Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 14. April 2016 Anwesend: Entschuldigt: Bürgermeister Seibold und 11 Gemeinderäte Gemeinderat Tobias Lorenz, Gemeinderat Prof. Dr. Stefan Mecheels, Gemeinderat Tobias Munz Außerdem anwesend: Schriftführer: Tina Heller, Holger Schön, Monika Schweizer, Dr. Christian Bollacher (zu TOP 40), Wolfgang Schröder (zu TOP 41), Stefan Wammetsberger (zu TOP 41) Tina Heller Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:50 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 38. Bürgerfragestunde 39. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 40. Baugebiet "Bachrain II" - Hinter den Lüssen 2 hier: Bericht über die archäologischen Voruntersuchungen 41. Verkehrskonzeption für die Gemeinde Kirchheim am Neckar hier: Beauftragung eines Büros 42. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die Nahwärmeversorgung für das Gebiet "Bachrain" 43. Baugebiet "Loch - Seele - Ehewiesen" 6. Änderung hier: Beauftragung der Erschließungsplanung 44. Ergänzung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen 45. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat 1

2 TOP 38 Bürgerfragestunde Fehlanzeige. 2

3 TOP 39 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14. April 2016 werden durch Vorlesen bekannt gemacht. 3

4 TOP 40 Baugebiet "Bachrain II" - Hinter den Lüssen 2 hier: Bericht über die archäologischen Voruntersuchungen Das Kulturdenkmal der Latènezeit wurde vom bis sondiert. Bei den Grabungen wurden archäologische Befunde festgestellt. Herr Dr. Christian Bollacher vom Regierungspräsidium Stuttgart berichtet über die bisherigen Funde und über das geplante weitere Vorgehen. Offensichtlich gebe es im Bereich der Sondierungen eine kleine Siedlung aus der Zeit 500 v.c., wovon aber nicht alles ausgegraben werde, sondern nur die wissenschaftlich bedeutsamen und erkenntnisreichen Funde. Im südlichen Bereich gebe es durch die Erosionen nur wenige Überreste. Die geplante Ausgrabung entspreche der gesetzlich vorgesehenen dokumentierten Zerstörung, die mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abgesichert werde. Als Verursacher sei die Gemeinde als Kostenträger verantwortlich, es würden voraussichtlich ca entstehen. Bürgermeister Seibold ergänzt, dass sich der Erschließungsträger mit dem Landesdenkmalamt abstimmen werde, damit Grabung und Erschließung möglichst parallel durchgeführt werden könnten. Die Grabungskosten seien zudem über die Erschließungskosten umlegbar, durch einen guten Puffer bei der Berechnung der Erschließungskosten führe dies auch nicht zu einer Erhöhung. Gemeinderat Deisinger erkundigt sich, was mit den Fundstücken passiere und ob Kirchheim einige der Fundstücke erhalten könne. Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden B e s c h l u s s : Bürgermeister Seibold wird ermächtigt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der notwendigen Grabungen abzuschließen. Herr Dr. Bollacher führt aus, dass das von den Funden abhängig sei. Handle es sich um ein Stück mit Ausstellungswert, könne Kirchheim dieses sicherlich leihweise erhalten. Zunächst würde aber alles im archäologischen Archiv gesammelt und dann ggf. zur Ausstellung an das archäologische Landesmuseum weiter gegeben. Gerne könne er nach Abschluss der Grabungen die wesentlichen Ergebnisse auch im Gremium vorstellen. Gemeinderat Högner fragt nach, ob zu befürchten sei, dass manche Funde vor Ort erhalten bleiben müssten. Herr Dr. Bollacher verneint dies, da in dieser Zeit noch keine Mauern errichtet worden seien, sondern nur in Holzständerbauweise, weshalb es nichts Nennenswertes zu erhalten gebe. 4

5 TOP 41 Verkehrskonzeption für die Gemeinde Kirchheim am Neckar hier: Beauftragung eines Büros - Bürgermeister Seibold begrüßt Herrn Wolfgang Schröder vom Büro BS Ingenieure sowie Herrn Stefan Wammetsberger vom Büro Köhler und Leutwein zu diesem Tagesordnungspunkt. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Im Rahmen des Gemeindeentwicklungsplans soll unter anderem auch eine Verkehrskonzeption erarbeitet werden. Hierfür hat die Verwaltung zwei Angebote eingeholt. Das Angebot des Büros BS Ingenieure beträgt netto. Darin sind keine Zählerkosten für Verkehrszählungen, keine Nebenkosten, keine Besprechungen und keine Mehrwertsteuer enthalten. Das Büro rechnet mit Zählerkosten von ca , die Zähler wären über die Gemeinde einzustellen. Das Angebot des Büros Köhler & Leutwein wurde mit netto zzgl Zählerkosten für die Verkehrsanalyse sowie netto für die abschließende Verkehrskonzeption abgegeben. Hierbei enthalten sind jeweils eine Besprechung und eine Sitzungsteilnahme. Beide Büros werden sich im Gemeinderat vorstellen und ihre Angebote sowie die geplanten Arbeitsprogramme detailliert erläutern. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Beschlussfassung über die endgültige Beauftragung in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen werde. Herr Schröder präsentiert dem Gremium das vorgesehene Konzept. Gemeinderat Schneider verweist auf Probleme mit der Verkehrsbehörde, da die an der amtlichen Zählstelle in Walheim erhobenen Zahlen nicht für Kirchheim am Neckar gültig sein könnten. In der Untersuchung müsse diese Differenz klar herausgearbeitet werden. Auch Gemeinderat Deisinger hält die Genauigkeit der Zählungen für wichtig, aber vor allem die schwierige praktische Umsetzung von Lösungen sei das Kernproblem. Ihn interessiere daher, wie das Büro mit den Behörden umgehen könne. Herr Schröder versichert, dass die Verhandlungen mit Behörden kein Problem seien. Gemeinderat Högner möchte wissen, ob die Untersuchung auch Erfolge dahingehend bringen könne, dass die Ortsumfahrung mit der B27 im Verkehrswegeplan eine Stufe höher komme. Herr Schröder entgegnet, dass eine Umfahrung allenfalls eine mittel- oder eher sogar langfristige Lösung sein könne, die sicher die gewünschte Entlastung bringen könne. Dafür sei aber ein gemeinsamer politischer Konsens nötig. Im Übrigen müssten die nun angestrebten Maßnahmen aber kurzfristig realisierbar sein. Gemeinderätin Riecker vermisst in der Vorstellung von Herrn Schröder die weiteren Planungen bzw. Untersuchungen zum Thema Umgehungsstraße, stattdessen habe man einiges über den allseits bekannten Ist-Zustand gehört. Außerdem müsse auch die Umgebung betrachtet werden, erforderlich seien auch die Stellungnahmen von Nachbargemeinden. Sie fragt abschließend nach dem vorgesehenen zeitlichen Rahmen. Herr Schröder entgegnet, dass die Zählung der Verkehrsströme noch vor den Sommerferien erfolgen könne, sodass eine Analyse 5

6 bereits nach den Sommerferien vorgestellt und die Diskussion über mögliche Maßnahmen begonnen werden könnte. Das Gesamtkonzept sei daher bis Ende 2016 fertig. Er betont erneut, dass die Umgehung eine ganz andere Zeitschiene beinhalte, aber auch bereits im Lärmaktionsplan eine wesentliche Rolle spiele. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Schröder und verabschiedet ihn. - Herr Wammetsberger präsentiert dem Gremium das Konzept (Anlage). Gemeinderat Deisinger geht davon aus, dass die umfangreichen und sicher notwendigen Aufnahmen des Verkehrsaufkommens durchaus üblich sind. Wichtig sei ihm jedoch, ob sich das Büro gut mit den Behörden in Land und Kreis verständigen könne, um die Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten. Herr Wammetsberger bestätigt die gute Vernetzung seines Büros. Er hebt nochmals hervor, dass die Zählungen vor dem Hintergrund wichtig seien, dass eine weiträumige Verlagerung des Verkehrs angestrebt werden müsse. Denn die gewünschte Umgehung, die nicht im Bundesverkehrswegeplan enthalten sei, könne frühestens 2030 in den dann aufzulegenden neuen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden. Eine Realisierung sei daher nicht vor 2050 möglich. Ziel sei es daher, die Belastungen erträglicher und vor allem sicherer zu machen, eine Halbierung der Belastung sei aber nicht absehbar. Dennoch sei der fließende Verkehr bei Weitem weniger störend als häufige Staus. Gemeinderat Högner ist entsetzt über die zeitlichen Aussichten für eine Umgehung. Ein Schwerpunkt müsse aus seiner Sicht daher in der Koordinierung und besseren Abstimmung der Lichtsignalanlagen liegen, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Herr Wammetsberger verweist auf ein entsprechendes Modul im Angebot, um genau diesen Punkt zu untersuchen. Problem dieser Ampelschaltungen seien häufig die dort hinterlegten und schon lange veralteten Verkehrszahlen. Dieser Baustein könne bspw. sehr kurzfristig bereits nach den Verkehrszählungen umgesetzt werden. Bürgermeister Seibold ergänzt in diesem Zusammenhang, dass die Ampel am Knotenpunkt in Richtung A81 nach Auskunft des Regierungspräsidiums zu ersetzen sei. Ggf. könne man hier erneut das Vorhaben eines Kreisverkehrs in Angriff nehmen. Gemeinderätin Riecker erkundigt sich nach der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Büro Zoll und den daraus resultierenden Vorteilen für die Gemeinde sowie nach dem vorgesehenen Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Bausteine. Herr Wammetsberger führt aus, dass es zwischen den beiden Büros regelmäßige Absprachen zur Koordinierung und Optimierung der beiden Planungen gebe, sodass keine Zeitverzögungen zwischen den ineinandergreifenden Planwerken entstünden. So könne auch die Bürgerbeteiligung gemeinsam mit den Veranstaltungen zur Fortschreibung des Gemeindeentwicklungsplans erfolgen. Gemeinderätin Schemminger sieht auch die steigende Verkehrsbelastung aus den Nachbargemeinden, diese Entwicklung müsse unbedingt analysiert werden. Diese Untersuchung, so Herr Wammetsberger, sei im Angebot modular enthalten. Die Aufnahme der Kreuzung Bertha-Benz-Straße / B27 ist für Gemeinderat Lais ein unabdingbarer Bestandteil der Verkehrsanalyse. Herr Wammetsberger wird die bisher vorgesehenen Knotenpunkte für die Verkehrszählungen im Falle der Beauftragung mit der Gemeinde abstimmen und weitere, derzeit noch fehlende Knotenpunkte ergänzen. Er sagt in diesem Zu- 6

7 sammenhang auch zu, bei derartigen kleineren Änderungen keine Nachforderung im Vergleich zum Angebot geltend zu machen. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Wammetsberger und verabschiedet ihn. - 7

8 TOP 42 Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die Nahwärmeversorgung für das Gebiet "Bachrain" Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Der Geltungsbereich der Satzung über die Verpflichtung des Anschlusses an die Nahwärmeversorgung ist über die Satzung zur Regelung des Anschluss und Benutzungszwanges für das Baugebiet Bachrain II geregelt. In der Satzung vom ist bisher nur ein Teil des Baugebiets festgelegt. Daher muss der Geltungsbereich um die Erweiterung Hinter den Lüssen 2 ergänzt werden. Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden B e s c h l u s s : Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die Nahwärmeversorgung im Gebiet Bachrain wird zugestimmt. Der beigefügte Satzungswortlaut und der Lageplan sind Bestandteil des Beschlusses. 8

9 Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die Nahwärmeversorgung für das Gebiet Bachrain Auf Grund der 16 und 17 des Gesetzes zur Förderung Erneuerbaren Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG) in Verbindung mit den 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim am 14. April 2016 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Satzung über den Anschluss an die Nahwärmeversorgung für das Gebiet Bachrain Die Satzung über den Anschluss an die Nahwärmeversorgung in der Fassung vom wird wie folgt geändert: 3 Geltungsbereich erhält folgende Fassung Die Bestimmungen dieser Satzung gelten im Bereich der im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichneten Grundstücke des Gebietes Bachrain. Die in dieser Satzung für die Grundstückseigentümer gegebenen Vorschriften gelten entsprechend für die Erbbauberechtigten und Nießbraucher sowie für die in ähnlicher Weise zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigten. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kirchheim am Neckar, den 15. April 2016 gez. Uwe Seibold Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 9

10 10

11 TOP 43 Baugebiet "Loch - Seele - Ehewiesen" 6. Änderung hier: Beauftragung der Erschließungsplanung Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Die Erschließung zur Erweiterung des Gewerbegebiets Loch Seele Ehewiesen in Verlängerung der Ernst-Ackermann-Straße soll mit dem Ingenieurbüro Ippich durchgeführt werden. Das Büro hat das beiliegende Angebot für die Ingenieurleistungen i.h.v ,99 brutto abgegeben. Darin enthalten sind auch die Leistungen zur Bauüberwachung sowie zur Vorbereitung der Absteckungsdaten. Obwohl sich der Bebauungsplan noch in der ersten Beteiligungsphase befindet, ist es zur Klärung der technischen Erfordernisse und daraus folgender möglicher Auswirkungen auf den Bebauungsplan sinnvoll, bereits zu diesem Zeitpunkt den ingenieurtechnischen Auftrag zu vergeben. Selbstverständlich seien Zahlungen erst nach erbrachter Leistung fällig. Alternativ ist im Gremium über eine Erschließungsträgerschaft zu beraten. Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden B e s c h l u s s : Das Ingenieurbüro Ippich wird entsprechend dem vorgelegten Angebot inkl. Nebenangebote (örtliche Bauüberwachung, Vorbereitung Absteckungsdaten) zu einem Angebotspreis von ,99 brutto mit der Erschließungsplanung für das Gebiet Loch Seele Ehewiesen 6. Änderung beauftragt. 11

12 TOP 44 Ergänzung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen - Bürgermeister Seibold ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. Gemeinderätin Riecker übernimmt die Sitzungsleitung. - Frau Schweizer erläutert den Sachverhalt: In der Gemeinderatssitzung am wurde darüber beraten, den DRK- Helfern vor Ort die gleichen finanziellen Leistungen zukommen zu lassen wie den Kirchheimer Feuerwehrangehörigen. Im Rahmen einer erhöhten Vereinsförderung könnte eine Entschädigung von Beteiligten am Helfer-vor-Ort-System ermöglicht werden. Die Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen vom sollen daher um eine entsprechende Regelung, die in der Anlage beigefügt ist, ergänzt werden. Gemeinderätin Gougousi erkundigt sich, warum für die Helfer vor Ort kein Ersatz von Krankenkassen oder ähnlichen Trägern gewährt werde analog zum DRK. Sie plädiert dafür, dass die Gemeinde nur ersatzweise die Kosten der Helfer vor Ort erstatten solle, solange kein anderer Träger die Kosten übernehme. Die Helfer vor Ort sind derzeit noch von der Kostenerstattungssystematik des DRK ausgeschlossen. Gemeinderätin Riecker bemerkt, dass es sicher unschädlich wäre, wenn der Beschluss des Gemeinderats dahingehend formuliert werde, dass die Kostenübernahme nur in dem Fall erfolgt, dass von anderer Seite keine Kostenerstattung gewährt werde. Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden B e s c h l u s s : Der Änderung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass kein anderer Träger die Kosten für die Helfer vor Ort übernimmt. Der beigefügte Wortlaut der Ergänzung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen ist Bestandteil des Beschlusses. 12

13 Ergänzung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen vom Vorbemerkung: Seit dem August 2014 gibt es Kirchheim a.n. eine Helfer-vor-Ort -Gruppe des Deutschen Roten Kreuzes. Die ausgebildeten Sanitäter des örtlichen DRK versehen ihren freiwilligen Dienst ausschließlich in ihrem Wohnort Kirchheim und tagsüber parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit. Auch nachts sind die Helfer oft im Einsatz. In der Gemeinderatssitzung am wurde darüber beraten, den DRK- Helfern vor Ort die gleichen finanziellen Leistungen zukommen zu lassen wie den Kirchheimer Feuerwehrangehörigen. Die Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen werden daher um folgende Regelung ergänzt: 6 Sonderförderungen wird wie folgt ergänzt: 1 (7) Entschädigung Helfer-vor-Ort Beteiligt sich eine Organisation am Helfer-vor-Ort-System, so erhält die Organisation für ihre Einsätze in Anlehnung an die Feuerwehr-Entschädigungssatzung eine erhöhte Vereinsförderung nach folgender Maßgabe: Auf Antrag und Nachweis wird je eingesetztem Helfer und Stunde die Vereinsförderung um 10,00 Euro erhöht. Außerdem wird auf Antrag und Nachweis die Vereinsförderung ebenfalls um den Betrag erhöht, die der durchführenden Organisation durch die geleisteten Einsätze an Verbrauchskosten entstanden sind. Benützt die Organisation zur Durchführung des Einsatzes ihr eigenes Fahrzeug, erhält diese pro Einsatz einen Pauschalbetrag in Höhe von 15,00 Euro ausbezahlt. Alle genannten Fördertatbestände gelten nur für Einsätze auf dem Gebiet der Gemarkung Kirchheim am Neckar, solange kein anderer Kostenträger die Kosten übernimmt. 2 Die Ergänzung der Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen tritt zum 01. Mai 2016 in Kraft. Kirchheim a.n., Uwe Seibold Bürgermeister - Bürgermeister Seibold nimmt wieder am Sitzungstisch Platz und übernimmt die Sitzungsleitung. 13

14 TOP 45 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Gemeinderat a) Redaktionelle Änderung des Beschlusses zum Bebauungsplan Loch Seele Ehewiesen 6. Änderung aus der Sitzung vom Die Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit muss unter Ziffer 2 redaktionell geändert werden und erhält folgenden Wortlaut: 2. Der Aufstellungsbeschluss vom sowie der heutige Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung einstimmig folgenden B e s c h l u s s : Der redaktionellen Änderung des Beschlusses wird zugestimmt. b) Gestaltung des Angers im Baugebiet Hinter den Lüssen 1 Bürgermeister Seibold und Frau Heller präsentieren die neuesten Planungen zur Gestaltung des Angers (Anlage). Die wesentlichen Elemente entsprechen den bisherigen Plänen, lediglich die geplante Brücke sei durch eine Furt ersetzt worden. Zur Beurkundung: Gemeinderat: Vorsitzender: Schriftführer: 14

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