Inhalt. Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Vorwort... 5

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2 Inhalt Vorwort... 5 Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Wer kann Arbeitslosengeld II erhalten? Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld Spielt das Alter eine Rolle? Erwerbsfähigkeit Muss ich arbeiten können, um Arbeitslosengeld II zu erhalten? Hilfebedürftigkeit Was bedeutet das? Kann ein Hilfebedürftiger Arbeitslosengeld II beziehen, obwohl er nicht arbeitsbereit ist? Bedarfsgemeinschaft Wer gehört dazu und welche Folgen hat es, ihr anzuge hören? Was ist eine»gemischte Bedarfsgemeinschaft«? Wer darf die Bedarfs gemeinschaft vertreten? Einstandsgemeinschaft Was ist das? Was ist eine Wohn-/Haushaltsgemeinschaft? Wie viel wird dem Hilfe be dürf tigen in der Wohn-/ Haushalts gemeinschaft angerechnet? Wer kann auf keinen Fall Arbeitslosengeld II erhalten? Muss ich für die ARGE bzw. die Gemeinde erreichbar sein? Was versteht man unter einem gewöhnlichen Aufenthalt? Muss ich auf jeden Fall einen Antrag stellen? Gibt es einen persönlichen Ansprechpartner?

3 Inhalt Muss ich mich an andere Stellen wenden, bevor ich Arbeitslosengeld II beantrage? In welcher Höhe und wie lange wird Arbeitslosengeld II gewährt? Wie wird das Arbeitslosengeld II berechnet und ausgezahlt? Welche Arbeiten muss ich aufnehmen? Jüngere Hilfebedürftige Gibt es Sonderregelungen? Kapitel 2 Anrechnung von Vermögen und Einkommen Vermögen Was wird angerechnet? Gibt es Freibeträge bei der Anrechnung von Vermögen? Welche Freibeträge gibt es bei der Altersvorsorge? Welche Vermögensgegenstände bleiben unberücksichtigt?. 64 Wird jedes Altersvorsorge vermögen angerechnet? Eigenheim oder Eigentumswohnung Anrechnung auf Arbeitslosengeld II? Wird auch ein Vermögen zur Beschaffung eines Hausgrundstücks geschützt? Gibt es bei der Vermögensanrechnung eine Härteregelung?. 72 Welches Einkommen wird angerechnet? Wie wird das anrechenbare Einkommen ermittelt? Was muss ich mir vom Entgelt auf das Arbeitslosengeld II anrechnen lassen? Leistungsmissbrauch Wie überprüft die ARGE/ Gemeinde diesen?

4 Inhalt Kapitel 3 Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung In welcher Höhe werden Mietkosten übernommen? Welche Nebenkosten übernimmt die ARGE/Gemeinde? Wie werden die angemessenen Mietkosten festgestellt? Eigenheim oder Eigentums wohnung In welcher Höhe werden die Kosten übernommen? Können die Tilgungsraten für ein Darlehen eines Eigenheims übernommen werden? Muss man ausziehen, wenn man in einer zu großen oder zu teuren Wohnung wohnt? Umzug Muss ich die Zustimmung der ARGE/Gemeinde einholen? Was müssen jüngere Hilfesuchende, die umziehen wollen, beachten? U mzugskosten, Maklergebühren und Mietkautionen Werden diese Kosten übernommen? Was ist bei Mietschulden zu tun? In welcher Höhe werden die Heizungskosten übernommen? Kapitel 4 Weitere Leistungen neben dem Arbeitslosengeld II Gibt es noch Einmalleistungen? Was tun, wenn der Kühlschrank kaputt geht? Was sind Leistungen des Mehrbedarfs? Was ist bei den einzelnen Mehrbedarfen zu beachten? Was ist beim Mehrbedarf für Behinderte und bei kostenauf wändiger Ernährung zu beachten?

5 Inhalt Kann der Hilfebedürftigte ergänzende Leistungen der Sozialhilfe erhalten? Was ist bei den einzelnen Leistungsbereichen zu beachten? Hilfen in anderen Lebenslagen Wer kann sie beanspruchen? Bekommen frühere Bezieher von Arbeitslosengeld I ein höheres Arbeitslosengeld II? Kinderzuschlag Wann kann er beantragt werden? Einstiegsgeld Was ist das? Was passiert bei Arbeitsunfähigkeit? Wie ist der Hilfebedürftige versichert? Ein-Euro-Job Was sind Mehraufwandsentschädigungen? Kapitel 5 Folgen eines Pflichtverstoßes des Hilfebedürftigen P flichten des Hilfebedürftigen Welche gibt es und welche Folgen hat ein Pflichtverstoß? Muss ich die angebotene Eingliederungsvereinbarung abschließen? Welche Folgen hat die Weigerung, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen oder fortzuführen? Was passiert, wenn ich eine Eingliederungsmaßnahme abbreche oder den Abbruch veranlasse? Welche Folgen hat die Verletzung der behördlichen oder ärztlichen Meldepflicht? Welche Folgen hat unwirtschaftliches Verhalten? Welche Folgen hat eine Sperrzeit? Wie wirkt sich die Absenkung der Regelleistung bzw. des Arbeitslosengeldes II aus?

6 Inhalt Gibt es Sonderregelungen für jüngere Hilfebedürftige? Wie lange dauert die Absenkung oder der Wegfall des Arbeitslosengeldes II? Kapitel 6 Einstands- und Erstattungs pflichten Müssen Angehörige des Hilfebedürftigen für das Arbeitslosengeld II einstehen? Wann muss Arbeitslosengeld II zurückgezahlt werden? Selbst verschuldete Hilfe bedürftigkeit Müssen die Leistungen zurückgezahlt werden? Müssen auch die Sozial versicherungsbeiträge zurückgezahlt werden? Kann die ARGE/Gemeinde mit eigenen Forderungen zu Lasten des Hilfebedürftigen aufrechnen? Müssen Arbeitgeber der ARGE/Gemeinde Auskunft über das Arbeitsverhältnis geben? Inwieweit sind dritte Personen auskunftspflichtig? Kann ich mich schadensersatz pflichtig machen oder sogar bestraft werden? Muss der Erbe eines Hilfe bedürftigen Arbeitslosengeld II oder andere Leistungen zurückzahlen? Kapitel 7 Gegen Entscheidungen wehren Wie kann ich mich gegen eine Entscheidung der ARGE/Gemeinde wehren? Wie kann ich mich gegen einen»widerspruchsbescheid«wehren?

7 Inhalt Was kann ich tun, wenn die Sache außerordentlich eilig ist? Wie läuft das Verfahren vor dem Sozialgericht? Was kostet ein Gerichtsverfahren? Stichwortverzeichnis

8 Kapitel 1 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus Leistungen zum Lebensunterhalt sowie den Kosten der Unterkunft und Heizung. Um Arbeitslosengeld II zu erhalten, müssen nach dem Gesetz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, von denen die wichtigste die Hilfebedürftigkeit des Antragstellers ist. Diese ist nicht einfach festzustellen, weil jeder Hilfebedürftige z.b. beim Vermögen bestimmte Freibeträge hat (vgl. S. 57 ff.) und außerdem manche Gegenstände überhaupt nicht berücksichtigt werden dürfen. Des Weiteren ist in der Praxis häufig zu prüfen, ob der Hilfebedürftige in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, welche Einkünfte ihm zuzurechnen sind usw. In diesem Kapitel erfahren Sie, wer Arbeitslosengeld II erhalten kann und unter welchen Voraussetzungen Arbeitslosengeld II gezahlt wird. 13

9 W er kann Arbeitslosengeld II erhalten? Grundsätzlich kann jeder Arbeitslosengeld II erhalten, der zwischen 15 und 65 Jahre alt ist, noch mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann, hilfebedürftig ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Außerdem muss er einen Antrag gestellt haben. Kein vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld I notwendig! Das heißt aber gleichzeitig, dass er nicht vorher Arbeitslosengeld I bezogen haben muss. In vielen Fällen schließt sich allerdings dem Arbeitslosengeld I, das jemand nach Verlust seiner Arbeit bezieht und das völlig unabhängig davon gewährt wird, ob man reich oder arm ist, das Arbeitslosengeld II an. Ein weiterer Unterschied zum Arbeitslosengeld II liegt darin, dass das Arbeitslosengeld I nur begrenzt gezahlt wird und es die meisten Arbeitslosen nur zwölf Monate beziehen können. Neue Regelung seit Tipp Ausnahmsweise können Ältere Arbeitslosengeld I bis zu 24 Monate (seit dem !) erhalten, wenn sie mindestens 58 Jahre alt sind und 48 Monate gearbeitet oder in einem entsprechenden»versicherungspflichtverhältnis«gestanden haben. 14

10 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? Im Gegensatz dazu wird das Arbeitslosengeld II unbegrenzt gezahlt. Allerdings erhält man immer nur einen Bescheid über sechs Monate. Das hängt aber mit»verwaltungspraktischen Gründen«zusammen. Die ARGE bzw. Gemeinde will die Möglichkeit haben, festzustellen, ob der Arbeitslosengeld II- Bezieher noch alle Voraussetzungen für den Bezug erfüllt. Neben denjenigen, die zunächst Arbeitslosengeld I bezogen haben und danach Arbeitslosengeld II erhalten, gibt es eine weitere Gruppe von Arbeitslosengeld II-Beziehern, die nie Arbeitslosengeld I bezogen haben, weil sie entweder zu kurz (weniger als zwölf Monate in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit) oder gar nicht gearbeitet haben. Arbeitslosengeld II kann man neben seinem Lohn/ Arbeitsentgelt/Gehalt oder der Rente beziehen (»Aufstockung«) Das Arbeitslosengeld II soll das Existenzminimum des Einzelnen abdecken. Wenn dies durch das Arbeitsentgelt nicht möglich ist, wird das Arbeitslosengeld II auf diese Gelder»aufgestockt«. Man bekommt also neben seinem Arbeitsentgelt Arbeitslosengeld II. Das Gleiche gilt für Leistungen des Staates, die der Betreffende erhält, und die aber nicht ausreichen, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Der Lebensunterhalt einer Einzelperson ist nach Auffassung des Gesetzgebers dann gedeckt, wenn sie 347 Euro im Monat»zum Leben hat«und die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung aufbringen kann. 15

11 A rbeitslosengeld II oder Sozialgeld Spielt das Alter eine Rolle? Grundsätzlich muss man zwischen 15 und 65 Jahre alt sein, um Arbeitslosengeld II zu erhalten. Das bedeutet aber nicht, dass jemand, der jünger oder älter ist, keine Leistungen von der ARGE bzw. Gemeinde aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II) erhalten kann. Erhält der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II, können seine Angehörigen, wenn sie nicht erwerbsfähig sind und mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben (vgl. S. 24 f.), Sozialgeld erhalten, sofern sie nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben oder zwar das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber vollständig erwerbsgemindert sind. 65-jährige und Ältere sowie Erwerbsgeminderte erhalten grundsätzlich Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Allerdings sind die Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch mit denen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) fast identisch. Die Höhe des Sozialgeldes Liegen also die Voraussetzungen für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch nicht vor, das heißt, ist der Betreffende nicht älter als 65 Jahre oder nach Vollen- 16

12 Arbeitslosengeld II Wer erhält es? dung des 18. Lebensjahres nicht vollständig erwerbsgemindert, bekommt er Sozialgeld, das dem Arbeitslosengeld II gleicht. Das bedeutet, dass das Sozialgeld die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung umfasst, also wie beim Arbeitslosengeld II. Allerdings beträgt die Regelleistung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur 60 Prozent und vom 15. bis 18. Lebensjahr 80 Prozent des Bedarfs, der auf 347 Euro festgeschrieben ist. Danach beträgt die Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 208 Euro und für Kinder zwischen dem 15. bis 18. Lebensjahr 278 Euro. Gesamter Bedarf des Lebensunterhalts ist abgedeckt Mit diesem Betrag muss der gesamte Bedarf des Lebensunterhalts bestritten werden mit Ausnahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Der Betrag soll die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben (Theater, Kino) abdecken. Das bedeutet, dass aus dem Betrag Nahrung, Getränke, Tabakwaren, Bekleidung, Schuhe, Möbel, Haushaltsgeräte, Gesundheitspflege, Fahrkarten für die Bahn, Telefon, Telefax, Freizeitangebote usw. bezahlt werden müssen. Der Gesetzgeber macht im Übrigen deutlich, dass es sich bei den Kosten der Haushaltsenergie (Strom für Kochen, Beleuchtung, Warmwasserzubereitung) um einen Bedarf handelt, der aus der Regelleistung zu bestreiten ist. Das gilt nur dann nicht, wenn die Energie für die Heizung verwendet wird. 17

13 Stichwortverzeichnis A Abbruch einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit 144 f. Absenkung von Leistungen 152 ff. Abwesenheit, vorübergehende 38 f. Akteneinsicht 187 Alleinerziehende 112, 114 Altersvorsorgevermögen 62 f., 66 f. Angehörige 160 f. Anrechnungsschutz 62 f. Ansprechpartner, persönlicher 44 f. Anspruch 47 Antrag 42 f., 47 Antragstellung 26 f. Arbeit 52 f., 55 Arbeitsbereitschaft, fehlende 22 f. Arbeitsgelegenheiten 54 Arbeitslosengeld I 14, 124 f. Arbeitslosengeld II Absenkung 152 f. Anspruchsberechtigte 13 ff. Aufstockung 15 Auszahlung 50 f. Auszahlungszeitpunkt 13 ff., 50 Berechnung 50 f. frühere Bezieher von ALG I 124 f. Höhe 48 f. Leistungsausschluss 36 f. Rückzahlung 162 ff. Zahlungszeitraum 48 ff. Arbeitslosenurlaub 39 Arbeitslosenversicherung 133 Arbeitsunfähigkeit 130 f. Aufrechnung 168 f. Auskunftspflicht 170 f., 172 f. Auszahlung ALG II 51 Auszubildende 34 Auszugsrenovierung 87 f. B Bedarf des Lebensunterhalts 17 Bedarfsgemeinschaft 24 Begriff 24 gemischte 26 Vertretung 28 Zugehörigkeit 24 Behinderte Hilfebedürftige 112, 116, 119 Behörde, zuständige 43 Bruttoeinkommen, Abzüge 74 f. Bußgeld 175 f. D Darlehen 92 f. Datenabgleich 81 f. Datenübermittlung 80 f. E Eigenheim 68 f., 90 f. Eigentumswohnung 68, 90 f. Ein-Euro-Job 54 f., 134 f. Eingetragene Lebenspartnerschaft 31 Eingliederungshilfen für behinderte Menschen 119 Eingliederungsleistungen 120 f. Eingliederungsvereinbarung 138 ff. Einkommen 21, 57 ff., 74 ff. Einmalleistungen 108 f. Einnahmen, zweckbestimmte 75 Einstandsgemeinschaft 30 ff. 190

14 Stichwortverzeichnis Einstandspflichten 159 ff. Einstiegsgeld 128 f. Einstweiliges Rechtsschutzverfahren 184 Ernährung, kostenaufwändige 112, 116 f. Erreichbarkeit 38 f. Erstattungsanspruch der Behörde 162 Erstattungspflichten 159 ff. Erstausstattung 108 f. Erstbeschaffungsbedarf 109 Erwerbsfähigkeit 18 f. Existenzgründer 129 F Frauenhaus 41 f. Freibeträge 34 f., 60, 62 f. G Gerichtsbescheid 187 Gerichtsverfahren, Kosten 188 f. Getrenntleben 25 Gewöhnlicher Aufenthalt 40 f. Grundfreibetrag 60 f. Grundstück, Anrechnung 58 H Härteregelung bei Vermögensanrechnung 72 f. Haus, Anrechnung 58 Hausgrundstück, Anrechnung 70 f. Haushaltsgemeinschaft 32 ff. Hausrat 64 Heizkosten 83 ff., 104 f. Heizverhalten, unangemessenes 104 Hilfen 119 ff. Hilfebedürftige, mehrere 29 Hilfebedürftigkeit 20 f. Hilfen zur Gesundheit 119 I Instandhaltungskosten 90 J Jüngere Hilfebedürftige 54 f., 154 f., 157 Jüngere Hilfesuchende 54 f., 99 f. K Kfz 58, 64 f. Kinderzuschlag 126 f. Klage 179 ff. Klassenfahrt 109 Kontrollen 59 Kosten des Lebensunterhalts 48 Krankenhausaufenthalt 37 Krankenversicherung 132, 167 Kredit 92 f. Kühlschrank 110 f. L Lebensgemeinschaft 31, 96 Lebensunterhalt 15 Lebensversicherung 72 f. Leistungsausschluss 36 f. Leistungsbereiche 120 f. Leistungsbescheid, gerichtliche Überprüfung 49 Leistungsmissbrauch 80 f. Luxusfahrzeuge 65 M Maklergebühr 100 f. Mehraufwandsentschädigung 134 f. Mehrbedarfe 107 ff., 112 f. Meldepflichtverletzung 146 f. Meldeversäumnis 147 Mietkaution

15 Stichwortverzeichnis Mietkosten 84 ff., 94 f. Mietschulden 102 Mini-Job 53 N Nachrang der Sozialhilfeleistung 44 f. Nebenkosten 84, 86 f. Nebenkostennachzahlungen 86 O Obdachlosigkeit 41, 102 P Pflegeversicherung 132 f. Pflichten des Hilfebedürftigen 138 f. Pflichtverletzung 137 ff. Prozesskostenhilfe 188 f. R Rehabilitationsleistungen 131 Rentenversicherung 133 Rückzahlungen 166 f., 176 f. S Schadensersatz 174 f. Schüler 36 f. Schwangere 112, 114 Schwerbehinderung 71 Sozialgeld 16 f. Sozialgericht 186 f. Sozialhilfe 46, 118 f. Sozialversicherungsbeiträge, Rückzahlung 166 f. Sparguthaben, Anrechnung 58 Sperrzeit 150 f. Studenten 36 U Überweisung 51 Umzug 96 f. Umzugskosten 97, 101 Unfallversicherung 133 Unterkunft, Kostenübernahme 83 ff. Untersuchungstermin 19 Unwirtschaftliches Verhalten 148 f. Unwirtschaftlichkeit 72 f. V Verletztengeld 131 Vermittlung 55 Vermögen 21, 57 ff., 64 f. Verschwägerte 33 Verwandte 33 Verwertungsausschluss 63 Vollverpflegung 77 W Weigerung der Arbeitsaufnahme 142 f. Wertpapiere, Anrechnung 58 Wichtiger Grund 53, 143 Widerspruch 19, 179 ff. Widerspruchsbescheid 182 f. Wirtschaftsgemeinschaft 32 Wohlfahrtspflege, Zuwendungen 75 Wohngemeinschaft 32 ff. Wohnungsbeschaffungskosten 97 ff. Wohnungsgröße 88 Wohnungskosten, zu hohe 94 f. Wohnungsmarkt 85 Wohnungsstandard 89 Z Zumutbarkeit 52 f. Zuschlag

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