Erwartung der Schafhaltung an die Ausgestaltung der Agrarumweltmaßnahmen ab 2014
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- Siegfried Fürst
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1 Erwartung der Schafhaltung an die Ausgestaltung der Agrarumweltmaßnahmen ab Spannungsfeld 2 Ökologische Leistungen 3 Agrarumweltmaßnahmen für die Schafhaltung ab Fazit Grünland in Thüringen 176,3 Tha = 22 % LF 1) gebietsspezifische Konzentration auf Vor- u. Mittelgebirgslagen ausschließlich auf prädestinierten Standorten (1/3 Trockenstandorte, 1/5 Hanglagen) 1) 2008 TLS Grünlandfeldblöcke 1
2 Dauergrünland (betriebsprämienfähig) Produktives Grünland Extensivgrünland Biotoppflege optimale Intensität reduzierte Intensität (Pflege, Düngung, Nutzung) (Pflege, Düngung, Nutzung) qualitativ hochwertige Biomasse verwerten (Futter, Rohstoff/Substrat) eingeschränkte Verwertbarkeit (Ertrags-/Qualitätsverlust) Biotop-/Habitatpflege, Artenschutz (gezielt) zweckmäßige Verwertung der Biomasse (Futter, Rohstoff) Biotop-/Habitatpflege, Artenschutz (gezielt) mit Weidetieren Situation Grünlandbewirtschaftung Tierbestandsabbau (GAP, Umstrukturierung) Grünlanderhaltungsgebot, Cross Compliance, AUM Offenland (nicht betriebsprämienfähig) Verwertungsalternativen Herausforderung standortdifferenziert, strukturabhängig verschiedene Gebrauchswerte erzeugen (Weide, Silage, Heu, Substrat/Biomasse) Qualitätsgrundfutter / -substrat Schutzzielgerechte Bewirtschaftung (Heu, Weidefutter, Biomasse) Voraussetzung für Erhaltung eines multifunktionalen Offenland-Vegetationstyps 2
3 Grünlandbewirtschaftung in Thüringen % GL ohne KULAP KULAP extensiv KULAP naturschutz Bewilligung 2008 L1 L4 N25 N2 N3/4 % GL KULAP extensiv KULAP naturschutz 18 9 Lösungen für Milch- und Fleischrinder, Schafe Spannungsfeld Schafhaltung Fläche Verfügbarkeit (Nutz.-recht, Pachtpreis) Beschaffenheit Förderfähigkeit Tierbestand Abbau Betriebsaufgabe (Berufsnachwuchs) Entkopplung Schafhaltung Wirtschaftlichkeit sehr differenziert Markterlös marginal Landschaftspflege Magerweiden Hutungen Maßnahmen für Schaf- und Ziegenhaltung auf Grünland gezielt etablieren (GAK, Regionalprogramme) gem. Entschließung EU-Parlament,
4 Spannungsfeld Schafhaltung Ökologisches und landeskulturelles Ziel: Erhalt und Sicherung von Naturschutzgrünland Wirtschaftliches Ziel: Erwirtschaftung angemessenes Einkommen und Arbeitsplatzsicherung Realisierung: tiergebundene Flächennutzung mit landwirtschaftlicher Verwertung anfallender Produkte Spannungsfeld Schafhaltung vielfältiger, starker Wettbewerbsdruck (Lammimport, Mutterkuhkonkurrenz, Biogaserzeugung) Weiterentwicklung der Haltungs- und Bewirtschaftungssysteme Tiermaterial Mutterschaf Lamm Rasse Verfahr.-intensität leistungsstark robust (easy-care) anpassungsfähig (Witterung) vital (Muttereigenschaften, Parasitentoleranz) marschfähig futteraufnahmestark gute Futterverwertung (Zunahme, Bemuskelung) Gebrauchskreuzung polarisiert Kombination extensive Mutterschafhaltung mit intensiver Lämmermast Weide großflächiges Halten im Netz 4
5 Artenvielfalt der Grünlandvegetation Mittlere Artenzahl naturschutzfachlich wertvoller Arten Rinder- Schaf- Extensivweiden Öko- Extensiv- Flächen Trocken- Berg- Feucht- Wiesen- Streubrüter- obst- Spätschnittwiesen Ausstattung mit Rote-Liste Liste-Arten (RLA) Maßnahme Flächen RLA mit RLA (%) (n) Magerweiden Rind Schaf Streuostwiesen Rind 21 6 Schaf Bergweiden Rind Schaf
6 Pflanzenbestand: Gentiano-Koelieretum Standort: Unterer und Mittlerer Muschelkalk (Rhön) Artengruppe Schafhut Mulchen 1. Jahr 5. Jahr 1. Jahr 5. Jahr Gräser Kräuter Leguminosen gesamt Herausforderungen für die Grünlandwirtschaft Nahrungsmittel (Milch, Fleisch, Wolle und deren Veredlungsprodukte) Biomassebereitstellung Veränderungen der Artenzahlen eines Kalkmager- rasens bei verschiedenen Pflegemaßnahmen Grünland- wirtschaft nachhaltig multifunktional Rohstoff (erneuerbare Energie, Pharmagrundstoff) Agrobiodiversität (Arten-, Biotopschutz, Kulturlandschaft) Produktives, mechanisierbares Dauergrünland optimale Intensität (Pflege, Düngung, Nutzung) hochwertige Biomasse (Futter, Rohstoff/Substrat) Grünland - Biotoppflege Biotoppflege, Artenschutz (gezielt) Verwertbarkeit eingeschränkt (Futter, Rohstoff) GAP Säule 1 Säule 2 6
7 Erwartungen an die GAP ab 2014 (Position Deutscher Grünlandverband) Säule 1 (mit Top-up-Ansatz) Angleichung Wettbewerbsbedingungen + Säule 2 (mit Bottom-up-Ansatz) Flankierung gezielte Förderung Basis-Einkommensstützung mit Greening -Komponente externe Leistungen entlohnen Agrarumweltmaßnahmen z.b. gezielte Biotoppflege Bezahlung Ökologischer Leistungen 1. Säule DZ 30% Zuwendungsvoraussetzungen 1. Fruchtfolge Greening EU-Legislativvorschlag 08/ Dauergrünland-Erhaltung , max 5% Abnahme/Betrieb 3. Ecological Focus Area (ökolog. Vorrangflächen) mind. 7% AF, d.h, Stilll., Terrassen, LE, Pufferstreifen, Aufforst. 4. Öko u. NATURA 2000 außen vor 7
8 6 Ziele statt 4 Achsen 1. Wissenstransfer 2. Wettbewerbsfähigkeit 2. Säule 3. Vermarktung u. Risikomanagement 4. Erhaltung/Entwicklung Ökosysteme 5. Ressourceneffizienz u. nachhalt. Kohlenstoffmanagement 6. Beschäftigung und Stärkung ländl. Räume AUM Ökolog. prioritäre Maßnahmen Sicht- und messbare ökol. Leistungen erbringen Beratung für zielführenden Ressourcenschutz Herausforderungen an Agrarumweltmaßnahmen Biotop-/ Habitat-/ Tierschutz Biotopverbund Naturkorridore AUM (mit Transaktionskosten u. Anreizkomponente) Bodenschutz (Auen, Hanglagen) Wasserschutz (Nutzung, Qualität) Keine Systembrüche sondern Weiterentwicklungen 8
9 Anforderungen an Agrarumweltmaßnahmen 1. Strategie Maßnahmepaket weg-/zielhonorierende Maßnahmen Maßnahmekombination auf Betriebsebene Gesamtbetriebssysteme (optimierte Landnutzung) Kooperativer Ansatz (Natur-/Wasserschutz) 2. Flächen Regelfall: Einzelflächenförderung Betriebsprämienfläche sowie naturschutzfachlich wertvolle und in Gebietskulissen verankerte Flächen außerhalb der LF (Bergbaufolgelandschaften, Industriebrachen, Kommunalflächen, Rasenflugplätze, Militärflächen) Bruttoflächenprinzip (strukturreiche Flächen förderfähig) Anforderungen an Agrarumweltmaßnahmen 3. Kulissen ausgewiesene Förderkulissen (maßnahmekonkret, fachlich determiniert bzw. gebiets-/landschaftsbezogen FFH, SPA, Magerstandorte gem. Landesnaturschutzgesetz; objektive Abgrenzungskriterien, Zeigerorganismen, feldblockkonkret attributiert) 4. Tierbesatz für Grünland-Maßnahmen mind. 0,5 RGV/ha HFF des Betriebes 5. Verpflichtungsinhalte Regelverpflichtungen, konkretisiert mit Pflegeplan (Einzelflächenbezug, Abstimmungsprotokoll für zusätzliche/abweichende Festlegungen) Zuwendungsvoraussetzungen deutlich über Fachrecht und auf naturschutz-/ umweltfachlichen Erfordernissen beruhend Katalog erschwerter Bedingungen 9
10 Anforderungen an Agrarumweltmaßnahmen Herausforderungen (mit Unterstützungsbedarf) bedienen Lenkungswirkung erzielen Inhalt Flächenauswahl Maßnahme Fördertatbestand beschreiben Umsetzbarkeit und Verwaltungsvollzug gewährleisten praktikabel administrierbar kontrollierbar Spezielle Agrarumweltmaßnahmen Sonderstandorte Dämme, Deiche ÜS-Flächen, Feuchtgebiete Kulisse: BP + außerhalb LF Hüteschafhaltung Mindesttierbesatz/ha GL Ausnahmeregelung Netzhaltung Hütehundeausbildung u.a. Herdenschutzmaßnahmen Biotoppflege Besatzdichte/Pflegefläche Mager-/Trockenstandorte Streuobstwiesen Wanderschäferei Modifizierung GAK Beihilfeansatz AUM Schaf-/Ziegenhaltung auf Grünland Sukzess.-bekämpf. flankierend temporär Investive Förderung gleichberechtigt Innovativer Bau NE-Landw. einbeziehen Junglandwirteförderung Invest.-förderung Gründung/Betriebsübernahme Zweckbindung Schäferei Bildungsmaßnahmen Ausbild.-förderung Betriebe Qualifizierung Schäfer Nicht- u.nebenerwerbsldw. 10
11 Fazit Beibehaltung der 1. Säule ist Voraussetzung für flankierende Maßnahmen der 2. Säule Stärkung der 2. Säule für eine gezielte Flankierung der ländlichen Entwicklung (KULAP und AGZ sind unerlässliche Instrumente, um extensive Wirtschaftsweisen sowie gezielte Landschafts-/ Biotoppflege aufrecht zu erhalten) Budget entscheidet über Zielerreichung Berufsinteressen mit Diplomatie und Beharrlichkeit sichern treffliche Argumente und Mehrheiten schaffen Dialog mit Verbraucher und Naturschützer ist Maß der Dinge (WiSo-Partner pflegen ) Landwirte in die Parlamente (Kommunalpolitik) 11
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