Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland. Hessen

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1 Jahresbericht zum integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland Hessen Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leitlinien hinsichtlich Rechtsvorschriften für Jahresberichte über mehrjährige nationale Kontrollpläne in den Mitgliedsstaaten Dieser Bericht über den integrierten mehrjährigen Einzelkontrollplan umfasst die Periode: bis Kontaktstelle im Bundesland: Name und Anschrift Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Mainzer Str. 80, Wiesbaden -Adresse Telefon +49 (611) FAX +49 (611)

2 Inhaltsverzeichnis Anwendungsbereich Amtliche Kontrollen Sektorübergreifender Bericht Sektorberichte... 9 Lebensmittelkontrolle... 9 Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes... 9 s. a Sektorübergreifender Bericht s Sektorübergreifender Bericht s. 2. Einhaltung insgesamt durch Unternehmer Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Einhaltung insgesamt durch Unternehmer Häufigkeit und Art von Verstößen Lebensmittelkontrolle Zur Umsetzung in Hessen s. a. 1. Amtliche Kontrollen s. a. 1. Amtliche Kontrollen Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Das Auftreten von Verstößen Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Art des Risikos, das durch Verstöße entsteht Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Grundursache(n) für Verstöße Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Überprüfungen Gemäß Artikel 4 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 882/2004 durchgeführte Überprüfungen Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Seite 2 von 69

3 Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Überprüfungen und Inspektionen von Kontrollstellen Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 882/ Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Maßnahmen zur Sicherstellung der Effektivität Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung durch Unternehmer und Produzenten Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Ergriffene Maßnahmen zur Sicherstellung des Erfolgs von amtlichen Kontrolldiensten Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Beschreibung der Leistung insgesamt Sektorübergreifend Sektorbezogen Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Anpassung des nationalen Kontrollplans Sektorübergreifend Sektorbezogen Lebensmittelkontrolle Futtermittelkontrolle Tiergesundheit Tierschutz Pflanzengesundheit Seite 3 von 69

4 Anwendungsbereich Dieser Bericht informiert über die Arbeit und die Zielsetzung in den fünf Bereichen Lebensmittelkontrolle, Tiergesundheit, Tierschutz, Futtermittelkontrolle und Pflanzengesundheit. Ausgehend von den Vorgaben des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplans für das Land Hessen wird dargestellt, ob und ggf. inwieweit die gesetzten operativen und strategischen Ziele im Berichtsjahr 2011 erfüllt worden sind. In Fällen, die eine Anpassung des mehrjährigen nationalen Kontrollplans als sinnvoll erscheinen lassen, wird ein expliziter Hinweis auf diesen Umstand gegeben. In den einzelnen Kapiteln werden die geplanten und durchgeführten Kontrollen erläutert sowie die geplanten Schwerpunktaktionen ausgewiesen. Gleiches gilt für ungeplante Kontrollen und Schwerpunktaktionen. Die Gründe hierzu sind in den jeweiligen Kapiteln benannt. Bundesweite, d. h. länderübergreifend geplante Kontrollprogramme und Schwerpunktaktionen, werden in diesem Landesbericht nicht berücksichtigt. Deren Gesamtdarstellung und Analyse erfolgt in dem durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten Rahmenbericht zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan. Außer den durch EU-Recht vorgegebenen Berichtspflichten enthält dieser Landesbericht auch weitergehende Daten und Analysen zu bestimmten Sachgebieten. Entsprechend dem integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan für das Bundesland Hessen werden für den Zeitraum vom bis zum folgende strategische Ziele verfolgt: Strategische Ziele I. Umsetzung des risikoorientierten Überwachungsansatzes im gesamten Bereich II. III. Einführung von QM-Maßnahmen bei allen zuständigen Behörden Intensive Vernetzung der Kontrollsysteme IV. Erkennung und Minimierung von Rückständen, Kontaminanten und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette V. Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und zur Erzeugung sicherer Lebensmittel VI. Sicherstellung artgerechter Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere VII. Effiziente und unbürokratische Umsetzung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 882/2004 Sofern darüber hinaus in Hessen weitere strategische Ziele in den einzelnen Sektoren für den Berichtszeitraum vom bis zum bestanden, werden diese in den folgenden Sektorberichten gesondert aufgeführt. Der integrierte mehrjährige Einzel-Kontrollplan sowie der Jahresbericht zu diesem werden u. a. im Behördeninformationssystem FIS-VL 1 veröffentlicht. 1 Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, zu erreichen unter Seite 4 von 69

5 1. Amtliche Kontrollen 1.1. Sektorübergreifender Bericht Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Zu Ziel I - Umsetzung des risikoorientierten Überwachungsansatzes im gesamten Bereich s. Sektorberichte Zu Ziel II - Einführung von QM-Maßnahmen bei allen zuständigen Behörden Rechtsgrundlagen und DIN ISO-Normen Nach Art. 4 und Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen 2 in den Bereichen der Lebens- und Futtermittelüberwachung, der Tiergesundheit und des Tierschutzes ist in den Veterinärüberwachungsbehörden ein einheitlicher Vollzug nach einheitlichen Standards zu gewährleisten. Auch bei der Übertragung von Aufgaben muss sichergestellt sein, dass die Ziele der Verordnung erfüllt werden. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist anhand von Überprüfungen der Qualitätssicherungssysteme der Überwachungsbehörden sicherzustellen. Die Entscheidung 2006/677/EG 3 konkretisiert diese Auditierungsverpflichtung. Danach müssen sich innerhalb von fünf Jahren alle nach der VO (EG) 882/2004 relevanten Tätigkeitsbereiche mindestens einer unabhängigen Prüfung - einem Audit - unterworfen haben. Das hessische Qualitätsmanagementsystem wurde nach den Grundsätzen der DIN ISO 9001/2000, das Auditsystem nach dem Leitfaden der DIN ISO und den Auditleitlinien (2006/677/EG) erstellt. Das Qualitätsmanagementsystem ist prozessorientiert aufgebaut, wobei die einzelnen Fachbereiche in den Gesamtprozess eingebettet werden. Entsprechend den Vorgaben der DIN ISO 9001/2000 gliedert sich das Qualitätsmanagementsystem in verschiedene Prozesse, welche die in Zusammenhang mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung stehenden Tätigkeiten beschreiben. 2 VO (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165, S. 1) 3 Entscheidung 2006/677/EG der Kommission zur Festlegung der Leitlinien, mit denen Kriterien für die Durchführung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz festgelegt werden (EU Abl. Nr. L 278, S. 15) Seite 5 von 69

6 Im Einzelnen sind dies folgende Prozesse: Führungsprozess: Leitbild und Ziele der hessischen Lebensmittelüberwachung; Organisation, Geschäftsverteilung, Funktions- und Aufgabenbeschreibungen der in der Überwachung beschäftigten Personen Systemprozess: Dokumentenverwaltung und -bekanntgabe Mitarbeiterprozess: Fortbildung und Schulung Kommunikations- und Informationsprozess: Notfallpläne, Besprechungen Kundenprozess: Betriebskontrolle, Probenahme, Zulassung von Betrieben, Krisenmanagement, Verbraucherbeschwerden, Zertifikate, Zulassung von Gegenprobensachverständigen Innerer Organisationsprozess: Prüfmittel, Arbeitsmittel, Beschaffung Entwicklungsprozess: Kennzahlen Unterstützungsprozess: Probentransport Kontinuierlicher Verbesserungsprozess: Interne Audits, Auditplanung, Checklisten für interne Audits Derzeit werden die Fachmodule Lebensmittel-, Fleischhygiene-, Futtermittel- und Tierschutzüberwachung sowie die Tierseuchenbekämpfung abgebildet. Die diesbezüglichen QM- Dokumente stehen über die Fachanwendung BALVI ip allen zuständigen Behörden in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Für den Fachbereich Tierische Nebenprodukte wurden QM-Dokumente erarbeitet, die sich gegenwärtig in der landesweiten Abstimmung befinden. Seite 6 von 69

7 Die folgende Grafik beschreibt die QM-Strukturen in Hessen. Zu Ziel III Intensive Vernetzung der Kontrollsysteme Integrierte Fachanwendung BALVI ip Die hessische Veterinärverwaltung nutzt seit 2006 eine integrierte Fachanwendung, die alle Fachbereiche umfasst und sämtliche Arbeitsverfahren ideal unterstützt. Die Anwendung wird derzeit von den 26 kommunalen Veterinärbehörden, drei Regierungspräsidien sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit rund 580 Mitarbeitern genutzt. Dem Datenschutz wird dabei durch eine ausgeklügelte Mandantenfähigkeit Rechnung getragen. Außer den Veterinärbehörden arbeiten auch Bedienstete der Landwirtschaftsverwaltung mit verschiedenen Modulen dieser Fachanwendung. Ferner wird durch einen begleitenden Qualitätsmanagementprozess sichergestellt, dass die Geschäftsprozesse hessenweit einheitlich durchgeführt und dabei u. a. auch belastbare zentrale Datenbestände aufgebaut werden. Dadurch können mit der integrierten Anwendung auch die verschiedensten Berichtspflichten erfüllt werden. Durch die zentrale Verfügbarkeit der Programme und der benötigten Daten stehen darüber hinaus auch im Tierseuchenfall hochaktuelle Informationen in den verschiedenen Krisenzentren zur Verfügung. Für die Bereiche der Tierseuchenbekämpfung und der Lebensmittelüberwachung wurde eine Lösung realisiert, die den Informationsfluss auf elektronischem Wege, unter Einbindung des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor, völlig ohne Medienbruch sicherstellt. Die bisher erforderliche händische Doppelerfassung von Daten entfällt, wodurch eine erhebliche Arbeitsentlastung entsteht. In der Tierseuchenbekämpfung eröffnet dieses Verfahren zusätzlich die Möglichkeit, die Untersuchungsergebnisse der Einzeltiere zu übermitteln und Sanierungsverfahren zu optimieren. Um die Anwendung auch künftig bestmöglich an die sich permanent ändernden Rechtsvorschriften anzupassen und gleichzeitig den Anwendern ein optimales Arbeitswerkzeug Seite 7 von 69

8 zur Verfügung zu stellen, wurde eine entsprechende Betriebsorganisation aufgebaut. In jeder Dienststelle wurde dazu die Funktion eines Fachanwendungsbetreuers eingerichtet. Diese Personen unterstützen die Anwender vor Ort und kommunizieren Fehler und Verbesserungsvorschläge an den zentralen Fachanwendungsbetreuer. Dieser ist verantwortlich für das Fehlermanagement, die Organisation der Abnahmeverfahren, die Produktivsetzung neuer Software, die Nutzerverwaltung und Schulungsmaßnahmen. Durch diese Betreuungsstruktur können zum einen Störungen zeitnah behoben werden. Zum anderen kann aber auch durch die Einbindung der lokalen Anwender eine permanente Optimierung der Fachanwendung erreicht werden. Das integrierte Fachinformationssystem hat sich in den letzten Jahren zu einem umfassenden Arbeitswerkzeug für die hessische Veterinärverwaltung entwickelt und erfreut sich einer hohen Akzeptanz bei den Nutzern. Im Jahr 2010 wurde die Technologie für die mobile Datenverarbeitung in der Lebensmittelüberwachung in Hessen eingeführt. Mit dieser Anwendung können die im Außendienst erfassten Daten medienbruchfrei und ohne zusätzlichen Erfassungsaufwand in die zentrale Fachanwendung BALVI ip übermittelt werden. Gleichzeitig können Daten, die für die Überwachungstätigkeit relevant sind, auf den mobilen Endgeräten bereit gehalten oder vor Ort aus BALVI ip abgefragt werden. Die Fachanwendung BALVI ip wurde auch im Jahr 2011 erweitert und verbessert, um die Vernetzung der Systeme zu vervollkommnen. Hierzu wurde z. B die Schnittstelle zum Herkunfts- und Informationssystem Tier (HI-Tier) erweitert. Zu Ziel IV Reduzierung von Rückständen, Kontaminanten und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette s. Sektorberichte Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle Zu Ziel V Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und zur Erzeugung sicherer Lebensmittel s. Sektorberichte Lebensmittelkontrolle und Tiergesundheit Zu Ziel VI Sicherstellung artgerechter Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere s. Sektorbericht Tierschutz Zu Ziel VII Effiziente und unbürokratische Umsetzung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 882/2004 s. Sektorberichte Seite 8 von 69

9 1.2. Sektorberichte In den folgenden, sektorbezogenen Berichten wird die Umsetzung der Ziele sowohl des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes als auch ggf. sektorbezogener Einzelziele für das Land Hessen im Jahr 2011 dargestellt. Lebensmittelkontrolle Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Zu Ziel I Umsetzung des risikoorientierten Überwachungsansatzes im gesamten Bereich Risikoorientierte Betriebskontrolle in Lebensmittelunternehmen Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb) vom 3. Juni 2008 bestimmt in 6 das Erfordernis, Lebensmittelbetriebe in Risikokategorien einzuteilen und entsprechend zu überprüfen. Dies erfolgt durch eine EDV-gestützten Risikobewertung auf Grundlage der in Anlage 2 der AVV RÜb beschriebenen Anforderungen. Das in Hessen eingesetzte Datenverarbeitungssystem berücksichtigt alle nach Art. 3 der VO (EG) Nr. 882/2004 zu beachtenden Faktoren, wie festgestellte Risiken, die mit Lebensmitteln, Lebensmittelunternehmen, der Verwendung von Lebensmitteln oder den Prozessen, Materialien, Substanzen, Tätigkeiten oder Vorgängen verbunden sind, die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit haben könnten das bisherige Verhalten der Lebensmittelunternehmer hinsichtlich der Einhaltung des Lebensmittelrechts die Verlässlichkeit der bereits durchgeführten Eigenkontrollen sowie Informationen, die auf einen Verstoß hinweisen könnten. Das Kontrollintervall variiert in Abhängigkeit von der Risikobewertung zwischen täglich und dreijährig. Bestimmte Betriebsarten, wie etwa die Hersteller und Inverkehrbringer von Bedarfsgegenständen oder kosmetischen Mitteln, werden gemäß 6 Abs. 4 AVV RÜb nicht von diesem System erfasst. In diesen Betrieben erfolgt die Kontrolle risikoorientiert anlassbezogen. Seite 9 von 69

10 Modell zur Risikobeurteilung von Betrieben, die der Lebensmittelüberwachung unterliegen Durch die EDV-gestützte, systematisierte Risikobewertung im Sinne der Anlage 2 AVV RÜb errechnet sich die Anzahl der durchzuführenden Regelkontrollen aus der mittleren Einstufung aller beurteilungsrelevanten Kriterien. Sehr gute Betriebe werden nach Feinjustierung im Ergebnis weniger häufig kontrolliert, als eine zunächst im System vorgegebene mittlere Einstufung ergibt. Betriebe, die in einem Risikoparameter von der mittleren Einstufung nach unten abweichen, müssen dagegen im Rahmen von kostenpflichtigen Nachkontrollen so lange nachkontrolliert werden, bis (mindestens) mittlere Kontrollintervalle eingehalten werden. Zusammenhang Risikoklasse Risikokategorie für Betriebe der Lebensmittelüberwachung Seite 10 von 69

11 Risikoorientierte Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe Die Auswahl der zu überprüfenden Milcherzeugerbetriebe erfolgt risikoorientiert, d. h. es werden vorrangig Betriebe kontrolliert, welche die notwendigen Anforderungen an die Milchqualität nicht erfüllt haben. Ein erster Verdacht, dass die Anforderungen hinsichtlich einer hygienisch einwandfreien und qualitativ hochwertigen Rohmilcherzeugung in einem Betrieb nicht erfüllt werden, ergibt sich bereits bei erhöhten Gehalten an somatischen Zellen in der Anlieferungsmilch. Somatische Zellen in der Milch sind Indikatoren für die Beurteilung der Eutergesundheit in einem Betrieb. Betriebe, die im geometrischen Mittel 4 der letzten drei Monate > Zellen/ml Milch erreichen, werden vermerkt. Der Hessische Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (HVL) bzw. die Landeskontrollverbände der umliegenden Bundesländer melden diese Betriebe monatlich. Auf dieser Datenbasis erstellte monatliche "Notifizierungslisten" stellen die risikoorientierte Grundlage für die Betriebskontrollen dar (Steuerungsparameter Zellzahl). Betriebe, die wegen einer erhöhten Gesamtkeimzahl von > Keimen/ml in der Anlieferungsmilch (geometrisches Mittel über 2 Monate) notifiziert werden, werden ebenfalls bevorzugt aufgesucht (Steuerungsparameter Keimzahl). Auch diese Betriebe werden von den Kontrollverbänden gemeldet. Vorzugsmilchbetriebe und Betriebe, die erhebliche Mengen Milch-ab-Hof abgeben sowie Betriebe, die Rohmilchprodukte herstellen und vermarkten, werden wegen des produktbezogenen erhöhten lebensmittelhygienischen Risikos ebenfalls vorrangig kontrolliert. Die Überwachung der Schaf- und Ziegenmilcherzeugerbetriebe, bei denen es sich überwiegend um Direktvermarkterbetriebe handelt, erfolgt unter Berücksichtigung der tierartspezifischen Gegebenheiten. Die Zeitintervalle zwischen den Betriebskontrollen sowie die Intensität der durchgeführten Erhebungen und Untersuchungen sind von der jeweiligen Situation in den Milcherzeugerbetrieben abhängig. Dabei werden der aktuelle Hygienestatus und die aktuelle Eutergesundheitssituation in besonderer Weise berücksichtigt. Bei der Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe werden unter anderem je nach Bedarf Tankmilch-, hoch gemelks-, Tupfer-, Kot-, und Blutproben genommen und zur Untersuchung dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor zugeleitet. Risikoorientierte Probenahme Bei der risikoorientierten Probennahme wird zum einen der übliche Warenkorb des Verbrauchers berücksichtigt, zum anderen werden ganz gezielt Proben dort genommen, wo ein Anfangsverdacht bereits besteht. Außer den sogenannten Planproben, die als eine Art Screening des Warenkorbes betrachtet werden können sie sollen Aufschluss über die generelle Übereinstimmung mit dem Lebensmittelrecht geben werden zu einem Anteil von etwa 20 % gezielt auffällig gewordene Proben im Rahmen von Verdachtsproben, Nachproben oder auch Verbraucherbeschwerdeproben zur Untersuchung gebracht. Aufgrund dieser zielgerichteten Auswahl ist mit entsprechenden Beanstandungsquoten zu rechnen. 16,6 Prozent aller gezielt entnommenen Proben mussten im Jahr 2011 beanstandet werden. 0,3 % aller untersuchten, gezielt entnommenen Proben wurden als gesundheitsschädlich eingestuft. Die Produkte in Hessen können damit weit überwiegend als sicher eingestuft werden. 4 Der geometrische Mittelwert wird berechnet, um die Auswirkung von Extremwerten auf das Endergebnis zu verringern und so eine repräsentative Stichprobe zu gewährleisten. Seite 11 von 69

12 Bzgl. der risikoorientierten Schwerpunktprogramme wird auf den länderübergreifenden Jahresbericht verwiesen. Zu Ziel II Einführung von QM-Maßnahmen bei allen zuständigen Behörden In den vergangenen Jahren wurde in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Dienststellen und Interessengruppen ein Qualitätsmanagementsystem für die hessische Veterinärverwaltung erarbeitet. Bereits am 19. August 2003 konnte dieses für die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen in Kraft gesetzt werden. Die Anwendung des Qualitätsmanagementsystems in den Behörden für den Bereich der Lebensmittelüberwachung wurde im Jahr 2009 im Rahmen von Audits überprüft. Das Auditsystem ist unabhängig und unparteiisch. Es basiert auf der VO (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen, der Auditleitlinie (2006/677/EG) und der DIN ISO Aufbau und Inhalte des Qualitätsmanagementsystems in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Alle Tätigkeiten der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind unter Qualitätsgesichtspunkten anhand von Verfahrensabläufen in einem "QM-Handbuch" geordnet nach sogenannten Prozessen beschrieben worden. Dieses steht über die Fachanwendung BALVI ip allen für die amtliche Lebensmittelmittelüberwachung zuständigen Behörden in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung. Entsprechend den Vorgaben der DIN ISO 9001/2000 gliedert sich das Qualitätsmanagementsystem in verschiedene Prozesse, die die in Zusammenhang mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung stehenden Tätigkeiten beschreiben (s. sektorübergreifender Bericht). Von Anfang an konnte mit der Erarbeitung des hessischen Qualitätsmanagementsystems durch die Beschäftigten des Vollzugs der amtlichen Lebensmittelüberwachung unter Beteiligung aller Verwaltungsebenen und Berufsgruppen eine hohe Akzeptanz und Identifikation erzeugt werden. Entsprechende Fortbildungsangebote wurden seitdem gerne wahrgenommen. Der nicht zuletzt durch die Lebensmittelwirtschaft erwünschte und anzustrebende einheitliche Vollzug der Lebensmittelüberwachung in allen zuständigen Behörden konnte dadurch nachvollziehbar und überprüfbar gewährleistet werden. Integrierte Bestandteile des Qualitätsmanagements sind eine kontinuierliche Verbesserung des gesamten Systems und eine erhöhte Kundenorientierung, welche sich positiv auf die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen und damit den Verbraucherschutz auswirken. Überarbeitung und Aktualisierung Im Jahr 2008 wurde die umfassende Aktualisierung des hessischen Qualitätsmanagements für den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie den Bereich der Tierseuchenbekämpfung fortgesetzt. Dabei waren verschiedene Arbeitsgruppen tätig, deren Aufgabe darin bestand, einzelne Prozessanweisungen den Neuerungen im europäischen und Seite 12 von 69

13 nationalen Recht sowie den durch die Kommunalisierung veränderten Verwaltungsstrukturen anzupassen. Im Jahr 2009 wurde der Prozess Betriebskontrolle im Fachbereich Lebensmittelüberwachung in allen 26 Vollzugsämtern auditiert. Ziel dieses Audits war es, zu ermitteln, ob die für die Kontrolle eines Betriebes festgelegten Kriterien eingeführt und umgesetzt wurden. Die Durchführung der Audits erfolgte nach einem landesweiten Auditplan im Zeitraum vom bis zum durch 15 speziell qualifizierte und geprüfte Mitarbeiter der hessischen Veterinärverwaltung und amtlichen Lebensmittelüberwachung. Die Auditteams wurden aus je einem Auditleiter und einem Co-Auditor gebildet und gehörten jeweils fremden Regierungsbezirken bzw. anderen Behörden als der auditierten an. Hierdurch wurde die geforderte Unabhängigkeit und Neutralität sichergestellt. Die Dauer eines Audits betrug einen Tag pro Behördeneinheit. Die Audits wurden nach Planung und Vorbereitung unter Verwendung einer sogenannten Auditcheckliste durchgeführt und die Ergebnisse jeweils in einem Auditbericht festgehalten. Abweichungen bzw. Empfehlungen wurden mit den betroffenen Behörden erörtert und in Auditabweichberichten zusammengefasst. Die erforderlichen Korrekturen wurden und werden unter Verantwortung der auditierten Behörde zeitnah vorgenommen. Die Einhaltung der Folgemaßnahmen wird spätestens beim nachfolgenden Audit überprüft. Nach Abschluss aller Audits wurden die Ergebnisse hessenweit zusammengefasst und ausgewertet. Dabei konnte festgestellt werden, dass Abweichungen auch aufgrund von Inkonsistenzen des zugrunde liegenden Qualitätssicherungssystems auftraten. Die erforderlichen Maßnahmen zur Optimierung des Qualitätsmanagementsystems wurden unmittelbar eingeleitet und umgesetzt. Zu Ziel III Intensive Vernetzung der Kontrollsysteme In Hessen wird die Fachanwendung BALVI ip in den Fachbereichen Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittel-, Tierschutz- und Tierarzneimittelüberwachung auf Basis einer zentralen Plattform eingesetzt. Dadurch kann das Prinzip from farm to fork erfolgreich unterstützt werden. s. a Sektorübergreifender Bericht Zu Ziel IV Reduzierung von Rückständen, Kontaminanten und Zoonoseerregern in der gesamten Lebensmittel- und Futtermittelkette An dieser Stelle wird auf die im länderübergreifenden Jahresbericht gelisteten Maßnahmen und Programme verwiesen, an deren Umsetzung Hessen mitbeteiligt ist. Detailliertere Untersuchungsergebnisse des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor (LHL) für das Jahr 2011 werden im Internet veröffentlicht ( Zusätzlich wird auf den länderübergreifenden Bericht zur Umsetzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Zoonosen verwiesen. Seite 13 von 69

14 Reduzierung von Pflanzenschutzmittelrückständen Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel am Flughafen Frankfurt/M. Im Jahr 2011 wurden im Rahmen von Einfuhrkontrollen pflanzlicher Lebensmittel aus Drittländern in die EU nach Art. 15 VO (EG) Nr. 882/2004 in Abt. V des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor (LHL), der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) am Frankfurter Flughafen, 504 Proben entnommen und in den verschiedenen Standorten des LHL auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) untersucht. Von diesen 504 Proben waren 110 positiv, d.h. wegen Überschreitung der EU-weit gesetzlich festgelegten PSM-Höchstgehalte zu beanstanden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von rund 22 % (Vorjahr: 22 %). Von den 110 Beanstandungen wurden 7 im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems gegenüber der Kommission (KOM) und den Mitgliedstaaten gemeldet. Hintergründe und Vorgehensweise Im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde am Frankfurter Flughafen im April 2007 mit der systematischen Kontrolle der aus Drittländern in die EU eingeführten pflanzlichen Lebensmittel begonnen. Bei der Erstellung des Konzepts zur systematischen Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel an der TGSH waren sowohl Vorgaben der o. g. VO (EG) 882/2004 als auch Vorschriften des 8 Abs.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung AVV RÜb) zu beachten. Hier ist festgelegt, dass sich die Probennahme auf die Ebene der Hersteller oder Einführer konzentrieren soll. An so genannten Flaschenhälsen bei der Einfuhr sind Proben zu entnehmen, um mit einer möglichst geringen Probenzahl Aussagen über möglichst große Chargen treffen zu können. Der Frankfurter Flughafen als First Point of Entry für zahlreiche Waren aus Drittländern in die Europäische Union stellt einen solchen Flaschenhals dar. Dort werden amtliche Proben gemäß den einschlägigen, EU-weit harmonisierten Probenahmevorschriften genommen und in den Labors des LHL untersucht. Der Schwerpunkt der Analysen liegt dabei auf der Untersuchung auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Außerdem wird auf Mykotoxine (Schimmelpilzgifte), Schwermetalle, gentechnisch veränderte Organismen, Schädlingsbefall, Radionuklide, Sudanfarbstoffe und Nitrat untersucht. Die Kontrolle der über den Frankfurter Flughafen eingeführten pflanzlichen und tierischen Lebensmittel ist mit der gesamten personellen und analytischen Kapazität des Hessischen Landeslabors vernetzt. Dies ist ein völlig neuer Ansatz in der amtlichen Lebensmittelüberwachung und europaweit einmalig. Die Erfahrungen aus der Flaschenhalskontrolle haben gezeigt, dass Folgeproben nach Überschreitungen der Höchstmengen für PSM zu 44 % in 2011 wieder zu beanstanden waren. Diese wiederholt festgestellten PSM-Rückstände lassen auf eine nicht sachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den jeweiligen Erzeugerbetrieben schließen. Da die Einführer bei der Voranmeldung stets auch die Frachtpapiere vorlegen müssen, sind dem LHL auch die Herkunftsbetriebe bekannt, und somit ist eine gezielte Probenahme möglich. Detaillierte Untersuchungsergebnisse sind auf der Homepage des LHL unter zu finden. Seite 14 von 69

15 Amtliche Fleischhygieneüberwachung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung Fleisch spielt in der menschlichen Ernährung als tierischer Eiweißträger neben Milch, Ei und Fisch eine wesentliche Rolle. Qualitativ hochwertiges Fleisch kann nur durch die Schlachtung gesunder Tiere, die artgerecht gehalten und schonend zur Schlachtung transportiert wurden, gewonnen werden. Dabei liegt die Überwachung der Fleischgewinnung in der Verantwortlichkeit der örtlichen Veterinärbehörden auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Das einschlägige europäische sowie nationale Recht schreibt bei allen schlachtbaren Tieren wie Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden die Verpflichtung zur generellen Untersuchung der lebenden Tiere (Schlachttieruntersuchung) unmittelbar vor der Schlachtung sowie die Untersuchung der Tierkörper und Organe nach der Schlachtung (Fleischuntersuchung) bindend vor. Ferner muss bei geschlachteten Schweinen, erlegten Wildschweinen sowie weiteren Allesfressern, übrigens auch bei Pferden und anderen Einhufern, außer der Fleischuntersuchung noch eine Untersuchung auf das eventuelle Vorhandensein des Parasiten Trichinella spiralis (Trichinenschau) vorgenommen werden. Die zuvor genannten Aufgaben werden von dafür behördlich beauftragten amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten sowie amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten durchgeführt. Erst nach Abschluss dieser Untersuchungen und nur wenn hierbei keine Krankheiten oder Mängel festgestellt wurden, wird das Fleisch für den menschlichen Genuss als tauglich beurteilt. Des Weiteren unterliegen alle fleischbe- und verarbeitenden Betriebe einer intensiven behördlichen Überwachung. Neben der Überwachung der Betriebs- und Prozesshygiene werden auch die betrieblichen Eigenkontrollkonzepte der einzelnen Unternehmen einer genauen Überprüfung unterzogen. Auch mikrobiologische Stufenkontrolluntersuchungen werden hierbei vorgenommen. Bei geschlachteten Rindern, die älter als 72 Monate sind, ist im Rahmen der Fleischuntersuchung ein BSE-Test (Bovine spongiforme Enzephalopathie) verpflichtend vorgeschrieben. Diese Untersuchungen werden im Landeslabor durchgeführt. Zu den Ergebnissen s. Durchgeführte Kontrollen und Verstöße Zu Ziel V Weiterentwicklung wirkungsvoller Konzepte zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere und zur Erzeugung sicherer Lebensmittel Task Force Lebensmittelsicherheit Auf den integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplan wird verwiesen. Tätigkeitsschwerpunkte der Task Force Lebensmittelsicherheit im Jahr 2011 Vom EHEC-Ausbruch 2011, dem nach der Anzahl der HUS-Fälle größten Ausbruch dieser Art weltweit, war Hessen unmittelbar betroffen. Es handelte sich dabei um vorwiegend kantinenbezogene Satellitenausbrüche, die im Falle großräumiger lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche erfahrungsgemäß von besonderem ermittlungstaktischem Interesse sind, da sich die Handelsbeziehungen zum Hauptgeschehen in der Regel nur auf einige wenige Waren einschränken lassen. Die Task Force Lebensmittelsicherheit (TF LMS) wurde mit der Koordinierung sämtlicher Ermittlungen und Maßnahmen zur Aufklärung der Seite 15 von 69

16 Krankheitsausbrüche in Hessen beauftragt. Mehrere Mitglieder der TF LMS und der betroffenen Lebensmittelüberwachungsbehörden arbeiteten rund um die Uhr an den erforderlichen Ermittlungen. In Telefonkonferenzen tauschten sich alle betroffenen hessischen Behörden der Lebensmittelüberwachung und des Gesundheitswesens täglich über den aktuellen Sachstand und die erforderlichen weiteren Maßnahmen aus. Alle Ermittlungsergebnisse wurden auch an die auf Bundesebene im Lagezentrum des BVL eingerichtete bundesweite Task-Force übermittelt. Die Daten aus Hessen leisteten insgesamt einen sehr wichtigen Beitrag zur zügigen bundesweiten Aufklärung der Ursache des Ausbruchsgeschehens. Die schnelle Identifizierung von Keimsprossen als Auslöser der EHEC-Epidemie wurde dabei nicht nur durch die besonders enge Abstimmung aller beteiligter hessischer Behörden, sondern auch durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den betroffenen Lebensmittelunternehmern und durch einen reibungslosen bundeslandübergreifenden Informationsfluss ermöglicht. Zur Identifizierung möglicher Verbesserungspotentiale und geeigneter Schulungsinhalte zum Thema Probenahme, temperaturkontrollierter Probentransport, Verwertung der Gegenprobe wurden mehrere Vollzugsämter in Hessen bereist, die Probenahme von kühlpflichtigen Lebensmitteln gemeinsam durchgeführt und besprochen. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht ausgewertet und werden Eingang in das hessische Qualitätsmanagementsystem finden. Im Rahmen eines Schwerpunktprojektes Import von Bedarfsgegenständen aus Fernost wurden diverse Betriebskontrollen bei Importeuren und Herstellern von Bedarfsgegenständen durchgeführt und hierbei zahlreiche Proben entnommen und dem LHL zur weiteren Untersuchung zugeleitet. Die TF LMS wurde mit der Koordination eines Projektes zur Ursachenforschung und Vermeidung des Eintrages sog. nicht relevanter Pflanzenschutzmittel-Metabolite in Mineralwässer beauftragt. Hierzu wurden verschiedene Dokumente erstellt und mehrere hessische Mineralwasserabfüllbetriebe mit einem interdisziplinär besetzten Kontrollteam inspiziert. Das Projekt wird im Jahr 2012 abgeschlossen werden. Im Rahmen der Evaluierung und Optimierung der risikoorientierten Probenahme und Probenuntersuchung erstellte die TF-LMS in Zusammenarbeit mit den für den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in Hessen detaillierte Listen von Betrieben und deren Produkten, die zukünftig bei der Probenahme und -untersuchung bevorzugt berücksichtigt werden. Die TF LMS koordinierte und führte diverse anlassbezogene Betriebskontrollen durch, wie z.b. bei Herstellern von Säuglingsnahrung, Nahrungsergänzungsmitteln, Brauereien, Kosmetikherstellern oder auch Importeuren von japanischen Lebensmitteln. Diese Kontrollen wurden stets mit Beteiligung der zuständigen Vollzugsbehörden durchgeführt. Nach Beendigung der regelmäßigen Treffen mit Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft finden, orientiert an den Zuständigkeitsbereichen der Landgerichte, Arbeitstreffen auf der fachlichen Ebene statt. An diesen so genannten regionalen Erfahrungsaustauschen nehmen Vertreter der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft, Vertreter der in dem Landgerichtsbezirk befindlichen Veterinärämter sowie Mitarbeiter der Fachkommissariate der örtlich zuständigen Kriminalpolizei teil. Seite 16 von 69

17 Zu Ziel VI Sicherstellung artgerechter Haltungsbedingungen insbesondere für Nutztiere Entfällt. Zu Ziel VII Effiziente und unbürokratische Umsetzung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 882/2004 s. X1.1. Sektorübergreifender Bericht Durchgeführte Kontrollen und Verstöße Im Jahr 2011 führte die amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen eine Vielzahl unterschiedlicher Kontrollen durch, die auf den folgenden Seiten näher erläutert werden. Kontrollen in Betrieben und bei Transporten Insgesamt führte die amtliche Lebensmittelüberwachung Kontrollen durch; im Vorjahr waren es gewesen. Überprüft wurden der in Hessen registrierten Lebensmittelunternehmen, was einem Prozentsatz von 44,1 % entspricht. (Zum Vergleich: 2010 wurden von Betrieben kontrolliert, entspricht 40,7 %). Bei d. h. bei 12,5 % der kontrollierten Lebensmittelunternehmen wurden Verstöße festgestellt. Ein Jahr zuvor waren es Betriebe gewesen, eine Rate von 11,9 %. Zusätzlich zu den Betriebskontrollen wurden 359 Lebensmitteltransporte kontrolliert; im Vorjahr waren es 717. Seite 17 von 69

18 Betriebe und Verstöße: X Anzahl Betriebe Anzahl kontroll. Betriebe Betriebe mit Verstößen Seite 18 von 69

19 Die Anzahl der kontrollierten Betriebe, die Anzahl der Betriebe mit Verstößen sowie die Anzahl der Kontrollen, bei denen Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt wurden, verteilen sich auf verschiedene Betriebsgattungen. Die nachfolgende Tabelle enthält die diesbezüglich in Hessen im Jahr 2011 erzielten Ergebnisse. Anzahl und Art der kontrollierten Betriebe, der Betriebe mit Verstößen sowie der festgestellten Verstöße vor Ort Betriebsart Betriebe: Anzahl der Kontrollen: Anzahl der Anzahl der Betriebe mit Verstößen in den Bereichen Betriebe Kontr. Betriebe Betriebe mit Verstößen Kontrollen gesamt LMK Erzeuger (Urproduktion) Hersteller und Abpacker Vertriebsunternehmer und Transporteure (Importeure, Exporteure, Großhändler, Transporteure) Einzelhändler Dienstleistungsbetriebe Hersteller, die im wesentlichen auf der Stufe des Einzelhandels verkaufen TA oder SV LMK und TA oder SV Plankontrollen HACCP-Kontrollen EU-Zulassung Nachkontrollen Verdachtskontrollen Andere Kontrollen Eigenkontrolle Hygiene allgemein Zusammensetzung Kennzeichnung Andere Verstöße Gesamtsumme

20 Kontrolle von Lebensmitteltransporten Bei der Anlieferung von Lebensmitteln in Betrieben, auf Lebensmittelgroßmärkten und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wurden im Jahr 2011 insgesamt 359 Lebensmitteltransporte überprüft. In 110 Fällen (30,64 %) wurden Mängel festgestellt (Vorjahr 23,01 %). Mängel wurden dabei im hygienischen Umgang mit den Lebensmitteln, wie etwa bauliche Mängel, unzureichende Kühlung bei leicht verderblichen Lebensmitteln oder der fehlende Schutz vor nachteiliger Beeinflussung, z.b. bei unverpackten Lebensmitteln oder sonstige Mängel ( bei Kennzeichnung, Verpackung oder Dokumentation) festgestellt. Die Transportkontrollen auf den Autobahnen und Bundesstraßen wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr und der Polizei durchgeführt. Die Kontrollen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Transportmittel Kontrollen Lebensmitteltransporte Anzahl der durchgeführten Kontrollen 359 davon Kontrollen auf Autobahnen und sonstigen Straßen mit der Verkehrspolizei 80 Anzahl der Beanstandungen 114 Beanstandungsgründe fehlende dauerhafte Aufschrift am Transportbehälter "Nur für Lebensmitteltransporte" unzulässige Verwendung der Lebensmitteltransportbehälter hygienische Mängel 8 bauliche Mängel 20 davon: unzureichende Kühlung der Lebensmittel 4 sonstige Mängel 82 Kontrollen in Milcherzeugerbetrieben Im Jahr 2011 wurden 428 Milcherzeugerbetriebe durch spezialisierte Milchhygienetierärztinnen und - tierärzte kontrolliert (im Vorjahr 461). Das sind 10,5 % der etwa hessischen Milcherzeugerbetriebe (Vorjahr 11 % von Betrieben). Außer der Eutergesundheit stand unter anderem auch die allgemeine Tiergesundheit zur Beurteilung. Insgesamt wurden 495 Kontrollbesuche durchgeführt. Nur bei einem der kontrollierten Betriebe (0,23 %) wurde ein Verstoß aufgrund gravierender Hygienemängel bei der Milchlagerung festgestellt. Schlachttieruntersuchung Bei insgesamt Großtieren (Vorjahr ) wurde eine amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt. Seite 20 von 69

21 Kontrolle der geschützten geographischen Ursprungsbezeichnungen Die Einhaltung, Überwachung und Kontrolle von europäischen Agrarerzeugnissen mit geschützten Ursprungsbezeichnungen, geschützten geografischen Angaben oder als garantiert traditionell eingestuften Spezialitäten erfolgt durch das Regierungspräsidium Gießen. Im Jahr 2011 wurden zur Einhaltung der Bestimmungen drei Betriebskontrollen durchgeführt und die vom Zeichennutzer erstellte Spezifikation überprüft. Es wurden keine Verstöße festgestellt. Missbrauchskontrollen wurden 2011 auch an mehreren Tagen in Großhandelsunternehmen und auf Wochenmärkten sowie in der Frankfurter Kleinmarkthalle durchgeführt. Es wurden keine Verstöße festgestellt. Produktuntersuchung Durch den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) wurden insgesamt Proben Lebensmittel, 784 kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände - untersucht. Davon entfielen Proben auf Planproben, auf Nachproben, 737 auf Beschwerdeproben bzw auf Verdachtsproben. Von den genommenen Proben wurden Proben (16,6 %) (Vorjahr 5.745, 17,1 %) beanstandet. Lediglich ein Anteil von 0,3 % aller untersuchten Proben, insgesamt 98 Proben, (Vorjahr 109 Proben, 0,3 %) musste als gesundheitsschädlich beurteilt werden. Beispielsweise wurden Lebensmittel, die mit krankheitserregenden Mikroorganismen (z.b. Salmonellen) kontaminiert waren oder scharfkantige Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter enthielten, als gesundheitsschädlich beurteilt. Die gleiche Beurteilung ergab sich bei erheblichen Überschreitungen von zulässigen Höchstgehalten an Pflanzenschutzmittelrückständen in Obst und Gemüse sowie beim Nachweis überhöhter Histamingehalte in verdorbenem Fisch. In den anderen Fällen waren die Hauptbeanstandungsgründe Mängel in der Kennzeichnung oder der Zusammensetzung der Produkte. Aus der folgenden Abbildung gehen Anzahl und Art der im LHL in den Jahren 2006 bis 2011 untersuchten Proben sowie die Zahl der Beanstandungen hervor. Seite 21 von 69

22 Untersuchung von Proben Insgesamt Probenart Bedarfsgegenstände Kosmetika Lebensmittel beanstandet Anzahl der im LHL in den Jahren 2006 bis 2011 untersuchten Proben sowie Zahl der Beanstandungen Detaillierte Ergebnisse über die im LHL untersuchten Proben sowie die Entnahmegründe können dem Jahresbericht auf der LHL-Homepage unter entnommen werden Einfuhruntersuchung (Abt. V LHL) Besondere Bedeutung hat die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) am Frankfurter Flughafen als Abteilung V des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor. Hier werden für den gesamten Europäischen Binnenmarkt Lebensmittel regelmäßig bei der Einfuhr aus Drittländern überprüft. Durch die Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen wurden im Jahr 2011 im Rahmen von Einfuhrkontrollen Warensendungen überprüft (Vorjahr ), davon (Vorjahr ) Lebensmittel tierischer Herkunft und (Vorjahr ) Lebensmittel pflanzlicher Herkunft. Insgesamt wurden im Rahmen der Einfuhruntersuchung 639 (Vorjahr 630) Proben tierischer Lebensmittel und 504 Proben pflanzlicher Lebensmittel (Vorjahr 481) entnommen und durch den LHL untersucht. Die Anzahl der beanstandeten Sendungen sowie die Mengen der von Beanstandungen betroffenen Warengruppen sind aus den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Seite 22 von 69

23 Anzahl der beanstandeten Sendungen innerhalb der Produktgruppen tierischer Lebensmittel in 2011 Warenart Anzahl Beanstandungen Beanstand. in % Milch, Milcherzeugnisse ,3 Fleisch: Huftiere, Schlachtnebenprodukte, Geflügel, Kaninchen, Wild ,5 Fleisch-, Geflügelfleischerzeugnisse ,7 Fischereierzeugnisse ,7 Krebstiere, Hummer, Seeigel, Surimi, Muscheln ,8 Honig, Gelee Royal ,5 Eier, Eiprodukte Froschschenkel, Schnecken Sonstige (Gelatine, Darmhüllen) ,9 gesamt ,0 Die Beanstandungen in den Warengruppen Milch und Milcherzeugnissen sowie Honig und Gelee Royal erfolgten im Rahmen der Dokumentenkontrolle bei der Einfuhr. Menge der von Beanstandungen betroffenen Lebensmittel in 2011 Warenarten Gesamtmenge Einfuhren (kg) Rücksendungen (kg) Vernichtungen (kg) vorübergehende Verweigerung (kg) Fleisch: Huftiere , , , ,87 Schlachtnebenprodukte 0,00 0,00 0,00 0,00 Fleischerzeugnisse ,54 623,00 12,10 373,42 Fischereierzeugnisse , , , ,86 Fische lebend 0,00 0,00 0,00 0,00 Krebstiere, Hummer ,58 30,07 12, ,47 Eier 0,00 0,00 0,00 0,00 Schmalz, ausgelassene Fette 13,90 0,00 0,00 0,00 Darmhüllen , ,00 0, ,00 Geflügelfleisch, -organe ,34 1,5 43, ,51 Geflügelfleischerzeugnis se , ,18 Kaninchen-, Wildfleisch ,59 0,00 0, ,41 Wildfleischerzeugnisse 11,4 0,00 0,00 0,00 Milch, Milcherzeugnisse (HC) , ,47 835, ,14 Eiprodukte 3,00 0,00 0,00 0,00 Verarbeitetes. tierisches. Eiweiß 5.041,23 0,00 0, ,90 Seeigel, Surimi , , ,90 Muscheln ,23 0, ,00 Seite 23 von 69

24 vorübergehende Gesamtmenge Rücksendungen Vernichtungen Verweigerung Warenarten Einfuhren (kg) (kg) (kg) (kg) Honig, Gelee Royal 8.525, , ,20 Gelatine (HC) , ,36 0, ,80 Froschschenkel, Schnecken 5.500, ,00 0,00 0,00 gesamt , , , ,66 Beanstandet wurden bei der Einfuhr aus Drittländern rund Kilogramm bzw. Liter Lebensmittel (Vorjahr kg). Bei 76 Einfuhren (Vorjahr 69 Einfuhren) kam es zur Zurückweisung oder Vernichtung der Sendung. Reduzierung von Pflanzenschutzmittelrückständen Schwerpunkt: Einfuhrkontrolle pflanzlicher Lebensmittel am Flughafen Frankfurt/Main s. a. Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Ergebnisse 2011 im Detail Der LHL hat im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2011 aus insgesamt Sendungen pflanzlicher Lebensmittel 504 Proben aus 30 verschiedenen Herkunftsländern entnommen und in der Fachabteilung Landwirtschaft und Umwelt des LHL auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Je nach Häufigkeit des Auftretens der Länder, der Warenarten und der Anzahl vorheriger Beanstandungen wurden diese unterschiedlich stark beprobt (Prinzip der risikoorientierten Probenahme). Nachfolgend sind die Ergebnisse der Flaschenhalskontrolle aus 2011 im Hinblick auf verschiedene Aspekte wie Herkunftsland, Beanstandungsquoten, Warenarten und dem Vorkommen einzelner Rückstände ausgewertet. In Tabelle 1 sind die Herkunftsländer der am häufigsten gezogenen Proben aufgeführt. Herkunftsland Anzahl Proben 10 Vietnam 129 Thailand 95 Kenia 61 Ghana 35 Ägypten 28 DomRep 24 Sri Lanka 16 Indien 15 Brasilien 14 Uganda 11 Herkunftsländer der in 2011 am häufigsten gezogenen Proben, Probenanzahl 10 Seite 24 von 69

25 Die in Tabelle 1 aufgeführten 428 Proben von insgesamt 504 Proben aus 10 verschiedenen Ländern (vgl. auch Abbildung 1) stellen rund 85 % aller gezogenen Proben dar. Insgesamt stammen die untersuchten Proben aus 30 verschiedenen Herkunftsländern. Am häufigsten gezogene Proben (Probenanzahl 10) Vietnam Thailand Kenia Ghana Ägypten DomRep Sri Lanka Indien Brasilien Uganda Abb. 1: Herkunftsländer der am häufigsten gezogenen Proben (Probenanzahl 10) Die restlichen 76 Proben verteilen sich auf Sendungen aus 20 weiteren Ländern, die eher selten zur Einfuhrkontrolle vorgestellt werden. Die entsprechenden Informationen sind in Tabelle 2 zusammengestellt. Tabelle 2: Herkunftsländer mit in 2011 seltener gezogenen Proben, Probenanzahl < 10 Herkunftsland Anzahl Proben Kolumbien 9 USA 8 Bangladesh, Israel, Mexiko je 6 China, Äthiopien je 5 Chile, Malaysia, Pakistan, Peru je 4 Jordanien 3 Burkina Faso, Marokko, Neuseeland, Togo je 2 Kanada, San Marino, Uruguay, Südafrika je 1 Herkunftsländer mit in 2011 seltener gezogenen Proben, Probenanzahl < 10 Seite 25 von 69

26 Aufgrund der großen Zahl verschiedener Herkunftsländer der untersuchten Proben ist eine Auswertung der Beanstandungsquote im Hinblick auf die Herkunftsländer von besonderem Interesse. In Tabelle 3 sind deshalb die Beanstandungsquoten, getrennt nach Herkunftsländern aufgeführt. Tabelle 3: Beanstandungsquoten verschiedener Herkunftsländer im Zeitraum Januar - Dezember 2011: Herkunftsland Gezogene Proben Davon positiv Beanstandungsquote % Beanstandete Waren Indien x Okra 1 x Chili Malaysia x Basilikum, sweet 1 x Basilikum, holy Neuseeland x Aprikosen Sri Lanka ,5 6 x Pennywort (Centella asiatica) Vietnam ,2 17 x Chili 6 x Basilikum 5 x Wassersellerie (Chinese Celery, Apium graveolens) 5 x Wasserspinat (Morning Glory, Ipomea aquatica) 3 x Koriander 3 x Minze 2 x Europagras (Eryngium foetidum) 2 x PakWang Gemüse (Thai Broccoli, Brassica oleracea) 1 x Bittermelone 1 x Jute-Blätter (Corchorus capsularis) 1 x Drachenfrucht 1 x Frühlingszwiebeln 1 x Pennywort DomRep ,2 5 x Curryblätter 2 x Bohnen Kenia ,9 10 x Erbsen 3 x Bohnen 3 x Chili 1 x Passionsfrucht China x Chili Thailand ,9 6 x Wassermimose (Neptunia oleracea) 3 x Chili 1 x Acacia-Blätter 1 x BIO-Drachenfrucht 1 x BIO-Papaya 1 x BIO-Passionsfrucht 1 x Bohnen 1 x Mango 1 x Passionsfrucht 1 x Rambutan Seite 26 von 69

27 Herkunftsland Gezogene Proben Davon positiv Beanstandungsquote % Beanstandete Waren 1 x Wasserspinat (Morning Glory, Ipomea aquatica) Ägypten ,6 1 x Chili Ghana ,9 1 x Ananas Brasilien Uganda Kolumbien USA Bangladesh Israel je Mexiko Äthiopien Jordanien Chile Pakistan je Peru Burkina Faso Marokko je Togo Kanada San Marino Südafrika Uruguay je 1 Beanstandungsquoten verschiedener Herkunftsländer in 2011 Bei den mehrfach beanstandeten Warenarten wurden in den meisten Fällen nicht nur einzelne Wirkstoffe, sondern häufig ein Cocktail von bis zu 17 verschiedenen PSM-Rückständen gefunden (vgl. Tabelle 4). Dies ist eine wichtige Erkenntnis für die Untersuchung angehaltener Folgesendungen, die vom Einführer selbst beim zugelassenen und für diese Untersuchungsmatrix und -parameter akkreditierten Gegenprobenlabor vorgenommen werden müssen: es wird in diesem Zusammenhang als unzureichend angesehen, wenn Untersuchungen auf den vorher aufgefallenen (einzelnen) Wirkstoff beschränkt bleiben. Ein entsprechender Untersuchungsbefund wird vom LHL deshalb auch nicht akzeptiert. In Tabelle 4 sind die Beanstandungsquoten nach den Warenarten aufgeschlüsselt. Tabelle 4: Beanstandete Warenarten und deren PSM-Rückstände im Zeitraum Januar - Dezember 2011 Warenart Anzahl Proben / Anzahl Beanstandunge n Pennywort (Asiatischer Wassernabel, Centella asiatica) Wassersellerie (Chinese Celery, Beanstand. Quote in % Herkunftsländer der beanstandeten Proben 7 / x Sri Lanka 1 x Vietnam PSM- Rückstände über der HM Chlorpyrifos 2 x Phentoat 1 x Profenofos 4 x Tebuconazol 4 x 5 / alle Vietnam Buprofezin 1 x Cypermethrin 1 x Seite 27 von 69

28 Warenart Anzahl Proben / Anzahl Beanstandunge n Apium graveolens) Thai Broccoli (Pak Wang, Brassica oleracea) Beanstand. Herkunftsländer der PSM- Quote beanstandeten Rückstände in % Proben über der HM Hexaconazol 3 x Phentoat 1 x 2 / alle Vietnam Acetamiprid 1 x Carbendazim 2 x Jute-Blätter 1 / Vietnam Chlorfluazaron 1 x Wassermimos e 7 / 6 86 alle Thailand Carbendazim 1 x Carbofuran 1 x Chlorfenapyr 1 x Chlorfluazaron 1 x Cypermethrin 1 x Dimethoat 5 x Dinotefuran Metalaxyl 1 x Prochloraz 3 x Tebuconazol 1 x Minze 4 / 3 75 alle Vietnam Carbendazim 3 x Chlorpyriphos 1 x Cypermethrin 1 x Curryblätter 7 / x DomRep Chlorpyriphos 1 x Diazinon 2 x Endosulfan 1 x Fenpropathrin 2 x Europagras (Langer Koriander, Eryngium foetidum) 3 / 2 67 alle Vietnam Chlorpyriphos 2 x Fenbuconazol 1 x Fipronil 1 x Hexaconazol 1 x Propargit 1 x Propioconazol 1 x Aprikosen 2 / 1 50 Neuseeland Carbaryl Wasserspinat (Kang Kung, Morning Glory Ipomea aquatica) 14 / x Vietnam 1 x Thailand Carbendazim 3 x Chlorfluazaron 4 x Chlorpyriphos 1 x Chlorthalonil 1 x Hexaconazol 1 x Prochloraz 1 x Okra 18 / 7 39 alle Indien Acephat 3 x Acetamiprid 2 x Endosulfan 4 x Seite 28 von 69

29 Warenart Anzahl Proben / Anzahl Beanstandunge n Beanstand. Herkunftsländer der PSM- Quote beanstandeten Rückstände in % Proben über der HM Chili 72 / x Vietnam 3 x Kenia 3 x Thailand 1x Ägypten 1 x China 1 x Indien Methamidophos 2 x Monocrotophos 5 x Profenofos 1 x Carbaryl 1 x Carbendazim 4 x Carbofuran 2 x DEET 1 x Diazinon 1 x Dicofol 1 x Difenoconazol 1 x Dimethoat 2 x Dinotefuran 1 x Ethion 1 x Fipronil 1 x Flusilazol 2 x Hexaconazol 9 x Methidathion 1 x Methomyl 2 x Profenofos 2 x Propioconazol 1 x Erbsen mit 31 / alle Kenia Dimethoat 10 x Schote Basilikum 28 / x Vietnam 2 x Malaysia Carbendazim 3 x Carbofuran 2 x Chlorpyriphos 1 x Diniconazol Fiproniol 2 x Hexaconazol 1 x Quinalphos 1 x Passionsfrucht 16 / x Thailand 1 x Kenia Carbendazim 2 x Prochloraz Koriander 12 / 3 25 alle Vietnam Diniconazol 1 x Hexaconazol 1 x Methidathion 1 x Pencycuron 1 x Propioconazol 1 x Acacia-Blätter 4 / 1 25 Thailand Dimethoat Bittermelone 4 / 1 25 Vietnam Dinotefuran Frühlingszwieb el Bohnen 26 / x Kenia 2 x DomRep 1 x Thailand 4 / 1 25 Vietnam Carbendazim 1 x Acephat 1 x Chlorpyriphos 1 x Dimethoat 1 x EPN 1 x Hexaconazol 1 x Seite 29 von 69

30 Warenart Anzahl Proben / Anzahl Beanstandunge n Beanstand. Herkunftsländer der PSM- Quote beanstandeten Rückstände in % Proben über der HM Drachenfrucht 10 / x Thailand 1 x Vietnam Methomyl 3 x Carbendazim 1 x Chlorthalonil 1 x Propioconazol 1 x Ananas 9 / 1 11,1 Ghana Tebuconazol 1 x Rambutan 9 / 1 11,1 Thailand Carbendazim 1 x Papaya 22 / 1 4,5 Thailand Carbendazim 1 x Cypermethrin 1 x Mango 30 / 1 3,3 Thailand Prochloraz * Beanstandung erfolgte erst nach Berücksichtigung einer erweiterten Messunsicherheit von 50 %. Dies entspricht einer Auslastung der Höchstmenge von mehr als 200 %. Die festgestellten Überschreitungen der Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel haben in einigen Fällen beachtliche Ausmaße. Die auffälligsten Überschreitungen mit einer Ausschöpfung der Höchstmenge von mehr als % - das entspricht einer 100-fachen Überschreitung der Höchstmenge - sind in Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5: Proben mit mehr als 100-facher Überschreitung der Höchstmengen für PSM im Zeitraum Januar Dezember 2011 Warenart / Menge HM Ausschöpfung PSM Herkunftsland (mg/kg) (mg/kg) Höchstmenge in %* Curryblätter / Indien Diazinon 2,2 0, Pennywort / Sri Lanka Profenofos Tebuconazol Chlorpyriphos 6,9 0,12 0,30 0,05 0,05 0, Okra / Indien Acephat 0,23 0, Wasserspinat / Vietnam Wassermimose / Thailand Pennywort / Sri Lanka Methamidophos Chlorthalonil Chlorpyriphos Hexaconazol Dimethoat (Summe) Chlorfenapyr Chlorfluazaron Cypermethrin Prochloraz Profenofos Chlorpyriphos 0,024 1,40 0,90 0,13 2,01 0,35 0,13 2,03 0,36 5,8 0,47 0,01 0,01 0,05 0,02 0,02 0,05 0,01 0,70 0,05 0,05 0, * Beispiel: Menge gefundener Wirkstoff 2,2 mg/kg bei einer HM von 0,01 mg/kg HM um den Faktor (2,2 : 0,01) = 220 überschritten. Dies entspricht einer Auslastung der HM von % In weiteren 48 der verbliebenen 104 beanstandeten Proben war mindestens einer der Rückstände um mehr als das 10-fache überhöht, was einer Ausschöpfung der Höchstmenge von mehr als % entspricht. Somit war in 54 der insgesamt 110 Proben mit PSM-Höchstmengenüberschreitungen Seite 30 von 69

31 (PSM-HMÜ) mindestens ein Rückstand um mehr als das 10-fache überhöht. Auch dies verdeutlicht die Belastungen mit Pestiziden, die sowohl in der Höhe als auch in der Breite beachtliche Ausmaße aufweisen. Meldungen an das RASFF-System (Schnellwarnungen) Trotz der vergleichsweise hohen Rückstandsgehalte bei den beanstandeten Proben kann nur dann eine RASFF-Meldung erfolgen, wenn für den betreffenden Wirkstoff eine akute Referenzdosis (ARfD) existiert und die Berechnungen ergeben, dass die ARfD um mehr als 100 % ausgeschöpft ist. Die sieben Schnellwarnmeldungen in 2011 sind in Tabelle 6 zusammengefasst. Somit wurden von 504 Proben sieben als Schnellwarnungen gemeldet; dies entspricht einer Quote von 1,4 % (6,4 % der beanstandeten 110 Proben). Tabelle 6: Schnellwarnungen im Zeitraum Januar Dezember 2011 Warenart/ Herkunftsland PSM Menge mg/kg Höchstmenge Ausschöpfung Höchstmenge in % Okra / Indien Monocrotophos 0,48 0, Okra / Indien Monocrotophos 0,83 0, Aprikosen / Neuseeland Carbaryl 1,9 0, Pak Wang / Thailand Carbendazim 4,1 0, Okra / Indien Monocrotophos 0,6 0, Basilikum / Malaysia Carbofuran 0,98 0, Wassermimos Dimethoat e / Thailand (Summe) 1,9 0, Ausschöpfung ARfD % Bio-Ware Insgesamt wurden 31 Proben aus Bio-Anbau gezogen: aus den Herkunftsländern Ägypten (7), Burkina Faso (2), Thailand (12), Togo (2), Uganda (7) und USA (1) der Warenarten Ananas (5), Bananen (2), Datteln (1), Drachenfrucht (2), Frühlingszwiebeln (1), Gurken (1), Ingwer (2), Knoblauch (1), Mango (2), Mangostan (1), Minze (1), Papaya (4), Passionsfrucht (4), Petersilie (1), Thymian (1), Zitronengras (1) und Zuckererbsen (1) Dabei wurden in drei Fällen (Bio-Drachenfrucht, -Papaya und -Passionsfrucht, alle aus Thailand) Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden (Tabelle 7). Diese lagen in zwei Fällen zwar unter den gesetzlichen Höchstmengen, jedoch deutlich über der bei Lebensmitteln aus ökologischem Anbau tolerierten Menge von 0,01 mg/kg. In zwei der Proben (vgl. Tabelle 7) wurden die gesetzlichen Höchstmengen sogar um ein Vielfaches überschritten. Seite 31 von 69

32 Tabelle 7: Bio-Proben mit PSM-Rückständen über 0,01 mg/kg im Zeitraum Januar - Dezember 2011 Warenart / Herkunftsland PSM Menge (mg/kg) HM (mg/kg) Ausschöpfung Höchstmenge in %* Bio-Drachenfrucht/ Thailand Carbendazim 0,77 0,1 770 Bio-Papaya/ Thailand Carbendazim Cypermethrin 0,63 0,058 0,2 0, Bio-Passionsfrucht / Thailand Prochloraz 0,036 0,05 72 * Beispiel: Menge gefundener Wirkstoff 0,036 mg/kg bei einer HM von 0,05 mg/kg Faktor (0,036: 0,05) = 0,72. Dies entspricht einer Ausschöpfung der HM von 72 % Dem zuständigen Referat für ökologischen Anbau in Drittländern bei der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) wurden diese Befunde direkt übermittelt. Die Herkunftsbetriebe der Drachenfrucht und der Papaya wurden daraufhin in diesen Betrieben umgehend kontrolliert, der Verkauf von Bio-Ware bis auf weiteres gestoppt und erforderliche Gegenmaßnahmen ergriffen. Schlussbetrachtung Seit April 2007 wurden am Flughafen Frankfurt bis Dezember 2011 vom LHL insgesamt Proben pflanzlicher Lebensmittel aus konventionellem und Bio-Anbau entnommen, die aus Drittländern in die EU eingeführt wurden. Diese wurden auf Rückstände und Kontaminanten untersucht, davon (= 92 %) auf Pestizide. Die vergleichsweise hohe Beanstandungsquote von 21,8 % Überschreitungen der Rückstandshöchstmengen für Pestizide hat sich seit 2007 bis heute nicht wesentlich verändert (2008: 16,5 %; 2009: 19,5 %, 2010: 21,5 %, 2011: 21,8 %); die Tendenz ist immer noch leicht steigend. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse beschreiben nicht die Pestizidbelastung von Obst und Gemüse im Allgemeinen, sondern beziehen sich ausschließlich auf das über den Frankfurter Flughafen eingeführte Spektrum mit Herkunft aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern). Es repräsentiert somit lediglich einen kleinen Teil an Obst und Gemüse, der in Europa erzeugt bzw. verzehrt wird. Erteilung von Zulassungen nach der VO (EG) Nr. 853/2004 durch die Regierungspräsidien Fleischverarbeitende Betriebe Endgültig erteilte EU-Zulassungen nach der VO (EG) Nr. 853/2004 durch die Regierungspräsidien (vorläufig erteilte Zulassungen sind nicht erfasst): Betriebe Gesamtzahl Fleischereibetriebe 31 Käsereien, Milchverarbeitungsbetriebe 7 Eierpackstellen 9 Großküchen 18 Fischbetriebe 1 Gelatine 2 Sonstige 2 Seite 32 von 69

33 Amtliche Fleischhygieneüberwachung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung s. a. XUmsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Im Jahr 2011 wurde in Hessen bei insgesamt Großtieren die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt. (s. folgende Tabelle des Hessischen Statistischen Landesamtes). Schlachtungen von Tieren in- und ausländischer Herkunft Januar bis Dezember 2011 Schlachtungen von darunter Schlachtungen von Tieren inländischer Herkunft Tieren in- und ausländischer Herkunft 1) Gewerbliche Schlachtungen Hausschlachtungen Tierart Durchschnittl. Tiere Schlachtmenge in t menge in t menge in t Schlacht- Schlacht- Tiere Schlachtgewicht Tiere in kg Rinder insgesamt davon Ochsen Bullen Kühe Färsen 2) Kälber 3) Jungrinder Schweine Lämmer 5) übrige Schafe Ziegen Pferde gesamt X Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt 1) Tauglich beurteilte Tiere. 2) Ausgewachsene weibliche Rinder, die noch nicht gekalbt haben. 3) Kälber bis zu 8 Monaten. 4) Jungrinder von mehr als 8 aber höchstens 12 Monaten. 5) Tiere, die jünger als 12 Monate sind. Kontrolle der Milcherzeugerbetriebe im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch die Milchhygienetierärzte/innen Hessens s. a. Umsetzung der Ziele des integrierten mehrjährigen Einzel-Kontrollplanes Zu Beginn des Jahres 2011 gab es in Hessen etwa Milcherzeugerbetriebe (Vorjahr 4.200) mit ca Milchkühen (Vorjahr ). Die durchschnittliche Bestandsgröße betrug 38 Kühe pro Betrieb (Vorjahr 36). Außer der Eutergesundheit wurde bei der Betriebskontrolle auch die allgemeine Tiergesundheit beurteilt. Ergaben sich bei einem Betriebsbesuch Hinweise auf Verstöße, die nicht unter das EU- Hygienepaket fallen, wurden diese den zuständigen Veterinärämtern schriftlich und ggf. zusätzlich telefonisch mitgeteilt. Bei Fällen dieser Art handelt es sich beispielsweise um Verstöße gegen die Seite 33 von 69

34 Nutztierhaltungsverordnung wie angebundene Kälber, mangelhafte Klauenpflege oder einen schlechten Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere. Anzahl der Betriebskontrollen im Zeitraum vom bis Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der Milchhygieneüberwachung 495 Kontrollen (Vorjahr 620) in 428 Betrieben (Vorjahr 461) durchgeführt. Damit konnten bezogen auf Milcherzeuger etwa 11 % (Vorjahr 4.200, 11 %) der hessischen Milcherzeugerbetriebe durch die hessischen Milchhygienetierärzte/innen fachspezifisch beraten und überprüft werden. Die Überprüfungen ergänzen die Kontrollen der Veterinärämter, die für den Vollzug der amtlichen Lebensmittelüberwachung zuständig sind und gleichzeitig die Aufgabe haben, die ggf. von den Milchhygienetierärzten festgestellten Beanstandungen zu ahnden. Erzeuger (Urproduktion) Zahl der Betriebe Zahl der kontrollierten Betriebe 428 Zahl der Kontrollbesuche 495 Zahl der Betriebe mit schwerwiegenden Verstößen 1 Art der Verstöße Hygiene allgemein 1 Ergebnisse der Betriebsbegehungen Die Ergebnisse der Betriebsbegehungen führen die in den Vorjahren erzielten Resultate fort. In einem der 428 kontrollierten Betriebe (0,23 %) wurde ein schwerer Verstoß vorgefunden (s. obige Tabelle). Es handelte sich um einen Verstoß bezüglich der Milchlagerung. Viertel- und Hälftegemelksproben Die zytobakteriologischen Untersuchungen der Viertel- und Hälftegemelksproben wurden im Labor des LHL in Gießen durchgeführt. Die kontagiösen, zum Teil humanpathogenen Mastitiserreger Staphylococcus aureus und Streptococcus agalactiae, die zudem als Indikatoren für Eutergesundheit und eine sachgerechte Melkhygiene gelten, wurden im Jahr 2011 in 1,99 % bzw. 0,08 % der insgesamt ausgewerteten Proben nachgewiesen. Vor dem Hintergrund des Rohmilchverzehrs (Milch-ab-Hof) und der Direktvermarktung von Produkten aus roher und pasteurisierter Milch ist die Bedeutung des potenziellen Enterotoxinbildners S. aureus entsprechend hoch zu werten. EU-Schnellwarnsystem (RASFF / RAPEX) Seite 34 von 69

35 Im Rahmen des EU-Schnellwarnsystems wurden durch die Kontaktstelle des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ca Meldungen gesichtet und ausgewertet. Diese Meldungen umfassten Warn-, Informations- und Folgemeldungen ebenso wie Meldungen bei Rückweisungen an Grenzkontrollstellen zu gesundheitsrelevanten Feststellungen in Zusammenhang mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen. Die Meldungen werden entweder sofern sie Lebensmittel betreffen als "Rapid Alert System for Food and Feed" (RASFF) oder, sofern kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände ohne Lebensmittelkontakt betroffen sind, als Rapid Exchange of Information System (RAPEX) gemeldet. In 271 Fällen mussten aufgrund von eingehenden Meldungen in Hessen weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden. In 83 Fällen wurde das Schnellwarnsystem der EU durch Hessen über gesundheitsschädliche Produkte informiert. Seite 35 von 69

36 Verstöße s. X2. Einhaltung insgesamt durch Unternehmer Behördliche Maßnahmen Die Nichteinhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften ob in Bezug auf die Hygiene im Betrieb oder die Produktqualität führt, sofern die Mängel nicht nur geringer Natur sind oder unmittelbar abgestellt werden können, zur Einleitung von weiteren Verwaltungsmaßnahmen. Diese dienen als Anordnung oder Verfügung oder aber als ordnungsrechtliche Maßnahme in Form von Verwarn- oder Bußgeldern zur Durchsetzung rechtskonformer Zustände. In weniger gravierenden Fällen reicht in der Regel die mündliche oder schriftliche Belehrung aus, zumal die meisten Verstöße gegen rechtliche Bestimmungen in erster Linie durch Nachlässigkeit oder mangelnde Sachkunde bedingt sind. Im Jahr 2011 wurden durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden in (Vorjahr 5.742) Fällen formelle Maßnahmen eingeleitet. In 13 (Vorjahr 17) Fällen wurden Betriebsräume und in 86 (Vorjahr 82) Fällen Betriebe geschlossen, 943 Verwarnungsgelder (Vorjahr 1.085) in einer Höhe von insgesamt (Vorjahr ) erteilt und 816 Bußgelder (Vorjahr 707) in Höhe von insgesamt (Vorjahr ) rechtskräftig verhängt. Von den im vergangenen Jahr eingeleiteten Strafverfahren wurden 13 Verfahren (Vorjahr 9) von den Gerichten bestätigt. Sicherstellung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen bei Betriebskontrollen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden Im Jahr 2011 wurden von den Lebensmittelüberwachungsbehörden bei Betriebskontrollen insgesamt kg/liter und Stück Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel sichergestellt kg/liter dieser Produkte mussten unschädlich beseitigt werden, da ein weiteres Inverkehrbringen aus Verbraucherschutzgründen nicht zulässig war. Hierbei wurden jedoch nicht die Produkte erfasst, die durch die Lebensmittelunternehmer in eigener Initiative zurück genommen wurden. Im Kreis Waldeck-Frankenberg wurden ca kg Gorgonzolakäse bei einer Betriebskontrolle aufgrund eines Nachweises von Listerien sichergestellt. Der Importeur dieses Gorgonzolakäses hat zwar seinen Sitz im Kreis Waldeck-Frankenberg, das Warenlager befindet sich jedoch in Bayern, wo der Gorgonzolakäse auch der unschädlichen Beseitigung zugeführt wurde. Auf Grund einer Verbraucherbeschwerde wurde im Vogelsbergkreis in einem Brötchen, durch makroskopische Untersuchungen, Ungezieferreste (Kokons, Gespinste) festgestellt. Bei der anschließenden Kontrolle im Betrieb wurden in den aus dem Silo entnommenen Proben von Weizenmehl ebenfalls Ungezieferreste und Insekten nachgewiesen. Eine unverzügliche, unschädliche Beseitigung von 1780 kg Mehl und die daraus hergestellten Produkte wurden angeordnet, sowie ein Bußgeld festgesetzt. Neben intensiven Reinigungsmaßnahmen und einer Schädlingsbekämpfung wurden im Betrieb umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten an der Siloanlage durchgeführt. Seite 36 von 69

37 Die folgende Tabelle zeigt die Menge und Art der in Hessen im Jahr 2011 sichergestellten und teilweise auch unschädlich beseitigten Produkte. Produktgruppe Sichergestellt Menge in kg/liter Menge in Stück/Anz. Unschädlich beseitigt Menge in kg/liter Milch und Milchprodukte Eier und Eiprodukte 7200 Fleisch, Geflügel und Erzeugnisse daraus Fisch, Krusten-, Schalen-, Weichtiere und Erzeugnisse Fette und Öle Suppen, Soßen Getreide und Backwaren Mayonnaisen, emulgierte Soßen, kalte Fertigsoßen, Feinkostsalate Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst Obst, Gemüse und Erzeugnisse alkoholfreie Getränke 219 alkoholhaltige Getränke, Spirituosen, spirituosenhaltige 243 Getränke 169 Zuckerwaren, Süßwaren 8 8 Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Fruchtzubereitungen auch brennwertreduziert Kakao, Schokolade, Schokoladenwaren 7 7 Fertiggerichte 7 7 Nahrungsergänzungsmittel, Nährstoffkonzentrate und Ergänzungsnahrung 1 Gewürze, Würzmittel 27 Trinkwasser, Mineralwasser, Tafelwasser, Quellwasser, Brauchwasser 30 Aromastoffe, Hilfsmittel aus Zusatzstoffen u./o. LM und Convenience-Produkte 5 5 Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege 166 Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege sowie sonst. Haushaltschemikalien Kosmetische Mittel und Stoffe zu deren Herstellung Spielwaren und Scherzartikel 1 Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt Summe Menge in Stück/Anz. Im Rahmen der Betriebskontrollen wurde im Obst- und Gemüseeinzelhandel die Einhaltung der EG- Qualitätsnormen und Handelsklassen für frisches, Obst, Gemüse und Speisekartoffeln überprüft. Handelsklassen Obst und Gemüse 2011 mündliche schriftliche erteilte erteilte durchgeführte Kontrollen Verwarnungen Verwarnungen Verwarnungsgelder Bußgeldbescheide Seite 37 von 69

38 Sonstige Tätigkeiten der Lebensmittelüberwachungsbehörden im Jahr 2011 Die Tätigkeit in der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfasst neben der Durchführung von Betriebskontrollen und Probenahmen noch eine Vielzahl weiterer Aufgaben, wie etwa die Beratung von Lebensmittelunternehmern, Verbrauchern und Behörden, die Abnahmen bei Neueröffnungen oder auch die Ausstellung von Genusstauglichkeitsbezeichnungen. Eine beispielhafte Übersicht gibt die folgende Tabelle: Bezeichnung Anzahl Beratung Gerichtstermin/Zeugenaussagen 15 Teilnahme an Versammlungen der Innungsverbände 284 Unterrichtung 45 Baubegehung 406 Gewerbeantrag 66 Gaststättenkonzessionierung Stellungnahmen zu vorgelegten Bauanträgen 463 sonstige Gutachten 96 Abnahmen Genehmigungen für Verkaufsfahrzeuge im Reisegewerbe 41 Fortbildungsmaßnahmen für Fleischkontrolleure 1 Vorträge / Schulungen 252 Teilnahme von Mitarbeitern an Lehrgängen 222 Stellungnahmen 128 Veröffentlichung in den Medien 2 Verbraucherberatung in der Dienststelle 155 Genusstauglichkeits- u.a. amtstierärztliche Bescheinigungen Sonstiges 789 Interpretation der Ergebnisse Die Kontrolle von Lebensmittelunternehmen und Erzeugnissen erfolgt risikoorientiert. Dies bedeutet, dass problematische oder risikoreichere Betriebsarten oder Produktgruppen intensiver kontrolliert werden als andere. Oftmals führen Kontrollen in diesen Bereichen daher auch zu einer tendenziell höheren Beanstandungsquote. Besonders deutlich wird dies anhand erforderlicher Nachkontrollen wenn es also bereits zu Beanstandungen in Betrieben gekommen ist oder auch bei der zielgerichteten Probenauswahl verdächtiger Produkte (Verdachtsproben, Verbraucherbeschwerden). Das bedeutet aber auch, dass die im Jahr 2011 erzielten Ergebnisse nicht zwingend repräsentativ für den Zustand aller im Markt befindlichen Erzeugnisse oder aller hessischen Lebensmittelunternehmen sind. Nicht selten führen hohe Beanstandungsquoten zu vermehrten Anstrengungen der Lebensmittelwirtschaft. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der Beanstandungen in diesen Bereichen sinkt. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass das Qualitätsbewusstsein bei den allermeisten Lebensmittelunternehmern sehr hoch ist. Dies und die gezielten Kontrollen der Lebensmittelüberwachung sind Grund dafür, dass nur ein Bruchteil der kontrollierten Lebensmittel als gesundheitsschädlich eingestuft werden muss (Hessen 2011: 0,3 %). Seite 38 von 69

39 Das Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Hessen ist es, die Qualität der Betriebshygiene sowie die Sicherheit der Produkte durch ihre Tätigkeit zu verbessern und den Verbraucherschutz in Hessen in diesen Bereichen zu stärken. Dies wird vor allem durch die zahlreichen Kontrollen und nicht zuletzt auch durch die zahlreichen Aktivitäten der hessischen Lebensmittelüberwachung bei Vortragsveranstaltungen oder Fortbildungen in Kooperation mit der Lebensmittelwirtschaft erreicht. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass die Hauptverantwortung für das Inverkehrbringen sicherer Lebensmittel der Lebensmittelunternehmer trägt und durch die amtliche Lebensmittelüberwachung eine angemessene, d. h. risikoorientierte Überwachung gewährleistet sein muss. Besondere Ereignisse Reaktorunglück in Fukushima/Japan hessische Betroffenheit Am 11. März 2011 kam es in Japan zu einem verheerenden Erdbeben, dem anschließend ein starker Tsunami folgte. Neben immensem menschlichen Leid und Schäden an der Infrastruktur und in der Landwirt- und Fischereiwirtschaft wurden auch die Reaktoren der Kernkraftwerke Fukushima und Daiichi durch diese beiden Naturereignisse erheblich zerstört. In Folge trat aus den Reaktoren des Kernkraftwerks Fukushima Radioaktivität aus. Da damit gerechnet werden musste, dass auch japanische Lebensmittel radioaktiv kontaminiert sein könnten, wurden in die EU eingeführte Lebensmittel aus Japan kontrolliert. Durch die zum Hessischen Landeslabor gehörende Tierärztliche Grenzkontrollstelle Hessen (TGSH) wurden bereits vor Inkrafttreten der EU-weiten Schutzmaßnahmen die ersten Proben von Lebensmitteln aus Japan auf Radioaktivität untersucht. Eine für alle Mitgliedstaaten einheitliche rechtliche Regelung kam mit der EU-Durchführungsverordnung 297 vom 26. März So wurden Sendungen in Abhängigkeit von ihrer Herkunft unterschiedlich kontrolliert. Kam die Ware aus einer der betroffenen, nahegelegenen Regionen, so war eine Einfuhr nur möglich, wenn sie von einem Analysezertifikat begleitet war. Insgesamt kontrollierte das Hessische Landeslabor bei der Einfuhr 277 Sendungen mit den verschiedensten Lebensmitteln wie Fisch, Algen, Gemüse, Gewürze, Tee, Getränke wie Reiswein und Bier bis hin zu Lebensmittelzusatzstoffen oder Hilfsstoffen zur Herstellung von Tofu. Während vor dem Reaktorunglück aus Japan wöchentlich einige Sendungen mit Fischereierzeugnissen aus Aquakultur oder Obst bzw. Gemüse zur Einfuhrkontrolle kamen, blieben diese typischen Produkte danach weitestgehend aus. Andere Waren, die bislang keiner Einfuhrkontrolle unterlagen, bildeten den zu dieser Zeit aktuellen Schwerpunkt. Neben der Einfuhrkontrolle wurde auch die Bordverpflegung der Flugzeuge wie beispielsweise japanisches Bier im Rahmen der Überwachung auf Radioaktivität untersucht. Einer verstärkten Überwachung unterlagen auch Fischereierzeugnisse aus den angrenzenden Fanggebieten des Pazifiks. Insgesamt wurden 40 Proben Fisch und 46 weitere Proben der unterschiedlichsten Produkte auf die Radioisotope Jod-131, Caesium-134 und Caesium-137 untersucht. Eine radioaktive Kontamination wurde nicht festgestellt.offensichtlich scheint das System der Einfuhrverbote aus bestimmten besonders betroffenen Regionen Japans aber auch die Vorkontrollen in Japan zu funktionieren. Hessens Beitrag zur Bewältigung der EHEC-Krise im Jahr 2011 Zwischen Mai und Juli 2011 kam es in Deutschland zu einem bedeutenden lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch durch so genannte enterohämorrhagische Escherichia coli, bekannt geworden unter dem Akronym EHEC. Eine schwere Komplikation im Rahmen von EHEC-Infektionen ist das Hämolytisch Urämische Syndrom, kurz HUS, welches zu schweren und oftmals auch dauerhaften Nierenfunktionsstörungen bis hin zu einer Dialysepflicht führen kann. Seite 39 von 69

40 In Deutschland erkrankten im Rahmen des Ausbruchs über Menschen nachweislich an EHEC, wobei hier mit einer noch erheblich höheren Dunkelziffer zu rechnen ist. Bei über 850 weiteren Patienten entwickelte die Komplikation HUS. Insgesamt 53 Menschen starben an den Folgen der Infektion. Gemessen an der Zahl der HUS-Fälle handelte es sich um den größten weltweit jemals registrierten EHEC-Ausbruch in der Geschichte. Die Suche nach der Ursache beschäftigte die Lebensmittelüberwachung rund um die Uhr und hielt die Republik und Medien über zwei Wochen lang in Atem. Das Haupterkrankungsgeschehen trat dabei im norddeutschen Raum auf, wo mit Abstand die meisten Fälle zu registrieren waren. Hessen war jedoch von Anbeginn durch drei vorwiegend kantinenbezogene Satellitenausbrüche ebenfalls stark betroffen. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit dem Ausbruch in Hessen 81 EHEC-Erkrankungen und 55 HUS-Fälle registriert. Ein großer Teil dieser Patienten hatte sich in zwei Frankfurter und in einer Darmstädter Betriebskantine infiziert. Eine andere Gruppe hessischer Patienten hat die Krankheit während eines vorherigen Aufenthaltes in Norddeutschland erworben und mitgebracht. Insgesamt kam es in Hessen zu 2 Todesfällen. Die hessischen Ermittlungen wurden durch die Task-Force Lebensmittelsicherheit am Regierungspräsidium Darmstadt koordiniert und konzentrierten sich im Schwerpunkt auf die drei Kantinen in Frankfurt und Darmstadt. Ziel der Ermittlungen zur Aufklärung der Ausbruchsursache war dabei die schnellstmögliche Identifikation von Lebensmitteln aus dem norddeutschen Raum, die während des Infektionszeitraumes in allen drei Kantinen angeboten wurden. In engster Abstimmung mit den vor Ort zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Gesundheitsbehörden, dem Hessischen Landeslabor, dem Hessischen Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, dem Hessischen Sozialministerium, dem Hessischen Verbraucherschutzministerium und Experten aus den zuständigen Bundesbehörden konnten diese Ermittlungen einen wichtigen Beitrag zur zügigen Aufklärung der Erkrankungsquelle liefern. Dies gelang nicht zuletzt auch deshalb, da die vertrauensvolle Zusammenarbeit der zuständigen Behörden mit den betroffenen Kantinenbetreibern und deren Zulieferbetrieben hervorragend funktionierte. Als besonders hilfreich für den Ermittlungserfolg erwies sich ein elektronisches Abrechnungssystem unter Verwendung von Chipkarten in einer der beiden Frankfurter Kantinen, welches alle verzehrten Speisen der Kantinengäste in einer Datenbank erfasste. So konnte unverzüglich ermittelt werden, welche Speisen die EHEC- und HUS-Patienten in den Tagen vor dem Ausbruch der ersten Symptome in dieser Kantine verzehrt hatten. Hierdurch ergab sich ein erheblicher Zeitvorteil, da nicht erst die Besserung des Gesundheitszustandes dieser Personen für eine Befragung abgewartet werden musste. Auch beeinflussten hierbei keine Erinnerungslücken der Kantinenbesucher negativ die Ermittlungen. Über die Auswertung dieser Abrechungsdaten wurde schnell klar, dass eine Infektion in der Kantine nur über ein Produkt aus dem Bereich der Salattheke möglich gewesen sein konnte. Hierdurch konnten die weiteren Untersuchungen auf diesen Bereich fokussiert und erheblich beschleunigt werden. Im weiteren Verlauf gerieten dann schnell Keimsprossen in den Fokus von bundeslandübergreifenden Nachforschungen. Als der niedersächsische Verbraucherschutzminister Lindemann am Abend des 5. Juni die Öffentlichkeit über die Sprossen als mutmaßlichen Auslöser der EHEC-Epidemie informierte, waren deren Lieferwege zu insgesamt sieben Ausbruchsorten in Deutschland zurückverfolgt worden. Bei drei dieser sieben Erkrankungscluster handelte es sich um die drei Kantinen in Hessen. Im weiteren Verlauf der Rückverfolgung der Sprossenlieferungen in folgenden Tagen konnten dann insgesamt 41 Ausbruchsorte mit dem Gartenbaubetrieb in Niedersachsen in Verbindung gebracht werden, der die fraglichen Sprossen erzeugt hatte. Damit gilt es heute als sicher, dass die Epidemie von diesem Betrieb ihren Ausgang nahm. Dafür spricht auch, dass es zu einem unmittelbaren und massiven Rückgang der Neuerkrankungen gekommen ist, nachdem die fraglichen Sprossen über das EU- Schnellwarnsystem unter behördlicher Beobachtung unverzüglich vom Markt genommen werden konnten. Die hessischen Lebensmittelüberwachungsbehörden haben im Rahmen des EHEC-Ausbruchs insgesamt 898 in Hessen entnommene Verdachtsproben auf Vorliegen des Ausbruchsstammes EHEC O104:H4 untersucht. Bei 474 Proben handelte es sich um Frischgemüse, darunter 63 Proben von Sprossen. Zudem wurden alle den drei Ausbruchskantinen noch verfügbaren Rückstellproben der Seite 40 von 69

41 ausgegebenen Speisen und in großem Umfang auch Gemüseproben der Zulieferbetriebe der Kantinen untersucht. Daneben wurden im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes in großem Umfang auch Salat- und Gemüseproben von hessischen Erzeugern zur Untersuchung an das Hessische Landeslabor übersandt. Der EHEC Ausbruchsstamm konnte dabei in keinem Fall nachgewiesen werden, jedoch wurden in drei Blattsalaten verwandte Erreger gefunden. Diese Produkte wurden unter Nutzung des EU-Schnellwarnsystems umgehend aus dem Handel genommen. In drei Lebensmittelproben aus einem Cateringunternehmen in Nordhessen konnte dagegen der Ausbruchsstamm EHEC O104:H4 nachgewiesen werden. Mehrere Gäste einer Feier, die von diesem Betrieb beliefert wurde, waren im Anschluss an die Veranstaltung an EHEC erkrankt. Wie sich später herausstellte waren zwei Mitarbeiter des Cateringunternehmens, welche das Essen für die Gesellschaft zubereitet hatten, selbst mit EHEC infiziert. Diese Personen haben während der Zubereitung der Speisen die später untersuchten Lebensmittel kontaminiert und hierüber einzelne Gäste der Feier angesteckt. Rückblickend ist es durch die koordinierten Ermittlungen und eine gute länderübergreifende Zusammenarbeit gelungen, die Ausbruchsursache innerhalb von nur zwei Wochen aufzuklären. In Anbetracht der Komplexität der erforderlichen Ermittlungen und der Tatsache, dass es in ca. 80% der Ausbrüche nicht gelingt, die Quelle einer Infektion zu identifizieren, handelt es sich hierbei im internationalen Vergleich um eine hervorragende Leistung. Dies konnte nur durch flächendeckende Ermittlungen in den Bundesländern und die Zusammenführung der Daten aus den verschiedenen Clustern gelingen. Die Strukturen der hessischen Lebensmittelüberwachung haben sich im Rahmen des EHEC-Geschehens als krisentauglich erwiesen. Hessen konnte zur schnellen Identifizierung der Ausbruchsursache hier einen wichtigen Beitrag leisten. Als eine Konsequenz aus der EHEC-Krise wurden die rechtlichen Anforderungen an sprossenerzeugende Betriebe zwischenzeitlich erheblich erhöht. Auch beabsichtigen der Bund und die Länder ihre Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen noch weiter zu intensivieren und auszubauen. Futtermittelkontrolle Wie auch in den Vorjahren lag der Schwerpunkt der Betriebskontrollen bei Betrieben, die entweder bei vorherigen Kontrollen wegen futtermittelrechtlicher Verstöße auffällig waren, bei Betrieben mit hohen Produktions- und Vermarktungsmengen oder bei Firmen, die sensible Stoffe wie Vormischungen und Zusatzstoffe herstellen oder in den Verkehr bringen. Im Jahr 2011 wurden in insgesamt 400 (34 %) der gewerblichen registrierten Futtermittelunternehmen und 240 (1,6 %) der landwirtschaftlichen Betriebe kontrolliert. 831 Betriebsprüfungen und damit knapp 100 Kontrollen mehr als im Vorjahr durchgeführt. Dabei wurden 602 Futtermittelproben entnommen, was einem Plus von ungefähr 70 (= ca. 13 %) Proben entspricht. Die 602 amtlichen Futtermittelproben wurden etwa Einzelbestimmungen (ohne Rückstandsanalysen auf Pflanzenschutzmittel) unterzogen. Diese Zahl ist nur bedingt mit der des Vorjahres (ca Analysen) wegen der unterschiedlichen Zählweisen zu vergleichen. Bis 2010 wurden z. B. bei pharmakologisch wirksamen Substanzen Screenings auf das Vorhandensein mehrerer Wirkstoffe als jeweils eine Untersuchung gezählt, in 2011 dagegen wurden bei pharmakologisch wirksamen Substanzen und Pflanzenschutzmitteln die jeweils erfassten bzw. potentiell messbaren einzelnen Substanzen gezählt. Das heißt konkret, dass in 102 Proben mit Screening-Verfahren Mal das Vorhandensein von unzulässigen pharmakologischen Substanzen überprüft wurde. Zum Jahresende 2011 waren in Hessen nach der Futtermittelhygieneverordnung insgesamt Betriebe registriert, wovon Betriebe nicht in der Primärproduktion tätig waren, sondern als gewerbliche Futtermittelbetriebe (z. B. Mühlen, Mischfutterhersteller, z. T. Großbäcker), Händler (vom Zoo-Shop und Tierarzt bis zum Landhandel), Spediteure oder als reine Lagerbetriebe auftraten. Seite 41 von 69

42 1. Anzahl der Betriebe registriert davon: zugelassen sonstige* (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) Erzeuger-/Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln** davon: Trocknungsbetriebe Lagerbetriebe*** Herstellerbetriebe von Zusatzstoffen Herstellerbetriebe von Vormischungen gewerbliche Herstellerbetriebe von Mischfuttermitteln davon: fahrb. Mahl- und Mischanlagen Importeure, Drittlandsvertreter Handelsbetriebe Tierhalter Dekontaminationsbetriebe Spediteure andere Selbstmischer Eingangsstellen sonstige gesamt * die Betriebe, die weder als Futtermittelbetriebe zugelassen noch registriert sind ** nur Erzeuger/Herstellerbetriebe, die Einzelfuttermittel ausschließlich für das Inverkehrbringen erzeugen/herstellen (z. B. Marktfruchtbetriebe, die Futtermittel erzeugen) *** nur solche Betriebe, die im Auftrag lagern Seite 42 von 69

43 2. Anzahl 3. Ort der und Unternehmens- Anzahl der Probenahmen und der Buchprüfungen und der nicht entsprechend vorschriftsmäßigen der Haupttätigk Proben eit Anzahl der Unternehmen Anzahl der Prüfungen registriert** (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) sonstige Prüfungen* registriert** (VO (EG) Nr.183/2005 oder FMV) sonstig Unternehmensprüfungen Buchprüfungen Prüfungen* Unternehmensprüfungen Buchprüfungen Anzahl geprüfter Unternehmen registriert** (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) Erzeuger-/Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln davon: Trocknungsbetriebe Lagerbetriebe Hersteller von Zusatzstoffen Hersteller von Vormischungen gewerbliche Hersteller Mischfuttermitteln davon: fahrb. Mahl- und Mischanlagen Importeure, Drittlandsvertreter** Handelsbetriebe Tierhalter Dekontaminationsbetriebe Spediteure andere Selbstmischer sonstige sonstige gesamt * Summe aus Unternehmensprüfungen und Buchprüfungen ** zuzüglich gemäß 29 Abs. 1 FMV zugelassener Betriebe Seite 43 von 69

44 Proben von registrierten Betrieben* (VO (EG) Nr. 183/2005 oder FMV) von sonstigen Betrieben gesamt nicht vorschriftsmäßig nicht vorschriftsmäßig Anzahl nicht vorschrifts-mäßig Anzahl Anzahl Erzeuger-/Herstellerbetriebe von Einzelfuttermitteln davon: Trocknungsbetriebe Lagerbetriebe 1 1 Hersteller von Zusatzstoffen 0 Hersteller von Vormischungen gewerbliche Hersteller von Mischfuttermitteln davon: fahrb. Mahl- und Mischanlagen Importeure, Drittlandsvertreter* davon: an Eingangsstellen Handelsbetriebe Tierhalter Dekontaminationsbetriebe* Spediteure andere Selbstmischer sonstige gesamt * zuzüglich gemäß 29 Abs. 1 FMV zugelassener Betriebe Seite 44 von 69

45 Untersuchte Futtermittelproben nach Futtermittelarten im Jahr 2011 in Hessen 2011 Landwirtschaft mit Tierhaltung Erzeuger-, Hersteller-, Handels-, Lager-, Transportbetriebe, einschließlich landwirtschaftliche Betriebe ohne Tierhaltung untersuchte Proben insgesamt davon (ausgewählte Futtermittelarten) Getreideprodukte Ölsaatprodukte Knollen und Wurzelfrüchte, Grün- und Raufutter Mischfutter für Geflügel Mischfutter für Schweine Mischfutter für Wiederkäuer Mischfutter für Pferde Mischfutter für Fische 4 4 Mischfutter für Kaninchen 3 3 Mischfutter für Heimtiere reine Zusatzstoffe und Vormischungen Gesamt Im Jahr 2011 wurden 309 Einzelfuttermittel und 283 Mischfuttermittel untersucht. Bei den Einzelfuttermitteln lag der Untersuchungsschwerpunkt auf unerwünschten Stoffen wie Dioxinen und polychlorierten Biphenylen (PCB) sowie Schwermetallen und Mykotoxinen. Dioxinuntersuchungen wurden im vergangenen Jahr größtenteils anlassbezogen im Hinblick auf besondere Ereignisse durchgeführt (Dioxinskandal in Ölen Anfang 2011 und ein Brandereignis in Mittelhessen), sodass weniger Dioxinanalysen als üblich im Rahmen von verdachtsunabhängigen Routinekontrollen erfolgten. Bei den Mischfuttermitteln lag der Schwerpunkt im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes wieder bei Futtermitteln für Nutztiere (252 Proben). Die Angaben auf den Deklarationen zu Inhalts- und Zusatzstoffen wurden ebenso überprüft wie mögliche Belastungen mit unerwünschten oder unzulässigen Stoffen. Übersicht der Einzelbestimmungen im Jahr 2011 in Hessen Parameter der Einzelbestimmungen Anzahl Inhaltsstoffe (z.b. Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Wasser) Mineralstoffe (z.b. Calcium, Natrium, Phosphor) 299 Energiebestimmungen 42 Zusatzstoffe (z.b. Vitamine, Enzyme) Unzulässige Substanzen davon Pharmakologisch wirksame Substanzen davon Tierische Bestandteile 55 Unerwünschte Stoffe (z.b. Schwermetalle, CKW, Mykotoxine) davon Schwermetalle 762 davon Dioxine 101 davon PCB 198 davon Mykotoxine 304 davon CKW 390 Verbotene Stoffe (z.b. Beizmittel) 44 Kontrolle der Zusammensetzung von Futtermitteln 30 Mikrobiologische Untersuchung (z.b. Verderb, Salmonellen) 147 sonstige Futtermittelkontrollen (z. B. GVO, Ambrosia) 60 insgesamt Seite 45 von 69

46 Neben den Analysen wurden 89 Proben in Screening-Verfahren auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Eine Screening-Untersuchung kann je nach Ausgangsstoff (Futtermittelart) bis zu 93 verschiedene Wirkstoffe erfassen. Die meisten Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände erfolgten bei Routinekontrollen, lediglich bei 4 Proben bestand zum Zeitpunkt der Probenahme ein konkreter Verdacht auf Rückstände, sodass gezielt auf einzelne Wirkstoffe zu untersuchen war. Alle Proben erwiesen sich aber als vorschriftsmäßig. Dioxin in Futterfetten der Firma Harles & Jentsch, Schleswig-Holstein Im Rahmen von Eigenkontrollen wurden in einem Futtermittelwerk in Niedersachsen im Legehennenfutter Dioxinwerte oberhalb des Höchstwerts festgestellt. Ursache hierfür waren gelieferte Futteröle der Firma Harles & Jentsch (Schleswig-Holstein). Aufgrund einer EU-Schnellwarnung vom (2010/1771) über Verunreinigungen mit Dioxin in Futterölen und Futterfetten wurde am bei 17 hessischen Futtermittelherstellern und -händlern mit größeren Marktanteilen geprüft, ob Futterfette des betroffenen Fettherstellers verwendet wurden. Alle befragten hessischen Betriebe waren hier jedoch nicht betroffen. Auch bei einem bundesweit tätigen Eiererzeuger mit Legehennenbetrieben in Hessen konnte die Verwendung der fraglichen Futterfette von Harles & Jentsch ausgeschlossen werden. Daneben wurde der einzige in Hessen ansässige Hersteller von Futterfetten und technischen Fetten vor Ort kontrolliert, um Vermischungen in den Produktionsketten und damit mögliche Dioxinbelastungen in Futtermitteln auszuschließen. Ein hessischer Landhändler 5 hatte jedoch aus betroffenen Partien Mischfuttermittel aus Norddeutschland erhalten, die im Verdacht standen mit erhöhten Dioxingehalten belastet zu sein. Im Rahmen der Rückverfolgbarkeit wurden sechs landwirtschaftlichen Betriebe ermittelt und aufgesucht die möglicherweise belastetes Futter erhalten hatten. Restmengen von diesem Futtermittel wurde amtlich beprobt und vorsorglich gesperrt. Am meldete sich noch ein weiterer Landwirt, der Futterfette direkt von der Firma Harles & Jentsch bezogen hatte. Alle untersuchten Futtermittelproben wiesen auf Grund der Laboranalysen keine Höchstwertüberschreitungen an Dioxinen und PCBs auf, sodass die gesperrten Futtermittel bereits kurz nach der Untersuchung wieder freigegeben werden konnten. Dioxin im Futteröl eines hessischen Herstellers Im Januar 2011 wurde die Futtermittelüberwachung in Hessen informiert, dass bei planmäßigen Proben in einem Kraftfutterwerk in einem Futteröl, Dioxinwerte vorgefunden wurden, die den zulässigen Grenzwert übersteigen. Das Futteröl wurde von einem hessischen Hersteller geliefert. Daraufhin wurden bei dem hessischen Hersteller durch die amtliche Futtermittelüberwachung unverzüglich anlassbezogene Betriebsprüfungen durchgeführt. Diese beinhalteten sowohl Analysen der Rückstellproben der in Frage stehenden Chargen als auch Buchprüfungen. Die Auswertung der Analyseergebnisse und die Buchprüfungen ergaben, dass das Dioxin über eine der Rohkomponenten des Futteröls eingetragen wurde. Diese Rohkomponente wurde von einem EU-Mitgliedstaat aus einem Drittland importiert. Auf Grund der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen und eigener Analysen hat die Firma ihr Qualitätssicherungssystem überarbeitet. Seit Frühjahr 2011 werden alle hergestellten Futtermittel vor Auslieferung an den Kunden auf unerwünschte Stoffe, insbesondere Dioxine und PCB, überprüft. 5 Diese mittelständischen Unternehmen sind im Agrargewerbe im Zuliefer- und Absatzgeschäft u.a. von Futtermitteln tätig. Seite 46 von 69

47 Außerdem werden bestimmte Rohwaren, die ein erhöhtes Risiko für eine Kontamination mit unerwünschten Stoffen haben, nicht für die Produktion von Futtermitteln eingesetzt. Brand in Lahntal Am 1. Juli 2011 kam es zu einem Großbrand in einer Rohstoffverwertungsfirma in der Gemeinde Lahntal (Landkreis Marburg-Biedenkopf). Durch den Brand verbreitete sich großflächig eine Rauchwolke, sodass mehrere Ortsteile der Gemeinde Lahntal betroffen waren. Es bestand frühzeitig der Verdacht, dass sich in dieser Rauchwolke Rückstände von Dioxinen, PCB und anderen Schadstoffen befinden könnten. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf empfahl der Bevölkerung deshalb kein Obst und Gemüse aus den Gärten zu essen und Spielplätze nicht mehr zu betreten. Aus Sicht der Futtermittelüberwachungsbehörde bestand zudem die Gefahr, dass Grünlandaufwuchs, der mit der Rauchwolke beaufschlagt wurde, belastet sein könnte. Daraufhin wurden weiträumig Proben von Grünlandaufwuchs, aber auch von Getreide in den Gemarkungen Sarnau, Göttingen, Goßfelden, Bürgeln, Ginseldorf und Bauerbach, dem Verlauf der Rauchwolke folgend, gezogen und auf Dioxine, Furane, perfluorierte Tenside (PFT), polychlorierte Biphenyle (PCB), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle untersucht. Die weiträumigen Untersuchungen ergaben, dass lediglich auf einer an das Rohstoffverwertungsunternehmen angrenzenden Wiese erhöhte dl-pcb-werte festgestellt wurden. Alle weiteren Proben ergaben unbedenkliche Werte. In einem unmittelbar an die Firma angrenzenden Auengebiet wurden daraufhin weitere Proben von Grünlandaufwuchs genommen, um festzustellen, ob im näheren Umfeld des Brandherdes eine Belastung von Dioxinen, Furanen und dl-pcb besteht. Diese Untersuchungen ergaben, dass im direkten Umfeld des Brandes Grünlandaufwüchse mit dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (dl- PCB) belastet sind. Die Futternutzung der Aufwüchse innerhalb des Auengebietes wurde untersagt und weitere Untersuchungen vorgenommen. Die Analysen ergaben, dass lediglich auf den im unmittelbaren Umfeld des Brandherdes liegenden Grünlandflächen Grenzwerte von PCDD/F und dl- PCB überschritten wurden. Die nichtbelasteten Flächen wurden wieder zur Nutzung freigegeben. Auf den belasteten Flächen wurden weitere Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen ergaben, dass auch die folgenden Aufwüchse mit dl-pcb auf diesen Flächen belastet waren. Art und Zeitpunkt der festgestellten Belastung des Futters führte zu dem Schluss, dass die Belastung der Grünlandflächen nicht durch das Brandereignis verursacht wurde. Auf welchen Umständen die erhöhte Belastung des Grünlandgebietes in unmittelbarer Nähe des Brandherdes beruht, ist noch nicht geklärt. Um die Ursache für die Grenzwertüberschreitungen festzustellen, sollen Im Jahr 2012 weitere Untersuchungen und unter anderem auch Bodenproben durchgeführt werden. Seite 47 von 69

48 Tiergesundheit Bovines Herpesvirus 1 (BHV1) Das Land Hessen führt seit 1998 ein Sanierungsprogramm zur Schaffung BHV1-freier Rinderbestände in Hessen durch. Zuständige Behörden sind die Landräte und Oberbürgermeister. Die Ergebnisse der im Jahr 2011 durchgeführten Untersuchungen und der Sanierungsstand sind nachstehend dargestellt. Seite 48 von 69

49 Aviäre Influenza (AI) Hessen hat als Frühwarnsystem zur Vogelgrippe ein umfangreiches Wildvogelmonitoring etabliert, um mögliche Ausbrüche der Tierseuche in Wildvogelpopulationen frühzeitig erkennen und eine Ausbreitung in Nutztierbestände verhindern zu können. Das Monitoring erfolgt in enger Kooperation der zuständigen Behörden für Tierseuchenbekämpfung und der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Neben tot aufgefundenen Wildvögeln werden im Rahmen des Monitorings fortwährend in repräsentativen und bedeutenden Wasservogelgebieten regelmäßig Kotproben von Vögeln auf das Vorhandensein des H5N1-Virus untersucht. Darüber hinaus werden auch Stichproben während der Jagdzeiten erlegter Wasservögel, Proben aus Vogelpflegestationen sowie aus dem Patientengut der Klinik für Vögel der Justus-Liebig-Universität Gießen einer Untersuchung zugeführt. Für die systematischen Probenahmen wurden insbesondere weit verbreitete Wasservogelarten wie Höckerschwan, Stockente, Blesshuhn und Lachmöwe ausgewählt. Gezielt werden in den Monitoring-Gebieten frisch abgesetzte Kothäufchen der relevanten Arten eingesammelt und innerhalb von 24 Stunden zur Untersuchung zum Hessischen Landeslabor nach Gießen verbracht. Die Beprobung erfolgt i.d.r. durch Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte, die durch ehrenamtlich tätige Ornithologen der Naturschutzverbände HGON und NABU bzw. ehrenamtliche Beauftragte der Vogelschutzwarte unterstützt werden. Die ehrenamtlichen Ornithologen wurden darüber hinaus auch aufgerufen, bei ihren kontinuierlichen Beobachtungen von Wasservögeln z.b. im Rahmen der internationalen Wasservogelzählung auf Verhaltensauffälligkeiten bzw. Totfunde zu achten und gegebenenfalls unverzüglich die zuständigen Stellen zu benachrichtigen. Die Staatliche Vogelschutzwarte in Frankfurt koordiniert das Monitoring, wertet die Untersuchungsergebnisse des Landeslabors auch nach ornithologischen Kriterien aus und ist für die Einstellung der Untersuchungsdaten in die nationale Wildvogelmonitoring- Datenbank beim Friedrich-Löffler-Institut zuständig. Die untersuchten Proben werden fortwährend von der Vogelschutzwarte so genau wie möglich verortet und in einem Geographischen Informationssystem (GIS) vorgehalten. Die fachkundige und professionelle Ausrichtung des hessischen Wildvogelmonitorings ist vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) als nationalem Referenzlabor bereits ausdrücklich anerkannt und gelobt worden. Im Jahr 2011 wurden Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungsdaten sind in der nationalen Wildvogeldatenbank des FLI enthalten. Ein Datenbankauszug ist nachstehend dargestellt. Seite 49 von 69

50 Schweinepest bei Schwarzwild Im Jahr 2009 war in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz die Klassische Schweinepest (KSP) bei Schwarzwild aufgetreten. Wegen der davon ausgehenden potentiellen Gefährdung der hessischen Hausschweinebestände wurde das bestehende flächendeckende Überwachungsprogramm bei Wildschweinen in Hessen fortgeführt. Bis zum 30. Juni 2011 wurde in definierten Risikogebieten ein verstärktes serologisches und virologisches Wildschweinemonitoring, verstärkte Untersuchungen in Hausschweinebeständen, verstärkte Untersuchungen von Freilandhaltungen sowie stichprobenweise Untersuchungen von Schweinen im Rahmen der Schlachtung durchgeführt. Danach wurde das Monitoring insoweit eingeschränkt, dass nur noch in den an Rheinland-Pfalz angrenzenden Landkreisen die virologische und serologische Untersuchung aller Frischlinge angeordnet wurde. Das bestehende reguläre Monitoring in allen hessischen Landkreisen, das in jedem Landkreis halbjährlich mindestens 30 Blutproben von erlegten Stücken oder frisch verunfalltem Schwarzwild erfordert, wurde im gesamten Jahr 2011 durchgeführt. Mit diesem Überwachungsprogramm soll zum einen die möglichst frühzeitige Erkennung eventuell vorhandener Infektionsherde ermöglicht werden. Zum anderen muss auch in den bisher nicht von KSP betroffenen Regionen wie Hessen der Nachweis geführt werden können, dass von hier keine akute Gefährdung durch Hausschweineverbringungen ausgeht und dass Vorbeugemaßnahmen in Kraft sind, um mögliche Seuchenausbrüche bei Wildschweinen schnell zu erkennen und zu isolieren. Im Jahr 2011 wurden insgesamt Blutproben von Wildschweinen und Proben von Hausschweinen mit negativem Ergebnis serologisch untersucht. TSE-Monitoring Im Rahmen des TSE-Monitorings 2011 wurden in Hessen verendete Rinder sowie 909 verendete oder getötete Schafe und 126 Ziegen auf TSE untersucht. In keinem Fall wurde BSE oder Scrapie festgestellt. Seite 50 von 69

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