Die 8. GWB-Novelle aus Sicht der Monopolkommission Aktuelle Entwicklungen. Dr. Juliane Scholl Geschäftsführerin

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1 Die 8. GWB-Novelle aus Sicht der Monopolkommission Aktuelle Entwicklungen Dr. Juliane Scholl Geschäftsführerin

2 Agenda I. Gesetzgebungsverfahren II. Fusionskontrolle III. Missbrauchsaufsicht IV. Presse-Grosso V. Wasserwirtschaft VI. Gesetzliche Krankenkassen VII. Fazit und Ausblick Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 2/28

3 I. Gesetzgebungsverfahren (1) 2009 Koalitionsvertrag 2011 Jahreswirtschaftsbericht, Januar 2011 Eckpunkte, 1. August 2011 Referentenentwurf, 10. November Regierungsentwurf, 30. März 2012 Empfehlungen der BR-Ausschüsse, 30. April 2012 Stellungnahme Bundesrat, 11. Mai 2012 Gegenäußerung Bundesregierung, 31. Mai Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 3/28

4 I. Gesetzgebungsverfahren (2) Bundestag, 1. Lesung, 15. Juni 2012 Öffentliche Anhörung, BT-Ausschuss Wirtschaft und Technologie, 27. Juni 2012 Beschlussempfehlung und Bericht, BT-Ausschuss Wirtschaft und Technologie, 17. Oktober 2012 Bundestag, 2. und 3. Lesung, 18. Oktober 2012 Beschlussempfehlung BR-Ausschüsse, 9. Nov Anrufung Vermittlungsausschuss, 23. Nov Beschlussempfehl. Vermittlungsausschuss, 5. Juni 2013 BT Annahme der Beschlussempfehlung, 6. Juni 2013 BR kein Einspruch gg. Beschlussempfehlung, 7. Juni 2013 Bekanntmachung BGBl. I vom 29. Juni Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 4/28

5 Agenda I. Gesetzgebungsverfahren II. Fusionskontrolle III. Missbrauchsaufsicht IV. Presse-Grosso V. Wasserwirtschaft VI. Gesetzliche Krankenkassen VII. Fazit und Ausblick Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 5/28

6 II. Fusionskontrolle (1) - Allgemein 8. GWB-Novelle Übernahme SIEC-Test, 36 Abs. 1 nf Beibehaltung Zusammenschlusstatbestände, Vermutungstatbestände, Abwägungsklausel, Ministererlaubnis Bagatellmarktklausel in materielle FK überführt Anpassung von Zusagen- und Fristenregelungen an die FKVO Ausschluss bei Gebietsreformen, 35 Abs. 2 S. 2 nf Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 6/28

7 II. Fusionskontrolle (2) - Presse Sanierungsfusion, 36 Abs. 1 S.2 Nr. 3 nf Multiplikationsfaktor von 20 auf 8, 38 Abs. 3 nf Alt: 25/1,25/0,25 Neu: 62,5/3,125/0,625 Auch für Bagatellmarktklausel Alt: 0,75 Neu: 1,875 Anschlussklausel anwendbar, 35 Abs. 2 S. 2 GWB entfällt Neu: 1,25 Fusionskontrolle entfällt bis zu diesen Umsatzschwellen! Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 7/28

8 II. Fusionskontrolle (3) - Allgemein Bewertung Vorsichtige Anpassung, SIEC-Test, befürwortet Minderheitsbeteiligungen beibehalten Vermutungstatbestände beibehalten, Erhöhung auf 40 % vertretbar Abwägungsklausel/Ministererlaubnis versus Effizienzeinwand isd FKVO Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 8/28

9 II. Fusionskontrolle (4) - Presse Rechenklausel sinnvoll (regionale Märkte, Pressefreiheit) Allgemeine Aufgreifschwellen, Bagatellmarkt vertretbar Anschlussklausel problematisch Sanierungsfusion, potenzieller Wettbewerb: keine Gründe für pressespezifische Sonderregeln Entwicklung auf den Presse- und Rundfunkmärkten weiter beobachten Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 9/28

10 Agenda I. Gesetzgebungsverfahren II. Fusionskontrolle III. Missbrauchsaufsicht IV. Presse-Grosso V. Wasserwirtschaft VI. Gesetzliche Krankenkassen VII. Fazit und Ausblick Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 10/28

11 III. Missbrauchsaufsicht 8. GWB-Novelle und Bewertung Neufassung der 18, 19, 20 nf Gut gelungen! Preiskostenschere entfristet, 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 nf Zielerreichung fraglich, Wirkungen ambivalent Untereinstandspreisverbot Lebensmittel verlängert, 20 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 nf Keine Zielerreichung, Wirkungen eher negativ Energiespezifische Missbrauchskontrolle entfristet, 29 Führt zu Fehlwirkungen in sich entwickelnden Märkten, besser abschaffen Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 11/28

12 Agenda I. Gesetzgebungsverfahren II. Fusionskontrolle III. Missbrauchsaufsicht IV. Presse-Grosso V. Wasserwirtschaft VI. Gesetzliche Krankenkassen VII. Fazit und Ausblick Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 12/28

13 IV. Presse-Grosso (1) Ausgangslage Wesentliche Merkmale des Presse-Grosso Grosso-Gebietsmonopole oder -duopole, Verhandlungsmandat des Grossoverbands für Konditionen, Leistungen, Margen mit bundesweiter Geltung, vertikale Preisbindung, Dispositionsrecht, Remissionsrecht, Vollsortiment und Neutralitätspflicht Duldung durch BKartA, da auch Effizienzen BGH, Grossistenkündigung, Urteil v , KZR 7/10 LG Köln, Urteil v , 88 O (Kart) 17/ Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 13/28

14 IV. Presse-Grosso (2) Änderungen durch die 8. GWB-Novelle 30 Abs. 2a S. 1 nf Branchenspezifische Freistellung Ziel: Ausschluss 1 GWB 30 Abs. 2a S. 2 nf Betrauung Art. 106 Abs. 2 AEUV Ziel: Ausschluss Art. 101 AEUV 30 Abs. 3 S. 2 nf Sanktionen bei Missbrauch der Freistellung Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 14/28

15 IV. Presse-Grosso (3) Kritik Grundsätzlich legitimes Ziel Pressefreiheit Aktuelle Ausgestaltung verhindert wettbewerbliche Fortentwicklung, z.b. Ausschreibungswettbewerb Ausschluss von Art. 101 Abs. 1 und 3 AEUV durch Art. 106 Abs. 2 AEUV? Wettbewerbsregeln anwendbar, soweit Aufgabenerfüllung nicht verhindert wird Eignung Erforderlichkeit einzelner Bestandteile des Presse-Grosso? Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 15/28

16 Agenda I. Gesetzgebungsverfahren II. Fusionskontrolle III. Missbrauchsaufsicht IV. Presse-Grosso V. Wasserwirtschaft VI. Gesetzliche Krankenkassen VII. Fazit und Ausblick Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 16/28

17 V. Wasserwirtschaft (1) Ausgangssituation Leistungserbringung in lokalen Monopolen, 2010 ca Unternehmen in Deutschland Weitergeltung 103 GWB 1990, BGH Wasserpreise Wetzlar, Beschluss , KVR 66/08 Flucht ins Gebührenrecht Monopolkommission 18. HG 2010 BGH Niederbarnimer Wasserverband, Beschluss , KVR 9/ Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 17/28

18 V. Wasserwirtschaft (2) Was bringt die 8. GWB-Novelle? Weitreichender Ausschluss der MBA über Gebühren und Beiträge, 130 Abs. 1 S. 2 n.f. Kostenbasierter Preishöhenmissbrauch, Kosten der rationellen Betriebsführung, 31 Abs. 4 Nr. 3 nf Begrenzte MBA bei Durchleitungsverweigerung, insbesondere aus technischen und hygienischen Gründen, 31 Abs. 5 nf Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 18/28

19 V. Wasserwirtschaft (3) Wassergebühren/Deutsche Missbrauchsregeln 130 Abs. 1 S. 2 nf: Ausschluss der 19, 20, 31b Abs. 5 nf für Gebühren und Beiträge Aber: Kein Ausschluss von 31 Abs. 3 nf ivm 31 Abs. 1 nf! Arg. e contrario Rechtslage vor 8. GWB-Novelle, BGH Niederbarnimer Wasserverband Sanktionen 31b Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 19/28

20 V. Wasserwirtschaft (4) Wassergebühren/Art 102 AEUV Anwendung ungeklärt, aber möglich Zwischenstaatlicher Handel Unternehmen? Jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit Anbieten von Gütern und Dienstleistungen auf einem Markt Entscheidung einer Behörde, Dienstleistung selbst zu erbringen, kann eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausschließen, wenn andere Betreiber interessiert und in der Lage wären, die Dienstleistung zu erbringen (Mitteilung der EU KOM, ABl. EU C 008, , S. 4) Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 20/28

21 V. Wasserwirtschaft (5) Ausblick im Übrigen Missbrauchsverfahren haben in der Branche gewisses Effizienzbewusstsein geschaffen Effektivierung der kommunalaufsichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Kontrolle Öffentliches Benchmarking (Preise) durch Kartellbehörden auch für öffentlich-rechtliche Unternehmen möglich Neuer Anlauf für Regulierung der Wasserwirtschaft (natürliche Monopole!) Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 21/28

22 Agenda I. Gesetzgebungsverfahren II. Fusionskontrolle III. Missbrauchsaufsicht IV. Presse-Grosso V. Wasserwirtschaft VI. Gesetzliche Krankenkassen VII. Fazit und Ausblick Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 22/28

23 VI. Gesetzliche Krankenkassen (1) Ausgangslage Gesetzlich Krankenkassen auf Leistungs- und Versicherungsmarkt tätig Erweiterte Möglichkeiten für individuelles Handeln Anreize für Wettbewerbsbeschränkungen Rechtslage vielfach umstritten Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 23/28

24 VI. Gesetzliche Krankenkassen (2) Änderungen durch die 8. GWB-Novelle Verbot unzulässiger Werbemaßnahmen, 4 Abs. 3 S. 2 SGB V 35 ff. entsprechend anwendbar auf freiwillige Zusammenschlüsse, 172a SGB V Bewertung FK positiv, aber Anwendung in Praxis abwarten Gesetzesänderung Versicherungsmarkt weiter anstreben Anwendung europäischen Kartellrechts? Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 24/28

25 Agenda I. Gesetzgebungsverfahren II. Fusionskontrolle III. Missbrauchsaufsicht IV. Presse-Grosso V. Wasserwirtschaft VI. Gesetzliche Krankenkassen VII. Fazit und Ausblick Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 25/28

26 VII. Fazit und Ausblick (1) Vorsichtige Anpassung der Fusionskontrolle an FKVO gut gelungen Neufassung der allgemeinen MBA erhöht Klarheit und Anwenderfreundlichkeit UEP Lebensmittel ungeeignet und eher schädlich Energiewirtschaftliche MBA/Regulierung Sonderinteressen der Pressewirtschaft Fusionskontrolle: Aufgreifschwellen vertretbar; Anschlussklausel nützt eher Großverlagen Presse-Grosso: Art. 101 weiter anwendbar! Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 26/28

27 VII. Fazit und Ausblick (2) Gesetzgeber schützt staatliche Monopole durch Ausnahme für alle Gebühren und Beiträge MBA über Wassergebühren bleibt möglich nach 31 Abs. 3, ggf. Art. 102 AEUV FK bei Gesetzlichen Krankenkassen erster Schritt Weiteres Ziel: Anwendung der Kartellaufsicht und MBA auf Versicherungsmarkt Sonderinteressen setzen sich z.t. durch, Gesetzgeber schafft Ausnahmebereiche nach deutschem Recht Aber Weg über europäisches Kartellrecht verbleibt und sollte genutzt werden! Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 27/28

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Monopolkommission zur 8. GWB-Novelle: Sondergutachten 63, Hauptgutachten, Dr. Juliane Scholl Monopolkommission 28/28

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