Betreff: Fortentwicklung der Altenhilfeeinrichtungen der Gesundheitsholding Tauberfranken GmbH

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1 Kreistagsdrucksache Nr.:(KT) 411/2014 Az.: Datum: 13. März 2014 Betreff: Fortentwicklung der Altenhilfeeinrichtungen der Gesundheitsholding Tauberfranken GmbH Beratungsfolge Termin Status Kreistag öffentlich Beschlussantrag: 1. Der Kreistag nimmt von der Realisierung des sogen. Kleeblattmodells zur Fortentwicklung des Geschäftsbereichs Altenhilfe der Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh erneut Kenntnis. Der Kreistag stellt fest, dass sich der Landkreis selbst nicht mehr originär im Bereich der Altenpflege engagiert. Dieser Aufgabenbereich wird ausschließlich von der Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh wahrgenommen. a) Der Kreistag nimmt vom Neubau einer Senioreneinrichtung in Grünsfeld Kenntnis. Der Grunderwerb und Bau des Pflegeheims erfolgt durch die Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh, sofern nicht eine neue Seniorenzentren Tauberfranken ggmbh gegründet ist und diese als Bauherr der Einrichtung tätig wird. b) Der Kreistag nimmt ferner Kenntnis von den Plänen der Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh, in Distelhausen ebenfalls eine Senioreneinrichtung mit 30 Plätzen zu planen und zu realisieren. 1

2 c) Die Vertreter des Kreistages in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding werden beauftragt, den Projekten in Grünsfeld und Distelhausen zuzustimmen. d) Sofern für die Finanzierung der beiden Heime Eigenmittel notwendig werden, stellt der Kreis diese entsprechend seinem gesellschaftlichen Anteil zur Verfügung. Bei 20 % Eigenanteil beträgt die finanzielle Beteiligung des Kreises ca. 180 T pro Heim. 2. Der Kreistag stimmt der Schließung der bisherigen Senioreneinrichtung der KHMT GmbH im Kloster Gerlachsheim nach Fertigstellung der beiden neuen Senioreneinrichtungen in Grünsfeld und Distelhausen zu. Die Verwaltung wird gebeten, auf der Basis des Entwurfschreibens vom mit dem Finanzministerium eine Nachfolgenutzung zu vereinbaren. 3. Der Kreistag stimmt der Übernahme einer Kommunalbürgschaft zur Sicherung der Finanzierung der beiden Pflegeheime durch die Gesundheitsholding ggmbh bzw. der neu gegründeten Seniorenzentren Tauberfranken ggmbh zu. Diese Kommunalbürgschaft wird durch eine Rückbürgschaftserklärung der Gesundheitsholding ggmbh gesichert. 4. Der Kreistag nimmt von den Überlegungen zur Gründung einer neuen Seniorenzentrum Tauberfranken ggmbh als 100 %ige Tochter der Gesundheitsholding Tauberfranken Kenntnis. Der Vorsitzende des Kreistages 2

3 - 2 - Altenhilfekonzeption - Grundsätzliches - a) Vorbemerkung Die Altenpflege war und ist wesentlicher Bestandteil des Geschäftsbereichs der KHMT GmbH und der Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh. Der Landkreis selbst engagiert sich nicht mehr orginär in der Altenpflege, sonder nur noch mittelbar über die Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh. Diese grundsätzliche Haltung zum Aufgabenbereich der Altenhilfe wurde bereits in der Kreistagssitzung am unter Ziff.5 des Beschlussvorschlags bekräftigt. Zwischen allen Gesellschaftern der Gesundheitsholding besteht jedoch Übereinstimmung darüber, diesen wichtigen Geschäftsbereich weiter zu entwickeln und wettbewerbsfähig zu gestalten. b) Beratungsverlauf Über die Weiterentwicklung der Altenpflege haben im Aufsichtsrat der KHMT, in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding und im Kreistag zahlreiche, intensive Beratungen stattgefunden. So unter anderem :im Aufsichtsrat der KHMT am , , , , und In der Gesundheitsholding Tauberfranken am , , , und Der Kreistag hat am auf der Basis einer umfassenden Studie und Analyse die Altenhilfekonzeption beraten und folgenden Beschluss gefasst: Der Kreistag nimmt von den Überlegungen zur Weiterentwicklung des Geschäftsbereichs Altenhilfe bei der Gesundheitsholding Tauberfranken Kenntnis. Er beauftragt die Geschäftsführung der Holding, das vorgelegte Konzept weiter zu vertiefen. Am , und wurden im Kreistag jeweils weitere Zwischenberichte zum Umsetzungsstand von der Geschäftsführung erstattet. Auf die Grundkonzeption und die bisherigen umfänglichen Beratungsunterlagen und Beschlüsse verwiesen wird verwiesen. 3

4 1. Realisierung von zwei Pflegeheimen in Grünsfeld und Distelhausen a) Pflegeheim in Grünsfeld Der Aufsichtsrat der KHMT und die Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Tauberfranken haben am bzw dieses Projekt beraten und Folgendes beschlossen: Dem Neubauprojekt einer Senioreneinrichtung in Grünsfeld auf der Grundlage der aktuellen Planung zuzustimmen. Eckdaten für den Neubau (Basiskostenschätzung ): 30 Pflegeplätze und 8 betreute Wohnung 1 Vollgeschoss und 1 Teilgeschoss keine Unterkellerung Bruttogeschossfläche 2.155,69 m² umbauter Raum 6.462,00 m³ Grundstücksfläche 2.944,00 m² energiesparende Bauweise KfW 70 Standard. Baukosten der Senioreneinrichtung ,-- Ein Baubeginn wäre nach Absprache mit den Planern im Spätsommer bis Herbst 2014 möglich. Mit der Fertigstellung des Neubaus wäre dann im IV. Quartal 2015 bis I. Quartal 2016 zu rechnen. 4

5 5

6 b) Senioreneinrichtung Distelhausen Ein weiteres baugleiches Altenpflegeheim (Kleeblatt) mit 30 Plätzen und 8 betreuten Wohnungen wird in Distelhausen geplant. In Distelhausen steht ein kreiseigenes Grundstück in der Größenordnung von 5800 m² zur Verfügung. Das Grundstück ist voll erschlossen in bester innerörtlicher Lage und baurechtlich sofort entwickelbar. Derzeit befinden sich auf einem Teil des Grundstücks das Kreismedienzentrum und zwei kleine kreiseigene Wohnhäuser. Die zur Verfügung stehende Restfläche ist in Idealerweise für ein Pflegeheim geeignet. Der Aufsichtsrat der KHMT und die Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Tauberfranken haben am bzw zugestimmt, das Grundstück in Distelhausen baurechtlich und planerisch zu untersuchen. c) Erbpachtvertrag Das kreiseigene Grundstück in Distelhausen soll im Wege des Erbpachtverhältnisses der Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh zur Errichtung einer weiteren Altenpflegeeinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Analog der bisherigen Erbpachtregelungen des Landkreises mit der Gesundheitsholding Tauberfranken GmbH für den Gebäudekomplex des Krankenhauses und der Pflegeheime soll ein Erbpachtvertrag über 50 Jahre abgeschlossen werden. Die Details und endgültige Grundstücksfläche werden nach Vorliegen einer abgestimmten Gesamtplanung festgelegt. Die Verwaltung wird mit einer entsprechenden Ausarbeitung eines Erbpachtvertrages beauftragt. Beide Einrichtungen (Kleeblätter) stellen den Ersatz für die wegfallenden Pflegeplätze im Kloster Gerlachsheim dar. 6

7 2. Schließung der Senioreneinrichtung Gerlachsheim Der Kreistag hat bereits in seiner Sitzung am beschlossen, dass die bisherige Senioreneinrichtung in Gerlachsheim nicht mehr als Senioreneinrichtung weiter genutzt, sondern in ein Wohnheim für behinderte Menschen umgewidmet werden soll. In der Sitzung des Kreistages vom wurde der Ausstieg des Caritasverbands Tauber als Träger der geplanten Behinderteneinrichtung bekanntgegeben. Insofern kommt diese geplante Sanierung und Nutzung nicht mehr zum tragen. Auch ein Sanierung und ein weiterer Betrieb als Pflegeheim wäre aufgrund der Vorgaben der neuen Heimbauverordnung mittelfristig nicht möglich und auch wirtschaftlich nicht darstellbar. Deshalb sollen mit der neuen dezentralen und wohnortnahen Kleeblattkonzeption der Gesundheitsholding neue Wege beschritten und die wegfallenden Pflegeplätze teilweise kompensiert werden. Mit der Fertigstellung der beiden neuen Senioreneinrichtungen in Grünsfeld und Distelhausen kann somit die Einrichtung in Gerlachsheim als Altenpflegeheim voraussichtlich 2016 geschlossen und das im Landesbesitz befindliche Kloster einer anderen Nutzung zugeführt werden. Die Kreisverwaltung wird sich intensiv um eine adäquate Nachnutzung für das Kloster Gerlachsheim bemühen. Erste Überlegungen werden unverzüglich an das Finanzministerium des Landes herangetragen. Siehe Schreiben vom 21. März 2014 (Anlage 1). Beschlusszuständigkeit des Kreistags: Die Stilllegung von Betriebsteilen ist nach 11 Nr. 7 und nach 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesundheitsholding Tauberfranken und nach 10 Nr. 7 und 16 Nr. 11 des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus und Heime Main-Tauber zustimmungspflichtig. Die Zustimmung zu den Beschlüssen zur Stilllegung oder Verlegung von Betriebsteilen bedürfen nach 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesundheitsholding Tauberfranken auch der Einstimmigkeit in der Gesellschafterversammlung und nach 11 der Grundlagenvereinbarung auch der Zustimmung des Kreistages. 7

8 3. Kommunalbürgschaft Es ist vorgesehen, die Finanzierung dieser beiden neuen Einrichtungen alternativ teilweise über Eigenmittel und Fremdmittel (Bankendarlehen oder KfW-Darlehen) bzw. über externe Investorenmodelle durchzuführen. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde die Frage erörtert, ob die Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh oder Tochtergesellschaften der Gesundheitsholding Tauberfranken Kommunaldarlehen mit einer entsprechenden Bürgschaftserklärung des Landkreises erhalten können. Die Darlehen der KHMT GmbH wurden ebenfalls über eine kommunale Bürgschaft des Landkreises Main-Tauber bei den Banken abgesichert. Das Regierungspräsidium Stuttgart stimmt einer Bürgschaftsübernahme zu für eine neue Tochtergesellschaft der Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh oder direkt für die Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh zu, sofern die Neubauten als Ersatzbauten für Senioreneinrichtungen erfolgen, die in der Vergangenheit als Eigenbetriebe des Landkreises geführt wurden. Dies wären die bisherigen Einrichtungen Haus Heimberg Pflege, Haus Heimberg Wohnen und das Seniorenzentrum Gerlachsheim. Eine weitere Voraussetzung für die Erteilung einer Bürgschaft ist eine Rückbürgschaftserklärung der Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh für diese Darlehen. Die Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh hat in ihrer Sitzung vom dieser Rückbürgschaftserklärung der Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh bereits zugestimmt. Diese Rückbürgschaft bedeutet, dass die Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh dem Landkreis gegenüber haftet, wenn dieser aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten der Tochtergesellschaft von den Banken als Bürge in Anspruch genommen würde. Das Risiko für die Gesundheitsholding Tauberfranken ggmbh besteht somit in der Inanspruchnahme als Bürge. Durch die Rückbürgschaftserklärung besteht für den Landkreis praktisch kein Haftungsrisiko. Nach den bisherigen Angeboten liegt der Zinsunterschied zwischen einem Kommunaldarlehen und einem normalen Darlehen bei 0,6 % p. a. bei einer 10-jährigen Zinsfestschreibung. Für den Neubau eines Seniorenzentrums mit 30 Plätzen ist von einem Fremddarlehensanteil von 80 % der Baukosten auszugehen. Dies entspricht bei Baukosten von 4,4 Mio. einem Bürgschaftsbetrag von 3,520 Mio.. Für die zweite Altenhilfeeinrichtung in Distelhausen gilt diese Bürgschaftsgestellung analog. 8

9 4. Finanzierungsanteil des Landkreises Vom Kreis als Mitgesellschafter der Gesundheitsholding sind auch Eigenmitteln der Investitionssumme für die beiden Pflegeheime sowie am Stammkapital und der Finanzmittelausstattung der neuen Senioreneinrichtungen Tauberfranken ggmbh zu erbringen. Der Neubau von Senioreneinrichtungen erfordert unabhängig von der Bauherreneigenschaft (Gesundheitsholding Tauberfranken oder neue Senioreneinrichtungen Tauberfranken) eventuell die Einbringung von Eigenmitteln durch die Gesellschafter. Die Höhe der eventuell benötigten Eigenmittel ist abhängig von der endgültigen Finanzierungsform. Für die Finanzierung der Neubauten werden folgende Finanzierungsmodelle geprüft: Darlehensfinanzierung mit 20 % Eigenmittel Darlehensfinanzierung ohne Eigenmittel (z.b. KfW-Darlehen, interne Gesellschafterdarlehen) Finanzierung im Investorenmodell Finanzierung über einen Immobilienfonds Finanzierung über Objektleasing Interne Finanzierung der Eigenmittel durch Umlagen und Übertragung des gezeichneten Eigenkapitals der bisherigen Senioreneinrichtungen der KHMT in die neue GmbH Ausgehend von einem Investitionsvolumen von T pro Einrichtung und einem maximalen Anteil an Eigenmitteln von 20 % müsste die Gesundheitsholding Tauberfranken bzw. die neue Senioreneinrichtungen Tauberfranken 880 T aufbringen. Für den Landkreis würde dies eine finanzielle Beteiligung im Rahmen der Gesellschaftsanteile von 20 % und somit 176 T bedeuten. Ergänzend müsste der Landkreis sich an dem Stammkapital von 25 T mit 20 % (5T ) und an der erforderlichen Finanzmittelausstattung von maximal 900 T mit 20 % (180 T ) beteiligen. Insgesamt würde dies einen Beteiligungsbetrag des Kreises von 361 T bedeuten. Sollten andere Finanzierungsmodelle als eine Finanzierung mit Eigenmittelanteil oder eine Kombination von verschiedenen Modellen erfolgen, würde sich der Betrag entsprechend reduzieren. 9

10 5. Neue Seniorenzentren Tauberfranken ggmbh Die Senioreneinrichtungen der KHMT sind aktuell gemeinsam mit dem Krankenhaus in einer gemeinsamen GmbH organisiert. Die Herausforderungen für die Weiterentwicklung des Krankenhauses in einem neuen medizinischen Konzept wie auch für die Weiterentwicklung der Senioreneinrichtungen erfordern, die bisherige gesellschaftsrechtliche Struktur zu überdenken. Für die Entwicklung neuer Senioreneinrichtungen wird es erforderlich sein, dass auch Fremdkapital in die Finanzierung gegen entsprechende Sicherheiten einbezogen werden muss. Auch die Öffnung der Senioreneinrichtungen für weitere strategische Partner erfordert eine eigene Rechtsstellung der Senioreneinrichtungen, um nicht eine Beteiligung am Krankenhaus der neuen Partner erforderlich zu machen. Die mittelfristige Trennung des Krankenhauses von den Senioreneinrichtungen ermöglicht auch eine klare wirtschaftliche Abbildung der Strukturen, ohne dass eine gegenseitige Ausgleichsverpflichtung besteht. Für die Umsetzung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten: 1. Ausgliederung bzw. Abspaltung der bisherigen Einrichtungen in eine neue GmbH. 2. Gründung einer neuen GmbH und Integration aller neuen Einrichtungen in diese GmbH. Die bisherigen Einrichtungen werden in der KHMT bis zur Schließung weitergeführt. 3. Die bestehenden Einrichtungen bleiben solange Bestandteil der KHMT wie sie in den heutigen Strukturen weiterbestehen. Die neue GmbH könnte dann die Gebäude bei der KHMT anmieten und als Betreiber der Einrichtungen fungieren. Mit Schließung der heutigen Betriebsstätten würden dann diese Geschäftsbereiche der KHMT geschlossen werden. 4. Die Mitarbeiter werden in die jeweiligen neuen Einrichtungen übernommen. Der Aufsichtsrat der KHMT und die Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Tauberfranken haben diese Überlegungen positiv bewertet und die Geschäftsführung mit der weiteren Umsetzung beauftragt. 10

11 Aktuell werden gemeinsam mit den Beratern und Steuerfachleuten die entsprechenden Verträge und Inhalte vorbereitet. Es ist vorgesehen, in einer der nächsten Sitzungen der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Tauberfranken die Gründung einer eigenständigen gemeinnützigen GmbH für die Senioreneinrichtungen endgültig zu beraten und zu beschließen und künftig die neuen Einrichtungen in dieser neuen GmbH zu organisieren. Beschlusszuständigkeit des Kreistags: Nach 11 Nr.9 des Gesellschaftsvertrages der Gesundheitsholding Tauberfranken ist die Gründung von neuen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen. Ebenso ist die Stilllegung von Betriebsteilen nach 11 Nr. 7 und nach 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesundheitsholding Tauberfranken und nach 10 Nr. 7 und 16 Nr.11 des Gesellschaftsvertrages der Krankenhaus und Heime Main-Tauber- Kreis zustimmungspflichtig. Die Zustimmung zu den Beschlüssen zur Stilllegung oder Verlegung von Betriebsteilen bedürfen nach 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages der Gesundheitsholding Tauberfranken auch der Einstimmigkeit in der Gesellschafterversammlung und nach 11 der Grundlagenvereinbarung auch der Zustimmung des Kreistages. 11

12 Bearbeitungsblatt Federführendes Dezernat/Amt Personal, Organisation, EDV (Bezeichnung des Dezernates oder Amtes) abgezeichnet durch/am Stelle Handzeichen Datum Bemerkungen Mitzeichnung durch/am Stelle Handzeichen Datum Bemerkungen z.d.a. Geschäftsstelle Kreistag (verbleibt bei der Originalvorlage) 12

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