Hintergrundpapier. Große Anfrage 'Radverkehr in Sachsen' (Drs. 5/9769) 1 Vorbemerkung

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1 Hintergrundpapier Große Anfrage 'Radverkehr in Sachsen' (Drs. 5/9769) Eva Jähnigen Landtagsabgeordnete Bernhard-von-Lindenau-Platz Dresden Telefon: 0351 / Telefax: 0351 / eva.jaehnigen@slt.sachsen.de 1 Vorbemerkung Radfahren hat viele Vorteile: es hilft, individuell und preiswert mobil zu sein, fördert die Gesundheit und schont die Umwelt. Jeder Kilometer, der mit dem Rad anstelle des Pkw zurückgelegt wird, spart ca. 140 Gramm Kohlendioxid. Mit geringen Kosten und pfiffigen Planungsideen können in der Radverkehrsförderung große Effekte erreicht werden. Und das Radfahren wird in Sachsen populärer: der Anteil der mit dem Fahrrad als Hauptverkehrsmittel zurückgelegten Wege (sogenannter Modal Split) steigt nicht nur in den sächsischen Ballungsräumen beständig und liegt z. B. derzeit in Dresden bei 16 Prozent, in Leipzig bei 14,4 Prozent, in Coswig/Radebeul sogar bei 21,5 Prozent und in Großenhain bei 20,9 Prozent (Quelle: Verkehrserhebung Mobilität in Städten System repräsentativer Verkehrsbefragungen SRV, TU Dresden). Trotzdem wird Radverkehrsförderung von der sächsischen Regierung bis heute bestenfalls als Randthema abgetan. Entgegen der tatsächlichen Verkehrserhebungen geht die Regierung im Landesverkehrsplan 2025 von nicht erheblich steigenden Radverkehrsanteilen aus und behandelt den Radverkehr in der Verkehrsprognose fachwidrig zusammen mit dem Fußverkehr. Eine tragfähige landesweite Radverkehrsplanung ist so nicht möglich. Die finanzielle Förderung für den Radwegausbau von sechs Millionen Euro jährlich (2010) wurde im Haushaltsentwurf auf nur noch vier Millionen Euro im Jahr 2012 reduziert. Mit der Novelle der sächsischen Bauordnung 2011 wurden die Anforderungen für Radabstellanlagen minimiert und schlechtere Bedingungen in den Städten erzeugt. Das Potenzial des Radverkehrs in Sachsen ist bei Weitem nicht ausgeschöpft. Deshalb hat die GRÜNE-Fraktion der Staatsregierung 200 Fragen zu den Erkenntnissen, Analyseergebnissen und Konzepten einer aktiven Radpolitik in Sachsen gestellt. Dazu wurde die Großen Anfrage Radverkehr in Sachsen" (GRÜNE) aus dem Jahr 2008 (Drs. 4/11614) weiter entwickelt.

2 2 Alltagsradverkehr Die Staatsregierung hat keine Erkenntnisse über aktuelle und künftig mögliche Beiträge des Fahrradfahrens zum Umwelt- und Klimaschutz, über seine Wachstumspotenziale im Verkehr sowie den gesundheitlichen Auswirkungen des Fahrradfahrens. Weder liegen Untersuchungen dazu vor noch sind sie geplant. (Frage I/1-3 und Frage I/16-18) Der gesellschaftliche Trend der E-Bike-Mobilität, Pedelecs und Fahrradverleihsysteme werden von der Staatsregierung nicht gefördert, trotz des Handlungsschwerpunktes E- Mobilität. Fördermaßnahmen, Modellprojekte oder anderweitige Unterstützung werden nicht angedacht. Auch bei innovativen Infrastrukturprojekten für den Radverkehr will die Staatsregierung nicht tätig werden, weil nach Ansicht der Staatsregierung für E-Bikes und Pedelecs ein funktionierender Markt existiere. (Frage I/4-7) Neun detaillierte Fragen zur Bedeutung von Lastenfahrrädern, zu Konzepten und Maßnahmen der Förderung, zu veränderten Stellplatzansprüchen für Fahrräder mit Anhänger, zur Förderung von Pilotprojekten und zu Potenzialeinschätzungen des Einsatzes von Transportfahrrädern wurden lediglich mit dem Satz beantwortet: Grundsätzlich ist das Fahrrad auch als Transportmittel im Stadtverkehr geeignet und wird besonders für Fahrradkurierdienste sowie für die Brief- und Paketzustellung genutzt. (Frage I/33-41) 3 Verknüpfung von Rad und Bahn Die Frage nach der aktuellen und künftigen Bedeutung des Radverkehrs als Zubringer zum ÖPNV beantwortet der zuständige Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) mit dem Verweis auf die Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger (Zweckverbände und Landkreise bzw. Kreisfreie Städte) für den ÖPNV. Wissenschaftlich belastbare Informationen über das Potenzial der Verknüpfung von Rad und Bahn liegen der Staatsregierung nicht vor. (Frage II/2) Bei fünf ausführlichen Fragen über die Fahrradmitnahme im Regionalverkehr in Sachsen, zur Zufriedenheit der Fahrgäste mit den gegenwärtigen Fahrradmitnahmemöglichkeiten, zur Steigerung der Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in den Zweckverbänden und zu den Zielen der Staatsregierung in diesem Bereich sieht der Staatsminister von einer Beantwortung ab. (Frage II/3-7) Die Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV ist gemäß der Antwort ein wichtiges Anliegen der Staatsregierung. Statistische Erhebungen bezüglich der barrierefreien Ausgestaltung der Bahnhöfe in Sachsen liegen der Staatsregierung jedoch nicht vor. (Frage II/23-24) Seite 2 von 12

3 Die Staatsregierung verzichtet also wissentlich darauf, ihre eigenen Zielsetzungen in der Landesverkehrsplanung beim Ausreichen des Geldes an Zweckverbände und Kommunen auch zu kontrollieren. 4 Radtourismus Der bauliche und technische Streckenzustand der touristisch genutzten Radwege im Freistaat Sachsen wird von der Staatsregierung nicht erfasst, dies sei allein Sache der Kommunen. (III/1) Seit 2009 wurden lediglich 13 kommunale Investitionsvorhaben zum Aus- und Neubau von touristischen Radwegen gefördert. Hierbei wurden 4,8 Millionen Euro investiert und davon 3,6 Millionen Euro vom Freistaat gefördert. (III/3) Weiterhin musste die Staatsregierung einräumen, dass ihr über das zukünftige Fahrradverkehrs- bzw. Touristenaufkommen auf touristisch genutzten Fahrradwegen im Freistaat Sachsen für die kommenden Jahre weder Prognosen oder Studien noch Befragungsergebnisse vorliegen. (III/4) Der Staatsregierung stehen keine flächendeckenden spezifischen Erhebungen bzw. Statistiken über die Nutzung der Radfernwege in Sachsen durch Touristinnen und Touristen sowie bei Tagesausflügen zur Verfügung. Wie sie den Aus-, Um- und Neubau der Radwegeinfrastruktur sinnvoll und bedarfsgerecht planen will, bleibt offen. (III/26) Bisher hat sich die Staatsregierung keine Ziele zum Zustand und zur Vermarktungsfähigkeit des sächsischen Radwegenetzes gesetzt. Minister Morlok verweist auf die alte Radverkehrskonzeption aus dem Jahr (III/6) Zwar misst die Staatsregierung dem Radtourismus im Rahmen des Aktivurlaubs in der Tourismuskonzeption für den Freistaat Sachsen einen wichtigen Stellenwert bei, jedoch liegen ihr keine Zahlen zur wirtschaftlichen Bedeutung dieses Radtourismus vor. (III/7) Für das Tourismus-Marketing der Regionen Sachsens will die Staatsregierung für die Jahre 2013/2014 jeweils zwei Millionen Euro zur Verfügung stellen. Grundsätzlich kämen hier auch Marketingmaßnahmen im Bereich Radverkehr in Betracht. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Staatsregierung auch im neuen Doppelhaushalt keinen eigenen Haushaltstitel für das Marketing des touristischen Radverkehrs schaffen will. (III/16) Seit 2009 hat Sachsen insgesamt nur ca Euro für Marketingmaßnahmen in den Bereichen Radtourismus und Mountainbiking ausgegeben sowie im selben Zeitraum noch einmal ca Euro für Marketingmaßnahmen zum Elberadweg, in vier Jahren also Seite 3 von 12

4 nur Euro und nicht einmal 25 Prozent dessen, was die Staatsregierung im neuen Doppelhaushalt pro Jahr für den landesweiten Tourismus an Marketingmaßnahmen bereitstellen will. (III/16) Gegenwärtig nutzen in Deutschland nur sieben Prozent der Fahrradtouristinnen und -touristen die Möglichkeit, mit der Bahn anzureisen. 85 Prozent von ihnen beginnen ihre Reise mit dem Auto oder Wohnmobil. Zwar hält es die Staatsregierung für die Entwicklung des Radtourismus für ein grundsätzlich erstrebenswertes Ziel, die Erreichbarkeit Sachsens mit dem Fahrrad durch Mitnahmemöglichkeiten im Schienenverkehr zu verbessern. Jedoch bleibt sie die Antwort schuldig, ob sie der Ansicht ist, dass sie die Zweckverbände, die den Schienen-Personen-Nahverkehr (SPNV) organisieren, hierfür mit zusätzlichen finanziellen Mitteln ausstatten möchte. (III/33-34) 5 Sicherheit im Radverkehr 2011 verunglückten in Sachsen insgesamt Personen bei Radfahrten. 25 wurden getötet, 955 schwer und Personen leicht verletzt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein starker Anstieg: 2010 verunglückten insgesamt Personen, 22 wurden getötet, 771 wurden schwer und leicht verletzt. (Frage IV/2) Die Staatsregierung bleibt die Antwort auf die Frage nach der Einordnung dieser Werte in einen bundesdeutschen Vergleich schuldig, da ihr keine detaillierten statistischen Auswertungen anderer Bundesländer vorlägen somit sei ein Vergleich nicht möglich. Allerdings berichten alle deutschen Bundesländer jährlich in sogenannten Unfallstatistiken sehr detailliert über die Unfälle im Straßenverkehr. (Frage IV/1) Zum Vergleich: In Rheinland-Pfalz, ein Bundesland, das von Bevölkerung und Fläche dem Freistaat Sachsen ähnlich ist, verunglückten 2011 nur 1091 Personen beim Radfahren, davon vier tödlich. Der Anteil von Fahrradfahrenden an allen bei Verkehrsunfällen Verunglückten (Verletzte und Getötete) liegt in Sachsen bei 21,8 Prozent, der von Motorradfahrenden jedoch nur bei 10,4 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit als an einem Unfall beteiligter Radfahrer zu Tode zu kommen, ist in Sachsen doppelt so hoch wie in Rheinland- Pfalz. Hierzulande geht man also stets ein besonders hohes Risiko ein, wenn man sich aufs Rad setzt. (Frage IV/2) Seit 2007 ist die Anzahl der Polizeistunden, die zur Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr genutzt wurden, stark zurückgegangen: Waren es im Jahr 2007 noch Stunden, sank die Zahl auf Stunden im Jahr 2009 und Polizeistunden im Jahr Wie so eine wirksame Überwachung der Seite 4 von 12

5 Geschwindigkeiten verschiedener Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann, ist nicht nachvollziehbar. Hier verschlechtert der Rückbau der Polizei bereits heute die Verkehrssicherheit. (IV/6) Insbesondere die Verkehrssicherheit von (jungen) Radfahrerinnen und Radfahrern ist durch die zurückgehenden Geschwindigkeitskontrollen der sächsischen Polizei zunehmend gefährdet. Gegenwärtig werden insgesamt 105 Beamtinnen und Beamte zur Durchführung von Verkehrserziehungsmaßnahmen in verschiedenen Schultypen eingesetzt. Wie viele Polizistinnen und Polizisten nach der Realisierung der Polizeireform 2020 in diesem Bereich eingesetzt werden sollen, kann oder will Verkehrsminister Morlok nicht sagen. Die Überlegungen seien noch nicht abgeschlossen, so die Antwort. (IV/8) Seit 2009 hat die Staatsregierung zahlreiche Jugendverkehrsschulen in Sachsen gefördert und dafür ,67 Euro ausgegeben. (IV/10-12) Seit 2008 wurden in ganz Sachsen in acht Fortbildungsveranstaltungen zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung lediglich 83 Lehrkräfte weitergebildet. Zusätzlich fanden nur zwei weitere Veranstaltungen mit jeweils 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diesen Themen statt. Im gesamten Freistaat Sachsen haben sich also 143 Lehrerinnen und Lehrer gezielt zu diesem Thema weitergebildet und können die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung fachgerecht umzusetzen. Unserer Ansicht nach reicht das bei Weitem nicht aus. (IV/14) Das Problem, dass immer mehr Fahrradfahrende bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss stehen, ist für die Staatsregierung kein Schwerpunkt für die Verkehrssicherheitsarbeit in Sachsen, obwohl laut Unfallstatistik 2012 allein 240 Personen alkoholisiert als Fahrradfahrer in Unfälle verwickelt waren. (Frage IV/25) Zwischen 2008 und 2012 wurden 140 Tempo-30-Zonen im innerstädtischen Bereich größerer sächsischer Städte eingerichtet. Auch die Staatsregierung hat die positiven Auswirkungen dieser Maßnahmen erkannt und teilt mit: Die von Tempo-30-Zonen ausgehende Verkehrsberuhigung wirkt sich grundsätzlich positiv auf die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer aus. (Frage IV/26) Im Jahr 2011 wurden in ganz Sachsen Fahrräder gestohlen. Lediglich 10,9 Prozent der Diebstähle konnten durch die Polizeibehörden aufgeklärt werden. (Frage IV/27) Allein in Dresden wurden Fahrraddiebstähle gemeldet. Davon konnten nur acht Prozent aufgeklärt werden. In Leipzig wurden sogar Fahrräder gestohlen, die Aufklärungsquote lag gerade einmal bei 5,9 Prozent. Seite 5 von 12

6 In den bisherigen drei Jahren ihrer Regierungszeit hat die Staatsregierung 1,58 Millionen Euro Fördergeld für Radabstellanlagen zur Verfügung gestellt. Unserer Ansicht nach reicht diese Summe nicht aus. Insbesondere in den Ballungsräumen (z. B. an den Universitäten) fehlen nach wie vor sichere und überdachte Abstellanlagen für Fahrräder. (IV/29) Feinstaub und Abgase belasten die Gesundheit von Radfahrenden erheblich: Auf der Bergstraße in Dresden wurden die Feinstaub-Grenzwerte im Jahr Mal überschritten, in der Lützner Straße in Leipzig im gleichen Jahr sogar 69 Mal. Hier muss die Staatsregierung einräumen, dass bei der Überschreitung der Grenzwerte gesundheitliche Belastungen für Radfahrerinnen und Radfahrer (insbesondere in den jüngeren Altersgruppen) entstehen. (Frage IV/33) Trotz dieser besorgniserregenden Zahlen gibt es keine Maßnahmen und Projekte zur Reduzierung der gesundheitlichen Belastungen von Radfahrenden. Wieso die Staatsregierung hier keinen Handlungsbedarf sieht, bleibt vor dem Hintergrund ihrer eigenen Statistiken zur Feinstaubbelastung innerhalb der Städte unverständlich. (Frage IV/34) Das Pilotprojekt der Dresdner Fahrradstaffel in der Polizei wird von uns GRÜNEN begrüßt. Die Einsatzstunden der Beamtinnen und Beamten haben sich seit Initiierung des Vorhabens im Jahr 2009 kontinuierlich gesteigert waren sie insgesamt 514 Stunden im Einsatz. Rein rechnerisch bedeutet dies jedoch, dass lediglich acht Bedienstete an acht Arbeitstagen mit je acht Stunden im Einsatz waren. Der Evaluationsbericht zum Erfolg dieses Vorhabens wird von der Staatsregierung noch nicht herausgegeben. (IV/15) Die Staatsregierung beabsichtigt das Projekt Fahrradstaffel in Dresden fortzuführen, jedoch liegen ihr keine Planungen vor, dass andere sächsischen Polizeidienststellen ähnliche Projekte beabsichtigen oder vorantreiben. (Frage IV/17-21) 6 Verwaltungshandeln/Radverkehrskonzeption Zwischen 2009 und 2011 investierte Sachsen (4,1 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner) für den Unterhalt, Aus-, Um- und Neubau von Radverkehrsanlagen 20,6 Millionen Euro - pro Kopf also im Jahr ,69 Euro, ,77 Euro und ,30 Euro. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern könne laut Verkehrsminister Morlok nicht getroffen werden, da über die Höhe der in Radverkehrsanlagen investierten Mittel der anderen Bundesländer keine Informationen vorlägen. (Frage V/1) Die GRÜNE Fraktion hat solche Informationen beispielhaft zusammengestellt: In Rheinland-Pfalz (3,9 Millionen Einwohner) sind allein 2011 rund 11,4 Millionen Euro in den Bau von Radwegen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen investiert worden. Seite 6 von 12

7 Bayern (12,6 Millionen Einwohner) hat 2011 an den Staatsstraßen rund 20 Millionen Euro für den Radwegebau ausgegeben und damit 180 Kilometer neue Radwege fertiggestellt. An Bundesstraßen sind über 40 Kilometer neue Radwege mit einem Investitionsvolumen von 12 Millionen Euro hinzugekommen. Nur 9,4 Prozent der Staatsstraßen und 24,9 Prozent der Bundesstraßen in Sachsen sind mit Radverkehrsanlagen ausgestattet. Das sind 606 Kilometer Bundesstraßen und 452 Kilometer Staatsstraßen. Bei Kilometern Bundes- und Staatsstraßen im gesamten Freistaat entspricht dies einer Quote von zusammen 14,6 Prozent. (Frage V/2) Zum Vergleich: Radler in Bayern können knapp Kilometer Radwege entlang von Bundes- und Staatsstraßen nutzen. Das entspricht bei Kilometern Staats- und Bundesstraßen einer Quote von 40 Prozent und 2014 will die Staatsregierung zwei Millionen Euro für den Radwegebau an Staatsstraßen zur Verfügung stellen und damit zehn Kilometer Radwege finanzieren. Bei nur 452 Kilometern Radverkehrsanlagen an Staatsstraßen hat Sachsen aber großen Nachholbedarf, um die Verkehrssicherheit für Arbeitspendler und Radtouristen in Sachsen zu erhöhen. (Frage V/3) Der Freistaat Bayern hat im Vergleich 2011 allein acht Millionen Euro und damit rund 40 Kilometer Radwege an Staatsstraßen nachträglich angebaut. Die Staatsregierung musste zugeben, dass sie mangels Untersuchungen der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege keine Grundlage für ihre Verkehrsplanung hat. Gründe für das Fehlen solcher bundesweit üblichen Untersuchungen werden nicht benannt. (V19-20) Außerhalb einer Tourismus-Marketing-Studie für die Tourismusstrategie 2020 sieht die Staatsregierung keinen Forschungsbedarf in den Bereichen des Radverkehrs und der Fahrradnutzung. (V/21) Nur 18 Beschäftigte arbeiten mit zehn bis 30 Prozent ihrer Arbeitszeit im Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) im Bereich des Radverkehrs, d. h. zwei bis sechs Personen im SMWA beschäftigen sich Vollzeit mit den Fragen des Radverkehrs. (V/26-28) Der Staatsminister ist jedoch der Ansicht, dass die Anzahl der eingesetzten Personen ausreichend ist. Die erheblichen Wissensdefizite, die durch die fehlenden Antworten auf die Große Anfrage deutlich werden, sowie der ungenügende Stand der Radverkehrsförderung sprechen jedoch eine andere Sprache. Seite 7 von 12

8 Die Staatsregierung hat ihre Mittel für den Radverkehr (Aus-, Um-, Neubau und Unterhalt von Radverkehrsanlagen und Radwegen) seit 2009 reduziert: 2009 und 2010 waren es noch ca. 11 Millionen Euro, 2011 nur noch 9,5 Millionen Euro. (Frage V/4) Im derzeitigen Entwurf des Doppelhaushaltes 2013/2014 plant die Staatsregierung für 2013 die Mittel für den Neubau von Radwegen und der Förderung Radverkehr, einschließlich SachsenNetzRad, auf 3,5 Millionen Euro zu kürzen waren dafür noch 4,5 Millionen Euro eingestellt. Seite 8 von 12

9 7 Fazit und Forderungen 1. Die Staatsregierung unterschätzt die Potenziale des Radverkehrs entgegen allen fachlichen Erkenntnissen systematisch. Offenbar ist sich die Regierung dieser Diskrepanz auch bewusst, bemüht sie sich doch nicht einmal um eine ordentliche Analyse der Situation und die Beantwortung unserer Anfragen. Von 200 Fragen im Rahmen der Großen Anfrage verweigerte Staatsminister Sven Morlok auf 20 komplett die Antwort (10 Prozent) und musste bei 30 Fragen einräumen, dass seinem Ministerium bzw. der Staatsregierung keine Informationen vorliegen (15 Prozent). Das bedeutet, dass zu 25 Prozent der Fragen der Großen Anfrage der GRÜNEN- Fraktion keine Antworten aus den zuständigen Behörden der Regierung gegeben werden konnten. 2. Bei den Prognosen zur Verkehrsmittelwahl für 2025 im Landesverkehrsplan wird der Anteil des Rad- und Fußverkehrs nicht einmal im Einzelnen aufgeschlüsselt. Die Regierung muss sich endlich um Daten bemühen, wie hoch der Radanteil am Gesamtverkehr in Sachsen ist. Erst auf solch einer Grundlage lässt sich eine landesweite Radverkehrsplanung realisieren. 3. Selbst Verbesserungen, die, angeschoben durch die Große Anfrage der GRÜNEN- Fraktion 2008, zustande gekommen sind, wurden inzwischen wieder aufgegeben. Dazu gehört die Zusammenarbeit des Freistaats mit den Kommunen in der AG Radverkehr. Radverkehrsengagierte Kommunen, Verbände und Bürgerinitiativen werden allein gelassen. 4. Die Staatsregierung spricht zwar gern von Radverkehrsförderung, tut jedoch viel zu wenig. Unverändert geklotzt wird in Sachsen nur beim Straßenneubau. Radverkehrspolitik genießt in anderen Bundesländern zumeist einen deutlich höheren Stellenwert. Einige Länder betreiben schon seit Jahren aktive Fahrradförderung und konnten dadurch den Radverkehrsanteil erhöhen, so z. B. Nordrhein-Westfalen. Neben dem Bau und Erhalt von Radwegen gehören dazu auch landesweit einheitlich beschilderte Radrouten, die Errichtung von Fahrradstationen und Gründung des Fahrradnetzwerkes»Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte (AGFS)«, um die Kooperation zwischen den Kommunen zu verbessern. Auch die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg mit ihren hohen Verkehrsbelastungen und Flächenstaaten wie Baden-Württemberg und Brandenburg setzen verstärkt auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Fahrrad. Seite 9 von 12

10 5. Wir fordern, die Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen aus dem Jahr 2005 fortzuschreiben, und dabei folgende Ziele zu berücksichtigen: a) Den Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten täglichen Wege aller Personen (Modal Split) ab sofort in regelmäßigen Abständen zu evaluieren. b) Den Anteil der in Sachsen mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege auf 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. 6. Um diese Ziele zu erreichen, fordert die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag, dass im Haushalt ab 2013/14 jährlich insgesamt 15 Millionen Euro zur Radverkehrsförderung in die Titel Förderung Radverkehr einschließlich SachsenNetzRad und Bau von Radwegen zu Lasten des Straßenneubaus in den Haushalt eingestellt werden. Mittelfristig sollen in Sachsen jährlich zehn Euro pro Kopf für den Fahrradverkehr bereitgestellt werden. 7. Die GRÜNE-Fraktion schlägt vor, dass die sog. Entflechtungsgelder des Bundes nicht wie bisher in Sachsen zu 85 Prozent in den Straßenbau investiert werden, sondern erstmalig auch für Radverkehrskonzepte aktiver Kommunen zur Verfügung stehen. Dazu hat die Fraktion Ende Juni ein Sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (SäGVFG) in den Landtag eingebracht. Dieses würde erstmals eine Förderung kommunaler Radverkehrsmaßnahmen möglich machen. Neuer Förderschwerpunkt soll neben dem Einsatz von zehn Prozent der Gesamtmittel für den Radverkehr auch innovative Angebote wie Radstationen mit Car-Sharing-Angeboten sein. 8. Wer mehr Radverkehr an Universitäten, Schulen und Behörden haben will, muss attraktive, sichere und ausreichende Radabstellanlagen bereitstellen. Der Zugang zu und die Qualität von Fahrradabstellmöglichkeiten spielt bei der Wahl des Verkehrsmittels zur Arbeit eine große Rolle und zwar am Arbeitsplatz. Völlig kontraproduktiv war die Entscheidung der CDU-geführten Koalition in der Sächsischen Bauordnung die Stellplatzpflicht für Radanlagen auf kommunaler Ebene zu schwächen. Damit fallen die Kosten für Radabstellanlagen künftig vollständig den Kommunen zur Last. Diese Verschlechterung wollen wir zurücknehmen und zusätzlich ausreichend überdachte Radabstellanlagen an den Liegenschaften des Freistaats bereitstellen. 9. Fahrrad fahren muss sicher sein. Nur dann entscheiden sich mehr Menschen für diese ressourcenschonende und flexible Mobilität. Das ist nicht nur eine Frage des Infrastrukturausbaus, sondern auch des Alltags auf den Straßen. Hierfür müssen Seite 10 von 12

11 genügend Verkehrskontrollen, mehr Weiterbildungen für Lehrerinnen und Lehrer sowie ausreichende Verkehrserziehungsmöglichkeiten in Schulen und Jugendverkehrsschulen angeboten werden. Die GRÜNE-Fraktion fordert ein gezieltes Programm zur Reduzierung der Gefährdung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf Sachsens Radwegen und Straßen und zur Prävention von Verkehrsunfällen. 10.Wir fordern die Staatsregierung auf, in den Vorschriften für den SPNV in allen Verkehrsbestellungen auf ausreichende Radmitnahmekapazität zu achten und eine entsprechende Regelung in die Finanzierungsverordnung (FinVO) für den ÖPNV einzufügen. 11.Gerade wegen der Belange des Radverkehrs unterstützen wir GRÜNE wie die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Forderung, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften einzuführen. So werden Gefahren für Radfahrende erheblich verringert. Unfälle zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden mit dem motorisierten Verkehr enden bei einer Geschwindigkeit ab 50 Kilometern je Stunde häufig tödlich oder mit schweren Verletzungen. Die Einführung von Tempo 30 senkt diese Risiken. Das Schreckgespenst, alle Autofahrer würden zum Schleichen verdammt, indem alle Straßen zu Tempo 30 erklärt werden, entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Denn geplant ist nur eine Umkehr des Regel- Ausnahme-Prinzips. Heute muss Tempo 30 extra gekennzeichnet werden, Tempo 50 nicht. Das soll durch die Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit umgekehrt werden. Damit würde es den Kommunen einfacher gemacht, Geschwindigkeiten abzusenken, wo sie es heute nicht dürfen (Hauptstraßen). Die Entscheidung darüber würde wie bisher von den Verkehrsbehörden vor Ort gefällt werden. 12. Wir wollen im für Verkehrsplanung zuständigen Ministerium unter Einbeziehung der anderen Fachressorts eine Projektgruppe Radverkehrsförderung einrichten. Diese Projektgruppe soll Anlauf- und Kontaktstelle für alle sächsischen Radfahrorganisationen und Kommunen sein. Sie sammelt und entwickelt Ideen sowie Konzepte zur Erhöhung und Verbesserung des Radverkehrs und sorgt mit Vernetzung für den Aufbau von Partnerschaften mit Kommunen, Unternehmen, Bildungs- und Kultureinrichtungen. Ihre Mitglieder werden regelmäßig fortgebildet werden und entwickeln Vorgaben und Handreichungen für folgende Ziele: a) ressortübergreifende Öffentlichkeitsarbeit für den Radverkehr Seite 11 von 12

12 b) Überprüfung verwaltungsinterner Planungen auf Radverkehrstauglichkeit, insbesondere für alle Planungen des Landesamtes für Straßenbau c) fachliche Empfehlungen für Radverkehr im straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren d) fachliche Weiterbildung von Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern zum Bereich Radverkehr Begriffserläuterungen Modal Split wird in der Verkehrsstatistik die Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel (Modi) genannt. Der Modal Split ist Folge des Mobilitätsverhaltens der Menschen und der wirtschaftlichen Entscheidungen von Unternehmen einerseits und des Verkehrsangebots andererseits. ÖPNV - Öffentlicher Personenverkehr SPNV Schienengebundener Personenverkehr Seite 12 von 12

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