Marksuhler Nachrichten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Marksuhler Nachrichten"

Transkript

1 Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 23. Jahrgang Donnerstag, 21. Februar 2013 Nummer 02 Amtlicher Teil Sitzung des Gemeinderates Marksuhl am Anwesende Gemeinderatsmitglieder: Jochen Baur, Dr. Günter Beyersdorfer, Hans-Jürgen Kreipe, Frank Michalowski, Lars Möller, Karl-Friedrich Ose, Irene Philipp, Heike Reißig, Uwe Rodeck, Frank Schäfer, Dieter Scheuch, Jürgen Schmidt, Uwe Simon, Rolf Trostmann, Martin Trostmann Sanierung St. Hubertus Kirche Marksuhl Mit Schreiben vom hat das Kreiskirchenamt Gotha an Stelle der Kirchgemeinde Marksuhl die Übernahme der hälftigen Baulast für die Kirche in Marksuhl von der Gemeinde Marksuhl gefordert und angekündigt, diese Forderung gegebenenfalls auch vor Gericht zu tragen. Diese Forderung war bereits vor der Wiedervereinigung mit Schreiben vom durch das Pfarramt Marksuhl über das Landratsamt Eisenach angemeldet worden. Die Gemeinde Marksuhl hat sich im Jahr 1991 von Frau Rechtsanwältin Schott in Eisenach vertreten lassen. Den Gemeinderatsmitgliedern lag ein Schreiben von Frau Rechtsanwältin Schott vom vor, das den Sachverhalt beleuchtet. Die Gemeindevertretung von Marksuhl hat am einstimmig beschlossen, den geltend gemachten Anspruch der Kirchgemeinde zurückzuweisen. Die bürgerliche Gemeinde erklärte sich gleichzeitig bereit, die Kosten der seinerzeit laufenden Sanierung des Kirchturms zur Hälfte zu übernehmen und in Zukunft in jedem Einzelfall auf Antrag über eine eventuelle Unterstützung kirchlicher Bauvorhaben zu beraten und zu beschließen. Seither hat sich die Gemeinde Marksuhl in unregelmäßigen Abständen an der Finanzierung kirchlicher Bauvorhaben im Gebiet der Gemeinde Marksuhl in erheblichem Umfang beteiligt. Eine Aufstellung über die Leistungen im Zeitraum 1991 bis 2012 lag den Gemeinderatsmitgliedern vor. Die Mitfinanzierung von Bauvorhaben wurde im Einzelfall projektbezogen ausgehandelt. In dieser Weise wurde seit dem Jahr 2010 die Fortsetzung der Sanierung des Kirchturms der St. Hubertus Kirche in Marksuhl vorbereitet. Das Büro WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbh, Geschäftsstelle Weimar, hat als Sanierungsberater der Gemeinde Marksuhl die eine Vereinbarung zur Übertragung von Städtebaufördermitteln in Höhe von ,00 vorbereitet hat. Der Abschluss der Vereinbarung wurde dem Kreiskirchenamt Gotha mit Schreiben vom angeboten, da das Pfarramt in Marksuhl damals nicht besetzt war. Die Kirchgemeinde Marksuhl hat diese Vereinbarung mit Schreiben vom an die Gemeindeverwaltung zurückgegeben ohne den Nachweis der Eigenmittel und der zur Substitution des gemeindlichen Mitleistungsanteils erforderlichen Mittel zu erbringen. Bestandteil der Städtebaufördermittel ist der gemeindliche Mitleistungsanteil in Höhe von ,00, der in diesem Fall auf der Grundlage einer von der Gemeinde Marksuhl beschafften Zustimmung des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr vom durch Zuschüsse des Landesamtes für Denkmalpflege des Kreiskirchenamtes Gotha sowie durch die Kirchgemeinde Marksuhl zu beschaffenen Spenden in Höhe von 2.027,00 ersetzt werden sollte. Das Kreiskirchenamt Gotha hat mit Schreiben vom eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde Marksuhl in Höhe von ,- gefordert. Auf welcher Grundlage es die Höhe dieser konkreten Forderung für das Jahr 2013 ermittelt hat, ist nicht klar. Aus dem Inhalt des Schreibens des Kreiskirchenamts vom und der Höhe der Forderung ist jedoch zu schließen, dass die Angelegenheit grundsätzliche Bedeutung bekommen soll. Möglicherweise ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kirchgemeinde Marksuhl nach der Teilsanierung des Pfarrhauses in Marksuhl derzeit erschöpft so dass sie weder den Eigenanteil für die Sanierung des Kirchturms im Rahmen der Städtebauförderung nicht leisten kann. Zum Eigentum der evangelischen Pfarrei gehören auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in der Gemarkung Marksuhl mit einer Gesamtfläche von 14,2924 ha. Der Verkauf der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke zum Bodenrichtwert kann einen Erlös von ca. 42 T erbringen. Gegebenenfalls kann die wirtschaftliche Situation der Kirchgemeinde Marksuhl dadurch entspannt werden, dass die Gemeinde Marksuhl der evangelischen Pfarrei den Abkauf des landwirtschaftlich genutzten Grundeigentums zum Bodenrichtwert anbietet. Dies mit der Maßgabe, den Erlös zur Sanierung des Kirchturms der St. Hubertus Kirche sowie auch der Substitution des gemeindlichen Mitleistungsanteils zu verwenden. Die Gemeinde hat in diesem Zusammenhang mit der Forderung des Kreiskirchenamtes Stellungnahmen des Gemeinde- und Städtebundes und der Kommunalaufsicht eingeholt, die eindeutig aussagten, dass die gemeindlichen Kirchenbaulasten in den neuen Bundesländern mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 03. Oktober 1990

2 erloschen sind und für die Gemeinde Marksuhl keine rechtliche Verpflichtung besteht, etwaige Kirchenbaulastverpflichtungen aus den vorangegangenen Jahren zu erfüllen. Gegen eine freiwillige Förderung von Kirchenbaumaßnahme z. B. auf der Grundlage von Vereinbarungen werden keine Bedenken geäußert, soweit in den Vereinbarungen hervorgehoben wird, dass die gemeindliche Unterstützung eine freiwillige Leistung ohne Begründung einrer allgemeinen Rechtspflicht unter Anerkennung früherer, zwischenzeitlich untergegangener Rechtspositionen darstellt. Diese Formulierung war in der Vereinbarung, die die Gemeinde Marksuhl dem Kreiskirchenamt Gotha angeboten hatte, so nicht enthalten, so dass unter anderem vorgeschlagen wurde, diese Vereinbarung zu widerrufen. Der Sachverhalt wurde ausführlich diskutiert. Mehrere Gemeinderatsmitglieder äußerten ihr Bedauern, dass das bislang gute Verhältnis zwischen politischer Gemeinde und Kirchgemeinde durch die mit Schreiben vom aufgemachten Forderungen und die Ankündigung, diese auch vor Gericht zu tragen, zerrüttet wurde. Bei zwei Stimmenthaltungen wurde beschlossen: 1. Die Gemeinde Marksuhl weist den mit Schreiben vom vom Kreiskirchenamt Gotha geltend gemachten Anspruch der Kirchgemeinde Marksuhl auf Übernahme der hälftigen Kirchenbaulast zurück. 2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Forderung des Kreiskirchenamts Gotha mit allen rechtlich gebotenen Mitteln abzuwehren. 3. Die angebotene Vereinbarung zur Übertragung von Städtebaufördermitteln zur Sanierung der St. Hubertus Kirche wird widerrufen. 4. Die Gemeinde Marksuhl bietet der evangelischen Pfarrei den Abkauf deren land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Marksuhl zum Bodenrichtwert unter der Voraussetzung an, dass der Erlös zur Sanierung der St. Hubertus Kirche in Marksuhl verwendet wird. Windenergienutzung auf dem Milmesberg Die Gemeinde Marksuhl ist in dem Rechtsstreit zwischen der GeWi Planungs- und Vertriebs GmbH & Co. KG und dem Freistaat Thüringen wegen Windenergienutzung auf dem Milmesberg beigeladen. Die Klägerin GeWi Planungs- und Vertriebs GmbH & Co. KG hat am beantragt, das zuständige Thüringer Oberverwaltungsgericht möge das Ruhen des Verfahrens für die Zeit bis zum anordnen. Die Zeit sollte für Vergleichsverhandlungen mit dem Freistaat genutzt werden. Die Frist war ergebnislos verstrichen und mit Schreiben vom haben die Bevollmächtigten der Klägerin erneut die Anordnung des Ruhens des Verfahrens bis zum beantragt. Die Gemeindeverwaltung hat sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt sowie an das Bauministerium gewandt und um Information über den Stand der Vergleichsverhandlungen gebeten. Konkrete Angaben zum Sachstend wurden in den Antwortschreiben leider nicht gegegeben. Als Grund für die erneute Beantragung der Anordnung des Ruhens des Verfahrens wurde angegeben, dass die Gespräche nicht so zügig abgeschlossen werden konnten, wie es beim ersten Antrag angenommen wurde. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht muss über den Antrag der Klägerin bzw. Berufungsbeklagten entscheiden. Der Gemeinderat sollte nun entscheiden, ob die Gemeinde Marksuhl als Beigeordnete ihre Zustimmung zum Ruhensantrag gibt. Der Sachverhalt wurde ausführlich diskutiert und danach bei drei Stimmenthaltungen beschlossen, dass die Gemeinde Marksuhl dem Ruhensantrag der Klägerin zustimmt und anregt, das Verfahren letztmalig für weitere 6 Monate ruhend zu stellen. Teileinziehung und Entwidmung eines Teils der Obereller Straße in Marksuhl Auf dem Grundstück der Gemeindestraße Obereller Straße in Marksuhl, Gemarkung Marksuhl, Flurstück 126/1 befindet sich im Anschluss an die Grundstücke Flurstücke 139 und 140 eine Rampe. Die Rampe verfügt über eine Stützmauer mit einer Scheitelhöhe von ca. 1,60 m und ist von beiden Seiten als Zufahrt für die angeschlossenen Grundstücke erforderlich. Nach Gemeinderatsbeschluss in der Sitzung am wurde bereits eine Teilfläche der Rampe dem öffentlichen Verkehr entzogen, und zwar die, die als Zufahrt zum Flurstück 139 dient. Die Verantwortung für Verkehrsicherung und Unterhaltung wurde dem Eigentümer des anliegenden Grundstücks 139 durch einen Nutzungsvertrag übertragen. Die Eigentümer des am südlichen Teil der Rampe anliegenden Grundstücks Flurstück 140 haben nun die Anpachtung des Teils der Rampe beantragt, welcher ihr Grundstück erschließt. Dieser Teil der Rampe dient auch der Aufnahme der Grundstücksanschlussleitungen Trinkwasser und Abwasser für die Grundstücke 139 und 140. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten im Frühjahr 2013 beabsichtigen die Eigentümer des Grundstücks 140 den als Zufahrt zu ihrem Grundstück dienenden Teil des Straßengrundstücks auf eigene Kosten nach ihren Vorstellungen herzurichten und als Stellplatz zu nutzen. Einstimmig wurde vom Gemeinderat beschlossen, die noch nicht entwidmete Teilfläche des Grundstücks Flurstück 126/1 in der Flur 1 der Gemarkung Marksuhl (Obereller Straße), die als Rampe östlich an das Grundstück Flurstück 140 anschließt, zu entwidmen und dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Kommunalisierung E.ON TEAG, Beitritt zum Zweckverband Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) Bereits in den beiden vorangegangenen Gemeinderatssitzungen am sowie am wurde über einen möglichen Beitritt zum Zweckverband Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) beraten. Die Beratung wurde in beiden Sitzungen nicht abgeschlossen und auf die jeweils folgende Sitzung vertagt, weil den Gemeinderatsmitgliedern der Übernahmeprozess nicht ausreichend transparent war. Ergänzend zum Sachvortrag wurde allen Anwesenden in dieser Sitzung die Kopie eines Presseartikels in der Südthüringer Zeitung mit der Überschrift Ungereimtheiten beim EON-Geschäft übergeben.

3 Darin wird Bezug genommen auf ein Gutachten zum Eon- Geschäft, das Herr Peter Wickler, Zentralabteilungsleiter im Inneministerium und zugleich Anti-Korruptionsbeauftragter der Landesregierung im Dezember 2012 fertiggestellt hat. Herr Wickler hat aufgedeckt, dass sich Klemens Bellefontaine, der Berater der Kommunen beim Eon- Geschäft, in einem Interessenkonflikt befindet, da er de facto von der E.ON AG bezahlt wird. Weitere Merkwürdigkeiten wurden im Gutachten angesprochen und die Risiken für die beteiligten Gemeinden bei dem Deal, sieht Wickler in seinem Gutachten als unterbelichtet an. Nachdem dies bekannt geworden ist wurde von Bürgermeister Trostmann vorgeschlagen, dem Zweckverband Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) nicht beizutreten. Bei zwei Stimmenthaltungen wurde beschlossen, dass der Gemeinderat Marksuhl dem Beitritt zum Zweckverband Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET) nicht zustimmt. Die Gemeinde hält ihre Beteiligung an der KEBT AG außerhalb des Zweckverbandes KET. Nächste Sitzung des Gemeinderates: Am Donnerstag, den findet die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Marksuhl um Uhr im Versammlungssaal der Gemeindeverwaltung in Marksuhl, statt. Gemäß 14 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Marksuhl vom wird zu Beginn der öffentlichen Sitzung die Fragestunde für Einwohner durchgeführt. Zu dieser Fragestunde soll der Gemeinderat anwesend sein. Der Eintritt in die Tagesordnung ist für Uhr vorgesehen. Tagesordnung: 1. Rechtsstreit Rundfunkgebühren / Rundfunkbeitrag 2. Festsetzung einer Ortsdurchfahrtsgrenze 3. Information und Verschiedenes gez. Trostmann, Bürgermeister Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die am beginnende Amtszeit Am enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. In Thüringen scheiden etwa Personen aus ihrem Amt. Infolgedessen sind im Jahr 2013 Neuwahlen durchzuführen und Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom bis zu wählen. Schöffen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter, die für eine fünfjährige Amtsperiode in der Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Grundsätzlich kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden. Eine besondere Qualifikation wird grundsätzlich nicht vorausgesetzt. Sie sollen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Urteilsfindung einbringen. Eine juristische Ausbildung ist hingegen nicht erforderlich. Notwendig sind allerdings soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Menschenkenntnis, um das Amt gut ausfüllen zu können. Bei Jugendschöffen tritt hinzu, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen. Dies ist nicht zwingend an bestimmte pädagogische Berufsgruppen gebunden. Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung im Sinne der gesetzlichen Anforderungen können sich z.b. bei Eltern aus der geleisteten Kindeserziehung, aus einer länger andauernden beruflichen oder ehrenamtlichen Betätigung im Bereich von Jugendverbänden und Jugendhilfe- und Jugendfreizeiteinrichtungen, im schulischen Bereich sowie im Rahmen privater Betreuungstätigkeit ergeben. Schöffen stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und die notwendige körperliche Eignung für den erforderlichen Sitzungsdienst. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung und erfüllen eine wichtige Aufgabe im Rechtsstaat. Vom Amt ausgeschlossen sind Personen, die durch einen Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Nicht zum Schöffen berufen werden sollen Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind. Weiterhin scheidet ein Schöffenamt für alle Personen aus, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten in der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Hauptamt, Frau Ender, Tel , ein entsprechendes Bewerbungsformular. Die durch die Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird dem zuständigen Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt, d.h. aus den auf der Liste stehenden Bewerbern wird die erforderliche Anzahl ausgewählt. Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt am Amtsgericht oder Landgericht. Ender Leiterin Hauptamt Amtlicher Teil der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl Nächste Sitzung des Gemeinderats: Am Donnerstag, den , findet die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ettenhausen a.d. Suhl um Uhr im Versammlungsraum des Bürgerhauses statt. Gemäß 14 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl vom wird zu Beginn der öffentlichen Sitzung die Fragestunde für

4 Einwohner durchgeführt. Zu dieser Fragestunde soll der Gemeinderat anwesend sein. Der Eintritt in die Tagesordnung ist für Uhr vorgesehen. gez. Lämmerhirt Bürgermeisterin Veröffentlichung von Satzungen der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl Die am vom Gemeinderat Ettenhausen a.d. Suhl beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl für das Haushaltsjahr 2013 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt. Die sofortige öffentliche Bekanntmachung der Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis mit Schreiben vom zugelassen. H A U S H A L T S S A T Z U N G für das Haushaltsjahr der Gemeinde Ettenhausen an der Suhl vom Entsprechend 57 der Thüringer Kommunalordnung ThürKOvom 16. August 1993 in ihrer Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom , hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 31. Januar 2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen. 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt: er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögenshaushalt nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 271 v.h. b) für die Grundstücke (B) 389 v.h. 2. Gewerbesteuer 357 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Es gilt der am beschlossene Stellenplan. Die Bürgermeisterin ist berechtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. 7 Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß 58 ThürKO dürfen nur mit Zustimmung des Gemeinderates geleistet werden, soweit sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind: Die Erheblichkeitsgrenze im Verwaltungshaushalt wird auf 600,00 und im Vermögenshaushalt auf 1.100,00 festgesetzt. 8 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft. Ettenhausen a. d. Suhl, gez. Lämmerhirt Bürgermeisterin Auslegungshinweis: Siegel Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 22. Februar bis 08. März 2013 während der Dienstzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Mark-suhl, öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Absatz 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur verfügung gehalten ( 57 Absatz 3 Satz 3 ThürKO). Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Aufgrund von 21 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung wird in Bezug auf den Erlass dieser Satzung auf folgendes hingewiesen: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Ettenhausen, den Weitere Bekanntmachungen Jagdgenossenschaft Burkhardtroda gez. Lämmerhirt Bürgermeisterin

5 Die Jagdgenossenschaft Burkhardtroda lädt alle Jagdgenossen mit Anhang zu der am stattfindenden Jahreshauptversammung in die Gaststätte Grüner Baum in Marksuhl ein. Beginn der Versammlung Uhr. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes 2. Kassenbericht 3. Verwendung der Mittel 4. Beschlussfassung 5. Verschiedenes Anschließend möchten wir den Abend bei einem gemütlichen Beisammensein ausklingen lassen. Für Hin- und Rückfahrt ab Burkhardtroda um Uhr ist gesorgt. Bei Teilnahme bitten wir um Rückmeldung bis Telefon: / Der Vorstand Jagdgenossenschaft Marksuhl Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Marksuhl am Dienstag, 05. März 2013, um Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung in Marksuhl, Bahnhofstraße 1, sind alle Jagdgenossen recht herzlich eingeladen. Die Jagdgenossen sollen einen geeigneten Nachweis über die in ihrem Eigentum stehende Gesamtgrundstücksfläche innerhalb der Gemarkungen Josthof, Lindigshof, Marksuhl und Mölmeshof erbringen können. Tagesordnung : 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 1. Bericht des Jagdvorstehers 1. Kassenbericht 1. Diskussion 1. Verwendung der Reinerträge 1. Information und Verschiedenes Trostmann Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Ettenhausen a.d. Suhl Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Ettenhausen/Suhl am Freitag, 08. März 2013, um Uhr im Saal Bürgerhaus sind hiermit alle Jagdgenossen (Eigentümer von bejagdbarem Grund und Boden) herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Vorstandes zum Jagd-/Geschäftsjahr Entlastung des Vorstandes, Beschluss 4. Beschluss zur Verwendung des Reinertrages 5. Beschluss über die Art der Jagdnutzung 6. Beschluss über die Art der Verpachtung und die Pachtbedingungen 7. Erteilung des Zuschlages bei der Jagdverpachtung 8. Beschlüsse zur Wahl des Vorsitzenden sowie der Vorstandsmitglieder der Jagdgenossenschaft 9. Information und Sonstiges Lämmerhirt Jagdvorstand Nichtamtlicher Teil Sprechstunde der Ortsteilbürgermeisterin von Eckardtshausen Die nächste Ortsteilbürgermeistersprechstunde findet am Dienstag, den 26. Februar 2012, in der Zeit von bis Uhr im Kulturhaus statt. Heike Reißig Veranstaltungstermine in Eckardtshausen Disco, Kirmesverein Kirmesantanz Himmelfahrtsveranstaltung, Kirmesverein Teichfest, Angelverein noch offen Kinderfest, Kirmesverein Schießen um den Wanderpokal des Bürgermeisters Kirmes Fackelzug zur Salzunger Botenfrau (17 Uhr) Ausstellung der Kleintierzüchter Schießen um die Weihnachtsgans Seniorenweihnachtsfeier ab Uhr Glühweinabend, Trachtenverein Heike Reißig Mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser Am 1. November 2011 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom in Kraft. Laut dieser Änderung besteht für Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation die Überwachungspflicht auf eine mögliche Kontamination mit Legionellen für Anlagen: - die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben - über Duschen oder andere Aerosol erzeugende Einrichtungen verfügen und - eine Großanlage der Wassererwärmung im Sinne der Definition nach DVGW Arbeitsblatt W 551 darstellen. Als Großanlagen gelten Warmwasser- Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/ oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Die Großanlagen der Gemeinde Marksuhl: - Mehrfamilienwohnhaus Bahnhofstraße 31 in Marksuhl - Feuerwehr Marksuhl, Bahnhofstraße 7 - Sportlerheim, Bergmannsweg 2 in Förtha

6 - Kulturhaus, Kupfersuhler Straße 24 in Eckardtshausen - Dorfgemeinschaftshaus, Gasse 16 in Burkhardtroda wurden am durch das Thüringer Umweltinstitut Henterich GmbH & Co. KG aus Krauthausen OT Pferdsdorf überprüft. Das Prüfergebnis ergab keine Kontamination mit Legionellen. Beratungsmobil der E.ON Thüringer Energie kommt Die Energieexperten kommen zu Ihnen! Die Energieexperten der E.ON Thüringer Energie sind mit einem Beratungsmobil in Thüringen unterwegs. Das Beratungsmobil der E.ON Thüringer Energie steht am Montag, den 18. März 2013 in der Zeit von bis Uhr wieder auf dem Schlosshof in Marksuhl, Bahnhofstr. 1. Die Energieexperten der E.ON bieten folgende Leistungen an: Beratung zu den E.ON Strom- und Erdgasprodukten Hilfe bei Fragen zur Energieabrechnung Änderung von persönlichen Daten (Umzug, Kontoverbindung etc.) Tipps zum Energiesparen und Beantwortung weiterer Anfragen zu Leistungen rund um das Thema Energie Vereinsnachrichten Marksuhler Sportverein (MSV) Vorbereitung der SG Marksuhl/Förtha I Samstag, Empor Kloster SG Marksuhl/Förtha I (Spielort Bad Salzungen Kunstrasenplatz, Anstoßzeit noch offen) Punktspiele + Pokalspiele SG Marksuhl/Förtha I So Uhr Kreispokal (im Stadion Treffurt) N. Treffurt SG Marksuhl/Förtha I So Uhr SV 49 Eckardtshausen SG Marksuhl/Förtha I (in Eckardtsh.) So Uhr SG Marksuhl/Förtha I N. Treffurt (Weihersgrund) Punktspiele SG Marksuhl/Förtha II Sa Uhr SG Gospenroda/Dippach SG Marksuhl/Förtha II (in Dippach) So Uhr FC RW Scherbda SG Marksuhl/F. II Pokalspiel Marksuhler SV E-Junioren Sa Uhr Marksuhler SV SG Tabarzer SV (Spielort Weihersgrund) SV 49 Eckardtshausen Am erfolgte der erste Leistungsvergleich der gesamten älteren Mannschaften der JSG Marksuhl/Eckardtshausen / Förtha-Unkeroda, welchen der SV 49 Eckardtshausen in der Schlossparkhalle Marksuhl ausrichtete. 26 Spieler der D, C und B Juniorenteams der JSG gemischt aus allen 3Altersklassen trafen sich auf dem Hallenboden. Team A- The Cookies : Johannes Beck, Arthur Seiler, Stephan Vetter, Anton Seiler, Marvin Stein Team B- Lag : Tobias Weiß, Tobias Schellenberg, Niklas Wiesner, Tim Rudloff, Nico Benesch Team C- Sipplex : Kevin Moschkau, Anton Weigel, Niklas Gürnth, Lukas Wolf, Jonas Platt Team D- FC Förtsch : Fabian Richter, Dominic Kaßner, Christoph Stammberger, Pascal Hofmeister, Lucas Völker Team E- The Beasts : Falko Richter, Danny Moschkau, Jonas Wiesner, Collin Amrein, Jonathan Senf, Lukas Weigel Die Spiele wurden jeweils 14 Minuten, jeder gegen jeden ausgetragen. Ergebnisse: The Beasts : Lag 4:3 Lag : Simplex 2:6 Cokies : Simplex 3:4 FC Förtsch : The Beasts 6:2 Lag : FC Förtsch 0:5 The Cookies : Lag 3:1 Simplex : Beasts 5:4 Simplex : FC Förtsch 3:3 FC Förtsch : Cookies 1:2 Beasts : Cookies 4:3 Turnierendstand: 1. Simplex 10 Punkte 2. FC Förtsch 7 Punkte 3. The Beasts 6 Punkte 4. The Cookies 6 Punkte 5. Lag 0 Punkte Auszeichnungen: Bester Torschütze des Turniers: Lukas Wolf Bester Torwart: Marvin Stein B Jugend: Bester Spieler: Kevin Moschkau Bester Torschütze: Arthur Seiler (6) Bester Keeper: Tobias Weiß C Jugend: Bester Spieler: Stephan Vetter Bester Torschütze: Pascal Hofmeister (6) Bester Keeper: Jonas Wiesner D Jugend: Bester Spieler: Jonathan Senf Bester Torschütze: Lukas Völker (4) Bester Keeper: Jonas Platt Ein lustiges Turnier zum Kennenlernen der JSG Marksuhl Eckardtshausen/ Förtha-Unkeroda, was von Katrin Wieser im Catering dankbar garniert wurde. Als Hallensprecher fungierte Jan Morgenweck und als Schriftführer Julian Schmidt. Danke an alle. Lutz Schellenberg SV Förtha-Unkeroda e. V. An alle Skatfreunde! Der SV Förtha-Unkeroda e. V. lädt recht herzlich zum Skatturnier ins Sportlerheim Förtha ein. Termine sind: Samstag, Samstag, Beginn ist jeweils um 19:00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt. Anmeldungen bitte bei: Heiko Jäger, Tel oder Mario Wilhelm, Tel Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme! Der Vorstand

7 Wir gratulieren: unseren Mitgliedern Ralf Moschkau und Frank Michalowski ganz herzlich nachträglich jeweils zum 50. Geburtstag. Wir wünschen ihnen Gesundheit und Wohlergehen! Der Vorstand Thüringer Wanderverein Marksuhl-Frauensee Sonntag, 17. März 2013: Rund um den Busengraben Vacha/Rhön Beginn: Einkehr: Uhr Markt Marksuhl Uhr Schergeshof Uhr Markt Vacha Mittag Gäste sind herzlich willkommen. Anmeldung:Tel Schützenverein Eltetal- Förtha e. V. Landfrauenfreizeit in Südtirol Mals Wir haben noch freie Plätze vom Busfahrt ab Ettenhausen, ca. 700 je Person, Vollpension, 1 Tagesfahrt, 2 Halbtagesfahrten, 1 Tiroler Abend usw. sind im Fahrpreis enthalten. Rückfragen u. Anmeldungen bei Herta Tobisch, Tel Für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich meines 80. Geburtstages am möchte ich mich auf diesem Weg bei meinen lieben Kindern sowie deren Familien, bei allen Verwandten und Bekannten, Nachbarn und Freunden recht herzlich bedanken. Ein besonderes Dankeschön geht an die Gemeindeverwaltung Marksuhl und an die Kleingaststätte Kröcher für die sehr gute Bewirtung. Helga Pfrogner Marksuhl, 2013 und Freiwillige Feuerwehr /Feuerwehrverein Förtha laden ein zur Weinverkostung mit dem Weingut Dr. Lawall Wohnung zu vermieten!!! 3-Raum-Wohnung, Küche, Bad ca. 80 m² Wohnfläche, incl. Garage in Förtha, Dorfstraße 9 zu vermieten. Tel / Wie schon zur Tradition geworden, laden wir wieder zu einer Weinprobe mit Erläuterungen zum Thema Wein am Freitag, den 22. Februar 2013, um Uhr in das Landhotel Zum Elteschlösschen Förtha ein. Herr Dr. Matthias Lawall aus Gundersheim wird seine neuesten Weine aus seinem Anbaugebiet Rhein-Hessen präsentieren. Für einen kleinen Imbiss und Neutralisierungsbrot wird ein Unkostenbeitrag von 5,- pro Person erhoben. Ansonsten freut sich Herr Dr. Lawall über zahlreiche Bestellungen seines Rebensaftes. Teilnahmemeldungen möchten bitte im Landhotel Zum Elteschlösschen, Tel /26292 abgegeben werden, damit sich die Wirtin auf die Anzahl der Teilnehmer vorbereiten kann. Verkauf von Futtermitteln aller Art bei Corinna s Blumen- und Futtermittel-Oase Dorfstraße 9, Förtha Tel / Im Namen aller Schützen Im Namen der Mitglieder der FFW - Der Vorstand - - Wehrführer, Vereinsvorsitzender - Landfrauenverein Ettenhausen a.d. Suhl Herzliche Einladung zu Veranstaltungen in der alten Schule: Fr Uhr Frauentagsfeier mit Vortrag und Verkostung leckerer Brotaufstriche Referentin: Doris Müller Do Uhr Oster-/Frühlingsbasteln Gartenkugeln Gäste sind herzlich willkommen!

8 Kirchliche Nachrichten Kirchliche Nachrichten der Ev.-Luth. Kirchgemeinden des Pfarramtbereiches Marksuhl-Eckardtshausen Ev. Pfarramt Marksuhl-Eckardtshausen, Pastorin Jutta Sander, Pfarrgasse 4, Marksuhl, Tel , Montag: Ruhetag Burkhardtroda Konfirmanden u. Vorkonfirmanden: siehe Termine Marksuhl Gottesdienst: Sonntag, :00 Uhr Gottesdienst Marksuhl: Vorkonfirmandenunterricht (7. Klasse) für den gesamten Pfarramtsbereich: Dienstag, , Uhr Konfirmandenunterricht (8. Klasse) für den gesamten Pfarramtsbereich: Dienstag, , Uhr Uhr + Konfirmandengespräch mit Kirchenältesten (Termin Mitte März, wird noch bekanntgegeben) Krabbelgruppe: Montags Uhr Gemeindenachmittage: am Donnerstag, , und , jeweils Uhr Gottesdienste: Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Freitag, Uhr Weltgebetstag Sonntag, Uhr GODI zum Weltgebetstag Sonntag, Uhr Lesegottesdienst Sonntag, kein Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden Bibelwoche zum Buch der Psalmen: 2. Bibelabend: Psalmen sind wie Sonnenaufgänge Mittwoch, , Uhr, im Haus der Begegnung (Pfr. Phieler). Weltgebetstag am 1. März 2013 Am 1. März feiern wir um 19 Uhr den Weltgebetstag. Die Liturgie kommt in diesem Jahr aus Frankreich und der Gottesdienst steht unter dem Thema Ich war fremd ihr habt mich aufgenommen. Herzliche Einladung zu diesem Abend mit anschließendem französischen Essen. Urlaub von Pastorin Sander vom Die Vertretung in dringenden Fällen (Beerdigung) hat vom Pfr. Höfling, Tel , vom Pfr. Phieler, Tel und vom Pfr. Lorenz, Tel Eckardtshausen: Konfirmanden u. Vorkonfirmanden: siehe Termine Marksuhl Gesprächskreis: im März kein Termin Christenlehre: Freitag, , Uhr im Pfarrhaus Gottesdienste: Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Wolfsburg-Unkeroda: Konfirmanden u. Vorkonfirmanden: siehe Termine Marksuhl Gesprächskreis: Dienstag, , Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Christenlehre: im März kein Termin Gottesdienste: Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Erstabendmahl der Konfirmanden Sonntag, Uhr Gottesdienst

9 Manchmal kann es kurzfristig zu Änderungen kommen. Bitte beachten Sie auch die örtlichen Aushänge in den Schaukästen. Pastorin Jutta Sander Kirchgemeinde Förtha: Gottesdienste: Sonntag, Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl Uhr Gottesdienst Hinweis: ist wieder um Uhr in Unterellen Passamahlfeier in der gewärmten Kirche. Christenlehre: Die Christenlehre ist dienstags Uhr. Gemeindenachmittag: Der nächste Gemeindenachmittag ist am Mittwoch, 13. März mit Margret Ewald aus Dankmarshausen. Aus unserem Gemeindeleben: Wir haben am Abschied genommen von Alice, genannt Annie Lamm, geb. Möller (* ). Die Trauerfeier stand unter dem Wort aus Ps. 37,5: Befiehl dem HERRN deine Wege und hoffe auf ihn, er wird s wohl machen. Weltgebetstag am 1. März 2013 Ich war fremd ihr habt mich aufgenommen Im Jahr 2013 kommt das Programm zum Weltgebetstag von Christinnen aus unserem Nachbarland Frankreich, mit dem uns viel verbindet und wo es doch Neues zu entdecken gibt. In der Bibel, einem Buch der Migration, ist die Frage der Gastfreundschaft immer auch Glaubensfrage: Was ihr für einen meiner geringsten Brüder und Schwestern getan habt, das habt ihr mir getan. Mutig konfrontiert uns deser Weltgebetstag so auch mit den gesellschaftlichen Bedingungen unserer Festung Europa, in der oft nich gilt, wozu Jesus Christus aufruft: Ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen. Engagierte Frauen aus Förtha, Unterellen und Oberellen bereiten diesen Abend zu einem Erlebnis für alle Sinne vor, viele gestalten mit und jede und jeder ist herzlich eingeladen dabei zu sein am Freitag, den 1. März um Uhr im Gemeindehaus der EFG Oberellen, Kapellenstraße 18. Vertretung: Vom bin ich mit den Konfirmanden auf einer Freizeit. Die Vertretung für Trauerfeiern übernimmt Pfr. Helmut Lorenz, Kirchplatz 9 in Berka/Werra, Tel Ihr Pfarrer Ernst Gottfried Phieler, Tel oder unter / Ettenhausen a. d. Suhl Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: Sonntag, Sonntag, Uhr Gottesdienst im Dorfgemeinschaftshaus Uhr Gottesdienst im Dorf- Herzliche Grüße von Pfarrer Norbert Endter Unsere Jubilare Gemeinschaftshaus mit Abendmahl Wir gratulieren allen Jubilaren herzlich zu Ihrem Festtag und wünschen alles Gute! In Marksuhl am: 22. Febr. Frau Lieselotte Mertineit, Vachaer Str Febr. Herrn Gerhard Keilig, Möhraer Weg Febr. Frau Christa Rentsch, Pfarrgasse Febr. Herrn Kurt Haberkorn, Bahnhofstr Febr. Frau Ilse Meyer, Goethestr Febr. Herrn Harald Ißleib, Eisenacher Str Febr. Herrn Siegfried Korinth, Vachaer Str Febr. Frau Renate Bach, Markt Febr. Frau Bärbel Schug, Im Weihersfelde März Frau Elisabeth Meyer, Neue Str März Frau Marita Fritsch, Goethestr März Herrn Otto Schmidt, Eisenacher Str März Herrn Willi Breitbart, Lindigshof, Mühlgasse März Herrn Artur Michel, Eichgrund März Frau Monika Moschkau, Bahnhofstr März Frau Helga Kehl, Eichgrund März Frau Marianne Lang, Eichgrund März Herrn Dieter Philipp, Baueshof März Frau Charlotte Schäfer, Goethestr März Frau Almuth Börner, Bahnhofstr März Herrn Günter Mötzing, Obereller Str März Frau Lieselotte Michel, Vachaer Str März Frau Sieglinde Berndt, Mölmeshöfer Str März Frau Hannelore Silchmüller, Meileshof März Herrn Gerd Moschkau, Obereller Str. 12 Besonders herzliche Glückwünsche übermitteln wir Herrn Heinz Münster, Bohngartental 7, zu seinem 90. Geburtstag am 02. März 2013 sowie Frau Renate Latussek, Obereller Str. 16, zum 80. Geburtstag am 10. März In Burkhardtroda am: 24. Febr. Herrn Josef Harsche, Hauptstr März Frau Ursula Steinicke, Grund März Frau Maria Schrön, Kuhgasse März Frau Liesa Senf, Friedhofstr März Herrn Ewald Beck, Grund März Frau Irma Wenig, Grund März Frau Irma Norwey, Ellerstr. 21 In Eckardtshausen am: 22. Febr. Frau Therese Ronge, Feldstr Febr. Frau Elke Bechstein, Am Anger März Frau Angelika Trapp, Am Anger März Herrn Helmut Bonewitz, Marksuhler Str März Herrn Bernhard Jungk, Wilhelmsthaler STr März Frau Elfriede Lämmerhirt, Wilhelmsthaler Str März Herrn Horst Lämmerhirt, Wilhelmsthaler Str März Frau Renate Jungk, Wilhelmsthaler Str März Herrn Rudi Senf, Wolfsburger Str März Herrn Herbert Reich, Förthaer str März Frau Irmgard Hofmann, Feldstr März Frau Ingrid Kley, Quergasse 3a Ganz herzlich gratulieren wir Herrn Otto Fox, Kupfersuhler

10 Str. 6, zu seinem 80. Geburtstag am 11. März 2013 ebenso wie Frau Brigitte Scharfenberg, Feldstr. 26, zu ihrem 85. Geburtstag am 17. März In Förtha am: 22. Febr. Frau Carola Kretschmar, Hauptstr Febr. Frau Monika Morgenweck, Obereller Str Febr. Herrn Ernst Heiderich, Kapellenweg März Herrn Peter Töpfer, Aue März Frau Betina Batz, Hauptstr März Frau Rosemarie Axt, Dorfstr März Herrn Bernd Brandau, Dorfstr März Frau Helga Raabe, Hauptstr März Herrn Waldemar Wenzel, Frankfurter str März Herrn Karl Patz, Hauptstr März Frau Marliese Rimbach, Alte Eisenacher Str März Herrn Günther Dachmann, Alte Eisenacher str März Frau Helga Schleder, Frankfurter Str März Frau Anita Liebetrau, Mühlgrabenweg 10 Unsere herzlichsten Glückwünsche übermitteln wir Frau Anneliese Bätzel, Frankfurter Str. 15, zu ihrem 80. Geburts-tag am 21. Februar Ebenfalls zum 80. Geburtstag gratulieren wir sehr herzlich Herrn Herbert Rommert, Obereller Str. 23, am 17. März In Ettenhausen a.d. Suhl am: 25. Febr. Herrn Helmut Schellenberg, Mittelstr März Herrn Hermann Tobisch, Am Mühlrain März Herrn Heinz Kurpjuweit, Hauptstr März Frau Birgit Stauche, Am Kirchberg März Herrn Siegfried Tobisch, Am Mühlrain März Frau Margarete Koch, Roter Graben 3 In Wolfsburg-Unkeroda am: 21. Febr. Frau Margit Bach, In der Struth Febr. Frau Dr. Anna Kerstan, Kreuzäcker Febr. Herrn Bernhard Lauterbach, Alter Schulweg Febr. Herrn Kurt Ißleib, Auf der Wolfsburg Febr. Frau Elfriede Gey, In der Struth Febr. Frau Christel Krause, An der Höhe März Herrn Werner Jäger, Auf der Wolfsburg März Frau Hildegard Salzmann, An der Lieden 12a 06. März Frau Rosel Arnold, Kreuzäcker März Frau Elli Ullrich, Weingasse März Frau Christa Fuß, Lange Birke März Frau Christina Thrän, Am Weinberg 2a 11. März Frau Heide Brenk, Lange Birke März Herrn Walter Heß, Kreuzäcker März Herrn Heinz Kümpfel, Am Elsterberg März Herrn Manfred Barth, Hauptstr März Herrn Gerd Wohlfahrt, An der Lieden März Frau Renate Ihling, Hauptstr. 5 Ganz besonders herzlich gratulieren wir Frau Nanni Zweck, Am Elsterberg 4, zum 80. Geburtstag am 22. Februar Apothekenbereitschaft Wochenendbereitschaft: Samstag, , und Sonntag, , Storchen-Apotheke, Gerstungen, Tel /2670 Samstag, , und Sonntag, Brücken-Apotheke Heringen, Tel /7650 Samstag, , und Sonntag, , Schwan-Apotheke Berka/Werra, Tel /2410 Samstag, , und Sonntag, , Glückauf-Apotheke Heringen, Tel /359 Ärztliche Informationen Die nächste Samstagsprechstunde: Sonnabend, , Sprechstunde von 9.00 bis Uhr, Herr Dr. Büchner, Praxis Bahnhofstraße 14 in Marksuhl, Telefon 60327, Mobiltelefon 0171/ Sonstiges: Vom 25. Februar bis 08. März 2013 ist die Praxis von Herrn Dr. Büchner, Bahnhofstr. 14 in Marksuhl, wegen Urlaub geschlossen. Am und findet in der Praxis von Herrn und Frau Dr. Katzmann, Hauptstr. 24 in Wolfsburg-Unkeroda, keine Sprechstunde statt. Vom bis ist die Praxis von Frau Dipl-Med. Sander, Markt 5 in Marksuhl, wegen Urlaub geschlossen. Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Marksuhl Bürgermeister: Dienstag Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung ( / 96926) Hauptverwaltung und Finanzverwaltung: Dienstag und Uhr Donnerstag und Uhr und nach Vereinbarung (Tel / 9690) Bauamt: Dienstag und Uhr und nach Vereinbarung (Tel / 96919) Einwohnermeldeamt: Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr und nach Vereinbarung (Tel / 96914) Sprechzeiten Standesamt Gerstungen Standesamt Gerstungen, Wilhelmstr. 53, Gerstungen Tel / 24518, Sprechzeiten: Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Wichtige Rufnummern Stromversorgung Gemeinden Marksuhl, Ettenhausen/S. und Wolfsburg- Unkeroda: E.ON Thüringer Energie AG, Entstörungsdienst Strom / Erdgasversorgung Gemeinde Marksuhl mit OT Burkhardtroda E.ON Thüringer Energie AG, Entstörungsdienst Gas Kundenservice über ServiceCenter der E.ON Mitte Unter Tel Ortsteile Förtha und Eckardtshausen der Gemeinde

11 Marksuhl sowie Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda OHRA-Energie GmbH: Entstörungsdienst / 6216 Wasserversorgung Gemeinden Marksuhl und Ettenhausen an der Suhl: Gemeindeverwaltung Marksuhl Telefon / oder die Diensthabenden privat: in der 08., 10. u. 12. KW, Herr Trostmann, Tel , in der 09. u. 11. KW, Herr Kallenbach, Tel Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda: Zweckverband Wasserversorgung u. Abwasserbehandlung Horschlitter Mulde Berka/W., Telefon / 2420 Nächster Redaktionsschluss: Montag, Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, Herausgeber sind die Gemeinden Marksuhl, Bahnhofstraße 1 in Mark-suhl (Tel /9690), Wolfsburg-Unkeroda, In der Struth 2 in Wolfsburg- Unkeroda und Ettenhausen a.d. Suhl, Roter Graben 4 in Ettenhausen a.d. Suhl. Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich am vorletzten Donnerstag. Der jährliche Bezugspreis beträgt 6,00. Einzelexemplare können in der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, im Fremdenverkehrsamt Wolfsburg-Unkeroda, In der Struth 2, und in der Gemeindeverwaltung Ettenhausen a.d. Suhl, Roter Graben 4, zum Preis von 0,50 bezogen werden.

Marksuhler Nachrichten

Marksuhler Nachrichten Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 22. Jahrgang Donnerstag, 16. Februar 2012 Nummer 02 Amtlicher Teil Sitzung des Gemeinderats

Mehr

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A

Nummer 12. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen. Satzung der Stadt Leichlingen vom zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg Teil A AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 17 I nh a l tsve r ze ich n i s Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen 44 Satzung der Stadt Leichlingen vom 24.05.2007 zum Bebauungsplan Nr. 84 Ziegwebersberg

Mehr

WAHLBEKANNTMACHUNGEN. zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters Altenbeuthen. am 24. Juni In dieser Ausgabe

WAHLBEKANNTMACHUNGEN. zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters Altenbeuthen. am 24. Juni In dieser Ausgabe 25.05.2012 Jahrgang 15, Ausgabe 170 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe

Mehr

Marksuhler Nachrichten

Marksuhler Nachrichten Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 25. Jahrgang Donnerstag, 21. Mai 2015 Nummer 05 Amtlicher Teil Nächste Sitzung des Gemeinderats:

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 08 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 6 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 08 / 2011 ausgegeben am: 02.03.2011 Inhalt: Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2011 Seite: 1 Bekanntmachung

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Amtsblatt der Seite 1 von 5 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 22 / 2013 ausgegeben am: 05.06.2013 Inhalt: Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Schkopau für das Haushaltsjahr

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

24. Jahrgang Stadt Erkrath Amtsblatt Nr Jahrgang Nr

24. Jahrgang Stadt Erkrath Amtsblatt Nr Jahrgang Nr Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Erkrath 24. Jahrgang Nr. 8 04.04.2019 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Erkrath... 2 Tagesordnung

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2007 Ausgegeben zu Senden am 11.01.2007 Ausgabe 1 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ulm I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, 698), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Oberschöna. Ausgabe 11/2019 Woche vom bis

Oberschöna. Ausgabe 11/2019 Woche vom bis Oberschöna Ausgabe 11/2019 Woche vom 11.03.2019 bis 17.03.2019 TERMINE FÜR RESTABFALL-ENTSORGUNG OBERSCHÖNA, WEGEFARTH u. BHF. FRANKENSTEIN 21. März 2019 04. April 2019 KLEINSCHIRMA 22. März 2019 05. April

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 15 / Nr. 3 Wustermark, 1. August 2008 www.wustermark.de Inhalt Seite Haushaltssatzung

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Nimsreuland vom 20.09.2005 um 10:30 Uhr im Gemeindehaus Anwesend: Vorsitzender 1. Beigeordneter Ratsmitglieder Ortsbürgermeister

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2017 12.12.2017 Nr. 78 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 61 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 31. Mai 2018 Nr. 10 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Bekanntmachung Ortsplanung Bad Bevensen; Bebauungsplan Innenstadt IV

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Seite 95 Regierung der Oberpfalz Amtsblatt 73. Jahrgang Regensburg, 13. September 2017 Nr. 10 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Bekanntmachung der zwischen dem Zweckverband Kommunale

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 07.02.2012 Nummer: 02/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

A m t s b l a t t. Nr Januar Jahrgang

A m t s b l a t t. Nr Januar Jahrgang A m t s b l a t t Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

Marksuhler Nachrichten

Marksuhler Nachrichten Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 23. Jahrgang Donnerstag, 24. Januar 2013 Nummer 01 Amtlicher Teil Sitzung des Gemeinderates

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. Amtliches Verkündungsblatt. 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 12. Dezember 2012 Nummer 49 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. Amtliches Verkündungsblatt. 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 12. Dezember 2012 Nummer 49 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 12. Dezember 2012 Nummer 49 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Hinweisbekanntmachung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019

Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 --- Haushaltssatzung der Stadt Visselhövede für das Haushaltsjahr 2019 vom13. Dezember 2018 Haushaltssatzung der Gemeinde Ahausen für das Haushaltsjahr 2019 vom 4. Februar 2019 Haushaltssatzung der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 3 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Januar 2017 Nr. 2 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden I. Haushaltssatzung des Eigenbetriebes Betriebliche Dienste Stadt Uelzen

Mehr

Haushalt 2018 HAUSHALT

Haushalt 2018 HAUSHALT HAUSHALT für das HAUSHALTSJAHR 2018 - unbesetzt Inhaltsübersicht Band I Seite Haushalt der Stadt Regensburg Gesamtübersicht zum Haushalt der Stadt Regensburg Haushaltssatzung der Stadt Regensburg X 1 ff

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

Gemeinde Leupoldsgrün

Gemeinde Leupoldsgrün Gemeinde Leupoldsgrün Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am Freitag, 09.03.2018 in Leupoldsgrün. Alle 13 Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen. Hiervon waren 9 anwesend und 4 entschuldigt,

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den Nr. 2. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den Nr. 2. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis,

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Marksuhler Nachrichten

Marksuhler Nachrichten Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 22. Jahrgang Donnerstag, 20. September 2012 Nummer 10 Amtlicher Teil Nächste Sitzung

Mehr

Ausgabe 12/2019 Woche vom bis

Ausgabe 12/2019 Woche vom bis Oberschöna Ausgabe 12/2019 Woche vom 18.03.2019 bis 24.03.2019 TERMINE FÜR RESTABFALL-ENTSORGUNG OBERSCHÖNA, WEGEFARTH u. BHF. FRANKENSTEIN 21. März 2019 04. April 2019 KLEINSCHIRMA 22. März 2019 05. April

Mehr

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt

Regierung der Oberpfalz Amtsblatt Seite 33 Amtsblatt 74. Jahrgang Regensburg, 17. April 2018 Nr. 4 Inhaltsübersicht Kommunale Angelegenheiten und Soziales Bekanntmachung der zwischen dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab Nr. 04 Neustadt a.d. Waldnaab, den 20. März 2018 48. Jahrgang Inhaltsübersicht Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Vorbacher Gruppe

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Querfurt

AMTSBLATT der Stadt Querfurt AMTSBLATT der Stadt Querfurt 21. Jahrgang 20. 4. 2011 Nr. 6/2011 Inhalt Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Querfurt 1 für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2011

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 06.05.2009 Nr. 9/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 44 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue : HAUSHALTSSATZUNG

Mehr

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte

Amtliches Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Anröchte Amtliches Veröffentlichungsorgan der Nr. 3 Anröchte, 19.03.2004 9. Jahrgang Inhalt Seite 1. Bebauungsplan Nr. 33 Vor den Birken, Anröchte 13 2. Satzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB über die

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G Gemeinde Claußnitz Landkreis Mittelsachsen H A U P T S A T Z U N G der Gemeinde Claußnitz vom 18. 06. 2012 Auf der Grundlage des 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Anschließend nichtöffentliche Sitzung

Anschließend nichtöffentliche Sitzung 96 Stadt Cham Marktplatz 2 Anschließend nichtöffentliche Sitzung Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Am Donnerstag,, 17.00 Uhr findet die 14. Sitzung des Stadtrates Cham im Langhaussaal

Mehr

Haushalt 2019 HAUSHALT

Haushalt 2019 HAUSHALT HAUSHALT für das HAUSHALTSJAHR 2019 INHALTSÜBERSICHT Seite TEIL A Haushaltssatzung - Vorbericht Haushalt der Stadt Regensburg Übersicht zum Haushalt der Stadt Regensburg Haushaltssatzung der Stadt Regensburg

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2008

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2008 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund des 76 der Gemeindeordnung Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2007 folgende Haushaltssatzung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Niederzissen

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Niederzissen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederzissen vom 25.09.2017 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO)

Mehr

65. Jahrgang Nr. 28 Datum Inhaltsverzeichnis:

65. Jahrgang Nr. 28 Datum Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: Landratsamt Dachau Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16, 85221 Dachau; pressestelle@lra-dah.bayern.de;

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 16. Jahrgang 10. März 2016 Nummer 02/ Seite 1 Inhaltsverzeichnis 06/2016 Bekanntmachung Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 21/22/23/24 Tirschenreuth, den 13.06.2016 72. Jahrgang Inhaltsverzeichnis

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 11. Februar 2009 Nummer 8 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 11. Februar 2009 Nummer 8 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 20. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. Februar Nummer 8 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts- und

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 11 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS

AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 11 DATUM : INHALTSVERZEICHNIS AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 14 NUMMER : 11 DATUM : 29.05.2018 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 26 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund. 29. Jahrgang Freitag, den 17. August Woche / Nr. 8. Gemeinde Oberschönau

Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund. 29. Jahrgang Freitag, den 17. August Woche / Nr. 8. Gemeinde Oberschönau Haseltal Bote Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Haselgrund 29. Jahrgang Freitag, den 17. August 218 33. Woche / Nr. 8 Nächster Redaktionsschluss Montag, den 1.9.218 Nächster Erscheinungstermin Freitag,

Mehr

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2018 Freitag,

Mehr

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2016 Freitag,

Mehr

Amtsblatt für das Amt Odervorland

Amtsblatt für das Amt Odervorland Amtsblatt für das Amt Odervorland Nr. 171 Ausgegeben zu Briesen/Mark am 1. Juli 2007 Nr. 6, 15. Jahrgang Inhalt 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Odervorland S. 1 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Mehr

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 7

für den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 7 AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld - 132 - Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 27.04.2016 Nummer 7 HHS 2016 Gemeinde Großbardorf 133 HHS 2016 Gemeinde Höchheim 136

Mehr

DER STADT LEICHLINGEN

DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 18 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 31 Einladung zur gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma Vom 11.05.2007 Auf Grund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 ( SächsGVBl.

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2012 folgende

Mehr

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2006 HANNOVER, 5. JANUAR 2006 NR. 1 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

27. Jahrgang 19. Juni 2018 Nr.: 28 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 27. Jahrgang 19. Juni 218 Nr.: 28 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Berichtigung zur öffentlichen Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

Marksuhler Nachrichten

Marksuhler Nachrichten Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 21. Jahrgang Donnerstag, 17. Februar 2011 Nummer 2 Amtlicher Teil Sitzung des Gemeinderats

Mehr

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVII/26. Teil I

FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Kitzingen, Jahrgang/Nummer XXXXVII/26. Teil I AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, 25.06.2018 Jahrgang/Nummer XXXXVII/26 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes 21 0143.2 Sitzung des Schulausschusses

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 18. Mai 2015 Nummer 23 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Spergau am 26. Mai 2015 1 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 16. Februar 2007 Jahrgang 12

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mesenich für die Jahre 2017 und 2018 vom 07.12.2017 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.08.2017 aufgrund der 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i.d.f.

Mehr

Marksuhler Nachrichten

Marksuhler Nachrichten 1 er Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 18. Jahrgang Donnerstag, 20. März 2008 Nummer 05 Amtlicher Teil Amtlicher Teil der Gemeinde Nächste

Mehr

Nr Inhaltsverzeichnis

Nr Inhaltsverzeichnis AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom HAUSHALTSSATZUNG DER STADT KOBLENZ für das Jahr 2017 vom 29.06.2017 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.12.2016 1. auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in

Mehr

22. Jahrgang Nr Februar 2016

22. Jahrgang Nr Februar 2016 22. Jahrgang Nr. 2 1. Februar 6 ALLGEMEINE UND ÖFFENTLICHE INFORMATIONEN DER VG HANSTEIN-RUSTEBERG Nachruf Am 17.12.5 ist nach langer schwerer Krankheit unser ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Lindewerra,

Mehr

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl

Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl 53 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Marl K 21054 B 43. Jahrgang Montag, 17. März 2014 Nummer 5 Inhalt Seite I. Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2014 für das Stadtgebiet Marl 54

Mehr

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 18 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.09.2013 37. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Matzker-Steiner Geschäftsführerin. Matzker-Steiner Geschäftsführerin

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt. Matzker-Steiner Geschäftsführerin. Matzker-Steiner Geschäftsführerin 77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 47. Jahrgang 29. Juni 2018 Nr. 12 Inhalt Bekanntmachung des Landkreises Uelzen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kreisvolkshochschule Uelzen/Lüchow-Dannenberg für

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 75. Jahrgang 21. März 2018 Nr. 12 / S. 1 Inhaltsübersicht: 38/2018 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die Haushaltssatzung

Mehr

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER

A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION HANNOVER UND DER LANDESHAUPTSTADT HANNOVER AMTSBLATT Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover JAHRGANG 2009 HANNOVER, 07. MAI 2009 NR. 18 INHALT SEITE A) SATZUNGEN, VERORDNUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER REGION

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln

Amtsblatt der Gemeinde Nottuln Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nottuln Erscheint in der Regel einmal monatlich. Bezugspreis jährlich 30 bei Bezug durch die Post. Einzelne Exemplare sind gegen eine Gebühr von 50 Cent im Rathaus

Mehr

Niederschrift. über die Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Kremperheide

Niederschrift. über die Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Kremperheide Gemeinde Kremperheide Niederschrift über die Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Kremperheide Sitzungstermin: Donnerstag, 22.11.2007 Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: 20:20 Uhr Ort, Raum:

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg

Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Nr. 22/16 vom Freitag, den 17. Juni 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Oldenburg Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg... 93 Bekanntmachung

Mehr

Nr Juni Jahrgang. 1. Haushaltssatzung des Schulverbandes Parkstetten für das Haushaltsjahr 2011

Nr Juni Jahrgang. 1. Haushaltssatzung des Schulverbandes Parkstetten für das Haushaltsjahr 2011 Amtsblatt Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle:

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2012 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 19

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2012 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 19 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2012 Heilbad Heiligenstadt, den 19.06.2012 Nr. 19 Inhalt Seite A 12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Eichsfeld am 26.06.2012

Mehr

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum:

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum: Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hartmannsdorf (Feuerwehrentschädigungssatzung) Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat:

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt

Amtsblatt. für den Landkreis Uelzen. Inhalt 77 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 46. Jahrgang 31. Juli 2017 Nr. 14 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinde...77...77...78...78...78...78...78...79...79...79...79...80 Haushaltssatzung

Mehr

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Quern, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche,

Mehr

Nr. 2/2009 Freitag, 20. Februar 2009

Nr. 2/2009 Freitag, 20. Februar 2009 A m t s b l a t t des Landkreises Lindau (Bodensee) Nr. 2/2009 Freitag, 20. Februar 2009 Herausgeber und Druck: Anschrift: Landkreis Lindau (B), Stiftsplatz 4, 88131 Lindau (B) Postfach 3322, 88115 Lindau

Mehr

Satzung für die Jagdgenossenschaft Schwerin

Satzung für die Jagdgenossenschaft Schwerin Satzung für die Jagdgenossenschaft Schwerin Auf Grund von 8 Abs.3 Landesjagdgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LJagdG M-V) vom 22. März 2000 (GVOBl. M-V S. 126; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 792-2) zuletzt geändert

Mehr

Amtsblatt Rietberg. Nr. 1/ Jahrgang. 1/2019 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Rietberg für das Haushaltsjahr

Amtsblatt Rietberg. Nr. 1/ Jahrgang. 1/2019 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Rietberg für das Haushaltsjahr Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 1/2019 29.01.2019 25. Jahrgang INHALT Seite 1/2019 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Rietberg für das Haushaltsjahr

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter Hauptsatzung der Gemeinde St. Peter Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 02. Juli 2001 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 15. Jahrgang Letschin, den 07.

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Hauptsatzung vom 21. Juli 2009

Hauptsatzung vom 21. Juli 2009 Gemeinde Heroldstatt Alb-Donau-Kreis Hauptsatzung vom 21. Juli 2009 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heroldstatt

Mehr

ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Trebra

ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Trebra Anlage 9 zur Hauptsatzung der Gemeinde Hohenstein Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenstein hat in seiner Sitzung am 22.12.2008 als Anlage zur Hauptsatzung auf Grundlage des 45 der Thüringer Gemeindeund

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Marksuhler Nachrichten

Marksuhler Nachrichten Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 26. Jahrgang Donnerstag, 18. Februar 2016 Nummer 02 Amtlicher Teil Sitzung des Gemeinderats

Mehr

Marksuhler Nachrichten

Marksuhler Nachrichten Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 23. Jahrgang Donnerstag, 18. Juli 2013 Nummer 07 Amtlicher Teil Sitzung des Gemeinderates

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 20. Jahrgang Ausgabetag: 08.05.2018 Nr. 13 Inhalt: Seite 1. Einladung zur Sitzung des Rates der Gemeinde Weilerswist am 17.05.2018 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung

Mehr

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Das Amtsblatt für die Stadt Werder (Havel)

Mehr