Marksuhler Nachrichten

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1 Marksuhler Nachrichten Gemeinsames Amtsblatt der Gemeinden Marksuhl, Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen an der Suhl 21. Jahrgang Donnerstag, 17. Februar 2011 Nummer 2 Amtlicher Teil Sitzung des Gemeinderats Marksuhl am Anwesende Gemeinderatsmitglieder: Jörg Ahbe, Jochen Baur, Dr. Günter Beyersdorfer, Hans-Jürgen Kreipe, Lars Möller, Karl-Friedrich Ose, Irene Philipp, Heike Reißig, Frank Schäfer, Dieter Scheuch, Erich Simon, Uwe Simon, Rolf Trostmann, Martin Trostmann Satzung zur 2. Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung (GKS- EWS) der Gemeinde Marksuhl vom In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am wurde dem Gemeinderat Marksuhl ausführlich die von der Firma Steinbacher-Consult GmbH erarbeitete Nachkalkulation für die Abwasserbeseitigung für den Zeitraum bis und die Vorauskalkulation für den Zeitraum bis erläutert. Aufgrund der steigenden Kosten hat die Vorauskalkulation höhere Gebühren für die Leistungen der Entwässerungseinrichtung erbracht. Verschiedene Vorschläge des Ansatzes der Grundgebühr und die Wechselwirkungen zwischen Grund- und Einleitungsgebühren wurden ausführlich dargestellt, die Fragen der Gemeinderatsmitglieder dazu beantwortet. Über die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Höhe der Grundgebühren und daraus resultierend der Einleitungsgebühren war ebenfalls beraten worden. In einer Probeabstimmung sprachen sich in der Gemeinderatssitzung am von 15 anwesenden Gemeinderatsmitgliedern 13 Mitglieder für eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 6,00, einer Schmutzwasser-Einleitungsgebühr für Volleinleiter in Höhe von 1,85 und für Teileinleiter in Höhe von 0,20 aus, so dass diese Gebühren in die nun vorliegende Satzung eingearbeitet wurden. Der Vorankündigungsbeschluss vom wurde im Amtsblatt Nr. 13/2010 am bekannt gemacht. Daher kann die Satzung rückwirkend zum in Kraft treten und ab diesem Datum können die neuen Gebührensätze Anwendung finden. Die vorliegende Satzung zur 2. Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marksuhl vom wurde einstimmig beschlossen. Änderung der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung in Marksuhl Die Kindergartenbenutzungsordnung vom regelt in 4 die Betreuungszeiten. Die Kindertageseinrichtung in Marksuhl ist an Werktagen montags bis freitags von 6.15 Uhr bis Uhr geöffnet. Somit ist die Betreuung der Kinder im Umfang von 10 Stunden und 15 Minuten gesichert. Der gesetzliche Anspruch nach 2 Abs. 1 ThürKitaG umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden. Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung in Marksuhl übersteigt bereits diese gesetzliche Forderung. Zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können jedoch längere Betreuungszeiten bis zu zwölf Stunden vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Der Elternbeirat der Kindertageseinrichtung in Marksuhl hatte der Gemeindeverwaltung Marksuhl mitgeteilt, dass bei 10 Eltern der Bedarf der Verlängerung der Öffnungszeiten auf Uhr besteht und um Prüfung des Sachverhalts gebeten. Die Erweiterung der Öffnungszeit auf Uhr kann nach Einschätzung der Gesamtleiterin unserer Kindertageseinrichtungen, Frau Silchmüller, mit dem vorhandenen Fachpersonal abgedeckt werden, so dass mit Mehrausgaben bei den Personalkosten nicht zu rechnen ist. Inwieweit die Verlängerung der Öffnungszeit eine Erhöhung der Sachkosten verursacht, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Von der Gemeindeverwaltung wurde vorgeschlagen, die Öffnungszeit vorerst probeweise bis zum auf Uhr zu verlängern. Innerhalb dieses Zeitraumes können der Betreuungsbedarf bis Uhr und die eventuell daraus resultierenden Mehrkosten festgestellt werden. Bewährt sich die Verlängerung der Öffnungszeit bis Uhr, kann im August die Kindergartenbenutzungsordnung in 4 geändert und angepasst werden, andernfalls bleibt ab die Öffnungszeit bis Uhr bestehen. Diesem Vorschlag schloss sich der Gemeinderat einstimmig an. Die probeweise Verlängerung der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung in Marksuhl auf Uhr wurde beschlossen und gilt zunächst befristet bis zum Vollzug des Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG) Erstmals am informierte die Deutsche Bahn Station & Service AG, Bahnhofsmanagement Eisenach, die Gemeindeverwaltung Marksuhl über den Sturz eines Fahrgastes auf der Westseite des Bahnhofs Förtha. Der Fahrgast hatte offenbar bei winterlich glatten Verhältnissen ein Treppenprovisorium am Bahndamm genutzt, das für die

2 Fahrgäste der DB AG den Weg in Richtung Wolfsburg- Unkeroda um ca. 30 m abkürzt. Seither bemüht sich die DB AG kraftvoll, der Gemeinde Marksuhl die Unterhaltung dieses aus DDR-Zeiten stammenden Treppenprovisoriums am Bahnhof Förtha aufzubürden. Das mit dem Treppenprovisorium bebaute Grundstück Gemarkung Epichnellen Flurstück 175 ist ebenso wie das Nachbargrundstück Flurstück 166 noch immer als Eigentum des Volkes, Rechtsträger Rat der Gemeinde Förtha, gebucht. Die Gemeinde Förtha hat bis zum keine Rückübertragungsanträge auf die Grundstücke Flurstücke 166 und 175 gestellt. Dies lässt darauf schließen, dass es sich bei den beiden Grundstücken nicht um Alteigentum der Gemeinde Förtha handelt. Wahrscheinlich sind beide Grundstücke früher Eigentum der Deutschen Reichsbahn gewesen, zur DDR-Zeit in Volkseigentum überführt und in die Rechtsträgerschaft des Rates der Gemeinde gestellt worden. Beide Grundstücke werden zur Erschließung des Bahnhofs Förtha nicht benötigt. Die Erschließung der Westseite des Bahnhofs Förtha erfolgt durch die Gemeindestraße Flurstück 167. Diese Gemeindestraße steht im Eigentum der Gemeinde Marksuhl. Am erhielt die Gemeindeverwaltung Marksuhl die Mitteilung der DB Services Immobilien GmbH, dass der Bahnhof Förtha nicht mehr betriebsnotwendig ist und zum Verkauf steht. Die Herstellung einer heutigen Normen entsprechenden Treppe auf dem Grundstück 175 wird von der DB AG nicht für erforderlich gehalten. Aufgrund einer Beschwerde aus Wolfsburg-Unkeroda über den Zustand der Treppe hat sich die DB AG zu der Behauptung verstiegen, diese Treppe sei Eigentum der Gemeinde (Marksuhl). Auf entsprechende Kritik der Gemeinde Marksuhl versucht seither die DB die Zuordnung des noch immer als Volkseigentum gebuchten Grundstücks in das Eigentum der Gemeinde Marksuhl zu erwirken. Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien hatte im April 2009 angekündigt, einen Antrag auf Zuordnung von Amts wegen stellen zu wollen, über dessen Ergebnis die Gemeinde zu gegebener Zeit informiert werde. Am ging nun ein Bescheid des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen bei der Gemeindeverwaltung ein. Mit diesem Bescheid bürdet diese Behörde der Bundesrepublik der Gemeinde Marksuhl das Eigentum an dem noch als Volkseigentum gebuchten Grundstück Gemarkung Epichnellen Flurstück 175 auf. In der Begründung des Bescheides wird unter anderem behauptet, auch Anwohner (der Gemeinde Marksuhl OT Förtha) ohne Zielort Bahnhof nutzten diese Zuwegung, das Treppenprovisorium diene nicht nur Bahnreisenden und die Wegeanlage diene dem innergemeindlichen Fußgängerverkehr der Gemeinde Förtha als auch dem zwischengemeindlichen Fußgängerverkehr zwischen Förtha und Wolfsburg-Unkeroda. Diese Behauptungen können so nicht nachvollzogen werden. Bürgermeister Trostmann ist der Auffassung, dass Bürger aus Förtha das Treppenprovisorium an der Westseite des Bahnhofs Förtha überhaupt nicht nutzen, da dessen Nutzung einen erheblichen und beschwerlichen Umweg bedeuten würde. Das Treppenprovisorium ist offensichtlich nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet und für diesen auch nicht geeignet. Eine Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde besteht nicht und muss mit Blick auf die möglichen Haftungsfolgen vermieden werden. Die Gemeinde Marksuhl unterhält als Erschließung für die Westseite des Bahnhofs Förtha im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Gemeindestraße Bahnhofstraße auf dem Flurstück 167. Diese Gemeindestraße ist Mischverkehrsfläche und wird auch als Gehbahn genutzt. Die Bahnkunden aus Wolfsburg-Unkeroda, welche aus Richtung Eisenach anreisen oder in Richtung Bad Salzungen abreisen, erreichen die Westseite des Bahnhofs problemlos auf der Gemeindestraße. Die Abkürzung über das Treppenprovisorium beträgt allenfalls 30 m. Bürgermeister Trostmann kritisierte das Verhalten der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Vollzug der Vermögenszuordnungsgesetzgebung. Einerseits werde nutz- und verwertbar erscheinendes Alteigentum der Gemeinde, dessen Rückübertragung aus dem Volkseigentum nicht fristgerecht von Gemeinden beantragt wurde, (z.b. Feldwege in Eckardtshausen und Förtha) schlicht nur mit der Begründung der Fristversäumnis aus dem Volkseigentum in das Bundeseigentum übertragen und zum Verkauf angeboten. Das offenbar als wirtschaftliche Belastung anzusehende ehemalige Volkseigentum wird hingegen von Amtswegen kommunalisiert und die Belastung (hier z.b. Abbruch oder Sanierung der Treppe, Verkehrssicherungspflicht) auf die Gemeinden abgeschoben. Bürgermeister Trostmann empfahl dem Gemeinderat, gegen den Bescheid Klage zu erheben. Der Sachverhalt wurde lange und kontrovers diskutiert. Drei Gemeinderatsmitglieder sprachen sich aus unterschiedlichen Gründen gegen eine Klageerhebung aus. Einer sah die Gemeinde unabhängig von der Zuordnung des Grundstücks in der Pflicht, dort etwas zu tun, die Treppe instand zu setzen oder abzutragen und einen begehbaren Weg herzustellen. Für die Bürger sei das Gezerre um die Zuständigkeiten nicht nachvollziehbar. Andere befürchteten damit verbundene mögliche Kosten oder hielten den Rechtsstreit für sinnlos. Es gab aber auch Befürworter. Schließlich wurde mehrheitlich beschlossen (7 Ja-, 5 Nein- Stimmen, 2 Stimmenthaltungen), gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen wegen Zuordnungsrechts Klage zu erheben und die Aufhebung des Bescheids zu beantragen. Ferner soll durch die Gemeinde beantragt werden, der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Nächste Sitzung des Gemeinderates: Am Donnerstag, den 24. Februar 2011, findet die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Marksuhl um Uhr im Versammlungssaal der Gemeindeverwaltung in Marksuhl, statt. Gemäß 14 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Marksuhl vom wird zu Beginn der öffentlichen Sitzung die Fragestunde für Einwohner durchgeführt. Zu dieser Fragestunde soll der Gemeinderat anwesend sein. Der Eintritt in die Tagesordnung ist für Uhr vorgesehen.

3 Tagesordnung: 1. Bericht über die öffentliche Jugendarbeit in Marksuhl durch die Diako Westthüringen ggmbh 2. Information und Verschiedenes Trostmann, Bürgermeister Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde Marksuhl Die Satzung zur 2. Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung (GKS- EWS) der Gemeinde Marksuhl vom wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom vorgelegt. Die Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis mit Schreiben vom rechtsaufsichtlich genehmigt und wird nachfolgend öffentlich bekannt gemacht. Satzung vom zur 2. Änderung der Gebühren- und Kostenerstattungssatzung zur Entwässerungssatzung (GKS-EWS) der Gemeinde Marksuhl vom Aufgrund der 2, 12 und 14 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 2009 (GVBl. S. 646), und der Entwässerungssatzung vom erlässt die Gemeinde Marksuhl folgende, vom Gemeinderat am beschlossene, Änderungssatzung: Artikel 1 4 erhält folgende Fassung 4 Grundgebühr Die Grundgebühr wird bei anschließbaren Grundstücken nach dem Nenndurchfluss (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Nenndurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können. Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h bis 6 m³/h bis 10 m³/h bis 15 m³/h bis 30 m³/h bis 40 m³/h bis 50 m³/h Artikel 2 6,00 Euro/Monat 14,40 Euro/Monat 24,00 Euro/Monat 36,00 Euro/Monat 72,00 Euro/Monat 96,00 Euro/Monat 120,00 Euro/Monat 5a Buchstaben a und b erhalten folgende Fassung a. Die Schmutzwassergebühr beträgt für Grundstücke mit Anschluss an eine öffentliche Kläranlage jährlich 1,85 /m³. b. Die Schmutzwassergebühr beträgt für Grundstücke mit Ableitung in einen öffentlichen Kanal mit vorgeschalteter Grundstückskläranlage jährlich 0,20 /m³. Artikel 3 5b Abs. 1 und Abs. 2 erhalten folgende Fassung (1) Für das Einleiten von Niederschlagswasser von Grundstücken wird jährlich eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,59 /m² anrechenbare Fläche erhoben. (2) Für das Einleiten von Niederschlagwasser von öffentlichen Verkehrsflächen, für die nicht die vollumfängliche Beteiligung gemäß 23 Abs. 5 ThürStrG gezahlt wurde, wird jährlich eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,30 /m² anrechenbare Fläche erhoben. Artikel 4 6 erhält folgende Fassung 6 Beseitigungsgebühr (1) Die Beseitigungsgebühr wird nach dem Rauminhalt der Abwässer (Fäkalien oder Fäkalschlamm) berechnet, die von den nicht angeschlossenen Grundstücken oder angeschlossenen Grundstücken mit vorgeschalteter Grundstückskläranlage abtransportiert werden. Der Rauminhalt der Abwässer wird mit einer geeigneten Messeinrichtung festgestellt. (2) Die Gebühr beträgt 32,13 je m³. Artikel 5 Diese Änderungssatzung tritt am in Kraft. Marksuhl, Trostmann Bürgermeister Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Aufgrund von 21 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung wird in Bezug auf den Erlass dieser Satzung auf folgendes hingewiesen: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Marksuhl, den

4 Trostmann Bürgermeister Amtlicher Teil der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl Nächste Sitzung des Gemeinderats: Am Donnerstag, den , findet die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ettenhausen a.d. Suhl um Uhr im Versammlungsraum des Bürgerhauses statt. Gemäß 14 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Ettenhausen a.d. Suhl vom wird zu Beginn der öffentlichen Sitzung die Fragestunde für Einwohner durchgeführt. Zu dieser Fragestunde soll der Gemeinderat anwesend sein. Der Eintritt in die Tagesordnung ist für Uhr vorgesehen. gez. Lämmerhirt Bürgermeisterin Amtlicher Teil der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda Sitzung des Gemeinderates am Der Gemeinderat Wolfsburg-Unkeroda hat in seiner Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Haushaltsplanung 2011 Nachdem der erste Entwurf des Haushaltsplanes 2011 in der Gemeinderatssitzung am beraten wurde, lag er nun ohne Änderungen zur Beschlussfassung vor. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts belaufen sich auf ,00. Der Vermögenshaushalt wird mit einem Volumen von ,00 dargestellt. Nachfolgend informieren wir über die wesentlichsten Positionen des Vermögenshaushalts: Für die geplanten Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Gewässersanierung, die mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II gefördert werden und mit deren Umsetzung bereits begonnen wurde, steht in 2011 noch ein Haushaltsausgaberest zur Verfügung. Um die Maßnahmen abzuschließen reicht dieser jedoch nicht aus. Daher wurden im Haushalt 2011 noch einmal 34 T zur Finanzierung der Maßnahmen zum Hochwasserschutz eingestellt. Im Zuge der von der E.ON Thüringer Energie AG geplanten Erdverkabelung Auf der Wolfsburg soll auch die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Hierfür sieht der Plan 27 T vor. Voraussichtlich sollen Grundstücke im Bereich Altes Freibad, Planschbecken und Liegewiese erworben werden. Für diesen Grundstückserwerb und den damit verbundenen Planungsmaßnahmen wurden 25 T eingeplant. Bereits im Jahr 2010 war geplant, am Dorfgemeinschaftshaus Maßnahmen zur Wärmedämmung durchzuführen. Dieses Vorhaben konnte leider nicht realisiert werden, so dass in 2011 hierfür erneut 15 T geplant wurden. Damit soll Wärmedämmung in den Bereichen Bürgersaal und Vereinsraum an der Nord- und Ostseite angebracht werden. Für die Sanierung des Sockels an der Hauswand am Feuerwehrgerätehaus sowie den Einbau von 4 neuen Fenstern sieht der Plan 6 T vor. Zudem sind 1 T für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen der Feuerwehr geplant. Um die Unfallgefahr in der Straße An der Lieden zu verringern, sollen auf einer noch unbestimmten Länge Leitplanken errichtet werden. Nach vorläufigen Kostenschätzungen wurden hierfür 5 T in den Haushalt eingestellt. Weiterhin wurden 1 T für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen für den Kindergarten Eltewichtel geplant. Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2011 wurden vom Gemeinderat Wolfsburg-Unkeroda einstimmig beschlossen. Der Satzungstext wird unten bekannt gemacht. Finanzplan 2011 Entsprechend 24 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung soll über den Finanzplan als Anlage des Haushaltsplanes gesondert beschlossen werden. Der Finanzplan ist dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Er besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts sowie des Vermögenshaushalts. Dem Finanzplan liegt das Investitionsprogramm mit den im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für die Jahre 2010 bis 2014 zu Grunde. Der Finanzplan ist in seinen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Der Finanzplan für das Haushaltsjahr 2011 wurde einstimmig beschlossen. Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda Mit Schreiben vom wurde der Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda für das Haushaltsjahr 2011 nebst Haushaltsplan angezeigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung wurde durch die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis mit Schreiben vom zugelassen. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda für das Haushaltsjahr vom Entsprechend 57 der Thüringer Kommunalordnung ThürKO- vom 16. August 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom hat der Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen. 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt: er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00

5 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 271 v.h. b) für die Grundstücke (B) 389 v.h. 2. Gewerbesteuer 357 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Es gilt der mit der Haushaltssatzung am beschlossene Stellenplan. 7 Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß 58 ThürKO dürfen nur mit Zustimmung des Gemeinderates geleistet werden, soweit sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind: Die Erheblichkeitsgrenze im Verwaltungshaushalt wird auf 500,00 und im Vermögenshaushalt auf 2.000,00 festgesetzt. 8 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Wolfsburg-Unkeroda, gez. Wagner Bürgermeisterin Auslegungshinweis: Siegel Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2011 der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 18. Februar bis 04. März 2011 während der Dienstzeiten in der Finanzverwaltung der Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstraße 1, Marksuhl, öffentlich aus. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Aufgrund von 21 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung wird in Bezug auf den Erlass dieser Satzung auf folgendes hingewiesen: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Wolfsburg-Unkeroda, den Weitere Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes Marksuhl gez. Wagner Bürgermeisterin Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburts- Jahrganges 1993 zur Meldung zur Erfassung Nach 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden ( 15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahrganges 1993, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zu melden: Gemeindeverwaltung Marksuhl, Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 1, Marksuhl Dienstag: Uhr und Uhr Donnerstag: Uhr und Uhr Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, welche die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet ist, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrkosten am Ort der Erfassung. Ich weise darauf hin, dass nach 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des 15 Abs. 1 WpflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Marksuhl, 11. Februar 2011 gez. Schulz, Erfassungsbehörde Versammlung der Jagdgenossenschaft Marksuhl

6 Zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Marksuhl am Dienstag, 01. März 2011, um Uhr im Versammlungsraum der Gemeindeverwaltung in Marksuhl, Bahnhofstraße 1, sind alle Jagdgenossen recht herzlich eingeladen. Die Jagdgenossen sollen einen geeigneten Nachweis über die in ihrem Eigentum stehende Gesamtgrundstücksfläche innerhalb der Gemarkungen Josthof, Lindigshof, Marksuhl und Mölmeshof erbringen können. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit 1. Bericht des Jagdvorstehers 1. Kassenbericht 1. Diskussion 1. Verwendung der Reinerträge 1. Information und Verschiedenes gez. Trostmann Jagdvorsteher Nichtamtlicher Teil Informationsveranstaltung in Wolfsburg-Unkeroda Info-Veranstaltung zur geplanten Umverlegung der B 19 Am Dienstag, den , findet um Uhr im Clubraum der Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda, In der Struth 2, eine Informationsveranstaltung zu den Planungsinhalten der Umverlegung der B 19 statt. Interessierte sind herzlich dazu eingeladen. Sprechstunde Wohnstadt, NL Weimar Der Sanierungsberater- Wohnstadt, NL Weimar führt an folgendem Tag die nächste Bürgersprechstunde im Schloss Mark-suhl, Raum R 2.9 der Bauverwaltung durch: am Dienstag, 29. März 2011, von 14:30 bis 16:30 Uhr Die kostenlose Beratung zur genannten Sprechzeit (oder nach gesonderter Vereinbarung) umfasst alle Fragen der speziellen örtlichen Satzung und Bauvorschriften sowie die Möglichkeiten der Städteförderung für Privateigentümer. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an die Bauverwaltung der Gemeinde als ersten Ansprechpartner bei beabsichtigten Maßnahmen im Sanierungsgebiet. Als Ansprechpartner der Wohnstadt, NL Weimar, stehen Ihnen Frau Streichardt und Frau Freund (Telefon 03643/ oder -216) bzw. bei der Gemeindeverwaltung Herr Kallenbach (Telefon / 96919) zur Verfügung. FMT spendet an Kindergarten Marksuhl In der Firma FMT ist es zu einer schönen Tradition geworden, dass die Weihnachtsfeier der Firma zur Spendensammlung für den Kindergarten Marksuhl genutzt wird. Auch in diesem Jahr können sich die Jüngsten wieder über eine Spende in Höhe von 500,00 freuen. Sie wurde von Cliff Börner, Andreas Stauch (2. Ausbildungsjahr) und Marcus Kaiser (4. Ausbildungsjahr) überreicht. Die Überbringer der Spende erzählten den Kindern von ihrer Arbeit bei der Firma FMT und von der gelungenen Weihnachtsfeier. Mit einem gemalten Bild bedankten sich die Kinder. Die Spende soll für die Anschaffung von neuen Außenbänken genutzt werden. Anmeldung Ihres Kindes am Gymnasium Bad Salzungen für das Schuljahr 2011/12 Busverbindung Ettenhausen/S. nach Bad Salzungen Seit August 2009 bringt ein Schulbus Ihre Kinder von der Bushaltestelle Ettenhausen a.d. Suhl direkt an das Dr. Sulzberger Gymnasium Bad Salzungen und nach Schulschluss wieder in den Heimatort zurück. Die Busabfahrtszeiten sind so eingerichtet, dass für Ihr Kind vor Unterrichtsanfang und nach Unterrichtsende keine Wartezeiten entstehen. Es handelt sich um eine öffentliche Busverbindung, so dass diese auch von anderen Reisenden aus Ettenhausen a.d. Suhl nach Bad Salzungen genutzt werden kann. Falls Ihr Kind an einem Schulbesuch am Gymnasium Bad Salzungen interessiert ist, so besteht die Möglichkeit der Anmeldung für die zukünftige 5. Klasse, Schuljahr 2011/2012 am Montag, bis Uhr Dienstag, bis Uhr Mittwoch, bis Uhr Donnerstag, u Uhr Freitag, bis Uhr Samstag, bis Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung: Mitzubringen sind: - das Zeugnis vom 1. Schulhalbjahr 2010/11 im Original - oder eine beglaubigte Abschrift - ein Passbild für den Fahrausweis und - evtl. ein Empfehlungsschreiben der Grundschule Anschrift: Staatliches Dr. Sulzberger Gymnasium, Haus II, Otto-Grothewohl-Str Bad Salzungen Schulleitung und LehrerInnen des

7 Dr. Sulzberger Gymnasiums Bad Salzungen Fundsachen Ende Januar 2011 wurden vor der Raiffeisenbank in Mark-suhl zwei Schlüssel gefunden und in der Gemeindeverwaltung abgegeben. Wer solche vermisst, wendet sich bitte an die Gemeindeverwaltung Marksuhl, Bahnhofstr. 1, Frau Simon, Tel Link, Charlotte Unter- Schändung Thriller Roter Engel Thriller Der alte König in seinem Exil bewegende Geschichte über die Annäherung des Autors an seinen an Alzheimer erkrankten Vater Kein Wort zu Papa neuer Erfolgsroman der beliebten Autorin Das andere Kind spannende haltung Löhnig, Inge So unselig schön Krimi Peetz, Monika Die Dienstagsfrauen Geschichte über 5 Frauen auf dem Jakobsweg Suter, Martin Allmen und die Libellen unterhaltsamer Krimi, dem weitere folgen sollen Vargas-Llosa, Mario Das böse Mädchen ungewöhnliche Liebesgeschichte des Literaturnobelpreisträgers Gemeindebibliothek Jahresbestenliste 2010 Nachdem bereits im letzten Amtsblatt das Bibliotheksjahr 2010 statistisch ausgewertet wurde, wird nachfolgend darüber informiert, welche Bücher 2010 in der Marksuhler Bibliothek die Hitlisten anführten und am häufigsten entliehen wurden. Spitzenreiter bei der Belletristik war im Jahr 2010 mit insgesamt 15 Entleihungen der Roman Echo der Hoffnung, der siebte Band der beliebten Highland-Saga von Diana Gabaldon. Auf Platz 2 folgte mit 14 Entleihungen Die Totengräberin, ein Thriller von Sabine Thiesler. Jeweils 13 mal entliehen wurden Urlaub mit Papa von Dora Heldt, Königskinder von Gernot Gricksch, Die Baut sagt leider nein und Ein unmoralisches Sonderangebot von Kerstin Gier, Stadt der Diebe von David Benioff, No & ich von Delphine de Vigan sowie Verblendung von Stieg Larsson. Auf immerhin 12 Entleihungen brachten es Die Mütter- Mafia von Kerstin Gier, Tante Inge haut ab von Dora Heldt, Die Henkerstochter von Oliver Pötzsch, Tausend strahlende Sonnen von Khaled Hosseini und Hummeldumm von Tommy Jaud, Die Hitliste der Sachbücher führte Schlank im Schlaf von Dr. med. D. Pape mit 11 Entleihungen im Jahr 2010 an. Mit jeweils 9 Entleihungen folgten die Titel Tyrannen müssen nicht sein von Michael Winterhoff, Meine Katze verstehen von Brigitte Eilert-Overbeck und Der Kissel von Dietmar Hartmann. Danach folgten mit jeweils 8 Entleihungen Guinness World Records 2009, Der Bewerber-Knigge von Claus Peter Müller-Thurau, Praxis-Mappe für die perfekte Bewerbung von Jürgen Hesse und Simson Schwalbe und Co von Frank Rönicke. Neuerwerbungen Hier noch ein paar Lesetipps. Die nachfolgend aufgeführten Bücher hat die Gemeindebibliothek Marksuhl in den vergangenen Wochen angeschafft: Adler-Olsen, Jussi Gerritsen, Tess Geiger, Arno Heldt, Dora Vereinsnachrichten Sozialverband VdK Hessen-Thüringen Ortsverband Marksuhl Werte Bürgerinnen, werte Bürger! Lernen Sie den Sozialverband VdK durch und mit unseren Ortsverband Marksuhl kennen. Der Sozialverband VdK ist parteipolitisch, religiös und weltanschaulich unabhängig. Er ist ein sozial engagierter und sozialrechtlich aktiver Interessenvertreter für: - Behinderte, Rentner, Unfall- u. Gewaltopfer, Kriegs- und Wehrdienstopfer - Sozialbedürftige und Sozialversicherte. Der VdK wird für seine Mitglieder tätig bei Fragen in: - Renten-, Behinderten- u. Rehabilitationsrecht - Krankenkassen- u. Pflegeversicherungsrecht - Recht in der gesetzlichen Unfallversicherung - Bundessozialhilfe- u. Wohngeldrecht - Arbeitsförderungsrecht (SGB III) und unterstützt seine Mitglieder bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bei: - Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen und - hilft beim Umgang mit Ämtern und Behörden. Aber auch das gesellige Leben kommt bei uns nicht zu kurz, wie z. B. Mitgliederversammlungen, Weihnachtsfeiern, Tagesausflüge mit dem Bus oder verschiedene Vorträge. Jeder kann Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur 4,50 /Monat und jedes Mitglied erhält kostenlos eine Monatszeitschrift des VdK. Haben Sie Interesse? Dann machen Sie mit im VdK! Auskunft erteilt der VdK Ortsverband Marksuhl, Vors. Hartmut Kühn, Frankfurter Str. 67 a, Marksuhl, OT Förtha, Tel / oder hartmutelke@t-online.de. Schützenverein Eckardtshausen e. V. Schützenverein Eckardtshausen holt Wanderpokal des Landrates 2011 Am 29. Januar wurde zum 16. mal dieser Wanderpokal im Schützenhaus des BSV Ruhla ausgetragen. Geschossen wurde mit Kleinkalibergewehr 5 Schuss aufgelegt. Seit 9 Jahren nimmt auch der Schützenverein Eckardtshausen mit seiner Mannschaft teil. Nach mehreren Podestplätzen in den

8 letzten Jahren gelang es in diesem Jahr, den Pokal nach Eckardtshausen zu holen. Der SV Eckardtshausen mit den Schützen Bernd Schuchardt, Lothar Langlotz, Jochen Manß und Jürgen Bißmann konnte sich erfolgreich gegen 14 Mannschaften aus dem Wartburgschützenkreis durchsetzen. Den 2. Platz belegte der SV Treffurt vor dem SV Dorndorf/Rhön, für den Brigitte Waldmann als Gastschützin mitschoss. Mit Bernd Schuchardt, der 48 von 50 möglichen Ringen schoss, stellte der Verein auch den besten Einzelschützen. Bereits 2 Wochen zuvor konnte Brigitte Waldmann mit 47 von 50 möglichen Ringen den Damen-Neujahrspokal des Wartburgschützenkreises gewinnen. Ein erfolgreicher Start in das Jahr 2011 und unseren Glückwunsch den Gewinnern. SV Eckardtshausen e.v., Gerd Waldmann, Vorsitzender Heimatverein Lindigshof e. V. oder den Vereinsmitgliedern abgegeben werden. Im Namen aller Schützen Im Namen der Mitglieder der FFW - Der Vorstand - - Wehrführer, Vereinsvorsitzender - Thüringer Wanderverein Marksuhl-Frauensee Sonntag, 13. März 2011: Wanderung Rund um Oberellen (8 10 km, Kurzwanderung 5 km) Beginn: Einkehr: Uhr Parkplatz Schloßklause Oberellen Schloßklause Oberellen Gäste sind immer herzlich willkommen, Anmeldung erwünscht unter Tel Marksuhler Karneval Club e.v. ALT trifft JUNG - Buchlesung - am Sonntag, 27. Februar, um 15:00 Uhr im Vereinshaus auf dem Lindigshof Freuen Sie sich auf Interessantes und Amüsantes, Neues und Altes von und mit Volker Wolfram (Marksuhl) Luisa Möller (Lindigshof) Es lädt herzlich ein: Heimatverein Lindigshof e.v. Schützenverein Eltetal- Förtha e. V. DER MARKSUHLER Karneval 2011 beginnt! Galasitzungen Samstag, Uhr Freitag, Uhr Samstag, Uhr Kinder- und Jugendkarneval Sonntag, Uhr Sonntag, Uhr Alle Veranstaltungen im Landgasthof Zum Grünen Baum, mit der Tanzband Brass Dance Company Restkartenanfrage bei: Raumausstattung Michel, Im Riete, oder Tel / und Freiwillige Feuerwehr /Feuerwehrverein Förtha laden ein zur Weinverkostung mit dem Weingut Dr. Lawall Der Schützenverein Eltetal Förtha e.v. und der Feuerwehrverein Förtha laden alle Weinliebhaber wieder zu einer Weinprobe mit Erläuterungen zum Thema Wein am Freitag, den 18. Februar 2011, um Uhr in das Landhotel Zum Elteschlösschen Förtha ein. Herr Dr. Matthias Lawall aus Gundersheim wird seine neuesten Weine aus seinem Anbaugebiet Rhein-Hessen präsentieren. Für einen kleinen Imbiss und Neutralisierungsbrot wird ein Unkostenbeitrag von 5,- pro Person erhoben. Ansonsten freut sich Herr Dr. Lawall über zahlreiche Bestellungen seines Rebensaftes. Teilnahmemeldungen wären nett und können bei Dr. Thomas Müller, Tel: , im Landhotel Landfrauenortsverein Ettenhausen a.d. Suhl Auf diesem Weg danken wir allen für die überbrachten Glückwünsche, Geschenke und finanziellen Zuwendungen zum 20-jährigen Vereinsjubiläum im Januar Unser dank gilt auch allen, die der Einladung gefolgt sind, um mit uns zu feiern. Die Landfrauen aus Ettenhausen an der Suhl

9 Sonntag, Uhr Gottesdienst Donnerstag, , ab Uhr Krabbelkreis im Haus der Begegnung (HdB) Uhr Gemeindenachmittag Sonntag, Uhr Gottesdienst Donnerstag, , ab Uhr Krabbelkreis im HdB Freitag, Uhr Weltgebetstag im Haus der Begegnung. Wie immer gibt es eine Andacht, Informationen über Land und Leute und landestypisches Essen. Den diesjährigen Weltgebetstag, vorbereitet von Frauen aus dem südamerikanischen Land Chile, feiern wir unter dem Motto Wie viele Brote habt ihr? Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl Montag, Uhr Gemeindekirchenratssitzung Donnerstag, , ab Uhr Krabbelkreis im HdB Uhr Gemeindenachmittag Sonntag, Uhr Godi mit dem Thema: Weltgebetstag Donnerstag, ab Uhr Krabbelkreis im HdB Sonntag, Uhr Gottesdienst Donnerstag, ab Uhr Krabbelkreis im HdB Sonntag, Uhr Gottesdienst Vital durch alle Jahreszeiten Die Wellnessmassage Biete Warmstein (HotStone) Massage, Klassische Massage E. Bodin, Tel o Allen lieben Menschen, die mich am 05. Januar zu meinem 90ten Geburtstag so geehrt haben, danke ich auf das herzlichste. Besonderen Dank an meine Töchter und Schwiegersöhne: Angela und Horst Uta und Eberhard Dagmar und Hans-Dieter für die fürsorgliche Unterstützung. Dank auch an die Enkel und Urenkel für eine liebevolle Umarmung. Fritz Wenig Ettenhausen im Januar Kirchliche Nachrichten Burkhardtroda Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl Sonntag, Uhr Gottesdienst Marksuhl: Eckardtshausen: Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten: Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Freitag, Uhr Einladung zum Weltgebetstag in der Hörselberghalle in Wutha-Farnroda Im Anschluss an den Gottesdienst werden Gerichte nach Rezepten aus dem Gastland Chile angeboten. Sonntag, Uhr Gottesdienst Der Gesprächskreis kommt zusammen am Donnerstag, den und am , jeweils um Uhr. Pastorin Reichert hat Jahresurlaub vom Die Kasualvertretung übernimmt Pfarrer Denner in Marksuhl,

10 Tel / Förtha: Gottesdienste: Sonntag, kein Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Freitag, Uhr Weltgebetstag *) in Oberellen Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, kein Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottedienst Sonntag, Uhr Gottesdienst *) WELTGEBETSTAG - am von Uhr ist in den Räumen der Evg. Freikirche die ökumenische Feier mit allen Sinnen mit Gottesdienst, Landesinformationen zum Gastgeberland 2011 Chile und manchen Überraschungen. Eingeladen sind alle, nicht nur Frauen, auch wenn die Organisation vorrangig von Frauen auf der ganzen Welt getragen ist. Junge Gemeinde: Die Junge Gemeinde trifft sich donnerstags ab Uhr im JG- Bungalow in Oberellen. Christenlehre: Christenlehre ist dienstags. Aus unserem Gemeindeleben: Am haben wir von Willi Wenzel (* ) Abschied genommen. Die Trauerfeier stand unter dem Wort: Ich bin gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Hohes noch Tiefes noch eine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserm Herrn. Römer 8, Am haben wir von Frieda Möller, geb. Orthey (* )Abschied genommen. Die Trauerfeier stand unter dem Wort: Gott ist Liebe; und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm. 1.Johannes 4,16b Gemeindenachmittag: Unser nächster Gemeindenachmittag ist am um 15:00 Uhr in unserer Winterkirche. Gemeindekirchenrat: Die nächste Sitzung des Gemeindekirchenrates ist am um Uhr in der Winterkirche. Sprechtag ist der Dienstag. Termine bitte nach telefonischer Vereinbarung oder geben Sie dringende Anliegen bitte an Bernd Brandau weiter. Zum Nach denken: Kein Problem wird gelöst, wenn wir träge darauf warten, dass Gott sich darum kümmert - sagt Martin Luther King (*1929; 1968), Pastor u. afroamerikanischer Bürgerrechtler. Ihr Pfarrer Ernst Gottfried Phieler, telefonisch ständig erreichbar unter oder unter / Ettenhausen a. d. Suhl Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Denkspruch Gott sieht mich, Gott hört mich, Gott kümmert sich um mich. Ich bin traurig, und fühle mich verlassen, und mein Herz sehnt sich nach Liebe und Geborgenheit. Gott sieht meine Not, Gott hört meine Klage, Gott hilft mir auf. Ich bin verzweifelt, und meine Lasten sind mir schwer. Meine Sinne sind stumpf, und mein Körper leidet Schmerz. Gott sieht mich an, Gott hört, was ich rede, Gott befreit mich aus der Angst. (aus Psalm 34) Ihr Pfarrer Norbert Endter Wolfsburg-Unkeroda: Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten: Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Freitag, Uhr Einladung zum Weltgebetstag in der Hörselberghalle in Wutha-Farnroda Im Anschluss an den Gottesdienst werden Gerichte nach Rezepten aus dem Gastland Chile angeboten. Sonntag, Uhr Gottesdienst Der Gesprächskreis kommt zusammen am Dienstag, den und am , jeweils um Uhr. Pastorin Reichert hat Jahresurlaub vom Die Kasualvertretung übernimmt Pfarrer Denner in Marksuhl, Tel / Unsere Jubilare Wir gratulieren allen Jubilaren herzlich zu Ihrem Festtag und wünschen alles Gute! In Marksuhl am: 18. Feb. Frau Guda Baumgardt, Alex.-Puschkin-Str Feb. Frau Roswitha Volkmar, Bahnhofstr Feb. Frau Inge Weigel, Weihersgrund Feb. Frau Lieselotte Mertineit, Vachaer Str Feb. Herrn Gerhard Keilig, Möhraer Weg Feb. Frau Christa Rentsch, Pfarrgasse Feb. Herrn Kurt Haberkorn, Bahnhofstr Feb. Herrn Harald Ißleib, Eisenacher Str Feb. Herrn Siegfried Korinth, Vachaer Str Feb. Frau Renate Bach, Markt Feb. Herrn Heinz Heller, Bahnhofstr Feb. Frau Bärbel Schug, Im Weihersfelde März Frau Elisabeth Meyer, Neue Str März Frau Marita Fritsch, Goethestr März Herrn Otto Schmidt, Eisenacher Str März Herrn Willi Breitbart, Lindigshof, Mühlgasse März Frau Helga Grey, Neue Str März Frau Helga Kehl, Eichgrund März Frau Marianne Lang, Eichgrund März Frau Renate Latussek, Obereller Str März Herrn Dieter Philipp, Baueshof März Frau Charlotte Schäfer, Goethestr März Frau Almuth Börner, Bahnhofstr März Herrn Günter Mötzing, Obereller Str. 15

11 17. März Frau Lieselotte Michel, Vachaer Str März Frau Hannelore Silchmüller, Meileshof März Herrn Gerd Moschkau, Obereller Str März Frau Irma Kaiser, Berkaer Str März Herrn Herbert Rayer, Eisenacher Str März Herrn Dieter Anacker, Eiermarkt März Herrn Horst Kürstner, Obereller Str. 19 Besonders herzliche Glückwünsche übermitteln wir Frau Ilse Meyer, Goethestr. 12, zu ihrem 85. Geburtstag am 26. Februar 2011 sowie Herrn Artur Michel, Eichgrund 5, zu seinem 85. Geburtstag am 07. März März Frau Helga Raabe, Hauptstr März Herrn Waldemar Wenzel, Frankfurter Str März Herrn Karl Patz, Hauptstr März Frau Marliese Rimbach, Alte Eisenacher Str März Herrn Günther Dachmann, Alte Eisenacher Str März Frau Helga Schleder, Frankfurter Str März Herrn Herbert Rommert, Obereller Str März Herrn Reinhard Köhnlein, Mühlwiese März Frau Anita Liebetrau, Mühlgrabenweg 10 In Burkhardtroda am: 18. Feb. Herrn Klaus Dietrich Köppe, Grund März Frau Ursula Steinicke, Grund März Frau Maria Schrön, Kuhgasse März Frau Liesa Senf, Friedhofstr März Herrn Ewald Beck, Grund März Frau Irma Wenig, Grund März Herrn Karl Senf, Kuhgasse März Frau Irma Norwey, Ellerstr März Frau Anneliese von Nessen, Ellerstr. 3 Unsere herzlichsten Glückwünsche gehen am 24. Februar 2011 an Herrn Josef Harsche, Hauptstr. 15, zu seinem 80. Geburtstag. In Eckardtshausen am: 19. Feb. Frau Anneliese Reißig, Feldstr Feb. Frau Renate Sabrowsky, Wilhelmsthal Feb. Herrn Gerhard Scheuch, Borngasse Feb. Frau Elke Bechstein, Am Anger März Herrn Helmut Bonewitz, Marksuhler Str März Herrn Bernhard Jungk, Wilhelmsthaler Str März Herrn Otto Fox, Kupfersuhler Str März Frau Renate Jungk, Wilhelmsthaer Str März Herrn Rudi Senf, Wolfsburger Str März Herrn Herbert Reich, Förthaer Str März Frau Brigitte Scharfenberg, Feldstr März Frau Irmgard Hofmann, Feldstr März Frau Ingrid Kley, Quergasse 3a 21. März Herrn Hans-Jürgen Hackethal, Feldstr. 1d Wir gratulieren besonders herzlich Frau Therese Ronge, Feldstr. 20, zu ihrem 85. Geburtstag am 22. Februar 2011, sowie Frau Elfriede Lämmerhirt, Wilhelmsthaler Str. 17, zum 80. Geburtstag am 09. März 2011 und Herrn Horst Lämmerhirt, Wilhelmsthaler Str. 17, ebenfalls zum 80. Geburtstag am 11. März In Förtha am: 17. Feb. Frau Lydia Koch, Frankfurter Str Feb. Frau Marie Möller, Mühlgasse Feb. Frau Marlene Beyersdorfer, Hauptstr Feb. Frau Irmtraud Gürtler, Hauptstr Feb. Herrn Hermann Stein, Mühlgasse Feb. Frau Anneliese Bätzel, Frankfurter Str Feb. Herrn Gerd Rupprecht, Hauptstr Feb. Herrn Ernst Heiderich, Kapellenweg März Herrn Peter Töpfer, aue März Frau Rosemarie Axt, Dorfstr März Herrn Bernd Brandau, Dorfstr. 17 In Ettenhausen a.d. Suhl am: 18. Feb. Frau Hilde Stauch, Hauptstr Feb. Frau Edda Ehmer, Mittelstr Feb. Herrn Helmut Schellenberg, Mittelstr März Herrn Hermann Tobisch, Am Mühlrain März Herrn Heinz Kurpjuweit, Hauptstr März Frau Käthe Ißleib, Weststr März Herrn Siegfried Tobisch, Am Mühlrain März Frau Gisela Hill, Weststr März Frau Margarete Koch, Roter Graben 3 In Wolfsburg-Unkeroda am: 21. Feb. Frau Dr. Anna Kerstan, Kreuzäcker Feb. Frau Nanni, Zweck, Am Elsterberg Feb. Herrn Berhard Lauterbach, Alter Schulweg Feb. Herrn Kurt Ißleib, Auf der Wolfsburg Feb. Frau Elfriede Gey, In der Struth Feb. Frau Christel Krause, An der Höhe März Herrn Günther Schlütter, Unterm Klafterberg März Herrn Werner Jäger, Auf der Wolfsburg März Frau Hildegard Salzmann, An der Lieden 12a 06. März Frau Rosel Arnold, Kreuzäcker März Frau Elli Ullrich, Weingasse März Frau Hildegard Conrad, Hauptstr März Frau Christa Fuß, Lange Birke März Frau Heide Brenk, Lange Birke März Herrn Walter Heß, Kreuzäcker März Herrn Heinz Kümpfel, Am Elsterberg März Herrn Manfred Barth, Hauptstr März Herrn Gerd Wohlfahrt, An der Lieden März Frau Renate Ihling, Hauptstr März Frau Gertraude Cruse, Unterm Klafterberg März Herrn Erich Nennstiel, Lange Birke März Frau Gertrud Schabel, Hauptstr März Frau Rosalinde Schulz, In der Struth März Frau Ursula Trinter, Im Wiesengrund 5 Apothekenbereitschaft Wochenend- und Feiertagsbereitschaft: Samstag, , und Sonntag, , Glückauf-Apotheke Heringen, Tel /359 Samstag, , und Sonntag, , Apotheke Im Riete Marksuhl, Frau Weidig, Tel Samstag, ,und Sonntag, ,

12 Hessen-Apotheke, Obersuhl, Tel /8011 Samstag, , und Sonntag, , Storchen-Apotheke, Gerstungen, Tel /2670 Samstag, , und Sonntag, Brücken-Apotheke Heringen, Tel /7650 Bauamt: Dienstag und Uhr und nach Vereinbarung (Tel / 96919) Standesamt: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung (Tel / 96917) Ärztliche Informationen Die nächsten Samstagsprechstunden: Sonnabend, , Sprechstunde von 9.00 bis Uhr, Herr Dr. Büchner, Praxis Bahnhofstraße 14 in Marksuhl, Telefon 60327, Mobiltelefon 0171/ Sonstiges: Vom 10. bis ist die Praxis von Herrn Dr. Büchner, Bahnhofstr. 14 in Marksuhl, wegen Urlaub geschlossen. Am Dienstag, den findet in der Praxis von Frau Dipl.- Med. Sander, Markt 5 in Marksuhl, keine Sprechstunde statt. Vom bis ist die Praxis von Frau Dipl.-Med. Sander, Markt 5 in Marksuhl, wegen Urlaub geschlossen. Vom bis ist die Praxis von Herrn und Frau Dr. Katzmann, Hauptstr. 24 in Unkeroda, wegen Weiterbildung geschlossen. Die Rufnummer für den ärztlichen Notfalldienst in Eisenach: / Notfalldienstzentrale / Hausbesuchsdienst Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Fachtierarzt Frank Brechling, Hauptstr. 1, Oberellen, Telefon 61761, Kleintiersprechstunden: Mittwoch bis Uhr Tierarztpraxis Börner, Gerstungen, Am Bach 86a, Tel / Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Marksuhl Bürgermeister: Dienstag Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung ( / 96926) Hauptverwaltung und Finanzverwaltung: Dienstag und Uhr Donnerstag und Uhr und nach Vereinbarung (Tel / 9690) Einwohnermeldeamt: Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr und nach Vereinbarung (Tel / 96914) Gemeindebibliothek: Montag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Wichtige Rufnummern Erdgas Gemeinde Marksuhl mit OT Burkhardtroda E.ON Mitte Energie AG, Gasversorgung Kundenservice Entstörungsdienst Gas Ortsteile Förtha und Eckardtshausen der Gemeinde Marksuhl sowie Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda OHRA-Hörselgas GmbH Entstörungsdienst / 6216 Wasserversorgung Gemeinden Marksuhl und Ettenhausen an der Suhl: Gemeindeverwaltung Marksuhl Telefon / oder die Diensthabenden privat: in der 07.,09. u. 11. KW, Herr Kallenbach, Tel ; in der 08., 10. u. 12. KW, Herr Trostmann, Tel Gemeinde Wolfsburg-Unkeroda: Zweckverband Wasserversorgung u. Abwasserbehandlung Horschlitter Mulde Berka/W., Telefon / 2420 Nächster Redaktionsschluss: Montag, Nächster Erscheinungstermin: Donnerstag, Herausgeber sind die Gemeinden Marksuhl, Bahnhofstraße 1 in Marksuhl (Tel /9690), Wolfsburg- Unkeroda, In der Struth 2 in Wolfsburg-Unkeroda und Ettenhausen a.d. Suhl, Roter Graben 4 in Ettenhausen a.d. Suhl. Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich am vorletzten Donnerstag. Der jährliche

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