zuletzt auch durch die zahlreichen Aktivitäten der hessischen Lebensmittelüberwachung bei Vortragsveranstaltungen oder Fortbildungen in Kooperation mit der Lebensmittelwirtschaft erreicht. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Hauptverantwortung für das Inverkehrbringen sicherer Lebensmittel der Lebensmittelunternehmer trägt und durch die amtliche Lebensmittelüberwachung eine angemessene, d. h. risikoorientierte Überwachung gewährleistet sein muss. Sonstige Tätigkeiten der Lebensmittelüberwachungsbehörden im Jahr 2014 Die Tätigkeit in der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfasst neben der Durchführung von Betriebskontrollen und Probenahmen noch eine Vielzahl weiterer Aufgaben, wie etwa die Beratung von Lebensmittelunternehmern, Verbrauchern und Behörden, die Abnahmen bei Neueröffnungen oder auch die Ausstellung von Genusstauglichkeitsbezeichnungen. Eine beispielhafte Übersicht gibt die folgende Tabelle: Bezeichnung Anzahl Beratung Gerichtstermin/Zeugenaussagen 8 Teilnahme an Versammlungen der Innungsverbände 72 Unterrichtung 27 Baubegehung 282 Gewerbeantrag 53 Gaststättenkonzessionierung Stellungnahmen zu vorgelegten Bauanträgen 331 sonstige Gutachten 104 Abnahmen Genehmigungen für Verkaufsfahrzeuge im Reisegewerbe 119 Fortbildungsmaßnahmen für amtliche Fachassistenten 9 Vorträge / Schulungen 212 Teilnahme von Mitarbeitern an Lehrgängen 110 Stellungnahmen 57 Veröffentlichung in den Medien 1 Verbraucherberatung in der Dienststelle 67 Genusstauglichkeits- u.a. amtstierärztliche Bescheinigungen Sonstiges 453 Seite 40 von 82

41 Besondere Ereignisse Hepatitis-A-Ausbruch in Norwegen aufgrund eines Tiefkühlkuchens einer hessischen Firma Der Tiefkühlkuchen einer hessischen Firma war mutmaßlicher Auslöser eines Hepatitis-A- Ausbruches in Norwegen. Das Produkt wurde nicht im Einzelhandel direkt an den Verbraucher verkauft, sondern in Cafés, Restaurants und Catering-Unternehmen angeboten. Die Firma nahm den Kuchen unverzüglich weltweit vom Markt und informierte die Öffentlichkeit. Multiresistente gramnegative Erreger (4-MRGN) in einer hessischen Klinik In einer Klinik in Hessen wurden im Juli 2014 vermehrt multiresistente gramnegativen Stäbchenbakterien nachgewiesen, die gegen 4 große Antibiotika-Hauptgruppen resistent sind ( 4-MRGN ). Über 130, vorwiegend antibiotisch vorbehandelte Patienten wurden im Zuge dieses Ausbruches mit diesen Keimen kolonisiert. Im Rahmen der Untersuchungen durch die Gesundheitsbehörden rückte die Klinikküche in den Fokus der Ermittlungen. Die Federführung zur Koordination der Untersuchungen und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Keimes lagen beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Aufgrund des Keimnachweises in der Küche wurden die Lebensmittelüberwachungsbehörden eingeschaltet und entnahmen unverzüglich umfangreiche Proben von Oberflächen und Lebensmitteln dieses Bereichs. Die Ausbruchskeime konnten dabei sowohl in der Küchenumgebung (Abflüsse, Fußböden) als auch in verschiedenen Lebensmitteln nachgewiesen werden. Nach weitreichenden Reinigungs- und Sanierungsarbeiten und entsprechenden Nachkontrollen konnte der Küchenbetrieb wieder aufgenommen werden. Fliegenmaden in einem mit Käse überbackenem Croissant Aufgrund einer Verbraucherbeschwerde wurde ein halb verzehrtes mit Käse überbackenes Croissant zur Beurteilung sichergestellt. Es wimmelte darin von frisch geschlüpften Fliegenmaden. Die Anzeigeerstatterin gab an, dass sie das Croissant beim Autofahren gegessen habe und daher erst zu spät erkannte habe, dass es von Maden befallen war. Die zuständige Behörde ließ alle bedenklichen Produkte entsorgen und ordnete eine Reinigung der Betriebsstätte sowie einen verbesserten Insektenschutz an. Sicherstellung von mehr als 11 Tonnen Fleisch aus Irland Aufgrund eines anonymen Hinweises wurden im April 2014 über 11 Tonnen Rindfleisch aus Großbritannien und Irland, das seit 4 Jahren eingefroren war, in einem EU-zugelassenen Kühlhaus sichergestellt. Das Fleisch war von einer Tierfutterfirma eines anderen hessischen Kreises dort eingelagert worden. Die Fleischblöcke enthielten 4 Jahre altes Separatorenfleisch und waren nicht als Lebensmittel verkehrsfähig. Der mikrobiologische Befund ergab zwar keine gesundheitsgefährdenden Keime, aber den Befund, dass das überlagerte Fleisch mit roter Farbe eingefärbt wurde. Es wurde veranlasst, dass die zuständige Bundesbehörde die britischen und irischen Behörden über den Vorfall informiert. Nach Ausfertigung von korrekten Handelspapieren für derartige Tierfutterrohware wurde die Sicherstellung aufgehoben und die Ankunft der Ware im Tierfutterbetrieb überwacht. Histaminvergiftung durch Thunfisch Drei Frauen wurden mit allergischen Symptomen unmittelbar nach dem Besuch einer Pizzeria in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Ermittlungen durch die Lebensmittelkontrolleure bestätigten den Verdacht auf Histaminvergiftung, da nur Personen erkrankt waren, die ein Thunfischgericht verzehrt hatten. Die Ergebnisse der entnommenen Proben zeigten, dass der Thunfisch aus der Saladette (Lagertemperatur +14 C) einen hochgradigen Histamingehalt von 4220 mg/kg Seite 41 von 82

42 aufwies, während in der originalverpackten Ware aus dem Kühlhaus (Thunfischdose) <50 mg/kg nachgewiesen wurden. Die erkrankten Frauen konnten noch am gleichen Abend das Krankenhaus wieder verlassen. Die Pizzeria erfüllte sofort die Anordnung zur Reparatur der Kühlung ihrer Saladette. Der Vorgang wurde an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Kennzeichnung Apfelwein Ermittlungen der zuständigen Markenüberwachung hatten bei mehreren größeren Apfelweinkeltereien in Hessen Hinweise auf eine unzulässige Auslobung von Apfelwein als Hessischer Apfelwein g.g.a. ergeben, da die mit der geschützten geographischen Angabe verknüpfte Produktspezifikation nicht in allen Fällen eingehalten wurden (Herstellung aus Konzentraten, Zusatz von Zucker oder Wasser). Neben dem markenrechtlichen Verstoß wurde auch gegen das Irrführungsverbot des 11 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) verstoßen und aus diesem Grund die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden eingeschaltet. Futtermittelkontrolle Wie auch in den Vorjahren lag der Schwerpunkt der Betriebskontrollen bei Betrieben, die bei vorherigen Kontrollen wegen futtermittelrechtlicher Verstöße auffällig waren und bei Betrieben mit hohen Produktions- und Vermarktungsmengen. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 255 = 16,5 % der aktuell registrierten gewerblichen Futtermittelunternehmen kontrolliert, was auch der Vorjahresquote entspricht. Die Betriebe mit höherem Risiko (Hersteller mit größerem Produktionsumfang und Inverkehrbringer von Mischfuttermitteln mit Zusatzstoffen, Inverkehrbringer von Zusatzstoffen und Drittlandvertreter) wurden einmal oder auch mehrmals kontrolliert. Insgesamt wurden 607 Kontrollen in gewerblichen und 398 Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt. In den insgesamt 664 im Jahr 2014 geprüften Betrieben wurden demzufolge amtliche Kontrollen durchgeführt. Die Anzahl der Kontrollen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren erhöht durch die deutlich angestiegene Anzahl an Nachkontrollen zur Überprüfung der Beseitigung von Mängeln zum Beispiel im hygienischen Bereich. Des Weiteren hat sich rein rechnerisch die Anzahl der amtlichen Kontrollen durch eine geänderte Darstellungsweise erhöht, so dass ein Betriebsbesuch mehr als eine Kontrolle beinhalten kann. In 297 landwirtschaftlichen Betrieben wurden 398 amtliche Kontrollen durchgeführt. Hiervon betroffen sind vor allem die nach Cross Compliance ausgewählten Betriebe, zum anderen wurden anlassbezogen Betriebe aufgesucht und Nachkontrollen wegen zuvor festgestellten Mängeln durchgeführt. Mit 552 Futtermittelproben wurden etwa so viele amtliche Proben entnommen wie im Vorjahr. Die amtlichen Futtermittelproben wurden entsprechend dem aktuellen Nationalen Kontrollplan auf wertgebende Bestandteile wie Inhaltsstoffe, aber auch auf das Vorhandensein unerwünschter Stoffe untersucht. Bei Untersuchungen auf wertgebende Bestandteile wurden vorrangig die Angaben der Deklarationen oder Lieferscheine auf ihre Richtigkeit kontrolliert. Bei Untersuchungen auf unerwünschte Stoffe wird die Aufmerksamkeit auf Schadstoffe wie Schwermetalle, Pilzgifte, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, mikrobielle Kontaminationen, Umweltbelastungen wie Dioxine und auf unerlaubte oder falsch eingesetzte Arzneimittel gerichtet. Ebenso wurden verbotene Stoffe wie tierische Bestandteile speziell in Futtermitteln für Wiederkäuer gezielt überwacht. Seite 42 von 82

43 1. Anzahl der Betriebe Betriebe entsprechend ihrer Haupttätigkeit: Registrierte Betriebe (VO (EG) Nr. 183/2005) Davon: Zugelassene Betriebe Primärproduzenten Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln** Lagerbetriebe*** Herstellerbetriebe von Zusatzstoffen Herstellerbetriebe von Vormischungen gewerbliche Herstellerbetriebe von Mischfuttermitteln davon: fahrb. Mahl- und Mischanlagen Importeure, Drittlandvertreter Handelsbetriebe Dekontaminationsbetriebe Spediteure*** andere gesamt * die Betriebe, die weder als Futtermittelbetriebe zugelassen noch registriert sind Sonstige* ** nur Erzeuger/Herstellerbetriebe, die Einzelfuttermittel ausschließlich für das Inverkehrbringen erzeugen/herstellen (z. B. Marktfruchtbetriebe, die Futtermittel erzeugen) *** nur solche Betriebe, die im Auftrag lagern oder transportieren Seite 43 von 82

44 2. Anzahl der Inspektionen (Unternehmens- und Buchprüfungen) entsprechend der Haupttätigkeit Anzahl der Inspektionen* (Vor-Ort-Kontrollen, Unternehmens- und Buchprüfungen) Primärproduzenten (einschl. Marktfruchtbau) Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln Anzahl amtlicher Kontrollen zum Zweck der Warenuntersuchung (einschl. Produktinformationen und Internet) davon: Trocknungsbetriebe Herstellerbetriebe von Zusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln Anzahl entnommener Proben zur Analyse davon: fahrb. Mahl- und Mischanlagen Importeure, Drittlandvertreter** 1 0 Handelsbetriebe, Spediteure, Lagerbetriebe Dekontaminationsbetriebe Sonstige gesamt * Summe aus Unternehmensprüfungen und Buchprüfungen ** zuzüglich gemäß 29 Abs. 1 FMV zugelassener Betriebe Seite 44 von 82

45 3. Untersuchte Futtermittelproben nach Futtermittelarten im Jahr 2014 in Hessen 2014 Primärproduktion Gewerbliche Futtermittelbetriebe Proben gesamt gesamt untersuchte Proben insgesamt davon (ausgewählte Futtermittelarten): Getreideprodukte Ölsaatprodukte Knollen und Wurzelfrüchte, Grünund Raufutter Mischfuttermittel für Geflügel Mischfuttermittel für Schweine Mischfuttermittel für Wiederkäuer einschl. Kälber Mischfuttermittel für Pferde Mischfuttermittel für Speisefische Mischfuttermittel für Kaninchen Mischfuttermittel für Heimtiere reine Zusatzstoffe und Vormischungen davon nicht vorschriftsmäßig Im Jahr 2014 wurden 272 Einzelfuttermittel und 279 Mischfuttermittel untersucht. Bei Einzelfuttermitteln lag der Untersuchungsschwerpunkt auf unerwünschten Stoffen wie Dioxinen, polychlorierten Biphenylen (PCB), chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW), Pflanzenschutzmitteln sowie Schwermetallen und Mykotoxinen. Dioxinuntersuchungen wurden im vergangenen Jahr wie auch im Vorjahr zu einem großen Teil anlassbezogen im Hinblick auf besondere Ereignisse durchgeführt (ein Brandereignis in Mittelhessen, seit dem landwirtschaftlich genutzte Flächen unter Beobachtung stehen und teilweise von der Nutzung ausgeschlossen sind). Insgesamt entsprachen lediglich 3,1 % der untersuchten Einzelfuttermittel, die auf unterwünschte Stoffe untersucht wurden, nicht den gesetzlichen Vorschriften. Bei den Mischfuttermitteln lag der Schwerpunkt im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes wieder bei Futtermitteln für Nutztiere (240 Proben gegenüber 29 Proben bei Mischfuttermitteln bei Heimtieren und anderen nicht zur Lebensmittelgewinnung bestimmten Tieren). Heimtierfutter nahm mit knapp 9 % aller Mischfuttermittelproben immer noch einen genügend großen Anteil ein, so dass eine Marktübersicht seitens der Kontrollbehörde auch in diesem Sektor gegeben ist. Überprüft wurden die Angaben auf den Deklarationen zu Zusammensetzung, Inhalts- und Zusatzstoffen ebenso wie mögliche Belastungen mit unerwünschten oder unzulässigen Stoffen. Bei allen Proben unabhängig vom Futtermitteltyp wurden etwa 28 % aller amtlichen Proben mit Mängeln auf Grund von Laboranalysen festgestellt, diese Mängelquote ist im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht (+ 4,0 Prozentpunkte). Bei den Mischfuttermitteln entsprachen etwa 45,2 % aller Mischfutterproben nicht den gesetzlichen Vorschriften, häufig wegen inhaltlichen Abweichungen von den jeweils deklarierten Seite 45 von 82

46 Gehalten an Nähr- oder Zusatzstoffen und weniger wegen potentiell gesundheitsgefährdenden und unerwünschten Stoffen. Die Beanstandungsquote hat sich damit leicht erhöht. Bezogen nur auf die Mischfuttermittel für Nutztiere lag die Mängelquote bei etwa 46,3 % und ist damit um 5 Prozentpunkte angestiegen auf das Niveau von Mischfuttermittel für Heimtiere entsprachen zu 56 % nicht den gesetzlichen Vorschriften. Hier ist eine deutliche Zunahme der Mängel festzustellen gewesen. Diese Abweichungen beruhten alle auf Über- oder Unterschreitungen der deklarierten Werte, so dass keine direkte Auswirkung auf die Futtermittelsicherheit zu erwarten war und keine Heimtierfuttermittel aus der Vermarktung genommen werden mussten. Übersicht der Einzelbestimmungen im Jahr 2014 in Hessen Parameter der Einzelbestimmungen Anzahl Inhaltsstoffe (Rohnährstoffe, Mineralstoffe und Wasser) Energiebestimmungen 29 Zusatzstoffe (z.b. Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren, Enzyme, Farb- u. Konservierungsstoffe) 561 Pharmakologisch wirksame Substanzen 166 Tierische Bestandteile 69 Schwermetalle 397 Dioxine 68 PCB (dioxinähnliche und Indikator-PCB) 124 Mykotoxine 194 CKW 160 Rückstände an Schädlingsbekämpfungsmitteln Verbotene Stoffe (z.b. Beizmittel) 14 Kontrolle der Zusammensetzung von Futtermitteln 17 Mikrobiologische Untersuchung (z.b. Verderb, Salmonellen) 70 GVO 15 sonstige Futtermitteluntersuchungen ) 64 insgesamt Im Vergleich zu den Vorjahren wurden statistisch gesehen mit Analysen etwas mehr Analysen (2013 = 4.790) durchgeführt als im Vorjahr. Die Zahl der Analysen im Bereich der Pflanzenschutzmittel ist auffallend hoch, da die in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoffe fast ausschließlich als Screenings durchgeführt werden, wodurch auf eine Vielzahl an möglicherweise verwendete Wirkstoffe untersucht wird. Eine Screening-Untersuchung erfasst im Schnitt je nach Ausgangsstoff (Futtermittelart) 40 bis zu 93 verschiedene Wirkstoffe, In obiger Tabelle ist jeder einzelne erfasste Wirkstoff jeweils mitgezählt worden. Die Zahl der Untersuchungen auf unzulässige pharmakologische Substanzen bezieht sich dagegen auf die Screening-Verfahren und nicht auf die dadurch einzeln erfassten Stoffe und ist daher entsprechend niedrig, auch wenn eine Vielzahl an Stoffen im Screening-Verfahren mit erfasst sind. Seite 46 von 82

47 Fachübergreifende Kontrollen - Schnittstelle Futtermittelrecht und Veterinärrecht Auch im Jahr 2014 war das für die amtliche Futtermittelüberwachung zuständige Dezernat beim Regierungspräsidium Gießen an fachübergreifende Kontrollen beteiligt. Auslöser für die gemeinsamen Kontrollen mit den Veterinärämtern waren meist erhebliche Mängel bei der Tiergesundheit, deren Ursachen von den Veterinärämtern unter anderem in einer sehr schlechten bis ungenügender selbst erzeugten Futtermitteln bzw. der daraus resultierenden mangelhaften Futtermittelqualität oder Futtermittelhygiene vermutet wurde. So wurden bei einer gemeinsamen Kontrolle mit einem Veterinäramt auf einem landwirtschaftlichen Betrieb massive Mängel bei der Grassilagebereitung und Futterentnahme, der Lagerung von Futtermitteln und der Verfütterung der Futtermittel festgestellt. Die Mängel bei der Grassilagebereitung bzw. Silageentnahme führten unter anderem zu einer gut sichtbaren Schimmelnesterbildung. Diese wurde nicht, wie es eine gute landwirtschaftliche Praxis empfiehlt, großzügig aus dem Futter entfernt, sondern mit dem Futter vorgelegt. Im Bereich der Schrotmühle bzw. des Futtermittelflachlagers wurde der Hygienezustand der Mühle beanstandet, so waren z.b. massive Anhaftungen alter Futtermittelreste vorhanden. Außerdem waren das Getreide und das Getreideschrot mit Schädlingen, Nager- u. Waschbärkot verunreinigt. Die Fütterungseinrichtung im Kälberstall war in einem hygienisch nicht tolerierbaren Zustand. Die Mistmatratze befand sich durch seltene Entmistung deutlich höher als die Kälberkrippe, dadurch bedingt lief Jauche in die Futterkrippe. Zur Beweissicherung wurden Fotos angefertigt und Trogproben genommen. Dem Landwirt wurden mit Fristsetzung und Ankündigung einer kostenpflichtigen Nachkontrolle umfangreiche Auflagen erteilt, um die festgestellten Mängel abzustellen. Tiergesundheit Bovines Herpesvirus 1 (BHV1) Das Land Hessen führt seit 1998 ein Sanierungsprogramm zur Schaffung BHV1-freier Rinderbestände in Hessen durch. Zuständige Behörden sind die Landräte und Oberbürgermeister. Die Bemühungen um die Sanierung der Rinderbestände in Hessen sind weiter vorangeschritten. Das flächenhafte Sanierungsverfahren hat dazu geführt, dass 2014 ca. 95 % der hessischen Milch-und Mutterkuhhaltungen BHV1-frei sind lebten demnach Rinder in BHV1-freien Milch-und Mutterkuhhaltungen incl. Nachzucht und spezialisierter weiblicher Jungrinderaufzucht. Zum Stichtag 31.Dezember 2014 waren noch 222 Tiere mit einer BHV1-Infektion (Reagenten) in 17 Betrieben registriert. Da die BHV1 insbesondere durch Restriktionen bei der Vermarktung von Rindern aus nicht anerkannt BHV1-freien Gebieten erhebliche wirtschaftliche Verluste verursacht, ist der entscheidende Grund zur BHV1-Bekämpfung mit dem Ziel der BHV1-Freiheit die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit beim Handel innerhalb und außerhalb der EU. Dänemark, Österreich, Finnland und Schweden als EU-Mitgliedstaaten sind bereits als BHV1-frei anerkannt worden und können dadurch bestimmte Zusatzgarantien beim Rinderhandel aus nicht anerkannt BHV1- freien Gebieten fordern (30 Tage Quarantäne, erneute BHV1-Untersuchung in der Quarantäne, Tiere dürfen nicht gegen BHV1 geimpft sein). In Deutschland gelten Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als BHV1-freie Region. In Hessen muss eine strikte BHV1-Sanierung vorangetrieben werden um ebenfalls schnellstmöglich die Anerkennung des Landes Hessen als BHV1-freie Region zu erreichen. Seite 47 von 82

48 Neben der Beseitigung von Handelshindernissen ermöglicht es der Status BHV 1-frei, durch weitere Zusatzgarantien die Rinderbestände im Land Hessen vor BHV1-Neuinfektionen zu schützen. Die Tilgung der BHV1 Infektion führt somit nicht nur zu einer dauerhaften Verbesserung der Rindergesundheit, sondern auch zu Erleichterungen im Handel mit Rindern und zum Schutz der Region vor Neueinschleppung des Erregers in die hessischen Rinderbestände. Voraussetzung hierfür ist die nachgewiesene Seuchenfreiheit des Gebietes und ein für die Dauer von zwei Jahren geltendes Verbot der BHV1-Impfung mit daraus resultierendem Einstellungsverbot für geimpfte Tiere. Dies bedeutet auch, dass Reagenten ab 1. August 2014 weder besamt noch gedeckt werden dürfen und bis spätestens 30. Juni 2015 aus hessischen Rinderbeständen entfernt werden müssen. Die erforderlichen Maßnahmen sind durch eine Allgemeinverfügung in 2014 angeordnet und öffentlich bekannt gemacht worden. Damit wird in absehbarer Zeit das Sanierungsverfahren zum Abschluss gebracht und eine bedeutende Tierseuche im Land Hessen getilgt. 100 freie Tiere in % ,98 84,93 86,83 87,04 89,45 91,23 93,55 93,55 95,04 96,86 80 freie Tiere in % 75 Seite 48 von 82

49 Aviäre Influenza (AI) Hessen hat als Frühwarnsystem zur Vogelgrippe ein umfangreiches Wildvogelmonitoring etabliert, um mögliche Ausbrüche der Tierseuche in Wildvogelpopulationen frühzeitig erkennen und eine Ausbreitung in Nutztierbestände verhindern zu können. Das Monitoring erfolgt in enger Kooperation der zuständigen Behörden für Tierseuchenbekämpfung und der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Neben tot aufgefundenen Wildvögeln werden im Rahmen des Monitorings fortwährend in repräsentativen und bedeutenden Wasservogelgebieten regelmäßig Kotproben von Vögeln auf das Vorhandensein des H5N1-Virus untersucht. Darüber hinaus werden auch Proben aus Vogelpflegestationen sowie aus dem Patientengut der Klinik für Vögel der Justus-Liebig- Universität Gießen einer Untersuchung zugeführt. Als primäre Eintragsquelle der klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza) wird weiterhin aquatisch lebende Wildvögel vermutet. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat 2014 ein bundesweites Untersuchungsprogramm zur Klassischen Geflügelpest gestartet. Daraufhin sollten 2014 in Hessen 120 Köpfe von erlegten Wildenten von der Jägerschaft für die Untersuchung bereitgestellt werden, um Kenntnisse zum aktuellen Vorkommen der Aviäre Influenza Viren in der Wildvogelpopulation zu erhalten. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seiner Bewertung des Risikos zur neuerlichen Einschleppung sowie zum Auftreten von hochpathogenem aviärem Influenzavirus in Hausgeflügelbeständen anlässlich der Feststellung von H5N8 in einem Mastputenbestand in Mecklenburg-Vorpommern und erstmals bei einem am auf der Insel Rügen erlegten Wildvogel (Krickente) eine Verstärkung des aktiven Wildvogelmonitorings empfohlen. Daraufhin wurden in Hessen nicht nur die Intensivierung des aktiven (Abschuss im Rahmen der Jagd, Sammlung kranker Tiere) und passiven (Totfunde, Sammlung von frisch abgesetzten Kotproben von beobachteten Wildvögeln) Monitorings bei Wildvögeln, insbesondere in den definierten Risikogebieten, veranlasst, sondern zahlreiche andere Vorsorgemaßnahmen zum Schutz unserer Geflügelbestände getroffen. Im Jahr 2014 wurden 713 Untersuchungen im LHL durchgeführt. Alle Proben waren mit negativem Ergebnis auf AIV. Die Untersuchungsdaten wurden durch die staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt in die nationale Wildvogelmonitoring-Datenbank des FLI eingetragen. Ein Datenbankauszug ist nachstehend dargestellt. Auch werden die untersuchten Proben von der Vogelschutzwarte verortet und in einem Geographischen Informationssystem (GIS) vorgehalten. Eine Übersicht über die Verteilung der der in 2014 gewonnenen Proben zeigt nachfolgende Graphik. Seit 2005 wurden in Hessen Proben im Rahmen eines Wildvogelmonitoring durchgeführt. Seite 49 von 82

50 Wildvogelmonitoring-Datenbank AI-DBDatum: bis / keine zusätzlichen Parameter Bundesland Schleswig - Holstein Gesamt frisch tot gefunden Länger tot gefunden erlegt krank erlegt lebend krank tot, Tierfraß tot, skelletiert Keine Angaben Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein - Westfalen Hessen Rheinland - Pfalz Baden - Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg - Vorpommern Sachsen Sachsen - Anhalt Thüringen Summe: Seite 50 von 82

51 Wildvogelmonitoring Hessen - Herkunft der 7% Proben ( ) Monitoring Vogelschutzwarte Totfunde 22% Jäger 71% Stand untersuchte Wildvögel Seite 51 von 82

52 Seite 52 von 82

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